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Akkreditierungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH AZ 9451-1-2 Bezeichnung des Studien- gangs laut PO, bei Kombinati- onsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fä- cher/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Voll- zeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität Master Akkreditiert am Akkreditiert bis K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungsrichtungen: - Event-, Kongress- und Ver- anstaltungsmanagement - Food, Beverage and Culi- nary Management - Marketingkommunikation/ Public Relations - Personalwirtschaft und Per- sonaldienstleistungen - Industrie und Handel - Banken und Versicherun- gen - Sportmanagement - Steuer- und Prüfungswesen - Hotel- und Tourismusma- nagement B.A. 180/ 210 6 Sem./ 7 Sem. dual 02.07.2013 30.09.2018 Vertragsschluss am: 04. Juli 2011 Dokumentation zum Antrag eingegangen am: 10. Oktober 2011 Datum der Peer-Review: 03.-04. November 2011 Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Frank Maier, Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH, Rheinstraße 91, 64295 Darmstadt, Tel. 06151- 49248810, [email protected] Betreuende Referentin: Anja Grube

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Akkreditierungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der

Internationalen Berufsakademie der

F+U Unternehmensgruppe gGmbH

AZ 9451-1-2

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Betriebswirtschaftslehre

mit den Vertiefungsrichtungen:

- Event-, Kongress- und Ver-

anstaltungsmanagement

- Food, Beverage and Culi-

nary Management

- Marketingkommunikation/

Public Relations

- Personalwirtschaft und Per-

sonaldienstleistungen

- Industrie und Handel

- Banken und Versicherun-

gen

- Sportmanagement

- Steuer- und Prüfungswesen

- Hotel- und Tourismusma-

nagement

B.A. 180/

210

6 Sem./

7 Sem.

dual 02.07.2013 30.09.2018

Vertragsschluss am: 04. Juli 2011

Dokumentation zum Antrag eingegangen am: 10. Oktober 2011

Datum der Peer-Review: 03.-04. November 2011

Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Frank Maier, Internationale Berufsakademie der

F+U Unternehmensgruppe gGmbH, Rheinstraße 91, 64295 Darmstadt, Tel. 06151-

49248810, [email protected]

Betreuende Referentin: Anja Grube

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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Gutachter:

Prof. Ulrike Arens-Azevêdo, „Food, Beverage and Culinary Management“

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Life Sciences

Prof. Dr. oec. habil., Dipl. Ing. oec. Margita Großmann, „Hotel- und Tourismus-

management“

Hochschule Zittau/Görlitz, FB Wirtschaftswissenschaften, Lehrgebiet „Tourismuswirtschaft /

Allg. Betriebswirtschaftslehre“, Standort Görlitz

Prof. Dr. Louise Bielzer, „Event-, Messe- und Kongressmanagement“

Studiengangsleitung Medien- und Kommunikationsmanagement

Kommissarische Studiengangsleitung Messe-, Kongress- und Eventmanagement

Karlshochschule International University, Karlsruhe

Prof. Dr. Heike Langguth, „Industrie und Handel“

Professur für Controlling und Corporate Finance, Fachhochschule Hannover, Fakultät IV-

Wirtschaft und Informatik

Prof. Dr. Thorsten Litfin, „Marketingkommunikation/Public Relations“

Fachhochschule Osnabrück, Fakultät für Management, Kultur und Technik, Institut für Ma-

nagement und Technik, Professur für Marketing, insb. Service- und Innovationsmanagement

Prof. Dr. Hartmund Barth, „Banken und Versicherungen“

Gründungsdirektor und ehem. Fachleiter Versicherungen an der Berufsakademie Berlin (jetzt

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)

Prof. Dr. Thomas Bezold, „Sportmanagement“

Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Sportmanagement,

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau

Prof. Dr. Uwe Schramm, „Steuer- und Prüfungswesen“

DHBW Stuttgart, Studiengangsleiter „Rechnungswesen, Steuern, Wirtschaftsrecht“

Prof. Dr. Karl-Friedrich Ackermann, „Personalwirtschaft und Personaldienstleistungen“

ehem. Professor für ABWL und Personalmanagement, Universität Stuttgart

Geschäftsführer ISPA Consult GmbH

Jacob Müller, studentischer Gutachter

Humboldt-Universität Berlin, BA Sozialwissenschaften, Nebenfächer BWL + VWL

Dipl.-Wi.-Ing. Andreas Tielmann, Praxisvertreter

Hauptgeschäftsführer IHK Lahn-Dill (Vertreter der Berufspraxis)

Gutachterinnen zur Erweiterung des Ausbildungsgangs um ein optionales siebtes Semester:

Prof. Dr. Ines-Andrea Busch-Lauer

Westsächsische Hochschule Zwickau, Professorin f r ng isch uni ati n, Leitung er

Fachgruppe Fachbezogene Sprachausbildung

Prof. Dr. Marta García García

Universität Göttingen, Juniorprofessorin für Didaktik der Romanischen Sprachen und Literatu-

ren mit dem Schwerpunkt Spanisch

Hannover, den 12.12.2011

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 1

Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter ........................................................................ 2

Einleitung 2

1 Bachelor-Ausbildungsgang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9

Vertiefungsrichtungen 4

Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen ....................................................22

Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens ......................................................................25

1 Stellungnahme der IBA zum Bewertungsbericht 25

2 SAK-Beschluss v. 10.07.2012 53

3 Wiederaufnahme und Erweiterung der Akkreditierung um zusätzliche Studieninhalte55

4 SAK-Beschluss vom 02.07.2013 59

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Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter

Einleitung

Die F+U Unternehmensgruppe ist ein 1980 in Heidelberg gegründetes gemeinnütziges Bil-

dungsinstitut.

Der privaten Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH (IBA)

mit Hauptsitz in Darmstadt wurde im Oktober 2010 die unbefristete Staatliche Anerkennung

durch das Land Hessen verliehen. Sie startete ihren Lehrbetrieb im Oktober 2006 mit dem

dualen Bachelor-Ausbi ungsgang „Betriebswirtschafts ehre“. Weiterhin wurde im WS

2010/11 der Studienbetrieb im Bachelorausbildungsgang „Wirtschaftsinf r ati “ aufgen m-

men, der von der ZEvA am 23.02.2010 akkreditiert wurde. Aktuell sind bundesweit 1200

Studierende an der IBA eingeschrieben.

Besondere Hinweise zur Erstakkreditierung des Ausbildungsgangs

Am 14. Oktober 2008 beschloss die SAK in ihrer 38. Sitzung die Akkreditierung des Ba-

chelor-Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre (B.A.) an der Internationalen Berufsaka-

demie (IBA) mit den vier Vertiefungsrichtungen:

Hotel- und Tourismusmanagement,

Industrie, Handel, Banken, Versicherungen,

Steuer- und Prüfungswesen,

Sportmanagement.

Aufgrund der gutachterlichen Bedenken zur wissenschaftlichen Befähigung der Studierenden

wurde die Akkreditierungsfrist auf zwei Jahre verkürzt (30.09.2011).

Im Jahr 2009 wurde die Erweiterung der Akkreditierung um die folgenden vier Vertiefungs-

richtungen beantragt:

Personalwirtschaft und Personaldienstleistungen

Marketingkommunikation/ Public Relations

Event-, Kongress- und Veranstaltungsmanagement

Food, Beverage and Culinary Management

Die Akkreditierung konnte erfolgreich um die beiden erstgenannten Vertiefungsrichtungen

erweitert werden (43. Sitzung der SAK am 6. Oktober 2009). Aufgrund von wesentlichen

Mängeln hinsichtlich der personellen Ausstattung sowie des Curriculums konnten die beiden

letztgenannten Vertiefungsrichtungen nicht in die Akkreditierung integriert werden.

Im März 2010 beantragte die IBA daher erneut die Erweiterung der Akkreditierung um die

Vertiefungsrichtungen Event-, Messe- und Kongressmanagement sowie Gastronomiema-

nagement (Food, Beverage and Culinary Management). Die SAK stimmte nach einer erneu-

ten Vor-Ort-Begutachtung in ihrer 48. Sitzung am 28.09.2010 der Erweiterung des Ausbil-

dungsgangs um beide Vertiefungsrichtungen mit Auflagen und unter Beibehaltung der ur-

sprünglichen verkürzten Akkreditierungsfrist zu.

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Mit Entscheidung der SAK vom 07.12.2010 wurde der Ausbildungsgang weiterhin um insge-

samt sieben Standorte erweitert (Darmstadt, Köln, Berlin, Erfurt, Bochum, München und

Hamburg).

Wesentliche Änderungen des Studienprogramms seit der Erstakkreditierung

Im Antrag der IBA zur Reakkreditierung des Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre sind

insgesamt vier neue Standorte (Göttingen, Kassel, Nürnberg und Lindau) mit einbezogen. In

Göttingen und Nürnberg wurde der Studienbetrieb bereits zum Wintersemester 2011/2012

aufgenommen, für Lindau und Kassel steht dies noch aus.

Das Curriculum des Bachelorausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre umfasst zu ca. 75%

Inhalte der allgemeinen BWL und zu 25% spezifische Inhalte der Vertiefungsrichtungen. Da

die Anzahl der Studierenden in den einzelnen Vertiefungsrichtungen je nach Standort sehr

unterschiedlich ist, wurde zum Wintersemester 2009/2010 das System des Blockunterrichts

eingeführt: Der fachspezifische Unterricht findet jeweils an zwei aufeinander folgenden Wo-

chen im Semester an ausgewählten Studienorten statt. Studierende der jeweiligen Vertie-

fungsrichtung reisen falls notwendig an den entsprechenden Standort und halten sich dort

zwei Wochen lang auf, um an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Von der betrieblichen

Ausbildung sind sie während dieser Phasen jeweils freigestellt.

Mit Wirkung zum Wintersemester 2011/12 wurde eine weitere wesentliche Änderung im Cur-

riculum des Ausbildungsgangs vorgen en: ie Vertiefungsrichtung „In ustrie, Han e ,

Ban en un Versicherungen“ wur e in ie zwei separaten Vertiefungen „In ustrie un Han-

e “ s wie „Ban en un Versicherungen“ aufgetei t.

Insgesamt sind die Studierendenzahlen in den einzelnen Vertiefungsrichtungen sehr unter-

schiedlich: So waren im Sommersemester 2011 beinahe 50% der 1083 immatrikulierten Stu-

ieren en in er Vertiefungsrichtung „H te - un T uris us anage ent“ eingeschrieben,

während es in der Vertiefungsrichtung Personalmanagement bundesweit nur 16 Studierende

gab.

Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Ak-

kreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. Grundlage des folgenden Bewertungs-

berichtes sind die Antragsdokumentation der Berufsakademie und die Gespräche während

der Vor-Ort-Begutachtung in Heidelberg und Darmstadt.

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1 Bachelor-Ausbildungsgang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrich-

tungen

1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes

(Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.1 ist zum Teil erfüllt.

Die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele des Ausbildungsgangs sind in den Mo-

dulbeschreibungen und den Antragsunterlagen formuliert. In komprimierter Form finden sie

sich auch im Leitbild der IBA sowie auf der Website des Ausbildungsgangs wieder.

Die Gutachter stellen fest, dass die angegebenen Qualifikationsziele vielfach nicht den Er-

wartungen und Anforderungen gemäß dargestellt werden. Die Beachtung der Dublin Des-

criptors unter Berücksichtigung der Spezifika der jeweiligen Berufsfelder und der Anforde-

rungen des Marktes ist nicht durchgängig erkennbar. Die Qualifikationsziele sind im Modul-

katalog größtenteils nicht klar genug benannt und nicht ausführlich genug beschrieben. Die

zu knappen Beschreibungen erschweren auch die Überprüfung der Stimmigkeit des Ausbil-

dungskonzepts (vgl. 1.3). Insbesondere beziehen sich die Qualifikationsziele noch nicht

deutlich genug auf eine wissenschaftliche Befähigung der Absolventen. So beschränkt sich

ie Darste ung er petenzzie e häufig auf ie F r u ierung „Die Stu ieren en en-

nen…“

Nach Ansicht der Gutachter besteht hierin ein Mangel. Sie sehen daher die Notwendigkeit

einer grundlegenden inhaltlichen Prüfung und Überarbeitung bzw. Nachbesserung der Quali-

fikationsziele in allen Teilen des Modulhandbuchs.

Hingegen ist die Befähigung der Absolventen zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstä-

tigkeit durch den hohen Praxisanteil des dualen Ausbildungsgangs sowie das insgesamt

stark anwendungsorientierte Curriculum gegeben. Anders als das Ziel der wissenschaftli-

chen Befähigung findet sich die berufspraktische Befähigung der Absolventen als ein wie-

derkehrendes Grundelement im gesamten Modulkatalog wieder.

Auf die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und zur Persönlichkeitsentwick-

lung verweisen vor allem die Qualifikationsziele des fachübergreifenden Moduls „Lea ership

S i s“. Zu den in der Modulbeschreibung formulierten Zielen gehören hier zum Beispiel das

Erlernen ethischen Handelns im unternehmerischen Kontext und die Erlangung von Kom-

munikations- und Präsentationsfähigkeiten.

1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem

(Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt.

1.2.1 Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulab-

schlüsse

Im Verfahren zur Nachakkreditierung der beiden Vertiefungsrichtungen „Gastr n ie a-

nage ent“ un „ vent-, Messe- un ngress anage ent“ im Jahr 2010 wurde von den

Gutachtern bemängelt, dass sich die Taxonomien des Qualifikationsrahmens für deutsche

Hochschulabschlüsse nicht stark genug in den Modulbeschreibungen und Prüfungen wider-

spiegeln.

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Die Gutachter konnten nach Lektüre des überarbeiteten Modulkatalogs keine wesentliche

Verbesserung hinsichtlich dieses Aspektes feststellen: Sowohl im fachübergreifenden Teil

des Curriculums als auch in den meisten Vertiefungsrichtungen nimmt der Bereich der reinen

Wissensverbreiterung einen zu breiten Raum gegenüber der Wissensvertiefung ein. Die

Studierenden erhalten zwar eine breitere Wissensbasis bezüglich der Lerngebiete, jedoch

wird die Befähigung der Studierenden zum kritischen Verständnis und zur Anwendung der

wichtigsten Theorien, Modelle und Methoden des Studienprogramms im Curriculum nach wie

vor nur eingeschränkt deutlich. Die in den Modulbeschreibungen genannte Literatur lässt

vielfach darauf schließen, dass die Wissensvermittlung nicht entsprechend des aktuellen

Standes der Fachliteratur erfolgt und eine wissenschaftsbasierte Lehre somit nur bedingt

gegeben ist. (In einigen Vertiefungsrichtungen ist dies allerdings auch darauf zurückzufüh-

ren, dass ange s v rhan ener Lehrb cher vie fach auf s g. „graue Literatur“ zur c gegrif-

fen werden muss, wie z. B. im Hotel- und Tourismusmanagement.) Vertieftes Wissen auf

dem aktuellen Stand der Forschung können die Studierenden so nur schwerlich erwerben.

Gleiches gilt für den Erwerb systemischer Kompetenzen: die Studierenden werden nur unzu-

reichend dazu befähigt, selbständig relevante Informationen zu sammeln, zu bewerten und

zu interpretieren und daraus wissenschaftlich fundierte Urteile unter Berücksichtigung gesell-

schaftlicher und ethischer Erkenntnisse abzuleiten. Dies war besonders anhand der während

der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegten Praxisarbeiten deutlich erkennbar (vgl. 1.3). Die Be-

fähigung der Studierenden zur selbständigen Gestaltung weiterführender Lernprozesse ist

durch die eingeschränkte Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden und Standards

ebenfalls nicht hinreichend gewährleistet. Hierin sehen die Gutachter einen Mangel, der den

geforderten und von den Unternehmen auch gewünschten Theorie-Praxis-Transfer beein-

trächtigt oder sogar unmöglich macht.

Der Erwerb instrumentaler und kommunikativer Kompetenzen wird hingegen schon durch

das duale Studienmodell umfassend unterstützt: Die Studierenden haben Gelegenheit, ihr

theoretisch erworbenes Wissen und Verstehen kontinuierlich in den Ausbildungsbetrieben

anzuwenden und durch den ständigen engen Kontakt zur Praxis Problemlösungen und Ar-

gumente in ihrem Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. In den Gesprächen vor

Ort wurde deutlich, dass die meisten Unternehmen die aktive Einbringung von Ideen und

Vorschlägen durch die Studierenden ausdrücklich begrüßen und darin einen Gewinn für das

Unternehmen sehen. Die Studierenden lernen auf diese Weise, fachbezogene Positionen zu

formulieren und argumentativ zu verteidigen und sich mit Fachvertretern und Laien über ihr

Studiengebiet auszutauschen.

Kommunikative Kompetenzen werden weiterhin durch Referate und Präsentationen sowie

die Kolloquien zu den schriftlichen Arbeiten erworben bzw. vertieft. Durch die enge Einbin-

dung in betriebliche Abläufe erhalten die Studierenden außerdem Gelegenheit, erste Ver-

antwortung in einem Team zu übernehmen.

Die formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens an einen Bachelor-Ausbildungsgang

in Bezug auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Anschlussmöglichkeiten und Übergänge aus

beruflicher Bildung sind erfüllt.

Zulassungsvoraussetzung für den Ausbildungsgang ist laut Studien- und Prüfungsordnung

die Fachhochschulreife oder eine vom Gesetz als gleichwertig eingestufte Qualifikation. Fer-

ner muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen vorliegen. Näheres zu den

Zugangsvoraussetzungen ist gemäß den Richtlinien des Hessischen Hochschulgesetzes

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geregelt. In den Antragsunterlagen (Bd. 1, S. 4) wird ausgeführt, dass der Nachweis ausrei-

chender Englischkenntnisse (mindestens 6 Jahre schulischer Unterricht oder vergleichbare

Kenntnisse) ebenfalls eine Zulassungsvoraussetzung darstellt. Aus der Prüfungsordnung

geht dies bisher nicht explizit hervor. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel.

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester; im Studienverlauf können insgesamt 180

ECTS-Punkte erworben werden. Der Ausbildungsgang ist damit als erster berufsqualifizie-

render Abschluss konzipiert und bietet – formal – Anschlussmöglichkeiten auf Master-Ebene.

1.2.2 Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben

Der Bachelor-Ausbi ungsgang „Betriebswirtschafts ehre“ f hrt zu Absch uss „Bache r f

Arts“. Absch uss un Bezeichnung sin zutreffen . Nach Abschluss der Assistentenarbeit

verleiht die IBA den (gesetzlich nicht geschützten) Tite „Betriebswirt (IBA)“.

Struktur und Dauer des Ausbildungsgangs entsprechen den Ländergemeinsamen Struktur-

vorgaben. Von insgesamt 180 ECTS-Punkten entfallen 150 ECTS-Punkte auf den theoreti-

schen und 30 ECTS-Punkte auf den praktischen Teil der Ausbildung.

Der Bearbeitungsumfang der Bachelorarbeit beträgt 10 ECTS-Punkte, von denen 2 ECTS-

Punkte dem praxisbasierten Ausbildungsanteil zugerechnet werden. Im Beschluss der KMK

vom 15.10.2004 zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die

nse utive Stu ienstru tur heißt es unter Ziffer 2.4: „Der Bearbeitungsu fang f r ie Ba-

chelorarbeit beträgt 6-12 ECTS-Punkte, die auf die theoriebasierten Ausbildungsanteile an-

zurechnen sin .“ Die von der IBA vorgenommene anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit

auf den praxisbasierten Ausbildungsteil ist daher nicht zulässig (vgl. 1.2.4 und 1.3).

Der Ausbildungsgang ist durchgehend modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem

versehen. Alle Module weisen mindestens einen Bearbeitungsaufwand von 5 ECTS-Punkten

auf. Entsprechend den Rahmenvorgaben der KMK wird für jeden ECTS-Punkt durchgängig

eine studentische Arbeitsbelastung von 30 Stunden angesetzt.

A s Be ingung f r ie Tei nah e a Pf icht u „Language S i s“ ssen ie Stu ienbe-

werber einen Einstufungstest absolvieren, um das Niveau ihrer Englischkenntnisse nachzu-

weisen. Auf Basis des Tests wird entschieden, ob im ersten Studienjahr ein (nicht kreditier-

tes) Propädeutikum besucht werden muss, das auf ie Tei nah e a M u „Language S i-

s“ v rbereitet. Die it e Pr pä euti u verbun ene zusätz iche Arbeitsbe astung f r ie

Studierenden geht aus dem Modulkatalog und dem Studienverlaufsplan nicht hervor und

muss daher transparent gemacht werden.

Die Modulbeschreibungen entsprechen größtenteils den Rahmenvorgaben der KMK. Sie

enthalten Angaben zu Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, Lehrformen, Verwend-

barkeit, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Häufigkeit des

Angebots, Arbeitsaufwand und Dauer sowie Angaben zur verwendeten Literatur. Wie bereits

unter Punkt 1.2.1 ausgeführt, sind jedoch die Beschreibungen der Qualifikationsziele und

Lehrinhalte in weiten Teilen des Modulkataloges nicht hinreichend konkret und bedürfen da-

her der Überarbeitung. Hinzu kommt, dass sich die Qualifikationsziele jeweils nicht (im Sinne

des Modularisierungsprinzips) auf das betreffende Modul an sich, sondern auf die einzelnen

Lehrveranstaltungen beziehen.

Ferner weisen die Modulbeschreibungen an einigen Stellen Unstimmigkeiten auf: So werden

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stellenweise keine Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen in der dafür vorgesehenen

Tabellenspalte gemacht. Bei einigen Modulen, die nur aus einer Lehrveranstaltung bestehen,

weichen der Modultitel und der Titel der Lehrveranstaltung voneinander ab, was nicht nur für

den Leser verwirrend ist, sondern auch einer Gliederungslogik widerspricht (vgl. z. B. Module

IH-1005.1 oder IH-1005.2). Selbiges gilt für den Sachverhalt, dass es beispielsweise Modulti-

tel mit einer Nummer I, aber keinen weiteren Modultitel mit der Nummer II gibt (z. B. existiert

in er Vertiefungsrichtung In ustrie un Han e ein M u tite „In ustrie e Fertigung I“, aber

ein M u tite „In ustrie e Fertigung II“. benfa s zu be ängeln ist in diesem Zusammen-

hang der Umstand, dass eine Vielzahl der Module lediglich durchnummeriert ist, während

eine inhaltliche Spezifizierung in den Modultiteln fehlt. Einer kritischen Überprüfung bedürfen

weiterhin einige Modulbeschreibungen im Hinblick auf as riteriu „Inha te“. Hier sin teil-

weise die Ausführungen zu den Inhalten bzw. den Kompetenzzielen identisch, obwohl es

sich um unterschiedliche Lehrveranstaltungen handelt (z. B. die Kompetenzziele in den

Lehrveranstaltungen „Finanzbuchha tung“ s wie „Bi anzana yse un Bi anzp iti “ im Modul

„ xternes Rechnungswesen“ oder die Inhalte der Lehrveranstaltungen „In ustrie es C ntr l-

ing“ un „P anung, Durchführung und Kontrolle kommunikationspolitischer Maßnahmen im

Han e “ in den Modulen IH-1006.1 bzw. IH-1006.2).

In der Vertiefungsrichtung „Pers na wirtschaft Pers na ienst eistungen“ ist ie Se esterzu-

ordnung einzelner Module nicht eindeutig (siehe z. B. M u „R utinepr zesse in der Perso-

nalwirtschaft“, wo zwei Lehrveranstaltungen dem zweiten Semester und eine dritte Veran-

staltung dem ersten Semester zugerechnet werden, obgleich das Modul an sich nur ein Se-

mester umfasst).

In den Vor-Ort-Gesprächen wurde außerdem deutlich, dass einige Lehrveranstaltungen (z.

B. „Präsentati n un M erati n“ s wie „Inter u ture e petenz“) zumindest an einigen

Standorten in englischer Sprache unterrichtet werden und auch das Kolloquium zur Assisten-

tenarbeit in englischer Sprache abgehalten wird. Dies geht bisher aus den (durchweg

deutschsprachigen) Modulbeschreibungen nicht klar hervor.

Bezüglich der Modulkataloge weisen die Gutachter ergänzend auf Mängel in den Literatur-

angaben hin: So sind viele der angegebenen Publikationen nicht wissenschaftlicher Natur,

die Qualität der Literatur korreliert in einzelnen Fällen nicht mit den übergeordneten Qualifi-

kationszielen des Studienprogramms, es wird keine Differenzierung in Pflichtliteratur und

empfohlene Literatur vorgenommen und stellenweise entspricht die Zitierweise nicht den

gängigen wissenschaftlichen Standards.

Im Modulkatalog waren zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch vielfach mehrere beno-

tete Teilklausuren als Prüfungsleistung vorgesehen, vor allem in den fachspezifischen Vertie-

fungsmodulen. Die Antragstellerin wurde bereits im Vorfeld der Vor-Ort-Begutachtung darauf

hingewiesen, dass dieses vorwiegend lehrveranstaltungsbezogene Prüfungskonzept einen

Verstoß gegen die KMK-Strukturvorgaben darstellt, die durchgängig modulbezogene Prü-

fungen vorsehen. Darauf hin wurden der Modulkatalog und die Prüfungsordnung von der

Antragstellerin entsprechend überarbeitet und in neuer Form der Gutachtergruppe als Tisch-

vorlage zugänglich gemacht. Dennoch tauchen nach wie vor Teilprüfungen im Modulkatalog

auf, z. B. in den Vertiefungsmodulen für die Vertiefungsrichtung „Mar etingkommunikati-

n PR“. s wir ffenbar, ass as M u arisierungs nzept es Pr gra s n ch nicht

ausgereift ist und zumindest teilweise nur auf dem Papier besteht. Die Gutachter sehen hier-

in einen Mangel.

