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Seite 1 von 93 Stand: Referenz: Pflichtenheft Version 1.3.1 GeoInfoDok Version 6.0 (in der Fassung der aktuellen Korrekturversion 6.0.1) fd. Nr.: Stand Revisionsmeldungen der ALKIS-Pflege letzte Änderung 1 2 3/1/2011 3 5/17/2011 4 5/17/2011 5 5/17/2011 6 6/8/2011 7 6/8/2011 8 7/26/2011 9 7/26/2011 10 9/8/2011 11 9/8/2011 12 9/19/2011 13 9/19/2011 14 10/4/2011 15 10/26/2011 Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern übernommen : 2-GP_68, 2-GP_73, 2-GP_83, 2-GP_84, 2-GP_85, 2-GP_92, 2-GP_93, 2-GP_94, 2-GP_95, 2-GP_96, 2-GP_98, 2-GP_99, 2-GP_101, 2-GP_102, 2-GP_104, 2-GP_105, 2-GP_106, 2-GP_107, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_98, 6-SK_133, 6-SK_160, 6-SK_162, 6-SK_163, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_168, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_174, 6-SK_176, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6- SK_187, 6-SK_188, 6-SK_189, 6-SK_190, 6-SK_191, 7-GB_40, 8-MIG_110, 8-MIG_111, 8-MIG_113, 11-RÜCK_19, 15-IMP_2, 15-IMP_3, PH_30 Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_109 bis 2-GP_115, 6-SK_192 bis 6-SK_223, 7-GB_47, 11-RÜCK_20, 11-RÜCK_21, 12-STAT_10, 15-IMP_4, 15-IMP_5 Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern nachträglich übernommen (enthalten Vorgaben, die noch nicht in den weiteren entsprechenden Dokumenten veröffentlicht wurden): 2-GP_71, 2-GP_97, 2-GP_103, 5-GDB-NRW_33, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_171, 6-SK_172, 6-SK_173, 6-SK_175, 6-SK_177, 6-SK_178, 6-SK_185, 8-MIG_59, 8-MIG_106, 8-MIG_107, 8-MIG_108,8-MIG_109, 8-MIG_112, 10-LBESAS_16, 15-IMP_1 Folgende Nummern bearbeitet: 2-GP_115, 6-SK_163, 6-SK_188, 6-SK_207, 6-SK_211, 6-SK_213, 6-SK_219, 6-SK_220, 6-SK_221, 6-SK_222, 6-SK_223 Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_116, 2-GP_117, 5-GDB-NRW_35, 5-GDB_36, 6-SK_224, 6-SK_225, 6-SK_226, 7-GB_48, 7-GB_49, 12-STAT_11 Folgende Nummern bearbeitet: 6-SK_163, 6-SK_218, 6-SK_223 Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_227 bis 6-SK_242 Folgende Nummern redaktionell bearbeitet: 6-SK_227 bis 6-SK_240 (in der Spalte "Klassifizierung" den Buchstaben "F" (ist in dieser Liste nicht vorgesehen) durch "P" ersetzt), 6-SK_236 (Im Abschnitt zu Teil CII in 2. die Signaturnummer von 8507 in 8508 korrigiert und in der Zeile beginnend mit "Überschrift …" die Worte "Weg" und "Sonstiger Weg" gelöscht. Firmen wurden hierüber per mail von Fr. kochmann am 21.07.2011 informiert), 5-GDB-NRW_36 (in der Spalte "Klassifizierung" den Buchstaben "R" (ist in dieser Liste nicht vorgesehen) durch "P" ersetzt) Folgende Nummer bearbeitet: 12-Stat_11 (Antwort zu erfolgter Bearbeitung eingetragen, Status in "e" geändert und korrigiertes Dokument veröffentlicht) Folgende Nummer bearbeitet: 6-SK_236 ( Die mit der Bearbeitung vom 26.07.2011 u.a. vorgenommene Löschung der Worte "Weg" und "Sonstiger Weg" in der Überschrift rückgängig gemacht, d.h. diese Worte wurden in roter Schrift und durchgestrichen wieder eingefügt, damit die Änderung für jeden erkennbar ist.) Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_118, 2-GP_119, 5-GDB-NRW_37, 6-SK_243, 8-MIG_114, 11-RÜCK_22, 11-RÜCK_23 Folgende Nummern redaktionell bearbeitet: 2_GP_114 in 2-GP_114 geändert (Bezeichnung/Nummerierung vereinheitlicht), 2-GP_118 Sachverhaltstext in Spalte E geändert (Am Satzanfang "Zwei Flurstücke" gelöscht, da Doppelnennung) Folgende Nummern neu eingefügt: 11-RÜCK_24: Schlüsselnummern der Finanzämter für Neuss berichtigt, 12-STAT_12: Rückmigration von 43007, FKT 1110 jetzt nach 594 statt nach 950 Folgende Nummern neu eingefügt: 5-GDB-NRW_38 bis 5-GDB-NRW_40 sowie 6-SK_244 bis 6-SK_254 Folgende Nummern neu eingefügt: 12-STAT_13: Im Dokument statistik-tn-alkis-nav95.xls wurden 2 Bezeichnungen angepasst

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Stand:

Referenz:

Pflichtenheft Version 1.3.1

GeoInfoDok Version 6.0 (in der Fassung der aktuellen Korrekturversion 6.0.1)

lfd. Nr.: Stand Revisionsmeldungen der ALKIS-Pflege letzte Änderung

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2 3/1/2011

3 5/17/2011

4 5/17/2011

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6 6/8/2011

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8 7/26/2011

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12 9/19/2011

13 9/19/2011

14 10/4/2011

15 10/26/2011

Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern übernommen :2-GP_68, 2-GP_73, 2-GP_83, 2-GP_84, 2-GP_85, 2-GP_92, 2-GP_93, 2-GP_94, 2-GP_95, 2-GP_96, 2-GP_98, 2-GP_99, 2-GP_101, 2-GP_102, 2-GP_104, 2-GP_105, 2-GP_106, 2-GP_107, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_98, 6-SK_133, 6-SK_160, 6-SK_162, 6-SK_163, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_168, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_174, 6-SK_176, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6-SK_187, 6-SK_188, 6-SK_189, 6-SK_190, 6-SK_191, 7-GB_40, 8-MIG_110, 8-MIG_111, 8-MIG_113,11-RÜCK_19,15-IMP_2, 15-IMP_3,PH_30

Folgende Nummern neu eingefügt:2-GP_109 bis 2-GP_115, 6-SK_192 bis 6-SK_223, 7-GB_47,11-RÜCK_20, 11-RÜCK_21,12-STAT_10,15-IMP_4, 15-IMP_5

Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern nachträglich übernommen (enthalten Vorgaben, die noch nicht in den weiteren entsprechenden Dokumenten veröffentlicht wurden):2-GP_71, 2-GP_97, 2-GP_103,5-GDB-NRW_33, 5-GDB-NRW_34,6-SK_171, 6-SK_172, 6-SK_173, 6-SK_175, 6-SK_177, 6-SK_178, 6-SK_185,8-MIG_59, 8-MIG_106, 8-MIG_107, 8-MIG_108,8-MIG_109, 8-MIG_112,10-LBESAS_16, 15-IMP_1

Folgende Nummern bearbeitet:2-GP_115, 6-SK_163, 6-SK_188, 6-SK_207, 6-SK_211, 6-SK_213, 6-SK_219, 6-SK_220, 6-SK_221, 6-SK_222, 6-SK_223

Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_116, 2-GP_117, 5-GDB-NRW_35, 5-GDB_36,6-SK_224, 6-SK_225, 6-SK_226, 7-GB_48, 7-GB_49, 12-STAT_11

Folgende Nummern bearbeitet:6-SK_163, 6-SK_218, 6-SK_223

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_227 bis 6-SK_242

Folgende Nummern redaktionell bearbeitet:6-SK_227 bis 6-SK_240 (in der Spalte "Klassifizierung" den Buchstaben "F" (ist in dieser Liste nicht vorgesehen) durch "P" ersetzt),6-SK_236 (Im Abschnitt zu Teil CII in 2. die Signaturnummer von 8507 in 8508 korrigiert und in der Zeile beginnend mit "Überschrift …" die Worte "Weg" und "Sonstiger Weg" gelöscht. Firmen wurden hierüber per mail von Fr. kochmann am 21.07.2011 informiert),5-GDB-NRW_36 (in der Spalte "Klassifizierung" den Buchstaben "R" (ist in dieser Liste nicht vorgesehen) durch "P" ersetzt)

Folgende Nummer bearbeitet:12-Stat_11 (Antwort zu erfolgter Bearbeitung eingetragen, Status in "e" geändert und korrigiertes Dokument veröffentlicht)

Folgende Nummer bearbeitet:6-SK_236 ( Die mit der Bearbeitung vom 26.07.2011 u.a. vorgenommene Löschung der Worte "Weg" und "Sonstiger Weg" in der Überschrift rückgängig gemacht, d.h. diese Worte wurden in roter Schrift und durchgestrichen wieder eingefügt, damit die Änderung für jeden erkennbar ist.)

Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_118, 2-GP_119, 5-GDB-NRW_37, 6-SK_243, 8-MIG_114, 11-RÜCK_22, 11-RÜCK_23

Folgende Nummern redaktionell bearbeitet:2_GP_114 in 2-GP_114 geändert (Bezeichnung/Nummerierung vereinheitlicht),2-GP_118 Sachverhaltstext in Spalte E geändert (Am Satzanfang "Zwei Flurstücke" gelöscht, da Doppelnennung)

Folgende Nummern neu eingefügt:11-RÜCK_24: Schlüsselnummern der Finanzämter für Neuss berichtigt,12-STAT_12: Rückmigration von 43007, FKT 1110 jetzt nach 594 statt nach 950

Folgende Nummern neu eingefügt: 5-GDB-NRW_38 bis 5-GDB-NRW_40 sowie 6-SK_244 bis 6-SK_254

Folgende Nummern neu eingefügt: 12-STAT_13: Im Dokument statistik-tn-alkis-nav95.xls wurden 2 Bezeichnungen angepasst

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Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern übernommen :2-GP_68, 2-GP_73, 2-GP_83, 2-GP_84, 2-GP_85, 2-GP_92, 2-GP_93, 2-GP_94, 2-GP_95, 2-GP_96, 2-GP_98, 2-GP_99, 2-GP_101, 2-GP_102, 2-GP_104, 2-GP_105, 2-GP_106, 2-GP_107, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_98, 6-SK_133, 6-SK_160, 6-SK_162, 6-SK_163, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_168, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_174, 6-SK_176, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6-SK_187, 6-SK_188, 6-SK_189, 6-SK_190, 6-SK_191, 7-GB_40, 8-MIG_110, 8-MIG_111, 8-MIG_113,11-RÜCK_19,15-IMP_2, 15-IMP_3,PH_30

16 11/15/2011

17 11/16/2011

18 11/21/2011

19 11/29/2011

20 11/29/2011

21 1/20/2012

22 1/20/2012

23 2/14/2012

24 2/21/2012

25 2/28/2012

26 2/28/2012

27 3/13/2012

Folgende Nummern bearbeitet:6-SK_163, 6-SK_175, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6-SK_186, 6-SK_187, 6-SK_188, 6-SK_209, 6-SK_213, 6-SK_226, 6-SK_253 (Den Umsetzungstermin 15.11.2011 eingetragen und den Status in "e" geändert.)Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_255, 6-SK_256, 6-SK_257, 6-SK_258, 7-GB_50, 7-GB_51, 7-GB_52, 7-GB_53, 7-GB_54, 7-GB_55, 7-GB_56, 7-GB_57, 7-GB_58, 7-GB_59, 7-GB_60, 7-GB_61, 7-GB_62, 7-GB_63, 7-GB_64, 7-GB_65, 7-GB_66, 7-GB_67, 7-GB_68

Folgende Nummern bearbeitet:6-SK_222: In RV-Liste NRW Hinweis auf geändertes Dokument in zip-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" eingetragen und Dokument "6-SK_222_Alternativsignaturen.pdf" in zip-File ausgetauscht (16.11.2011).Folgende Nummern neu eingefügt: 7-GB_69 und 7-GB_70

Folgende Nummer bearbeitet:12-Stat_12 (Der in der Spalte Sachverhalt stehende Text "Die Rückmigration von 43007, FKT 1110 nach 594 ist falsch." wurde korrigiert in: "Die Rückmigration von 43007, FKT 1110 nach 950 ist falsch.")

Folgende Nummer neu eingefügt: 2-GP_120

Folgende Nummern bearbeitet:2-GP_73: Änderung der Antwort 6-SK_200: Als Antwort "Die Revisionsnummer ist identisch mit 6-SK_236 und dort beantwortet." eingefügt und Umsetzungstermin sowie Statusangabe von 6-SK_236 übernommen.6-SK_232: In der ersten aufgeführten Ableitungsregel wurde die Signaturnummer 4074 gestrichen, da diese keine kursive Darstellung bewirkt. SNR 4118 als korrigierte Signaturnummer eingefügt.6-SK_249: Text zu dieser Nummer als "durchgestrichen" formatiert und in Antwort "Die Revisionsnummer hier gestrichen und identisch als 8-Mig_115 neu eingefügt." ergänzt.6-SK_256: Unter der bisherigen Antwort den Hinweis "Die ausführliche Erläuterung zur Präsentation des Buchungstextes ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_256_Buchungstext.pdf" zu entnehmen." neu eingefügt. 7-GB_40: Änderung der Antwort, 7-GB_66 und 7-GB_68: Jeweils bei den beiden Revisionsmeldungen einen gegenseitigen Verweis aufgenommen "siehe auch 7-GB_68" bzw. "siehe auch 7-GB_66"

Folgende Nummer neu eingefügt:5-GDB-NRW_41,6-SK_259, 6-SK_260,7-GP_71,8-Mig_115 (identisch aus 6-SK_249 hierhin übernommen), 8-Mig_116

Folgende Nummer neu eingefügt: 5-GDB-NRW_42

Folgende Nummer neu eingefügt: 6-SK_261

Folgende Nummern bearbeitet:6-SK_256: Den Text "siehe auch Rev.nr. 6-SK_263" in "Sachverhalt" und "Antwort" ergänzt.8-MIG_116: Hinweis zur Nachmigration (ggf. lokales Migrationskonzept);Im "Sachverhalt" im zweiten Absatz "53003 mit FKT = 1103" durch "53003 mit ART = 1103" ersetzt

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_262, 6-SK_263 und 6-SK_264

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_265, 8-MIG_117 Hinweis zur Nachmigration (ggf. lokales Migrationskonzept) und 7-GB_72

Folgende Nummer bearbeitet:5-GDB-NRW_42: Wie im letzten Satz des ersten Absatzes der Antwort geschrieben, gilt die Regelung auch für den Turm. In der Veröffentlichung am 14.02.2012 blieb bei den vorzunehmenden Änderungen die entsprechende Zeile 1790 jedoch unerwähnt. Diese wurde jetzt im letzten Absatz der Antwort auch als zu ändernd aufgeführt.6-SK_258: Antwort beschrieben, Status geändert

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lfd. Nr.: Stand Revisionsmeldungen der ALKIS-Pflege letzte Änderung

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Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern übernommen :2-GP_68, 2-GP_73, 2-GP_83, 2-GP_84, 2-GP_85, 2-GP_92, 2-GP_93, 2-GP_94, 2-GP_95, 2-GP_96, 2-GP_98, 2-GP_99, 2-GP_101, 2-GP_102, 2-GP_104, 2-GP_105, 2-GP_106, 2-GP_107, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_98, 6-SK_133, 6-SK_160, 6-SK_162, 6-SK_163, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_168, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_174, 6-SK_176, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6-SK_187, 6-SK_188, 6-SK_189, 6-SK_190, 6-SK_191, 7-GB_40, 8-MIG_110, 8-MIG_111, 8-MIG_113,11-RÜCK_19,15-IMP_2, 15-IMP_3,PH_30

28 3/19/2012

29 3/27/2012

30 3/30/2012

31 4/5/2012

32 4/25/2012

33 5/2/2012

34 5/31/2012

35 6/20/2012

36 7/9/2012

37 8/9/2012

38 8/17/2012

39 9/17/2012

Folgende Nummer neu eingefügt:4-KOM-OK-NRW

Folgende Nummer bearbeitet: 6-SK_188: Der Satz aus der Antwort:" Der Hinweis wird zur Attributart "abschnittsflaecheTN" in den beschreibenden Vorgaben der Liegenschaftsbeschreibungen in der Spalte 7 aufgenommen." wurde folgendermaßen geändert "Der Hinweis wird zur Attributart "abschnittsflaecheTN" in den beschreibenden Vorgaben der Liegenschaftsbeschreibungen in der Spalte 7 und im Teil A Vorbemerkungen des ALKIS-Signaturenkatalogs NRW Abschnitt 5 "Liegenschaftsbeschreibungen" aufgenommen:".Zusätzlich noch den Umsetzungstermin und Status geändert.6-SK_245:Der letzte Satz aus der Antwort wurde blau eingefärbt, da dieser auch neu in Teil A eingeführt wird.6-SK_247:Die falsche PNR 3008 wurde durch die richtige PNR 3006 geändert.

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_266, 6-SK_267 und 6-SK_268

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_269, 6-SK_270 und 6-SK_271

Folgende Nummer neu eingefügt: PH_31

Folgende Nummer neu eingefügt: 8-MIG_118 Klarstellung zum Format in 21007 AA BBN, die für die Fortführung, aber auch für eine Datenbereinigung relevant und möglichst kurzfristig von den Firmen umzusetzen ist und ggf. noch in lokalem Migrationskonzept berücksichtigt werden kann.

Folgende Nummer neu eingefügt:5-GDB-NRW_43

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_272, 6-SK_273, 6-SK_274, 6-SK_275, 6-SK_276 und 8-MIG_119

Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_121, 2-GP_122, 2-GP_123, 2-GP_124, 5-GDB-NRW_44, 6-SK_277, 6-SK_278, 6-SK_279, 6-SK_280

Zur Revisionsnummer 6-SK_221 wurde ein Hinweis auf die mit dieser im Zusammenhang stehenden Revisionsnummer 6-SK_269 aufgenommen.

Bei folgenden Nummern wurde der Status auf "e" geändert:6-SK_162, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_171, 6-SK_172, 6-SK_173, 6-SK_188,6-SK_192, 6-SK_193, 6-SK_194, 6-SK_195, 6-SK_196, 6-SK_197, 6-SK_198, 6-SK_199, 6-SK_201, 6-SK_202,6-SK_203, 6-SK_204, 6-SK_207, 6-SK_208, 6-SK_214, 6-SK_215, 6-SK_216, 6-SK_219, 6-SK_220, 6-SK_221,6-SK_222, 6-SK_227, 6-SK_228, 6-SK_229, 6-SK_230, 6-SK_231, 6-SK_232, 6-SK_233, 6-SK_234, 6-SK_235,6-SK_236 (gleich mit 6-SK_200), 6-SK_237, 6-SK_238, 6-SK_239, 6-SK_240, 6-SK_244, 6-SK_245, 6-SK_246,6-SK_247, 6-SK_248, 6-SK_250, 6-SK_251, 6-SK_252, 6-SK_265, 6-SK_269, 6-SK_270, 6-SK_271, 6-SK_272,6-SK_274, 6-SK_275 und 6-SK_276

Folgende Nummer neu eingefügt: 3-OK-MAX-NRW_1; 5-GDB-NRW_45; 5-GDB-NRW_46; 6-SK_281; 6-SK_282; 6-SK_283Folgende Nummer bearbeitet:5-GDB-NRW_43 neue Antwort; 6-SK_211; 6-SK_224 und 7-GB_49 Ergänzung um den Hinweis auf die in Verbindung stehenden anderen RV-Nr.

Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_125; 6-SK_284; 7-GB_73; 7-GB_74; 7-GB_75; 11-Rück_25 (Datenaustausch mit der Grundbuchverwaltung), Folgende Nummern bearbeitet:7-GB_49 (Ergänzender Hinweis auf andere RV-NR.); 7-GB_47 bis 7-GB_72 Änderung des Umsetzungstermins: 04.07.2012 und des Status: "e"

Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_126; 2-GP_127; 5-GDB-NRW_47; 6-SK_285 bis 6-SK_293; 7-GB_76Folgende Nummern bearbeitet:2-GP_85 und 2-GP_109 (Änderung des Umsetzungstermins und Status: "e") 2-GP_94 und 2-GP_98 (Änderung der Antwort, des Umsetzungstermins und des Status: "e"); 2-GP_117 (Änderung des Umsetzungstermins für die Anlage 5b); 2-GP_124 und 6-SK_227 (Ergänzender Hinweis auf andere RV-NR.)Folgende Nummern bearbeitet:5-GDB-NRW_47 (Änderung des Umsetzungstermins und Status: "u")

Folgende Nummern neu eingefügt: 4-KOM-OK-NRW_2; 6-SK_294; 6-SK_295; 11-RÜCK_26Folgende Nummern bearbeitet:4-KOM-OK-NRW_1 (Hinweis auf 4-KOM-OK-NRW_2 eingefügt, Änderung des Umsetzungstermins und Status jetzt "e")

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lfd. Nr.: Stand Revisionsmeldungen der ALKIS-Pflege letzte Änderung

1

Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern übernommen :2-GP_68, 2-GP_73, 2-GP_83, 2-GP_84, 2-GP_85, 2-GP_92, 2-GP_93, 2-GP_94, 2-GP_95, 2-GP_96, 2-GP_98, 2-GP_99, 2-GP_101, 2-GP_102, 2-GP_104, 2-GP_105, 2-GP_106, 2-GP_107, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_98, 6-SK_133, 6-SK_160, 6-SK_162, 6-SK_163, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_168, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_174, 6-SK_176, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6-SK_187, 6-SK_188, 6-SK_189, 6-SK_190, 6-SK_191, 7-GB_40, 8-MIG_110, 8-MIG_111, 8-MIG_113,11-RÜCK_19,15-IMP_2, 15-IMP_3,PH_30

40 10/17/2012

41 11/2/2012

42 11/9/2012

43 Redaktionelle Änderungen der Revisionsliste 11/20/2012

44 12/11/2012

45 12/17/2012

46

1/10/2013

47 1/14/2013

48

2/28/2013

49 3/8/2013

50

3/20/2013

51 5/28/201352 Redaktionelle Änderungen der Revisionsliste 5/28/201353545556575859606162636465666768697071727374757677787980818283848586

Folgende Nummer neu eingefügt: 2-GP_128Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_296 und 6-SK_297Folgende Nummer bearbeitet:6-SK_289 Änderung der falschen Klassifizierung auf neu "F"

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_298, 6-SK_299 und PH_32Folgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_129

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_300, 6-SK_301, 6-SK_302, 6-SK_303, 6-SK_304, 6-SK_305, 6-SK_306Folgende Nummer bearbeitet:6-SK_205 Antwort eingefügtFolgende Nummern neu eingefügt: 2-GP_130

Folgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_307, 7-GB_77Folgende Nummer bearbeitet:2-GP_93 Antwort eingefügt, Umsetzungstermin, Status "e"2-GP_96 Antwort eingefügt, Umsetzungstermin, Status "e"6-SK_187Antwort2-GP_103 Antwort spezifiziert, Umsetzungstermin, Status "u"2-GP_104 Antwort spezifiziert, Umsetzungstermin, Status "u"2-GP_106 Antwort spezifiziert, Umsetzungstermin, Status "u"7-GB_59 "gemarkung" in "gemeinde" korrigiert7-GB_60 "gemarkung" in "lageVerschluesselt" korrigiert7-GB_61 "gemarkung" in "amtsgerichtVerschluesselt" korrigiert7-GB_62 "gemarkung" in "buchungsblattbezirkVerschluesselt" korrigiertFolgende Nummern neu eingefügt: 6-SK_308, 6-SK_309, 7-GB_78

Folgende Nummern bearbeitet:6-SK_303 (Änderung des Umsetzungstermin und Status auf "o" sowie Hinweis in der Antwort eingefügt)6-SK_308 (Änderung des Umsetzungstermin und Status auf "e")6-SK_309 (Änderung des Umsetzungstermin und Status auf "e")Folgende Nummern neu eingefügt: PH_33, PH_34

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lfd. Nr.: Stand Revisionsmeldungen der ALKIS-Pflege letzte Änderung

1

Aus der "Zentralen Revisionsliste - neues Format" folgende Nummern übernommen :2-GP_68, 2-GP_73, 2-GP_83, 2-GP_84, 2-GP_85, 2-GP_92, 2-GP_93, 2-GP_94, 2-GP_95, 2-GP_96, 2-GP_98, 2-GP_99, 2-GP_101, 2-GP_102, 2-GP_104, 2-GP_105, 2-GP_106, 2-GP_107, 5-GDB-NRW_34, 6-SK_98, 6-SK_133, 6-SK_160, 6-SK_162, 6-SK_163, 6-SK_164, 6-SK_165, 6-SK_166, 6-SK_168, 6-SK_169, 6-SK_170, 6-SK_174, 6-SK_176, 6-SK_179, 6-SK_180, 6-SK_181, 6-SK_182, 6-SK_183, 6-SK_184, 6-SK_187, 6-SK_188, 6-SK_189, 6-SK_190, 6-SK_191, 7-GB_40, 8-MIG_110, 8-MIG_111, 8-MIG_113,11-RÜCK_19,15-IMP_2, 15-IMP_3,PH_30

87888990919293949596979899

100101102103104105106107108109110111112113114115

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28/05/2013

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Allgemeine Erläuterungen

Hinweis: In dieser Tabelle werden Rückmeldungen in Form von Fragen, Anregungen und Korrekturen zu den Vorgaben für die ALKIS®-Pflege in Nordrhein-Westfalen gesammelt, deren Status (s.u.) "o" oder "u" oder "e" sind. Diesen Mitteilungen werden Antworten des Landes gegenübergestellt. Führt die jeweilige Rückmeldung – etwa, weil sie auf einen Fehler hinweist – zu einer Fortschreibung eines Dokumentes, wird dies bei der Antwort angegeben. In einer weiteren Spalte wird der voraussichtliche Erscheinungstermin für eine neue Version des betreffenden Dokumentes genannt, welche die entsprechenden Fortschreibungen beinhaltet.Die offenen Punkte aus der Revisionsliste der Eignungsprüfung sind in dieser Tabelle mit enthalten.Die Klassifizierung ist in die Stufen: "P" und "WL" und "WK" aufgeteilt.Die Spalte "zz. bearbeitet von" gibt an, wo gerade die Meldung bearbeitet wird bzw. an wem Sie weitergeleitet wurde.Abkürzungen:"o" = offen"u" = Umsetzung mit nächster Version"e" = erledigt"P" = Pflege der ALKIS-Verfahrenslösung"F" = Fehler in den Vorgaben"WL" = Weiterentwicklung (vom Land vorgegeben)"WK" = Weiterentwicklung (von der Kommune)"PS" = ALKIS Pflegestelle NRW"LG" = ALKIS Lenkungsgremium NRW"Exp" = ALKIS Experten-Netzwerk NRW"Firma" = Beteiligung der Firmen, die in NRW ALKIS-Verfahrenslösungen anbieten"AdV" = Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der BRD"and" = andere Stellen (z.B. ii)

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In dieser Tabelle werden Rückmeldungen in Form von Fragen, Anregungen und Korrekturen zu den Vorgaben für die ALKIS®-Pflege in Nordrhein-Westfalen gesammelt, deren Status (s.u.) "o" oder "u" oder "e" sind. Diesen Mitteilungen werden Antworten des Landes gegenübergestellt. Führt die jeweilige Rückmeldung – etwa, weil sie auf einen Fehler hinweist – zu einer Fortschreibung eines Dokumentes, wird dies bei der Antwort angegeben. In einer weiteren Spalte wird der voraussichtliche Erscheinungstermin für eine neue Version des betreffenden Dokumentes genannt, welche die entsprechenden Fortschreibungen beinhaltet.

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" sind. Diesen Mitteilungen werden Antworten des Landes gegenübergestellt. Führt die jeweilige Rückmeldung – etwa, weil sie auf einen Fehler hinweist – zu

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 10 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

Anl

age

Quelle Sachverhalt Antwort

Kla

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zier

ung

Stat

us

2-GP 68 12/19/2008 AED-SICAD P PS o

2-GP 71 3/4/2009 KB Lippe P PS e

2-GP 73 7/14/2009 ibR P AdV o

RV-Nr.

Ein-gangs-Datum

be-arbeitet

von

Um

setz

ungs

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Die Festlegung der Datenaustauschschnittstelle NAS-ERH bedarf einer weiteren Präzisierung, insbesondere für die Fälle, in denen seitens der Vermessungsstellen weitgehend vollständige Erhebungsdaten angeliefert werden sollen.Dies betrifft in erster Linie die flurstücksbezogenen Veränderungen. M.E. reicht es nicht aus, wenn seitens der Vermessungsstellen Löschungen und Neueintragungen und Veränderungen von Flurstücksobjekten geliefert werden, ohne dass die zugehörigen Fortführungsfälle einschl. des Fortführungsnachweisdeckblattes in den Erhebungsdaten vorhanden sind (vgl. Prüffall 5-16). Es ist insbesondere bei umfangreichen Vermessungsschriften nicht praktikabel wenn die Fortführungsfälle bei der Übernahme der Vermessungsschriften einschl. ihrer Zuordnung zu den gelöschten und den neuen Flurstücken und den Angaben der Fortführungsanlässe vom Sachbearbeiter nachträglich interaktiv erfasst werden müssen. Wenn Flurstücksfortführungen angeliefert werden, dann einschl. der zugehörigen Fortführungsfälle. Optimal wäre die Definition eines eigenen Profils (Erhebungsdaten NRW) gegen das die Erhebungsdaten bei der Übernahme geprüft werden können.“

AG Pflichtenheft am 19.05.2009: Festlegung NRW zwischen Land, Kommunalen Spitzenverbänden und BDVI und VDV von 2001: in NRW gibt es keinen vorgezogenern VN.VermKatG und Liegenschaftskatastererlass: Zu den originären Aufgaben der Katasterbehörden gehören die Vergabe von Flurstückskennzeichen, Erstellung des Fortführungsnachweises und Eingliederung der Vermessung in den Nachweis z.B. durch Homogenisierung. Vermessungsstellen nehmen die vorgenannten Aufgaben nicht war. Zurzeit übergeben diese Vermessungspunkte mittels NAS-ERH Stufe 1. Eine weitere Betrachtungen zur Abgabe von vollständigen Objekten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in 2013 (NAS-ERH Stufe 2).

in Bearbeitung

Im Zuge einer Straßenschlussvermessung (s.a. Fortführungsriss) sind im vorgelegten Falle Gewässerveränderungen im Anliegereigentum zu berücksichtigen, d.h. hier geht das Gewässerflurstück komplett unter. Das Gewässerflurstück steht auf dem Katasterblatt, die benachbarten Flurstücke stehen auf dem Grundbuchblatt. Gemäß der Anlage 5 zu den GP sind die Fortführungsfälle buchungsblattbezogen zu erstellen. In diesem Falle gibt es nach der Fortführung kein Katasterblatt für das Gewässerflurstück

Ein Fortführungsfall für das Gewässerflurstück auf dem Katasterblatt ist aufzubauen, wobei dem alten Flurstück kein neues Flurstück zugeordnet wird. Analog wäre es wie bei der Umlegung/ Flurbereinigung zuzulassen, dass Flurstücke auf dem Katasterblatt ohne Nachfolger mit dem Anlass 010202 "Veränderung aufgrund der Vorschrift des Wasserrechtes" untergehen können. Die Flurstücke auf dem Grundbuchblatt würden dann in weiteren Fortführungsfällen behandelt, wobei neben dem Anlass "Zerlegung" dann auch der Anlass 010202 aufzulisten wäre.

keine Änderung,

nur Klarstellung

Des Weiteren hatten wir am 14.07.2009 eine E-Mail zum Thema "Ausgabe von Gebührenparametern" an Sie gerichtet. Eine Antwort dazu haben wir noch nicht erhalten; wir bitten Sie daher nochmals um Klärung des in der o.g. Mail beschriebenen Widerspruchs.siehe auch 7-GB_40

Die Anfrage wurde zur Klärung an Herr Portele weitergeleitet. Herr Portele hat die von Ihnen aufgeführten Widersprüche bestätigt. Derzeit wird seitens des Landes NRW ein Revisionsantrag für die AdV vorbereitet.

AdV-Revisionsantrag Nr.: 1878"Modellierung der Gebührenparameter in der ProjektsteuerungDie Multiplizität der Objektart „AA_Projektsteuerung“ / der Attributart „gebuehren“ ist "0..1".Dies ist inkonsistent mit der Multiplizität der Objektart „AA_Projektsteuerungsart“/ der Attributart „gebuehren“ im zugehörigen Katalog, die mehrere Parameter unterstützt.Grundsätzlich ist es aus fachlicher Sicht erforderlich, bei der Berechnung der Gebühren mehrere Parameter zu einem Projektsteuerungsobjekt zu berücksichtigen.Notwendige Änderung im Modell: Änderung der Multiplizität der Objektart „AA_Projektsteuerung“ / der Attributart „gebuehren“ auf "0..*".

Der Revisionsantrag Nr. 1878 wird wie folgt beantwortet:"Die Kardinalität muss auf 0..* geändert werden." Die Umsetzung soll mit der GeoInfoDok Version 7.0 erfolgen.

Folgender Hinweis ist zum Revisionsantrag Nr. 1878 zu beachten:Die Liste enthält nur diejenigen Revisionspunkte, die in den Arbeitskreisen der AdV behandelt und beschlossen worden sind. Diese Punkte werden unter Vorbehalt Bestandteil der GeoInfoDok, Version 7.0. Der Vorbehalt bezieht sich auf Revisionspunkte, bei deren Einarbeitung in das AAA-Modell auf Schwierigkeiten stößt und eine andere Modellierung vorgenommen werden muss.

in Bearbeitung

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 11 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

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von

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rmin

2-GP 83 1/13/2010 P PS u

2-GP 84 1/13/2010 AED-SICAD P PS u

2-GP 85 1/22/2010 AED-SICAD P PS 8/8/2012 e

2-GP 92 10/28/2009 P PS u

2-GP 93 11/19/2009 GIS-Consult (smw)

Aktivität Nr. 28 „Wertezahlen prüfen“: Welche Prüfungen sollen hier durchgeführt werden?

P PS 1/31/2013 e

Anwendergemeinschaft SMW

Anlage 6 - Aktivitätenkatalog - Prozesssteuerung

Es ist aufgefallen, dass bei Aktivität 7 'unterbrochene Antragsbearbeitung fortsetzen' fälschlicherweise die Beschreibung der Aktivität 3 'Raumbezug erfassen und verändern' dokumentiert ist.

Es ist eine Klarstellng erforderlich.

Die ursrüngliche Beschreibung der Aktivität wird erneut in den Katalog übernommen:

"Fortsetzung einer unterbrochenen Antragsbearbeitung mit Entscheidung über die Behandlung bisher bearbeiteter Vorgänge"

auf die Übernahme des erläuternden Zusatz "abhängig von der Berichtigung des Aufnahmefehlers" wurde verzichtet, da ein Antrag auch aufgrund der Rückgabe von Vermessungsschriften unterbrochen werden kann.

Veröffentlichung mit

nächster Version

In der Dokumentation zur Modellierung der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster (NRW) findet sich der Satz:

Daher werden die ALKIS-Objekte über die automatische implizite Fortschreibung der Fachdatenverbindung zum Antragsobjekt verbunden.

Gehen wir recht in der Annahme, dass pro neuer Verknüpfung zum Antragsobjekt jeweils auch ein weiteres Attribut Fachdatenverbindung mit dieser Verknüpfung anzulegen ist ?

Ein ALKIS-Objekt kann jeweils nur auf einen Antrag verweisen (s.a. RoseModell zu AA_Antrag). D.h. im Rahmen der Fortführung darf die Fachdatenverbindung das ALKIS-Objekt nur mit dem aktuellen Antrag verknüpfen. Die Verknüpfung eines ALKIS-Objektes mit mehreren Anträgen ist nicht konform zu den Vorgaben der GeoInfoDok.

Zur Klarstellung werden wir den von Ihnen zitierten Satz aus dem Hauptdokument zu den GP "Daher werden die ALKIS-Objekte über die automatische implizite Fortschreibung der Fachdatenverbindung zum Antragsobjekt verbunden." um den Hinweis ergänzen, dass ein ALKIS-Objekt lediglich über eine Fachdatenverbindung zum zugehörigen Antrag verfügen kann

Veröffentlichung mit

nächster Version

Im Dokument 5b_zulaessige_objektarten für GP 16 und 17 können nur Flurstücke und Buchungen bearbeitet werden. Fachlich ist es aber doch zwingend, dass alle Objektarten, wie auch im GP 7, zu bearbeiten sind.

die Bearbeitung von weiteren Objektarten in den GP´en 16 und 17 wird zugelassen. Dies ist aufgrund der Plausibilitäts- und Konsistenzbedingungen erforderlich.

Daher werden die Auflistung der in den Geschäftsprozessen 16 und 17 zu bearbeitenden Objektarten (erlaubte OA) ergänzt um folgenden Text: Auch Objekte aller weiteren Objektarten sind aufgrund der Plausibilitäts- und Konsistenzbedingungen zu bearbeiten.

Anwendergemeinschaft SMW

Bisher ist es nicht möglich, mit dem GP 12 ein Gebäude für die ABK zu erfassen, das auch in der Liegenschaftskarte präsentiert wird. D.h. die Vergabe der Modellart DLKM ist nicht möglich.

Erfassungshinweise im Anhang 6, GP 12 werden wie folgt fortgeschrieben:"Gebäude und Bauwerke, die aus Luftbildern oder aus topographischen Feldkarten für die ABK über-nommen werden, erhalten die Modellartenkennung NWABK. Zusätzlich erhalten diese Objekte nach Anforderung der Kommune auch die Modellarten-kennung NWDKOM." Alle Gebäude müssen die Modellartenkennung DLKM erhalten (s. a. Antwort zur Revisionsfrage Nr. 101 vom 01.03.2010).

Veröffentlichung mit

nächster Version

Die Aktivität Nr. 28 "Wertezahlen prüfen" wird im Anhang zur Anlage 6 Katalog der Aktivitäten der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW gestrichen.Aktivitätsbeschreibung Nr. 28:"Prüfung, ob Wertezahlen den zugehörigen Objekten der Klassen-, Klassenabschnitts- oder Sonderflächen gem. dem Acker-/ Grünlandschätzungsrahmenrichtig zugewiesen wurden. Formel: W-W’ = bzw. < 0,15 W, ist nur als Richtlinie zu sehen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Sachbearbeiter. Die Formel ist nicht in die Software zu implementieren."

Auf Seiten der Finanzverwaltung NRW werden bereits bei der Erfassung der Bodenschätzungsergebnisse die Angaben fachlich geprüft, sodass eine erneute Prüfung der Bodenschätzungsbeschreibung bei der Übernahme ins Liegenschaftskataster nicht erfolgen muss.

siehe auch Rev.Nr. 7-GB_77

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 12 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

Anl

age

Quelle Sachverhalt Antwort

Kla

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zier

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Stat

usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

be-arbeitet

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Um

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2-GP 94 11/19/2009 GIS-Consult (smw) P PS u

2-GP 95 12/7/2009 GIS-Consult (smw)

Aktivität Nr. 35 „Verschiebevektoren prüfen“: Welche Prüfungen sollen hier durchgeführt werden?

P PS u

2-GP 96 10/28/2009 P PS 10/28/2009 e

Aktivität 14 „besondere Konsistenz prüfen“: Wie erfolgt die Kennzeichnung der TN für die Nachschätzung?

Ist für eine Fläche ohne Bodenschätzungsergebnisse der Hinweis "Nachschätzung erforderlich" in den ALKIS Bestandsdaten aufzunehmen, so ist eine "Pseudobodenschätzungsfläche" zu erfassen. Eine Kennzeichnung zur Nachschätzung der Bodenschätzung erfolgt nicht bei der Objektart Tatsächliche Nutzung. Als Tatsächliche Nuztung ist die Objektart "AX_Landwirtschaft" in solchen Fällen zu führen.

In der Anlage 6 "Katalog der Aktivitäten" wird die Aktivität 14, Spalte "Folge" die folgenden Bedingung angepasst:alte BedingungenBei Änderung von ungeschätzt nach geschätzt: Kennzeichnugn der TN das Nachschätzung erforderlich!Bei Änderung des Schätzungsrahmens: Kennzeichnung der TN das Nachschätzung erforderlich!neue BedingungenBei Änderung von ungeschätzt nach geschätzt: Kennzeichnung der Bodenschätzung das eine Nachschätzung erforderlich ist!Bei Änderungen des Schätzungsrahmens: Kennzeichnung der Bodenschätzung das eine Nachschätzung erforderlich ist!

siehe auch Rev.nr. 2-GP 124

Veröffentlichung mit

nächster Version

Fortschreibung Anhang 2 zu Anlage 6:Die Aktivität 35 wird nach Abfrage in den Projektteams vom 16.12.2009 gestrichen.siehe auch Rev.Nr. 7-GB 74 Veröffentlichu

ng mit nächster Version

KB KB Oberbergischer

Kreis

Automatische Geometrieanpassung: implizite Änderung von Objekten, auch wenn diese nicht zu den „zulässigen fortführbaren Objektarten“ gehören.Wenn im Zuge einer Grenzvermessung (oder einem anderen Geschäftsprozess) die Koordinaten von Grenzpunkten zu ändern sind und nur der Geschäftsprozess Grenzvermessung ausgewählt wurde, wird auch nur das Flurstück in seiner Form verändert.Wenn von der Änderung auch eine Nutzungsart betroffen wäre, würde diese nicht automatisch mit geändert (Flurstücksgrenze = Nutzungsgrenze).

Zurzeit werden anlassbezogen nur Objekte durch den Fortführungsauftrag geändert, die zu der Gruppe der „zulässigen fortführbaren Objektarten“ gehören.Aus fachlicher Sicht ist es zwingend erforderlich, dass alle räumlichen Objekte automatisch mit verändert werden!Nach dem oben aufgeführten Beispiel sollte bei einem ausgewählten Geschäftsprozess Grenzvermessung auch (falls erforderlich) die Nutzungsartenfläche, Flächen öffentlich-rechtlicher Festlegungen (Baulasten), Topographieobjekte, ... automatisch mit verändert werden! Ansonsten entstehen fachlich falsche Splissflächen.Dieses Problem ist zurzeit nur durch die Auswahl aller entsprechenden Geschäftsprozesse zu lösen. Sobald es versäumt wird einen Geschäftsprozess auszuwählen wird diese Fläche nicht berücksichtigt. Es entsteht zwangsläufig ein inkonsistenter Datenbestand!

Folgende Anpassungen/Beschreibungen wurden im Pflichtenheft NRW in den Anlagen 5a "Zuordnung der Fortführungsanlässe einschl. Mitteilungsverfahren zu den Geschäftsprozessen" und 5b "Zuordnung der Objektarten zu den Geschäftsprozessen" aufgenommen, die eine automatische Geometrieanpassung vorsehen, wenn die Themenbildung entsprechend gesetzt ist:

Anlage 5a Tabellenblatt "Vorbemerkungen" Zeile 12"Objekte, die lediglich aufgrund der Themenbildung bzw. deren Auflösung fortgeführt und somit versioniert werden, erhalten den FA 300900 "Veränderung der Geometrie durch Implizitbehandlung". Die Vergabe des FA ist unabhängig davon, ob die Fortführung in der DHK oder in der EQK erfolgt."

Anlage 5a Tabellenblatt "Anlässe-Mitteilungsverfahren" Anlassart "Veränderung der Geometrie durch Implizitbehandlung (300900)" Spalte "Bemerkung""FA 300900 wird wie unter den Vorbemerkungen beschrieben von der Software ermittelt und den betroffenen Objekten zugeordnet."

Anlage 5b Fußzeile 1"Diese Zuordnung, welche Objektarten in einem Geschäftsprozess bearbeitet werden dürfen, ist nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit den weiteren Vorgaben zu betrachten. Grundsätzlich sind entsprechend der Definition des Geschäftsprozesses nur die betroffenen Attribute der aufgeführten Objekte durch den Sachbearbeiter zu verändern. Weiterhin werden nur diesem Geschäftsprozess die dafür erforderlichen Vorgänge und Aktivitäten, Fortführungsanlässe und Mitteilungsverfahren zugeordnet. Weitere Einschränkungen sind im Rahmen der Implementierung allgemein oder amtspezifisch denkbar. Grundsätzlich können in jedem Geschäftsprozess die zugehörigen Präsentationsobjekte neu angelegt, verändert oder gelöscht (historisiert) werden. Alle Präsentationsobjekte, die zu anderen Geschäftsprozessen gehören, können nur verschoben werden. Ebenfalls sind die Relationen und Themen zwischen den zu bearbeitenden Objektarten und den nicht in diesem Geschäftsprozess zu bearbeiteten Objektarten entsprechend dem ALKIS-OK fortzuführen. Sollen Themen mit individueller gemeinsamer Punkt- und Liniennutzung auf Instanzenebene gesetzt werden, können die Geometrieidentitäten nur im Erhebungsprozess explizit gesetzt werden. Dies hat auch eine Fortführung von Objekten anderer Objektarten zur Folge."

