Abrechnung von IOS Projekten IOS Regionalpartner Eberswalde Leistungsverträge; ANBest-P v....

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Abrechnung von IOS Projekten IOS Regionalpartner Eberswalde INFORMATIONSVERANSTALTUNG Leistungsverträge; ANBest-P v. 01.01.2009; ESF-Fördergrundsätze Brandenburg 2007-2013 Stand: 27.03.2009 Investition in Ihre Zukunft Gefördert durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg „Abrechnung von IOS Projekten“ 20.03.2012 H.Riedel

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Abrechnung von IOS Projekten

IOS Regionalpartner Eberswalde

INFORMATIONSVERANSTALTUNG

Leistungsverträge; ANBest-P v. 01.01.2009; ESF-Fördergrundsätze Brandenburg 2007-2013 Stand: 27.03.2009

Investition in Ihre Zukunft

Gefördert durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des

Landes Brandenburg

„Abrechnung von IOS Projekten“ 20.03.2012 – H.Riedel

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INHALT

I. Allgemeine Hinweise

1. Bestätigte Mittel

2. Feste Kosten

3. Belege

4. EAÜ-Liste

5. zuschussfähige Ausgaben

6. nichtzuschussfähige

Ausgaben

II. Mitarbeiter im Projekt

III. Gehaltsabrechnung

IV. Weitere Hinweise

V. Projektabrechnung

VI. Sonstiges

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1. Bestätigte Mittel dürfen nur für das genehmigte Projekt und in dem festgelegten Zeitraum verwendet werden (ESF-AA Mittel)

2. Die festgelegten Kosten im Finanzierungsplan sind durch Belege – Rechnungen/Kassenbons - anteilig nummerisch darzustellen und zu untersetzen, d.h. auf jedem Einzelbeleg muss die Zuordnung zum Projekt (Projektnummer) zu erkennen sein, ohne erkennbare Zuordnung werden diese Belege nicht bearbeitet. Quittungen sind nicht förderfähig

3. Originalbelege verbleiben beim Leistungserbringer und sind erst nach Aufforderung bzw. mit der Schlussrechnung einzureichen.

4. (EAÜ-Liste) Es ist eine chronologische Einnahmen- und Ausgabenübersicht über die Datenbank zu führen (ANBest-P Nr. 6.4).

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Datenbank: www.ios-brandenburg.de

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Zuschussfähige Ausgaben

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1. Personalausgaben / Besserstellung (ANBest-P

Nr. 1.3) Besserstellungsverbot für jeden MA ausfüllen. MA dürfen nicht besser gestellt sein als vergleichbare

Landesbedienstete mit entsprechender Tätigkeit.

Überstunden sind nicht förderfähig.

Jahressonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind unter Beachtung des Besserstellungsverbotes förderfähig – nur die zeitlich den Tätigkeiten des Projektes zuzurechnenden Anteile können abgerechnet werden und wenn die Zahlung erfolgt ist.

Nutzung von PKWs auf der Grundlage der 1% Regelung durch Mitarbeiter in IOS-Projekten  ist nicht förderfähig.

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2. Lehr- und Lernmittel

3. Öffentlichkeitsarbeit

ausgeschlossen sind Honorare an Mitarbeiter, die beim LE sozialversicherungspflichtig angestellt sind

Vor- und Nacharbeiten sind in den Honorarverträgen separat auszuweisen

Lehr-und Lernmaterial welches zur Durchführung der Maßnahme notwendig sind, z.B.:

Holz, Steine, Kies, Tapeten, Kopierpapier …

z. B. Gestaltung Internetseite (Logos), Foto-Videodokumentationen, Verlinkung zur ESF-Homepage (www.esf.brandenburg.de) zur Homepage der EU-Kommission und zur ios.bbv-eberswalde.de Website, Pressemitteilung vor Beginn und zum Ende des Projektes

4. Honorare für externe Kräfte (z. B. Trainer, Psychologen,

Dozenten …)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

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http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.24610.de

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Zuschussfähige Ausgaben

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

5. Ersatzbeschaffungen GwG bis 410,00 € netto pro selbständig nutzungsfähigem Wirtschaftsgut ist im Finanzplan korrekt zu erläutern bzw. beim Regionalpartner Eberswalde zu beantragen, Projektbezug nachweisen -die Anschaffung muss mit dem Inhalt des Projekts übereinstimmen

Gem. Punkt 7 der Fördergrundsätze sind investive Ausgaben, z. B.