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Das M u „Lea ership S i s“ erstrec t sich ber die gesamte Studiendauer und sieht eine

Teilprüfungsleistung pro Semester v r. Das M u „Language S i s“ (Wirtschaftsenglisch)

hat eine Dauer von vier Semestern. Gemäß den KMK-Strukturvorgaben sollte hingegen die

Dauer eines Moduls höchstens ein Jahr umfassen. Im Akkreditierungsantrag wird eine aus-

f hr iche Begr n ung f r ie Strec ung es M u s „Lea ership S i s“ ber ie gesa te

Studiendauer gegeben, die die Gutachtergruppe jedoch nicht überzeugen konnte (vgl. Bd. 1,

S. 10 des Antrags). Die Gutachter sehen für die gewählte Art der Modulgestaltung keine

zwingende didaktische Notwendigkeit und stellen daher an dieser Stelle einen Mangel im

Modularisierungskonzept des Ausbildungsgangs fest.

Im Diploma Supplement für den Ausbildungsgang wurde bisher aufgrund der niedrigen Ab-

solventenzahlen auf die Angabe relativer ECTS-Noten verzichtet, dies ist jedoch in Vorberei-

tung. In der Prüfungsordnung muss der Einbezug relativer Noten in das Diploma Supplement

zukünftig verbindlich festgelegt werden.

In der Prüfungsordnung ist die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen auf das Stu-

dium festgelegt. Gemäß den Forderungen der Lissabon Konvention liegt die Beweislast für

die Nicht-Gleichwertigkeit einer extern erbrachten Leistung bei der IBA.

Berufspraktische Erfahrungen vor Studienbeginn können im praxisintegrierten Abschnitt des

Studiums angerechnet werden. Dieser umfasst 30 ECTS, was ein Sechstel aller im Studien-

verlauf zu erwerbenden ECTS-Punkte ausmacht. Die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben

der KMK für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom

04.02.2010 sehen vor, dass gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des

Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Ausbildungsgang vorgese-

henen Leistungspunkte anzurechnen sind (vgl. Ziff. A.1.3). Die Anrechnungsregeln müssen

daher in diesem Punkt geändert und entsprechend in der Prüfungsordnung beschrieben

werden. Die IBA sollte in der Prüfungsordnung noch deutlicher machen, dass sie die KMK-

Beschlüsse vom 28.06.2002 und vom 18.09.2008 hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb

des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium

als Qualitätsmaßstab berücksichtigt.

Die Prüfungsordnung enthält ausführliche Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studie-

rende mit Behinderungen sowie für Studierende in besonderen Lebenslagen.

Aufgrund der dualen Struktur des Ausbildungsganges sind Mobilitätsfenster für Studierende

nur schwer zu realisieren und daher nicht standardmäßig im Curriculum vorgesehen. Grund-

sätzlich steht den Studierenden aber die Möglichkeit eines einsemestrigen Auslandsaufent-

haltes offen, sofern dies von Seiten der Ausbildungsbetriebe organisiert werden kann (z.B.

durch Mitarbeit in einer ausländischen Filiale/Niederlassung des ausbildenden Unterneh-

mens). Da die meisten beteiligten Betriebe allerdings nicht auf internationaler Ebene agieren,

haben bisher nur drei Studierende ein Semester im Ausland verbracht bzw. dies beantragt.

Nach Angaben der IBA während der Vor-Ort-Begutachtung wird angestrebt, die Möglichkei-

ten von Auslandsstudienaufenthalten für Studierende in den kommenden Jahren weiter aus-

zubauen.

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1.2.3 Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann § 3 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von

Berufsakademien des Landes Hessen vom 12.06 2001 in der Fassung vom 01.07.2006 auf-

grund der unklaren personellen Ausstattung nicht als erfüllt angesehen werden (vgl. Kap.

1.7). Ferner muss in diesem Zusammenhang bemängelt werden, dass für die Vertiefungs-

richtungen „Ban en un Versicherungen“ s wie „In ustrie un Han e “ noch keine gesonder-

ten Ausbildungsrahmenpläne im Sinne dieses Gesetzes vorliegen. Entsprechende Doku-

mente müssen umgehend erstellt und die Inhalte entsprechend im Studienprogramm umge-

setzt werden.

1.2.4 Erfüllung weiterer Anforderungen

Der KMK-Beschluss vom 15.10.2004 zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an

Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur kann nicht als erfüllt betrachtet werden.

Da bisher weder verlässliche Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Studien-

programms noch ein langfristiges Personalentwicklungskonzept, das das Wachstum und die

ständige örtliche und fachliche Diversifizierung des Studienangebots berücksichtigt, vorlie-

gen, ist nicht gesichert, dass an allen Studienstandorten ständig mindestens 40% der Lehre

von fachlich einschlägigen hauptamtlichen Lehrkräften erbracht werden, die die Einstel-

lungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen erfüllen

(vgl. 1.2.3 und 1.7). Hinzu kommt die unzulässige anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit

auf den praxisbasierten Ausbildungsanteil (vgl. 1.2.2).

1.3 Studiengangskonzept

(Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt.

Nicht in allen Teilen des Studienprogramms bewerten die Gutachter das vermittelte Fach-

wissen als angemessen. So entsprechen z. B. die fachlichen Inhalte, die in der Vertiefungs-

richtung „Ban en un Versicherungen“ ver itte t wer en, nicht den Mindesterwartungen.

Klassische Tätigkeitsgebiete in Banken (Anlagegeschäft, Kreditgeschäft, Auslandsgeschäft,

sonstige Dienstleistungen) bzw. in Versicherungen (Personen-, Sach-, Vermögensversiche-

rungen sowie Versicherungsmathematik) stehen nicht im Vordergrund; stattdessen werden

Lehrgebiete wie Geldpolitik, Simulationsmodelle und Wirtschaftsrecht behandelt, die darüber

hinaus gar nicht fachspezifisch sind.

Ähn iches gi t f r ie Vertiefung „ vent-, Messe- und Kongressmanagement“, w beispie s-

weise die umfassende Vermittlung von Kenntnissen im Bereich er „Veransta tungstechni “

vor dem Hintergrund der für die Vertiefungsrichtung allgemein formulierten Qualifikationszie-

le nicht nachvollziehbar erscheint. In diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die

Frage einer inhaltlichen Abgrenzung des Studienpr gra s v Ausbi ungsberuf „Veran-

sta tungs auf ann Veransta tungs auffrau“.

Des Weiteren fä t negativ auf, ass i Vertiefungsfach „Pers na wirt-

schaft Pers na ienst eistungen“ wichtige Tei aspe te wie z.B. „Internati na es Pers na a-

nage ent“ un „IT-Unterst tzung er Pers na arbeit“ ausge a ert wer en.

In der Vertiefungsrichtung „Steuern un Pr fungswesen“ wer en auch i ritten Stu ienjahr

noch überwiegend Inhalte vermittelt, die eher in den Bereich der Grundlagen gehören; die

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Lehrinhalte bauen im Studienverlauf offenbar nicht sinnvoll aufeinander auf. Ein für die beruf-

liche Praxis zentrales Themenfeld wie z. B. Umsatzsteuer wird in lediglich einer Lehrveran-

staltung im 2. Semester behandelt, was in deutlichem Widerspruch zu dem Anspruch steht,

„sehr praxisorientierte[n], vie seitig einsetzbare[n] Genera isten“ (B . 1 es Antrags, S. 11)

auszubilden. Eine Hierarchie der Kompetenzziele innerhalb der 6 Semester ist in dieser Ver-

tiefungsrichtung nicht erkennbar und die beschriebenen Inhalte der Lehrveranstaltungen

passen z. T. nicht zu den Kompetenzzielen. S wir in er Lehrveransta tung „ in mmen-

steuer 2“ a s petenzzie ie enntnis er Abschreibungen un S n erabschreibungen

formuliert, während der Inhalt der Lehrveranstaltung ausschließlich mit en Stichw rten „Zu-

schlagsteuern, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Ein-

künfte aus selbstän iger Arbeit un in nfte aus nicht se bstän iger Arbeit“ beschrieben

wird (Bd. 2.2 des Antrags, S. 111). Auch die Zielbeschreibung er Lehrveransta tung „ in-

ensteuer 3“ ist it en vier Stichw rten zu Inha t nicht er ärbar (B . 2.2 des Antrags,

S. 114 ). Besonders auffällig ist die Diskrepanz der Zielbeschreibung zur Lehrveranstaltung

it e Tite „Steuer iches Rechnungswesen“ un er arin beschriebenen Inha te. Sch n

die Zielbeschreibung lässt keinen Zusammenhang mit dem Titel erkennen und bemüht sogar

die internationalen Bilanzierungsstandards (Bd. 2.2 S. 117); die immens große Zahl der

Stichwörter zum Inhalt beschäftigt sich ausschließlich mit dem handelsrechtlichen Jahresab-

schluss und der internationalen Rechnungslegung (Bd. 2.2 S. 118). Die Studiengangbe-

zeichnung „BWL – Steuern un Pr fungswesen“ in uziert, ass auch as Fachgebiet er

Wirtschaftsprüfung in entsprechender Gewichtung im Studium verortet ist. Lediglich im Mo-

u „Recht iche Rah enbe ingungen un Pr fungswesen“ wer en i 5. Se ester i Um-

fang von 2 ECTS die Grundlagen der Jahresabschlussprüfung im Studienplan ausgewiesen.

Dafür werden im Umfang von 3 ECTS die rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufe der

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus berufsrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht im

Studienplan genannt. Diese Schwerpunktbildung im Rahmen eines Erststudiums ist zu hin-

terfragen. Als positiv wird die Vielfalt der angebotenen Themen im Wahlpflichtbereich für

diese Vertiefungsrichtung gewertet.

In er Vertiefungsrichtung „In ustrie un Han e “ entsteht an einigen Ste en er in ruc ,

dass eine konsistente Entwicklung und Abstimmung der Module nicht durchgehend erfolgt ist

(z.B. hinsichtlich der Module IH-1006, IH-1006.1 und IH-1006.2). Positiv zu vermerken ist

agegen as M u „Meth en un Instru ente zur Unterst tzung es Managements in

In ustrie un Han e “, as eine ge ungene Schnittste e zwischen betriebswirtschaftlichen

Fragestellungen und systemtechnischen Unterstützungsmöglichkeiten darstellt.

F r ie Vertiefungsrichtung „Mar eting uni ati n un Pub ic Re ati ns“ ist p sitiv her-

vorzuheben, dass im Einführungsmodul Marketingkommunikation/PR bewusst ein Schwer-

punkt im Bereich der Kommunikationstheorie und der Kommunikationsmodelle gesetzt wird.

Bei der Vor-Ort-Begehung hat sich gezeigt, dass im weiteren Studienverlauf auf diese theo-

retische Fundierung zurückgegriffen wird. In den weiteren Vertiefungsmodulen stehen die

Instrumente der Marketingkommunikation im Fokus.

Auch in er Vertiefungsrichtung „H te - un T uris us anage ent“ sind die Lehrinhalte im

Studienverlauf sinnvoll aufeinander aufgebaut: Während zunächst parallel zur BWL-

Grundlagenausbildung Probleme der SBWL in den Branchensegmenten Hotellerie, Ver-

kehrswesen und Reisveranstalter/Reisebüros sowie regionalökonomische Grundlagen Ge-

genstand der Ausbildung sind, widmet sich der Vertiefungsteil in den höheren Semestern

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wahlweise der Vertiefung der SBWL auf dem Gebiet Hotellerie oder der Verbreiterung und

Vertiefung der SBWL für Verkehrsträger sowie Reiseveranstalter/Reisebüros.

Insgesamt mangelt es im kompletten Studienprogramm an der ausreichenden Vermittlung

methodischer Kompetenzen (vgl. 1.2.1). Ein übergeordneter theoretischer Bezugsrahmen für

das Programm, insbesondere innerhalb der Vertiefungsrichtungen, ist nicht erkennbar. Ge-

nerische Kompetenzen wie Sprachkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Problemlö-

sungsvermögen werden hingegen schon durch das duale Ausbildungskonzept verstärkt

vermittelt (vgl. 1.2.1).

Da die Beschreibung der Qualifikationsziele im Modulkatalog häufig nicht ausführlich genug

ist, fällt es stellenweise schwer, die Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts im Hinblick auf die

Ziele zu beurteilen. Im fachübergreifenden Teil des Programms ist die Kombination der Mo-

dule bis auf kleinere Einschränkungen stimmig; in einigen Vertiefungsrichtungen (Personal-

management, Sportmanagement, Event-, Messe- und Kongressmanagement, Banken und

Versicherungen, Steuern und Prüfungswesen) ist jedoch keine logische Konfiguration bei der

Anordnung der Module erkennbar. Auch fehlen eine durchgängige Abstimmung der inhaltli-

chen Bezüge sowie ein überzeugendes didaktisches Konzept. Die Abfolge der Veranstaltun-

gen und Module erweckt häufig den Eindruck der Beliebigkeit; vielfach treten inhaltliche Re-

dundanzen und irreführende Vermischungen bzw. unscharfe Definitionen von Begrifflichkei-

ten auf (s z. B. ie Bezeichnung er Sub u e „Sp rtver ar tung“ un „Sp rt ar eting“

i M u „Sp rt anage ent III“). Allerdings wurde in den Vor-Ort-Gesprächen auch deut-

lich, dass derartige Mängel im Modulkatalog den Fachdozenten durchaus bewusst sind und

in der Praxis nach Möglichkeit durch funktionierende (eher informelle) Abstimmungsprozesse

ausgeglichen werden.

Der allgemeine und die speziellen Teile des Curriculums sind ebenfalls nicht optimal aufei-

nander abgestimmt; auch hier finden sich vielfach inhaltliche Überschneidungen (z. B. im

Marketing oder im Controlling), was auch im Gespräch mit den Studierenden deutlich wurde.

Die Gutachter stellen hier einen Mangel fest und sehen die Notwendigkeit einer entspre-

chenden Überprüfung bzw. Überarbeitung des Curriculums und des Modulhandbuches als

gegeben.

Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens werden nur im ersten Semester in einer

gesonderten Lehrveranstaltung vermittelt, eine weitere Lehrveranstaltung zum wissenschaft-

lichen Arbeiten, z. B. zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit fehlt. Wissenschaftliches Arbei-

ten soll nach Aussagen der Dozenten kontinuierlich im Studienverlauf angewandt werden,

vor allem durch das Verfassen schriftlicher Praxis- und Assistentenarbeiten. Dennoch ist

dieser Teil des Curriculums kritisch zu betrachten: in den Praxis- und Assistenzarbeiten so-

wie auch den Lehrveranstaltungen wird häufig das Ziel der wissenschaftlichen Befähigung

zugunsten einer starken Fokussierung auf berufspraktische Zusammenhänge in den Hinter-

grund gedrängt. Die der Gutachtergruppe im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegten

Praxis-, Assistenten- und Bachelorarbeiten bestätigten insgesamt den Eindruck, dass eine

dem Bachelor-Niveau angemessene wissenschaftliche Befähigung der Studierenden nicht

generell gewährleistet ist.

Die Bachelorarbeiten ließen z. B. durchgängig eine angemessene Herausarbeitung von For-

schungslücken und eine nachvollziehbare Formulierung von Forschungsfragen und Hypo-

thesen vermissen. Ferner enthielten die vorgelegten Arbeiten keine wissenschaftliche Ein-

ordnung der Untersuchungsergebnisse und keine kritische Reflexion der gewählten Metho-

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den.

Für die Praxisarbeiten wer en „aus Gr n en er Qua itätssicherung ... v n er wissenschaft-

lichen Leitung für alle Studienorte übergreifend Themen vorgegeben“ (B . 1 es Antrags, S.

21). Die Aufgabenstellung beschränkt sich allerdings jeweils auf die Beschreibung einzelner

Abteilungen bzw. Aufgabenbereiche im Praxisbetrieb (z. B. Aufbau- bzw. Ablauforganisation,

Marketing, Rechnungswesen, Controlling). Offensichtlich werden überwiegend deskriptive

Anforderungen gestellt. Notwendig wäre es stattdessen, dass die Studierenden sich bereits

ab dem 1. Semester mit analytischen Fragestellungen beschäftigen. Die Studierenden soll-

ten deshalb im Benehmen mit ihren Ausbildungsbetrieben dem Verantwortlichen der Berufs-

akademie entsprechende Themenvorschläge machen können, die von der Berufsakademie

genehmigt werden müssten.

Es ist auch nicht plausibel, dass die IBA nach der anspruchsvolleren Assistentenarbeit im 4.

Semester erneut eine Praxisarbeit im 5. Semester vorsieht. Entweder sollte die Assistenten-

arbeit ins 5. Semester verschoben werden oder eine andere Prüfungsform (z. B. eine münd-

liche Transferprüfung) vorgesehen werden.

Im Curriculum werden insgesamt 30 ECTS-Punkte dem praxisbasierten Ausbildungsanteil

zugerechnet. (Da ie Lehrveransta tung „Grun agen wissenschaft ichen Arbeitens“ e

M u „Praxistransfer I“ zugerechnet wir , entfa en genau gen en 31 CTS auf en pra-

xisbasierten Anteil.) Dies entspricht zwar der im KMK-Beschluss zur Einordnung von Ba-

chelorausbildungsgängen an Berufsakademien vom 15.10.2004 festgelegten Mindestanzahl,

schließt jedoch eine (nicht zulässige) anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit mit ein (vgl.

1.2.2). 20 der 30 ECTS-Punkte im praktischen Bereich werden über die Anfertigung der Pra-

xisarbeiten erbracht, die im ersten bis dritten sowie im fünften Semester in enger Abstim-

mung mit dem Ausbildungsbetrieb zu erstellen sind und betriebspraktische Probleme behan-

deln. Obgleich die Themen der Arbeiten von der IBA vorgegeben werden und die Fachdo-

zenten die abschließende Bewertung vornehmen, entstand bei der Gutachtergruppe durch

die Lektüre der vorgelegten Praxisarbeiten der Eindruck, dass diese nicht in ausreichendem

Maße von den Dozenten der IBA qualitätsgesichert, betreut, inhaltlich begleitet und geprüft

werden. Die Gutachter bewerten dies als einen Mangel (vgl. 1.10). Weiterhin wird empfohlen,

die Praxisarbeiten zu benoten, da sie ein zentrales Element des Curriculums darstellen und

die Benotung von Prüfungsleistungen erfahrungsgemäß die Motivation der Studierenden und

die Arbeitsqualität steigert.

Darüber hinaus bemängeln die Gutachter das Fehlen inhaltlich und zeitlich differenzierter

Ausbildungspläne für die Vertiefungsrichtungen „In ustrie un Han e “ s wie „Ban en un

Versicherungen“. Bisher liegt nur ein veralteter Plan vor, der gemäß der früheren Struktur

beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen abdeckt und die kürzlich vorgenommene Ausdif-

ferenzierung in zwei getrennte Vertiefungen nicht berücksichtigt.

Der Ausbildungsplan für die Vertiefungsrichtung „H te - un T uris us anage ent“ enthä t

keine zeitliche Differenzierung; zudem ist der „Rah enp an f r ie Praxisphasen in en Ba-

che rstu iengängen“ inhaltlich sehr allgemein gehalten. Konkretere Aussagen wären hier

zumindest stellenweise wünschenswert. Die Aufgabe der Ausbilder in den Betrieben ist im

Rahmenplan wie folgt definiert: „Der Ansprechpartner ntr iert i inverneh en it er

Berufsakademie die Einhaltung des Praxisplans und begleitet die am Ende vom Studieren-

den zu erstel en e Praxisarbeit, ie wie eru v n eine Fach zenten zu bewerten ist.“

(Bd. 2.1 des Akkreditierungsantrags, S. 21) Aus diesem Satz geht nicht deutlich hervor, dass

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die Letztverantwortung für die Lehrinhalte sowie für die Abstimmung von Theorie und Praxis

bei der IBA und nicht bei den Betrieben liegt. Hier sollte entsprechend eine andere Formulie-

rung gewählt werden.

Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Konzepts. So wird z. B. das Mo-

dell er „getei ten W che“ v n Stu ieren en un Ausbi ungsunternehmen gleichermaßen

begrüßt, da es eine intensivere Einbindung der Studierenden in die betrieblichen Arbeitsab-

läufe ermöglicht und so ihren Lernerfolg steigert.

1.4 Studierbarkeit

(Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt.

Die erwarteten Eingangsqualifikationen werden berücksichtigt, um die Studierbarkeit des

Programms zu gewährleisten. Ein Beispiel dafür ist das Propädeutikum im Sprachbereich,

das eine Angleichung des Sprachniveaus der Studierenden vor Beginn des kreditierten Mo-

duls „Language S i s“ ermöglichen soll.

Die Gestaltung des Studienplans gewährleistet durchgängig die Studierbarkeit des Pro-

gramms. Zu Abstimmungszwecken erhalten alle Ausbildungsbetriebe zu Beginn den Stu-

dienplan der Studierenden zur Kenntnis. Aus den Gesprächen mit den Studierenden wurde

jedoch auch deutlich, dass besonders in den kleineren Unternehmen die inhaltliche und or-

ganisatorische Abstimmung zwischen Theorie und Praxis häufig unzureichend ist.

Es ist offensichtlich auch nicht durchgängig sichergestellt, dass der Betreuer im Praxisbetrieb

zumindest über einen dem Bachelorniveau entsprechenden Abschluss verfügt (was vor dem

Hintergrund der Qualitätssicherung des Programms zumindest wünschenswert wäre) und

dass der Betrieb alle im Ausbildungsplan genannten Einsatzgebiete auch tatsächlich anbie-

ten kann.

Im ersten Studienjahr wird die gesamte studentische Arbeitsbelastung mit 62 ECTS-Punkten

angegeben; im zweiten Studienjahr beträgt sie insgesamt 61 ECTS. Diese leichte Über-

schreitung der Obergrenze von 60 ECTS-Punkten pro Jahr wird jedoch von den Gutachtern

als noch studierbar angesehen. Zum Teil wird die betriebliche Arbeitszeit der Studierenden

gleichzeitig als Selbstlernzeit für den theoretischen Teil des Studiums gewertet, sodass sich

laut Angaben der IBA eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von ca. 50 Stunden pro

Woche für die Studierenden ergibt. Grundsätzlich betrachten die Gutachter dies als vertret-

bar für einen dualen Ausbildungsgang, vorausgesetzt, dass eine angemessene Überprüfung

der Workload-Berechnungen auf Plausibilität erfolgt ist.

Laut den Antragsunterlagen werden Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung an

der IBA durchgeführt; ein erster Testlauf wurde im WS 2010/11 vorgenommen. Der entspre-

chende Erhebungsbogen ist zwar in den Unterlagen enthalten, jedoch wurden weder die

konkreten Ergebnisse im Rahmen der Begehung vorgelegt, noch ist deutlich geworden, wel-

che konkreten Rückschlüsse bzw. welche Maßnahmen aus ihnen abgeleitet wurden. Ein

standardisiertes Verfahren zur Überprüfung des Workloads existiert zum gegenwärtigen

Zeitpunkt offenbar nicht. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel.

Aus den Gesprächen mit den Studierenden ergab sich insgesamt bezüglich der tatsächli-

chen Arbeitsbelastung ein heterogenes Bild. Je nach Art, Größe und Struktur der Ausbil-

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dungsbetriebe kann die betriebliche Arbeitsbelastung im Zeitverlauf stark schwanken (wie z.

B. im Bereich Eventmanagement) oder relativ gleich bleibend sein (wie z. B. in den meisten

Industrie- und Handelsunternehmen). Zum Teil entstand bei den Gutachtern der Eindruck,

dass es sich bei dem Ausbildungsgang eher um ein berufsbegleitendes als um ein duales

Programm handelt, da einige der Studierenden bereits mit relativ hohem Verantwortungs-

grad in die betrieblichen Abläufe eingebunden zu sein scheinen. Zudem gaben einige wenige

Studierende an, auf zusätzliche Nebenjobs angewiesen zu sein, um die Studiengebühren

decken und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dies ist auch darauf zurückzufüh-

ren, dass die Partnerunternehmen der IBA sich nicht alle in gleichem Umfang an der Zahlung

der Gebühren beteiligen bzw. die Praxistätigkeit der Studierenden nicht alle in gleicher Höhe

entgelten. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Fehlen eines Konzepts zur Erhebung des

studentischen Workloads als besonders kritisch zu betrachten.

Ein Teil der betrieblichen Arbeitszeit wird als Selbstlernzeit für den theoretischen Ausbil-

dungsteil angerechnet. Die Studierenden sollen während dieser Zeit Transferaufgaben im

Praxisbetrieb absolvieren. Allerdings wird nicht systematisch erfasst, welche Aufgaben die

Studierenden während der Selbstlernzeiten am Lernort Betrieb tatsächlich wahrnehmen und

ob diese im Einklang mit den Ausbildungsrahmenplänen sowie mit den in den Modulbe-

schreibungen formulierten angestrebten Qualifikationszielen stehen. Aus den Grundsätzen

der IBA für die Eignung von Praxisbetrieben (vgl. Bd. 2.1 des Antrags, S. 77) geht zwar her-

vor, dass die Studierenden monatlich über die Online-Plattform ILIAS einen Bericht über ihre

Tätigkeiten im Unternehmen abzugeben haben, dies wurde allerdings in den Vor-Ort-

Gesprächen nicht kommuniziert.

Laut Aussage der Studierenden beeinträchtigen Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation

die Studierbarkeit des Programms nicht. Die Studierenden gaben an, dass sich die Prü-

fungsdichte bereits im Vergleich zu früher verringert habe und das Prüfungsgeschehen zeit-

lich entzerrt worden sei (trotz der nach wie vor existierenden lehrveranstaltungsbezogenen

Modulteilprüfungen und der streckenweise sehr hohen Prüfungsdichte in Teilen des Curricu-

lums). Dieses positive Gesamtbild wird auch durch die relativ geringe durchschnittliche

Dropout-Rate unterstrichen.

Generell gewährleistet die IBA nach Angaben der Studierenden an allen Standorten eine

intensive fachliche und überfachliche Beratung und Betreuung der Studierenden. Die Belan-

ge von Studierenden mit Behinderungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Barriere-

freiheit ist an allen besichtigten Standorten gewährleistet.

