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AG-Deutsch NÖ Empfehlungen zur Abfassung, Betreuung und Beurteilung von Fachbereichsarbeiten Zusammengestellt von Dir. Mag. Gottfried MÜLLSCHITZKY Mag. Wolfgang TAUBINGER unter der Leitung von LSI Mag. Martha SIEGEL 1

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AG-Deutsch NÖ

Empfehlungen zur Abfassung, Betreuung und Beurteilung von

Fachbereichsarbeiten

Zusammengestellt von

Dir. Mag. Gottfried MÜLLSCHITZKYMag. Wolfgang TAUBINGER

unter der Leitung von

LSI Mag. Martha SIEGEL

Jänner 2007

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Rechtliche Grundlagen1.1. Reifeprüfungsverordnung (=RPVO)1.2. Schulunterrichtsgesetz (=SCHUG)

2. Termine 3. Vorgangsweise 4. Gliederung

4.1. Titelblatt4.2. Vorwort4.3. Inhaltsverzeichnis4.4. Textteil

4.4.1. Einleitung4.4.2 Hauptteil4.4.3. Schluss

4.5. Verzeichnisse4.5.1. Quellen- und Literaturnachweis4.5.1. Abkürzungsverzeichnis

4.6. Anhang4.7. Erklärung

5. Zitation, Bibliographie und Annotation5.1. Zitation

5.1.1. Harvard-System (empfohlen)5.1.2. herkömmliches System

5.2. Bibliographieren5.3. Fußnoten (Annotationen)

6. Schreibtechnische Gestaltung 7. Stil 8. Beurteilung

8.1. Grundsätzliches8.2. Die vier Makrobereiche:

8.2.1. Vorbereitung und Arbeitshaltung 8.2.2. Aufbau und Gliederung/Form und Gestaltung8.2.3. Inhalt8.2.4. Sprachliche Präsentation

8.3. Vorläufigen Beurteilung8.4. Fehlerschlüssel

9. Negativ beurteilte Fachbereichsarbeit10. Schwerpunktprüfung zur Fachbereichsarbeit11. Betreuung12. Literaturliste

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1. Rechtliche Grundlagen (RPVO und SchUG)

1.1. RPVOFormen der Reifeprüfung§ 2 (1) An allgemeinbildenden höheren Schulen bestehen folgende Formen der Reifeprüfung: […]2.Reifeprüfungen bestehend aus Vorprüfung und Hauptprüfung. (2) Vorprüfungen bestehen aus einer mündlichen, schriftlichen oder praktischen Prüfung oder aus einer Fachbereichsarbeit als schriftlicher Hausarbeit. Vorprüfungen mit Ausnahme der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit können nach Maßgabe des § 6 ein für den Prüfungskandidaten pflichtiger Teil der Reifeprüfung sein.

Umfang der Reifeprüfung§ 3 (2) Reifeprüfungen mit Vorprüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 bestehen alternativ aus: 1. einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit (§ 7), drei Klausurarbeiten und drei mündlichen Teilprüfungen, von denen eine in einer zusätzlichen Frage auf die Fachbereichsarbeit Bezug zu nehmen hat, […]

Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung§ 4 (1) Der Prüfungskandidat hat sich für eine Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit in der zweiten Woche der letzten Schulstufe schriftlich beim Schulleiter anzumelden. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist die Herstellung des Einvernehmens über das Thema gemäß § 25 Abs. 1, wobei auf Leistungsfähigkeit und Arbeitshaltung des Prüfungskandidaten Bedacht zu nehmen ist. Bei einer fächerübergreifenden Themenstellung ist die Fachbereichsarbeit einem Unterrichtsgegenstand zuzuordnen.

Vorprüfungen in Form einer Fachbereichsarbeit§ 7 (1) Das Thema einer Fachbereichsarbeit kann aus dem Stoffbereich eines oder zweier Unterrichtsgegenstände der letzten Schulstufe, allenfalls in Verbindung mit einem zur Vertiefung und Erweiterung besuchten Wahlpflichtgegenstand, gewählt werden, die für die mündliche Reifeprüfung wählbar sind (§ 5 Abs. 1) und die im Hinblick auf die Aufgabe der Fachbereichsarbeit eine sinnvolle Fächerkombination darstellen. Bei einer fächerübergreifenden Themenstellung ist die Fachbereichsarbeit einem Unterrichtsgegenstand zuzuordnen. (2) Zielsetzung der Fachbereichsarbeit ist es, dass der Prüfungskandidat in der eigenständigen Durchführung einer angemessenen Themenstellung zeigt, dass er zum schwerpunktartigen Erfassen von Sachverhalten und Problemen, ihren Ursachen und Zusammenhängen, zu exaktem Beobachten und Wahrnehmen, zu logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung und sinnvoller Fragestellung, zu differenziertem schriftlichem Ausdrucksvermögen, zum Aufsuchen angemessener und geeigneter Informationsquellen und ihrer sachgerechten Nutzung sowie zum Anwenden grundlegender Lern- und Arbeitstechniken befähigt ist.

(3) Die Fachbereichsarbeit hat sich auf einzelne Bereiche des Lehrstoffes des betreffenden Unterrichtsgegenstandes zu beziehen. Die Einbeziehung weiterer fachspezifischer Bereiche, die im Lehrplan des betreffenden Unterrichtsgegenstandes nicht vorgesehen sind, ist zulässig, sofern dies im Hinblick auf die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes und die Aufgabe der Fachbereichsarbeit sinnvoll und zweckmäßig ist.

Umfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit bezogenen mündlichen Prüfung§ 21 (1) Die auf die Fachbereichsarbeit bezogene mündliche Prüfung umfasst abweichend von § 19 Abs. 3 eine Kernfrage sowie die Präsentation und die Diskussion der Fachbereichsarbeit einschließlich ihres fachlichen Umfeldes in einem Prüfungsgespräch.

(2) Hiebei hat der Prüfungskandidat, über die Zielsetzungen des § 19 Abs. 2 hinausgehend, die Fähigkeit zur Behandlung eines speziellen Themas, das schwerpunktartige Erfassen von Sachverhalten und Problemen, ihren Ursachen und Zusammenhängen sowie logisches und kritisches Denken zu zeigen.

Themenstellung und Durchführung der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit§ 25 (1) Jeder Lehrer, der in der betreffenden Klasse einen für eine Fachbereichsarbeit wählbaren Unterrichtsgegenstand des Prüfungskandidaten, allenfalls auch einen diesen Unterrichtsgegenstand vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenstand (§§ 5 und 7 Abs.1) unterrichtet, darf für höchstens fünf Fachbereichsarbeiten Prüfer sein. Die Aufgabenstellung ist einvernehmlich durch den zuständigen Prüfer, den Prüfungskandidaten und die Schulbehörde erster Instanz festzulegen. Die Aufgabenstellungen sind innerhalb der ersten sechs Wochen des Unterrichtsjahres dem Prüfungskandidaten in geeigneter Weise mitzuteilen. Ist der Prüfungskandidat an der Ablegung einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit verhindert, darf die Reifeprüfung nur im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 fortgesetzt werden. Die diesbezüglich erforderlichen Bekanntgaben im Sinne des § 4 Abs. 2 haben spätestens eine Woche vor Beginn der Klausurprüfung zu erfolgen.

(2) Die Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist vom Prüfungskandidaten als schriftliche Hausarbeit abzulegen. Bei der Vorbereitung und der Anfertigung der Arbeit ist der Prüfungskandidat vom Prüfer (von den Prüfern) so zu betreuen, wie es die Zielsetzung der Fachbereichsarbeit erfordert und dass die Selbstständigkeit der Leistungen des Prüfungskandidaten nicht beeinträchtigt wird. Der Prüfungskandidat ist vor Beginn der Arbeit auf die Folgen der Verwendung unerlaubter Hilfen und Hilfsmittel ausdrücklich hinzuweisen.

(3) Der Prüfungskandidat hat ein Begleitprotokoll über die Art der Durchführung der Arbeit zu führen, das jedenfalls die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen sowie die Dokumentation des Arbeitsablaufs zu enthalten hat. Ferner hat der Prüfer Aufzeichnungen über die Betreuung der Fachbereichsarbeit zu führen.

(4) Die Fachbereichsarbeit ist vom Prüfungskandidaten unter Anschluss des Begleitprotokolls in der ersten Woche des zweiten Semesters dem Prüfer (den Prüfern) zur Übergabe an die Prüfungskommission (§ 35 SchUG) auszuhändigen.

(5) Vorgetäuschte Leistungen (z.B. wegen Gebrauches unerlaubter Hilfsmittel oder Hilfen) sind nicht zu beurteilen. In diesem Fall darf die Reifeprüfung nur im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 fortgesetzt werden. Die diesbezüglich erforderlichen Bekanntgaben im Sinne des § 4 Abs. 2 haben spätestens eine Woche vor Beginn der Klausurprüfung zu erfolgen. Der Prüfungskandidat ist zur Klausurprüfung und zu jenen mündlichen Teilprüfungen, die durch die Änderung der Prüfungsform nicht betroffen sind, zum Haupttermin zuzulassen; zur Ablegung der übrigen mündlichen Teilprüfungen ist der Prüfungskandidat auf seinen Antrag zum Antreten in einem späteren Termin berechtigt. Im Rahmen der mündlichen Schwerpunktprüfung kann ein anderer als der für die Fachbereichsarbeit gewählte Unterrichtsgegenstand gewählt werden.

Aufgabenstellung für die mündlichen Teilprüfungen§ 35 […] (4) Bei der auf die Fachbereichsarbeit bezogenen mündlichen Teilprüfung ist dem Prüfungskandidaten zusätzlich zu den Kern-

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und Spezialfragen gemäß Abs. 1 schriftlich eine Aufgabenstellung zur Thematik der Fachbereichsarbeit vorzulegen, aus deren Behandlung sich ein Prüfungsgespräch gemäß § 21 Abs. 1 zu ergeben hat.

Beurteilung der Vorprüfungen§ 40 (1) Die Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist vom Prüfer (von den Prüfern) unverzüglich zu überprüfen, wobei fehlerhafte Stellen deutlich zu kennzeichnen sind. Sofern bei einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit fachspezifische Bereiche, die im Lehrplan des betreffenden Unterrichtsgegenstandes nicht vorgesehen sind, in die Prüfung einbezogen worden sind, ist bei der Leistungsbeurteilung auch diesbezüglich der Grad der Erfüllung der Zielsetzung einer Fachbereichsarbeit (§ 7 Abs. 2) zu bewerten. Die Arbeit ist mit einem begründeten Beurteilungsantrag zu versehen; wird eine Fachbereichsarbeit von zwei Prüfern beurteilt, so haben diese den Beurteilungsantrag einvernehmlich zu stellen. Anschließend ist die Fachbereichsarbeit mit dem Begleitprotokoll (§ 25 Abs. 3) und etwaigen sonstigen Unterlagen des Prüfungskandidaten dem Vorsitzenden vorzulegen.

(2) Die Teilbeurteilung für die Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist auf Grund eines vom Prüfer (von den Prüfern) gestellten Beurteilungsantrages von der Prüfungskommission in einer vom Vorsitzenden einzuberufenden Sitzung spätestens drei Wochen vor Beginn der Klausurprüfung festzusetzen.

(3) Erfolgt die Teilbeurteilung einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit mit „Nicht genügend“, darf die Reifeprüfung nur im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 fortgesetzt werden. Die diesbezüglich erforderlichen zusätzlichen Bekanntgaben im Sinne des § 4 Abs. 2 haben spätestens eine Woche vor Beginn der Klausurprüfung zu erfolgen. Der Prüfungskandidat ist zur Klausurprüfung und zu jenen mündlichen Teilprüfungen, die durch die Änderung der Prüfungsform nicht betroffen sind, im Haupttermin zuzulassen; zur Ablegung der übrigen mündlichen Teilprüfungen ist der Prüfungskandidat auf seinen Antrag zum Antreten in einem späteren Termin berechtigt. Im Rahmen der mündlichen Schwerpunktprüfung kann ein anderer als der für die Fachbereichsarbeit gewählte Unterrichtsgegenstand gewählt werden.

1.2. SCHUGAbschließende Prüfungen § 34. (1) Abschließende Prüfungen bestehen aus […] einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung.

(2) Vorprüfungen bestehen aus […] oder aus einer Fachbereichsarbeit.

Prüfungskommission § 35. (1) Vorsitzender der Prüfungskommission der Hauptprüfung der abschließenden Prüfung (einschließlich einer allenfalls vorgezogenen Teilprüfung) sowie der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist der nach der Geschäftsverteilung des Amtes des Landesschulrates zuständige Landesschulinspektor oder ein anderer von der Schulbehörde erster Instanz zu bestellender Experte der betreffenden Schulart (z.B. Schulleiter, Abteilungsvorstand). […]

Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang § 37. […] (2) Die Aufgabenstellungen sind wie folgt zu bestimmen: 3. für die Fachbereichsarbeit im Rahmen der Vorprüfung sowie für Themen einer Diplom- oder Abschlussarbeit im Rahmen der Klausurprüfung durch den Prüfer im Einvernehmen mit dem Prüfungskandidaten und der Schulbehörde erster Instanz […].

(4) Bei der Fachbereichsarbeit im Rahmen der Vorprüfung sowie der Diplom- oder Abschlussarbeit im Rahmen der Klausurprüfung ist in einem gegenüber Abs. 3 erhöhten Ausmaß auf die Selbstständigkeit der Leistungen des Prüfungskandidaten zu achten. Während deren Erstellung ist der Prüfungskandidat kontinuierlich vom Prüfer zu betreuen.

