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Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) Abteilung F (Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) Abteilung G (Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie) JAHRESBERICHT 2007 Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie Hochstraße 67 66115 Saarbrücken

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Landesamt für

Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV)

Abteilung F (Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) Abteilung G (Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie)

JAHRESBERICHT

2007

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Abteilung Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie

Hochstraße 67 66115 Saarbrücken

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 2

Inhalt 1. Vorwort 2 2. Dienstaufgaben 3 3. Zahl der untersuchten Proben im Überblick 3 4. Ergebnisse der Untersuchungen im Überblick 5 5. Aus unserer Untersuchungstätigkeit 7 5.1. Lebensmitteluntersuchung 7 5.2. Wasseruntersuchung 43 5.3. Tierseuchendiagnostik 53 6. Qualitätsmanagement 62 7. Tabellenteil 66 1. Vorwort Im Jahr 2007 blieben zwar die Verbraucher und damit auch die hiesige Lebensmittelüberwachung von größeren Lebensmittelskandalen verschont, dennoch wurden intensive Anstrengungen unternommen, den gesundheitlichen Verbraucherschutz auf einem hohen Niveau zu halten und die Untersuchungstätigkeit weiter zu verstärken. Gammelfleisch, Vogelgrippe und Blauzungenkrankheit wirkten noch nach und auch die Pestizidrückstände in Obst und Gemüse und Cumarin in Zimt waren häufig in den Schlagzeilen der Medien. Insgesamt wurde bei der Entnahme und Untersuchung der Proben, wie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung (AVV RÜb) vorgegeben, ein risikoorientierter Ansatz verfolgt. Die Arbeit wird ganz sicher auch in den kommenden Jahren im LSGV nicht ausgehen. Das Jahr 2007 stand aber auch im Zeichen der Umstrukturierung der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung im Saarland. Ab 1. Januar 2008 werden die Kontrolle und der Vollzug wieder in der Hand des Landes sein, das vorhandene Fachpersonal wird in das LSGV eingegliedert. Im Berichtsjahr 2007 waren hierfür noch die 5 saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken zuständig.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 3

2. Dienstaufgaben Die Dienstaufgabe der Abteilungen F und G des LSGV besteht in der Durchführung mikrobiologischer, chemischer und diagnostischer Untersuchungen, die zum Vollzug lebensmittelrechtlicher, arzneimittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften erforderlich sind. Die Dienstaufgaben sind auf der Homepage des LSGV unter www.lsgv.saarland.de aufgelistet. Als lebensmittelchemisches und veterinärmedizinisches Untersuchungsamt untersucht das LSGV in eigenen Laboren Proben von

• Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft • Futtermitteln • Bedarfsgegenständen • Trinkwasser • Badewasser und Badegewässern • Tieren

auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Zur Gewährleistung der Tiergesundheit untersucht das LSGV als Veterinärunter-suchungsamt Proben von

• Nutz- und Wildtieren • Heimtieren • Zootieren • Fischen

um eine mögliche Ausbreitung von Tierkrankheiten und Tierseuchen in landwirtschaftlichen Beständen oder eine Übertragung von Tierkrankheiten (Zoonosen) auf den Menschen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. 3. Zahl der untersuchten Proben im Überblick Im Berichtsjahr wurden in beiden Abteilungen zusammen insgesamt 5408 Planproben Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel untersucht (inklusive Verbraucherbeschwerden, Verfolgs- und Verdachtsproben). Hinzu kommen 4228 Proben Wasser (davon 3591 Proben Trinkwasser) und 2335 "Sonstige Proben". Die Zusammenstellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zahl der im Rahmen der Tierseuchendiagnostik untersuchten Proben ist dem Teil 5.3. zu entnehmen.

Amtliche Proben 2007 Anzahl Beanstandet % Beanstandet

1. Planproben Lebensmittel a) chemisch untersucht 2518 290 11,5 b) mikrobiologisch untersucht 2298 229 10,0

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 4

Amtliche Proben 2007 Anzahl Beanstandet % Beanstandet

Nationales Lebensmittel-Monitoring 58 2 3,4 Gentechnische Untersuchungen bei Lebensmitteln

63 0 0,0

Erzeugnisse des Weinrechts 115 11 9,6 Tabakerzeugnisse 14 2 14,3 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

99 7 7,1

Übrige Bedarfsgegenstände 82 4 4,9 Kosmetische Mittel 160 17 10,6 Sonstiges 1 0 0,0 Summe Planproben Davon: Verbraucherbeschwerden Verdachtsproben Verfolgsproben

5408

158 740 214

562

62 87 36

10,4

39,2 11,8 16,8

2. Wasser (Plan- und sonstige Proben)

4228 699 16,5

Davon Trinkwasser 3591 561 15,6

3. Sonstige Proben

Gentechnische Untersuchungen bei Futtermitteln und Saatgut

10 0 -

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 61 0 - Für Rheinland-Pfalz untersucht (NRKP) 73 - - Hemmstofftest-Proben im Rahmen des NRKP (Drei-Platten-Test)

93 0 -

Ringversuche, Laborvergleichsuntersuchungen

66 - -

Trichinenuntersuchung (Wildschwein-, Hausschwein-, Dachsfleisch)

2016 0 -

Arzneimittel 16 5 31,3 Summe sonstige Proben 2335 5 0,2

Die zu untersuchenden Planproben wurden von den Kontrolleuren des Lebensmittelkontrolldienstes (LKD) der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken bei Einzelhändlern, Großhändlern, Herstellern oder Importeuren entnommen. Die Auswahl der zu untersuchenden Proben erfolgt risikoorientiert, d. h. unter dem Gesichtspunkt der Erfassung möglicher Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften. Die untersuchten Proben stellen somit "Verdachts-proben" dar und keine Proben, die unter dem Blickwinkel einer Warenkorbanalyse geprüft werden. Hieraus folgt, dass die angegebenen Beanstandungsquoten nicht so interpretiert werden dürfen, dass sie für das gesamte Angebot an Waren zutreffend sind. Dies gilt insbesondere für die Wasserproben. Die Zuordnung der untersuchten Proben zu den einzelnen Lebensmittelgruppen, die Aufgliederung der einzelnen Bedarfsgegenstände sowie die Anzahl und Klassifizierung der Beanstandungen ergeben sich aus den Tabellen im Anhang.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 5

4. Ergebnisse der Untersuchungen im Überblick Tabelle: Ergebnisse in aufgeschlüsselter Form (Planproben)

ZEBS- Ober-

gruppen Erzeugnisse

Proben gesamt

Summe der

Beanstan- dungen

beanstan-dete

Proben

bean- standet wegen

Zusammen- setzung

bean- standet wegen Kenn-

zeichnung Anzahl Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl

1, 2 Milch und Milcherzeugnisse 277 10 10 3,6 8 2

3, 4 Käse und Butter 265 16 14 5,3 7 9

5 Eier, Eiprodukte 158 4 4 2,5 2 2

6, 7, 8 Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren

889 214 181 20,1 120 94

10, 11, 12

Fische, Krusten- Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse

342 58 54 15,8 41 17

13 Fette, Öle 61 7 7 11,5 6 1 15, 16,

22 Getreide, Getreideprodukte, Teigwaren

151 12 12 7,9 5 7

17, 18 Brot, Backwaren 240 64 60 25,0 44 20

14, 20 Suppen, Soßen, Mayonnaisen, Feinkostsalate

328 23 23 7,0 11 12

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst

105 3 2 1,9 2 1

24, 25, 26,

27, 28, 29, 30,

Obst, Gemüse und Erzeugnisse

626 20 16 2,6 12 8

31, 32, 59

Alkoholfreie Getränke, Mineral- und Tafelwasser

110 23 22 20,0 15 8

33 Wein, Traubenmost 103 13 11 10,7 1 12 34, 35, 36, 37

Alkoholische Getränke außer Wein

112 20 15 13,4 2 18

39, 40, 41,

43, 44

Zuckerwaren, Süßwaren, Honig, Brotaufstriche, Schokolade

236 29 23 9,7 7 22

21, 42 Pudding, Kremspeisen, Speiseeis

538 34 34 6,3 28 6

45, 46, 47

Kakao, Kaffee, Tee und Erzeugnisse

48 4 4 8,3 4 0

48, 49 Diätetische Lebensmittel, Säuglingsnahrung

118 8 5 4,6 2 5

50 Fertiggerichte, zubereitete Speisen

149 11 11 7,4 3 9

51 Nahrungsergänzungsmittel 47 25 19 40,4 6 19

52, 53 Gewürze, Würzmittel 110 6 5 4,5 1 5

54, 56, 57, 99

Aromastoffe, Verarbeitungs-hilfsmittel, Zusatzstoffe, Sonstige

40 0 0 0,0 0 0

60 Tabak, Tabakerzeugnisse 14 2 2 14,3 2 0

82 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege

22 0 0 0,0 0 0

83 Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege, Haushaltschemikalien

33 1 1 3,0 0 1

84 Kosmetische Mittel 160 18 17 10,6 8 10

85 Spielwaren, Scherzartikel 27 3 3 11,1 2 1

86 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

99 7 7 7,1 4 3

Gesamt 5408 635 562 10,4 343 292

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 6

Tabelle: gravierende Beanstandungen (Gesundheitsgefährdung)

Gesundheitsgefährdend wegen Probenbezeichnung Anzahl

Campylobacter Entenbrust 3

Salmonellen (Erkrankungsfall) Rote Grütze 1

Salmonellen (Erkrankungsfall) Feine Backwaren mit Füllung

2

Salmonellen (Erkrankungsfall) Tiramisu 1

Glassplitter Brot 1

Hoher Histamingehalt Thunfisch und -salat 2

Hoher Cumaringehalt Zimtwaffeln 4

Nicht gekennzeichnete Duftstoffe (Erkrankungsfall) Hautlotion 1

Verkeimung Tätowierfarbe 5

Gesamt 20

Im Text verwendete Abkürzungen: LFGB: Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch BVL: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BfR: Bundesinstitut für Risikobewertung NRKP: Nationaler Rückstandskontrollplan PCB: Polychlorierte Biphenyle PAK: Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 7

5. Aus unserer Untersuchungstätigkeit 5.1. Lebensmitteluntersuchung Kräuterbutter: Nicht immer nur aus Butter Die Bezeichnung „Kräuterbutter“ darf nach der EG-Verordnung Nr. 577/97 nur für eine Kräuter enthaltende Zubereitung aus reiner Butter mit einem Milchfettgehalt von mindestens 62% verwendet werden. Auch wenn nicht ausdrücklich (z.B. auf der Speisekarte) „Kräuterbutter“ angeboten wird, setzt der Restaurantgast voraus, dass es sich bei einer zu Fleisch und anderen Speisen gereichten kräuterbutterähnlichen Zubereitung tatsächlich um Kräuterbutter handelt, wenn nicht explizit auf eine Abweichung hingewiesen wird. 7 von 11 Proben (64%) aus der Gastronomie, bei denen es sich fast ausnahmslos um selbst hergestellte Zubereitungen handelte, waren keine Kräuterbutter im Sinne der EG-Verordnung. Teilweise war reines Pflanzenfett, teils Mischungen mit Butter verwendet worden. Nicht immer war „Kräuterbutter“ angegeben, es wurde aber auch nicht auf die Abweichung hingewiesen (z.B. „Zubereitung aus Margarine“). Die Proben wurden als zur Irreführung geeignet nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beurteilt. Schimmel springt über Schnittkäsescheiben in einer Fertigpackung wiesen vier Wochen vor Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums großflächige Schimmelpilzauflage-rungen (Penicillium) auf.

Als Ursache wurde eine Beschädigung der Verpackung im Bereich der Schweißnaht festgestellt. Undichtigkeiten und Beschädigungen der Verpackung führten auch zu Beanstandungen mit Schimmelpilzbefall bei anderen Milchprodukten. So mussten Naturjoghurt, Frischkäsezubereitung natur, Grießpudding und Kakao-Milchmischgetränk wegen sichtbaren Schimmelpilzbefalls auf der Oberfläche als „zum Verzehr nicht geeignet“ beurteilt werden.

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Schimmelpilzsporen können durch die Luft auf andere Lebensmittel übertragen werden. Dies sollte man auch bei der Aufbewahrung verschiedener Käsesorten beachten. Bei gemeinsamer Lagerung von Käsen mit und ohne äußere Schimmelschicht „springt der Schimmel“ nach kurzer Zeit „über“. Fleisch und Wurstwaren: So bitte nicht ! Immer wieder werden bei der Überprüfung von Tiefkühleinrichtungen in Gaststätten unzureichend verpackte Lebensmittel aufgefunden. Diese Produkte weisen häufig deutliche Eisschneeauflagerungen sowie irreversiblen Frostbrand auf. Hierbei handelt es sich um lokal begrenzte oder auch flächig ausgebreitete grauweißlich bis –bräunliche Verfärbungen, die von dem umgebenden Gewebe scharf abgegrenzt sind. Dieser Mangel tritt bei unverpackten wasserreichen Lebensmitteln auf, bei denen es während einer längeren Gefrierlagerung durch übermäßigen Wasserentzug zur Zerstörung der Gewebsstrukturen kommt. Beim Auftauen bleiben diese Veränderungen erhalten und führen zur nachteiligen Beeinflussung der Ware. Besonders gefährdet ist die Oberfläche von Geflügel, von Fischen und von Leber. Dieser Fehler lässt sich durch Verpackung des gefrorenen Fleisches in wasserdampf-undurchlässige Umhüllungen vermeiden.

Geflügelfleisch Regelmäßig kommt es zu Beanstandungen aufgrund einer unzureichenden Prozessführung innerhalb der Herstellung oder Lagerung von Wurstwaren. Dabei wird all zu oft die notwendige Technologie zum Erhalt hochwertiger Waren vernachlässigt oder missachtet, woraus nicht mehr zum Verzehr geeignete

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Produkte resultieren können. Abweichende Eigenschaften liegen häufig im Bereich sensorischer Mängel (Geruch, Geschmack). Beispielhaft werden Fälle aufgezeigt, die zu einer nicht mehr verkehrsfähigen Ware führten: Aufgrund unsachgemäßer Lagerung wies eine Probe Rinderfilet eine erhebliche Abtrocknung und einen Fremdhefenbefall der gesamten Oberfläche auf. Die Ware ist für den Verzehr ungeeignet.

Rinderfilet mit Fremdhefenbefall Defekte Verpackungen sind ein weiteres Beispiel für unsachgemäße Behandlung von Lebensmitteln. So wurden in einem gastronomischen Betrieb zahlreiche verdorbene Waren als Verdachtsproben erhoben, wovon bei einer Probe das Plastiktray erheblich beschädigt war. Bei der Tiefgefrierlagerung konnte so die Ware ungehindert durch Frostbrand nachteilig beeinflusst werden. Andere Proben dieses Betriebs wiesen durch Überlagerung erhebliche sensorische Abweichungen im Geruch auf. Da die Waren verdorben waren, wurde von einer Geschmacksprobe Abstand genommen.

Beschädigung an der Verpackung von Fleischspießen

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Frostbrand bei Fleischspießen Einen weiteren interessanten Fall für den Sachverständigen, jedoch ekelerregend für den Verbraucher, stellte ein stark geräucherter, gepökelter Rohschinken dar. Die Beschwerdeprobe fiel durch Fehlreifung (Pökelfehler) mit feucht-weicher Konsistenz und vergrünender Verfärbung (Tiefenfäulnis) sowie einen Fremdschimmelbefall mit der Gattung Penicillium auf. In der Tiefe des Schinkens befanden sich zahlreiche lebende Fliegenmaden unterschiedlichen Alters (sog. „Fressgemeinschaft“). Aufgrund der gravierenden stofflichen Veränderungen ist die Probe als nicht sicher und somit als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt worden. Ursächlich kamen für diesen schlechten Zustand Herstellungs- und Lagerungsfehler in Betracht.

Rohschinken mit Maden- und Schimmelpilzbefall (links-oben Einzelmade, links-Mitte Puppe, links-unten geschlüpfte Fliege Calliphora vicina )

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Übel, aber vermeidbar: Histamin in Lebensmitteln Histamin ist ein biogenes Amin, das in Lebensmitteln beim Lagern und Altern durch mikrobiologische und enzymatische Vorgänge aus der Aminosäure Histidin entsteht. Histamin bildet sich insbesondere beim Verderb von verschiedenen, meist dunkelfleischigen Fischarten wie z.B. Thunfisch, Makrele, Sardine. Histamin kommt aber auch natürlicherweise im Stoffwechsel des Menschen vor und besitzt dort vielfältige Funktionen. Beispielsweise wirkt es ein auf die Freisetzung von Magensäften, die Herzfrequenz und den Blutdruck. Die Verträglichkeitsgrenze liegt bei ungefähr 10 bis 40 mg Histamin. Werden größere Mengen mit der Nahrung aufgenommen, führt dies zu einer Histaminose, die durch akute Beschwerden wie Atemnot, Blutdruckabfall, Rötung der Haut, Nesselausschlag, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen und Durchfall gekennzeichnet ist. 100 mg Histamin führen bereits zu deutlichen Vergiftungserscheinungen. Die Verträglichkeitsgrenze kann bei Personen mit einer Histamin-Intoleranz deutlich herabgesetzt sein. Diese ist die Folge einer Unfähigkeit des menschlichen Körpers, aufgenommenes Histamin in ausreichendem Maße abzubauen. Man nimmt an, dass das Enzym Diaminoxidase bei diesen Menschen nicht ausreichend vorhanden ist. Für histidinreiche Fische und Erzeugnisse daraus sind in der Verordnung EG 2073/2005 Grenzwerte für Histamin festgelegt. Demnach dürfen Fische nicht mehr als 200 mg/kg und gereifte Fischerzeugnisse (z.B. Matjes, Sardellen) nicht mehr als 400 mg/kg enthalten. Bakterien, die Histidin zu Histamin umwandeln können, gehören zur normalen Oberflächenmikroflora roher Fische. Durch unzureichende Kühlung nach dem Fang kann es zu einer starken Vermehrung der Bakterien und dadurch bei den oben genannten Fischen zu einer hohen Histaminbildung kommen. Auch in zunächst unbelasteten keimarmen Produkten dieser Fischarten wie z.B. Dauerkonserven, kann nach dem Öffnen durch bakterielle Kontamination bei mangelnder Hygiene in Verbindung mit zu warmer oder zu langer Lagerung Histamin gebildet werden. Histamin ist zudem sehr hitzestabil und wird bei haushaltsüblichen Garverfahren wie Kochen oder Backen und sogar bei der industriellen Herstellung von Dauerkonserven nicht zerstört, so dass ein einmal vorhandener Histamingehalt nicht mehr abgebaut wird. Im Berichtsjahr wurden 31 Lebensmittelproben auf Histamin untersucht. Diese teilen sich wie folgt auf:

Art der Probe Gesamtzahl davon beanstandet Thunfisch aus Gaststätten 15 2 fertige Speisen aus Gaststätten

2 1

Sardellen 5 0 sonstige Fische 5 0

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Art der Probe Gesamtzahl davon beanstandet weitere Lebensmittel 4 0

Bei den beanstandeten Proben handelt es sich zum einen um eine Planprobe, die mit mehr als 400 mg Histamin/kg als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurde. Des Weiteren wurde eine Verbraucherbeschwerde Nizzasalat, in der 1505 mg Histamin/kg gemessen wurden, und der dazu gehörige Thunfisch mit 6574 mg Histamin/kg als gesundheitsschädlich beurteilt. Kontaminanten in tierischen Lebensmitteln Im Berichtsjahr 2007 wurden 26 Proben tierische Lebensmittel (23 Fleisch- und 3 Fischproben) auf Kontaminationen von persistenten chlororganischen Verbindungen untersucht, wobei erstmals auch die Gruppe der dioxinähnlichen PCB einbezogen wurde.

