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Aktuelle Schwerpunkte der Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern

Fachtagung 23. September 2008

Ferienland Salem

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Gliederung

Aufgaben der Familienpolitik Rahmenbedingungen Ausgewählte Tätigkeitsfelder

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Familienpolitik des Landes Aufgaben der Familienpolitik

Familienpolitik = Politik der Schaffung von Rahmenbedingungen für Lebensläufe, in denen Familie und Familienentwicklung nachhaltig gelebt werden können

gilt als Teilbereich der Sozial- bzw. Bevölkerungs-politik

Schutz der Familie – Art. 6 GG - Hilfs- als auch Abwehransprüche gegenüber dem Staat

Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung

primäre Zuständigkeit des Bundes – gibt Grundlagen vor (z. B. Familienrecht, Steuerrecht)

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Aufgaben der Familienpolitik II aber auch Verpflichtung der Länder und

Kommunen Sie differenzieren die Regelungen des Bundes aus und

setzen eigene Schwerpunkte Familienpolitik hat Querschnittsaufgabe, d. h.

alle Politikbereiche und Institutionen gestalten die Lebensbedingungen von Familien

Familie schafft das Humanvermögen – Wirtschaftsstandort

Stopp des negativen demografischen Wandel Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen

sowie kinder- und familienfreundlichen Arbeits- und Lebensverhältnissen

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Familienfreundliche Rahmenbedingungen

familienfreundliche Rahmenbedingungen: finanziellen Leistungen für Familien, optimale Bildung für Eltern und Kinder, Schaffung vielfältiger familienfreundlicher

Bedin-gungen in Betrieben und anderen gesellschaftlichen Bereichen,

Ausbau einer familienunterstützenden Infrastruktur,

entsprechende Dienstleistungsangebote.

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Familienfreundliche Rahmenbedingungen II

Schaffung von Rahmenbedingungen zur Familiengründung

Reaktion auf demografische Entwicklung Gesellschaftliche Verantwortung für Familie Allianz für Kinder und Familie

Vereinbarkeit von Familie und Beruf Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von

familienfreundlichen Maßnahmen (Arbeitszeitmodelle) Auditierung Qualifizierung in der Elternzeit Förderung des Kompetenzzentrums Vereinbarkeit Leben

Weiterentwicklung und Vernetzung von Familien-beratung und Familienbildung

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Familienfreundliche Rahmenbedingungen III

Förderung der Partizipation von Familien Lokale Bündnisse für Familien Landeswettbewerbe (kinderfreundliche

Kommune, familienfreundliches Unternehmen) Gründung eines Familienbeirates Einrichtung eines Familienparlaments Integration von Familien mit

Migrationshintergrund Einführung einer Familien- und

Kinderfreundlichkeits-prüfung Einbeziehung der älteren Generation in die

Entwicklung des Landes Gesundheitliche Prävention/ Gesundheitsförderung

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Ausgewählte Tätigkeitsfelder der Familienpolitik

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Gründung Lokaler Bündnisse für Familie

Gezielte Kooperation von Politik, Wirtschaft, Sozialverbänden und bürgerschaftlichem Engagement

Ziel: familienfreundliche Gestaltung der Region und Schaffung von Bedingungen für bessere

Vereinbarkeit von Familie und Beruf 16 Lokale Bündnisse in M-V Vielfältige Projekte zur Analyse der Situation und

zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten Förderung der Kooperation und Vernetzung durch

die Landesregierung

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Familienkonvent Ziele und Aufgaben

Einbeziehung der Familien in die familienpolitische Diskussion, Entwicklung zu einer Interessenvertretung von Familien in M-V Aufzeigen von Handlungsbedarf und Erarbeitung von Handlungs-

empfehlungen, unabhängig und frei in der Wahl seiner Themen 71 Delegierte, davon 36 nicht organisierte Personen (z. B.

Eltern, Großeltern, Lebensgemeinschaften, die sich für familienpolitische Themen engagieren) und 35 haupt- und ehrenamtlich organisierte Personen – Abbildung der regionalen und gesellschaftlichen Pluralität ab

Gründung eines Organisationskomitees; enge Zusammenarbeit mit Lokalen Bündnissen, Familienzentren u. a.