Weiterhin wurde die Frage angesprochen, ob die Studierbarkeit des Ausbildungsgangs durch

Einsatz von Hybrid-Konzepten des e-Learning, blended learning und/oder andere neuere

Ansätze der Hochschuldidaktik optimiert werden könnte. Die Studierenden standen einer

Erhöhung des Anteils an e-Learning jedoch mehrheitlich skeptisch gegenüber und befürwor-

teten stattdessen die Beibehaltung des intensiven persönlichen Austauschs, der durch die

kleinen Lerngruppen an der IBA ermöglicht wird.

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1.5 Prüfungssystem

(Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt.

Wie unter 1.1 und 1.3 bereits ausgeführt, werden die angestrebten Qualifikationsziele häufig

nur unklar formuliert. Daher kann auch die Eignung der Prüfungen zur Erreichung dieser

Ziele nicht immer eindeutig bewertet werden. Dennoch wird zumindest stellenweise erkenn-

bar, dass die Prüfungsformen teilweise den zu erlangenden Kompetenzen nicht adäquat

sind: So umfasst zum Beispiel das Modul EMK 1004 (Veranstaltungsmanagement IV) – un-

benommen der Frage der generellen Notwendigkeit des Moduls im Curriculum – die zu er-

ernen e Fähig eit, „ ie v rhan ene Techni in Veransta tungsstätten zu ana ysieren un

Ergänzungen urch bi e Techni zu p anen un zu steuern“ (vg . B . 2.2 es Antrags, S.

288). Diese Kompetenz kann jedoch nur schwerlich durch eine Klausur nachgewiesen wer-

den.

Insgesamt sehen die Gutachter noch Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Prüfungsfor-

men: Abgesehen v M u „Lea ership S i s“, w Pr je tarbeit un Präsentati nen i

Vordergrund stehen, liegt das Hauptgewicht noch immer auf der Klausur als Prüfungsform.

Die Gutachter empfehlen daher, im Sinne einer verstärkten Kompetenzorientierung noch

mehr auf andere Prüfungsformen wie mündliche Prüfungen, Referate, Case Studies, Pro-

jektarbeiten etc. zurückzugreifen und dadurch einen ausgewogenen Prüfungsmix zusam-

menzustellen. Dies gi t insbes n ere auch f r as M u „Language S i s“ (Wirtschaftseng-

lisch), das bisher nur eine Klausur als Modulprüfung vorsieht.

Die in der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegte Auswahl von Klausuren ist primär auf Wissens-

reproduktion ausgerichtet und weniger auf problemlösungsorientierte Aufgabenstellungen.

Dies deckt sich auch mit den Kompetenzzielen der entsprechenden Module, deren Fokus auf

en Bereichen „ ennen“ un er „Wissen“ iegt (z. B. Teilmodul IH-1005.2). Nach Auskunft

der Lehrenden wird der Anteil an wissensbasierten Prüfungsaufgaben im Studienverlauf

schrittweise zugunsten anwendungsorientierter Fragestellungen reduziert, die Gutachter

hatten jedoch keine Gelegenheit, sich davon zu überzeugen.

Nach wie vor sieht die Prüfungsordnung stellenweise die Durchführung von Teilmodulprü-

fungen vor, was letztlich auf das Fortbestehen eines lehrveranstaltungsbezogenen (anstatt

modulbezogenen) Prüfungskonzeptes hinweist. Gelegentlich bestehen Modulklausuren of-

fenbar auch aus zwei separaten Teilen, die sich jeweils auf eine Lehrveranstaltung beziehen

und getrennt voneinander bearbeitet werden können, deren Ergebnisse aber in dieselbe Ge-

samtnote einfließen.

Das M u „Lea ership S i s“ u fasst verschiedene Prüfungsleistungen über die gesamte

Dauer des Studiums hinweg (Präsentation/Projektarbeit/Referate). Für diese Regelung liegt

nach Ansicht der Gutachter bisher keine überzeugende didaktische Begründung vor.

Während § 17 Abs. 2 der Prüfungsordnung fordert, das Thema der Assistentenarbeit mit der

Ausbi ungsstätte abzusti en, f r ert § 20 Abs. 2 ie Absti ung it er „Bi ungsstätte“.

Der Sprachgebrauch sollte vereinheitlicht werden.

§ 13 der Prüfungsordnung verweist in Absatz 3 und 7 auf § 13 Abs. 5. Die Wiederholung

eines Semesters ist jedoch in § 13 Abs. 4 geregelt. Dieser Verweisfehler sollte korrigiert

werden.

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Die Prüfungsordnung regelt den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung. Ein

Testat über die Rechtsprüfung der Prüfungsordnung wurde eingereicht, jedoch heißt es dort

bereits i in eitungssatz: „eine verbin iche Rechtspr fung Ihrer „Stu ien- und Prüfungs-

ordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Internationalen

Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gG bH“ wur e ir nicht bertragen.“ Ab-

schließend wird im Testat festgeste t, ass „nach gängiger Praxis ie Rechtsför ig eit einer

Pr fungs r nung i Rah en es A re itierungsverfahrens festzuste en [ist]. … s ann

hierzu vorbereitend bestätigt werden, dass die mir vorgelegte Studien- und Prüfungsordnung

en ge ten en Rechtsv rschriften entspricht.“ ( rgänzungen zur D u entati n zu Re-

Akkreditierungsantrag der IBA, S. 60-61) Die Rechtsgültigkeit der Prüfungsordnung kann

daher nicht abschließend festgestellt werden.

Ab dem Wintersemester 2011/12 soll an der IBA ein System der Zentralprüfungen insbeson-

dere für Klausuren eingeführt werden. Die Gutachter begrüßen dies als sinnvolle Verbesse-

rungsmaßnahme, da hierdurch die Qualitätssicherung der Prüfungen wesentlich erleichtert

wird und die zuständigen Lehrenden dadurch entlastet werden. Bisher bedurfte jede Klausur

an jedem Standort der vorherigen Sichtung und Genehmigung durch die Wissenschaftlichen

Leiter der Studienorte und den Prüfungsausschuss. Die Gutachter empfehlen, die Qualitäts-

sicherung vom Wissenschaftlichen Leiter auf die jeweiligen Studiengangsverantwortlichen zu

übertragen.

1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen

(Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.6 ist zum Teil erfüllt.

Umfang und Art der Kooperation zwischen der IBA und den Praxispartnern gehen im Detail

aus den zwischen Studierenden und Unternehmen geschlossenen Praxisverträgen sowie

aus en „Grun sätzen f r ie ignung v n Praxisbetrieben“ herv r. A er ings nnte nicht

abschließend geklärt werden, welche Maßnahmen die IBA im Einzelnen zur Überprüfung der

Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Unternehmen ergreift (vgl. 1.9 und

1.10). Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung ergaben sich zudem Hinweise auf Abweichungen

(siehe 1.4). Die Gutachter sehen hierin einen Mangel.

1.7 Ausstattung

(Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.7 ist zum Teil erfüllt.

Personelle Ausstattung

Bei der Erstakkreditierung des Ausbildungsgangs im Jahr 2008 und auch bei den beiden

darauf folgenden Verfahren war die knappe personelle Ausstattung ein besonders kritischer

Punkt. Dennoch wurden der Gutachtergruppe zur Reakkreditierung keine transparenten und

belastbaren Unterlagen zur personellen Ausstattung vorgelegt.

Die eingereichten Dokumente zur personellen Ausstattung können nicht abschließend bele-

gen, dass an allen Studienstandorten kontinuierlich mindestens 40% der Lehre von fachlich

einschlägigen hauptamtlichen Lehrkräften erbracht werden, die die Einstellungsvorausset-

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zungen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen erfüllen. Die Übersicht

über die Anteile professorabler Lehre an den einzelnen Standorten lässt zwar erkennen,

dass die 40%-Grenze im laufenden Wintersemester und im nächsten Sommersemester ver-

einzelt leicht unterschritten wird, jedoch werden diese Lücken laut Angaben der IBA durch

flexible Deputatskonten der professorablen Lehrenden ausgeglichen – d. h., die Lehrenden

sind bei vorübergehendem Mehrbedarf auch flexibel an anderen Standorten einsetzbar. Die

dadurch entstehende erhöhte Belastung soll dann durch Reduktion des Lehrdeputats in

nachfolgenden Semestern wieder ausgeglichen werden. Allerdings wurde für das laufende

Studienjahr nicht deutlich, wer genau an welchen Standorten die vorhandenen Lücken füllen

soll und an welcher Stelle der flexible Personaleinsatz grundsätzlich und verbindlich geregelt

ist.

Die bisherige Planung der Stellen für hauptberufliches Personal hart an der 40 %-Schwelle

führt beinahe zwangsläufig dazu, dass die tatsächliche Personalausstattung mehr oder we-

niger deutlich unter 40 % liegt. Dieser Mangel lässt sich nur beheben, wenn die IBA ihre Per-

sonalplanung realistischer gestaltet, also z. B. einen Planwert von 45 oder 50 % ansetzt.

Dann kann Fluktuation des Personals und Aufwuchs der Studienkapazitäten leichter aufge-

fangen werden, ohne dass die entsprechende Vorschrift des hessischen Gesetzgebers ver-

letzt wird.

Insgesamt sind die Zuständigkeiten des Lehrpersonals nicht immer deutlich, bzw. die Ver-

antwortungsbereiche erscheinen teilweise zu umfangreich. Dies gilt vor allem für diejenigen

Lehrenden, die ständig intensiv in die administrativen Abläufe auf Leitungsebene eingebun-

den sind: So sind sowohl der Wissenschaftliche Leiter als auch der Leiter des Prüfungswe-

sens trotz vielfältiger Verpflichtungen mit dem vollen Lehrkontingent von 18 SWS in die Be-

rechnungen einbezogen. Eine angemessene Wahrnehmung aller mit diesen vielfältigen

Funktionen verbundenen Aufgaben erscheint den Gutachtern kaum möglich.

Für vereinzelte Lehrbeauftragte wurden bisher keine Lebensläufe eingereicht, sodass nicht

beurteilt werden kann, ob sie über die notwendigen einschlägigen Kenntnisse in ihrem Fach-

gebiet verfügen. Darüber hinaus geht nicht für alle als professorabel ausgewiesenen Leh-

renden deren ausreichende Qualifikation eindeutig aus den Unterlagen hervor. Zum Zeit-

punkt der Vor-Ort-Begehung waren insgesamt 2,5 Professorenstellen noch nicht bzw. noch

nicht wieder besetzt, dennoch sind sie in die Deputatsplanung für das laufende Studienjahr

mit eingerechnet. In dieser ungesicherten personellen Ausstattung sehen die Gutachter ei-

nen Mangel.

Zudem wiesen die Studierenden auf eine zwar bereits verbesserte, jedoch immer noch teil-

weise unzureichende Abstimmung der Dozenten untereinander hin. Dies gelte vor allem für

den fachübergreifenden Teil des Studiums, wo es wiederholt zu Überschneidungen und Aus-

lassungen im vermittelten Lehrstoff komme. In den einzelnen Vertiefungsrichtungen wurde

hingegen die Abstimmung der Lehrkräfte als sehr gut beschrieben. Positiv zu werten sind

auch die regelmäßig stattfindenden standortübergreifenden Dozententreffen.

Darüber hinaus wurde in den Vor-Ort-Gesprächen deutlich, dass die IBA keine systemati-

schen Maßnahmen zur Personalentwicklung, -qualifizierung und -weiterbildung ergreift. Wei-

terbildungen des Personals werden zwar grundsätzlich unterstützt und auch vereinzelt sei-

tens der IBA angeboten, man verlässt sich jedoch dabei zu stark auf die Eigeninitiative der

Lehrenden. Ein umfassendes Konzept – vor allem zur didaktischen Weiterbildung des größ-

tenteils in Nebentätigkeit beschäftigten Lehrpersonals – ist nicht dokumentiert. Auch dies

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

18

wird von den Gutachtern bemängelt.

Räumliche und sächliche Ausstattung

Der Vertrag zur Reakkreditierung des Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre umfasst

auch insgesamt vier neue Standorte. Im Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass es keiner

Vor-Ort-Begutachtung an den neuen Standorten bedarf, jedoch stattdessen belastbare Un-

terlagen zur räumlichen und sächlichen Ausstattung eingereicht werden müssen.

Für die beiden neuen Standorte Göttingen und Nürnberg wurden bereits jeweils Gebäu-

degrundrisse und Angaben zur räumlichen und technischen Ausstattung in tabellarischer

Form vorgelegt. Ergänzend wäre die Vorlage der Mietverträge hilfreich. Sämtliche relevanten

Unterlagen müssen auch für die Standorte Lindau und Kassel zur Verfügung gestellt werden.

Die Vor-Ort-Gespräche haben weiterhin eine mangelnde sächliche Ausstattung im Biblio-

theksbereich erkennen lassen. An beiden besuchten Standorten beschränkte sich die Aus-

stattung auf einen Handapparat mit – größtenteils nicht ausleihbarer – Präsenzliteratur, die

nicht in allen Fällen die einschlägigen Grundlagenwerke und die wichtigsten Fachzeitschrif-

ten mit einschließt. Gerade auch hinsichtlich einiger Vertiefungsrichtungen ist die Literatursi-

tuation unzureichend, was aufgrund der spezifischen Anforderungen an eben diese Fachlite-

ratur auch durch die Existenz von Universitätsbibliotheken am Standort nicht immer kompen-

siert werden kann. An den anderen Standorten ist dies offenbar ähnlich. Die Gutachter se-

hen hierin einen Mangel. Es muss gewährleistet sein, dass die Studierenden Zugriff zumin-

dest auf die wichtigste Grundlagenliteratur und zentrale Zeitschriften haben, entweder in

Form von Printmedien oder digital über Online-Portale. Sollte dies an der IBA selbst nicht

möglich sein, muss der problemlose Zugang der Studierenden zu anderen adäquaten Biblio-

theken dauerhaft gesichert sein.

Der Austausch der einzelnen Standorte untereinander ist dank einer verbesserten techni-

schen Ausstattung nun auch per Videokonferenz möglich. Zur Vor- und Nachbereitung der

Lehrveranstaltungen sowie zu Kommunikationszwecken steht Studierenden und Lehrenden

ferner die Online-Plattform ILIAS zur Verfügung.

1.8 Transparenz und Dokumentation

(Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.8 ist erfüllt.

Verlauf und Prüfungsanforderungen des Ausbildungsgangs einschließlich der Nachteilsaus-

gleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind in der Studien- und Prüfungsord-

nung enthalten bzw. auf der Internetseite der IBA dokumentiert und veröffentlicht. Es muss

jedoch sowohl in der Ordnung als auch in den Informations- und Werbematerialien eindeutig

klar gemacht werden, dass ausreichende Englischkenntnisse eine Zugangsvoraussetzung

zum Studium sind. Das erwartete Mindestniveau sollte eindeutig definiert sein (hier empfeh-

len die Gutachter die Orientierung an gängigen internationalen Standards wie z. B. dem TO-

EFL-Test oder dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).

Für Studieninteressierte werden regelmäßig Informationstage angeboten, an denen bereits

eine intensive individuelle Beratung stattfindet, z. B. hinsichtlich der Wahl der Vertiefungs-

richtung. Im Vertiefungsfach Personalwirtschaft/ Personaldienstleistungen ist es bisher nicht

gelungen, den Bedarf er Wirtschaft an ausgebi eten „Pers na ern“ urch eine entspre-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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chend große Zahl von Studierenden bzw. Absolventen zu decken. Offenbar muss die Attrak-

tivität des Vertiefungsfaches in der Außendarstellung verbessert und die Werbung für das

Fach intensiviert werden.

1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

(Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.9 ist zum Teil erfüllt.

Die bisherige Entwicklung der IBA zielte vorrangig auf kontinuierliche Expansion durch die

ständige Einführung neuer Vertiefungsrichtungen und Studienorte ab. Es ist zu vermuten,

dass dies die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements für

die bereits eingeführten Studienprogramme beeinträchtigt. Ein standortübergreifendes Quali-

tätsmanagement ist offenbar bisher an der IBA noch nicht implementiert. Obwohl die Einrich-

tung der Stelle eines Qualitätsmanagementbeauftragten in die richtige Richtung weist, ist

bisher kein Konzept zur Weiterentwicklung des Ausbildungsganges erkennbar, das die Er-

gebnisse aus Evaluationen und sonstigen Untersuchungen und Befragungen berücksichtigt.

Der Lernort Betrieb ist ebenfalls nur unzureichend in die Qualitätsmanagementmaßnahmen

der Berufsakademie einbezogen. Die Gutachter betrachten dies als einen Mangel.

Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen werden in Form von Feedback-

Gesprächen mit den jeweiligen wissenschaftlichen Studienortleitern an die Dozenten rückge-

koppelt. Bei schlechten Evaluationsergebnissen werden Verbesserungsmaßnahmen mit den

Dozenten gemeinsam diskutiert und entwickelt. Den Studierenden werden die Ergebnisse

der Evaluationen nur auf direkte Nachfrage mitgeteilt. Zum Teil entwickeln die Fachdozenten

auch eigene zusätzliche Fragebögen und regen in Eigeninitiative Feedback-Runden mit den

Studierenden an. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Ergebnisse der Lehrveran-

staltungsevaluationen zur kontinuierlichen Verbesserung der Ausbildungsqualität genutzt

werden.

Es wurde im Rahmen der Vor-Ort-Gespräche nicht deutlich, mit welchem Ergebnis bisher

Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung durchgeführt wurden. Aus den Antrags-

unterlagen geht hervor, dass ein erster Testlauf im Wintersemester 2010/11 erfolgt ist, je-

doch wurden keine konkreten Resultate aus den Befragungen oder daraus abgeleitete Maß-

nahmen dargelegt. Gerade angesichts des überdurchschnittlich hohen Workloads im dualen

Studium sind entsprechende Untersuchungen jedoch von besonderer Bedeutung, um die

Studierbarkeit des Ausbildungsgangs sicherzustellen. Zu diesem Punkt werden nähere In-

formationen benötigt, da sonst eine Überprüfung der Workload-Berechnungen auf Plausibili-

tät kaum möglich ist.

Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Absolventenbefragungen, die dem Antrag beige-

fügt bzw. nachgereicht wurden, sind aufgrund der bisher sehr überschaubaren Absolventen-

zahlen und der Rücklaufquoten von unter 50% nicht oder nur bedingt aussagekräftig, zumal

die Befragungsergebnisse sich zwangsläufig auf die Anfangsphase der IBA beziehen, in der

Gründungsmängel erfahrungsgemäß nahezu unvermeidbar auftreten. Dennoch weisen die

Ergebnisse deutlich auf zu behebende Mängel u. a. im Bereich der Studienberatung, in der

Gestaltung des Curriculums und hinsichtlich der didaktischen Kompetenz der Lehrenden hin.

Bei den Vor-Ort-Gesprächen entstand zudem der Eindruck, dass die Ergebnisse der Befra-

gungen innerhalb der IBA nicht ausreichend kommuniziert und reflektiert worden sind.

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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Die Praxisbetriebe werden bisher nicht erkennbar in die Qualitätssicherungsmaßnahmen der

IBA mit einbezogen. Ein standardisiertes Verfahren zur Evaluation der Praxisbetriebe durch

die Studierenden befindet sich noch in der Planungsphase. Zwar unterstützen die Vertreter

der IBA die Studierenden im Einzelfall auch bei Problemen im Praxisbetrieb oder bei einem

notwendigen Wechsel in ein anderes Unternehmen, jedoch war nicht erkennbar, dass die

praktischen Ausbildungsinhalte und die Erfüllung der Ausbildungsrahmenpläne durch die

Betriebe von der IBA systematisch überprüft werden. Umgekehrt erhalten auch die Praxisbe-

triebe offenbar keine Möglichkeit zur Evaluation der Studienorganisation oder der Studienin-

halte. Bei Verbesserungsvorschlägen und Kritik besteht seitens der IBA jedoch grundsätzlich

Offenheit und Kooperationsbereitschaft.

1.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch

(Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.10 ist zum Teil erfüllt.

Im Ausbildungsgang hat, wie bereits oben beschrieben, insgesamt die wissenschaftliche

Befähigung der Studierenden noch nicht den erforderlichen Stellenwert, was sich auch in

den Gesprächen mit den Fachdozenten und den Unternehmensvertretern bestätigt hat: Das

verbesserte Verständnis wissenschaftlicher Texte ist offenbar nicht für alle Dozenten ein

zentrales Lernziel, und den Studierenden werden wissenschaftliche Inhalte insgesamt nicht

auf konsistente und systematische Weise vermittelt.

In organisatorischer Hinsicht kann das Konzept des Ausbildungsgangs als stimmig bezeich-

net werden. Die hinreichende inhaltliche Verzahnung der Theorie- und Praxisphasen ist je-

doch bisher fraglich, da die IBA die Abstimmung der praktischen und theoretischen Lehrin-

halte zu stark den Praxisbetrieben überlässt und die vorhandenen Rahmenausbildungspläne

zeitlich und sachlich nicht immer differenziert genug sind (vgl. 1.3).

Es existiert kein für die Gutachter erkennbares Konzept zur kontinuierlichen Überprüfung der

Kontinuität und Qualität der praktischen Ausbildung am Lernort Betrieb (vgl. 1.3 und 1.9).

Die hinreichende personelle Ausstattung des Ausbildungsgangs kann ebenfalls nach derzei-

tigem Kenntnisstand nicht als gesichert gelten (vgl. 1.7).

1.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

(Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.11 ist erfüllt.

Die IBA verpflichtet sich in ihrem Leitbild zu Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleich-

heit und berücksichtigt in der Prüfungsordnung die Bedürfnisse von Studierenden mit körper-

lichen Beeinträchtigungen und Studierenden mit Kindern. Bei der Besetzung neuer Professu-

ren wird auf einen möglichst hohen Anteil an Frauen hingearbeitet, zurzeit ist etwa ein Drittel

der professorablen Lehrkräfte weiblich, der durchschnittliche Anteil weiblicher Studienanfän-

ger liegt bisher bei fast 70%.

Übergreifende Konzepte zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleich-

heit über die oben beschriebenen Punkte hinaus existieren an der IBA bisher nicht. Dennoch

werten die Gutachter dies aufgrund der allgemein sehr guten Betreuungssituation nicht als

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Mangel. Die Gespräche vor Ort ließen erkennen, dass die Fachdozenten jedem Studieren-

den auf Wunsch individuelle Hilfestellung auch bei sozialen und organisatorischen Proble-

men nach besten Kräften leisten.

Stellenweise bietet es sich an, Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleich-

heit auch als Lehrinhalte in den Ausbildungsgang zu integrieren – so z. B. in der Vertiefungs-

richtung „Pers na wirtschaft und Personaldienstleistungen“.

1.12 Zusammenfassende Bewertung

Trotz der Vielzahl an Studienorten und fachlichen Vertiefungen ist das Konzept des Ausbil-

dungsgangs in organisatorischer Hinsicht gelungen. Es gewährleistet durchgängig die Stu-

dierbarkeit des Programms und entspricht gleichermaßen den Bedürfnissen der Studieren-

den und der Unternehmen. Vorbildlich zu nennen ist auch die von den Studierenden geschil-

derte individuelle fachliche und überfachliche Beratung und Betreuung durch die Fachdozen-

ten. Ein lernortübergreifendes Konzept zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des

Ausbildungsgangs muss dennoch dringend entwickelt werden. Weiterhin bedürfen das Curri-

culum und das Modulhandbuch in weiten Teilen einer grundlegenden Überarbeitung, insbe-

sondere hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen und des Modularisierungskonzepts. Die

ausreichende personelle Ausstattung des Ausbildungsgangs muss für den gesamten Akkre-

ditierungszeitraum und alle in das Verfahren einbezogenen Standorte noch abschließend

nachgewiesen werden.

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

22

Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen

1.1 Empfehlungen:

Die Gutachter empfehlen, die Nomenklatur in der Beschreibung der Qualitäts- und

Kompetenzziele auf der Ebene des Studiengangs, der Vertiefungsrichtungen und der

Module z. B. auf Basis der Bloomschen Taxonomie zu vereinheitlichen.

Im Sinne einer verstärkten Kompetenzorientierung der Prüfungen sollte die IBA ne-

ben der immer noch dominierenden Prüfungsform Klausur vermehrt auf alternative

Prüfungsformen wie mündliche Prüfungen, Projekte etc. zurückgreifen und einen

ausgewogenen Prüfungsmix zusammenstellen, der sich an den Kompetenz- und

Qualitäszielen des Studeingangs orientiert.

Die Gutachter empfehlen, eine grundlegende Überarbeitung der Literaturangaben in

allen Teilen des Modulkatalogs vorzunehmen (Angemessenheit und wissenschaftli-

che Qualität der Literatur, Differenzierung in Pflichtliteratur und empfohlene Literatur

etc.). Auch die Zitationsweise sollte entsprechend der gängigen wissenschaftlichen

Standards vereinheitlicht werden.

Die Gutachter empfehlen, das Niveau der für den Zugang zum Studium benötigten

Englischkenntnisse eindeutig zu definieren und sich dabei an den Kategorien des

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder intersubjektiv nachvollziehbaren

Kriterien zu orientieren, wie sie sich beispielsweise im TOEFL-Test widerspiegeln.

Die Gutachter empfehlen, auch für die Praxisarbeiten eine eidesstattliche Versiche-

rung vorzuschreiben, wie sie auch bei der Assistentenarbeit und der Bachelorarbeit

verlangt wird. Weiterhin wird empfohlen, die Praxisarbeiten ebenfalls zu benoten.

Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit sollten auch als

Lehrinhalte in den Ausbildungsgang integriert werden (z. B. als Teil der Vertiefungs-

richtung „Pers na anage ent“).

Die Gutachter empfehlen, die vierte Praxisarbeit nicht im 5. Semester nach der an-

spruchsvolleren Assistentenarbeit im 4. Semester anzusiedeln.

Die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Module und der zugehörigen Prü-

fungen sollte vom Wissenschaftlichen Leiter auf Modul- oder Studiengangsverant-

wortliche übertragen werden.

