Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ......

25
12.5.2016 | M. Paschke, DRW DUS 1 Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland Marian Paschke

Transcript of Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ......

Page 1: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.5.2016 | M. Paschke, DRW DUS 1

Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland Marian Paschke

Page 2: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

Mastertextformat bearbeiten

Zweite Ebene

Dritte Ebene

Mastertextformat bearbeiten

Zweite Ebene

Mastertextformat bearbeiten

Zweite Ebene

Dritte Ebene

Mastertextformat bearbeiten

Zweite Ebene

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 2

Manchmal benutzt man worte Wie blindtext der Hamburgefonts oder Handgloves

Exit oder eskalierendes Commitment?

Page 3: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 3

Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland - Überblick Datum Rechtsakt Personen Regionen Handel

2014 05.03. 2014/119/GASP – VO 208/2014 17.03./12.05/ 18.07./25.07./ 08.09./17.11./28.11./

2014/145/GASP - VO 269/14, 2014/265/GASP – VO 476/14, 2014/475/GASP – VO 783/14, 2014/499/GASP – VO 811/14, 2014/658/GASP – VO 959/14, 2014/145/GASP - VO 1225/14

23.06./30.07./ 18.12. 2014/386/GASP - VO 692/14, 2014/507/GASP – VO 825/14, 2014/933/GASP - VO 1351/2014

31.07. 2014/512/GASP - VO 833/2014

2015 29.01./09.02./13.03./14.09.

2015/143/GASP – VO 138/2015, 2015/241/GASP, 2015/432/GASP, 2015/1524/GASP

19.06. 2015/959/GASP bis 23.6.16

22.06./21.12. 2015/971/GASP, 2015/2431/GASP

bis 31.7.16

14.09. 2015/1524/GASP 07.10. 2015/1764GASP - VO 1997/15

2016 10.03. 2016/359/GASP bis 15.9.16

Page 4: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 4

Personenbezogene Sanktionen (grdlgd. VO 208/14 v. 06.03.2014)

• Einreisebeschränkungen • Asset freezing

Regionale Sanktionen (grdlgd. VO 692/14 v. 23.06.2014) > faktisches Totalembargo

• Einfuhrverbot betr. Krim / Sewastopol • Finanzierungs- und Versicherungsverbot

(Export-)Sanktionen (grdlgd. VO 833/14 v. 31.07.2014) > weitreichendes Spezialembargo

Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland – Entwicklung

Page 5: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 5

Waffenembargo

Ausfuhrverbot bei dual use-Gütern

Finanzsanktionen (Kapitalmarktbeschränkungen)

Genehmigungsvorbehalt bei bestimmten Technologien und Dienstleistungen im Erdölsektor und Schiefergasförderung

Dienstleistungen (technische und finanzwirtschaftliche – Zahlungsdienste)

Exportsanktionen gegenüber Russland – Überblick

Page 6: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 6

Wirksamkeitskontrolle der EU-Sanktionen

Reichweite der EU-Sanktionen

Rechtsfolgen für deutsche Handelspartner

Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland – Rechtsprobleme

Page 7: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 7

Wirksamkeitskontrolle der EU-Sanktionen o WTO-Recht o Art. 215 AEUV

Reichweite der EU-Sanktionen o EU-Leitlinien 2013 o Mittelbares Bereitstellungsverbot o Umgehungsverbot

Rechtsfolgen für deutsche Handelspartner o Erfüllungs- und Haftungsrisiken o Zuwiderhandlungsrisiken

Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland - Rechtsprobleme

Page 8: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 8

Art. XXI GATT: friedenssichernder Maßnahmen aufgrund der UN-Charta

Art. 39, 41 UN-Charta • Maßnahmen gem. Beschluss des Sicherheitsrats der UN • Maßnahmen zur Abwehr einer Bedrohung oder Wiederherstellung des

Weltfriedens • Maßnahmen, die allein eine Bestrafung zum Ziel haben

Art. 49 Draft Articles on State Responsibility for Internationally Wrongful Acts • Gegenmaßnahmen gegen einen ‚internationally wrongful act’

Sanktionen gegenüber Russland – WTO-Recht

Page 9: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 9

Industrieunternehmen • z.B. OPK Oboronprom, United Aircraft Corp., Uralvagonzavod