Lebensmittel Anzahl Proben Fleisch Rind 3

Schwein 4 Geflügel 10 Wildschwein 6

Fische Forelle 3 Die konventionell produzierten Lebensmittel zeigten keine nachweisbaren Belastungen durch persistente Indikator-PCB. Ledig das Desinfektionsmittel Triclosan-methyl konnte 3-mal auf Schweinefleisch nachgewiesen werden. Die Gehalte bewegten sich im Bereich der zulässigen Höchstmenge von 0,01 mg/kg. Die Gehalte der dioxinähnlichen PCB lagen 16-mal unterhalb der Nachweisgrenze, 7-mal konnten Gehalte im Spurenbereich gefunden werden. Bei einer Hähnchenprobe erreichte der Gehalt den halben Grenzwert. Einen auffälligen Befund gab es hingegen bei einer Wildschweinprobe, wofür jedoch kein Grenzwert festgelegt ist. Hier sind Nachuntersuchungen erforderlich. Nationaler Rückstandskontrollplan: Zum Glück keine Rückstände Seit 1989 existiert in Deutschland ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Bezug auf gesundheitlich unerwünschte Stoffe wie z.B. Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe oder Umweltkontaminanten, der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP). Im Rahmen des NRKP werden Proben sowohl von lebenden (Blut, Urin) als auch von geschlachteten Tieren (Gewebe, Blut, Urin) entnommen, außerdem werden Milch, Eier und Honig kontrolliert. Hierbei gibt der NRKP ein bestimmtes Stoffspektrum vor, auf das die Proben mindestens zu untersuchen sind. Der NRKP wird von der Europäischen Union geplant und jährlich neu erstellt. Koordiniert wird der NRKP in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL erstellt den Nationalen Rückstandskontrollplan für Deutschland und verteilt die erforderlichen Probenzahlen auf die einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus sammelt und wertet das BVL die Daten der Untersuchungsergebnisse der Bundesländer aus.

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Insgesamt wurden im Jahr 2007 im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes 136 Proben, darunter 60 saarländische Proben untersucht. Dabei wurden in den verschiedenen Wirkstoffgruppen insgesamt mehr als 1300 Einzelnachweise durchgeführt. Wie bereits in den vergangenen Jahren praktiziert, wird dabei ein Teil des Untersuchungsspektrums der saarländischen Proben in Rheinland-Pfalz bzw. in Hessen abgedeckt. Im Gegenzug werden dafür Proben aus Rheinland-Pfalz und Hessen im Saarland auf Rückstände von nichtsteroidalen, entzündungshemmenden Substanzen (NSAID) und auf Rückstände von Corticosteroiden untersucht. Die Proben aus dem Saarland wurden unter anderem auf Rückstände von Steroiden, ß-Agonisten, Nitroimidazolen, NSAIDs und Antibiotika sowie auf organische Chlorverbindungen geprüft. Erfreulicherweise musste keine der Proben beanstandet werden. Irreführend: Fehlende Angaben bei Alaska Seelachs In Verkehr gebrachte Alaska-Seelachsfilets (Pazifischer Pollack) lagen tiefgefroren glasiert zur Untersuchung vor. Diese Glasur ist nicht zum Mitverzehr bestimmt und daher als Aufgussflüssigkeit einzustufen. Damit besteht bei diesem Erzeugnis die Pflicht, sowohl die Nettofüllmenge als auch das Abtropfgewicht zu deklarieren. Die Angaben zum Abtropfgewicht fehlten jedoch auf der vorliegenden Fertigpackung. Die Aufmachung ist für den Verbraucher irreführend, da er beim Kauf nicht erkennen kann, welchen Anteil die Eisglasur am Gesamtgewicht einnimmt.

Alaska-Seelachs (oben) und Seehecht (unten) Frittierfett oft nicht rechtzeitig gewechselt Immer noch kommt es recht häufig vor, dass Frittierfett in der Gastronomie zu lange im Gebrauch ist. Der Geruch und Geschmack verändern sich durch die Hitze, durch Licht und die Einwirkung des Luftsauerstoffs. Das Fett wird braun,

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ranzig und raucht. Es entstehen aber auch gesundheitlich nicht unbedenkliche Peroxide und andere Reaktionsprodukte. Von 22 Proben aus Imbissbetrieben und Gaststätten waren 6 zu beanstanden (27%, im Vorjahr 16%). Im Vordergrund steht bei der Beurteilung der sensorische Befund. Zur Bestätigung werden ergänzend die analytischen Parameter Säurezahl, polare Anteile und Rauchpunkt herangezogen.

altes und frisches Frittierfett

Das Ergebnis zeigt, dass vielerorts das Fett zu selten oder nicht sachgerecht gewechselt wird. Niemals sollte frisches Fett zu verdorbenem hinzu gegeben werden, weil das verdorbene Fett den Verderb des frischen Fettes stark beschleunigt. Die Frittierfettqualität muss in erster Linie durch eine wirksame Eigenkontrolle in den Betrieben sichergestellt werden. Salmonellen: Noch immer eine nicht zu unterschätzende Gefahr Nachweis in feinen Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung stellen leicht verderbliche Lebensmittel dar. Die Herstellung der Pudding- und Crememassen erfolgt überwiegend im Kaltaufschlagverfahren. Daher kann bei fehlerhafter Behandlung bzw. Lagerung (z.B. ungenügende Kühlung) der Backwaren durch starke Erhöhung der Grundkontamination ein Hygienerisiko auftreten. Nach dem Verzehr von feinen Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung aus einer saarländischen Bäckerei/Konditorei erkrankten mehrere Verbraucher an Salmonellen. Untersuchungen von Verfolgsproben ergaben Kontaminationen verschiedener Patisseriewaren wie Bienenstich und Krapfen mit Salmonella Enteritidis. In einer anderen Verdachtsprobe „Tiramisu“ aus handwerklicher Herstellung konnten ebenfalls Salmonellen nachgewiesen werden. Erkrankungsgeschehen in einer Klinik Im Rahmen eines Erkrankungsgeschehens mit mehreren erkrankten Personen innerhalb eines Krankenhauses konnte eine Rückstellprobe Rote Grütze mit Vanillesoße als mit Salmonella belastet ausgemacht werden.

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Vergleichende Untersuchungen (Feintypisierung) des aus dem Lebensmittel gewonnenen Salmonellen-Isolats und des Humanisolats ergaben eine Übereinstimmung beider Stämme, so dass von einem kausalen Zusammenhang zwischen verzehrter Speise und Salmonellen-erkrankten Personen ausgegangen werden konnte. Dieser Fall wurden dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Berlin) mitgeteilt. Das BfR ist neben dem Robert Koch Institut an der bundeseinheitlichen Erfassung von lebensmittelbedingten Infektionen und Intoxikationen (ZEVALI) beteiligt. Morphin in Speisemohn und mohnhaltigen Backwaren Die Diskussion um die im Mohn enthaltenen Opium-Alkaloide wurde aufgrund eines Vergiftungsfalls bei einem Säugling ausgelöst. Seitdem stehen Speisemohn und die darin enthaltenen Alkaloide wie insbesondere Morphin im Interesse der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Im Berichtsjahr 2007 wurden zur Untersuchung 10 Proben Speisemohn eingereicht. 4 Proben stammten aus dem Einzelhandel, die zur direkten Abgabe an den Endverbraucher bestimmt waren. Die übrigen Proben wurden in handwerklichen Bäckereien entnommen, in denen Mohn zur Herstellung von Backwaren verwendet wird. Lediglich eine Probe Mohnsaat aus dem Einzelhandel musste als „nicht sicheres“ Lebensmittel beanstandet werden, da hier ein Gehalt an Morphin von 137 mg/ kg nachgewiesen wurden. Alle weiteren Proben lagen unter den empfohlenen Richt-werten. Erfreulicherweise zeigen die Daten im Vergleich zum Vorjahr, dass der Morphingehalt von Speisemohn abgenommen hat. Offenbar wird bei der Ernte mehr Sorgfalt aufgewendet, um die Kontamination des Mohnsamens mit dem Milchsaft, in dem die Alkaloide enthalten sind, zu vermeiden, oder der Mohnsamen wird nach der Ernte einem Waschprozess unterzogen.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 16

Morphin in mohnhaltigen Backwaren Von weiterem Interesse für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind auch die mohnhaltigen Backwaren. Zur Untersuchung wurden hierzu 4 mohnhaltige feine Backwaren, 3 Mohnbrötchen, 1 Backmischung für Mohnschnecken und 3 Mohnfüllungen zum Backen aus Bäckereien bzw. dem Handel entnommen. Da Morphin im Laufe der Herstellung von Lebensmitteln u.a. durch Mahlen, Dämpfen und durch den Backprozess abgebaut wird, lagen die Gehalte an Morphin bei allen Proben unterhalb des Richtwertes von 4 mg/kg. Oh je, du fröhliche..: Cumarin in zimthaltigen Backwaren Im Berichtsjahr wurden in der Vorweihnachtszeit wieder verstärkt zimthaltige Lebensmittel auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht. Der natürlicherweise in Zimt der Art Cinnamomum cassia (Cassia-Zimt) vorkommenden Aromastoff Cumarin führte schon im Vorjahr zu Diskussionen, da Zimtgebäcke beträchtliche Gehalte an Cumarin aufwiesen. Laut Gutachten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) steht Cumarin im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und in höherer Dosis Leberschäden zu verursachen. Aufgrund dessen ist es erforderlich, den Cumarin-Gehalt in Lebensmitteln zu beschränken. Jedoch bestätigte sich die frühere Einstufung von Cumarin als kanzerogener und mutagener Stoff nicht.

Bei der Beurteilung cumarinhaltiger Lebensmittel wird auf die Aromenverordnung Bezug genommen. Vor dem Hintergrund der toxikologischen Neubewertung und der auf EU-Ebene in Arbeit befindlichen neuen Rechtsetzung für Aromen und Zutaten mit aromagebenden Eigenschaften einigten sich jedoch die Bundesländer darauf, bei zimthaltigen Backwaren, deren Bezeichnung auf Zimt hinweist (z.B. Zimtsterne, Zimtwaffeln), Maßnahmen erst ab einem Cumaringehalt von 20 mg/kg zu treffen; bei anderen zimthaltigen Lebensmitteln wurden niedrigere Beurteilungswerte vereinbart (z.B. Lebkuchen 15 mg/kg, Frühstücks-Cerealien 10 mg/kg). Lebensmittel mit Cumaringehalten über 67 mg/kg werden als „nicht sichere“ Lebensmittel beurteilt und vom Markt genommen. Dieser Eingriffswert

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 17

berücksichtigt die durchschnittliche tägliche Verzehrsmenge und die tolerable tägliche Aufnahmemenge (TDI-Wert) von 0,1 mg Cumarin/kg Körpergewicht. Zur Untersuchung auf den Cumaringehalt wurden Zimtsterne und Zimtwaffeln aus handwerklichen Kleinbäckereien eingereicht. Daneben wurden auch Lebkuchen, Schokoladenerzeugnisse, Tee und Frühstücks-Cerealien überprüft.

15 16

25

3

13 30

5

10

15

20

25

30

35

40

45

mit 'Zimt' inBezeichnung

Andere Backwaren Frühstückscerealien Aromatisierter Tee Praline mit Zimt

Prob

enan

zahl

über Beurteilungswertunter Beurteilungswert

Erfreulicherweise gab es bei der Produktgruppe „Frühstücks-Cerealien, aromatisierter Tee und Schokoladenerzeugnisse“ keine Überschreitungen. Bei der Produktgruppe „andere Backwaren“ zu der u.a. Lebkuchen und Spekulatius zählen, mussten 3 von insgesamt 19 untersuchten Proben beanstandet werden, da der Beurteilungswert von 15 mg/kg überschritten war. Bei der Produktgruppe „saisonale Backwaren mit ‚Zimt’ in der Verkehrsbezeichnung“ (Zimtwaffeln, Zimtsterne) wurde bei 21 der insgesamt 40 untersuchten Proben eine Überschreitung des Beurteilungswertes von 20 mg/kg nachgewiesen und nach der Aromenverordnung beanstandet. Bei weiteren 4 Proben Zimtwaffeln war sogar der maximal zulässige Eingriffswert von 67 mg/kg überschritten. Diese wurden als gesundheitsschädlich beurteilt und mussten aus dem Verkehr gezogen werden.

05

1015

2025

Probenanzahl

<20 20-67 >67

mg/kg Cumarin

Gehalte an Cumarin in saisonalen Backwaren mit 'Zimt' in der Bezeichnung

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 18

Die hohe Anzahl an Höchstwertüberschreitungen zeigt, dass Cassia-Zimt mit hohen Gehalten an Cumarin weiterhin bei der Herstellung von Backwaren verwendet wird. Bei den durchgeführten Untersuchungen in dem Gewürz Zimt, entnommen im Einzel- und Großhandel, konnten Gehalte von bis zu 3700 mg/kg Cumarin nachgewiesen werden. Die Festlegung einer Höchstmenge für Cumarin ist derzeit auf europäischer Ebene nur für zimthaltige Erzeugnisse, nicht dagegen für das Gewürz Zimt vorgesehen. Laut BfR wäre aber eine solche Regulierung erforderlich, da Verbraucher, die Zimt im Haushalt zur Herstellung von Lebensmitteln verwenden, in gleicher Weise geschützt werden sollten wie Konsumenten verzehrsfertiger Lebensmittel. Verzehrsempfehlung für Zimt Es wird empfohlen, zimthaltige Lebensmittel maßvoll zu verzehren. Darauf sollte insbesondere bei Kleinkindern geachtet werden. Im Privathaushalt sollte Cassia-Zimt bei der Speisenzubereitung nur sparsam verwendet werden. Des Weiteren sollte der Verzehr verschiedener zimthaltiger Lebensmitteln an einem Tag berücksichtigt werden (Summationseffekt). Ceylon-Zimt kann dagegen uneingeschränkt verwendet werden. Dieser ist auf der Packung als „Ceylon-Zimt“ gekennzeichnet. Bei der Bezeichnung „Zimt“ handelt es sich dagegen meist um Cassia-Zimt oder um Mischungen mit Cassia-Zimt. Nicht nur zur Weihnachtszeit: Acrylamid in Lebensmitteln Auch im Jahr 2007 wurde in der Adventszeit Weihnachtsgebäck aus handwerklicher Herstellung auf seinen Gehalt an Acrylamid untersucht. Insgesamt wurden 58 Proben Backwaren, darunter 39 Proben Zimtwaffeln und Zimtsterne zur Begutachtung eingereicht. Daneben wurden auch Lebkuchen, Spekulatius und andere Weihnachtsgebäcke untersucht. Erfreulicherweise wurde von keiner der Proben der Signalwert überschritten. Die Minimierungsstrategie der Länder scheint also Früchte zu tragen.

Untersuchung auf Acrylamid

Signalwert in µg/kg

Signalwert- überschreitung

Proben insgesamt 58 0 Zimtwaffeln, Zimtsterne 39 300 0 Lebkuchen, lebkuchenhaltige Gebäcke 2 1000 0 sonstiges Weihnachtsgebäck 17 300 0

Neben den Backwaren wurden 13 Proben verzehrsfertig zubereiteter Pommes frites, Kroketten und Kartoffelpuffer untersucht. Auch hier konnten keine Signalwertüberschreitungen festgestellt werden. Empfehlung zur Vermeidung übermäßiger Acrylamidbelastung Auch im Haushalt gilt es, den Acrylamidgehalt der zubereiteten Lebensmittel möglichst gering zu halten, denn der Stoff ist als potentiell kanzerogen eingestuft. Was kann nun jeder einzelne tun, um die Acrylamid-Belastung niedrig zu halten? Generell gilt es, beim Backen, Braten und Frittieren möglichst niedrige Temperaturen zu verwenden und die Garzeit möglichst kurz zu halten. Für

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 19

Backwaren sowie für Brat- und Frittiergut gilt grundsätzlich „vergolden statt verkohlen“. Gebäck sollte im Ofen nicht austrocknen, denn dann bildet sich besonders viel Acrylamid. Beim Herstellen von Backwaren sollte man möglichst helle Mehle verwenden (Mehltype 405 oder 550). Das Süßen von Gebäck mit Honig fördert ebenfalls die Bildung von Acrylamid, da in Honig viel Glucose und Fructose enthalten ist. Besser ist in diesem Fall die Verwendung von normalem Haushaltszucker. Auch die Auswahl des Backtriebmittels ist wichtig. Das traditionell bei der Herstellung von Lebkuchen verwendete Hirschhornsalz (Ammoniumbicarbonat) wirkt sich besonders negativ auf die Acrylamidbildung aus. Hier empfiehlt sich der Austausch durch Natron (Natriumbicarbonat) oder durch handelsübliches Backpulver. Wer bei der Herstellung seiner Backwaren geröstete Mandeln verwenden will, sollte diese im ganzen Zustand rösten und erst danach zerkleinern. Mandeln enthalten nämlich verhältnismäßig viel der Vorläufersubstanz Asparagin. Beim Rösten ganzer Mandeln entsteht auf Grund der geringeren Oberfläche erheblich weniger Acrylamid als beim Rösten von Mandelstiften oder –blättchen. Mykotoxine: Schimmelpilztoxine in Lebensmitteln Aflatoxine Die Aflatoxine gehören zu den stärksten natürlich vorkommenden kanzerogenen Substanzen. Sie sind Lagertoxine, deren Bildung wesentlich von den Bedingungen während der Lagerung und des Transports der Lebensmittel abhängt. Aflatoxin-Bildner finden sich ausschließlich in der Aspergillus flavus–Gruppe. Weltweit sind die verschiedensten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel mit Aflatoxinen kontaminiert. Zu den Lebensmitteln mit hohem Gefährdungspotential gehören Mais, Erdnüsse, Paranüsse, Baumwollsamen, Pistazien und Kopra. Bei hohen Feuchtegehalten und entsprechenden Temperaturen muss bei jeder gelagerten Samenart mit einer Aflatoxinkontamination gerechnet werden. Begünstigt wird die Aflatoxinbildung durch unsachgemäße Ernte, Insektenbefall, das Auftreten von Nagern, undichte Silos oder durch Feuchtigkeitstransfer im Lagergut. Fusarientoxine Diese Toxingruppe, zu der u.a. die Fumonisine, die Trichothecene und Zearalenon gehören, entstehen als Stoffwechselprodukte unterschiedlicher Fusarienarten überwiegend auf dem Feld. Diese Schimmelpilze benötigen zum Wachstum relativ hohe Wassergehalte, so dass man mit der Toxinbildung vor allem in kühlen und feuchten Klimazonen z. B. in Nord- und Mitteleuropa rechnen muss. Deoxynivalenol (DON) Deoxynivalenol, auch Vomitoxin genannt, gehört zu den Fusarientoxinen, die in letzter Zeit verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gelangt sind. Es wird von Fusarium graminearum und culmorum gebildet und ist als Schadbild an der Pflanze erkennbar (vorzeitiges Ausbleiben einzelner Ähren, verkümmerte

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 20

Körner, Taubährigkeit). DON ist toxisch, insbesondere immuntoxisch, und tritt vor allem in Getreide aus gemäßigten Klimaregionen auf.

Zearalenon Zearalenon ist ein pflanzliches Hormon, das eine anabole und hauptsächlich östrogene Wirkung besitzt. Zearalenon tritt bei fast allen Getreidearten kühl gemäßigter Klimate auf, zudem konnte es auch aus Nüssen und Sesammehl isoliert werden. Ochatoxin A Ochatoxin A ist ein Mykotoxin, das von verschiedenen Spezies der Gattung Penicillium und Aspergillus unter zu feuchten Lagerbedingungen auch in gemäßigten Klimazonen gebildet wird. Ochatoxin A besitzt nierentoxische, teratogene, immuntoxische und möglicherweise kanzerogene Eigenschaften. Kontaminationen von pflanzlichen Lebensmitteln wie Getreide und Getreideerzeugnisse, Kaffee, Trauben, Trockenfrüchte, Kakao, Nüsse und Gewürze treten weltweit auf. Untersuchungen:

Unter-suchungen

gesamt

Mykotoxin nachweisbar

Maximal- wert

Mykotoxin über

Höchstmenge Mykotoxin

Anzahl Anzahl µg/kg Anzahl Aflatoxine total 9 1 2,9 0 Aflatoxin B1 11 1 5,0 0 Deoxynivalenol 18 10 189,2 0 Zearalenon 18 2 12,7 0 Ochatoxin A 7 5 1,8 0 Summe 63 19 Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse (Eine ausführliche Darstellung unserer Ergebnisse mit Einzeldaten kann dem separat veröffentlichten „Bericht über die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände 2007“ entnommen werden.)