1.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK)

Die Gutachter/-innen empfehlen der SAK, das Akkreditierungsverfahren für den Ausbil-

dungsgang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) aufgrund fol-

gender Mängel für 18 Monate auszusetzen.

Diese Empfehlung basiert auf Ziff. 3.1.3 und 3.1.4 des Beschlusses des Akkreditierungsrates

„Rege n es A re itierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Sys-

temakkreditierung“. (Drs. AR 85/2010)

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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1.3 Mängel

Die Darstellung der Qualifikationsziele des Ausbildungsgangs entspricht nicht den

Erwartungen und Anforderungen. Die Qualifikationsziele sind im Modulhandbuch

nicht in der notwendigen Ausführlichkeit und Klarheit beschrieben. Das Ziel der wis-

senschaftlichen Befähigung der Studierenden spiegelt sich nicht in angemessenem

Umfang in den Modulbeschreibungen wider. (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010)

Der Ausbildungsgang vermittelt nicht in allen Teilen eine dem Bachelor-Niveau adä-

quate Wissensverbreiterung und -vertiefung sowie angemessene instrumentale und

systemische Kompetenzen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Die von der IBA vorgenommene anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit auf den

praxisbasierten Ausbildungsteil stellt einen Verstoß gegen die Vorgaben der KMK zur

Einordnung der Bachelorstudiengänge an Berufsakademien in die konsekutive Stu-

dienstruktur dar und ist daher nicht zulässig. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Die vermittelten Fachinhalte sind nicht in allen Teilen des Studienprogramms ange-

messen. So sind die fachspezifischen Inhalte insbesondere der Vertiefungsrichtung

„Ban en un Versicherungen“, aber auch v n „ vent-, Messe- und Kongressma-

nage ent“ s wie „Steuern un Pr fungswesen“ grun egen zu berarbeiten. ( rite-

rium 2.3, Drs. AR 85/2010).

Verschiedene Module schließen mit mehr als einer endnotenrelevanten Prüfung ab,

ohne dass hierfür eine schlüssige Begründung vorliegt. Grundsätzlich ist trotz der be-

reits erfolgten Überarbeitungen erkennbar, dass es sich um ein lehrveranstaltungs-

bezogenes (anstatt modulbezogenes) Prüfungskonzept handelt. Die Prüfungen sind

insgesa t zu star auf en Bereich „Wissen un Verstehen“ nzentriert un zu we-

nig auf die Überprüfung von Kompetenzen ausgerichtet. (Kriterien 2.2 und 2.5, Drs.

AR 85/2010)

Die M u e „Lea ership S i s“ un „Language S i s“ berschreiten ie Dauer eines

Studienjahres; eine nachvollziehbare didaktische Begründung liegt hierfür nicht vor.

Diese muss nachgereicht werden; alternativ bedürfen die Module der Anpassung an

die Strukturvorgaben der KMK. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Die mit dem Propädeutikum zum M u „Language S i s“ verbun ene Arbeitsbe as-

tung ist nicht transparent. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Aus der Prüfungsordnung geht bisher nicht eindeutig hervor, dass Englischkenntnisse

eine zwingende Voraussetzung für den Zugang zum Studium darstellen. (Kriterium

2.2, Drs. AR 85/2010)

Die Prüfungsordnung wurde bisher keiner verbindlichen Rechtsprüfung unterzogen.

(Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010)

Für die neuen Vertiefungsrichtungen „In ustrie un Han e “ s wie „Ban en un Ver-

sicherungen“ existiert ein ges n erter Ausbi ungsrah enp an. Der Ausbildungs-

rahmenplan für die Vertiefungsrichtung „H te - un T uris us anage ent“ weist

keine zeitliche Differenzierung auf. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Die Module des Ausbildungsgangs sind vielfach nicht stimmig aufeinander aufgebaut,

sondern weisen zahlreiche inhaltliche Überschneidungen und Redundanzen auf, vor

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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allem an den Schnittstellen zwischen dem fachübergreifenden und den fachspezifi-

schen Teilen sowie innerhalb der einzelnen Vertiefungsrichtungen. Das Modularisie-

rungskonzept ist daher zu überarbeiten, um diese Mängel zu beheben. (Kriterium 2.3,

Drs. AR 85/2010).

Es wurden keine transparenten und belastbaren Unterlagen zur personellen Ausstat-

tung des Ausbildungsgangs vorgelegt. Die Versorgung aller Standorte mit mindes-

tens 40% professorabler Lehre ist für den gegenwärtigen Zeitpunkt eindeutig nach-

zuweisen. Ferner muss erläutert werden, welches Konzept zur Sicherung des 40%-

Anteils für den gesamten Akkreditierungszeitraum verfolgt wird. Dieses Konzept

muss auch die beiden gegenwärtig noch nicht eröffneten Standorte Lindau und Kas-

sel mit einschließen. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Die IBA hat bisher keine flächendeckenden und systematischen Maßnahmen zur

Personalentwicklung und -qualifizierung, insbesondere zur regelmäßigen didakti-

schen Weiterbildung des Personals eingeleitet. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Eine angemessene Bibliotheksausstattung ist bisher an keinem der Studienorte ge-

geben. Die Bestände vor Ort beschränken sich jeweils auf eine kleinere Handappara-

te bzw. Präsenzbestände. Es gibt keinen langfristigen Entwicklungsplan für den Aus-

bau der Bibliotheksbestände oder ein anderweitiges langfristiges Konzept zur Litera-

turversorgung; gleichzeitig ist ein problemloser Zugang zu adäquaten, auch fachwis-

senschaftlichen Bibliotheken nicht für alle Studierenden gewährleistet. (Kriterium 2.7,

Drs. AR 85/2010)

Es ist bisher kein stand- und lernortübergreifendes Qualitätsmanagementkonzept an

der IBA implementiert. Ergebnisse aus Untersuchungen und Evaluationen werden

nicht ausreichend kommuniziert und nicht immer erkennbar für die Weiterentwicklung

des Ausbildungsgangs genutzt. Es existiert kein System zur regelmäßigen Überprü-

fung und ggf. Anpassung der studentischen Arbeitsbelastung. (Kriterium 2.9, Drs. AR

85/2010)

Insgesamt sind die durch die Praxisbetriebe vermittelten Ausbildungsinhalte nicht hin-

reichend durch die IBA qualitätsgesichert. Die Einhaltung der (teils veralteten) Rah-

menausbildungspläne wird nicht systematisch überprüft. Ein wirksames und standar-

disiertes Verfahren zur Qualitätssicherung muss entwickelt werden. (Kriterien 2.9 und

2.10, Drs. AR 85/2010)

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Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens

1 Stellungnahme der IBA zum Bewertungsbericht

In dem Bewertungsbericht wird nicht darauf eingegangen, dass im Zuge der Antrags-

stellung für die Reakkreditierung des Studiengangs wesentliche Überarbeitungen in-

haltlicher Aspekte (neue, zusätzliche Module, Bereinigung inhaltlicher Redundanzen)

sowie der zeitlichen Abfolge einzelner Module sowohl im fachübergreifenden Teil als

auch in den spezifischen Teilen der Vertiefungsrichtungen vorgenommen wurden, um

die im Studienbetrieb der IBA gewonnenen Erfahrungen zur weiteren Verbesserung

des Curriculums zu nutzen. So wurde beispielsweise im fachübergreifenden Teil das

Modul „Marktorientierte Unternehmensführung“ (ehemals „Marketing und Vertrieb“

des bisherigen Curriculums) aus dem 3. Semester in das 2 Semester vorgelegt. Hiermit

wurde dem Problem Rechnung getragen, dass im bisherigen Curriculum die grundle-

gende Lehrveranstaltung zum Marketing aus dem fachübergreifenden Teil zeitgleich

(3. Semester) zu den Lehrveranstaltungen des fachspezifischen Marketings (z.B.

„Tourismus- und Hospitalitymarketing“, Sportmarketing“ und Gastronomiemarke-

ting“) stattfindet und für die fachrichtungsspezifischen Inhalte die übergreifenden

grundlegenden Kenntnisse nicht in erforderlichem Umfang vorhanden bzw. die Lehr-

veranstaltungen schwierig aufeinander abzustimmen waren. (siehe S. 9 des Antrages).

Auch bleiben die weiteren wesentlichen Änderungen des Curriculums weitgehend un-

erwähnt, die im Antrag auf S. 9 ff. dargestellt wurden – wie zum Beispiel die Integra-

tion von Lehrveranstaltungen zum Service und Operations Management und die Auf-

nahme eines Unternehmensplanspiels im fachübergreifenden, für alle Studierenden

verbindlichen Teil. Diese werden jedoch als wesentliche curriculare Weiterentwick-

lung durch die IBA erachtet und sollten unseres Erachtens nicht unerwähnt bleiben.

Dass die oben dargestellten wesentlichen Weiterentwicklungen und Überarbeitungen

im Gutachterbericht bereits an dieser Stelle unerwähnt bleiben, setzt sich auch an an-

deren Stellen des Gutachterberichtes fort. Die Gutachter äußern Kritik an Sachverhal-

ten, die das bisherige Curriculum betreffen; als Beleg werden Gespräche mit Studie-

renden des 2. bis 6. Semesters angeführt (siehe hierzu beispielweise S. 35 und S. 48

dieser Stellungnahme), die jedoch nach dem bisherigen Curriculum studiert und ihre

Studienerfahrungen ausschließlich in dem dadurch definierten Rahmen gemacht ha-

ben. Das jetzige Curriculum, in dem die geäußerten Kritikpunkte bereits von der IBA

aufgegriffen und Verbesserungen implementiert wurden, gilt für Studierende ab dem

WS 2011/2012 mit denen jedoch keine Gespräche geführt wurden. Die IBA kann

nicht akzeptieren, dass von den Gutachtern in gegenwärtigen Akkreditierungsprozess

Kritikpunkte angeführt werden, die aus dem vorhergehenden Curriculum resultieren

und im Vorfeld des gegenwärtigen Verfahrens bereits abgestellt wurden. Die IBA

weist daher diese Kritikpunkt als nicht mehr relevant zurück.

Die Gutachter stellen fest, dass die angegebenen Qualifikationsziele vielfach nicht den Er-

wartungen und Anforderungen gemäß dargestellt werden. Die Beachtung der Dublin Des-

criptors unter Berücksichtigung der Spezifika der jeweiligen Berufsfelder und der Anforde-

rungen des Marktes ist nicht durchgängig erkennbar. Die Qualifikationsziele sind im Modul-

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katalog größtenteils nicht klar genug benannt und nicht ausführlich genug beschrieben. Die

zu knappen Beschreibungen erschweren auch die Überprüfung der Stimmigkeit des Ausbil-

dungskonzepts (vgl. 1.3). Insbesondere beziehen sich die Qualifikationsziele noch nicht

deutlich genug auf eine wissenschaftliche Befähigung der Absolventen. So beschränkt sich

die Darstellung der Kompetenzziele häufig auf ie F r u ierung „Die Stu ieren en en-

nen…“

Nach Ansicht der Gutachter besteht hierin ein Mangel. Sie sehen daher die Notwendigkeit

einer grundlegenden inhaltlichen Prüfung und Überarbeitung bzw. Nachbesserung der Quali-

fikationsziele in allen Teilen des Modulhandbuchs.

Diesen Kritikpunkt nimmt die IBA zum Anlass weiterer Verbesserungen der Modul-

beschreibungen. Dennoch kann der Kritik nicht vollinhaltlich gefolgt werden, da in

den zur Akkreditierung eingereichten Modulbeschreibungen bereits – gegenüber den

bisherigen Modulbeschreibungen – erhebliche Verbesserungen und Weiterentwick-

lungen insbesondere im Hinblick auf die Beschreibung der Kompetenzziele vorge-

nommen wurden. In dem bisherigen Curriculum existierte beispielsweise lediglich ei-

ne Beschreibung der Qualifikationsziele auf der Ebene einzelner Lehrveranstaltungen.

Mit der Überarbeitung des Curriculums wurden seitens der IBA auch die Modulbe-

schreibungen dahingehend strukturell und inhaltlich angepasst und präzisiert. Die Be-

schreibung der Kompetenzziele erfolgt nun sowohl für das Modul als auch für die ei-

nem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen. Bei der Überarbeitung der Kompe-

tenzziele der Module wurden dabei die Aspekte des Wissen und Verstehens und des

Könnens berücksichtigt. Dies lässt sich an der gegenüberstellenden Beschreibung der

Kompetenzziele der Lehrveranstaltung „Organisation/Unternehmensführung“ des bis-

herigen Curriculums und des Moduls „Organisation und Führung“ sowie der dort zu-

geordneten Lehrveranstaltung des neuen Curriculums exemplarisch verdeutlichen.

Alter Modulkatalog: Kompetenz-

ziele Lehrveranstaltung Organisati-

on / Unternehmensführung im Mo-

dul Corporate Management I

Neuer Modulkatalog: Modul „Organisa-

tion und Führung“

Kompetenzziele Lehrveranstaltung: Or-

ganisation / Unternehmensführung

Vorbereitung auf künftige Führungs-

aufgaben

Erlangung von Führungskompetenzen

Erlernen der Zusammenhänge von Or-

ganisation und Führung

Kenntnis der Instrumente der Führung

Unternehmerisches Denken

Nutzung von Kenntnissen über den

Ablauf von Entscheidungsprozesse

Kompetenzziele des Moduls: Organi-

sation und Führung

Die Studierenden können ihre theoreti-

schen und praktischen betriebswirt-

schaftlichen Kenntnisse in Führungssi-

tuationen anwenden, insbesondere bei

grundlegenden Aufgaben des Manage-

ments – Planung, Organisation, Ent-

scheidung, Kontrolle und Betriebsfüh-

rung. Sie kennen unterschiedliche Mo-

delle der Unternehmensorganisation,

der Personalführung und der Füh-

rungsmodelle und –stile und können

diese auf praktische Situationen über-

tragen.

Kompetenzziele der dem Modul zu-

geordneten Lehrveranstaltung „Or-

ganisation und Unternehmensfüh-

rung“:

Die Studierenden sind auf Führungsaufgaben

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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vorbereitet und kennen funktionale Vorausset-

zungen der Unternehmensführung. Sie verste-

hen die Zusammenhänge von Aufbau- und Ab-

lauforganisation und kennen wichtige Instru-

mente der organisatorischen Gestaltung. Sie

können unternehmerisch denken und ihre

Kenntnisse über den Ablauf von Entschei-

dungsprozessen nutzen.

Tabelle 1: Vergleichende Synopse des Modulkatalogs für den

Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Das Beispiel verdeutlicht sowohl die Verbesserung der Aussagefähigkeit der beschrie-

benen Kompetenzziele als auch die Berücksichtigung der Aspekte des „Wissen und

Verstehens“ sowie des „Könnens“, wie sie in den Dublin Deskriptoren gefordert wer-

den.

Soweit die Überarbeitung in den zur Reakkreditierung eingereichten Modulkatalogen

noch nicht in ausreichendem Maße erfolgt sein sollte, wird dies unmittelbar erfolgen.

Der Bearbeitungsumfang der Bachelorarbeit beträgt 10 ECTS-Punkte, von denen 2 ECTS-

Punkte dem praxisbasierten Ausbildungsanteil zugerechnet werden. Im Beschluss der KMK

vom 15.10.2004 zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die

konsekutive Studienstruktur heißt es unter Ziffer 2.4: „Der Bearbeitungsu fang f r ie Ba-

chelorarbeit beträgt 6-12 ECTS-Punkte, die auf die theoriebasierten Ausbildungsanteile an-

zurechnen sin .“ Die v n er IBA v rgen ene antei ige Anrechnung er Bache rarbeit

auf den praxisbasierten Ausbildungsteil ist daher nicht zulässig (vgl. 1.2.4 und 1.3).

Die Verteilung der erreichbaren ECTS der Bachelorarbeit auf den theoriebasierten und

den praxisbasierten Ausbildungsteil ist nach Ansicht der IBA durch den Beschluss der

KMK zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die kon-

sekutive Studienstruktur gerechtfertigt. Dieser Beschluss erlaubt es, die Bachelorarbeit

mit 6 bis 12 ECTS zu versehen. Die IBA hatte sich entschieden, 10 ECTS zu verge-

ben; davon 2 ECTS für den praxisbasierten Anteil. Mithin sind mit den 8 verbleiben-

den ECTS-Kreditpunkten die Mindestzahl von 6 ECTS dem theoriebasierten Ausbil-

dungsteil zugeordnet. Auf den Hinweis der Gutachtergruppe wird die IBA jedoch die

Verteilung ändern und die der Bachelorarbeit zugeordneten ECTS insgesamt dem the-

oriebasierten Ausbildungsteil zuweisen. Zur Erreichung der erforderlichen 30 ECTS

des Praxisteils wird die Assistentenarbeit von 8 auf 10 ECTS aufgewertet. Die Rege-

lungen in der Studien- und Prüfungsordnung werden entsprechend angepasst. Den

diesbezüglichen Monita der Gutachter wird damit Rechnung getragen und die Forde-

rungen der Gutachter sind damit inhaltlich erfüllt.

A s Be ingung f r ie Tei nah e a Pf icht u „Language S i s“ ssen ie Stu ienbe-

werber einen Einstufungstest absolvieren, um das Niveau ihrer Englischkenntnisse nachzu-

weisen. Auf Basis des Tests wird entschieden, ob im ersten Studienjahr ein (nicht kreditier-

tes) Pr pä euti u besucht wer en uss, as auf ie Tei nah e a M u „Language S i-

s“ v rbereitet. Die mit dem Propädeutikum verbundene zusätzliche Arbeitsbelastung für die

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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Studierenden geht aus dem Modulkatalog und dem Studienverlaufsplan nicht hervor und

muss daher transparent gemacht werden.

Diese Darstellung ist nicht korrekt. Sowohl in dem Modulkatalog als auch in dem Stu-

dienablaufplan in der Dokumentation auf S. 93 wird das Propädeutikum dargestellt.

Im Modulkatalog des fachübergreifenden Teils findet sich die Beschreibung des Mo-

duls auf S. 65f. Dort wird auch die studentische Arbeitsbelastung von insgesamt 60

Stunden (40 Stunden davon als Präsenzstunden) beschrieben.

Die Modulbeschreibungen entsprechen größtenteils den Rahmenvorgaben der KMK. Sie

enthalten Angaben zu Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, Lehrformen, Verwend-

barkeit, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Häufigkeit des

Angebots, Arbeitsaufwand und Dauer sowie Angaben zur verwendeten Literatur. Wie bereits

unter Punkt 1.2.1 ausgeführt, sind jedoch die Beschreibungen der Qualifikationsziele und

Lehrinhalte in weiten Teilen des Modulkataloges nicht hinreichend konkret und bedürfen da-

her der Überarbeitung. Hinzu kommt, dass sich die Qualifikationsziele jeweils nicht (im Sinne

des Modularisierungsprinzips) auf das betreffende Modul an sich, sondern auf die einzelnen

Lehrveranstaltungen beziehen.

Zu diesen Kritikpunkten wurde bereits auf S. 26 eingegangen. Nicht korrekt ist die

Darstellung im letzten Satz des obigen Absatzes, dass sich die Qualifikationsziele

nicht auf das jeweilige Modul, sondern die jeweilige Lehrveranstaltung beziehen. Wie

aus dem Modulkatalog eindeutig ersichtlich, gibt es für jedes Modul sowohl eine Be-

schreibung der Kompetenzziele des Moduls als auch der diesem Modul zugeordneten

Lehrveranstaltungen. Beides zusammen genommen gibt den Lehrenden detaillierte In-

formationen, über welches Wissen, Verstehen und Können die Studierenden nach Ab-

schluss des Moduls verfügen sollen.

Ferner weisen die Modulbeschreibungen an einigen Stellen Unstimmigkeiten auf: So werden

stellenweise keine Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen in der dafür vorgesehenen

Tabellenspalte gemacht. Bei einigen Modulen, die nur aus einer Lehrveranstaltung bestehen,

weichen der Modultitel und der Titel der Lehrveranstaltung voneinander ab, was nicht nur für

den Leser verwirrend ist, sondern auch einer Gliederungslogik widerspricht (vgl. z. B. Module

IH-1005.1 oder IH-1005.2). Selbiges gilt für den Sachverhalt, dass es beispielsweise Modulti-

tel mit einer Nummer I, aber keinen weiteren Modultitel mit der Nummer II gibt (z. B. existiert

in er Vertiefungsrichtung In ustrie un Han e ein M u tite „In ustrie e Fertigung I“, aber

ein M u tite „In ustrie e Fertigung II“. benfa s zu be änge n ist in iese Zusa en-

hang der Umstand, dass eine Vielzahl der Module lediglich durchnummeriert ist, während

eine inhaltliche Spezifizierung in den Modultiteln fehlt. Einer kritischen Überprüfung bedürfen

weiterhin einige M u beschreibungen i Hinb ic auf as riteriu „Inha te“. Hier sin teil-

weise die Ausführungen zu den Inhalten bzw. den Kompetenzzielen identisch, obwohl es

sich um unterschiedliche Lehrveranstaltungen handelt (z. B. die Kompetenzziele in den

Lehrveransta tungen „Finanzbuchha tung“ s wie „Bi anzana yse un Bi anzp iti “ im Modul

„ xternes Rechnungswesen“ er ie Inha te er Lehrveransta tungen „In ustrie es C ntr l-

ing“ un „P anung, Durchführung und Kontrolle kommunikationspolitischer Maßnahmen im

Han e “ in en Modulen IH-1006.1 bzw. IH-1006.2).

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

29

Die IBA erkennt diese Unstimmigkeiten und hat sie bereits behoben, da es sich um

Fehler bei der Übertragung aus der Moduldatenbank handelte. Weiterhin werden an-

stelle nummerierter Lehrveranstaltungen – wo möglich und sinnvoll –aussagefähigere

Titel verwendet. Bei Modulen, die nur aus einer Lehrveranstaltung bestehen, werden

Titel der Lehrveranstaltung und Modultitel gleich lauten. Sofern noch Abweichungen

in den Unterlagen bestanden, wurde versäumt, die Modul- bzw. Lehrveranstaltungsti-

tel entsprechend anzupassen.

In der Vertiefungsrichtung „Pers na wirtschaft Pers na ienst eistungen“ ist ie Se esterzu-

r nung einze ner M u e nicht ein eutig (siehe z. B. M u „R utinepr zesse in er Perso-

na wirtschaft“, w zwei Lehrveransta tungen e zweiten Se ester un eine ritte Veran-

staltung dem ersten Semester zugerechnet werden, obgleich das Modul an sich nur ein Se-

mester umfasst).

Hierbei handelt es sich um einen Eingabefehler bei der Beschreibung der Lehrveran-

staltung „Kundenorientiertes Arbeiten“. Diese Lehrveranstaltung findet im Semester 2

und nicht wie eingetragen, in Semester 1 statt. In der Übersicht zu dem zugehörigen

Modul auf S. 344 des Modulkataloges ist jedoch die Zuordnung der Lehrveranstaltung

in Semester 2 korrekt eingetragen. Dieser Fehler wurde bereits korrigiert und an alle

Studienorte entsprechend kommuniziert.

In den Vor-Ort-Gesprächen wurde außerdem deutlich, dass einige Lehrveranstaltungen (z.

B. „Präsentati n un M erati n“ s wie „Inter u ture e petenz“) zu in est an einigen

Standorten in englischer Sprache unterrichtet werden und auch das Kolloquium zur Assisten-

tenarbeit in englischer Sprache abgehalten wird. Dies geht bisher aus den (durchweg

deutschsprachigen) Modulbeschreibungen nicht klar hervor.

An dieser Stelle ist eine Richtigstellung notwendig. Die Vor-Ort-Gespräche der

Kommission mit Studierenden wurden mit Studierenden aus den Semestern 2 bis 6 ge-

führt. Diese Studierenden haben ihr Studium nach dem „alten“ Curriculum aufge-

nommen und werden dies auch nach den dort definierten Rahmenbedingungen ab-

schließen. In der Vergangenheit wurden in der Tat einzelne Lehrveranstaltungen an

einigen Studienorten in englischer Sprache abgehalten. Um eine einheitliche Ausbil-

dung der Studierenden deutschlandweit sicherzustellen, erging in 2011 die Anweisung

an alle Studienorte, sämtliche Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abzuhalten.

Das im vorliegenden Akkreditierungsverfahren eingereichte Curriculum berücksich-

tigt dies bereits. Danach ist die Unterrichtssprache „Deutsch“. Sollten hier in Zukunft

Änderungen vorgenommen werden, muss dies an allen Studienorten einheitlich und in

gleicher Qualität erfolgen. Die Kritikpunkte der Gutachter sind insofern Gegenstands-

los.

Bezüglich der Modulkataloge weisen die Gutachter ergänzend auf Mängel in den Literatur-

angaben hin: So sind viele der angegebenen Publikationen nicht wissenschaftlicher Natur,

die Qualität der Literatur korreliert in einzelnen Fällen nicht mit den übergeordneten Qualifi-

kationszielen des Studienprogramms, es wird keine Differenzierung in Pflichtliteratur und

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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empfohlene Literatur vorgenommen und stellenweise entspricht die Zitierweise nicht den

gängigen wissenschaftlichen Standards.

Die Kritik Gutachter an der wissenschaftlichen Qualität der Studienliteratur hat die

IBA zum Anlass genommen, die zuständigen Fachleiter anzuweisen, die Literaturlis-

ten der einzelnen Module und Lehrveranstaltungen entsprechend zu überarbeiten.

Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass die Angabe von Literatur innerhalb einer

Modulbeschreibung in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben als Bestandteil nicht

explizit gefordert wird. Dennoch sieht die IBA die gute akademische Tradition und die

grundlegende Information der Studierenden als wichtig an und hatte daher entspre-

chende Literaturangaben in die Modulbeschreibungen aufgenommen. Bei allen Litera-

turangaben, sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um grundlegende Quellen.

Darüber hinaus werden den Studierenden durch die detaillierteren Gliederungen, die

von den Lehrenden zu jeder Lehrveranstaltung bereitgestellt und zukünftig im Rah-

men der Einführung von Zentralklausuren den Lehrenden zur Rahmenvorgabe ge-

macht werden, auch detaillierte Literaturangaben bereitgestellt.

