„GRANT AGREEMENT“ FÜR ERASMUS+ ......Spanisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch....

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1/7 „GRANT AGREEMENT“ FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PRAKTIKUM 2015/2016 Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen / D GELSENK02 Neidenburger Straße 43, 45897 Gelsenkirchen Nachfolgend „die Einrichtung“, für die Unterzeichnung dieses Vertrags durch Nadine Hackmann, M.A., ERASMUS Koordinatorin, vertreten, und Nachname Vorname Vollständige offizielle Anschrift in Deutschland [Straße, Nummer, PLZ, Ort] Matrikelnummer Geschlecht M W Studienphase Bachelor Master Promotion Kurzzeit Bisher absolvierte ERASMUS Auslandsaufenthalte in Monaten SMP Studienjahr 20 / 20 Nachfolgend "der Teilnehmer", haben die unten aufgeführten besonderen Bedingungen und Anhänge vereinbart, die fester Bestandteil dieser Vereinbarung sind ("die Vereinbarung"): Studiengang ISCED-Code Telefonnummer Email Adresse Geburtstag [Tag / Monat / Jahr] Staatsangehörigkeit Abgeschlossenen Hochschuljahre SMS Bankkonto, an das die finanzielle Unterstützung gezahlt werden soll: Kontoinhaber (falls nicht Teilnehmer): IBAN: BIC-Code: Name der Bank: Zuständiges Finanzamt

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„GRANT AGREEMENT“ FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNGPRAKTIKUM 2015/2016

Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen / D GELSENK02Neidenburger Straße 43, 45897 GelsenkirchenNachfolgend „die Einrichtung“, für die Unterzeichnung dieses Vertrags durch Nadine Hackmann, M.A., ERASMUS Koordinatorin, vertreten, und

Nachname Vorname

Vollständige offizielle Anschrift in Deutschland [Straße, Nummer, PLZ, Ort]

Matrikelnummer

Geschlecht M W

Studienphase Bachelor Master Promotion Kurzzeit

Bisher absolvierte ERASMUS Auslandsaufenthalte in Monaten

SMP

Studienjahr20 / 20

Nachfolgend "der Teilnehmer", haben die unten aufgeführten besonderen Bedingungen und Anhänge vereinbart, die fester Bestandteil dieser Vereinbarung sind ("die Vereinbarung"):

Studiengang ISCED-Code

Telefonnummer Email Adresse

Geburtstag [Tag / Monat / Jahr] Staatsangehörigkeit

Abgeschlossenen Hochschuljahre

SMS

Bankkonto, an das die finanzielle Unterstützung gezahlt werden soll: Kontoinhaber (falls nicht Teilnehmer):IBAN: BIC-Code:

Name der Bank:

Zuständiges Finanzamt

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I. Von der Westfälischen Hochschule auszufüllen:Der Teilnehmer erhält: finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU

Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt: Ländergruppe I: 405,00 EUR/Monat* . Dies entspricht 13,50 EUR/Tag. Ländergruppe II: 345,00 EUR/Monat* . Dies entspricht 11,50 EUR/Tag. Ländergruppe III: 285,00 EUR/Monat* . Dies entspricht 9,50 EUR/Tag.

Die finanzielle Unterstützung umfasst: Fördermittel für im Ausland Alleinerziehende mit Kind finanzielle Unterstützung für Teilnehmer mit Behinderung

Anhang I Lernvereinbarung für Praktika “Learning Agreement for Traineeships“* 1

Anhang II Allgemeine Bedingungen Anhang III ERASMUS-Studierendencharta

Die unter Besondere Bedingungen aufgeführten Bestimmungen haben Vorrang vor den Bestimmungenin den Anhängen.

* 1 Anhang I muss nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig.

Zero Grant-Förderung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU inKombination mit Zero-Grant-Förderung

SONSTIGE BEDINGUNGEN

Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Ländergruppe 2: Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

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* 2 1 Monat entspricht 30 Tage

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Anschrift [Straße, Nummer, PLZ, Ort]

Anzahl der Beschäftigten S1 [1-20] S2 [21-50] S3 [51-250]

II. ANGABEN ZU MOBILITÄT UND GASTEINRICHTUNG/ UNTERNEHMEN

Zielland

Name der Gasteinrichtung / des Unternehmens

Arbeitssprache Deutsch Englisch SpanischFranzösisch Türkisch

Sonstige

Sprachliche Vorbereitung Keinen Sprachkurs

Sprachkurs an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen

Sprachkurs an der Gasteinrichtung

Online Sprachkurs

S4 [251-500] S5 [501-2000] S6 [2001-5000] S7 [Mehr als 5001]

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Einverständniserklärung

Nachname, Vorname

Ort, Datum Unterschrift

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Erfahrungsbericht digital und in Papierform zukünftigen Erasmusstudierenden zur Verfügung gestellt wird sowie auf der Internetseite der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen veröffentlicht werden darf.