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 13 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

Anl

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Quelle Sachverhalt Antwort

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

be-arbeitet

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2-GP 97 1/20/2010 P PS e

2-GP 98 2/3/2010 AED-SICAD P AdV e

2-GP 99 2/17/2010 KB Lippe Klärung des Datenaustausches mit der Justizverwaltung durch zuständige Stelle. P PS o

Bezirksreg. Arnsberg

Mit der Berichtigung eines Zeichenfehlers, ein Grenzpunkt weist einen Kartierfehler von ca. 20 cm auf, muss die Flurstücksgrenze korrigiert werden.Mit dem Antrag muss auch die Gebäudelinie und die Grenze der Tatsächlichen Nutzung korrigiert werden, da sie mit der Flurstücksgrenze geometrisch identisch ist und dies auch der Örtlichkeit entspricht. Ich würde bei diesem Antrag zum GP 18 auch die GP 10 und 11 hinzunehmen, um die Gebäudelinie und die Grenze der Tatsächlichen Nutzung zu korrigieren. Welche Anlassart bekommt das fortgeführte Gebäude und die betroffenen Tatsächlichen Nutzungen? Ist die Vorgehenswei-se mit GP 10 und 11 richtig?

keine Änderung. Grundsätzlich gilt folgendes:Eine automatische Anpassung der Geometrie erfolgt nur, wenn lediglich Geometrien betroffen sind, die ein gemeinsames Thema bilden. In diesem Fall erhalten die Objekte – die aufgrund der impliziten Fortführung verändert werden - den Anlass 300900Bei der Fortführung ist jedoch darauf zu achten, dass Funktionalitäten genutzt werden, die bestehenden Geraden weiterhin als Geraden abbilden. Es dürfen keine ungewollten Knickpunkte entstehen.Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung einer Homogenisierung. Hier erhalten die Objekte – die aufgrund der Homogenisierung fortgeführt werden - den Anlass 300500.

keine Änderung,

nur Klarstellung

Zu Nummer 84 der zentralen Revisionsliste: multiple FachdatenverbindungDie aktuelle AAA- Modellierung verhindert, dass an einem ALKIS- Objekt mehrere Antragsverknüpfungen hinterlegt werden können. Die Verknüpfung von AA_Objekt mit AA_Antrag, die über die Fachdatenverbindung urn:adv:fachdatenverbindung:AA_Antrag realisiert ist, hat die Kardinalität 0:1.Fachlicher Wille von NRW ist, dass an einem ALKIS-Objekt alle Antragsverknüpfungen hinterlegt werden können, mit denen das Objekt entstanden bzw. fortgeführt worden ist. Dies würde die Recherche der von einem Antrag betroffenen Objekte vereinfachen, da diese sich dann auf den aktuellen Datenbestand beschränken kann. Das AAA-Modell ist dahingehend zu erweitern, dass auch Fachdatenverbindungen der Art urn:adv:fachdatenverbindung:AA_Antrag multipel abgelegt werden können, wie dies auch bei allen anderen Fachdatenverbindungen der Fall ist.

Revisionsantrag zum AAA-Modell durch NRW an AdV ist erforderlich.AdV-Revisionsantrag Nr.: 1923Der AdV Revisionsantrag zur Anpassung der Kardinalität bei der Verknüpfung von AA_Objekt und AA_Antrag wurde von der AdV abgelehnt.Es erfolgt keine Anpassung der GeoInfoDok.Hinweis von Seiten der AdV:Bei jeder Änderung am Objekt wird bei der neuen Version die Fachdatenverbindung zu dem aktuellen Antrag hinterlegt. Es liegen also alle Antragsverknüpfungen bei den entsprechenden Objektversionen vor und können auch eindeutig recherchiert werden.

keine Änderung,

nur Klarstellung

Revisionsantrag zu Revisionsnummer 82 der zentralen Revisionsliste Unter Revisionsnummer 82 wird festgelegt, dass auf einem Buchungsblatt jeweils in einem Antrag/Fortführung nur eine vorgezogene Buchung (Verschmelzung) von der Katasterbehörde bearbeitet werden kann. Diese Revision hatte zur Folge, dass die Vorbemerkungen der Anlage 5a "Zuordnung der Fortführungsanlässe einschl. Mitteilungsverfahren zu den Geschäftsprozesse" entsprechend angepasst wurde. Die hier getroffene Regelung ist nach Ansicht des Kreises Lippe aus Praxissicht nicht akzeptabel/ durchführbar.Begründung:Bei Straßenschlussvermessungen oder anderen komplexen Vermessungen kommt es oftmals vor, dass mehrere Fortführungsfälle mit "Zerlegung und Verschmelzung" (Anlass 010103) das gleiche Grundbuchblatt betreffen (in der Regel die Straßenflurstücke). Nach den Ausführungen der Revisionsnummer 82 kann hier nur eine vorgezogene Buchung (Verschmelzung) von der Katasterbehörde bearbeitet werden. Soll das Projekt im Ganzen übernommen werden, so sind die weiteren Fortführungsfälle mit Anlass 010103 und gleichen betroffenen Grundbuchblatt v.A.w. zur Zerlegung umzuarbeiten. Hierdurch wird ggf. die Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke in erheblichem Masse erhöht (Übernahmegebühren steigen entsprechend an). Die Bearbeitung in mehreren Projekten, jeweils nach Rückmeldung Grundbuchverwaltung mittels LBESAS ist schon aus zeitlichen Gründen nicht praktikabel.

Vorschlag:Sofern nicht einzelne Flurstücke/ Grundstücke mit abweichenden Erbbaurechts- / Untererbaurechts- Grundbüchern oder Wohnungsteileigentum betroffen sind, ist die "Mehrfachbuchung" unter einem Objekt mit der laufenden Nummer 0 zuzulassen. Ggf. sind die Erbbaurechtsbuchungen ebenfalls unter der laufenden Nr. 0 zusammenzufassen. Sind Flurstücke/ Grundstücke mit abweichenden Erbbaurechts- / Untererbaurechts-Grundbüchern oder Wohnungs-teileigentum betroffen, sind die Buchungen analog dem Sachverhalt zu Revisionsnummer 2-GP 78 vorzunehmen (Buchung auf weiteren "vorläufigen" Buchungsstellen, die ab 9999 abwärts nummeriert werden). Um eine solche Vorgehensweise zu ermöglichen sind, wenn erforderlich, entsprechende Absprachen mit der Grundbuchverwaltung zu treffen.

in Bearbeitung

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 14 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 101 3/1/2010 KB Rhein-Erft-Kreis P PS u

2-GP 102 3/9/2010 KB Rhein-Erft-Kreis P PS o

2-GP 103 3/22/2010

Wie wird der Fortführungsanlass für zu löschende Objekte im Fortführungsauftrag übergeben?

P PS u

Die Bearbeitung von Objekte der Objektarten Bauwerke und Einrichtungen werden im Dokument 5b_zulässige_Objektarten_091028.doc dem GP 12 -Topographie zugewiesen und nicht dem GP 10 -Gebäude.Im Gegensatz dazu ist im Dokument 6_Aktivitaeten_091028 unter 2.10 die Übernahme von Gebäuden und Bauwerken aus katastermäßigen Gebäudeeinmessungen und Gebäudeabbrüchen dem GP 10 zugeordnet.Müssen nicht in 5b_zulässige_Objektarten_091028.doc -GP 10- auch die Objektarten zu Bauwerke und Einrichtungen aufgeführt werden?

Fehlerberichtigung Anlage 6, GP 10 und 12:Bauwerke werden gemäß Anlage 5b nicht mit dem GP 10 übernommen. Daher wird nur die Definition des GP 10 in der Anlage 6 und 2 berichtigt. Begründung: - Ziel von ALKIS war die Trennung der topographischen Objekte von den Gebäuden. (In ALKIS können auch Türme als Bauteile von Gebäuden erfasst werden. Für einmessungspflichtige Gebäude wie Speichergebäude, Wasserwerk gibt es entsprechende Werte in der Attributart Gebäudefunktion.- Türme sowie weitere einzelne ALK-Gebäude, s. Seite 158/159 des Migrationskonzeptes, werden in die Topographie migriert.- Bauwerke haben im Gegensatz zu Gebäuden in ALKIS keine Lagebezeichnung.- Gemäß Abs. 2 Nr. 4 § 8 DVO gehören die Lage und Hausnummer zu den Gebäudedaten. - Was in der Flurkarte dargestellt wird, regelt Anlage 8, Teil A zur Anlage 6 des Pflichtenheftes. Es fehlen hier aber z.B. die Windkrafträder, die gem. §16 (1) VermKatG ins Liegenschaftskataster übernommen werden.- Der Gebäudebegriff für ALKIS gemäß OK (dauerhaft errichtetes Bauwerk, dessen Nachweis wegen seiner Bedeutung als Liegenschaft erforderlich ist sowie den Zweck der Basisinformation des Liegenschaftskatasters dient) ist anders als im VermKatG. Der Liegenschaftskatastererlass führt unter Nr 6.2 Abs.1 4ter Spiegelstrich auf: Einmessung von Gebäuden oder von Gebäudeteilen, die der Einmessungspflicht unterliegen (hier wird nicht Bauwerken im ALKIS-Sinne aufgeführt). - Daher wäre das VermKatG NRW fortzuschreiben.

Nach Abschluss der landesweiten Erfassung des Gebäudefehlbestandes besteht i.d.R. kein Erfordernis mehr, Gebäude mit dem GP 12 zu übernehmen. Die nicht einmessungspflichtigen Gebäude gem. §19 (1) DVOzVermKatG NRW, dazu gehören sonstige Gebäude und Gebäudeanbauten von geringer Bedeutung wie Gartenhäuser und nicht öffentliche Tiefgaragen, Überdachungen oder Gebäude und Gebäudeanbauten unter 10 qm, sind aber weiterhin mit dem GP 12 zu erfassen. Die mit dem GP 12 übernommenen Gebäude und Bauwerke müssen auch die Modellartenkennung DLKM gemäß Anlage 8, Teil A zur Anlage 6 des Pflichtenheftes (PH) sowie Anlage 5 des PH - Nr. Abs. 2 des Stufenkonzeptes - erhalten. Denn ansonsten werden diese Objekte nicht in der Flurkarte entsprechend diesen Regelungen dargestellt. Daher die Vergabe der Modellartenkennung zu berichtigen: Alle Objekte erhalten die Modellartenkennung NWABK entsprechend der Anlage 8 zum Pflichtenheft -Objektarten der ABK -. Zusätzlich erhalten diese Objekte die Modellartenkennung DLKM und nach Anforderung der Kommune auch die Modellartenkennung NWDKOM. Die vorgenannten Widersprüche werden in der Anlage 6 bereinigt.

LösungWir sehe dies Meldung als Klarstellung und schliessen sie hiermit.

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Übernahme Umlegung/Flurbereinigung: Löschung von BuchungsblätternIm Rahmen der Übernahme einer Umlegung werden Buchungsblätter gelöscht, wenn kein Flurstück mehr auf dem Buchungsblatt eingetragen ist. Neu entstandene Flurstücke werden auf ein Pseudoblatt eingetragen.Beim Grundbuchamt hingegen werden beim betreffenden Buchungsblatt die untergegangenen Flurstücke gerötet und neu entstandene Flurstücke ggf. auf gleichem Buchungsblatt eingetragen, wenn nichts dagegen spricht.Die daraus resultierende Übernahme der grundbuchlichen Änderung ins Kataster ist nicht möglich, da untergegangene Buchungsblätter nicht wieder verwendet werden dürfen.

Das Buchungsblatt, sowie auch die Buchungsstelle, muss gemäß dem AAA-Modell nicht historisiert/gelöscht werden, wenn kein Flurstück mehr auf einem Buchungsblatt gebucht. Nur die Referenz „istGebucht“ Kardinalität 1:1 vom AX_Flurstück zur AX_Buchungsstelle ist zu löschen!

Die einzigen Anforderungen sind, dass eine Buchungsstelle nicht ohne ein Buchungsblatt bestehen kann, dessen Bestandteil es ist, und ein Flurstück kann nicht bestehen ohne eine Buchungsstelle, auf die es gebucht ist.D.h. lösche ich ein Buchungsblatt müssen implizit auch die Buchungsstellen dazu (bestehtAus) sowie die Flurstücke zu diesen Buchungsstellen (grundstueckBestehtAus) implizit gelöscht werden. Hingegen besteht keine modelltechnische Erfordernis (und somit auch keine fachliche Erfordernis, wenn das Modell korrekt ist), ein Buchungsblatt zu löschen, das mit grundstueckBestehtAus“ auf kein Flurstück mehr verweist.

Geobasis.NRW stimmt zzt. mit der Justizverwaltung den Datenaustausch im Detail ab.

in Bearbeitung

GIS-Consult (smw) - RWTH-Aachen

Der Fortführungsanlass für zu löschende Objekte wird nicht in der NAS übergeben wird, s.a. Revisi-onsentscheidung der AdV zu der Nummer 878.Der Untergangsanlass ist aus dem Fortführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangenen Versionen zu hängen.

Die Antwort zu 2-GP 103 wird wie folgt spezifiziert:siehe Revisionsmeldung 2-GP 128:"In NRW soll der Untergangsanlass nur noch bei Flurstücken vergeben werden. Dieser ist aus dem Fortführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangene Version des Flurstücks zu hängen. Für alle anderen Objektarten (nicht-Flurstücke) kann kein Untergangsanlass übergeben bzw. abgeleitet werden. siehe auch AdV-Revisionsnummer 878 und 1881.Die Anlage 5a Tabellenblatt Vorbemerkungen der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW wird entsprechend angepasst."

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RV-Liste NRW

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ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 104 4/1/2010 P PS u

2-GP 105 5/5/2010 P PS u

2-GP 106 3/26/2010 P PS u

GIS-Consult (smw) - RWTH-Aachen

In Nr. 2-GP_103 wurde die Frage "Wie wird der Fortführungsanlass für zu löschende Objekte im Fortführungsauftrag übergeben?" mit "Der Fortführungsanlass für zu löschende Objekte wird nicht in der NAS übergeben wird, s.a. Revisi-onsentscheidung der AdV zu der Nummer 878.Der Untergangsanlass ist aus dem Fortführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangenen Versionen zu hängen." beantwortet (hatte somit keine Änderung zur Folge und war als e gekennzeichnet.

Frage zur Antwort in 2-GP_103: Was ist zu tun, wenn wie im Geschäftsprozess 10 (Gebäude), gar kein Fortführungsfall vorgesehen ist?

Mecklenburg Vorpommern hat einen entsprechenden Revisonsantrag (Nr. 1881) an die AdV gestellt. Die Antwort der AdV (PG GDI) ist abzuwarten.

Die Antwort zu 2-GP 104 wird wie folgt spezifiziert:siehe Revisionsmeldung 2-GP 128:"In NRW soll der Untergangsanlass nur noch bei Flurstücken vergeben werden. Dieser ist aus dem Fortführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangene Version des Flurstücks zu hängen. Für alle anderen Objektarten (nicht-Flurstücke) kann kein Untergangsanlass übergeben bzw. abgeleitet werden. siehe auch AdV-Revisionsnummer 878 und 1881.Die Anlage 5a Tabellenblatt Vorbemerkungen der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW wird entsprechend angepasst."

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KB Oberbergischer Kreis

Anlage 5a:

Die Vorbemerkungen (zu Anlage 5a) "Durch die Software zu ermittelnde Fortführungsanlässe" enthalten den Satz:" ... In diesen Fällen beinhalten die verschiedenen Fortführungsmitteilungen nur die Informationen über die vorgenommene Flächenänderung."Das macht in meinen Augen keinen Sinn! Warum sollte in der Fortführungsmitteilung an den Eigentümer und in der Mitteilung an Justizverwaltung nur auf die vorgenommene Flächenänderung hingewiesen werden und nicht auf den Grund für die Fortführung? Wie wird z.B. die Zerlegung dokumentiert bei gleichzeitiger Flächenänderung?Ich weiß dass dieser Abschnitt in der Anlage 5a schon einmal überarbeitet wurde und in der alten Version einen anderen Wortlaut hatte. Warum wurde dieser Satz so in die aktuelle Vorschrift übernommen?

Bitte um Klärung durch die Revision!

Der Satz in den Vorbemerkungen " ... In diesen Fällen beinhalten die verschiedenen Fortführungsmitteilungen nur die Informationen über die vorgenommene Flächenänderung." muss korrigiert werden.

Fachlich gewollt ist, dass auf Änderungen der buchmäßigen Fläche, die im Zuge einer Sachbearberentscheidung bei der Bearbeitung flurstücksbezogener Geschäftsprozesse vorgenommen werden, eine zusätzliche Überschrift im Fortführungsnachweis hinweist. Dieser fachliche Wille geht auch aus der Bemerkung zum Anlass 'Berichtigung der Flächenangabe' beim GP 3 (Anlage 5a) hervor. Außerdem definieren die Landesvorgaben zur Fortfürungsmitteilung, dass diese pro Fortfuehrungsfall / Buchungsblatt zu erstellen ist.

Der o. g. Satz wird im Rahmen der Revison gestrichen!

Der Satz sollte vermutlich auf den Umstand hinweisen, dass im Zuge des GP 18 auch eine explizite Änderung der amtlichen Fläche möglich ist. In diesem Fall wird eine Fortführungsmitteilung zur Bekanntgabe der Änderung der amtlichen Fläche erforderlich.

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GIS-Consult (smw) - RWTH-Aachen

Ergänzung zu Revisionsmeldung 103:

Dem Eintrag 878 aus der Revisionsliste der AdV ist zu entnehmen, dass der Untergangsanlass bei zu löschenden Objekten nicht über die NAS mitgeliefert wird. Der Untergangsanlass ist aus dem Forführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangenen Versionen zu hängen. Die Übergabe in der NAS ist nicht erforderlich. Wie ist aber zu verfahren, wenn z.B. mit dem GP 10 'Gebäude' ein Gebäude gelöscht werden soll, hier ist kein Fortführungsfall vorgesehen?

Antwort Herr Portele:

die Frage kann leider nur der Revisionsausschuss beantworten. Ich denke, in der aktuellen Modellierung ist die Setzung eines Untergangsanlasses nur im Rahmen einer Fortführungsfalls möglich.

Mecklenburg Vorpommern hat einen entsprechenden Revisonsantrag (Nr. 1881) an die AdV gestellt. Die Antwort der AdV (PG GDI) ist abzuwarten.

AdV Revisionsantrag Nr.: 1881

Die Antwort zu 2-GP 106 wird wie folgt spezifiziert:siehe Revisionsmeldung 2-GP 128:"In NRW soll der Untergangsanlass nur noch bei Flurstücken vergeben werden. Dieser ist aus dem Fortführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangene Version des Flurstücks zu hängen. Für alle anderen Objektarten (nicht-Flurstücke) kann kein Untergangsanlass übergeben bzw. abgeleitet werden. siehe auch AdV-Revisionsnummer 878 und 1881.Die Anlage 5a Tabellenblatt Vorbemerkungen der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW wird entsprechend angepasst."

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Page 16: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 16 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 107 7/6/2010 P PS u

2-GP 109 11/2/2010 AED-SICAD P PS 8/8/2012 e

2-GP 110 10/23/2010 KB Düsseldorf P PS u

KB Oberbergischer Kreis

Im Rahmen der Eignungsprüfung und der Bearbeitung von Fortführungsvermessungen ist aufgefallen, dass die im Anschluss erzeugten Fortführungsnachweise NRW und Fortführungsmitteilungen NRW Raum für Fehlinterpretationen zulassen, da eine flurstücksscharfe Gegenüberstellung von Alt- und Neubestand nicht gegeben ist. Die Vorschriften sehen diese Gegenüberstellung als Vorgabe derzeit nicht vor.Die Vorschriften sind zu berichtigen, sodass lesbare und nachvollziehbare Fortführungsnachweise und Fortführungsmitteilungen ausgegeben werden können.

Die Festlegung in den Vorbemerkungen (Zeile 25) der Anlage 5a der Geschäftsprozessbeschreibung wird wie folgt angepasst, damit einwandfreie, lesbare und eindeutige Nachweise nach einer Fortführung in NRW umgesetzt werden.„Fortführungsfall: Die Zuordnung der alten Flurstücke zu den neu gebildeten Flurstücken in einem Fortführungsfall erfolgt unter Beachtung einer zusammenhängenden und in sich abgeschlossenen Veränderung des Liegenschaftskataster NRW. So ist z.B.:- Bei einer Zerlegung von Flurstücken, die unter verschiedenen laufenden Nummern der Buchungsstelle auf einem Buchungsblatt geführt werden, ein Fortführungsfall pro Flurstück zu erstellen.- Die Verschmelzung von Flurstücken, die unter verschiedenen laufenden Nummern der Buchungsstelle auf einem Buchungsblatt geführt werden (Anlass „Verschmelzung von Flurstücken auf unterschiedlichen Beständen/Buchungsstellen“ (010199)), in einem Fortführungsfall zu präsentieren.- Flurstücke, die unter gleichen laufenden Nummern der Buchungsstelle verschmolzen werden, sind in einem Fortführungsfall pro laufender Nummer der Buchungsstelle zu dokumentieren. (Anlass „Verschmelzung“ (010102).

Ein Fortführungsfall ist pro Buchungsblatt und laufende Nummer der Buchungsstelle aufzustellen, wenn eine 1:1 Beziehung zwischen dem Flurstück und dem Buchungsblatt vorliegt (Normaleigentum). Der Fortführungsfall wird flurstücks- und anlassbezogen für einen Bestand aufgestellt.

Liegt eine 1:n Beziehung vor (Wohnungs-/Teileigentum, Wohnungs-/Teilerbbaurecht), dann sind die weiteren Buchungsblätter zum Flurstück im Fortführungsfall aufzulisten. Diese Auflistung der weiteren Buchungsblätter/Buchungsstellen im Fortführungsfall erfolgt automatisiert. Der Sachbearbeiter stellt nur einen Fortführungsfall zu einem Flurstück auf.

Die vorgenommene flurstücksbezogene Fortführung im Liegenschaftskataster muss nachvollziehbar, lesbar und eindeutig im Fortführungsfall dokumentiert werden.“

Die oben aufgeführten Aufzählungen der Anlassarten sind mindestens umzusetzen, weitere Fälle werden von Geobasis NRW, Dez. 71.02 und den Katasterbehörden NRW im Rahmen der ALKIS Pflege erarbeitet und dokumentiert.

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Im GP 14 "Gebietseinheiten" fehlen in der Anlage 5b "zulässige Objektarten" des Pflichtenheftes NRW die Auflistung folgender Objektarten AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Insel und AX_Landschaft.

Die Auflistung der zulässigen Objektarten in der Anlage 5b der Geschäftsprozessbeschreibung NRW wird beim GP 14 "Gebietseinheiten" um die Objektarten AX_KleinraeumigerLandschaftsteil und AX_Landschaft erweitert. Die Objektart AX_Insel ist nicht Bestandteil der ALKIS Bestandsdaten, daher wird AX_Insel nicht als zu bearbeitende Objektart aufgenommen. Zudem werden die Objektarten AX_Gebiet und AX_WirtschaftlicheEinheit in die Auflistung beim GP 14 "Gebietseinheiten" aufgenommen.

Ebenso ist die Auflistung der zu bearbeitenden Objektarten beim GP 13 "Bodenschätzung, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen" um die Objektart AX_Tagesabschnitt und AX_SchutzgebietNachWasserrecht zu erweitern.

Beim GP 12 wird zusätzlich die Objektart AX_Gelaendekante in die Auflistung aufgenommen.

Die Dokumentation einer Fortführung (Verschmelzung) von Flurstücken, die im Wohnungs-/Teileigentum gebucht sind, ist im Fortführungsnachweis NRW (Fortführungsfall) fehlerhaft, hier sollten die Vorgaben geändert werden.

Die Vorgabe in den Vorbemerkungen (Zeile 25) der Anlage 5a der Geschäftsprozessbeschreibung wird wie folgt angepasst:sind mehrere Flurstücke, die von einer Fortführung (Verschmelzung) betroffen sind, auf mehreren gleichen Buchungsblättern gebucht (Wohnungs-/Teileigentum), so sind nur einmal die Buchungsangaben zu dokumentieren.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 17 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 111 7/12/2010 in Bearbeitung P PS o

2-GP 112 5/7/2010 in Bearbeitung P PS o

2-GP 114 10/18/2010 P PS u

2-GP 115 2/7/2011 KB Lippe P PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Wie wird die Attributart "gemeindeflaeche" bei der Objektart "AX_KommunalesGebiet" bei Fortführungen aktuell gehalten?Möglichkeiten:-Änderung von "position" bei jeder Änderung, die die Geometrie von AX_KommunalesGebiet betrifft, auch wenn sich die Zugehörigkeit der Flurstücke zur Gemeinde nicht ändert?-Änderung von "position" nur wenn sich die Zugehörigkeit von Flurstücken zur Gemeinde ändert-Änderung von "position" nur einmal pro Jahr zu statistischen Zwecken-Änderung von "gemeindefläche" bei jeder Änderung, die die geometrische Fläche von AX_KommunalesGebiet ändert-Änderung von "gemeindefläche" bei jeder Änderung, die die amtliche Fläche von AX_KommunalesGebiet ändert-Änderung von "gemeindefläche" nur einmal pro Jahr zu statistischen Zwecken.

in Bearbeitung

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

Es ist zu prüfen ob das Anlegen einer Vertretung mit dem GP "katasterliche Persondaten" nach den zzt. bestehenden Vorgaben in den Geschäftsprozessen (GP 9a/GP 9b) und den Vorgaben des Versionierungskonzeptes möglich ist. Wann ist der Entstehungsanlass zu belegen.

in Bearbeitung

KB Oberbergischer Kreis

Bei einer kombinierten Fortführung (Gebäude, Lage, Nutzung) sind im Folgeprodukt NW 55 (Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW) beide Fortführungsanlässe (Lage, Nutzung) anzugeben und die korrekte Anlassart ist den Objektarten zuzuordnen.

In der Anlage 5a der Geschäftsprozessbeschreibung erfolgt eine Klarstellung.Generell werden bei flurstücksbezogenen Fortführungen (z.B. Zerlegung), die mit einer Lage- und Wirtschaftsartenänderung kombiniert werden, in den Fortführungsbelegen nur die flurstücksbezogene Anlassart ausgegeben. Nicht flurstücksbezogene Änderungen (Lage, Nutzung) werden nicht mit dokumentiert.Bei nicht flurstücksbezogenen Fortführungen, wie z.B. Gebäude, Lage und Nutzung, ist in der Fortführungsmitteilung an die Justizverwaltung NRW in der „Überschrift“ der Anlass „Veränderung der Lage und Veränderung der Tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart“ zu dokumentieren.

In welcher Reihenfolge die Fortführung vorgenommen wird -Lage, Nutzung oder Nutzung, Lage-, darf keine Auswirkungen auf die zu vergebenen Anlässe bei den fortgeführten Objektarten haben. Das Nutzungsartenobjekt erhält den Anlass 010403, das Lageobjekt 010402 und das betroffene Flurstücksobjekt 010402.

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In den Vorbemerkungen der Anlage 5a Version 4.2.2 der Geschäftsprozessbeschreibung ist in der Zeile 34 "Besonderheiten standardisierte Anschreiben der Katasterbehörde: Werden die Geschäftsprozesse "Lage" -GP 8-, "Gebäude" -GP10-, "Tatsächliche Nutzung" -GP11- und oder "Bodenschätzung, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen" -GP 13-, hier Objektart Bodenschätzung unabhängig von flurstücksbezogenen Fortführungen bearbeitet (z.B. bei Übernahme von Gebäudeeinmessungen oder Nachschätzungen), dann erhalten die Eigentümer und Erbbauberechtigten ein Standardanschreiben (Kürzel S in Spalte F) mit der Angabe des Grundes der Fortschreibung sowie Standardausgaben, soweit nicht alternativ eine Bekanntmachung über Offenlegung durchgeführt wird (z.B. GP 8 und GP 13)." eine fehlerhafte Festlegung beschrieben.Ein Standardanschreiben an den Eigentümer und Erbbauberechtigten ist nicht beim Geschäftsprozess Tatsächliche Nutzung zu erstellen, die Vorgaben sind zu berichtigen.

Der Text in den Vorbemerkungen der Anlage 5a der Geschäftsprozessbeschreibung wird in der Zeile 34 wie folgt angepasst:"Besonderheit standardisierte Anschreiben der Katasterbehörde:Werden die Geschäftsprozesse "Lage (GP 8), Gebäude (GP 10) und /oder Bodenschätzung, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen (GP 13 -hier die Fortführung der Objektart Bodenschätzung-) unabhängig von flurstücksbezogenen Fortführungen bearbeitet (z.B. bei einer Übernahme von Gebäudeeinmessungen oder Nachschätzungen), dann erhalten die Eigentümer und Erbbauberechtigten ein Standardanschreiben (Kürzel S in der Spalte F) mit der Angabe der Fortführungsanlassart sowie den entsprechenden Standardausgaben, soweit nicht alternativ eine Bekanntmachung über eine Offenlegung durchgeführt wird (z.B. bei GP 8 und GP 13)."

Die Angabe "Tatsächliche Nutzung" - GP11- wird aus der Beschreibung genommen. Es ist beim Geschäftsprozess "Tatsächliche Nutzung GP 11" kein Standardanschreiben an den Eigentümer und Erbbauberechtigten zu erstellen.

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Page 18: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 18 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 116 3/8/2011 P PS u

2-GP 117 3/10/2011 KB Paderborn P PS 8/8/2012 u

2-GP 118 12/14/2010 ibR P PS u

KB Hochsauerlandkreis

Die Tabelle zur Aktivität 14 'besondere Konsistenz prüfen' - hier: Übereinstimmung Gebäudefunktion - TN schreibt vor, dass ein "gemischt genutztes Gebäude mit Wohnen" (FKT 1100) nur auf einer Nutzung AX_Wohnbauflaeche und nicht auf einer Nutzung AX_FlaecheGemischterNutzung mit dem Attribut "Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung" (FKT 2100) liegen darf.

Ist das fachlich korrekt?

Dies ist fachlich nicht korrekt, da es sich hier nicht immer um reine Wohnbauflächen, sondern vielmehr um Flächen gemischter Nutzung handelt.Die voreingestellte Zuordnung zum GFK-Wert 1100 muss daher in der Tabelle nicht 41001 AX_Wohnbauflaeche, sondern 41006 AX_FlaecheGemischterNutzung mit FKT 2100 'Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen' lauten.Gemäß der Rev.nr. 56 zur Anlage 2 Geschäftsprozesse ist es jedoch immer möglich die 1:1 Beziehung der Tabelle in eine 1:n Beziehung abzuändern, sofern dies erforderlich ist.

Die Tabelle wird in Bezug auf diesen offensichtlichen Fehler abgeändert, muss darüber hinausnoch einmal gesamt gesichtet und anschließend veröffentlicht werden.

Folgende Fehler sind aber vorab zu bereinigen:Zeile 4: 1100 --> 41001 neu: 41006 mit FKT 2100Zeile 5: 1220 --> 41006 FKT 2100 neu: FKT 2700Zeile 6: 1223 --> 41006 FKT 2100 neu: FKT 2700

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Die Bearbeitung der Objektarten "AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Landschaft, AX_WirtschaftlicheEinheit" kann nach den zzt. bestehenden Vorgaben nur mit dem Geschäftsprozess "Gebietseinheiten (GP 14)" erfolgen. Der GP 14 ist nicht mit anderen Geschäftsprozessen kombinierbar, d.h. bei einer Erfassung von Objekten der Amtlichen Basiskarte NRW (ABK) mit dem Geschäftsprozess "Topographie (12)" können die oben genannten Objektarten nicht erfasst werden. Für die Erfassung ist es erforderlich ein separates Projekt festzulegen. Diese Form zur Bearbeitung der ABK ist sehr umständlich und aufwendig und nicht akzeptabel.Der Geschäftsprozess "Topographie (12)" ist um die Anlassart "Veränderungen der Angaben zum Objektbereich gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge (300400)" zu erweitern, um die Objekarten "AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Landschaft, AX_WirtschaftlicheEinheit" im Rahmen der ABK Erfassung zu bearbeiten.

Der Geschäftsprozess „Topographie (12)“ ist um die Anlassart „Veränderungen der Angaben zum Objektbereich gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge (300400)“ zu erweitern, um die Objektarten „AX_Landschaft, AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Wohnplatz und AX_WirtschaftlicheEinheit“ im Rahmen der ABK Erfassung zu bearbeiten.

Die Erweiterung des Geschäftsprozesses „Topographie (GP 12)“ beinhaltet die Anpassung der Anlage 2 „Dokumentation zur Modellierung der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster“ des Pflichtenheftes NRW mit folgenden Anlagen:• der Anlage 5a „Zuordnung der Fortführungsanlässe einsch. Mitteilungsverfahren zu den Geschäftsprozessen“, hier ist die Anlassart 300400 (Veränderungen der Angaben zum Objektbereich gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge) beim GP 12 aufzunehmen, ein Fortführungsnachweis NRW sowie Fortführungsmitteilungen Eigentümer und Justizverwaltung sind nicht zu erstellen. In der Spalte "Bemerkung" wird der Hinweis aufgenommen "gilt für die Übernahme von Veränderungen, die die Gebietseinheiten (AX_Landschaft, AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Wohnplatz und AX_WirtschaftlicheEinheit) betreffen.• der Anlage 5b „Zuordnung der Objektarten zu den Geschäftsprozessen“, hier sind die Objektarten AX_Landschaft, AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Wohnplatz und AX_WirtschaftlicheEinheit beim GP 12 aufzunehmen• der Anlage 6 „Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung“, hier ist auf die Bearbeitung der Objektarten AX_Landschaft, AX_KleinraeumigerLandschaftsteil, AX_Wohnplatz und AX_WirtschaftlicheEinheit beim GP 12 hinzuweisen.

Auf einem Katasterblatt (90000er Blatt) werden zwei Flurstücke verschmolzen, die beide die Buchungsart 5101 haben. Unter welcher Buchungsart und lfd. Nummer werden die verschmolzenen Flurstücke geführt?

Die Anlage 6 "Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung" der Geschäftsprozessbeschreibung des Pflichtenheftes NRW wird zum Geschäftsprozess "Verschmelzung" beim Absatz "Besonderheiten" folgender fachlicher Hinweis aufgenommen:"Bei einer Verschmelzung von Flurstücken, die auf einem Katasterblatt auf unterschiedlichen Buchungsstellen gebucht sind, wird das neue Flurstück auf dem bestehendem Katasterblatt unter einer neuen Buchungsstelle, unter der nächsten freien laufenden Nummer des Buchungsblattes, mit der Buchungsart der "alten" Flursstücke, gespeichert. Es ist nicht die laufende Nummer Null zu vergeben. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen auf einem Buchungsblatt gebucht sein."

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Page 19: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 19 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 119 10/18/2010 P PS u

2-GP 120 10/14/2011 AED-SICAD P PS o

2-GP 121 3/20/2012 KB Remscheid in Bearbeitung P PS o

KB Oberbergischer Kreis

Der Abschnitt "Übermittlung von Lage und Wirtschaftsart an die Grundbuchverwaltung" in den Vorbemerkungen der Anlage 5a „Zuordnung der Fortführungsanlässe einsch. Mitteilungsverfahren zu den Geschäftsprozessen“ der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW ist zu präzisieren.

Der Abschnitt "Übermittlung von Lage und Wirtschaftsart an die Grundbuchverwaltung" in den Vorbemerkungen der Anlage 5a „Zuordnung der Fortführungsanlässe einsch. Mitteilungsverfahren zu den Geschäftsprozessen“ der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW wird wie folgt angepasst (blauer Text):"Übermittlung von Lage und Wirtschaftsart an die Grundbuchverwaltung: AX_FortfuehrungsnachweisDeckblatt und AX_Fortfuehrungsfall werden in nicht flurstücksbezogenen Fortführungen nur als Auslöser für die automatische Erzeugung der Mitteilungen an die Justizverwaltung (Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW und WLDGGB) benötigt. Die Software legt dann automatisch in der EQK AX_Fortfuehrungsnachweisdeckblatt und AX_Fortfuehrungsfall mit der Attributart 'ueberschriftImFortfuehrungsnachweis' = 010403 bzw. 010402 oder bei einer kombinierten Bearbeitung 010403 und 010402 an. Zusätzlich werden die - von der Änderung der Wirtschaftsart bzw. Lage - betroffenen Flurstücke als 'Replace'-Sätze mit dem Anlass 010403 bzw. 010402 in den Fortführungsfall eingefügt und im Fortführungsauftrag mit übergeben. In der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW ist in der "Überschrift" der Anlass "Veränderung der Lage" oder/und "Veränderung der Tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart" zu dokumentieren. Bei der kombinierten Fortführung der Lage und Tatsächlichen Nutzung (Wirtschaftsartenänderung) kann nur die Anlassart 53 in der WLDGGBangegeben werden. Mit der Fortführungsart 53 werden die Lage- und Wirtschaftsartenänderungen in SolumStar übernommen.

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Für welche Objektarten ist zusätzlich die Modellart NWABK zu vergeben?Existiert hierzu eine Erfassungsvorschrift des Landes?Oder gilt die Liste zum Migrationskonzept NRW (Anlage 8 und dort "Objektarten der ABK")?

Aktuell gibt es keine eigene ALKIS Erfassungsvorschrift, bei welchen Objektarten die Modellart NWABK vergeben werden soll. Die fachlichen Erfassungsvorgaben zur ABK befinden sich noch im Aufbau.

Für die aktuelle ALKIS Erfassung der ABK ist, bis zur Fertigstellung der eigenen Erfassungsvorschrift ABK, die Anlage 8 Migrationskonzept NRW - "Objektarten der ABK"- des Pflichtenheftes NRW anzuhalten. Die Vorgabe "Objektarten der ABK" wird zukünftig im Rahmen des Revisionsverfahrens ggf. angepasst und als eigenständige Anlage zu den Geschäftsprozessen geführt.

In Anlehnung an das Verfahren bei der ALKIS Migration soll auch bei der Erfassung in der Erhebungs- und Qualifizierungskomponente für die vorgesehenen Objektarten die Modellart NWABK standardmäßig vergeben werden. Zudem muss es möglich sein, diese Modellart im Einzelfall zu entfernen (Sachbearbeiterentscheidung), z.B. im Fall sehr kleiner Gebäude von z.B. 1m x 1m Grundfläche, die zwar eingemessen sind und in der Liegenschaftskarte dargestellt werden, die aber aufgrund der sehr geringen Grundfläche in der AbK unterdrückt werden sollen.

in Bearbeitung

Die Vorgabe in der Anlage 2/Anlage 6 "Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung" zum Geschäftsprozess "Katasteramtsbezirk (GP 15)": "Besonderheiten:Die Neueinrichtung erfolgt unter Beibehaltung der Objektidentifikatoren mit folgenden Ausnahmen: Bei einer Umgemeindung werden neue Lagebezeichnungen und bei einer Umgemarkung bzw. bei einer Umflurung werden neue Flurstückskennzeichen vergeben. Beibehaltung der Objektidentifikatoren ist in den vorgenannten Fällen gemäß Revisionsnummer 56 nicht geklärt. Bearbeitung erfolgt nach GeoInfoDok V. 6.0. Der abzugebende ALKIS-Datenbestand ist zu historisieren.Offen: Stehen Testdaten zur Verfügung"

ist anzupassen.

in Bearbeitung

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 20 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 122 4/13/2012 ibR P PS u

2-GP 123 3/6/2012 KB Bielefeld P PS u

Muss die Objektart AX_Reservierung die Angabe des Anlasses der Objektversion erhalten? Welchen Anlass bekommt die Objektart AX_FortfuehrungsnachweisDeckblatt bei einer kombinierten Fortführungsbearbeitung?

Die Anlage 2 / Anlage 5a Tabellenblatt Vorbemerkungen Zeile 12 "Zuordnung der Fortführungsanlässe zu den Objekten" wird nach dem Satz: "Für alle Objektarten AX_Objektversion, die durch die Änderung eines Objekts entstehen, werden der oder die FA geführt, die zu der Änderung geführt haben." um den folgenden Hinweis: "Für die Objekte AX_Reservierung, AX_FortfuehrungsnachweisDeckblatt und AX_Fortfuehrungsfall ist es nicht erforderlich den Fortführungsanlass zu vergeben, d. h. der Anlass einer AX_Objektversion kann, muss aber nicht bei diesen Objektarten vergeben werden. Ebenso gilt für kommunale Objekte: Der Fortführungsanlass kann, muss aber nicht vergeben werden." erweitert.

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Welche Buchungsart ist zu verwenden im Zusammenhang der Bearbeitung von Zerlegungen oder Verschmelzungen von Flurstücken die auf einem Katasterblatt gebucht sind.

Die Fachlichen Anforderungen (Aktivitäten) Anlage 6 der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW zum Geschäftsprozess Zerlegung und Verschmelzung werden um folgende Beschreibung erweitert:ZerlegungHinweise zur Buchung:Die neu gebildeten Flurstücke werden im Falle einer Zerlegung oder Sonderung (010101) zu derBuchungsstelle, der Buchungsart und dem Buchungsblatt des untergehenden Flurstückeszugeordnet.Wenn eine Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken (010103) erfolgt, dann werden die neugebildeten Flurstücke unter der Buchungsstelle mit der „laufenden Nummer“ Null und der Buchungsartsowie dem Buchungsblatt der untergehenden Flurstücke geführt.Sind die von der Veränderung betroffenen Flurstücke auf Buchungsblättern mit der Blattart „Katasterblatt“gebucht, so sind die neu gebildeten Flurstücke unter der nächstfolgenden freien „laufenden Nummer“ derBuchungsstelle des Buchungsblattes mit der Blattart „Katasterblatt“ und der Buchungsart desuntergehenden Flurstückes zu buchen. Jedes neue Flurstück erhält eine eigene „laufende Nummer“ derBuchungsstelle auf dem Buchungsblatt mit der Blattart „Katasterblatt“. Es ist nicht die „laufende Nummer“Null zu vergeben. VerschmelzungHinweise zur Buchung:Das neu gebildete Flurstück wird im Falle einer Verschmelzung von Flurstücken auf unterschiedlichenBuchungsstellen (010199) unter der Buchungsstelle mit der „laufenden Nummer“ Null und derBuchungsart und dem Buchungsblatt der untergehenden Flurstücke geführt. Bei einer Verschmelzungvon Flurstücken (010102), die als Grundstück unter einer gleichen „laufenden Nummer“ derBuchungsstelle auf einem Buchungsblatt gebucht sind, wird das neue Flurstück zu der bisherigen„laufenden Nummer“ und der Buchungsart der Buchungsstelle und dem Buchungsblatt zugeordnet.Sind die von der Veränderung (010199) betroffenen Flurstücke auf einem Buchungsblatt mit der Blattart„Katasterblatt“ gebucht, so ist das neu gebildete Flurstück unter der nächstfolgenden freien „laufendenNummer“ der Buchungsstelle und der Buchungsart des Buchungsblattes mit der Blattart „Katasterblatt“der untergehenden Flurstücke zu buchen. Es ist nicht die „laufende Nummer“ Null zu vergeben. Bei einerVerschmelzung von Flurstücken (010102), die als Grundstück unter einer gleichen „laufenden Nummer“der Buchungsstelle auf einem Buchungsblatt mit der Blattart „Katasterblatt“ gebucht sind, wird das neueFlurstück zu der bisherigen „laufenden Nummer“ und Buchungsart der Buchungsstelle und demBuchungsblatt zugeordnet.Zudem erfolgt ein Hinweis beim Geschäftsprozess "Zerlegung (3)"in der Anlage 5b "Zuordnung der Objektarten zu den Geschäftsprozessen".

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 21 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 124 9/14/2011 P PS u

2-GP 125 4/12/2012 P PS u

2-GP 126 7/26/2012 ibR P PS u

AG Schnittstelle KB/FA

Wie sind landwirtschaftliche Flächen, bei denen eine Nachschätzung vorzunehmen ist z.B. Rekultivierungsflächen, und bisher keine Objektart "AX_Bodenschaetzung" in den ALKIS Bestandsdaten vorhanden ist, zu dokumentieren.

In der Anlage 6 "Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung" des Pflichtenheftes NRW wird zur Beschreibung des Geschäftsprozesses "Bodenschätzung, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen (GP 13)" folgender Hinweis aufgenommen:"Ist für eine Fläche ohne Bodenschätzungsergebnisse der Hinweis "Nachschätzung erforderlich" in den ALKIS Bestandsdaten aufzunehmen, so ist eine "Pseudobodenschätzungsfläche" zu erfassen.Diese "Pseudobodenschätzungsfläche der Objektart "AX_Bodenschaetzung" muss folgende Attributarten gesetzt haben:KulturartBodenartsonstigeAngaben = Nachschätzung erforderlich (9000)Für Attributarten "kulturart" und "bodenart" kann die Werteart frei gewählt werden. Es ist für die "kulturart" der nahe liegenste Wert zu vergeben, wenn festgestellt werden kann ob es sich um Acker- oder Grünland handelt, oder es werden aus der Nachbarschaft die Angaben aus einer bestehenden Bodenschätzungsfläche für "kulturart" und "bodenart" übernommen.Für die weiteren Attributarten "zustandstufeOderBodenstufe", "entstehungsartOderKlimastufeWasserverhaeltnisse", "bodenzahlOderGruenlandgrundzahl" und "ackerzahlOderGruenlandzahl" bei der Objektart "AX_Bodenschaetzung" werden keine Wertearten vergeben.Als Tatsächliche Nuztung ist die Objektart "AX_Landwirtschaft" zu führen.Der Hinweis "Nachschätzung erforderlich" ist nicht beim Flurstück in der Attributart "sonstigeEigenschaften (SES)" zu führen. Es ist die Objektart "AX_Bodenschaetzung" für eine Nachschätzungsfläche anzulegen."

siehe auch Rev.nr.: 2-GP_94

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KB Rheinisch-Bergischer-Kreis

Die Fortführungsvermessungen, die vor der Anpassung der Festlegung in den Vorbemerkungen der Anlage 5a der Geschäftsprozessbeschreibung des Pflichtenheftes NRW (siehe auch: 2-GP_107) in das Liegenschaftskataster übernommen wurden, hatten neben den Fehlinterpretationen bei der Gegenüberstellung von Alt- und Neubestand in den Fortführungsnachweisen das Problem, dass die Flurstückshistorien fehlerhaft ausgegeben werden. Wie kann eine Berichtigung des Datenbestandes vorgenommen werden, um eine korrekte Flurstückshistorie zu dokumentieren?Muss ein Werkzeug für die Korrektur des fehlerhaften Datenbestandes von den Firmen bereitgestellt werden?

