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Abstimmung WAG 7. März 2010 Kick-off- Veranstaltung im Restaurant Bären, Zug Montag, 4. Januar 2010

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Abstimmung WAG7. März 2010

Kick-off-Veranstaltung im Restaurant Bären, Zug

Montag, 4. Januar 2010

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1. Worum geht‘s beim WAG?Ausgangslage.

2. Eine Übersicht zu den Wahlsystemen.Möglichkeiten des Wahlsystems.

3. Fazit.

Diskussion und Fragen.

Übersicht

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Sept. 2006: WAG Totalrevision, Vernehmlassung

Dez. 2006: Inkrafttreten des neuen WAG

Juni 2007: Volksabstimmung (Kantonsverfassung)

Okt. 2007: Nationalratswahlen

Jan. 2008: Überweisung CVP- /FDP-Motion

Jul-Okt. 08: Vernehmlassung

Aug. 2008: Motion SP/Alternative zum Pukelsheim

Jan. 2009: Bericht und Antrag RR

Mai & Aug. 09: Behandlung im KR

Nov. 09: Referendum

7. März 10: Abstimmung

Ausgangslage [1]

Worum geht‘s beim WAG?Zu den Wahlsystemen –

eine kurze ÜbersichtEine Auswahl von

Schlussfolgerungen

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Fakt: Wir haben in den 11 Gemeinden sehr unterschiedlich grosse Wahlkreise.

Fakt: Wir haben ein Nebeneinander von Majorz und Proporz.

Behauptung: Wir hatten einen hohen Anteil ungültiger Stimmen bei den NR-Wahlen 2007 (ist Fakt, allerdings kein direkter Zusammenhang zum WAG!).

Ausgangslage [2]

Worum geht‘s beim WAG?Zu den Wahlsystemen –

eine kurze ÜbersichtEine Auswahl von

Schlussfolgerungen

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Spektrum:1. Majorz 2. Nationalratsproporz ohne

Listenverbindung 3. Nationalratsproporz mit Listenverbindung4. Listenstimmen-Proporz

> Mit steigender Zahl zunehmende Vorteile für Minderheiten

Bedeutung vom Wahlsystem für kleine Parteien

Worum geht‘s beim WAG?Zu den Wahlsystemen –

eine kurze ÜbersichtEine Auswahl von

Schlussfolgerungen

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1. Majorz:„The Winner takes it all“: Entscheidend sind die

persönlichen Stimmen. Wird das absolute Mehr nicht erreicht, muss ein zweiter Wahlgang statt finden.

Kt. ZG: Ständeräte, Gerichte, in Neuheim und Walchwil für den KR.

+ einfaches Wahlverfahren- starke Parteien bevorzugt- Minderheiten und Frauen gehen eher leer aus- Ist aufwändig und teurer, falls 2. Wahlgang

Verschiedene Wahlverfahren [1]

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Schlussfolgerungen

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2. / 3. Nationalratsproporz:Für die Bestimmung der Zahl der Parteistimmen: Anzahl

persönlicher Kandidatenstimmen auf der Liste ist massgebend für die Sitzverteilung (1 Name = 1 Parteistimme!)

KandidatenInnen können doppelt aufgeführt werden auf Wahlliste (kumulieren). Leere Listen auf der eigenen Liste werden für die eigenen Parteistimmen mitgezählt. Panaschieren plus kumulieren erlaubt.

Kumulieren: Name zwei Mal auf Liste (ev. Name streichen)Panaschieren: Liste durch Namen von anderer Liste ergänzen (ev. Name streichen) > eine andere Partei erhält 1 Parteistimme!

Verschiedene Wahlverfahren [2]

Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht

Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

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4. Zuger Proporzwahl / Listenproporz:

Die Zahl der Parteistimmen ist identisch mit der Zahl der Listenstimmen, das Panaschieren beeinflusst nur die Reihenfolge der Kandidierenden auf den jeweiligen Listen. Kumulieren ist nicht möglich.