Rohstoffunternehmen • z.B. Rosneft, Transneft, Gazpromneft

Kreditinstitute • z.B. Sberbank, VTB Bank, Gazprombank

Waffen-/dual use-Produzenten • z.B. OAO JSC Chemcomposite, JSC Kalashnikov, JSC Tula Arms Plant

Spezifische Problembereiche o „Cronies“ aus dem „Putin-Umfeld“

kein „Sippenembargo“: EuGH v. 31.3.2012 – C-376/10 P (Iran-Embargo) kein „Verdachtsembargo“: EuG 18.01.2016: Rs. T-331/14 - M. Azarov, Rs. T-332/14 - O. Azarov, Rs. T-

341/14 – S. Klyuyev, Rs. T-434/14 - S. Arbuzov, Rs. T-486/14 - E. Stavytskyi

o „Strohleute“-Problematik: mittelbares Bereitstellungsverbot? o Einbeziehung von Geschäftspartnern in Drittstaaten: Umgehungsverbot?

Sanktionen gegenüber Russland – Anwendungsbereich

Page 10: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 10

1. Verbotsbereich o Geschäft zwischen EU-Unternehmen und gelistetem Unternehmen in Russland

2. Mittelbarer Verbotsbereich o Geschäft zwischen EU-Unternehmen und nicht gelistetem RUS-Unternehmen o Geschäft zwischen EU-Unternehmen mit Unternehmen außerhalb Russlands mit

Beziehungen zum gelisteten RUS-Unternehmen

3. Umgehungsfälle o Geschäft zwischen Drittstaatenunternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu EU-

Unternehmen und gelistetem RUS-Unternehmen o Geschäft zwischen Nicht-EU-Unternehmen mit Unternehmen außerhalb Russland

mit Beziehungen zum gelisteten RUS-Unternehmen

Sanktionen gegenüber Russland – Reichweite

Page 11: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 11

Rechtsgrundlage: Embargo-VOen, z.B. Art. 4 VO 833/2014 > Verbot von „unmittelbaren und mittelbaren“ Geschäften

„strenge“ vs. „liberale“ Auslegung in den Mitgliedstaaten

EuGH v. 21.12.2011 – C-72/11 – Afrasiabi (Iran-Sanktionen): mittelbares Bereitstellen, wenn der Empfänger „im Namen, unter Kontrolle oder auf Weisung“ einer gelisteten Person/ Organisation/Unternehmen handelt bzw. Nutzung zu deren Gunsten beabsichtigt

Leitlinien des Rates zur mittelbaren Bereitstellungsverbot > zuletzt vom 30.04.2013 (Dok. 9068/13)

Sanktionen ggb. Russland – Mittelbares Bereitstellungsverbot

Page 12: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 12

1. Vermutung bei Eigentum/Kontrolle durch gelistete Organisation - formal: mehrheitliche Anteils- oder Stimmrechtstellung - materiell: Ausübung beherrschenden Einflusses

2. Ausnahmeprüfung „sofern nicht im Einzelfall nach vernünftigem Ermessen mittels eines risikobasierten Ansatzes und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, einschließlich nachstehender Kriterien, festgestellt werden kann, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet werden oder ihr zugutekommen“: - Datum und die Art der vertraglichen Bindungen zwischen den betreffenden Org. - Relevanz des Tätigkeitsbereichs der nicht gelisteten Org. für die gelistete Org. - mögliche praktische Verwendung und Unkompliziertheit eines Transfers der betroffenen

Ressource

Sanktionen – Leitlinien 2013 (mittelbare Bereitstellung)

Page 13: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 13

1. Rechtsgrundlage: Art. 12 EU-VO 833/14

> nach deutschem Recht (§§ 17, 18 AWG 2013) nicht mehr strafbewehrt

2. Praxis a) (+) zum Iran-Embargo

> EuGH v. 21.12.2011, C-72/11: erfasst „Aktivitäten“, die bezwecken oder bewirken, das Embargo-Verbot auszuhebeln

b) (-) zu RUS-Embargo

> bloße Einflussnahmemöglichkeit auf der Grundlagen einer gesellschafts- rechtlichen Beteiligung reicht mangels „Aktivität“ nicht aus > Kriterien ungeklärt, insbesondere: - tatsächliche Kontrollausübung - konkrete Einflussnahme auf das operative Geschäft - personelle und materielle Unterstützungsleistungen

