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FLPEditorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Stuttgarter Bauingenieur und Architekt Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek wird für sein Lebenswerk mit dem Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeich-net. Der international bedeutsame Ingenieurpreis ehrt herausragende Bauin-genieure, die in außergewöhnlicher Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst vereinen.

Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek

Herausgeber:

www.ingbw.de

aktuell

Fritz-Leonhardt-Preis geht an Werner Sobek

INGBWaktuell 03/2015 01

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02 INGBWaktuell 03/2015

FLP

Große Namen

➔ www.fritz-leonhardt-preis.de

Das B 10 in Stuttgart

Altar für den Besuch von Papst Benedikt XVI. 2011 in Freiburg. Ein Großteil der Materialien war weiterverwendbar bzw. rezyklierbar.

Der International Airport in Bangkok

Der Post Tower in Bonn

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INGBWaktuell 03/2015 03

Umfrage

Ingenieurinnen im FokusDie Fachgruppe Ingenieurinnen möchte der Frage auf den Grund gehen, warum so wenige Absolventinnen im Ingenieurberuf arbeiten, und hat zu diesem Zweck einen Fragebogen für Arbeitgeber entwickelt. In Ba-den-Württemberg ist in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Studentinnen in den sogenannten MINT-Fächern um 71 Prozent gestiegen, doch nur 17 Prozent von ihnen üben den erlernten Beruf letztend-lich aus. Die INGBW bittet aus diesem Grund ihre Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Antwor-ten werden anonym behandelt. Die Umfrage kann per Fax (0711-64971-29), per Email (diese geht Ihnen am 18.3.2015 zu) oder Online über ➔ www.ingbw.de/ingenieurinnen bis zum 1. Mai beantwortet werden.

Mehrfachantworten sind zum Teil möglich

1. Fragen zum Büro1.1. Bürogröße

1.2. Beschäftigte________

1.3. Beschäftigtenmodell bei In-genieurinnen

1.4. Branche

2. Erfahrungen bei der Zusam-menarbeit mit Ingenieurinnen, auch außerhalb des Büros2.1. Sehen Sie Vorteile a. in der Zusammenarbeit mit Ingenieurinnen?

b. in einem »gemischten« Team aus Ingenieurinnen und Ingeni-euren?

2.2. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.3. Haben Sie sich schon einmal gezielt gegen die Einstellung ei-ner Ingenieurin entschieden?

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.4. Könnten Sie sich vorstellen,zukünftig mehr mit Ingenieu-rinnen zusammenzuarbeiten?

3. Perspektiven & Erwartungen3.1. Würden Sie generell Ingeni-eurinnen beschäftigen?

3.2. Welche Maßnahmen ergrei-fen Sie, um Ihr Unternehmen für

-tiv zu machen?________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

3.3. Würden Sie »Wiedereinstei-gerinnen« nach mehrjähriger Berufspause einstellen?

________________________________________________________________________________________________

3.4. Welche Maßnahmen zur För-derung des Wiedereinstiegs von Ingenieurinnen halten Sie für sinnvoll?

4. Netzwerk4.1. Möchten Sie in ein Netzwerk aufgenommen werden, das spe-ziell Ingenieurinnen vermittelt?

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04 INGBWaktuell 03/2015

Ausblick

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel MdL (links) kam aus Termingründen eine Woche früher zu INGBW-Ehrenvizepräsident Bäuerle

Neues beim Brandschutz Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ändert auf Drängen der Inge-nieurkammer Baden-Württemberg und der Architektenkammer Baden-Würt-temberg die Verwaltungsvorschriften zum Brandschutz: Es handelt sich um die VwV Brandschutzprüfung und um die VwV Brandverhütungsschau.

Rückblick

Fachlisten in Verordnungen eingeführt

VwV Brandschutzprüfung

VwV Brandverhütungsschau

»Personen, die in eine Fachliste für Brandschutz bei der Ingenieur-kammer Baden-Württemberg oder der Architektenkammer Ba-den-Württemberg eingetragen sind.«

Kammer kämpft weiter für Fachlisten

Benachteiligung beenden

Bau

Politischer Debattierzirkel im Grenzsteinmuseum

V.r.: INGBW-HGF Daniel Sander, Volker Stich, Vorsitzender des Beamtenbunds BW, Michael Theurer, Europaabgeordneter und FDP-Lan-deschef, Peter Heesen, ehemaliger Vorsitzen-der und Ehrenvorsitzender des Deutschen Be-amtenbunds, Gastgeber Horst Bäuerle, Klaus Dauderstädt, Vorsitzender des Deutschen Be-amtenbunds, Willi Stächele, Landesminister a.D., Urs Stauffer, Präsident des Zentralver-bandes für öffentliches Personal Schweiz, Erny Reuter, Ehrengeneralsekretär der Luxembur-ger Gewerkschaft für öffentliches Personal

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INGBWaktuell 03/2015 05

Rückblick

Andrang zum VergabetagDas Interesse am Vergabetag Baden-Württemberg der INGBW, der AKBW und fünf weiterer Partner war in diesem Jahr wieder besonders groß. Die 13. Aus-gabe unter dem Motto »Update: Vergabe von Planungsleistungen« fand am 30. Januar im Stuttgarter Geno-Haus statt und war mit 320 Teilnehmern komplett ausgebucht.