2. Termine 2.1. Spätestens im vorletzten Schuljahr (7. Klasse) sollte über die Möglichkeit und den Vorgang der FBA

informiert werden (Fachlehrer/-in, Klassenvorstand). In dieser Hinsicht ist das Angebot der Unverbindlichen Übung „Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" eine wichtige Hilfestellung für die Schüler/-innen.

2.2. Am Ende dieses Schuljahres sollten Vorgespräche zwischen Schülern/-innen und voraussichtlichen Betreuern/-innen bezüglich der Themenwahl geführt werden, damit den Schülern/-innen die Entscheidung erleichtert wird und sie schon während der Sommerferien Überlegungen anstellen und – nach Rücksprache der betreuenden Lehrkraft mit dem zuständigen Organ der Schulaufsicht - Vorarbeiten durchführen können.

2.3. Die konkrete Fixierung des Themas der FBA ist in der 2. Woche der letzten Schulstufe vorzunehmen, wobei die entsprechende schriftliche Meldung an die Direktion und die Vorlage an die Schulbehörde zur Genehmigung des Themenvorschlages (innerhalb von zwei Wochen) vorzunehmen ist.

2.4. Die FBA ist mit dem Begleitprotokoll in der ersten Woche des 2. Semesters dem/der Prüfer/in (den Prüfern) zu übergeben.

2.5. Bei Zurücklegung oder Nichtfertigstellung der FBA ergeben sich die im Punkt ‚Beurteilung’ aufgezeigten Konsequenzen.

3. Vorgangsweise

3.1. Das Thema der FBA ist von Lehrkraft und Schüler/-in gemeinsam festzulegen, wobei auf die individuellen Möglichkeiten des/der Schülers/-in einzugehen ist. Bei einer gemeinsamen Diskussion möglicher Themen bekommen die Schüler/-innen zugleich eine Vorstellung, wie ein Thema behandelt werden kann.

3.2. Es sollen Themenstellungen aus den im Unterricht behandelten Stoffgebieten sein, damit nicht nur „Steckenpferde" von Schülern/-innen und Lehrern/-innen gewählt werden. Oft eignen sich gerade jene Stoffgebiete, die in den Wahlpflichtfächern behandelt wurden.

3.3. Themenlisten aufzustellen und an die Schüler/-innen auszuhändigen sollte vermieden werden.

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3.4. Die Themenformulierungen sollen aktualitätsbezogen, schülergemäß, kurz und überschaubar sein. Schon bei der Formulierung ist zu beachten, dass sie inhaltlich bewältigbar sind. Die Themenstellung sollte im Regelfall durch einen Untertitel eingeschränkt bzw. präzisiert werden.

3.5. Wenn Themen nicht nur Literaturkenntnis und Literaturverarbeitung verlangen, ist auf das praktische Arbeiten von dem/von der Betreuer/-in besonderer Wert zu legen, wie Interviews, Experimente, Untersuchungsreihen, Analysen von Tageszeitungen, von Sendungen in Rundfunk und Fernsehen usw.

4. GliederungDie FBA gliedert sich wie alle wissenschaftlichen Arbeiten kleineren Umfangs in folgende Teile:

1. Titelblatt2. evtl. Vorwort3. Inhaltsverzeichnis 4. Textteil5. Verzeichnisse 6. Anhang 7. Erklärung

4.1. TitelblattDer Titel soll

a. prägnant über Inhalt und Anspruch der FBA informieren,b. Interesse wecken.

Ein Untertitel kann den Informations- und Aufmerksamkeitswert eines Titels erhöhen, sollte aber die Einprägsamkeit und Überschaubarkeit des Titels nicht stören.

Das Titelblatt sollte Folgendes beinhalten: <Bezeichnung der Schule> <Titel der FBA><evtl. Untertitel><vorgelegt bei><Name des/der Betreuers/-in><von><Name des/der Schülers/-in, Klasse> <Ort und Schuljahr>

Muster:

BG / BRG Wieselburg

Die Pfarrkirche in WieselburgEin seltener Sakralbau im deutschen

Sprachraum

Eine Skizze der geschichtlichenEntwicklung

sowie ein Beitrag zur heutigen Bedeutung

vorgelegt beiProf. Mag. YYYYYY YYYYYY

vonXXXXX XXXXXXXX, 8Bim Schuljahr 2006/07

4.2. Vorwort (nicht unbedingt notwendig)Das Vorwort beinhaltet Informationen, die interessant sind, sich aber nicht auf die Arbeitsweise für die FBA selbst beziehen, wie Hinweise auf Motivationen, Erfahrungen, Erwartungen und Zielvorstellungen, die für Konzeption und Gang der Arbeit von Bedeutung waren. Auch der Dank an beteiligte Personen gehört hier her.Das Vorwort gibt also eine kurze Darstellung, wie der/die Verfasser/-in auf dieses Thema gestoßen ist, was ihn/sie daran besonders interessiert und wie er/sie es darstellen will (was - wie - warum). Es steht im Gegensatz zur Einleitung vor dem Inhaltsverzeichnis.

4.3. InhaltsverzeichnisDie entsprechenden Gliederungskennzeichnungen und Überschriften müssen in der Facharbeit wieder auftauchen.

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InhaltsverzeichnisEinleitung 31 Erster Hauptaspekt des Hauptteils 52 Zweiter Hauptaspekt des Hauptteils 8 2.1 Erster Unteraspekt zum zweiten Hauptaspekt 11 2.2 Zweiter Unteraspekt zum zweiten Hauptaspekt 12 2.2.1 Unteraspekte zu 2.2 14 2.2.2 dgl. 16 2.2.3 dgl. 18 2.3 Dritter Unteraspekt zum zweiten Hauptaspekt 203 Dritter Hauptaspekt 22 3.1 dgl. 24 3.1.1 dgl. 26 3.1.2. 27 3.2 dgl. 284 Schluss 31Literaturverzeichnis 33

4.4. Textteil4.4.1. Einleitung:

Die Einleitung ist im Gegensatz zum Vorwort ein Bestandteil des eigentlichen Textes. Sie eröffnet die Möglichkeit, Zielsetzungen und Arbeitshypothesen, historische Voraussetzungen der Fragestellung, angewendete Methoden, Kriterien der Materialauswahl, eigene Begriffsbildungen u. Ä. herauszuarbeiten sowie den eigenen Arbeitsansatz gegen die allgemeine Forschungslage hinsichtlich des gewählten Themas abzugrenzen. Sie soll aber auch erste Informationen enthalten, evtl. auf eine fächerübergreifende Behandlung des Themas hinweisen und sie begründen.

4.4.2. Hauptteil:Die einzelnen Überschriften sollen nicht nur der Gliederung dienen, sondern auch einen entsprechenden Aussagewert haben. Die verschiedenen Kapitel sollen klar gegliedert und auch in der Länge nicht zu unterschiedlich sein. Auf einen 1. Punkt in der Gliederung muss mindestens ein zweiter folgen. Am Schluss eines Kapitels sollten die wichtigsten Gedanken, Ergebnisse usw. zusammengefasst werden.Dabei empfiehlt es sich, diese Zusammenfassungen durch Definitionen, Merksätze, Tabellen, Diagramme usw. übersichtlich und einprägsam zu gestalten.

4.4.2. Schluss (Zusammenfassung):Die Zusammenfassung am Ende der Arbeit soll knapp und thesenartig die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit angeben und auf weiterführende Fragestellungen hinweisen.

4.5. Verzeichnisse4.5.1. Quellen- und Literaturnachweis

Es wird bei manchen FBAs (z. B. Deutsch) in Primär- und Sekundärliteratur unterteilt. Der Unterschied zwischen primären und sekundären Quellen ist den Schülern/-innen zu erklären.Das Quellenverzeichnis erfasst die vollständige Auflistung aller verwendeten Quellen, die bei der Erstellung der FBA benützt wurden, in Form eines Verzeichnisses in alphabetischer Reihenfolge: Gesetzessammlungen, Urkunden, Tabellen, Abbildungen und Texte, die interpretiert und /oder verwendet werden.In das Literaturverzeichnis kommen neben Veröffentlichungen in Buch- oder Aufsatzform auch unveröffentlichte Materialien wie Vorträge, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Schallplatten, Tonbänder usw.

4.5.2. Abkürzungsverzeichnis Es sollten nur gängige Abkürzungen verwendet werden, weil die Lesbarkeit der FBA sonst

erschwert ist. Häufig wiederkehrende Begriffe und Wörter (wie z. B. FBA, RPVO, Aufl., ebd., a.a.O., Verf.) sollten bei der ersten Erwähnung ausgeschrieben und die weiterhin verwendete Abkürzung in Klammer beigefügt werden.

Für die FBA wird sich daher wohl in vielen Fällen die Aufnahme eines eigenen Abkürzungsverzeichnisses erübrigen, weil meist mit den geläufigen Abkürzungen, wie sie im Duden angegeben sind, das Auslangen gefunden werden kann.Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis werden so geschrieben: z. B.:

Abb. = Abbildung vgl. = vergleiche (Verweist es auf die Gedanken eines Autors, dessen Werk angegeben wird.)s. o. S. = siehe oben Seite: man bezieht sich auf etwas, das schon gesagt wurdes. u. S. = siehe unten Seite: man bezieht sich auf etwas, das erst später geschrieben steht

4.6. AnhangErgänzende Materialien, wie Bilder, Fotos, Karten, Grafiken usw., die wichtig sind, aber im laufenden Text stören würden, können als Anhang der FBA beigefügt werden. Das Arbeitsprotokoll (Schüler/innenprotokoll) ist mit der Arbeit dem/der Prüfer/in vorzulegen, sollte aber nicht mit der Arbeit fest verbunden sein.

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4.7. ErklärungAm Schluss der Arbeit:

„Ich erkläre, dass ich diese Fachbereichsarbeit ausschließlich selbst verfasst und außer den angegebenen Hilfsmitteln keine weiteren Hilfen verwendet habe.“

Datum und Unterschrift

5. Zitation, Bibliographie und Annotation5.1. Zitation

Wörtliche Übernahmen stehen immer unter Anführungszeichen. Kurze Zitate verbleiben im fortlaufenden Text, längere (ab 5 Zeilen) werden beidseitig eingerückt, einzeilig geschrieben und vom fortlaufenden Text abgesetzt. Wird auf längere, nicht zitierbare Passagen oder Gedankenführungen verwiesen, dann wird dies durch Verweise (vgl. / a.a.O. / S XX ff.) deutlich gemacht.Die Gestaltung ist nach Auffassungen und Fächern verschieden, doch kristallisieren sich zwei Formen gegenwärtig als praktikabel heraus. Für beide aber gilt: einheitlich – nachvollziehbar – vollständig – suchförderlich.

5.1.1. Harvard-System (empfohlen)Dieses kommt aus dem anglo-amerikanischen Raum und setzt sich mehr und mehr auch bei uns durch. Es beruht auf einem verkürzten Belegnachweis im fortlaufenden Text, indem direkt nach dem Zitat in Klammern auf die zitierte Stelle aus einer Publikation mit der Angabe des Autors und dem Erscheinungsjahr der Publikation verwiesen wird. Damit wird der Fußnotenapparat frei für Annotationen und die Zitation unpublizierten Materials, wodurch der Lesefluss erhöht wird. Die Anwendung des Systems Autor-Jahr setzt eine lückenlose Literaturliste am Ende der Arbeit voraus, auf die dieses System verweist.Einem Zitat folgt also in Klammer der Belegnachweis, z.B.: (Pinter/Stefanits 2003, S. 43ff.) Werden mehrere Publikationen dieser Autoren herangezogen, die im selben Jahr erschienen sind, muss man diese durch Einführung eines zusätzlichen Unterscheidungskriteriums kenntlich machen, z.B.: (Pinter/Stefanits 2003a). Wird nur eine Gedankenfolge wiedergegeben und nicht direkt zitiert, dann lautet der Verweis am Ende: (vgl. Pinter/Stefanits 2003)Die Angabe in der vollständigen Literaturliste am Schluss der Arbeit lautet dann folgendermaßen:Pinter, Karl/Stefanits, Günther: Von der Fachbereichsarbeit zur Diplomarbeit. Erste wissenschaftliche Arbeiten in Schule und Universität. Linz (Veritas) 2003.

5.1.2. Herkömmliches SystemDer Quellennachweis wird im Fußnotenteil erbracht (wird so wie bei der Annotation in Word durch „Eingabe – Fußnote“ automatisch erstellt – Schriftgrad 10 – 1zeilig), indem die fortlaufende Nummerierung in der gesamten Arbeit durch hochgestellte Ziffern gekennzeichnet wird. Auch hier können nach der ersten ausführlichen Bibliographie (jeweils am Seitenende etwas abgesetzt) verkürzte Fassungen mit Verweis a.a.O und/oder Autor, Kurztitel, Jahreszahl und Seitenangaben angewendet werden.

5.2. BibliographierenAm Ende der Arbeit ist die Literaturliste angefügt, aus der man idealerweise auf den ersten Blick erkennen kann, welches Quellenmaterial der Arbeit zugrunde gelegen ist. Diese ist eine alphabetisch geordnete Liste von Printpublikationen, aber auch andere Medien können in solchen Bibliographien bzw. Literaturlisten vorkommen. Jede bibliographische Angabe schließt mit einem Punkt. Im Folgenden nun die wichtigsten Regeln für eine korrekte Literaturliste: Grundmuster: Autor/-in: Titel. Untertitel. Ort Jahr. Ergänzungen. (Wer? – Was?- Wo? – Wie? - Wann?) „Autoren-Buch“

Schiller, Friedrich: Kabale und Liebe. Stuttgart 2002. „Herausgeber-Buch“

Burkart, Roland / Hömberg, Walter (Hg.): Kommunikationstheorien. Ein Textbuch zur Einführung. Wien 1992.

