Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar...

11
Prof. Dr. Gerhard Wiegleb Brandenburgische Technische Universität Cottbus Lehrstuhl Allgemeine Ökologie Siemens-Halske-Ring 8 03046 Cottbus Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes – Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung“ (Az.: 27690 Referat 33) eingereicht bei: Deutsche Bundesstiftung Umwelt An der Bornau 2 49090 Osnabrück

Transcript of Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar...

Page 1: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

Prof. Dr. Gerhard Wiegleb Brandenburgische Technische Universität Cottbus

Lehrstuhl Allgemeine Ökologie

Siemens-Halske-Ring 8

03046 Cottbus

Abschlussbericht

zum Forschungsprojekt

„Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes –

Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung“

(Az.: 27690 Referat 33) eingereicht bei:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt An der Bornau 2

49090 Osnabrück

Page 2: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

2 07.02.2012

Inhaltsübersicht

I. Projektkennblatt………………………………………………………………

II. Projektverlauf………………………………………………………………….

III. Für das Vorhaben besonders förderliche oder hemmende

Umstände………………………………………………………………………

IV. Ergebnisse und weiterführende Fragestellungen………………………

Anlage………………………………………………………………………………….

Page 3: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

3 07.02.2012

I. Projektkennblatt

Page 4: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

4 07.02.2012

Page 5: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

5 07.02.2012

II. Projektverlauf

Das Projekt war ursprünglich auf eine Laufzeit von 12 Monaten (in der Zeit vom

01.09.2009 bis 31.08.2010) konzipiert. Durch kostenneutrale Verlängerungen im

März 2010 und im März 2011 erfolgte der Abschluss stattdessen am 15. Juli

2011.

Ziel war die Aufbereitung der relevanten Daten exemplarisch für die 91

Lebensraumtypen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die zur Fest-

stellung der so genannten „Erheblichkeit“ bei einem eventuell eingetretenen

Biodiversitätsschaden gemäß Anhang I der Umwelthaftungs-Richtlinie (UmwH-

RL) bewertungsrelevant sind. Sie sollten für eine sichere Anwendung der im

Rahmen eines von der DBU geförderten Vorläuferprojektes entwickelten

Bewertungsmethodik geeignet sein1.

Zur Unterstützung der anstehenden Arbeiten wurde frühzeitig eine

projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) ins Leben gerufen, die ursprünglich

im Rahmen eines „Expert Judgement“ Definitionen unklarer Begriffe des

Richtlinientextes und Indexgrenzen für die einzelnen Kriterien des Bewertungs-

verfahrens festlegen sollte. Die hierfür erforderlichen Fachdiskussionen zeigten

jedoch gleich zu Beginn, dass eine allseits akzeptierte Festlegung des bei der

Erheblichkeitsfeststellung zentralen räumlichen Bezuges nicht möglich war. Der

vorliegende Methodenvorschlag fußt in diesem Punkt deshalb auf einem

Kompromissvorschlag der Projektbearbeiter. Außerdem wurde vom seinerzeit

von uns entwickelten Bewertungsverfahren eine Anpassung an das bereits

etablierte Prüfverfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) gefordert.

Nach breiter Diskussion dieser Forderung und expliziter Darstellung der Vor-

und Nachteile bzw. prinzipiellen Übertragbarkeit wurden deshalb zunächst die

analogen Kriterien beider Verfahren im Sinne von „KO-Kriterien“ zur Deckung

gebracht.

Dabei zeigte sich, dass ausgerechnet an vier Lebensraumtypen ein Bio-

diversitätsschaden als möglich zu erachten ist, die teils als selten, teils als

prioritär im Sinne der FFH-Richtlinie gelten müssen, während Schäden an leicht

regenerierbaren und häufigen LRT a priori als erheblich anzusehen sein sollen.

Das hieraus resultierende Glaubwürdigkeitsproblem eines an die FFH-

Verträglichkeitsprüfung angelehnten Erheblichkeitsfeststellungs-Verfahrens im

Rahmen des UmwSchadG kann von den Projektbearbeitern nicht gelöst

werden.