Zu den Vortragenden gehörte Heinrich Eiermann, Vorsitzender der Vergabekammer Baden-Württemberg

Kammer trifft Vizepräsident des Europaparlaments

Ausland

Wie in den vergangenen Jahren moderierte Präsident Prof. Engelsmann die Veranstaltung mit Fachreferaten und Diskussionsrunden.

Mit Vice Chairman Eng. Mit Moh‘D Abu Ajamieh und Director Eng. Ma‘ Moun Abu Rayyan von der Palestine Engineers Association

Bündnissuche in Israel und Palästina

V.r.: Prof. Engelsmann, Wieland, Sander

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06 INGBWaktuell 03/2015

InterviewINGBW-Junior berichtet über INGBW-vermitteltes Praktikum beim Büro Sobek in Moskau

Herr Strahm, hatten Sie Russland als mögliches Praktikumsziel überhaupt auf dem Schirm?Nicht unbedingt. Mein Ziel war ur-sprünglich das englischsprachige Aus-land. Aber dann kam das Angebot vom Büro Werner Sobek in Moskau und ich habe angenommen.Was ist denn das Besondere an Mos-kau für einen Bauingenieur?Moskau ist immer noch eine Stadt, die sich entwickelt und in der viel Großes gebaut wird. Seit 1992 entsteht dort nicht weit vom Zentrum Moskau City, ein Business District mit insgesamt zehn Wolkenkratzern, die höher als 200 Meter sind. In Deutschland werden keine so großen Hochhäuser gebaut. In Russland ist man offener dafür. In vie-len ehemaligen UDSSR-Staaten gibt es einen hohen Bedarf an neuen Großpro-jekten, in Kasachstan zum Beispiel.Welche Projekte haben Sie kennenge-lernt?Ein Hochhaus in Moskau City wird von der Werner Sobek Group geplant. Es heißt Plot 15 und ist eines der Haupt-projekte des Moskauer Büros. Es hat zwei symmetrische Türme, die jeweils 283 m hoch sind. Das Gebäude geht ungefähr 20 Meter tief in den Boden. Dort werden Parkgeschosse und der technische Gebäudeteil untergebracht. Oberirdisch wird es bis auf 65 Metern Höhe eine rechteckige Podiumsarea geben, von dort aus erheben sich dann die zwei Türme. Das Gebäude besteht aus Stahlbeton und einzelnen zusätz-lichen Stahlkonstruktionen.Wer ist der Investor und wofür ist es vorgesehen?Eine private Investorengruppe hat es in Auftrag gegeben. Das Podium wird öf-fentlich zugänglich sein, dort werden

-stehen. In den Türmen sind überwie-

Wie sah Ihr Praktikumsalltag aus?Ab Anfang Juli 2014 war ich die ersten drei Monate meines Praktikums auf der Baustelle von Plot 15. Das Projekt wird auf einem bereits bis zum Erdge-schoss bestehendem Rohbau reali-

Benedikt Strahm ist Junior bei der INGBW und hat vom Anfang Juli bis Ende Dezember 2014 ein Praktikum beim Büro Werner Sobek in Moskau absolviert. Der 21-Jährige studiert im fünften Semester des trinationalen Studiengangs Bauingenieurwesen der Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft.

Kontakt zu dem renommierten Mitgliedsbüro.

siert, der 2010 gestoppt, vom Büro Werner Sobek übernommen und um-geplant wurde. Ich habe dann zusam-men mit einem anderen Ingenieur die Baustellenüberwachung gemacht. Das heißt, ich habe überwacht, ob das De-sign, welches Werner Sobek vorgibt, umgesetzt wird. Die alltägliche Arbeit dort bestand aus dem Verfassen von Baustellenberichten, der Überwachung der Qualität der Bauarbeiten und dem Entwerfen von kleineren Projektände-rungen. Die folgenden drei Monate war ich im Büro und habe neben Arbeiten an anderen Projekten hauptsächlich Schal- und Bewehrungspläne für Plot 15 gezeichnet.Hatten Sie das bereits im Studium ge-macht?Einige Grundlagen hatte ich mir im Studium erarbeitet, aber vieles habe ich auch vor Ort gelernt.In welcher Sprache wurde gearbei-tet? Auf der Baustelle auf Russisch und Englisch. Ich hatte vorher noch keine Russischkenntnisse und habe mir dann erst vor in Moskau die Grundkennt-nisse angeeignet. Im Büro arbeiten elf fest Mitarbeiter, die zum Teil auch deutsch sprechen. Ich war aber der einzige festangestellte Deutsche dort.Was haben Sie dort gelernt?Ich habe von Anfang an viel Verantwor-tung übertragen bekommen, war voll im Team dabei und habe alltägliche Aufgaben eines Ingenieurs ausgeführt. Es waren natürlich immer Ansprech-partner da und es wurde immer alles kontrolliert, was ich gemacht habe. Aber man ist dort direkt voll eingestie-gen und hat nicht die üblichen Prakti-kantenaufgaben gemacht.Was hat Ihnen besonders gefallen?Mir hat besonders gefallen, dass bei allen Projekten, die ich kennengelernt habe, international gearbeitet wird, sei es mit den verschiedenen Werner So-bek Dependancen, ausländischen Bau-

-licher Nationalitäten, z.B. aus dem Kaukasus. Da hat man die Sprache und andere Arbeitsweisen kennengelernt,

INGBW-Junior Benedikt Strahm in Moskau

Als Praktikant in Moskau

PLOT 15

Architektur: Werner Sobek, MoskauTragwerksplanung: Werner Sobek, Moskau/StuttgartFassadenplanung: Werner Sobek, StuttgartHöhe: 283,4 mGeschosse: 50

Bauzeit: 2014 – 2016

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INGBWaktuell 03/2015 07

JubiläumDie INGBW gratuliert!

