Aktivitätsreport 2018 Aktivitätsreport - svvk-asir.ch · Die Gründungsmitglieder des SVVK-ASIR...
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Der Verein bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen für seine Mitglieder, damit sie im Rahmen ihrer Anlageentscheide die Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft ganzheitlich wahrnehmen können.
Aktivitätsreport 2018
Editorial
Hubert Niggli studierte und arbeitete als wis-senschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Teilchenphysik der ETH Zürich, wo er 1998 in Physik promovierte und in der Folge einen For-schungsaufenthalt im kalifornischen Berkeley absolvierte. Ab 2003 war er als Risikoanalyst und Underwriter im nichttraditionellen Rück-versicherungsgeschäft bei der Zurich Rein-surance tätig. 2003 wechselte er zur Suva, wo er zunächst die Abteilung quantitatives Rese-arch und Risikomanagement leitete und im Fe-bruar 2006 zum Leiter Finanzen ernannt wur-de. In dieser Position ist er für Anlagen, die Wertschriftenverwaltung und das entspre-chende Reporting sowie die Buchhaltung ver-antwortlich.
Hubert Niggli ist Chartered Financial Analyst (CFA) und Financial Risk Manager (FRM).
Hubert Niggli Präsident SVVK-ASIR 2018 und Leiter Asset Management, Suva
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Vor genau drei Jahren wurde der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste
Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) gegründet mit dem Ziel, verantwortungsvollen Anlegern
nachhaltige Anlageentscheide zu erleichtern. Von Anfang an setzten sich die
Mitglieder des SVVK-ASIR das klare Ziel, einen gemeinschaftlichen Ansatz im
Umgang mit gesellschaftlichen Fragestellungen und mit Themen der Nachhaltigkeit
im Unternehmensumfeld zu bestimmen. Seither haben wir viel erreicht. Die durch
demokratischen Konsens festgelegte normative Basis unseres Vereins umfasst die
rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Normen und Werte der Schweizer Bevölke-
rung bezüglich verantwortungsbewusster Anlageentscheide widerspiegeln und
Standards für die Beurteilung von Anlagen nach ökologischen, sozialen und Gover-
nance-Kriterien (Environment, Social, Governance, ESG) bieten.
Sobald diese Standards definiert waren, richteten wir unser Augenmerk auf die
Erbringung wichtiger Dienstleistungen für unsere Mitglieder, damit diese Invest-
ment-Portfolios zusammenstellen können, die ihren Überzeugungen entsprechen.
Unsere Dienstleistungen umfassen Unternehmens-Screenings, Ausschlussempfeh-
lungen und insbesondere einen in Zusammenarbeit mit mehr als 200 Institutionen
erarbeiteten Dialogprozess. Indem wir uns aktiv mit verschiedenen Unternehmen
beschäftigen, können wir unseren Mitgliedern detaillierte Einschätzungen liefern.
Zudem können wir so in den Dialog mit denjenigen Unternehmen treten, die durch ihr
Verhalten einen wesentlichen Beitrag zu Umweltschutz leisten und soziale Verant-
wortung übernehmen können.
Unser grösster bisheriger Erfolg besteht darin, dass wir als Verein heute
schweizweit als kompetenter Ansprechpartner für verantwortungsvolle Anlageent-
scheide wahrgenommen werden. So kontaktieren uns Banken, Versicherungsunter-
nehmen und Regierungen, die sich für die Sichtweise institutioneller Schweizer
Anleger interessieren. Alles bisher Erreichte haben wir unseren Gründungsmitglie-
dern und Partnern zu verdanken.
Auch internationale Institutionen wie die EU, die Vereinten Nationen und die
OECD fordern Anleger auf, sich dem Kampf gegen globale Probleme wie Armut,
Klimawandel und Kinderarbeit anzuschliessen, da sich diese Probleme gemeinsam
besser lösen lassen. Deshalb werden wir uns auch künftig im Rahmen dieser welt-
weiten Initiativen engagieren.
Die grösste Herausforderung besteht darin, trotz der unterschiedlichen Priori-
täten aller Beteiligten einen gemeinsamen Nenner zu finden. Wir dürfen nicht
vergessen, dass wir alle dasselbe Ziel haben: mehr Umweltschutz, mehr soziale
Verantwortung und eine bessere Unternehmenspraxis.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.
Hubert Niggli
Präsident SVVK-ASIR 2018
Liebe Leser
Kapitel
1.0
2.0
3.0
4.0
Mit seinen Dienstleistungen will der Verein seine Mitglieder dabei unterstützen, durch ihre Anla-geentscheide umfassende Verantwortung für ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspek-te zu übernehmen.
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Normative Basis06
Interview10
Dialogverfahren14
ESG16 Kakaobranche20 Engagement24 Waffen26 Übereinkommen von Paris28
Über uns30 und Kontakt32
Inhaltsverzeichnis
08Normative Basis1.0
Die Aufsichts- und Regierungsbehörden in der Schweiz konzentrieren sich immer
stärker auf geeignete und transparente Strukturen zur Förderung von Integrität und
ethischem Verhalten. Vor diesem Hintergrund wurden rechtliche Rahmenbedingungen
geschaffen, die den demokratischen Konsens bezüglich Nachhaltigkeitsthemen
widerspiegeln.
Die Gründungsmitglieder des SVVK-ASIR erbringen ihre Dienstleistungen
zugunsten eines grossen und repräsentativen Teils der Schweizer Bevölkerung.
Somit liegt nahe, die im demokratischen Konsens entstandenen Gesetze, Verord-
nungen sowie internationalen Abkommen und Konventionen (z. B. das Überein-
kommen über Streumunition) als Basis zur Definition objektiver und anerkannter
ESG-Kriterien heranzuziehen. Die von der Schweiz abgeschlossenen internationalen
Abkommen decken sich zudem weitgehend mit den zehn Prinzipien des United
Nations Global Compact, dem über 8000 Unternehmen aus 145 Ländern angehören.