1 Vgl. Knopp & Wiegleb: Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes –

Methodische Grundlagen zur Erfassung und Bewertung. Natur und Recht, Band 11. Springer-

Verlag.

Page 6: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

6 07.02.2012

Gleichwohl wurde eine etwa 100 Seiten umfassende Buchpublikation verfasst,

die die Problematik aufgreift und diskutiert sowie, basierend auf der im

Rahmen des Vorläuferprojektes entwickelten „10-Parameter“-Methodik, die

erforderlichen Daten anwendungsorientiert aufbereitet und verdichtet. Die

Veröffentlichung, die zusätzlich einen Bestimmungsschlüssel für die FFH-Lebens-

raumtypen der Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung einfacher

Kriterien – namentlich zur Ansprache eventueller Schadensgebiete außerhalb

von Natura 2000-Gebieten – enthält, ist für die zweite Jahreshälfte 2011 beim

Lexxion-Verlag in Berlin geplant. Die Buchpublikation wird beworben.

Page 7: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

7 07.02.2012

III. Für das Vorhaben besonders förderliche oder

hemmende Umstände

Als besonders förderlich hat sich die Kooperationsbereitschaft der

Bundesgeschäftsstelle des NABU Deutschland e. V. erwiesen, die nicht nur

eine umfangreiche PAG-Sitzung an einem von allen Teilnehmern leicht

erreichbaren Ort (in Berlin) ausrichtete, sondern sich auch aktiv an der Arbeit

der PAG beteiligte. Förderlich war ferner insbesondere die kollegiale

Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Zentrums für Rechts- und

Verwaltungswissenschaften der BTU Cottbus, die, obwohl selbst nicht am

Projekt beteiligt, mit Fachauskünften, Literaturhinweisen und umfangreicher

Unterstützung bei der Drucklegung zum Begleitbuch halfen. Gleiches gilt für

die Mitarbeit von Frau Cornelia Voets (Wilhelmshaven), die im Rahmen eines

von der DBU geförderten Stipendiums weiterführende Fragen zur

Erheblichkeitsfeststellung des UmwSchadG bearbeitet.

Als hemmend für den Projektfortgang hat sich die mangelnde Kooperation

vieler zuständiger Landesbehörden erwiesen. So wurden bereits im Januar

2010 die Naturschutzbehörden sämtlicher Bundesländer mit der Bitte

angeschrieben, flächengenaue Bilanzen insbesondere der naturräumlichen

Zugehörigkeit eines jeweiligen LRT zumindest in gemeldeten Natura 2000-

Gebieten zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte sind viele Landesbehörden bis

heute nicht nachgekommen. Eine Auswertung der heutzutage vielfach dem

Internet zu entnehmenden „Standard-Datenbögen“ von FFH-Gebieten konnte

zum einen wegen der Fülle der Daten – es wären mehr als 4.000 Standard-

Datenbögen auszuwerten gewesen –von den Projektbearbeitern nicht

geleistet werden. Zudem ist eine exakte Zuordnung zu einem von eventuell

mehreren Naturräumen, die ein Gebiet berühren können, auch dann nicht

möglich gewesen. Eine wünschenswerte Verfeinerung der räumlichen

Zugehörigkeit bzw. Flächenbilanzen muss deshalb nach wie vor künftigen

Arbeiten vorbehalten bleiben.

Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an

dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

juristisch akzeptable Alternative vorgeschlagen wurde und zudem die

Tragweite des Gesetzes, insbesondere seine Anwendbarkeit auch und gerade

außerhalb von Natura 2000-Gebieten von einigen Mitgliedern nach wie vor

nicht erkannt wurde. Auch die aufzuwerfende Frage, warum eine im Rahmen

der FFH-VP willkürlich und nahezu pauschal für alle Lebensraumtypen

festgelegte „Indexgrenze“ von 1% des jeweiligen Bestandes als angeblich

fachlich und juristisch akzeptierte Schwelle auch bei der

Erheblichkeitsfeststellung des USchadG zur Anwendung kommen solle, blieb

unbeantwortet. Die Verfasser haben diese aufgrund des bestehenden

Page 8: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

8 07.02.2012

Konsens zwar vorläufig übernommen, betonen aber den fachlich zu diesem

Punkt nach wie vor dringend erforderlichen Disput.