Buchbeitrag, Aufsatz in einem Sammelwerk o.ä. Rust, Holger: Theorie der Werbung. In: Burkart, Roland / Hömberg, Walter (Hg.): Kommunikationstheorien. Ein Textbuch zur Einführung. Wien 1992, S. 153-170. 

Artikel in einer (wissenschaftlichen) Zeitschrift  Haas, Hannes / Wallisch, Gianluca: Literarischer Journalismus oder journalistische Literatur? Ein Beitrag zu Konzept, Vertretern und Philosophie des „New Journalism“. In: Publizistik, 3/1991, S. 298-314. 

Artikel in einer Tageszeitung Lohmeyer, Michael: Was wurde aus der Vogelgrippe. In: Die Presse v. 25.10.2006, S. 11.

Beitrag bzw. Interview o.Ä. in einer Fernseh- oder Radiosendung Interview mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zum Thema Wahlkampf, geführt von Ingrid Thurnher. In: Zeit im Bild 2 (22:00 -22:20 Uhr), ORF 2, 19.9.2006.

Angabe aus dem Internet Hujber, Wendelin: Vorschläge für Zitierregeln im Schulgebrauch. In: http://www.brg-pichelmayergasse.at /bibliothek/handouts/zitieren.htm, 25.10.2006.Bei Angaben aus dem Internet ist es sehr wichtig, stets auch das Datum anzugeben, da sich Inhalte auf den „Websites“ sehr oft ändern.

CD-ROM oder DVD7

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Meid, Volker: Sachwörterbuch zur deutschen Literatur. Stuttgart 2000.Aufklärung. In: DVD-Microsoft Encarta 2005 Professional. __________________

Spezielle Problemfälle: unbekannter (anonymer) Autor:  N.N. (nomen nescio) fehlender (unbekannter) Erscheinungsort o.O. (ohne Ortsangabe) fehlendes (unbekanntes) Erscheinungsdatum: o.J. (ohne Jahresangabe)

5.3. Fußnoten (Annotationen) Fußnoten sollten nur Informationen beinhalten, die zur ergänzenden Unterrichtung des Lesers

nützlich oder notwendig sind, den unmittelbaren Textzusammenhang jedoch stören würden. Sie sind fortlaufend zu nummerieren und mit einer hochgestellten Ziffer ohne Klammer zu schreiben (automatische Erstellung durch das Textverarbeitungsprogramm verwenden – meist einzeilig und in kleinerer Schrift verfasst!). Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt!

Anmerkungen sollten auf das Wesentliche beschränkt werden. Der laufende Text der Arbeit muss ohne Anmerkungen logisch und lesbar sein. Es ist also wichtig

zu überlegen, was in den Text und was in die Anmerkungen zu geben ist. Die Anmerkungen sollen auf der gleichen Seite stehen, weil es für den Leser bequemer ist und

sie mit herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammen dort leicht zu erstellen sind.

6. Schreibtechnische Gestaltung Die Seiten werden durchnummeriert, am besten mit arabischen Ziffern, wobei auch Vorwort und

Inhaltsverzeichnis (nicht aber das Titelblatt) mitgezählt werden; die fortlaufende Nummerierung beginnt mit der ersten Seite.

Abbildungen können aufgenommen werden. Sie werden mit einem Untertext, der den Inhalt angibt, und mit einer fortlaufenden Nummer versehen.

7. Stil Der Sprachstil sollte der Standardsprache entsprechen und sachlich gehalten sein. Die

Verwendung der entsprechenden Fachsprache (Fachbegriffe und deren Erklärung) ohne Verschlechterung der Lesbarkeit ist wichtig.

Meist empfiehlt sich ein eher unpersönlicher Stil, ohne dass dabei aber die Meinung des Autors unterdrückt wird. Dafür eignen sich Formulierungen wie z. B. „Hierzu ist festzuhalten...", „Dem wäre noch hinzuzufügen...", „Mit Nachdruck muss der Auffassung widersprochen werden..." u. a. m.

Auf eine entsprechende Satzgestaltung (Länge, Komplexität) und Gliederung in Absätze sollte geachtet werden.

Die Gedankenführung von Schlüssen und Urteilen, von Thesen, Antithesen und Synthesen muss klar und eindeutig nachzuvollziehen sein.

8. Beurteilung

8.1. Grundsätzliches Die Beurteilung einer FBA unterliegt den entsprechenden Abschnitten der Leistungsbeurteilungs-

verordnung (§15 und §16) sowie der RPVO (§ 7). Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass sie eine Vorform des wissenschaftlichen Arbeitens mit spezifischen Zielsetzungen darstellt (RPVO §7/2). Davon abgeleitet umfasst der folgende Beurteilungsvorschlag vier Makrobereiche. Jedem ist eine Reihe von Beurteilungsparametern zugeordnet.

In einem ersten Schritt der Beurteilung gilt es zu unterscheiden, welches Leistungsniveau jeder der vier Makrobereiche aufweist. Dementsprechend werden jedem Bereich 0 bis 3 Punkte vergeben („überhaupt nicht gelungen“ - „durchschnittlich gelungen“ - „zur Gänze gelungen“).

8.2. Die vier Beurteilungsbereiche: 8.2.1. Vorbereitung und Arbeitshaltung

Hat der/die Schüler/in Eigenständigkeit und Arbeitseinsatz beim Beschaffen der Unterlagen und/oder Berücksichtigung der gebotenen Hilfen gezeigt?

Hat er/sie die vereinbarten Gesprächstermine verlässlich eingehalten? Ist das Protokoll genau geführt?

8.2.2.Aufbau und Gliederung / Formale Gestaltung: Fungieren Einleitung und Schluss als Rahmen des Hauptteiles und werden sie ihrer

kommunikativen Funktion gerecht? Ist die Rangfolge der Gliederung erkenn- und nachvollziehbar? Sind die einzelnen Teile sinnvoll

miteinander verknüpft?8

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Vereinfachen graphische und andere gestalterische Hilfsmittel den Text und klären sie komplexe Sachverhalte?

Ist das Layout dem Charakter der Arbeit angemessen, leserfreundlich, übersichtlich und in einheitlicher Form gestaltet?

Lassen sich anhand der Gliederung Aufbau und Gedankenführung der Arbeit erkennen? Sind die einzelnen Abschnitte in etwa gleich gewichtet?

Lässt die Arbeit die Anwendung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken erkennen? 8.2.3. Inhalt:

Wurde das Thema erfasst? Wurde das Thema in dem erwarteten Umfang behandelt? Sind die Ausführungen sachlich richtig und an den entscheidenden Stellen von der notwendigen

Genauigkeit? Werden Gegenpositionen behandelt? Werden strittige Positionen als solche dargestellt? Entspricht der dargestellte Inhalt dem Stand der Forschung? (Dieser Beurteilungspunkt darf die

Tatsache nicht außer Acht lassen, dass es sich bei einer Fachbereichsarbeit um eine vorwissenschaftliche Arbeit handelt!)

Werden die zentralen Aussagen durch Zitate und Verweise untermauert? Kommen Plagiate vor? Werden die Zitate und Verweise korrekt ausgewiesen? Finden sich Hinweise auf ähnlich gelagerte Sachverhalte? Wird das vorhandene Fachvokabular

sinnvoll eingesetzt? Sind Merkmale einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema erkennbar?

8.2.4. Sprachliche Präsentation Ist die Wortwahl verständlich und klar? Erfüllt der Satzbau einerseits die Anforderungen der Textsorte, andererseits die Bedürfnisse des

Lesers (-> hypotaktischer Stil, mittellange Sätze)? Sind die Zitate und Verweise passend in den Text eingefügt? Beweist die Schülerin/der Schüler ein differenziertes schriftliches Ausdrucksvermögen, sodass die

Sprache variantenreich ist?8.3. Von der vorläufigen Beurteilung zur Gesamtbeurteilung

Nach der Beurteilung der vier Bereiche steht eine vorläufige Punkteanzahl fest. Um die Gesamtnote zu ermitteln, müssen in einem zweiten Schritt der Beurteilung allfällige Verstöße gegen die Rechtschreibung und Sprachrichtigkeit berücksichtigt werden. Erst dann steht die Endnote fest.

8.4. Vorschlag: FBA-Fehlerschlüssel für Deutsch nach dem Melker Arbeitspapier(anwend- und adaptierbar auf FBAs aller Fächer ausgenommen Fremdsprachen und Informatik)

Punkteergibt

vorläufigeNote Zahl der Fehler

12 / 11,5 / 11 / 10,5 1 0-6 7-12 13-18 19-24 ab 25

10 / 9,5 / 9 / 8,5 2 0-8 01.09.14 15 -20 ab 21

8 / 7,5 / 7 / 6,5 3 0-10 11-16 ab 17

6 4 0-12 ab 13

weniger als 6 5 - - - - -

E n d n o t e 1 2 3 4 5

Bezogen ist dieser Fehlerschlüssel auf: Seitenanzahl: 25-35 reiner Text (Überlänge ist meist auf ein zu weitgestecktes Thema oder auf eine zu breite Ausführung zurückzuführen) Ränder: links 3 cm; oben, unten, rechts 2,5 cm Schrift: 12 Pt (Standard: Times New Roman, Arial, Verdana); Überschriften 16 und 14 Pt, fett.

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Zeilenabstand: 1 ½ Vereinzelte Tippfehler sind als solche zu kennzeichnen. Satzzeichenfehler werden als höchstens 1 schwerer Fehler gewertet. Idente Fehler werden nur einmal gewertet.

Ein Korrekturschlüssel und eine übersichtliche Fehlerstatistik ist dem Beurteilungsvorschlag beizulegen.Die obige Fehleranzahl stellt jeweils nur einen Richtwert dar. Sie ist so aufzufassen, dass sie keinen Automatismus bedeutet, eine bestimmte Fehlerzahl also in jedem Fall die vorläufige Note senkt.

Was ist ein schwerer Fehler?Als beurteilungsrelevant sollten folgende Verstöße gegen Schreib- und Sprachrichtigkeit gewertet werden:Schreibrichtigkeit

Laut-Buchstabenzuordnung Mitlautverdopplung Dehnung s-Schreibung Elementare Bereiche der Groß- /Klein- sowie Getrennt- und Zusammenschreibung Fremdwörter vor allem dann, wenn sie aus dem Umfeld des Themas stammen oder gängig

sindSprachrichtigkeit

Flexion Wortbildung Fall-Verwendung Kongruenz Satzbau Tempus- und Modus-Gebrauch Verweise

Wo ist im Zweifelsfall auf die Markierung als schwerer Fehler zu verzichten?Beim Problem der Getrennt- und Zusammenschreibung, der korrekten Fall-Verwendung in Appositionen, Fragen der korrekten Verwendung der Tempora, des Konjunktivs sowie der Kongruenz

9. Negativ beurteilte Fachbereichsarbeit9.1. Wurde eine Fachbereichsarbeit negativ beurteilt, so hat der Schüler eine andere Art der

Schwerpunktprüfung (fächerübergreifend oder vertiefend) für den Herbsttermin zu wählen. In diesem Fall kommt der Beurteilung der Fachbereichsarbeit kein Gewicht mehr zu! (Es ist zum

Beispiel denkbar, dass ein/e Schüler/in nach negativer Fachbereichsarbeit aus Geschichte nun im Fach Geschichte „normal“ antritt und eine sehr gute Beurteilung bekommt; diese Note findet dann auch Eingang in das Reifeprüfungszeugnis).

9.2. Der/Die Schüler/-in darf im vorgesehenen Termin in allen Gegenständen antreten, mit Ausnahme jenes Faches (jener Fächer), in dem (in denen) er/sie nun die neue Schwerpunktprüfung ablegt. Diese letztgenannten Fächer können erst im nächsten folgenden Reifeprüfungstermin (also normalerweise im Herbsttermin) geprüft werden.

9.3. Hat ein/e Schüler/-in im Haupttermin auch negative Beurteilungen in anderen Fächern erhalten, so kann er diese erst dann wiederholen, wenn er die Reifeprüfung mit dem (den) durch die Neuwahl geänderten Fach (Fächern) abgeschlossen hat, das Kalkül „nicht bestanden“ also endgültig feststeht.

9.4. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Fachbereichsarbeit wegen Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder einer anderen Form des Vortäuschens einer Leistung nicht beurteilt werden konnte.

9.5. Die Beurteilung einer Fachbereichsarbeit, die als Vorprüfung ja Teil der Reifeprüfung ist, hat keinen Einfluss auf die Semester- und Jahresbeurteilung des betreffenden Faches in der 8. Klasse.

Umgekehrt haben die Leistungen im betreffenden Gegenstand in der Abschlussklasse auch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Fachbereichsarbeit.

10. Auf die Fachbereichsarbeit bezogene mündliche Reifeprüfung Eine Schüler/-in, der eine Fachbereichsarbeit vorgelegt hat, muss im betreffenden

Unterrichtsgegenstand zur mündlichen Reifeprüfung antreten. (Im Falle einer fächerübergreifenden Fachbereichsarbeit kann er/sie wohl - wenn dies von der Reifeprüfungsvorschrift her überhaupt möglich ist - in beiden Fächern antreten, er/sie muss es aber nur in jenem Fach, dem die Fachbereichsarbeit zugeordnet worden ist).

Der/Die Schüler/-in bekommt im Gegenstand der Fachbereichsarbeit zwei Kernfragen, von denen eine zur Beantwortung auszuwählen ist.

Außerdem erhält er/sie eine Aufgabenstellung, bezogen auf die Thematik der Fachbereichsarbeit, aus deren Beantwortung sich ein Prüfungsgespräch ergibt, das die Präsentation und Diskussion der Fachbereichsarbeit einschließlich ihres fachlichen Umfeldes zum Inhalt hat. Eine bloße Inhaltswiedergabe der FBA kann diesen Zielen keinesfalls genügen. Andererseits wäre aber eine reine „Umfeldfrage“, die auf die Inhalte der Fachbereichsarbeit nicht oder nur kaum eingeht, genauso wenig statthaft.