Normative Basis: Der SVVK-ASIR-Ansatz
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1.0
Grundsätze
Menschenrechte 1. Das Unternehmen bekennt sich zur Einhaltung und zur Förderung der Menschen-
rechte weltweit und
2. stellt sicher, dass es nicht in Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist.
Arbeitsnormen 3. Das Unternehmen achtet die Versammlungsfreiheit, anerkennt das Recht auf
Tarifverhandlungen und
4. setzt sich für die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit sowie
5. von Kinderarbeit ein und
6. geht gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt vor.
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Schweizerische Normen und Werte Wie aus der Grafik ersichtlich, widerspiegelt der Rechtsrahmen die Normen und
Werte der Schweizer Bevölkerung und eignet sich daher als Grundlage für die Fest-
legung objektiver Kriterien zur Beurteilung von Investments nach ESG-Grundsätzen.
Normative Basis: bit.ly/Normative-Basis
Umweltschutz 7. Das Unternehmen ergreift vorsorgliche Massnahmen zur Vermeidung von Umwelt-
problemen
8. und bemüht sich, mehr Umweltbewusstsein zu schaffen.
9. Das Unternehmen beschleunigt die Erarbeitung und Verbreitung von umwelt-
freundlicher Technologien.
Massnahmen zur Korruptions-
bekämpfung.
10. Das Unternehmen geht gegen alle Formen von Korruption vor, einschliesslich
Erpressung und Bestechung.
Die Schweizer Bundesverfassung dient als wichtigste Quelle dieser grundle-
genden Normen, gefolgt von internationalen Übereinkommen zu Nachhaltigkeits-
themen, die von der Schweiz ratifiziert und umgesetzt wurden. Alle vom Schweizer
Parlament und vom Bundesrat verabschiedeten Gesetze und Verordnungen sind
einzuhalten.
Grundlage für die Bestimmung objektiver Ausschlusskriterien für Anlageentscheide
Treuhänderische Pflichten
MittelverantwortungVersicherung der Mitarbeitenden
gegen die wirtschaftlichen Folgen
von Tod, Arbeitsunfähigkeit, Unfall
und Pensionierung
Demokratischer KonsensRepräsentativ für den
demokratischen Willen der
Schweizer Bevölkerung
Internationale Abkommen und Konventionen
Von der Schweiz ratifizierte
Schweizer Verfassung, Gesetze und Verordnungen
10
Auflistung von Rechtsgrundlagen
Normative Basis1.0
Name 1 SR-Nummer2
Bundesverfassung 101
Umwelt
Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung (1992) n. v.
Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (1972) 0.451.41
UN-Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (1992) 0.451.43
Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (1971) 0.451.45
Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert) (2003) 0.452
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (1973) 0.453
Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (1976) 0.454
Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979) 0.455
Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (1987) 0.456
Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Schlachttieren (1979) 0.458
Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (1986) 0.475
Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (1985) 0.814.02
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (1990) 0.814.021
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) (2001) 0.814.03
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (1980) 0.814.05
Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von Abfällen und anderen Stoffen (1872) 0.814.287
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (1992) 0.814.293
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (1998)
0.916.21
Klimaübereinkommen von Paris (2017) 0.814.012
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11
1 Zusatzprotokolle internationaler Überein-kommen werden in dieser Tabelle nicht aufgeführt.
2 Verweis auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)
Name 1 SR-Nummer2
Bundesverfassung 101
Menschenrechte
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; 1950) 101
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) 0.103.1
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) 0.103.2
Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) 104
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) 107
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006) 109
Charta der Vereinten Nationen (1945) 120
Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (1997)
0.810.2
UNO-Deklaration über die Rechte der indigenen Völker (200) n. v.
Arbeitsnormen
Erklärung der IAO über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit (1988) n. v.
Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (1930) 0.822.713.9
Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) 0.822.719.7
Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (1949)
0.822.719.9
Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (1951) 0.822.720.0
Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 0.822.720.5
Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 0.822.721.1
Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 0.822.723.8
Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
0.822.728.2
Governance
Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (1997) 0.311.21
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2000) 0.311.54
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (2003) 0.311.56
Schweizerisches Strafgesetzbuch 311.0
Abkommen über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Luft, im Weltraum und unter Wasser (1963)
0.515.01
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968) 0.515.03
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (1972)
0.515.07
Chemiewaffenübereinkommen (1993) 0.515.08
Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (1980)
515.091
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung
515.092
Übereinkommen über Streumunition (2008) 0.515.93
Vertrag über den Waffenhandel (2013) 0.518.61
Bundesgesetz über das Kriegsmaterial 514.51
12
Jacqueline Oh Geschäftsführerin
Jacqueline Oh verfügt über langjährige Erfah-rung in den Bereichen Beratung und Business Development, die sie bei verschiedenen weltweit tätigen Schweizer Banken in Zürich und Hong-kong gesammelt hat. Seit Mai 2016 ist sie für den Aufbau und die Leitung des Vereins zustän-dig und stellt sicher, dass dessen Mitglieder auf die Dienstleistungen des Vereins zurückgreifen können. Als Projektleiterin war sie wesentlich an der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien im Finanzsektor beteiligt.
Jacqueline Oh verfügt über einen Master in Ma-nagement and Economics von der Universität Zürich mit Studienschwerpunkt Ökonometrie. Zudem bildete sie sich erfolgreich zu Themen wie Unternehmensfinanzierung, erneuerbare Energien und politische Kommunikation weiter.
Mehr als nur Finanzkennzahlen im Blick
2.0
Interview2.0
Der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen wurde im Dezember 2015 von einer Gruppe grosser institutioneller Anleger gegründet. Der Verein will es seinen Mitgliedern ermöglichen, über eine rein finanzielle Betrachtung hinaus verantwortungsvolle Anlageentscheidungen auf Grundlage ökologischer und sozialer Werte zu treffen. Geschäftsführerin Jacqueline Oh erläutert die Aufgabe des Vereins und erklärt, wie dessen Mitglieder von den angebotenen Dienstleistungen profitieren.
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13Der SVVK-ASIR unterstützt seine Mitglieder im Rahmen ihrer Anlageentscheide, damit
sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen können.
