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Allianz Private Krankenversicherungs-AG AktiMed Schnellrechner Grunddaten zur Vorschlagsberechnung Datenstand: Januar 2011 Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und hinlänglich überprüft. Eine absolute Garantie für die Richtigkeit der Beiträge und sonstigen Inhalte kann jedoch nicht gegeben werden. Es gelten die Beiträge des KV-Profi (Vorschlagssoftware der Allianz Private Krankenversicherungs-AG) Name des Kunden Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum Versicherungsbeginn 01. .2011 Tarif Tarifbeitrag Gesamt (inkl. evtl. BTZ und PVN) AktiMed Best 90 AktiMed Best S AktiMed Plus 100 AktiMed Plus 90 AktiMed Plus 90P AktiMed Start 90 AktiMed Start 70

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Allianz Private Krankenversicherungs-AG

AktiMed Schnellrechner Grunddaten zur Vorschlagsberechnung

Datenstand: Januar 2011

Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und hinlänglich überprüft. Eine absolute Garantie für die Richtigkeit der Beiträge und sonstigen Inhalte kann jedoch nicht gegeben werden. Es gelten die Beiträge des KV-Profi (Vorschlagssoftware der Allianz Private Krankenversicherungs-AG)

Name des Kunden

Geschlecht weiblich männlich

Geburtsdatum

Versicherungsbeginn 01. .2011

Tarif Tarifbeitrag Gesamt (inkl. evtl. BTZ und PVN)

AktiMed Best 90AktiMed Best SAktiMed Plus 100AktiMed Plus 90AktiMed Plus 90PAktiMed Start 90AktiMed Start 70

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Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMB90N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im

Ein- oder Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und belegärztliche Behandlung

100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, Kieferorthopädie

(für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr) keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenord-

nung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) Leistungen bei Auslandsaufenthalten,

Rücktransport und Überführung Selbstbeteiligung pro Person

und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR Vorsorgepauschale

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvoll-versicherung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

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Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. in

medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen

Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker

(GebüH) 100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (insbesondere Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie,

Chirotherapie, Eigenblutbehandlung) 100 % für Psychotherapie pro Versicherungsfall für die 1. bis zur 30. Sitzung, 70 % ab der 31. Sitzung (bei approbierten

Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)

100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sowie Reiseimpfungen, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe

100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 400 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel (mit Höchstbeträgen für Hörhilfen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die

100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich. 100 % für Transport- und Fahrtkostenbei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-

therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung

unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ, d.h. in medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 60 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird

Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-

kunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber sowie medizinisch nicht notwendige Trans-portkosten bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands (Voraussetzung: Stationäraufenthalt dauert noch mindestens sieben Tage an, Verlegung wird durch uns organisiert)

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in

diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung).

Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ, d.h. in medizinisch be-gründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-B90 mit Übertragswert

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Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 1.000 EUR während der ersten 12 Monate 2.000 EUR während der ersten 24 Monate 3.000 EUR während der ersten 36 Monate 4.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein

Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben.

Sonstige Leistungen 100 % für ärztlich verordnete ambulante oder stationäre Heilkuren, jedoch maximal 1.000 EUR.

Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Einmalige Pflegepauschale von 2.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und

mindestens Pflegestufe II nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden

Aufenthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der

Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10%, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt mit

Höchstbetrag)

Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsum-

fang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbe-teiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: - Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und

Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) - Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem

50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR)

- Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem 50. Lebensjahr (125 EUR)

- Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen (270 EUR)

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-B90 mit Übertragswert

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Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMBSN Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im Ein-

oder Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und belegärztliche Behandlung

100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, Kieferorthopädie (für Personen bis

vollendetes 21. Lebensjahr) keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenord-

nung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und

Überführung Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 3.000 EUR Vorsorgepauschale

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

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Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. in

medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen

Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker

(GebüH) 100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (insbesondere Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie,

Chirotherapie, Eigenblutbehandlung) 100 % für Psychotherapie pro Versicherungsfall für die 1. bis zur 30. Sitzung, 70 % ab der 31. Sitzung (bei approbierten

Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)

100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sowie Reiseimpfungen, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe

100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 400 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel (mit Höchstbeträgen für Hörhilfen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die

100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich. 100 % für Transport- und Fahrtkostenbei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-

therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung unter-

liegen 100 % für besondere Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ, d.h. in medizi-nisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 60 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird

Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-

kunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber sowie medizinisch nicht notwendige Trans-portkosten bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands (Voraussetzung: Stationäraufenthalt dauert noch mindestens sieben Tage an, Verlegung wird durch uns organisiert)

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 85 % für Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in

diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen, funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung).

Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ, d.h. in medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-BS mit Übertragungswert

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Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 1.000 EUR während der ersten 12 Monate 2.000 EUR während der ersten 24 Monate 3.000 EUR während der ersten 36 Monate 4.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben.

Sonstige Leistungen 100 % für ärztlich verordnete ambulante oder stationäre Heilkuren, jedoch maximal 1.000 EUR. Ein erneuter Leistungs-

anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Einmalige Pflegepauschale von 2.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II

nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden

Aufenthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der

Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 3.000 EUR

Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungs-

umfang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimm-te, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepau-schale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbeteiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: - Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und

Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) - Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem

50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR) - Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem

50. Lebensjahr (125 EUR) - Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen

(270 EUR)

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-BS mit Übertragungswert

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Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMP100N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker,

maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft

im Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und belegärztliche Behandlung

100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, Kieferorthopädie

(für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr) Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte bei Stationäraufenthalten bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ

Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung

Vorsorgepauschale Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvoll-versicherung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

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Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen

Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker

(GebüH), maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-mittel und durchgeführten alternativmedizinischen Verfahren

100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (insbesondere Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung)

100 % für Psychotherapie, maximal 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr (bei approbierten Psychologischen Psychothe-rapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)

100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sowie Reiseimpfungen, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe

100 % für Arzneimittel und Heilmittel (gemäß tariflicher Liste, z.B. Massagen, Krankengymnastik) mit einer Selbstbeteili-gung von 10 %, maximal 500 EUR pro Person und Kalenderjahr

100 % für Sehhilfen, maximal 250 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen und

Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.

100 % für Transport- und Fahrtkostenbei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung

unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld

30 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-

verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben Anschlussheilbehandlung

100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schrift-liche Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich

der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen (maximal 4 Implantate pro Kiefer einschließlich des auf dem Implantat sitzenden Zahnersatzes), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)

Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet

sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-P100 mit Übertragungswert

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Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 750 EUR während der ersten 12 Monate 1.500 EUR während der ersten 24 Monate 2.250 EUR während der ersten 36 Monate 3.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben.

Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.000 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II

nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-

enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der

Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.

Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsum-

fang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbe-teiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen:

- Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR)

- Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem 50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR)

- Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem 50. Lebensjahr (125 EUR)

- Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen (270 EUR)

Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit jährlich ab dem 1. Versicherungsjahr in Höhe von 15 %

des für das jeweilige Versicherungsjahr für Tarif AM-P100 zu entrichtenden Beitrags (ohne gesetzlichen Beitragszuschlag und ohne Berücksichtigung von Zeiten einer Anwartschaftsversicherung).

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-P100 mit Übertragungswert

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Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMP90N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker, maximal 1.000

EUR pro Versicherungsjahr 100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im

Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und beleg-ärztliche Behandlung

100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, Kieferorthopädie (für Perso-

nen bis vollendetes 21. Lebensjahr) Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte bei Stationäraufenthalten bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ

Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung

Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR

Vorsorgepauschale

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

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Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen

Programme 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker

(GebüH), maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-mittel und durchgeführten alternativmedizinischen Verfahren

100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (z.B. Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung)

100 % für Psychotherapie, maximal 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr (bei approbierten Psychologischen Psycho-therapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)

100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, ein-schließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe

100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 250 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen und

Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.

100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung

unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ 100 % für belegärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung durch Zahnärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 30 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird

Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schrift-liche Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 75 % für Inlays, Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich

der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen (maximal 4 Implantate pro Kiefer einschließlich des auf dem Implantat sitzenden Zahnersatzes), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)

Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-P90 mit Übertragungswert

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Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden.

Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt 750 EUR während der ersten 12 Monate 1.500 EUR während der ersten 24 Monate 2.250 EUR während der ersten 36 Monate 3.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben

Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.000 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II

nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-

enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der

Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.

Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10 %, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt mit

Höchstbetrag)

Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsum-

fang) kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsorgepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbe-teiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: - Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und

Frauen ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) - Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem

50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR) - Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem

50. Lebensjahr (125 EUR) - Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen

(270 EUR)

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-P90 mit Übertragungswert

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Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMP90PN Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung durch den Primärarzt

(Hausärzte, Fachärzte für Frauenheilkunde, Augenheil-kunde, Kinderheilkunde, Not- und Bereitschaftsärzte) bzw. den Facharzt nach Überweisung durch den Primär-arzt, sonst 80 %

100 % für Behandlung durch Heilpraktiker, maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr

100 % für Wahlleistungen (besondere Unterkunft im Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) und beleg-ärztliche Behandlung

100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 75 % für Inlays, Zahnersatz, Kieferorthopädie (für Perso-

nen bis vollendetes 21. Lebensjahr) Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte bei Stationäraufenthalten bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ

Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung

Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR

Vorsorgepauschale

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

Page 15: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Ambulante Behandlung 100 % für ambulante Behandlung durch den Primärarzt (Hausärzte, Fachärzte für Frauenheilkunde, Augenheilkunde,

Kinderheilkunde, Not- und Bereitschaftsärzte), bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen durch den Primärarzt ohne Beschränkung auf

die gesetzlichen Programme 100 % für ärztliche Leistungen einschließlich Vorsorgeuntersuchungen durch den Facharzt, wenn eine formlose Über-

weisung durch den Primärarzt vorliegt, sonst 80%, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für Behandlung durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker

(GebüH), maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-mittel und durchgeführten alternativmedizinischen Verfahren

100 % für anerkannte alternativmedizinische Verfahren (z.B. Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung) durch den Primärarzt bzw. den Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, sonst 80 %

100 % für Psychotherapie, maximal 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr (bei approbierten Psychologischen Psycho-therapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben)

100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, ein-schließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe

100 % für Arzneimittel 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 250 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen und

Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.

100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung

unterliegen 100 % für besondere Unterkunft im Zweibettzimmer

100 % für wahlärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zum 5,0fachen Satz der GOÄ 100 % für belegärztliche Behandlung durch Ärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für wahlärztliche und belegärztliche Behandlung durch Zahnärzte, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen Ersatzweises Krankenhaustagegeld 30 EUR, wenn auf die besondere Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer verzichtet wird 30 EUR, wenn auf die wahl- und belegärztliche Behandlung verzichtet wird

Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

Anschlussheilbehandlung 100 % für Krankenhauspflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, medizinisch begründete Nebenkosten, Unter-kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie ärztliche Behandlung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftli-che Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays 75 % für Inlays, Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in

diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen (maximal 4 Implantate pro Kiefer einschließlich des auf dem

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-P90P mit Übertragungswert

Page 16: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Implantat sitzenden Zahnersatzes), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)

Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet

sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden. Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in

deren Zusammenhang sie erbracht werden. Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt

750 EUR während der ersten 12 Monate 1.500 EUR während der ersten 24 Monate 2.250 EUR während der ersten 36 Monate 3.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben

Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.000 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II

nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-

enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der Erstat-

tung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt. Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-

schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 % Für ambulante ärztliche Behandlung im Ausland gilt:

- 80 % mit Erhöhung auf - 100 % bei akuten Erkrankungen oder Unfällen während eines vorübergehenden Aufenthalts von maximal acht Wochen

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10 %, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt mit

Höchstbetrag)