Mitgliederbüros, die auf eine 60-jäh-rige Geschichte zurückblicken

könnten, seien in der Ingenieurkam-mer Baden-Württemberg noch äu-ßerst selten, betonte INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann. »Traditions- und Qualitätsbewusstsein sowie nicht nachlassende Innovations-bereitschaft haben – so sind wir uns sicher – zu der Erfolgsgeschichte die-ses Unternehmens beigetragen.«

Nach Angaben der Ingenieurgesell-schaft gründete Herr Dr.-Ing. Wilhelm Götzelmann vor 60 Jahren – in den Zeiten des »Wirtschaftswunders« – angesichts bereits sichtbarer Umwelt-belastungen ein Planungsbüro für den kommunalen Tiefbau. Aus diesem In-genieurbüro entwickelte sich eine In-genieurgesellschaft mit rund 30 Mitar-beitern an den Standorten Stuttgart und Balingen. Das Tätigkeitsfeld er-streckt sich über sämtliche Bereiche des Siedlungswasserbaus: Von der Er-schließung neuer Baugebiete bis zur

Abwasserbehandlung, von der Biogas--

ergetischen Klärschlammverwertung. Durch innovative Lösungen sei die

Götzelmann + Partner GmbH in der In-genieurwelt fest etabliert, hieß es. Heute wird die Götzelmann + Partner GmbH von Gesellschaftern getragen, die alle im Unternehmen tätig sind.

60 Jahre Götzelmann + Partner GmbHDas Mitgliedsunternehmen Dipl.-Ing. W. Götzelmann + Partner GmbH Bera-tende Ingenieure hat im Februar sein 60. Firmenjubiläum gefeiert. Die INGBW gratulierte zu dieser denkwürdigen Leistung mit einer Ehrenurkunde.

InterviewFortsetzung – Praktikumsbericht

Außerdem habe ich gesehen, dass die Grundla-gen aus dem Studium tatsächlich ge-braucht und angewendet werden. Ich hatte mich im Studium oft gefragt, ob ich so viel Theorie später wirklich brauchen werde. Das Praktikum hat mir das jetzt bestätigt. Ich kann jedem nur empfehlen, auch diesen Schritt zu gehen und die Mentalität und Arbeits-weise in anderen Ländern kennenzu-lernen. Welche Erfahrung haben Sie denn mit Russland und den Russen gemacht?Die Russen sind im ersten Moment nicht ganz so offen. Wenn man aber einmal persönliche Kontakte aufge-baut hat, sind sie unglaublich nett, hilfsbereit und bei der Arbeit auch of-fen für neue Anregungen. Wenn man als Praktikant irgendwo hingeht, ist ja nicht unbedingt zu erwarten, dass die Menschen auf die eigenen Vorschläge eingehen.

Was planen Sie jetzt für die Zu-kunft?Mein Ziel ist, erst einmal mein Stu-dium abzuschlie-ßen. Aber ich bin

-teressiert, im Kontakt mit öst-lichen Regionen zu bleiben und dort zu arbeiten, weil es eine span-nende Erfahrung war, die Projekte dort absolut »Champions League«-Niveau haben und es Spaß gemacht hat, mit den Leuten von dort zusammenzuarbei-ten. Ich habe dorthin jetzt sowohl ge-schäftlich als auch privat gute Bin-dungen. An dieser Stelle möchte ich mich auch herzlich noch einmal beim

Die Baustelle von Plot 15 im Dezember 2014

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ganzen Team in Moskau für die tolle Zeit bedanken. Ebenso geht mein Dank an Herrn Bühler und die INGBW für die Vermittlung des Praktikums und an die Kollegen aus Stuttgart für die Unterstützung aus Deutschland.

Fachgruppen und Ausschüsse wählen ihren Vorsitz neu

Nach den Wahlen des neuen INGBW- Vorstands am 14. November 2014 wählen die Kammer-Gremien turnusgemäß ebenfalls ihre Vor- sitzenden neu. Die Fachgruppe SiGeKo wählte in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2014 ihren Vorsitzenden Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski für eine weitere Amtsperiode. Stellvertreter bleiben Dipl.-Ing. (FH) Andrea Flaig und Dipl.-Ing. (FH), EUR ING Gerth Würtemberger.