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 21

Im Berichtsjahr 2007 wurden 274 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei 244 (89%) der 274 untersuchten Proben wurden Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. Die Zahl der positiven Einzelstoffnachweise lag bei 1114.

ZEBS-Obergruppe

Lebensmittel-gruppe

Proben untersucht aufRückstände

Proben mit Rückständen

24 Kartoffeln 2 2 25 Frischgemüse 103 87 29 Frischobst 169 155 Summe 274 244

In 30 Proben waren keine Pestizide vorhanden. In 37 Proben wurde nur ein Wirkstoff nachgewiesen. Die übrigen Proben enthielten mehrere Rückstände.

05

10152025303540

Proben

0 2 4 6 8 10 12

Anzahl Stoffe

Mehrfachbelastungen

Von Mehrfachrückständen spricht man, wenn auf einem Lebensmittel Rückstände von mehr als einem Pflanzenschutzmittel nachgewiesen werden. Mehrfachrückstände können verschiedene Ursachen haben: Im Rahmen der

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 22

guten landwirtschaftlichen Praxis kann die Anwendung von Kombinations-präparaten bzw. von unterschiedlichen Wirkstoffen während der einzelnen Wachstumsphasen zur Bekämpfung verschiedener Schadorganismen angezeigt sein, z.B. von Fungiziden gegen Pilze oder von Insektiziden gegen Insekten oder ein gezielter Wirkstoffwechsel, um der Entwicklung von Resistenzen der Schaderreger entgegen zu wirken. Mehrfachrückstände können auch durch ein Vermischen unterschiedlich behandelter Erntegüter vorkommen, wenn z.B. die Ware verschiedener Erzeuger in den Erzeugergenossenschaften beim Sortieren der Früchte nach Güteklassen vermengt wird. Bei Vorhandensein von mehreren Pflanzenschutzmitteln mit dem gleichen Wirkmechanismus liegt dagegen die Vermutung nahe, dass durch unterschiedliche Substanzen die Höchstmengen für die einzelnen Wirkstoffe unterlaufen werden sollen. Hier wäre über die Aufnahme einer Summen-höchstmenge für Substanzen mit gleicher Wirkung nachzudenken. Bei den 274 untersuchten Proben wurden 1114 positive Einzelnachweise von Pflanzenschutzmitteln erzielt. Unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit wurden 4 Proben beanstandet. Dabei handelte es sich um folgende Proben:

Wirkstoff Warenbe-zeichnung

Herkunfts-land

Ergebnis mg/kg

Höchstmenge mg/kg

Chlorpyrifos Orange Spanien 0,0362 0,01 Imazalil Orange Spanien 0,7102 0,01

Diphenylamin Birne Argentinien 0,0342 0,01* Fenhexamid Apfel Deutschland 0,1756 0,05

*: Es handelte sich um Bioware

Obst und Gemüse aus Biologischem Anbau Von den 274 untersuchten Proben kamen 45 Proben aus biologischem Anbau. Hierbei war unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit 1 Höchstmengenüberschreitung zu verzeichnen. Es handelte sich dabei um Birnen aus Argentinien mit einem Diphenylamingehalt von 0,034 mg/kg. Für Produkte aus biologischem Anbau gilt generell eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 23

Ein Vergleich zwischen Obst und Gemüse aus konventionellem Anbau mit Produkten aus biologischem Anbau ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Anbauart Anzahl Proben

% positive Proben

Pestizide pro Probe

Pestizidgehalt in mg/kg

Gesamt 274 88 4,05 0,416 Konventionell 229 97 4,70 0,497 Öko-Produkte 45 44 0,64 0,003

Bei den konventionell angebauten Produkten waren 97 % der untersuchten Proben mit Pestiziden behaftet. Durchschnittlich 4,7 Pestizide konnten auf einem konventionell produzierten Produkt gefunden werden. Der durchschnittliche Pestizidgehalt lag bei 0,497 mg/kg untersuchter Probe. Bei den Bio-Produkten enthielten 44 % der untersuchten Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, wobei es hierbei meist um Spuren im Bereich der analytischen Nachweisbarkeit handelte. Der durchschnittliche Pestizidgehalt lag mit 0,003 kg/kg um das 165-Fache niedriger als bei konventionell angebauten Produkten (2006: 187-fach niedriger). Einheimische, ausländische oder Bio-Produkte ? Oft wird die Frage gestellt, ob der Verbraucher einheimische Produkte bevorzugen sollte. Bei den konventionell angebauten Produkten wie Beerenobst (insbesondere Erdbeeren) sollte die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln für die Entscheidung zwischen inländischer und ausländischer Ware nicht relevant sein, denn deutsche und spanische Erdbeeren beispielsweise unterscheiden sich in der Belastung durch Fungizide nicht signifikant. Jedoch sind im Hinblick auf den Reifezustand und die Frische der Ware einheimische Produkte, die keine langen Transportwege zurücklegen müssen, eindeutig zu bevorzugen. Für den sensiblen Verbraucher, der weitgehend die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln ausschließen will, stellen dagegen Bioprodukte unabhängig von ihrer Herkunft eine sichere Alternative dar. Bei den Untersuchungen im Berichtsjahr 2007 stellte sich die Pestizidbelastung bei den biologisch angebauten Produkten im Mittel um das 165-fache niedriger dar als bei konventionell angebautem Obst und Gemüse. Auch für Bioerzeugnisse gilt natürlich die Aussage, dass im Hinblick auf Reifezustand und Frische Produkte, die keine langen Transportwege zurücklegen müssen, im Vorteil sind.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 24

Dem Verbraucher sollte dabei aber auch bewusst sein, dass die Haltbarkeit von Bio-Produkten drastisch reduziert sein kann und er die Waren möglichst schnell verzehren sollte. Denn sonst kann es passieren, dass auch Zitrusfrüchte schimmeln (s. Bild). Pflanzenschutzmittelrückstände im Vergleich zum Vorjahr

Kenngröße 2006 2007 Untersuchte Proben 246 274 Proben mit Pestiziden 185 244 Pestizide pro Probe 2,74 4,05 Mittlerer Gehalt pro Probe 0,256 0,416 Untersuchte Stoffe pro Probe 184 238 Öko-Index *) 187 165

*) Quotient aus der durchschnittliche Belastung der konventionell produzierten Produkte und der nach ökologischen Verfahren erzeugten Lebensmittel

Der scheinbare Anstieg der mittleren Pestizidbelastung gegenüber 2006 ist auf eine größere Untersuchungstiefe (mehr erfasste Wirkstoffe) zurückzuführen. Saarländischer Wein wächst nicht mehr nur an der Mosel Die Grenzorte Perl, Oberperl, Sehndorf und Nennig an der Obermosel sind die einzigen saarländischen Orte, in denen Qualitätswein geerntet und hergestellt wird. Das saarländische Qualitätsweinbaugebiet gehört zum Anbaugebiet „Mosel“, Bereich „Moseltor“. Daneben ist seit 2006 an den Südhängen von Saar, Blies und Nied die Erzeugung von Wein zur Herstellung von Saarländischem Landwein rechtlich erlaubt. Rebanlagen zur Landweingewinnung bestehen auf 1.907 m2 (0,19 ha) im Bliesgau. Derzeit gibt es im Saarland 26 Weinbaubetriebe. Bei neun der Weinbaubetriebe handelt es sich um Haupterwerbsbetriebe (8 Selbstvermarkter, 1 Vollablieferer); von den 17 Neben- und Zuerwerbsbetrieben sind 4 Selbstvermarkter und 13 Vollablieferer. Insgesamt befinden sich im Saarland 112 ha Weinanbauflächen. Deutscher Qualitätswein darf nur nach Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.) in den Verkehr gebracht werden. Zuständig für die Erteilung der Prüfungsnummer ist im Saarland die Landwirtschaftskammer. Voraussetzung für die Erteilung dieser amtlichen Prüfungsnummer ist zum einen ein Untersuchungsbefund von einem dafür zugelassenen Labor und zum anderen eine Sinnenprüfung. Die Sinnenprüfung wird von der Qualitätswein-prüfkommission, die die Landwirtschaftskammer eigens dafür einberufen hat, durchgeführt. Die Prüfkommission besteht aus einem Vertreter unseres Landesamtes, einem Vertreter des Handels und zwei Vertretern aus den Reihen der Winzer. Die Untersuchungsbefunde der angestellten Weine werden stichprobenartig von unserem Weinlabor überprüft. Im Jahr 2007 wurden 3 Untersuchungsbefunde überprüft. Es wurden keine Beanstandungen ausgesprochen, Wein darf, soweit es sich um ein Drittlandserzeugnis handelt, nur eingeführt werden, wenn er hierfür zugelassen ist. Die Zulassung zur Einfuhr wird nur

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 25

erteilt, nachdem durch eine amtliche Untersuchung und Prüfung im Inland festgestellt ist, dass die Erzeugnisse nach ihrer Zweckbestimmung sowie ihre Behältnisse und ihre Bezeichnung und Aufmachung den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Wird Wein in etikettierten Behältnissen mit einem Nennvolumen unter 5 Liter eingeführt, kann von einer amtlichen Untersuchung und Prüfung abgesehen werden. Im Berichtsjahr wurden 9 Zollweine auf Einfuhrfähigkeit untersucht. Vier dieser Zollweine wurden als nicht einfuhrfähig beurteilt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 115 Proben Erzeugnisse des Weinrechts untersucht. Es wurden 11 Beanstandungen ausgesprochen. Schwefeldioxid kann Unverträglichkeitsreaktion auslösen Schwefeldioxid ist ein multifunktioneller Zusatzstoff, dessen Wirkung auf seiner chemischen Reaktionsfähigkeit beruht. Die antimikrobielle Wirkung ist im sauren pH-Bereich am stärksten und hauptsächlich gegen Bakterien gerichtet, es werden aber auch viele Hefen und Schimmelpilze gehemmt. In der Zusatzstoffzulassungsverordnung sind die Lebensmittel aufgeführt, denen Schwefeldioxid bis zu einer festgelegten Höchstmenge zugesetzt werden darf. Schwefeldioxid gehört jedoch auch zu den Stoffen, die allergene oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Diese Zusatzstoffe müssen nun generell angegeben werden, entweder im Zutatenverzeichnis oder – falls kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist wie z.B. bei Wein oder weinähnlichen Getränken – durch die Angabe „enthält Schwefeldioxid“ oder „enthält Sulfite“. 2007 wurden insgesamt 284 Proben auf ihren Gehalt an Schwefeldioxid untersucht. In zwei Fällen fehlte die Kenntlichmachung des Schwefeldioxids. Bei fünf Proben war die Kenntlichmachung nicht in deutscher Sprache angebracht. Trübes Flaschenbier: Kein Genuss und „explosiv“ Ein Beschwerdeführer hatte in einem Supermarkt einen Kasten Bier eines ausländischen Herstellers gekauft. Beim Öffnen des Schraubverschlusses einer Flasche Bier flog der Plastikverschluss durch die Luft. In der Flasche herrschte offenbar ein enormer Überdruck. Zudem enthielten einige Flaschen trübes Bier, und es hatte sich ein Bodensatz gebildet. Das Bier war in durchsichtigen Plastikflaschen mit Schraubverschluss abgefüllt. Sechs original verschlossene Flaschen des vom Beschwerdeführer gekauften Bierkastens sowie weitere sechs Proben derselben Charge wurden daraufhin durch den Lebensmittelkontrolldienst zur Untersuchung zum LSGV gebracht. Bei der mikroskopischen Untersuchung wurde festgestellt, dass viele Mikroorganismen enthalten waren. Daraufhin erfolgte eine mikrobiologische Untersuchung jeder einzelnen Bierflasche und zusätzlich pH-Wert- und Extinktionsbestimmungen, um den Grund für den Verderb des Bieres herauszufinden. In allen Bierflaschen waren Milchsäurebakterien und gram-negative Bakterien (überwiegend coliforme Keime) nachweisbar. Bis auf zwei Proben konnten zusätzlich Hefen gefunden werden, wobei es sich, aufgrund des mikroskopischen

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 26

Bildes, bei den meisten Bierproben eindeutig um Fremdhefen und nicht um die für die Bierherstellung verwendeten Kulturhefen handelte. In einer Probe wurden Schimmelpilze gefunden. Die trüben Proben enthielten mehr als hunderttausend Mikroorganismen, vor allem Milchsäurebakterien und fäkalcoliformen Bakterien. Milchsäurebakterien sind obligat bierschädliche Bakterien und führen zu einem Verderb des Bieres. Sobald das Bier von der Kulturhefe abgezogen ist, können sie sich konkurrenzlos vermehren. Insbesondere Lactobacillus rhamnosus und Lactobacillus lindneri sind als wichtige Bierschädlinge häufig beschrieben worden. Die Kohlendioxidproduktion der Bakterien und Fremdhefen bewirke den festgestellten Überdruck in den Flaschen. Die Trübung des Bieres ist auf die massenhafte Vermehrung zurückzuführen. Flaschenbiere mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von einem halben Jahr, wie bei der untersuchten Charge, dürfen keine im Bier vermehrungsfähigen Mikroorganismen enthalten. In der Regel werden derartige Biere Entkeimungsverfahren unterzogen. Falls dies nicht in der abgefüllten Flasche erfolgt, müssen Sekundärkontaminationen bei der Abfüllung vermieden werden, d.h. die Abfüllung muss in einer überaus keimarmen Umgebung erfolgen. Zudem müssen die Reinigungsintervalle der Abfüllanlage eng sein. Die Brauerei zog aufgrund unserer Untersuchungsergebnisse die beanstandete Charge zurück. Als Grund für die festgestellten Trübungen vermutete der Hersteller „sekundäre Infektionen“ (Kontaminationen) durch die Umgebungsluft sowie durch einen Abfüllhahn. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass das HACCP-Konzept einschließlich der Eigenkontrolluntersuchungen der Brauerei mangelhaft war. Mikrobiologisch bedingte Trübungen in Flaschenbieren durch bierschädliche Mikroorganismen erfolgen nur sehr langsam und werden vom Verbraucher oft nicht bemerkt. Meistens ist das Bier bereits getrunken, bevor es trüb ist und soviel Gas durch die Mikroorganismen gebildet wird, bis ein Überdruck entsteht und es beim Öffnen der Flasche knallt. Honig: Süßer Stoff von fleißigen Bienen Im Jahr 2007 wurden insgesamt 44 Proben Honig auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen untersucht. In einer ersten Serie zu Beginn des Jahres wurden verstärkt Honige aus Drittländern zur Untersuchung angefordert, während in einer zweiten Serie im August überwiegend saarländische Erzeuger überprüft wurden. Das Untersuchungsspektrum erfasste Sulfonamide, Streptomycin und Chloramphenicol. Hierbei handelt es sich um Substanzen mit antibakterieller Wirkung, die zur Bekämpfung diverser Bienenkrankheiten eingesetzt werden. Erfreulicherweise konnten bei keiner Probe Rückstände dieser pharmakologisch wirksamen Stoffe nachgewiesen werden. 8 Honigproben wurden zusätzlich noch auf die bei Honig üblichen Qualitätsparameter wie z.B. Hydroxymethylfurfurol, Prolin, den Gehalt an Zucker oder an freien Säuren untersucht. Auch diesbezüglich gab es keine Mängel.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 27

Beanstandet wurde lediglich eine Probe „Honig von der Saarschleife“, bei der die Pollenanalyse eindeutige Hinweise auf Honig ausländischer Herkunft ergab. Diese Probe wies zudem noch Kennzeichnungsmängel auf; so fehlten das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Losnummer. Konfitüren: In Kleinstbetrieben Probleme mit der Kennzeichnung Immer mehr Klein- bzw. Kleinstbetriebe beschäftigen sich mit der Produktion von Lebensmitteln. Ein beliebtes Gebiet ist dabei die Herstellung von Konfitüren. Die Erzeugnisse werden häufig haushaltsüblich mit Gelierzucker 2 + 1 hergestellt, welcher Sorbinsäure als Konservierungsstoff enthält. Die so erzeugten Produkte dürfen jedoch aufgrund des zu niedrigen Zuckergehaltes nicht als Konfitüre oder Gelee bezeichnet werden. Es handelt sich bei diesen Produkten um Fruchtaufstriche, die Verwendung des Konservierungsstoffs muss kenntlich gemacht werden, was nicht immer geschieht. Die komplizierten Vorschriften der Konfitürenverordnung und der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bereiten insbesondere den Kleinherstellern bzw. Direktvermarktern offensichtlich Schwierigkeiten.

2007 wurden 29 Konfitürenproben untersucht. Ingesamt waren 6 Proben auf Grund diverser Kennzeichnungsmängel zu beanstanden. Fünf dieser Proben stammten von Kleinherstellern.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 28

Speiseeis: Trotzdem immer wieder lecker Mikrobiologische Untersuchung Für die mikrobiologische Untersuchung von Speiseeis gibt es seit 2007 keine gesetzlichen Vorgaben mehr. Die Milchverordnung ist aufgrund der Novellierung der Gesetzgebung auf europäischer Ebene außer Kraft getreten. Bei der Kontrolle werden Proben von Eis entnommen, das sich bereits im Handel befindet, also als Endproduktkontrolle. Für die Beurteilung wurde, wie auch bei allen anderen Lebensmitteln, für die es keine verbindlichen Grenzwerte gibt, das LFGB in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 angewendet. Die Parameter, die in der Milchverordnung aufgeführt waren, wurden auch in diesem Jahr bei den entnommenen Speiseeisproben bestimmt.