Warum ist das wichtig und wieso schaffen die Mitglieder das nicht alleine?
Natürlich sind unsere Mitglieder sehr wohl in der Lage, alleine nachhaltige und
bewusste Anlageentscheide zu treffen. Gemeinsam geht das allerdings effizienter.
Vor 10 bis 20 Jahren wurden Anlageentscheidungen noch rein auf der Grundlage
von Finanzanalysen getroffen. Heute spielen auch andere Kennzahlen eine Rolle.
Immer mehr nachhaltig denkende Anleger wissen, dass Unternehmen die Gesell-
schaft verändern können, und möchten deshalb in Firmen investieren, die ihre sozi-
alen und ökologischen Werte teilen. Sie interessieren sich beispielsweise dafür,
woher ihre Lebensmittel stammen, wie die Kleider, die sie tragen, produziert werden,
wie viel CO2 ein Unternehmen ausstösst und wie es seine Mitarbeitenden behandelt.
Welche Auswirkungen hat das auf den langfristigen Anlageerfolg?
Da Unternehmen mit sozialen und ökologischen Zielsetzungen bestimmte Risiken
minimieren, zum Beispiel die Gefahr, dass Mitarbeitende vor Gericht ziehen oder es
zu Unfällen mit Gefahrenstoffen kommt, dienen solche Zielsetzungen immer häufiger
als Erfolgsindikatoren. Immer mehr Untersuchungen zeigen, dass die Berücksichti-
gung von ESG-Kennzahlen bei der Investmentanalyse und der Portfoliozusammen-
stellung den Anlegern langfristig potenzielle Renditevorteile verspricht.
Welche Arten von Dienstleistungen bietet der SVVK-ASIR und welche Vorteile hat dies
für die Mitglieder?
Wir führen hauptsächlich Unternehmens-Screenings nach ESG-Kriterien durch
und treten mit den Unternehmen in Kontakt, an denen unsere Mitglieder Anteile
halten. Dieser Ansatz ist ausserordentlich effizient, da wir dadurch viele Anleger
gleichzeitig vertreten können. Dies gibt uns auch die Möglichkeit, ESG-Themen in
den Blickpunkt zu rücken und Wissen aufzubauen und weiterzugeben. Die Erkennt-
nisse aus dem direkten Dialog mit den analysierten Unternehmen stellen einen
Mehrwert für unsere Mitglieder dar.
Wie ist die Schweiz bezüglich nachhaltiger Anlagen im Vergleich zu den EU-Ländern
aufgestellt?
Das kommt auf die Betrachtungsweise an. Was private und institutionelle Anleger
betrifft, so ist das Interesse von Schweizer Privatkunden an nachhaltigen Anlagen
in den letzten zehn Jahren gestiegen.1 Bei den institutionellen Anlegern konnten wir
seit der Gründung des SVVK-ASIR 2015 einen markanten Wachstumsschub ausma-
chen.2
1 Sustainable Investment Market Report 2010: bit.ly/Sustainable-Investment-2010, Seite 10
2 Sustainable Investment Market Report 2016: bit.ly/Sustainable-Investment-2016
Anleger Institutionelle Anleger
Kleinanleger
Institutionelle Anleger vs. Kleinanleger (in %) 2010 2011 2012 2013 2014 2015
100 %
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Wie vertraut sind Schweizer Unternehmen mit ESG-Kriterien?
Börsenkotierte Unternehmen wissen heute zum Grossteil, was ESG-Kriterien
sind, und die meisten ergreifen entsprechende Massnahmen. Vor zehn Jahren war
das noch nicht der Fall. Da ist die Schweiz keine Ausnahme. Man kann aber sagen,
dass die Schweiz als Land bereits ein grosses Bewusstsein für die ESG-Kriterien
zeigte, noch bevor sich die hiesige Finanzbranche dazu bekannte.
Sprechen wir über die normativen Grundlagen, auf die sich der SVVK-ASIR bezieht.
Welche sind das und wie wurden sie ausgewählt?
Bei der normativen Basis des SVVK-ASIR handelt es sich um die Schweizer Verfas-
sung sowie von der Schweiz ratifizierte Gesetze und Konventionen, die die Normen
und Werte der Bevölkerung im Zusammenhang mit verantwortungsvollen Anlageent-
scheiden versinnbildlichen. Diese dienen als Grundlage zur Erarbeitung anerkannter
und objektiver Massstäbe zur Beurteilung von Anlagen nach ESG-Kriterien. Diese
Normen und die internationalen Übereinkommen zum Thema Nachhaltigkeit wurden
vom Schweizer Parlament und vom Bundesrat verabschiedet und sind einzuhalten
(siehe S. 6–7).
Mit welchen Projekten sind Sie derzeit beschäftigt?
Unser Tagesgeschäft besteht darin, unternehmensspezifische Vorfälle zu
betrachten, auf die wir bei unseren Screenings stossen. Wir beschäftigen uns aber
auch mit weltweiten Initiativen zum Problem der Kinderarbeit in der Kakaobranche
oder der Umsetzung des Pariser Übereinkommens, bei dem es sich um eine Konven-
tion der Vereinten Nationen zur Reduktion von Treibhausgasen und zum beschleu-
nigten Übergang hin zu geringeren CO2-Emissionen in verschiedenen Branchen
handelt. Wir gehen aktiv auf Unternehmen zu, um Kennzahlen zu beurteilen und zu
vergleichen, und sind dabei stets auf der Suche nach Best Practices.
Interview2.0
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Was war der wichtigste Erfolg seit der Gründung des SVVK-ASIR?
Die Erarbeitung von Ausschlussempfehlungen hat uns sicherlich die grösste
mediale Aufmerksamkeit und Wirkung beschert. Es ist schön, zu sehen, dass Vermö-
gensverwalter, Pensionskassen und Indexanbieter unseren Empfehlungen folgen.
Dadurch hat sich auch ein offener Dialog mit den betrachteten Unternehmen
ergeben, die durch ihr Handeln viel bewirken können.
Worin unterscheidet sich der Ansatz des SVVK-ASIR von dem anderer Kapitaleigen-
tümer in der Schweiz?
