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Allianz Private Krankenversicherungs-AG
AktiMed Schnellrechner Grunddaten zur Vorschlagsberechnung
Datenstand: Januar 2011
Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und hinlänglich überprüft. Eine absolute Garantie für die Richtigkeit der Beiträge und sonstigen Inhalte kann jedoch nicht gegeben werden. Es gelten die Beiträge des KV-Profi (Vorschlagssoftware der Allianz Private Krankenversicherungs-AG)
Name des Kunden
Geschlecht weiblich männlich
Geburtsdatum
Versicherungsbeginn 01. .2011
Tarif Tarifbeitrag Gesamt (inkl. evtl. BTZ und PVN)
AktiMed Best 90AktiMed Best SAktiMed Plus 100AktiMed Plus 90AktiMed Plus 90PAktiMed Start 90AktiMed Start 70
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMB90N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im
Ein- oder Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und belegärztliche Behandlung
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, Kieferorthopädie
(für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr) keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenord-
nung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) Leistungen bei Auslandsaufenthalten,
Rücktransport und Überführung Selbstbeteiligung pro Person
und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR Vorsorgepauschale
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvoll-versicherung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. in
medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen
Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
(GebüH) 100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (insbesondere Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie,
Chirotherapie, Eigenblutbehandlung) 100 % für Psychotherapie pro Versicherungsfall für die 1. bis zur 30. Sitzung, 70 % ab der 31. Sitzung (bei approbierten
Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)
100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sowie Reiseimpfungen, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe
100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 400 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel (mit Höchstbeträgen für Hörhilfen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die
100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich. 100 % für Transport- und Fahrtkostenbei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-
therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung
unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ, d.h. in medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 60 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird
Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-
kunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber sowie medizinisch nicht notwendige Trans-portkosten bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands (Voraussetzung: Stationäraufenthalt dauert noch mindestens sieben Tage an, Verlegung wird durch uns organisiert)
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in
diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung).
Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ, d.h. in medizinisch be-gründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-B90 mit Übertragswert
Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 1.000 EUR während der ersten 12 Monate 2.000 EUR während der ersten 24 Monate 3.000 EUR während der ersten 36 Monate 4.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein
Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben.
Sonstige Leistungen 100 % für ärztlich verordnete ambulante oder stationäre Heilkuren, jedoch maximal 1.000 EUR.
Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Einmalige Pflegepauschale von 2.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und
mindestens Pflegestufe II nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden
Aufenthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der
Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10%, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt mit
Höchstbetrag)
Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsum-
fang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbe-teiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden.
Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: - Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und
Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) - Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem
50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR)
- Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem 50. Lebensjahr (125 EUR)
- Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen (270 EUR)
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-B90 mit Übertragswert
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMBSN Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im Ein-
oder Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und belegärztliche Behandlung
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, Kieferorthopädie (für Personen bis
vollendetes 21. Lebensjahr) keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenord-
nung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und
Überführung Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 3.000 EUR Vorsorgepauschale
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. in
medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen
Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
(GebüH) 100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (insbesondere Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie,
Chirotherapie, Eigenblutbehandlung) 100 % für Psychotherapie pro Versicherungsfall für die 1. bis zur 30. Sitzung, 70 % ab der 31. Sitzung (bei approbierten
Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)
100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sowie Reiseimpfungen, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe
100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 400 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel (mit Höchstbeträgen für Hörhilfen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die
100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich. 100 % für Transport- und Fahrtkostenbei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-
therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung unter-
liegen 100 % für besondere Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ, d.h. in medizi-nisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 60 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird
Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-
kunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber sowie medizinisch nicht notwendige Trans-portkosten bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands (Voraussetzung: Stationäraufenthalt dauert noch mindestens sieben Tage an, Verlegung wird durch uns organisiert)
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in
diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen, funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung).
Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ, d.h. in medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-BS mit Übertragungswert
Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 1.000 EUR während der ersten 12 Monate 2.000 EUR während der ersten 24 Monate 3.000 EUR während der ersten 36 Monate 4.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben.