Der Ausschuss Öffentlicher Dienst bestätigte in seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 seine Vorsitzenden im Amt: Vorsitzender ist weiterhin Herr Dr.-Ing. Martin Schmid. Sein Stellvertreter Herr Dipl.-Ing. Gerhard Moll bleibt ebenfalls im Amt.Auch der Vorsitz der Fachgruppe Ingenieurinnen bleibt gleich, wie die Wahl am 5. Februar 2015 ergab: Vorsitzende ist nach wie vor Frau Dipl.-Ing. (FH) Sabine Peter. Frau Dipl.-Ing. (FH) Angelika Glemser ist weiterhin eine der beiden Stellver-treterinnen. Zur zweiten stellvertre-tenden Vorsitzenden wurde Frau Dipl.-Ing. (FH) Ute Zeller wiederge-wählt.

Die Wahlen in den übrigen Gremien stehen in den nächsten Sitzungen an.

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Gastbeitrag

08 INGBWaktuell 03/2015

Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken

Die DIN EN 1090Seit dem 1.7.2014 ist die DIN EN 1090 uneingeschränkt gültig. Bisher war als nationale Norm DIN 18800-7 »Stahlbauten – Ausführung und Herstellerquali-

Der bauaufsichtliche Bereich um-fasst alle tragenden und sichern-

den Bauprodukte. Die Norm gilt also für Treppen und Geländer genauso wie für Stahlkonstruktionen, -hallen und

Betriebe dürfen solche Produkte nicht mehr herstellen und dürfen somit folg-lich auch nicht mehr beauftragt wer-den. Produkte ohne CE-Kennzeichen können von Auftraggebern als mangel-haft angesehen werden. Eine Übersicht

ten) Stellen sowie ein Verzeichnis der

➔ www.en1090.net.Ganz überraschend kommt diese

Veränderung nicht auf den Metallbau zu. Seit 1988 wird an der DIN EN 1090 gearbeitet. Die lange Laufzeit ist ange-sichts der Folgen dieser Norm nicht verwunderlich. Immer wieder gab es Änderungswünsche und Versuche, die Norm zu stoppen. Zumal viele europä-ische Nachbarländer keineswegs über

angebote verfügen, die nun benötigt werden, um alle Metallbaubetriebe zu befähigen, nach der neuen Norm zu arbeiten. Der Bundesverband und die Landesverbände Metall haben die er-

forderlichen Kompetenzen aufgebaut und begleiten seit Jahren die mit der DIN EN 1090 verbundene Umstellung durch eine breit angelegte Informa-

-sammenarbeit mit der gesamten Fach-organisation Betriebe in Einzel- und

-rung vorbereitet.

An die ausführenden Unternehmen werden besondere Anforderungen hin-sichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Personals gestellt. Sowohl für Arbeiten für private Auftrag-geber als auch für die öffentliche Hand gelten bei der Auftragsvergabe diese einschlägigen Anforderungen der Lan-desbauordnung, der Regelwerke und Verordnungen gleichermaßen.

Das gilt genauso für die Tragwerks-planer, die nun ebenfalls europäisch harmonisierte Normen zu beachten haben. In der Muster-Liste der tech-nischen Baubestimmungen wird in den Abschnitten 1. » Technische Regeln zu Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen« und 2. »Technische Re-geln zur Bemessung und zur Ausfüh-rung« auf die Eurocodes verwiesen. Für den Bereich des Metall- und Stahl-baus ist das nun die Normenreihe EN

In EN 1090-2 »Ausführung von Stahl-tragwerken und Aluminiumtragwer-ken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken« wird im Abs. 1 Anwendungsbereich der Zusammenhang zum Eurocode 3 her-gestellt: EN 1090-2 gilt für Tragwerke, die nach dem entsprechenden Teil von EN 1993 bemessen wurden.

Nur wenn alle Angaben in den sta-tischen Bemessungen enthalten sind, ist eine normkonforme Ausführung der entsprechenden Tragwerke nach EN 1090-2 möglich. Sowohl Tragwerkspla-ner als auch Metall- und Stahlbauer müssen sich also bei jedem Auftrag fragen, ob alle für die Herstellung er-forderlichen Informationen vorliegen. Um das zu vereinfachen, hat der Bun-desverband Metall eine Arbeitshilfe

genutzt werden kann, um Informatio-nen abzufragen bzw. Erkenntnisse ab-zusichern. Die Festlegung der fol-genden Punkte ist Aufgabe des Tragwerksplaners:

Entspricht die Bemessung den Vorga-ben der EN 1993?

Ja, Nein

Sind die Überwachungsmaßnahmen

vereinbart und abschließend gere-gelt?

Ja, Nein, siehe weitere Anla-gen

In welcher Ausführungsklasse (EXC) soll das Tragwerk hergestellt wer-den?

EXC1, EXC2, EXC3, siehe weitere Anlagen

Welche Stahlgütegruppe ist für die Konstruktionsmaterialien nach EN

JR, J0, J2, siehe weitere An-lagen

Sind besondere Eigenschaften für das Konstruktionsmaterial nach EN 1090-

Ja, Nein, siehe weitere Anla-gen

Sind für Konstruktionsmaterialien Z-

Ja, Nein, siehe weitere Anlagen

Prüfungen für Schweißnähte nach EN

Ja, Nein, siehe weitere Anlagen

Wie sollen die Schweißnähte ausge-führt werden?