Allgemeine Berichte gehören nicht zu unseren Dienstleistungen. Stattdessen
prüfen, beurteilen und verifizieren wir alle Ergebnisse intern, um unseren Mitglie-
dern individuelle Analysen bereitstellen zu können. Da unser wichtigstes Ziel darin
besteht, unsere Mitglieder bei verantwortungsvollen Anlageentscheiden zu unter-
stützen, treten wir aktiv mit den betroffenen Unternehmen in den Dialog und
besprechen Nachhaltigkeitsthemen im Zusammenhang mit ESG-Kriterien. Darüber
hinaus führen wir auch Vor-Ort-Besuche durch, um die Abläufe in den jeweiligen
Unternehmen näher zu betrachten. Zudem arbeiten wir auch mit Nichtregierungsor-
ganisationen zusammen, um ein ganzheitliches Verständnis sozialer und ökologi-
scher Themenfelder zu erlangen. Durch unser Engagement und unseren Bewer-
tungsprozess, der sich an spezifischen Schweizer Massstäben orientiert, die die
normative Grundlage des SVVK-ASIR bilden, sind wir bestens aufgestellt, um
unseren Mitgliedern hochwertige und umfassende Anlageempfehlungen abzugeben.
Wie sieht die Zukunft aus?
Der Klimawandel und insbesondere Unternehmen mit einem hohen direkten und
indirekten Emissionsniveau werden uns als zentrales Thema weiter beschäftigen
und dazu antreiben, optimale Lösungen für die Umsetzung effektiver Massnahmen
zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich Nachhaltigkeitsfragen im Zusammenhang
mit Mobilität und Plastik in der Schweiz und weltweit entwickeln.
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ESG16
Kakaobranche20 Engagement24 Waffen26 Übereinkommen von Paris28
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Von all den Abkürzungen, die man im Zusammenhang mit verantwortungsvollen
Anlageentscheidungen findet, ist das Akronym ESG, das ökologische, soziale und
Governance-Kriterien (Environment, Social, Governance) umfasst, wahrscheinlich
das wichtigste. Der derzeitige Boom an akademischen und brancheninternen
Studien beweist, dass Unternehmen, die besonderes Augenmerk auf ESG-Themen
legen, ihre Wettbewerber bei zahlreichen Kennzahlen überflügeln. Ferner zeigt die
Forschung, dass Unternehmen mit soliden ESG-Strategien in einem schwierigen
Marktumfeld besser bestehen können als ihre in Sachen ESG schlechter abschnei-
denden Mitbewerber.
Deshalb haben sich bei der Anlageanalyse ESG-Kriterien und damit verbundene
Aspekte als wichtige Gesichtspunkte herauskristallisiert. Anleger und Vermögens-
verwalter weltweit entwickeln weiter Investment-Ansätze, für die sie ESG-Faktoren
bestimmen, beurteilen und in ihren Analysen und ihren Monitoring- und Entschei-
dungsprozessen berücksichtigen. Für viele Anleger zeugt die Art und Weise, wie
ein Unternehmen mit Chancen und Risiken im Zusammenhang mit ESG-Themen
umgeht, heute von der Qualität seiner Geschäftsleitung, seines Verwaltungsrats
und seiner Geschäftstätigkeit im Allgemeinen. Immer mehr Investoren glauben,
dass soziale, Umwelt- und Corporate-Governance-Aspekte langfristig Anlageri-
siken und Anlageerfolg beeinflussen.
Studien zeigen, dass Unternehmen mit einer umfassenden und guten ESG-Strategie bei einer Reihe von Kennzahlen bessere Ergebnisse erzielen als ihre Wettbewerber. Immer mehr Anleger erkennen, welchen Mehrwert dies bietet.
80%
88%
90%
aus Studien verdeutlichen, dass sich Nachhal-tigkeitsmassnahmen positiv auf den Aktienkurs eines Unternehmens auswirken.
aus Studien zeigen einen positiven Zusammen-hang zwischen Nachhaltigkeit und Betriebser-gebnis auf.
aus Studien stellen einen Zusammenhang zwi-schen nachhaltigem Handeln im Unternehmen und niedrigeren Kapitalkosten her.
Eine Analyse von mehr als 200 wissenschaft-lichen Artikeln
3.1
Dialogverfahren ESC
Investieren nach ökologi-schen, sozialen und Gover-nance-Grundätzen (ESG) – Strategie oder Hype?
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Die Bedeutung von ESG Soziale und ökologische Faktoren wie Nahrungsmittel, Wasser, Sicherheit, Zugang
zu natürlichen Rohstoffen, Klimawandel, Menschenrechte und die Arbeitsbedin-
gungen in der Lieferkette werfen wesentliche Fragen für Unternehmen und die
Geschäftswelt als Ganzes auf. Eine schlechte Unternehmensführung, die sich in
Korruption, fehlender Vielfalt in den obersten Entscheidungsgremien oder Vergü-
tungsregelungen, die nicht den Interessen der Anleger entsprechen, äussert, kann
den Shareholder Value zudem beeinträchtigen.
Für verantwortungsvolle, auf einem ESG-Ansatz basierende Investments müssen
Unternehmen und Anleger auch das Gesamtumfeld betrachten und sich mit allen
Chancen und Risiken auseinandersetzen. Indem sie sowohl die Qualität der Finanz-
kennzahlen als auch ESG-Kriterien betrachten, können sich sozial verantwortliche
Anleger ganzheitlich über Risiken und die Fähigkeit eines Unternehmens infor-
mieren, langfristige Wertsteigerungen zu erzielen. Ein solcher Ansatz hilft ihnen,
Anlagen in Firmen zu vermeiden, die aufgrund von Faktoren wie Diskriminierung am
Arbeitsplatz, Tierwohl, Schadstoffemissionen usw. in die Kritik kommen könnten.
