ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2004/2005 - … · Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern...

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2004/2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. November 2004 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 13,0 2. Aufgabe: 8,0 3. Aufgabe: 6,0 4. Aufgabe: 10,0 5. Aufgabe: 18,0 6. Aufgabe: 16,0 7. Aufgabe: 29,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen

Name:

ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2004/2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r

Prüfungsort:

Termin: Donnerstag, 11. November 2004 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten

Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen.

Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 13,0 2. Aufgabe: 8,0 3. Aufgabe: 6,0 4. Aufgabe: 10,0 5. Aufgabe: 18,0 6. Aufgabe: 16,0 7. Aufgabe: 29,0

Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

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1. Aufgabe (13,0 Punkte) Sascha Hübner erwarb am 19. Oktober 2004 in einem Kölner Kaufhaus einen neuen Video-recorder. Als er am 20. Oktober 2004 den Videorecorder ausprobieren will, stellt er fest, dass das Gerät defekt ist. Da er ab 21. Oktober 2004 einen 3-wöchigen Mallorca-Urlaub gebucht hatte, konnte er den defekten Videorecorder erst am 11. November 2004 zum Kaufhaus zurückbringen und den Mangel anzeigen. Nachdem er dem Abteilungsleiter des Kaufhauses den Sachverhalt geschildert hat, erklärt dieser ihm, dass er keine Ansprüche mehr geltend machen könne, denn er hätte den Defekt sofort nach Entdeckung anzeigen müssen. Im Übrigen habe er den Verdacht, dass er, Sa-scha Hübner, durch unsachgemäße Bedienung den Defekt selbst verursacht habe. Aufgaben a) Prüfen Sie unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, ob die all-

gemeinen Voraussetzungen für die Sachmängelhaftung im o.a. Sachverhalt vorliegen. Gehen Sie dabei auch auf die Einwände des Verkäufers ein.

Lösung:

b) Prüfen Sie die Rechtslage im Rahmen möglicher Primäransprüche (=vorrangige

Rechtsansprüche) des Sascha Hübner gegenüber dem Kaufhaus. Geben Sie bei der Lösung die gesetzliche Grundlage an.

Lösung:

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2. Aufgabe (8,0 Punkte) Die Techno & Heavy Metal GmbH in Düsseldorf hat am 02.09.2004 der Fertigbau KG in Duisburg Stahlgerüste im Wert von 116.000,00 € (einschl. 16 % Umsatzsteuer) geliefert. Die von der GmbH erstellte Rechnung enthält unter Anderem folgende Angaben: Rechnungsdatum Zahlungstermin Rechnungsbetrag in EURO 06.09.2004 zahlbar spätestens am 30.09.2004 116.000,00 Die GmbH stellt fest, dass der Rechnungsbetrag erst am 11.11.2004 (Wertstellung) auf ih-rem Konto eingegangen ist. Eine Mahnung an die Fertigbau KG wegen der verspäteten Zahlung ist zwischenzeitlich nicht erfolgt. Der Kaufvertrag enthält keine Vereinbarung hin-sichtlich eventueller Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung. Aufgaben a) Liegt trotz unterbliebener Mahnung eine Nicht-Rechtzeitig-Zahlung vor? Begründen Sie

Ihre Ansicht unter Angabe der Rechtsvorschrift des BGB! Lösung:

b) Berechnen Sie ggf. die Höhe der Verzugszinsen in €, welche die GmbH in Rechnung

stellen kann. Hinweis: Ab 01.07.2004 beträgt der Basiszinssatz der Bundesbank gem. § 247 Abs. 1

BGB 1,13 %. Die Monate sind mit 30 Zinstagen, das Jahr ist mit 360 Zinstagen anzusetzen.