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INGBWaktuell 03/2015 09

Ergebnis ist in der Praxis, dass stets der versicherte Ingenieur in An-

spruch genommen wird und somit das Insolvenzrisiko des bauausführenden Unternehmens trägt. Hinzu kommt, dass Ingenieuren regelmäßig kein Nachbesserungsrecht zusteht, wenn sich der Mangel ihrer Leistung bereits im Bauwerk manifestiert hat. Der Bau-herr kann daher den Ingenieur in Höhe der tatsächlich entstehenden Mangel-beseitigungskosten in Anspruch neh-men, selbst wenn das Unternehmen die Nachbesserung weitaus günstiger hätte durchführen können und hierzu keine Gelegenheit erhalten hat.

Abgesehen davon, dass die bevor-zugte Inanspruchnahme des Ingeni-eurs in Anbetracht des regelmäßig weit überwiegend verantwortlichen ausfüh-renden Unternehmens ein gestörtes

hat diese Praxis handfeste wirtschaft-liche Folgen: So sind etwa die erforder-lichen Rückstellungen bei den Haft-

Jahren exorbitant gestiegen, mit der Folge überproportional gestiegener Versicherungsbeiträge und des Rück-zugs von Versicherern aus dem Markt

Das Problem ist bekannt, eine Lö-sung liegt aber noch fern: Da eine Auf-lösung der Gesamtschuld zwischen

Ingenieuren und bauausführenden Un-ternehmen nicht zu erwarten ist, wer-den unter Bezugnahme auf alte Ent-scheidungen des BGH andere Lösungsansätze erörtert, die es den vom Bauherrn in Anspruch genom-menen Ingenieuren ermöglichen sol-len, der sofortigen Inanspruchnahme auf Schadenersatz entgegenzutreten. Ansatzpunkte sind im Rahmen des Mit-verschuldens vom Bauherrn zu berück-sichtigende Obliegenheiten, wie sie zu-nehmend in den Blickpunkt geraten. So soll es eine Verletzung einer dem Bauherrn eigenen Obliegenheit dar-stellen, wenn er bei bestehendem Nachbesserungsrecht des bauausfüh-renden Unternehmens unmittelbar den bauüberwachenden Ingenieur auf Schadenersatz in Anspruch nimmt, oder der Ingenieur anbietet, den Scha-den selbst fachgerecht zu beseitigen. Gleiches soll gelten, wenn das bau-ausführende Unternehmen bereit ist, den Mangel kostengünstig zu beseiti-gen und sich der Bauherr hierauf auch hätte einlassen müssen. Verletzt der Bauherr diese Obliegenheiten, soll sich sein Schadenersatzanspruch auf die-jenigen Kosten beschränken, die dem bauausführenden Unternehmen bei Ei-genbeseitigung entstanden wären. Diese liegen im Regelfall deutlich un-terhalb der Mangelbeseitigungskosten

Ein aus Sicht von Ingenieuren überaus leidiges Thema ist die mit den ausführenden Unternehmen bestehende Gesamt-man-

Lockerungen bei der Gesamtschuld?Expertenbeitrag Recht Tipp

BRP Renaud & Partner Rechtsanwälte Notare PatentanwälteKooperationspartner der INGBWKönigstraße 28, 70173 Stuttgart

➔ www.brp.de➔ kooperationinitiativen/

Dr. Andreas Digel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architekten- recht

Bemessungsunterlagen.Siehe weitere Anlagen

Alle Stumpfnähte s = mint Alle einseitigen Kehlnähte a = mint

mint Wenn nicht festgelegt, a = 3 mm

Wie sollen die Schraubverbindungen ausgeführt werden?

Bemessungsunterlagen. Siehe weitere Anlagen Schrauben mit Nenndurchmessern

von 12 mm und 14 mm dürfen mit 2 mm Lochspiel eingesetzt werden.

Wird bei Schrauben auf Zug die volle Vorspannung rechnerisch gefordert?

Ringbuch bemessen sind, rechnerisch nicht erforderlich)

Alle Schrauben sind mindestens in

Alle Schrauben sind mindestens in der Festigkeitsklasse 8.8 auszuführen.

Alle Schrauben sind mindestens in der Festigkeitsklasse 10.9 auszufüh-ren.

-

Keine zusätzlichen Siehe weitere Anlagen

Für die normgerechte Ausführung von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090 sind sowohl der Tragwerksplaner als auch der Hersteller verantwortlich; eine Absprache ist mitunter unabding-bar.

Als Ansprechpartner für Fragen zur DIN EN 1090 steht der technische Be-rater des Unternehmerverbandes Me-tall BW, Dipl.-Ing. Bernhard Pfeffer zur

[email protected]). ■ Autor: Karsten Zimmer, Dipl.-Ing, EWE, Ge-schäftsführer Technik im Bundesverband Me-

-päischer Normenausschuss für die Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken

GastbeitragAusführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Fortsetzung

durch ein Drittunternehmen. Inwieweit sich dies höchstrichterlich

durchsetzt, ist gegenwärtig nicht ab-sehbar. Ingenieuren sowie ihren Haft-

-tritt eines Schadens anzuraten, dem geschädigten Bauherrn in geeigneten Fällen die Mangelbeseitigung in Eigen-regie anzubieten. Ferner sollten betrof-fene Ingenieure gegenüber dem Bau-herrn darauf drängen, dass dieser zu- nächst den mitverantwortlichen Bau-unternehmer auf Nachbesserung in

dieses Vorgehen bereits Eingang in den Vertrag zwischen Bauherr und Ingeni-eur.