Aber wozu das alles?Einer der Hauptgründe, warum ESG heute in aller Munde ist, ist die entsprechende
Nachfrage. Unternehmen haben Angst, dass unzufriedene Kunden ihnen Negativ-
schlagzeilen bescheren. Und aus Anlegersicht ist es einfach zu riskant, Invest-
ments im Portfolio zu haben, die zu einem Reputationsrisiko werden oder gar
aufsichtsrechtliche Massnahmen nach sich ziehen könnten. Eine aktuelle EY-Um-
frage zeigt, wie stark ESG-Bewertungen Anlageentscheidungen beeinflussen.
39 Prozent der befragten Anleger sagten, sie würden eine Beteiligung unmittelbar
ausschliessen, wenn bei einem Unternehmen Anzeichen einer schlechten Unterneh-
mensführung offenbar würden oder diesbezügliche Risiken bestünden. Im Zusam-
menhang mit potenziellen Menschenrechtsverletzungen machten 32 Prozent eine
derartige Aussage. Ein beachtlicher Anteil von 76 Prozent der Befragten würde bei
einem nachweislich oder potenziell schlechten Umweltmanagement allenfalls von
einer Anlage abrücken, während dies bei einer potenziellen Ressourcenknappheit
bei 75 Prozent und bei potenziellen Auswirkungen auf den Klimawandel bei
71 Prozent der Befragten der Fall wäre.Ernst & Young:
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RiskManagement
Corporate Governance
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Corruption
ESG Ratings
Berücksichtigung von ESG-Kriterien durch den SVVK-ASIR Wenn es um die Einhaltung von ESG-Kriterien geht, schafft
der SVVK-ASIR durch die Zusammenarbeit und den Dialog mit
den kotierten Unternehmen grösstmögliche Transparenz für
seine Mitglieder. So kann der SVVK-ASIR ESG-Kriterien bei
den Anlagetätigkeiten seiner Mitglieder als festen Bestand-
teil des Risikomanagements etablieren. Durch die verschie-
denen Dienstleistungen des SVVK-ASIR können die Grün-
dungsmitglieder die treuhänderische Verwaltung ihres
verwalteten Vermögens angemessen und effizient verbessern
– ganz im Sinne ihrer Kunden.
Steigendes Bewusstsein Der Trend hin zu ESG-Grundsätzen wird nicht nur auf Unter-
nehmensebene sichtbar. 2015 haben alle Mitgliedsstaaten
der Vereinten Nationen eine Agenda für nachhaltige Entwick-
lung verabschiedet, die 17 bis zum Jahr 2030 zu erfüllende
Nachhaltigkeitsziele umfasst. Die UN-Agenda 2030 strebt
eine «Welt voller Achtung der Menschenrechte und der
menschlichen Würde, der Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit
und Diskriminierungsfreiheit» an. Die 17 nachhaltigen
Entwicklungsziele dienen als Entwurf einer fairen und nach-
haltigen Zukunft für alle. Die Ziele sind auf die weltweiten
Herausforderungen ausgerichtet, denen wir uns beispiels-
weise im Zusammenhang mit Armut, Ungleichheit, Klima,
Umweltzerstörung, Wohlstand, Frieden und Gerechtigkeit
gegenübersehen. Durch das Engagement der Vereinten Nati-
onen hat sich das branchenweite Bewusstsein für soziale und
ökologische Belange erhöht.
PRI und die Geburtsstunde der ESG-BewegungBei den von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien
für verantwortliches Investieren (PRI) handelt es sich um
ein internationales Investorennetzwerk, dessen Mitglieder
gemeinsam sechs Kernprinzipien umsetzen möchten. Sie
argumentieren, dass institutionelle Anleger die Pflicht haben,
im besten langfristigen Interesse ihrer Begünstigten zu
handeln. Das Netzwerk will die Auswirkungen nachhaltigen
Handelns auf Investoren und weitere Partner bestimmen, um
diese Themen zu einem festen Bestandteil ihres unternehme-
rischen Handelns und ihrer Anlageentscheidungen zu machen.
Die Einführung der Prinzipien war wesentlich, um aufzeigen
zu können, wie bedeutsam die Berücksichtigung der
ESG-Grundsätze beim Investmentmanagement ist, und um
Unternehmen ordnungspolitische Anreize dafür zu bieten,
sich an diese Grundsätze zu halten.
Dialogverfahren ESC
05 Gleichstellung
01 Keine
Armut
03 Gesundheit
und Wohlbefinden
02 Kein
Hunger
04 Gute
Bildung
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ungs
ziel
e08 Menschenwürdige
Arbeit und Wirt-
schaftswachstum
12 Verantwortungs-
volle Herstellung,
verantwortungs-
voller Konsum
09 Industrie,
Innovation und
Infrastruktur
16 Frieden,
Gerechtigkeit
und starke
Institutionen
17 Gemeinsam die
Ziele erreichen
13 Klimamass-
nahmen
10 Weniger
Ungleichheit
06 Sauberes Wasser
und Hygiene
14 Leben unter
Wasser
07 Saubere und
erschwingliche
Energie
11 Nachhaltige
Städte
und Gemeinden
15 Leben an
Land
22
Seit vielen Jahren schon steht die Kakaobranche im Zusammenhang mit Fällen von
Kinderarbeit in ihrer Lieferkette in der Kritik. Dies betrifft mit der Elfenbeinküste
und Ghana vor allem Westafrika, wo mehr als 60 Prozent des weltweiten Kakaos
produziert werden. Berichten zufolge arbeiten allein in diesen beiden Ländern etwa
zwei Millionen Kinder auf Kakaofarmen.
Kakaobohnen werden normalerweise in bäuerlichen Kleinbetrieben angebaut und
werden dann Teil komplexer Lieferketten. Wichtigen Branchenvertretern zufolge
erschweren diese Strukturen eine angemessene Kontrolle über die gesamte Lieferkette
hinweg. Um das Problem zu lösen, hat das US-Arbeitsministerium Kakao aus mehreren
westafrikanischen Ländern auf eine Liste von Produkten gesetzt, die mutmasslich
mithilfe von Zwangs- oder Kinderarbeit erzeugt werden. Da das Problem der Kinderar-
beit so verbreitet ist und die gesamte Branche betrifft, hat der SVVK-ASIR gemeinsam
mit anderen institutionellen Anlegern sowie einigen der grössten kakaoverarbeitenden
Unternehmen und Schokoladenherstellern wie Nestlé, Mondelez, Hershey’s, Lindt &
Sprüngli, Barry Callebaut, Olam International und Cargill eine Initiative gestartet.