KlarstellungZum beschriebenen Sachverhalt ist das Ergebnis aus der Sitzung des ALKIS Lenkungsgremiums am 5.6.2012 zur Behandlung von fehlerhaften Altfällen in der DHK zu beachten:"Es kann vorkommen, dass Fehler in der DHK durch z.B. Unzulänglichkeiten der Software, fehlerhafte oder falsch interpretierte Vorgaben, Migrationmängel, etc. auftreten. Diese Fehler werden für Fortführungen (durch Softwareupdate, Fortschreibung der Vorgaben, etc.) behoben. Dies gilt nicht immer für die Altfälle, die noch in der DHK falsch abgelegt sind. Beispiele: "unsachgemäße Flurstückshistorie" oder "BuchungsblattnummerMitBuchstabenerweiterung".Das ALKIS-LG erwartet grundsätzlich von den Firmen, dass sie zeitnah Werkzeuge zur GeoInfoDok-konformen massenhaften Bereinigung der Datenbestände zur Verfügung stellen (u.a. Vollhistorie und richtigen Anlassart dabei beachten)."

Die Behebung des Fehlers in der Flurstückshistorie im Datenbestand ist kurzfristig im Rahmen der ALKIS Pflege mit entsprechender Unterstützung der jeweiligen Firma vorzunehmen. Die Berichtigung der Flurstückshistorie im Datenbestand muss konform zu den Vorgaben der GeoInfoDok und des Pflichtenheftes NRW sein.

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Im Aktivitätenkatalog ist die Prüfung "Buchungsstelle prüfen" (Aktivität 22) vorgesehen. Bei den Geschäftsprozessen Zerlegung (GP 3), Verschmelzung (GP 4) und Aufnahmefehler (GP 19) ist diese Prüfung eine Pflichtaktivität (Kennzeichnung "E"). Lediglich beim Geschäftsprozess Berichtigung (GP 18) ist diese Prüfung nur optional (Kennzeichnung "O").Sollte die Prüfung "Buchungsstelle prüfen" nicht auch beim Geschäftsprozess Berichtigung (GP 18) als Pflichtaktivität gekennzeichnet werden, da auch beim GP 18 eine Übereinstimmung der Buchungsstelle bei einer Fortführung ("vorher" und "nachher") gegeben sein müsste.

Die Prüfung "Buchungsstelle prüfen" wird für den Geschäftsprozess Berichtigung (GP 18) von "Optional" in "Erforderlich" geändert.Im Geschäftsprozess "Berichtigung" ist es, wie bereits bei den Geschäftsprozessen Zerlegung, Verschmelzung und Aufnahmefehler beschrieben, fachlich erforderlich die Aktivität "Buchungsstelle prüfen" durchzuführen.Im Zuge dieser Festlegung ist der Anhang zur Anlage 6 "Katalog der Aktivitäten" der Anlage 2 "Dokumentation zur Modellierung der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster" des Pflichtenheftes NRW wie folgt anzupassen:In der Zeile 23 -Aktivität 22 "Buchungsstelle prüfen"- und der Spalt "Z" -GP 18- wird das "O" durch ein "E" ersetzt.

siehe auch Rev.nr. 7-GB 76

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Page 22: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 22 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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2-GP 127 8/10/2012 F PS u

2-GP 128 8/22/2012 F AdV u

2-GP 129 12/17/2012 P PS 12/17/2012 e

2-GP 130 1/14/2012

Zur Anlage 8 der Anlage 2 wurden verschiedene redaktionelle Fehler gemeldet.

P PS 1/14/2013 e

1 05.06..2012 P PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen der Revision der Geschäftsprozesse NRW ist ein Fehler im Dokument Anhang zur Anlage 6 Tabellenblatt Prozesssteuerung zur Aktivität "Antragsbearbeitung unterbrechen" aufgefallen.In der Beschreibung zur Aktivität ist folgendes dokumentiert:"Liegt ein Aufnahmefehler / abweichender Rechtzustand vor, wird beim Objekt Antrag das Attribut "Antrag unterbrochen" mit Wert true belegt. Das Attribut "Erläuterung zum Status" kann belegt werden. Dieses gilt auch, wenn Vermessungsschriften zurückgegeben werden."

Der Anhang zur Anlage 6 "Katalog der Aktivitäten" der Anlage 2 "Dokumentation zur Modellierung der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster" des Pflichtenheftes NRW wie folgt angepasst:Die Beschreibung zur Aktivität "Antragsbearbeitung unterbrechen" der Prozesssteuerung lautet neu,"Liegt ein Aufnahmefehler / zweifelhafter Flurstücksnachweis vor, wird beim Objekt Antrag das Attribut "Antrag unterbrochen" mit Wert true belegt. Das Attribut "Erläuterung zum Status" kann belegt werden. Dieses gilt auch, wenn Vermessungsschriften zurückgegeben werden."Im Zusammenhang eines Aufnahmefehlers ist nicht der "Abweichende Rechtszustand" beim Flurstück gesetzt, sondern der "Zweifelhafte Flurstücksnachweis".

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Bei den erweiterten Kreuzprüfungen ist aufgefallen, dass es gelöschte Punkte in den NBA-Testdaten gibt, die keine zweite Anlassart (Untergangsanlass) haben. Laut NRW Pflichtenheft, Anlage 2 muss bei der Änderung von Objekten in NRW die Anlassart (bis auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich vergeben werden. Wenn eine Anlassart vergeben wird, dann muss laut Basisschema bei der letzten Version des Objektes auch der Untergangsanlass mit gespeichert werden. Bei einem „delete“ eines Objektes kann aber nach Definition GDI keine Anlassart mit übergeben werden. Diese Unstimmigkeit muss behoben werden.

In NRW soll der Untergangsanlass nur noch bei Flurstücken vergeben werden. Dieser ist aus dem Fortführungsfall zu entnehmen und in der Datenhaltung an die untergegangene Version des Flurstücks zu hängen. Für alle anderen Objektarten (nicht-Flurstücke) kann kein Untergangsanlass übergeben bzw. abgeleitet werden. siehe auch AdV-Revisionsnummer 878 und 1881.Die Anlage 5a Tabellenblatt Vorbemerkungen der Anlage 2 des Pflichtenheftes NRW wird entsprechend angepasst.

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Beschreibung zur NAS-ERH sollte präzisiert werden, da viele Sachverhalte nur implizit durch andere Vorgaben beschrieben sind. Weiterhin sollte ein valides Beispiel der NAS-ERH veröffentlicht werden.

Im Hinblick auf den RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 12.12.2012 "Das Liegenschaftskataster in NRW - Meilensteine ab dem 01. Januar 2013" wurde die Anlage 8 zur Anlage 2 des Pflichtenhefts NRW überarbeitet und als "Anlage 8 - NAS-ERH Stufe 1" mit einer Beispieldatei neu eingestellt (Stand 17.12.2012, DOC/XML).

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Folgende Korrekturen wurden an der Anlage 2 der Anlage 8 (NAS-ERH) vorgenommen:- Im XML-Beispiel wurde der Kommentarkopf eingefügt - Im XML-Beispiel wurde bei der Auftragsnummer ein _ entfernt.- Im pdf-Dokument wurde in der Tabelle bei AX_SonstigerVermessungspunkt die Kennung auf 13003 korrigiert.- Im PDF-Dokument wurden in der Tabelle beim AX_PunktortAG und AX_PunktortTA bei der Modellart die Kennung MAT gesetzt.- Im pdf-Dokument wurde die Beschreibung zum Absatz "ein bestehender Punkt erhält erstmals Koordinaten im übergebenden Bezugssystem" korrigiert: Fälschlicherweise wurden die Begriffe Punktobjektart und Punktort falsch verwendet.

3-OK-MAX-NRW

Anwendergemeinschaften (mehrere)

Aus den Anwendergemeinschaften der ALKIS-Verfahrenslösungen AED-SICAD und ibR liegt ein abgestimmter Vorschlag zur Erweiterung des Maximalumfangs der im Liegenschaftskataster zu führenden Inhalte vor.

Gemäß Beschluss des Lenkungsgremiums ALKIS-NRW vom 05.06.2012 wird der Maximalumfang Liegenschaftskataster NRW geändert/erweitert.

Alle den Maximalumfang NRW wiedergebenden Dokumente werden bezüglich dieses Beschlusses fortgeschrieben und nach Überarbeitung neu veröffentlicht.

Zur Information wird die vom Lenkungsgremium ALKIS NRW beschlossene Liste der Änderungen/Erweiterungen des Maximalumfangs Liegenschaftskataster NRW(Datei "3-OK-MAX-NRW_1_OK-MAX-NRW_Erweiterungen.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip") ebenso eingefügt, wie die beschlossene neue Festlegung des Grunddatenbestandes NRW (Datei "5-GDB-NRW_43u45u46_GDB-NRW-neu.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip") als Anlage in das zip-File "Anlagen zur Zentralen Revisionsliste - ALKIS Pflege NRW" .

Eine Umsetzung/Übernahme in die ALKIS-Verfahrenslösungen soll erst nach Bereitstellung der neuen Modell- und Schemadateien erfolgen.

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Page 23: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 23 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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1 2/2/2012 KB Lippe F PS 9/11/2012 e

2 9/4/2012 P PS 9/11/2012 e

32 11/27/2009 P PS 12/4/2009 e

4-KOM-OK-NRW

Die Vorschriften des Pflichtenheftes NRW beschreiben unterschiedliche Festlegungen zur Erfassung der Modellart im Bereich der Objektart "Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht" im Zusammenhang von Bodenordnungsverfahren.Die Anlage 2/Anlage 6 "Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung" legt auf der Seite 27 Abschnitt 2.13.2.1 Bodenordnungsverfahren folgendes fest:"Erfassung: Die erfassten Objekte sind nur dem Modell Liegenschaftskataster zuzuordnen."Dieser Festlegung widersprechen die Vorgaben der Anlage 4 "Kommunaler Objektartenkatalog NRW -KOM-OK NRW", hier ist für die Objektart "AX_Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht" generell die Modellart NWDKOM vorgesehen.

Der "Kommunale Objektartenkatalog NRW -KOM-OK NRW" ist entsprechend den Festlegungen in Anlage 2/Anlage 6 "Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung" (27 Abschnitt 2.13.2.1 Bodenordnungsverfahren) anzupassen.Bei der Objektart "AX_Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht", Attributart "artDerFestelgung" werden im KOM-OK-NRW die WerteartenUmlegung nach dem BauGB (1750)Vereinfachte Umlegung (1770)Sanierung (Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst) (1841) Sanierung (1840),Flurbereinigung (Par. 1, 37 FlurbG) (2110), Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (Par. 86 FlurbG) (2120), Unternehmensflurbereinigung (nach Par. 87 oder 90 FlurbG) (2130), Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (Par. 91 FlurbG) (2140) Freiwilliger Landtausch (Par. 103a FlurbG) (2150) Flurbereinigungsgesetz (2100)gestrichen.

Umsetzung s. neue Rev-Nr. 4-KOM-OK-NRW_2

4-KOM-OK-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Nutzer der bisher in NRW zum Einsatz kommenden ALKIS-Verfahrenslösungen haben sich über die Erweiterung der Kommunalen Ergänzungen für NRW abgestimmt und das Ergebnis zur durch Geobasis NRW, Dez. 71.02 zugesagten modellseitigen Umsetzung und Ableitung der für die Implementierung erforderlichen Dateien bereitgestellt.

Seitens Geobasis NRW, Dez. 71.02 wurden die abgestimmten Erweiterungen in das Modell eingepflegt und eine neue Schemadatei (KOM-OK-Erg-NRW.xsd mit zugehörigen CodeLists), eine neue Katalogdatei (KOM-OK-Erg-NRW.html ) sowie die neue Profildatei (KOM-OK-Erg-NRW_NWDKOM_OKMAX_20120904_export.3ap) erzeugt und auf der ALKIS-Extranet-Seite der BR Köln unter Anlage 4 zum Pflichtenheft bereitgestellt. Gleichzeitig wurde entsprechend der Meldung 4-KOM-OK-NRW_1 die bisherige Profildatei "NWDKOM_OKMAX_20090721_export.3ap" modifiziert und die neue als "KOM-OK-NRW_NWDKOM_OKMAX_20120904_export_korrigiert.3ap" erzeugt und bereitgestellt. Der Zusatz "korrigiert" im Dateinamen bezieht sich darauf, dass die den Anwendergemeinschaften am 04.09.2012 vorab per Mail zur Verfügung gestellte neue 3ap-Datei "KOM-OK-NRW_NWDKOM_OKMAX_20120904_export.3ap" noch Änderungen erfahren hat.

Die im entsprechenden Modell noch mit der Modellartenkennung "NWDKOM" gekennzeichneten Werte "Umlegung nach dem BauGB (1750), Vereinfachte Umlegung (1770), Sanierung (Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst) (1841), Sanierung (1840)" gehören jetzt nicht mehr dem Profil NWDKOM_OKMAX an und sind in der neuen 3ap-Datei auskommentiert (eine Löschung der Modellart hätte auch hierfür eine neue Schemadatei zur Folge gehabt, was zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vertretbar schien).

Die Übrigen in 4-KOM-OK-NRW_1 genannten Bezeichner/Werte tragen im entsprechenden Modell nicht die Modellartenkennung "NWDKOM". In der neuen 3ap-Datei "KOM-OK-NRW_NWDKOM_OKMAX_20120904_export_korrigiert.3ap" sind als weitere Änderungennoch folgende Elemente auskommentiert worden, die im KOM-OK-NRW keine Relevanz haben:AX_Soll --- Objektart/Datentyp, AX_Soll/name --- Attributart, AX_Soll/qualitaetsangaben --- Attributart ( Relationsarten, wo die Relationspartner nicht die Modellart NWDKOM tragen)AX_Lagefestpunkt/istIdentischMitHFP --- RelationsartAX_Lagefestpunkt/unterschiedlicherBezugspunktMitHFP --- RelationsartAX_Hoehenfestpunkt/istIdentischMitSFP --- RelationsartAX_Hoehenfestpunkt/unterschiedlicherBezugspunktMitSFP --- RelationsartAX_Hoehenfestpunkt/unterschiedlicherBezugspunktMitAP --- RelationsartAX_Hoehenfestpunkt/istIdentischMitRSP --- RelationsartAX_Referenzstationspunkt/istIdentischMitHFP --- Relationsartsowie alle Elemente zu AX_GNSSEmpfaenger und AX_GNSSAntenne (gehören zu OA AX_Referenzstationspunkt, die nicht NWDKOM trägt)

5-GDB-NRW

Bezirksreg. Düsseldorf

In der Zentalen Revisionsliste - altes Format (30.07.2009) wurde im Blatt "5 Grunddatenbestand NRW" unter Nr. 31 angegeben, dass in den den GDB wiedergebenden Dokumenten in der OA 53001 in der AA bauwerksfunktion der Bezeichner/Wert "Widerlager/1845" als zum GDB gehörend angegeben würde. In der mit Stand 22.07.2009 veröffentlichten Liste "Grunddatenbestand NRW Änderungsliste nach 1.1" sind unter den Nrn. 6-0-250 und 6-0-251 diese Änderungen als vorgenommen angegeben, aber in der mit gleichem Datum veröffentlichten "Anlage 1 zum Stufenkonzept - Tabelle ALKIS-Grunddatenbestand NRW" (s. Anlage 5 des Pflichtenhefts NRW) ist dieser Bezeichner/Wert nicht aufgeführt (in "Anlage 2 zum Stufenkonzept - Umschlüsselungen ..." hingegen schon).

Die widersprüchlichen Angaben in den den GDB NRW wiedergebenden Dokumenten wurden beseitigt (versehentlich vergessene Änderung entsprechend Nr. 6-0-250 nachgeholt), indem in der Datei "GDB_6-0_formatiert_20090722.pdf" in der OA 53001 in der AA bauwerksfunktion der Bezeichner/Wert "Widerlager/1845" eingefügt wurde (Version und Dateiname wurde beibehalten, aber Stand aktualisiert).

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 24 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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33 12/4/2009 P PS 12/4/2009 e

34 11/26/2009 ibR P PS 12/14/2009 u

35 9/8/2010 KB Krefeld P PS u

36 5/19/2011 P PS u

37 7/21/2011 KB Dortmund P PS u

5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Es wurde festgestellt, dass in den den Grunddatenbestand NRW wiedergebenden Dokumenten bei der OA 21001, AXPerson für die Relation "hat" widersprücjhliche Angaben gemacht werden. So ist diese Relation in der "Anlage 1 zum Stufenkonzept - Tabelle ALKIS-Grunddatenbestand NRW" (s. Anlage 5 des Pflichtenhefts NRW) und im ALKIS-OK NRW (Grunddatenbestand) aufgeführt und somit als zum GDB NRW gehörend angegeben, jedoch in der "Anlage 2 zum Stufenkonzept - Umschlüsselungen vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW bzw. Grunddatenbestand AdV" (s. Anlage 5 des Pflichtenhefts NRW) nur mit "MAX NRW" gekennzeichnet.

Die widersprüchlichen Angaben in den den GDB NRW wiedergebenden Dokumenten wurden beseitigt indem in der Datei "GDB_6-0_formatiert_20090722.pdf" in die entsprechende Zeile gelb eingefärbt wurde und dort in der Spalte 8 der Hinweis "In NRW nicht zu führen Aufgeführt, da Grunddatenbestand der AdV" eingefügt wurde (Version und Dateiname wurde beibehalten, aber Stand aktualisiert).

Die Relation "hat" bei der OA 21001, AX_Person gehört in NRW nur zum Maximalumfang. Sie gehört jedoch zum Grunddatenbestand der AdV und lässt sich daher im Modell für das Profil "DLKM_NRW_GDB" nicht auskommentieren und ist dadurch im abgeleiteten ALKIS-OK NRW enthalten.

5-GDB-NRW

Die Anlassart '010403 - Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart' ist weder Bestandteil des Grunddatenbestandes noch des ALKIS-OK NRW (Maximalprofil).

Beschluss der AG Pflichtenheft (vom 31.08.09): Der Anlass 010403 „Veränderung der Tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart“ ist im GP 11 (wieder) aufzunehmen. Daher wird auch in den Grunddatenbestand relevanten Dokumenten die Anlassart 010403 wieder zum Grunddatenbestand aufgenommen.

5-GDB-NRW

Die in der Umschlüsselungstabelle bei 31001 AX_Gebauede als "OA" gekennzeichneten Attributwerte zum Attribut 'zustand' ZUS: 2200, 2300, 3000 und 4000 müssen mit "enfällt" gekennzeichnet werden. Nur so können diese bei einer Umschlüsselung des Maximalprofils auf den GDB-NRW entfallen.siehe auch Rev.nr. 6-SK_207

Hierbei handelt es sich um einen Fehler in der Umschlüsselungstabelle, da Gebäude mit Zustand ZUS 3000 'Geplant und beantragt' bzw. 4000 'Im Bau' nicht in den Standardausgaben Flurkarte NRW und ABK dargestellt werden sollen. Auf die Darstellung der Gebäude mit den Werten 2200 'Verfallen, zerstört' sowie 2300 'Teilweise zerstört' wird ebenfalls verzichtet.In folgendem Dokument wird der Fehler wie folgt beseitig, um die Ausfilterung der Objekte für den Bestandsdatenauszug auf den Grunddatenbestand durchführen zu können:

Folgende Änderung wird in der Anlage 5 Umschlüsselungstabelle (Anl. 2 zum Stufenkonzept Stand: 22.07.2009) vorgenommen:In den Zeilen 1243 bis 1246 werden die 4 o. g. Attributwerte jeweils in der Spalte Q mit "entfällt" anstelle "OA" gekennzeichnet.siehe auch Rev.nr. 6-SK_207

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5-GDB-NRW

Anwendergemeinschaft AED-SICAD

Antrag der AG_Erhebung und Fortführung auf Ausgabe der Anschrift aus AX_Anschrift 21003 in den Nachweisen der Liegenschaftsbeschreibungen in NRWs. Rev.-Nr. 6-SK_163

In der Sitzung des Lenkungsgremiums ALKIS NRW vom 05.04.2011 wurde beschlossen, dass die aktuellen Anschriften in den ALKIS Bestandsdaten NRW zu führen sind, wenn diese der Katasterbehörde bekannt sind. Aus dieser Festlegung ergibt sich die Erfordernis die Objektart AX_Anschrift im Grunddatenbestand NRW (mit dem entsprechenden Hinweis: „…wenn diese der Katasterbehörde bekannt sind“) aufzunehmen (und in den NRW Standardausgaben (dazu gehört auch die Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW-siehe 6-SK_212), zu präsentieren). s. Rev.-Nr. 6-SK_163

Die den Grunddatenbestand NRW festlegenden (Anlage 5 zum Pflichtenheft - Stufenkonzept, Anlage 1 zum Stufenkonzept, Anlage 2 zum Stufenkonzept) sowie die diesen widergebenden Dokumente (Anlage 3 zum Pflichtenheft - ALKIS-OK NRW (Grunddatenbestand), .3ap-Datei für Profil DLKM_NRW_GDB) werden entsprechend fortgeschrieben.

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5-GDB-NRW

Die Vorgabe Anlage 5 Grunddatenbestand NRW - Anlage 2 zum Stufenkonzept -Umschlüsselung von Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW bzw. Grunddatenbestand AdV des Pflichtenheftes NRW ist im Bereich der Tatsächlichen Nutzung "AX_UnlandVegetationsloseFlaeche (43007) -Funktion -Gewässerbegleitfläche-" zu berichtigen.Die Wertearten "Bebaute Gewässerbegleitfläche (1110)" und "Unbebaute Gewässerbegleitfläche (1120)" sind nicht nach OA, sondern zur Werteart "Gewässerbegleitfläche (1100)" umzuschlüsseln, damit bei der Überführung der Tatsächlichen Nutzung zur Wirtschaftsart die korrekte Wirtschaftsart "Verkehrsfläche" dokumentiert wird.

Die Anlage 2 der Anlage 5 des Pflichtenheftes NRW wird wie folgt berichtigt:

Die Funktion "Bebaute Gewässerbegleitfläche (1110) wird auf die Funktion "Gewässerbegleitfläche (1100) umgeschlüsselt. In der Spalte "Q " wird "OA" in "1100" geändert.Die Funktion "Unbebaute Gewässerbegleitfläche (1120) wird auf die Funktion "Gewässerbegleitfläche (1100) umgeschlüsselt. In der Spalte "Q " wird "OA" in "1100" geändert.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 25 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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38 5/26/2011 F PS u

39 5/26/2011 F PS u

40 5/26/2011 F PS u

41 7/15/2011 F PS u

42 4/1/2011 KB Lippe F PS u

5-GDB-NRW

Bezirksreg. Düsseldorf

Das Bauteil Keller mit der Bauart BAT "2000" ist in der Umschlüsselungstabelle vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW (Anlage 2 zum Stufenkonzept) mit "9999" 'Sonstiges' in der Spalte Q angegeben.Beim Attribut OFL 'Lage zur Erdoberfläche' besagt die Definition beim Wertes "1200" 'Unter der Erdoberfläche' folgendes:"Diese Werteart darf nur mit den Bauarten 'Keller' und 'Tiefgarage' vorkommen."

Somit besteht ein Widerspruch zwischen der Anlage 2 und der nach Schema nur für 'Keller' und 'TG' zulässigen Belegung von OFL mit dem Wert 1200.Besitzt das AX_Bauteil 'Keller' das Attribut OFL=1200 so darf es nicht in '9999' umgeschlüsselt werden.

Siehe auch Rev.nr. 6-SK_252

Das ist korrekt, es handelt sich um einen Fehler in der Umschlüsselungstabelle (Anlage 2 zum Stufenkonzept)Es ist nicht möglich Keller pauschal in '9999' umzuschlüsseln, da eine mögliche OFL-Belegung mit dem Wert 1200 dem entgegen steht.

Gemäß einer gemeinsamen Besprechung der 5 Bezirksregierungen vom 13.03.2008 wird die Auffassung vertreten, dass Gebäudeobjekte, die nicht zum Grunddatenbestand zählen, von den Katasterbehörden nicht im Liegenschaftskatatster nachgewiesen werden müssen.Es wird daher auf eine Darstellung in der Standardausgabe Flurkarte NRW verzichtet. Keller, die trotzdem im Katasternachweis nachgewiesen werden, können auf besondere Anforderung hin in einem eigens definierten Ausgabeprodukt als "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" mit ausgegeben werden.

Die Anlage 5 des PH und dort die Anlage 2 zum Stufenkonzept (Stand 22.07.2009) wird zwecks Bereinigung des Widerspruches wie folgt geändert:In Zeile 1269 wird in Spalte Q die 9999 gestrichen und "entfällt" eingetragen.

Mit dieser Änderung sind gleichzeitig Änderungen in der Anlage 6 zum PH vorzunehmen.Siehe auch Rev.nr. 6-SK_252

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5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Beim Attribut 'Name' der Objektart 42009 AX_Platz ist in der Umschlüsselungstabelle vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW (Anlage 2 zum Stufenkonzept) in der Zeile 1627 in Spalte Q ein "OA" angegeben.

Das Attribut 'Name' gehört bei 42001 AX_Strassenverkehr, 42006 AX_Weg und 42009_AX_Platz zum GDB. Aber nur bei 42001 ist die Eintragung in der Spalte Q "ok". Muss es bei 42006 AX_Weg und 42009 AX_Platz konsequenterweise nicht auch "ok" anstatt "OA" lauten, da Attribute, die zum GDB gehören, auch einheitlich bei einer Reduzierung auf den GDB in diesem enthalten sein sollten?

Hierbei handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Kopierfehler, der wie folgt bereinigt wird:

Es ist nicht sinnvoll, die OA AX_Weg und AX_Platz anders als die Objektart AX_Straßenverkehr zu behandeln, da alle drei Objektarten den Namen aus einer AX_Lagebezeichnung heraus erhalten. (Der Datentyp des Attributs 'Name' wurde damals seitens der AdV aufgrund der Übereinstimmung zwischen 12001 und den Namen der Verkehrsflächen als AX_Lagebezeichnung definiert). In Anlage 5 des PH wird die Anlage 2 zum Stufenkonzept wird daher wie folgt geändert:

In Zeile 1619 wird anstatt OA ein "ok" in der Spalte Q eingefügt.In Zeile 1627 wird anstatt OA ein "ok" in der Spalte Q eingefügt.

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5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Beim Attribut 'Objekthoehe' der Objektart 61001 AX_BoeschungKliff und 61003 AX_DammWallDeich ist in der Umschlüsselungstabelle vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW (Anlage 2 zum Stufenkonzept) in der Zeile 2175 sowie der Zeile 2203 jeweils in Spalte Q ein "OA" angegeben.

Das Attribut 'Objekthoehe' wurde im Verlauf der einzelnen GDB-Tabellensichtungen zum GDB NRW erklärt. Muss es daher nicht "ok" bei einer Umschlüsselung auf den GDB NRW heißen?

Hierbei handelt es sich um einen Fehler. Die Spalte Q wurde versehentlich nicht mit abgeändert. Der Fehler in der Anlage 5 des PH wie folgt bereinigt:Die Anlage 2 zum Stufenkonzept wird wie folgt geändert:

In Zeile 2175 wird anstatt OA ein "ok" in der Spalte Q eingefügt.In Zeile 2203 wird anstatt OA ein "ok" in der Spalte Q eingefügt.

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5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

In der Umschlüsselungstabelle vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW ("Anlage 2 zum Stufenkonzept" in Anlage 5 zum Pflichtenheft) wird 31001 GFK 3220 "Badegebäude" nach GFK 3000 "Gebäude für öffentliche Zwecke" umgeschlüsselt. Sinnvollerweise sollte GFK 3220 "Badegebäude" aber nach GFK 3200 "Gebäude für Erholungszwecke" umgeschlüsselt werden.

In der zur Anlage 5 des PH gehörenden Anlage 2 zum Stufenkonzept (Datei "ALKIS_6-0_NRW_Umschluesselungen_20090722.xls") wird in Zeile 1162 in der Spalte Q "3000" durch "3200" ersetzt.

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5-GDB-NRW

Die Prüfung mit einer EQK soll erkennen, wenn bei Nebengebäuden wie Schuppen, Garage u.a. die Relationsart mit der Bezeichnung "hat", Zielobjektart AX_LagebezeichnungMitPseudonummer, nicht belegt ist. Diese Relation ist aber zwingend erforderlich (u.a. aufgrund Problemen bei der Rückmigration nach EDBS*).Das Fehlen dieser Relation sollte in der EQK als Fehler ausgewiesen werden.

Für NRW wird festgelegt, dass bei AX_Gebaeude eine der Relationen "hat" oder "zeigtAuf" vorhanden sein muss, d.h. jedes Gebäude in NRW muss eine LagebezeichnungMitHausnummer oder LagebzeichnungMitPseudonummer haben. Gilt auch für AX_Turm - hier nur Relation "zeigtAuf" .

Begründung:Damit das Produkt Georeferenzierte Gebäudeadresse fehlerfrei und vollständig erzeugt werden kann, müssen beide Relationen zum Grunddatenbestand werden. Bisher fehlt in den Vorgaben für ALKIS eine eindeutige Formulierung, die das Festhalten an der bereits in der ALK üblichen Vorgehensweise der Vergabe einer eindeutigen Bezeichnung der Gebäude über ein Gebäudekennzeichen vorgibt. Durch die nachfolgend aufgeführten Änderungen wird dies nachgeholt und der Erhebungserlass muss dies auch aufnehmen.

Folgende Änderung wird in der Anlage 2 zu Anlage 5 zum Pflichtenheft vorgenommen:In Anlage 2 zum Stufenkonzept - Umschlüsselungen vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW bzw. Grunddatenbestand AdV (Datei "ALKIS_6-0_NRW_Umschluesselungen_20090722.xls") wird in den Zeilen 1260, 1261 und 1790 in Spalte A der bisherige Text "MAX NRW" durch "GDB NRW" ersetzt und gleichzeitig werden die Zeilen 1260, 1261 und 1790 grün gefärbt. In Spalte N wird "(NRW)" neu eingefügt.

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Page 26: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 26 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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43 4/1/2011 F PS u

44 5/14/2012 F PS u

45 05.06..2012 P PS u

5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Hinblick auf eine sinnvolle Bearbeitungsvereinfachung im Zusammenhang mit der Änderung von Dienststellenangaben beim Flurstück wurde im Migrationskonzept NRW die Möglichkeit eröffnet, im Zuge der Ersteinrichtung die Abbildung der fachlichen Zuständigkeit bei AX_Gemarkung bzw. AX_GemarkungsteilFlur zu realisieren. Dadurch ergibt sich, wenn alle Flurstücke z.B. einer Flur oder einer Gemarkung zu einem Finanzamtsbezirk gehören und dessen Zuständigkeit bei der Flur oder Gemarkung abgelegt ist, dass ggf. bei einer Zusammenlegung von zwei Finanzämtern nur einmal die Dienststelle bei AX_Gemarkung bzw. GemarkungsteilFlur geändert werden muss und nicht x-mal bei jedem einzelnen Objekt AX_Flurstueck. Die Migration der Informationen aus dem ALB zum einzelnen Objekt AX_Flurstueck konnte dann auf die Ausnahme beschränkt bleiben, dass eine fachliche Zuständigkeit über eine Gemarkung bzw. Gemarkungsteil/Flur nicht abgebildet werden kann.

Um dem beschriebenen Umstand Rechnung zu tragen und damit in einem aufnehmenden System berücksichtigt werden kann, dass in über NBA-Verfahren abgegebenen Daten bei einem AX_Flurstueck das Attribut “zustaendigeStelle“ fehlen kann, wenn die Information bei AX_Gemarkung oder AX_GemarkungsteilFlur vorhanden ist, muss gewährleistet sein, dass die Information über eine zuständige Stelle vorhanden ist. Hieraus leitet sich ab, dass bei AX_GemarkungsteilFlur das Attribut “gehoertZu“ in NRW zum GDB erhoben werden muss.

Um den vorgeschlagenen Bearbeitungsweg zu ermöglichen, wird dem Lenkungsgremium ALKIS NRW zur nächsten Sitzung am 05.06.2012 vorgeschlagen, die Attributart “gehoertZu“ in der Objektart „AX_GemarkungsteilFlur, 73008“ in den Grunddatenbestand NRW aufzunehmen.

Gemäß Beschluss des Lenkungsgremiums ALKIS-NRW vom 05.06.2012 wird bei der Objektart „AX_GemarkungsteilFlur, 73008“ die Attributart “gehoertZu“ in den Grunddatenbestand NRW aufgenommen.

Alle den Grunddatenbestand wiedergebende Dokumente werden bezüglich dieser Entscheidung, bisheriger Revisionsmeldungen/Beschlüsse sowie der weiteren Beschlüsse aus der Lenkungsgremiumssitzung vom 05.06.2012 fortgeschrieben und nach Überarbeitung neu veröffentlicht.

Zur Information wird die vom Lenkungsgremium ALKIS NRW beschlossene neue Festlegung des Grunddatenbestandes NRW (Datei "5-GDB-NRW_43u45u46_GDB-NRW-neu.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip") als Anlage in das zip-File "Anlagen zur Zentralen Revisionsliste - ALKIS Pflege NRW" ebenso eingefügt, wie die beschlossene Liste der Änderungen/Erweiterungen des Maximalumfangs Liegenschaftskataster NRW(Datei "3-OK-MAX-NRW_1_OK-MAX-NRW_Erweiterungen.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip").

Eine Umsetzung/Übernahme in die ALKIS-Verfahrenslösungen soll erst nach Bereitstellung der neuen Modell- und Schemadateien erfolgen.

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5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Gemäß der Anlage 2 zum Stufenkonzept wird beim AX_Grenzpunkt 11003 das Attribut ABM 1700 'Punkt dauerhaft und gut erkennbar festgelegt' für den Grunddatenbestand zurzeit nach 1000 'Marke, allgemein' umgeschlüsselt.Da der Punkt jedoch gemäß den Abbildungsregeln des NRW-SK wie ein Grenzpunkt mit ABM 9500 'Ohne Marke' nur mit einem Punkt und nicht mit einem Kreis dargestellt werden soll, wäre es korrekt, wenn dieser Attributwert anstatt nach 1000 in den Wert 9500 umgeschlüsselt werden würde.

Die Zeile 92 der Anlage 2 zum Stufenkonzept - Umschlüsselungen vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW bzw. Grunddatenbestand AdV wird wie folgt geändert:

ABM 1700 Punkt dauerhaft und gut erkennbar festgelegt: in Spalte Q wird der Wert 1000 durch den Wert 9500 ersetzt.

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5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im AdV Beschluss 121/6 gemäß Nr. 5.1 der GO-AdV 2005werden die Länder gebeten, soweit noch nicht erfolgt, die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile unverzüglich in das Liegenschaftskataster zu übernehmen (§ 14 BodSchätzG).

In Abstimmung mit der Finanzverwaltung wurde festgelegt, dass diese die Lageinformationen der Grablöcher digitalisieren und an die KB liefern wird.

Damit diese Informationen dann im Liegenschaftskataster geführt werden können, ist es erforderlich, dass die Objektart „AX_GrablochDerBodenschaetzung, 72003“ in den Grunddatenbestand NRW aufgenommen wird.

Gemäß Beschluss des Lenkungsgremiums ALKIS-NRW vom 05.06.2012 wird bei der Objektart „AX_GemarkungsteilFlur, 73008“ die Attributart “gehoertZu“ in den Grunddatenbestand NRW aufgenommen.

Alle den Grunddatenbestand wiedergebende Dokumente werden bezüglich dieser Entscheidung, bisheriger Revisionsmeldungen/Beschlüsse sowie der weiteren Beschlüsse aus der Lenkungsgremiumssitzung vom 05.06.2012 fortgeschrieben und nach Überarbeitung neu veröffentlicht.

Zur Information wird die vom Lenkungsgremium ALKIS NRW beschlossene neue Festlegung des Grunddatenbestandes NRW (Datei "5-GDB-NRW_43u45u46_GDB-NRW-neu.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip") als Anlage in das zip-File "Anlagen zur Zentralen Revisionsliste - ALKIS Pflege NRW" ebenso eingefügt, wie die beschlossene Liste der Änderungen/Erweiterungen des Maximalumfangs Liegenschaftskataster NRW(Datei "3-OK-MAX-NRW_1_OK-MAX-NRW_Erweiterungen.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip").

Eine Umsetzung/Übernahme in die ALKIS-Verfahrenslösungen soll erst nach Bereitstellung der neuen Modell- und Schemadateien erfolgen.

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Page 27: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 27 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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46 05.06..2012 P PS u

47 7/4/2012 MKULNV NRW F PS u

6-SK 98 1/8/2009 AED-SICAD P PS o

6-SK 133 7/9/2009 in Bearbeitung P PS o

5-GDB-NRW

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Auf Grund von Überlegungen zur Harmonisierung von ALKIS - ATKIS werden größere Veränderungen im Grunddatenbestand NRW vorgeschlagen.

Im Sinne der fachlich gewollten Harmonisierung soll der Grunddatenbestand NRW geändert werden.

Gemäß Beschluss des Lenkungsgremiums ALKIS-NRW vom 05.06.2012 wird bei der Objektart „AX_GemarkungsteilFlur, 73008“ die Attributart “gehoertZu“ in den Grunddatenbestand NRW aufgenommen.

Alle den Grunddatenbestand wiedergebende Dokumente werden bezüglich dieser Entscheidung, bisheriger Revisionsmeldungen/Beschlüsse sowie der weiteren Beschlüsse aus der Lenkungsgremiumssitzung vom 05.06.2012 fortgeschrieben und nach Überarbeitung neu veröffentlicht.

Zur Information wird die vom Lenkungsgremium ALKIS NRW beschlossene neue Festlegung des Grunddatenbestandes NRW (Datei "5-GDB-NRW_43u45u46_GDB-NRW-neu.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip") als Anlage in das zip-File "Anlagen zur Zentralen Revisionsliste - ALKIS Pflege NRW" ebenso eingefügt, wie die beschlossene Liste der Änderungen/Erweiterungen des Maximalumfangs Liegenschaftskataster NRW(Datei "3-OK-MAX-NRW_1_OK-MAX-NRW_Erweiterungen.pdf" im zip "3-OK-MAX-NRW_1-und-5-GDB-NRW_43u45u46.zip").

Eine Umsetzung/Übernahme in die ALKIS-Verfahrenslösungen soll erst nach Bereitstellung der neuen Modell- und Schemadateien erfolgen.

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5-GDB-NRW

Bei den Hinweisen auf Flurbereinigungsverfahren z.B. im Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW findet eine Umschlüsselung beim Objekt "BauRaumOderBodenordnungsrecht" Attributart "ArtDerFestlegung" der Wertearten der einzelnen Flurbereinigungsverfahrensarten (2110-2150) auf die Werteart "Flurbereinigungsgesetz (2100)" statt. Es findet damit eine Reduzierung vom Maximalprofil auf die Vorgaben des Grunddatenbestandes statt und dient einer einheitlichen Darstellung.Das Maximalprofil kennt weitere Verfahrensarten, die in NRW zur Anwendung kommen und von einigen Katasterbehörden erfasst werden; dieses sind folgende Wertearten:Verfahren nach dem Gemeinheitsteilungsgesetz (GTG) (2160)Verfahren nach dem Gemeinschaftswaldgesetz (GWG) (2170)Freiwilliger Nutzungstausch (2180)In den Bereichen der Katasterämter Siegen und Olpe laufen nach dem GWG, im Bereich des Katasteramtes KB Paderborn soll in diesem Jahr ein Verfahren nach dem GTG eingeleitet werden.Das Katasteramt Siegen konnte die Attributart "ArtDerFestlegung" mit dem Wert "2170" erfassen. Auf dem Bestandsnachweis NRW wird diese Festlegung jedoch nicht angezeigt.

Die vorgenannten Wertearten müssen auch in den Auszügen dargestellt, bzw. bei einer Umschlüsselung berücksichtigt werden. Andernfalls wäre z.B. im Bestandsnachweis kein Hinweis zu finden, dass ein Flurstück einer Bodenordnung unterliegt.

Die Anlage 5 Grunddatenbestand NRW und dort die Anlage 2 zum Stufenkonzept -Umschlüsselungen vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW bzw. Grunddatenbestand AdV des Pflichtenheftes NRW wird zur Objektart AX_BauRaumBodenordnungsrecht (71008) wie folgt berichtigt:In der Spalte Q (Umsetztabelle Maximalprofil NRW -Grunddatenbestand NRW) wird der Wert "entfällt" durch den Wert 2100 (Flurbereinigungsgesetz) bei den Wertearten 2160 (Verfahren nach dem Gemeinheitsteilungsgesetz), 2170 (Verfahren nach dem Gemeinschaftswaldgesetz) und 2180 (Freiwilliger Nutzungstausch) ersetzt.

siehe auch Rev.nr. 6-SK 285

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Betr.: Fortführungsnachweis – Graphik(en) als Anlage(n) zum FortführungsnachweisDie aktuelle Vorgabe des Pflichtenheftes ALKIS NRW ist bezüglich der in den Fortführungsnachweis eingebetteten Fortführungsfall-spezifischen Graphik für größere Vermessungssachen (z.B. Straßenschlussvermessung) nicht praktikabel. So kann beispielsweise bei langgestreckten Flurstücken aufgrund des kleinsten möglichen Maßstabs 1:2000 und der Beschränkung der Formatierung auf DINA4 (identisch mit Textteil) die geänderte Situation oft nicht vollständig dargestellt werden.Vorschlag:Als Alternative zu der Variante der Fortführungsfall-spezifischen Graphik sollte es auch möglich sein, für ein oder mehrere Fortführungsfälle eine oder mehrere Anlagen zu referenzieren, die eine Fortführungsnachweis- Graphik auch in größeren DIN- Formaten A3-A0 darstellen. Das Format dieser Ausgaben wäre festzulegen.

In anderen Bundsländern ist die Fortführungsnachweis- Graphik ein eigenständiges Dokument als Anlage zum textlichen Teil des Fortführungsnachweises, in welchem die gesamten Änderungen aller Fortführungsfälle des Nachweises dokumentiert werden.

in BearbeitungVorschlag: Optional soll eine Grafik (oder aufgeteilte bei Straßenschlussvermessungen) für einen Fortführungsnachweis ausgegeben werden.

in Bearbeitung

Bezirksreg. Düsseldorf

Fragen zur Graphik des Fortführungsnachweises anhand eines Beispieles von der Stadt Solingen, siehe hierzu auch die Revisionsmeldung der AED - SICAD vom 8.01.2009.

Es stellt sich die Frage nach eindeutigen Vorgaben zur Lesbarkeit der FN - Graphik, beispielsweise einer Mindesttextgröße, einer Anzeige des Ausgabemaßstabes, graphische Qualität der Darstellung, Zeichenschlüssel u.s.w.

in Bearbeitung

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 28 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 160 10/7/2009 AED-SICAD P PS u

6-SK 162 11/18/2009 P PS 5/31/2012 e

6-SK 163 5/19/2009 P PS 11/15/2011 e

Bei der Gegenüberstellung Tatsächliche Nutzung / Wirtschaftsart in der Standardausgabe Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW ist eine Differenz bei folgender Objektart aufgefallen:41008 FKT 4310 in NRW = Wirtschaftsart 1000 in der AdV Vorgabe Wirtschaftsart = 4000

Die Differenz zur Objektart 41008 Funktion 4310 wird berichtigt, die Werteart Funktion 4310 der Objektart 41008 wird der Wirtschaftsart 4000 zugeordnet.

Diese Korrektur ist nicht eignungsprüfungsrelevant, sie ist im Rahmen der Pflege umzusetzen.

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GIS-Consult (smw) - RWTH-Aachen

ABK Teil BII:

Bei der SNR 3406 sind die Koordinatenfestlegungen der Linienposition der Zeichnung 1 und der Flächenposition der Zeichnung 4 scheinbar nicht an den Maßstab 1:5000 angepasst worden. Außerdem ist die Strichstärke bei Zeichnung 2 nicht angepasst. An den genannten Stellen entsprechen die Werte noch den Ausgangswerten in Teil BI. Dies gilt nur für die Festlegungen bei "Farbe", den SW ist i.O.

Bei der SNR 3407 sind (ebenfalls nur für Farbe!) die Koordinatenfestlegungen der Flächenposition der Zeichnung 4 scheinbar nicht an den Maßstab 1:5000 angepasst worden, das betrifft auch die Randlinienbreite.