Sonstige Leistungen 100 % für ärztlich verordnete ambulante oder stationäre Heilkuren, jedoch maximal 1.000 EUR. Ein erneuter Leistungs-
anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Einmalige Pflegepauschale von 2.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II
nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden
Aufenthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der
Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 3.000 EUR
Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungs-
umfang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimm-te, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepau-schale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbeteiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: - Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und
Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) - Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem
50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR) - Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem
50. Lebensjahr (125 EUR) - Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen
(270 EUR)
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-BS mit Übertragungswert
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMP100N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker,
maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft
im Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und belegärztliche Behandlung
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, Kieferorthopädie
(für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr) Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte bei Stationäraufenthalten bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ
Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung
Vorsorgepauschale Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvoll-versicherung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen
Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
(GebüH), maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-mittel und durchgeführten alternativmedizinischen Verfahren
100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (insbesondere Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung)
100 % für Psychotherapie, maximal 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr (bei approbierten Psychologischen Psychothe-rapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)
100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sowie Reiseimpfungen, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe
100 % für Arzneimittel und Heilmittel (gemäß tariflicher Liste, z.B. Massagen, Krankengymnastik) mit einer Selbstbeteili-gung von 10 %, maximal 500 EUR pro Person und Kalenderjahr
100 % für Sehhilfen, maximal 250 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen und
Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.
100 % für Transport- und Fahrtkostenbei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung
unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld
30 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-
verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben Anschlussheilbehandlung
100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schrift-liche Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich
der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen (maximal 4 Implantate pro Kiefer einschließlich des auf dem Implantat sitzenden Zahnersatzes), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)
Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet
sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-P100 mit Übertragungswert
Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 750 EUR während der ersten 12 Monate 1.500 EUR während der ersten 24 Monate 2.250 EUR während der ersten 36 Monate 3.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben.
Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.000 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II
nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-
enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der
Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.
Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsum-
fang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbe-teiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen:
- Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR)
- Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem 50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR)
- Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem 50. Lebensjahr (125 EUR)
- Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen (270 EUR)
Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit jährlich ab dem 1. Versicherungsjahr in Höhe von 15 %
des für das jeweilige Versicherungsjahr für Tarif AM-P100 zu entrichtenden Beitrags (ohne gesetzlichen Beitragszuschlag und ohne Berücksichtigung von Zeiten einer Anwartschaftsversicherung).
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-P100 mit Übertragungswert
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMP90N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker, maximal 1.000
EUR pro Versicherungsjahr 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im
Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und beleg-ärztliche Behandlung
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, Kieferorthopädie (für Perso-
nen bis vollendetes 21. Lebensjahr) Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte bei Stationäraufenthalten bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ
Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung
Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR
Vorsorgepauschale
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen
Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
(GebüH), maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-mittel und durchgeführten alternativmedizinischen Verfahren
100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (z.B. Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung)
100 % für Psychotherapie, maximal 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr (bei approbierten Psychologischen Psycho-therapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)
100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, ein-schließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe
100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 250 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen und
Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.
100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung
unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ 100 % für belegärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung durch Zahnärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 30 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird
Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schrift-liche Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 75 % für Inlays, Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich
der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen (maximal 4 Implantate pro Kiefer einschließlich des auf dem Implantat sitzenden Zahnersatzes), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)
Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-P90 mit Übertragungswert
Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 750 EUR während der ersten 12 Monate 1.500 EUR während der ersten 24 Monate 2.250 EUR während der ersten 36 Monate 3.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben
Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.000 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II
nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-
enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der
Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.
Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10 %, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt mit
Höchstbetrag)
Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsum-
fang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbe-teiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden.
Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: - Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und
Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) - Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem
50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR) - Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem
50. Lebensjahr (125 EUR) - Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen
(270 EUR)
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-P90 mit Übertragungswert
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMP90PN Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung durch den Primärarzt
(Hausärzte, Fachärzte für Frauenheilkunde, Augenheil-kunde, Kinderheilkunde, Not- und Bereitschaftsärzte) bzw. den Facharzt nach Überweisung durch den Primär-arzt, sonst 80 %
100 % für Behandlung durch Heilpraktiker, maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr
100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und beleg-ärztliche Behandlung
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, Kieferorthopädie (für Perso-
nen bis vollendetes 21. Lebensjahr) Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte bei Stationäraufenthalten bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ
Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung
Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR
Vorsorgepauschale
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ambulante Behandlung durch den Primärarzt (Hausärzte, Fachärzte für Frauenheilkunde, Augenheilkunde,
Kinderheilkunde, Not- und Bereitschaftsärzte), bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen durch den Primärarzt ohne Beschränkung auf
die gesetzlichen Programme 100 % für ärztliche Leistungen einschließlich Vorsorgeuntersuchungen durch den Facharzt, wenn eine formlose Über-
weisung durch den Primärarzt vorliegt, sonst 80%, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
(GebüH), maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-mittel und durchgeführten alternativmedizinischen Verfahren
100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (z.B. Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung) durch den Primärarzt bzw. den Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, sonst 80 %
100 % für Psychotherapie, maximal 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr (bei approbierten Psychologischen Psycho-therapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)
100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, ein-schließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe
100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 250 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen und
Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.
