Agentur fUrArbeit Hamburg - elo-forum.org · Pro schriftlicher Bewerbung wird eine Pauschale von...

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Anlage 2 ~ Bundesagentur fUr Arbeit Agentur fUr Arbeit Hamburg Info-Blatt Bewerbungskosten 1. Die Erstattungvon Bewerbungskosten fOr versicherungspflichtige Beschaftigungen bzw. versicherungspflichtige, berufliche Ausbildung erfolgt grundsatzlich nur auf Antrag. 2. Bitte beachten Sie, dass diese Leistung rechtzeitig vor Eintritt der entstandenen Bewerbungskosten personlich, schriftlich oder telefonisch beantragt werdenmuss. 3. Die einmal erfolgte Antragsteliung ist bis zur Aufnahme einer Beschaftigung, Berufsausbildung oder Einsteliung der VermittiungsbemUhungen wirksam. Nach einer solchen Unterbrechung ist eine erneute Antragsteliung notwendig. Auch die Beantragung von weiteren Bewerbungskosten erfordert die Vorlage eines Foigeantrages. Die Agentur behalt sich die PrUfung einzelner Bewerbungen vor. 4. Bewerbungskosten werden in einem Zeitraum von 12 Monaten [Jahresfrist*)] bis maximal 300,- (fOrArbeitsuchende) bzw. maximal 240,- (fOrAusbildungsplatzsuchende unter 25 Jahren) erstattet. Die entstandenen Bewerbungskosten sind anhand von Bewerbungslisten geltend zu machen. Pro schriftlicher Bewerbung wird eine Pauschale von 5,- (Arbeitsuchende) bzw. 4,- (Ausbildungsplatzsuchende unter 25 Jahren) zugrunde gelegt. Telefonische oder Online-Bewerbungen werden nicht bezuschusst. Gesamtkosten bis 6.- € werden nicht erstattet. Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung an den angefalienen Bewerbungskosten. Die Kostenerstattung ist eine "Kann-Leistung", die abhangig von der finanzielien Eigenleistungsfahigkeit des Antragsteliers Ubernommen werden kann. 5. Ais Nachweis der Bewerbungen dientim Regelfali die Vorlage der Bewerbungsliste (s. Seite 2). Diese Liste erhalten Sie entweder als Vordruck von der zusWndigen Agentur oder Sie fertigen diese Liste mit folgenden Angaben selbst an: "Datum der Bewerbung" "Name und Anschrift des Arbeitgebers" "Bewerbung als ... " "Telefonnummer / Ansprechpartner" "Art der Bewerbung ..... (schriftlich, Mail)" Bitte versehen Sie die Listen mit Ihrem Namen und der Kundennummer sowie Ihrer Unterschrift. 6. Bitte reichen Sie den Antrag erst ein, wenn Sie mindestens 10 Bewerbungen nachweisen konnen. Ein schriftlicher Bescheid wird nur bei Ablehnungen oder Teilablehnungen erteilt oder wenn dies ausdrUcklich gewUnscht wird. 7. Soliten Ihnen Reisekosten im Zusammenhang mit Vorsteliungsgesprachen entstehen, beantragen Sie diese bitte vor dem ReiseantriU gesondert bei Ihrer Agentur fOrArbeit. 8. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de (Suchbeg riff: Vermittlungsbudget). *) Jahresfrist: Die Jahresfrist beginnt mit dem Datum der Antragsteliung und lauft kalenderma~ig nach 12 Monaten aboDas Erfordernis einer erneuten Antragstellung bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit (siehe Punkt 3) bleibt vom Verlauf der Jahresfrist unberUhrt. Infoblatt Bewerbungskosten doc 843 T - Stand: 05/2011

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Anlage 2

~ Bundesagentur fUr ArbeitAgentur fUr Arbeit Hamburg

Info-Blatt Bewerbungskosten

1. Die Erstattungvon Bewerbungskosten fOr versicherungspflichtige Beschaftigungen bzw.versicherungspflichtige, berufliche Ausbildung erfolgt grundsatzlich nur auf Antrag.

2. Bitte beachten Sie, dass diese Leistung rechtzeitig vor Eintritt der entstandenenBewerbungskosten personlich, schriftlich oder telefonisch beantragt werden muss.

3. Die einmal erfolgte Antragsteliung ist bis zur Aufnahme einer Beschaftigung, Berufsausbildungoder Einsteliung der VermittiungsbemUhungen wirksam. Nach einer solchen Unterbrechungist eine erneute Antragsteliung notwendig. Auch die Beantragung von weiterenBewerbungskosten erfordert die Vorlage eines Foigeantrages. Die Agentur behalt sich diePrUfung einzelner Bewerbungen vor.

4. Bewerbungskosten werden in einem Zeitraum von 12 Monaten [Jahresfrist*)] bis maximal300,- € (fOr Arbeitsuchende) bzw. maximal 240,- € (fOr Ausbildungsplatzsuchende unter 25Jahren) erstattet. Die entstandenen Bewerbungskosten sind anhand von Bewerbungslistengeltend zu machen. Pro schriftlicher Bewerbung wird eine Pauschale von 5,- €(Arbeitsuchende) bzw. 4,- € (Ausbildungsplatzsuchende unter 25 Jahren) zugrunde gelegt.Telefonische oder Online-Bewerbungen werden nicht bezuschusst. Gesamtkosten bis 6.-€ werden nicht erstattet. Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung an den angefalienenBewerbungskosten. Die Kostenerstattung ist eine "Kann-Leistung", die abhangig von derfinanzielien Eigenleistungsfahigkeit des Antragsteliers Ubernommen werden kann.

5. Ais Nachweis der Bewerbungen dientim Regelfali die Vorlage der Bewerbungsliste (s. Seite2). Diese Liste erhalten Sie entweder als Vordruck von der zusWndigen Agentur oder Siefertigen diese Liste mit folgenden Angaben selbst an:"Datum der Bewerbung" "Name und Anschrift des Arbeitgebers" "Bewerbung als ... ""Telefonnummer / Ansprechpartner" "Art der Bewerbung ..... (schriftlich, Mail)" Bitteversehen Sie die Listen mit Ihrem Namen und der Kundennummer sowie Ihrer Unterschrift.

6. Bitte reichen Sie den Antrag erst ein, wenn Sie mindestens 10 Bewerbungen nachweisenkonnen. Ein schriftlicher Bescheid wird nur bei Ablehnungen oder Teilablehnungen erteilt oderwenn dies ausdrUcklich gewUnscht wird.

7. Soliten Ihnen Reisekosten im Zusammenhang mit Vorsteliungsgesprachen entstehen,beantragen Sie diese bitte vor dem ReiseantriU gesondert bei Ihrer Agentur fOrArbeit.

8. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de (Suchbeg riff:Vermittlungsbudget).

*) Jahresfrist: Die Jahresfrist beginnt mit dem Datum der Antragsteliung und lauft kalenderma~ig nach12 Monaten aboDas Erfordernis einer erneuten Antragstellung bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit(siehe Punkt 3) bleibt vom Verlauf der Jahresfrist unberUhrt.

Infoblatt Bewerbungskosten doc843 T - Stand: 05/2011