Untersucht wurde auf die Krankheitserreger Salmonellen und Listeria monocytogenes, die hygienisch relevanten Bakterien Staphylococcus aureus und Escherichia coli, die auch Krankheitserreger sein können, je nachdem um welchen Bakterienstamm es sich handelt. Es wurde die generelle mikrobiologische Belastung anhand der Koloniezahl sowie der Anzahl an Enterobacteriaceen bestimmt. Letztere können einen Hinweis auf hygienisch nicht einwandfreie Herstellungsbedingungen geben, wenn es sich um Spezies handelt, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Aus diesem Grunde wurden die Enterobacteriaceen stets näher bestimmt. Pro Eisherstellungsbetrieb wurden 2 Proben unterschiedlicher Eissorten entnommen. Insgesamt wurden 328 Proben (mit Teilproben: 368) mikrobiologisch untersucht. 24 Proben wurden als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die beanstandeten Proben stammten aus 11 Herstellungsbetrieben. In zwei Proben wurde Escherichia coli nachgewiesen, wobei es sich nicht um einen Krankheitserreger handelte. In einer anderen Probe war Staphylococcus aureus vorhanden, der in der Lage war, Enterotoxin C zu bilden und folglich ein Krankheitserreger war. Der Toxinnachweis direkt aus dem Eis fiel jedoch negativ aus. Offenbar reichte die Keimzahl an Staphylokokken nicht aus, um messbare Giftmengen in dem Speiseeis anzuhäufen. Alle anderen beanstandeten Proben enthielten hohe Keimzahlen an fäkalcoliformen Keimen bzw. Enterobacteriaceen, die im Nasen-Rachenraum zu finden sind und somit

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 29

eindeutig mangelhafte hygienische Herstellungsbedingungen dokumentierten. In den meisten Proben wurden Enterobacter cloacae und/oder Klebsiella pneumoniae in Keimzahlen von mehr als 1000KbE/ml gefunden. In einer Reihe von Proben waren Enterobacteriaceen vorhanden, die ubiquitär verbreitet sind, 214 Proben enthielten keine bzw. weniger als 10 Enterobacteriaceen. Jahr Untersuchte

Proben (Teilproben)

Beanstandete Proben

Koloniezahl >500 000

KbE/g

Escherichia coli

Staphylococcus aureus

2007 328 (368) 20 (6,1%) 11 (3,0%) 2 (0,5%) 1 (0,3%) Auch wenn die Untersuchungsergebnisse aufgrund anderer Beurteilungskriterien nicht unmittelbar vergleichbar sind, hat sich insgesamt gesehen die Qualität des Speiseeises im Vergleich zum Vorjahr leicht verschlechtert. 2006 konnte in keiner Probe Escherichia coli nachgewiesen werden und es wurden in nur vier Chargen erhöhte Keimzahlen festgestellt, wobei die Keimzahlen zwischen 100 000 und 500 000 KbE/ml betrugen. Zu wenig Fett, keine Kenntlichmachung Bei der chemischen Untersuchung gab es Beanstandungen bei 11 von 140 Proben (7,9%). Bei 8 Proben, meist Milchspeiseeis, war der Fettgehalt zu gering. Milcheis muss zu mindestens 70% aus Vollmilch bestehen. Das Eis muss somit mindestens 2,45 % Milchfett aufweisen. Bei 7 Proben war dieser Gehalt zu tief. Eine Probe „Sahneeis“ enthielt praktisch überhaupt kein Fett. Sahneeis muss aber mindestens 18% Milchfett enthalten. 3 Proben mussten wegen fehlender Deklaration der verwendeten Farbstoffe beanstandet werden. Die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen ist zwar erlaubt, muss aber in geeigneter Weise kenntlich gemacht werden. Mittagessen aus Kindertageseinrichtungen Immer mehr Kinder nehmen wochentags das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen oder in Schulkantinen ein. Was und wie tagtäglich gegessen und getrunken wird, trägt wesentlich zur körperlichen und geistigen Entwicklung der Kinder bei. Eine vollwertige Ernährung ist damit eine zentrale Maßnahme zur Gesundheitsförderung. Im Berichtsjahr wurden Mittagessen aus 7 verschiedenen Kindertagesstätten und 2 Schulen auf ihre Nährstoffzusammensetzung und auf kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe untersucht. Dazu wurden die Analysenwerte den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gegenübergestellt. Die Untersuchungen ergaben Folgendes:

Zusammensetzung entspricht den Anforderungen der DGE 6 Mahlzeiten

Zusammensetzung entspricht nicht den Anforderungen der DGE 3 Mahlzeiten

Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht 7 Mahlzeiten

Zusatzstoffe fehlerhaft kenntlich gemacht 2 Mahlzeiten

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 30

Abweichungen gab es vor allem im Fett- und Kohlenhydratanteil der Mahlzeiten. Eine Mahlzeit stellt jedoch immer nur eine Momentaufnahme dar und die Referenzwerte können und müssen nicht an jedem einzelnen Tag erfüllt werden. Es reicht aus, wenn die Vorgaben innerhalb einer Woche eingehalten werden. Die Zufuhr sollte dennoch möglicht gleichmäßig verteilt und nicht in wenigen hohen Dosen erfolgen. Durch die vergleichende Gegenüberstellung wird den Verantwortlichen Gelegenheit gegeben, Rezepturen kritisch zu prüfen oder zu überarbeiten. Erfreulicherweise wurde in den meisten Einrichtungen sparsam gesalzen, nur in einer Mahlzeit fanden wir Kochsalzmengen, die allein schon 125 % der empfohlenen Tagesdosis ausmachten. Die vom Gesetzgeber auch in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung geforderte Kenntlichmachung von Zusatzstoffen wurde in den beprobten Kindertagesstätten und Schulen kaum beachtet. Hier besteht noch erheblicher Nachholbedarf. Nahrungsergänzungsmittel bleiben problematische Produktgruppe Diese Lebensmittelgruppe erwies sich auch 2007 als ausgesprochen problematisch. 19 von 47 Proben (40,4%) wurden beanstandet. Offensichtlich lässt sich mit Nahrungsergänzungsmitteln viel Geld verdienen, indem jedwede Pflanze bis hin zur seltenen Urwaldpflanze oder Extrakte daraus zu Kapseln oder Tabletten verarbeitet und auf den Markt geworfen werden und dem Verbraucher vorgegaukelt wird, die darin enthaltenen Bestandteile seien für die Ernährung in höchstem Maße wichtig. Daher wiegt es umso schwerer, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, diese problematische Produktgruppe im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes klar zu regeln. Zwar besteht eine Anzeigepflicht für den Inverkehrbringer von Nahrungsergänzungsmitteln, welche sicherstellen soll, dass diese Produkte einer laufenden Überprüfung durch die Überwachung unterliegen. Aufgrund der unklaren gesetzlichen Regelung läuft die Überwachung aber immer häufiger ins Leere. So bewegen sich viele Nahrungsergänzungsmittel in der Grauzone zwischen „normalen“ Lebensmitteln, neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die daraus resultierenden Abgrenzungsfragen sind zumeist Einzelfallentscheidungen, die bei der Überprüfung durch die Gerichte in der Vergangenheit immer wieder zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt haben. Im Hinblick auf die Abgrenzung von Nahrungsergänzungs- und Arzneimitteln haben in jüngster Zeit höchstrichterliche Urteile dazu geführt, dass Präparate nur dann noch als Arzneimittel eingestuft werden können, wenn sie „die Funktion der Verhütung und der Heilung von Krankheiten besitzen“ (Urteil des EuGH zu Knoblauchkapseln 2007 - C-319/05) bzw. wenn die pharmakologischen oder metabolischen Wirkungen eines Stoffes die Erheblichkeitsschwelle überschreiten und deutlich über das hinausgehen, was physiologisch auch durch Nahrungsaufnahme erreicht werden kann (Urteil des Bundesverwaltungs-gerichtes 2007 - 3C 34.06). Erzeugnisse mit Eigenschaften, die lediglich der Gesundheit im Allgemeinen förderlich sind, sind demnach keine Arzneimittel,

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 31

sondern Nahrungsergänzungsmittel, also Lebensmittel. Die Folge ist, dass diese Präparate nicht dem strengen Arzneimittelregime unterliegen und der Verbraucher deutlich weniger geschützt ist. Bei der Abgrenzung zu den neuartigen Lebensmitteln müssen wir uns zumeist damit begnügen, den Hersteller aufzufordern, Nachweise für eine Verwendung in nennenswerten Umfang für den menschlichen Verzehr vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 258/97 vorzulegen. Gänzlich unklar ist derzeit die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmittel-Inhaltsstoffen mit physiologischer Wirkung, die weder als Arzneimittel noch als Novel Food beurteilt werden können. Hierzu gibt es keine Regelungen auf EU-Ebene. Bisher wurden solche Stoffe von uns als Zusatzstoffe beurteilt (§ 2 Absatz 3 Nr. 1 LFGB, den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe), soweit es sich nicht um traditionelle Lebensmittel handelte („charakteristische Lebensmittelzutaten“). Da in der Regel keine Zulassung als Zusatzstoff vorlag, wurden die Präparate beanstandet. Diese Beurteilungspraxis wird aber nun durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 25.07.2007 zu OPC - BVerwG 3 C 21.06) in Frage gestellt, in dem in höchst problematischer Weise der Begriff der „charakteristischen Lebensmittelzutat“ in seinem Wortsinn anders ausgelegt wurde, nämlich als eine „den Charakter eines speziellen Lebensmittels prägende“ Zutat. Danach könnte nun jedweder in der Aufmachung eines Lebensmittels herausgehobener Stoff als „charakteristische Zutat“ ohne weitere Prüfung bzw. Zulassung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber ist hier vonnöten.

eine kleine Auswahl aus dem großen Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln

Eine zunehmende Bedeutung als „Wirkstoffe“ in Nahrungsergänzungsmitteln kommt beispielsweise den sekundären Pflanzenstoffen zu (Proanthocyanidine, Terpene, Steroide, Alkaloide u.v.a.m.). Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe erfüllen in der Pflanze selbst verschiedene Aufgaben wie Abwehr von Fraßfeinden und Krankheitserregern, Anlocken von Insekten zur Verbreitung von Pollen und Früchten. Für den Menschen können sie aber neben möglichen gesundheitsfördernden durchaus auch schädliche Eigenschaften haben, handelt es sich doch häufig um angereicherte, zumeist nicht genügend charakterisierte und standardisierte komplexe Stoffgemische (Extrakte). Zudem werden sie oft in

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 32

unphysiologisch hohen Dosierungen aufgenommen. Erwähnt seien in diesen Zusammenhang die Isoflavone (Stellungnahme des BfR hierzu erfolgt). Problematisch ist wohl auch, dass der Mensch über diesen Weg mit für ihn ganz neuen Stoffen in Kontakt kommt und es auf diese Weise zu Sensibilisierungen kommen kann. So gehen vermehrt Anfragen zu unerwünschten Wirkungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln bei uns ein. Dass sich das BVL dieser Problematik angenommen hat und eine Datenbank hierzu im Entstehen ist, findet unsere Unterstützung. Sinnvoller wäre jedoch eine Risiko-/Nutzenabschätzung vor dem Inverkehrbringen, wie sie bei Arzneimitteln obligatorisch ist. Neben den angesprochenen Beanstandungspunkten wurden auch Kennzeichnungsmängel sowie irreführende Angaben festgestellt. Mineralwasser: Weniger Schwermetalle durch neue Grenzwerte Um gesundheitliche Gefahren durch toxikologisch nicht unbedenkliche Bestandteile beim Genuss natürlicher Mineralwässer auszuschließen, wurden deren Gehalte durch Höchstgehalte begrenzt. Zum 1. Januar 2006 wurden einige dieser Grenzwerte aus Vorsorgegründen weiter abgesenkt. Niedrigere Konzentrationen müssen seitdem für Antimon, Arsen und Cadmium eingehalten werden. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk dem Arsen, das in vielen unbehandelten Mineralwässern in Gehalten deutlich über dem Grenzwert vorkommt. Neu am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist ein Höchstgehalt an Mangan von 0,5 mg/Liter. Mangan ist nach Eisen das zweithäufigste Schwermetall der Erdkruste. Mineralwässer, in denen die Konzentration dieser Schwermetalle zu hoch ist, werden in den Brunnenbetrieben zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einer Behandlung zum Ausfällen dieser Stoffe unterzogen.

Die Untersuchungen im Jahr 2007 ergaben, dass in zwei natürlichen Mineralwässern bei der Abfüllung die Grenzwerte für Arsen deutlich überschritten waren. Am 1. Dezember 2006 wurde auch die Höchstmengenempfehlung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) für Uran für Mineralwässer, die als

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 33

„geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgewiesen sind, in die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung aufgenommen. Diese Mineralwässer dürfen danach maximal 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Uran verfügt über eine hohe chemische Giftigkeit, wobei die Niere als empfindlichstes Zielorgan gilt. Wegen des ubiquitären Vorkommens von Uran kann es auch in Mineralwässern enthalten sein. Auch für Thallium in Mineralwasser hat das BfR eine Empfehlung veröffentlicht. Demnach sollten Mineralwässer, die für den menschlichen Konsum bestimmt sind, nicht mehr als 5 Mikrogramm Thallium pro Liter enthalten. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 19 Mineralwasserproben auf ihre Gehalte an Schwermetalle einschließlich Uran und Thallium (sieben davon aus saarländischen Quellen) untersucht. Bei 4 der Mineralwasserproben war der Hinweis „Auch für Säuglingsnahrung geeignet“ in der Etikettierung enthalten.

Uran Thallium Bezeichnung Anzahl µg/Liter µg/Liter

0,2 >0,2 u. <

2 >2 <0,5

Mineralwasser insgesamt 19 9 8 2 19

Mineralwasser „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“

4 2 2 0 4

Vielfältige Produktgruppe Bedarfsgegenstände In dieser heterogenen Gruppe wurde im Berichtsjahr wieder ein weites Spektrum an Proben entnommen und untersucht. Die meisten entfielen auf die Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Hierzu zählen u.a. Verpackungsmaterial, Gegenstände zum Verzehr von Lebensmitteln, Gegenstände zum Kochen und Braten. Unter bestimmungs-gemäßen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel in einer Menge abgeben werden, die geeignet sind

- die menschliche Gesundheit zu gefährden; - die Zusammensetzung oder - die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel, d.h. Geruch,

Geschmack oder Aussehen, nachteilig zu beeinflussen. Untersucht wurden u.a. Gegenstände zum Aufbewahren bzw. zum Verzehr von Lebensmitteln und Verpackungsmaterial, insbesondere auf Migration. Insgesamt kam es nur zu zwei Beanstandungen aufgrund von Höchstmengen-überschreitungen. Bei zwei Weihnachtstassen wurden erhöhte Bleiabgaben aus den Trinkrändern festgestellt. Zwei andere Proben fielen durch ihre negative sensorische Beeinflussung auf, drei weitere durch Kennzeichnungsmängel. Aus der Gruppe der Bedarfsgegenstände mit Haut- und Schleimhaut-kontakt wurden Textilien angefordert und insbesondere auf verbotene Azofarbstoffe hin untersucht. Darunter waren Karnevalsbekleidung sowie bunte

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 34

Textilien speziell für Kinder. Erfreulicherweise gaben diese Untersuchungen keinen Anlass für Beanstandungen. Bei Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln sowie sonstigen Haushalts-chemikalien gab es ebenfalls wenig Grund zu klagen. Lediglich die Kennzeichnung war bei einer Probe zu bemängeln. Darüber hinaus wurden insgesamt 27 Proben buntes Kinderspielzeug aus Kunststoff und Holz untersucht. Eine Holzspielzeug aus einem Dritte Welt Laden hatte eine Lackierung, die erhöhte Bleimengen abgab. Eine bunte Steckfigur erwies sich im Rahmen unserer Untersuchungen als nicht speichel- und schweißfest, wodurch eine Eignung für Kinder unter 3 Jahren nicht gegeben ist. Angeboten wurde sie allerdings für Kinder ab 1 Jahr. Bei einer weiteren Probe wurde die Kennzeichnung bemängelt.

beanstandetes Holzspielzeug Kosmetische Mittel Hier ist von einem interessanten Erkrankungsfall zu berichten. Eine Verbraucherin entwickelte nach Anwendung eines Rezepturarzneimittels, das mit einer als parfümfrei ausgelobten Creme angefertigt worden war, ein schlimmes Ekzem. Sie äußerte konkret den Verdacht, dass die Zubereitung Duftstoffe enthalte, wogegen sie allergisch sei. Die hier durchgeführte sensorische Prüfung stützte die Vermutung der Beschwerdeführerin. Da der Hersteller der Creme in Baden-Württemberg ansässig ist, wurde mit dem zuständigen Chemischen Untersuchungsamt in Karlsruhe Kontakt aufgenommen und um Amtshilfe gebeten. Eine Überprüfung des Lohnherstellers vor Ort ergab denn auch, dass in dem fraglichen Produkt Parfümöle enthalten waren. Da der Hersteller sein Produkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet hatte und trotz des Vorhandenseins allergener Duftöle speziell für die Pflege allergischer Haut und bei Ekzemen beworben hatte, wurde die Probe nach § 26 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als gesundheitsschädlich beanstandet. Kurze Zeit später startete die Firma über die pharmazeutischen Fachpresse folgenden Rückruf: „Im Rahmen unserer Qualitätskontrollen ist aufgefallen, dass die oben genannten Chargen … möglicherweise kleinste Mengen von Parfüm enthalten. Uns liegen bisher keine Meldungen vor, die auf eine mögliche kausale

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 35

Reaktion bei der Verwendung unseres Produktes schließen lassen. Wir möchten jedoch jedes Risiko ausschließen und bitten Sie daher rein vorsichtshalber, eventuell vorhandene Restbestände von … mit den genannten Chargenbezeich-nungen an die oben angeführte Firmenanschrift zurückzusenden. Aktuelle Chargen … sind hiervon ausgenommen. ...". Als unseriös und heuchlerisch muss die Behauptung der Firma bezeichnet werden, keine Kenntnis von „kausalen Reaktionen bei der Anwendung unseres Produktes“ zu besitzen.

Wie bereits im letzten Jahr erreichte uns ein Badezusatz auf Algenbasis. Es bestand auch dieses Mal der Verdacht, dass das vermeintliche Kosmetikum eigentlich zu Ernährungszwecken dienen und über diesen Umweg in den Verkehr gelangen sollte, da es als Lebensmittel wegen des hohen Jodgehaltes nicht verkehrsfähig wäre. Im Internet wurde denn auch auf eine mögliche Verwendung für die Zubereitung von Speisen hingewiesen. Tatsächlich wurde ein sehr hoher Jodgehalt festgestellt (170 mg/kg). Die maximal zulässige Gesamtjodaufnahme pro Tag beträgt nach einer BfR-Stellungnahme 0,5 mg für Erwachsene. Eine missbräuchliche Verwendung als Lebensmittel hätte somit eine exzessive Jodaufnahme zur Folge. Beanstandet werden konnte jedoch wegen der angegebenen Zweckbestimmung nur die völlig unzureichende Kennzeichnung der Probe. Mikrobiologischer Status von Mitteln zum Tätowieren Tätowierungen sind traditionell vor allem bei den Polynesiern zu finden. Mit den Seefahrern gelangten die Techniken der Körperbemalung auch nach Europa, und in den Häfen siedelten sich Tätowierer an. Inzwischen sind Tätowierungen modern geworden und Tattoo-Studios auch im Saarland weit verbreitet. Nach §4(1) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gelten die Vorschriften des LFGB auch für Tätowierfarbe. Im Rahmen des BÜP-Programmes sollte der mikrobiologische Status von Tätowierfarbe untersucht werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere gesetzliche Regelungen. Insgesamt wurden 25 Proben untersucht. Die Proben wurden bei der Entnahme entweder in ein steriles Gefäß abgefüllt oder mit einer sterilen Spritze entnommen, bzw. Originalflaschen mit Restmengen überbracht. In fünf Proben wurden gram-negative Bakterien in unterschiedlichen Konzentrationen nachgewiesen. Alle stammten aus bereits geöffneten Flaschen. In zwei Farben

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 36

waren die Bakterien in vergleichsweise geringer Konzentration vorhanden, drei Farben waren jedoch erheblich kontaminiert.

