Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014

3
The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014

description

Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014. Verfügbarkeit des schriftlichen Bescheids. Verfügbarkeit des schriftlichen Bescheids der ISA ab dem Datum der internationalen Veröffentlichung - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014

Page 1: Änderungen  der Ausführungsordnung mit Wirkung ab  1. Juli 2014

The International Patent System

Änderungen derAusführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014

Page 2: Änderungen  der Ausführungsordnung mit Wirkung ab  1. Juli 2014

2014 July changes-220.03.2014

The International Patent System

Verfügbarkeit des schriftlichen Bescheids

Verfügbarkeit des schriftlichen Bescheids der ISA ab dem Datum der internationalen Veröffentlichung

Der schriftliche Bescheid der ISA und eventuelle Stellungnahmen des Anmelders sind ab dem Datum der Veröffentlichung in der eingereichten Sprache auf PATENTSCOPE verfügbar

Der IPRP Kapitel I und seine Übersetzung sind weiterhin nach Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum auf PATENTSCOPE verfügbar

Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2014 oder ein späteres Datum ist

Page 3: Änderungen  der Ausführungsordnung mit Wirkung ab  1. Juli 2014

2014 July changes-320.03.2014

The International Patent System

Vorgeschriebene zusätzliche Recherche während des Verfahrens nach Kapitel II

Die IPEA muss eine zusätzliche Recherche durchführen (Regel 66.1ter)Zur Ermittlung der für den Stand der Technik einschlägigen Veröffentlichungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Recherchenberichts noch nicht verfügbar waren (Patentanmeldungen, die nach dem Datum, an dem der internationale Recherchenbericht erstellt wurde, veröffentlicht oder der IPEA nach diesem Datum zugänglich gemacht wurden, aber ein früheres Prioritätsdatum haben)

Ausnahmen:

Nur für Ansprüche, die Gegenstand einer internationalen vorläufigen Prüfung sind

Falls eine zusätzliche Recherche nicht zweckmäβig ist, z.B. wenn die IPEA der Meinung ist, daβ die im Recherchenbericht zitierten Veröffentlichungen, den Mangel an Neuheit des Anmeldungsgegenstandes ausreichend aufzeigen

Findet Anwendung auf Anmeldungen, für die am 1. Juli 2014 oder später, ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt wird