Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar...
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Prof. Dr. Gerhard Wiegleb Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Lehrstuhl Allgemeine Ökologie
Siemens-Halske-Ring 8
03046 Cottbus
Abschlussbericht
zum Forschungsprojekt
„Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes –
Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung“
(Az.: 27690 Referat 33) eingereicht bei:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt An der Bornau 2
49090 Osnabrück
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Inhaltsübersicht
I. Projektkennblatt………………………………………………………………
II. Projektverlauf………………………………………………………………….
III. Für das Vorhaben besonders förderliche oder hemmende
Umstände………………………………………………………………………
IV. Ergebnisse und weiterführende Fragestellungen………………………
Anlage………………………………………………………………………………….
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I. Projektkennblatt
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II. Projektverlauf
Das Projekt war ursprünglich auf eine Laufzeit von 12 Monaten (in der Zeit vom
01.09.2009 bis 31.08.2010) konzipiert. Durch kostenneutrale Verlängerungen im
März 2010 und im März 2011 erfolgte der Abschluss stattdessen am 15. Juli
2011.
Ziel war die Aufbereitung der relevanten Daten exemplarisch für die 91
Lebensraumtypen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die zur Fest-
stellung der so genannten „Erheblichkeit“ bei einem eventuell eingetretenen
Biodiversitätsschaden gemäß Anhang I der Umwelthaftungs-Richtlinie (UmwH-
RL) bewertungsrelevant sind. Sie sollten für eine sichere Anwendung der im
Rahmen eines von der DBU geförderten Vorläuferprojektes entwickelten
Bewertungsmethodik geeignet sein1.
Zur Unterstützung der anstehenden Arbeiten wurde frühzeitig eine
projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) ins Leben gerufen, die ursprünglich
im Rahmen eines „Expert Judgement“ Definitionen unklarer Begriffe des
Richtlinientextes und Indexgrenzen für die einzelnen Kriterien des Bewertungs-
verfahrens festlegen sollte. Die hierfür erforderlichen Fachdiskussionen zeigten
jedoch gleich zu Beginn, dass eine allseits akzeptierte Festlegung des bei der
Erheblichkeitsfeststellung zentralen räumlichen Bezuges nicht möglich war. Der
vorliegende Methodenvorschlag fußt in diesem Punkt deshalb auf einem
Kompromissvorschlag der Projektbearbeiter. Außerdem wurde vom seinerzeit
von uns entwickelten Bewertungsverfahren eine Anpassung an das bereits
etablierte Prüfverfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) gefordert.
Nach breiter Diskussion dieser Forderung und expliziter Darstellung der Vor-
und Nachteile bzw. prinzipiellen Übertragbarkeit wurden deshalb zunächst die
analogen Kriterien beider Verfahren im Sinne von „KO-Kriterien“ zur Deckung
gebracht.
Dabei zeigte sich, dass ausgerechnet an vier Lebensraumtypen ein Bio-
diversitätsschaden als möglich zu erachten ist, die teils als selten, teils als
prioritär im Sinne der FFH-Richtlinie gelten müssen, während Schäden an leicht
regenerierbaren und häufigen LRT a priori als erheblich anzusehen sein sollen.
Das hieraus resultierende Glaubwürdigkeitsproblem eines an die FFH-
Verträglichkeitsprüfung angelehnten Erheblichkeitsfeststellungs-Verfahrens im
Rahmen des UmwSchadG kann von den Projektbearbeitern nicht gelöst
werden.
1 Vgl. Knopp & Wiegleb: Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes –
Methodische Grundlagen zur Erfassung und Bewertung. Natur und Recht, Band 11. Springer-
Verlag.
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Gleichwohl wurde eine etwa 100 Seiten umfassende Buchpublikation verfasst,
die die Problematik aufgreift und diskutiert sowie, basierend auf der im
Rahmen des Vorläuferprojektes entwickelten „10-Parameter“-Methodik, die
erforderlichen Daten anwendungsorientiert aufbereitet und verdichtet. Die
Veröffentlichung, die zusätzlich einen Bestimmungsschlüssel für die FFH-Lebens-
raumtypen der Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung einfacher
Kriterien – namentlich zur Ansprache eventueller Schadensgebiete außerhalb
von Natura 2000-Gebieten – enthält, ist für die zweite Jahreshälfte 2011 beim
Lexxion-Verlag in Berlin geplant. Die Buchpublikation wird beworben.
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III. Für das Vorhaben besonders förderliche oder
hemmende Umstände
Als besonders förderlich hat sich die Kooperationsbereitschaft der
Bundesgeschäftsstelle des NABU Deutschland e. V. erwiesen, die nicht nur
eine umfangreiche PAG-Sitzung an einem von allen Teilnehmern leicht
erreichbaren Ort (in Berlin) ausrichtete, sondern sich auch aktiv an der Arbeit
der PAG beteiligte. Förderlich war ferner insbesondere die kollegiale
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Zentrums für Rechts- und
Verwaltungswissenschaften der BTU Cottbus, die, obwohl selbst nicht am
Projekt beteiligt, mit Fachauskünften, Literaturhinweisen und umfangreicher
Unterstützung bei der Drucklegung zum Begleitbuch halfen. Gleiches gilt für
die Mitarbeit von Frau Cornelia Voets (Wilhelmshaven), die im Rahmen eines
von der DBU geförderten Stipendiums weiterführende Fragen zur
Erheblichkeitsfeststellung des UmwSchadG bearbeitet.