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11. BETREUUNG Ein Begleitprotokoll über die Art der Durchführung der Arbeit ist von dem/der Schüler/in zu

führen. Es soll die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen sowie die Dokumentation des Arbeitsablaufs enthalten.

Der/Die Betreuer/in hat die FBA laufend zu begleiten und darüber Aufzeichnungen zu führen (Lehrerprotokoll). Die notwendige individuelle Betreuung soll dem/der Schüler/in helfen, seine/ihre Fähigkeiten optimal einzusetzen. E. Rauscher sieht zwei Möglichkeiten der Betreuung:

Sonderunterricht, wie er in der Unverbindlichen Übung „Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" möglich ist.

Die individuelle Betreuung wird am Anfang sehr intensiv sein. Dazu sollen entsprechende Termine von Anfang an festgelegt werden.

Für die Beurteilung der FBA gelten die für die AHS aus der Leistungsbeurteilungsverordnung stammenden und bekannten Beurteilungsstufen.

Die Beurteilung der FBA erfolgt in Form eines ausführlichen schriftlichen Kommentars, der dem/der Direktor/-in und dem/der Vorsitzenden der RP-Kommission vorzulegen ist.

Die Beurteilung der schriftlichen Ausführung der FBA sollte unverzüglich erfolgen. Bei der Beurteilung sind fehlerhafte Stellen deutlich zu kennzeichnen. Bei nachgewiesenen vorgetäuschten Leistungen sind die schriftlichen Leistungen der FBA nicht zu beurteilen, sondern dem/der Vorsitzenden mitzuteilen.

_______________________________________________

Dieses Skriptum der AG-Deutsch ist eine Zusammenfassung mehrerer Quellen.Bauer, Lioba/Kurz, Gerald: Empfehlungen zur Erstellung und Korrektur von Fachbereichsarbeiten. URL:http://www.grg23vbs.asn-wien. ac.at/ Info-Material/113.pdf

22.8.2006.Erlach, Renate: Die Fachbereichsarbeit (FBA) als Lernfeld für eigenverantwortliches und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten in der AHS. Impulse und Hinweise

für die Betreuung und die Arbeit im Vorfeld. (=Schriftenreihe Pädagogisches Institut des Bundes in der Steiermark Heft 11 AHS). http://www.pi-stmk.ac.at/ahs/publikationen/themenhefte/fba.pdf. 16.10.2006.

Hujber, Wendelin: Vorschläge für Zitierregeln im Schulgebrauch. URL:http://www.brg-pichelmayergasse.at/bibliothek/ handouts/ zitieren.htm 25.10.2006

Karmasin, Matthias/Ribing, Rainer: Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten.Ein Leitfaden für Haus-,Seminar- und Diplomarbeiten.WUV Wien 1999.Pinter, Karl/Stefanits, Günther: Von der Fachbereichsarbeit zur Diplomarbeit.Erste wissenschaftliche Arbeiten in Schule und Universität.Linz 2003 Rauscher, Erwin: Wissenschaft lernen.ÖBV Wien 1991.

AG-Deutsch NÖ

Empfehlungen zur Aufgabenstellung und Beurteilung der Klausuren

sowie schriftlicher Arbeiten in der Oberstufe

aus Deutsch

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überarbeitet und angepasst an die Unterlage vom November 2005 von

Dir. Mag. Gottfried MÜLLSCHITZKYMag. Wolfgang TAUBINGER

unter der Leitung von

LSI Mag. Martha SIEGEL

Jänner 2007

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1. Umfang und Inhalt

Die Bestimmung über Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit aus Deutsch sind in §9 Abs. 1-2 der Reifeprüfungsverordnung (=RPVO) festgelegt:RPVO §9 Abs.1 „Die schriftliche Klausurarbeit in Deutsch hat die Erstellung eines Textes nach freier Wahl zwischen drei verschiedenen Themen zu umfassen, wobei eines der gestellten Themen eine Problembehandlung (auch mit Material- und Textgrundlage sowie mit Angabe einer fiktiven Situation) [vgl. dazu den folgenden Kommentar in Pkt.2.1.1 a-c] und eines eine Textinterpretation [vgl.2.1.2 a-b] zu sein hat; ein weiteres kann eine Werkbesprechung [vgl.2.1.3] sein. Texte dazu sind den Prüfungskandidaten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitszeit hat fünf Stunden zu betragen.“RPVO §9 Abs.2 „Mit der Klausurarbeit in Deutsch soll der Prüfungskandidat den Nachweis erbringen, dass er in schriftlicher Problembehandlung Gedanken zu einem gestellten Thema geordnet, sachgerecht, sprachgewandt und sprachrichtig darzulegen bzw. einen vorgegebenen Text in inhaltlicher und formaler Hinsicht zu interpretieren vermag. Die Benützung des Österreichischen Wörterbuches ist zu gestatten.“

  2. Aufgabenstellung

2.1 Möglichkeiten der AufgabenstellungFolgende 3 Möglichkeiten der Aufgabenstellung sind daher aus der Verordnung abzuleiten, wobei Mischformen unzulässig sind: 2.1.1 Problembehandlunga) Problembehandlung ohne beigefügte Materialienb) Problembehandlung mit Materialgrundlage

Die beigefügten Materialien sollen als Denkanstoß dienen und sollen bei der Ausarbeitung entsprechend den Arbeitsanweisungen verwendet werden.

c) Problembehandlung von einem Text ausgehend (Impuls) Der vorgelegte Text soll in wenigen Sätzen zusammengefasst werden (Inhalt und Problemstellung). weitere zum Thema gestellte Fragen sind zu behandeln.

Die Aufgabenstellung kann auch in fiktive Kommunikationssituationen eingebettet werden und z.B. als Brief, Leserbrief, Kolumne, Rede usw. abgefasst sein; diese ist dann Teil der Beurteilung.

 2.1.2 Interpretationa) Interpretation dichterischer Texte (auch Textvergleich: Prosa 2, Lyrik 2-3 Texte)b) Interpretation von Gebrauchstexten (auch Textvergleich: max. 3 Texte)

Kurze biographische, historische und literaturwissenschaftliche Anmerkungen zu den Texten bzw. den Verfassern können beigefügt werden, dienen aber nicht als Abschreibübung, sondern nur zur Erhellung des Hintergrundes.Keine Mischformen mit Problemarbeit möglich!

2.1.3 Werkbesprechung Ein Gesichtspunkt oder mehrere (max. 3) Aspekte eines Werkes werden behandelt; ein Gesichtspunkt oder zwei Aspekte aus mehreren Werken (max. 3) werden behandelt.Jede vorgelegte Themengruppe (gem. § 26 Abs.1 Zif1), die der Schulaufsicht vorgelegt wird, muss also eine Problembehandlung (vg. 2.1.1) und eine Textinterpretation (vgl. 2.1.2) enthalten. Das dritte Thema kann demnach aus 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 gewählt werden.

2.2 Die Aufgabenstellungen müssen konkret und differenziert formuliert werden und können auch in einige wenige Teilaufgaben gegliedert sein. Eine zu starke Aufgliederung eines Themas muss unbedingt vermieden werden, um die selbstständige Gedankenarbeit der Kandidaten/-innen nicht allzu sehr einzuschränken. Die Aufgaben sind so auszuwählen, dass sie für die Schüler/-innen hinsichtlich ihrer Problematik erfassbar sind und auch eine persönliche Auseinandersetzung zulassen.

Beilage 1,2

 2.3 Materialien (Texte, Graphiken, Tabellen, Cartoons usw.) können als Impulse oder auch zur Interpretation beigelegt werden. Sie sind zu nummerieren. Auf sie muss am Ende der jeweiligen Themenstellung verwiesen werden.

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Beilage 1,2

Ihr Umfang sollte die nicht unbeschränkt zur Verfügung stehende Zeit zur Themenbekanntgabe und zur Themenwahl (innerhalb einer halben Stunde) berücksichtigen. (Nur im Ausnahmefall mehr als eine A4-Seite pro Thema!) Für Werkbesprechungen sind die erforderlichen Texte oder Materialien von der Schule zur Verfügung zu stellen. (Hinweis am Ende der Themenstellung: “Erforderliche Texte werden von der Schule zur Verfügung gestellt.“)

Beilage 1

2.4 Einreichung Die Themenvorlage an den LSR für NÖ möge auf der Grundlage des beiliegenden Formblattes (steht elektronisch zur Verfügung) erfolgen.

Beilage 2a

3.Vorbereitung und Durchführung

3.1 Zur Vorbereitung der schriftlichen Reifeprüfung:Gestaltungsformen - und nach Möglichkeit auch Umfang - der schriftlichen Klausurarbeit sollen im Unterricht und in Prüfungssituationen zeitgerecht und ausreichend (z.B. als Hausübungen und Schularbeiten) geübt worden sein. Hinweise auf eine sinnvolle Zeitplanung soll die Ausführung schriftlicher Arbeiten erleichtern.An diesen vorbereiteten schriftlichen Arbeiten müssen den Schüler/-innen die Anforderungen sowie die Beurteilungskriterien nach dem Melker Arbeitspapier) bewusst gemacht werden.Es ist jeweils auch zu prüfen, inwieweit Klausurthemen, deren Bewältigung ein gewisses Maß an Sachkenntnissen erfordert, in großen Themenkreisen (etwa in Form des fächerübergreifenden Unterrichts und in Projekten) so vorzubereiten sind, dass eine eigenständige Bearbeitung des Problems überhaupt erwartet werden kann.  

3.2 Die Benützung des Österreichischen Wörterbuches oder eines adäquaten Wörterbuches ist zu gestatten.(§9 Abs.2)„Die bei der schriftlichen Klausurarbeit verwendeten Wörterbücher ... sind spätestens zwei Tage vor der ersten Klausurarbeit abzugeben. Sie sind nach Überprüfung durch den Prüfer unmittelbar vor der jeweiligen Klausurarbeit an die Prüfungskandidaten auszugeben“. (RPVO §29 Abs.3)

 3.3 Eine gesonderte Reinschrift wird empfohlen, wenn die Arbeit durch Streichungen, Umstellungen, Ergänzungen, auf Grund der Handschrift u. dgl. schwer lesbar ist.

4.Beurteilung

4.1 Für die Beurteilung der Klausurarbeiten gelten die Grundsätze für die Leistungsbeurteilung, die in der Reifeprüfungsverordnung (RPVO §39 Abs.1) - mit den Verweisen auf die Verordnung über die Leistungsbeurteilung (LBVO) - zusammenfassend angeführt sind.

 4.2 Die Erfordernisse für die Klausurarbeit sind in RPVO § 9 Abs.2 wie folgt festgelegt:„Mit der Klausurarbeit aus Deutsch soll der Prüfungskandidat den Nachweis erbringen, dass er in schriftlicher Problembehandlung Gedanken zu einem gestellten Thema geordnet, sachgerecht, sprachgewandt und sprachrichtig darzulegen bzw. einen vorgegebenen Text in inhaltlicher und formaler Sicht zu interpretieren vermag.“Die genannten Beurteilungskriterien sind entsprechend der vorherrschenden Schreibhaltung bzw. -absicht (vgl. die didaktischen Grundsätze und den Lehrstoff für den Lernbereich "Schriftliche Kompetenz" im neuen Lehrplan für die Oberstufe) anzuwenden [siehe unten 4.3.3.].

4.3.1 Nach der LBVO §16 Abs1 sind für die Beurteilung Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit maßgebend.Die Bewertung der Textgestaltung (Inhalt, Ausdruck) muss aufgrund der verbalen Beschreibung der Arbeit (oder auch zusätzlich durch Punkte oder in Ziffern ausgedrückte Teilnoten; vgl. dazu das Melker

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Arbeitspapier) durchschaubar sein.Teilleistungen im Bereich der Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung sind an der Art und Zahl der Verstöße (Fehler), die am Rand deutlich zu kennzeichnen sind, zu messen. 

4.3.2 Die Gewichtung der Teilleistungen im Bereich des Inhalts, des Ausdrucks, der Sprach- und Schreibrichtigkeit hat sich am Melker Arbeitspapier (gegebenenfalls an einer adäquaten Beurteilungsgrundlage) zu orientieren Entsprechend der Notendefinitionen der LBVO ist jeweils mit einem Kurzkommentar nachvollziehbar zu machen, wie sich aus den Teilleistungen die Gesamtnote ergibt (z. B. Punktevergabe für die vier Teilbereiche ist im Zuge der differenzierten Beschreibung anzuführen). 

4.3.3 Jeder Prüfer hat seinen Klausurarbeiten eine genaue Erklärung seines Beurteilungsschlüssels beizulegen, der entweder als Grundlage das „Melker Arbeitspapier“ (siehe Beilage 3) verwendet oder der - diesem adäquat - zumindest folgende Hinweise zu enthalten hat: Teilnoten oder Punkte für Inhalt, Ausdruck, Sprach- und Schreibrichtigkeit; "Basisnote"; unterschiedliche Gewichtung von Fehlern; Anrechnung der Fehlerzahl hinsichtlich der Gesamtnote.Den Beurteilungsschlüssel sollten die Prüfer einer Schule noch vor der Korrektur miteinander absprechen. Auch unterschiedliche Beurteilungsmethoden sind so anzulegen, dass sie zu vergleichbaren Gesamtnoten führen.

 4.4 Bezüglich der Bewertung von Rechtschreibfehlern ist §15 Abs.1 lit.a LBVO zu berücksichtigen. Seit dem 1. August 2006 ist die neue Rechtschreibreform in Kraft. Um die Umstellung zu erleichtern, darf in einer 2-jährigen Übergangsphase sowohl die "alte neue" als auch die neueste Rechtschreibung verwendet werden.