Probe Tätowierfarbe

Gram- negative

in 2g

Gram-negative KbE/g

Nachgewiesene Spezies

Schwarze Farbe nachgewiesen <10 Citrobacter freundii Schwarze Farbe nachgewiesen >1000 Pseudomonas fluorescens

Citrobacter spp. Schwarze Farbe nachgewiesen >1000 Citrobacter braakii,

Ralstonoia pickettii Premium nachgewiesen 270 Citrobacter freundii Premium 2000 rot nachgewiesen <10 Ralstonia pickettii

Offenbar sind die Bakterien durch den Gebrauch der Farben in die Flaschen hineingelangt. Aufgrund der Zusammensetzung der Produkte ist eine Vermehrung von Bakterien möglich. Die Entnahme von Tätowierfarben zum Gebrauch muss unter sterilen Bedingungen erfolgen, damit keine Bakterien in die Vorratsbehälter gelangen oder es müssen Einmalverpackungen verwendet werden. In den Studios sollte eine strengere hygienische Überwachung einschließlich einer entsprechenden Schulung der Tätowierer erfolgen. Bestandteil der Zellwand gram-negativer Bakterien sind Lipopolysaccharide, die Endotoxine. Werden die Bakterien unter die Haut gebracht, kann es zu Entzündungen kommen. Die oben aufgeführten Proben wurden nach §30 Nr. 2. LFGB beurteilt. Hiernach ist es verboten „Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder voraussehbarem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen.“ Keime durch Haarpflege? Proben von Haarpflegemitteln wurden mikrobiologisch untersucht. In einer original verschlossenen Planprobe Styling Shampoo wurden hohe Koloniezahlen der Bakterien Rhizobium radiobacter und Enterobacter gergoviae nachgewiesen, ebenso in der Nachprobe. Um festzustellen, ob die Keime über verunreinigte Produktionslinien des Herstellers, wie z.B. Portionier- und Abfüllmaschinen in die kosmetischen Produkte gelangten, wurden auch Proben anderer Produkte untersucht. Einige enthielten ebenfalls hohe Keimzahlen an Enterobacter gergoviae. Für die Untersuchung wurden original verschlossenen Flaschen verwendet. Um zu prüfen, ob die Produkte nach dem Öffnen stabil sind, wurden die Proben nach einigen Tagen Lagerung nochmals mikrobiologisch untersucht. Die Keimzahlen waren im Vergleich zur ersten Untersuchung höher. Die nachgewiesenen Spezies sind Bakterien, die überall in der Natur vorkommen wie z.B. auf Pflanzen und im Wasser. Es handelt sich nicht um Krankheitserreger. Gesetzliche mikrobiologische Grenzwerte für kosmetische Produkte gibt es bislang nicht. Jedoch haben die repräsentativen Industrieverbände Grenzwerte veröffentlicht, die in den untersuchten Produkten überschritten wurden. Aufgrund der Kosmetik-Verordnung sind Kosmetikhersteller dazu verpflichtet, ihre Produkte gemäß den Regeln der „Guten Herstellungspraxis (GMP)“ herzustellen. Im vorliegenden Fall ist der Keimeintrag nicht durch natürlich kontaminierte

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 37

Rohstoffe (z.B. pflanzliche Extrakte) erfolgt, sondern durch hygienisch nicht einwandfreie Produktionsbedingungen. Durch den Stoffwechsel der Bakterien kann die Zusammensetzung der kontaminierten Kosmetik-Produkte verändert werden. Bei derart hohen Keimzahlen, wie sie in den zu beanstandenden Proben nachgewiesen wurden, muss eine nachträgliche Vermehrung der Bakterien stattgefunden haben. Üblicherweise werden kosmetischen Produkten Konservierungsstoffe zugesetzt, um insbesondere eine Besiedlung mit Mikroorganismen nach dem Öffnen zu verhindern. Offenbar waren hier die zugesetzten Konservierungsstoffe in zu geringer Menge vorhanden, um eine Keimvermehrung zu unterbinden bzw. eine Keimreduktion herbeizuführen. Der § 27 LFGB enthält Vorschriften zum Schutz vor Täuschung bei kosmetischen Mitteln. Aufgrund der hohen Keimbelastung war die Haltbarkeitsangabe unrichtig, und folglich lag eine Täuschung des Verbrauchers vor. In von uns untersuchten Shampoos anderer Firmen konnten keine Mikroorganismen nachgewiesen werden. Üblicherweise werden durch Shampoos die Haare und die Kopfhaut gereinigt und auch vorhandenen Mikroorganismen weitgehend entfernt. Untersuchungen im Rahmen des Bundesweiten Überwachungs-programms (BÜP) Insgesamt beteiligten sich die beiden Laborabteilungen 2007 an 17 BÜP-Projekten. Davon seien die folgenden etwas näher beschrieben: Bacillus cereus in pasteurisierter Milch Sporen von B. cereus können den Pasteurisationsprozess überleben und sich im Verlauf der weiteren Lagerung in der Milch vermehren. Bei hohen Keimzahlen führen sie zum Verderb der Milch (Süßgerinnung). Als fakultativ pathogene Mikroorganismen sind sie auch bei Lebensmittelintoxikationen beschrieben worden. 33 Proben pasteurisierte Milch wurden auf das Vorhandensein von B. cereus untersucht. In keiner Probe konnten diese Keime nachgewiesen werden. Pathogene Keime in Rohmilchkäse aus Hofkäsereien Die Statuserhebung ausgewählter pathogener Keime in Rohmilchkäsen trägt dem zunehmenden Verzehr von Rohmilchprodukten aus kleinbäuerlicher Produktion Rechnung. 15 Proben Rohmilchkäse aus saarländischen Hofkäsereien wurden auf die Parameter

- Salmonella spp., - Listeria monocytogenes, - Koagulase-positive Staphylokokken und - Verotoxinbildende E. coli (VTEC)

untersucht. Es konnten in keinem Fall pathogene Mikroorganismen nachgewiesen werden.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 38

Mikrobiologische Qualität von fleischhaltigen Salaten Es wurde die mikrobiologische Qualität von fleischhaltigen Salaten (22 Proben) aus eigener Herstellung geprüft. Hintergrund sind häufige Warn- und Richtwertüberschreitungen durch die Verwendung von nicht mehr frischen Zutaten (Resteverwertung). Hinzu kommt die regelmäßige Kontamination mit pathogenen Keimen, vor allem Listeria monocytogenes. Pathogene Mikroorganismen wie Salmonellen, Yersinia enterocolitica oder Listeria monocytogenes konnten in den Salaten jedoch nicht nachgewiesen werden. Insgesamt wurde eine zufriedenstellende sensorische Qualität festgestellt. Zwei Proben wurden wegen sensorischer und stofflicher Mängel als nicht zum Verzehr beanstandet (Geschmack, Gasbildung). Mikrobiologischer Status von Brühwurstaufschnitt Das Programm umfasste die Ermittlung des mikrobiologischen Status und die Sensorik von Brühwurstaufschnitt (6x6 Proben einer Charge). Fertigpackungen aus dem Niedrigpreissegment wurden nach Eingang und am Ablaufdatum untersucht und u.a. nach veröffentlichten mikrobiologischen Richt- und Warnwerten der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) beurteilt. Die Proben waren nicht zu beanstanden. Pathogene Keime wie zum Beispiel Salmonellen und Listeria monocytogenes waren nicht nachweisbar. Obwohl keine repräsentative Stichprobe vorlag, kann der Verbraucher tendenziell eine akzeptable Qualität innerhalb dieser Warengruppe erwarten. Listeria monocytogenes in Fleischerzeugnissen Das Auffinden von Listeria monocytogenes als gesundheitlich und hygienisch relevanter Mikroorganismus war auch Gegenstand dieses Programms. Da Listerien sich im Laufe der Lagerung vermehren und zu nicht akzeptablen Ergebnissen bzw. nicht sicheren Lebensmitteln führen können, wurden gegarte, panierte Fleischerzeugnisse nach Probenentnahme (Anwesenheit von Listerien) und kurz vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD, quantitativer Nachweis) untersucht. Erfreuliche Ergebnisse sind innerhalb dieser Warengruppe auszumachen. Weder direkt nach Entnahme noch am MHD konnten pathogene Listerien in den Proben nachgewiesen werden. PAK in Speiseölen In diesem Programm wurden insgesamt 10 sortenreine Speiseöle (Sonnenblumenöl, Baumwollsaatöl, Olivenöl, Distelöl und Rapsöl) auf ihren Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) untersucht. Seit 2005 ist eine Höchstmenge für Benzo[a]pyren in Pflanzenölen festgelegt, deren Einhaltung überprüft werden sollte. Unbearbeitete Lebensmittel enthalten üblicherweise keine oder nur geringe Mengen an PAKs. Diese entstehen erst bei der Zubereitung, der Herstellung oder der Verarbeitung der Lebensmittel z.B. durch direkten Kontakt mit offener Flamme oder Rauchgasen. In Speiseölen können PAKs dadurch auftreten, dass das Ausgangsmaterial nach der Ernte

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 39

unsachgemäß getrocknet oder geröstet wird. In den untersuchten Proben wurden keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt. PAK in geräuchertem Fisch in Pflanzenöl in Konserven

Um die gleiche Thematik ging es auch in diesem Programm. Hier sollten PAKs in Konserven mit geräucherten Fischen in Pflanzenöl bestimmt werden, da für beide Lebensmittel seit 2005 Höchstgehalte festgelegt sind. Der Schwerpunkt lag dabei auf Produkten aus Osteuropa. Schon die Beschaffung der Proben erwies sich als problematisch. Sie konnten fast ausschließlich in Läden erhoben werden, die auf den Handel mit osteuropäischer Ware spezialisiert sind. Die Proben wurden getrennt nach Fisch und Öl untersucht. Der Ursprung einer Kontamination kann hier sowohl in der oben beschriebenen unsachgemäßen Trocknung und Röstung des Ausgangsmaterials für das Öl, als auch im Räucherprozess der Fische liegen. Erfreulicherweise konnten in den 6 untersuchten Konserven keine Überschreitungen der Höchstmenge festgestellt werden. Es gab lediglich Beanstandungen aufgrund fehlerhafter Kennzeichnung. Nitrit und Nitrat in Rohschinken In diesem Programm wurden Nitrit- und Nitratgehalte in rohem Schinken bestimmt. Dabei sollte die Frage geklärt werden, ob die in der Vergangenheit aufgetretenen Höchstwertüberschreitungen auf die Herstellungstechnologie zurückzuführen sind. Verfahren, in denen ausschließlich Natrium- oder Kaliumnitrat (Salpeter) zur Anwendung kommen, sind aufgrund chemischer Prozesse, die während der Pökelung ablaufen, schwieriger zu handhaben als Verfahren, die mit Nitritpökelsalz arbeiten. In 1 von 10 untersuchten Proben wurde die Höchstmenge an Nitrat überschritten. Bestrahlung von Lebensmitteln Die Lebensmittelbestrahlung kann als Konservierungsverfahren für leicht verderbliche Lebensmittel eingesetzt werden. Hierbei wird das Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt, die zu einer Verringerung der Keimbelastung

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 40

und damit zu einer Verlängerung der Haltbarkeit führen. Die Beschaffenheit und Qualität der Lebensmittel ändert sich im Vergleich zu anderen Konservierungsmethoden wie beispielsweise der Hitzebehandlung hierbei nur geringfügig. Aus diesem Grund wird die Bestrahlung besonders bei hitzeempfindlichen oder tiefgefrorenen Produkten eingesetzt. In Deutschland besteht nach § 8 LFGB ein allgemeines Bestrahlungsverbot für Lebensmittel. Ausschließlich die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen ist seit Dezember 2000 nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung erlaubt. In den übrigen EU-Mitgliedsstaaten gibt es zur Lebensmittelbestrahlung jedoch sehr unterschiedliche Regelungen, da die Rechtslage bisher EU-weit noch nicht harmonisiert wurde. Generell müssen alle bestrahlten Lebensmittel bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „bestrahlt“ oder die Angabe „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ kenntlich gemacht werden.

Zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Kenntlichmachung der bestrahlten Lebensmittel am Markt, sowie zur Kontrolle, ob das Bestrahlungsverbot eingehalten wird, sind alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet. Diese erhobenen Daten werden jährlich an die Europäische Kommission berichtet und im Amtsblatt der EG veröffentlicht. So wurden im Jahr 2007 im LSGV 15 Proben Kräuter und Gewürze auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht. Die Untersuchung erfolgte mittels Thermolumineszenzverfahren nach Isolierung anhaftender mineralischer Verunreinigungen. Bei keiner der Proben konnte eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Insgesamt zeigen die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland, dass nur sehr wenige bestrahlte Lebensmittel im Verkehr sind. Ein möglicher Grund hierfür könnte sein, dass diese vom Verbraucher nicht angenommen werden, da oftmals der Begriff Lebensmittelbestrahlung mit Radioaktivität assoziiert wird. Jedoch sind bestrahlte Lebensmittel nicht radioaktiv, da die Strahlungsenergie während der Behandlung zu gering ist, so dass keine Radioaktivität entstehen kann. Auch gesundheitliche Risiken bei dem Verzehr von bestrahlten Lebensmitteln sind laut der Bewertung des wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission und nach Einschätzung der WHO nicht zu erkennen.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 41

Dennoch sollte nach der Rahmenrichtlinie der EU eine Behandlung eines bestimmten Lebensmittelsproduktes mit ionisierender Strahlung nur zugelassen werden

- wenn sie technologisch sinnvoll und notwendig ist - gesundheitlich unbedenklich ist - für den Verbraucher nützlich ist - nicht als Ersatz für Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen oder für gute

Herstellungs- oder Landwirtschaftsverfahren verwendet wird. Ob sich die Lebensmittelbestrahlung in Deutschland als Verfahren zur Konservierung in den nächsten Jahren durchsetzten wird, bleibt aber weiterhin fraglich. Molekularbiologische Untersuchungen Im Berichtszeitraum 2007 wurden im LSGV molekularbiologische Untersuchungen zum Nachweis folgender Parameter durchgeführt:

• gentechnische Veränderungen in Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut

• gentechnische Veränderungen in Mikroorganismen • Nachweis konventioneller Tier- oder Pflanzenarten in Lebensmitteln • Tiermehlbeimengungen in Futtermitteln • Verotoxin-bildende Escherichia coli-Bakterien in Lebensmitteln • Salmonellen in Lebensmitteln • Campylobacteraceen in Lebensmitteln • den Erreger der klassischen Schweinepest in Haus- und Wildschweinen • Influenza-A- Viren in Geflügel • den Erreger der Blauzungenkrankheit in Nutztieren • den Erreger der Paratuberkulose in Nutztieren • den Erreger der Psittakose in Nutztieren

Die dabei im Einzelnen erhaltenen Ergebnisse sind in einer Übersicht im Tabellenteil am Ende des Berichtes aufgeführt, in der Informationen über Art und Zahl der untersuchten Proben enthalten sind (s. S. 73). Qualitätsprüfung 2007: Meist gute Ergebnisse bei Fleischwaren Im Rahmen der Fleischwarenqualitätsprüfung wurden im Laufe des Berichtsjahres 78 Proben Fleischerzeugnisse von Prüfern aus der Überwachung, Industrie und dem Handwerk nach Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack fachkundig beurteilt. Hierbei wurden insbesondere Produkte berücksichtigt, die üblicherweise auch von kleineren handwerklichen Betrieben selber hergestellt werden. Die Proben werden ohne Ankündigung in Metzgereien seitens der Lebensmittelüberwachung gezogen. Dieses ermöglicht einen guten Einblick in die Qualität der zum Verkauf angebotenen Ware. Es handelte sich im Jahr 2007 um folgende Produkte:

- Fleischwurst im Ring - Rohesser

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 42

- Fleischkäse - Kochschinken

Beurteilung Fleischwurst Rohesser Fleischkäse Kochschinken Anzahl 25 17 20 16 sehr gut (20-19) 12 8 10 5 gut (18-17) 8 5 5 9 zufriedenstellend (16-14) 3 3 4 2 nicht zufriedenstellend 2 1 1 0 untypische Beschaffenheit 0 0 0 0 davon beanstandet 0 0 1 0

Geringe Punktabzüge beruhen zum größten Teil auf leichten Abweichungen in Geruch und Geschmack, beispielsweise wenn das Produkt in der Würzung nicht abgerundet ist. Weitere Abzüge liegen vor bei zusätzlichen Abweichungen in der Konsistenz oder nicht typischem Aussehen wie z. B. ein inhomogenes Schnittbild bei Fleischwurst. Die beiden nicht zufriedenstellenden Ergebnisse der Fleischwürste bestanden aus nicht mehr ganz frischer Ware. Ein Rohesser zeigte eine schmierige Konsistenz sowie einen deutlich säuerlichen Geschmack. Das mit Abstand schlechteste Produkt war ein Fleischkäse mit zahlreichen Knorpelstücken sowie altem Geruch und Geschmack. Dieser Fleischkäse wurde als nicht sicher und somit als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt (Art. 14 Abs. 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Zwei Proben Kochschinken erhielten aufgrund von vorliegenden Pökelfehlern bzw. deutlich trockener Konsistenz kombiniert mit fadem Geschmack nur mittelmäßige Ergebnisse. Trotz einiger Mängel bei einzelnen Proben ist festzuhalten, dass insgesamt über 75 % mit sehr gut bzw. gut bewertet wurden.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 43

5.2. Wasseruntersuchung Trinkwasser Trinkwasser, Roh- und Grundwasser Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und unverzichtbare Grundlage des Lebens. Für uns ist es selbstverständlich, dass beim Aufdrehen des Wasserhahns, beim Betätigen der Dusche und überwiegend auch bei der Toilettenspülung sauberes Trinkwasser fließt. Aufgrund des reichen Grundwasservorkommens im Saarland, wird für die Trinkwassergewinnung kein Oberflächenwasser aus Talsperren benötigt. Da Grundwasser in der Regel von Natur aus sauber ist und keine Krankheitserreger enthält, gab es in der Vergangenheit in der öffentlichen Trinkwasserversorgung wenige Probleme. Die mikrobiologischen Untersuchungen von Grundwässern aus Bohrbrunnen sowie der im Rahmen des ökologischen Wasserversorgungskonzeptes durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) entnommenen Wasserproben zeigen wenig Nachweise an Mikroorganismen. Bei den mit Mikroorganismen belasteten Grundwässern handelt es sich um oberflächennahe Quellen und Brunnen wie die Laufbrunnen im Ensheimer Tal und um oberflächennahe Messstellen, die nicht für die Trinkwassergewinnung genutzt werden und die im Rahmen des ökologischen Wasserversorgungskonzeptes beprobt wurden. Probleme bei Rohwässern, die der Wasseraufbereitung in den Wasserwerken zugeleitet und zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, gab es im Wesentlichen bei drei Bohrungen, in deren Nähe z.T. Baumaßnahmen durchgeführt wurden. Grund- und Rohwässer unterliegen nicht der Trinkwasserverordnung. Diese gilt für das Wasser erst nach Verlassen des Wasserwerkes und, falls notwendig, nach entsprechender Aufbereitung.

Nach der Statistik über den Wasserverbrauch im Saarland, die beim LUA geführt wird, betrug der Trinkwasserverbrauch im Jahr 2006 53 Millionen Kubikmeter; die Werte von 2007 sind noch nicht verfügbar. Die Statistik wird seit 1952

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 44

geführt. Der höchste Verbrauch war 1976 mit mehr als 66 Millionen Kubikmetern feststellbar. Damals wurde ein Trinkwasserverbrauch bis zur heutigen Zeit von 200 Litern pro Tag und Einwohner prognostiziert, was nicht eingetreten ist. Wasserversorgungsunternehmen, die ihre Leitungsnetze und Wasserbehälter an den prognostizierten Verbrauch angepasst haben, sind derzeit überdimensioniert. Der Trinkwasserverbrauch ist seit 1976 gesunken und beträgt im Saarland zurzeit etwa 115 Liter pro Tag und Einwohner (Auskunft LUA). Der Wasserverbrauch von Haushalten ist in den letzten Jahren weitgehend konstant und beträgt nur noch knapp 100 Liter pro Tag und Einwohner. Gründe für den Rückgang des Wasserverbrauches sind Wassersparmassnahmen in den Privathaushalten, der Rückgang der Bevölkerung und möglicherweise auch Regenwassernutzungsanlagen. In dem Trinkwasserverbrauch von 53 Millionen Kubikmetern für 2006 sind Wasserverluste, Löschwasser und Wasser für gewerbliche Kleinbetriebe sowie das Trinkwasser, das für Spülprogramme von Trinkwasserleitungsnetzen benötigt wird, enthalten. Insbesondere endständige Leitungen müssen regelmäßig gespült werden, da bei geringer Trinkwasserabnahme das Wasser stagniert und sich infolgedessen Schlamm und Mikroorganismen ansammeln. Probleme bereiten auch leer stehende Häuser, da hier kein Durchfluss mehr vorhanden ist und es zu Aufkeimungen kommen kann. Ein Keimeintrag in das Ortsnetz ist möglich. Aus diesem Grund bemühen sich die Wasserversorgungsunternehmen leer stehende Häuser so bald wie möglich von der Wasserversorgung abzuklemmen, um ein Aufkeimen von Ortsnetzen zu verhindern. Aufgrund des gesunkenen Wasserverbrauches sind zum Teil die Wasserhochbehälter zu groß. Auch hier kann es bei zu geringem Durchfluss zu Aufkeimungen kommen. Ein Hochbehälter wurde 2007 insgesamt 228 Mal beprobt, 21 Proben entsprachen nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Verkeimungen gab es zudem in einem Ortsnetz, in dem an mehreren Stellen über eine längere Zeit täglich Proben entnommen wurden. Insgesamt waren von 433 Ortsnetzproben 120 zu beanstanden. Die Grenzwertüberschreitungen nach der Trinkwasserverordnung sind in der Tabelle enthalten. Gegenüber 2006 sind die Grenzwertüberschreitungen bei den Koloniezahlen, bei dem Parameter coliforme Keime und Pseudomonas aeruginosa angestiegen. Parameter, die fäkale Verunreinigungen anzeigen, konnten prozentual in weniger Proben nachgewiesen werden.

