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Gutachten 366-2016-95-WIRD/N74 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738 ANLAGE: 9147 Typ: 16-ZOLL Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 29.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN ALCAR NR.: 9147 Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 51 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich: KIA MOTORS Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- führung Hinweise JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 100 205/55R16 6 1/2 J X 16 9147 *); CEE'D; CEE'D SW; PRO CEE'D; 1); 2); 33) JD e4*2007/46*0497*.. 66 - 100 205/55R16 *); CEE'D; 1); 2); 33) *) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind. Hinweise 1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung - Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. 2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen. 33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden.

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Gutachten 366-2016-95-WIRD/N74 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738

ANLAGE: 9147 Typ: 16-ZOLL Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 29.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

ALCAR NR.: 9147

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 51

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Verwendungsbereich: KIA MOTORS Verkaufsbezeichnung: CEE'D

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- führung

Hinweise

JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 100 205/55R16 6 1/2 J X 16 9147 *); CEE'D; CEE'D SW;

PRO CEE'D; 1); 2); 33)

JD e4*2007/46*0497*.. 66 - 100 205/55R16 *); CEE'D; 1); 2); 33)

*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind.

Hinweise

1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung - Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.

33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden.

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Gutachten 366-2016-95-WIRD/N74 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738

ANLAGE: 9147 Typ: 16-ZOLL Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 29.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________

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ALCAR NR.: 9147

Letzte Bearbeitung: 11.11.2014

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE:

49171*01

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 16 CH

Typ:

9147

Inhaber der ABE und Hersteller:

ALCAR Stahlräder GmbH AT-1030 Wien

Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

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Nummer der ABE: 49171*01 Die Firmenbezeichnung hat sich von KROMAG Metallindustrie GmbH in ALCAR Stahlräder GmbH geändert. Die ABE-Nr. 49171 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 CH , Typ 9147, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0196-12-WIRD/N1 vom 19.03.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 19.03.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 08.05.2015 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0196-12-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.04.2015

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 49171*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10

A-1230 Wien

15-TARR-0463

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

G U TA C HTE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S NA C HT R AG S ZU R A B E 49 171

366-0196-12-WIRD/N1

Antragsteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH

A-1030 Wien

Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 CH

Typ: 9147

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

0. Hinweise

Das Rad ist bereits in der ABE 43738*58 vom 07-09-2012 genehmigt, aber mit einem anderen Fahrzeug.

I. Übersicht

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis

Mittenloch

Ein- preß-

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum

9147-AR 9147 ohne 114,3/5 67 51 525 1927 04/15

9147-HA 9147 ohne 114,3/5 67 51 525 1927 12/11

9148-AR 9148 ohne 114,3/5 67 51 525 1927 04/15

9148-HA 9148 ohne 114,3/5 67 51 525 1927 12/11

I.1. Beschreibung der Sonderräder

Antragsteller : ALCAR STAHLRÄDER GMBH A-1030 Wien

Hersteller : ALCAR STAHLRÄDER GMBH : : A-1030 Wien

Handelsmarke : ALST od. KFZ

Art der Räder : Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung

Masse des Rades : ca. 8,7 kg

I.2. Radanschluß

siehe Anlage

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 CH Radtyp: 9147 Antragsteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 9147-HA:

: Außenseite : Innenseite

Handelsmarke : ALST od. KFZ : --

Radtyp : 9147 : --

Radausführung : 9147 : --

Radgröße : 6 1/2 J X 16 CH : --

Typzeichen : KBA 49171 : --

Einpreßtiefe : ET51 : --

Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr : -- : z.B. 12.11

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

I.4. Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.

II. Sonderradprüfung

Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0196-12-WIRD/N1-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 19.03.2015.

III. Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2. Fahrversuche:

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

IV. Zusammenfassung:

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.

Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 CH Radtyp: 9147 Antragsteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.

Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

V. Unterlagen und Anlagen:

V.1. Verwendungsbereichsanlagen:

Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

Anlage

Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise

2 HYUNDAI MOTOR (CZ) 9148-AR; 9148-HA 51 19.03.2015 liegt bei

1 HYUNDAI MOTOR (CZ) 9147-AR; 9147-HA 51 19.03.2015 liegt bei

V.2. Allgemeine Hinweise:

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise

V.3. Technische Unterlagen:

siehe Anlage: Technische Unterlagen

Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 19.03.2015 AB

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 9147 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum

Anlage Techn.Unterl. diese Anlage 19.03.2015

Verwendungsbereich 1 Anlage 19.03.2015

1- Radübersicht zu Typ 9147 19.03.2015

3 - Inhaltsangabe TBS 9147-1 19.03.2015

4 - Radbeschreibung 9147501 19.03.2015

4 - Radbeschreibung 9148501 19.03.2015

5 - Radzeichnung AR-9148 12.03.2013 1/19.03.2015

5 - Radzeichnung AR-9147 23.12.2011 1/13.09.2012

5 - Radzeichnung HA-9147 23.12.2011 1/13.09.2012

5 - Radzeichnung HA-9148 12.12.2014 1/19.03.2015

7 - Technischer Bericht 366-0196-12-WIRD/N1-TB 19.03.2015

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 9147 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.

Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.

Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

ANLAGE: 1 HYUNDAI Radtyp: 9147 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : HYUNDAI MOTOR (CZ)

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 CH Einpreßtiefe (mm) : 51

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

9147-AR 9147 ohne 67 525 1927 04/15

9147-HA 9147 ohne 67 525 1927 12/11

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI MOTOR (CZ)

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm

Verkaufsbezeichnung: i 30

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/55R16 51G 3-türig; 5-türig; e11*2007/46*0338*.. 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71N; 722; 73C; 74C

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

ANLAGE: 1 HYUNDAI Radtyp: 9147 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden.

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

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Gutachten 366-0196-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49171

ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 9147 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 19.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.

Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.

Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J

Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M

Page 14: ALCAR NR.: 9147 - JF Netfiles.pneu.jfnet.de/pdf/stahl/9147.pdfKraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49171*01 Die Firmenbezeichnung hat sich von KROMAG Metallindustrie

TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

RÄDER- UND

REIFENPRÜFUNG

Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für: Stahlrad Typ: 9147

des Herstellers / Importeurs: ALCAR STAHLRÄDER GMBH A-1030 Wien Datum: 19.03.2015

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am

Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.:

ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt.

Bemerkungen/Hinweise /Auflagen:

Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.

Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name

Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.

Fahrzeugbeschreibung

B - 2.1 2.2 L - 9 - P.2

P.4 /- T -

J 4 18 - 19 -

E 3 20 - G -

D.1 - 12 - 13 - Q -

D.2

V.7 - F.1 - F.2 -

- 7.1 - 7.2 - 7.3 -

- 8.1 - 8.2 - 8.3 -

- U.1 - U.2 - U.3 -

D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -

2 - 15.1 -

5 15.2 -

15.3 -

V.9 - R - 11 -

14 K -

P.3 - 6 - 17 - 16 -

10 - 14.1 P.1 - 21 -

22

-

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