Anlegererwartungen
2017 wurde im Rahmen dieser Initiative ein Bericht zu den Anlegererwartungen
veröffentlicht. Dieser macht deutlich, was Anleger von Unternehmen der Kakaob-
ranche erwarten, die sich zu Massnahmen gegen Kinderarbeit verpflichten.
3.2
Kampf gegen Kinderar-beit in der Kakaobranche
Die Tulane University veröffentlicht einen Be-richt zur Kinderarbeit bei der Kakaoproduktion in West- afrika (EN)bit.ly/report-on-child-labor
Dialogverfahren Kakaobranche
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Veröffentlichung eines detaillierten Zeitplans einschliesslich des operativen
Vorgehens zur Feststellung und Bekämpfung von Kinderarbeit in den meisten
Produktionsbetrieben in Ghana und der Elfenbeinküste bis 2020.
Sicherstellen der weiteren Umsetzung des Plans über 2020 hinaus mit dem Ziel,
alle Produktionsstätten in den beiden Ländern abzudecken.
Berichterstattung darüber, in welchem Masse das Einkommensniveau der örtli-
chen Kakaobauern mit den Lebenshaltungskosten in den beiden Ländern im Einklang
steht.
Aufzeigen von Fortschritten bei der Deckung der Lebenshaltungskosten von
Bauern in Ghana und der Elfenbeinküste durch Berichte zu den Auswirkungen von
Programmen und anderen Initiativen zur Einkommenssteigerung der Bauern.
24
Diese Erwartungen wurden von mehr als 60 institutionellen Anlegern weltweit
bestätigt und von der Kakaobranche und ihren Stakeholdern mit Wohlwollen aufge-
nommen. Der Bericht umfasst auch Praxisbeispiele sowie ein Ranking, das Unter-
nehmen danach bewertet, ob sie Massnahmen zur Feststellung und Bekämpfung
von Kinderarbeit eingeführt und Initiativen gestartet haben, um den Kakaobauern
ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten 1.
Am Ball bleiben
Nach der Veröffentlichung des Berichts nahm der SVVK-ASIR an mehreren Sitzungen
mit den betreffenden Unternehmen in der Schweiz teil, bei denen der Verein unter-
strich, wie wichtig es sei, noch weitere Initiativen gegen Kinderarbeit zu ergreifen
und aufzuzeigen, welche Auswirkungen die derzeitigen Massnahmen in der Branche
auf die Löhne der Kakaobauern haben.
Auch wenn es noch ein weiter Weg ist, bis die Kakaobranche gänzlich frei von
Kinderarbeit ist, wurden 2017 wichtige Schritte unternommen, um Fälle von Kinder-
arbeit aufzudecken und dagegen vorzugehen. Nicht alle Unternehmen haben gleich
viel erreicht, aber einige befinden sich auf gutem Wege, um in den meisten ihrer
Lieferketten bis 2020 umfassende Monitoring-Systeme und Massnahmen zur
Bekämpfung der Kinderarbeit einzuführen. Andere Unternehmen haben sich ambi-
tiöse Ziele gesetzt, um Kinderarbeit zu bekämpfen und das Leben der Kakaobauern
zu verbessern, haben aber bisher noch keine wesentlichen Fortschritte bei der
Erreichung dieser Ziele gemacht. In Fällen, in denen die Einführung entsprechender
Massnahmen sehr zügig erfolgte, wurden Fragen bezüglich der Qualität der
verschiedenen Systeme laut. Deshalb wird sich der SVVK-ASIR künftig im Rahmen
des gemeinschaftlichen Engagements stärker auf die Qualität der entsprechenden
Massnahmen konzentrieren.
1 GES: bit.ly/combatting-child-labour
3.2
Dialogverfahren Kakaobranche
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25
Das Leben der Bauern verbessern
Grundsätzlich wurden bei der Einführung von Monitoring- und Bekämpfungsmass-
nahmen grössere Fortschritte gemacht als beim existenzsichernden Einkommen
für die Kakaobauern, dem bis vor Kurzem noch wenig Aufmerksamkeit geschenkt
wurde. Dies ändert sich nun. Die Unternehmen beginnen, sich über das Thema
Gedanken zu machen, und besprechen es mit verschiedenen Stakeholdern.
Es laufen auch Studien, die berechnen, wie hoch ein existenzsichernder Lohn
für die Kakaobauern in Ghana und der Elfenbeinküste durchschnittlich ausfallen
sollte. Zudem werden Diskussionen geführt sowie Massnahmen ergriffen, um die
Lücke zwischen den derzeitigen Löhnen und dem Existenzminimum zu schliessen.
Die Frage, wie dies geschehen kann, hat eine wichtige Debatte in der Kakaob-
ranche und unter den einzelnen Interessengruppen ausgelöst. Hier will der Verein
weiter gemeinschaftlich mit der Branche zusammenarbeiten. Oberstes Ziel soll es
sein, aufzuzeigen, wie sich Massnahmen wie Schulungen zu guten landwirtschaft-
lichen Praktiken, Preisaufschläge, eine Diversifizierung der angebauten Kulturen,
der Zugang zu Mikrokrediten und Mikroversicherungen, die Befähigung von Frauen
usw. auswirken.
Für 2019 haben der SVVK und seine Partnerorganisation Global Engagement
Services (GES) weitere Gespräche sowie die Erstellung eines Benchmark-Be-
richts geplant.