Parameter Unter-

suchungen Grenzwertüber-

schreitungen

Grenzwertüber-schreitungen,

( ) = Werte 2006 Leitungsnetze/Brunnen Koloniezahlen bei 22°C 2781 178 6,4% (5,4%) Koloniezahlen bei 37°C 2781 150 5,4% (4,2%) Escherichia coli 2600 12 0,46% (0,88%) Coliforme 2600 134 5,2% (3,9%) Enterokokken 2569 32 1,3% (1,3%) Clostridium perfringens 77 2 2,6% (5,7%) Pseudomonas aeruginosa 18 1 5,5 (0%) Hausinstallationen Pseudomonas aeruginosa 446 54 12,1% (9,8%) Legionella pneumophila in 1ml 768 89 11,6% (9,8%)

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 45

Parameter Unter-

suchungen Grenzwertüber-

schreitungen

Grenzwertüber-schreitungen,

( ) = Werte 2006 Legionella pneumophila in 100ml

769 153 19,9% (19,9%)

Trinkwasser muss am Zapfhahn des Verbrauchers Trinkwasserqualität haben. Auch wenn das Wasser nach Verlassen des Wasserwerkes bakteriologisch einwandfrei ist, kann es im Verlauf der Weiterleitung und insbesondere in der Hausinstallation zu einer mikrobiologischen Verschlechterung des Trinkwassers kommen. Hausinstallationen werden vom LSGV in der Regel nur untersucht, wenn es mikrobiologische Probleme gibt. Gegenüber 2006 wurden etwa 120 Proben mehr untersucht. Der Krankheitserreger Pseudomonas aeruginosa, der Hauterkrankungen und Lebensmittelvergiftungen verursachen kann, wurde gegenüber dem Vorjahr in mehr Proben nachgewiesen. Insbesondere im Warmwasserbereich ist die Vermehrung von Legionellen ein Problem. Legionella pneumophila ist ein Bakterium, das natürlicherweise in Oberflächengewässern vorkommt und sich in Protozoen vermehrt. Beim Einatmen von mit Legionellen kontaminierten Aerosolen, wie z.B. beim Duschen, kann es zu einer grippeähnlichen Erkrankung, dem Pontiac-Fieber oder einer Lungenentzündung, der Legionellose, kommen, wovon vor allem immun geschwächte und ältere Menschen betroffen sein können.

Gebäude Anzahl Proben

Nachweis von Legionellen

Legionellen in % der untersuchten

Proben 9 Krankenhäuser 165 49 29,7% 13 Seniorenheime 220 47 21,4% Justizvollzugsanstalten 59 20 33,9% Kindergärten 67 16 23,8% 4 Schulen 16 0 Duschen in 2 Schwimmbädern 59 31 52,5%

Es wurden die Wasserleitungen in 9 Krankenhäusern und 13 Seniorenheimen beprobt. Zusätzlich wurden weitere öffentliche Gebäude wie Turnhallen und außerdem Privathaushalte und Hotels im Rahmen von Umgebungs-untersuchungen von Legionellosen beprobt. Gegenüber 2006 waren mehr untersuchte Proben mit Legionellen kontaminiert. Da die Untersuchungen jedoch risikoorientiert durchgeführt werden, können sie nicht als Beleg für die Gesamtsituation gewertet werden. Grundsätzlich ist die Überwachung im Trinkwasserbereich Aufgabe der Gesund-heitsämter. Das LSGV ist bestellte Stelle für die Untersuchung von Proben aus Anlagen nach §3 Nr.2a und b Trinkwasserverordnung. Bei der Bekämpfung von Legionellen in Hausinstallationen wurde bislang das Wasser auf 70°C erhitzt, häufig kombiniert mit Einsatz von Desinfektionsmitteln. Um Legionellen, die sich in Protozoen befinden, abzutöten, sind nach neuesten Erkenntnissen mindestens 73°C notwendig. Biofilme in den Leitungen, in denen Legionellen leben, können mit heißem Wasser jedoch nicht beseitigt werden. Deshalb kommt es häufig kurze Zeit nach Hitzebehandlung erneut zu einem Anstieg von Legionellennachweisen in der Hausinstallation. Ein Patentrezept zur

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 46

5.98 PFTA

4.88 PFUnA PFDS

4.43 PFDA 3.89

PFNA PFOS

3.17 PFOA

2.18 PFHpA

0.79 PFBS 1.28

PFHxA

2.32 PFHxS

3.69

5.26 PFDoA

Elimination dieser Krankheitserreger im Warmwasserbereich existiert bislang nicht. Im Berichtsjahr wurden Versuche zur Wirkung von durch Membranzellen-elektrolyse von Kochsalz erhaltenen Lösungen bei der Abtötung von Legionellen durchgeführt. Eine saarländische Firma stellte die Lösungen zur Verfügung. Dabei erfolgte ein Animpfen von jeweils 1 Liter sterilem Leitungswasser mit Pseudomonas aeruginosa in einer Keimzahl von 10 000 000KbE/ml und mit Legionella pneumophila in einer Keimzahl von 80 000KbE/ml und anschließend ein Zusatz der Lösungen in verschiedenen Konzentrationen. Da nach der Trinkwasserverordnung Desinfektionsmittel nur in begrenzter Konzentration zugegeben werden dürfen und auch physikalische Parameter eingehalten werden müssen, wurden auch die Chlorgehalte, die Redoxspannung als Maß für die desinfizierende Wirkung, der pH-Wert und die Leitfähigkeit mitbestimmt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anwendung in der Praxis noch Probleme bereitet. Zur Optimierung sind technische Lösungen gefragt. Keine PFT im saarländischen Trink- und Mineralwasser Bei perfluorierten Tensiden (PFT) handelt es sich um organische Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome des Kohlenstoff-Gerüsts vollständig durch Fluor-Atome ersetzt sind. Diese Verbindungen sind rein anthropogenen Ursprungs, aber aufgrund ihrer hohen Persistenz mittlerweile ubiquitär verbreitet. Chemisch lassen sich die PFT in zwei Gruppen unterteilen:

- perfluorierte Alkansulfonate mit PFOS als Leitsubstanz - perfluorierte Carbonsäuren mit PFOA als Leitsubstanz

Aufgrund der verstärkten öffentlichen Diskussion über PFT-Kontaminationen in den unterschiedlichsten Produktgruppen, insbesondere der oft hohen Belastung des Trinkwassers, wurde am LSGV eine UPLC-MS-MS-Methode zum Nachweis von PFT in Trink- und Mineralwasser entwickelt und validiert. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 64 Trinkwasser- und 8 Mineralwasserproben auf PFT-Rückstände untersucht. Die Proben stammten alle

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 47

aus dem Saarland (Wasserwerke, Mineralbrunnen). Dabei umfasste der Untersuchungsumfang 12 Parameter (8 perfluorierte Carbonsäuren und 4 perfluorierte Alkansulfonate). In keiner der untersuchten Proben konnten PFT-Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,005 µg/L nachgewiesen werden. Diese Ergebnisse belegen, dass PFT-Kontaminationen im saarländischen Trink- und Mineralwasser keine Rolle spielen.

UPLC-MS-MS-Gerät Wasser aus Schwimmbädern Hallen- und Freibäder sollten regelmäßig auf eine einwandfreie Badewasserqualität überprüft werden, um den Gesundheitsschutz der Badenden zu gewährleisten. Gereinigt wird das Badebeckenwasser durch eine entsprechende Wasseraufbereitung, wodurch die von den Badenden eingetragenen Stoffe wie Haare, Hautschuppen, Cremes und möglicherweise Krankheitserreger entfernt werden müssen. Hierzu wird das aus dem Becken ablaufende Badewasser mit Flockungsmittel versetzt, filtriert und dann desinfiziert, um Krankheitserreger und andere Bakterien abzutöten. Das gereinigte Wasser fließt wieder in das Becken zurück. Wasserverluste sowie fehlendes Frischwasser werden über die Zugabe von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung behoben. Einige Schwimmbäder besitzen auch eine eigene Bohrung, die Wasser für die Befüllung von Badebecken liefert. Die Verfahren zur Wasseraufbereitung und die Überprüfung der Reinigungsleistung sind in der DIN 19643 geregelt. Es müssen Proben vom Beckenwasser, dem filtrierten Wasser (Filtrat), dem gereinigten desinfizierten Beckenwasser (Reinwasser) und dem für die Erstbefüllung bzw. Nachfüllung (Füllwasser) verwendeten Wasser entnommen werden. Die verschiedenen Wasserproben werden sowohl auf chemische als auch auf bakteriologische Parameter entsprechend DIN 19643 untersucht. In Nachproben aufgrund von Grenzwertüberschreitungen wird häufig vom festgelegten Untersuchungsschema abgewichen, um die Gründe für eine mangelhafte Aufbereitung zu ermitteln. Deshalb wurden nicht alle in der Tabelle aufgeführten Proben nach den Vorschriften der DIN untersucht.

Probe insgesamt beanstandet Beanstandung in %

Wasser aus Schwimmbädern

302 102 33,8%

Beckenwasser 118 31 26,3%

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 48

Probe insgesamt beanstandet Beanstandung in %

Filtrat 75 37 49,3% Reinwasser 60 32 53,3% Füllwasser 38 2 5,3% Sonderproben/Abstriche 11 Untersuchung auf folgende Bakterien

Positiver Nachweis /Grenzwertüberschreitung

Positiver Nachweis in %

Legionellen insgesamt 163 33 20,2% Legionellen im Beckenwasser

71 4 5,6%

Legionellen im Filtrat 74 23 31,0% Legionellen im Reinwasser/Füllwasser

2 1

Legionellen in Sonderproben

10 5 50%

Legionellen in Abstrichen

6 0

Pseudomonas aeruginosa 189 3 1,6% Escherichia coli 188 2 1,1% Koloniezahl 189 11 5,8% Wie die Tabelle zeigt, entsprechen fast 34% der in Schwimmbädern entnommenen Proben nicht den Vorgaben einer ordnungsgemäßen Wasseraufbereitung; im Jahr 2006 waren 35,1% der Proben zu beanstanden. Während im vergangenen Jahr Grenzwertüberschreitungen überwiegend bei den chemischen Parametern vorhanden waren, enthielten im Jahr 2007 48% der beanstandeten Proben zu viele Bakterien und Krankheitserreger. Zugenommen haben die Legionellennachweise; als Beispiele sind hier ein Therapiebad in einem Krankenhaus zu nennen sowie ein Hallenschwimmbad. Seit über einem Jahr bzw. seit zwei Jahren können die Legionellenkontaminationen nicht beseitigt werden. Die Eigenkontrolluntersuchungen wurden nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt und die Suche nach den Ursachen für die Verkeimung erfolgte nicht mit ausreichender Sorgfalt. Das LSGV wurde erst zu Rate gezogen, als alle durch Privatinstitute empfohlenen Maßnahmen nicht zum Ziel führten. Auch in diesem Jahr zeigen die Grenzwertüberschreitungen bei den chemischen Parametern, dass die Wasseraufbereitung in vielen Bädern verbessert werden muss (Überschreitung des Grenzwertes für Aluminium, Trübung und Trihalogenmethane, Oxidierbarkeit). Da nur ein geringer Prozentsatz der öffentlichen Schwimmbäder durch das LSGV untersucht wird, ist die Aufstellung nicht repräsentativ. Die Zunahmen bei den beanstandeten Proben machen deutlich, dass amtliche Kontrolluntersuchungen unverzichtbar sind und Eigenkontrollmaßnahmen allein nicht ausreichen. In den Schwimmbädern sollte auch das Duschwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Amtlich wurden die Duschen nur in zwei öffentlichen Schwimmbädern beprobt. In einem Schwimmbad waren von 49 Proben einschließlich Nachproben 26 mit Legionellen kontaminiert; 11 Proben enthielten eine vergleichsweise hohe Kontamination. Auch diese Untersuchungen zeigen, dass die Verbreitung dieses Krankheitserregers ein ernst zunehmendes Problem im Schwimmbadbereich ist.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 49

Eine Verbesserung der Eigenkontrollmaßnahmen in diesem Bereich erscheint notwendig. Badegewässer: Algenblüte im Losheimer Stausee Das Saarland hat zwei von der EU anerkannte Badegewässer, den Bostalsee und den Losheimer Stausee. Die während der Badesaison von den beiden Seen entnommenen Wasserproben entsprechen in der Regel den Vorgaben der europäischen Badegewässer-Richtlinie, die für alle Badegewässer in Europa gültig ist. Untersucht wird auf Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Unbeabsichtigte Abwassereinleitungen oder auch Abschwemmungen von mit Festmist gedüngten Feldern nach starken Regenfällen führen zu Verunreinigungen von Gewässern, zusätzlich wird das Badegewässer mit Nährstoffen angereichert. Wichtig bei der Überwachung der Badeseen ist neben den routinemäßig durchgeführten bakteriologischen Untersuchungen die Besichtigungsprüfung, um Ölfilme oder auch Algenblüten zu erkennen, die durch die bakteriologischen Untersuchungen nicht erfasst werden. Der Losheimer Stausee zeigte von Mitte Juli bis Mitte August eine Blaualgenblüte. Algenblüten kommen in mit Nährstoffen angereicherten Gewässern in der warmen Jahreszeit vor. Begrenzend für die massenhafte Vermehrung von Algen ist der Phosphorgehalt des Gewässers. Bei Werten über 0,02 mg pro Liter sind Algenblüten möglich. Es gibt verschiedene Algenarten, gefürchtet sind Blaualgen, da sie in ihrem Zellinnern Gifte anreichern, die bei der Auflösung der Zellen freiwerden und dann in Kontakt mit den Badenden kommen können. Die Gifte verursachen eine Reihe von Beschwerden wie allergische Reaktionen, Haut- und Schleimhautreizungen, Beschwerden des Verdauungstraktes und im Extremfall werden die Leber und das Nervensystem geschädigt. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen treten jedoch erst auf, wenn die Algenblüten auch für einen Laien gut sichtbar sind. Die Algen rahmen häufig auf und bilden dicke gallertartige Algenteppiche, die oft durch den Wind in Buchten von Gewässern zusammengetrieben werden. In der Regel verderben die gallertartigen Algenteppiche den Besuchern die Lust auf das Schwimmen. Problematisch ist jedoch, wenn Kleinkinder am Gewässerrand spielen und ständigen Kontakt mit Algentoxinen haben. In diesem Jahr wurde in der Badebucht des Losheimer Stausees ein dicker Algenteppich zusammengetrieben. Das zuständige Gesundheitsamt gab Warnhinweise für den Losheimer Stausee heraus. Die Grenzwerte für die mikrobiologischen Messwerte wurden an den 4 Messstellen nie überschritten. Jedoch stiegen im Juli die Phosphorwerte an und die Algenblüte begann. Durch die Bestimmung des Chlorophyll-a-Gehaltes der Algen kann ihre Vermehrung quantitativ verfolgt werden. Am 17. Juli war der kritische Wert von 40 µg/l bereits überschritten. Das mikroskopische Bild der Wasserproben zeigte, dass es sich um eine Blaualgenblüte handelte. Das typische Aufrahmen der Algen konnte sogar in den Probeflaschen beobachtet werden; bei Eintreffen der Flaschen im Labor hatte sich an der Oberfläche eine grüne Algenschicht gebildet. Die Bestimmung der Toxine zeigte in der Rahmschicht einen mehr als 10-fachen Wert im Vergleich zu dem Toxingehalt in der Wasserprobe. Die Werte für die Algentoxine waren jedoch auch in der Rahmschicht so gering, dass niemals eine Gesundheitsgefahr für die Besucher des Stausees bestanden hat (höchster Wert 2,3 µg/l). Bedenklich sind Gehalte von mehr als 10 µ/l.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 50

Baden in der Saar Im Jahr 2008 tritt die novellierte EU-Badegewässerrichtlinie in Kraft. Es sind nur noch solche Parameter aufgenommen, die einen direkten Bezug zu gesundheitlichen Risiken haben und die Höhe der Grenzwerte wurde an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Anstelle der Fäkalcoliformen Bakterien ist der Parameter Escherichia coli (E.coli) getreten und Fäkalstreptokokken wurden durch intestinale Enterokokken ersetzt. Die Bestimmung von Gesamtcoliformen entfällt, da sie zum Teil ubiquitär in der Natur verbreitet sind und nicht immer Rückschlüsse auf fäkale Verunreinigungen zulassen. Die Rasenflächen am Ufer der Saar im Innenstadtbereich von Saarbrücken werden im Sommer gern als Liegewiesen genutzt. Um herauszufinden, ob die Saar auch als Badegewässer dienen könnte, erfolgte im Rahmen des Projektes „Baden in der Saar“ die Untersuchung der Qualität des Saarwassers an zwei Stellen. Als repräsentative Messstellen wurden von dem Projektleiter das Saarufer im Innenstadtbereich am Saaraltarm in Höhe des Ruderclubs Undine und an der Potato Island, einem Saaruferstück, an dem Seesand aufgeschüttet ist, ausgesucht. Im Mai, Juni, Juli und August erfolgte die Entnahme der Wasserproben und die Bestimmung der Parameter nach der noch gültigen und der zukünftigen EU-Richtlinie.

Bakteriologische Untersuchungen des Saarwassers

10

100

1000

10000

100000

2.05. 16.05. 29.05. 13.06 25.06. 9.07. 23.07. 13.08. 20.08. 2.05. 16.05. 29.05. 13.06 25.06. 9.07. 23.07. 13.08. 20.08.

Datum der Probenahme

KbE

/100

ml

Gesamtcoliforme (10 000)Fäkalcoliforme(2000)FäkalstreptokokkenE. coli(1000)Enterokokken(400)

Saaraltarm, Ruderclub Undine

Saar, Potato Island

In der Legende sind die vorgeschriebenen Grenzwerte in der Klammer aufgeführt. Unbelastete Badegewässer zeigen meistens Werte unterhalb der Nachweisgrenze der aufgeführten Bakterien. Sowohl nach der alten als auch nach der neuen EU-Badegewässerrichtlinie werden die Grenzwerte an beiden Messstellen mehrmals überschritten. Als Badegewässer kann die Saar also derzeit nicht genutzt werden

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 51

Andere Gewässer Nach den Kriterien der saarländischen Badegewässerrichtlinie, die hier die EU-Richtlinie umsetzt, wurden noch weitere Oberflächengewässer beprobt, in denen gebadet wird: Die Nied an drei Probestellen, das Naturbecken des Parkbades in Wadgassen, das Naturfreibad in Kirkel, die drei Weiher in Homburg Königsbruch, der Itzenblitz Weiher, der Wingerts Weiher und der Lautenbacher Weiher. Aufgrund der vorgeschriebenen Grenzwerte mussten von 133 Wasserproben ledig 7 Proben aus der Nied beanstandet werden. Oberflächengewässer Die mikrobiologischen Untersuchungen im Rahmen des Überwachungs-programmes der internationalen Kommission zum Schutze des Rheins und seiner Nebenflüsse wurden an fünf Fließgewässern, der Saar, der Nied, der Blies, der Prims und dem Altbach durchgeführt. Bei den genannten Fließgewässern handelt es sich nicht um Badegewässer. Da es jedoch keine hygienisch-mikrobiologischen Qualitätsnormen für Oberflächengewässer gibt, erfolgen die Untersuchungen hilfsweise nach der europäischen Badegewässer-Richtlinie.