Im Ursprungsdokument der Version 1.0 ABK_Teil_BII_Signaturenbib_2007_05_31.pdf (Änderungskennungen enthalten) ist die Änderung für SNR 3406 und 3407 enthalten!!! Das Word-Dokument mit Änderungsmodus enthält die Änderung ebenfalls, im daraus entstandenen Dokument der übernommenen Änderungen ist diese dann aber unerklärlicherweise nicht mehr enthalten! Dies ist ein Fehler. (Da das Dokument wiederum Basis für alle weiteren Versionen darstellt, fehlt die Änderung an dieser Stelle auch im aktuellen Dokument V2.1 vom 29.09.2009).Teil BII:Im Farbabschnitt werden die folgenden Änderungen erneut bei derSNR 3406 eingefügt:Strichstärke: 35Linienposition: -217,42 253,68; 124,124 -87,85 -310,60 362,40; 177,32 -125,50Reihenfolge der Zeichnung: 1...Strichstärke: 3550Linienabschluss: Rund...Flächenposition: Polygon –280,028 –110,12; -247,849 21,04; -54,81 –172,00; -136,486 –253,67–400,04 –157,32; -354,07 30,06; -78,30 –245,72; -194,98 –362,39Reihenfolge der Zeichnung: 4

Für SNR 3407 wird im Farbabschnitt folgende Änderung erneut eingefügt:Flächenposition: Rechteck –70 0; 420 0; 420 -140; -70 –140–100 0; 600 0; 600 -200; -100 –200 Flächenfarbe: Keine FlächenfüllungRandlinie - Breite: 3550

Anwendergemeinschaft AED-SICAD

Antrag der AG_Erhebung und Fortführung (Ausgabe der Anschrift aus AX_Anschrift 21003 in den Nachweisen der Liegenschaftsbeschreibungen in NRW):

In Erweiterung des Bestandsnachweises, des Flurstücks- undEigentümernachweises sowie des Grundstücksnachweises ist es sinnvoll, dass dieAnschrift des Eigentümers/Erbbauberechtigten mit ausgegeben wird.Da viele Katasterbehörden die Anschriften gespeichert haben und auch fortlaufendaktualisieren ist es für den Nutzer des Liegenschaftskatasters von Vorteil, wenn dieAnschrift auch im Nachweis mit ausgegeben wird.Die Entscheidung, ob die Anschriften mit ausgegeben werden und wenn ja welche,soll bei der Katasterbehörde liegen.Ein Hinweis auf die Herkunft der Adressen ist nach Ansicht der AG in demZusammenhang nicht erforderlich.

Bzgl. des Revisionsantrages "Anschriften in NRW-Nachweisen" hat die PG Pflichtenheft in der Sitzung vom 18.03.2009 entschieden, den Antrag erst nach Abschluss der Eignungsprüfung zu bearbeiten, um die Eignungsprüfung mit den bestehenden Vorgaben zügig in 2009 zum Abschluss zu bringen.

Den Katasterbehörden ist es unbenommen mit der Verfahrenslösung, wie im NRW-Pflichtenheft unter Punkt 6.4 'Teilprozess Aufbereitung' vorgesehen, eine Listenausgabe, z.B. für die Abgabe von Anschriften oder auch Geburtsdaten an ÖbVI, zu erzeugen oder einen entsprechenden Bestandsdatenauszug abzugeben.

In der Lenkungsgremiumssitzung vom 05.04.2011 wurde beschlossen, dass die aktuellen Anschriften in den ALKIS Bestandsdaten NRW zu führen sind, wenn diese der Katasterbehörde bekannt sind. Aus dieser Festlegung ergibt sich die Erfordernis die Objektart AX_Anschrift im Grunddatenbestand NRW (mit dem entsprechenden Hinweis: „…wenn diese der Katasterbehörde bekannt sind“) aufzunehmen und in den NRW Standardausgaben (dazu gehört auch die Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW-siehe 6-SK_212), zu präsentieren.In den ALKIS Bestandsdaten können mehrere Anschriften zu einem Eigentümer hinterlegt werden, z.B. Anschriften, die vom Grundbuch übermittelt werden und/oder aktuelle Anschriften, die das Katasteramt recherchiert. In den NRW Ausgabeprodukten wird eine Anschrift zu einem Eigentümer präsentiert. Die Auswahl der darzustellenden Anschrift im Nachweis erfolgt über das Qualitätsmerkmal „AX_DQOhneDatenerhebung (21011)“, wenn mehrere Anschriften zu einem Eigentümer geführt werden. Falls mehrere Anschriften unterschiedlicher Herkunft (Grundbuch und Kataster) vorliegen, wird die des Katasters ausgegeben.

Die ausführlichen Erläuterungen sind dem zip.Dokument "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_163_Anschrift.pdf" zu entnehmen.

Page 29: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 29 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 164 11/18/2009 P PS 5/31/2012 e

6-SK 165 11/25/2009 P PS 5/31/2012 e

6-SK 166 10/27/2009 P PS 5/31/2012 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Teil CI: Kartenrahmen DIN A2-A0

In den beiden PDF-Dokumenten- Teil CI: Präsentationsregeln- Teil CI: Präsentationsregeln ohne Änderungskennungfehlt jeweils auf der S. 6 eine Textbox mit den Randangaben für das Format DIN A2, A1, A0 hoch, obwohl diese in den Word-Dokumenten, aus denen die PDF-Version abgeleitet worden ist, sehr wohl enthalten ist!!!

Dieses Problem tritt leider immer wieder einmal bei Grafiken/Textboxen auf, ist aber nicht lokalisierbar. (Es ist daher immer sinnvoll, auch die Dokumente mit Änderungskennung bei Unklarheiten anzuschauen, diese werden ja immer mit veröffentlicht.)

Die fehlende Box enthält folgende Angaben:

DIN A2, A1, A0 hoch:

- links Heftrand 20 mm- Rand rechts 10 mm- Rand oben 10 mm- Rand unten 10 mm

Sie wird noch einmal komplett neu erzeugt und ist dann im nächsten PDF-Dokument (hoffentlich) mit enthalten.

(Hierbei handelt es sich nur um eine rein redaktionelle Änderung, da die Werte mit der anderen Box identisch sind und die Faltweise in beiden Fällen gleich ist. Daraus ergeben sich die gleichen Randvorgaben für das Hoch- und Querformat von selbst.)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Anlage 8 zur Anlage 6 (Stand 29.09.2009):

Im Dokument müssen folgende Änderungen aufgrund von Revisionsmeldungen nachgezogen werden:- Rev.nr. 26 zur Anlage 5: 14001 AX_Punktort Der KST-Wert 2000 ist seit GDB NRW 1.1.1 vom 22.07.2009) nur noch "N" für NRW --> Zeile löschen- Rev.nr. 6 zur Anlage 5: 21008 AX_Buchungsstelle Das Attribut "beschreibungDesUmfangsDerBuchung" ist seit GDB NRW 1.1 (13.06.2008) nur noch "N" für NRW --> Zeile löschen- Rev.nr. 12 zur Anlage 5: 21008 AX_Buchungsstelle Die Relation "verweistAuf" ist seit GDB NRW 1.1 (13.06.2008) nur noch "N" für NRW --> Zeile löschen- 51001 AX_Turm: Hier fehlt der BWF-Wert 9999 "Sonstiges". Er wurde neu im GDB NRW 1.0 vom 31.05.2007 eingeführt. --> Muss aufgenommen werden

Daneben sind folgende Fehler aufgefallen:- 31001 AX_Gebaeude: Hier fehlen die beiden GFK-Werte 2590 "Gebäude zur Versorgungsanlage" und 2591"Pumpwerk (nicht für Wasserversorgung)". Beide sind von Anfang an MAX NRW und für den GDB in 2500 umzuschlüsseln. --> Werte aufnehmen- 44001 AX_Fliessgewaesser: Hier fehlt der FKT-Wert 8230 "Flussmündungstrichter". Er wurde neu im GDB NRW 1.0 vom 31.05.2007 (korrigiert am 09.08.2007) eingeführt. Er gehört zum MAX NRW und ist für den GDB NRW in 8200 umzuschlüsseln. --> Wert aufnehmen

Es muss geprüft werden, ob die Änderungen auf das FE der AX_Liegenschaftskarte NRW Auswirkungen haben.

Die Anlage 8 zur Anlage 6 (Stand 29.09.2009) wird wie folgt fortgeführt:

- Zeile 125 mit KST 2000: gelöscht- Zeile 426 mit "beschreibungDesUmfangsDerBuchung": gelöscht- Zeile 430 mit Relation "verweist auf": gelöscht- 1 neue Zeile bei 51001 für BWF 9999 "Sonstiges" aufgenommen als (NRW) 1) und mit Hinweis "P" für LK und ABK- 2 neue Zeilen bei 31001 für GFK 2590 und 2591 aufgenommen mit Hinweis "umschlüsseln"- 1 neue Zeile bei 44001 für FKT 8230 aufgenommen mit Hinweis "umschlüsseln"

Änderungen haben KEINE Auswirkungen auf AX_Bestanddatenauszug_S1 und *_S2.Änderungen haben aber Auswirkungen auf nrw_utility.xslt:

Bei folgenden Templates wurden die blaue Zeilen/Zeichen jeweils neu eingefügt:1. bei <xsl: template match="adv:AX_gebaeude" mode="Gebaeude_NRW_GDB" /><xsl:when test="$funktion &gt;= '2528' and $funktion &lt;= '2570'">2500</xsl:when><xsl:when test="$funktion = '2590' or $funktion = '2591'">2500</xsl:when><xsl:when test="$zteilgfk = '261'">2600</xsl:when>

2. bei <xsl: template match="adv:AX_Fliessgewaesser" mode="Fliessgewaesser_NRW_GDB" /><xsl:when test="$funktion = '8210' or $funktion = '8220' or $funktion = '8230'">8200</xsl:when>

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK Teil A, Teil BII, Teil DII:

1. Die SNR 8113, die u.a. für Straßennamen (PO zu 12001 mit ART=Strasse) genutzt wird, ist mit 7 pt zu groß für die ABK-Darstellung.

2. Es findet sich keine Vorgabe dazu, wie breit der weiße Saum, der für die ABK prinzipiell gegen den Grundriss freizustellenden Schriften sowie einzelner Signaturen, definiert ist. Diese Freistellung ist nur in allen Beispielgrafiken erkennbar dargestellt, ist jedoch nicht explizit über eine Größenangabe im Teil A geregelt. Auch im Teil DII ist keine Angabe zu finden.

zu 1.: Die von der AG_Präsentation geforderte Größe von 6 pt ist leider nicht korrekt in den Teil BII eingeflossen. Da 1,75 mm (7 pt) eindeutig zu groß für die Straßennamen sind, muss der Wert für SNR 8113 in 6 pt geändert werden. Dies betrifft den Farb- und den SW-Abschnitt.

zu 2.: Der in Teil A für die Flurkarte NRW erwähnte weiße Saum von 0.2 mm ist auch für die ABK geeignet und vorgesehen. In Teil A wird bei der ABK die generelle Freistellung für Schrift künftig aufgenommen und der Wert für die weiße Saumbreite auf 0.2 mm festgesetzt. Dies ist unbedingt erforderlich, da aufgrund der Dichte der Darstellungselemente oft eine Randberührung der Texte auftritt, die deren Lesbarkeit erschwert. Folgender Text wir daher in Teil A aufgenommen:"Schriften werden in der ABK generell gegen den Grundriss mit einem weißen Saum von 0.2 mm freigestellt, um deren Lesbarkeit aufgrund häufig auftretender Randberührungen zu gewährleisten. Der Wert ist auch für freizustellende Signaturen anzuhalten."

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 30 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 168 10/26/2009 AED-SICAD P PS u

6-SK 169 12/8/2009 AED-SICAD P PS 5/31/2012 e

Im Dokument GeoBasisNRW.xsd Version 3.4 ist die Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" mit der Kardinalität 1:* festgelegt. In der neuesten Version der GeoBasisNRW.xsd ist die Kardinalität der Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" mit 1:1 beschrieben. Nach dieser Beschreibung können nicht mehrere FortführungsfallnummerWLDGGB übergeben werden.

Die Beschreibung des Fortführungsnachweises NWR wird wie folgt angepasst:Änderung der Kardinalität 1:1 auf 1:* bei der Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB".

Präzisierung der Beschreibung zur Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB":"Für die „FortführungsfallnummerWLDGGB“ in NRW sind die Vorgaben ausdem Abgabeformat WLDGGB zu berücksichtigen. (Beschreibung des Konverters)Die Fortführungsfallnummer setzt sich wie folgt zusammen:-Gemarkungsnummer (4 Stellen)-laufende Nummer (5 Stellen)Die „Gemarkungsnummer“ ist aus dem Attribut „fNNummer (15001 FNN)/gemarkungsnummer (15004GEM)“ zu generieren. Die „laufende Nummer“ ist automatisch, gemarkungsweise, aufsteigend und eineindeutig bei 1 beginnend von der Implementierung zu generieren/-verwalten. Die „fortfuehrungsfallnummerWLDGGB“ darf keine Sonderzeichen und Alphazeichen beinhalten. Sie ist mit führenden Nullen anzugeben. Im Fortführungsnachweis ist die „forfuehrungsfallnummerWLDGGB“ jeweils um 1 zu erhöhen und aufsteigend dem entsprechenden „fortfuehrungsfall“ zuzuordnen.Die „forfuehrungsfallnummerWLDGGB“ dient der eindeutigen Zuordnung von „Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW“ zum Fortführungsfall in der entsprechenden WLDGGB.

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In den Skripten für die ABK sind einige Fehler aufgefallen: Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt im Anhang 2 zur Anlage 6 SK-NRW: Anhang 2 für ABK:- NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt:1. Hier heißt es bei 51007 AX_HistorischesBauwerkOderHistorischeEinrichtung: <ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyName>bauwerksfunktion</ogc:PropertyName> <ogc:LowerBoundary><ogc:Literal>1000</ogc:Literal></ogc:LowerBoundary> <ogc:UpperBoundary><ogc:Literal>1400</ogc:Literal></ogc:UpperBoundary> </ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyName>bauwerksfunktion</ogc:PropertyName> <ogc:LowerBoundary><ogc:Literal>1430</ogc:Literal></ogc:LowerBoundary> <ogc:UpperBoundary><ogc:Literal>9999</ogc:Literal></ogc:UpperBoundary> </ogc:PropertyIsBetween>Das Attribut gibt es jedoch nicht, es muss heißen "archaeologischerTyp"2. Bei der Query-Abfrage von AX_Gleis 53006 heißt es einmal <ogc:Or>, müsste es nicht eine <ogc:And>-Bedingung sein?<wfs:Query typeName="AX_Gleis"> : <ogc:Or> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>bahnkategorie</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1400</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>bahnkategorie</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1500</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>bahnkategorie</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1600</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> </ogc:Or>

Im Anhang 2 für die ABK werden folgende Berichtigungen durchgeführt:- NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt:

1. Hier wird das Attribut 'archaeologischerTyp' anstelle von 'bauwerksfunktion' bei 51007 AX_HistorischesBauwerkOderHistorischeEinrichtung eingefügt: <ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyName>archaeologischerTyp</ogc:PropertyName> <ogc:LowerBoundary><ogc:Literal>1000</ogc:Literal></ogc:LowerBoundary> <ogc:UpperBoundary><ogc:Literal>1400</ogc:Literal></ogc:UpperBoundary> </ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyName>archaeologischerTyp</ogc:PropertyName> <ogc:LowerBoundary><ogc:Literal>1430</ogc:Literal></ogc:LowerBoundary> <ogc:UpperBoundary><ogc:Literal>9999</ogc:Literal></ogc:UpperBoundary> </ogc:PropertyIsBetween>

2. Ja, das ist richtig. Die Abfrage bei AX_Gleis wird in eine <ogc:And>-Abfrage geändert:<wfs:Query typeName="AX_Gleis"> : <ogc:And> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>bahnkategorie</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1400</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>bahnkategorie</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1500</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>bahnkategorie</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1600</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> </ogc:And>

Page 31: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 31 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 170 12/8/2009 AED-SICAD P PS 5/31/2012 e

6-SK 171 1/4/2010 KB Dortmund P PS 5/31/2012 e

6-SK 172 1/20/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 173 2/4/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 174 1/27/2010 AED-SICAD P PS u

In den Skripten für die ABK sind einige Fehler aufgefallen:

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S2.xslt im Anhang 2 zur Anlage 6 SK-NRW:

Anhang 2 für ABK:- NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S.xslt:

3. Der Wert '5000' müsste richtigerweise für die Variable $p4 '3000' lauten:

<xsl:when test="$p4='5000'">

4. Die Variable "$IdAndDKKM" in der Filterbedingung für die AP_PTO ist nicht korrekt, es müsste "$IdAndNWABKK5" lauten:

<wfs:Query typeName="AP_PTO"> <ogc:Filter> <xsl:copy-of select="$IdAndDKKM"/> </ogc:Filter> </wfs:Query>

Im Anhang 2 für die ABK werden folgende Berichtigungen durchgeführt:- NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S2.xslt:

1. Das ist korrekt. Der Wert für 1-zu-5000 wird in '3000' geändert:

<xsl:when test="$p4='3000'">

4. Die Variable "$IdAndDKKM" in der Filterbedingung für die AP_PTO ist nicht korrekt. Sie wird in "$IdAndNWABKK5" geändert:

<wfs:Query typeName="AP_PTO"> <ogc:Filter> <xsl:copy-of select="$IdAndNWABKK5"/> </ogc:Filter> </wfs:Query>

Der mit einem Drucker (Kyocera Mita KM 2030 sowie 4030) erzeugte Standardauszug aus dem Liegenschaftskataster ist aufgrund der Randfestlegung in den Vorgaben von 5 mm nicht korrekt zu erzeugen. Die Ausdrucke beginnen erst bei 6,3 mm, was zur Folge hat, dass alle KB Dortmunder Angaben (Wappen, KB Dortmund, Auszug aus dem) oben abgeschnitten werden.Recherchen haben ergeben, dass HP-Drucker erst ab 7 mm drucken können.

Um die fehlerhafte Randabschneidung durch verschiedene Druckertypen zu umgehen, wird der Rand jeweils oben und unten auf 8 mm erhöht. Dadurch verschieben sich z.T. Texte, so dass die Maßvorgaben im Einzelnen angepasst werden müssen. Die Änderungen betreffen die beiden Dateien 400_lk_rahmen_mit_bemassung.pdf und 400_abk_rahmen_mit_bemassung.pdf, die unter nachfolgendem Link eingefügt sind. (Die Dateien 400_lk_rahmen_ohne_bemassung.pdf und 400_abk_rahmen_ohne_bemassung.pdf wurden entsprechend angepasst, werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.)

Details finden Sie unter dem ZIP-File: Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip\6-SK_171_172.zip

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

Im Fertigungsvermerk der Liegenschaftskarte/ ABK ist nicht genügend Platz für längere Kreisnamen vorhanden.Dies betrifft nur die Kopfvorgaben für: DIN A4 hoch, DIN A4 quer (und damit indirekt auch DIN A3 hoch)

Das ist korrekt. Um die Ausgabe längerer Kreisnamen zu ermöglichen werden nachfolgende Dokumente hinsichtlich des Fertigungsvermerks (Position, Maße, Zeilenumbruch) abgeändert: 400_lk_rahmen_mit_bemassung.pdf400_lk_DinA4_rahmen_quer_mit_bemassung.pdf400_abk_rahmen_mit_bemassung.pdf400_abk_DinA4_rahmen_quer_mit_bemassung.pdf(Die Dokumente *_ohne_bemassung.pdf wurden entsprechend angepasst, werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.)

Details finden Sie unter dem ZIP-File: Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip\6-SK_171_172.zip

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

Im Signaturenkatalog für die ABK ist folgende Unstimmigkeit aufgefallen:

Die Präsentationsregel entspricht bei "Amtliche Basiskarte NRW 1 : 5000" nicht dem Musterbeispiel. Laut Präsentationsregeln wird 1 : 5000 mit Leerzeichen geschrieben und laut Musterbeispiel wird 1:5000 ohne Leerzeichen geschrieben.

Das liegt ein Fehler vor. Da in der Anlage 7 im Schema GeobasisNRW.xml.html in der Konsistenzregel die Kartenart ohne Leerzeichen aufgeführt ist, muss die Maßstabsangabe ohne Leerzeichen, also wie im Musterbeispiel bereits dargestellt, erfolgen.

Im Teil CII wird die Abbildungsregel für die Ausgabeart folgendermaßen geändert:

"Amtliche Basiskarte NRW 1 : 5000" wird geändert in "Amtliche Basiskarte NRW 1:5000"

Im Ausgabeprodukt "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" ist die Kardinalität der Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" von 1:1 auf 1:* zu setzen, damit entsprechend der Vorgaben des Fortführungsnachweises NRW alle Nummern in einem Auftrag transportiert und für die FMJ aufbereitet werden können.

In der Standardausgabe NRW "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" wird die Kardinalität 1:1 in 1:* bei der Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" geändert.

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Page 32: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 32 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 175 6/24/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 176 6/24/2010 P PS e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 2-11K Flurstücksnachweis NRW (NW07) ist aufgefallen, dass die in der Revisionsmeldung Nr. 81 zur Anlage 6 aufgezeigten Beispiele bzgl. der Zustandsstufe/Bodenstufe und der Stufenzahl/Bodenzahl nicht ganz korrekt sind, da bei der Auswertung die Codeliste zu AX_ZustandsstufeOderBodenstufe_Bodenschaetzung herangezogen wird, die u. a. folgende Bezeichner enthält :"Zustandsstufe (3)" und "Bodenstufe (II)

Die Beispiele müssen dem Rechnung tragen, sodass die Revisionsmeldung Nr. 81 an der Stelle angepasst werden muss.

Revisionsmeldung Nr. 81 zur Anlage 6 NRW-SK ist bzgl. der roten Änderungen und die mangentafarbenden Änderungen (vom 16.09.2010) anzupassen:"Die Ergebnisse der Bodenschätzung sollen wie folgt ausgegeben werden, textliche Beschreibung und in Klammern das "Kürzel", die Angaben sind mit Komma getrennt hintereinander zu schreiben.z.B.5 233 m² Ackerland (A), Bodenart Lehm (L), Zustandsstufe (3), Entstehungsart Diluvium (D), Bodenzahl 68, Ackerzahl 71, Ertragsmesszahl 3715

1 219 m² Grünland (Gr), Bodenart Lehmiger Sand (lS), Bodenstufe (II), Klimastufe 8° C und darüber (a), Wasserstufe (1), Grünlandgrundzahl 60, Grünlandzahl 58, Ertragsmesszahl 707

Diese Beschreibung wird zukünftig im ALKIS SK Teil C NRW dokumentiert sein. Die graphischen Beschreibungen werden bezgl. des "/" als Trennung der Bodenschätzungsergebnisse durch die Angabe von Komma berichtigt."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-13K Bestandsnachweis NRW (NW10) und 4-14K Grundstücksnachweis NRW (NW09) ist aufgefallen, dass die Buchungsblätter z. T. mit führenden Nullen ausgegeben werden. Es soll daher eine Klarstellung in den Vorgaben erfolgen, dass in NRW keine führenden Nullen bei den Nummern der Buchungsblätter auszugeben sind.

Die in den graphischen Vorgaben vorliegende Schrägstrichdarstellung beim Text "Grundbuchblatt/Buchungsblatt" und "Grundbuchbezirk/Buchungsblattbezirk" wird leider z. T. nicht als Alternativdarstellung gedeutet.

ersetzt durch Meldung 6-SK_183

Der AdV-SK Teil C sowie die Beispiele des Teils F machen die Art der Blattnummernausgabe ohne führende Nullen für die AdV deutlich.NRW hat über die tabellarischen und graphischen Vorgaben länderspezifische Vorgaben an dieser Stelle gemacht, die nicht explizit die gleiche Vorgehensweise betonen.Die NRW-Vorgaben werden daher um einen Hinweis bei der Blattnummer ergänzt, der ebenfalls den Verzicht auf die Darstellung der führenden Nullen erklärt.

Obwohl die tabellarische Vorgabe die Ausgabe der Texte in Abhängigkeit von der Blattart BLT 1000, 2000 bzw. 3000 eindeutig vorgibt, wird der alternativ zu verwendende Text hinter dem Schrägstrich unmissverständlich in folgender Form angepasst werden:

Grundbuchblatt (alternativ: Buchungsblatt) (Nummer*) Grundbuchblattbezirk (alternativ: Buchungsblattbezirk) (Nummer)

* die Nummer des Grundbuch- bzw. Buchungsblatts ist ohne führende Nullen auszugeben

ersetzt durch Meldung 6-SK_183

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Page 33: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 33 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 177 6/24/2010 P PS e

6-SK 178 6/24/2010 P PS e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-13K Bestandsnachweis NRW (NW10) ist aufgefallen, dass die Umsetzung bei der Ableitung des Bestandsnachweises nicht korrekt erfolgt, sobald mit einer Buchungsblattnummer, die zu einem Erbbaurechtsgrundbuchblatt gehört, ein Bestandnachweis angefordert wird.Hier soll daher noch einmal eine Klarstellung erfolgen, da die tabellarische und die graphische Vorgabe nicht übereinstimmend in der Umsetzung interpretiert werden.

Die Vorgehensweise von NRW ist auf die AdV-Ausgabe 0701(G) fachlich gesehen übertragbar, jedoch enthält die AdV-Dokumentation keine klaren Ausführungen hierzu. An dieser Stelle sollte auch eine klare Vorgehensweise seitens der AdV in der GeoInfoDok beschrieben werden.

Fachlicher Wille ist der, dass folgende Buchungsarten: Grundstück, Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO oder Wohnungs-/Teileigentum als Bestand vor und nach den "Angaben zum Eigentum" ausgewiesen werden.D.h., dass rückwärts über die Auswertung der 'an'-Relation der Buchungsstelle des Erbbaurechts ermittelt werden muss, welche Buchungsstelle und welches Grundbuchblatt die Grundstücksbuchung selbst enthält.In der Ausgabe folgen nach den Angaben zu diesem Grundbuchblatt dessen Eigentümer, die lfd. Nr. der relevanten Buchungsstelle, die Angabe der Buchungsart der relevanten Buchungsstelle, die Angabe der Grundstücksfläche und der entsprechenden Flurstücksangaben.Im Kopf der Folgeseiten muss ebenfalls dieses Grundbuchblatt ausgewiesen werden. Unter den Angaben zu grundstücksgleichen Rechten sind hingegen die Buchungsangaben der Erbbaurechtsbuchung auszugeben. Hier erscheint somit der Erbbauberechtigte.Die Angaben zum Eigentum müssen den Grundstückseigentümer des Grundbuchblattes und nicht den Rechtsinhaber (Erbbauberechtigter) ausweisen.Beispiel aus Hitdorf:BLT 1815 ist ein Erbbaurechtsblatt mit 'an'-Relation auf die Buchungsstelle mit BAR=1100 und mit der Lfd. Nr. 10, die auf dem BLT 1800 geführt wird.Dann sollte der Bestandsnachweis wie folgt aufgebaut sein:

Grundbuchblatt 1800, Gundbuchbezirk 054603 HitdorfAmtsgericht 3311 LeverkusenAngaben zum EigentumEigentümer: (Eigentümer des Blattes 1800)Laufende Nummer 10:GrundstückGrundstücksfläche "x" m2Das Grundstück besteht aus:Flurstück 1031, Flur 6, Gemarkung 054603 Hitdorfusw.Angaben zu grundstücksgleichen RechtenBuchungsart: ErbbaurechtBuchung: (Angaben zum Blatt 1815 lfd. Nr. 1)Berechtigte: (Erbbauberechtigte des Blattes 1815)

Es erfolgt eine Revisionsmeldung an die AdV, die den Sachverhalt beschreibt.

keine Änderung,

nur Klarstellung

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-14K Grundstücksnachweis NRW (NW09) ist aufgefallen, dass die Umsetzung bei der Ableitung des Grundstücksnachweises nicht korrekt erfolgt, sobald mit einer Buchungsblattnummer und einer lfd. Nr. der Buchungsstelle, die zu einem Erbbaurechtsgrundbuchblatt gehört, ein Grundstücksnachweis angefordert wird.Hier soll daher noch einmal eine Klarstellung erfolgen, da die tabellarische und die graphische Vorgabe nicht korrekt interpretiert werden.

Die Vorgehensweise von NRW ist auf die AdV-Ausgabe 0601(G) fachlich gesehen übertragbar, jedoch enthält die AdV-Dokumentation keine klaren Ausführungen hierzu. An dieser Stelle sollte auch eine klare Vorgehensweise seitens der AdV in der GeoInfoDok beschrieben werden.

Fachlicher Wille ist der, dass folgende Buchungsarten: Grundstück, Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO oder Wohnungs-/Teileigentum ausgewiesen werden.D.h., dass rückwärts über die Auswertung der 'an'-Relation der Buchungsstelle des Erbbaurechts ermittelt werden muss, welche Buchungsstelle und welches Grundbuchblatt die Grundstücksbuchung selbst enthält.In der Ausgabe ist dieses relevante Grundbuchblatt mit Nummer und laufender Nummer der relevanten Buchungsstelle auszugeben. Anschließend erfolgt die Ausgabe der Buchungsart der relevanten Buchungsstelle, die Angabe der Grundstücksfläche und der entsprechenden Flurstücksangaben unter "Das Grundstück besteht aus:".Im Kopf der Folgeseiten muss ebenfalls dieses Grundbuchblatt ausgewiesen werden. Die "Angaben zu Buchung und Eigentum" enthalten (nochmals) die Buchungsangaben zur relevanten Buchungsstelle und weisen als Eigentümer den Grundstückseigentümer des Grundbuchblattes und nicht den Rechtsinhaber (Erbbauberechtigter) aus. Unter den "Angaben zu grundstücksgleichen Rechten" (in den NRW-Vorgaben, die noch nicht auf 6.0.1 angepasst sind, heißt der Block noch "Berechtigte grundstücksgleicherRechte") sind die Buchungsangaben der Erbbaurechtsbuchung auszugeben.Hier erscheint somit der Erbbauberechtigte.Beispiel aus Hitdorf:BLT 1815 ist ein Erbbaurechtsblatt mit 'an'-Relation auf die Buchungsstelle mit BAR=1100 und mit der Lfd. Nr. 10, die auf dem BLT 1800 geführt wird.Dann sollte der Grundstücksnachweis wie folgt aufgebaut sein:

Grundbuchblatt 1800, Laufende Nummer 10, Gundbuchbezirk 054603 HitdorfAmtsgericht 3311 LeverkusenGrundstückGrundstücksfläche "x" m2Das Grundstück besteht aus:Flurstück 1031, Flur 6, Gemarkung 054603 Hitdorfusw.Angaben zu Buchung und EigentumBuchungsart: GrundstückBuchung: Amtsgericht 3311 Leverkusen Grundbuchbezirk 054603 Hitdorf Grundbuchblatt 1800 Laufende Nummer 10Eigentümer: (Eigentümer des Blattes 1800)Angaben zu grundstücksgleichen RechtenBuchungsart: ErbbaurechtBuchung: (Angaben zum Blatt 1815 lfd. Nr. 1)Berechtigte: (Erbbauberechtigte des Blattes 1815)

Es erfolgt eine Revisionsmeldung an die AdV, die den Sachverhalt beschreibt.

keine Änderung,

nur Klarstellung

Page 34: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 34 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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6-SK 179 6/24/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 180 6/24/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 181 6/24/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 182 6/24/2010 P PS 11/15/2011 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-14K Grundstücksnachweis NRW (NW09) ist aufgefallen, dass die Angaben zu den grundstücksgleichen Rechten z.T. noch als "Berechtigte grundstücksgleicher Rechte" ohne Buchungsangaben gemäß AdV-SK 6.0 ausgegeben werden.

Dies betrifft auch den Prüffall 4-15K Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW (NW08) und den Prüffall 4-13K Bestandsnachweis NRW (NW10).

NRW wird bei der Anpassung der Vorgaben auf die Version 6.0.1 hin der AdV folgen und ebenfalls wieder den Block "Angaben zu grundstücksgleichen Rechten" einführen.Dies ist bei der Umsetzung der Ausgaben gemäß der Version 6.0.1 entsprechend zu berücksichtigen.(Die graphischen Vorgaben für den Grundstücksnachweis, den Flurstücks- und Eigentumsnachweis und den Bestandsnachweis werden in der Version 6.0.1 dementsprechend angepasst.)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-14K Grundstücksnachweis NRW (NW09) ist aufgefallen, dass die tabellarische Vorgabe bei Blattart BLA 2000 folgenden Hinweistext fordert:Grundstücksnachweis S. 2: " im Grundstück nicht gebucht"Grundstücksnachweis S. 7: " im Grundbuch nicht gebucht"In der graphischn Vorgabe hingegen steht "Im Grundbuch nicht gebucht"

Bei 4-13K Bestandsnachweis NRW (NW10) ist folgender Hinweis in dem tabellarischen Dokument vorhanden:Bestandsnachweis S. 2 und 8: " im Grundbuch nicht gebucht"

NRW wird den Widerspruch zwischen den Dokumenten graphische bzw. tabellarische Vorgabe wie folgt bereinigen:Der auszugebende Hinweis lautet dann letztlich in beiden Dokumenten GB_Grundstücksnachweis NRW und Grundstücksnachweis_Graphik :"Im Grundbuch nicht gebucht." um die Einheitlichkeit zum Text "Im Grundbuch noch nicht gebucht. ..." zu wahren, der im Falle des Vorliegens der Blattart BLA=3000 anzubringen ist.

Die tabellarische Vorgabe GB_Bestandsnachweis NRW wird ebenfalls hiermit in Übereinstimmung gebracht.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-14K Grundstücksnachweis NRW (NW09) ist folgendes aufgefallen:1. Die graphische Vorgabe enthält eine Abweichung gegenüber der tabellarischen:"Gewässer I. Ordnung -Bundeswasserstraße-" (tabellarisch S. 5)"Gewässer I. Ordnung - nach Landesrecht-" (tabellarisch S. 5)"Gewässer I. Ordnung -Bundeswasserstraße-" (tabellarisch S. 11)"Gewässer I. Ordnung -Landesrecht- (tabellarisch S. 11)"Gewässer I. Ordnung Bundesrecht" (graphisch)"Gewässer I. Ordnung nach Landesrecht" (graphisch)Die Texte sind nicht konform zum Bezeichner des ALKIS-OK und in sich absolut widersprüchlich.

2. Der Text der graphischen Vorgabe unter der Rubrik "Hinweise zum Flurstück" ist nicht ganz korrekt:"Mittellinie an Gewässer" sollte "Mittellinie in Gewässern" lauten, um der langschriftlichen Bezeichnung in der GeoInfoDok 6.0.1 gegenüber Rechnung zu tragen.

1. Die tabellarischen Texte werden an die AdV-Bezeichnung angepasst und die graphische Vorgabe entsprechend nachgezogen:"Gewässer I. Ordnung - Bundeswasserstraße" und"Gewässer I. Ordnung - nach Landesrecht" sind dann konform zum Bezeichner des ALKIS-OK.

2. In der Vorgabe GB_Grundstuecksnachweis NRW (graphisch) S. 2 ist der Hinweis noch nicht an die Änderung des Bezeichners für den ARF-Wert '2003' angepasst (ab der Version 2.0 der GeoInfoDok wurde der Bezeichner "Mittellinie an Gewässer" in "Mittellinie in Gewässern" geändert).Die Vorgaben werden entsprechend überarbeitet.(Das auf S. 10 im GB_Grundstuecksnachweis NRW (tabellarisch) benannte Element "mittellinieAnGewaesser" ist als 'boolean' definiert und könnte unverändert bleiben, da es keinen direkten Einfluss auf den zu präsentierenden Text-String besitzt. Im Rahmen der Eindeutigkeit sollte jedoch auch das Schema später im Rahmen der Pflege harmonisiert werden.)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-13K Bestandsnachweis NRW (NW10) ist folgendes aufgefallen:1. Die tabellarische Vorgabe ist nicht korrekt:"Gewässer I. Ordnung -Bundeswasserstraße-" (tabellarisch S. 6)"Gewässer I. Ordnung - nach Landesrecht-" (tabellarisch S. 6)"Gewässer I. Ordnung -Bundeswasserstraße-" (tabellarisch S. 12)"Gewässer I. Ordnung -Landesrecht- (tabellarisch S. 12)"Gewässer I. Ordnung Bundesrecht" (graphisch)"Gewässer I. Ordnung nach Landesrecht" (graphisch)Die Texte sind nicht konform zum Bezeichner des ALKIS-OK und in sich absolut widersprüchlich.

2. Der Text der graphischen Vorgabe unter der Rubrik "Hinweise zum Flurstück" ist nicht ganz korrekt:"Mittellinie an Gewässer" sollte "Mittellinie in Gewässern" lauten, um der langschriftlichen Bezeichnung in der GeoInfoDok 6.0.1 gegenüber Rechnung zu tragen.

1. Der tabellarische Text wird an die AdV-Bezeichnung angepasst. Die graphische Vorgabe entsprechend nachgezogen:"Gewässer I. Ordnung - Bundeswasserstraße" und"Gewässer I. Ordnung - nach Landesrecht" sind dann konform zum Bezeichner des ALKIS-OK.

2. In der Vorgabe GB_Bestandsnachweis NRW (graphisch) S. 2 ist der Hinweis noch nicht an die Änderung des Bezeichners für den ARF-Wert '2003' angepasst (ab der Version 2.0 der GeoInfoDok wurde der Bezeichner "Mittellinie an Gewässer" in "Mittellinie in Gewässern" geändert).Die Vorgaben werden entsprechend überarbeitet.(Das auf S. 11 im GB_Bestandsnachweis NRW (tabellarisch) benannte Element "mittellinieAnGewaesser" ist als 'boolean' definiert und könnte unverändert bleiben, da es keinen direkten Einfluss auf den zu präsentierenden Text-String besitzt. Im Rahmen der Eindeutigkeit sollte jedoch auch das Schema später im Rahmen der Pflege harmonisiert werden.)

Page 35: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 35 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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6-SK 183 7/9/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 184 7/9/2010 P AdV 11/15/2011 e

6-SK 185 7/15/2010 P PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit dem Prüffall 4-13K Bestandsnachweis NRW (NW10) und 4-14K Grundstücksnachweis NRW (NW09) ist aufgefallen, dass die Buchungsblätter z. T. mit führenden Nullen ausgegeben werden. Es soll daher eine Klarstellung in den Vorgaben erfolgen, dass in NRW keine führenden Nullen bei den Nummern der Buchungsblätter auszugeben sind.Die in den graphischen Vorgaben vorliegende Schrägstrichdarstellung beim Text "Grundbuchblatt/Buchungsblatt" und "Grundbuchbezirk/Buchungsblattbezirk" wird leider z. T. nicht als Alternativdarstellung gedeutet.Bei der Ausgabe des Attributs "laufendeNummer" der AX_Buchungsstelle sind ebenfalls keine führenden Nullen auszugeben.

Aus den tabellarischen/graphischen Vorgaben geht nicht unmissverständlich hervor, dass die Präsentation des- Amtsgerichtsschlüssels nur 4-stellig ohne Länderkennung (05)- Grundbuchbezirkschlüssels hingegen 6-stellig aus Land (2 Stellen ) und Grundbuchbezirk (4 Stellen) zusammengesetzt- Straßenschlüssel 5-stellig- Gemeindeschlüssel 8-stelligerfolgen soll.z.B. "Grundbuchblatt 625" "Grundbuchbezirk 054603 Hitdorf" "Amtsgericht 3311 Leverkusen" nach den "Angaben zum Eigentum": "Laufende Nummer: 3"

unter "Das Grundstück besteht aus:" "Gebietszugehörigkeit: Gemeinde 05316000 Leverkusen" "Lage: 01420 Kochergarten"

Der genannte Sachverhalt betrifft auch die Vorgaben für die Prüffälle2-11K Flurstücksnachweis NRW und 4-15K Flurstücks- undEigentumsnachweis NRW

Der AdV-SK Teil C sowie die Beispiele des Teils F machen die Art der Blattnummernausgabe ohne führende Nullen für die AdV deutlich.NRW hat über die tabellarischen und graphischen Vorgaben länderspezifische Vorgaben an dieser Stelle gemacht, die nicht explizit die gleiche Vorgehensweise betonen.Die NRW-Vorgaben werden daher um einen Hinweis bei der Blattnummer ergänzt, der ebenfalls den Verzicht auf die Darstellung der führenden Nullen erklärt.

Obwohl die tabellarische Vorgabe die Ausgabe der Texte in Abhängigkeit von der Blattart BLT 1000, 2000 bzw. 3000 eindeutig vorgibt, wird der alternativ zu verwendende Text hinter dem Schrägstrich unmissverständlich in den verschiedenen graphischen Dokumenten an den relevanten Stellen angepasst werden:

- Grundbuchblatt (alternativ: Buchungsblatt) (Nummer*)- Grundbuchbezirk (alternativ: Buchungsblattbezirk) (Schlüssel 6-stellig) (Name)- Amtsgericht (Schlüssel 4-stellig) (Name)

Die Laufende Nummer soll ebenfalls auch ohne führende Nullen ausgegeben werden, daher werden diesbezüglich die relevanten Stellen wie folgt überarbeitet:

unter dem Block "Angaben zum Eigentum:"- Laufende Nummer: (Nummer*)

im Block "Angaben zu Buchung und Eigentum" wird dementsprechend folgendeKlarstellung erfolgen:- Amtsgericht (Amtsgerichtsschlüssel 4-stellig) (Name)- Grundbuchbezirk (Grundbuchbezirksschlüssel 6-stellig) (Name)- Grundbuchblatt (Nummer*)- Laufende Nummer (Nummer*)bzw. bei Buchungsart Wohnungs-/Teileigentum:- Buchungsblattbezirk (Buchungsblattbezirksschlüssel 6-stellig) (Name)- Buchungsblatt (Nummer*)- Laufende Nummer (Nummer*) * die Nummer des Grundbuch- bzw. Buchungsblatts und die Laufende Nummer sind ohne führende Nullen auszugeben

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Sämtliche graphischen Vorgaben für die Liegenschaftsbeschreibungen sehen bei der Ausgabe der Flurstücksangaben unter "Gebietszugehörigkeit:" nach der Gemeinde (Gemeindeschlüssel) (Name) fälschlicherweise den festen String "Kreis" plus (Name) vor.

daraus folgt z.B. "Gebietszugehörigkeit: Gemeinde 05316000 Leverkusen" "Kreis Leverkusen"

Dieser feste String, der im AdV-SK Teil C an dieser Stelle ebenfalls so vorgesehen ist, ist für NRW jedoch nicht korrekt, da hier auch kreisfreie Städte aufgeführt werden können müssen.

Es erscheint sinnvoll, wenn hier einfach so wie mit der Kopfangabe auf der 1. Seite verfahren würde (inkl. der roten Erweiterung):"Kreis (Name) oder Stadt (Name) oder (Name)"

gemäß der Rev.nr. 114 und 6-SK_137

Somit wären z. B. folgende Ausgaben möglich:"Kreis Düren""Stadt Leverkusen""KB Rheinisch-Bergischer-Kreis"

Alle Graphischen Vorgaben werden wie folgt an folgender Stelle überarbeitet:

"Gebietszugehörigkeit: Gemeinde (Gemeindeschlüssel) (Name)" Kreis (Name) Regierungsbezirk (Name)"

wird geändert in:

"Gebietszugehörigkeit: Gemeinde (Gemeindeschlüssel 8-stellig) (Name)" Kreis (Name) oder Stadt (Name) oder (Name) Regierungsbezirk (Name)"

(Hinweis: Gleichzeitig erfolgt eine Revisionsmeldung bzgl. dieses Sachverhaltes an die AdV.)

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

In der tabellarischen Beschreibung zur Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW ist zur Attributart "lagebezeichnung" die Bemerkung "Keine Abgabe der unverschlüsselten Lage" dokumentiert.Ist es richtig das die unverschlüsselte Lagbezeichnung zu einem Flurstück nicht dokumentiert werden soll?

Vorschlag:Der Satz "Keine Abgabe der unverschlüsselten Lage" in der beschreibenden Vorgabe zur Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW wird gestrichen.In der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW ist die entsprechende gespeicherte Lagebezeichnung (verschlüsselt oder unverschlüsselt) auszugeben.

Veröffentlichung mit

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Page 36: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 36 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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Ein-gangs-Datum

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6-SK 186 7/26/2010 KB Recklinghausen P PS 11/15/2011 e

6-SK 187 7/27/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 188 8/2/2010 KB Lippe P PS 11/15/2011 e

6-SK 189 8/10/2010 P PS u

Ist die Präsentation von Bodenordnungsverfahren in den Liegenschaftsbeschreibungen nach den Vorgaben der AdV GeoInfoDok 6.0.1 entsprechend für die NRW-Nachweise anzuhalten? Oder bleibt es bei der bisherigen Darstellung, das die Verfahrensnummer hinter "Ausführende Stelle" dargestellt wird?

Die NRW Liegenschaftsbeschreibungen werden entsprechend der Festelegungen der GeoInfoDok 6.0.1 im Abschnitt "Hinweise zum Flurstück" wie folgt angepasst:Umlegung nach BauGB (Name)Umlegungsstelle: (Ausführende Stelle)Verfahrensbezeichnung: (Nummer des Verfahrens)

Sanierung (Name)Sanierungsstelle: (Ausführende Stelle)Verfahrensbezeichnung: (Nummer des Verfahrens)

Flurbereinigungsgesetz (Name)Flurbereinigungsbehörde: (Ausführende Stelle)Verfahrensbezeichnung: (Nummer des Verfahrens)

Die kursive Beschreibung ist als Platzhalter für den entsprechend zu präsentierenden Inhalt der Bestandsdaten zu sehen)

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der ALKIS Pflege

Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung benötigt das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation von Personen.Die NRW Liegenschaftsbeschreibungen sind um das Geburtsdatum des Eigentümers zu erweitern.

