Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abstandsflächen im Bestand Abweichungen Abweichungen...

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Abstandsflächen Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abstandsflächen im Bestand Abweichungen Abweichungen Neuerungen für 2009 Neuerungen für 2009 (Reparaturnovelle) (Reparaturnovelle) Gebäude ohne eigene Gebäude ohne eigene Abstandsflächen Abstandsflächen Vorgehensweise im Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren

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AbstandsflächenAbstandsflächen

Abstandsflächen im BestandAbstandsflächen im Bestand AbweichungenAbweichungen Neuerungen für 2009 Neuerungen für 2009

(Reparaturnovelle)(Reparaturnovelle) Gebäude ohne eigene Gebäude ohne eigene

AbstandsflächenAbstandsflächen Vorgehensweise im Vorgehensweise im

GenehmigungsverfahrenGenehmigungsverfahren

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Abstandsflächen im Abstandsflächen im BestandBestand

bei Nutzungsänderungenbei Nutzungsänderungen

Anbauten (Schmalseitenprivileg?)Anbauten (Schmalseitenprivileg?)

DachaufbautenDachaufbauten

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NutzungsänderungNutzungsänderung

z. B. Nutzungsänderung einer z. B. Nutzungsänderung einer Grenzgarage in einen gewerblich Grenzgarage in einen gewerblich genutzten Raumgenutzten Raum

Nutzungsänderung eines Nutzungsänderung eines Nichtwohngebäudes in ein Nichtwohngebäudes in ein WohngebäudeWohngebäude

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AnbautenAnbauten

Kann ich das Schmalseitenprivileg Kann ich das Schmalseitenprivileg anwenden ?anwenden ?

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AbweichungenAbweichungen

Abweichung und Abweichung und Schmalseitenprivileg können Schmalseitenprivileg können nicht kombiniert werdennicht kombiniert werden

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Kriterien für Abweichungen:Kriterien für Abweichungen:

BelichtungBelichtung

BelüftungBelüftung

BrandschutzBrandschutz

NachbarschutzNachbarschutz

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Gesetzentwurf zur Gesetzentwurf zur Änderung der BayBOÄnderung der BayBO

Änderungen im Änderungen im AbstandsflächenrechtAbstandsflächenrechtArt. 6 BayBO bei DachaufbautenArt. 6 BayBO bei Dachaufbauten

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BayBO 98BayBO 98

Bei durchgehender Bei durchgehender Außenwand eigene Außenwand eigene AbstandsflächenAbstandsflächen

Bei Dachgaupen Bei Dachgaupen Beurteilung im Beurteilung im EinzelfallEinzelfall

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BayBO 2008BayBO 2008

Art. 6 Abs. 4 , Tiefe der Art. 6 Abs. 4 , Tiefe der Abstandsflächen, Wandhöhe:Abstandsflächen, Wandhöhe:

„Sätze 1– 4 gelten für „Sätze 1– 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend“Dachaufbauten entsprechend“

d.h. alle Dachaufbauten werden d.h. alle Dachaufbauten werden bei der Ermittlung der bei der Ermittlung der Abstandsflächen berücksichtigt.Abstandsflächen berücksichtigt.

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Gesetzentwurf zur Gesetzentwurf zur Änderung der BayBOÄnderung der BayBO

Bei der Bemessung der Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben Abstandsflächen bleiben außer Betracht:außer Betracht:

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Dachaufbauten, wenn Dachaufbauten, wenn siesie

insgesamt nicht mehr als ein Drittel der insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand, Breite der jeweiligen Außenwand, höchstens jedoch 5 m in Anspruch höchstens jedoch 5 m in Anspruch nehmennehmen

die Verbindungslinie ihrer Außenkanten die Verbindungslinie ihrer Außenkanten mit dem Schnittpunkt der Außenwand mit dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut einen Winkel von mit der Dachhaut einen Winkel von nicht mehr als 70 Grad … bildetnicht mehr als 70 Grad … bildet

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1/3, höchstens 5 m ?1/3, höchstens 5 m ?