Sanktionen ggb. Russland – Umgehungsverbot

Page 14: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 14

Erfüllungsrisiko o Anspruch auf Erfüllung, Embargo als Verbotsnorm im dt. Recht o SE bei fehlender Beantragung von Ausnahmegenehmigung

Haftungsrisiko o Haftungsfreistellung nach Art. 11 Embargo-VO (keine Anerkennung

nach russischem Recht) o Vertragl. Haftungsfreistellung

• Hardship Clause • MAC Clause (Spezifizierung des material adverse change-Falles)

Vollstreckungsrisiko o Vollstreckungsabwehr russ. Urteile in Deutschland (Art. 11 EmbargoVO) o Vollstreckung russ. Urteile in RUS belegenes Vermögen

Rechtsfolgen für dt. Handelspartner – Zivilrechtl. Risiken

Page 15: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 15

Art. 8 EmbargoVO (833/14) o Sanktionsgebot o Abs. 1 S. 2: „Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam,

verhältnismäßig und abschreckend sein“

Straf- und Ordnungswidrigkeiten o §§ 17 AWG im §§ 80 ff. AWV o „Exkulpation“ für embargowidrig handelnde Unternehmen:

- sofern sie „nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten …“ • Compliance-Prüfung durch (spezialisierten) RA • Risiken des Rechtsirrtums

Einziehung und erweiterter Verfall o §§ 20 AWG, 74 ff. StGB, 23 OWiG

Rechtsfolgen für dt. Handelspartner – Strafrechtl. Risiken

Page 16: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 16

1. Klärung mit BAFA • Auskunftsanfragen

• Anträge auf Einzelgenehmigung, Pauschalgenehmigung, Höchstbetragsgenehmigung • Antrag auf „Nullbescheid“

2. Endverbleibserklärung des ausländischen/russischen Kunden 3. Alternative Risiko-Absicherung in Russland

• Ersatz von Akkreditiven (höhere Anzahlungen) • Abhängigkeiten von Folgeservices (Inbetriebnahmen nach vollständiger Zahlung, …) • Absicherung durch lokale Versicherungen

4. Anpassung/Erweiterung der Compliance-Management Systeme 5. Prüfung bestehender Rahmenverträge

• insbesondere Dienstleistungsbereich (Wartungsverträge, etc.)

6. Datenmanagement

Sanktionen ggb. Russland – Praxisfolgen (der EU-Leitlinien)

Page 17: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

12.05.2016 | M. Paschke, DRW DUS 17

1. Personenbezogene Sanktionen (asset freezing) rechtlich vielfach angreifbar (fehlender Verantwortlichkeitsnachweis)

2. Regionale Sanktionen (Krim, Sewastopol) unterliegen europarechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Erforderlichkeitsmaßstab des Art. 215 AEUV

3. Güterbezogene Bereitstellungsverbote stoßen an rechtstaatliche Grenzen. Es fehlen exakte, für die betroffenen Unternehmen vorhersehbare Kriterien, insbesondere für die Reichweite des mittelbaren Bereitstellungsverbots

4. Das Umgehungsverbot ist im Hinblick auf Unternehmen in Drittstaaten mangels hinreichend bestimmter Kriterien rechtstaatlich bedenklich

Thesen

Page 18: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

Das Deutsch-Russische Rohstoff-Forum

18

Page 19: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

Deutsch-Russisches Rohstoff-Forum

2010

Gegründet 2006 als gemeinsame Initiative von:

Ausgangspunkt • gegenseitige deutsch-russische Abhängigkeit im Rohstoffbereich

(Rohstoffe gegen Technologie) • langjährige erfolgreiche Erdgaspartnerschaft zwischen VNG und

Gazprom, langjährige Kooperation zwischen TU Bergakademie Freiberg und St. Petersburger Bergbauinstitut

Unterstützt u.a. durch:

Ziel: Intensivierung der Rohstoffpartnerschaft nach dem Vorbild der Erdgaspartnerschaft (Langfristigkeit, gemeinsame Forschung und Entwicklung). Tätigkeiten: jährliche dt.-russ. Rohstoffkonferenzen, Fachtagungen, Vermittlung von Kooperationen

Erdöl und Erdgas 72,1%

Deutscher Import aus der RF

Metalle 11,6%

Kohle 2,7% Andere 11,6%

Chem. Erzeugnisse

2,6%

Vorführender
Präsentationsnotizen
Grafik stellt dar: Deutschland importiert v.a. Rohstoffe aus Russland. Neben Erdöl und Erdgas ist Ru wichtiger Lieferant metallischer Rohstoffe: verfügt über 15% der erkundeten Metallrohstoffe der Erde, (z.B. Kupfer, Aluminium, Blei, Wolfram, Nickel, Palladium, Germanium) Grundidee: Wissenschaftliche Zusammenarbeit als Bindeglied der Versorgungssicherheit bei Rohstoffen (wie beim Erdgas = seit über 40 Jahren) Bereits seit den 90er Jahren enge Kooperation Gorny Institut-VNG. Seit 2001 „vertiefte Zusammenarbeit“ im Rahmen eines Abkommens Gorny – Freiberg unter Einbeziehung von VNG und Gazprom 2006 dann die Gründung des DRRF
Page 20: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

Themengebiete Wissenschaftlich-Technologischer Austausch

Austausch junger Forscher

Austausch von Projektideen im Rohstoffbereich

Dialog mit politischen Entscheidungsträgern

20

Vorführender
Präsentationsnotizen
Wiss.-technolog. Austausch: hat zu gemeinsamen Forschungsvorhaben geführt. Im Bild: Versuchsanlage in Freiberg: Dt.-russ. Kooperationsprojekt „Verarbeitung von Erdölbegleitgas in hochoktaniges Benzin” (STF Benzin), hieran sind auch russische Technologiefirmen und Partner aus der Wissenschaft beteiligt Austausch junger Forscher: Deutsch-Russische Ressourcenuniversität als wichtiges Projekt für das das DRRF wirbt. Im Bild: junge russische Forscher bei der 7. DRRK. Plattform für Austausch zu Projekten: Jasew als Vorsitzender des Verbandes der Montanindustriellen trägt immer wieder Projekte an uns heran, die wir auch gerne in die deutsche Wirtschaft und Industrie weitergeben möchten. Gorny Institut verwaltet die Infos zu den Lagerstätten mineralischer Rohstoffe. Infos die für Firmen sehr wichtig sind. Im Bild: Deutsche Studenten besuchen im November 2014 Bergbaugebiete der Firma „Fosagro“. Reise durch das DRRF organisiert (Bergbaukonferenz der Barentssee). Dialog: ständiges Gespräch mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern. Wir bemühen uns auch, für die Position der jeweils anderen Seite in politischen Fragen für Verständnis zu werben. Setzen uns für ein deutsch-russisches Abkommen im Rohstoffbereich ein: dies hatte keinen Erfolg. Jetzt: ein Schritt kleiner: deutsch-russ. Abkommen zur WTZ im Rohstoffbereich. Hierauf soll dann aufgebaut werden. Im Bild: Treffen des LK mit dem stellv. Premierminister Arkadi Dworkowitsch
Page 21: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

Strategische Ausrichtung des DRRF: Schwerpunkt Wissenschaft und Bildung

21

Deutsch-Russisches Rohstoff-Forum

Wissenschaftlich-Technologische und Bildungszusammenarbeit

Hochschul-zusammenarbeit

Gemeinsame Forschung/

Studien Konferenzen

Politische Zusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Vorführender
Präsentationsnotizen
Wissenschaft ist unsere Basis, aber nicht alles! Was wir tun hat auch direkte Wirkung in die Politik (siehe Steinmeier: wiss.-techn. Zusammenarbeit schafft langfristiges Vertrauen) Aber auch in die Wirtschaft: sind auch Plattform für den Austausch von Wirtschaftsprojekten. Die Wirtschaft nimmt erheblichen Einfluss bei der Themensetzung. Politische Aktivität des DRRF: Einsatz für: Rahmenbedingungen für wissenschaftlich-technische Kooperation zu verbessern Lobbying für eine engere deutsch-russische Zusammenarbeit im Wissenschaftlich-Technologischen Bereich auf Rohstoffebene.
Page 22: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