Vorsorgepauschale Anstelle der Erstattung von medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (im oben dargestellten Leistungsumfang)

kann für versicherte Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt leistungsfrei waren, für bestimmte, im Vorsor-gepauschalen-Verzeichnis aufgeführte Vorsorgeuntersuchungen eine Pauschalzahlung (Vorsorgepauschale) in der dort genannten Höhe und in den dort genannten Zeitintervallen in Anspruch genommen werden. Damit bleibt der der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten. Außerdem unterliegt die Pauschalzahlung nicht der Selbstbeteiligung. Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die ärztliche Bestätigung auf einem Coupon, den wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

Die Vorsorgepauschale gilt für folgende Leistungen: Gesundheitsuntersuchung, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen

ab vollendetem 35. Lebensjahr (75 EUR) Krebsvorsorge, pro Versicherungsjahr, für Frauen ab vollendetem 21. Lebensjahr (60 EUR) und ab vollendetem

50. Lebensjahr (70 EUR), für Männer ab vollendetem 45. Lebensjahr (40 EUR) Mammographie, einmal innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Frauen ab vollendetem

50. Lebensjahr (125 EUR) Darmspiegelung, einmal innerhalb von 10 aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Männer und Frauen (270 EUR)

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-P90P mit Übertragungswert

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Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMS90N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztli-

che Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz,

Kieferorthopädie (für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr)

Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenord-nung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) - Belegarzt stationär bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung

Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 10 %, maximal 500 EUR

Option auf Höherversicherung

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

Page 18: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen (ohne Psychotherapie), bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

(GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen

Programme 100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, ein-

schließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe 100 % für Arzneimittel (ausgenommen z.B. empfängnisregelnde Mittel für Personen ab dem 20. Lebensjahr,

Appetit-zügler) 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen,

Prothesen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.

100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung

unterliegen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für belegärztliche Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

Anschlussheilbehandlung 100 % für Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, ärztliche Leistungen sowie medizi-nisch begründete Nebenkosten bis zur Höhe des niedrigsten Pflegesatzes der aufgesuchten Einrichtung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, funktionsanaly-

tische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)

Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet

sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden. Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in

deren Zusammenhang sie erbracht werden. Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt

500 EUR während der ersten 12 Monate 1.000 EUR während der ersten 24 Monate 1.500 EUR während der ersten 36 Monate 2.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben

Keine Leistungen für Implantate

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-S90 mit Übertragungswert

Page 19: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II

nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auf-

enthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der

Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.

Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 10 %, insgesamt höchstens 500 EUR (prozentualer Selbstbehalt

mit Höchstbetrag)

Option Bei Erstversicherung in Tarif AM-S90 (nicht bei Wechsel aus einer bei uns bestehenden Krankheitskostenvollversicherung

oder einer für den Übergang auf eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung) Wechselrecht jeweils zum 1.1. des 4. oder 6. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung Die Option sichert folgenden Leistungsumfang: 100 % für ambulante Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für stationäre Behandlung im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz (einschließlich Inlays) bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-S90 mit Übertragungswert

Page 20: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Vorschlag zur privaten Krankenversicherung

Die Allianz Private übernimmt im Rahmen dieser Tarife die Kosten für:

Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Für inhaltliche Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsnehmer:Geburtsdatum: Versicherungsbeginn:

Leistungen/Tarif Leistungsmerkmale (Kurzbeschreibung) Monatsbeitrag in EUR

Kompakttarif

AMS70N Tarif mit Übertragungswert 100 % für ambulante Behandlung 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztli-

che Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz,

Kieferorthopädie (für Personen bis vollendetes 21. Lebensjahr)

Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) - Beleg-arzt stationär bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Leistungen bei Auslandsaufenthalten, Rücktransport und Überführung

Selbstbeteiligung pro Person und Kalenderjahr: 30 %, maximal 1.500 EUR

Option auf Höherversicherung

Beitragszuschlag BTZ

Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag der Krankheitskostenvollversiche-rung zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

Pflegepflicht- versicherungPVN

Erstattung der Aufwendungen und/oder Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe

Gesamtbeitrag (ohne zusätzliche Vertragsinhalte)

Page 21: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Ambulante Behandlung 100 % für ärztliche Leistungen (ohne Psychotherapie), bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