Das Geburtsdatum wird in die Vorgaben zu den Liegenschaftsbeschreibungen NRW (NW08-NW11) aufgenommen.

Das Innenministerium NRW und Geobasis NRW, Dez. 71.02 haben übereinstimmend am 27.07.2010 festgestellt, dass die Ausgabe des schutzwürdigen Geburtsdatums in den Liegenschaftsbeschreibungen NRW nach dem VermKatG NRW 2005 möglich ist, da diese Ausgaben bereitgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Das berechtigte Interesse ist für die Aufgabenerfüllung durch die Finanzverwaltung gegeben. (VermKatG NRW §11 (5) legt fest, dass zu den Eigentümerangaben auch Geburtsdaten gehören.In §14 (2) wird festgelegt, dass Eigentümerangaben jedem bereit gestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Behörden ... zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben... Im Kommentar zu §11 (5) heißt es: Geburtsdatum erforderlich um ... richtigen Beteiligten zu ermitteln. Zudem Minderjährigkeit erkennbar machen.)

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der ALKIS Pflege.

Im Rahmen der Überarbeitung der Liegenschaftsbeschreibung NW54 (Eigentümerinformation NRW) siehe Revisionsmeldung 6-SK 191 erfolgt die Beschreibung zur Präsentation des Geburtsdatumsim Ausgabeprodukt NW54.

Im Rahmen der Eignungsprüfung- und Prüffallbearbeitung NRW sind fehlende Vorgaben von Seiten des Landes bezüglich der Präsentation der Abschnittsflächen zur Tatsächlichen Nutzung in den Liegenschaftsbeschreibungen von den Katasterbehörden festgestellt. Die Vorgaben lassen Spielraum bei der Verfahrensweise zur Erzeugung der Abschnittsflächen der Tatsächlichen Nutzung zu. In den zzt. umgesetzten Ausgabeprodukten (Liegenschaftsbeschreibungen NRW) werden die Abschnittsflächen zu einem Flurstück verschieden ausgegeben.

Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Verschneidung und Erzeugung der Abschnittsflächen der Tatsächlichen Nutzung für die Standardausgaben NRW zu gewährleisten, bedarf es einer Änderung der Vorgaben.

Die Zusammenfassung von nicht aneinandergrenzenden Abschnittsflächen mit gleichen Tatsächlichen Nutzungen auf einem Flurstück ist für die beschreibenden Standardausgaben NRW (NW07 bis NW11 und NW52) nicht zulässig. Gleiche getrenntliegende Nutzungsabschnitte auf einem Flurstück sind getrennt voneinander aufzuführen.

Der Hinweis wird zur Attributart "abschnittsflaecheTN" in den beschreibenden Vorgaben der Liegenschaftsbeschreibungen in der Spalte 7 und im Teil A Vorbemerkungen des ALKIS-Signaturenkatalogs NRW Abschnitt 5 "Liegenschaftsbeschreibungen" aufgenommen:

Die ausführliche Erläuterung ist dem zip.Dokument "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_188_TN_Abschnitte.pdf" zu entnehmen.

Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Die Angabe bei der Attributart "flurstueckskennzeichen" -Auswertung der Objektart 21008 Relation "verweistAuf" zum Flurstueck- ist in der Beschreibung der Standardausgabe "Eigentümerinformation NRW" fehlerhaft.

In NRW wird die Relation "verweistAuf" nicht verwendet. In der Beschreibung der Eigentümerinformation NRW muss der Hinweis richtigerweise wie folgt lauten:-Auswertung der Objektart 21008 Relation "grundstueckBestehtAus" zum Flurstueck-.

Veröffentlichung mit

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Page 37: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 37 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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6-SK 190 9/10/2010 P PS u

6-SK 191 10/15/2010 in Bearbeitung, Beteiligung von Vertretern der KB erforderlich, um belastbare Vorgabe zu erstellen. P PS o

6-SK 192 6/24/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 193 7/1/2010 KB Krefeld P PS 5/31/2012 e

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

Laut Pflichtenheft Anlage 2 Geschäftsprozesse Anlage 6 "Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung" Geschäftsprozess "Erneuerung Liegenschaftskataster" Besonderheiten:Wird im Zuge der Katastererneuerung z.B. eine Zerlegung mit bearbeitet, dann wird durch den Bearbeiter beim betreffenden Fortführungsfall in dem Fortführungsnachweis der Anlass "Zerlegung und Verschmelzung", "Verschmelzung" bzw. "Zerlegung oder Sonderung" als zusätzliche Information unter Bemerkung eingetragen.

Für die Fortführungsmitteilung gibt die Vorlage (siehe Pflichtenheft Anlage 6 FortfuehrungsmitteilungEigentuemer_Graphik.pdf) keinen Hinweis, wohin die "Bemerkung" geschrieben werden soll.

Die "Bemerkung" zum Fortführungsfall ist unter der Angabe der Anlassart in der Fortführungsmitteilung an Eigentümer NRW darzustellen, entsprechend wie es in der Vorgabe "Fortführungsnachweis Graphik" zum Fortführungsfall der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW dokumentiert ist.

Die Vorgabe "Fortführungsmitteilung an Eigentümer (graphisch)" wird angepasst.

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Anwendergemeinschaften (mehrere)

Die zzt. beschriebenen Vorgaben zur Standardausgabe "Eigentümerinformation NRW" reichen nicht aus, um ein praxistauglichen Nachweis im Rahmen der ALKIS-Fortführung zu erzeugen.Die Vorgaben sind unter Mitwirkung der Anwendergemeinschaften AED-SICAD und ibR dahingehend zu überarbeiten, dass die vorgenommenen grundbuchlichen Fortführungen für jedermann nachvollziehbar, lesbar und eindeutig in der Eigentümerinformation NRW dokumentiert werden.

in Bearbeitung

Bezirksreg. Düsseldorf

Im Rahmen der Kreuzprüfung der Flurkarte NRW ist aufgefallen, dass es bei den Liegenschaftskarten Präsentationsprobleme bei "Überdachung" und "Carport" 51009 aufgrund der zu verwendenden SNR 2031 + 1304 bzw. 8206 gibt.

Im AdV-SK wurde beim Übergang von der Version 6.0-beta (Stand 15.12.2007) nach Version 6.0 (Stand 11.04.2008) die SNR 1307 durch die SNR 2031 und 1304 ersetzt (s.a. Version 6.0 Teil G "Dokumentation der wesentlichen Änderungen zur Vorversion").Die SNR 1307 besaß ehemals die DP 300.Die mit der Änderung neu verwendende SNR 1304 besitzt jedoch nur eine DP von 290. Das bringt Probleme, wenn ein Bauwerk ein Wohngebäude oder ein Öffentliches Gebäude überlagert, da es dann Zufall ist, welcher Farbdecker zuletzt präsentiert und somit sichtbar ist.

Da im NRW-SK für die Gebäude mit QAG ≠ 1000 v 1100 v 1200 v 4200 die SNR 8206 genutzt wird, muss diese gemäß dem "Auseinander-ziehen" der SNR 1307 ebenfalls gesplittet werden, damit auch dort die besagten Probleme abgestellt werden können.

Da dieselben Probleme auch in der ABK auftreten, sollte dort ebenfalls die Änderung nachgezogen werden.

Das Problem lässt sich nur dadurch beheben, dass eine SNR mit einer höheren DP als "290" für die Flächenfüllung benutzt wird.Um dies zu erreichen, wird für NRW die SNR 1307, die noch fälschlicherweise im Teil E des NRW-SK als "ungesplittete" Signatur für F+L mit einer DP von 308 ausgewiesen ist, auch im Teil BI wieder aufgenommen wird. Allerdings nur als SNR für eine Flächenfüllung ohne Umringslinie. Die DP wird neu mit 301 angehalten.

Folgende Änderungen werden daher im NRW-SK vorgenommen:1. Teil BI und BII: SNR 1307 wird als reine Flächenfüllung mit Farbe Grau -0-0-0-20ohne Umringslinie mit DP 301 aufgenommen2. Teil CI: Bei "Überdachung, Carport" wird die SNR 1304 durch SNR 1307 ersetzt.SNR 8206 muss konsequenterweise ebenfalls auseinandergezogen werdenund wird durch die beiden SNR 8201 und 1307 (nur F) ersetzt.3. Teil CII: Bei "Überdachung, Carport" wird die SNR 1304 durch SNR 1307 ersetzt.4. Teil E: Die hier noch enthaltene SNR 1307 für L+F wird in "F" geändert und die DP 308 auf 301 geändert (für die LK und die ABK)

(Gleichzeitig erfolgt ein AdV-Revisionsantrag, die SNR 1304 durch die "alte" 1307 zu ersetzen, wobei jedoch die SNR 1307 neu definiert nur noch eine Flächenfüllung ohneLinienumring mit DP=301 darstellen sollte. Da die DP bei der AdV im Rahmen derRev.nr. 1869 sowieso noch einmal gesamt überarbeitet werden müssen, wird ersteinmal nur die DP 301 vorgeschlagen, um wenigstens die Überlagerung von Gebäudendurch ein Bauwerk Überdachung zu ermöglichen. Andere Probleme sind dadurch abernoch nicht behoben.)

ABK:Die SNR 8210 für Carport und Überdachung (51009) ist strichliert und führt in der ABK nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen.

Siehe auch vorstehende Rev.nr. 6-SK_192Die strichlierte SNR 8210 des Teils BII ist für die ABK nicht brauchbar, da die Objekte für eine Strichlierung nicht groß genug sind. Daher wird bei der Präsentationsregel im Teil CII zu "Überdachung, Carport" 51009 BWF=1610 u. 1611 folgende Änderung aufgenommen und eine durchgezogene Linie gewählt.

1. Teil CII: SNR 8210 + 1304 werden ersetzt durch 2505 + 13072. Teil BII: Aufnahme der SNR 1307 als reine Flächenfüllung ohne Linienumringmit Grau 0-0-0-20 und DP 301.

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6-SK 194 6/24/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 195 6/24/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 196 6/24/2010 P PS 5/31/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

Im Rahmen der Kreuzprüfung der Flurkarte NRW ist deutlich geworden, dass die Linien im Gebäudebereich hinsichtlich ihrer DP angepasst werden müssen, damit es bei allen auftretenden Kombinationen von verschiedenen Bauteilen, Gebäuden mit unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen oder Bauwerken nicht zu unerwünschten Darstellungen aufgrund der verschiedenen Arten der Linien (gestrichelt, strich-punktiert oder breiter) kommt.Diese Anpassungen müssen auch in Teilen für die ABK vorgenommen werden.

Für den SK-NRW Teil BI, tlw. BII und Teil E (LK) werden folgende Darstellungsprioritäten im Bereich Gebäude- und Bauteillinien angepasst:

2302 Trennlinie nicht eindeutig erfasst 3302305 offene Gebäudelinie / Durchfahrt 3302623 Hochhauslinie 308 314 BI und BII2030 Hochhauslinie aufgeständert 308 313 BI2509 Linie Gebäudeteil Hochhaus 311 312 BI2511 Linie Gebäudeteil Hochhaus aufgest. 3112514 Linie Turm im Gebäude 3112513 Linie Schornstein im Gebäude 3112505 Gebäudelinie normal 3082031 Linie Gebäude aufgeständert 308 307 BI2508 Linie Gebäudeteil aufgeständert 310 306 BI8205 86er Hochhauslinie 307 305 BI8201 86er Gebäudelinie 307 304 BI2507 „normale“ Bauteillinie 310 303 BI und BII 2303 Firstlinie 340 302 BI1307 wird neu eingeführt aufgrund 6-SK_193:1307 Carport, Überdachung nur F 308 301 BI und BII (im Teil E versehentlich noch enthalten für L+F; wird dort angepasst an nur "F")1501 Turm F + R 3001305 Treppe, Mauer ,Terrasse, ... F+ R 3008206 86er Dach und Carport F+ R 299 entfällt in BI1301 Gebäudefläche 290 1304 Gebäudefläche 2901309 Gebäudefläche 2902032 Linie unterirdisch 280

Bezirksreg. Düsseldorf

Bei der Kreuzprüfung der SW - Ausgaben der Liegenschaftskarte ist aufgefallen, dass einige Signaturen keinen schwarzen Rand aufweisen . Dieser ist nötig, weil die Signaturen :1.) nicht immer vollständig in einem Gebäude liegen können.2.) bewusst neben den Gebäuden platziert wurden.3.)größer sein könnten als die Gebäude, zu denen sie gehören.

Betroffen sind folgende Signaturnummern:3302 Hotel; 3305 Restaurant; 3306 Kino; 3309 Parkhaus; 3311 WC; 3312 Post; 3315 Bücherei ; 3321 Krankenhaus; 3323 Kindergarten; 3324 Polizei; 3326 Feuerwehr; 3334 Hallenbad; 3338 Apotheke; 3340 Information; 3342 Arzt; 8303 Forsthaus; 8304 Reaktorgebäude

Im Teil BII (SW) der ABK ist der Rand vorhanden.

Folgende Änderungen werden für die LK im Teil BI (SW) NRW-SK nötig:

Bei folgenden SNR:3302 Hotel; 3305 Restaurant; 3306 Kino; 3309 Parkhaus; 3311 WC; 3312 Post;3315 Bücherei ; 3321 Krankenhaus; 3323 Kindergarten; 3324 Polizei; 3326 Feuerwehr; 3334 Hallenbad; 3338 Apotheke; 3340 Information; 3342 Arzt; 8303 Forsthaus;8304 Reaktorgebäudewird jeweils die Randliniendefinition um den weißen Grund neu hinzugenommen:

Flächenposition: (z.B.) Rechteck -250 -250; -250 250; 250 250; 250 -250Flächenfarbe: Weiß - 0 - 0 - 0 - 0Randlinie - Breite: 35Randlinie - Abschluß: AbgeschnittenRandlinie - Scheitel: SpitzRandlinie Farbe: Schwarz - 0 - 0 - 0 - 100Reihenfolge der Zeichnung: 1Symbol_Fläche Bild:

Bezirksreg. Düsseldorf

Im Rahmen der Kreuzprüfung Flurkarte NRW (Schwarz-Weiß-Ausgabe) ist folgender Feheler in der Vorgabe aufgefallen:Das NRW-Beispiel "400_lk_DinA4_rahmen_mit_Inhalt_SW.pdf" ist aus Versehen mit farbigem Wappen erzeugt worden. Das Ziel ist eine "echte" SW-Ausgabe, so dass das farbige Wappen durch ein "ausgegrautes" ersetzt werden muss.

Die Vorgabe "400_lk_DinA4_rahmen_mit_Inhalt_SW.pdf" der Anlage 6 NRW-SK wird wie folgt angepasst:Das Wappen wird "ausgegraut", so dass eine echte SW_Ausgabe entsteht.

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6-SK 197 10/8/2010 KB Dortmund P PS 5/31/2012 e

6-SK 198 7/1/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 199 7/1/2010 KB Krefeld P PS 5/31/2012 e

Fehler in der Flurkarte NRW:AX_Aufnahmepunkte 13001 (ehemalige AP(1) ), bei denen das Attribut SOE nicht aus der Migration heraus mit einer Information (z.B. dem altem Punktkennzeichen) belegt ist, lassen sich über die bestehende Präsentationsregel des Teil CI des NRW-SK nicht in einer Liegenschaftskarte darstellen.

Die Präsentationsregeln für die ehemaligen AP(1) und AP(2) sind fehlerhaft, da übersehen wurde, dass ehemalige AP(2) nicht in die OA 13001 AX_Aufnahmepunkt, sondern nach 13003 AX_SonstigerVermessungspunkt migriert werden.Daher sind die beiden Regeln zu "Aufnahmepunkt (AP 1)" bzw."Aufnahmepunkt (AP 2)" wie folgt zu berichtigen:

1. Aufnahmepunkt (AP 1) 13001 [+] und 13004 SOE [+] und 13004 SOE ≠ ”NW_DST1::AP (2), ohne Punktnummerndarstellung” und 13004 PKN [+] und 02341 – 13004 [-] 13004 [PKN] 8202 8112 (PNR 3016) oder 02341 – 13004 [+] und 02341 ART PKN 13004 [PKN] 8202 + 8112 oder 13004 PKN [-] 8202

2. Aufnahmepunkt (AP 2)Sonstiger Vermessungspunkt130013 [+] 8203 und 13004 SOE [+] und 13004 SOE = ”NW_DST1::AP (2), ohne Punktnummerndarstellung"

Hinweis: Da sowohl die Aufnahmepunkte als auch die Sonstigen Vermessungspunkte nicht zumStandardinhalt der Flurkarte gehören, müssen die Skripte für kommunale Kartengewährleisten, dass nur die Punkte mit der Attributbelegung 14001 KDS = TRUEberücksichtigt werden, falls diese Punkte dargestellt werden sollen.

KB Hochsauerlandkreis

ABK:Ein Garagengebäude 31001 mit GFK 2463 "Garage" gehört nur zum Maximalprofil und ist für den GDB in 2460 "Gebäude für Parken" umzuschlüsseln. Da die Präsentationsregel des Teils CII diesen Wert mit einem Parkhaus-Symbol berücksichtigt, erscheinen in allen Garagen Symbole, was nicht erwünscht ist.

Es war für die ABK beabsichtigt, dass die "Gebäude zum Parken" (2460) neben dem Parkhaus (GFK 2461) und dem Parkdeck (GFK 2462) ein Parkhaus-Symbol bekommen.

Der Teil CII wird um eine eigene Regel für den GFK-Wert 2460 "Gebäude zum Parken" erweitert, die jedoch an das Vorhandensein eines Präsentationsobjekts PO für das Symbol (SNR 3309) geknüpft ist. So wird nur das Gebäude mit GFK-Wert 2460 mit einem Symbol versehen, wo bereits in der ALK ein Symbol (K) vorhanden war und migriert worden ist.

ABK:Die SNR 2535 für 53003 AX_WegPfadSteig, "Fußweg" und "Karren- und Ziehweg" führt zu einer unschönen Darstellung, da der Einzug und der Linienabstand sehr groß sind. Bei "kurzen" Wegen ist dieser kaum erkennbar.

In der ABK kann auf einen Linienoffsett verzichtet werden, da es keine Grenzpunktdarstellung gibt, die ein abgerücktes Darstellen von Liniensignaturen nötig macht.Im Teil BII des NRW-SK für die ABK wird für die SNR 2535 für AX_WegPfadSteig der Einzug und der Abstand zwischen den Linien wie folgt geändert:Linienart: Einzug: 0 Linienlänge: 140 (unverändert) Abstand zw. den Linien: 100

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BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 40 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 200 9/1/2009 Die Revisionsnummer ist identisch mit 6-SK_236 und dort beantwortet. P PS 5/31/2012 e

6-SK 201 9/1/2009 P PS 5/31/2012 e

6-SK 202 5/19/2009 KB Krefeld P PS 5/31/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK:Die AG_Präsentation hat für die ABK die durchgehende Darstellung von Straßenverkehrs- und Gewässerflächen vorgesehen. Besonders in SW-Präsentationen ist ansonsten keine übersichtliche Darstellung zu gewährleisten. (Aus demselben Grund werden ja bereits die Flurstücksgrenzen in diesen Flächen weiß überlagert, um einen durchgehenden Verlauf dieser Objekte klar erkennbar werden zu lassen.)Die TN-Verkehrsflächen AX_Straßenverkehr und AX_Weg dürfen daher nicht durch die graue Umringslinie der TN-Flächen voneinander getrennt werden.Gleiches gilt für die Gewässerflächen der TN AX_Fliessgewaesser, AX_Hafenbecken, AX_Stehendes Gewässer, wo keine blaue (grau in SW-Ausgabe) Linie erscheinen soll.

Da auf aufwändige Verschneidungen während der Präsentation das automatische Unterdrücken der trennenden Linien, wie es der ADV-SK im Teil C bei allen Gewässerflächen mit dem Satz "Linien, die Gewässerflächen trennen, werden nicht dargestellt" vorsieht, zu aufwändig erschien, wurde dieser Satz nicht in den Teil CII übernommen.Gleichzeitig wurde versäumt, die betroffenen TN-Flächen ohne Umringslinie auszugeben.

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK:Die Darstellungspriorität (DP) von Böschungslinien ist mit 211 zu niedrig. Böschungen werden nicht in Verkehrsbegleitflächen (DP 287) dargestellt.

Achtung: Wenn die DP der SNR für Böschungslinien angehoben wird, dann ist das blau dargestellte linienförmige Untergeordnete Gewässer der OA 55002 nicht mehr "blau", sondern wird braun überdeckt, da die SNR 2592 momentan nur eine DP von 245 besitzt.

Folgende Änderungen werden für die ABK im Teil BII des NRW-SK nötig:

1. Die DP der SNR 2531 für die Böschungslinien wird von 211 auf 284 angehoben.2. Die DP der SNR 2592 für Untergeordnetes Gewässer sowie die der SNR 2595 für "Graben, Fleet, Bach,Grabenkante re/li, Grabenmitte, trocken, versiegt" von 245 auf 287 angehoben.3. Die DP der SNR 8508 für die VerkehrsbegleitflächeStraße/Bahnverkehr wird von 287 auf 282 gesenkt.4. Die DP der SNR 2028 für die Flurstücksgrenzen wird von 285 auf 280 gesenkt.

Splines werden beim Übergang ins ALKIS linearisiert.

Eine dichte Abfolge von Geometriestützpunkten würde eine unbrauchbare Ausgabe gestrichelter Liniengeometrien zur Folge haben, da Teil A des NRW-SK Folgendes besagt:

"Gestrichelt dargestellte Linien sind in Knickpunkten im Allgemeinen zuzuziehen. Die durch die beiden Angaben Randlinie und Strichart fest vorgegebene Strichlierung einer Linie darf zu diesem Zweck in Abhängigkeit von der Liniengesamtlänge auf die einzelnen Linienteilstücke bezogen je nach Bedarf gedehnt oder gestaucht werden."

Alternativ, aber wohl zu kompliziert zur einfachen Umsetzung wäre die Untersuchung der Linien: "Gestrichelt dargestellte Linien sind in Knickpunkten im Allgemeinen dann zuzuziehen, wenn der lichte Abstand zwischen den einzelnen Knickpunkten die zweifache Länge der gesamten Signaturausdehnung nicht unterschreitet."Strichlierte Geometrien mit erkennbaren Knickpunkten sind vornehmlich nur im Gebäude / Bauteilbereich zu finden, wo die Knicke zumeist (auch aufgrund der Flächenfüller) so eindeutig sind, dass auf ein Zuziehen verzichtet werden kann.

Das Zuziehen von Knickpunkten sollte eine bessere Möglichkeit zur graphischen Identifikation der Knickpunkte darstellen, macht aber bei sehr kurzen Linienabständen immer wieder Probleme.Da sich eine Linienuntersuchung zur sinnvollen und ansprechenden Signaturierung zu aufwändig gestalten würde, wird auf die im Teil A des NRW-SK unter 3.1.2 (10) aufgeführte Forderung Knickpunkte bei gestrichelt dargestellten Linien zuzuziehen verzichtet und der nachfolgende Absatz aus Teil A gestrichen:(10) "Gestrichelt dargestellte Linien sind in Knickpunkten im Allgemeinen zuzuziehen. Die durch die beiden Angaben Randlinie und Strichart fest vorgegebene Strichlierung einer Linie darf zu diesem Zweck in Abhängigkeit von der Liniengesamtlänge auf die einzelnen Linienteilstücke bezogen je nach Bedarf gedehnt oder gestaucht werden."

Linearisierte Splines oder sonstige Polylinien mit zahlreichen eng beieinander liegenden Knickpunkten sind demnach einfach fortlaufend vom Anfangspunkt bis zum Endpunkt hinweg über alle Stützpunkte zu signaturieren.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 41 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 203 6/11/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 204 6/11/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 205 3/24/2010 KB Lippe P PS u

Bezirksreg. Düsseldorf

Flurkarte NRW:Teil CI und Teil B I: Ein AbweichenderRechtszustand ARZ=true beim AX_Flurstück 11001 und bei Grenzpunkten 13001 bedingt eine graue Darstellung (Farbe 0-0-0-20) der Flurstücksgrenzen (AX_BesondereFlurstuecksgrenze 11002), der Flurstücksnummer, der Zuordnungspfeile, der Überhaken und der Grenzpunkte.

Da Wirtschaftsgebäude den gleichen Grauton 0-0-0-20 als Farbfüllton bekommen, kann eine durchgängige Erkennbarkeit der Grenzsituation in dicht bebauten Gebieten nicht gewährleistet werden.

Die Rechtssicherheit der Karte kann somit nicht mehr gewährleistet werden!

Das ist korrekt. Folgende Änderungen müssen daher im Teil BI des NRW-SK vorgenommen werden:

Bei allen nachfolgenden SNR wird Grau 20 in "Grau 30 - 0 - 0 - 0 - 30"SNR 2005, 2007, 2009, 2029, 3011, 3021, 3023, 3025, 4072, 4112, 4122 und 4123abgeändert.

Bezirksreg. Düsseldorf

Flurkarte NRW:Die DP der SNR 1542 für AX_WegPfad Steig 53003 ist mit der Version 3.1 vom 13.06.2008 nur im Teil E von 130 auf 249 geändert worden. Im Teil BI muss dies entsprechend nachgeholt werden!Gleiches gilt für die SNR 3413 AX_Grünland 43001. Dort ist die DP der Signatur von 270 auf 131 herabgesetzt worden, was im Teil BI jedoch nicht nachgezogen wurde.

Teil BI des NRW-SK wird wie folgt berichtigt::1. Die Darstellungspriorität DP der SNR 1542 wird im Teil BI von 130 in 249 geändert!2. Für die DP der SNR 3413 wird ebenfalls die DP des Teils E eingeführt, nämlich 131 anstatt der bisherigen 270.

Das Pflichtenheft sieht unter 6.4 "Teilprozess Aufbereitung" das nachträgliche Verschieben der Präsentationsobjekte von Flurstücken und Straßennamen inKartenauszügen vor. Diese Überarbeitungsmöglichkeit reicht aus Sicht der AED-SICAD Anwendergemeinschaft aber nicht aus.In unübersichtlichen Situationen, so beim Zusammentreffen mehrerer Flurgrenzen, Gemarkungsgrenzen und Gemeindegrenzen im Kartenbild, wird es als notwendig erachtet, dass abgeleitet aus den Flurstücksdaten am Klickpunkt, im Kartenbild wahlweise die Flurnummer und falls erforderlich zusätzlich der Gemarkungsname gesetzt werden kann.Die Positionierung soll am Klickpunkt erfolgen ohne die Möglichkeit des weiteren Verschiebens.Die Präsentation der Flurnummer soll gemäß Teil CI: Präsentationsregeln NRW erfolgen. Die Präsentation des Gemarkungsnamens ist bislang nicht geregelt, sollte aber in Anlehnung an die Präsentation der Flurnummer erfolgen.

s. auch Rev.nr. PH_32!

Im Pflichtenheft wird der Punkt 6.4 Teilprozess Aufbereitung wie folgt erweitert:

“… einschließlich nachträglichen Verschiebens der Präsentationen von Flurstücksnummern und Straßennamen in Kartenauszügen.Für den Fall, dass die Präsentation einer Flurstücks- oder Flurnummer bzw. eines Gemarkungs- oder Straßennamens temporär neu erzeugt werden soll, so muss dies durch Klicken ins Kartenbild möglich sein. Die gewünschten Schriftinhalte werden anschließend automatisch über das beim Klicken identifizierte Flurstück und über dessen Flurstückskennzeichen ermittelt und am gewählten Klickpunkt präsentiert. Dabei muss die Rechtssicherheit der Karte zu jeder Zeit gewährleistet bleiben. Optional sind Algorithmen zur automatischen Positionierung von Flurstücksnummern und Straßennamen zugelassen, wobei auch hier die Rechtssicherheit der Karte zu gewährleisten ist.Darüber hinaus gehende GIS-Funktionalitäten …“

Da der Teil A unter Punkt 3.1.2 Kartenschriften und Kartensignaturen Abs. 5 auf die im Abschnitt 6.4 des PH formulierten Forderungen Bezug nimmt, wird auch hier der Wortlaut entsprechend angepasst. Das im ZIP-File angefügte Dokument "6-SK_205_Teilprozess_Aufbereitung.pdf" zeigt im Einzelnen die im Teil A Vorbemerkungen vorzunehmenden Änderungen auf.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 42 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 206 6/24/2010 P PS o

6-SK 207 9/8/2010 KB Krefeld P PS e

Bezirksreg. Düsseldorf

Siehe auch Rev.nr. 117 zur Anlage 6 (NRW-SK) vom 04.03.2009Im Rahmen der Kreuzprüfung ist bei der Flurkarte erneut aufgefallen, dass verschiedene der im Teil E V 3-1 definierten Farben besonders im Bezug auf die Helligkeitswerte und die Farbzusammensetzung (Unterscheidbarkeit) für die Druckausgaben nicht geeignet sind.Die CMYK-Werte lassen Interpretationsspielräume zu und es wird keine 1:1 Zuordnung in einem EDV-System ermöglicht.

Bei Schätzungskarten sind durch die sehr dunkel definierten Grautöne die Flurstücksgrenzen im Druck nur noch schwer zu erkennen.Dunkelbraune Töne erscheinen im Druck fast schwarz, Grüntöne sind nicht gut voneinander unterscheidbar u.s.w.

Diese Probleme machen die Anwendung der geänderten Farben der Version 1.0 zwingend nötig. (Die Änderungen waren bei der Fortschreibung des Teils E V3.0 versehentlich entfallen). Deshalb wird nochmals empfohlen die damals in der V 1.0 enthaltene Tabelle mit RGB-Werten anzuhalten.

Die RGB-Skala ist für die Bildschirmdarstellung eindeutig und nicht interpretierbar. Außerdem wurden die CMYK-Werte beispielhaft zurückgerechnet, so dass gleichzeitig CMYK-Werte für die leichtgeänderten Farben vorliegen.Das Ziel ist eine möglichst gute und eindeutig interpretierbare Ausgabe.

Das Ziel, eine möglichst gute und eindeutig interpretierbare Ausgabe zu erhalten, macht den Einsatz der damals festgelegten Farbänderungen unerlässlich.

(siehe auch Anfrage von Geobasis NRW, Dez. 71.02 vom 13.03.2009 an die Firmen)

Da auch auf der AdV-Ebene dieselben Probleme auftreten werden, sollte man anstreben, dass die Farben nicht nur für NRW, sondern auch im AdV-SK entsprechend angepasst werden.

Revisionsantrag wurde an die AdV gestellt (Rev.nr. 1945).

in Bearbeitung

Momentan werden alle Gebäude (auch die mit Zustand 'geplant und beantragt' ZUS=3000 und 'im Bau' ZUS=4000) sowohl in der Flurkarte, als auch in der ABK dargestellt. Dies ist nicht erwünscht. Die o.a. Kartenwerke „gaukeln“ dem Betrachter also eine falsche Realität vor, da in den Kartenwerken eine Realität / Örtlichkeit dargestellt wird, die so (noch) gar nicht existiert. Das Attribut „Zustand“ beim AX_Gebaeude sollte für die Darstellung in der Flurkarte und in der ABK ausgewertet werden. Wenn das Attribut mit dem Wert 3000 (=geplant) belegt ist darf dieses Gebäude weder in der Flurkarte noch in der ABK dargestellt werden.Hinweis: Die Forderung gilt auch für den Wert 4000 (im Bau). Gebäude, die sich noch in der Bauphase befinden, sollten ebenfalls nicht in der Flurkarte oder in der ABK dargestellt werden. Gebäude mit "Zustand = 2200 (verfallen, zerstört) oder 2300 (teilweise zerstört)" sollten mit Signaturnummer 2030 dargestellt werden. Falls vor Ort noch die Grundmauern vorhanden sind kann die Darstellung des Grundrisses sinnvoll sein.Alternativ ist auch hier der Verzicht auf eine Darstellung sinnvoller alseine Darstellung nach der Gebäudefunktion ohne Berücksichtigung desZustands.

Änderungsvorschlag:1. In der Anlage 2 (Umschlüsselungstabelle) zum Stufenkonzept des GDB NRW werden dieWerte 3000 'geplant und beantragt' und 4000 'im Bau' beim Attribut Zustand (ZUS) nicht mehrmit "OA" sondern mit "entfällt" gekennzeichnet.2. In den Skripten der Bestandsdatenauszüge für die Flurkarte NRW und die ABK dürfenGebäude, die einen dieser beiden Zustandswerte besitzen, nicht aus der DHK geholt werden(selbst wenn diese die DLKM-Modellartenkennung tragen). Eine entsprechendeFilterbedingung ist aufzunehmen.siehe auch Rev.nr. 5-GDB-NRW_35

Hierbei handelt es sich um einen Fehler, da Gebäude mit Zustand ZUS 3000 'Geplant und beantragt' bzw. 4000 'Im Bau' nicht in den Standardausgaben Flurkarte NRW und ABK dargestellt werden sollen. Auf die Darstellung der Gebäude mit den Werten 2200 'Verfallen, zerstört' sowie 2300 'Teilweise zerstört' wird ebenfalls verzichtet.In folgenden Dokumenten werden die Fehler wie folgt beseitig, um die Ausfilterung der Objekte für den Bestandsdatenauszug durchführen zu können:1. Anlage 5 Umschlüsselungstabelle (Anl. 2 zum Stufenkonzept): In den Zeilen 1243 bis 1246 werden die 4 o. g. Attributwerte jeweils in der Spalte Q mit "entfällt" anstelle "OA" gekennzeichnet.2. In der Anlage 6 NRW-SK werden die 2 Skripte NRW_AX_Bestanddatenauszug_S1.xslt sowohl für die Flurkarte als auch für die ABK wie folgt um die neuen blauen Filterbedingungen erweitert: ... <wfs:Query typeName="AX_Gebaeude"> <XlinkPropertyPath>zeigtAuf/AX_LagebezeichnungMitHausnummer</XlinkPropertyPath> <XlinkPropertyPath>zeigtAuf/AX_LagebezeichnungMitPseudonummer</XlinkPropertyPath> <!-- Da wir von AX_LagebezeichnungMitPseudonummer nur das AP_PTO ... --> <ogc:Filter> <ogc:And> <xsl:copy-of select="$bboxAndDLKM"/> (bei ABK: <xsl:copy-of select="$bboxAndNWABK"/>) <ogc:Or> <ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyName>zustand</ogc:PropertyName> </ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyName>zustand</ogc:PropertyName> <ogc:LowerBoundary><ogc:Literal>1000</ogc:Literal></ogc:LowerBoundary> <ogc:UpperBoundary><ogc:Literal>2100</ogc:Literal></ogc:UpperBoundary> </ogc:PropertyIsBetween> </ogc:Or> </ogc:And> </ogc:Filter> </wfs:Query> ...

Umsetzung: Anlage 6: 31.05.2012

Veröffentlichung mit

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RV-Liste NRW

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6-SK 208 4/30/2010 KB Krefeld P PS 5/31/2012 e

6-SK 209 8/5/2010 P PS 11/15/2011 e

6-SK 210 23.09.2010 P PS u

ABK:Im NRW-SK Teil CII wird die SNR 3630 für Objekte "Besonderer Höhenpunkt" 62090 BBD 1610 genutzt. Im Teil BII fehlt die SNR-Definition jedoch.

Hier liegt wieder ein Fehler beim Absenken der Änderungen im Word-Dokument vor:

Im Teil BII der Version 2.0 vom 15.12.2007 wurde diese Nummer neu aufgenommen (s. Dokument ABK_Teil_BII_Signaturen_Version 2-0_mitAenderungskennung.pdf).Im Original Word-Dokument ist nach dem Übernehmen der Änderungen die SNR 3630 unerklärlicherweise nicht mehr im Dokument enthalten. Das ist natürlich nicht korrekt. Daher wird die SNR 3630 in der nächsten Version erneut mit derselben Definition für Farbe und SW wie in der Version 2.0 aufgenommen:

Besonderer Höhenpunkt SNR 3630# (Farb- und SW-Definition ist dieselbe)

Darstellungspriorität: 350Bezugspunkt: 0 0Flächenposition: Arc -70 -70; -70 70; 70 70; 70 -70; style arcFlächenfarbe: Weiss - 0 - 0 - 0 - 0Reihenfolge der Zeichnung: 1

Flächenposition: Arc -35 -35; -35 35; 35 35; 35 -35; style arcFlächenfarbe: Schwarz - 0 - 0 - 0 - 100Reihenfolge der Zeichnung: 2 (damals "1", was nicht korrekt war)

Gleichzeitig erfolgt eine Fehlerbereinigung bei SNR 3629, wo ebenfalls dieZeichenreihenfolge nicht korrekt lautet:

Markanter Geländepunkt SNR 3629# für Farbe...Flächenposition: Arc -35 -35; -35 35; 35 35; 35 -35; style arcFlächenfarbe: Braun - 10 - 30 - 30 - 0Reihenfolge der Zeichnung: 1 2

Markanter Geländepunkt SNR 3629# für SW...Flächenposition: Arc -35 -35; -35 35; 35 35; 35 -35; style arcFlächenfarbe: Grau - 0 - 0 - 0 - 50Reihenfolge der Zeichnung: 1 2

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Bezeichnung der Lageangaben in den graphischen Vorgaben ist zu berichtigen, zzt. ist es in den graphischen Vorgaben zu den Liegenschaftsbeschreibungen wie folgt beschrieben:Lage: [4100] (Straßenschlüssel) (Straßenname) (Hausnummer)

Die graphischen Vorgaben der Liegenschaftsbeschreibungen werden wie folgt berichtigt:Lage: [4100] (Lage verschlüsselt) (Straßenname) (Hausnummer)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen der Bearbeitung der Anfrage vom Katasteramt KB Düsseldorf zur Darstellung einer Verschmelzung von Flurstücken, die im Wohnungs-/Teileigentum gebucht sind, sind entsprechende Hinweise in den Nachweisen NW54 und NW55 aufzunehmen.

Die allgemeine Beschreibung der Standardausgaben "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" (NW55) und "Fortführungsmitteilung an Eigentümer" (NW54) wird um folgende Hinweise angepasst:NW55"In der "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" sind alle betroffenen Buchungsangaben einmal in einer Mitteilung auszugeben, es ist nicht je Buchungsblatt eine "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" zu generieren." Allerdings ist je Fortführungsfall eine "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" zu erzeugen.NW54Die "Fortführungsmitteilung an Eigentümer NRW" ist pro Buchungsblatt auszugeben, sodass jeder Eigentümer über die ihm betreffende Fortführung informiert wird. In der graphischen Vorgabe wird der Hinweis "Die "Fortführungsmitteilung an Eigentümer NRW" ist pro Fortführungsfall / Buchungsblatt zu erstellen" aufgenommen.

In der beschreibenden Vorgabe "Fortführungsmitteilung an Eigentümer NRW" wird die Angabe NW55 in NW 54 berichtigt.

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Page 44: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 44 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 211 8/13/2010 ibR P PS u

6-SK 212 3/19/2010 in Bearbeitung P PS o

6-SK 213 11/5/2010 KB Wesel P PS 11/15/2011 e

Ist bei Veränderungen an nicht gebuchten Flurstücken, also Flurstücke die auf einer Buchungsstelle mit der Buchungsart 5101 (Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 2 GBO) gebucht sind, keine WLDGGB Datei zu erzeugen?Den Vorgaben des Pflichtenheftes NRW ist nicht zu entnehmen, das keine WLDGGB Datei zu erzeugen ist, bei der Anlassart "Veränderung aufgrund der Vorschriften des Wasserrechts" im Zusammenhang mit buchungsfreien Flurstücken.

Eine Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW und die entsprechende WLDGGB-Datei ist für buchungsfreie Flurstücke, d.h. Flurstücke die in den ALKIS Bestandsdaten unter einem Katasterblatt (2000) bei der Objektart "AX_Buchungsblatt (21008)", Attributart "blattart" geführt werden, nicht zu erzeugen. Die Justizverwaltung NRW erhält Mitteilungen über Fortführungen im Liegenschaftskataster zu Flurstücken, die auf einem Grundbuchblatt oder einem Pseudoblatt gebucht sind. (siehe Anlage 5a Vorbemerkungen zu den Geschäftsprozessen)

Diese Vorgabe bedeutet das bei Fortführungen von Flurstücken, die auf einem Katasterblatt gebucht sind, im Fortführungsnachweis NRW zu einem Fortführungsfall keine "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu generieren ist. Die Angabe der Kardinalität 1:* ist in 0:* bei der Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu berichtigen.

siehe auch Rev.nr. 6-SK 281

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KB Oberbergischer Kreis

Erweiterung zum Revisionsantrag 6-SK Nr. 163Die Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW soll um die Anschrift und das Geburtsdatum des Eigentümers erweitert werden.

in Bearbeitung

Die zzt. bestehenden Vorgaben zur Darstellung der Gewässerklassifizierung in den Liegenschaftsbeschreibungen NRW geben zusätzlich die Abschnittsfläche aus. Die Ermittlung der Abschnittsfläche erfolgt über Verschneidung der Objektart 71003 mit dem Flurstück. Die Objektart 71003 setzt sich aus aggregierten Flächen gleicher Gewässerklassifizerung zusammen, daher wird nicht die ursprüngliche Abschnittsfläche, wie im ALB gespeichert, im Nachweis dokumentiert, sondern die Gesamtfläche des Flurstücks ausgegeben.Beispiel:Fläche: 2001 qmTatsächliche Nutzung: 1044 qm Wohnbaufläche 899 qm Streuobstwiese 58 qm GrabenKlassifizierung: 2001 qm Gewässer III. Ordnungfachlich korrekt wäre die Angabe 58 qm Gewässer III. Ordnung

Eine Anpassung der Vorgaben ist vorzunehmen, da die bestehende Ausgabe der Abschnittsfläche zur Gewässerklassifizierung für einen Nutzer nicht aussagekräftig ist.

Damit eine eindeutige und korrekte Dokumentation der Klassifizierung nach Wasserecht in den NRW Nachweisen erzeugt werden kann, wird nur die Gewässerklassifizierung ohne Abschnittsfläche präsentiertDie bisherigen Vorgaben in der Anlage 6 und 7 des Pflichtenheftes NRW zur Präsentation der Klassifizierung nach Wasserrecht sind in den Standardausgaben Liegenschaftsbeschreibung NRW zu berichtigen/zu streichen, sodass eine fachlich richtige Angabe zur Gewässerklassifizierung erfolgt.

Folgende Ausgabeprodukte sind zu berichtigen:Flurstücksnachweis NRW (NW07)Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW (NW08)Grundstücksnachweis NRW (NW09)Bestandsnachweis NRW (NW10)Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW (NW11)

Die Korrektur dieser Vorgaben hat in der Form zu erfolgen, dass die Geobasis Spezifikation NRW Attributart „abschnitteORF_festlegungOSW“ aus den Beschreibungen der Nachweise gestrichen wird. Zudem wird bei der NAS Attributart „klassifizierung“ zur Kennung 71003 die Beschreibung „Das Objekt Flurstück ist mit der Objektart 71003 zu verschneiden und die entsprechende Klassifizierung mit der Flächenangabe ist auszugeben. Die ermittelte Fläche ist auf die amtliche Fläche abzugleichen.“ entfernt.In den graphischen Vorgaben der Liegenschaftsbeschreibungen NRW wird die blau dargestellte Angabe "(Flächenangabe) m²" rausgenommen. In den Nachweisen ist nur die vorkommende Klassifizierung nach Wasserrecht zu präsentieren z.B. Klassifizierung: Gewässer II. Ordnung

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 45 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 214 8/3/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 215 4/21/2010 UAG ABK P PS 5/31/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

Flurkarte NRW und ABK:Das Widerlager 53001 BWF 1845 wurde gemäß der Rev.nr. 5-GDB-NRW_32 in die Anlage 1 zum Stufenkonzept neu aufgenommen. Es wurde versäumt, diese Änderung in der Anlage 8 zur Anlage 6 nachzuziehen, die auf der Anlage 1 zum Stufenkonzept aufsetzt.

Der Fehler wird beseitigt und hat folgende Änderungen zur Folge:1. In der Anlage 8 zur Anlage 6 wird eine neue Zeile für das Widerlager 53001 BWF 1845 aufgenommen. Die Ausgabe soll sowohl in der Flurkarte als auch in der ABK erfolgen, so dass in beiden Fällen ein "P" eingetragen wird.2. Aufnahme in die beiden NRW_AX_Bestandsdatenauszüge_S1.xslt für die GB_Karte:für die LK:<wfs:Query typeName="AX_BauwerkImVerkehrsbereich"><ogc:Filter> <ogc:And> <xsl:copy-of select="$bboxAndDLKM"/> ... <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>bauwerksfunktion</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1845</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>bauwerksfunktion</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1870</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> ...für die ABK:<wfs:Query typeName="AX_BauwerkImVerkehrsbereich"><ogc:Filter> <ogc:And> <xsl:copy-of select="$bboxAndNWABK"/> ... <ogc:UpperBoundary><ogc:Literal>1830</ogc:Literal></ogc:UpperBoundary> </ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>bauwerksfunktion</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1845</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyIsBetween> <ogc:PropertyName>bauwerksfunktion</ogc:PropertyName> <ogc:LowerBoundary><ogc:Literal>1870</ogc:Literal></ogc:LowerBoundary> ...

ABK:Die Darstellung von AX_BoeschungKliff 61001 ist nicht zufriedenstellend, da das Abstandsmaß der Böschungsschraffen im Teil CII viel zu groß ausfällt.