4.5 Auch gehäufte Verstöße im Bereich der Zeichensetzung sind zu berücksichtigen (vgl. Beilage 3). 

4.6 Die Fehler sind in allen Fällen genau und deutlich zu kennzeichnen, leichte und schwere Fehler deutlich voneinander zu trennen. 

4.7 Die Anrechnung der Fehler auf die Note soll den Umfang der Arbeit berücksichtigen. Auf merkliche Abweichungen vom durchschnittlichen Umfang (etwa 900 bis 1000 Wörter) ist in der verbalen Begründung hinzuweisen (vgl. Beilage 3)!

 

4.8 Der Notenvorschlag muss mit der verbalen Begründung übereinstimmen!

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Beilage 1Anforderungen an eine gute

Themenstellung für die ReifeprüfungJänner 2007

Allgemeine HinweiseDer RP-Vorschlag an den LSR umfasst drei Themen. Jedes der drei Themen hat folgende Grobstruktur aufzuweisen:

Hinweis auf die Textsorte : Problembehandlung, Werkbesprechung, Interpretation (keine Mischformen möglich!!)

Nennung und Eingrenzung des Themas

Aufgabenstellung a) obligatorisch: - Arbeitsaufträge klar und verständlich formuliert (Stellen Sie fest...!, Untersuchen Sie...!, Argu-

mentieren Sie...!, Fassen Sie zusammen...!) - genaue Angabe des zu Untersuchenden, des Darzustellenden - maximal drei Leitfragen oder –aufträge - Hinweise auf die Aspekte des gewünschten Verfahrens

(Analysieren, Deuten, Stellungnahme erar-beiten,...)

b) fakultativ: - Vorgabe einer konkreten

Kommunikationssituation (Medium, Sender, Empfänger) - knappe Erläuterungen (z.B. biographischer Art)

z.B.:2. Problembehandlung in Briefform mit Textgrundlage

Veränderungen der deutschen Sprache durch elektronische Medien

Nimm den beiliegenden Text zum Ausgangspunkt deiner Überlegungen zu beobachteten Sprachveränderungen durch neue elektronische Medien und beziehe auch das starke Aufkommen von SMS mit ein!Antworte in einem sachlich gehaltenen Brief Herrn Wolfgang Pichler, indem du auf einige Thesen, Argumente und Beispiele des Autors eingehst und darlegst, wie deine Position lautet und du diese sprachlichen Veränderungen sowie deren Auswirkungen auf das schriftliche Kommunikationsverhalten beurteilst! (Beilage …)

Weitere Aspekte Eigenständigkeit muss möglich sein (keine Indoktrinierung durch zu viele

Fragestellungen, Erläuterungen und Gliederungsvorgaben). Altersadäquatheit des Themas (nicht ausschließlich negativ besetzte Inhalte) Prägnante Formulierung des Themas (Thema-Frage sollte in einer Formulierung

kumulieren.)

4. Kreatives Schreiben ist nach wie vor nicht Gegenstand der Aufgabenstellungen.

5. Formale Hinweise1. Alle drei Themen auf einer Seite2. Die beigegebenen Texte sollten für ein Thema in der Regel auf einer A4-Seite

(Zeilenabstand: 1 1/2) in der Schriftgröße von 12 Pixel (bezogen auf Arial oder Verdana oder adäquat) Platz finden.

3. Themenstellung gesamt daher normalerweise auf maximal vier Seiten 4. Deutliche Kennzeichnung der Beilagen

(Hinweis darauf am Schluss jeder Themenstellung. Bei Werkbesprechungen dergestalt: “Erforderliche Texte werden von der Schule zur Verfügung gestellt.“)

5. Vollständige und gute Lesbarkeit der Kopien!6. Alle Texte müssen über eine Zeilennummerierung verfügen (zumindest jede 5. Zeile)

Beilage 2

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Formblatt

BG und BRG XXX

THEMENVORSCHLÄGE ZUR SCHRIFTLICHEN REIFEPRÜFUNG

AUS DEUTSCH

IM HAUPTTERMIN 2005 /06 8. A KLASSE

1. Problemarbeit „Land der Berge,...“(Beginn der österreichischen Bundeshymne)Ein Drittel der Erdoberfläche sind Berggebiete, rund 10 Prozent aller Menschen leben in Bergregionen, jeder zweite Weltbürger ist unmittelbar von Veränderungen in den Bergregionen betroffen. Um die Bedeutung dieser Regionen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, hat die UN-Vollversammlung das Jahr 2002 zum "Internationalen Jahr der Berge" offiziell ausgerufen. Welche ökonomische und ökologische Bedeutung hat die Berglandschaft in Gegenwart und Zukunft für unser Land, für die Menschen, die es bewohnen, und für dich persönlich, wenn man bedenkt, dass in Österreich Berge sogar zwei Drittel der Gesamtfläche einnehmen?

2. Problemarbeit in Briefform mit TextvorlageVeränderungen der deutschen Sprache durch elektronische MedienNimm den beiliegenden Text zum Ausgangspunkt deiner Überlegungen zu beobachteten Sprachveränderungen durch neue elektronische Medien und beziehe auch das starke Aufkommen von SMS mit ein!Antworte in einem sachlich gehaltenen Brief Herrn Wolfgang Pichler, indem du auf einige Thesen, Argumente und Beispiele des Autors eingehst und darlegst, wie deine Position lautet und du diese sprachlichen Veränderungen sowie deren Auswirkungen auf das schriftliche Kommunikationsverhalten beurteilst! Beilage 1

3. Vergleichende Gedichtinterpretation Mathias Claudius (1740-1815), Der MenschErich Kästner (1899-1974), Kurzgefasster LebenslaufAnalysiere und deute diese beiden lyrischen Texte in inhaltlicher, formaler und sprachlicher Hinsicht! Arbeite weiters Gemeinsamkeiten und Unterschiede im thematischen Bereich heraus und stelle dar, unter welchem Aspekt der Verlauf des Lebens jeweils gesehen wird! Beilage 2

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Beilage 2a Formblatt

BG und BRG ………………………………

Themenvorschläge zur schriftlichen Reifeprüfung

aus Deutsch

Im Haupttermin 20.. /.. 8. … Klasse

1. Problembehandlungmit Materialgrundlage

Beilage ..

2. Interpretation

Beilage ..

3. Werkbesprechung

Erforderliche Texte werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

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Beilage 3DAS MELKER ARBEITSPAPIER

Stand: Jänner 2007

Sowohl der LSR für NÖ als auch die AG empfehlen das Melker Arbeitspapier für das Korrigieren und Klassifizieren schriftlicher Arbeiten, das im Berufungsfall als Beurteilungsgrundlage herangezogen wird. Die vorliegende Kurzfassung bemüht sich um eine möglichst knappe Darstellung. Umfangreichere verbindliche Information bietet die Fassung auf der Homepage der AG vom Jänner 2007(http://agn.pi-noe.ac.at).Während für die praktische Arbeit nur die jeweils geltende Letztfassung des Melker Arbeitspapieres zu verwenden ist, haben in zahlreichen grundsätzlichen Überlegungen die AG-Mitteilungen Nr. 32 und 33 noch immer Gültigkeit (s. Homepage der AG).

Vorgangsweise bei der Korrektur schriftlicher Arbeiten

Die allgemeinen Forderungen an einen TextDie entscheidende Frage bei der Beurteilung einer Arbeit ist: Wie gut erfüllt der Text die an ihn gestellten Forderungen? Diese Forderungen lassen sich mithilfe des Kommunikationsmodells allgemein formulieren. Es sind das:

a. die Forderung des bearbeiteten Sachverhalts (Sachbezug) b. die Anforderungen an den Sender (Senderbezug) c. die Forderungen des Empfängers (Empfängerbezug) d. die Forderung der gegebenen Situation (Situationsbezug)

Die Konkretisierung der KriterienDiesen vier Forderungen müssen entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung und Textsorte einer Klassenarbeit Beurteilungskriterien zugeordnet werden (Beispiele am Ende dieses Papiers).

Die Beurteilung - Schritt 1: PunktevergabeBei der Beurteilung einer schriftlichen Arbeit wird also gewertet, in welchem Ausmaß die geforderte Leistung im Sach-, Sender-, Empfänger- und Situationsbezug erbracht wurde. Das geschieht durch die Vergabe von 0 bis 3 Punkten („überhaupt nicht gelungen“ - „durchschnittlich gelungen“ - „zur Gänze gelungen“), sodass insgesamt max. 12 Punkte vergeben werden können. Aus der Punkteanzahl resultiert gemäß folgendem Schema eine vorläufige Note:

12 – 10,5  Punkte  Sehr gut10 – 8,5  Punkte  Gut8 – 6,5  Punkte  Befriedigend6  Punkte  Genügend5,5  Punkte und weniger  Nicht genügend

Die Beurteilung - Schritt 2: Verstöße gegen Sprach- und SchreibrichtigkeitSchwere Rechtschreib- und Grammatikfehler (letztere, soweit sie nicht bereits zu einer Punktereduktion bei den Beurteilungskriterien geführt haben!) beeinträchtigen den Wert einer schriftlichen Arbeit.

Diese Fehler wirken sich in Abhängigkeit von der erreichten Punktezahl folgendermaßen auf die endgültige Note aus:

Punkte Vorläufige Note Zahl der Fehler12, 11,10,5 Sehr gut 0 - 4 5 - 6 7 - 8 9 - 10 ab 1110, 9, 8,5 Gut 0 - 5 6- 7 8 - 9 ab 108, 7, 6,5 Befriedigend 0 - 6 7 - 8 ab 96 Genügend 0 - 7 ab 8weniger als 6 Nicht genügend  ENDNOTE: Sehr gut Gut Befriedigend Genügend Nicht gen.

Der vorgeschlagene Schlüssel für die Wertigkeit von Fehlern gilt für die durchschnittliche Länge einer

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Klausurarbeit (ca. 900 - 1000 Wörter).

Bei längeren Arbeiten, z. B. bei Klausurarbeiten ab ca. 1200 Wörtern, sollte auch eine größere Anzahl von Rechtschreib-, Satzzeichen- bzw. Grammatikfehlern in Kauf genommen werden (Richtwert: pro ca. 200 – 220 Wörtern ein schwerer Fehler). Ab einer bestimmten Länge - ca. 2000 Wörtern - sollte aufgehört werden, Fehler abzuziehen, damit der Umfang einer Arbeit nicht Selbstzweck wird.

Sind die Satzzeichenfehler der Art und Zahl nach gravierend, kommt insgesamt 1 schwerer Fehler hinzu (Richtwert: drei Beistrichfehler pro ca. 220 Wörtern werden toleriert).

Wichtige Anmerkungen zur Korrektur nach dem Melker Arbeitspapier

Es wird dringend empfohlen, dass der Beurteiler/die Beurteilerin im Rahmen der Vorbereitung der Beurteilten die für die jeweilige schriftliche Arbeit anzuwendenden Beurteilungskriterien zur Kenntnis bringt und erläutert, welches Gewicht sie besitzen. Eine Einbindung der Beurteilten in diesen Vorgang ist anzustreben, die endgültige Entscheidung über Auswahl und Gewichtung der Kriterien obliegt allerdings dem Lehrer/der Lehrerin.

Leichte Fehler summieren sich nicht zu einem schweren Fehler! Sie führen eher zu einer Reduzierung der Punkte bei den vier Beurteilungskriterien Sach-, Sender-, Empfänger- und Situationsbezug. Auch Tempus- und Modusfehler, der falsche Gebrauch der Konjunktionen und Situative führen zu einem Punkteabzug.

Ein negativer Sachbezug führt automatisch zu einer negativen Note (= Themaverfehlung).

Wiederholungsfehler (idente Fehler) werden nur als ein Fehler gezählt.

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Beispiele für die Konkretisierung von Sach-, Sender-, Empfänger- und Situationsbezug für die bei der Reifeprüfung gängigen Textformen

Argumentierendes Schreiben Interpretation WerkbesprechungSachbezug:

Erfassen des Themas Antwort auf Textfragen Wiedergabe des Textes Herausarbeiten des eigenen

Standpunktes Ausreichende Angabe von

Sachverhalten

Sinnvolle Proportionierung

Sachbezug:

Erfassen des Themas Antwort auf Themenfragen Kenntnis des richtigen Zitierens,

Umgang mit dem Fachvokabular Vorsichtige Deutungsversuche

Proportionierung

Sachbezug:

Antwort auf Textfragen Erfassen des Themas Wiedergabe des literarischen Textes Ausreichende Angabe von

Sachverhalten Sinnvolle Proportionierung Kenntnis des richtigen

Zitierens/Umgang mit dem Fachvokabular

Vorsichtige Deutungsversuche Senderbezug:

Schlüssige Beweisführung (Relevanz, Haltbarkeit)

Eigenständigkeit der Gedanken Konkretisierung der Behauptungen

durch Beispiele

Vermeiden von Gemeinplätzen

Senderbezug:

Begründung der Behauptungen Widerspruchsfreiheit der

Deutungsversuche

Vermeidung von Gemeinplätzen

Senderbezug:

Schlüssige Beweisführung Widerspruchsfreiheit der

Deutungsversuche Konkretisierung der Behauptungen

durch Verweise auf den literarischen Text

Vermeidung von Gemeinplätzen Empfängerbezug:

Gliederung (Reihenfolge der Argumente)

Verknüpfung der Argumente

Klarheit und Angemessenheit der Sprache (Verwendung lexikalisierter Wörter; intentionsgerechte Wortwahl; Fachtermini; transparente Satzgestaltung; Explizitheit der Aussagen; stilistische Variation)

Empfängerbezug:

Gestaltung von Einleitung und Schluss

Verteilung der Schwerpunkte Klarheit in der Darstellung des

Sachverhaltes (Verwendung lexikalisierter Wörter; intentionsgerechte Wortwahl; Fachtermini; transparente Satzgestaltung; Explizitheit der Aussagen; stilistische Variation)

Sprachlich richtige Verknüpfung der Teile (Verweise, Tempus, Modus)

Empfängerbezug:

Gestaltung von Einleitung und Schluss Verteilung der Schwerpunkte

Klarheit in der Darstellung (lexikalische Richtigkeit in der Wortwahl und intentionsgerechte Wortwahl, Fachtermini, transparenter Satzbau, sprachlich richtige Verknüpfung der Teile)

Situationsbezug:

Textformwahl Berücksichtigung des

kommunikativen Rahmens

Adressatenadäquate Sprachebene

Situationsbezug:

Angemessenheit der sprachlichen Darstellung

Entsprechung der gewählten Sprachschicht

Berücksichtigung des kommunikativen Rahmens

Situationsbezug:

Textformwahl Berücksichtigung des kommunikativen

Rahmens

Adressatenadäquate Sprachebene

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Beilage 4FORMBLATT

BG UND BRG …………………………………………

Schriftliche Reifeprüfung aus Deutsch imHaupttermin ….