(GOÄ) 100 % für sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf die gesetzlichen

Programme 100 % für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden,

einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe 100 % für Arzneimittel (ausgenommen z.B. empfängnisregelnde Mittel für Personen ab dem 20. Lebensjahr,

Appetitzügler) 100 % für Heilmittel gemäß tariflicher Liste (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten 100 % bzw. 80 % für Hilfsmittel gemäß tariflichem Katalog (mit Höchstbeträgen für orthopädische Schuhe, Hörhilfen,

Prothesen und Perücken bei krankhaftem Haarausfall). Für die 100 %-Erstattung ist im Allgemeinen der Bezug über unsere Gesellschaft erforderlich.

100 % für Transport- und Fahrtkosten bei ambulanter Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemo-therapie sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Für Fahrtkosten werden maximal 50 EUR erstattet.

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern in Deutschland, die dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung

unterliegen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für belegärztliche Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Für Krankenhäuser - insbesondere Privatkliniken - die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatz-verordnung unterliegen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

Anschlussheilbehandlung 100 % für Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, ärztliche Leistungen sowie medizi-nisch begründete Nebenkosten bis zur Höhe des niedrigsten Pflegesatzes der aufgesuchten Einrichtung, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage gegeben haben

100 % für Transportkosten im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber

Zahnärztliche Behandlung 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 60 % für Inlays (maximal 250 EUR pro Inlay), Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen, Prothesen und Brücken, funktionsanaly-

tische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung)

Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste. Der Erstattungsprozentsatz für zahntechnische Leistungen richtet

sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in deren Zusammenhang sie erbracht werden. Der Erstattungsprozentsatz für Arzneimittel richtet sich nach den Aufwendungen (z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz) in

deren Zusammenhang sie erbracht werden. Erstattungshöchstbeträge für zahnärztliche Behandlung von insgesamt

500 EUR während der ersten 12 Monate 1.000 EUR während der ersten 24 Monate 1.500 EUR während der ersten 36 Monate 2.000 EUR während der ersten 48 Monate Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Bei ambulanter oder stationärer Behandlung in privaten Zahnkliniken leisten wir nur, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wir eine schriftliche Zusage gegeben haben

Keine Leistungen für Implantate

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-S70 mit Übertragungswert

Page 22: AktiMed Schnellrechner 2011ct-assekuranz.de/eh-content/pages/2156/files/AktiMed_Schnellrechn… · Title: AktiMed Schnellrechner 2011 Author: fs@layoutsatz.de Created Date: 12/17/2010

Sonstige Leistungen Einmalige Pflegepauschale von 3.500 EUR, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist und mindestens Pflegestufe II

nachgewiesen wird

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Er besteht auch während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden

Aufenthalts im außereuropäischen Ausland. Erstattungsfähig sind die im Tarif vorgesehenen Aufwendungen zu den dort genannten Erstattungsprozentsätzen. Der

Erstattung der im Ausland entstehenden Aufwendungen werden die jeweils ortsüblichen Aufwendungen zugrunde gelegt.

Bei Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung in Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirt-schaftsraum gehören (z.B. Schweiz, USA), reduziert sich die Erstattung um 20 %

Zusätzliche Leistungen im Ausland: - 100 % für Rücktransportkosten und Überführung bei Tod im Ausland bzw. Beisetzung im Ausland - Serviceleistungen

Selbstbehalt Für alle Tarifleistungen pro Person und Kalenderjahr: 30%, insgesamt höchstens 1.500 EUR (prozentualer Selbstbehalt

mit Höchstbetrag)

Option Bei Erstversicherung in Tarif AM-S90 (nicht bei Wechsel aus einer bei uns bestehenden Krankheitskostenvollversicherung

oder einer für den Übergang auf eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung) Wechselrecht jeweils zum 1.1. des 4. oder 6. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung Die Option sichert folgenden Leistungsumfang: 100 % für ambulante Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für stationäre Behandlung im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz (einschließlich Inlays) bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ

Unsere Leistungen im Detail

Tarif AM-S70 mit Übertragungswert