Kauf von Möbeln,

Ausrüstungsgegenständen,

Fahrzeuge,

Fahrrad (Projektbezug)

Anschaffungen zum Ende der Maßnahme !!

nicht zuschussfähig

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6. Mieten und Mietnebenkosten für extern angemietete

Unterrichts-

/Büroräume, (Pauschalen sind nicht förderfähig; Anteil muss nachgewiesen

werden)

7. Büromaterial (z. B. Schere, Papier, Stifte, Druckerpatronen, usw.)

8. Post- und Fernsprechgebühren, u.a. Einzelverbindungsnachweis,

Karte für

das Projekt (Projektbezug)

9. Dienstreise- und Reisekosten der unter Finanzpl. Posit. 1.

genannten Personen

Für die Erstattung sind neben den VV zu § 44 LHO weitere Vorschriften zu

beachten:

Bundesreisekostengesetz, Auslandsreisekostengesetz ,Allg.

Verwaltungsvorschriften

des Landes Brandenburg

Dienstreiseauftrag

0,20 €/km

Höchstens 130,00 €/Tag (ca. 650 km)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

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Nicht zuschussfähige Ausgabensind unter anderen folgende Ausgabepositionen:

Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten

Kosten für Bilanzen und Wirtschaftsprüfer

Bankspesen, Darlehenszinsen, Sollkredit- und

Überziehungszinsen,

Kautionen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

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10. Teilnehmerbezogene Ausgaben Gruppenfahrten

Übernachtung- Verpflegung

Eintrittsgelder (Belege aufkleben, Gesamtsumme ermitteln, Anzahl der TN,

Unterschrift und Stempel des Projektverantw., Anwesenheitsliste von TN

unterschreiben lassen)

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Pauschalen, Skonto, Rabatte

Besserstellungsverhältnis von Personal (ANBest.-P)-PKW Nutzung

Ausgaben, die nicht mit Originalbelegen belegt werden

Ausgaben ohne Zahlungsnachweis

Ausgaben, die nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen

Kosten, die nicht kostenwirksam werden (z. B. Einsatz von

Materialbeständen)

Abschreibungen

Ausgaben, die nicht im Finanzierungsplan enthalten sind, es sei denn,

es erfolgte

eine unverzügliche Änderungsmitteilung (Änderungsantrag),

die vom RP Eberswalde/LASA bestätigt wurde

Nicht zuschussfähige Ausgaben

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

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IOS Formular Personaleinsatz                      

                         

Übersicht Personaleinsatz Vorname Name von…bis… Jahr……… Diese Formular ist vor Beginn der Maßnahme beim Regionalpartner Eberswalde einzureichen und bei Personalwechsel oder Einsatzänderung aktualisiert neu vorzulegen.durchschnittliche Arbeitszeit je Monat .. Stunden      

                         Personaleinsatz      

Maßnahme Personaleinsatz Projektnummer März   April Mai Juni Juli

    in% in Stunden   in% in Stunden in% in Stunden in% in Stunden in% in Stunden

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 1111                      

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 2222                      

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 3333                      

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 4444                      

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 5555                      

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 6666                      

Initiative Oberschule lOS- EW/FFO- 7777                      

Qualifizierungsinitiative 12                      

50 plus wertuio                      

Kompetenzagentur Kp 0000                      

Sonstiges                      

weitere Maßnahmen                      

weitere Maßnahmen                      

weitere Maßnahmen                      

weitere Maßnahmen                      

weitere Maßnahmen                      

weitere Maßnahmen                      

                         

Summe: 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%

       

sachlich richtig: Datum: Stempel:        

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MITARBEITER IM PROJEKT

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Beispiel: 52 Wochen/Jahr zu je 40 h = 2080 hminus z.B.: 12 gesetzl. Feiertage / 8 h = - 90 hminus z.B.: 30 Tage Urlaub = -

240 h --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

= 1750 effektive Arb.-Stunden/Jahr

1. Ermittlung der effektiven Jahresarbeitszeit

MITARBEITER IM PROJEKT

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2. Ermittlung des % Anteils im Projekt

Stundenanteil im Projekt (Meilensteine) - Beispiel: 80 h

Stundenanteil im Projekteffektive Arbeitszeit X 100 = 4,57 %

MITARBEITER IM PROJEKT

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Obergrenze für MA im Projekt ist der TVL-13

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung

bei Entgeltstufe 5 muss eine 10-jährige Tätigkeit im Bildungssektor

nachgewiesen werden

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IOS Formblatt Gehaltsaufteilung                            

            Dieses Formblatt ist mit jeder Abrechnung (Zwischenrechnung, Schlussrechnung) im aktuellen Zustand beim Regionalpartner Eberswalde einzureichen.