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Bei Stufenverträgen gilt HOAI zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung!

BGH, 18.12.2014 – VII ZR 350/13Leitsatz: »Zur intertemporalen Anwendbarkeit der Honorarordnung für Architekten und Inge-nieure (2009) bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten.«

GHV: Ein wichtiges Urteil. Denn anders als bis-her von vielen Auftraggebern gesehen, hat der BGH entschieden, dass bei Stufenverträgen die HOAI zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung gilt. Dazu hat die GHV außerhalb dieser Beilage direkt im Deutschen Ingenieurblatt, Ausgabe März 2015, einen ausführlichen Artikel verfasst. Auf diesen und auch auf die nachfolgend ausge-wiesenen Seminare hierzu wird verwiesen.

Nebenkosten zeitnah dokumentieren!

OLG Dresden, Urteil vom 25.04.2013 – 10 U 1933/10Aus dem Urteil: »Allerdings entbindet eine spätere Geltendmachung der Erstattung dieser Nebenkosten den Kläger nicht von der Ver-

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der Nachweisführung eingetreten sind. Denn dem Vertragspartner muss es ermöglicht wer-

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nungsgemäßer Erfüllung des Architektenver-trages erfolgt ist und welche Kosten hierfür entstanden sind.«GHV: Ist vereinbart, dass Nebenkosten nach Auf-wand abzurechnen sind, sollte der Planer sofort bei der Entstehung dokumentieren, wofür diese im Projekt entstanden sind. Gelingt ihm das spä-ter nicht mehr eindeutig (was vorliegend gegeben war), kann er die Erstattung nicht mehr verlan-gen. Er geht leer aus.

Zu spät ist zu spät!

VK Südbayern, 07.07.2014 – Z3-3-3194-1-24-05/14Leitsätze: »Die nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat

-

Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber aus-gelösten Selbstbindung.*)

-

das dem Bewerber auferlegte Übersendungs-risiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu

-lung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte und die Verspätung durch Verschulden des Postdienstleisters verursacht wurde.«

GHV: Die Arbeit war umsonst, wenn die Bewer-bungsunterlagen nicht rechtzeitig da sind. Ein Bewerber sollte also genug Vorlauf einplanen oder lieber die Unterlagen selbst abgeben, wenn es knapp werden könnte.

Interessante Entscheidungen im Honorar- und Vergaberecht

Mehr Honorar bei Stufenverträgen!

VK Baden-Württemberg, 11.04.2014 – 1 VK 10/14Leitsätze der Autoren: »1. Bereits die vorberei-tende Vergabeempfehlung an den Stadtrat kann Gegenstand eines Vergabenachprüfungsver-fahrens sein.2. Der Auftraggeber ist weitgehend frei zu sa-

«

GHV: Eine Stadt schreibt im Rahmen eines Ar-chitektenwettbewerbs den Bau einer neuen Sporthalle aus. Ein Bewerber erhält für seine Wettbewerbsarbeit den ersten Preis. Beim Zu-schlagskriterium »Wettbewerbsergebnis« gibt es für die Überarbeitung der Arbeit aber nach-träglich Punktabzüge. Wegen der weiteren Kri-terien hat der Bewerber jetzt nur noch Rang zwei. Das Preisgericht spricht dem Stadtrat eine Vergabeempfehlung für einen Konkurrenten aus. Der Bewerber rügt dies, erhält aber nur vage Antworten. Der Bewerber zieht vor die Vergabe-kammer. Der Bewerber unterliegt! Bei den Vor-gaben und Bewertungen von Wettbewerbsar-beiten sei die Stadt weitgehend frei, solange die-se, wie hier gegeben, sachgerecht, willkür- und widerspruchsfrei seien. Die Stadt dürfe entschei-den, was ihr städtebaulich und architektonisch

Leistungen weitgehend frei darin zu sagen, was sie haben wolle. Dies habe die Vergabekammer nicht zu bewerten. Eine gerade für Architekten lesenswerte Entscheidung. Selbst der erste Platz im Wettbewerb ist keine Garantie für einen Auftrag. Wenn sich das Personal schlecht prä-sentiert und die überarbeitete Wettbewerbsar-beit dem Auftraggeber nicht mehr gefällt, ist der sicher geglaubte Auftrag weg. (Auszug aus Kalte/Wiesner in IBR, 2014, 630)

Gremienbeschlüsse dokumentieren

OLG München, 25.09.2014 – Verg 9/14Aus dem Beschluss: »Auch insgesamt genügt die Dokumentation der einzelnen Maßnahmen und insbesondere der Bewertung den an sie zu stellenden Anforderungen. Die Akten enthal-ten Wertungsbögen mit detaillierten Mitschrif-ten der einzelnen Gremiumsmitglieder. Diese Bögen sind handschriftlich ausgefüllt und sie tragen mit derselben Handschrift jeweils den Namen des Gremiumsmitglieds. (…). Dass sich die Gremiumsmitglieder im Anschluss an die Verhandlungsgespräche (…) überdies insge-

und bedurfte keiner ausdrücklichen und detail-lierten Dokumentation. Völlig zutreffend lässt die Antragsgegnerin hierzu ausführen: ‚Wie intern im Gremium die Entscheidung zustande