4. Juli 2008 – Landtagsbeschluss 1. Halbjahr 2009 – Einberufung des Familienkonvents und

Arbeit in thematischen Arbeitsgruppen

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Familienbeirat beim Sozialminister

Aufgabe: Beratung des Ministers zu familienpolitisch relevanten Fragen

Zusammensetzung: Kommunale Landesverbände, Wirtschaft, Arbeitnehmerverbände, Wissenschaft/Hochschulen, Kirchen, Vereine

Erste Sitzung im Mai 2008 Beratungsthemen: Weiterentwicklung der

Kindertages-förderung; Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Auditierung von Unternehmen; Aktivitäten von rechtsextremistischen Organisationen in der Kinder- und Jugendarbeit

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Familienbildung zur Stärkung der Elternkompetenz

Beratung und Bildung durch niedrigschwellige Angebote

Ausbildung von ElternkursleiterInnen für unterschiedliche Erziehungsprogramme Starke Eltern – starke Kinder Triple-P Rendsburger Elterntraining Kinder in der Pubertät – Eltern in der Krise

Netzwerkstelle beim Landesverband des DKSB

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Familienzentren, Familienbildungs-einrichtungen, Mehrgenerationenhäuser

Bildung Beratung Begegnung Betreuung Generationsübergreifende Angebote Familienunterstützende Dienstleistungen Vernetzung und Kooperation Sozialraumorientierte Angebote

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Stärkung, Vernetzung und Kooperation der Angebote für Familien

Zusammenführung der unterschiedlichen Partner und Angebote vor Ort und überregional

Ziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien und Erfahrungsaustausch der Akteure

24. September 2008 1. Netzwerktreffen „Rügen tut gut“ e. V. = Netzwerkstelle www.familienbotschaft-mv.de als

verbindendes Medium

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www.familienbotschaft-mv.de

Zentrale Internetplattform des Landes mit der Bündelung von Informationen zu Aktivitäten der Lokalen Bündnisse Bildungsangeboten der Familienzentren und

Familienbildungseinrichtungen Angeboten der Familienferienstätten Angeboten der Mehrgenerationenhäuser Internetforum für internen Informationsaustausch

der Akteure Wichtig: Aktuell, übersichtlich und informativ

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www.kita-portal-mv.de

Landesportal für Kindertagesförderung mit umfassender Suchfunktion nach der regionalen Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle

Fachliche und rechtliche Informationen für pädagogische Fachkräfte und Eltern

Weiterentwicklung zu einem Medium, für Familien, Einrichtungen, Institutionen und

deren Fachkräfte, zur umfassenden und aktuellen Information und zur Unterstützung beim Familien- und

Einrichtungs-Management

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Förderung der Familienerholung

gemeinsame Familienerholungsmaßnahmen der Familienmitglieder in einer Familienferienstätte in M-V können gefördert werden

Familien mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt Familien mit mindestens zwei Kindern (unter 18 J.) Allein erziehende Mütter und Väter mit

mindestens einem Kind unter 18 J. Familienbegriff

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Förderung der Familienerholung II

gemeinsame Ferienaufenthalte, mindestens acht max. vierzehn Tage

Einhaltung von Einkommensgrenzen vollständiger Impfschutz der Kinder vollständiger Nachweis über die Wahrnehmung

der Früherkennungsuntersuchungen Teilnahme an Familienbildungsmaßnahmen Zuschuss für Aufwendungen der Unterbringung,

der An- und Abreise sowie weitere Aufwendungen der Familienerholung

Förderung alle zwei Jahre möglich

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Kindergesundheit und Kindeswohl

Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9) nach dem SGB V – Angebot zur Früherkennung von Störungen und Krankheiten, die die körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklungen von Kindern gefährden

Inanspruchnahme bei U1 bis U6 (1. Lj. des Kindes) über 90 %

danach sinkt die Inanspruchnahme Gesetzesinitiative der Landesregierung zur

Einführung eines Erinnerungssystems zur Teilnahme an den U-Untersuchungen

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Kindergesundheit und Kindeswohl II

Einrichtung einer Servicestelle Abgleich der Meldedaten mit den durchgeführten

ärztlichen Untersuchungen schriftliche Erinnerung der Eltern bei Nichtteilnahme Information des Gesundheitsamtes, wenn auch

darauf nicht reagiert wird Kontaktaufnahme durch das GA zu den Eltern

Angebote der Beratung und zu Leistungen anderer Behörden unterstützende aufsuchende Hilfe (z. B. Familienhebammen) in Einzelfällen – subsidiäre Vornahme der Untersuchung

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Familienhebammen

Hebamme = Ansprechpartnerin und Vertrauensperson vor, während und nach der Geburt eines Kindes