Monat ………….. 2012                                

Gehaltsaufteilung Vorname Name (Beträge in €)                        

Gesamtbe-trag lOS-1111 lOS-2222 lOS-3333 Maßnahme Maßnahme Maßnahme Maßnahme Summe

Std.Summe

Maß- nahmen

Kst. xxx Kst. xxx Kst. xxx Kst xxx Kst xxx Kst xxx Kst xxx

Std. Betrag Std. Betrag Std. Betrag Std. Betrag Std. Betrag Std. Betrag Std. Betrag

Nettoverdienst

SV-Beiträge AG/AN

Steuer

  - - - - - - - - - - - - - - - - -                                    

sachlich richtig: Datum: Stempel:      

GEHALTSABRECHNUNG

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1. Zeile Nettoverdienst

3. Zeile Steuern

2. Zeile SV Abgaben

Die Personalausgaben für im Projekt tätige Mitarbeiter sind in der EAÜ-Liste für jeden MA wie folgt darzustellen:

GEHALTSABRECHNUNG

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Auf den Gehaltsnachweisen sind die einzelnen Positionen handschriftlich darzustellen und vom Bearbeiter mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Siehe Beispiel:

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Muster MustermannMusterstrasse 100123456 Musterhausen

Nettoverdienst 2.422,82 davon 4,57 %= 110,72 EUR

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SV-AG = 681,01 SV-AN = 726,70 U2 = 12,33--------------------------------

1.420,04 davon 4,57 % = 64,89 für IOS

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Muster MustermannMusterstrasse 100123456 Musterhausen

Steuer-Gesamt = 379,80davon 4,57 % = 17,35 € für IOS

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2. Einbinden in die EAÜ - ListeDatum Glied

erung

lt.FPL

Einzahler /

Empfänger

Grund der Zahlung

Beleg Nr. Zahlungsbeweis Bank/Kasse

Einnahme ges.

Ausgabe Rechnung gesamt

davon Betrag Projekt

24.06.11

1.2 Musterzahler

Gehalt Herr Mustermann August 2011

Gehaltsabrechnung Nettoverdienst August 2011 Bank

2.422,82

110,72

24.06.11

1.2 Musterzahler

Gehalt Herr Mustermann August 2011

Gehaltsabrechnung SV Abgaben August 2011 Bank

1.420,04 64,89

30.06.11

1.2 Musterzahler

Gehalt Herr Mustermann August 2011

Gehaltsabrechnung SteuernAugust 2011 Bank 379,80 17,35

24.07.11

BBV EBW 1. MAF Zwischenrechnung/Schlussrechnung 005/10

KA 14/10 192,96

30.07.11 3.3 Musterzahler anteilige Verpflegung TN

Rechnung Nr. 12/12 KA 15/10

1200,00

600,00

GEHALTSABRECHNUNG

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Handreichung zum Erstellen eines Angebotes

und Erfassen der Ausgaben und Einnahmen finden Sie in auf der Website

des Regionalpartners Eberswalde

ios.bbv-eberswalde.de

WEITERE HINWEISE

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1. Bei Nutzung von Miet-, Leasing und betriebseigenen Fahrzeugen (projektbezogenen Dienstreisen) sind tatsächlich getätigte Ausgaben anteilmäßig (gefahrene km lt. Fahrtenbuch) zuwendungsfähig, wie z.B: Kraftstoff, Öl, Wartung und Pflege, Reparaturen Versicherungen …

2. Liefer- und Leistungsverträge Es gelten folgende Auftragswerte:

- Aufträge bis 500 € - freihändige Vergabe

- bei Aufträgen von 500,01 - 20.000 € - freihändige Vergabe und

mind. 3 Angebote, Vergabevermerk

WEITERE HINWEISE

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WEITERE HINWEISE

3. Miete und Nebenkosten Ausgaben für Mieten von Räumlichkeiten und

Nebenkosten sind grundsätzlich zuschussfähig. Pauschale sind nicht förderfähig (Heizung, Reinigung, etc.).

Für die Abrechnung sind vorzulegen:

• Mietverträge mit dem anteiligen m²

Nachweis,

• rechnerische Ermittlung der anteiligen

Beträge,

• Rechnungen,

• Zahlungsbeweise. „Abrechnung von IOS Projekten“ 20.03.2012 – H.Riedel

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WEITERE HINWEISE5. Bewirtungskosten

Bewirtungskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig.