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GenehmigungsfreiGenehmigungsfrei

Grenznahe GebäudeGrenznahe Gebäude

GrenzgarageGrenzgarage

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Art. 6 Abs. 9 BayBOArt. 6 Abs. 9 BayBO

In den Abstandsflächen eines In den Abstandsflächen eines GebäudesGebäudes sowie sowie ohne eigene Abstandsflächenohne eigene Abstandsflächen

sind, auch wenn sie nicht an die sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:Gebäude angebaut werden, zulässig:

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Garagen einschließlich deren Garagen einschließlich deren Nebenräume….Nebenräume….

Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit Feuerstätten mit

einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 mvon 9 m..

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Die Länge der die Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt Grundstück insgesamt 15 m15 m nicht überschreitennicht überschreiten..

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VerfahrensfreiVerfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b:gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b:

Garagen einschließlich überdachter Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.im Außenbereich.

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Ebenfalls Ebenfalls verfahrensfrei:verfahrensfrei:

Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a)bis zu 75 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a)

Garagen bis 100 m² im Garagen bis 100 m² im Geltungsbereich einer Satzung, die Geltungsbereich einer Satzung, die Regelungen über Zulässigkeit, Regelungen über Zulässigkeit, Standort und Größe trifft, Standort und Größe trifft, wenn sie den Festsetzungen der wenn sie den Festsetzungen der Satzung entsprechen.Satzung entsprechen.

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AnmerkungenAnmerkungen

Abstandsflächensicherung Abstandsflächensicherung ist weiterhin möglichist weiterhin möglich

Abstandsflächenregelung Abstandsflächenregelung durch B-Plan ist weiterhin möglichdurch B-Plan ist weiterhin möglich

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Vorgehensweise im Vorgehensweise im GenehmigungsverfahreGenehmigungsverfahrenn

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Art. 59 BayBOArt. 59 BayBO

Außer bei Sonderbauten prüft die Außer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde:Bauaufsichtsbehörde:

§ 29 – 38 BauGB§ 29 – 38 BauGB

beantragte Abweichungenbeantragte Abweichungen

andere öffentl. rechtliche andere öffentl. rechtliche AnforderungenAnforderungen

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Aber:Aber:

Möglichkeit, auf Mängel des Möglichkeit, auf Mängel des Bauvorhabens hinzuweisenBauvorhabens hinzuweisen

Vollständigkeit des Bauantrages Vollständigkeit des Bauantrages (Art. 65 Abs. 2 BayBO)(Art. 65 Abs. 2 BayBO)

Überwachungspflicht Überwachungspflicht (Art. 54 Abs. 2 BayBO)(Art. 54 Abs. 2 BayBO)

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Vollständigkeit:Vollständigkeit:

Abstandsflächenplan ist nach der Abstandsflächenplan ist nach der BauVorlV Bestandteil des AntragesBauVorlV Bestandteil des Antrages

Ist klar erkennbar, dass ein Vorhaben Ist klar erkennbar, dass ein Vorhaben einer Abweichung bedarf, ist diese einer Abweichung bedarf, ist diese jedoch nicht beantragt, so ist der jedoch nicht beantragt, so ist der Bauantrag ebenfalls unvollständigBauantrag ebenfalls unvollständig

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Überwachungspflicht:Überwachungspflicht:

Ist erkennbar, dass ein Vorhaben Ist erkennbar, dass ein Vorhaben massiv nachbarschützende Vorschriften massiv nachbarschützende Vorschriften verletzen wird, so ist es im Sinne der verletzen wird, so ist es im Sinne der Verfahrens-ökonomie, bereits die Verfahrens-ökonomie, bereits die Baugenehmigung nicht zu erteilen, Baugenehmigung nicht zu erteilen, statt nachträglich Einstellungs- oder statt nachträglich Einstellungs- oder Beseitigungsver-fügungen zu erlassen Beseitigungsver-fügungen zu erlassen und durchzusetzen.und durchzusetzen.