Lösung:

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3. Aufgabe (6,0 Punkte) Die Geschäftsführung der Berger GmbH in Essen hat heute, am 11.11.2004, beschlossen, zwei Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen unverzüglich zu kündigen:

• Sandra Meier, geboren am 19.06.1984, ist seit dem 01.08.2001 bei der Berger GmbH beschäftigt.

• Peter Nadrowski, geboren am 20.11.1952, ist seit dem 01.01.1982 bei der Berger GmbH beschäftigt.

Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da einzel- oder tarifvertragliche Vereinbarungen nicht vorliegen. Aufgabe Ermitteln Sie den jeweils frühesten Zeitpunkt (Angabe des Datums), an dem das Arbeitsverhältnis der o.a. Mitarbeiter bei der Berger GmbH endet. Begründen Sie Ihre Entscheidung! Lösung: Sandra Meier: Peter Nadrowski:

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4. Aufgabe (10,0 Punkte) Kurt Röggelkamp ist als Beamter bei der Stadt Münster beschäftigt. Er hat nach dem Tod sei-ner Ehefrau im November 2004 zum 01.12.2004 Frau Maria Stolze als Reinigungskraft für seinen Privathaushalt eingestellt. Für die Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Abrech-nung bei der Bundesknappschaft mittels Haushaltsscheck liegen die nachfolgenden Anga-ben vor: Arbeitszeit: wöchentlich 6 Stunden Monatliches Entgelt: 300,00 € Frau Maria Stolze ist über ihren Ehemann Boris Stolze familienversichert bei der AOK Rheinland. Es ist ihre einzige Beschäftigung. Sie legt keine Lohnsteuerkarte vor. Ansprüche auf Sondervergütungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) bestehen nicht. Kurt Röggelkamp ist umlagepflichtig.

Aufgaben 1. Berechnen Sie die Höhe der jeweiligen pauschalen Abgabe, der jeweiligen Umlage und

die Höhe der Gesamtsumme, die an die Bundesknappschaft am 15.01.2005 abgeführt werden muss. (vgl. Anlage Merkblatt)

Lösung:

2. Kurt Röggelkamp bittet um Auskunft, ob er neben den Abgaben an die Bundesknapp-

schaft per Haushaltsscheck noch weitere Sozialversicherungsbeiträge für Frau Maria Stolze entrichten muss und ggf. in welchem Sozialversicherungszweig. Die Angabe von €-Beträgen ist nicht erforderlich.

Lösung:

3. a) In welcher Weise können die Aufwendungen für Frau Stolze bei der Einkommensteuer-

veranlagung des Kurt Röggelkamp berücksichtigt werden? Die Angabe von Prozent- sätzen und €-Beträgen ist nicht erforderlich!

b) Nennen Sie die entsprechende Vorschrift des EStG.

Lösung: zu a) zu b)

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5. Aufgabe (18,0 Punkte) Der bilanzierende Einzelunternehmer (Büromöbelgroßhandlung) Hans Mayer (Wirtschafts-jahr = Kalenderjahr) einigt sich in einem am 12.12.2003 stattfindenden Gespräch mit dem Geschäftsführer Marc Baumann der Fix & Fertig GmbH dahingehend, dass er die Lagerhal-le „Rheine, Goethestr. 7a“, von der GmbH zum Preis von 500.000,00 € erwerben kann. Die Lagerhalle soll ausschließlich den betrieblichen Zwecken der Büromöbelgroßhandlung die-nen. Der Kaufvertrag wird am 16.12.2003 notariell beurkundet. Gleichzeitig wurde die Auflassung erklärt. Der Kaufvertrag enthält u.a. folgende Vereinbarungen: - Der Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren erfolgt zum 01.01.2004. - Der Kaufpreis in Höhe von 500.000,00 € ist spätestens bis zum 31.12.2003 (Wert-

stellung) auf ein Konto des beurkundenden Notars einzuzahlen. - Die Auszahlung des Kaufpreises durch den Notar an den Verkäufer erfolgt nach

Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch. Die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch durch das Amtsgericht Rheine er-folgt zum 26.03.2004.