→ Nur bei Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung,

Workshops können im Einzelfall Bewirtungskosten in

angemessener Höhe als zuschussfähig anerkannt werden

(z. B. Kaffee, Tee, belegte Brötchen, alkoholfreie Getränke),

→ Der Verwendungszweck (Bezeichnung und Dauer der

Veranstaltung)

und die TN (Zahl) sind auf den Belegen anzugeben,

→ Arbeitsberatungen sind normale Tagesgeschäfte und nicht

förderfähig

6. Information und Publizität - Öffentlichkeitsarbeit Wer eine Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

erhält, ist verpflichtet, dies in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben und bei allen Veröffentlichungen zum Projekt auf die Mitfinanzierung durch den ESF hinzuweisen (Art. 8 VO (EG) Nr. 1828/2006).

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WEITERE HINWEISE

- Arbeitshinweise und verbindliche Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit sind:

im Merkblatt „Information und Publizität für ESF-

geförderte Projekte“ zusammengefasst und stehen im

Internet auf der jeweiligen Website der LASA Brandenburg

GmbH und unter

Des Weiteren können Sie sich Dokumente, Vorlagen und

Richtlinien von

der Website des IOS Regionalpartners ios.bbv-eberswalde.de

herunterladen oder einsehen.

zum downloaden bereit.

www.esf.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_boa_01.c.71312.de

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- Ausgabebelege: Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, MwSt., Rechnungsbetrag gesamt, Betrag anteilig für das Projekt

(Skonto beachten) Zahlungsbeweis, bei Gegenständen den Verwendungszweck Eindeutige Zuordnung zum Projekt Steuernummern auf Rechnungen, Bearbeiterkürzel

WEITERE HINWEISE

Die Beschaffenheit der Belege sind die ANBest-P Nr. 6.4 benannt:

- Einnahmebeleg: Einzahler, Grund der Zahlung, Datum, Projektzuordnung

7. Rechnungen/Kassenbons

- Kassenbon (Kassenbuch ) Grund und Tag der Zahlung, MwSt., Rechnungsbetrag

gesamt Betrag anteilig für das Projekt-Projektzuordnung Steuernummern Max. 150,00 €

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WEITERE HINWEISE

Als Eigenmittel bei Privatschulen kommen die zusätzlichen Einnahmen nicht in Betracht. Sie sind nicht Bestandteil des bestätigten  Finanzplans. Die Schulen müssen den laut Antrag geplanten Eigenanteil erbringen.

„ … Die aus den Schulprojekten generierten Einnahmen (z.B. bei Schülerfirmen) sind nach Bewilligung hinzugetretene zusätzliche Mittel. Die Einnahmen müssen in die Projektfinanzierung einbezogen werden. Spätestens mit der Endabrechnung des Schulprojekts sind diese mit anzugeben. Gemäß Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen

zur Projektförderung (ANBest- P)  Ziffer 2.2  verringert sich dadurch die Zuwendung  (hier für das Schulprojekt) um den vollen in Betracht  kommenden Betrag. (bei Fehlbedarfsfinanzierung, sofern sich der Fehlbedarf dadurch verringert)…“

8. Projekte mit Schülerfirmen

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WEITERE HINWEISE

Meilensteine (Datenbank)• korrekt eintragen, hier sind die Stunden / MA

erkennbar, welche für die Erstellung des Besserstellungsverbotes notwendig sind

Finanzplan (Datenbank)• Erläuterungen detailliert ausfüllen, wenn Platz nicht

reicht, unter Bemerkungen weiterführen (siehe „Bemerkungen“) Entsorgungsleistungen z.B.

wie Holzkeile, Tapetenreste, Werkzeuge, Abfälle etc.. sind nur dann förderfähig, wenn im Einzelfall ein Projektbezug eindeutig hergestellt werden kann.

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PROJEKTABRECHNUNGDie Grundlage für eine Abrechnung von Projekten ist das korrekte Ausfüllen der EAÜ-Liste in der Datenbank:1. Zwischenrechnung

mit der Zwischenrechnung sind einzureichen: Statistik zum Jahresende Formblatt Gehaltsaufteilung/Person 1 Stichprobe aus den Personalkosten – Mittelfluß

nachweisen (Gehaltsnachweise, BG Nachweis, Zahlungsbeweis) 1 Stichprobe aus den Sachkosten - Mittelfluß

nachweisen (Rechnung, Zahlungsnachweis, Honorarvertrag, Mietverträge, Rechnung, Zahlungsnachweis)

2. Schlussrechnung Alle Kopien der Originalbelege einreichen – Mittelfuß

nachweisen Formblatt Gehaltsaufteilung/Person Sachbericht 3. Formulare Alle Vorlagen und Formblätter können auf der Website

ios.bbv-eberswalde.de heruntergeladen werden.