Die Grafik im Teil CI ist ebenfalls widersprüchlich.

Hierbei handelt es sich um einen Fehler im Teil CII, da die Festlegungen des Teils CI einfach kopiert, aber nicht an den Maßstab 1:5000 angepasst worden sind.Die für die ABK unbrauchbaren Maßangaben "600" und "300" [1/100 mm] werden auf den Wert "140" bzw. "70" abgeändert, wobei die Grafik mit der Angabe "140" gleichzeitig korrigiert wird, da hier der Abstand zwischen den jeweils lang durchlaufenden "Böschungsschraffen 1" gemeint ist. Der Abstand zwischen der Böschungsschraffe 1" und der kurzen "Böschungsschraffe 2" beträgt nur "70" [1/100 mm].

Die Grafik im Teil CI wird ebenfalls hinsichtlich des Widerspruchs der Maßangabe "600" zur Grafik mit der Maßangabe "300" bereinigt, indem der Abstand auf die "Böschungsschraffen 1" bezogen wird.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 46 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 216 7/1/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 217 3/11/2009 in Bearbeitung P PS o

6-SK 218 10/7/2010 P PS u

Bezirksreg. Düsseldorf

Flurkarte NRW:Für den Teil CI ist die Abbildungsregel für "Flurstück Abweichender Rechtszustand" 11001 mit ARZ=TRUE mit der SNR 2029 + 1003 übernommen worden, da soweit wie möglich nicht vom AdV-SK abgewichen werden sollte.Die SNR 1003 ist weiß definiert und liegt mit der Darstellungspriorität über den TN-Flächenfüllern.Da es in NRW jedoch als ausreichend erachtet worden war, die Flurstücksgrenzen, die Grenzpunkte, die Flurstücksnummern und eventuelle Zuordnungspfeile oder Überhaken in grau auszugeben, sollte auf eine weiße Darstellung der Fläche verzichtet werden, da diese in der S/W-Ausgabe sowieso nicht erkennbar wäre. Die vorhandene TN sollte weiterhin farbig erkennbar bleiben und - falls vorgesehen - signaturiert werden.Um dies zu erreichen, wurde die Darstellungspriorität der SNR 1003 einfach auf "99" gesenkt und liegt somit unter allen TN-Flächenfüllern.Nach Aussage der Firma AED kostet jedoch selbst diese Signaturierung, die letzlich nicht sichtbar wird, Rechenzeit. Daher sollte die SNR lieber ganz gestrichen werden.

Die SNR 1003 wird aufgrund des Arguments der benötigten Rechenzeit in der Abbildungsregel des Teils CI gestrichen:

FlurstückAbweichender Rechtszustand --> 2029 + 1003

Im Teil BI kann die SNR 1003 somit ebenfalls entfallen und wird auch dort gestrichen.

Die Legenden für die Farb- und die SW-Ausgabe werden gleichzeitig um einen Hinweiß auf "Abweichender Rechtszustand" im Fall einer grauen Darstellung der Grenzen, Flurstücksnr. usw. erweitert.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

m Rahmen der Eignungsprüfung wurde mit dem GP 16 die Übernahme einer Umlegung durchgeführt. Der im Anschluss erzeugte Fortführungsnachweis NRW und die darin enthaltene Aufstellung der flurstücksbeschreibenden Angaben Vor- bzw. nach der Fortführung sind in den maßgeblichen Vorschriften widersprüchlich beschrieben.

Die Umsetzung des Fortführungsnachweises NRW erfolgte auf Grundlage der Vorschrift „Anlage 6 zum Pflichtenheft – Fortführungsnachweis Graphik“.Die Vorschrift „Anlage 2 zum Pflichtenheft – Anlage 6 Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Bearbeitung der Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung“ enthält eine abweichende Beschreibung im Zusammenhang zur Aufstellung des Fortführungsnachweises NRW bezüglich des Neubestandes. Hiernach sollen die neuen Flurstückskennzeichen mit den flurstücksbeschreibenden Angaben und den Buchungsangaben (Buchungsblattkennzeichen, laufende Nummer der Buchungsstelle) im Fortführungsnachweis NRW aufgelistet werden. Es ist eine Vorgabe zur Darstellung der Fortführung "Umlegung GP 16" im Fortführungsnachweis NRW zu beschreiben.

in Bearbeitung

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen der Kreuzprüfungen ist aufgefallen, dass die im "Bestandsnachweis stichtagsbezogen" (NW11) ausgewiesenen Abschnittflächen der Bodenschätzung z.T. um 1 qm unterschiedlich sind. Die Prüfung ergab, dass es sich hierbei um Rundungsfehler handelt, da die Firmen unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verteilung von Flächendifferenzen anwenden, die sich aus der Summe der mathematisch gerundeten Flächenabschnitte (welche zuvor auf die amtliche Fläche abgeglichen worden sind) zur amtlichen Fläche des Flurstücks ergeben.Das gleiche Problem tritt bei den einzelnen Ertragsmesszahlen und der Gesamtertragsmesszahl auf.

In den Erläuterungen zu ALKIS-NRW (unter Anlage 3 zum Pflichtenheft) wird unter Punkt 4 "Flächenangaben" ein Punkt zum anzuwendenden Rundungsverfahren aufgenommen:

"Rundungsverfahren(1) Zur Abstimmung der berechneten Abschnittsflächen auf die amtliche Fläche des Flurstücks ist zuerst die Differenz aus der amtlichen Fläche und der Summe aller mathematisch gerundeten Abschnittsflächen zu ermitteln. Ist diese ungleich Null, so ist die Differenz auf die nach der Flächengröße absteigend sortierten und anschließend gerundete/n Abschnittsfläche/n quadratmeterweise zu verteilen.

(2) Die Abstimmung ermittelter Ertragsmesszahlen einzelner Abschnittsflächen auf die Gesamtertragsmesszahl kann nach demselben Prinzip wie oben beschrieben erfolgen. Die Abstimmung erfolgt hierbei jedoch auf die zuvor ermittelte und gerundete Gesamtertragsmesszahl, die sich aus der Summe der ungerundeten Ertragsmesszahlen ergeben hat."

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 47 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

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6-SK 219 4/21/2010 P PS e

6-SK 220 4/21/2010 P PS e

6-SK 221 4/21/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 222 4/21/2010 P PS 5/31/2012 e

Anwendergemeinschaften (mehrere)

Erweiterungswünsche der UAG ABK der AED-SICAD Anwendergemeinschaft:Es herrscht Konsens darüber, dass die ABK geöffnet werden muss.Das bedeutet, dass ein Minimalstandard existiert.Wer jedoch mehr darstellen möchte oder manche Linien anders darstellen will, sollte dies tun können.

Zurzeit wird die Begrenzungslinie des befahrbaren Raums(AX_Strassenverkehrsanlage 53002 ART 1010 Fahrbahnbegrenzungslinie und ART 1010 Fahrbahnbegrenzungslinie, überdeckt) nicht in der ABK dargestellt.Dafür wird jedoch die Unterscheidung der Nutzung Straße, Radweg, Gehweg in der ABK nachgewiesen. Diese Unterteilung der Nutzung war bei der DGK-Führung nicht vorgeschrieben. Vielmehr wurde die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Radweg/Gehweg durch die o.g. Linie erlaubt. Da hierdurch die Darstellung in der Karte gleich ist, sollte auch beides möglich sein.

Beschluss des ALKIS Lenkungsgremium NRW:

Es erfolgt die Aufnahme von AX_Strassenverkehrsanlage 53002 ART 1010 ‚Fahrbahnbegrenzungslinie’ in den GDB mit (NRW) und dem Hinweis: “Zum Grunddatenbestand nur, wenn die TN im Straßenbereich nicht differenziert erfasst vorliegt“.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_219_Fahrbahnbegrenzungslinie.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

Umsetzung: Anlage 6: 31.05.2012

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Anwendergemeinschaften (mehrere)

Abgestimmte Erweiterungswünsche der UAG ABK der AED-SICAD Anwendergemeinschaft:Es herrscht Konsens darüber, dass die ABK geöffnet werden muss.Das bedeutet, dass ein Minimalstandard existiert.Wer jedoch mehr darstellen möchte oder manche Linien anders darstellen will, sollte dies tun können.

Die Darstellung aller Flurstücksgrenzen (Ausnahme: in Verkehrswegen werden sie nicht dargestellt) stört das Kartenbild.Als Alternative sollte es möglich sein, nur Eigentumsgrenzen, besser jedoch nur die Grenzen der AX_WirtschaftlicheEinheit zu präsentieren.

Beschluss des ALKIS Lenkungsgremium NRW:

Es erfolgt die Aufnahme von AX_WirtschaftlicheEinheit 75002 in den GDB (NRW) 1) und dem Hinweis: “Zum Grunddatenbestand nur, wo die Ausgabe alternativ zur Darstellung der Flurstücksstruktur in der ABK dienen soll“.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_220_WirtschaftlicheEinheit.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

Umsetzung: Anlage 6: 31.05.2012

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Anwendergemeinschaften (mehrere)

Abgestimmte Erweiterungswünsche der UAG ABK der AED-SICAD Anwendergemeinschaft:Es herrscht Konsens darüber, dass die ABK geöffnet werden muss.Das bedeutet, dass ein Minimalstandard existiert.Wer jedoch mehr darstellen möchte oder manche Linien anders darstellen will, sollte dies tun können.

Zurzeit wird nur die Signatur von Tiefgaragen in der ABK dargestellt.Es sollte bei wichtigen Objekten erlaubt sein auch den Umring in der ABK darzustellen.Wichtige unterirdische Gebäude sollen in der ABK darstellbar sein.(Z.B.: Bahnhöfe, TG usw.)Zurzeit ist es so, dass in der ABK z.B. der Eisenbahntunnel dargestelltwird. Er hört dann am nicht dargestellten, unterirdischen Bahnhofsgebäude auf.

Beschluss des ALKIS Lenkungsgremium NRW:

Folgende unterirdische Gebäude (OFL-Belegung: 1200) werden in der ABK präsentiert:GFK 3091 „Bahnhof“GFK 3094 „Gebäude zum U-Bahnhof“ GFK 3095 „Gebäude zum S-Bahnhof“GFK 2465 „Tiefgarage“ (Hinweis: besitzt immer OFL = 1200, da immer "unter der Erdoberflaeche")

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_221_UnterirdischeGebaeude.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

Bitte in diesem Zusammenhang auch die Revisionsnummer 6-SK_269 beachten!

Anwendergemeinschaften (mehrere)

Erweiterungswünsche der UAG ABK der AED-SICAD Anwendergemeinschaft:Es herrscht Konsens darüber, dass die ABK geöffnet werden muss.

Es soll freigestellt werden, ob einige Texte durch Signaturen ersetztwerden. (z.B.: Post, Schule, Polizei, Spielplatz)

Beschluss des ALKIS Lenkungsgremium NRW:

Die Möglichkeit der Textersetzung durch Signaturen für Post, Schule, Polizei und Spielplatz ist in der ABK vorzusehen.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_222_Alternativsignaturen.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

Im pdf-Dokument mit Datum 16.11.2011 wurden Koordinatenangaben der Signaturendefinitionen korrigiert. Zusätzlich wurde die Signaturnummer 8308 in 8310 geändert.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 48 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 223 1/11/2011 P PS 5/17/2011 e

6-SK 224 3/10/2011 ibR P PS u

6-SK 225 3/2/2010 P PS 3/25/2010 e

KB Oberbergischer Kreis

Sofern eine Baulast in den ALKIS Bestandsdaten geführt wird, sollte diese als Hinweis zum Flurstück in den Standardausgaben NRW präsentiert werden. Die Baulast ist nicht Bestandteil des Grunddatenbestandes NRW, wird aber als erheblicher Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisse am Grundbesitz gesehen und sollte aus diesem Grunde in den NRW Nachweisen für den Kunden aufgeführt und mitgeteilt werden.

Der Revisionsantrag wird zurückgezogen, da es keine gemeinsame Vorgehensweise der Katasterbehörden NRW bei der Zusammenarbeit mit den Bauordnungsbehörden NRW gibt.

Die Vergabe der "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" im Fortführungsnachweis NRW ist nach den Landesvorschriften automatisch, gemarkungsweise, aufsteigend und eineindeutig bei 1 beginnend zu generieren/verwalten.Im Rahmen des ALKIS Umstieges haben sich Probleme ergeben, da aufgrund dieser Festlegungen "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" erzeugt wurden, die mit noch offenen Änderungen/Fortführungen beim Grundbuchamt identisch waren. Diese Änderungen resultieren aus einer parallelen Führung von ALB/ALKIS bzw. aus der ALKIS-Einführung im Jahresverlauf. Wie ist in solchen Fällen bei der Nummerierung dieser Nummer zu verfahren?

Wie soll verfahren werden, wenn die 5 stellige laufende Nummer den Wert 99999 in einer Gemarkung erreicht hat?

Die Festlegung zur Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" wird wie folgt konkretisiert:

"Für die "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" in NRW sind die Vorgaben aus dem Abgabeformat WLDGGB zu berücksichtigen. (Beschreibung des Konverters)Die Fortfuehrungsfallnummer setzt sich wie folgt zusammen:- Gemarkungsnummer (4 Stellen)- laufende Nummer (5 Stellen)Die Gemarkungsnummer ist aus der Attributart "FNNummer (15001 FNN)/gemarkungsnummer (15004 GEM)" zu generieren. Die "laufendeNummer" ist automatisch, gemarkungsweise, aufsteigend und eindeutig bei 1 oder bei einem konfigurierten Wert "x" beginnend von der Implementierung zu generieren/-verwalten. Der Wert "x" sollte der nächsten freien Nummer im Zusammenhang der gemarkungsweisen ALB Fortführungsnummerierung entsprechen. Die "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" darf keine Sonderzeichen und Alphazeichen beinhalten. Sie ist mit führenden Nullen anzugeben. Die "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" ist pro Fortführungsfall aufzustellen, sodass eine eindeutige Zuordnung der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW zur WLDGGB Datei sichergestellt ist."

Hinweise:Dabei bedeutet die Festlegung zur laufenden Nummer "...gemarkungsweise, aufsteigend...", dass z.B. 1, 2, 3, ... für Gemarkung x und 1, 2, 3, ... für Gemarkung y oder 20, 21, 22 ... für Gemarkung z, wenn nicht mit der laufenden Nummer 1, sondern mit dem Wert "x" die Nummerierung begonnen wird, zu nummerieren ist.

Ist in einer Gemarkung für die FortführungsfallnummerWLDGGB die laufende Nummer mit 99999erreicht, so muss die Nummerierung automatisch wieder bei 1 je Gemarkung beginnen.

siehe auch Rev.nr. 6-SK 281

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Bezirksreg. Arnsberg

In den AdV Standardausgaben wird das Landeswappen und nicht das Wappen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt ausgegeben. Ist dies richtig?

Nach den Festlegungen der AdV zu den NAS Prozessen zur Erzeugung einer Ausgabe, z.B. Flurstücksnachweis, ist für die Angabe des Ausgabekopfes vorgegeben, dass mit der Attributart „enthaeltEWP“ das Landeswappen im Kopf des Auszuges zu präsentieren ist bzw. das diese auf eine eindeutige Dateibezeichnung (uri), in der das Landeswappen vorgehalten wird, zeigt. Die Attributart „enthaeltEWP“ ist ein Muss-Element. (ALKIS OK AdV AX_K_AUSGKOPF_Standard)

Das Landeswappen darf nach der „Verordnung über die Führung des Landeswappen von 16. Mai 1956“ von den Katasterbehörden für Ausgaben nicht genutzt werden.

Klarstellung: Die Datei, auf den die Attributart „enthaeltEWP“ zeigt, soll nicht das Landeswappen beinhalten sondern es soll dort das Wappen des Kreises oder der kreisfreien Stadt hinterlegt werden. Diese Vorgabe ist bei der Einrichtung einer ALKIS Verfahrenslösung in einer Katasterbehörde von der Administration umzusetzen.

Page 49: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 49 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 226 4/15/2011 KB Bielefeld P PS 11/15/2011 e

6-SK 227 12/23/2010 P PS 5/31/2012 e

Im Rahmen der Migration wird in unserem Datenbestand für ein Flurbereinigungsverfahren das Objekt AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht mit den Attributen artDerFestlegung (ADF) mit dem Wert 2110, ausfuehrendeStelle (AFS, LAN, DST) und bezeichnung (BEZ) gebildet. Eine Belegung von ADF mit dem Wert 2100 kann über die Migration nicht erfolgen!

Im Flurstücks- und Eigentumsnachweis (NW07 und NW08) ist geregelt, dass nur bei Belegung des Attributes ADF mit dem Wert 1750, 1840 oder 2100 ein Hinweis auf die gesetzliche Grundlage („Flurbereinigungsgesetz“) erfolgt, die Nummer des Verfahrens (BEZ) jedoch bei Belegung von ADF mit 1750, 1840 oder 2100-2150 angegeben wird.

Es wird davon ausgegangen, dass auch in unserem Fall (ADF = 2110) im Flurstücks- und Eigentumsnachweis (NW07 und NW08) ein Hinweis auf das Flurbereinigungsverfahren erfolgen muss, wie sieht der aus, was muss der Hinweis beinhalten?

In den Standardausgaben Liegenschaftsbeschreibungen NRW werden im Bereich der Hinweise zum Flurstück die Angaben zu den Bodenordnungsverfahren, sobald diese im ALKIS Datenbestand gespeichert sind, wie folgt ausgegeben: Umlegung nach BauGB (Name)Umlegungsstelle: (Ausführende Stelle)Verfahrensbezeichnung: (Nummer des Verfahrens)Sanierung (Name)Sanierungsstelle: (Ausführende Stelle)Verfahrensbezeichnung: (Nummer des Verfahrens)Flurbereinigungsgesetz: (Name)Flurbereinigungsbehörde: (Ausführende Stelle)Verfahrensbezeichnung: (Nummer des Verfahrens) Für die Umsetzung der Standardausgaben NRW ist von den implementierenden Firmen die "Anlage 5 Grunddatenbestand NRW und dort die Anlage 2 Stufenkonzept Umschlüsselung" zu berücksichtigen. Nach diesen Vorgaben sind Attributwerte umzuschlüsseln in einen übergeordneten Attributwert oder einer Objektart oder sie werden nicht ausgewertet und präsentiert.Für die Informationen zur Umlegung, Sanierung und Flurbereinigung sind entsprechende Wertearten umzuschlüsseln.In den Vorgaben des Pflichtenheftes NRW, Anlage 6 "ALKIS Signaturenkatalog" wird zur Klarstellung in den Ausgabeprodukten "Flurstücksnachweis NRW, Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW, Grundstücksnachweis NRW, Bestandsnachweis NRW und Bestandsnachweis stichtagsbezogen" in der Spalte 7 folgender Hinweis aufgenommen:Die Vereinfachte Umlegung (1770) ist als Umlegung nach dem BauGB (1750),Sanierung (Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst) (1841) ist als Sanierung (1840),Flurbereinigung (Par. 1, 37 FlurbG) (2110), Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (Par. 86 FlurbG) (2120), Unternehmensflurbereinigung (nach Par. 87 oder 90 FlurbG) (2130), Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (Par. 91 FlurbG) (2140) und Freiwilliger Landtausch (Par. 103a FlurbG) (2150) ist als Flurbereinigungsgesetz (2100)auszugeben und zu präsentieren.

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK:Für die ABK ist die "Schlangenlinie" , Signatur 3490 bzw. 3491 für die ABK ausschließlich für trockengefallene Gewässer vorgesehen worden. Daher wurde bei allen "Stehenden Gewässern" in der ABK die Darstellung des Symbols abgeschafft.Es sollte vermieden werden, dass ein- und dasselbe Symbol zweierlei Bedeutungen transportiert ( trocken und/oder stehend ).

Auch das AX_Hafenbecken 44005 , welches ja technisch ein eher stehendes Gewässer ist, darf daher kein Symbol in der ABK bekommen.

Die Signaturbeschreibungen von 3490 und 3491 sind offenbar, bis auf den Kopfeintrag "Hafenbecken" bei 3490, absolut identisch. Auf eine der Signaturen könnte eigentlich in jedem Falle verzichtet werden.

Das ist zutreffend. Die Signatur 3490 kann beim AX_Hafenbecken 44005 entfallen.Außerdem ist die mit der Version 2.0 bei 55002 Untergeordnetes Gewässer für die FKT 1010, 1011, 1012, 1013, 1020 und 1030 RBZ Linie neu eingeführte Signaturnummer 3491 völlig überflüssig, da sie identisch mit der Nummer 3490 ist.

Folgende Änderungen werden daher im Teil BII und CII durchgeführt:

Teil CII:1. S. 54: Die Ableitungsregel für AX_Hafenbecken wird auf die erste Zeile beschränkt. Die nachfolgenden 6 Zeilen werden gestrichen, so dass keine Schlangenlinie mehr erzeugt wird.2. S.113: In der Ableitungsregel für 55002 wird für die o.g. FKT-Werte die SNR 3491 gestrichen und in 3490 abgeändert.

Teil BII:1. Bei der SNR 3490 wird der Text "Hafenbecken" in der Überschrift entfernt.2. Die SNR 3491 wird komplett gestrichen.

Teil E: SNR 3491 kann hier entfallen.

s. auch Rev.nr. 6-SK_288

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 50 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 228 1/13/2011 P PS 5/31/2012 e

6-SK 229 7/15/2010 P PS 5/31/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK: SNR 1551 (SNR 8513)Im Teil BII ist im Gegensatz zu Teil BI die Signatur 1551 (Damm, Wall, Deich, Felsen, Rückhaltebecken, Staudamm) mit einem weißen Flächenfüller versehen worden.Das sollte nicht so sein, da wegen der hohen Priorität andere Sachen abgedeckt werden könnten.Hier ist es unter anderem die TN Grünland. Die Darstellung sollte, wie auch in der Flurkarte, ohne Flächenfüller erfolgen.

Da in der ABK die Objekte der OA 61003 'Damm, Wall, Deich' , OA 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel' und 53009 BWF 2020 'Rückhaltebecken' und BWF 2040 'Staudamm' nicht mit einem weißen Flächendecker auszugeben sind, handelt es sich hier um einen Fehler, der mit der Version 2.0 in den SK hineingekommen ist.

Der Fehler wird wie folgt bereinigt:1. Teil BII: SNR 1551: Flächenfarbe: Weiss - 0 - 0 - 0 - 0 Keine Flächenfüllung Gleichzeitig wird die DP von 287 auf 283 gesenkt (Hintergrund: Böschungen besitzen nach Rev.nr. 6-SK 201 die DP 284)2. Teil CII: Bei der Ableitungsregel für 53009 BWF 2020 "Rückhaltebecken" muss die mittlerweile entfallene SNR 8513 in 1551 korrigiert werden.4. Desweiteren ist im Teil CII im kursiven Hinweistext bei Damm, Wall Deich ein Schreibfehler, der wie folgt bereinigt wird: "Die Position der Linie 26202621 entspricht der Mittellinie ..."3. Teil E: SNR 1551 DP 287 auf 283 nachziehen.

Bezirksreg. Düsseldorf

NRW-SK Teil CI und Teil CII:

Zwischen den Teilen DI und DII und den Teilen CI bzw. CII besteht ein Widerspruch innerhalb der Vorgaben. Nach den Teilen D besteht folgende Forderung bzgl. der Signaturverteilung auf Flächen :"Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Garten- und Zierflächen werden regelmäßig / symmetrisch signaturiert. Alle anderen vollständig zu signaturierenden Flächen der Tatsächlichen Nutzung oder der Topographie werden zufällig / asymmetrisch signaturiert."

In den Teilen CI und CII wird dem aber keine Rechnung getragen, da die Methoden-Präsentation als Standard nur eine Einzelsignatur vorsieht.

Wenn neue Objekte in ALKIS entstehen, so wird der Bearbeiter nicht darauf "hingewiesen", dass die flächenhafte Signaturierung gemäß Teil D als Standard vorgesehen ist.

Das ist korrekt. Beim Widerspruch handelt es sich um einen Fehler, der darin begründet ist, dass der Teil C des AdV-SK "soweit möglich" unverändert in NRW angehalten werden sollte. Da die Forderung in den Teilen DI und DII jedoch besteht und auch weiterhin Bestand haben soll, müssen die Teile CI und CII angepasst werden. Diese Änderung betrifft viele Abbildungsregeln, wobei jejeils nur eine Positionierungsregel zu der zu verwendenden Signaturnummer SNR hinzugenommen wird. Diese Änderung stellt im Grunde genommen nur eine durch den AdV-SK ohnehin immer mögliche Signaturverteilung über das Anlegen eines AP_Darstellung dar.

Folgende Positionierungsregeln werden im Teil CI und CII bei den nachfolgend genannten Abbildungsregeln hinter der Abfrage "und 02310 - 4XXXX [-] --> SNR" neu hinzugefügt:41008: Grünanlage, Grünfläche 4400 und 4410 --> 3413 (PNR 1105);Park 4420 --> 3415 (PNR 1105); Garten 4460 --> 3421 (PNR 1100)43001: Streuobstacker 1011 --> 3440 (PNR 1104); Hopfen 1012 --> 3442 (PNR 1104);nur CI: Spargel 1013 --> 3444 (PNR 1104); Grünland 1020 --> 3413 (PNR 1100);Streuobstwiese 1021 --> 3441 (PNR 1104); Gartenland 1030 --> 3421 (PNR 1100);Baumschule 1031 --> 3446 (PNR 1104); Weingarten 1040 --> 3448 (PNR 1104);Obstplantage 1050 --> 3450 (PNR 1104);nur CI: Obstbaumplantage 1051 --> 3452 (PNR 1104);nur CI: Obststrauchplantage 1052 --> 3454 (PNR 1104)43002: Wald, Laubholz 1100 --> 3458 (PNR 1105);Wald, Nadelholz 1200 --> 3460 (PNR 1105); Wald, Laub- und Nadelholz, Laubwald mitNadelholz, Nadelwald mit Laubholz 1300 und 1310 und 1320 --> 3462 (PNR 1105);43003: Gehölz VEG [-] --> 3470 (PNR 1105);nur CI: Gehölz, Latschenkiefer 1400 --> 3472 (PNR 1105)43004: Heide --> 3474 (PNR 1105)43005: Moor --> 3476 (PNR 1105)43006: Sumpf --> 3478 (PNR 1105)43007: Unland/Vegetationslose Fläche, Vegtationslose Fläche OFM [-] --> 3480 (PNR 1105)Fels 1010 --> 3481 (PNR 1105); nur CI: Steine, Schotter 1020 --> 3482 (PNR 1105);nur CI: Geröll 1030 --> 3483 (PNR1105); nur CI: Sand 1040 --> 3484 (PNR1105);nur CI: Schnee, Eis, Firn 1110 und 1120 --> 3486 (PNR 1105)

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 51 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 230 11/16/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 231 11/16/2010 P PS 5/31/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

Fehler in den SK-Festlegungen für die ABK (Teile BII und CII):

Im Teil E sind die Darstellungsprioritäten komplett gesichtet worden, da mehrere Revisionnsnummern (6-SK_192, 6-SK_194, 6-SK_201 und 6-SK_204) die Darstellungsprioritäten behandeln und verändern.

Dabei wurden zum Teil auch in anderen Dokumenten Fehler aufgedeckt, welche bereinigt werden müssen.

Neben den Änderungen der Rev.nr. 6-SK_192, 6-SK_194, 6-SK_201 und 6-SK_204 sind im Zuge der Sichtung des Teils E die unten aufgelisteten Fehler aufgefallen, die bereinigt werden müssen.Die Änderungen des Teils E selbst, sind eher redaktioneller Natur, da die einzelnen SNR mit ihren Darstellungsprioritäten durch die Teile B und die Zuordnung zu den Objekten in den Teilen C festgelegt sind. Da der Teil E die SNR-Zuordnung und deren DP nur noch einmal komplett als Übersicht zusammenfasst, werden nachfolgend nur die Änderungen aufgelistet, die eine unmittelbare Auswirkung auf andere Teile der Anlage 6 haben:

CII: die in der Abbildungsregel "Vorratsbehälter, Speicherbauwerk, Name" S. 64 zuerst aufgeführte SNR 4070 ist fehlerhaft und muss durch SNR 4074 ersetzt werden.BII: die zu niedrigen DP der SNR 3627 und 3634 "Felsen ..." 61006 RBA Fläche und Linie werden von 212 jeweils auf 289 angehobenBII: die zu niedrige DP der SNR 3628 "Felsen ..." 61006 RBA Punkt wird von 180 auf 350 angehobenBII: die zu niedrige DP der SNR 2620 für "Damm, Wall, Deich" wird von 270 auf 283 angehoben, damit diese Objekte - wie die Böschung auch - über den Verkehrsbegleit- flächen liegen; gleichzeitig muss die DP der SNR 2621 von 288 auf 283 gesenkt werdenBII: die DP der SNR 1410 wird von 286 in 282 geändertBII: die DP der SNR 1540 "Fahrbahn" 53002 ist mit 287 zu hoch und wird in 286 geändertBII: die DP der SNR 2592 "Bach ..." 55002 ist mit 245 zu niedrig und wird in 287 geändertBII: die DP der SNR 2595 "Bach, trocken,versiegt ..." 55002 ist mit 245 zu niedrig und wird in 287 geändertBII: die DP der SNR 3474 "Heide" 43004 wird von 130 in 131 geändertBII: die DP der SNR 1520 wurde in der Version 2.1 von 130 in 131 geändert. Beim Absenken, ist diese (nur bei Farbe) aus dem Dokument verschwunden. Daher wird erneut 131 aufgenommenBII: (redaktionelle Änderung:) Der Text "Tagebau, Grube, Steinbruch" wird bei SNR 1404 aus der Überschrift entfernt, da "Torf" eigenständig erwähnt wird

Bezirksreg. Düsseldorf

Fehler in den SK-Festlegungen für die LK (Teil BI):

Im Teil E sind die Darstellungsprioritäten komplett gesichtet worden, da mehrere Revisionnsnummern (6-SK_192, 6-SK_194, 6-SK_201 und 6-SK_204) die Darstellungsprioritäten behandeln und verändern.

Dabei wurden zum Teil auch in anderen Dokumenten Fehler aufgedeckt, welche bereinigt werden müssen.

Neben den Änderungen der Rev.nr. 6-SK_192, 6-SK_194, 6-SK_201 und 6-SK_204 sind im Zuge der Sichtung des Teils E die unten aufgelisteten Fehler aufgefallen, die bereinigt werden müssen.Die Änderungen des Teils E selbst, sind eher redaktioneller Natur, da die einzelnen SNR mit ihren Darstellungsprioritäten durch die Teile B und die Zuordnung zu den Objekten in den Teilen C festgelegt sind. Da der Teil E die SNR-Zuordnung und deren DP nur noch einmal komplett als Übersicht zusammenfasst, werden nachfolgend nur die Änderungen aufgelistet, die eine unmittelbare Auswirkung auf andere Teile der Anlage 6 haben:

BI: die DP der für "Aufnahmepunkt AP(1)" verwendeten SNR 8112 ist falsch, daher 380 in 699 ändernBI: die DP der SNR 1540 "Fahrbahn" ist mit 200 zu niedrig und wird in 249 geändertBI: die DP der SNR 2535 "Fußweg ..." RBA Linie 53003 ist mit 130 zu niedrig und wird in 249 geändertBI: die DP der SNR 1542 "Fußweg ..." RBA Fläche 53003 ist mit 130 zu niedrig und wird in 249 geändertBI: die DP der SNR 2539 "(Kletter-)Steig im Gebirge" 53003 ist mit 130 zu niedrig und wird in 249 geändertBI: die DP der SNR 3651 wurde versehentlich in der Version 3.1 nicht auch von 180 auf 131 gesenkt (wie bei 3615!). Dies wird hiermit nachgeholt.BI: die DP der SNR 2519 wurde versehentlich in der Version 3.1 nicht auch von 101 auf 109 angehoben (wie bei 2516!). Dies wird hiermit nachgeholt.BI: (redaktionelle Änderung:) Der Text "Tagebau, Grube, Steinbruch" wird bei SNR 1404 aus der Überschrift entfernt, da "Torf" eigenständig erwähnt wird

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 52 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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6-SK 232 1/15/2011 KB Lippe P PS 5/31/2012 e

6-SK 233 2/15/2011 Bezirksreg. Köln P PS 5/31/2012 e

NRW-SK Teil CI und CII:Die Abbildungsregeln der Teile CI und CII sehen bei der Lagebezeichnung Fließgewässer, Lagebezeichnung Stehendes Gewässer eine umgekehrte Größenreihenfolge bei den Schriften vor, was dazu führt, dass bei nicht abgelegter SNR (Präsentation mit einer voreingestellten Standardtextgröße) im Teil CI über die SNR 4117 eine kleine Schriftgröße von 11pt genommen wird, wohingegen im Teil CII über die SNR 4243 die 24pt-Schrift präsentiert wird. Daher müssen unglücklicherweise stets 2 Präsentationsobjekte mit verschiedener Modellartenkennung - einmal NWABKK5 und ein weiteres Mal mit der DLKMxxxx-Kennung - angelegt werden, da der Platz nicht ausreichend ist.

Hier liegt ein Fehler im Teil CII vor. Eine Präsentation mit einer Standardtextgröße (keine SNR-Belegung) - so wie in der LK zugelassen - ist fachlich auch für die ABK gewollt.Im AdV-SK wurde in der Version 6.0-beta vom 14.05.2007 die Reihenfolge der SNR-Zuordnung bei der LBZ Fließgewässer und LBZ Stehendes Gewässer umgedreht und die ART-Belegung neu aufgenommen.Im NRW-SK wurde die Änderung im Teil CI für die Version 2.0 vom 15.06.2007 nachgezogen.Im Teil CII wurde jedoch nur die ART = Fließgewässer bzw. Stehendes Gewässer neu eingeführt, aber die SNR-Reihenfolge wurde nicht getauscht. Gleichzeitig wurde ein Hinweistext aufgenommen, der unglücklich formuliert ist, da er quasi die Belegung der SNR vorschreibt, was nicht korrekt den fachlichen Willen widerspiegelt:Die Abbildungsregeln testen auch ein SNR [-] ab und lassen daher die Präsentation mit einer Standartextgröße zu.Daher wird die Reihenfolge in der Abbildungsregel "LBZ Fließgewässer und LBZ StehendesGewässer" im Teil CII der des Teils CI angepasst und der kursive Hinweistext wie folgt präzisiert:... und 02341 SNR [-] und 02341 SIT [-] und 12004 UNV [+] -->> 12004 [UNV] --> 42434074 korrigiert in 4118 oder 12004 SCH [+] ==> 73023 BEZ -->> 73013 [BEZ] --> 42434074 korrigiert in 4118 oder SIT [+] -->> 02341 [SIT] --> 42434074 korrigiert in 4118 oder 02341 SNR = 4117 ... oder 02341 SNR = 40744243 und 02341 SIT [-] und 12004 UNV [+] -->> 12004 [UNV] --> 40744243 oder 12004 SCH [+] ==> 73023 BEZ -->> 73013 [BEZ] --> 40744243 oder SIT [+] -->> 02341 [SIT] --> 40744243 oder 02342 - 12001 [+] usw. Hier gelten die zuvor beschriebenen Änderungen sinngemäß!!!

"Für "Lagebezeichnung,_Fließgewässer" und "Lagebezeichnung Stehendes Gewässer"muss für die Modellartenkennung NWABKK5 ein Präsentationsobjekt mit angelegt werden,wobei einer der oben aufgeführten SNR (situationbedingt zusätzlich noch skaliert odergesperrt) angelegtzugeordnet werden kann."

Bei 51010 ART 1200 "Kabelkasten, Schaltkasten" und 51002 BWF 1372 "Unterflurhydrant" ist nach Teil CI kein AP_PPO beim Fachobjekt vorgesehen. Daher kann kein Drehwinkel zum Ausrichten der Signatur entlang des Straßenverlaufs abgelegt werden.

Ähnlich der Revisionsmeldung Nr. 34 zur Anlage 6 NRW-SK vom 05.06.2008 zu 51010 ART=2100 "Straßensinkkasten" wird im Teil CI die Abfrage in den Abbildungsregeln an das Vorhandensein eines AP_PPO geknüpft, da nur darüber ein Drehwinkel zum Ausrichten entlang des Straßenverlaufs abgelegt werden kann:

51002 [+] und 51002 BWF = 1372 ----> 3518 und 02310 - 51002 [-] ----> 3518 oder 02310 - 51002 [+] und 02310 ART = BWF ----> 3518

51010 [+] und 51010 ART = 1200 ----> 3548 und 02310 - 51010 [-] ----> 8309 (gemäß Rev.nr. 66 zur Anl. 6 NRW-SK; oder 02310 - 51010 [+] in der Version 3.1 vom 04.03.2009 sind und 02310 ART = ART ----> 8309 die SNR versehentlich nur in Teil BI und nicht in Teil CI aufgenommen worden)

In dem Zusammenhang ist folgender Fehler bei 51010 ART = 2100 "Straßensinkkasten" aufgefallen, der gleich mit bereinigt wird:

51010 [+] und 51010 ART = 2100 und 02310 - 51010 [-] ----> 35668308 (auch gemäß Rev.nr 66) oder 02310 - 51010 [+] und 5101002310 ART = ART ----> 35668308

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 53 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 234 4/15/2011 KB Dortmund P PS 5/31/2012 e

6-SK 235 1/18/2011 P PS 5/31/2012 e

In der Anlage 8 zur Anlage 6 NRW-SK fehlt bei der Objektart 51002 der Attributwert 1340 'Trockendock' beim Attribut 'bauwerksfunktion' BWF. Dieser Wert ist für den GDB auf den Wert 9999 'Sonstiges' umzuschlüsseln.

Das ist korrekt. Der Wert wird in die Anlage 8 zur Anlage 6 NRW-SK bei der Objektart 51002 unter 'Laufkran, Brückenlaufkran' 1333 aufgenommen. Die Zeile wird wie folgt lauten:

Spalte: 5 | 6 | 8 | 9 | 10 | 12 | 13------------------------------------------------------------------------------------------------------Drehkran 1331 (NRW) 1) 1330 - umschlüsseln okPortalkran 1332 (NRW )1) 1330 - umschlüsseln okLaufkran, Brückenlaufkran 1333 (NRW) 1) 1330 - umschlüsseln okTrockendock 1340 9999 - umschlüsseln ok

Die Kennzeichnung (NRW) 1) hinter Drehkran, Portalkran, und Laufkran, Brückenlaufkran ist ein Kopierfehler und wird gleich mit bereinigt.

Bezirksreg. Düsseldorf

Kreuzprüfung ABK:Es ist aufgefallen, dass Objekte der OA 61001 AX_BoeschungKliff nicht mehr identifizierbar sind, wenn sowohl die Ober- als auch die Unterkante "unsicher" (Objekte 62040 AX_Gelaendekante mit IDF = 5410) sind. Diese Kanten erhalten keine Signatur über Teil CII/BII. Über die Darstellung der unsicheren Kanten mittels einer gestrichelten Linie wie in der LK würden die Böschungen im Kartenbild eindeutig interpretierbar.

Die Schraffen allein reichen tatsächlich nicht aus, um die Böschungen gut interpretierbar wiederzugeben.Daher wird in Teil BII die SNR 8223 (bereits im Teil BI vorhanden) mit folgenden Werten für den Maßstab 1:5000 aufgenommen:SNR 8223 Farbe: DP 284, Strichstärke 18, L.-abschluss Abgeschnitten, L.-Scheitel Spitz, L. Farbe Braun 60 - 100 - 100 - 20, Strichart: Einzug 50, Linienlänge 100,Abstand zwischen den Linien 50

SNR 8223 SW: DP 284, Strichstärke 18, L.-abschluss Abgeschnitten, L.-Scheitel Spitz, L. Farbe Schwarz 0 - 0 - 0 - 100, Strichart: Einzug 50, Linienlänge 100,Abstand zwischen den Linien 50

Im Teil CII werden folgende Änderungen in nachfolgender Abbildungsregel vorgenommen:Steilrand, KliffkanteGeländekante, Allgemein#Geländekante, BöschungsoberkanteGeländekante, BöschungsunterkanteGeländekante, Sonstige Begrenzungskante (z.B. Trennschraffe)Geländekante, Steilrand, Kliffkante

62040 [+] und 62040 ART [+] und 62040 ART = 1200 od. 1210 od. 1220 od. 1230 und 62040 EMT [+] und 62001 IDF = 5400 --> 2531 oder 62001 IDF = 5410 --> 8223 oder 62040 ART = 1240 --> 2531

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 54 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 236 5/6/2010 P PS 5/31/2012 e

6-SK 237 3/8/2011 AED-SICAD P PS 5/31/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK:Die AG_Präsentation hat für die ABK die durchgehende Darstellung von Straßenverkehrs- und Gewässerflächen vorgesehen. Besonders in SW-Präsentationen ist ansonsten keine übersichtliche Darstellung zu gewährleisten. (Aus demselben Grund werden ja bereits die Flurstücksgrenzen in diesen Flächen weiß überlagert, um einen durchgehenden Verlauf dieser Objekte klar erkennbar werden zu lassen.)Die TN-Verkehrsflächen AX_Straßenverkehr und AX_Weg dürfen daher nicht durch die graue Umringslinie der TN-Flächen voneinander getrennt werden.Gleiches gilt für die Gewässerflächen der TN AX_Fliessgewaesser, AX_Hafenbecken, AX_Stehendes Gewässer, wo keine blaue (grau in SW-Ausgabe) Linie erscheinen soll.

Da aufwändige Verschneidungen während der Präsentation das automatische Unterdrücken der trennenden Linien, wie es der ADV-SK im Teil C bei allen Gewässerflächen mit dem Satz "Linien, die Gewässerflächen trennen, werden nicht dargestellt", vorsieht, zu aufwändig erschienen, wurde dieser Satz nicht in den Teil CII übernommen.Gleichzeitig wurde versäumt, die betroffenen TN-Flächen ohne Umringslinie auszugeben.

Folgende Änderungen werden daher im Teil BII des NRW-SK für die ABK durchgeführt:1. SNR 8507: nur noch weiße Flächenfüllung, kein grauer Linienumring mehr und neue DP 2812. neue SNR 8511: Liniensignatur mit DP: 282, Strichstärke: 18, Linienabschluss: Abgeschnitten, Linienscheitel: Spitz, Linienfarbe: Grau - 0 - 0 - 0 - 503. Die DP der SNR 8508 und 8509 wird von 287 auf 282 gesenkt4. Die SNR 2518 entfällt komplett5. Die DP der SNR 1410 wird von 287 auf 282 gesenkt.

Die Abbildungsregeln im Teil CII des NRW-SK für die ABK werden wie folgt berichtigt:1. 42001 "Straßenverkehr" SNR 8507: Graphik verdeutlichen, da keine Umringslinie mehr ausgegeben wird 2. 42001 "Verkehrsbegleitfläche Straße": neue SNR für (L) hinzunehmen: 8511 + 85083. 42009 "Platz": neue SNR für (L) hinzunehmen: 8511 + 85074. 42006 "Weg, Fahrweg, ..." SNR 8507: Graphik verdeutlichen, da keine Umringslinie mehr ausgegeben wird Es muss unterschieden werden, ob FKT "Fahrweg FKT 5210", "HW FKT 5211" oder "WW FKT 5212" vorliegt, da "Fußweg, Gang", Radweg, Rad- und Fußweg, Reitweg bzw. Sonstiges weiterhin mit einer Umringslinie (von Fahrweg, HW und WW)abgegrenzt werden sollen:Überschrift "Weg, Fahrweg, Hauptwirschaftsweg, Wirtschaftsweg, Sonstiger Weg"# 42006 [+] und FKT = 5210 oder 5211 oder 5212 und 02341 - 42006 [+] ...Da für 42006 die FKT-Werte 5220 "Fußweg", 5230 "Gang", 5240 "Radweg", 5250 "Rad- und Fußweg"5260 "Reitweg" und 9999 "Sonstiges"mit "OA" in der Umschlüsselungstabelle für MaxNRW nachGDB NRW gekennzeichnet sind, stehen diese nicht mehr für eine Auswertung in CII zu Verfügung.Die ersten 4 Abbildungsregeln auf S. 39 werden daher gestrichen. Neue Ersatzregel hierfür:Überschrift "Weg"# 42006 [+] und FKT [-] --> 8511 + 8507 und 02341 - 42006 [+] und 02341 ART = FreierText und 02341 SIT [+] -->> 02341 [SIT] --> 4070 5. 44001 "Fließgewässer",44005 "Hafenbecken" und 44006 "Stehendes Gewässer":SNR 2518 für den Linienumring entfällt: 2518 + 1410(Hinweis: AX_Bahnverkehr bekommt nun ebenfalls über SNR 8507 keine Umringsliniendarstellung mehr,was aber auch nur in Ausnahmefällen zu Problemen führen könnte; wird daher toleriert.)

Bei AX_UntergeordnetesGewaesser 55002 liegt ein Fehler in den Filterbedingungen des Skriptes NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die Liegenschaftskarte vor:

Nach Anlage 8 zur Anlage 6 werden alle Objekte präsentiert, die nicht die Attributbelegung 'hydrologischesMerkmal' HYD=3000 besitzen. Da die Filterbedingung "HYD ist ungleich 3000" mithilfe von <PropertyIsNotEqualTo> abtestet, werden hier die Objekte nicht gefunden, die keine Attributbelegung haben.