Hinsichtlich der Kritik an der Zitierweise ist anzumerken, dass in jedem Teilmodulka-

talog bei den Vorbemerkungen darauf hingewiesen wird, dass die jeweils aktuellen

Auflagen der Lehrbücher Anwendung finden, was auch bei der jährlichen Überarbei-

tung der Modulkataloge Berücksichtigung findet.

Im Modulkatalog waren zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch vielfach mehrere beno-

tete Teilklausuren als Prüfungsleistung vorgesehen, vor allem in den fachspezifischen Vertie-

fungsmodulen. Die Antragstellerin wurde bereits im Vorfeld der Vor-Ort-Begutachtung darauf

hingewiesen, dass dieses vorwiegend lehrveranstaltungsbezogene Prüfungskonzept einen

Verstoß gegen die KMK-Strukturvorgaben darstellt, die durchgängig modulbezogene Prü-

fungen vorsehen. Darauf hin wurden der Modulkatalog und die Prüfungsordnung von der

Antragstellerin entsprechend überarbeitet und in neuer Form der Gutachtergruppe als Tisch-

vorlage zugänglich gemacht. Dennoch tauchen nach wie vor Teilprüfungen im Modulkatalog

auf, z. B. in en Vertiefungs u en f r ie Vertiefungsrichtung „Mar eting uni ati-

n PR“. s wir ffenbar, ass as M u arisierungs nzept des Programms noch nicht

ausgereift ist und zumindest teilweise nur auf dem Papier besteht. Die Gutachter sehen hier-

in einen Mangel.

Die IBA hat den Forderungen modulbezogene Prüfungen durchzuführen, im Zuge der

Nachreichung des Modulkataloges (Tischvorlage bei der Vor-Ort-Begehung) fast voll-

ständig entsprochen. In der Vertiefungsrichtung Marketingkommunikation und PR

finden sich jedoch weiterhin zwei Module, in denen unterschiedliche Prüfungsformen

vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um die Module „Einführung Marketingkom-

munikation/PR“ und „Angewandte Kommunikationstechniken“. Dies wird didaktisch

wie folgt begründet:

Im Modul „Einführung Marketingkommunikation/PR“ ist als Prüfungsform

vorgesehen: Klausur (120 Minuten) und Übungsaufgaben. Übungsaufgaben

ist dabei die Prüfungsform für die dem Modul zugeordnete Lehrveranstaltung

„Grundlagen journalistischen Arbeiten“. Hier ist es Aufgabe der Studierenden

Übungsaufgaben zu bearbeiten, in denen beispielsweise Pressetexte zu verfas-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

31

sen sind. Diese Übungsaufgaben werden von den Studierenden eingereicht

und den Lehrenden bewertet und benotet. Während das Wissen und Verstehen

sowie das Können der Studierenden bezüglich der beiden anderen Lehrveran-

staltungen dieses Moduls sinnvoll mit einer Klausur geprüft werden kann, ver-

tritt die IBA die Auffassung, dass die Inhalte der Lehrveranstaltung „Grundla-

gen journalistischen Arbeitens“ didaktisch sinnvoll nur studienbegleitend in

Form von benoteten Übungsaufgaben geprüft werden kann. Wir halten hier

die Kombination von Klausur und Übungsaufgaben als Prüfungsform aus di-

daktischer Hinsicht für angemessen.

Im Modul „Angewandte Kommunikationstechniken“ ist als Prüfungsform

Projektarbeit und Klausur 60 Minuten vorgesehen. Hier erscheint die didakti-

sche und pädagogische Notwendigkeit nicht in gleichem Maße gegeben, wie

in dem Modul „Einführung Marketingkommunikation/PR“ (s.o.). Es ist daher

möglich, sich auf eine Prüfungsform zu beschränken. Der Modulkatalog wird

daher an dieser Stelle geändert und als alleinige Prüfungsform wird eine Pro-

jektarbeit vorgesehen.

Das M u „Lea ership S i s“ erstrec t sich ber ie gesa te Stu ien auer un sieht eine

Tei pr fungs eistung pr Se ester v r. Das M u „Language S i s“ (Wirtschaftseng isch)

hat eine Dauer von vier Semestern. Gemäß den KMK-Strukturvorgaben sollte hingegen die

Dauer eines Moduls höchstens ein Jahr umfassen. Im Akkreditierungsantrag wird eine aus-

f hr iche Begr n ung f r ie Strec ung es M u s „Lea ership S i s“ ber ie gesa te

Studiendauer gegeben, die die Gutachtergruppe jedoch nicht überzeugen konnte (vgl. Bd. 1,

S. 10 des Antrags). Die Gutachter sehen für die gewählte Art der Modulgestaltung keine

zwingende didaktische Notwendigkeit und stellen daher an dieser Stelle einen Mangel im

Modularisierungskonzept des Ausbildungsgangs fest.

Den Ausführungen der Gutachter kann an dieser Stelle nicht gefolgt werden. Die De-

finition der Module „Leadership Skills“ und „Language Skills“ entspricht den in den

Ländergemeinsamen Strukturvorgaben formulierten Forderungen. Dort heißt es:

„In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlos-

sene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst.

Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen

(z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.).

Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres

umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Zur Reduzie-

rung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prü-

fung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. …

Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul defi-

nierten Lernergebnissen orientieren. Der Prüfungsumfang ist dafür auf das

notwendige Maß zu beschränken. …“ (Anlage: Rahmenvorgaben für die

Einführung von Leistungspunkten, in: Ländergemeinsame Strukturvorga-

ben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen – Be-

schluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom

04.02.2010, S. 1 der Anlage).

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Sowohl das Modul „Leadership Skills“ als auch das Modul „Language Skills“ sind

nach Auffassung der IBA „thematisch und zeitlich abgerundete … Studieneinheiten“.

In den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben wird auch explizit gesagt, dass sich ein

Modul „über mehrere Semester erstrecken kann“, „in der Regel [im Original nicht

Fett] nur mit einer Prüfung abgeschlossen“ wird und sich die „Prüfungsinhalte … an

den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren“ (Anlage: Rahmenvorga-

ben für die Einführung von Leistungspunkten, in: Ländergemeinsame Strukturvorga-

ben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen – Beschluss der

Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010, S. 1 der Anlage).

Die definierten Module stehen nach Auffassung der IBA nicht im Widerspruch zu den

Vorgaben der Kultusministerkonferenz. Zusätzlich ist anzumerken, dass eine Umge-

staltung des Moduls „Leadership Skills“ mit 8 ECTS-Punkten eine grundsätzliche

Überarbeitung des gesamten Modulkataloges erfordern würde, da Module mindestens

5 ECTS-Punkte umfassen sollen und damit das nach Ansicht der Gutachter ansonsten

stimmige Konzept des fachübergreifenden Teils des Studiengangs (vgl. Akkreditie-

rungsbericht S. 11) so nicht mehr realisierbar wäre.

Im Diploma Supplement für den Ausbildungsgang wurde bisher aufgrund der niedrigen Ab-

solventenzahlen auf die Angabe relativer ECTS-Noten verzichtet, dies ist jedoch in Vorberei-

tung. In der Prüfungsordnung muss der Einbezug relativer Noten in das Diploma Supplement

zukünftig verbindlich festgelegt werden.

Der Vorgabe, in der Prüfungsordnung die Einbeziehung relativer Noten in das Diplo-

ma Supplement zukünftig verbindlich festzulegen, wird voraussichtlich im kommen-

den Wintersemester entsprochen werden, wenn eine repräsentative Bezugsgröße von

Absolventen erreicht ist.

Berufspraktische Erfahrungen vor Studienbeginn können im praxisintegrierten Abschnitt des

Studiums angerechnet werden. Dieser umfasst 30 ECTS, was ein Sechstel aller im Studien-

verlauf zu erwerbenden ECTS-Punkte ausmacht. Die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben

der KMK für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom

04.02.2010 sehen vor, dass gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des

Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Ausbildungsgang vorgese-

henen Leistungspunkte anzurechnen sind (vgl. Ziff. A.1.3). Die Anrechnungsregeln müssen

daher in diesem Punkt geändert und entsprechend in der Prüfungsordnung beschrieben

werden. Die IBA sollte in der Prüfungsordnung noch deutlicher machen, dass sie die KMK-

Beschlüsse vom 28.06.2002 und vom 18.09.2008 hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb

des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium

als Qualitätsmaßstab berücksichtigt.

Die Studien- und Prüfungsordnung sieht derzeit in § 26 Abs. 2 vom Umfang her keine

Beschränkung der Anrechnung von Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten an, die

vor Studienbeginn erbracht worden sind. Voraussetzung ist ausschließlich eine für den

Studiengang förderliche Beschäftigung, demnach die Gleichwertigkeit mit den wäh-

rend des Studiums zu erbringenden Praxisleistungen. Diese Regelung entspricht den

bei anderen Anbietern von dualen Studiengängen üblichen Prüfungsordnungen, wie

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z.B. der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW).

Die IBA wird jedoch entsprechend den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der

KMK für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F.

04.02.2010 die theoretische Möglichkeit der Anrechnung beschränken. Demnach

kommt bei insgesamt 30 ECTS für den praxisintegrierten Abschnitt eine Anrechnung

von maximal 15 ECTS in Betracht. Das bedeutet, dass maximal neun Monate der er-

forderlichen 18 Monate Praxiszeit verteilt auf sechs Semester anrechenbar sind. Dies

bedeute einen Quereinstieg in das vierte Semester.

Es ist bewährte Praxis der IBA, einen Quereinstieg unter Anrechnung von Vorleistun-

gen lediglich in das zweite oder im Einzelfall in das dritte Semester zuzulassen (dies

entspricht einer Anrechnung von drei oder sechs Monaten Praxiszeit (5 oder 10

ECTS). Hierbei handelte es sich durchgängig um Vorleistungen, die in vergleichbaren

dualen Studiengängen erbracht worden sind.

Die Studien- und Prüfungsordnung wurde entsprechend geändert, so dass die Forde-

rungen der Gutachter erfüllt sind.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann § 3 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von

Berufsakademien des Landes Hessen vom 12.06 2001 in der Fassung vom 01.07.2006 auf-

grund der unklaren personellen Ausstattung nicht als erfüllt angesehen werden (vgl. Kap.

1.7). Ferner muss in diesem Zusammenhang bemängelt werden, dass für die Vertiefungs-

richtungen „Ban en un Versicherungen“ s wie „In ustrie un Han e “ n ch eine ges n er-

ten Ausbildungsrahmenpläne im Sinne dieses Gesetzes vorliegen. Entsprechende Doku-

mente müssen umgehend erstellt und die Inhalte entsprechend im Studienprogramm umge-

setzt werden.

Die Ausbildungsrahmenpläne befinden sich derzeit bereits in Überarbeitung und wer-

den umgehend den Ausbildungsbetrieben zugänglich gemacht.

Nicht in allen Teilen des Studienprogramms bewerten die Gutachter das vermittelte Fach-

wissen als angemessen. So entsprechen z. B. die fachlichen Inhalte, die in der Vertiefungs-

richtung „Ban en un Versicherungen“ ver itte t wer en, nicht en Min esterwartungen.

Klassische Tätigkeitsgebiete in Banken (Anlagegeschäft, Kreditgeschäft, Auslandsgeschäft,

sonstige Dienstleistungen) bzw. in Versicherungen (Personen-, Sach-, Vermögensversiche-

rungen sowie Versicherungsmathematik) stehen nicht im Vordergrund; stattdessen werden

Lehrgebiete wie Geldpolitik, Simulationsmodelle und Wirtschaftsrecht behandelt, die darüber

hinaus gar nicht fachspezifisch sind.

Die angeführten Kritikpunkte erwecken den Eindruck, dass relevante fachliche Inhalte

nicht vermittelt werden. Dem ist jedoch keineswegs so. Wie aus den Teilmodulkatalo-

gen der Vertiefungsrichtungen ersichtlich, werden die angesprochenen Inhalte durch-

aus vermittelt; dies wurde in der Vergangenheit durch die Akkreditierung der Vertie-

fungsrichtung IHBV dokumentiert. Dennoch bleibt anzumerken, dass Schwerpunkt-

setzung und zeitliche Abfolge der Module laufend überprüft und finden bei einer not-

wendigen Überarbeitung des Studienprogramms Berücksichtigung. Die diesbezügli-

chen Gespräche mit den Gutachtern im Rahmen der Vor-Ort-Begehung haben bereits

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zu IBA-internen sachdienlichen Überlegungen geführt, die der Kritik der Gutachter

Rechnung tragen.

Des Weiteren fä t negativ auf, ass i Vertiefungsfach „Pers na wirt-

schaft Pers na ienst eistungen“ wichtige Tei aspe te wie z.B. „Internati na es Personalma-

nage ent“ un „IT-Unterst tzung er Pers na arbeit“ ausge a ert wer en.

Diese Anregung wird aufgenommen und bei der Überarbeitung des Teilmodulkatalogs

berücksichtigt, so dass dem Votum der Gutachter Rechnung getragen wird.

Da die Beschreibung der Qualifikationsziele im Modulkatalog häufig nicht ausführlich genug

ist, fällt es stellenweise schwer, die Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts im Hinblick auf die

Ziele zu beurteilen. Im fachübergreifenden Teil des Programms ist die Kombination der Mo-

dule bis auf kleinere Einschränkungen stimmig; in einigen Vertiefungsrichtungen (Personal-

management, Sportmanagement, Event-, Messe- und Kongressmanagement, Banken und

Versicherungen, Steuern und Prüfungswesen) ist jedoch keine logische Konfiguration bei der

Anordnung der Module erkennbar. Auch fehlen eine durchgängige Abstimmung der inhaltli-

chen Bezüge sowie ein überzeugendes didaktisches Konzept.

Dem Argument, dass „keine logische Konfiguration bei der Anordnung der Module

erkennbar“ ist, kann seitens der IBA nicht durchgängig gefolgt werden. Die IBA greift

jedoch einige der von den Gutachtern gemachten Anregungen auf. Für die Vertie-

fungsrichtung Event-, Messe- und Kongressmanagement ist eine Änderung in der Zu-

ordnung von Lehrveranstaltungen zu den jeweiligen Modulen vorgenommen worden.

Diese Änderung bezieht sich auf die Module „Veranstaltungsmanagement III“, in dem

nun die Lehrveranstaltungen „Umsetzung und Veranstaltungsmanagement“ sowie

„Veranstaltungstechnik“ vorgesehen sind, „Veranstaltungsmanagement IV“, in dem

dann die Lehrveranstaltungen „Messebranche und Messemanagement“, sowie „Kon-

gressbranche und Kongressmanagement“ zugeordnet sind. Die sich für diese Vertie-

fungsrichtung ergebende logische Konfiguration soll hier exemplarisch verdeutlicht

werden. Im ersten Semester stehen die Einführung in die Veranstaltungsbranche und

die Grundlagen der Veranstaltungskonzeption im Mittelpunkt der Arbeit. Die Studie-

renden kennen damit das Umfeld ihres gewählten Studienthemas und die Grundlagen

um hier erfolgreich agieren zu können. Im zweiten Semester bildet die Ideen- und

Konzeptentwicklung einen Schwerpunkt. Diese Aufgabe steht stets am Anfang einer

Eventorganisation. Zweiter Semesterschwerpunkt ist das Zusammenspiel von Veran-

staltungen und Kommunikation sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Diese Themen finden

so ausführlich und zu einem so frühen Zeitpunkt im Studium Platz, da Veranstaltun-

gen sehr oft Bestandteil von Kommunikationskonzepten sind (Stichwort Marketinge-

vent und Eventmarketing). Die Studierenden erfassen diese Zusammenhänge und sind

in der Lage, diese Zusammenhänge bereits in der Veranstaltungskonzeption zu be-

rücksichtigen. Ebenso ist die Beherrschung der Wirkungsmechanismen der Kommu-

nikation eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung unverwechselbarer

und nachwirkender Events.

Im dritten Semester verfügen die Studierenden mit dem Kennen und Verstehen der

Eventtechnik über die kompletten Grundlagen zur konkreten Umsetzung von Events

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und können diese entsprechend anwenden. Das 4. Semester ist zwei wichtigen Spezi-

albereichen der Eventbranche vorbehalten: Dem Messe- und Kongressbereich. In bei-

den Feldern bauen die Studierenden auf die grundsätzlichen Kenntnisse des Veranstal-

tungswesens und des Veranstaltungsmanagements aus den vorangegangenen Semes-

tern auf.

Die speziellen Rechtsfragen der Veranstaltungsbranche und das Risikomanagement

bilden die Studieninhalte des 5. Semesters. Die wissenschaftliche Behandlung dieser

Themen ist für eine umfassende Erfassung des Gesamtrahmens des Veranstaltungs-

managements unerlässlich. Abgeschlossen wird das Studium mit der intensiven Befas-

sung mit Veranstaltungsstätten. Dieses Thema steht bewusst am Ende des Studiums.

Studierende, die die Vielfalt der Veranstaltungsbranche beherrschen, verfügen über

die Fähigkeit, die Anforderungen an unterschiedliche Veranstaltungsstätten für die

verschiedenartigen Veranstaltungen zu erkennen und anzuwenden.

Die Abfolge der Veranstaltungen und Module erweckt häufig den Eindruck der Beliebigkeit;

vielfach treten inhaltliche Redundanzen und irreführende Vermischungen bzw. unscharfe

Definiti nen v n Begriff ich eiten auf (s z. B. ie Bezeichnung er Sub u e „Sp rtver-

ar tung“ un „Sp rt ar eting“ i M u „Sp rt anage ent III“). A er ings wur e in en

Vor-Ort-Gesprächen auch deutlich, dass derartige Mängel im Modulkatalog den Fachdozen-

ten durchaus bewusst sind und in der Praxis nach Möglichkeit durch funktionierende (eher

informelle) Abstimmungsprozesse ausgeglichen werden.

Diese Anregungen wurden bereits von der wissenschaftlichen Leitung und den Fach-

leitern diskutiert und damit umgesetzt.

Der allgemeine und die speziellen Teile des Curriculums sind ebenfalls nicht optimal aufei-

nander abgestimmt; auch hier finden sich vielfach inhaltliche Überschneidungen (z. B. im

Marketing oder im Controlling), was auch im Gespräch mit den Studierenden deutlich wurde.

Die Gutachter stellen hier einen Mangel fest und sehen die Notwendigkeit einer entspre-

chenden Überprüfung bzw. Überarbeitung des Curriculums und des Modulhandbuches als

gegeben.

Dieser Kritikpunkt der Gutachter ist in der vorstehenden Formulierung nicht zutref-

fend. Insbesondere die bessere inhaltliche und zeitliche Abfolge der Module im fach-

übergreifenden und fachspezifischen Teil war bereits Anlass zur grundlegenden Über-

arbeitung der Modulkataloge. Wenn die Gutachter zur Fundierung ihrer Kritik die mit

Studierenden geführten Gespräche anführen, dann ist ihnen in diesem Punkt entschie-

den zu widersprechen. Die Gutachter haben Vor-Ort-Gespräche mit Studierenden aus

den Semestern 2 bis 6 geführt. Wenn Studierende die zeitliche Abfolge von Modulen

kritisiert haben, dann betraf dies die Modulabfolge im „alten“ Curriculum und nur ei-

nige wenige Module bzw. Lehrveranstaltungen. In den diesem Reakkreditierungsver-

fahren zugrundeliegenden neuen Modulkatalogen wurden diese Probleme jedoch be-

reits beseitigt. Die Gutachter haben offensichtlich die erfolgten inhaltlichen Verbesse-

rungen und Veränderungen nicht erkannt bzw. nicht gewürdigt. Die diesbezügliche

Kritik der Gutachter ist also gegenstandslos.

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36

Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens werden nur im ersten Semester in einer

gesonderten Lehrveranstaltung vermittelt, eine weitere Lehrveranstaltung zum wissenschaft-

lichen Arbeiten, z. B. zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit fehlt. Wissenschaftliches Arbei-

ten soll nach Aussagen der Dozenten kontinuierlich im Studienverlauf angewandt werden,

vor allem durch das Verfassen schriftlicher Praxis- und Assistentenarbeiten. Dennoch ist

dieser Teil des Curriculums kritisch zu betrachten: in den Praxis- und Assistenzarbeiten so-

wie auch den Lehrveranstaltungen wird häufig das Ziel der wissenschaftlichen Befähigung

zugunsten einer starken Fokussierung auf berufspraktische Zusammenhänge in den Hinter-

grund gedrängt. Die der Gutachtergruppe im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegten

Praxis-, Assistenten- und Bachelorarbeiten bestätigten insgesamt den Eindruck, dass eine

dem Bachelor-Niveau angemessene wissenschaftliche Befähigung der Studierenden nicht

generell gewährleistet ist.

Die Bachelorarbeiten ließen z. B. durchgängig eine angemessene Herausarbeitung von For-

schungslücken und eine nachvollziehbare Formulierung von Forschungsfragen und Hypo-

thesen vermissen. Ferner enthielten die vorgelegten Arbeiten keine wissenschaftliche Ein-

ordnung der Untersuchungsergebnisse und keine kritische Reflexion der gewählten Metho-

den.

Die Gutachter vermitteln grundlegende Zweifel an der wissenschaftlichen Befähigung

der Studierenden. Dabei wird implizit unterstellt, dass Studierende der IBA im Rah-

men ihres Bachelor-Studiums weitgehende wissenschaftliche Kenntnisse und Befähi-

gungen erwerben müssten und das Studium an der IBA diesem Anspruch nicht gerecht

werde. Hier ist eine grundsätzliche Klarstellung erforderlich. In den „Ländergemein-

samen Strukturvorgaben“ wird als Forderung für Bachelor-Studiengänge folgendes

definiert:

Als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, müssen

die Bachelorstudiengänge wissenschaftliche Grundlagen (im Original nicht

fett), Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entspre-

chend dem Profil der Hochschule vermitteln“ (Ländergemeinsame Struktur-

vorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen –

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom

04.02.2010, S. 2).

„In Bachelorstudiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen (im Ori-

ginal nicht fett), Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen

entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt.

Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Ba-

chelorstudiengängen sichergestellt.“ (Ländergemeinsame Strukturvorgaben

für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen – (Beschluss

der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010, S. 5).

Weiterhin ist in dem „Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien

in der Fassung vom 1. Juli 2006 -- Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.11.2011

bis 31.12.2016“ des Landes Hessen die Aufgabe der Berufsakademien in § 1 (1) und

(2) wie folgt definiert:

„Die Berufsakademien sind besondere Bildungseinrichtungen des tertiären Be-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

37

reichs. Sie sind Einrichtungen nichtstaatlicher Träger, die eine mindestens

dreijährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbil-

dung (im Original nicht fett) vermitteln…“

„Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung und aus einem

Studium an der Berufsakademie. Die beiden Ausbildungsbestandteile sind

aufeinander abgestimmt (duales Studium).

Aus den gesetzlichen Vorgaben wird deutlich, dass nicht die wissenschaftliche Befä-

higung im Vordergrund des Bachelorstudiums an einer Berufsakademie steht, sondern

die „wissenschaftsbezogene und zugleich praxisbezogene Ausbildung“ und hierzu

gemäß der ländergemeinsamen Strukturvorgaben „wissenschaftliche Grundlagen, Me-

thodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil

der Hochschule und des Studiengangs“ zu vermitteln sind. Diese Forderungen sieht

die IBA als grundsätzlich erfüllt an. Dennoch sieht sich die IBA in der Pflicht, hin-

sichtlich der Vermittlung von Methodenkompetenz und der Vertiefung des Wissens

Verbesserungen zu erreichen. Bei der Überarbeitung der Modulkataloge wurde dies

bereits berücksichtigt. So wird beispielsweise der Umfang der Lehrveranstaltungen

zum wissenschaftlichen Arbeiten von bisher einem ECTS auf drei ECTS ausgeweitet

(siehe hierzu auch S. 37 und S. 39). Zudem werden Aspekte der Methodenkompetenz

in den Lehrveranstaltungen verstärkt berücksichtigt. Zur Intensivierung der Betreuung

der Studierenden bei den Praxisarbeiten werden seit dem Wintersemester 2011/12 ab

dem zweiten Semester jeweils 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten fest eingeplant.

Hier bietet sich den Dozenten ebenfalls die Möglichkeit, verstärkt die wissenschaftli-

che Befähigung der Studierenden zu fördern. Darüber hinaus sind in dem Modulkata-

log des fachübergreifenden Teils sowohl bei der Anfertigung der Assistenten- als auch

der Bachelorarbeit jeweils 10 Präsenzstunden vorgehsehen, in denen die Fachdozenten

die Studierenden hinsichtlich der Aspekte einer wissenschaftlich fundierten Bearbei-

tung des jeweiligen Themas anleiten und unterstützen.

Auch wenn die IBA die Aufgaben der Berufsakademie entsprechend dem „Gesetz

über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien in der Fassung vom 1. Juli

2006“ in ihrem Studiengang als erfüllt sieht, legt sie auf die wissenschaftliche Befähi-

gung der Studierenden in ihrem überarbeiteten Curriculum besonderen Wert. Damit

sehen wir die Forderungen der Gutachter als erfüllt an.

F r ie Praxisarbeiten wer en „aus Gr n en er Qua itätssicherung ... v n er wissenschaft-

ichen Leitung f r a e Stu ien rte bergreifen The en v rgegeben“ (B . 1 es Antrags, S.

21). Die Aufgabenstellung beschränkt sich allerdings jeweils auf die Beschreibung einzelner

Abteilungen bzw. Aufgabenbereiche im Praxisbetrieb (z. B. Aufbau- bzw. Ablauforganisation,

Marketing, Rechnungswesen, Controlling). Offensichtlich werden überwiegend deskriptive

Anforderungen gestellt. Notwendig wäre es stattdessen, dass die Studierenden sich bereits

ab dem 1. Semester mit analytischen Fragestellungen beschäftigen. Die Studierenden soll-

ten deshalb im Benehmen mit ihren Ausbildungsbetrieben dem Verantwortlichen der Berufs-

akademie entsprechende Themenvorschläge machen können, die von der Berufsakademie

genehmigt werden müssten.