Dieser Schlüssel gilt bei einer durchschnittlichen Wortanzahl von 900 bis 1000 Wörtern. Durch Überlänge werden auftretende schwere Fehler ab etwa 1200 Wörtern kompensiert (pro 200 – 220 Wörter 1 Fehler):

FEHLERSCHLÜSSEL

Punkteergibt

vorläufigeNote Z a h l d e r F e h l e r

12, 11,5,11, 10,5

1 0 - 4 5 , 6 7 , 8 9 , 10 ab 11

10, 9,5, 9, 8,5

2 - 0 - 5 6 , 7 8 , 9 ab 10

8, 7,5, 7, 6,5

3 - - 0 - 6 7 , 8 ab 9

6 4 - - - 0 - 7 ab 8

wenigerals 6

5 - - - - -

End-note 1 2 3 4 5

Beilage 4

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K O R R E K T U R S C H L Ü S S E L

AbkürzungenA Ausdrucksfehler (unklar, ungeschickt, schwerfällig,

falsch,überflüssig)Bz Bezug (falsch, fehlt, unklar)f falschFo FormulierungGr Verstoß gegen die Grammatikalität (Genus, Numerus, Kasus,

Modus)I InhaltsfehlerK KonstruktionsfehlerR Verstoß gegen die RechtschreibungSb SatzbauSt Stellung (Wörter, Satzteile)Sz Satzzeichen (Beistrich, Punkt etc.)Th ThemaÜ ÜberleitungW Unnötige Wiederholung (Wort, Ausdruck, Formulierung)(w) ein mehrfach auftretender Fehler, der nur einmal gewertet wirdZh fehlender oder unklarer Zusammenhang

