Aktuelle Entwicklungen in der...
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Aktuelle Entwicklungen in der Berufspolitik
Agenda
➢UV – GoÄ
➢GoÄ
➢EBM
➢Telematikinfrastruktur
➢Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
➢Portalpraxis Notfallversorgung
➢OP Netz Patientensicherheit
UV - GoÄ
UV- GoÄ
• Verhandlungen seit Jahresbeginn (auf letzter KONA angesprochen)
• Jetzt schneller Abschluss (Beginn 1.10.2017)
• Verhandlungsergebnis für uns liegt in sofortiger Höherbewertung
• vor allem aber bei der Zeittaktung
• vor allem bei Allgemeinanästhesie
UV- GoÄ
UV- GoÄ
UV- GoÄ
UV- GoÄ
UV GOÄ alt gegen neu Nur besondere Heilbehandlung
ITN/Larynxmaske 20- minütiger Eingriff
GO Nr. Häufigkeit Gebühr alt Ergebnis Gebühr neu Häufigkeit Ergebnis
6Umfassende Untersuchung
118,04 € 18,04 € 19,48 €
119,48 € 1,44 €
272 Infusion 1 15,46 € 15,46 € 16,70 € 1 16,70 € 1,24 €
462 Allgemeinanästhesie 1 43,81 € 43,81 € 113,98 € 1 113,98 € 70,17 €
463 Verlängerung 0 29,89 € 0,00 € 38,53 € 1 38,53 € 38,53 €
447 amb. Zuschlag 1 44,87 € 44,87 € 44,87 € 1 44,87 € 0,00 €
602 Oxymetrie 1 13,06 € 13,06 € 0,00 € entfällt -13,06 €
650 EKG 1 13,06 € 13,06 € 0,00 € entfällt -13,06 €
617 Gasanalyse 1 29,29 € 29,29 € 0,00 € entfällt -29,29 €
261 i.v. Gabe 1 2,58 € 2,58 € 2,79 € -2,58 €
448 Aufw.- R. bis zu 2 Std. 1 41,41 € 41,41 € 35,00 € 1 35,00 € -6,41 €
Maximal 221,58 € 268,56 € 46,98 € 21%
UV- GoÄ
UV- GoÄ
UV- GoÄ: Verhandlungsergebnisse
• Kein Unterschied mehr zw. Maskennarkose, Lm und ITN
• Deutliche Verlängerung der Berechnungszeit• A-A- Zeit wurde nicht angenommen
• damit schnelleres Erreichen der Verlängerungsziffer
• Höherbewertung um 21% zum 1.10. 2017(andere Fachgruppen sind über 3 Jahre gestaffelt)
• Verbesserung vor allem bei der Allgemeinanästhesie
• Diskussion über Sachkostenpauschale
GoÄ
GoÄ
Dr. Markus Stolaczyk
GoÄ
• Am 6.9.17 trilaterale Gespräche BDA/ BÄK/ PKV in Unterföhring
• Rein inhaltliche (!) Diskussion über • Intensivmedizin
• Palliativmedizin
• Schmerztherapie
• Anästhesie
• Konstruktive Gesprächsatmosphäre
• 6- stündige Verhandlung
GoÄ
• Es gibt bislang (glaubhaft) keinerlei Bewertungen
• A-A- Zeit wurde konsentiert
• Als Taktzeit sind 30 min vorgesehen
• Ambulante Zuschläge werden wohlwollend diskutiert• Man will keinen finanziellen Anreiz zum vermehrten
Ambulanten Operieren schaffen
• Abschläge für Gemeinkostensatz...• - 25% für Kliniken
• - 15% für belegärztliche Leistungen
...sollen bleiben
GoÄ
• Steigerungssätze sind vom Grundsatz nicht mehr vorgesehen
• Besondere Leistungen werden durch Zuschläge vergütet (z.B. Zuschlag zu Reanimationsleistung, wenn mehr als 3 Stromstöße)
GoÄ
• PKV will Positivliste für ambulante Zuschläge• wird von der AG AOP abgelehnt
• Ambulante Zuschläge sollen für die zusammen mit dem Patienten ärztlich getroffene Entscheidung einer ambulanten Durchführung einer OP bezahlt werden.