Als hemmend für den Projektfortgang hat sich die mangelnde Kooperation
vieler zuständiger Landesbehörden erwiesen. So wurden bereits im Januar
2010 die Naturschutzbehörden sämtlicher Bundesländer mit der Bitte
angeschrieben, flächengenaue Bilanzen insbesondere der naturräumlichen
Zugehörigkeit eines jeweiligen LRT zumindest in gemeldeten Natura 2000-
Gebieten zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte sind viele Landesbehörden bis
heute nicht nachgekommen. Eine Auswertung der heutzutage vielfach dem
Internet zu entnehmenden „Standard-Datenbögen“ von FFH-Gebieten konnte
zum einen wegen der Fülle der Daten – es wären mehr als 4.000 Standard-
Datenbögen auszuwerten gewesen –von den Projektbearbeitern nicht
geleistet werden. Zudem ist eine exakte Zuordnung zu einem von eventuell
mehreren Naturräumen, die ein Gebiet berühren können, auch dann nicht
möglich gewesen. Eine wünschenswerte Verfeinerung der räumlichen
Zugehörigkeit bzw. Flächenbilanzen muss deshalb nach wie vor künftigen
Arbeiten vorbehalten bleiben.
Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an
dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine
juristisch akzeptable Alternative vorgeschlagen wurde und zudem die
Tragweite des Gesetzes, insbesondere seine Anwendbarkeit auch und gerade
außerhalb von Natura 2000-Gebieten von einigen Mitgliedern nach wie vor
nicht erkannt wurde. Auch die aufzuwerfende Frage, warum eine im Rahmen
der FFH-VP willkürlich und nahezu pauschal für alle Lebensraumtypen
festgelegte „Indexgrenze“ von 1% des jeweiligen Bestandes als angeblich
fachlich und juristisch akzeptierte Schwelle auch bei der
Erheblichkeitsfeststellung des USchadG zur Anwendung kommen solle, blieb
unbeantwortet. Die Verfasser haben diese aufgrund des bestehenden
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Konsens zwar vorläufig übernommen, betonen aber den fachlich zu diesem
Punkt nach wie vor dringend erforderlichen Disput.
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IV. Ergebnisse und weiterführende Fragestellungen
Als Ergebnisse des Vorhabens sind insbesondere festzuhalten:
1. Die aus den Fachdiskussionen der PAG-Sitzungen folgende,
weitgehende Analogisierung des im Rahmen des „Vorläufer-Projektes“
entwickelten Verfahrens zur Feststellung der Erheblichkeit eines Bio-
diveritätsschadens mit dem Vorgehen der FFH-VP
2. Die exemplarische Aufbereitung der bewertungsrelevanten Daten für
die verbleibenden vier Lebensraumtypen der FFH-RL unter Verwendung
des 1%-Kriteriums der Fachkonventionen des Bundesamtes für
Naturschutz und
3. Die Erarbeitung eines auf einfachen Kriterien basierenden Bestimmungs-
schlüssels für alle in der Bundesrepublik Deutschland auftretenden 91
Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie.
Im Übrigen wird der Einfachheit halber auf die im Rahmen des vorliegenden
Projektes erstellte Buchpublikation „Der Biodiversitätsschaden des
Umweltschadensgesetzes – Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung“
(ISBN XXX) verwiesen.
Die erarbeiteten Ergebnisse werden den Zielsetzungen des Vorhabens gerecht
und versetzen künftige Anwender unter veränderten Rahmenbedingungen
wie vor allem einer regelmäßig absehbaren Neubewertung des
Erhaltungszustandes der Schutzgüter in die Lage zur Weiterentwicklung bzw.
individuellen Ableitung relevanter Parameter für die Bewertung von Schäden
an derzeit „a priori erheblichen“ Schutzgütern.
Weiterführende Fragestellungen bzw. Aufgaben sind insbesondere:
1. Die Entwicklung eines „Flächenvernichtungs-Äquivalents“ bei Schäden
an LRT, die sich nicht als unmittelbarer Flächenverlust manifestieren (z. B.
Eintrag von Giftstoffen etc.).
2. Die Entwicklung einer klaren Vorgabe, welche Arten welchen Lebens-
raumes als „charakteristisch“ zu gelten haben.
3. Die Einrichtung eines zentralen „Katasters“ von gerichtsanhängigen
bzw. gerichtlich geklärten Schadensfällen zur Schaffung einer klaren
Richtlinie bzw. Verfeinerung jeglicher Bewertungsmethodik im Sinne des
Cottbuser Modells.
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Cottbus, den 3. August 2011
Prof. Dr. Gerhard Wiegleb
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Anlage
Teilnehmer an den Sitzungen der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG)
am 9. Dezember 2009 in Cottbus und am 18. Mai 2010 in Berlin:
Frau Cornelia Voets, Wilhelmshaven
Frau Anke Klein, GDV e.V. Berlin
Magnus Wessel, Berlin
Prof. Dr. Hendrik Schubert, Universität Rostock
Dr. Eckhard Schröder, BfN Bonn
Dr. Axel Ssymank, BfN Bonn
Dr. Olaf von Drachenfels, NLWKN Hannover
Dr. Dieter Leßmann, BTU Cottbus
Dr. René Krawczynski, DBU Naturerbe GmbH Osnabrück
Dirk Bernotat, Bfn Leipzig