Zeichen

══ schwere Fehler___ leichte Fehler

Absatz, neue Zeile

Wortfolge umdrehen

~~~ ungenaue, unbestimmte, missverständliche Ausdrucksweise

Beistrich

1 2 3 4 5

Wortreihenfolge

- - - - - - -

Auflösung

| Verstoß gegen die Worttrennung

AG-Deutsch NÖ23

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Hinweise und Empfehlungen zur mündlichen Reifeprüfung

aus Deutsch

überarbeitet und angepasst an die Unterlage vom Februar 2006 von

Dir. Mag. Gottfried MÜLLSCHITZKYMag. Wolfgang TAUBINGER

unter der Leitung von

LSI Mag. Martha SIEGEL

Jänner 2007

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1. Ziel und UmfangZiel und Umfang der mündlichen Teilprüfung aus Deutsch sind in der Reifeprüfungs-verordnung (= RPVO) festgelegt.§19(2) In der mündlichen Prüfung hat der Prüfungskandidat bei der Lösung der Aufgaben seine Kenntnis des Prüfungsgebietes, seine Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten sowie seine Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung des Lehrstoffs in sachlich und sprachlich richtiger Ausdrucksweise nachzu-weisen.Der Prüfungsstoff ist dabei der gesamten Oberstufe zu entnehmen (vgl. §19 (4)f.) und soll demnach nicht nur einem Teilbereich (z.B. der Literaturbetrachtung) zugeordnet sein. Die Schüler/-innen sollen zeigen, dass sie Einsichten in Funktion und Struktur der Sprache gewonnen haben, sich mit Texten jeder Art verständigt und kritisch auseinander setzen und ihre Erkenntnisse intentionsgerecht, gegenstandsgemäß und sprachlich korrekt darbieten können (vgl. Lehrplan der Oberstufe). 2. Formen und Fragetypen2.1. Es gibt 4 unterschiedliche Prüfungsformen (mit der vom Prüfer/von der Prüferin zu stellenden Fragen):

Prüfungsform Normal Schwerpunkt Fachbereichsarbeit Zusatz

FragetypKern 2

Spezial 1Kern 2

Spezial 1Schwerpunkt 2

Kern 2Fachbereich 1

Kern 3

 2.2. Entsprechend den 4 unterschiedlichen Prüfungsformen sind die 4 folgenden Frage-Typen zu unterscheiden: Kernfrage, Spezialfrage, Schwerpunktfrage und auf die Fach-bereichsarbeit bezogene Frage.Die mündlichen Teilprüfungen [ausgenommen die Zusatzprüfung nach negativer Klausur-arbeit] bestehen aus einer Kernfrage und einer Spezialfrage bzw. einer auf die Fachbereichsarbeit bezogenen Frage.§ 35 (6) Im Rahmen beider Kernfragen oder im Rahmen der Spezialfrage (...) sind in Deutsch und in den Fremdsprachen Aufgaben in Zusammenhang mit dem Text zu stellen (...) allenfalls als Tonband oder Videoaufzeichnung.

2.2.1. §19(4) Kernfragen beziehen sich auf die wesentlichen Bereiche des gesamten Lehrstoffes der Oberstufe im Hinblick auf die Lernziele des jeweiligen Prüfungsgebietes und betreffen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Kernbereiche des Lehrstoffes müssen den Schüler/-innen vom Prüfer/der Prüferin im ersten Semester der achten Klasse mitgeteilt werden (vgl. 3.1). 2.2.2 §19(5) Spezialfragen beziehen sich auf Themenbereiche aus dem gesamten Lehrstoff der Oberstufe, bei denen Teilgebiete des Lehrstoffes vertiefend und mit höheren Anforderungen an Detailkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu behandeln sind. Zwischen Prüfer/-innen und Kandidat/-innen sind Vereinbarungen über die Themen-bereiche zu treffen (vgl.3.2). 2.2.3. (§ 20) Die mündliche Schwerpunktprüfung umfasst zusätzlich zur Kern- und Spezialfrage fakultativ eine:

fächerübergreifende Frage, vertiefende Frage oder ergänzende Frage

2.2.4. Hat der Prüfungskandidat im Fach Deutsch eine Fachbereichsarbeit geschrieben, so besteht die mündliche Teilprüfung aus einer Kernfrage, der Präsentation der Fachbereichsarbeit (diese kann vorbereitet sein; 3-5 Minuten; der Einsatz moderner Medien ist erwünscht; keine Wiedergabe des Inhaltsverzeichnisses) und einer auf die Fachbereichsarbeit bezogenen Frage (= Umfeldfrage; dafür müssen Teilbereiche – analog dem Spezialgebiet - festgelegt worden sein; Bekanntgabe analog Spezialgebiet).Im Prüfungsgespräch hat der Kandidat/die Kandidatin die Fähigkeit zur Behandlung eines speziellen Themas, das schwerpunktartige Erfassen von Sachverhalten und Problemen,

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ihren Ursachen und Zusammenhängen sowie logisches und kritisches Denken zu zeigen (§ 21).3.VorbereitungDie Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung erfordert die nachweisliche Bekanntgabe des Kernstoffes durch den/die Prüfer/-in und eine Übereinkunft zwischen Kandidat/-in und Prüfer/-in über den Themenbereich der Spezialfrage.Diese sollten im Sinne einer offenen und partnerschaftlichen Prüfungsgestaltung schriftlich fixiert werden und auch auf Verlangen vorweisbar sein.Im Rahmen des Unterrichts (insbesondere in den vorbereitenden Arbeitsgruppen) sollten die Schüler/-innen mit Ablauf und Form der mündlichen Reifeprüfung (Art der Fragestellung, Vorbereitungszeit, Stichwortzettel, Prüfungsdauer, Prüfungsgestaltung) ausreichend vertraut gemacht werden. 3.1 Kernfragen: § 19 (4) Im Laufe des ersten Semesters der letzten Schulstufe sind die Schüler auf die wesentlichen Lernziele und Themenbereiche des Lehrstoffes der Oberstufe in den jeweiligen Prüfungsgebieten hinzuweisen. Eine Zuordnung einzelner Themenbereiche eines Prüfungsgebietes an bestimmte Prüfungskandidaten vor der mündlichen Teilprüfung ist unzulässig.Daraus ergibt sich, dass die Themenbereiche durch die Lehrkraft festzulegen sind. Selbst-verständlich kann sich aus dieser Verpflichtung weder eine schulinterne noch gar eine weitergehende Einheitsliste der Kernfragen ergeben, das lassen die jeweils notwendigen Vereinbarungen ebenso wenig zu wie die Forderungen des Lehrplans (Setzen von Schwer-punkten; fächerübergreifender und projektorientierter Unterricht ). Kernfragen sind nur aus dem in der jeweiligen Klasse behandelten Lehrstoff abzuleiten.Zusätzlich ist zu beachten, dass die Themenbereiche (und die sich daraus ergebenden Fragen) zunächst für alle Schüler/-innen verbindlich sind und erst bei der Prüfung dem einzelnen Kandidat/-innen zugeordnet werden dürfen.3.2 Spezialfragen: §19 (5): Für die Spezialfrage hat der Prüfungskandidat zu Beginn des zweiten Semesters der letzten Schulstufe in jedem der von ihm gewählten Prüfungsgebiete im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Prüfer einen Themenbereich bekannt zu geben. Dieser muss von Art und Umfang her mehrere verschiedene Aufgabenstellungen zulassen und darf im Unterricht nicht soweit vorbereitet werden, dass die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung beeinträchtigt würde.In den Themenbereichen der Spezialfrage geht somit die inhaltliche Initiative vom Schüler/der Schülerin aus. Die Zustimmung des Prüfers/der Prüferin ist erforderlich, zumal der Kandidat/die Kandidatin von seinem/ihrem Spezialwissen und seiner/ihrer Zusatz-lektüre her auch abgelegene Teilgebiete wählen kann. (Dabei sollte dem Kandidaten/der Kandidatin so weit wie möglich entgegengekommen werden.)3.3. Die Schwerpunktprüfung umfasst:3.3.1. ...bei einer fächerübergreifenden Frage in sinnvoller Fächerkombination den fächerübergreifenden Bereich von zwei Prüfungsgebieten...(§20(1)1.)Diese Möglichkeit entsteht also aus der Verbindung des Pflichtgegenstandes Deutsch mit einem anderen Pflichtgegenstand, wobei die Frage über die jeweiligen Fächer hinausgehen und Querverbindungen zwischen den betreffenden Prüfungsgebieten verlangen muss (§ 20 (1)1.).3.3.2. ... bei einer vertiefenden Frage den Bereich eines auf einen Pflichtgegenstand bezogenen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenstandes...(§20(1)2.)Der Prüfungstyp ist somit nur für Schüler/-innen zulässig, die den entsprechenden Wahlpflichtgegenstand besucht haben. Unter Umständen kann auch auf fachspezifische Bereiche eingegangen werden, die nicht im Lehrplan des vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenstandes vorgesehen sind. 3.3.3. ...bei einer ergänzenden Frage den Bereich des Prüfungsgebietes in sinnvoller Verbindung a) mit einem [...] schulautonomen Pflichtgegenstand bzw. schulautonomen Wahlpflichtgegenstand [...], b) mit dem (schulautonomen) Wahlpflichtgegenstand Informatik [...], c) mit der Ersten oder Zweiten lebenden Fremdsprache (§ 20 (1)3.).

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3.4. Lektüreliste: Da sich wesentliche Teile des Prüfungsgebietes von literarischen Texten herleiten lassen, ist es sinnvoll und empfehlenswert, eine Lektüreliste anzulegen.Ein erster Teil der Liste sollte jene von dem/der Lehrer/in festgelegten Werke enthalten, die in der Oberstufe als im Sinne des §19(4) für den Kernstoff als wesentlich erachtet werden und als Klassenlektüre gelesen und besprochen worden sind.Im zweiten, dem individuellen Teil werden Texte angeführt, die dem Leseinteresse des Kandidaten/der Kandidatin (dem Spezialgebiet und gegebenenfalls dem Wahlpflichtfach) entstammen. Darin kann neben Primärtexten auch Fachliteratur enthalten sein.Für den Kernbereich wird eine Zahl von etwa 15, für den individuellen Bereich ebenfalls von 10-15 Texten empfohlen, wobei Umfang und Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen sind. Literaturlexika sowie Literaturgeschichten u. Ä. sind in der Leseliste für das Spezialgebiet anzuführen (= Sekundärliteratur) und zählen jeweils als ein Titel.  4. DurchführungDie Durchführung der mündlichen Teilprüfung aus Deutsch (gem. § 35) ist in 4 unterschiedlichen Varianten möglich:

Prüfungsform Normal mit Schwerpunkt Mit FBA ZusatzFragentyp Kern – Spezial –

SchwerpunktKern -Spezial - Schwerpunkt Kern Spezial Fachbereich Kern

Fragen des Lehrers 2 – 1 - 1 2 - 1 - 2 2 - 1 3

Vom Kandidaten gewählt

1 - 1 1 - 1 - 1 1 - 1 2

 4.1 Aus den zwei vorgelegten Kernfragen hat der Kandidat eine zu wählen. 4.2. § 35 (6) Die Spezialfrage ist nicht (nur) in einem Referat des Prüfungskandidaten zu behandeln, sondern in einem Prüfungsgespräch.4.3 § 35 (3) Je nach der gewählten Form der mündlichen Schwerpunktprüfung sind dem Prüfungskandidaten ... schriftlich zwei verschiedenartige und voneinander unabhängige Fragen fächerübergreifender, vertiefender und ergänzender Art vorzulegen. Der Prüfungskandidat hat aus den vorgelegten Fragen eine zu wählen. Die vorgeschriebene Prüfungszeit (5 - 15 Minuten) erhöht sich um weitere 10 Minuten.4.4 In der auf die Fachbereichsarbeit bezogenen mündlichen Teilprüfung ist dem Kandidaten zusätzlich schriftlich eine Aufgabenstellung zur Thematik der Fachbereich-sarbeit vorzulegen, aus deren Behandlung sich ein Prüfungsgespräch zu ergeben hat. (§35 (4)). Die Prüfungszeit (5 - 15 Minuten) erhöht sich um 10 Minuten. 4.5 § 35 (2) Bei der zusätzlichen mündlichen Prüfung gem. § 19 Abs.3 [d.h. wenn die schriftliche Klausurarbeit mit "Nicht genügend" beurteilt wurde und Deutsch nicht als mündliches Prüfungsgebiet gewählt worden war] sind dem Prüfungskandidaten drei Kernfragen aus den wesentlichen Bereichen des Lehrstoffes der Oberstufe vorzulegen. Der Prüfungskandidat hat davon zwei zu wählen, in Deutsch ... jedenfalls die in Zusammenhang mit einem Text gestellte.Unter Umständen ist es sinnvoll, dass sich eine Frage dabei auf jenen Teilbereich des Deutschunterrichts bezieht, der zur negativen Behandlung der Klausurarbeit geführt hat. Eine Frage muss im Zusammenhang mit einem Text stehen, sie ist verpflichtend zu wählen.4.6 In der mündlichen Jahresprüfung gem. § 37 (2) sind dem Prüfungskandidaten zwei verschiedenartige und voneinander unabhängige Aufgaben schriftlich vorzulegen, die dem Lehrstoff der letzten Schulstufe zu entnehmen sind. Beide Fragen sind zu beantworten, eine Wahlmöglichkeit für den Kandidaten besteht nicht. Eine Frage kann auch im Zusammenhang mit einem Text stehen. Die Einteilung in Kern- und Spezialfrage ist nicht vorgesehen.5. BeurteilungDie Beurteilung der mündlichen Teilprüfung aus Deutsch erfolgt nach den allgemeinen Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung, insbesondere nach § 39 und § 40

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der Reifeprüfungsverordnung.§ 39 (1) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die vom Prüfungskandidaten bei der Lösung der Aufgaben erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes, die hiebei gezeigte Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten, die Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie die Erreichung des allgemeinen Bildungsziels... sowie der Lernziele des betreffenden Prüfungsgebietes.§39 (2) Für die positive Beurteilung einer mündlichen Teilprüfung ist eine zumindest ausreichende Beantwortung jeder einzelnen Prüfungsfrage in den wesentlichen Bereichen erforderlich. Bei der Beurteilung eines Prüfungsgebietes, aus dem eine Klausurprüfung und eine mündliche Prüfung abgelegt worden sind, ist eine bessere Note als "Nicht genügend" auch bei einer auf "Nicht genügend" lautenden Teilbeurteilung festzusetzen, wenn dies dem Gesamtbild der Leistungen in dem entsprechenden Prüfungsgebiet entspricht.Bei der Beurteilung der mündlichen Leistungen soll auch das Darstellungsvermögen des Kandidaten/der Kandidatin berücksichtigt werden. Das ist nur möglich, wenn der Kandidat/der Kandidatin so geprüft wird, dass er/sie sachliches Wissen und sprachliches Gestaltungsvermögen entfalten kann.§ 40 (1) Die Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist vom Prüfer (von den Prüfern) unverzüglich zu überprüfen, wobei fehlerhafte Stellen deutlich zu kennzeichnen sind. (...) Die Arbeit ist mit einem begründeten Beurteilungsantrag zu versehen; wird eine Fachbereichsarbeit von zwei Prüfern beurteilt, so haben diese den Beurteilungsantrag einvernehmlich zu stellen. Anschließend ist die Fachbereichsarbeit mit dem Begleitprotokoll (§ 25 Abs. 3) und etwaigen sonstigen Unterlagen des Prüfungskandidaten dem Vorsitzenden vorzulegen.(2) Die Teilbeurteilung ist (...) spätestens drei Wochen vor Beginn der Klausurprüfung festzusetzen.(3) Erfolgt die Teilbeurteilung einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit mit Nicht genügend, darf die Reifeprüfung nur im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 fortgesetzt werden. Die diesbezüglich erforderlichen zusätzlichen Bekanntgaben im Sinne des § 4 Abs. 2 haben spätestens eine Woche vor Beginn der Klausurprüfung zu erfolgen. Der Prüfungskandidat ist zur Klausurprüfung und zu jenen mündlichen Teilprüfungen, die durch die Änderung der Prüfungsform nicht betroffen sind, im Haupttermin zuzulassen; zur Ablegung der übrigen mündlichen Teilprüfungen ist der Prüfungskandidat auf seinen Antrag zum Antreten in einem späteren Termin berechtigt. Im Rahmen der mündlichen Schwerpunktprüfung kann ein anderer als der für die Fachbereichsarbeit gewählte Unterrichtsgegenstand gewählt werden.

Beurteilung der Schwerpunktprüfung:

§ 42 (3) Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei der Beantwortung der fächerübergreifenden, vertiefenden bzw. der ergänzenden Frage im Rahmen einer allfälligen mündlichen Schwerpunktprüfung sind in die Teilbeurteilung(en) der betreffenden beiden Prüfungsgebiete bzw. des Prüfungsgebietes miteinzubeziehen.§ 43 (6) Bei der Wiederholung eines Prüfungsgebietes, das Gegenstand einer mündlichen Schwerpunktprüfung war, hat der Prüfungskandidat eine Frage aus dem fächerübergreifenden Bereich beider Prüfungsgebiete oder eine vertiefende Frage oder eine ergänzende Frage und je eine Kern- und Spezialfrage aus jenem Prüfungsgebiet zu behandeln, das mit "Nicht genügend" beurteilt worden ist.

AG-Deutsch NÖ

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Das Melker ArbeitspapierEmpfehlungen und Hilfestellungen zur Korrektur und Beurteilung schriftlicher

Arbeiten aus Deutsch

überarbeitet und angepasst von

Dir. Mag. Gottfried MÜLLSCHITZKYMag. Wolfgang TAUBINGER

unter der Leitung von

LSI Mag. Martha SIEGEL

Jänner 2007

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Sowohl der LSR für NÖ als auch die AG empfehlen das Melker Arbeitspapier für das Korrigieren und Klassifizieren schriftlicher Arbeiten, das im Berufungsfall als Beurteilungsgrundlage herangezogen wird. Während für die praktische Arbeit nur die jeweils geltende Letztfassung des Melker Arbeitspapieres zu verwenden ist, haben in zahlreichen grundsätzlichen Überlegungen die AG-Mitteilungen Nr. 32 und 33 noch immer Gültigkeit (http://agn.pi-noe.ac.at).

Vorgangsweise bei der Korrektur schriftlicher Arbeiten

Die allgemeinen Forderungen an einen Text Die entscheidende Frage bei der Beurteilung einer Arbeit ist: Wie gut erfüllt der Text die an ihn gestellten Forderungen? Diese Forderungen lassen sich mit Hilfe des Kommunikationsmodells allgemein formulieren. Es sind das:

• die Forderung des bearbeiteten Sachverhalts (Sachbezug)• die Anforderungen an den Sender (Senderbezug)• die Forderungen des Empfängers (Empfängerbezug)• die Forderung der gegebenen Situation (Situationsbezug)

Die Konkretisierung der Kriterien Diesen vier Forderungen müssen entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung und Textsorte einer Klassenarbeit Beurteilungskriterien zugeordnet werden (Beispiele am Ende dieses Papiers).

Die Beurteilung - Schritt 1: Punktevergabe Bei der Beurteilung einer schriftlichen Arbeit wird also gewertet, in welchem Ausmaß die geforderte Leistung im Sach-, Sender-, Empfänger- und Situations-bezug erbracht wurde. Das geschieht durch die Vergabe von 0 bis 3 Punkten (überhaupt nicht gelungen - durchschnittlich gelungen - zur Gänze gelungen), sodass insgesamt max. 12 Punkte vergeben werden können. Aus der Punkteanzahl ergibt sich gemäß folgendem Schema eine vorläufige Note:

12 - 10,5 Punkte Sehr gut10 - 8,5 Punkte Gut8 - 6,5 Punkte Befriedigend

6 Punkte Genügend5,5 Punkte und weniger Nicht genügend

Die Beurteilung - Schritt 2: Verstöße gegen Sprach- und Schreibrichtigkeit Schwere Rechtschreib- und Grammatikfehler (letztere, soweit sie nicht bereits zu einer Punktereduktion bei den Beurteilungskriterien geführt haben!) beeinträchtigen den Wert einer schriftlichen Arbeit.

Als beurteilungsrelevant im Zusammenhang mit der Schreib- und Sprachrichtigkeit sollten im Sinn eines „Maximalkatalog“ die folgenden Bereiche der Schreib- und Sprachrichtigkeit gelten:Schreibrichtigkeit:

Laut-Buchstabenzuordnung Mitlautverdopplung Dehnung s-Schreibung Elementare Bereiche der Groß- /Klein- sowie Getrennt- und

Zusammenschreibung

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Gängige, geübte Fremdwörter (etwa Fachvokabular im Zusammenhang mit der Interpretation von Texten

Sprachrichtigkeit: Flexion Wortbildung Fall-Verwendung Kongruenz Satzbau Tempus- und Modus-Gebrauch Verweise

Wo ist im Zweifelsfall auf die Markierung als schwerer Fehler zu verzichten?Beim Problem der Getrennt- und Zusammenschreibung, der korrekten Fall-Verwendung in Appositionen, Fragen der korrekten Verwendung der Tempora, des Konjunktivs sowie der Kongruenz

Diese Fehler wirken sich in Abhängigkeit von der erreichten Punktezahl folgendermaßen auf die endgültige Note aus:

Punkte Vorläufige Note Zahl der Fehler

12, 11, 10.5 Sehr gut 0 - 4 5 - 6 7 - 8 9 - 10 ab 11

10, 9, 8.5 Gut 0 - 5 6 - 7 8 - 9 ab 10

8, 7, 6.5 Befriedigend 0 - 6 7 - 8 ab 9

6 Genügend 0 - 7 ab 8

weniger als 6 Nicht gen.

ENDNOTE: Sehr gut Gut Befriedigend Genügend Nicht gen.

Wichtig: Ein negativer Sachbezug bedingt die negative Beurteilung der Gesamtleistung!Der vorgeschlagene Schlüssel für die Wertigkeit von Fehlern gilt für die durchschnittliche Länge einer Klassenarbeit. Bei längeren Arbeiten sollte eine größere Anzahl von Rechtschreib-, Satzzeichen- bzw. Grammatikfehlern in Kauf genommen werden (Richtwert: bei doppelter Wörteranzahl um die Hälfte mehr Fehler).Sind die Satzzeichenfehler der Art und Zahl nach gravierend, fallen sie insgesamt mit 1 schweren Fehler ins Gewicht!

Wichtige Anmerkungen zur Korrektur nach dem Melker ArbeitspapierDas Melker Arbeitspapier will dazu beitragen, die „pädagogischen Möglichkeiten der Zensurengebung voll auszuschöpfen und demgegenüber andere Funktionen weniger hervorzuheben“ (Eiko Jürgens, Werner Sacher: Leistungserziehung und Leistungs-beurteilung. Neuwied 2000, S.28). Es fühlt sich darüber hinaus einem Geist verpflichtet, der in jeder zu beurteilenden Arbeit zunächst das Gelungene und nicht das Fehlerhafte festzuhalten trachtet.

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Diese Haltung sollte in der schriftlichen Kommentierung der Arbeit ausgedrückt werden. Damit erhält der Schüler/die Schülerin nicht nur eine positive Rückmeldung, sondern in Form begründeter Werturteile auch Hinweise, inwiefern der korrigierte Text eventuell Verständnisschwierigkeiten bereitet, wo er Schwächen aufweist und wie seine/ihre Schreibfähigkeiten verbessert werden können. [Literaturtipp: Hubert Ivo u. a.: Aufsätze korrigieren. In: Diskussion Deutsch 71 (1983), S. 234-318]

Aus diesem Anspruch heraus sind die vorgeschlagenen Toleranzgrenzen für Verstöße gegen Rechtschreibung und Sprachrichtigkeit nicht als starre Richtlinien aufzufassen. In begründeten Einzelfällen können sie verändert werden. Allerdings muss es dafür triftige Gründe geben.

Für die praktische Arbeit ist es notwendig, wenn der Beurteiler/die Beurteilerin im Laufe der Vorbereitung auf die schriftliche Arbeit den Schülerinnen und Schülern die jeweiligen Beurteilungskriterien und ihre Wertigkeit für die zu verfassende Arbeit zur Kenntnis bringt. Eine Einbindung der Schüler/-innen ist anzustreben, die endgültige Entscheidung über Auswahl und Gewichtung obliegt allerdings den Lehrerinnen und Lehrern. Wichtig bei der Besprechung und Bekanntgabe der Beurteilungskriterien ist die Verwendung einer altersadäquaten Nomenklatur, sodass die Beurteilungskriterien für die Schüler/-innen verständlich sind. Für die schriftliche Kommentierung gilt dies ebenfalls.Als Hilfestellung für die Beantwortung der Frage, was als schwerer Fehler zu rechnen sei, dienen die folgenden Hinweise:

Auf jeden Fall muss die Gewichtung eines Fehlers in Einklang mit dem Lehrplan stehen.

„Es gilt der pädagogische Grundsatz: Beurteile vor allem, was ein Mensch bei dir gelernt hat!“ (Wolfgang Menzel: Die Scheinobjektivität von 'Fehlerquotienten'. In: Praxis Deutsch 117/1993, S. 4). Vor allem in der fünften Schulstufe sollten also nur jene Bereiche der Schreib- und Sprachrichtigkeit als beurteilungsrelevant eingestuft werden, die vor der jeweiligen Schularbeit ausreichend geübt und nachhaltig gefestigt worden sind. Ab der sechsten Schulstufe verliert diese Maxime zwar allmählich an Bedeutung, grundsätzlich sollte sie jedoch immer gelten.

Leichte Fehler summieren sich nicht zu einem schweren Fehler! Sie führen eher zu einer Reduzierung der Punkte bei den vier Beurteilungskriterien Sach-, Sender-, Empfänger- und Situationsbezug.

Wiederholungsfehler (idente Fehler) werden nur als ein Fehler gezählt.Die Korrektur und Klassifikation nach dem Melker Arbeitspapier ist für den Beurteilten/die Beurteilte transparent, wenn in klaren Anmerkungen die Art des Fehlers (und somit auch ein Urteil des korrigierenden Lehrers/der korrigierenden Lehrerin) ausgesprochen wird. Folgende Mindeststandards sind daher durch jede zu Korrektur erfüllen:

Unterscheidung zwischen leichtem und schwerem Fehler (= nicht beurteilungsrelevant/beurteilungsrelevant) durch einfaches oder doppeltes Unterstreichen

Benennung der Fehlerart im Korrekturrand Differenzierung zwischen zumindest folgenden Fehlerarten:

Rechtschreibfehler; Grammatikfehler; Inhaltsfehler; Ausdrucksfehler /Formulierungsschwäche; Satzzeichenfehler

Verwendung von Abkürzungen zur Bezeichnung der Fehlerart, die den SchülerInnen bekannt sind

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Der folgende Korrekturschlüssel stellt dafür eine Möglichkeit dar:

1 . K O R R E K T U R S C H L Ü S S E L

Abkürzungen1. Ausdrucksfehler (unklar, ungeschickt, schwerfällig, falsch,überflüssig)Bz Beziehung (falsch, fehlt, unklar)f falschFo FormulierungGr Verstoß gegen die Grammatikalität (Genus, Numerus, Kasus, Modus)I InhaltsfehlerK KonstruktionsfehlerR Verstoß gegen die RechtschreibungSb SatzbauSt Stellung (Wörter, Satzteile)Sz Satzzeichen (Beistrich, Punkt etc.)Th ThemaÜ ÜberleitungW Unnötige Wiederholung (Wort, Ausdruck, Formulierung)(w) ein mehrfach auftretender Fehler, der nur einmal gewertet wirdZh fehlender oder unklarer Zusammenhang

1. Zeichen

══ schwere Fehler

___ leichte Fehler

Absatz, neue Zeile

Wortfolge umdrehen

