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Seit dem 01.10.2013 gibt es mit der Neuauflage der Zertifi-zierungsvorgaben (4. Auflage) der Automobilindustrie zur Technischen Spezifikation ISO/TS 16949 zum Teil grundle-gende Änderungen im Zertifizierungsverfahren. Das betrifft sowohl die zertifizierten Unternehmen als auch alle von der International Automotive Task Force (IATF) zugelasse-nen Zertifizierungsgesellschaften.

Die Kenntnis und das Wissen über die Inhalte dieser Zertifi-zierungsvorgaben, sowie der zugehörigen SI´s (Sanctioned Interpretations) und FAQ´s (Frequently Asked Questions) sind für die zertifizierten Unternehmen und Zertifizierungs-gesellschaften verbindlich vorgeschrieben und essentiell. SI´s und FAQ´s sind auf der Hompage der IATF unter www.iatfglobaloversight.org kostenlos zu beziehen. Dort befindet sich auch ein Link, der aufzeigt, wo man die Zertifizierungs-vorgaben in den verschiedenen Sprachen bestellen kann.

Hintergründe für die Überarbeitung der Zertifizie-rungsvorgaben waren:

• Einarbeitung der Sanctioned Interpretations (SI´s ) und der häufig gestellten Fragen ( FAQ´s ) zur 3. Ausgabe der Zertifizierungsvorgaben

• Präzisierung von Forderungen und Beseitigung von interpretationswürdigen Passagen der 3. Ausgabe

• Einarbeiten von Erfahrungen bei der Anwendung der Zertifizierungsvorgaben 3. Ausgabe

• Berücksichtigung der ISO/IEC 17021:2011

AnwendungSeit dem 01.10.2013 sind die Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 anzuwenden mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten. Das heißt, dass alle Zertifizierungsverfahren (Audits), die ab dem 01.04.2014 stattfinden, nach den neuen Zertifizierungsvorgaben abzuwickeln sind.

Alle betroffenen Zertifikate müssen bis spätestens 01.04.2015 angepasst werden.

Die wichtigsten Änderungen für das zertifizierte UnternehmenEntfall der verlängerten Werkbänke / Site extensionsStandorte mit verlängerten Werkbänken müssen ab dem 01.04.2014 die Werkbänke als Standorte zertifizieren las-sen und sie erhalten ein eigenes Zertifikat. Sie werden als Standort in die IATF Datenbank eingetragen. Der bisherige

TÜV SÜD Management Service GmbH

Aktuelle Änderungen zur ISO/TS 16949Neue Zertifizierungsvorgaben; 4. Auflage; Stand: 01. Oktober 2013

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Standort kann mit dem neuen Standort, der bisherigen ver-längerten Werkbank, als Konzernschema betrachtet und kalkuliert werden. IATF Communiqué 2013-006 auf www.iatfglobaloversight.org

Teilnahme von Beratern am AuditEs wird vertraglich zwischen Zertifizierungsstelle und Un-ternehmen vereinbart, dass Berater während des Audits nicht physisch anwesend sein dürfen. (3.1 g)

Information durch das Unternehmen an die Zertifizierungs-gesellschaft über Änderungen im UnternehmenWenn Änderungen im Unternehmen nicht an die Zertifi-zierungsgesellschaft berichtet werden, dann wird dies als Vertragsbruch gewertet und kann zum Entzug des ISO/TS 16949 Zertifikats führen. (3.2)

Minimale Auditzeit in der Produktion während des AuditsDie Auditzeit in der Produktion muss mind. 1/3 der Gesamt- auditzeit betragen. (5.2 c)

Kalkulation von Zeit- und Hilfsarbeitern sowie TagelöhnernDas Unternehmen muss der Zertifizierungsgesellschaft die Durchschnittsanzahl von Zeit-, Hilfsarbeitern und Ta-gelöhnern während der letzten 6 Monate nennen, um die Personentage des Vor-Ort Audits zu kalkulieren. (5.2.e)

Wechsel der Auditoren in einem AuditzyklusIn jedem Auditzyklus muss immer ein Auditor den gesamten Auditzyklus in einem Unternehmen als Auditor begleiten. (5.6)

Informationen des Unternehmens vor dem AuditDas Unternehmen muss dem Auditor vor dem Audit u.a. interne Leistungsdaten, Kundenleistungsdaten und Kun-denbewertungen (aus Internetportalen) etc. zur Verfügung stellen. Ist dies nicht gegeben, so kann der Dezertifizie-rungsprozess eingeleitet werden. (5.7.1)

Zusätzliche AuditzeitVor dem Einführungsgespräch eines jeden Audits muss der Auditor mind. 1 Stunde vor Ort die Änderungen im Un-ternehmen, aktuelle Kunden- und interne Leistungsdaten, Kunden Online-Portale und Scorecards sowie Kundenbe-wertungen verifizieren. Diese Zusatzzeit (mind. 1 Stunde) wird zusätzlich zur kalkulierten Auditzeit berechnet. (5.7.2 a)

Abweichungsmanagement nach dem AuditDas Unternehmen muss der Zertifizierungsgesellschaft innerhalb von 60 Kalendertagen nach dem letzten Audittag bereits die Nachweise der Einführung von Sofortmaßnah-men und Korrekturmaßnahmen vorlegen inkl. der Verifizie-rung der Wirksamkeit umgesetzter Korrekturmaßnahmen.

(5.11.1) Die Zertifizierungsgesellschaft muss innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem letzten Audittag diese Infor-mationen bewerten und entscheiden, ob diese akzeptabel sind. (5.11.2)

100% gelöst AbweichungenIn Ausnahmefällen, in denen die Umsetzung von Korrek-turmaßnahmen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem letzten Audittag abgeschlossen werden können, kann die Zertifizierungsgesellschaft die Abweichung als 100% gelöst einstufen zu Bedingungen der Zertifizierungsvorgaben, 4. Auflage. Die Schließung von 100% gelöst Abweichungen muss allerdings vor Ort und VOR dem nächsten planmäßi-gen Audit durchgeführt werden. (5.11.2 c)

Verifizierung der wirksamen Umsetzung von Korrektur-maßnahmenFür den Fall, dass eine Maßnahme resultierend aus einer Nebenabweichung nicht wirksam im Unternehmen umge-setzt wurde, muss eine Hauptabweichung gegen den Kor-rekturmaßnahmenprozess und eine Hauptabweichung ge-gen die vorher erstellte Nebenabweichung ausgesprochen werden. Dies führt zu einem Vor-Ort Nachaudit innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem letzten Audittag. (5.11.3)

Ausstellung von ZertifikatenDie Begriffe für entfernte Unterstützungsfunktionen (Remo-te Location) müssen denen in der IATF Datenbank entspre-chen. (5.13.i) Kundenlogos auf dem Zertifikat sind nicht mehr zulässig. (5.13 k)Dies bedeutet, dass betroffene Zertifikate bis spätestens 01.04.2015 angepasst werden müssen, vorzugsweise zum nächsten planmäßigen Audit.

Special AuditsEs liegt im Ermessen der Zertifizierungsgesellschaft im Falle von Reklamationen (siehe 8.1.a/b), signifikanten Än-derungen im Unternehmen, z. B. Umzug, Namensänderung, Änderung des QM-Systems, etc., oder als Resultat eines ausgesetzten Zertifikats, ein „Special Audit“ durchzufüh-ren. Dazu wird vor dem Audit mit dem Unternehmen ein Termin vereinbart und die Konditionen für ein solches Audit abgeklärt. (7.2)

Kontakt

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