Name / Telefonnummer / E-Mail Adresse der Kontaktperson an der Gasteinrichtung

Um ein ERASMUS+ Stipendium zu erhalten ist es Pflicht, einen Sprachtest in der Unterrichtssrpache zu absolvieren. Dazu erhalten Sie nach Abgabe diesen Formulares im International Office eine E-Mail von dem Absender "[email protected]". In dieser E-Mail finden Sie einen Link und die entsprechenden Log-in Daten zum Sprachtest. Der Sprachtest ist in folgenden Unterrichtssprachen verpflichtend: Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einen kostenlosen Online-Sprachkurs zu absolvieren. Besteht Ihrerseits Interesse an einem Online-Sprachkurs? Ja Nein

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BESONDERE BEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG 1.1 Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen gewährt dem Teilnehmer

finanzielle Unterstützung bei einer Mobilitätsmaßnahme für das Praktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms.

1.2 Der Teilnehmer nimmt die in Artikel 3 vereinbarte Unterstützung an und verpflichtet sich, die Mobilitätsmaßnahme für das Praktikum wie in Anhang I beschrieben durchzuführen.

1.3 Beide Parteien können mittels einer förmlichen Mitteilung in Schriftform oder auf elektronischem Wege Änderungen der Vereinbarung vorschlagen und diesen zuzustimmen.

ARTIKEL 2 – INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am

2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU für Monate

2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase einschließlich der vorhergehenden Teilnahme am Erasmus-Unterprogramm für lebenslanges Lernen darf höchstens 12 Monate pro Studienphase inklusive Zero Grant-Förderung betragen.

2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen mindestens einen Monat vor Ende der Mobilitätsphase gestellt werden.

2.6 Ein Praktikumszeugnis oder das Dokument "confirmation of stay" UND das „Learning Agreement - After the mobility" muss das bestätigte Datum des Beginns und Ende der Mobilitätsphase enthalten.

und endet am Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes der Mobilitätsphase ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.

* 4Die Mindestdauer beträgt 2 Monate für Praktika und 3 Monate für Studium.

ARTIKEL 3 – FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG AUS ERASMUS+-MITTELN DER EU 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt

3.2 Der endgültige Betrag für die Mobilitätsphase wird durch Multiplikation der Anzahl der Monate der Mobilitätsphase nach Artikel 2.3 mit dem Monatssatz für das betreffende Gastland ermittelt. Für unvollständige Monate wird die finanzielle Unterstützung durch Multiplikation der Anzahl der Tage des unvollständigen Monats mit 1/30 des Monatsbetrags ermittelt.

und zusätzliche Tage. *4Die Anzahl der Monate und Tage stimmt mit der Dauer der Mobilitätsphase überein.Die Anzahl der Monate und Tage entspricht der Dauer, für die eine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ gezahlt wird - in Kombination mit Zero-Grant-Tagen.Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ - er wird als Zero Grant- Teilnehmer gewertet.

EUR. Dies entspricht EUR pro Monat und zusätzliche Tage.

EUR für

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ARTIKEL 4 – ZAHLUNGSMODALITÄTEN 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide

Parteien und bei Eingang der Ankunftsbestätigung "Confirmation of Arrival" eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% des in Artikel 3 genannten Betrages. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100% der der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage und Zusendung des "Learning Agreements - After the Mobility", des Erfahrungsberichtes und des Dokumentes "Confirmation of Stay" als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU. Für die Zahlung des Restbetrags durch die entsendende Einrichtung, oder bei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung, gilt eine Frist von 45 Kalendertagen.

ARTIKEL 5 – VERSICHERUNG Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz [Krankenversicherung und Haftpflicht- und Unfallversicherung] für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten des Teilnehmers an der Gruppenver- sicherung des DAAD teilzunehmen. Alle benötigten Informationen gibt es unterfolgendem Link: https://www.daad.de/ausland/service/downloads/de/4431-versicherungen/

5.1

3.3 Die Erstattung von im Zusammenhang mit besonderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) tatsächlich angefallenen Kosten erfolgt, sofern zutreffend, gegebenenfalls auf Grundlage der von dem bzw. der Teilnehmer/in vorgelegten Belege.

3.4 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig.