Kt. ZG: Regierungsrat, Kantonsrat ausser in Neuheim und Walchwil, Gemeinderäte und RPK-Mitglieder.

+ das Abbild des Volkes ist genauer- Kompliziertes taktisches Wahlverfahren

Verschiedene Wahlverfahren [4]

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Schlussfolgerungen

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Listenstimmen:Wichtigstes im Wahl-

verfahren mit Listen-proporz. Die eingelegten Parteienlisten ergeben die Anzahl der Listenstimmen, welche wiederum für die Anzahl der Parteisitze massgebend ist.

WählerIn gibt 1 Liste ab.

In anderen Worten:

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Schlussfolgerungen

Persönliche Stimmen:

Wichtig bei der NR-Proporz-wahl, sie entscheiden über die Sitzverteilung bei den Parteien.

WählerIn kann so viele Parteistimmen abgeben, wie Sitze im Wahlkreis zu vergeben sind.

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Listenverbindung:Zwei oder mehrere Parteien haben je eine

eigene Liste und verbinden diese. Die Stimmen für diese Listen werden bei der Sitzverteilung addiert. Bei einem Sitzgewinn macht diejenige Liste einen Sitz, die mehr Stimmen auf sich vereinigt.

Die Kandidierenden sind anhand der persönlichen Stimmen gewählt.

Oft verwechselt:

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Unterlisten:Eine Partei kann nebst einer „Hauptliste“

so genannte Unterlisten führen mit speziellen Bezeichnungen. Die so erreichten Listen-stimmen kommen der Hauptliste zugute.

Beispiele: „Junge Alternative“ oder „Junge Frauen SP“ oder „SeniorInnen“…

Unterlisten sind mit dem jetzigen System grundsätzlich nicht vorgesehen, stehen nicht zur Diskussion.

Oft verwechselt:

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Zeitraster

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„Zu viele Listen für die Wählenden“ Was „Papier“ produziert, sind in erster

Linie Unterlistenverbindungen. Listenverbindungen hingegen sind eher eine „mathematische“ Sache!

Unterlistenverbindungen sind bei uns nicht erlaubt. Die Erfahrung der NR-Wahlen 07 kann hier also nicht herangezogen werden.

Andere Kantone haben weit mehr Listen und weniger ungültige Stimmen.

Argumente entkräften [1]

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„Eine hohe Zahl ungültiger Stimmen“ im Vergleich mit anderen Kantonen

zerfällt das Argument (NR 07) Kanton Zug: 11 Listen: 5.1% ungültige

Stimmen Kanton Aargau: 18 Listen: 3.1% Kanton Zürich: 29 Listen: 0.13%!

Hängt eher mit Informationen und ‚Gewohnheit‘, resp. missverständlichen Plakaten zusammen…

Argumente entkräften [2]

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„Der Wählerwille muss zum Ausdruck kommen“

…dazu ist der sog. doppelte Pukelsheim (doppelt-proportionale Sitzzuteilung) als Zuteilungsverfahren anerkanntermassen am besten geeignet (Verbot von Listenverbot, weil systembedingt hinfällig).

Damit würde auch der bundesgerichtlichen Rechtssprechung entsprochen.

Argumente entkräften [3]

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Unglaubwürdige Argumentation von Seiten der bürgerlichen und Rechtsaussen-Parteien

Im kantonalen Vergleich ein eigenes Wahlsystem Nicht verfassungsgemäss:

Von Listenproporz zu NR-Proporz: 1. „Verschärfung“ Von mit zu ohne Listenverbindung: 2. „Verschärfung“ In Kombination mit sehr ungleich grossen Wahlkreisen

fatal!

Es geht nicht schlicht um ‚Wahlchancen‘, sondern ums Grundverständnis und die Verfassung > Bundesgericht

Fazit

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Schlussfolgerungen

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Weitere Informationen Diskussion

Unterlagen und Infos: [email protected]

Schluss

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Schlussfolgerungen