26EngagementDialogverfahren
45 1
Im 3. Quartal hat SVVK-ASIR in Zusammenar-beit mit GES 364 Meldungen zu fragwürdigen Geschäftspraktiken aktiv den Dialog mit Unter-nehmen und externen Stellen gesucht. In 129 Fällen führt GES den Dialog weiter, um die Erreichung individueller Ziele nachzuverfol-gen und messbare Veränderungen beim Ge-schäftsgebaren festzustellen. In 235 Fällen besteht das Ziel des Dialogs darin, ausreichend glaubwürdige Informationen zu sammeln, um weitere Empfehlungen abgeben zu können. Sei es, um den entsprechenden Fall abzuschliessen oder um den Dialog mit dem Un-ternehmen fortzuführen, wenn es sich um einen Fall mit wesentlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt handelt.
3.3
28
In diesen internationalen Übereinkommen wird die Produktion von Tretminen, Streu-
munition, biologischen und chemischen Waffen ausdrücklich verboten. Deshalb
empfiehlt der SVVK-ASIR seinen Mitgliedern, von Anlagen in Unternehmen abzu-
sehen, die solche den internationalen Übereinkünften unterstehenden Waffen
entwickeln, produzieren oder lagern.
Im Hinblick auf Atomwaffen hält sich der SVVK-ASIR an den Vertrag über die Nicht-
verbreitung von Kernwaffen und unterscheidet zwischen Kernwaffen- und Nicht-
kernwaffenstaaten. Nichtkernwaffenstaaten dürfen keine Kernwaffen produzieren.
Nicht in einem Kernwaffenstaat ansässige Unternehmen sind daher neben Unter-
nehmen, die Kernwaffen an unberechtigte Staaten liefern und jenen, die rechts-
widrig an der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Verbreitung von Kernwaffen
beteiligt sind, von den Empfehlungen des SVVK-ASIR ausgeschlossen.
Die folgende Tabelle zeigt die vom SVVK-ASIR angewandten rechtlichen Grundlagen
auf.
Wenn der SVVK-ASIR seinen Mitgliedern Anlage- empfehlungen abgibt, orientiert er sich dabei an gesetzlichen Vorschriften, die auf Normen und Werten der Schweizer Bundesverfassung gründen, sich aber auch an den Inhalten inter-nationaler Übereinkommen und Sanktionen ausrichten, die die Schweiz verabschiedet hat.
Umstrittene Waffen meiden
3.4
Richtlinien zu umstrittenen Waffen:bit.ly/2SLcVG3
Dialogverfahren Waffen
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2018
29Waffen betreffende Definitionen und Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage SVVK-ASIR
verbotene
Waffen
Massenvernichtungswaffen
Umstrittene
Waffen
Konventionelle Waffen
Kernwaffen
biologische Waffen
chemische Waffen
Tretminen
Streumunition
blind machende Laserwaffen 1
nicht entdeckbare Splitter 1
Brandwaffen
uranhaltige Munition
Name SR-Nummer*
Abkommen über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Luft, im Weltraum und unter Wasser (1963) 0.515.01
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968) 0.515.03
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologi-
scher) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (1972)
0.515.07
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer
Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (1993)
0.515.08
Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen,
die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (1980)
0515091
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Anti-Personenminen und über deren Vernichtung
0.515.092
Übereinkommen über Streumunition (2008) 0.515.93
Vertrag über den Waffenhandel (2013) 0.518.61
Bundesgesetz über das Kriegsmaterial 514.51
* Systematische Rechtssammlung des Bundes
30
Durch die Anerkennung der Tatsache, dass der Klimawandel die gesamte Mensch-
heit betrifft, haben die Regierungsvertreter der UN-Staaten das Übereinkommen
von Paris erarbeitet. Dieser Vertrag steht im Einklang mit der UN-Klimakonvention
(UNFCCC) und legt die Eckpunkte für die Senkung der Treibhausgasemissionen, die
nötigen Massnahmen und deren Finanzierung ab dem Jahr 2020 fest. Vertreter von
196 Staaten haben die Vertragsbedingungen an der 21. UN-Klimakonferenz im fran-
zösischen Le Bourget verhandelt und das Vertragswerk in einem Konsensentscheid
am 12. Dezember 2015 verabschiedet.
Das Übereinkommen von Paris basiert auf der UN-Klimakonvention und
verpflichtet erstmals alle Staaten, ambitiöse Massnahmen für eine gemeinsame
Sache zu ergreifen und so den Klimawandel zu bekämpfen und die Entwicklungs-
länder im Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Bis November 2018 hatten
195 Unterzeichnerstaaten der UN-Klimakonvention das Pariser Übereinkommen
unterschrieben, 184 waren ihm beigetreten. Zentrales Ziel des Übereinkommens ist
es, den globalen Kampf gegen den drohenden Klimawandel zu stärken. Geschehen
soll dies durch eine Begrenzung des durchschnittlichen weltweiten Temperaturan-
stiegs auf deutlich weniger als 2 °C gegenüber den vorindustriellen Werten. Wenn
möglich soll der Abstieg gar auf 1,5 °C und damit auf ein Niveau reduziert werden,
bei dem Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich abgemildert werden.
Mit vereinten KräftenZudem zielt das Übereinkommen darauf ab, die Länder darin zu stärken, den Auswir-
Mit dem Übereinkommen von Paris, einem im Rahmen der UN-Klimakonvention (UNFCCC) geschlossenen Vertrag, haben sich die Staaten erstmals zusammengeschlossen, um den Klima-wandel zu bekämpfen. Der SVVK-ASIR unter-stützt Schweizer Anleger darin, sich den welt-weiten Bemühungen anzuschliessen.
Das Übereinkommen von Paris – Weltweite Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel
3.5
Vereinte Nationen, Pariser Übereinkommen: bit.ly/The-Paris-Agreement
Dialogverfahren Übereinkommen von Paris
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2018
31kungen des Klimawandels zu begegnen. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen,
sind angemessene finanzielle Mittel, neue technologische Rahmenbedingungen
sowie eine bessere Ausgangslage für den Kapazitätsaufbau nötig, um Massnahmen
in Entwicklungsländern und stark betroffenen Ländern zu unterstützen. Das Über-
einkommen fordert ferner mehr Handlungstransparenz sowie Rahmenbedingungen,
die die Transparenz fördern.