• Jetzt also Weg in die richtige Richtung
EBM
Geplant 1.1.2019 (statt 1.1.2017)
Gründe:
➢Anpassung an aktuelle Datengrundlage
➢Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes einbeziehen (erscheint noch)
➢Leistungsspektrum der Praxen und veränderter Versorgungsbedarf der Versicherten besser abbilden
➢Anpassungen an bestehende GOP vorgesehen
➢Weiterentwicklung betriebswirtschaftlicher Kalkulationsmethoden
➢Neubewertung sämtlicher Leistungen
EBM
EBM: die große Enttäuschung
EBM
EBM
EBM
EBM
Geplant 1.1.2019 (statt 1.1.2017)
Gründe:
➢Anpassung an aktuelle Datengrundlage
➢Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes einbeziehen (erscheint noch)
➢Leistungsspektrum der Praxen und veränderter Versorgungsbedarf der Versicherten besser abbilden
➢Anpassungen an bestehende GOP vorgesehen
➢Weiterentwicklung betriebswirtschaftlicher Kalkulationsmethoden
➢Neubewertung sämtlicher Leistungen
EBM
EBM: was wir schnellstmöglich brauchen
• EBM- Veränderungen, die unserer Verantwortung im ambulanten OP- Setting gerecht werden
• Garanten der perioperativen Sicherheit
• Manager der Aufnahme- und Entlass- Prozesse
• Begleiter der Patienten durch die operativen Prozesse
• „Kümmerer“ um die häusliche Betreuung
• „Gatekeeper“ bei der Frage nach amb. oder stat. OP
EBM: was wir schnellstmöglich brauchen
• z.B. Entbudgetierung des Kap. 5
• z.B. Abrechenbarkeit der 05310 auch im 5er- Kapitel (damit auch 05310X)
• z.B. 05310 ohne Frage auch abrechenbar ohne nachfolgende Operation
• Ende der Koppelung: abrechenbare Leistungen des Anästhesisten zu Abrechnung des Operateurs
EBM Anästhesie muss Rechnung tragen:
• Qualitätsförderungsmaßnahmen• z.B. Verwendung von Einmalartikeln
• z.B. Einhaltung sämtlicher Hygienerichtlinien, Sterilisationsaufwand bei Mehrfachartikeln
• z.B. PeerVisits
• z.B. Mindestanforderungen an den anaesthesiologischenArbeitsplatz
EBM Anästhesie muss Rechnung tragen:
• Ein guter Anästhesist:• verschafft dem Operateur
• schnelle Wechsel,
• zufriedene Patienten und
• Sicherheit im OP
• Effizienz und Effektivität
• gestaltet mit dem Operateur die Reputation des OPs
Was aufhören muss:
Ständig neue • Selektivverträge zwischen Operateuren und der GKV / PKV, an deren Verhandlung Anästhesisten nicht beteiligt sind und die Anästhesisten nicht einmal kennen dürfen...
Bundesversicherungsamt•
EBM
EBM
• (fast) pünktlich vor den nächsten Terminen des Bewertungsausschusses und der Honorarverhandlungen
• Destatis arbeitet offensichtlich politisch
• Im Übrigen: Anästhesisten tauchen überhaupt nicht auf!
EBM
1. Praxis- Panel
2. Erhebung zum Ambulanten Operieren
• Im Gegensatz zu vor ein paar Jahren: Teilnahme an den Erhebungen dringend empfohlen
• Kompetente Leitung
• Im Vergleich zu früher homogenere Statistik möglich
• Fachärztliche Versorgungsforschung !
EBM
Trennung GKV / PKV- Leistung
• Häufige Konstellation:• GKV- Leistung und PKV- Leistung in einer Sitzung
• Intraoperative Übergänge und Vorbereitungen sind fließend und selten abgrenzbar
• Z.B. Zahnsanierung und Zahnimplantate
• 2 Narkosen unsinnig, aber Leistungen nicht trennbar
• Die Lösung:• Anästhesien zu Operationen, zu deren Durchführung PKV-
und GKV- Leistungen vermischt werden, sollten als reine Privatleistung abgerechnet werden.
• Voruntersuchung, Höhe der Rechnung
Telematikinfrastruktur
Telematik- Infrastruktur
• Begriffsklärung
SNK • : Sicheres Netz der KVenabgesichertes Netz fur KVen + Praxen, von KBV betrieben
KV• -Connect:Dienst fur verschlusselte E-Mails im SNK, z.B. 1-Klick Abrechnung, von
KV- Telematik GmbH (Tochter der KBV) betrieben
TI• : Telematik Infrastruktur abgesichertes Netz fur alle Akteure des GKV-Gesundheitswesens (KVen + Praxen,KZVen, DKG, AK, GKV-Spitzenverband...) von gematik betrieben
Telematik- Infrastruktur
Telematik- Infrastruktur
Telematik- Infrastruktur
Telematik- Infrastruktur
Telematik- Infrastruktur
Telematik- Infrastruktur
Bundesmantelvertrag
Elektronische Gesundheitskarte (Anlage 4a BMV-A)
Telematik- Infrastruktur: BMV
Telematik- Infrastruktur: BMV
Bundesmantelvertrag wurde zu unseren Gunsten geändert:5. Mobile Lesegerate
Bei der Nutzung von mobilen Lesegeraten (z. B. arztliche Haus- und Heim- besuche, Arzt in
genehmigter ausgelagerter Betriebsstatte) werden die Versichertendaten von der
elektronischen Gesundheitskarte eingelesen und spater in das Praxisverwaltungssystem
des Arztes ubertragen. 1.3. findet keine Anwendung. Die mobilen Lesegerate haben den
geltenden Vorgaben der gematik zu entsprechen.
Fur mobile Lesegerate, die durch die gematik mit der Auspragung „VSDM“ zugelassen
wurden und die Ausdrucke erzeugen, konnen die Angaben im Personalienfeld unverandert
weiterverarbeitet werden.
Telematik- Infrastruktur: BMV
Das Vorhaben muss bis Dezember 2018 abgeschlossen sein...
Frist wurde verlängert:
Telematik- Infrastruktur: BMV
Aktives Zuwarten
Empfehlung
sQSSektorenübergreifende Qualitätssicherung
Sektorenübergreifende QS
Dr. Christoph Veit
IQTIG
=sQS
sQS: KBV Neue QM- Richtlinie
sQS: KBV Neue QM- Richtlinie
sQS Einrichtungsbefragung
sQS Einrichtungsbefragung
sQS Einrichtungsbefragung
Folien einsetzen
sQS Einrichtungsbefragung
sQS Einrichtungsbefragung
Portalpraxis Notfallversorgung
„Portalpraxis“/ Notfallversorgung
Eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre: Patientenflüsse über Notaufnahmen
OP Netz Patientensicherheit
OP- Netz Patientensicherheit
Auftaktveranstaltung Lenkungskreis 7.9.17 KV Berlin