22

Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenzen

2007 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015

St. Petersburg

Freiberg & Dresden

Omsk

Nürnberg Wiesbaden

Chanty-Mansijsk

Dresden

St. Petersburg

Vorführender
Präsentationsnotizen
Die Konferenzen finden im Wechsel zwischen Russland und Deutschland statt. Sie sind unser Hauptinstrument. Konferenzen finden jährlich im Wechsel zwischen Deutschland und Russland statt. Es hat dabei Tradition, dass die deutschen Konferenzen von der jeweiligen Landesregierung unterstützt werden (z.B. MP die Schirmherrschaft übernimmt). Stetig wachsende Teilnehmerzahl (zuletzt 400) und immer hochkarätigere politische Flankierung.
Page 23: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

23

7. Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenz in Dresden: 1. bis 3. April 2014

Mehr als 400 Teilnehmer aus beiden Ländern

- Wissenschaftliche-technische Zusammenarbeit ausbauen!

- Hightech-Rohstoffe in Russland erschließen!

- Neues Stipendienprogramm aufsetzen!

http://rohstoff-forum.org/de/rohstoff-konferenzen/7-rohstoff-konferenz-2014-dresden/impressionen.html

Vorführender
Präsentationsnotizen
Jetzt: enorm gewachsten. In Dresden trotz Krise 400 Teilnehmer Ggf. einen der Imagefilme zeigen (Zusammenfassung, Stimmen, Agricola Preis) Ebene russische Regierung (Dworkowitsch), 3 Gouverneure, MP Tillich, Landesminister, Abgeordnete des Bundestags, MdL, Duma Abgeordnete Konferenz stand unter der Schirmherrschaft von MP Stanislaw Tillich und des Freistaates Sachsen. sie hat mit 400 Teilnehmern einen neuen Rekord für dieses Format aufgestellt, was gerade vor dem Hintergrund der politischen Situation zwischen der EU und Russland im April 2014 bemerkenswert war. Konferenz wurde von beiden Seiten als Dialogplattform in schwieriger politischer Situation Zeit genutzt. Es gab mit Vizepremierminister Arkadi Dworkowitsch und den Gouverneuren der Regionen Murmansk, Chanty-Mansijsk und Wologda eine sehr hochrangige politische Flankierung auf russischer Seite umfangreiche Medienberichterstattung in beiden Ländern (u.a. Tagesthemen!)   neben zahlreichen Unternehmen starke Präsenz von Forschungseinrichtungen beider Länder (TU Freiberg, Gorny Universität St. Petersburg, 5 Rektoren aus fünf führenden Öl- und Gasuniversitäten in Russland (z.B. Gubkin-Universität für Öl und Gas, Erdöluniversität Tjumen), Kurtschatow-Institut, Akademie der Wissenschaften der RF, Akademie der Bergbauwissenschaften auf dt. Seite: u.a. BGR, Helmholtz-Institut für Ressourcentechnologie Freiberg, Universität München Schwerpunktthemen waren: neue Entwicklungen bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen. den Beitrag den deutsche Unternehmen zur Entwicklung rohstoffreicher Regionen in Russland leisten können die gemeinsame Erschließung des Potenzials an Hightech-Rohstoffen in Russland den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im universitären Bereich (z.B. Deutsch-Russische Ressourcenuniversität)
Page 24: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

8. Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenz in St. Petersburg

24

- 6. & 7. Oktober 2015 - St. Petersburg

- Mehr als 1000 Teilnehmer

Vorführender
Präsentationsnotizen
Ziel: Starkes Signal zur Zusammenarbeit trotz politischer Krise Mehr als 1000 Teilnehmer beider Länder (über 250 aus Deutschland, darunter ca. 100 Studenten und junge Wissenschaftler)
Page 25: Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen … · Handel. 2014 . 05.03. ... wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet ...

9. Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenz

25

CCD Congress Center Düsseldorf 23. – 25. November 2016