Die GeoInfoDok führt bzgl. des Filterencodings auf S. 113 aus, dass für den Operator<PropertyIsNotEqualTo> keine NULL-Werte zur Ergebnismenge gehören, so dass eine zusätzliche <PropertyIsNull>-Abfrage hinzugenommen werden muss, damit Objekte ohne Attributbelegung auch mit zur Ergebnismenge gehören.

Das ist korrekt. Die Filterbedingung für die Liegenschaftskarte der OA 55002 "Untergeordnetes Gewässer" muss entsprechend erweitert werden, damit auch die Objekte geholt werden, die bei Nichtbelegung des Attributs 'hydrologischesMerkmal' HYD momentan nicht mit berücksichtigt werden. (Hinweis: Das Attribut 'funktion' ist immer belegt, da alle Wertearten zum GDB NRW gehören. Daher ist die Berücksichtigung der NULL-Werte hier nicht nötig.)Das Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt wird daher wie folgt angepasst:

<wfs:Query typeName="AX_UntergeordnetesGewaesser"> <ogc:Filter> <ogc:And> <xsl:copy-of select="$bboxAndDLKM"/> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>funktion</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1020</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyName>lageZurErdoberflaeche</ogc:PropertyName> </ogc:PropertyIsNull> <ogc:Or> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>hydrologischesMerkmal</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>3000</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyName>hydrologischesMerkmal</ogc:PropertyName> </ogc:PropertyIsNull> </ogc:Or> </ogc:And> </ogc:Filter></wfs:Query>

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 55 / 93

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6-SK 238 3/8/2011 P PS 5/31/2012 e

6-SK 239 4/8/2011 AED-SICAD P PS 5/31/2012 e

6-SK 240 4/8/2011 AED-SICAD P PS 5/31/2012 e

6-SK 241 1/13/2011 KB Lippe P PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Revisionsnummer zeigt sich der gleiche Fehler in den Filterbedingungen des Skriptes NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die Liegenschaftskarte bei der OA 51003 AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwerk:

Nach Anlage 8 zur Anlage 6 werden nur Objekte präsentiert, die nicht die Attributbelegung 'lageZurErdoberflaeche' OFL=1200 besitzen. Da die Filterbedingung "OFL ist ungleich 1200" mithilfe von <PropertyIsNotEqualTo> abtestet, werden hier die Objekte nicht gefunden, die keine Attributbelegung haben.

Die GeoInfoDok führt bzgl. des Filterencodings auf S. 113 aus, dass für den Operator<PropertyIsNotEqualTo> keine NULL-Werte zur Ergebnismenge gehören, so dass eine zusätzliche <PropertyIsNull>-Abfrage hinzugenommen werden muss, damit Objekte ohne Attributbelegung auch mit zur Ergebnismenge gehören.

Die Filterbedingung für die Liegenschaftskarte der OA 51003 AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwerk muss entsprechend erweitert werden, damit auch die Objekte geholt werden, die bei Nichtbelegung des Attributs 'lageZurErdoberflaeche' OFL momentan nicht mit berücksichtigt werden. Die Attribute 'bauwerksfunktion' und 'speicherinhalt' brauchen aufgrund der 'OA'-Kennzeichnung der Umschlüsselungstabelle (Anl. 2 zum Stufenkonzept) nicht weiter berücksichtigt werden. Es werden alle Objekte, die nicht unterirdisch liegen, geholt.

Das Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt wird daher wie folgt angepasst:

<wfs:Query typeName="AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwerk"> <ogc:Filter> <ogc:And> <xsl:copy-of select="$bboxAndDLKM"/> <ogc:Or> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>lageZurErdoberflaeche</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1200</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyName>lageZurErdoberflaeche</ogc:PropertyName> </ogc:PropertyIsNull> </ogc:Or> </ogc:And> </ogc:Filter></wfs:Query>

Die PNR 2028 des Teils DI für "Freileitung" 51005 BWF 1110 weist als Maß für den Versatz zur Bezugslinie den Wert "160" aus, obwohl die Signatur links der Bezugslinie A-E auszugeben ist.Ein ebensolcher Widerspruch liegt bei der PNR 2010 des Teils DII für "Heckenkante, links" 54001 BWS 1102 vor. Das Maß für den Versatz zur Bezugslinie beträgt dort den Wert "84", obwohl auch hier die Signatur links der Bezugslinie A-E auszugeben ist.

Die beiden Maße sind hinsichtlich des Vorzeichens fehlerhaft:

Daher werden folgende Änderungen vorgenommen:

Teil DI: bei PNR 2028: Versatz zur Bezugslinie: -160160Teil DII: bei PNR 2010: Versatz zur Bezugslinie: -8484

SNR 3528 des Teils BII für 51007 ATP 1300 "Steinmal" enthält einen Koordinatenfehler:

Müsste es beim Koordinatenpaar "-124,67 4942" korrekterweise "-124,67 49,42" lauten?

Ja. Bei der SNR 3528 liegt im Teil BII ein Kommafehler in der Koordinatenangabe vor.

Daher wird der Fehler sowohl in Farbe als auch in SW wie folgt berichtigt:

"-124,67 494249,42"

Zu einer Katasterbuchung ist keine Mitteilung an die Justizverwaltung NRW zu senden. Das bedeutet, dass das Katasterblatt -blattart 2000- in der beschreibenden Vorgabe der "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" nicht auszuwerten ist bzw. in der Vorgabe nicht zu beschreiben ist.

Die beschreibende Vorgabe Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW (NW55) wird wie folgt berichtigt:Zur Attributart "blattart" wird in der Spalte "Wert" die Angabe "2000" und in der Spalte "7" wird der Satz "Hinweis zusaetzlich ausgeben:" im Grundbuch nicht gebucht". Anstatt der Präsentation Grundbuchblatt ist Buchungsblatt und anstatt Grundbuchbezirk ist Buchungsblattbezirk in der Ausgabe darzustellen." entfernt.Zur Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW sind nur die Blattart "Grundbuchblatt und Pseudoblatt" auszuwerten und zu präsentieren.Veränderungen/Fortführungen von Flurstücken die auf einem Katasterblatt gebucht sind (Katasterbuchung), werden nicht an die Justizverwaltung übermittelt.

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RV-Liste NRW

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ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 242 6/7/2011 P PS u

6-SK 243 7/21/2011 KB Dortmund P PS u

6-SK 244 4/8/2011 AED-SICAD F PS 5/31/2012 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

In der graphischen Beschreibung der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW fehlt die Beschreibung bzw. der Text String bei der Blattart "Pseudoblatt", "Im Grundbuch noch nicht gebucht. Nachweis im Liegenschaftskataster entsprechend dem amtlichen Verzeichnis der Bodenordnung."

Die graphische Vorgabe Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW (NW55) wird wie folgt berichtigt:Zur Präsentation "Blattart" werden die zwei Möglichkeiten:Grundbuchblatt undPseudoblattIm Grundbuch noch nicht gebucht. Nachweis im Liegenschaftskataster entsprechend dem amtlichen Verzeichnis der Bodenordnung. aufgenommen.Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_242_FortfuehrungsmitteilungJustiz_Graphik.pdf" zeigt die Änderung im Detail.

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Die Vorgabe "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW ist im Bereich Auflistung von Wirtschaftsart und Tatsächlicher Nutzung im Zusammenhang der Tatsächlichen Nutzung "Unland, Vegetationslose Fläche (43007) -Gewässerbegleitfläche-" zu berichtigen.

Die beschreibende Vorgabe "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" wird im Bereich "Datentyp: AX_Wirtschaftsart wie folgt berichtigt:

Zur Auflistung der Wirtschaftsart "Verkehrsfläche (5000)" wird zur Angabe 43007 FKT 1100 in der Spalte 7 der Hinweis "Erfasste Wertearten 1110;1120 werden in der Ausgabe als 1100 ausgegeben." aufgenommen.

Zur Auflistung der Wirtschaftsart "Unland (9500)" wird der Hinweis in der Spalte 7 bei der Angabe 43007 in der Form berichtigt, dass die Wertearten 1110 und 1120 dort nicht mehr aufgeführt werden.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_243_FortfuehrungsmitteilungJustiz.pdf" zeigt die Änderung im Detail.

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AX_UntergeordnetesGewaesser 55002

Nach den Abbildungsregeln des Teils CI ist sowohl für das Präsentationsobjekt Fließrichtungspfeil 02310 als auch für das PO Standardtext 02341 die ART beim AP_GPO mit "FKT" zu belegen.Wenn man mit Hilfe des AP_Darstellung nur eines der beiden Präsentationsobjekte unterdrücken möchte, so ist das nicht möglich. Es erfolgt mittels Anlegen eines AP_Darstellung automatisch die Unterdrückung sämtlicher PO mit ART=FKT.

Im Teil CII tritt das Problem nicht auf, da es dort nur den Standardtext "T." für Teiche gibt, für welche keine Fließrichtungspfeile vorgesehen sind. Zwecks Vereinheitlichung der beiden SK-Teile sollte aber auch dort die ART abgeändert werden.

Bei den Abbildungsregeln für die OA 55002 lässt der NRW-SK im Gegensatz zum AdV_SK eine kombinierte Darstellung der Präsentationsobjekte Fließrichtungspfeil (02310 mit ART=FKT) und Standardtext (02341 ebenfalls ART=FKT) zu.Um das Problem des unerwünschten, gleichzeitigen Unterdrückens beider PO zu beheben, wird im Teil CI die ART bei den Standardtexten "Graben", "Bach" und "trockener Graben" deshalb von FKT in FKT_TEXT geändert.Im Teil CII wird in der Abbildungsregel für den Teich die ART beim Standardtext "T." von FKT in FKT_TEXT geändert.

NRW hat zwecks Übereinstimmung mit den AdV-Vorgaben eine Änderung des AdV-SK beantragt, sodass die ART-Belegung beim AP_GPO des Standardtextes "Graben" der OA 55002 AX_UntergeordnetesGewaesser auch dort von FKT in "FKT_TEXT" geändert wird.AdV-Revnr. 1956

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 57 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 245 5/27/2011 F PS 5/31/2012 e

6-SK 246 5/27/2011 F PS 5/31/2012 e

6-SK 247 7/7/2011 F PS 5/31/2012 e

6-SK 248 8/18/2011 ibR F PS 5/31/2012 e

6-SK 249 8/18/2011 ibR F PS u

GIS-Consult (smw) - RWTH-Aachen

Kreuzprüfung:Aus dem PT Smallworld kommt der Wunsch nach einer Klarstellung der Passagen, die die Strichstärken bei ABK-Ausgaben in M 1:10.000 beschreiben.

Anfrage von Herrn Tretter:Teil A der Vorbemerkungen 3-1 S. 9, Absatz 3.4 beschreibt, welche Mindestgrößen für Texte und Linien bei der Präsentation eingehalten werden müssen. Für Texte ist die Definition eindeutig (im Maßstab 1:10000 werden die Schriften mit dem Faktor 0.5 skaliert).Allerdings stellt sich für Linien die Frage, ob die angegebene kleinste Linienstärke von 0.18 zutreffend ist.Im Signaturenkatalog existieren Kontur-Strichstärken von 0.13. Herr Fahnenstich schreibt in der Mängelliste zu 5-24 eine Mindestlinienbreite von 0.13 aus.

Die Vorgaben sind dahingehend etwas verwirrend. Auch ist nicht eindeutig geklärt, ob möglicherweise eine Skalierung der Strichstärke vorgesehen ist.

1. Mit der Linienbreite 0.18 ist nicht die Konturenbreite bei der Symboldefinition gemeint, die durchaus nur 0.13 beträgt.Die geringste Linienbreite der Liniensignaturen, die im Teil BII (für den Maßstab 1:5000 und 1:2500 geltend) definiert sind, beträgt 0.18, sodass für diese beiden Maßstäbe die Aussage des Teils A "Die kleinste Linienstärke in der ABK ist St. 0.18." korrekt ist.2. Ein Dokument des AK LK/GT der AdV mit Rahmenempfehlungen zur ABK5 enthält in Bezug auf Linienbreiten die Aussage: "...; eine Linienbreite von 13/100 mm darf jedoch nicht unterschritten werden." Diese Untergrenze der AdV-Empfehlung wurde bislang nicht explizit im Teil A für die verkleinerten Ausgaben in 1:2000 (Flurkarte NRW) und 1:10000 (ABK NRW) erwähnt.Folgende blaue Ergänzungen sollen daher die Vorgaben des Teils A präzisieren:

3.2 Flurkarte NRW...(3) Für eine Ausgabe im verkleinerten Maßstab 1:2000 kann der gleiche Teil B I verwendet werden mit der Vorgabe, dass die Angaben sich abweichend auf 1/200 mm beziehen. Eine Linienbreite von 13/100 mm darf jedoch nicht unterschritten werden. Die Schriften müssenunter Einhaltung der nachfolgend angegebenen Minimalgröße mit dem Faktor 0,5 angepasstwerden.

3.4 Amtliche Basiskarte NRW(1) ...Für eine Ausgabe im verkleinerten Maßstab 1:10000 kann der gleiche Teil B II verwendetwerden mit der Vorgabe, dass die Angaben sich abweichend auf 1/200 mm beziehen. EineLinienbreite von 13/100 mm darf hierbei nicht unterschritten werden. Die Schriften müssenunter Einhaltung der nachfolgend angegebenen Minimalgröße mit dem Faktor 0,5 angepasstwerden.

Schriften werden in der ABK generell gegen den Grundriss mit einem weißen Saum von0.2 mm freigestellt, um deren Lesbarkeit aufgrund häufig auftretender Randberührungen zugewährleisten. Der Wert ist auch für freizustellende Signaturen anzuhalten.

Bei der Schrift darf eine Minimalgröße von 1 mm nicht unterschritten werden.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

ABK:Es ist aufgefallen, dass die u.a. für das Vegetationsmerkmal 54001 BWS=1500 "Gras" genutzte SNR 3413 des Teils BII , mit der DP 270 zu niedrig ist, um auf einer Fläche 42001 AX_Strassenverkehr FKT 2312 "Verkehrsbegleitfläche Straße" mit SNR 8508 und der DP 282 (nach Rev.nr. 201) dargestellt zu werden.

Das ist korrekt. Die DP der SNR 3413 wird daher im Teil BII und E von 270 in 283 geändert.

(Hinweis von AS-Support : Die Rev-Meldung 6-SK 246 wird unter der Nummer 1065405 geführt, nicht mehr unter 1065404 . )

KB Hochsauerlandkreis

ABK:Die Abbildungsregel für den Text "St.Mdl." des "Stollenmundloch" 51002 BWF 1310 im Teil CII gibt die Positionierungsregel (PNR) 3007 mit einem Abstandsmaß von 350 1/100 mm bei einem Textbezugspunkt "zentrisch Mitte" an. Dieser Abstand ist zu gering für eine korrekte Positionierung des Textes rechts neben der Signatur.

Das trifft zu. Es wird daher die Positionierungsregel PNR 3007 bei 51002 BWF 1310 im Teil CII gegen die PNR 3006 ersetzt. Die Positionierungsregel 3006 ist mit 490 1/100 mm bei dem Bezugspunkt "zentrisch Mitte" geeignet, um den Text neben der Signatur zu positionieren.

Im Teil CI lautet es auf der S. 223 bei der Abbildungsregel für den "Höhleneingang, Name" wie folgt:...oder 61005 NAM [-] und 02341 - 61005 [-] ---->> "Höhle" ----> 4118 oder 02341 - 61005 [+] und ART = [-] ---->> "Höhle" ----> 4118

Nach den Zeilen 724 und 885 der Datei Praesentationsregeln_1_090409.xls wird jedoch ein Text ein Text mit ART = FreierText erzeugt.

Dies ist ein Fehler. Das Attribut ART beim AP_GPO muss in Übereinstimmung zur Datei Praesentationsregeln_1_090409.xls "FreierText" lauten. (Für ALKIS darf ART niemals "nicht belegt" sein.)Die Regel bei 61005 Höhlenzur Abfrage der ART-Belegung wird daher wie folgt berichtigt:...oder 61005 NAM [-] und 02341 - 61005 [-] ---->> "Höhle" ----> 4118 oder 02341 - 61005 [+] und ART = [-]FreierText ---->> "Höhle" ----> 4118

In der Datei Praesentationsregeln_1_090409.xls ist gemäß der Zeile 96 (Sendeturm, Funkturm 51001 BWF 1008) und der Zeile 109 (Aussichtsturm 51001 BWF 1003) jeweils als Relationsziel für die zu bildenden Texte (Spalte J) ein Objekt der OA "31001" angegeben, obwohl das Fachobjekt selbst in den Bauwerksbereich 51001 migriert wird. Ist dies fachlich so gewollt?Falls in der Zeile 109 die OA richtigerweise 51001 heißen müsste, so wäre aber die eingetragene ART "BWF" ebenfalls nicht korrekt, da die Abbildungsregel für den Aussichtsturm nur die ART = BWF_ZUS berücksichtigt.

Es muss sowohl in der Zeile 96 als auch in der Zeile 109 in der Spalte "J" die OA "51001" anstatt "31001" angegeben sein, auf welche die Relation zeigen soll.Außerdem muss in Zeile 109 Spalte "K" die ART anstatt BWF richtigerweise BWF_ZUS lauten.

Die Revisionsnummer hier gestrichen und identisch als 8-Mig_115 neu eingefügt.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 58 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 250 7/19/2011 KB Euskirchen F PS 5/31/2012 e

6-SK 251 3/31/2011 KB Recklinghausen F PS 5/31/2012 e

6-SK 252 5/26/2011 F PS 5/31/2012 e

ABK:Es ist aufgefallen, dass die SNR 3637 des Teils BII viel zu groß für das Kartenbild der ABK dimensioniert ist.

Die Signatur des Teils BI wurde mit dem Faktor 0.7 umgerechnet. Die Signatur ist damit tatsächlich noch immer viel zu groß gegenüber der Signatur des alten Musterblattes für die DGK5. Die Koordinaten der SNR 3637 werden im Teil BII daher wie folgt geändert:

Linienposition: -123,75 -123,75; 0 0; -123,75 123,75 in -85 -85; 0 0; -85 85 geändert.

Wird in NRW die Relation „hat“ bei den Präsentationsobjekten (AP_PTO und AP_LPO) für angepfeilte Flurstücksnummern nicht belegt?

Gemäß Migrationskonzept Teil 2 S.2 zu Folie 1-292 und 1-294 wird in der Spalte "weitere Bemerkungen" erwähnt: "Relation "Zuordnung_hat" (02340-02320) verweist auf Zuordnungspfeil". Daher ist die Relation bei der Migration zu belegen.

Sowohl der NRW-SK als auch der SK der AdV berücksichtigt in den Abbildungsregeln diese Relation jedoch nicht. Das Anwenden der Relation "hat" beim AP_TPO steht damit im Widerspruch zur 3A-Schema-Definition, die die Anwendung nur zulässt, "wenn sie im entsprechenden Signaturenkatalog beschrieben ist" (Zitat GeoInfoDok).In den uns vorliegenden Daten der drei Firmen AED-Sicad, ibR und Smallworld wurde die Relation "hat" gemäß des Migrationskonzeptes korrekt gebildet. Daher wird in den Teil A des SK NRW für "Zuordnungspfeil" und "Zuordnungspfeil der Bodenschätzung" ein Hinweis aufgenommen, der den momentan bestehenden Widerspruch zwischen der Schemadefinition und den Datenbeständen bereinigt:

Unter Punkt 3.1.2 Kartenschriften und Kartensignaturen wird am Ende der nachfolgende Absatz (11) neu hinzugefügt:...(11) Die in der Flurkarte NRW darzustellenden Zuordnungspfeile angepfeilterFlurstücksnummern und angepfeilter Texte der Bodenschätzung müssen immer über dieRelation ‚hat’ vom textförmigen Präsentationsobjekt aus relationiert werden.

Die Relation ist demnach immer bei der Neuanlage eines POs 'Zuordnungspfeil' zurFlurstücksnummer bzw. zum Text der Bodenschätzung zu belegen.

Bezirksreg. Düsseldorf

Das Bauteil Keller mit der Bauart BAT "2000" ist in der Umschlüsselungstabelle vom Maximalprofil NRW in Grunddatenbestand NRW (Anlage 2 zum Stufenkonzept) mit "9999" 'Sonstiges' in der Spalte Q angegeben.Beim Attribut OFL 'Lage zur Erdoberfläche' besagt die Definition beim Wertes "1200" 'Unter der Erdoberfläche' folgendes:"Diese Werteart darf nur mit den Bauarten 'Keller' und 'Tiefgarage' vorkommen."

Somit besteht ein Widerspruch zwischen der Anlage 2 und der nach Schema nur für 'Keller' und 'TG' zulässigen Belegung von OFL mit dem Wert 1200.Besitzt das AX_Bauteil 'Keller' das Attribut OFL=1200 so darf es nicht in '9999' umgeschlüsselt werden.

Siehe auch Rev.nr. 5-GDB-NRW_38

Das ist korrekt, es handelt sich um einen Fehler in der Umschlüsselungstabelle (Anlage 2 zum Stufenkonzept)Es ist nicht möglich Keller pauschal in '9999' umzuschlüsseln, da eine mögliche OFL-Belegung mit dem Wert 1200 dem entgegen steht.

Gemäß einer gemeinsamen Besprechung der 5 Bezirksregierungen vom 13.03.2008 wird die Auffassung vertreten, dass Gebäudeobjekte, die nicht zum Grunddatenbestand zählen, von den Katasterbehörden nicht im Liegenschaftskatatster nachgewiesen werden müssen.Es wird daher auf eine Darstellung in der Standardausgabe Flurkarte NRW verzichtet. Keller, die trotzdem im Katasternachweis nachgewiesen werden, können auf besondere Anforderung hin in einem eigens definierten Ausgabeprodukt als "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" mit ausgegeben werden.

Die Anlage 5 des PH und dort die Anlage 2 zum Stufenkonzept (Stand 22.07.2009) wird zwecks Bereinigung des Widerspruches wie folgt geändert:In Zeile 1269 wird in Spalte Q die 9999 gestrichen und "entfällt" eingetragen.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_252_Keller.pdf" zeigt alle damit verbundenen Änderungen in der Anlage 6 zum PHim Detail auf.

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RV-Liste NRW

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ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 253 4/4/2011 KB Lippe P PS 11/15/2011 e

6-SK 254 9/12/2011 KB Herford P PS o

6-SK 255 10/26/2011 AdV P PS 11/15/2011 e

In der aktuell veröffentlichen graphischen Vorgabe zum Bestandsnachweis NRW ist eine Unterscheidung zur Buchung „Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 4 GBO“, „Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO“ oder „Wohnungs-/Teileigentum“ im Bestandsnachweis NRW nicht erkenntlich.

Um für den Kunden/Nutzer die Information im Bestandsnachweis NRW zu präsentieren, wie das Flurstück/Grundstück gebucht ist (als Grundstück, von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 4 GBO, Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO oder Wohnungs-/Teileigentum), wird die graphische Vorgabe des Bestandsnachweises NRW in der Form angepasst, dass die in NRW vorkommenden Buchungsarten langschriftlich ausgegeben werden.

Auszug aus dem Bestandsnachweis NRW...Laufende Nummer: (Nummer*) [4120]Grundstück oder Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 4 GBO(nur bei der Buchungsart: Grundstück und von Buchungspflicht befreit Par.3 Abs. 2 GBO) oderMiteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO(Anteilsangabe) Miteigentumsanteil am Grundstück (nur bei der Buchungsart: Miteigentum Par.3 Abs. 4 GBO) oderWohnungs-/Teileigentum(Anteilsangabe) Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum laut Aufteilungsplan Nr. ...(nur bei der Buchungsart: Wohnungs-/Teileigentum) [4120]

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_253_Bestandsnachweis_Graphik.pdf" zeigt die Änderung im Detail.

Bei der Bearbeitung bzw. dem Eintragen von neu entstehenden Gewässerflurstücken im Anliegereigentum, die bisher nur als topografisches Gewässer oder als Tatsächliche Nutzung "AX_Fliessgewässer" erfasst wurden, sind dem Katasteramt KB Herford fachliche Unstimmigkeiten in den Vorgaben des Fortführungsnachweises NRW, Fortführungsmitteilung an Eigentümer NRW und der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW aufgefallen.Gewässerflurstücke sind mit dem Anlass "Veränderungen aufgrund der Vorschriften des Wasserrechts" zu erfassen. Dieser Anlass kann im Rahmen einer Zerlegung (GP 3) oder einer Berichtigung (GP 18) bearbeitet werden. Zur Anlassart ist immer ein Fortführungsnachweis NRW, eine Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW und eine Fortführungsmitteilung an den Eigentümer NRW als Ergebnis der Fortführung zu erstellen. Wird das Gewässerflurstück im Anliegereigentum auf einem Katasterblatt, also als Katasterbuchung, angelegt, so darf keine Mitteilung an die Justizverwaltung in Form der WLDGGB und der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW erfolgen.Ebenso ist das Gewässerflurstück nicht auf Fortführungsmitteilung an den Eigentümer NRW aufzuführen, da es im Anliegereigentum gesondert auf einem Katasterblatt gebucht ist.Weiterhin stellt sich die Frage, wie der Fortführungsfall im Fortführungsnachweis NRW aufzubauen/zu präsentieren ist?

Geobasis NRW, Dez. 71.02 wird den Fall aufbereiten und prüfen und die entsprechenden Vorgaben der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW korrigieren und fortschreiben.

Bis zur Korrektur der Anlage 6 ist der Fehler/Mangel wie folgt zu umgehen:

In der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW ist das Gewässerflurstück, das im Anliegereigentum und auf einem Katasterblatt gebucht ist, manuell zu streichen und mit einem Hinweis "Bei dem Flurstück "xy" handelt es sich um eine Katasterbuchung, die nicht ins Grundbuch zu übernehmen ist. In der WLDGGB Datei wird dieses Flurstück nicht übermittelt." zu versehen, sodass die Grundbuchverwaltung dieses Gewässerflurstück in seinem Bestand nicht überführt. Zudem ist das entsprechende Gewässerflurstück aus der WLDGGB-Datei zu löschen.In der Fortführungsmitteilung an den Eigentümer NRW ist das Gewässerflurstück manuell zu streichen und mit dem Hinweis "Bei dem Flurstück "xy" handelt sich um ein Gewässerflurstück, welches im Anliegereigentum im Kataster auf dem Katasterblatt "xy" gebucht ist. Es handelt sich um ein buchungsfreies Flurstück, dass nicht im Grundbuch geführt wird." zu kennzeichnen.Oder im Fortführungsnachweis NRW wird zur Attributart "Bemerkung" folgender Hinweis "Bei dem Flurstück "xy" handelt sich um ein Gewässerflurstück, welches im Anliegereigentum im Kataster auf dem Katasterblatt "xy" gebucht ist. Es handelt sich um ein buchungsfreies Flurstück, dass nicht im Grundbuch geführt wird." dokumentiert.Dieser Hinweis wird dann auch automatisch auf der Fortführungsmitteilung an den Eigentümer NRW ausgegeben.

in Bearbeitung

Die Vorgaben der Anlage 6 Liegenschaftsbeschreibungen vom 25.08.2009 GeoInfoDok Version 6.0 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

Folgende Anpassungen werden in den Liegenschaftsbeschreibungen NW07-NW11 vorgenommen:

Es wird die neue NAS-Attributart 0:1 rechtsbehelfsverfahren RBV mit dem Hinweis in der Spalte 7 "Der Hinweis zum Flurstück: "Bei dem Flurstück ist ein laufendes Rechtsbehelfsverfahren anhängig.“ ist auszugeben." und der Bemerkung " Rechtsbehelfsverfahren ist der Hinweis darauf, dass bei dem Flurstück ein laufendes Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist." aufgenommen.Die Beschreibung zur Attributart "rechtsbehelfsverfahren" im Abschnitt Geobasis.NRW_Spezifikationen wird gelöscht.

Es wird die neue NAS-Attributart 0:1 zweifelhafterFlurstuecksnachweis mit dem Hinweis in der Spalte 7 "Der Hinweis zum Flurstück: „Zweifelhafter Flurstücksnachweis“ ist auszugeben." und der Bemerkung "Zweifelhafter Flurstücksnachweis ist eine Kennzeichnung eines Flurstücks, dessen Angaben nicht zweifelsfrei berichtigt werden können." aufgenommen.Die Beschreibung zur Attributart "zweifelhafterFlurstuecksnachweis" im Abschnitt Geobasis.NRW_Spezifikationen wird gelöscht.

Es wird die neue NAS-Attributart 0:1 bezeichnung BEZ mit dem Hinweis in der Spalte 7 "Zu den Wertearten 1750, 1840, 2100" und der Bemerkung "Amtlich festgelegte Verschlüsselung der Festlegung." beim NAS-Datentyp AX_FestlegungSonstigeORF aufgenommen.Die Beschreibung zur Attributart "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF (GB_FestlegungSonstigeORF)" im Abschnitt Geobasis.NRW_Spezifikationen wird gelöscht.

Zum komplexen Datentyp "AX_K_PERS1" die neue Attributart 0:* weitereAdressen aufgenommen. Diese Attributart wird Nicht in NRW geführt.

Page 60: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 60 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 256 10/26/2011 AdV P PS 11/15/2011 e

6-SK 257 10/26/2011 MIK NRW P PS 11/15/2011 e

6-SK 258 11/8/2011 ibR P PS u

6-SK 259 1/2/2012 P PS 1/17/2012 e

Die Vorgaben der Anlage 6 Liegenschaftsbeschreibungen vom 25.08.2009 GeoInfoDok Version 6.0 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

siehe auch Rev.nr. 6-SK_263

Die nachfolgenden Anpassungen werden nur für die Liegenschaftsbeschreibungen NW08-NW11 vorgenommen:

Es wird die neue NAS-Attributart 0:1 buchungstext BUT mit dem Hinweis in der Spalte 7 "Nur für die Buchungsarten „Erbbaurecht“ und „Untererbbaurecht“ ist der Buchungstext „Gesamterbbaurecht“ auszugeben. Zu allen aufgeführten Buchungsarten bei der Attributart „buchungsart“, außer 5101 Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 4 GBO, kann der Buchungstext „Personen- und Bestandsdaten können nicht in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt werden.“ soweit er im Datenbestand vorhanden ist, präsentiert werden." und der Bemerkung "Enthält weitere Erläuterungen zur Buchung" aufgenommen.

Die Kardinalität der NAS-Attributart "namensnummer" wird von 1:1 in 0:1 geändert.

Die ausführliche Erläuterung zur Präsentation des Buchungstextes ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_256_Buchungstext.pdf" zu entnehmen.

siehe auch Rev.nr. 6-SK_263

Nach dem Liegenschaftskatastererlass NRW Anlage 1 Abschnitt 5 "Beschriftung in textlichen Ausgaben" ist es vorgegeben die Tatsächliche Nutzungsart nach dem Nutzungsartenkatalog NRW wie folgt zu präsentieren:Zunächst wird der Bezeichner der Nutzungsartengruppe ausgegeben, sodann der Bezeichner der Nutzungsart oder wenn erfasst, stattdessen der Bezeichner der Untergliederung.z.B.Industrie- und Gewerbefläche / Lagerplatz

Die Anpassungen werden für die Liegenschaftsbeschreibungen NW07-NW11 vorgenommen.Die Anpassungen zur Präsentation der Tatsächlichen Nutzung, bzw. wie die Tatsächliche Nutzung in den Liegenschaftsbeschreibungen auszugeben ist, sind in den jeweiligen beschreibenden Vorgaben in der Spalte 7 dokumentiert.z.B. 41001 Wohnbaufläche41002 FKT 1700 Industrie- und Gewerbefläche / Industrie und Gewerbe Erfasste Wertearten: 1701; 1710-1730; 1750-1790 werden in der Ausgabe als 1700 ausgegeben.41003 HaldeErfasste Wertearten: 1000-8000; 9999 der Attributart LGT werden in der Ausgabe als 41003 ausgegeben.

Gemäß den Landesvorgaben sehen die Fortführungsprodukte NW54 und NW55 die Ausgabe des Gemarkungsnamen vor, in der die Fortführung ihren Ursprung hat. In dem vorgegebenen Schemata der beiden Produkte ist hierzu jeweils nur ein Gemarkungsname definiert.

Wenn beispielsweise eine Umgemarkung stattfindet sind grundsätzlich 2 Gemarkungen betroffen. Die Vorgaben in NRW zu den oben genannten Produkten sehen aber nur die Ausgabe eines Gemarkungsnamens vor und nur im Fortführungsnachweis NRW zusätzlich auch eine Gemarkungsnummer.

Aus unserer Sicht ist für den Fall einer Umgemarkung eine Erweiterung des Schemas notwendig, damit auch diese Anforderung umgesetzt werden kann, oder die Vorgaben bedürfen einer Änderung, so dass die Gemarkungsnummer ausreicht.

Die Änderung der Kardinalität der Gemarkungsnamen ist unseres Erachtens nach aber nicht ausreichend, da dadurch immer noch nicht entschieden werden kann zu welcher Gemarkungsnummer der Name gehört. Nur eine Kombination von Gemarkungsnummer und Gemarkungsname als komplexes Element kann dieses Problem lösen.

Die Attributarten "flurstueck_alt_zusatzangaben" und "flurstueck_neu_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben" der Ausgabeprodukte "Fortführungsmitteilung an Eigentümer" (NW54) und der "Fortführungsnachweis NRW" (NW52) werden um die Attributarten "gemarkung" und "gemarkungsname" erweitert.

Für das Ausgabeprodukt "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" (NW55) wird die Attributart "flurstueck_neu_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben2" um die Attributarten "gemarkung" und "gemarkungsname" erweitert. Zusätzlich wird die Attributart "flurstueck_alt_zusatzangaben" mit dem Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben5" aufgenommen. Der Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangabne5" setzt sich aus den Attributarten "flurstueckskennzeichen", "gemarkung" und "gemarkungsname" zusammen.

Die ausführliche Erläuterung zur Präsentation der Gemarkung in den Fortführungsmitteilungen NRW und dem Fortführungsnachweis NRW ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip-6-SK_258_Gemarkung.pdf" zu entnehmen.

siehe auch Rev. Nr.: 7-GB_72

Veröffentlichung mit

nächster Version

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Bei der Anpassung der graphischen Vorgaben "Liegenschaftsbeschreibungen" Stand 15.11.2011 der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW ist ein Schreibfehler zu berichtigen. Im Abschnitt "Hinweise zum Flurstück" muss "Umlegung nach dem BauGB" stehen und nicht wie z. Zt. veröffentlicht "Umlegung nach BauGB".

Die graphischen Vorgaben der Liegenschaftsbeschreibungen (Bestandsnachweis (graphisch), Bestandsnachweis stichtagsbezogen (graphisch), Flurstücks- und Eigentumsnachweis (graphisch), Flurstücksnachweis (graphisch) und Grundstücksnachweis (graphisch)) werden wie folgt berichtigt:An Stelle der Bezeichnung "Umlegung nach BauGB" wird "Umlegung nach dem BauGB" wie es entsprechend im Datentyp "AX_ArtDerFestlegung_BauRaumOderBodenordnungsrecht" beschrieben ist.

Page 61: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 61 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 260 1/17/2012 P PS 1/17/2012 e

6-SK 261 2/17/2012 MIK NRW P PS u

6-SK 262 2/8/2012 P PS 2/27/2012 u

6-SK 263 2/6/2012 KB Recklinghausen P PS 2/27/2012 u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Der Satz "(Angabe des Anteils) Erbbaurechtsanteil" bei der Buchungsart Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO in den beschreibenden und graphischen Vorgaben der Anlage 6 Liegenschaftsbeschreibungen Stand 15.11.2011 des Pflichtenheftes NRW (Bestandsnachweis NRW, Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW, Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW und Grundstücksnachweis NRW) ist zu berichtigen.

Der Satz "(Angabe des Anteils) Erbbaurechtsanteil" bzw. "(Anteilangabe) Erbbaurechtsanteil" ist durch den Satz "(Anteilsangabe) Miteigentum am Erbbaurecht" in der graphischen Vorgabe zu ersetzen. In der beschreibenden Vorgabe ist der Satz "(Anteilangabe) Erbbaurechtsanteil" durch den Satz "(Anteilsangabe) Miteigentum am Erbbaurecht" zu ersetzen.Die Änderung erfolgt für die beschreibenden und graphischen Vorgaben der Anlage 6 Liegenschaftsbeschreibungen (Bestandsnachweis NRW, Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW, Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW und Grundstücksnachweis NRW) des Pflichtenheftes NRW.

Nach dem Liegenschaftskatastererlass NRW Anlage 1 Abschnitt 5 "Beschriftung in textlichen Ausgaben" ist es vorgegeben die Tatsächliche Nutzungsart nach dem Nutzungsartenkatalog NRW wie folgt zu präsentieren:Zunächst wird der Bezeichner der Nutzungsartengruppe ausgegeben, sodann der Bezeichner der Nutzungsart oder wenn erfasst, stattdessen der Bezeichner der Untergliederung.z.B.Industrie- und Gewerbefläche / Lagerplatz

Die Anpassung wird für die Liegenschaftsbeschreibung Fortführungsnachweis NRW (NW52) vorgenommen.z.B. 41001 Wohnbaufläche41002 FKT 1700 Industrie- und Gewerbefläche / Industrie und Gewerbe Erfasste Wertearten: 1701; 1710-1730; 1750-1790 werden in der Ausgabe als 1700 ausgegeben.41003 HaldeErfasste Wertearten: 1000-8000; 9999 der Attributart LGT werden in der Ausgabe als 41003 ausgegeben.

Die ausführliche Erläuterung zur Anpassungen der Präsentation der Tatsächlichen Nutzung ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste.zip - 6-SK_261_Tatsaechliche_Nutzung.pdf" zu entnehmen.

Veröffentlichung mit

nächster Version

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Aus der Kreuzprüfung kommt der Hinweis, das nach der deutschen Rechtsschreibung die Angaben Geburtsname und Geburtsdatum mit fest vorgegebenen Abkürzungen/Zeichen angegeben werden.Diese Festlegungen werden für die Standardausgaben NRW übernommen, um zusätzlich eine aussagekräftige und eindeutige Angabe zum Geburtsnamen und Geburtsdatum in den Ausgabeprodukten zu präsentieren.

Die graphischen und beschreibenden Vorgaben zu den Standardausgaben NW08 bis NW11 werden wie folgt angepasst:

in den graphischen Vorgaben wird vor der Angabe (Geburtsname) die Abkürzung "geb." angegeben (geb. (Geburtsname)), und vor der Angabe des Geburtsdatums wird das Zeichen "*" präsentiert (* (Geburtsdatum)).

In den beschreibenden Vorgaben wird zur Attributart "geburtsname" in der Spalte 7 der Text "In der Ausgabe ist vor der Angabe des Geburtsnamen der Text „geb.“ zu präsentieren." aufgenommen, und zur Attributart "geburtsdatum" in der Spalte 7 der Text "In der Ausgabe ist vor der Angabe des Geburtsdatums das Zeichen „*“ auszugeben."

In den Standardausgaben NRW ist der Geburtsname und das Geburtsdatum dann wie folgt auszugeben:z.B.geb. Schmidt* 15.11.1955

Das aktuell veröffentlichte Dokument zur ausführlichen Erläuterung der Präsentation des Buchungstextes (siehe Revisionsmeldung 6-SK 256, Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_256_Buchungstext.pdf) ist um folgende Angaben zu berichtigen:Zu den BuchungsartenWohnungs-/Teilerbbaurecht (2301) undWohnungs-/Teiluntererbbaurecht (2302)ist der Buchungstext Gesamterbbaurecht bzw. Gesamtuntererbbbaurecht, neben dem bereits beschriebenen Buchungstext "Personen- und Bestandsdaten können nicht in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt werden." mit anzugeben.

siehe auch Rev.nr. 6-SK_256

In den graphischen und beschreibenden Vorgaben zu den Standardausgaben NW08 bis NW11 wird der Hinweis aufgenommen, dass bei den Buchungsarten Wohnungs-/Teilerbbaurecht (2301) und Wohnungs-/Teiluntererbbaurecht (2302) zum bereits beschriebenen Buchungstext "Personen- und Bestandsdaten können nicht in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt werden." auch der Buchungstext "Gesamterbbaurecht" bzw. "Gesamtuntererbbaurecht" ausgegeben werden kann.

Die ausführliche Erläuterung zur Präsentation des Buchungstextes ist dem angepassten zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_256_Buchungstext.pdf" zu entnehmen.

siehe auch Rev.nr. 6-SK_256

Page 62: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 62 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

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6-SK 264 1/18/2011 KRZN F PS 2/28/2012 e

6-SK 265 3/22/2011 KB Borken F PS 5/31/2012 e

6-SK 266 12/22/2011 P AdV o

6-SK 267 12/22/2011 P PS o

6-SK 268 2/22/2012 KB Dortmund F PS 3/26/2012 e

NRW-SK Anlage 10 Legende Schätzungskarte NRW in Farbe:

Die erste Seite der Legende der 'Schätzungskarte Farbe' ist momentan farbig gestaltet und daher nicht korrekt, da der Flurkartenhintergrund nur in Schwarz-weiß (SW) ausgegeben werden soll (gemäß Teil A Punkt 3.3 (2)).

Die Datei 'Anlage_10_Legende_Schaetzungskarte_Farbe.pdf' passt daher nicht zum Inhalt des Produktes.

Die erste Seite der Datei 'Anlage_10_Legende_Schaetzungskarte_Farbe.pdf' wird an die SW-Ausgabe angepasst.

Die Legende wird sofort aktualisiert im Extranet eingestellt.

Flurkarte NRW:

An Geobasis NRW, Dez. 71.02 ist eine Frage bzgl. der fehlenden Darstellung von eingemessenen Klärbecken und Windrädern in der Flurkarte NRW herangetragen worden.

In der ALK lagen z. T. eingemessene Objekte in der Folie 65/66 (OS 3495 Windrad bzw. OS 3503 Klärbecken) vor. Diese wurden im Rahmen der Migration in den Bauwerksbereich nach 51002 AX_BauwerkOderAnlageFuerIndustrieUndGewerbe mit BWF 1220 'Windrad' bzw. 1210 'Klärbecken' migriert.Da die OA nur ehemalige Objekte der Folien 65/66 und 82/83 enthält, die nach der Zv-Aut nicht zum Grundinhalt der Standarausgabe 'Liegenschaftskarte / Flurkarte' gehörten, wurde die OA 51002 nicht für das ALKIS-Standardausgabeprodukt Flurkarte NRW berücksichtigt.

Da die Frage auch im Zusammenhang mit der Revisionsnummer 2-GP_101 (s. Zentrale Revisionsliste) betrachtet werden muss und eine umfassende Lösung nicht ohne breite Zustimmung seitens der Katasterbehörden erfolgen sollte, wurde eine Anfrage an alle Anwendergemeinschaften gestellt. Die Umfrage sollte zum einen Erkenntnisse darüber bringen, wie groß der Bedarf bzgl. der Darstellung dieser und 2 weiterer Objekte in derFlurkarte NRW ist und ob die Übernahme eingemessener Bauwerk-Objekte mit dem GP10'Gebäude' als notwendig erachtet wird oder der GP12 zur Erfassung völlig ausreicht.

Den in der Anfrage an die Anwendergemeinschaften vorgeschlagenen Änderungen wurde mit 26 von 30 Stimmen zugestimmt.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument "6-SK_265_OA51002.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf, wodurch die vier Objekte 51002 Klärbecken (BWF 1210), Windrad (BWF1220), Biogasanlage (BWF 1215) und Radioteleskop (BWF 1280) werden künftig in der Flurkarte NRW präsentiert.

1/3 der befragten KÄ waren der Meinung, dass Bauwerke mit dem GP 10 übernommen werden müssten. Im Zuge der vorgesehenen Fortschreibung der Geschäftsprozesse wird sich daher dieses Themas nochmals angenommen werden. Die Zuordnung der Objektarten, die mit dem GP10 bearbeitet werden können, bleibt bis dahin so bestehen, wie sie momentan in der Anlage 5b zu den Geschäftsprozessen festgelegt ist.

KB Rheinisch-Bergischer-Kreis

Im Zusammenhang der Geschäftsprozessbearbeitung und des Mitteilungsverfahrens an die Justizverwaltung ist aufgefallen, dass die Information die im "Fortführungsnachweis" und in der "Fortführungsmitteilung an den Eigentümer" in der NAS-Attributart "bemerkung" dokumentiert und präsentiert wird nicht für die "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung" vorgesehen ist. Die zusätzlichen Informationen oder näheren Erläuterungen zu einem Fortführungsfall, die in der NAS-Attributart "bemerkung" dokumentiert werden, sind auch für die "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung" relevant.

Es wurde ein AdV Revisionsantrag gestellt, der die Erweiterung der NAS-Operationen zum Ausgabeprodukt "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung" beinhaltet.

"Im Ausgabeprodukt "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung" ist die Attributart "fortfuehrungsfall" und deren Datentyp "AX_K_Fortfuehrungsfall_FMJ" um die NAS-Attributart "bemerkung" zu erweitern, um der Justizverwaltung zusätzliche Informationen bzw. nähere Erläuterungen zu einem Fortführungsfall mitteilen zu können."

in Bearbeitung

in Bearbeitung

KB Rheinisch-Bergischer-Kreis

Im Zusammenhang der Bearbeitung des Geschäftsprozesses "Katasteramtsbezirk"erfolgte der Hinweis, dass die Buchungsangaben im Bereich "Nach der Fortführung" im "Fortführungsnachweis NRW" zu dokumentieren sind.