Nachprüfung (…).‘ Danach ist es nicht erforder-

Wertung beteiligten Personen ihre jeweiligen

diese Einzelergebnisse auch ohne unmittel-bare Bedeutung. Ausschlaggebend ist vielmehr

mit der Wertung beauftragte Gremium gekom-men ist (…).«

GHV: Auftraggeber sind immer wieder unsicher, wie genau sie ihre und insbesondere die Ent-scheidungen von Gremien dokumentieren müs-sen. Das OLG stellt klar, dass es genügt, wenn das Ergebnis eines Gremienentscheides doku-mentiert ist. Die Mitglieder dürfen sich dabei auch austauschen.

»100 Punkte oder nichts« ist verga-berechtswidrig!

OLG Düsseldorf, 22.01.2014 – VII Verg 26/13-

tung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkte festgelegt. 100 Punkte erhält das Ange-bot mit der höchsten Wertungspunktezahl und 0 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungspunktezahl. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation bis zu zwei Stellen

dass der Auftraggeber an das bekannt gege-bene Kriterium des wirtschaftlichsten Angebots (…) rechtlich gebunden ist (…) ist ein solches Wertungssystem nach dem Prinzip ‚100 Punkte oder nichts‘ vergaberechtswidrig.«

GHV: Demnach sind alle Bewertungsschemata, die dem niedrigsten Preis die höchste Punktzahl und dem höchsten Preis 0 Punkte zuordnen und dazwischen linear interpolieren, vergaberechts-widrig. Eine solche Wertung wird noch in vielen Vergabeverfahren von Auftraggebern verwendet

schon länger eine Formel (siehe Website der GHV unter »Schriftenreihe«).

Es berichten und stehen für Fragen zur Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV, Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Mannheim

www.ghv-guetestelle.de

GHV

VOF

HOAI

10 INGBWaktuell 03/2015

GHV-SeminareDie GHV bietet 2015 wieder Seminare an.

Bahnhofsnähe, jeweils von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Ergänzt werden die Semi-nare durch Workshops. Details und das

-site der GHV.

HOAI 2013 – Grundlagen.... 11.03.2015

BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen... ...............................................16.03.2015Verkehrsanlagen................... 23.03.2015Haftung der Planer.................26.03.2015

Ganztägige Workshops, jeweils von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr:Wasserwirtschaft...................06.05.2015Konstruktive Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.................01.06.2015Verkehrsanlagen....................11.06.2015Technische Ausrüstung..........25.06.2015Gebäude.................................29.06.2015

Folgendes Seminar bietet die GHV in Stuttgart, in der Neuapostolischen Kir-chen, Immenhofer Straße 62, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr an:

➔ www.ghv-guetestelle.de

Page 11: aktuell %HLODJH ]XP 'HXWVFKHQ ,QJHQLHXU%ODWW · PDF fileSobek wird für sein Lebenswerk mit dem Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeich-net. Der international bedeutsame Ingenieurpreis ehrt

Seminare

INGBWaktuell 03/2015 11

Ergebnisorientiert kommunizieren30.04.2015 in Mainz (1 Tag)

Psychologie und Rhetorik16.06.2015 in Koblenz (1 Tag)

Neukundenakquise - Intensivtraining10.12.2015 in Mainz (1 Tag)

INGBW-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt auf das Angebot der AkadIng

www.akademie-der-ingenieure.de

Akademie der Hochschule BiberachSiGeKo

Arbeitsschutz für SiGeKo17.04.2015 – 18.04.201524.04.2015 – 25.04.2015

20.04.2015 – 25.04.201504.05.2015 – 07.05.2015

Energiemanagement für Gebäude- und Anlagentechnik23.04.2015 – 24.04.2015

Infrastruktur

Schnittstellen in der Planung von Schienen-verkehrsanlagen9.-11. & 23.-25. März 2015

INGBW-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt auf das Angebot der Akademie der Hochschule Biberach

www.akademie-biberach.de

KongresseBIM

23.04.2015, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirt-schaft und Organisation IAO in Stuttgart

23.04.2014 im Zentrum für Virtuelles Enginee-ring ZVE beim BIMiD-Projektpartner Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in Stuttgart statt. Bei der ganztägigen Veran-staltung geht es vor allem um den Einsatz Virtu-eller Techniken im Bauwesen, insbesondere um Virtuelles Prototyping. Im Mittelpunkt steht da-bei das zentrale BIM-Referenzobjekt, das wäh-rend der dreijährigen Projektlaufzeit vom BI-MiD-Konsortium wissenschaftlich begleitet wird. Unter anderem werden die BIMiD-Projektpart-ner vom Fraunhofer IAO einen Immersiven Ge-bäudeprototypen von dem Büroneubau der Volks-wagen Financial Services AG in Braunschweig zeigen können, mit dem in der VR-Cave eine virtuelle Gebäudebegehung möglich sein wird.➔ www.bimid.de/Veranstaltungen