Zusätzliche berufliche Qualifikation zur Familien-hebamme, Tätigkeit außerhalb der Leistungen der Krankenkassen

seit Juli 2008 stehen ca. 44 FHB zur Verfügung, 30 FHB zurzeit im Projekt tätig

Gesundheitsämter koordinieren dieses Angebot Einsatz in Familien, die Hilfe und Unterstützung

benötigen bis zum 1. Lebensjahr des Kindes Unterbreitung von Angeboten, Hilfe zur Selbsthilfe

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Familienhebammen II

Zielgruppen können z. B. sein: keine Teilnahme an

Früherkennungsuntersuchungen, jugendliche Mütter, Familien mit Suchtproblemen, Frauen mit eingeschränkter Fähigkeit zur

Alltags-bewältigung (unsicher, überfordert), Frauen mit Erkrankungen (psychisch, chronisch,

Behinderung), Familien in schwierigen finanziellen und sozialen

Verhältnissen (Armut, Überschuldung, allein Erziehend, viele Kinder).

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Kinderschutzhotline

Originäre Zuständigkeit bei Gefährdung Kindeswohls – örtliches Jugendamt – haben die ständige Arbeits- und Einsatzfähigkeit abzusichern

Auf Initiative des Landes haben die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam die KSH eingerichtet

0800 - 14 14 007 Landesweit kostenfreie einheitliche Telefonnummer

mit 24-Stunden-Erreichbarkeit seit 1. Februar 2008 Durchführung: LAGuS und AWO Schwerin

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Kinderschutzhotline II

Abgabe einer Meldung über eine vermeintliche Kindes-wohlgefährdung, Auskunft und Beratung in Krisen-situationen (auch anonym möglich)

Abschätzung der Dringlichkeit der Meldung und sofortige Weitergabe der Information an das örtlich zuständige Jugendamt nach vereinbarten Standards

Jugendamt bzw. beauftragte Dritte werden dann entsprechend tätig

Insgesamt sind 1.342 Anrufe eingegangen (per 31. Aug. 2008), davon 216 Meldungen,

weiterhin 184 Auskunftsersuchen und leider 942 missbräuchliche Anrufe (70 %) !!

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Chancengleichheit und BildungAusbau der Kinderbetreuung

Bund beteiligt sich am Ausbau der Kinder-betreuung in den Ländern an den Investitions- und Betriebskosten

Ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 Einführung des bundesweiten Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 2. Lj.

2008 bis 2013 erhält M-V ca. 39,1 Mio. € für Investitionen sowie

ca. 35,8 Mio. € für laufende Betriebskosten

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Chancengleichheit und BildungInvestitionsmittel

Investitionsmittel werden uneingeschränkt an die Träger der Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen weitergeleitet

Förderung für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und für Ausstattungsinvestitionen sowie für mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen, die der Kindertagesförderung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr dienen.

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Chancengleichheit und Bildung Elternentlastung von Kosten der Kindertagesförderung

Landesgelder werden nicht zur Entlastung der Kommunen eingesetzt

Entlastung bei Elternbeiträgen Seit 1. Sept. 08 erhalten die Eltern von

Kindern im letzten Kindergartenjahr einen Zuschuss zum Elternbeitrag – Staffelung nach Betreuungsumfang

Ganztagsplatz ca. 80 € Teilzeitplatz ca. 48 € Halbtagsplatz ca. 32 €

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Chancengleichheit und Bildung Elternentlastung von Kosten der Kindertagesförderung

Förderung des Mittagessens in Kindertages-einrichtungen und der Tagespflege für Kinder von SGB II-Beziehern Land zahlt 1,50 € pro Mittagessen Übernahme der sog. „häuslichen Ersparnis“,

so dass diese Familien von den Kosten des Mittagessens freigestellt sind

2008 – insges. 6 Mio. € 2009 – insges. 14,5 Mio. €

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt z. B.:

Förderung innovativer, familienfreundlicher Personalpolitik, Wiedereinstieg in den Beruf

Schaffung flexibler Bedingungen zur Betreuung von Kindern, kranken und pflegebedürftigen Angehörigen

Chancengleichheit für Väter und Mütter unter besonderer Berücksichtigung von allein Erziehenden

Kompetenzzentrum „Vereinbarkeit leben“ in Trägerschaft des Landesfrauenrates

Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit Förderung mit EU-Mitteln (ESF, EFRE und EPLR)

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„Das Schicksal des Staates hängt vom Zustand der Familie ab.“

(A. R. Vinet, schweizer. ev. Theologe und Literaturhistoriker)

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