Gewässer Fäkalcoliforme >2000KbE/100

ml

Gesamtcoliforme >10000KbE/100

ml

Proben insgesamt

Saar bei Fremersdorf 9 (69%) 5 (39%) 13 Saar bei Güdingen 9 (60%) 5 (33%) 15 Nied bei Niedaltdorf 9 (69%) 5 (39%) 13 Blies in Reinheim 11 (85%) 5 (39%) 13 Prims oberhalb der Talsperre Nonnweiler

3 (43%) 0 7

Prims Auslauf Talsperre 0 0 7 Altbach oberhalb der Talsperre Nonnweiler

3 (23%) 3 (23%) 13

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Proben, die nicht der EU-Badegewässer-Richtlinie genügen. Wie 2006 ist auch im Berichtsjahr die Blies in hygienischer Hinsicht das schlechteste Gewässer. Versuchskläranlage Ihn Die Kläranlage in Ihn wurde als Versuchsanlage - ausgestattet mit einer Membranfiltration - errichtet, mit dem Ziel, das anfallende Abwasser soweit zu reinigen, dass der Ablauf der Kläranlage hygienisch unbelastetes Brauchwasser liefert. Mikrobiologische Grenzwerte für geklärtes Abwasser existieren in Deutschland nicht. Nach §41(1) des Infektionsschutzgesetzes haben die Abwasser-beseitigungspflichtigen darauf hinzuwirken, dass Abwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen. Bei der Kläranlage Ihn soll darüber hinaus das abfließende Abwasser als Brauchwasser, etwa in der Landwirtschaft zur Berieselung von Feldern u.a., verwendet werden. Da mit Fäkalien Krankheitserreger ausgeschieden werden und folglich stets in häuslichem Abwasser enthalten sind, müssen sie aus dem

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 52

Abwasser entfernt werden, wenn das geklärte Abwasser als Brauchwasser genutzt werden soll. Um die Wasserqualität mikrobiologisch zu untersuchen, wurden von März bis Juni 2007 an acht Probenahmetagen insgesamt 24 Proben unter sterilen Bedingungen entnommen. Aufgrund der gemessenen Parameter war keine fäkale Belastung des geklärten Abwassers feststellbar. Eine Nutzung als Brauchwasser ist also möglich. Bei steigendem Abwasseranfall, durch Anschluss weiterer Ortschaften an die Kläranlage müsste der Wirkungsgrad der hygienischen Reinigung jedoch nochmals überprüft werden.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 53

5.3. Tierseuchendiagnostik Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) Die Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue Disease) ist eine nicht ansteckende, von bestimmten Stechmückenarten übertragene Infektionskrankheit, an der Wiederkäuer erkranken. Der Erreger, ein Orbivirus, kommt in 24 Serotypen vor, von denen bisher allein 20 in Südafrika gefunden wurden. Das erstmals 2006 in Deutschland gefundene Virus gehört zum Serotyp 8, der vorher nur südlich der Sahara sowie in Mittel- und Südamerika in Erscheinung trat und eventuell auch in Indien und Pakistan vorkommt. Wiederkäuer, auch Wildwiederkäuer, sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Von den im Mittelmeerraum vorkommenden Serotypen sind vor allem Schafe betroffen. Rinder stellen möglicherweise das Reservoir der Erkrankung dar. Während 2006 in rund zwei Dritteln der Fälle Rinder und in etwa einem Drittel der Fälle Schafe betroffen waren, zeichnet sich derzeit eine Verteilung der Fälle zu etwa gleichen Teilen auf Rinder und Schafen ab. Schafe zeigen dabei in der Regel deutlichere Symptome. In geringem Umfang wurden auch Infektionen bei Wildwiederkäuern nachgewiesen. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen? Blutsaugende Insekten nehmen das Virus bei einer Blutmahlzeit auf. Nach der Entwicklung im Insekt kann das Virus nach etwa einer Woche bei einer weiteren Blutmahlzeit auf einen anderen Säugetierwirt übertragen werden. Die natürlichen Überträger des Blauzungenvirus (Bluetongue Virus, BTV) sind kleine, 1-3 mm lange Stechmücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Eine Übertragung von BTV kann während der Jahreszeiten (Frühjahr, Sommer, Herbst) erfolgen, in denen Gnitzen aktiv sind. Die optimalen Temperaturen für die Virusvermehrung in der Gnitze liegen bei 25°C bis 30°C über einen Zeitraum von 10 bis 15 Tagen. Längere Wärmeperioden begünstigen die Vermehrung der Mücken und die Virusvermehrung in ihnen. Das Virus bleibt im Blut infizierter Tiere etwa 40 bis 80 Tage aktiv (Virämie). Die Erbinformation des Virus kann aber oft für längere Zeit, z.B. 100 Tage beim Schaf und bis zu 240 Tage beim Rind, mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) nachgewiesen werden. Antikörper im Blut lassen sich frühestens 7 bis 10 Tage nach der Infektion feststellen. Pathologisch-anatomisches Bild Zu den Krankheitszeichen bei Rindern gehören Läsionen im Nasen-Flotzmaulbereich, am Euter und an den Zitzen, Konjunktivitis (Bindehautentzündung) mit verstärktem Tränenfluss, Kronsaumschwellungen zum Teil in Verbindung mit Lahmheit, Festliegen, Deckunlust, Rückgang der Milchleistung, Fieber und in schweren Fällen Störungen des Allgemeinbefindens.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 54

Abb. Sektion Rind - Zunge Schafe zeigen nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen in milderen Verläufen Apathie, Depression, Fieber und Konjunktivitis, Entzündungen des Zahnfleisches, der Lippen und der Nase, Hyperämie (verstärkte Durchblutung) der Nasen- und Mundschleimhaut, Ödeme und Gesichtsschwellungen, verstärkten Tränenfluss, Nasenausfluss und Entzündungen des Kronsaums mit Lahmheit. Bei den Sektionen von Rindern im LSGV Abt. F waren massive Blutungen in die freie Bauchhöhle sowie starke petechiale Blutungen der inneren Organe auffällig.

Sektion Rind - massive innere Blutung Bei schweren Verläufen treten Atemprobleme, vermehrter Speichelfluss, Blutungen in der Klauenlederhaut mit Ausschuhen sowie eine geschwollene Zunge in Blaufärbung (Blauzungenkrankheit) auf. Vorkommen in Deutschland und im Saarland Mit Stand vom 07. März 2008 wurden in Deutschland 22014 Fälle von Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 amtlich gemeldet. Im August 2006 trat die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) erstmals in Mitteleuropa auf. Holland meldete den ersten Ausbruch in zwei Betrieben an der Grenze zu Deutschland, kurz darauf folgten aus Belgien weitere Meldungen. In

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 55

Deutschland wurde die anzeigepflichtige Tierseuche zunächst im grenznahen Gebiet um Aachen festgestellt. Bis zum Jahresende traten weitere in Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland und Niedersachsen auf. Als Erreger wurde Bluetongue Virus vom Serotyp 8 (BTV 8) festgestellt. Im LSGV Abt. F wurden seit dem Erstausbruch Anfang November 2006 381 Schafe und Ziegen, 736 Rinder und 5 Wildwiederkäuer als positiv für BTV 8 (Virusnachweis) befundet. Differenzierte Zahlen zur BTV-Diagnostik sind in diesem Jahresbericht und im Jahresbericht 2006 enthalten. Die Untersuchungen im Einzelnen Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die im Berichtszeitraum 2007 durchgeführten tierseuchendiagnostischen Untersuchungen. Anzeigepflichtige Tierseuchen:

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Anzahl durchgeführter

Untersuchungen

Positiver Antigen- Nachweis

Positiver Antikörper-Nachweis

Amerikanische Faulbrut der Bienen - Futterkranz - Brutwaben

135 4

32 3

Aujeszky`sche Krankheit 270 0 Aviäres Influenza Virus 259 0

Aviäres Influenza Virus 181 0 Bovines Herpesvirus 1, BHV1 - Serum - Milch

17336 405

633 3

Brucellose der Rinder, Schafe und Ziegen - Blut - Einzelmilch - Tankmilch

1995 0

513

0 0 0

Enzootische Leukose der Rinder - Blut - Tankmilch

1653 508

0 0

Psittakose 26 3

Salmonellose der Rinder 1 0 Klassische Schweinepest Hausschweine Wildschweine

2239 270 1969

40 0 40

Klassische Schweinepest Hausschweine Wildschweine

652 5

647

0 0 0

Tollwut 365 0

TSE/BSE 2795 0

Bovine Virusdiarrhoe, BVD 312 55

Bovine Virusdiarrhoe, BVD 448 12

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 56

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Anzahl durchgeführter

Untersuchungen

Positiver Antigen- Nachweis

Positiver Antikörper-Nachweis

Blauzungenerkrankung Rinder, Schafe u.a.

1628 1113

Blauzungenerkrankung Rinder, Schafe u.a.

6248 1125

Meldepflichtige Tierkrankheiten:

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Anzahl durchgeführter

Untersuchungen

Positiver Antigen- Nachweis

Positiver Antikörper-Nachweis

Chlamydienabort des Schafes

8 1

Listeriose 7 0

Ornithose 5 0

Paratuberkulose (Blut) 205 5

Paratuberkulose (Kot) 5 2

Sonstige Untersuchungen:

Art der Untersuchungen Anzahl

durchgeführter Untersuchungen

Positiver Antigen- Nachweis

Positiver Antikörper-Nachweis

Caprine Arthritis Enzephalitis, CAE 108 0

Rabbit haemorrhagic disease, RHD 2 1

Zuchthygienische Untersuchungen beim Pferd auf pathogene Bakterien

60 13 (ß-Sc.)

Maedi Visna, MVV beim Schaf

20 4

Coxiella burnetii 0 0

Darüberhinaus wurden 49 Kotproben parasitologisch sowie 57 Kotproben bakteriologisch untersucht. Sektionen wurden bei 73 Tieren durchgeführt. Davon wurden Sektionen gezielt auf Blauzungenkrankheit bei 40 Tieren durchgeführt (siehe Tabelle):

Tierart Anzahl Rind/Kalb/Abort 9

Ziege 5

Schafe 17

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 57

Tierart Anzahl Hirsch/Rehwild 4

Wapitihirsch 1

Sikahirsch 1

Elenantilope 1

Steinbock 1

Yak 1

Ausgewählte Untersuchungen: TSE/BSE insgesamt untersuchte Proben : 2795 (Schlachttiere: 1308, gefallene Tiere: 1487) positiver Nachweis: 0 Eine Übersicht über die Untersuchungen bei Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern (Rehe) u.a. zeigt die folgende Tabelle:

Tierart Geschlachtete

Tiere Gefallene

Tiere

Rind 1094 1247

Schaf 177 208

Ziege 33 21

Reh 4 8

Steinbock 0 1

Zootiere 0 2

Nicht untersuchungsfähig: 0 Alle Tests hatten ein negatives Ergebnis. Klassische Schweinepest (KSP) bei Wildschweinen: KSP-Antigen-Untersuchungen Im Berichtsjahr wurden insgesamt 647 Proben virologisch auf KSP-Antigen (PCR) getestet. Dabei handelte es sich um 644 Organproben. Die Untersuchungen verliefen alle mit negativem Ergebnis. 3 Proben von tot aufgefundenen oder vor dem Abschuss sich auffällig verhaltenen Tieren wurden zusätzlich in der Zellkultur auf KSP-Virus untersucht. Die Untersuchungen verliefen negativ.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 58

KSP-Antikörper-Untersuchungen Insgesamt wurden 1969 Blutproben auf KSP-Antikörper (ELISA) untersucht. Hierbei wurden bei 40 Proben Antikörper gegen KSP festgestellt. Eine Übersicht über die bei Schwarzwild durchgeführten Untersuchungen gibt die folgende Tabelle:

Übersicht und Anzahl der Einzeluntersuchungen auf ESP bei Wildschweinen für den Zeitraum Januar bis Dezember 2007

Gesamt- zahl der

ESP-Antigen-Untersuchungen ESP-Antikörper-Untersuchungen

Monat Einsen- dungen

ELISA- Test

davon PCR-Test

davon ELISA davon NPLA davon

Blut Organe serologisch

positiv virologisch positiv

Milz virologisch positiv

Gesamt positiv Gesamt positiv

Januar 207 0 0 0 0 37 0 207 14 0 0

Februar 106 0 0 0 0 31 0 106 6 0 0

März 94 0 0 0 0 19 0 94 3 0 0

April 143 0 0 0 0 33 0 143 5 5 5

Mai 172 0 0 0 0 40 0 172 3 3 3

Juni 163 0 0 0 0 48 0 163 1 1 1

Juli 172 0 0 0 0 77 0 172 0 0 0

August 215 0 0 0 0 104 0 215 3 3 3

Septem-ber

105 0 0 0 0 47 0 105 1 1 0

Oktober 158 0 0 0 0 60 0 158 3 3 2

Novem-ber

242 0 0 0 0 75 0 242 5 5 3

Dezem-ber

192 0 0 0 0 73 0 192 2 2x n.u. 0

Summe 1969 0 0 0 0 644 0 1969 46 21 17

Untersuchungen bei Hausschweinen: KSP-Antigen-Untersuchungen 2007 wurden 2 Bestände mit 4 Proben virologisch auf KSP-Antigen (PCR) untersucht. Die Untersuchungen verliefen in allen Fällen mit negativem Ergebnis. 1 Probe von einem Verdachtsschwein wurde zusätzlich in der Zellkultur auf KSP untersucht. Die Untersuchung verlief negativ. KSP-Antikörper-Untersuchungen Auf KSP-Antikörper (ELISA) wurden 270 Proben aus 22 Beständen getestet. Die Untersuchungen verliefen in allen Fällen mit negativem Ergebnis.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 59

Tollwut: Füchse aus Luxemburg Für das Laboratoire de Médicine Vétérinaire de L`Etat, 54, Avenue Gaston Diderich, B.P. 2081 L-1020 Luxembourg wurden 23 Füchse auf Tollwut und außerdem auf E. multilocularis und Trichinella spiralis eingesandt. Die Untersuchungsergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Untersuchung auf Anzahl Positiv Negativ

Tollwut (FAT) 23 0 23

Tollwutzellkultur 0 0 0

Tiere aus dem Saarland Im Berichtsjahr 2007 wurden 365 Tiere aus dem Saarland zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt. Hierbei handelte es sich um:

328 x Fuchs 11 x Marder 11 x Rehwild/Damwild 1 x Rind 1 x Hund 4 x Katze 5 x Dachs 1 x Maus 2 x Wildschwein 1 x Pferd

Zellkulturelle Untersuchungen wurden bei 46 Tieren zusätzlich zur fluoreszenzserologischen Untersuchung durchgeführt. Die Teste verliefen alle negativ. Im Rahmen der Begleitdiagnostik zur oralen Immunisierung der Füchse wurden 183 Serumproben zur Kontrolle des Impferfolges mittels Serum-neutralisationstest auf Antikörper gegen Tollwut untersucht.

Parameter Anzahl Nach-

gewiesen Nicht nach-gewiesen.

Nicht auswertbar

Tollwutneutralisierende Antikörper (RFFIT)

183 8 175 0

Füchse aus Rheinland-Pfalz Im Jahr 2007 wurden aus Rheinland-Pfalz 2 Füchse zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt. Davon wurden 2 mit negativem Ergebnis untersucht. Bei 1 Probe wurde eine Zellkultur mit negativem Ergebnis angelegt.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 60

Echinococcus multilocularis: Untersuchungen von Füchsen aus Luxemburg:

Untersuchungen bei Füchsen aus dem Saarland:

Parameter Anzahl Nachgewiesen Nicht nachgewiesen

Echinococcus multilocularis 36 6 30

Trichinella spiralis: Einsendungen von Füchsen aus Luxemburg:

Parameter Anzahl Nachgewiesen Nicht nachgewiesen

Trichinella spiralis 23 0 23

AIV-Monitoring: AIV-PCR Insgesamt wurden 259 Proben (Kloakentupfer, Rachentupfer, Kotproben)untersucht. Bei allen Proben konnte kein Influenza Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen werden. 3 Proben (Kadaverreste etc.) waren nicht untersuchungsfähig.

Vögel Säugetiere Art Zahl Art Zahl

Hühner 30 Füchse 1 Wildgeflügel 3 Wassergeflügel 71 Krähenvögel 7 Greifvögel 12 Singvögel/Tauben 4 Zoovögel + Exoten 100 Kotproben v. Zugvögeln 32

AIV-Antikörper (ELISA) Auf AIV-Antikörper wurden insgesamt 181 Proben mit negativem Ergebnis untersucht. Dabei wurden 31 Blutproben von Gänsen, Enten und sonstigen Geflügelarten negativem Ergebnis untersucht. 150 Hühnereier wurden ebenfalls Antikörper-negativ getestet. Bei den Untersuchungen wurde der ELISA-Test von IDEXX bzw. Pourquier eingesetzt.

Parameter Anzahl Nachgewiesen Nicht nachgewiesen

Echinococcus multilocularis 23 4 19

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 61

Serologische Untersuchungen:

davon: Tierart Untersuchung Unters.-Zahl

negativ positiv fraglich Testsystem Zellkultur

Schaf Chlamyd.-AK 8 7 1 0 ELISA 0

Brucellose-AK 251 251 0 0 RBT 0

MVV-Maedi-Visna 20 16 4 0 ELISA 0

Ziege CAEV-AK 108 108 0 0 ELISA 0

Brucellose-AK 124 124 0 0 RBT 0

Sch/Z Bluetongue-AG 505 124 381 0 PCR 0

Bluetongue-AK 794 422 370 2 ELISA 0

Haus- Aujeszky-AK 270 270 0 0 ELISA 0

schwein Salmonellen-AK 214 143 44 27 ELISA 0

ESP-AG 3 3 ELISA 0

ESP-AG 5 4 0 0 PCR 1

ESP-AK 270 270 0 0 ELISA 0

Wild- ESP-AG:Blut 0 0 0 0 ELISA 0

schwein ESP-AG:Organ 0 0 0 0 ELISA 0

ESP-AG:Organ 647 644 0 0 PCR 3

ESP-AK 1969 1923 46 0 ELISA 0

ESP-AK 21 4 17 2 x n.u. NPLA 0

Rind Q-Fieber / Cox.B. 0 0 0 0 ELISA 0

Chlamyd.-AK 7 6 1 0 ELISA 0

Para-Tb-AK 205 200 5 0 ELISA 0

BVD-AG 448 436 12 0 ELISA 0

BVD-AK 312 257 55 0 ELISA 0

Leukose-AK 1653 1653 0 0 IDT 0

Brucellose-AK 1620 1620 0 0 SLA 0

Neospora-AK 28 21 7 0 ELISA 0

Rd u.a. Bluetongue-AG 1044 317 727 0 PCR 0

" Bluetongue-AK 5398 4643 755 0 ELISA 0

Rehwild Bluetongue-AG 79 74 5 0 PCR 0

Bluetongue-AK 56 56 0 0 ELISA 0

Sammel Leukose-AK 508 508 0 0 ELISA 0

Milch Brucellose-AK 513 513 0 0 ELISA 0

E.Milch Brucellose-AK 0 0 0 0 ELISA 0

Gesamt: 17080 14617 2430 29 4

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 62

6. Qualitätsmanagement Laborvergleichsuntersuchungen Im Jahr 2007 haben die Fachbereiche der Abteilungen F und G des LSGV mit gutem Erfolg an folgenden Laborvergleichsuntersuchungen teilgenommen:

Bereich FB Material Parameter

Diagnostik F1 Standardproben

6. BSE-Ringversuch Friedrich-Loeffler-Institut, Bundes- Forschungsinstitut für Tiergesund- heit, Boddenblick 5a, 17493 Greifswald – Insel Riems

Diagnostik F1 Milchproben von

Rindern

Ringversuch 2006/2007 zur Diag- nostik der enzootischen Rinder- leukose Friedrich-Loeffler-Institute, Seestr. 55, 16868 Wusterhausen

Diagnostik F1 Seren und

Kontrollseren

Deutscher MKS-Ringtest 2007 Friedrich-Loeffler-Institut, Bundes- Forschungsinstitut für Tiergesundheit, Nationales Referenzlabor für MKS, Boddenblick 5a, 17493 Greifswald-Insel Riems

Diagnostik F1 Diagnostisches

Material

AFB-Ringversuch 2007 auf Sporen von Paenibacillus larvae larvae Chemisches und Veterinärunter- suchungsamt Freiburg, Postfach 100462, 79123 Freiburg

Diagnostik F1 Kotproben

Salmonella-Ringversuch 2007 Prävalenzstudie „Nachweis und Isolierung von Salmonellen in Kot von Puten“ Nationales Referenzlabor zur Durchführung von Analysen und Tests auf Zoonosen (Salmonellen) (NRL-Salm) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Berlin

Diagnostik F1 Kotproben

Salmonella-Ringversuch 2006 Prävalenzstudie „Nachweis und Isolierung von Salmonellen in Kot von Mastschweinen“ Nationales Referenzlabor zur Durchführung von Analysen und Tests auf Zoonosen (Salmonellen) (NRL-Salm) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Berlin

Diagnostik F1 Schweineseren

KSP-Ringtest 2007 Friedrich-Loeffler-Institut, Bundes- forschungsinstitut für Tiergesund- heit, Nationales Referenzlabor für Schweinepest, Boddenblick 5 a, 17493 Greifswald – Insel Riems

Diagnostik F1 Kotproben von

Rindern Ringversuch – Kultureller Nachweis von Mycobacterium avium ssp.