Aufgaben a) Wann (Angabe des Datums) wurde der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen?

Begründen Sie Ihre Entscheidung!

Lösung:

b) Entscheiden und begründen Sie – unter Angabe der Rechtsvorschriften des BGB –

wann (Angabe des Datums) das bürgerlich-rechtliche Eigentum auf Hans Mayer übergeht.

Lösung:

c) Entscheiden und begründen Sie unter Angabe der Rechtsvorschrift des HGB, wann

Hans Mayer das erworbene Grundstück erstmals als Vermögensgegenstand im Jahresabschluss ausweisen muss.

Lösung:

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d) Ab welchem Zeitpunkt (Angabe des Datums) kann Hans Mayer die Gebäudeabschrei-bung in Anspruch nehmen? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

Lösung:

e) Zur Finanzierung des Kaufpreises für die Lagerhalle in Höhe von 500.000,00 € und der

im Zusammenhang mit dem Erwerb der Lagerhalle anfallenden Anschaffungsneben-kosten in Höhe von 8 % des Kaufpreises beabsichtigt Hans Mayer, ein Darlehen aufzunehmen. Er verfügt über eigene Mittel in Höhe von 160.000,00 €. Berechnen Sie die Höhe der erforderlichen Darlehenssumme, wenn diese unter Abzug eines Disagios in Höhe von 5 % ausgezahlt wird.

Lösung:

f) Nennen Sie zwei Möglichkeiten der Bank, den Kredit dinglich zu sichern.

Lösung:

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6. Aufgabe (16,0 Punkte) Die Dinner-for-One-Partyservice GmbH in Dülmen unterhält zu mehr als 200 Abnehmern Geschäftsbeziehungen. Ihr durchschnittlicher Umsatz daraus beträgt ca. 6 Mio. € pro Jahr, ihr durchschnittlicher Forderungsbestand ca. 500.000,00 €. Die Geschäftsleitung der GmbH zieht aus diesen Gründen die Möglichkeit des Factoring in Betracht. Seit dem 01.01.2004 werden sämtliche Forderungen von der Factoring Münsterland GmbH eingezogen. Aufgaben 1. Was versteht man unter Factoring?

Lösung:

2. Es liegt ein Angebot der Factoring Münsterland GmbH vor. Demnach berechnet die

Factoring Münsterland GmbH 1,1 % Factoringgebühren aus dem Umsatz und 8 % Sollzinsen aus dem finanzierten Forderungsbestand. Ermitteln Sie die Aufwendungen pro Jahr, die ein Factoring mit der Münsterland GmbH verursachen würde.

Lösung:

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3. Welche finanziellen Vorteile ergeben sich pro Jahr durch Factoring, wenn die Dinner-for-

One-Partyservice GmbH bisher kein Skonto ziehen konnte (Wareneinkauf 2 Mio. € pro Jahr, Skontosatz 2 %), das Ausfallrisiko 0,5 % des Umsatzes beträgt und die Aufwen-dungen für die Debitorenbuchhaltung pro Jahr 20.000,00 € betragen?

Lösung:

4. Sollte die Dinner-for-One-Partyservice GmbH unter diesen Umständen das Factoring in

Anspruch nehmen? Begründen Sie Ihre Entscheidung. Lösung:

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7. Aufgabe (29,0 Punkte) Thomas Welz betreibt seit 1999 in der Rechtsform einer Einzelunternehmung ein Maschinenbauunternehmen mit 40 Mitarbeitern. Er firmiert unter „Thomas Welz e.K.“ Aufgaben 1. Ist Thomas Welz Kaufmann im Sinne des HGB? Begründen Sie Ihre Antwort.