3.5 Unbeschadet Artikel 3.4 ist der Zuschuss mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, einschließlich Einnahmen, welche der bzw. die Teilnehmer/-in aus Arbeit neben dem Praktikum erzielt hat, solange er oder sie die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

3.6 Die Fördermittel oder Teile derselben müssen im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen aus dieser Vereinbarung durch den bzw. die Teilnehmer/-in von diesem bzw. dieser zurückgezahlt werden. Sollte der bzw. die Teilnehmer/-in die Vereinbarung vorzeitig beenden, muss er / sie den bis dahin erhaltenen Zuschuss zurückzahlen, außer es wurden andere Vereinbarungen mit der Entsendeeinrichtung getroffen. Wenn der bzw. die Teilnehmer/-in aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird, seine/Ihre Mobilitätsaktivitäten wie im Anhang I beschrieben,ist er / sie dazu berechtigt, den Zuschuss auf Grundlage der in Artikel 2.2 vereinbarten Gesamtdauer der Mobilitätsphase zu erhalten. Verbleibene Zuschüsse müssen - wenn nicht anders vereinbart - an die Entsendeeinrichtung zurückgezahlt werden. Der Projektträger berichtet über derartige Fälle, und diese werden von der Nationalen Agentur gestattet.

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Der Teilnehmer bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung für das Gastland besteht, die mindestens Schäden abdeckt, die der Teilnehmer am Arbeitsplatz verursacht. Hinweis: Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich dabei bei der Arbeit befindet oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Ob der Schutz von der Aufnahmeeinrichtung übernommen wird, geht aus Anhang I hervor.

5.3

Der Teilnehmer bestätigt, dass eine (Arbeits-)Unfallversicherung besteht, die Schäden zulasten von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle abdeckt. Hinweis: In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem transnationale Praktikanten durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen. Ob dieser Schutz von der Aufnahmeeinrichtung übernommen wird, geht aus Anhang 1 hervor. Bietet die Aufnahmeeinrichtung keinen solchen Schutz , stellt der Teilnehmer sicher, dass ausreichend Schutz vorliegt.

5.4

Der Teilnehmer erklärt, dass Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland besteht. Hinweis: Die nationale Krankenversicherung des Teilnehmers bietet mit der Europäischen Kranken-versicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.

5.2

Teilnehmer

Nachname, Vorname

Ort, Datum Unterschrift

Ich bin ausdrücklich über die in Artikel 5 genannten Versicherungsaspekte informiert wordenund bestätige, dass - ich über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfüge- für mich Haftpflichtversicherungsschutz besteht, der mindestens Schäden abdeckt, die ich am Arbeitsplatz verursache - ausreichender Unfallversicherungsschutz besteht

ARTIKEL 6 – SPRACHENFÖRDERUNG ONLINE (OLS)[nur für Mobilitätsmaßnahmen, deren Hauptarbeitssprache Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Spanisch ist - gilt auch für Zero Grant-Mobilitäten, jedoch nicht für Muttersprachler]6.1 Alle Teilnehmer müssen vor und nach einer Mobilitätsphase einen OLS-Sprachtest absolvieren.

Dieser Test ist verpflichtender Bestandteil einer jeden Studierenden- bzw. Graduiertenmobilität. Ausnahmen sind einzeln zu begründen.

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ARTIKEL 8 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 8.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwendung

oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.

UNTERSCHRIFTEN

Teilnehmer

Nachname, Vorname

Ort, Datum Unterschrift

Verantwortliche/r in der Entsendeeinrichtung

Nachname, Vorname

Gelsenkirchen, Ort, Datum Unterschrift

Hackmann, Nadine

6.3 Die Zahlung der letzten Rate der finanziellen Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU unterliegt zusätzlich dem Abschluss des verpflichtenden OLS-Sprachtests am Ende der Mobilitätsphase.

6.2 Nur für Teilnehmer an einem OLS-Sprachkurs: Der Teilnehmer absolviert den OLS-Sprachkurs unmittelbar nach erhalt des Zugangs und ist aufgefordert, den größten Nutzen aus dem Service zu ziehen. Der bzw. die Teilnehmer/-in muss die Einrichtung umgehen davon in Kenntniss setzen, wenn er / sie den OLS-Sprachkurs nicht absolvieren kann.

ARTIKEL 7 – EU-SURVEY 7.1 Der Teilnehmer muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase die EU-Survey-

Onlineumfrage ausfüllen und übermitteln. Dem Teilnehmer ist das Recht vorbehalten, die ursprünglich ausgefüllte EU-Survey-Onlineumfrage innerhalb von 70 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase zu ändern. Die Einrichtung kann von Teilnehmern, die die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen und übermitteln, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU verlangen.

7.2 Ein ergänzender Online-Fragebogen kann dem bzw. der Teilnehmer/-in zugesandt werden, damit eine vollständige Auswertung für Anerkennungsfragen möglich ist.