Seminare der INGBWManagement

Ruhe bewahren – Selbstmanagement bei Stress24.3.2015, 10-17.00 Uhr, INGBW-RäumeIn dem eintägigen Seminar erhalten die Teilneh-mer eine kompakte Wissensvermittlung über die Entstehung von »Stress«. Sie erfahren, wie man dauerhaft die persönlichen »Stressfallen« überwinden kann und in Phasen hoher Anspan-nung einen »klaren Kopf« bewahrt. Zudem wer-den praktische Techniken zur Steigerung der

-kation vermittelt.Ref.: Dipl.-Ök. S. Walch, Dipl.-Ing. B. Strempel

HOAI-Feierabendseminare

Aktuelles aus dem IngenieurrechtReferent: RA Dr. A. Digel:

HTWG Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz

Neuapostolische Kirche, Immenhoferstr. 64, 70180 Stuttgart

Industrie und Handelskammer, Olgastr. 95-101, 89014 Ulm

Handwerkskammer, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau

Anmeldung: [email protected]

Akademie der IngenieureNeues Geschäftsfeld als Ressourcenscout

-rung des Energieverbrauchs. In weniger ener-gieintensiven Branchen lohnt auch der Blick auf Materialeinsatz, Wasserverbrauch und Abfal-

-haltig zu verstetigen, benötigen Berater für KMU

methodischer und sozialer Art. Aus diesem Grund hat die Akademie der Ingenieure mit Un-terstützung des Umweltministeriums BW einen Lehrgang konzipiert, der den gesteigerten An-

-ziert. Ressourcenscouts helfen einerseits Be-trieben Kosten zu sparen und Umweltbela-stungen zu reduzieren. Auf der anderen Seite

ihrem Unternehmen ein neues und abwechs-lungsreiches Geschäftsfeld.Ausführliche Informationen zum Lehrgang unter ➔ www.ressourcenscout-bw.de

Ressourcenscout Baden-Württemberg

Passivhausplaner/-inab 24.04.2015 in Singen/Konstanz (8 Tage)

08.05.2015 in Mainz (1 Tag)

Skandale

09.05.2015 in Mainz (1 Tag)

Anlagentechnik f. Architekten / Ingenieure

16.09.2015 in Mainz (1 Tag)

Brandschutz

Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS)

SV Abwehrender Brandschutz-

dule buchbar)

SV für Schall- und Wärmeschutzab 24.09.2015 in Koblenz (4 Tage)

(in Kooperation mit EIPOS)

SV für vorbeugenden Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS)

Sachverständigenwesen SV für Schäden an Gebäuden

Vorbereitungs-Workshop zur Sachkundeprü-

17.04.2015 in Mainz (1 Tag)

SV für Schall- und Wärmeschutz

ab 24.9.2015 in Koblenz (4 Tage)

SV für die Analyse und Sanierung von Schimmelpilzschäden

SiGeKo

Mediation

Mediator/-in (Grundlagen + Planen und Bauen - Gesamtlehrgang)

Einführung in die Grundlagen der Mediation (Kompakt-Lehrgang)

Barrierefreies Bauen

Persönlichkeit

Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag)

Besprechungen und Meetings straff und

20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag)

Kommunikationstraining für Jungingenieure

Page 12: aktuell %HLODJH ]XP 'HXWVFKHQ ,QJHQLHXU%ODWW · PDF fileSobek wird für sein Lebenswerk mit dem Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeich-net. Der international bedeutsame Ingenieurpreis ehrt

Impressum

65. Geburtstag

75. Geburtstag

80. Geburtstag

Jubilare

50. Geburtstag

55. Geburtstag

60. Geburtstag

Neue Mitglieder

Beratende Ingenieure (BI)

Selbstständige freiwillige Mitglieder (FU)

Privatwirt. angestellte Mitglieder (FA)

Öffentlich bed. freiwillige Mitglieder (FÖ)

Junioren (JU)

Service

12 INGBWaktuell 03/2015

Gremien

Sitzungstermine der FG Brandschutz:

Gemeinsame Sitzungen der FG Bauphysik, FG Energie, FG Energiewende und der FG Gesamt-

Nachfolgeberatung

Dr.-Ing. Preiß-ing AG

Termine: 22.5.2015, 24.7.2015, 18.9.2015, 30.10.2015, 4.12.2015, jeweils von 14 bis 18.00 Uhr.Ort: Stuttgart, INGBW-Geschäftsstelle ➔ Ansprechpartner: Gerhard Freier [email protected], T 0711 64971-42➔ www.preissing.de

Wichtige Termine6. Verleihung des Fritz-Leonhardt-Preises

➔ www.fritz-leon-hardt-preis.de

Doppelmesse BAUEN + WOHNEN

➔ www.messe-offenburg.de

Die Termine-Ansicht der INGBW-Homepage ist derzeit aufgrund tech-nischer Probleme leider inaktiv. Die Dienstleister der Kammer suchen nach einer Lösung, damit folgende Seite mit wichtigen Terminhinweisen bald wie-der erreichbar ist:

➔ www.ingbw.de/termine