~~~ ungenaue, unbestimmte, missvertändliche Ausdrucksweise

Beistrich

1 2 3 4 5

Wortreihenfolge

- - - - - - - Auflösung

| Verstoß gegen die Worttrennung

Die anschließenden Beispiele listen Konkretisierungsmöglichkeiten des Sach-, Sender-, Empfänger- und Situationsbezuges für die bei der Reifeprüfung gängigen Textformen auf, decken aber auch einen Großteil der Textsorten ab, die Gegenstand von Schularbeiten sind. Zur Frage, wie viele Kriterien zur Beurteilung eines Textes herangezogen werden sollen, vergleiche Jürgen Baurmann: Schreiben – Überarbeiten – Beurteilen. Ein Arbeitsbuch zur Schreibdidaktik. Seelze 2002, S.

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133 – 137.

Argumentierendes Schreiben Interpretation WerkbesprechungSachbezug: Erfassen des Themas Antwort auf Textfragen Wiedergabe des Textes Herausarbeiten des eigenen

Standpunktes Ausreichende Angabe von

Sachverhalten Sinnvolle Proportionierung

Sachbezug: Erfassen des Themas Antwort auf Themenfragen Kenntnis des richtigen Zitierens,

Umgang mit dem Fachvokabular Vorsichtige Deutungsversuche Proportionierung

Sachbezug: Antwort auf Textfragen Erfassen des Themas Wiedergabe des literarischen

Textes Ausreichende Angabe von

Sachverhalten Sinnvolle Proportionierung Kenntnis des richtigen

Zitierens/Umgang mit dem Fachvokabular

Vorsichtige DeutungsversucheSenderbezug:Schlüssige Beweisführung (Relevanz, Haltbarkeit)Eigenständigkeit der GedankenKonkretisierung der Behauptungen durch BeispieleVermeiden von Gemeinplätzen

Senderbezug:Begründung der BehauptungenWiderspruchsfreiheit der DeutungsversucheVermeidung von Gemeinplätzen

Senderbezug:Schlüssige BeweisführungWiderspruchsfreiheit der DeutungsversucheKonkretisierung der Behauptungen durch Verweise auf den literarischen TextVermeidung von Gemeinplätzen

Empfängerbezug:Gliederung (Reihenfolge der Argumente)Verknüpfung der ArgumenteKlarheit und Angemessenheit der Sprache (Verwendung lexikalisierter Wörter; intentionsgerechte Wortwahl; Fachtermini; transparente Satzgestaltung; Explizitheit der Aussagen; stilistische Variation)

Empfängerbezug:Gestaltung von Einleitung und SchlussVerteilung der SchwerpunkteKlarheit in der Darstellung des Sachverhaltes (Verwendung lexikalisierter Wörter; intentionsgerechte Wortwahl; Fachtermini; transparente Satzgestaltung; Explizitheit der Aussagen; stilistische Variation)Sprachlich richtige Verknüpfung der Teile (Verweise, Tempus, Modus)

Empfängerbezug:Gestaltung von Einleitung und SchlussVerteilung der SchwerpunkteKlarheit in der Darstellung (lexikalische Richtigkeit in der Wortwahl und intentionsgerechte Wortwahl, Fachtermini, transparenter Satzbau, sprachlich richtige Verknüpfung der Teile)

Situationsbezug:TextformwahlBerücksichtigung des kommunikativen RahmensAdressatenadäquate Sprachebene

Situationsbezug:Angemessenheit der sprachlichen DarstellungEntsprechung der gewählten SprachschichtBerücksichtigung des kommunikativen Rahmens

Situationsbezug:TextformwahlBerücksichtigung des kommunikativen RahmensAdressatenadäquate Sprachebene

Die Kommentierung ausgewählter Kriterien des Melker Arbeitspapieres folgt weitgehend der Arbeit von Jürgen Grzesik und Michael Fischer [Jürgen

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Grzesik/Michael Fischer: Was leisten Kriterien für die Aufsatzbeurteilung? Theoretische, empirische und praktische Aspekte des Gebrauchs von Kriterien und der Mehrfachbeurteilung nach globalem Ersteindruck (Opladen 1984)].

1.Sachbezug Erfassen des Themas

Zur Gänze/teilweise/gar nicht. Die Einschätzung hängt davon ab, in welchem Umfang und mit welcher inhaltlichen Qualität die Arbeit auf die Aspekte der Aufgabenstellung eingeht und damit Antworten auf die Themenfragen gibt.

Antworten auf Themenfragen / Erfüllung von ArbeitsaufträgenSachhaltig - wenig sachhaltig: Die Arbeit erfasst möglichst viele bedeutsame relevante) Merkmale eines Sachverhaltes. Damit stellt sie diesen umfassend dar und liefert angemessene Lösungsansätze für die jeweilige Fragestellung. Unter welcher Voraussetzung ein Merkmal als relevant zu bezeichnen ist, hängt vom Thema ab. Die Arbeit ist wenig sachhaltig, wenn sie sich auf die für den jeweiligen Sachverhalt oder die jeweilige Fragestellung weniger relevanten Merkmale beruft.Zutreffend - unzutreffend: Die Aussagen der Arbeit sind zutreffend (sachlich richtig), wenn sie nicht im Widerspruch zu Merkmalen eines Sachverhaltes stehen. Andernfalls sind sie sachlich unzutreffend (= falsch).Differenziert im Gegenstandsbezug - pauschal im Gegenstandsbezug: Der Text benennt eine große Anzahl verschiedener Aspekte eines Themas. Behandelt er nur wenige Aspekte, ist er im Gegenstandsbezug pauschal.Weiterführend - nicht weiterführend: Aussagen über Gegenstandsmerkmale werden (nicht) mit Sachverhalten verbunden, die über den Gegenstand hinausweisen, aber in Beziehung zu ihm stehen.

Herausarbeiten des eigenen StandpunktesDer Text behandelt den Sachverhalt gemäß dem Ursache–Wirkung-Prinzip und verdeutlicht den Standpunkt des Schreibers/der Schreiberin.

Sinnvolle Proportionierung – planlose oder unsachgemäße Proportionierung Die verschiedenen Aspekte der Aufgabenstellung erfahren eine der Aufgabenstellung angemessene Behandlung. .

Umgang mit dem Fachvokabular Der Text verwendet das für die Erläuterung des jeweiligen Sachverhaltes notwendige

Fachvokabular (Fachbegriffe aus Epik, Lyrik und Dramatik; Fachbegriffe aus jenen Sachgebieten, die Gegenstand argumentierenden Schreibens sind und deren Kenntnis den Schüler/-innen zugemutet werden kann).

2.Senderbezug Schlüssige Beweisführung (=Haltbarkeit)

Die einzelnen Aussagen (Behauptungen) sind begründet, halten einer kritischen Überprüfung stand – durch Erläuterungen, Beispiele, die Definition von Begriffen, Verweise auf den zu interpretierenden Text, Gesetze, Prinzipien usw. Die Aussagen sind unbegründet, wenn für die einzelnen Aussagen keine Erläuterungen, Beispiele usw. angeführt werden.

Widerspruchsfrei - widersprüchlichDie Gedankenentwicklung ist widerspruchsfrei, wenn zwischen einzelnen Aussagen keine inhaltliche Unverträglichkeit herrscht.

Relevanz der ArgumenteDer Text ist relevant, wenn seine Aussagen auf wichtige Merkmale des vorgegebenen Sachverhaltes bezogen sind. (Im Fall einer Interpretations-Arbeit bedeutet das die Bezugnahme auf den vorgelegten Text.) Unberücksichtigt bleibt, inwiefern die Aussagen zutreffend sind. Der Text ist ohne Gegenstandsbezug, wenn sich die Aussagen kaum auf wichtige Merkmale des Sachverhaltes beziehen.

Vermeiden von Gemeinplätzen Eine differenzierte Darstellung zeichnet sich durch präzise Aussagen von geringem

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Gegenstandsumfang aus, während pauschale Aussagen auf viele Sachverhalte übertragbar sind.

1. EigenständigkeitZum jeweiligen Sachverhalt werden dem Alter des Schreibers/der Schreiberin angemessene beurteilende, bewertende, problematisierende Aussagen getroffen, die eine selbstständige gedankliche Leistung erkennen lassen.

3. Empfängerbezug Gliederung: strukturiert - zusammenhanglos Zwischen den einzelnen Aussagen bestehen Zusammenhänge, die ein Ganzes ergeben.

Diese Zusammenhänge sind inhaltliche Bezüge zwischen Aussagen, die formal auf verschiedene Weise hergestellt werden können (etwa durch entsprechende Konjunktionen). Der Text ist zusammenhanglos, wenn die Einzelaussagen sowohl inhaltlich als auch sprachlich vorwiegend unverbunden nebeneinander stehen.

Redundanzfrei - redundant Unnötige Wiederholungen von ähnlichen oder gleichen Aussagen kommen im Text nicht

vor/kommen vor.6. Prägnant - nicht prägnant: Der Text bringt einen Sachverhalt mit dem geringstmöglichen sprachlichen Aufwand zum

Ausdruck. Überflüssige Angaben werden vermieden. Der sprachliche Ausdruck ist nicht prägnant, wenn der Sinngehalt umständlich oder ungenau ausgedrückt wird.

Stilistisch reichhaltig - stilistisch arm Im Bereich der Wortwahl und des Satzbaus zeigt sich (keine) Vielfalt. Verständlich - nicht verständlich Die einzelnen Wörter und Sätze sind verständlich, wenn ihr Sinn durch konventionelle

semantisch-syntaktische Mittel zum Ausdruck gebracht wird und die Verknüpfungen (Verweise) logisch sind. Die Wörter und Sätze sind nicht verständlich, wenn der Leser ihren Sinn nicht eindeutig nachvollziehen kann.

Situationsbezug4. Situationsangemessen:5. Adressatenadäquate Sprachebene6. Berücksichtigung des kommunikativen RahmensDer Text erfüllt die genannten Anforderungen ganz/teilweise/nicht, wenn er dem zu bearbeitenden Thema, der geforderten Stilform, dem vorliegenden Schreibanlass und dem fiktiven oder real existierenden Adressaten zur Gänze/teilweise/nicht gerecht wird. Der Situationsbezug wird in der Beurteilung vor allem dann ein entsprechendes Gewicht einnehmen, wenn eine konkrete kommunikative Situation vorgegeben wird und die Schreibsituation daher dementsprechend beschaffen ist.

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