100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung
unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Zweibettzimmer
100 % für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ 100 % für belegärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung durch Zahnärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 30 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird
Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftli-che Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 75 % für Inlays, Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in
diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen (maximal 4 Implantate pro Kiefer einschließlich des auf dem
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Tarif AM-P90P mit Übertragungswert
Implantat sitzenden Zahnersatzes), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)
Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet
sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden. Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in
deren Zusammenhang sie erbracht werden. Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt
750 EUR während der ersten 12 Monate 1.500 EUR während der ersten 24 Monate 2.250 EUR während der ersten 36 Monate 3.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben
Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.000 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II
nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-
enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der Erstat-
tung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt. Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-
schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 % Für ambulante ärztliche Behandlung im Ausland gilt:
- 80 % mit Erhöhung auf - 100 % bei akuten Erkrankungen oder Unfällen während eines vorübergehenden Aufenthalts von maximal acht Wochen
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10 %, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt mit
Höchstbetrag)
Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsumfang)
kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsor-gepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbeteiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden.
Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen
ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem
50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR) Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem
50. Lebensjahr (125 EUR) Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen (270 EUR)
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-P90P mit Übertragungswert
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMS90N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztli-
che Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz,
Kieferorthopädie (für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr)
Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenord-nung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) - Belegarzt stationär bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung
Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR
Option auf Höherversicherung
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen (ohne Psychotherapie), bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen
Programme 100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, ein-
schließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe 100 % für Arzneimittel (ausgenommen z.B. empfängnisregelnde Mittel für Personen ab dem 20. Lebensjahr,
Appetit-zügler) 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen,
Prothesen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.
100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung
unterliegen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für belegärztliche Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
Anschlussheilbehandlung 100 % für Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, ärztliche Leistungen sowie medizi-nisch begründete Nebenkosten bis zur Höhe des niedrigsten Pflegesatzes der aufgesuchten Einrichtung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, funktionsanaly-
tische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)
Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet
sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden. Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in
deren Zusammenhang sie erbracht werden. Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt
500 EUR während der ersten 12 Monate 1.000 EUR während der ersten 24 Monate 1.500 EUR während der ersten 36 Monate 2.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben
Keine Leistungen für Implantate
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-S90 mit Übertragungswert
Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II
nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-
enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der
Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.
Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10 %, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt
mit Höchstbetrag)
Option Bei Erstversicherung in Tarif AM-S90 (nicht bei Wechsel aus einer bei uns bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
oder einer für den Übergang auf eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung) Wechselrecht jeweils zum 1.1. des 4. oder 6. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung Die Option sichert folgenden Leistungsumfang: 100 % für ambulante Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für stationäre Behandlung im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz (einschließlich Inlays) bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-S90 mit Übertragungswert
Vorschlag zur privaten Krankenversicherung
Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:
Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR
Kompakttarif
AMS70N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztli-
che Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz,
Kieferorthopädie (für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr)
Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) - Beleg-arzt stationär bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung
Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 30 %, maximal 1.500 EUR
Option auf Höherversicherung
Beitragszuschlag BTZ
Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
Pflegepflicht- versicherungPVN
Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe
Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)
Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen (ohne Psychotherapie), bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen
Programme 100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden,
einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe 100 % für Arzneimittel (ausgenommen z.B. empfängnisregelnde Mittel für Personen ab dem 20. Lebensjahr,
Appetitzügler) 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen,
Prothesen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.
100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung
unterliegen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für belegärztliche Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
Anschlussheilbehandlung 100 % für Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, ärztliche Leistungen sowie medizi-nisch begründete Nebenkosten bis zur Höhe des niedrigsten Pflegesatzes der aufgesuchten Einrichtung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben
100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber
Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, funktionsanaly-
tische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)
Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet
sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden. Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in
deren Zusammenhang sie erbracht werden. Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt
500 EUR während der ersten 12 Monate 1.000 EUR während der ersten 24 Monate 1.500 EUR während der ersten 36 Monate 2.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben
Keine Leistungen für Implantate
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-S70 mit Übertragungswert
Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II
nachgewiesen wird
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden
Aufenthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der
Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.
Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %
Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen
Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 30%, insgesamt höchstens 1.500 EUR (prozentualer Selbstbehalt
mit Höchstbetrag)
Option Bei Erstversicherung in Tarif AM-S90 (nicht bei Wechsel aus einer bei uns bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
oder einer für den Übergang auf eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung) Wechselrecht jeweils zum 1.1. des 4. oder 6. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung Die Option sichert folgenden Leistungsumfang: 100 % für ambulante Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für stationäre Behandlung im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz (einschließlich Inlays) bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ
Unsere Leistungen im Detail
Tarif AM-S70 mit Übertragungswert