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 63

Bereich FB Material Parameter paratuberculosis Friedrich-Loeffler-Institut, Bundes- forschungsinstitut für Tiergesund- heit, Institut für molekulare Patho- genese, Naumburger Str. 96 a, 07743 Jena

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Nachweis von E. coli O 157:H 7

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Aerobe GKZ, Koag. pos. Staphylokokken Keimzählung Coliforme (auch thermotolerante) Keimzählung Enterobacteriaceae Keimzählung E. coli

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Nachweis von Listeria monocytogenes und Listeria spp. in 25 g

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs qualitativer Nachweis von Salmonella spp. in 25 g

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs qualitativer Nachweis von Campylobacter spp. in 25 g

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Nachweis von Listeria monocytogenes

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs qualitativer Nachweis von Salmonella spp. in 25 g

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Aerobe GKZ, Koag. pos. Staphylokokken. Keimzählung Coliforme Keimzählung Enterobacteriaceae Keimzählung E. coli Keimzählung Lactobacterien Keimzählung Clostridium perfringens

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Keimzählung Bacillus cereus Keimzählung Enterococcus Keimzählung Pseudomonas ssp. Keimzählung koag. pos. Staph. Keimzählung Hefen Keimzählung Schimmelpilze

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Nachweis von Yersinia spp. und Yersinia enterocolitica in 25 g

Mikrobiologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Untersuchung von 9 Hackfleischproben auf EHEC

Trichinellen F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Untersuchung von 10 Proben auf Trichinella

Histologie F2 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Untersuchung von 4 Proben Kochschinken auf Bindegewebszusatz

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Nachweis von Listeria monocytogenes

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Nachweis von Listeria und Salmonella

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Nachweis von E.coli O 157:H 7

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Nachweis von Listeria monocytogenes und Listeria spp. in 25 g

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 64

Bereich FB Material Parameter

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs qualitativer Nachweis von Salmonella spp. in 25 g

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Keimzählung Hefen und Schimmelpilze

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs Keimzählung Pseudomonas spp.

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Aerobe GKZ,Koag.+ Staph. Keimzählung Coliforme (auch thermotolerante) Keimzählung Enterobacteriaceae Keimzählung E. coli

Mikrobiologie F3 Lebensmittel

tierischen Ursprungs

Aerobe GKZ,Koag.+ Staph. Keimzählung Coliforme (auch thermotolerante) Keimzählung Enterobacteriaceae Keimzählung E. coli

Mikrobiologie F4 Oberflächenwasser

Badewasser Abwasser

Quantitativ, Keimzählung: Coliforme, Fäkalcoliforme Escherichia coli, Enterokokken Qualitativ: Salmonella spp.

Mikrobiologie F4 Schokolade Qualitativ: Salmonella spp. 1 in 25g

Mikrobiologie F4 Schokolade

Quantitativ, Keimzählung: Aerobe mesophile Gesamtkeimzahl Enterokokken, Enterobacteriaceae Coliforme Keime

Mikrobiologie F4 Trinkwasser

Quantitativ, Keimzählung: Aerobe Gesamtkeimzahl 22°C pro ml Aerobe Gesamtkeimzahl 37°C pro ml Escherichia coli in 100ml Colifome Keime in 100ml Enterokokken in 100ml

Molekularbiologische Diagnostik

F5 Kartoffel Transgene Kartoffel

Molekularbiologische Diagnostik

F5 Mais Transgener Mais

Molekularbiologische Diagnostik

F5 Soja Transgene Soja

Molekularbiologische Diagnostik

F5 Lyophilisiertes

Serum Schweinepest

Molekularbiologische Diagnostik

F5 Trockenfleisch Salmonellen

Molekularbiologische Diagnostik

F5 Hackfleisch VTEH

Chemie G1 Birnen CRL EU-Proficiency Test FV LC1: Pestizide

Chemie G1 Erdbeeren CRL EU-Proficiency Test FV 09: Pestizide

Chemie G1 Vollei getrocknet Chlorkohlenwasserstoffe, PCBs Chemie G3 Kosmetika Panthenol Chemie G4 Bier Gesamtanalyse

Chemie G4 Spirituosen Alkohol, Ethylcarbamat, Gärungsbegleitstoffe

Chemie G4 Fruchtsaft Gesamtanalyse

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 65

Bereich FB Material Parameter Chemie G4 Wein Standardparameter Chemie G4 Wein Erweiterte Parameter Chemie G4 Sauerkraut Gesamtanalyse Chemie G4 Honig Gesamtanalyse Chemie G4/LfU Waldpilze Elemente Chemie G6 Fisch Schwermetalle Chemie G6 Thunfisch Elemente: As, Cd, Cu, Hg, Se, Zn Chemie G6 Brühwurst Schwermetalle Chemie G5 Käse Standardparameter Chemie G5 Speiseöl Standardparameter

Chemie G6 Fleischware Standardparameter: Wasser, Fett, Eiweiß, Asche, Gesamtphosphor, Kochsalz, Stärke

Chemie G6 Fleischware Erweiterte Parameter: Citrat, Lactat, Pökelstoffe, Glutaminsäure, NPN, Kollagenabbauproukte

Chemie G6 Olivenöl Benzo(a)pyren

Chemie G7 Mehl Standardparameter Chemie G7 Teigwaren Gesamtanalyse, Eigehalt Chemie G7 Backwaren Gesamtanalyse, Cholesterin Chemie G7 Kakaoerzeugnisse Standardparameter Chemie G7 Kindernahrung Metalle Chemie G7 Zimt Cumarin

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 66

7. Tabellenteil

Lebensmittel (Beanstandungsgründe)

A Zahl der untersuchten Proben

B Zahl der beanstandeten Proben

C Prozentualer Anteil der beanstandeten Proben

1 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung) Lebensmittel Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB

2 Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Lebensmittel Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB

5 Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung) Lebensmittel Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002

6 Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) Lebensmittel Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002; § 11 (2) Nr. 1 LFGB

7 Nachgemacht, wertgemindert, geschönt Lebensmittel § 11 (2) Nr. 2 LFGB; VO n. § 13 (4) LFGB

8 Irreführend Lebensmittel Art. 16 VO (EG) 178/2002; § 11 (1) LFGB

10 Unzulässige gesundheitsbzogene Angaben § 12 (1) LFGB

11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften Lebensmittel VO n. § 35 LFGB

12 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung Lebensmittel VO n. § 13 (3) Nr. 1 LFGB

13 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung Lebensmittel § 6 (1) LFGB

14 Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten Lebensmittel § 9 (1) Nr. 1 LFGB

15 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung Lebensmittel § 9 (1) Nr. 2 LFGB

17 Schadstoffe, Höchstmengen-Überschreitung Lebensmittel VO (EG) 466/2001; VO n. § 13 (5) LFGB

18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützte VO (andere Ursachen) Lebensmittel

19 Verstöße gegen sonstige, Lebensmittel betreffende nationale Rechtsvorschriften Lebensmittel

z.B. MilchG, MargarineG, Branntwein-MonopolG

20 Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht (ausgenommen Kennzeichnung) Lebensmittel

23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützte VO (mikrobiologische Verunreinigungen)

z.B. Diät V, Mineral- und Tafelwasser V

24 Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, mikrobiologische Verunreinigung BGA, BfR, BVL, DGF, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen

25 Pharmakologisch wirksame Stoffe, unzulässige Anwendung - Lebensmittel VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB

98 Rechtswidrig als Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetisches Mittel in Verkehr gebrachte Produkte

Arzneimittelgesetz; Medizinproduktegesetz

Die Summe der Beanstandungen kann höher sein als die Zahl der untersuchten Proben (z. T. mehrere Beanstandungsgründe bei einer Probe)

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 67

Warencode/Erzeugnisse A B C 1 2 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 17 18 19 20 23 24 25 98

1 Milch 167 5 3,0 5

2 Milcherzeugnisse 110 5 4,5 3 2

3 Käse 175 4 2,3 3 1

4 Butter 90 10 11,1 3 6 3

5 Eier, Eiprodukte 158 4 2,5 2 2

6 Fleisch warmblütiger Tiere auch tiefgefroren 262 61 23,3 3 23 7 1 2 4 1 2 1 21

7 Fleischerzeugnisse 346 86 24,9 11 9 10 31 18 20 1 2 6 2

8 Wurstwaren 281 34 12,1 8 2 9 3 4 12 1

10 Fische 137 23 16,8 2 6 4 5 5 5

11 Fischerzeugnisse 110 20 18,2 1 1 2 4 2 10

12 Krusten-, Schalen-, Weichtiere u. Erzeugnisse daraus 95 11 11,6 1 1 5 4

13 Fette/Öle 61 7 11,5 6 1

14 Suppen, Soßen 169 5 3,0 1 1 3

15 Getreide 28 1 3,6 1

16 Getreideprodukte 75 6 8,0 2 3 1

17 Brot, Kleingebäck 84 5 6,0 1 1 3

18 Feine Backwaren 156 55 35,3 3 4 1 6 2 18 1 24

20 Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate 159 18 11,3 1 5 2 2 6 1 1

21 Puddinge, Kremspeisen 70 3 4,3 1 1 1

22 Teigwaren 48 5 10,4 2 2 1

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 105 2 1,9 2 1

24 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile 58 1 1,7 1 1

25 Frischgemüse ausgen. Rhabarber 182 4 2,2 1 1 2

26 Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 109 3 2,8 1 1 2

27 Pilze 0 0

28 Pilzerzeugnisse 9 0 0,0

29 Obst einschl. Rhabarber 234 7 3,0 1 1 3 3 1

30 Obstprodukte 34 1 2,9 1

31 Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe 29 2 6,9 1 1

32 Alkoholfreie Erfrischungsgetränke 39 7 17,9 1 3 3

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 68

Warencode/Erzeugnisse A B C 1 2 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 17 18 19 20 23 24 25 98

35 Weinähnliche Getränke und Erzeugnisse daraus, Schaumwein sowie Vor- und Nebenprodukte der Weinbereitung

18 2 11,1 1 2 2

36 Bier, bierähnliche Getränke 46 5 10,9 2 2 3

37 Spirituosen 36 8 22,2 7 1

39 Zucker 8 0 0,0

40 Honig, Blütenpollen, Brotaufstriche 99 1 1,0 1 1

41 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen 29 6 20,7 6 2

42 Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse 468 31 6,6 20 6 2 3

43 Süßwaren ausgen. Schokolade 51 6 11,8 1 2 2 1 3

44 Schokolade, -erzeugnisse 49 10 20,4 2 1 1 6

45 Kakao 9 0 0,0

46 Kaffee, Kaffeersatzstoffe 19 0 0,0

47 Tee, teeähnliche Getränke 20 4 20,0 2 2

48 Säuglings- und Kleinkindernahrung 66 0 0,0

49 Diätetische Lebensmittel 52 5 9,6 1 2 3 1 1

50 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 149 11 7,4 3 5 3

51 Nahrungsergänzungsmittel 47 19 40,4 8 1 10 2 1 2 1

52 Würzmittel 59 4 6,8 1 1 3

53 Gewürze 51 1 2,0 1

54 Aromastoffe 2 0 0,0

56 Verarbeitungshilfsmittel 16 0 0,0

57 Zusatzstoffe 21 0 0,0

59 Mineralwasser, Tafelwasser 42 13 31,0 2 4 4 4

Gesamt 4937 521 10,6 7 7 90 62 45 80 2 131 51 6 5 1 6 26 2 10 12 42 2 4

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 69

Erzeugnisse des Weinrechts (Beanstandungsgründe)

A Zahl der untersuchten Proben

B Zahl der beanstandeten Proben

C Prozentualer Anteil der beanstandeten Proben

70 Gesundheitlich bedenkliche Beschaffenheit aufgrund mikrobiologischer Verunreinigung Erzeugnisse des Weinrechts

Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999

71 Nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensorische Mängel Erzeugnisse des Weinrechts

Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999

72 Unzulässige Behandlungsstoffe oder Verfahren Erzeugnisse des Weinrechts Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999

73 Über- bzw. Unterschreitung von Grenz- oder Richtwerten für Bestandteile, Zutaten Erzeugnisse des Weinrechts

Art. 43(2), Anhang V A-I VO (EG) Nr. 1493/1999 ;§§ 15, 16 WeinV

74 Über- bzw. Unterschreitung von Grenz- oder Richtwerten für "Zusatzstoffe" Erzeugnisse des Weinrechts

Art. 43 (1), Anhang V A-I VO (EG) Nr. 1493/1999; Titel lI VO (EG) Nr. 1622/2000;

75 Überschreitung von Grenz- oder Richtwerten für Rückstände und Verunreinigungen Erzeugnisse des Weinrechts

§§ 12, 13 und 13(a) WeinV, Anlagen 7 und 7a WeinV

76 Irreführende Bezeichnung, Aufmachung Erzeugnisse des Weinrechts Art. 48, Anhang VII Abschnitt F Nr. 1, Anhang VIII Abschnitt C Nr. 1 und

77 Nicht vorschriftsgemäße Bezeichnung und Aufmachung Erzeugnisse des Weinrechts Art. 49 VO (EG) Nr. 1493/1999

78 Verstoß gegen nationale Vorschriften anderer EG-Länder oder Drittländer Erzeugnisse des Weinrechts

79 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften Erzeugnisse des Weinrechts

Die Summe der Beanstandungen kann höher sein als die Zahl der untersuchten Proben (z. T. mehrere Beanstandungsgründe bei einer Probe)

Warencode/Erzeugnisse A B C 76 77 79

33 Wein, Traubenmost 103 11 10,7 2 10 1

34 Erzeugnisse aus Wein, Branntwein aus Wein 12 0 0,0

Gesamt 115 11 9,6 2 10 1

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 70

Bedarfsgegenstände (Beanstandungsgründe)

A Zahl der untersuchten Proben

B Zahl der beanstandeten Proben

C Prozentualer Anteil der beanstandeten Proben

33 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel Bedarfsgegenstände § 31 (1) LFGB; Art. 3 (1) lit. b) u. c) VO (EG) 1935/2004

36 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, Kennzeichnung, Aufmachung Bedarfsgegenstände Art. 3 (2), Art. 4 (5) u. (6), Art. 5 (1) lit. k) u. l), Art. 15,

39 Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche Beschaffenheit Bedarfsgegenstände freiwillige Vereinbarungen BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u. a.

Die Summe der Beanstandungen kann höher sein als die Zahl der untersuchten Proben (z. T. mehrere Beanstandungsgründe bei einer Probe)

Warencode/Erzeugnisse A B C 33 36 39

82 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt, und zur Körperpflege

22 0 0,0

83 Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege, Haushaltschemikalien

33 1 3,0 1

85 Spielwaren, Scherzartikel 27 3 11,1 1 1 1

86 Gegenstände mit Lebensmittelkontakt 99 7 7,1 3 3 1

Gesamt 181 11 6,1 4 5 2

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 71

Kosmetische Mittel (Beanstandungsgründe)

A Zahl der untersuchten Proben

B Zahl der beanstandeten Proben

C Prozentualer Anteil der beanstandeten Proben

30 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung) Bedarfsgegenstände Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004; § 30 LFGB

50 Gesundheitsschädlich Kosmetische Mittel § 26 LFGB

51 Irreführend Kosmetische Mittel § 27 LFGB; VO n. § 35 LFGB

52 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (Chargen-Nr. Hersteller, MHD, Verwendungszweck, Liste der Bestt. Kosm. Mittel

VO n. § 35 LFGB; §§ 4 (1), 5, 5a KosmV

53 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (Warnhinweise, Anwendungsbedingungen, Deklaration von Stoffen) Kosm. Mittel

VO n. § 28 u. § 35 LFGB; § 4 (2) KosmV

54 Verwendung verschreibungspflichtiger oder verbotener Stoffe Kosmetische Mittel

VO n. § 28 LFGB; §§ 1 bis 3b KosmV

55 Verstöße gegen sonstige Kennzeichnungsvorschriften und Hilfsnormen Kosmetische Mittel

IKW, TRG, BGA, BfR, BVL u. and. freiwillige Vereinbarungen

56 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften oder Hilfsnormen, stoffliche, Beschaffenheit Kosmetische Mittel

WRMG; IKW, TRG, BGA, BfR, BVL u. and. freiwillige Vereinbarungen

57

Verstöße gegen Vorschriften zur Bereithaltung von Unterlagen (Zusammensetzung, physikalisch chemische und mikrobiologische Spezifikation GLP-Belege, Sicherheitsbewertung Nebenwirkungen,WirkungsnachweisE,Kosmetische Mittel

VO n. § 28 (3) u. § 29 LFGB; § 5b KosmV

Die Summe der Beanstandungen kann höher sein als die Zahl der untersuchten Proben (z. T. mehrere Beanstandungsgründe bei einer Probe)

Warencode/Erzeugnisse A B C 30 50 51 52 55 56

84 Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren Herstellung 160 17 10,6 5 1 4 6 1 1

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 72

Tabakerzeugnisse (Beanstandungsgründe)

A Zahl der untersuchten Proben

B Zahl der beanstandeten Proben

C Prozentualer Anteil der beanstandeten Proben

60 Verwendung nicht zugelassener Stoffe Tabakerzeugnisse § 20 Vorl. Tabakgesetz

61 Werbeverbote Tabakerzeugnisse § 22 Vorl. Tabakgesetz

62 Stoffliche Zusammensetzung Tabakerzeugnisse §§ 1, 2, 5 TabakV, § 2 TabprodV

63 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung Tabakerzeugnisse §§ 3, 5 Nr. 8 TabakV

64 Kennzeichnung Tabakerzeugnisse § 4 TabakV, §§ 6, 7, 8 und 9 TabprodV

66 Verbot für Tabakerzeugnisse zum anderweitigen oralen Gebrauch Tabakerzeugnisse

Tabak VO § 5a

60 Verwendung nicht zugelassener Stoffe Tabakerzeugnisse § 20 Vorl. Tabakgesetz

Warencode/Erzeugnisse A B C 62

60 Tabak, Tabakerzeugnisse 14 2 14,3 2

Sonstiges

A Zahl der untersuchten Proben

B Zahl der beanstandeten Proben

C Prozentualer Anteil der beanstandeten Proben

Warencode/Erzeugnisse A B C

99 Sonstiges 1 0 0

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 73

Molekularbiologische Untersuchungen, Berichtsjahr 2007

I) molekularbiologische Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen: Ia) Lebensmittel auf gentechnische Veränderungen:

Anzahl Proben 0% < 0,1% < 1% > 1%

Soja 41 21 20 0 0

Reis 22 22 0 0

Anteil positiver Lebensmittel-Proben [%] : 32

Ib) Saatgut auf gentechnische Veränderungen:

Mais 5 5 0 0 0

Ic) Futtermittel auf gentechnische Veränderungen: 5 0 1 0 4

II) molekularbiologische Untersuchungen auf Krankheitserreger: Anzahl Proben negativ positiv IIa) Lebenshygiene, Futtermittel: tierische Lebensmittel auf Campylobacter spec. 26 0 26

tierische Lebensmittel auf EHEC 228 224 4

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 74

Molekularbiologische Untersuchungen, Berichtsjahr 2007

tierische Lebensmittel auf Salmonellen 862 814 39

Lebensmittel auf konventionelle Soja 1 0 1

Futtermittel auf tierische Bestandteile (Tiermehl) 9 5 4

IIb) Tierseuchendiagnostik:

Wild- und Hausschweine auf den Erreger der Europäischen Schweinepest 652 652 0

Wild-und Zuchtgeflügel auf Influenza-A-Viren 254 250 4

Nutztiere auf den Erreger der Paratuberkulose 1 1 0

Nutztiere auf den Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV)

a) Pan-BTV 1628 515 1113

b) BTV 8 272 83 189

Nutztiere auf den Erreger der Psittakose 1 0 1

III) sonstige molekularbiol. Untersuchungen (inkl. Ringversuche): 210

V) Teilnahme an Ringversuchen: Anzahl Ringversuche: davon erfolgreich:

Validierungsstudien zur Methodenentwicklung 3 3

Laborleistungstests 3 3

molekularbiologisch untersuchte

Proben insgesamt: 4217

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Jahresbericht 2007 LSGV Saarbrücken Seite 75

Molekularbiologische Untersuchungen, Berichtsjahr 2007