Lösung:

2. Wie haftet Thomas Welz für Verbindlichkeiten seiner Einzelunternehmung?

Lösung:

3. Um notwendige Investitionen für seine Unternehmung tätigen zu können, benötigt

Thomas Welz weiteres Kapital. Sein früherer Schulfreund David Schenke möchte sich an dem Unternehmen beteiligen. Thomas Welz und David Schenke einigten sich und verfassten am 15. September 2004 handschriftlich folgende Vereinbarungen:

• Thomas Welz und David Schenke gründen eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Münster.

• Thomas Welz (Komplementär) bringt seine Einzelunternehmung in die KG ein und übernimmt die Geschäftsführung.

• David Schenke (Kommanditist) ist mit einer Einlage von 50.000,00 € an der KG beteiligt. 30.000,00 € werden bei Vertragsabschluss am 15. September 2004 ein-bezahlt, die restlichen 20.000,00 € werden durch seine Gewinnanteile erbracht.

Die Eintragung der KG ins Handelsregister erfolgte zum 01. Oktober 2004. Das Unternehmen erfordert auch weiterhin einen nach Art oder Umfang in kaufmänni-scher Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und wird ohne Unterbrechung fortgeführt.

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a) Prüfen und begründen Sie, ob die Vereinbarungen vom 15. September 2004 formwirk-sam getroffen worden sind!

Lösung:

b) Wann entsteht die KG

a) im Innenverhältnis und b) im Außenverhältnis?

Begründen Sie Ihre Entscheidungen jeweils unter Angabe des Datums. Lösung: zu a)

zu b)

c) Thomas Welz möchte für die KG einen Sonderposten Fertigungsmaterial für insgesamt 10.000,00 € erwerben. David Schenke ist davon überhaupt nicht begeistert und wider-

spricht der Kaufabsicht. Ist Thomas Welz trotzdem berechtigt, das Fertigungsmaterial einzukaufen? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der gesetzlichen Grundlage.

Lösung:

d) David Schenke mietet in der Innenstadt von Münster ein kleines Büro für die KG an. Ist

die KG an den Vertrag gebunden? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der gesetzlichen Grundlage.

Lösung:

Bitte umblättern!

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e) Am 17. September 2004 wendet sich ein Lieferant mit einer Forderung über 25.000,00 € an David Schenke. Muss David Schenke zahlen? Begründen Sie Ihre Entscheidung un-ter Nennung der gesetzlichen Grundlage.

Lösung:

f) Wie wäre der Sachverhalt zu e) zu beurteilen, wenn sich der Lieferant erst am 5. Oktober

2004 an David Schenke wendet?

Lösung:

g) Hat David Schenke das Recht, Privatentnahmen zu tätigen? Geben Sie bei Ihrer Lösung

die gesetzliche Grundlage an.

Lösung:

4. Ein langjähriger Mitarbeiter der KG, Sven Koller, soll Prokurist für die Abteilung Einkauf werden. a) Wer kann die Prokura erteilen?

Lösung:

b) Ist eine Einschränkung des Umfangs der Prokura im Innen- bzw. Außenverhältnis

möglich? Lösung:

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Anlage zur 4. Aufgabe

Merkblatt Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung betragen im Jahre 2004: Rentenversicherung: 19,5 % Arbeitslosenversicherung: 6,5 % Pflegeversicherung: 1,7 % Krankenversicherung: unterschiedlich je nach Krankenkasse Umlage 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall): 1,2 % Umlage 2 (Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft): 0,1 % Unfallversicherung unterschiedlich je nach Gefahrtarif Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn das monatli-che Arbeitsentgelt nicht mehr als 400,00 € beträgt und z.B. die Reinigung der Wohnung des Arbeitgebers vereinbart wurde. Für eine derartige Beschäftigung fallen 12 % Pauschalabgaben auf das Arbeits-entgelt an, die sich aufteilen in - 5 % Rentenversicherungsbeitrag - 5 % Krankenversicherungsbeitrag - 2 % Pauschalsteuer einschl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gem.

§ 40a Abs. 2 EStG