Wie zuvor schon ausgeführt, stärkt die IBA den Bereich des wissenschaftlichen Arbei-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

38

tens. Je ein zusätzlicher Kreditpunkt aus diesem Bereich wird in den Semestern zwei

und drei zugeordnet. Die dadurch notwendige Reduzierung der Kreditpunkte in ande-

ren Modulen ist in den Modulen „Rechnungswesen“ und „Kosten und Finanzma-

nagement“ von 8 auf 7 ECTS möglich. Damit bleibt die Gesamtzahl der Kreditpunkte

in den jeweiligen Semestern unverändert.

Es ist auch nicht plausibel, dass die IBA nach der anspruchsvolleren Assistentenarbeit im 4.

Semester erneut eine Praxisarbeit im 5. Semester vorsieht. Entweder sollte die Assistenten-

arbeit ins 5. Semester verschoben werden oder eine andere Prüfungsform (z. B. eine münd-

liche Transferprüfung) vorgesehen werden.

Dieser Kritikpunkt überrascht, da genau diese Abfolge von den Gutachtergruppen der

vorangegangenen Akkreditierungsverfahren nicht bemängelt wurde. Zudem sind in je-

dem Semester Praxisanteile zu leisten, die durch den Praxistransfer und die Assisten-

tenarbeit erbracht werden. Auch aus pädagogischer und didaktischer Sicht erscheint es

sinnvoll, die umfangreichere Assistentenarbeit im 4. Semester zu belassen. Damit

steht den Studierenden das fünfte Semester zur Reflektion und Vorbereitung der Ba-

chelorarbeit besser zur Verfügung. Auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Befä-

higung der Studierenden ist diese Vorgehensweise sinnvoll.

Im Curriculum werden insgesamt 30 ECTS-Punkte dem praxisbasierten Ausbildungsanteil

zugerechnet. (Da ie Lehrveransta tung „Grun agen wissenschaft ichen Arbeitens“ e

M u „Praxistransfer I“ zugerechnet wir , entfa en genau gen en 31 CTS auf en pra-

xisbasierten Anteil.) Dies entspricht zwar der im KMK-Beschluss zur Einordnung von Ba-

chelorausbildungsgängen an Berufsakademien vom 15.10.2004 festgelegten Mindestanzahl,

schließt jedoch eine (nicht zulässige) anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit mit ein (vgl.

1.2.2).

Wie bereits auf S. 27 ausgeführt, wird die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte für die As-

sistentenarbeit von 8 auf 10 angehoben und die Bachelorarbeit nur noch ausschließlich

auf den theoriebasierten Anteil angerechnet. Um dies zu ermöglichen sind Änderun-

gen im Curriculum durchzuführen, da sonst die Gesamtzahl von 180 ECTS Punkten

überschritten würde. Es ist dabei angedacht, die Lehrveranstaltung „Finanzwissen-

schaft“ des Moduls „Aspekte der Wirtschafts- und Finanzpolitik“ im sechsten Semes-

ter aus dem Curriculum zu streichen und die verbleibende Lehrveranstaltung „Natio-

nale und internationale Wirtschaftspolitik“ dem Modul „Grundlagen der Volkswirt-

schaftslehre“ im zweiten und dritten Semester zuzuordnen. Eine solche Modifikation

ist aus Sicht der IBA für die Studierenden fachlich sinnvoll und didaktisch vertretbar.

20 der 30 ECTS-Punkte im praktischen Bereich werden über die Anfertigung der Praxisarbei-

ten erbracht, die im ersten bis dritten sowie im fünften Semester in enger Abstimmung mit

dem Ausbildungsbetrieb zu erstellen sind und betriebspraktische Probleme behandeln. Ob-

gleich die Themen der Arbeiten von der IBA vorgegeben werden und die Fachdozenten die

abschließende Bewertung vornehmen, entstand bei der Gutachtergruppe durch die Lektüre

der vorgelegten Praxisarbeiten der Eindruck, dass diese nicht in ausreichendem Maße von

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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den Dozenten der IBA qualitätsgesichert, betreut, inhaltlich begleitet und geprüft werden. Die

Gutachter bewerten dies als einen Mangel (vgl. 1.10). Weiterhin wird empfohlen, die Praxis-

arbeiten zu benoten, da sie ein zentrales Element des Curriculums darstellen und die Beno-

tung von Prüfungsleistungen erfahrungsgemäß die Motivation der Studierenden und die Ar-

beitsqualität steigert.

Diese Anregungen werden von der IBA aufgenommen. Gespräche mit Studierenden

haben gezeigt, dass diese eine Benotung der Praxisarbeiten als wünschenswert erach-

ten. Im Zuge der Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde von den Dozenten bereits für

die Bewertung der Praxisarbeiten aus dem Sommersemester 2011 ein deutlich überar-

beiteter und präzisierter Bewertungsbogen verwendet, was bei den Studierenden auf

eine sehr positive Resonanz führte. Den Gutachtern konnten jedoch zum Zeitpunkt der

Vor-Ort-Begehung noch keine auf der Grundlage dieser Bewertungsbögen beurteilten

Praxisarbeiten vorliegen, da sie sich zu diesem Zeitpunkt in der erstmaligen Anwen-

dung befanden. Eine intensivierte Betreuung der Studierenden bei den Praxisarbeiten

findet seit dem Wintersemester 2011/12 statt in dem ab dem zweiten Semester hierfür

jeweils 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten fest eingeplant sind. Auch hier bietet

sich den Dozierenden die Möglichkeit, die wissenschaftliche Befähigung der Studie-

renden zu fördern. Den Empfehlungen der Gutachter wird in dieser Hinsicht Rech-

nung getragen.

Darüber hinaus bemängeln die Gutachter das Fehlen inhaltlich und zeitlich differenzierter

Ausbi ungsp äne f r ie Vertiefungsrichtungen „In ustrie un Han e “ s wie „Ban en un

Versicherungen“. Bisher iegt nur ein vera teter P an v r, er ge äß er fr heren Stru tur

beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen abdeckt und die kürzlich vorgenommene Ausdif-

ferenzierung in zwei getrennte Vertiefungen nicht berücksichtigt.

Der Ausbi ungsp an f r ie Vertiefungsrichtung „H te - un T uris us anage ent“ enthä t

keine zeitliche Differenzierung; zu e ist er „Rah enp an f r ie Praxisphasen in en Ba-

che rstu iengängen“ inha t ich sehr a ge ein geha ten. n retere Aussagen wären hier

zumindest stellenweise wünschenswert. Die Aufgabe der Ausbilder in den Betrieben ist im

Rahmenplan wie f gt efiniert: „Der Ansprechpartner ntr iert i inverneh en it er

Berufsakademie die Einhaltung des Praxisplans und begleitet die am Ende vom Studieren-

den zu erstel en e Praxisarbeit, ie wie eru v n eine Fach zenten zu bewerten ist.“

(Bd. 2.1 des Akkreditierungsantrags, S. 21) Aus diesem Satz geht nicht deutlich hervor, dass

die Letztverantwortung für die Lehrinhalte sowie für die Abstimmung von Theorie und Praxis

bei der IBA und nicht bei den Betrieben liegt. Hier sollte entsprechend eine andere Formulie-

rung gewählt werden.

Wie bereits ausgeführt, sind die Ausbildungspläne in Überarbeitung und werden zeit-

nah umgesetzt und an die Studierenden und Betriebe kommuniziert. Die Anregung

wird aufgenommen, die Letztverantwortung der IBA für die Lehrinhalte eindeutig zu

formulieren. Den Empfehlungen der Gutachter wird damit nachgekommen.

Die Gestaltung des Studienplans gewährleistet durchgängig die Studierbarkeit des Pro-

gramms. Zu Abstimmungszwecken erhalten alle Ausbildungsbetriebe zu Beginn den Stu-

dienplan der Studierenden zur Kenntnis. Aus den Gesprächen mit den Studierenden wurde

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jedoch auch deutlich, dass besonders in den kleineren Unternehmen die inhaltliche und or-

ganisatorische Abstimmung zwischen Theorie und Praxis häufig unzureichend ist.

Dieses Problem wurde seitens der IBA bereits erkannt. Ab dem SS 2012 müssen die

Studierenden standarisierte Ausbildungsberichte führen aus denen die geforderten in-

haltlichen Aspekte den tatsächlichen Tätigkeiten in den Betrieben gegenübergestellt

werden. Hierzu wird eine grundlegende Überarbeitung der Berichtshefte gegenwärtig

vorgenommen. Diese Berichte sind von den Studierenden auszufüllen und den Aus-

bildungsbetrieben gegenzuzeichnen und dann von den Studierenden in regelmäßigen

Intervallen bei den Studienberatern ihres Studienortes einzureichen. Die Studienbera-

ter haben dann die Aufgabe, zu prüfen, ob die in den jeweiligen Semestern vorgesehe-

nen inhaltlichen Aspekte des Studiengangs in den Praxisbetrieben auch tatsächlich

vermittelt wurden und sind angewiesen gegebenenfalls bei den Ausbildungsbetrieben

zu intervenieren. Bisher waren Studierende sehr zögerlich in der Rückmeldung an die

IBA, wenn in den Praxisbetrieben eine unzureichende Verknüpfung der theoretischen

Inhalte mit den praktischen Tätigkeiten gegeben war, weil sie befürchteten, dass sich

dies negativ auf ihr Arbeitsverhältnis auswirken könnte. Insbesondere bei kleineren

Betrieben, in denen nur ein Studierender beschäftigt ist, ist natürlich offensichtlich,

dass die „Beschwerde“, die einem Studienberater Anlass zur Intervention gibt, auch

von diesem Studierenden kommt. Mit den von den Ausbildungsbetrieben gegenge-

zeichneten Ausbildungsberichten, liegt ab dem Sommersemester 2012 ein institutiona-

lisiertes „neutrales“ Rückmeldesystem vor, das der IBA die Gegensteuerung und die

Identifikation von Praxisbetrieben ermöglicht, die nicht den Qualitätsanforderungen

gerecht werden.

Es ist offensichtlich auch nicht durchgängig sichergestellt, dass der Betreuer im Praxisbetrieb

zumindest über einen dem Bachelorniveau entsprechenden Abschluss verfügt (was vor dem

Hintergrund der Qualitätssicherung des Programms zumindest wünschenswert wäre) und

dass der Betrieb alle im Ausbildungsplan genannten Einsatzgebiete auch tatsächlich anbie-

ten kann.

Die Vertriebsmitarbeiter sind angewiesen, diese Aspekte bei der Auswahl der Ausbil-

dungsbetriebe noch stärker als bisher zu berücksichtigen.

Laut den Antragsunterlagen werden Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung an

der IBA durchgeführt; ein erster Testlauf wurde im WS 2010/11 vorgenommen. Der entspre-

chende Erhebungsbogen ist zwar in den Unterlagen enthalten, jedoch wurden weder die

konkreten Ergebnisse im Rahmen der Begehung vorgelegt, noch ist deutlich geworden, wel-

che konkreten Rückschlüsse bzw. welche Maßnahmen aus ihnen abgeleitet wurden. Ein

standardisiertes Verfahren zur Überprüfung des Workloads existiert zum gegenwärtigen

Zeitpunkt offenbar nicht. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel.

Ein Konzept ist bereits vorhanden und eine erste Erhebung wurde bereits durchge-

führt. Der Fragebogen ist in den Antragsunterlagen vorhanden. Zum Zeitpunkt der

Vor-Ort-Begehung lagen jedoch noch keine Auswertungen der SS 2011 durchgeführ-

ten ersten Erhebung vor, sind aber mittlerweile vorhanden und sollen nachfolgend

kurz dargestellt werden. An der Erhebung haben insgesamt 615 Studierende von allen

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Studienorten und aus allen Vertiefungsrichtungen teilgenommen. Erhoben wurden

qualitative und quantitative Aspekte der Arbeitsbelastung. Die ersten nun vorliegen-

den Ergebnisse bestätigen die grundlegenden Einschätzungen der IBA-Leitung und

der Arbeitsbelastungsberechnung im Wesentlichen. Auf die qualitative Frage, wie die

Arbeitsbelastung empfunden wird, ergab sich im Mittel ein hohe bis angemessene aber

im Rahmen der Erwartungen (vor Studienbeginn) liegende Arbeitsbelastung. Bei der

Erhebung der qualitativen Aspekte wird von den Studierenden die betriebliche Ar-

beitszeit am häufigsten als Hauptgrund für die Arbeitsbelastung angeführt, gefolgt von

Prüfungsvorbereitung und Präsenzzeiten. Dieses Bild wird im Wesentlichen auch

durch die tatsächliche Arbeitsbelastung in Stunden pro Woche belegt. In der Summe

aus Präsenzzeiten, Zeiten für Vor- und Nachbereitung und Klausurvorbereitung sowie

betriebliche Arbeitszeiten ergibt sich ein Mittelwert von 51,6 Stunden (Median = 50

Stunden) und liegt damit im Rahmen der errechneten und im Antrag auf S. 22 in Ab-

schnitt 1.4.3 dargestellten Werte. Für die betrieblichen Arbeitszeiten ergibt sich ein

Mittel von 26,2 Stunden pro Woche, das damit über den eigentlichen 20 Stunden ver-

traglicher Arbeitszeit liegt. Dieses Ergebnis wurde auch erwartet und wird zum Ge-

genstand von Gegensteuerungsmaßnahmen durch die wissenschaftliche Leitung der

IBA und die Studienberater in den Betrieben. Auch hier wird das von den Studieren-

den zu führende Berichtsheft und die Gegenzeichnung durch den Betrieb bessere In-

terventionsmöglichkeiten geben. Detailliertere Auswertungen nach Studienorten und

Vertiefungsrichtungen werden zeitnah ergänzt.

Zu Beginn des Sommersemesters 2012 wird eine Wiederholung der Arbeitsbelas-

tungsstudie durchgeführt.

Ein Teil der betrieblichen Arbeitszeit wird als Selbstlernzeit für den theoretischen Ausbil-

dungsteil angerechnet. Die Studierenden sollen während dieser Zeit Transferaufgaben im

Praxisbetrieb absolvieren. Allerdings wird nicht systematisch erfasst, welche Aufgaben die

Studierenden während der Selbstlernzeiten am Lernort Betrieb tatsächlich wahrnehmen und

ob diese im Einklang mit den Ausbildungsrahmenplänen sowie mit den in den Modulbe-

schreibungen formulierten angestrebten Qualifikationszielen stehen. Aus den Grundsätzen

der IBA für die Eignung von Praxisbetrieben (vgl. Bd. 2.1 des Antrags, S. 77) geht zwar her-

vor, dass die Studierenden monatlich über die Online-Plattform ILIAS einen Bericht über ihre

Tätigkeiten im Unternehmen abzugeben haben, dies wurde allerdings in den Vor-Ort-

Gesprächen nicht kommuniziert.

Siehe hierzu die Anmerkungen bezüglich des überarbeiteten Konzeptes zur Überprü-

fung der Tätigkeiten der Studierenden in den Praxisbetrieben und der damit zusam-

menhängenden Einführung der neu konzipierten Berichtshefte auf S. 40 dieser Stel-

lungnahme.

Wie unter 1.1 und 1.3 bereits ausgeführt, werden die angestrebten Qualifikationsziele häufig

nur unklar formuliert. Daher kann auch die Eignung der Prüfungen zur Erreichung dieser

Ziele nicht immer eindeutig bewertet werden. Dennoch wird zumindest stellenweise erkenn-

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bar, dass die Prüfungsformen teilweise den zu erlangenden Kompetenzen nicht adäquat

sind: So umfasst zum Beispiel das Modul EMK 1004 (Veranstaltungsmanagement IV) – un-

benommen der Frage der generellen Notwendigkeit des Moduls im Curriculum – die zu er-

ernen e Fähig eit, „ ie v rhan ene Techni in Veransta tungsstätten zu ana ysieren un

Ergänzungen durch bi e Techni zu p anen un zu steuern“ (vg . B . 2.2 es Antrags, S.

288). Diese Kompetenz kann jedoch nur schwerlich durch eine Klausur nachgewiesen wer-

den.

Diese Anregung wird berücksichtigt. Als Prüfungsform wird hier für die Studierenden

zukünftig eine Projektarbeit angesetzt.

Insgesamt sehen die Gutachter noch Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Prüfungsfor-

en: Abgesehen v M u „Lea ership S i s“, w Pr je tarbeit un Präsentati nen i

Vordergrund stehen, liegt das Hauptgewicht noch immer auf der Klausur als Prüfungsform.

Die Gutachter empfehlen daher, im Sinne einer verstärkten Kompetenzorientierung noch

mehr auf andere Prüfungsformen wie mündliche Prüfungen, Referate, Case Studies, Pro-

jektarbeiten etc. zurückzugreifen und dadurch einen ausgewogenen Prüfungsmix zusam-

enzuste en. Dies gi t insbes n ere auch f r as M u „Language S i s“ (Wirtschaftseng-

lisch), das bisher nur eine Klausur als Modulprüfung vorsieht.

Diese Anregungen werden aufgenommen.

Die in der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegte Auswahl von Klausuren ist primär auf Wissens-

reproduktion ausgerichtet und weniger auf problemlösungsorientierte Aufgabenstellungen.

Dies deckt sich auch mit den Kompetenzzielen der entsprechenden Module, deren Fokus auf

en Bereichen „ ennen“ un er „Wissen“ iegt (z. B. Tei u IH-1005.2). Nach Auskunft

der Lehrenden wird der Anteil an wissensbasierten Prüfungsaufgaben im Studienverlauf

schrittweise zugunsten anwendungsorientierter Fragestellungen reduziert, die Gutachter

hatten jedoch keine Gelegenheit, sich davon zu überzeugen.

Wegen der großen Anzahl von Modulen, Semestern, Vertiefungsrichtungen und Stu-

dienorten, die in diesem Akkreditierungsverfahren zu begutachten waren, konnten aus

logistischen und räumlichen Gründen nicht alle Klausuren direkt zur Einsicht bereit

gestellt werden. Durch eine nicht optimale Auswahl von Klausuren wurde der Ein-

druck erweckt, dass die Prüfungsformen ihren Fokus auf den Aspekten des Kennens

und Wissens haben. Grundsätzlich wären jedoch an den Studienorten Darmstadt und

Heidelberg auf Rückfrage alle Klausuren dieser Studienorte durch die Gutachter ein-

sehbar gewesen. Über die Bereitgestellten hinausgehend, wurden jedoch von den Gut-

achtern keine weiteren Klausuren oder andere Prüfungsleistungen zur Einsicht ver-

langt.

Entsprechend dem Studiengangskonzept werden mit fortschreitendem Studienverlauf

vermehrt Klausuren und Prüfungsaufgaben gestellt, die Transferleistungen der Studie-

renden prüfen, und damit den Aspekt des Verstehens und Könnens in den Vorder-

grund stellen. Im Zuge der Einführung von Zentralklausuren für alle Studienorte wird

es darüber hinaus möglich sein, diesem Aspekt verstärkt Rechnung zu tragen.

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Nach wie vor sieht die Prüfungsordnung stellenweise die Durchführung von Teilmodulprü-

fungen vor, was letztlich auf das Fortbestehen eines lehrveranstaltungsbezogenen (anstatt

modulbezogenen) Prüfungskonzeptes hinweist. Gelegentlich bestehen Modulklausuren of-

fenbar auch aus zwei separaten Teilen, die sich jeweils auf eine Lehrveranstaltung beziehen

und getrennt voneinander bearbeitet werden können, deren Ergebnisse aber in dieselbe Ge-

samtnote einfließen.

Das M u „Lea ership S i s“ u fasst verschie ene Pr fungs eistungen ber ie gesa te

Dauer des Studiums hinweg (Präsentation/Projektarbeit/Referate). Für diese Regelung liegt

nach Ansicht der Gutachter bisher keine überzeugende didaktische Begründung vor.

Entsprechend der flexibilisierten Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungs-

punktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen der „Ländergemeinsamen

Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-Studiengängen“ besteht jetzt

grundsätzlich die Möglichkeit, Module über mehrere Semester zu strecken („ein Mo-

dul kann … sich aber auch über mehrere Semester erstrecken“). Dennoch hat die IBA

bereits Änderungen des Modulkatalogs für die zu akkreditierenden Studiengänge vor-

genommen. Das ehemals aus 8 ECTS bestehende und über 6 Semester laufende Mo-

dul „Leadershipskills“ wird ergänzt um die bereits erwähnten zusätzlichen Lehrveran-

staltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten (2 ECTS). Damit ist eine Aufteilung in

zwei Module à 5 ECTS möglich, die sich über jeweils drei Semester erstrecken. Damit

wird die Bedeutung wissenschaftlichen Arbeitens für die Studierenden über den ge-

samten Studienverlauf hin deutlich.

Während § 17 Abs. 2 der Prüfungsordnung fordert, das Thema der Assistentenarbeit mit der

Ausbi ungsstätte abzusti en, f r ert § 20 Abs. 2 ie Absti ung it er „Bi ungsstätte“.

Der Sprachgebrauch sollte vereinheitlicht werden.

Dies ist bereits geändert.

§ 13 der Prüfungsordnung verweist in Absatz 3 und 7 auf § 13 Abs. 5. Die Wiederholung

eines Semesters ist jedoch in § 13 Abs. 4 geregelt. Dieser Verweisfehler sollte korrigiert

werden.

Dies ist bereits geändert.

Die Prüfungsordnung regelt den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung. Ein

Testat über die Rechtsprüfung der Prüfungsordnung wurde eingereicht, jedoch heißt es dort

bereits i in eitungssatz: „eine verbin iche Rechtspr fung Ihrer „Stu ien- und Prüfungs-

ordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Internationalen

Berufsa a e ie er F+U Unterneh ensgruppe gG bH“ wur e ir nicht bertragen.“ Ab-

sch ießen wir i Testat festgeste t, ass „nach gängiger Praxis ie Rechtsför ig eit einer

Prüfungsordnung im Rahmen des A re itierungsverfahrens festzuste en [ist]. … s ann

hierzu vorbereitend bestätigt werden, dass die mir vorgelegte Studien- und Prüfungsordnung

en ge ten en Rechtsv rschriften entspricht.“ ( rgänzungen zur D u entati n zu Re-

Akkreditierungsantrag der IBA, S. 60-61) Die Rechtsgültigkeit der Prüfungsordnung kann

daher nicht abschließend festgestellt werden.

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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Der Akkreditierungsbericht stellt fest, dass die Rechtsgültigkeit der Prüfungsordnung

nicht abschließend festgestellt werden könne. § 3 Abs. 6 des hessischen „Gesetz über

die staatliche Anerkennung von Berufsakademien“ (BA-Gesetz) sieht vor, dass die

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung – worunter auch das den Rechtsvor-

schriften entsprechende Prüfungsverfahren gehört – im Rahmen einer Evaluation zu

prüfen sind. Dies kann wie vorliegend im Rahmen einer Akkreditierung erfolgen (vgl.

§ 3 Abs. 6 Satz 2 BA-Gesetz). Mithin hat die Akkreditierung die Rechtsförmigkeit zu

prüfen. Hierzu wurde ohne entsprechende Verpflichtung seitens der IBA ein Rechts-

gutachten eingeholt. Ausweislich des vorliegenden Testates wird bestätigt, dass „die

… vorgelegte Studien- und Rahmenprüfungsordnung den geltenden Rechtsvorschrif-

ten entspricht.“

Ab dem Wintersemester 2011/12 soll an der IBA ein System der Zentralprüfungen insbeson-

dere für Klausuren eingeführt werden. Die Gutachter begrüßen dies als sinnvolle Verbesse-

rungsmaßnahme, da hierdurch die Qualitätssicherung der Prüfungen wesentlich erleichtert

wird und die zuständigen Lehrenden dadurch entlastet werden. Bisher bedurfte jede Klausur

an jedem Standort der vorherigen Sichtung und Genehmigung durch die Wissenschaftlichen

Leiter der Studienorte und den Prüfungsausschuss. Die Gutachter empfehlen, die Qualitäts-

sicherung vom Wissenschaftlichen Leiter auf die jeweiligen Studiengangsverantwortlichen zu

übertragen.

Diese Anregung wird von der IBA mit der Einführung der Zentralklausuren für alle

Studienorte umgesetzt. In einem System von Zentralklausuren kann die operative prü-

fungsbezogene Qualitätssicherung auf die jeweiligen Leiter der Vertiefungsrichtungen

übergehen. Für den Bereich der fachübergreifenden Module werden die jeweiligen

Modulverantwortlichen mit der operativen Qualitätssicherung beauftragt. Im gegen-

wärtigen, jedoch auslaufenden System ist noch durch die wissenschaftliche Leitung

sicherzustellen, dass eine Vergleichbarkeit der Inhalte der Prüfungen an allen Studien-

orten gegeben ist. Mit dem neuen System der Zentralklausuren wird eine nicht uner-

hebliche Entlastung der wissenschaftlichen Leitung und des Prüfungswesens erreicht.

Zentralklausuren sind somit nicht nur aus Gründen der Qualitätssicherung, sondern

auch aus organisatorischen Gründen vorteilhaft. Hiermit kommen wir auch der auf S.

17 des Akkreditierungsberichtes geforderten Entlastung der wissenschaftlichen Lei-

tung und des Leiters des Prüfungswesens nach (siehe hierzu auch S. 48 dieser Stel-

lungnahme)

Umfang und Art der Kooperation zwischen der IBA und den Praxispartnern gehen im Detail

aus den zwischen Studierenden und Unternehmen geschlossenen Praxisverträgen sowie

aus en „Grun sätzen f r ie ignung v n Praxisbetrieben“ herv r. A er ings nnte nicht

abschließend geklärt werden, welche Maßnahmen die IBA im Einzelnen zur Überprüfung der

Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Unternehmen ergreift (vgl. 1.9 und

1.10). Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung ergaben sich zudem Hinweise auf Abweichungen

(siehe 1.4). Die Gutachter sehen hierin einen Mangel.