Deshalb ist jedes Land verpflichtet, den von ihm erbrachten Beitrag zur Eindäm-
mung des Klimawandels genau festzulegen, zu planen und regelmässig darüber
Bericht zu erstatten. Während die einzelnen Länder nicht dazu gezwungen sind,
innerhalb einer gewissen Frist ein bestimmtes Ziel festzulegen, sollte jede neue
Vorgabe über die zuvor gesetzten Ziele hinausgehen.
Mit gutem Beispiel vorangehenEinige EU-Länder haben bereits Handlungspläne erarbeitet, um die Ziele zur Emis-
sionssenkung zu erreichen. Der französische Umweltminister Nicolas Hulot kündigte
beispielsweise im Juli 2017 an, bis 2040 im Rahmen des Pariser Übereinkommens
alle Benzin- und Dieselfahrzeuge in Frankreich zu verbieten. Hulot sagte überdies,
Frankreich werde versuchen, nach 2022 auf die Kohleverstromung zu verzichten,
und man wolle bis zu 4 Mrd. EUR in Energieeffizienzsteigerungen investieren.
Um die im Pariser Übereinkommen festgelegten Emissionsziele zu erreichen,
plant Norwegen, den Verkauf von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 2025 zu
verbieten. Die Niederlande haben Gleiches bis 2030 vor. Auch fahren die auf dem
dortigen Schienennetz verkehrenden elektrischen Eisenbahnen bereits heute nur
noch mit Windenergie. Das niederländische Repräsentantenhaus hat im Juni 2018
einen Gesetzesentwurf verabschiedet, laut dem das Land seine Treibhausgasemis-
sionen gegenüber dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent senken
möchte.
Auch die Schweiz ist dabeiAm 6. Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Pariser Klimaübereinkommen. Damit
ist die Eidgenossenschaft vertraglich verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss zu
reduzieren. Um die Ziele des Pariser Übereinkommens zu erreichen, hat sie sich das
Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Stand von 1990 bis
2030 um 50 Prozent zu mindern. Das Übereinkommen von Paris und das Redukti-
onsziel werden durch das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
(CO2-Gesetz) in nationales Recht überführt.
Der SVVK-ASIR und das Übereinkommen von ParisVon den zahlreichen Ereignissen, die das Thema ESG ganz weit nach oben auf die
weltweite Tagesordnung katapultiert haben, erfuhr die Unterzeichnung des Pariser
Klimaübereinkommens wohl am meisten Aufmerksamkeit. Das Übereinkommen legt
ein verbindliches Ziel zur langfristigen Emissionssenkung fest, was mittelfristig
Auswirkungen auf Unternehmen und Anleger hat. Der SVVK-ASIR berücksichtigt
dies im Rahmen seiner normativen Basis und passt sein eigenes Vorgehen beim
ESG-Screening entsprechend an, um seine Mitglieder bei der Umsetzung zu unter-
stützen. Der SVVK-ASIR rät seinen Mitgliedern auch, die finanziellen Chancen und
Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu analysieren und die von der
internationalen Gemeinschaft verabschiedeten Ziele zu beurteilen.
Ziele
Das Ziel des Klimaübereinkommens wird in Arti-kel 2 beschrieben: «Förderung der Umsetzung des Übereinkommens» (UNFCCC) idem:
a) der Anstieg der durchschnittlichen Erdtem-peratur deutlich unter 2°C über dem vorin-dustriellen Niveau gehalten wird, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5°C an-gestrebt wird.
b) die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteili-gen Auswirkungen des Klimawandels erhöht wird durch eine Förderung der Klimaresistenz und geringere Treibhausgasemissionen. Dies soll in einer Art und Weise geschehen, die nicht die Nahrungsmittelproduktion bedroht
c) die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsicht-lich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstands-fähigen Entwicklung.
Die Länder haben schnellstmöglich Massnahmen zu ergreifen, um den weltweiten Anstieg der Treibhausgasemissionen umzukehren. Das Über-einkommen gilt als Anreiz und Treiber für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.
32
Dienstleistungen
Mit dem Ziel, den treuhänderischen Pflichten seiner Mitglieder bezüglich ESG-Themen (Umwelt, Gesellschaft, Unternehmensführung) effizient nachzukommen, bietet der SVVK-ASIR seinen Mitgliedern folgende Dienstleistungen:
01 Grundlagen Legt Regeln fest, um möglichst objektive Kriterien umzu-
setzen (normative Basis)
Der SVVK-ASIR
Der Schweizer Verein für verantwortungsbe-wusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) wurde im Dezember 2015 von einer Gruppe grosser insti-tutioneller Anleger gegründet. Mit seinen Dienstleistungen will der Verein seine Mitglieder dabei unterstützen, durch ihre Anlageentscheide umfassende Verantwortung für ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte zu übernehmen.4.0
02 Screening und Monitoring: Prüft Mitglieder-Portfolios auf Grundlage der normativen
Kriterien
4.0 Der SVVK-ASIR
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33
MitgliederBVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
compenswiss
comPlan
Pensionskasse Post
Pensionskasse SBB
Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Suva
Die Mobiliar
Migros-Pensionskasse
Partnerschaften und Netzwerke Swiss Sustainable Finance
Ethical Council (Schweden)
03 Dialog: Lanciert Gespräche mit Unternehmen, um systematische
Verletzungen der normativen Kriterien zu erfassen
04 Ausschlussempfehlungen Berät zum Vorgehen beim Ausschluss von Unternehmen,
mit denen der Dialog gescheitert ist oder deren
Geschäftsmodell den normativen Kriterien widerspricht
05 Kommunikation: Übernimmt individuelle Kommunikationsaufgaben für die
Mitglieder
344.0 Kontakt SVVK-ASIR
Dieser Bericht wurde im Auftrag von BVK, Die Mobiliar, Migros-Pensionskasse und SUVA erstellt.
Layoutkonzept und Realisation: noord.ch
Jacqueline Oh Geschäftsführerin info(at)svvk-asir.ch www.svvk-asir.ch
Kontakt SVVK-ASIR