Page 9: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

9 07.02.2012

IV. Ergebnisse und weiterführende Fragestellungen

Als Ergebnisse des Vorhabens sind insbesondere festzuhalten:

1. Die aus den Fachdiskussionen der PAG-Sitzungen folgende,

weitgehende Analogisierung des im Rahmen des „Vorläufer-Projektes“

entwickelten Verfahrens zur Feststellung der Erheblichkeit eines Bio-

diveritätsschadens mit dem Vorgehen der FFH-VP

2. Die exemplarische Aufbereitung der bewertungsrelevanten Daten für

die verbleibenden vier Lebensraumtypen der FFH-RL unter Verwendung

des 1%-Kriteriums der Fachkonventionen des Bundesamtes für

Naturschutz und

3. Die Erarbeitung eines auf einfachen Kriterien basierenden Bestimmungs-

schlüssels für alle in der Bundesrepublik Deutschland auftretenden 91

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie.

Im Übrigen wird der Einfachheit halber auf die im Rahmen des vorliegenden

Projektes erstellte Buchpublikation „Der Biodiversitätsschaden des

Umweltschadensgesetzes – Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung“

(ISBN XXX) verwiesen.

Die erarbeiteten Ergebnisse werden den Zielsetzungen des Vorhabens gerecht

und versetzen künftige Anwender unter veränderten Rahmenbedingungen

wie vor allem einer regelmäßig absehbaren Neubewertung des

Erhaltungszustandes der Schutzgüter in die Lage zur Weiterentwicklung bzw.

individuellen Ableitung relevanter Parameter für die Bewertung von Schäden

an derzeit „a priori erheblichen“ Schutzgütern.

Weiterführende Fragestellungen bzw. Aufgaben sind insbesondere:

1. Die Entwicklung eines „Flächenvernichtungs-Äquivalents“ bei Schäden

an LRT, die sich nicht als unmittelbarer Flächenverlust manifestieren (z. B.

Eintrag von Giftstoffen etc.).

2. Die Entwicklung einer klaren Vorgabe, welche Arten welchen Lebens-

raumes als „charakteristisch“ zu gelten haben.

3. Die Einrichtung eines zentralen „Katasters“ von gerichtsanhängigen

bzw. gerichtlich geklärten Schadensfällen zur Schaffung einer klaren

Richtlinie bzw. Verfeinerung jeglicher Bewertungsmethodik im Sinne des

Cottbuser Modells.

Page 10: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

10 07.02.2012

Cottbus, den 3. August 2011

Prof. Dr. Gerhard Wiegleb

Page 11: Abschlussbericht - DBU · Hinderlich war ferner, dass die Diskussionen im Rahmen der PAG zwar Kritik an dem von uns entwickelten Verfahren formulierte, dabei aber einerseits keine

11 07.02.2012

Anlage

Teilnehmer an den Sitzungen der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG)

am 9. Dezember 2009 in Cottbus und am 18. Mai 2010 in Berlin:

Frau Cornelia Voets, Wilhelmshaven

Frau Anke Klein, GDV e.V. Berlin

Magnus Wessel, Berlin

Prof. Dr. Hendrik Schubert, Universität Rostock

Dr. Eckhard Schröder, BfN Bonn

Dr. Axel Ssymank, BfN Bonn

Dr. Olaf von Drachenfels, NLWKN Hannover

Dr. Dieter Leßmann, BTU Cottbus

Dr. René Krawczynski, DBU Naturerbe GmbH Osnabrück

Dirk Bernotat, Bfn Leipzig