Die Studierenden der IBA haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei Problemen direkt

an die Studienberater und die wissenschaftliche Leitung der Studienorte und der IBA

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zu wenden. Diese sind verpflichtet, die jeweiligen Fälle nachzuverfolgen und indivi-

duell Abhilfe zu schaffen, sei durch Mediationsgespräche zwischen Betrieb und Stu-

dierendem, durch Vermittlung eines neuen Betriebes, oder durch Trennung von dem

Praxisbetrieb. Weiterhin werden die an allen Studienorten regelmäßig durchgeführten

Treffen mit den Praxisbetrieben dazu verwendet, Anforderungen an die Eignung der

Praxisbetriebe und der betrieblichen Betreuer sowie die Einhaltung der Verfahrens-

weisen deutlich zu machen und diese einzufordern.

Bei der Erstakkreditierung des Ausbildungsgangs im Jahr 2008 und auch bei den beiden

darauf folgenden Verfahren war die knappe personelle Ausstattung ein besonders kritischer

Punkt. Dennoch wurden der Gutachtergruppe zur Reakkreditierung keine transparenten und

belastbaren Unterlagen zur personellen Ausstattung vorgelegt.

Die eingereichten Dokumente zur personellen Ausstattung können nicht abschließend bele-

gen, dass an allen Studienstandorten kontinuierlich mindestens 40% der Lehre von fachlich

einschlägigen hauptamtlichen Lehrkräften erbracht werden, die die Einstellungsvorausset-

zungen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen erfüllen. Die Übersicht

über die Anteile professorabler Lehre an den einzelnen Standorten lässt zwar erkennen,

dass die 40%-Grenze im laufenden Wintersemester und im nächsten Sommersemester ver-

einzelt leicht unterschritten wird, jedoch werden diese Lücken laut Angaben der IBA durch

flexible Deputatskonten der professorablen Lehrenden ausgeglichen – d. h., die Lehrenden

sind bei vorübergehendem Mehrbedarf auch flexibel an anderen Standorten einsetzbar. Die

dadurch entstehende erhöhte Belastung soll dann durch Reduktion des Lehrdeputats in

nachfolgenden Semestern wieder ausgeglichen werden. Allerdings wurde für das laufende

Studienjahr nicht deutlich, wer genau an welchen Standorten die vorhandenen Lücken füllen

soll und an welcher Stelle der flexible Personaleinsatz grundsätzlich und verbindlich geregelt

ist.

Der flexible Personaleinsatz bezieht sich zunächst auf die Verrechnung von zu viel,

bzw. zu wenig geleisteten Deputatsstunden über die Semester hinweg und erst in zwei-

ter Linie auf den flexiblen Einsatz der professorablen Lehrkräfte an den verschiedenen

Studienorten. Die Verflechtung und der planmäßige Einsatz der Lehrkräfte ist in An-

lagenband 2 des Antrages dargelegt. Dort ist zum einen ersichtlich, welcher Anteil des

Deputats einer professorablen Lehrkraft an einem Studienort zu erbringen ist. Darüber

hinaus finden sich im Antrag auch die Planung der Deputatsstunden für die einzelnen

Studienorte bis zum SS 2012 sowie das aus der Zusammenführung beider Planungen

resultierende Quorum. Für die nachstehenden Ausführungen wurde insbesondere die

Kapazitätsplanung (Planung der zu erbringenden Deputatsstunden) bis zum SS 2013

ergänzt, um die Quorumsplanung sowie die Personalaufwuchsplanung zu verdeutli-

chen.

Die aggregierte Quorumsplanung und damit auch die Personalaufwuchsplanung ist

nachfolgender tabellarischer Übersicht für den Zeitraum bis einschließlich SS 2013 zu

entnehmen. Eine weitergehende Planung wird als unseriös erachtet, da die für das

Quorum relevante Basis „Deputatsstunden an einem Studienort“ von (1) der Anzahl

der Gruppen in einem Semester, (2) der Anzahl der Blockungen an einem Standort

und von (3) der Gruppengröße abhängt. Für bereits immatrikulierte Studierenden-

Jahrgänge sind diese Größen gegeben. Aber auch hier ergeben sich Anpassungsmög-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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lichkeiten, z.B. für die Planung der Blockungen. Auch war es an verschiedenen Stu-

dienorten möglich, parallele Gruppen zusammen zu legen. Hierdurch kann dann bei-

spielsweise für eine Zusammenfassung von 2 Gruppen zu einer Gruppe für alle auf die

Zusammenlegung folgenden Semester die Anzahl der notwendigen Deputatsstunden

halbiert werden. Auch hinsichtlich der Blockungsplanung ergibt sich hier Gestal-

tungspotential. Eine Optimierung der Anzahl der Blockungen unter den didaktischen

und wirtschaftlichen Aspekten findet gegenwärtig statt. Damit wird eine Reduzierung

der zu erbringenden Deputatsstunden realisiert und damit die Erfüllung des Quorums

positiv beeinflusst. Maßgeblich ist jedoch, dass aus didaktischen und pädagogischen

Gründen eine Gruppengröße von 48 Studierenden nicht überschritten wird. Für zu-

künftig zu immatrikulierenden Studierenden legen die Anzahl der Gruppen, die an ei-

nem Studienort aufgenommen werden sollen, sowie die Anzahl der fachspezifischen

Blockungen, die an einem Studienort durchgeführt werden sollen, die Anzahl der zu

erbringenden Deputatsstunden fest. Die im Anlagenband dargestellte Kapazitätspla-

nung wurde erweitert bis zum SS 2013. Es wird angenommen, dass es an allen Stu-

dienorten gelingt, in den kommenden Wintersemestern zwei parallele Gruppen Studi-

enanfänger aufzunehmen. In den Sommersemestern wird davon ausgegangen, dass je-

der Studienort in der Lage ist, eine Gruppe neuer Studierender aufzunehmen. Dies

wird als realistisch erachtet. Eine größere Anzahl von Gruppen ist unwahrscheinlich.

Aus diesen Annahmen ergeben sich die in untenstehender Tabelle resultierenden „zu

erbringenden Deputatsstunden lt. Kapazitätsplan“. Für den Studienort Berlin ergeben

sich durch das auslaufende Wochenmodell und den Abgang von Jahrgängen mit einer

größeren Zahl (> 2) von kleinen Gruppen rückläufige Deputatsstunden.

Hieraus ergeben sich die im dem Bereich „Notwendiges Stellenäquivalent bei 40%

professorabler Lehre“ angegebenen notwendigen Stellen der jeweiligen Semester.

Durch den Vergleich dieser Werte mit den zum WS 2011/2012 bereits besetzten, bzw.

in Besetzung befindlichen Stellen (1. Spalte der Tabelle) ergibt sich der „notwendige

Aufwuchs gegenüber dem WS 2011/2012“. Positive Werte bedeuten dabei, dass zu-

sätzliches professorables Personal anzustellen ist. Negative Werte hingegen bedeuten,

dass gegenüber der zur Erfüllung des Quorum notwendigen Anzahl zu viel an Perso-

nal vorhanden ist.

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SS

20

12

WS

20

12

/20

13

SS

20

13

Berlin 4,00 4076 3920 3660 3268 4,12 3,96 3,70 3,30 0,12 -0,04 -0,30 -0,70

Bochum 1,25 1076 1276 1336 1422 1,09 1,29 1,35 1,44 -0,16 0,04 0,10 0,19

Darmstadt 3,66 3450 3798 4002 3878 3,48 3,84 4,04 3,92 -0,18 0,18 0,38 0,26

Erfurt 1,50 1386 1402 1950 2182 1,40 1,42 1,97 2,20 -0,10 -0,08 0,47 0,70

Hamburg 1,50 1296 1502 1570 1790 1,31 1,52 1,59 1,81 -0,19 0,02 0,09 0,31

Heidelberg 4,09 3636 3630 3292 3608 3,67 3,67 3,33 3,64 -0,42 -0,42 -0,76 -0,45

Köln 2,00 1740 1890 2282 2468 1,76 1,91 2,31 2,49 -0,24 -0,09 0,31 0,49

München 1,00 1106 1312 1470 1690 1,12 1,33 1,48 1,71 0,12 0,33 0,48 0,71

Göttingen 0,50 220 434 658 832 0,22 0,44 0,66 0,84 -0,28 -0,06 0,16 0,34

Nürnberg 0,50 220 434 658 832 0,22 0,44 0,66 0,84 -0,28 -0,06 0,16 0,34

Summe: 20 18206 19598 20878 21970 18,39 19,80 21,09 22,19 -1,61 -0,20 1,09 2,19

zu erbringende

Deputatsstunden lt.

Kapazitätsplanung im:

Notwendiges Stellenäquivalent

bei 40% professorabler Lehre

An

za

hl p

rofe

sso

rab

ler

Ste

lle

n im

WS

20

11

/20

12

Notwendiger Aufwuchs

gegenüber WS 2011/20122 im:

Tabelle 2: Kapazitäts- und Personalplanung für den Zeitraum Wintersemester 2011/12 bis

Sommersemester 2013

In der Tabelle ist ersichtlich, dass an einzelnen Studienorten (z.B. München und Berlin

im WS 2011/2012) die 40%-Grenze zwar leicht unterschritten wird, die IBA aber

bundesweit im WS 2011/2012 1,6 Stellen mehr vorhält als zur Erfüllung des 40%-

Quorums notwendig. Laut Aussage des hessischen Ministeriums ist das 40%-Quorum

nicht auf einzelne Studienorte, sondern auf die Gesamtzahl der Lehr- und Deputats-

stunden zu beziehen. Damit ergibt sich für das WS 2011/2012 eine Übererfüllung, und

bei den gegebenen Annahmen zukünftige Entwicklung für das WS 2012/2013 und das

SS 2013 IBA-weit ein Bedarf von 1,09 und 2,19 zusätzlichen Stellen.

Seit der Einreichung der Antragsdokumente und Vorort-Begehung haben sich jedoch

gegenüber der Planung Veränderungen ergeben. Die für den Studienort Darmstadt

vorgesehene professorable Lehrkraft hat nicht wie vorgesehen den Dienst angetreten.

Weiterhin hat sich die IBA von dem am Studienort Nürnberg eingesetzten Kollegen

getrennt. Hierfür ist – zusätzlich zu den an den Studienorten Köln/Bochum, München

und Hamburg zu besetzenden Positionen – im Zuge der momentan laufenden Aus-

schreibung (Stellenanzeige in Die Zeit vom 12.1.2012) entsprechender Ersatz zu fin-

den. Bis dato sind 29 qualifizierte Bewerbungen eingegangen. Auswahlgespräche sind

für März 2012 terminiert. Bei der Besetzung der Stellen wird besonderer Augenmerk

auf die fachliche Qualifikation der Bewerber in den Bereichen Steuer- und Prüfungs-

wesen, Industrie und Handel, Banken und Versicherungen, Gastronomiemanagement,

sowie Event- Messe- und Kongressmanagement gelegt, um die Fachleitungen durch

festangestellte professorable Lehrkräfte zu verstärken.

Die bisherige Planung der Stellen für hauptberufliches Personal hart an der 40 %-Schwelle

führt beinahe zwangsläufig dazu, dass die tatsächliche Personalausstattung mehr oder we-

niger deutlich unter 40 % liegt. Dieser Mangel lässt sich nur beheben, wenn die IBA ihre Per-

sonalplanung realistischer gestaltet, also z. B. einen Planwert von 45 oder 50 % ansetzt.

Dann kann Fluktuation des Personals und Aufwuchs der Studienkapazitäten leichter aufge-

fangen werden, ohne dass die entsprechende Vorschrift des hessischen Gesetzgebers ver-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

48

letzt wird.

Die Forderung, bei der Quorumsplanung 45 bis 50% zugrunde zu legen, wird ent-

schieden zurückgewiesen. Ein Anteil von 50% würde bedeuten, dass basierend auf den

oben erläuterten Planungen durchschnittlich ca. 5 zusätzliche Stellen zu besetzen wä-

ren, und dies obwohl nur ein Quorum von 40% erforderlich ist. Die Forderung nach

einem Quorum von 45-50% lässt jegliches wirtschaftliches Denken außer Acht. Die

Erfüllung eines Quorums von 45-50% würde für ein privatwirtschaftliches Unterneh-

men wie die IBA bedeuten, mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. €

350000.— p.a. belastet zu werden, was betriebswirtschaftlich für die IBA nicht akzep-

tabel ist. Eine verbesserte Planung des Personaleinsatzes, beispielweise durch verbes-

serte Abstimmung der oben dargestellten Berechnung der Studierendenkapazität, oder

durch längere Kündigungsfristen für professorable festangestellte Lehrkräfte sind

Maßnahmen, deren Notwendigkeit bereits erkannt wurde und entsprechend umgesetzt

wird.

Insgesamt sind die Zuständigkeiten des Lehrpersonals nicht immer deutlich, bzw. die Ver-

antwortungsbereiche erscheinen teilweise zu umfangreich. Dies gilt vor allem für diejenigen

Lehrenden, die ständig intensiv in die administrativen Abläufe auf Leitungsebene eingebun-

den sind: So sind sowohl der Wissenschaftliche Leiter als auch der Leiter des Prüfungswe-

sens trotz vielfältiger Verpflichtungen mit dem vollen Lehrkontingent von 18 SWS in die Be-

rechnungen einbezogen. Eine angemessene Wahrnehmung aller mit diesen vielfältigen

Funktionen verbundenen Aufgaben erscheint den Gutachtern kaum möglich.

Im Zuge zusätzlicher Stellen für professorables Personal sowie der Einführung von

Zentralklausuren werden der wissenschaftliche Leiter und der Leiter des Prüfungswe-

sens erheblich entlastet.

Für vereinzelte Lehrbeauftragte wurden bisher keine Lebensläufe eingereicht, sodass nicht

beurteilt werden kann, ob sie über die notwendigen einschlägigen Kenntnisse in ihrem Fach-

gebiet verfügen. Darüber hinaus geht nicht für alle als professorabel ausgewiesenen Leh-

renden deren ausreichende Qualifikation eindeutig aus den Unterlagen hervor. Zum Zeit-

punkt der Vor-Ort-Begehung waren insgesamt 2,5 Professorenstellen noch nicht bzw. noch

nicht wieder besetzt, dennoch sind sie in die Deputatsplanung für das laufende Studienjahr

mit eingerechnet. In dieser ungesicherten personellen Ausstattung sehen die Gutachter ei-

nen Mangel.

Dieser Mangel wird durch die zuvor beschriebenen aktuellen Verfahren zur Besetzung

der derzeit noch fehlenden Professorenstellen behoben. Die Vollständigkeit der Le-

bensläufe wird gegenwärtig überprüft und fehlende Lebensläufe werden ergänzt. In

diesem Zusammenhang wird die Datenbank für die Lehrbeauftragten gegenwärtig

vollständig überarbeitet und als zentrales Informations- und Lenkungssystem des Do-

zenteneinsatzes der IBA implementiert.

Zudem wiesen die Studierenden auf eine zwar bereits verbesserte, jedoch immer noch teil-

weise unzureichende Abstimmung der Dozenten untereinander hin. Dies gelte vor allem für

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49

den fachübergreifenden Teil des Studiums, wo es wiederholt zu Überschneidungen und Aus-

lassungen im vermittelten Lehrstoff komme. In den einzelnen Vertiefungsrichtungen wurde

hingegen die Abstimmung der Lehrkräfte als sehr gut beschrieben. Positiv zu werten sind

auch die regelmäßig stattfindenden standortübergreifenden Dozententreffen.

Der monierte Sachverhalt ist insofern nicht korrekt, als sich die teilweise berechtigten

Aussagen der Studierenden nur auf das „alte“ Curriculum beziehen können. Genau

diese Kritikpunkte der Studierenden wurden von der Wissenschaftlichen Leitung zum

Anlass genommen, das Curriculum so zu überarbeiten, wie es dem Antrag auch beige-

legt und von den Gutachtern im Akkreditierungsbericht auch als stimmig bezeichnet

wurde. Hier wäre also eher das funktionierende Qualitätssicherungssystem der IBA

von den Gutachtern zu erwähnen gewesen als Probleme der Vergangenheit zu monie-

ren, die bereits behoben wurden.

Darüber hinaus wurde in den Vor-Ort-Gesprächen deutlich, dass die IBA keine systemati-

schen Maßnahmen zur Personalentwicklung, -qualifizierung und -weiterbildung ergreift. Wei-

terbildungen des Personals werden zwar grundsätzlich unterstützt und auch vereinzelt sei-

tens der IBA angeboten, man verlässt sich jedoch dabei zu stark auf die Eigeninitiative der

Lehrenden. Ein umfassendes Konzept – vor allem zur didaktischen Weiterbildung des größ-

tenteils in Nebentätigkeit beschäftigten Lehrpersonals – ist nicht dokumentiert. Auch dies

wird von den Gutachtern bemängelt.

Diese Anregung wird von der IBA aufgenommen. Bereits am 17. Februar 2012 wurde

eine didaktische Schulung von 12 Lehrbeauftragten und professorablen Lehrkräften al-

ler Studienorte in der Nutzung und Durchführung eines Unternehmensplanspiels

durchgeführt. Weitere Schulungen hierfür werden sich Sommersemester 2012 an-

schließen. Darüber hinaus finden im Sommersemester 2012 – die Terminierung wird

zurzeit abgestimmt – studienortübergreifend didaktische und pädagogische Weiterbil-

dungen des Lehrpersonals der IBA sowie Schulungen aller Mitarbeiter im systemi-

schen Denken statt.

Der Vertrag zur Reakkreditierung des Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre umfasst

auch insgesamt vier neue Standorte. Im Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass es keiner

Vor-Ort-Begutachtung an den neuen Standorten bedarf, jedoch stattdessen belastbare Un-

terlagen zur räumlichen und sächlichen Ausstattung eingereicht werden müssen.

Für die beiden neuen Standorte Göttingen und Nürnberg wurden bereits jeweils Gebäu-

degrundrisse und Angaben zur räumlichen und technischen Ausstattung in tabellarischer

Form vorgelegt. Ergänzend wäre die Vorlage der Mietverträge hilfreich. Sämtliche relevanten

Unterlagen müssen auch für die Standorte Lindau und Kassel zur Verfügung gestellt werden.

Die fehlenden Unterlagen werden umgehend nachgereicht. Für die Studienorte Lindau

und Kassel werden Unterlagen mit Aufnahme des Studienbetriebes eingereicht.

Die Vor-Ort-Gespräche haben weiterhin eine mangelnde sächliche Ausstattung im Biblio-

theksbereich erkennen lassen. An beiden besuchten Standorten beschränkte sich die Aus-

stattung auf einen Handapparat mit – größtenteils nicht ausleihbarer – Präsenzliteratur, die

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

50

nicht in allen Fällen die einschlägigen Grundlagenwerke und die wichtigsten Fachzeitschrif-

ten mit einschließt. Gerade auch hinsichtlich einiger Vertiefungsrichtungen ist die Literatursi-

tuation unzureichend, was aufgrund der spezifischen Anforderungen an eben diese Fachlite-

ratur auch durch die Existenz von Universitätsbibliotheken am Standort nicht immer kompen-

siert werden kann. An den anderen Standorten ist dies offenbar ähnlich. Die Gutachter se-

hen hierin einen Mangel. Es muss gewährleistet sein, dass die Studierenden Zugriff zumin-

dest auf die wichtigste Grundlagenliteratur und zentrale Zeitschriften haben, entweder in

Form von Printmedien oder digital über Online-Portale. Sollte dies an der IBA selbst nicht

möglich sein, muss der problemlose Zugang der Studierenden zu anderen adäquaten Biblio-

theken dauerhaft gesichert sein.

Seit 1.11.2011 existiert für alle Studierenden und Mitarbeiter der IBA ein IP-basierter

Zugang zu den Datenbanken von www.wiso-net.de. Dieser Zugang umfasst WISO

wirtschaftswissenschaftliche Referenzen, inklusive der Volltexte/Fachzeitschriften,

WISO Praxis sowie WISO eBooks. Über Benutzerkennung und Passwort ist es allen

Studierenden der IBA darüber hinaus möglich, auch von anderen Standorten aus ein

das System zu nutzen. Dieser Zugang war bereits bei der Vorortbegehung verfügbar,

wurde jedoch von den Gutachtern aus zeitlichen Gründen wohl nicht geprüft.

Darüber hinaus ist – wie eine nochmalige im Dezember durchgeführte Prüfung erge-

ben hat – an allen Studienorten der Zugang zu den Vorort vorhandenen öffentlichen

Bibliotheken kostenfrei möglich. Für den Studienort Köln wurde dies zwischenzeitli-

che ebenfalls sichergestellt.

Verlauf und Prüfungsanforderungen des Ausbildungsgangs einschließlich der Nachteilsaus-

gleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind in der Studien- und Prüfungsord-

nung enthalten bzw. auf der Internetseite der IBA dokumentiert und veröffentlicht. Es muss

jedoch sowohl in der Ordnung als auch in den Informations- und Werbematerialien eindeutig

klar gemacht werden, dass ausreichende Englischkenntnisse eine Zugangsvoraussetzung

zum Studium sind. Das erwartete Mindestniveau sollte eindeutig definiert sein (hier empfeh-

len die Gutachter die Orientierung an gängigen internationalen Standards wie z. B. dem TO-

EFL-Test oder dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).

Für Studieninteressierte werden regelmäßig Informationstage angeboten, an denen bereits

eine intensive individuelle Beratung stattfindet, z. B. hinsichtlich der Wahl der Vertiefungs-

richtung. Im Vertiefungsfach Personalwirtschaft/ Personaldienstleistungen ist es bisher nicht

gelungen, den Bedarf der Wirtschaft an ausgebil eten „Pers na ern“ urch eine entspre-

chend große Zahl von Studierenden bzw. Absolventen zu decken. Offenbar muss die Attrak-

tivität des Vertiefungsfaches in der Außendarstellung verbessert und die Werbung für das

Fach intensiviert werden.

Die IBA nimmt die Anregungen auf.

Die bisherige Entwicklung der IBA zielte vorrangig auf kontinuierliche Expansion durch die

ständige Einführung neuer Vertiefungsrichtungen und Studienorte ab. Es ist zu vermuten,

dass dies die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements für

die bereits eingeführten Studienprogramme beeinträchtigt. Ein standortübergreifendes Quali-

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tätsmanagement ist offenbar bisher an der IBA noch nicht implementiert. Obwohl die Einrich-

tung der Stelle eines Qualitätsmanagementbeauftragten in die richtige Richtung weist, ist

bisher kein Konzept zur Weiterentwicklung des Ausbildungsganges erkennbar, das die Er-

gebnisse aus Evaluationen und sonstigen Untersuchungen und Befragungen berücksichtigt.

Der Lernort Betrieb ist ebenfalls nur unzureichend in die Qualitätsmanagementmaßnahmen

der Berufsakademie einbezogen. Die Gutachter betrachten dies als einen Mangel.

Die Aussage der Gutachter, dass an der IBA bisher kein Konzept für die Weiterent-

wicklung erkennbar sei, „… das die Ergebnisse von Evaluationen und sonstigen Un-

tersuchungen und Befragungen berücksichtigt..“, ist in dieser Form nicht zutreffend.

Auf S. 36 des Akkreditierungsantrages wird auf die durchgeführten Maßnahmen zur

Qualitätssicherung hingewiesen. Dort wird auch verdeutlicht, dass es gerade die Er-

gebnisse von Evaluationen sowie systematische Gruppen- und Einzelgespräche waren,

die Anlass zur Überarbeitung der Studienprogramme gaben. Dadurch wurden bereits

erhebliche Verbesserungen erzielt und das System wird es auch in Zukunft ermögli-

chen, die Prozesse und die Qualität des Studiums an der IBA kontinuierlich zu verbes-

sern. Auch das System der Qualitätssicherung wird permanent weiterentwickelt, wobei

die Anregungen der Gutachter Berücksichtigung finden.

Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Absolventenbefragungen, die dem Antrag beige-

fügt bzw. nachgereicht wurden, sind aufgrund der bisher sehr überschaubaren Absolventen-

zahlen und der Rücklaufquoten von unter 50% nicht oder nur bedingt aussagekräftig, zumal

die Befragungsergebnisse sich zwangsläufig auf die Anfangsphase der IBA beziehen, in der

Gründungsmängel erfahrungsgemäß nahezu unvermeidbar auftreten. Dennoch weisen die

Ergebnisse deutlich auf zu behebende Mängel u. a. im Bereich der Studienberatung, in der

Gestaltung des Curriculums und hinsichtlich der didaktischen Kompetenz der Lehrenden hin.

Bei den Vor-Ort-Gesprächen entstand zudem der Eindruck, dass die Ergebnisse der Befra-

gungen innerhalb der IBA nicht ausreichend kommuniziert und reflektiert worden sind.

Die Ergebnisse der Befragungen zur Studierbarkeit (vgl die Ausführungen dieser Stel-

lungnahme auf S. 40) stehen allen Mitarbeitern und Studierenden der IBA auf Anfrage

zur Verfügung; sie werden zudem in den regelmäßigen Team-Meetings ausführlich

besprochen.

In organisatorischer Hinsicht kann das Konzept des Ausbildungsgangs als stimmig bezeich-

net werden. Die hinreichende inhaltliche Verzahnung der Theorie- und Praxisphasen ist je-

doch bisher fraglich, da die IBA die Abstimmung der praktischen und theoretischen Lehrin-

halte zu stark den Praxisbetrieben überlässt und die vorhandenen Rahmenausbildungspläne

zeitlich und sachlich nicht immer differenziert genug sind (vgl. 1.3).

Es existiert kein für die Gutachter erkennbares Konzept zur kontinuierlichen Überprüfung der

Kontinuität und Qualität der praktischen Ausbildung am Lernort Betrieb (vgl. 1.3 und 1.9).

Wie bereits dargestellt, sind die Ausbildungspläne momentan in Überarbeitung. Damit

werden die von den Gutachtern geäußerten Kritikpunkte bereits aufgegriffen. Die

Ausbildungspläne finden Eingang in die von den Studierenden zu führenden und von

den Ausbildungsbetrieben regelmäßig gegenzuzeichnenden Berichtshefte.

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Stellenweise bietet es sich an, Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleich-

heit auch als Lehrinhalte in den Ausbildungsgang zu integrieren – so z. B. in der Vertiefungs-

richtung „Pers na wirtschaft un Pers na ienst eistungen“.

Diese Anregung wird von der IBA aufgenommen und mit den Fachleitern diskutiert.

Die IBA hat aus der Vorort-Begehung wertvolle Hinweise und Anregungen für die

Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Bachelor-Studiengangs gewonnen und

überwiegend bereits umgesetzt. Wie unter Punkt Fehler! Verweisquelle konnte nicht

gefunden werden. erläutert, kann eine privatwirtschaftlichen Berufsakademie den

Nachweis der hinreichenden personellen Ausstattung (siehe Tabelle 2 auf S. 47) im-

mer nur für einen überschaubaren Zeitraum erbringen, in Abhängigkeit von den Stu-

dierendenzahlen.

Abschließende Bemerkungen der IBA

Die IBA erachtet den Prozess der Akkreditierung als unverzichtbares und nützliches

Instrument der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihres Ausbildungsangebo-

tes. Insofern werden viele Hinweise und Anregungen des Akkreditierungsberichtes

zeitnah aufgenommen und umgesetzt.

Dennoch sind aus Sicht der IBA folgende Klarstellungen zu dem Gutachterbericht

notwendig:

Offensichtlich sind Bestimmungen und Regelungen des hessischen „Gesetz

über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien“, das für die IBA

maßgeblich ist, von den Gutachtern nicht durchgängig berücksichtigt worden.

Insofern sind vermeintliche Tatbestandsschilderungen in dem Gutachterbe-

richt unzutreffend.

Zudem haben die Gutachter die flexibilisierten Rahmenvorgaben für die Ein-

führung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studien-

gängen der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung

von Bachelor-Studiengängen“ bei Feststellung vermeintlicher Mängel des

Curriculums nicht hinreichend beachtet.

Mehrere Monita der Gutachter beziehen sich auf das „alte“ Curriculum des

Studiengangs, das zum Zeitpunkt der Vorort-Begehung bereits grundlegend

überarbeitet war und den Gutachtern in dieser überarbeiteten Form vorlag.

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2 SAK-Beschluss v. 10.07.2012

Die SAK nimmt den Bewertungsbericht der Gutachtergruppe mit Besorgnis zur Kenntnis. Der

Bericht lässt erkennen, dass der Ausbildungsgang innerhalb der letzten drei Jahre nicht we-

sentlich verbessert wurde und der Großteil der Empfehlungen aus den vorangegangenen

Akkreditierungsverfahren nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden ist. Dieser Eindruck

konnte auch durch die Stellungnahme der IBA vom 12.03.2012 sowie durch die im Mai und

Juni 2012 nachgereichten Unterlagen nicht vollständig ausgeräumt werden, obgleich positive

Entwicklungen erkennbar sind und einige der festgestellten Mängel als behoben betrachtet

werden können.

Die SAK beschließt das Akkreditierungsverfahren für den Ausbildungsgang Betriebswirt-

schaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) aufgrund folgender Mängel für 18

Monate auszusetzen.

1. Die Darstellung der Qualifikationsziele des Ausbildungsgangs entspricht nicht den

Erwartungen und Anforderungen. Die Qualifikationsziele sind im Modulhandbuch

nicht in der notwendigen Ausführlichkeit und Klarheit beschrieben. Das Ziel der wis-

senschaftlichen Befähigung der Studierenden spiegelt sich nicht in angemessenem

Umfang in den Modulbeschreibungen wider. (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010)

2. Der Ausbildungsgang vermittelt nach wie vor nicht in allen Teilen eine dem Bachelor-

Niveau adäquate Wissensverbreiterung und -vertiefung sowie instrumentale und sys-

temische Kompetenzen gemäß dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschul-

abschlüsse. Die mit der verkürzten Frist der Erstakkreditierung verknüpften Bedenken

der Gutachter sind trotz des nunmehr erhöhten Anteils an Lehrveranstaltungen zum

wissenschaftlichen Arbeiten nicht vollständig ausgeräumt. (Kriterium 2.2, Drs. AR

85/2010)

3. Die vermittelten Fachinhalte sind nicht in allen Teilen des Studienprogramms qualita-

tiv und quantitativ angemessen. So sind die fachspezifischen Inhalte insbesondere

der Vertiefungsrichtung „Banken und Versicherungen“, aber auch von „Event-, Mes-

se- und Kongressmanagement“ sowie „Steuern und Prüfungswesen“ nochmals

grundlegend zu überarbeiten. Die Lehrinhalte sind insgesamt nicht durchweg schlüs-

sig auf die Qualifikationsziele der jeweiligen Module, den veranschlagten Workload

und die Literaturangaben abgestimmt. (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010).

4. Einzelne Module schließen mit mehr als einer endnotenrelevanten Prüfung ab, ohne

dass hierfür eine schlüssige Begründung vorliegt. Trotz der bereits erfolgten Überar-

beitungen ist erkennbar, dass es sich um ein lehrveranstaltungsbezogenes (anstatt

modulbezogenes) Prüfungskonzept handelt. Die Prüfungen sind insgesamt zu stark

auf den Bereich „Wissen und Verstehen“ konzentriert und zu wenig auf die Überprü-

fung von Kompetenzen ausgerichtet. (Kriterien 2.2 und 2.5, Drs. AR 85/2010)

5. Die Module „Leadership Skills I und II“ sowie „Language Skills“ überschreiten die

Dauer eines Studienjahres; die Begründung der IBA für diese Art der Studienplange-

staltung konnte die Gutachtergruppe nicht überzeugen. Ferner ist das Modul „Lea-

dership Skills“ durch die nachträgliche Integration von Lehrinhalten zum Wissen-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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schaftlichen Arbeiten inhaltlich nicht mehr hinreichend kohärent. (Kriterium 2.2, Drs.

AR 85/2010)

6. Außerhochschulisch erworbene Qualifikationen können bisher nur auf den praxisba-

sierten Anteil des Studiengangs angerechnet werden. Aus der Prüfungsordnung

muss deutlich hervorgehen, dass eine Anrechnung außerhochschulischer Qualifikati-

onen in einer Höhe von bis zu 50% des gesamten Studienprogramms (inklusive der

theoriebasierten Anteile) ermöglicht wird.

7. Die Prüfungsordnung wurde bisher keiner hinreichenden Rechtsprüfung unterzogen.

(Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010)

8. Die Module des Ausbildungsgangs sind vielfach nicht stimmig aufeinander aufgebaut,

sondern weisen zahlreiche inhaltliche Überschneidungen und Redundanzen auf, vor

allem an den Schnittstellen zwischen dem fachübergreifenden und den fachspezifi-

schen Teilen sowie innerhalb der einzelnen Vertiefungsrichtungen. Die Modulinhalte

sind daher zu überarbeiten und aufeinander abzustimmen, um diese Mängel zu be-

heben. (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010).

9. Ein mindestens 40%-iger Anteil an einschlägiger professorabler Lehre konnte bisher

noch nicht für jeden Studienort abschließend nachgewiesen werden. Insgesamt be-

wegt sich die personelle Ausstattung ständig an einer kritischen Untergrenze. Das

Lehrdeputat der hauptamtlichen Lehrenden ist deutlich überhöht. (Kriterium 2.7, Drs.

AR 85/2010)

10. Die IBA hat bisher keine flächendeckenden und systematischen Maßnahmen zur

Personalentwicklung und -qualifizierung, insbesondere zur regelmäßigen didakti-

schen Weiterbildung des Lehrpersonals eingeleitet. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

11. Eine hinreichende Literaturversorgung muss an allen Standorten sichergestellt wer-

den, bestehend aus angemessener Präsenzliteratur (z. B. die wichtigsten Zeitschrif-

ten und Grundlagenwerke) und Zugang zu weiterführender Fachliteratur. Es gibt bis-

her keinen Entwicklungsplan für den Ausbau der Literaturbestände oder ein ander-

weitiges langfristiges Konzept zur Literaturversorgung. Ein ausreichender Zugang der

Studierenden zu angemessen ausgestatteten wissenschaftlichen Bibliotheken ist bis-

her nicht an allen Standorten gesichert. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Diese Entscheidung basiert auf Ziff. 3.1.4 des Beschlusses des Akkreditierungsrates „Regeln

des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemak-

kreditierung“. (Drs. AR 85/2010)

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3 Wiederaufnahme und Erweiterung der Akkreditierung um zusätzliche Studienin-

halte

Mit Schreiben vom 06.05.2013 beantragte die Internationale Berufsakademie Darmstadt die

Wiederaufnahme des Akkreditierungsverfahrens für den Ausbildungsgang Betriebswirt-

schaftslehre. Die Studienorte Göttingen und Lindau wurden im Wiederaufnahmeantrag ent-

gegen der ursprünglichen Planung nicht mehr berücksichtigt.

Bereits im Vorfeld der Wiederaufnahme hatte die IBA mit Schreiben vom 08.11.2012 zudem

beantragt, die Akkreditierung des Ausbildungsgangs um ein optionales siebtes Semester zu

erweitern, das vorwiegend dem Erwerb vertiefter englischer oder spanischer Sprachkennt-

nisse sowie grundlegender landeskundlicher Kenntnisse dienen soll. Die Sprachvertiefung

soll größtenteils direkt im Anschluss an das erste Studienjahr, also im dritten Semester erfol-

gen, alle anderen Studienanteile verschieben sich entsprechend zeitlich nach hinten. Der

Ausbildungsgang soll somit – je nach Wahl der Studierenden – eine Regelstudienzeit von

entweder sechs oder sieben Semestern aufweisen.

Für die fachliche Bewertung der neu hinzugekommenen curricularen Anteile vor dem Hinter-

grund des Gesamtkonzepts konnten zwei einschlägige Wissenschaftsvertreterinnen gewon-

nen werden, die Stellungnahmen zu den Unterlagen abgegeben haben.

Die folgende Zusammenfassung der Gutachterbewertungen ist der IBA durch die Geschäfts-

stelle der Agentur zugegangen:

Abstimmung des Ausbildungskonzepts auf die intendierten Lernergebnisse

In beiden sprachlichen Vertiefungsrichtungen wird lt. Einführungstext zum Modulhandbuch

angestrebt, die Studierenden auf das Sprachniveau der Stufe C1/C2 des Gemeinsamen Eu-

ropäischen Referenzrahmens für Sprachen zu bringen. Stufe C1 entspricht einem fortge-

schrittenen Kompetenzniveau, Stufe C2 annähernd dem Niveau eines Muttersprachlers.

Dieses Ziel erscheint angesichts der zur Verfügung stehenden Stundenzahl und der erwarte-

ten Eingangsqualifikationen der Studierenden in beiden Sprachvarianten nur schwer erreich-

bar. In der englischsprachigen Vertiefung erscheint jedoch die Erlangung fortgeschrittener

Sprachkenntnisse (C1+) mit einer Spezialisierung auf den Bereich Wirtschaftsfachsprache

realistisch.

In der Lehrveranstaltung „Spanisch 1“ erscheint es zweifelhaft, ob die angestrebten Inhalte in

der vorgesehenen Zeit angemessen vermittelt werden können. In 24 Kontaktstunden ist das

veranschlagte Pensum nur zu bewältigen, wenn es sich ausschließlich um die Vermittlung

von theoretischen Inhalten handelt.

Teilweise passt die gewählte Unterrichtssprache nicht zu den Lernzielen: Es erscheint z.B.

nicht sinnvoll, dass die Module zu den Rechtssystemen und zur Wirtschaftsgeographie des

spanischsprachigen und englischsprachigen Raums in deutscher Sprache unterrichtet wer-

den. Selbiges gilt für das zumindest teilweise im Ausland absolvierte Modul „Cultural Stu-

dies“.

Nicht immer erscheint die in den Modulbeschreibungen angegebene verwendete Literatur für

eine Ausbildung auf Bachelor-Niveau geeignet. So gehört z.B. im Basismodul „Elementar-

Internationale Berufsakademie der F + U Unternehmensgruppe gGmbH Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen , AZ 9451-1-2 Akkreditierungsbericht

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kurs Spanisch“ ein (nicht für die Hochschule konzipiertes) Lehr- und Arbeitsbuch für fortge-

schrittene Lerner zur Grundlagenliteratur. Im Modul „Rechtssysteme des spanischsprachigen

Raums“ ist die aufgeführte Literatur z.T. ebenfalls aus didaktischer Sicht nicht empfehlens-

wert (besonders Ortiz Sánchez 2001). Im englischsprachigen Bereich wäre ein früherer Ein-

stieg in die fachbezogene Sprachenausbildung (Business English) unter Heranziehung ent-

sprechender Lehrmaterialien, die auf die fachliche Spezifik eingehen (z.B. Personalwirt-

schaft, Banken und Versicherungen) ratsam. Weiterhin wird für den Englischunterricht emp-

fohlen, verstärkt die elektronischen Medien sowie authentische aktuelle Texte (z.B. aus Wirt-

schaftsmagazinen) für den Unterricht zu nutzen.

Hinsichtlich der vermittelten landeskundlichen Inhalte in der Vertiefungsrichtung Englisch

wird – vor allem angesichts der begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit – eine Beschrän-

kung auf den europäischen Raum empfohlen. Eine solche räumliche Eingrenzung würde

eine intensivere und effektivere Vermittlung des erworbenen Wissens ermöglichen.

Für die englischsprachige Vertiefung wird weiterhin empfohlen, keine inhaltliche Differenzie-

rung nach den sprachlichen Vorkenntnissen der Studienanfänger/innen vorzunehmen, da

davon ausgegangen werden kann, dass alle Bewerber/innen relativ homogene Vorkenntnis-

se aus der gymnasialen Oberstufe mitbringen. Ferner steht den Bewerber/innen ohne hinrei-

chende Sprachkenntnisse offen, die sechssemestrige Variante des Ausbildungsgangs zu

belegen oder fehlende Vorkenntnisse vor Beginn des Bachelorstudiums auf andere Weise zu

erwerben.

Modulbeschreibungen

In beiden Vertiefungsrichtungen bedürfen die Modulbeschreibungen der Überarbeitung. Ins-

gesamt sollten die formulierten Kompetenzziele einen deutlicheren Bezug zum Gemeinsa-

men Europäischen Referenzrahmen herstellen. Ferner bedürfen die Angaben zu den Lehrin-

halten einer Präzisierung, besonders in den Modulen, die dem reinen Spracherwerb dienen:

Derzeit sind als Lehrinhalte in beiden Vertiefungen noch überwiegend Grammatikschwer-

punkte – eher stichpunktartig – aufgeführt, während z.B. Übungen zum Hörverstehen im

Spanischen nur am Rande bzw. erst zum Ende des Studiums hin in den Beschreibungen

auftauchen. Hier sollte eine ausführlichere und aussagekräftigere Darstellung erfolgen.

Ferner sollten im englischsprachigen Bereich die Angaben zu den behandelten mündlichen

und schriftlichen Textsorten sowie zu den angestrebten Erweiterungen des Fachwortschat-

zes präzisiert werden. Hilfsweise eingesetzte Literatur wie z.B. Grammatiken und Wörterbü-

cher sollte nicht unter der Rubrik „Grundlagenliteratur“ aufgeführt werden.

Personelle Ausstattung

Für beide Vertiefungsrichtungen gibt es eine Reihe von Lehrbeauftragten an den verschie-

denen Studienorten der IBA im gesamten Bundesgebiet, die die Lehrveranstaltungen durch-

führen sollen. Die eingereichten CVs der bisher vorhandenen Lehrkräfte lassen auf sehr he-

terogene fachliche Qualifikationen schließen: Nicht alle Lehrpersonen verfügen erkennbar

über eine fremdsprachendidaktische Ausbildung oder eine entsprechende Zusatzqualifikati-

on. Lehrerfahrungen im betreffenden Lehrgebiet sind bei vereinzelten Dozent/innen nicht aus

den CVs zu entnehmen. Die Auswahlkriterien für die Dozenten bzw. die geforderten Min-

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destqualifikationen gehen aus den eingereichten Unterlagen nicht hervor.

Als Modulverantwortliche sind zwei Lehrende der IBA angegeben. Ob diese hauptamtlich an

der IBA beschäftigt sind, wird nicht deutlich. Nur von einer der beiden Modulverantwortlichen

wurde ein CV eingereicht. Die Koordination zwischen den einzelnen Standorten und Dozen-

ten hinsichtlich der Lehrinhalte und der Lehrorganisation ist zwar nicht direkt beschrieben,

jedoch wird davon ausgegangen, dass hier das übliche standortübergreifende Abstim-

mungssystem gleichermaßen zur Anwendung kommt. Dennoch sollte abschließend geklärt

werden, wer für die neu hinzukommenden Lehranteile federführend zuständig ist.

Sächliche Ausstattung

Beide Vertiefungsrichtungen umfassen einen zweiwöchigen Aufenthalt auf Teneriffa bzw. in

London. Hier sollen vorwiegend die Module „Spanisch Intermediate“ sowie (in der englisch-

sprachigen Vertiefung) „Cultural Studies“ unterrichtet werden. Die Auslandsaufenthalte sollen

jeweils über Tochterfirmen derselben Unternehmensgruppe abgewickelt werden: Auf Tene-

riffa unterhält die F+U-Gruppe eine Sprachschule, die auch die Lehrräume zur Verfügung

stellt. Die genauen Räumlichkeiten in London sind noch unbekannt.

In London sollen die Dozenten der IBA den Unterricht selbst übernehmen; auf Teneriffa wer-

den möglicherweise auch zumindest teilweise Dozenten der dortigen Sprachschule einge-

setzt. Über deren genaue Qualifikation ist bisher nichts bekannt.

Da die verwendeten Lehrmaterialien z.T. sehr kostenintensiv sind, sollte jeweils eine ausrei-

chende Anzahl von Präsenzexemplaren zumindest der wichtigsten Grundlagenwerke in den

Standortbibliotheken vorgehalten werden. Nähere Informationen werden hierzu erbeten.

Fazit

Grundsätzlich wird das vorgelegte Konzept als eine sinnvolle Ergänzung zur sechssemestri-

gen Variante des Ausbildungsgangs betrachtet. Vor allem in den Teilen, die die reine

Sprachausbildung betreffen, ist das Curriculum jedoch noch nicht in allen Details stimmig. In

beiden Vertiefungsrichtungen bedürfen die Modulbeschreibungen der Überarbeitung hin-

sichtlich Lehrinhalten, Kompetenzzielen und Literaturangaben. Die Erreichung des C1/C2-

Niveaus gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erscheint – vor allem in

der spanischsprachigen Vertiefung – in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht realistisch.

Bezüglich der personellen Ausstattung werden weiterführende Informationen benötigt: Es ist

bisher nicht klar, nach welchen Qualitätskriterien die Dozent/innen ausgewählt werden, z.B.

ob sie durchgängig über einschlägige Lehrerfahrung verfügen. Ferner ist unklar geblieben,

wer für die inhaltliche Konzeption und die organisatorische Koordination der neuen Module

federführend zuständig ist, und wo der Sprachunterricht in England stattfinden soll. Weiterhin

sollte gesichert sein, dass die wichtigste Grundlagenliteratur jeweils in den Handbibliotheken

an den einzelnen Standorten in ausreichender Anzahl vorhanden ist.

Die IBA hat die Anregungen der Gutachterinnen aufgegriffen und die folgenden Änderungen

des Ausbildungskonzeptes vorgenommen:

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Richtigstellung, Anpassung und Präzisierung der Qualifikationsziele der sprachvertie-

fenden Komponenten des Studiengangs im Hinblick auf die zu erwerbenden Kompe-

tenzen und Niveaustufen gemäß europäischem Referenzrahmen.

Anpassung von Studienstruktur und Ablauf der spanischsprachigen Variante, um der

spanischen Sprachausbildung mehr Gewicht zu verleihen.

Erhöhung der Präsenzstunden für die Sprachausbildung von 244 auf 380 Präsenz-

stunden in der spanischsprachigen Variante des Studiengangs und von 188 auf 262

Präsenzstunden für die englischsprachige Variante des Studiengangs.

Entgegen der im ursprünglichen Antrag eingereichten Studiengangsstruktur der eng-

lischsprachigen Variante – hier wurde zwischen den Sprachniveaus P1/V1 unter-

schieden – wur e iese „inha t iche Differenzierung nach sprach ichen V r enntnis-

sen er Stu ienanfänger innen“ aufgegeben. Dies wur e er ög icht urch die Ein-

ordnung des gesamten Mo u s „Pr pä euti u ng isch“ i ersten Se ester.

In der englischsprachigen Variante des Studiengangs wird die im Ausland stattfin-

dende Blockung im dritten Semester zukünftig für die Sprachausbildung genutzt; im

ursprünglichen Antrag war v rgesehen, as M u „Cu tura Stu ies ( u turstan ar s

U un USA)“ i Ausland zu unterrichten.

Überarbeitung der Modulbeschreibungen aller Module des Teilmodulkatalogs der

sprachvertiefenden Variante des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre unter Einbin-

dung externer Berater (Institut für Übersetzung und Dolmetschen, Universität Heidel-

berg) im Hinblick auf - die Kompetenzziele der Module, insbesondere bezüglich ei-

ner stärkeren Orientierung an den Niveaustufen des europäischen Referenzrahmens

und den hiermit zusammenhängenden Kompetenzen der Studierenden.

o Überarbeitung der Inhalte der Teilmodule, um die Umstrukturierungen der Studi-

engangsstruktur und die Veränderungen der Kompetenzziele inhaltlich zu reflektie-

ren.

o Angemessenheit, Auswahl und Aktualität der Literaturempfehlungen aller Module

und Teilmodule.

o Anpassung der Präsenzanteile der sprachvertiefenden Module.

o Anpassung der Prüfungsformen einzelner Module mit der Zielsetzung, die kompe-

tenzorientierte Prüfung noch stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen und

die Prüfungsbelastung der Studierenden zu reduzieren.

Weitere Präzisierung und Ergänzung der sachlichen und personellen Ausstattung

Ergänzung der Modulkataloge um Studienablaufpläne

Erläuterung und Präzisierungen zur organisatorischen Abwicklung der Auslandsblo-

ckungen im dritten Semester.

Beide Fachgutachterinnen haben nach Sichtung der Stellungnahme der IBA und der überar-

beiteten Unterlagen die Akkreditierung der 7-semestrigen Variante ausdrücklich befürwortet.

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4 SAK-Beschluss vom 02.07.2013

Die SAK begrüßt die von der IBA vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen und schließt

sich dem insgesamt positiven Votum der Gutachtergruppe weitgehend an. Eine ausreichen-

de personelle Ausstattung muss jedoch für einige Standorte noch abschließend nachgewie-

sen werden. Generell empfiehlt die SAK der IBA nachdrücklich, den Bestand an qualifizier-

tem Lehrpersonal weiter zu festigen und auszubauen, um die wiederholt auftretenden Eng-

pässe an einzelnen Standorten zu vermeiden und eine langfristige Planung zu ermöglichen.

Das beschriebene Konzept zur Ausstattung der Standortbibliotheken betrachtet die SAK in

Übereinstimmung mit der Mehrheit der Gutachter als nicht überzeugend und beschließt da-

her eine entsprechende Auflage.

Weiterhin folgt die SAK der Empfehlung der Gutachter und stimmt der Erweiterung des Aus-

bildungsgangs um ein optionales siebtes Semester zu. Für die 7-semestrige Variante müs-

sen jedoch noch gesonderte Ausbildungspläne erstellt werden.

Ferner bedarf die neue Studien- und Prüfungsordnung noch in einem Punkt der Anpassung

an die Vorgaben der KMK. Dementsprechend spricht die Kommission eine zusätzliche Auf-

lage aus.

Die Akkreditierungsentscheidung erstreckt sich auf das Angebot des Studiengangs an den

Studienorten Berlin, Bochum, Darmstadt, Erfurt, Hamburg, Heidelberg, Köln, München,

Nürnberg und Kassel.

Die SAK beschließt die Akkreditierung des Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre mit

dem Abschluss Bachelor of Arts mit den folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jah-

ren.

1. Die Besetzung oder adäquate Vertretung der vakanten Stellen für hauptberufliches

Lehrpersonal an den Studienorten Erfurt und Nürnberg ist nachzuweisen. Hierzu sind

die CVs der neu hinzukommenden Lehrkräfte sowie die Ausschreibungstexte vorzu-

legen. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

2. An den Studienorten Bochum, Heidelberg, Köln und Hamburg muss hinreichend qua-

lifiziertes Lehrpersonal für die sprachlichen und landeskundlichen Lehrveranstaltun-

gen vorgehalten werden. Die CVs der vorgesehenen Lehrkräfte sind vorzulegen. (Kri-

terium 2.7, Drs. AR 85/2010)

3. Es müssen ausreichende Mittel für die Ausstattung der Standortbibliotheken zur Ver-

fügung gestellt werden. Insbesondere muss eine qualitativ und quantitativ hinreichen-

de Versorgung mit fachspezifischer Literatur für die verschiedenen Vertiefungsrich-

tungen an allen Studienorten langfristig gesichert sein. Hierzu sind eine detaillierte

Ausstattungsplanung sowie eine entsprechende finanzielle Vorsorge zu dokumentie-

ren. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

4. Für die siebensemestrige Variante des Ausbildungsgangs müssen modifizierte fach-

spezifische Ausbildungspläne vorgelegt werden. (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010)

5. In der Studien- und Prüfungsordnung muss konkret festgelegt werden, wie viele Ar-

beitsstunden innerhalb der Bandbreite von 25-30 einem ECTS-Punkt zu Grunde lie-

gen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

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Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der

mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann,

oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff. 3.2.1 oder 3.2.4 verlängert

wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff. 3.2.3 verkürzt wurde.

Diese Entscheidung basiert auf Ziff. 3.1.2 des Beschlusses des Akkreditierungsrates „Regeln

des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemak-

kreditierung“ (Drs. AR 85/2010).