Im Rahmen der Überarbeitung der Fotführungsprodukte (Fortführungsnachweis NRW, Fortführungsmitteilung an Eigentümer und Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung) wird die Aufnahme der Buchungsangaben im Bereich "Nach der Fortführung" geprüft.

in Bearbeitung

in Bearbeitung

Nach § 11 Abs. 6 VermKatG NRW und § 8 Abs. 5 DVOZVermKatG NRW werden die Klassifizierungen von Gewässerflächen nach Wasserrecht im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt. Nach § 3 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) werden oberirdische Gewässer in Gewässer erster und zweiter Ordnung und sonstige Gewässer eingeteilt.In den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster wird bei der Klassifizierung für "sonstige Gewässer" der Text "Gewässer III. Ordnung" ausgegeben.In NRW sollte für das Attribut "AX_ArtDerFestlegung_KlassifizierungNachWasserrecht" mit dem Wert 1340 und der Werteart "Gewässer III. Ordnung" in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster der Text "Sonstige Gewässer" ausgegeben werden, um dem Begriff des LWG zu entsprechen.

Die beschreibenden und graphischen Vorgaben der Anlage 6 Liegenschaftsbeschreibung -Standardausgaben NW07 bis NW11 des Pflichtenheftes NRW werden wie folgt angepasst:beschreibende VorgabenZur NAS-Attributart "klassifizierung" und der Kennung 71003 wird in der Spalte 7 der Text "Gewässer III. Ordnung" durch folgenden Text ersetzt: "Für die Werteart 1340 ist in NRW nicht „Gewässer III. Ordnung“, sondern der Text „Sonstige Gewässer“ zu präsentieren."

graphische VorgabenEs wird zur Angabe der Klassifizierung nicht mehr die Angabe "Gewässer III. Ordnung", sondern die Angabe "Sonstige Gewässer" dokumentiert.

Page 63: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 63 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 269 7/3/2011 F PS 5/31/2012 e

6-SK 270 7/3/2011 AED-SICAD F PS 5/31/2012 e

6-SK 271 09/08/2011 F PS 5/31/2012 e

6-SK 272 5/20/2011 AED-SICAD F PS 5/31/2012 e

6-SK 273 3/28/2011 F PS 5/2/2012 e

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK:

Gemäß der Rev.nr. 6-SK_221 wird beim Gebäude 31001 mit GFK=2465 'Tiefgarage' vorausgesetzt, dass dort immer OFL = 1200 vorliegt.

Dem ist aber nur unmittelbar nach der Migration so. In ALKIS können jedoch Tiefgaragen erfasst werden, die etwas aus der Erdoberfläche herausragen und daher durchaus mit einer durchgezogenen Gebäudeumringslinie, dem Tiefgaragensymbol und mit grauer Flächenfüllung (wie im AdV-SK vorgesehen) dargestellt werden könnten.

Die Vergabe der OFL-Belegung ist nach der ALKIS-OK-Definition nicht zwingend vorgeschrieben, dort heißt es:'Lage zur Erdoberfläche' ist die Angabe der relativen Lage des Gebäudes zur Erdoberfläche. Diese Attributart wird nur bei nicht ebenerdigen Gebäuden geführt.

Bei der Revisionsmeldung 6-SK_221 wurden nur die Festlegungen des Teils 4 des Migrationskonzeptes berücksichtigt und das Augenmerk auf die nach der Migration vorliegenden Objekte gerichtet.Es ist aber tatsächlich so, dass Gebäudeobjekte 31001 mit GFK 2465 'Tiefgarage' sowie Bauteile 31002 mit BAT 2100 'Tiefgarage' (gemäß Teil 4 wird dort nichts hinmigriert!) künftig auch ohne OFL-Belegung abgelegt werden können, wenn diese nicht vollständig unterhalb der Erdoberfläche liegen und daher wie ein "normales Gebäude" aus der Vogelperspektive sichtbar sein sollen.

Der Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die ABK berücksichtigt sowohl die TG als Gebäude als auch alle Bauteile TG, wobei alle Tiefgaragen deren OFL nicht belegt ist, automatisch inbegriffen sind.Es fehlt aber eine Abbildungsvorschrift im Teil CII für zukünftig als Bauteil erfasste Tiefgaragen 31002 BAT 2100 mit oder ohne OFL-Belegung. Desweiteren fehlt in der bestehenden Abbildungsvorschrift für Gebäude mit GFK-Wert 2465 'Tiefgarage' die Abbildungsvorschrift für den Fall, dass OFL nicht belegt ist.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_269_Tiefgarage.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

( Hinweis: siehe auch 6-SK_221 )

Die PNR 2021 des Teils DII für "Knickkante, links" 61003 ART=2002 bzw. "Graben mit Knick, links" 61003 ART=2013 weist als Maß für den Versatz zur Bezugslinie den Wert "70" aus, obwohl die Signatur links der Bezugslinie A-E auszugeben ist.

Das Maß ist hinsichtlich des Vorzeichens fehlerhaft:

Daher wird folgende Änderung im Teil DII vorgenommen:

bei PNR 2021: Versatz zur Bezugslinie: -70 anstatt 70

Geobasis NRW, Dez. 71.02

ABK:

Bei den nachfolgenden drei Objektarten- 51003 AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwerk- 51004 AX_Transportanlage und- 53006 AX_Gleisliegt jeweils ein gleich begründeter Fehler in den Filterbedingungen des Skriptes NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die ABK vor:

Nach Anlage 8 zur Anlage 6 werden alle Objekte präsentiert, bei denen die Attributbelegung 'lageZurErdoberflaeche' OFL ungleich 1200 ist. Da die Filterbedingung "OFL ungleich 1200" mithilfe von <PropertyIsNotEqualTo> abtestet, werden hier die Objekte nicht gefunden, die keine Attributbelegung haben.

Die GeoInfoDok führt bzgl. des Filterencodings auf S. 113 aus, dass für den Operator<PropertyIsNotEqualTo> keine NULL-Werte zur Ergebnismenge gehören, so dass eine zusätzliche <PropertyIsNull>-Abfrage hinzugenommen werden muss, damit Objekte ohne Attributbelegung auch mit zur Ergebnismenge gehören.

Aufgrund dieser Bedingung müssen die Filterbedingungen für die ABK erweitert werden, damit auch die Objekte geholt werden, die bei Nichtbelegung des Attributs 'lageZurErdoberflaeche' OFL momentan nicht mit berücksichtigt werden.Das Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die ABK wird daher angepasst.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_271_ABK_Bestandsdatenauszug_S1.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

ABK:Im Teil BII sind einige Unstimmigkeiten bei folgenden Signaturnummern aufgefallen:3321, 3406, 3407, 3441, 3478, 3528, 3572, 3573, 3628 und 3634 (GEObasis.nrw: nicht 3627!), 8401, 8408, 8411, 8412, 8413, 8416 und 8421

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_272_SignaturenBII.pdf" zeigt alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

In den Legenden für die Flurkarte/Schätzungskarte fehlt eine Erläuterung für den Fall, dass beim AX_Flurstueck das Attribut 'abweichenderRechtszustand' ARZ gleich TRUE ist. Dies führt zu einer grauen Darstellung der Flurstücksgrenze, der Flurstücksnummer und der entsprechenden AX_Grenzpunkte.Außerdem entsprechen einzelne Legenden nicht den vorgegebenen Soll-Maßen.

ABK:Die in der Legende enthaltene Wellensignatur bei "Graben, Fleet, Bach hier trocken, versiegt" ist spiegelverkehrt.

Außerdem gelten die für die Flurkarte vorgegebenen Maße auch für die Legende der ABK, was aber nicht im Dokument DII explizit dokumentiert ist.

Legenden Flurkarte:Die Legenden für die Flurkarte wurden auf Sollmaße gebracht.Weiterhin wurde eine Erklärung für die graue Darstellung von Flurstücksgrenzen/Flurstücksnummern und Grenzpunkten bei Attributbelegung 'abweichernderRechtszustand' ARZ=TRUE aufgenommen.

Legenden ABK:Die fehlerhafte Wellensignatur in den Legenden wurde abgeändert.

Alle 6 Legenden-Dokumente werden auf der Extranetseite aktualisiert neu eingestellt.

Im Teil DII wird entsprechend zum Teil DI eine Graphik mit maßlichen Festlegungen für die Legende aufgenommen, wodurch die gleichen Maße der Flurkarten-Legende auch für die Legende der ABK gelten.

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RV-Liste NRW

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6-SK 274 4/24/2012 ibR F PS 5/31/2012 e

6-SK 275 8/26/2011 AED-SICAD F PS 5/31/2012 e

6-SK 276 4/10/2012 ibR F PS 5/31/2012 e

ALKIS-SK NRW Teil CI und Teil CII:

Im Teil CI und CII wird in diversen Abbildungsregeln der OA 61003 (z. B. Graben mit Wall, oder Graben mit Knick) die Relation der AP_PPO 02310 fälschlicherwiese noch zu 55002 anstatt zu 61003 angegeben.

Dieser Fehler entspringt noch aus dem AdV-SK und wurde dort mit der Version 6.0-beta vom 15.12.2007 bereinigt, aber nicht für die Dokumente in NRW nachgezogen, die auf dem AdV-Dokument aufgesetzt worden waren.

Im Teil CI und CII wird in allen betroffenen Abbildungsregeln der OA 61003 (z. B. Graben mit Wall, rechts bzw. links oder Graben mit Knick, rechts bzw. links) der fehlerhafte Relationspartner bei den AP_PPO 02310 berichtigt.

Sämtliche Relationen werden wie folgt geändert:

Teil CI: und 02310 - 5500261003 [-] oder 02310 - 5500261003 [+]

Teil CII: und 02310 - 5500261003 [+]

In der ABK fehlt der Text „Autofähre“ bei der Präsentation von Objekten der OA AX_SchifffahrtslinieFaehrverkehr 57002 'art' 1710 "Autofährverkehr"

Der fehlende Text „Autofähre“ resultiert aus einem Widerspruch zwischen dem Migrationskonzept NW (Anlage Praesentationsregeln_1_090409.xls) und dem ALKIS SK für die amtliche Basiskarte:· Die Anlage zum Migrationskonzept sieht das Bilden eines punktförmigen Präsentationsobjektes (AP_PPO (02310)) vor. · Der ALKIS SK NRW wertet im Falle der Autofähre aber nur textförmige Präsentationsobjekte AP_PTO aus. Das punktförmige Präsentationsobjekt verhindert in der ABK eine Standardpräsentation, wie sie z.B. in der Liegenschaftskarte erfolgt. Die Folge ist, dass der Text „Autofähre“ fehlt.

Die ALK-OS "Wagenfähre" 81 5622 (statt 5621) und "Personenfähre" 5623 (statt 5621)der Datei Praesentationsregeln_1.xls sind falsch.Die Einträge in der Spalte B in den Zeilen 437 und 439 korrigiert werden.

s. auch Revisionsmeldung 8-MIG_119

Betroffen sind neben dem Objekt 57002 Art= 1710 'Autofährverkehr' auch die Objekte mit der Art=1720 'Eisenbahnfährverkehr' und 1730 'Personenfährverkehr'.

1. In den Teilen DI und DII wird bei der PNR 3013 zur Verdeutlichung der Lage des Linienanfangs ein "A" und für das Linienende ein "E" in der Grafik eingefügt.

2. Der Satz im Teil CII "Für die Darstellung der ART des Fährverkehrs ist ein Präsentationsobjekt (PO) anzulegen und aus der Positionierungsvorschrift ist nur der Abstand von der Linie verbindlich." wird jeweils gestrichen, weil nicht zwangsläufig ein AP_PTO vorliegen muss, da die Abbildungsregeln eine Standardpräsentation vorsehen. Außerdem gibt es keinen derartigen Hinweis an anderer Stelle, wo durch Positionierungsregeln feste Abstände vorgeben.

Nachmigrationsarbeiten:Die - zahlenmäßig sehr geringen - falsch migrierten AP_PPO bei Objekten der OA 57002müssen im Rahmen der Nachmigration gelöscht werden, da bei einem existierenden"falschen" AP_PPO sonst die automatische Präsentation des Standardtextes (AP_PTO)in der ABK entlang der Linie A-E im vordefinierten Abstand nicht erzeugt wird.

ALKIS-SK NRW Teil CII Abbildungsregel für 61001 Böschung, Kliff:

Im Teil CII wird in der Abbildungsregel bei der OA 61001 Böschung, Kliff für Textpräsentationsobjekte 02341 der weiteren Böschungshöhen für die ART 'Freier Text' angegeben. In der Migration entstehen nach der Tabelle Praesentationsregeln_1_090409.xls aber AP_PTO mit ART=WeitereHoehe. Dadurch sind diese weiteren Böschungshöhen in der ABK nicht darstellbar.

Der Teil CII wurde auf dem Teil CI aufgesetzt, der in diesem Punkt noch fehlerbehaftet war. Die fehlerhafte ART 'FreierText' wurde im Teil CI am 11.06.2008 in 'WeitereHoehe' geändert, jedoch wurde die Änderung nicht im Teil CII nachgezogen.

Die Änderung ist aber auch für den Teil CII entsprechend zu realisieren:

Böschung, Kliff#61001 [+]... oder 02341 ART = FreierTextWeitereHoehe ---->-> 02341 [SIT] ----> 4060

Für zusätzliche Böschungshöhen neben HHO sind Präsentationsobjekte mit Art = FreierTextWeitereHoehe anzulegen.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 65 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 277 5/29/2012 ibR F PS 5/31/2012 e

6-SK 278 16.03..2012 F PS 5/31/2012 e

6-SK 279 5/24/2012 KB Coesfeld F PS 5/31/2012 e

6-SK 280 5/24/2012 KB Coesfeld F PS u

ABK:Für den Fall, dass eine TN (z.B. 44001 AX_Fliessgewaesser) in einem unterirdisch liegenden Bauwerk (z.B. 53009 AX_BauwerkImGewaesserbereich mit BWF 2010 'Durchlass') verläuft und auf dieses eine Relation "hatDirektUnten" aufweist, muss, um die Präsentation der TN-Fläche unterdrücken zu können, die Bauwerksfunktion der Zielobjektart auswertbar sein.Laut der Anlage 8 zur Anlage 6 steht bei der grün gekennzeichneten OA 53009 bei BWF 2010 "Durchlass" in der Spalte für die ABK "nicht holen". Die Konsequenz daraus ist, dass die Zielobjekte nicht zur Auswertung der Unterführungsrelation zur Verfügung stehen.

Die Grüne Kennzeichnung besagt, dass sämtliche Objekte einer Objektart für die Kartenpräsentation in irgendeiner Form berücksichtigt werden sollen. Das steht im Widerspruch zur Kennzeichnung für den Standardinhalt ABK der beiden Zeilen BWF 2010 'Durchlass' (GDB NRW) und BWF 2012 'Düker' (MAX NRW; für den GDB NRW umzuschlüsseln nach 2010) mit "nicht holen".Da die Notwendigkeit besteht, Attribute des Zielobjekts einer Unterführungsrelation zwecks Unterdrückung der Präsentation auswerten zu können, werden folgende Änderungen durchgeführt:

1. Anlage 8 zur Anlage 6:

Bei AX_BauwerkImGewaesserbereich 53009:Durchlass 2010 Standardinhalt ABK: nicht holen Objekte können Ziel von Unterführungsrelationen sein, daher für Auswertezwecke holen; keine besondere DarstellungDüker 2012 Standardinhalt ABK: nicht holen umschlüsseln

Im NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt des Anhangs 2 zur Anlage 6 braucht keine Änderung vorgenommen zu werden, da die Filterbedingung für die Bauwerksfunktion bereits von 2010 bis 2060 alle Werte durchgehendberücksichtigt.

Bezirksreg. Düsseldorf

Im Rahmen der Kreuzprüfung ist beim Sichten von Kartenausgaben aufgefallen, dass der Teil A 'Vorbemerkungen' des NRW-SK hinsichtlich der Mindestschriftgröße bei Ausgaben in verkleinertem Maßstab nicht eindeutig für die Flurkarte NRW beschrieben worden ist:

Gemäß Rev.nr. 6-SK_245 heißt es im Teil A:

3.2 Flurkarte NRW...(3) Für eine Ausgabe im verkleinerten Maßstab 1:2000 kann der gleiche Teil B I verwendet werden mit der Vorgabe, dass die Angaben sich abweichend auf 1/200 mm beziehen. Eine Linienbreite von 13/100 mm darf jedoch nicht unterschritten werden. Die Schriften müssen unter Einhaltung der nachfolgend angegebenen Minimalgröße mit dem Faktor 0,5 angepasst werden.

Bei der Schrift darf eine Minimalgröße von 7 pt nicht unterschritten werden."

Die nach dem geänderten Absatz stehende Minimalgröße von 7 pt wurde nicht angepasst, bezog sich aber ursprünglich auf die "Normalausgabe" der Karten im Maßstab 1:500 bzw. 1000. Dadurch sollte erreicht werden, dass beim freien Skalieren z.B. der Flurstücksnummern kein Text kleiner als 7 pt groß wird.(Straßennamen besitzen von vornherein nur eine Textgröße von 6 pt und können daher als einzigeAusnahme nicht weiter durch Skalierung verkleinert werden!)

Mit der Revisionsnummer 6-SK_245 wurde für die ABK eine generelle Minimalgröße von 4 pt festgelegt.Die 4 pt sind künftig auch für eine verkleinerte Flurkarte im Maßstab 1:2000 maßgeblich.

Der Teil A wird daher wie folgt überarbeitet:

3.2 Flurkarte NRW...(3) Für eine Ausgabe im verkleinerten Maßstab 1:2000 kann der gleiche Teil B I verwendet werden mit der Vorgabe, dass die Angaben sich abweichend auf 1/200 mm beziehen. Eine Linienbreite von 13/100 mm darf jedoch nicht unterschritten werden. Die Schriften müssen unter Einhaltung der nachfolgend angegebenen Minimalgröße mit dem Faktor 0,5 angepasst werden.

Bei der Schriftskalierung (z. B. bei Flurstücksnummern) darf eine Minimalgröße von 7 pt nicht unterschritten werden. Für Ausgaben im verkleinerten Maßstab darf eine Minimalgröße von 4 pt nicht unterschritten werden.

In den Angaben zur Erstellung der Produkten in der Fußzeile ist ein Schreibfehler, der zu berichtigen ist."Der Auszug ist maschinell erstellt, er ist ohne Unterschrift gültig. Der Auszug darf nur mit Zustimmung des Katasteramtesvervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weiter gegeben werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt."Im 2. Satz muss es heißen ... an Dritte weitergegeben werden, weitergegeben muss als 1 Wort geschrieben werden.

Die graphischen Vorgaben zu den Standardausgaben NW07 bis NW11 und der "Musterauszug Liegenschaftsbeschreibungen" werden wie folgt angepasst:"Der Auszug ist maschinell erstellt, er ist ohne Unterschrift gültig. Der Auszug darf nur mit Zustimmung des Katasteramtes vervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden."

Zudem wird die Angabe des Fertigungsvermerks im "Musterauszug Liegenschaftsbeschreibungen" wie folgt angepasst:"Gefertigt im Auftrag des Kreises/der Stadt (Name) durch: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in Dipl.-Ing. (Name, Straßenname Hausnummer, Postleitzahl Ortsname) oder Gefertigt im Auftrag des Kreises (Name) durch: Gemeinde/Stadt (Name, Straßenname Hausnummer, Postleitzahl Ortsname)"

In den Angaben zur Erstellung der Produkten in der Fußzeile ist ein Schreibfehler, der zu berichtigen ist."Der Auszug ist maschinell erstellt, er ist ohne Unterschrift gültig. Der Auszug darf nur mit Zustimmung des Katasteramtesvervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weiter gegeben werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt."Im 2. Satz muss es heißen ... an Dritte weitergegeben werden, weitergegeben muss als 1 Wort geschrieben werden.

Die graphischen Vorgaben zu den Standardausgaben NW53 bis NW55 werden wie folgt angepasst:"Der Auszug ist maschinell erstellt, er ist ohne Unterschrift gültig. Der Auszug darf nur mit Zustimmung des Katasteramtes vervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden."

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 66 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 281 6/5/2012 ibR P PS u

6-SK 282 5/31/2012 F PS 5/31/2012 e

6-SK 283 5/31/2012 KB Lippe F PS 5/31/2012 e

Im Zusammenhang der Revisionsmeldungen 6-SK 211, 224 und 7-GB 49 wurde folgende Frage gestellt:Ist eine "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu vergeben, wenn nur der Fortführungsnachweis NRW aber keine Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW und der entsprechenden WLDGGB Datei zu erzeugen ist.

Zur Klarstellung wird folgender Sachverhalt in der Anlage 6 Pflichtenheft NRW zur beschreibenden Vorgabe "Fortführungsnachweis NRW" zur Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" in der Spalte "Bemerkung" aufgenommen:"Ist bei katasterlichen Fortführungen ein Fortführungsnachweis NRW aber keine "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" und "WLDGGB-Datei" zu erzeugen,und/oder sind die fortzuführenden Flurstücke auf Katasterblättern gebucht, so ist für den einzelnen Fortführungsfall im Fortführungsnachweis NRW keine "fortführungsfallnummerWLDGGB" zu generieren."

siehe auch Rev.nr. 6-SK 211 und 224

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Teil DII (ABK):

Bei folgenden drei Positionierungsregeln:- PNR 2018 für Wallkante, links und Graben mit Wall, links- PNR 2021 für Knickkante, links und Graben mit Knick, links- PNR 2121 für Knickkante, links und Graben mit Knick, links muss der Versatz zur Bezugslinie wieder "-70" lauten wie in den ersten Dokumentenversionen.

Bei der PNR 2023 für Graben mit Wall, links und Graben mit Knick, links muss der Versatz zur Bezugslinie an den gewünschten und in der Grafik ausgewiesenen Wert "240" angepsst werden. Momentan ist dieser mit "-130" nicht korrekt. Die korrespondierende PNR 2022 enthält bereits den korrekten Abstandswert für Graben mit Wall, rechts und Graben mit Knick, rechts von "240".

Der Teil DII wurde wie folgt fehlerbereinigt:

Bei PNR 2018 und PNR 2021 und PNR 2121: Der Versatz zur Bezugslinie wird von 70 erneut in -70 geändert(im Dokument DII_Position_Version 2-0_mitAenderungskennung letztmalig enthalten.)

Bei PNR 2023 wird der falsche Wert für den Versatz zur Bezugslinie von -130 in -240 abgeändert.

Flurkarte NRW:

Im Skript "NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S2.xslt" liegt ein Fehler in den Filterbedingungen für die AP_PTO vor. In der Folge werden außer Hausnummern keine weiteren AP_PTO für die Präsentation geholt.Die erste klammernde <And>-Anweisung müsste eigentlich eine <Or>-Anweisung sein.

Das ist völlig korrekt. Der Fehler im Skript "NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S2.xslt" für die Flurkarte NRW wurde wie folgt bereinigt:

<wfs:Query typeName="AP_PTO"> <ogc:Filter> <ogc:Or> <ogc:And> <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>BPN</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> .... <ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>SPO</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsNotEqualTo> <ogc:And> <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>HNR</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyIsLike wildCard="*" singleChar="." escapeChar="!"> <ogc:PropertyName>schriftinhalt</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>[*]</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsLike> </ogc:And> <xsl:copy-of select="$IdAndDKKM"/> </ogc:Or></ogc:And> </ogc:Filter></wfs:Query>

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 67 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 284 4/2/2012 ibR P PS u

6-SK 285 7/4/2012 MKULNV NRW F PS 7/23/2012 e

Im Rahmen der Umsetzung der Revisionsmeldung 7-GB 49 und 6-SK 281 besteht das Problem der eindeutigen Zuordnung von "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zum entsprechenden Fortführungsfall (fortfuehrungsfallnummer).Im Fortführungsnachweis NRW ist zu einem Fortführungsfall keine "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu generieren, bei Fortführungen von Flurstücken, die auf einem Katasterblatt gebucht sind.

Um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten sind die Anlage 6 -Fortführungsnachweis NRW und Anlage 7 GB_Fortfuehrungsnachweis anzupassen.

Zur eindeutigen Zuordnung der „fortfuehrungsfallnummerWLDGGB“ zur „fortfuehrungsfallnummer“ wird die Anlage 6 Fortführungsnachweis NRW im Abschnitt Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen wie folgt angepasst...0:* fortfuehrungsfall_zusatzangaben [NWFFZ] (GB_Fortfuehrungsfall_Zusatzangaben [NWGFF])1:1 fortfuehrungsfallnummer [FFN]0:* fortfuehrungsfallnummerWLDGGB [NWFFW] folgende Erläuterung wird in der Spalte "Bemerkungen" zur Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" dokumentiert:"Für die "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" in NRW sind die Vorgaben aus dem Abgabeformat WLDGGB zu berücksichtigen. (Beschreibung des Konverters)Die FortfuehrungsfallnummerWLDGGB setzt sich wie folgt zusammen:- Gemarkungsnummer (4 Stellen)- laufende Nummer (5 Stellen)Die Gemarkungsnummer ist aus der Attributart "FNNummer (15001 FNN)/gemarkungsnummer (15004 GEM)" zu generieren. Die "laufendeNummer" ist automatisch, gemarkungsweise, aufsteigend und eindeutig bei 1 oder bei einem konfigurierten Wert "x" beginnend von der Implementierung zu generieren/-verwalten. Der Wert "x" sollte der nächsten freien Nummer im Zusammenhang der gemarkungsweisen ALB Fortführungsnummerierung entsprechen.Hinweise:Dabei bedeutet die Festlegung zur laufenden Nummer "...gemarkungsweise, aufsteigend...", dass z.B. 1, 2, 3, ... für Gemarkung x und 1, 2, 3, ... für Gemarkung y oder 20, 21, 22 ... für Gemarkung z, wenn nicht mit der laufenden Nummer 1, sondern mit dem Wert "x" die Nummerierung begonnen wird, zu nummerieren ist.Ist in einer Gemarkung für die FortführungsfallnummerWLDGGB die laufende Nummer mit 99999 erreicht, so muss die Nummerierung automatisch wieder bei 1 je Gemarkung beginnen.Die "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" darf keine Sonderzeichen und Alphazeichen beinhalten. Sie ist mit führenden Nullen anzugeben. Die "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" ist pro Fortführungsfall aufzustellen, außer bei katasterlichen Fortführungen wenn ein Fortführungsnachweis NRW aber keine "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" und "WLDGGB-Datei" zu erzeugen, und/oder die fortzuführenden Flurstücke auf Katasterblättern gebucht sind, dann ist für den einzelnen Fortführungsfall im Fortführungsnachweis NRW keine "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu generieren. Die „fortfuehrungsfallnummerWLDGGB“ stellt die eindeutige Zuordnung der Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW zur WLDGGB Datei sicher."

Die ausführliche Erläuterung zur Anpassungen des GB_Fortführungsnachweis NRW ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste.zip - 6-SK_284_Fortfuehrungsfall.pdf" zu entnehmen. siehe auch Rev.nr. 7-GB 73

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Bei den Hinweisen auf Flurbereinigungsverfahren z.B. im Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW findet eine Umschlüsselung beim Objekt "BauRaumOderBodenordnungsrecht" Attributart "ArtDerFestlegung" der Wertearten der einzelnen Flurbereinigungsverfahrensarten (2110-2150) auf die Werteart "Flurbereinigungsgesetz (2100)" statt. Es findet damit eine Reduzierung vom Maximalprofil auf die Vorgaben des Grunddatenbestandes statt und dient einer einheitlichen Darstellung.Das Maximalprofil kennt weitere Verfahrensarten, die in NRW zur Anwendung kommen und von einigen Katasterbehörden erfasst werden; dieses sind folgende Wertearten:Verfahren nach dem Gemeinheitsteilungsgesetz (GTG) (2160)Verfahren nach dem Gemeinschaftswaldgesetz (GWG) (2170)Freiwilliger Nutzungstausch (2180)In den Bereichen der Katasterämter Siegen und Olpe laufen nach dem GWG, im Bereich des Katasteramtes KB Paderborn soll in diesem Jahr ein Verfahren nach dem GTG eingeleitet werden.Das Katasteramt Siegen konnte die Attributart "ArtDerFestlegung" mit dem Wert "2170" erfassen. Auf dem Bestandsnachweis NRW wird diese Festlegung jedoch nicht angezeigt.

Die vorgenannten Wertearten müssen auch in den Auszügen dargestellt, bzw. bei einer Umschlüsselung berücksichtigt werden. Andernfalls wäre z.B. im Bestandsnachweis kein Hinweis zu finden, dass ein Flurstück einer Bodenordnung unterliegt.

Die beschreibenden Vorgaben zu den Standardausgaben NW07 bis NW11 der Anlage 6 "Liegenschaftsbeschreibungen" des Pflichtenheftes NRW werden zur NAS Attributart "art" wie folgt angepasst:Der beschreibende Text:"Die „Vereinfachte Umlegung“ ist als „Umlegung nach dem BauGB“ zu präsentieren,„Sanierung (Beschluss zur vorbereitenden Untersuchungen gefasst)“ ist als „Sanierung“ darzustellen und „Flurbereinigung (Par. 1, 37 FlurbG)“, „Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (Par. 86 FlurbG)“, „Unternehmensflurbereinigung (Par. 87 oder 90 FlurbG)’’, ‚“Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (Par. 91 FlurbG)“ und „Freiwilliger Landtausch (Par. 103a FlurbG)“ ist als „Flurbereinigungsgesetz“ auszugeben und zu präsentieren.wird um die rot dargestellte Beschreibung erweitert:"Die „Vereinfachte Umlegung“ ist als „Umlegung nach dem BauGB“ zu präsentieren,„Sanierung (Beschluss zur vorbereitenden Untersuchungen gefasst)“ ist als „Sanierung“ darzustellen und „Flurbereinigung (Par. 1, 37 FlurbG)“, „Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (Par. 86 FlurbG)“, „Unternehmensflurbereinigung (Par. 87 oder 90 FlurbG)’’, “Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (Par. 91 FlurbG)“, „Freiwilliger Landtausch (Par. 103a FlurbG)“, "Verfahren nach dem Gemeinheitsteilungsgesetz", "Verfahren nach dem Gemeinschaftswaldgesetz" und "Freiwilliger Nutzungstausch" ist als „Flurbereinigungsgesetz“ auszugeben und zu präsentieren.

siehe auch Rev.nr. 5-GDB-NRW 47

Page 68: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 68 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 286 6/4/2012 ibR F PS u

6-SK 287 11/20/2011 KB Dortmund F PS u

Die Abbildungsregeln zu Damm, Wall, Deich haben in NRW den textlichen Zusatz "Damm, Wall Deich" mit Raumbezug Fläche kann nur mit Hilfe von "Böschung, Kliff eindeutig und unverwechselbar dargestellt werden."

Da bei der RBZ Fläche die Schraffur über die Böschung erfolgt, ist die von der AdV vorgesehene Signaturierung mit der SNR 3632 und der Positionierungsregel 2016 überflüssig.

Außerdem ließe sich die Mittellinie der Fläche, auf der die SNR 3632 mit der PNR 2016 zu positionieren ist, nicht ohne speziellen Algorithmus bestimmen, mit dem Endergebnis letztlich doch wieder von der Böschungsschraffur überlagert zu werden. Die Präsentation wäre nicht zufriedenstellend.

Da "Damm, Wall, Deich" mit der Raumbezug Fläche nur mit Hilfe von "Böschung, Kliff eindeutig und unverwechselbar dargestellt werden kann, ist bei der RBZ Fläche die Signaturierung mit der SNR 3632 und der Positionierungsregel 2016, welche durch die AdV vorgegeben ist, überflüssig und wird gestrichen. Der Satz "Die Position der Linie 2620 (im Teil CII: 2621) entspricht der Mittellinie der "Damm, Wall, Deich"-Fläche." kann daher ebenfalls in beiden SK-Teilen CI und CII entfallen.

Änderung in Teil CI:

Raumbezugsart Fläche61003 [+] und 61003 ART [-] oder 61003 ART [+] und 61003 ART = 1910 und ... --> 1551 + 2620 --> 3632 (PNR 2016)

Die Position der Linie 2620 entspricht der Mittellinie der "Damm, Wall, Deich"-Fläche.

Änderung in Teil CII:

Raumbezugsart Fläche61003 [+] und 61003 ART [-] oder 61003 ART [+] und 61003 ART = 1910 und ... --> 1551 + 2621 --> 3632 (PNR 2016)

Die Position der Linie 2621 entspricht der Mittellinie der "Damm, Wall, Deich"-Fläche.

Im Teil BII entfällt somit die SNR 2621 komplett, da sie sonst nicht weiter verwendet wird.

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ABK:

Bei folgenden Objekten ist die Darstellungspriorität der Signaturnummer mit 270 zu gering, als dass sie auf der Straßenverkehrsbegleitfläche dargestellt würden:54001-1021 Baumbestand/Laubholz54001-1022 Baumbestand/Nadelholz54001-1023 Baumbestand/Laub- u.Nadelholz54001-1500 Gras54001-1510 Rain54001-1600 ZierflächeBei den o.g. Objekten ist die Darstellungspriorität 270.Die Straßenverkehrsbegleitfläche hat die Priorität 287, so dass diese Objekte nicht dargestellt werden.

In der Revision (Rev.nr. 6-SK 201) wurde die DP der SNR 8508 für "Straßenverkehrsbegleitfläche" auf 282 gesenkt und für das Objekt 54001-1500 "Gras" die DP der SNR 3413 auf 283 angehoben (Rev.nr. 6-SK 246).

Die anderen o. g. Objekte werden in der Revisions-Liste nicht erwähnt.Es wird daher beantragt die Darstellungsprioritäten anzupassen.

Folgende Objekte der OA 54001 erhalten einen Flächenumring SNR 1560 (DP 104) plus die jeweilige SNR für die Symbole:

SNR 3458 DP 270 für 54001-1021 Baumbestand/LaubholzSNR 3460 DP 270 für 54001-1022 Baumbestand/NadelholzSNR 3462 DP 270 für 54001-1023 Baumbestand/Laub- u.NadelholzSNR 3413 DP 283 für 54001-1500 Gras (nach Rev.nr. 6-SK_201 DP 283)SNR 3413 DP 283 für 54001-1510 Rain (nach Rev.nr. 6-SK_201 DP 283)SNR 3605 DP 270 für 54001-1600 ZierflächeSNR 3478 DP 270 für 54001 ZUS 5000 Zustand nass

Die DP für die SNR 3458, 3460, 3462, 3605 und 3478 wird im Teil BII von 270 in 283 abgeändert.

Ein pauschales Anheben der Flächenumringsliniensignatur 1560 auf den Wert 283 ist kritisch zu betrachten, da damit wieder andere Linienüberlagerungen auftreten könnten, die nicht erwünscht sind (z.B. topoprafisch aufliegende Wege und Gewässer).Da in Verkehrsbegleitflächen der Platz in der Regel eher begrenzt ist, werden deshalb nur die Darstellungsprioritäten der Signaturen angehoben, wohingegen die Flächenbegrenzung unverändert bei DP 104 bzw. 105 belassen wird. Die Vegetationsmerkmalflächen müssten in jedem Falle (in der ABKab etwa 20x20m) so groß sein, dass nach den Präsentationsregeln überhaupt eine Signatur (ohneRandlinienkontakt) ausgegeben werden kann. Selbst der Mittelkreis eines großen Kreisverkehrs reichtflächenmäßig nicht dafür aus.Die alleinige Darstellung einer zusätzlichen Randlinie bei entfallender Signatur besitzt keineAussagekraft und schadet nur im Bild. Ausreichend große Flächen könnten als Grünanlage erfasstwerden, für kleinere gibt es die Fahrbahnbegrenzungslinie.Zierflächen in der Form von "Straßenmöbeln" sollte die Modellartenkennung NWABK entzogenwerden.

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Page 69: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 69 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 288 1/24/2012 F PS u

6-SK 289 11/30/2011 F PS u

KB Hochsauerlandkreis

ABK:

Das Objekt "55002 AX_UntergeordnetesGewaesser, FKT 1010 Graben, OFL 1800 verrohrt, unterirdisch, bedeckt" wird in der ABK nicht dargestellt, da im Teil CII diese Objekte nicht von einer Abbildungsregel berücksichtigt werden.Laut Anlage_8_NRW_LK_ABK_PO_3-1_090929.pdf gehört dies jedoch zum Standardinhalt ABK.

Nach dem Musterblatt für die DGK konnten unterirdische Wasserläufe in die Karte aufgenommen werden, wenn ihr Verlauf zweifelsfrei bekannt ist.

In der allerersten Version 1.0 war eine entsprechende Abbildungsregel für "Graben, Fleet, Bach, Verrohrt, unterirdisch, bedeckt" vorhanden.In der Version 2.0 wurde diese jedoch (aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen) gestrichen.

Für die ABK wird die fehlende Darstellung der entsprechend erfassten unterirdischen Objekte durch folgende Änderungen wieder ermöglicht:

1. Teil CII: Wiederaufnahme einer Abbildungsregel für die OA 55002 mit belegtem Attribut OFL = 1800'Untergeordnetes Gewässer, Verrohrt, unterirdisch, bedeckt'2. Teil BII und Teil E: Wiederaufnahme der SNR 3619, 8212 und 85033. Anlage 6 zur Anlage 8 wird bei 55002 im Hinblick auf die Belegung von FKT [+] präzisiert4. Das Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die ABK wird um eine dementsprechende Filterbedingung erweitert.

Das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument"6-SK_288_UntergeordnetesGewaesser.pdf" zeigt alle damit verbundenen Änderungen in der Anlage 6 zum PH im Detail auf.

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Meldung ist aufgefallen, dass die mit der Rev.nr.6-SK_227 gestrichene SNR 3491 nicht identisch mit der SNR 3490 gewesen ist. Der Unterschied istjedoch nur betreffend der SW-Darstellung. Daher wird die Änderung hiermit zurückgenommen unddie SNR 3491 in den Teil BII und im Teil CII (bei der Abbildungsregel55002 'Graben, Fleet, Bach ... trocken, versiegt' für die Raumbezugsart Linie) wieder aufgenommen.

s. auch Rev.nr. 6-SK_227

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Bezirksreg. Arnsberg

ABK: Problem Einlass/Auslass

Ein oberirdisch verlaufendes Gewässer wird in der Regel mehrmals unter Hindernissen wie z.B. Straßen, Gebäuden, … hindurch geführt. Anstatt des Gewässerverlaufes ist in diesem Bereich dann ein AX_BauwerkImGewaesserbereich (53009) mit der entsprechenden Bauwerksfunktion Rohrdurchlass (2011) zu bilden. Dieses Bauwerk besitzt nur Abbildungsregeln für die Raumbezugsart Linie oder Fläche.

Oft ist es aber auch so, dass oberirdisch verlaufende Gewässer in einem Rohr verschwinden und sowohl der weitere unterirdische Verlauf als auch der spätere Austritt des Gewässers an die Oberfläche nicht zu erkennen ist. Genauso gibt es den umgekehrten Fall; d.h. in der Örtlichkeit befindet sich ein Rohr, aus dem Wasser austritt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, woher dieses Wasser kommt. In beiden Fällen kann kein Objekt Rohrdurchlass gebildet werden.

In diesen Fällen wäre es wünschenswert, mit einem entsprechenden punktförmigen Objekt Rohrdurchlass die Situation erfassen zu können.

Das Schema lässt bei der Objektart 53009 AX_BauwerkImGewaesserbereich die drei Geometriearten Punkt, Linie und Fläche zu.Die Notwendigkeit, Einlass/Auslass als eine besondere Art des Rohrdurchlasses gelten zu lassen und diese somit als punktförmige Objekte 53009 mit BWF 2011 'Rohrdurchlass' ablegen zu können, wird gesehen und eine Präsentation des Punktobjekts befürwortet.Das Ablegen als punktförmiger Rohrdurchlass stellt gegenüber der momentanen Ablage mit der Bauwerksfunktion 9999 'Sonstiges' einen Informationsgewinn dar, da Ein- und Auslässe nicht mehr mit anderen sonstigen Ojekten vermischt werden.In der Standardausgabe Flurkarte NRW wird auf die Präsentation der Winkelsignatur verzichtet.Für die ABK wird folgende Erweiterung in die Abbildungsregel 'Rohrdurchlass' (Teil CII ) aufgenommen:

Raumbezugsart Punkt53009 [+] und 53009 BWF [+] und 53009 BWF = 2011 und 02310 – 53009 [+] und 02310 ART = BWF ----> 3637

Hinweistext: Bei der Neuanlage punktförmiger Objekte (Einlass/Auslass) muss ein ausgerichtetes Präsentationsobjektangelegt werden.

In der Anlage 8 zur Anlage 6 wird in der Zeile für 53009 'Rohrdurchlass' nachfolgender, erläuternder, blauer Zusatz in der Spalte L (Standardinhalt Flurkarte) neu aufgenommen:

P(Auf eine Präsentation der punktförmigen Objekte Ein-/Auslass wird verzichtet,da diese auch bei L + F nicht dargestellt werden.)

Nachmigrationsarbeiten:Die nach 53009 BWF 9999 migrierten Objekte 081/083 8074 "Ein-/Auslass" sollten der Einheitlichkeit wegen sukzessiveüberarbeitet und mit punktförmiger Geometrie, der BWF 2011 und einem ausgerichteten AP_PPO (Winkelsignatur)abgelegt werden.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 70 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 290 7/18/2012 AED-SICAD F PS u

6-SK 291 7/18/2012 AED-SICAD F PS 7/23/2012 e

6-SK 292 7/19/2012 KB Wuppertal P PS u

6-SK 293 7/23/2012 F PS 7/23/2012 e

ABK:

Das Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt holt ausschließlich Objekte der OA 53003 AX_WegPfadSteig, deren Attribut ART mit dem Werten 1103, 1106 oder 1110 belegt ist.

Ist das so gewünscht?

Dass bei der OA 53003 AX_WegPfadSteig das Attribut ART die Kardinalität 0..1 besitzt und somit auch unbelegt sein kann, wurde bei der Formulierung der Filterbedingung in der Query-Abfrage übersehen.Damit auch Wege, bei denen das Attribut ART nicht belegt worden ist, mit Hilfe der existierenden Abbildungsregel präsentiert werden, muss die entsprechende Abfrage im Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die ABK in der <Or>-Klammer um folgenden blauen Zusatz erweitert werden:

<wfs:Query typeName="AX_WegPfadSteig"> <ogc:Filter> <ogc:And> <xsl:copy-of select="$bboxAndNWABK"/> <ogc:Or> <ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> </ogc:PropertyIsNull> <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1103</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> ... </ogc:Or> ...

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Kreuzprüfung:

Für die Erzeugung des Produkts "Bestandsnachweis stichtagsbezogen NW11 " geht nicht klar aus den Vorgaben hervor, wie das Stichtags-Datum ausgegeben werden soll. Die Vorgaben sollten an der Stelle präzisiert werden.

Die tabellarische und die graphische Vorgabe für den 'GB_Bestandsnachweis_stichtagsbezogen NRW NW11' werden wie folgt textlich präzisiert, damit das Stichtag-Datum in folgender Art und Weise ausgegeben wird:Stichtag tt.mm.yyyy, hh:mm:ss

1. Die tabellarische Vorgabe (Stand 26.03.2012) wird auf S. 17 bei den Spezifikationen für NRW beim Attribut "stichtagDatum" in der Spalte Bemerkungen ergänzt:

1:1 stichtagDatum (NWSTD) ... Die Attributart ist vom Datentyp "DateTime" und setzt sich aus folgenden Angaben gemäß dem Hauptdokument der GeoInfoDok aus dem Datum und der Uhrzeit in folgender Form zusammen: 2004-02-29T10:15:30Z Jahrhundert Monat Tag Stunde Minute SekundeDie Präsentation im Kopf der NRW-Ausgabe erfolgt in folgender Form: Stichtag tt.mm.yyyy hh:mm:ss

2. In der graphischen Vorgabe wird im Kopf folgende Präzisierung eingefügt:

(Datum) [4081]Stichtag (Datum Uhrzeit)(StichtagDatum tt.mm.yyyy hh:mm:ss)

In den aktuellen Vorgaben zur Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW Stand 15.09.2009 und 7.4.2009 wird die Strittige Grenze nicht präsentiert. In den Bestandsnachweisen des Grundbuchs ist bislang die streitige Grenze aufgeführt. Wie kann dieser Hinweis dort entfernt werden, wenn kein Datensatz analog übermittelt wird.In der analog zu erzeugenden "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW", dass nach einer Fortführung mit dem Geschäftsprozess "Berichtigung" und der Anlassart "Veränderung der besonderen Flurstücksgrenze" aufbereitet wird, ist lediglich der Hinweis zu entnehmen, dass die besondere Flurstücksgrenze verändert wurde.

Für die "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" wird die NAS Attributart "stritttige Grenze" zur Ausgabe zugelassen, sodass ein Hinweis in der Mitteilung dokumentiert wird, wenn in den ALKIS Bestandsdaten eine Flurstücksgrenze als "strittige Grenze" gekennzeichnet ist.Die beschreibenden und graphischen Vorgaben zur "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW werden fortgeschrieben.

Die ausführliche Erläuterung zur Ausgabe und Präsentation der strittigen Grenze ist dem angepassten zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip - 6-SK_292_StrittigeGrenze.pdf" zu entnehmen.

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen der Vorgaben Anpassung ist ein Fehler in den beschreibenden Vorgaben der Standardausgaben NW07 bis NW11 aufgefallen, der zu berichtigen ist.In den Standardausgaben NW07 bis NW11 ist zur NAS Attributart "strittigeGrenze" eine fehlerhafte Auswertung beschrieben.

In den beschreibenden Vorgaben der Standardausgaben NW07 bis NW11 zur NAS Attributart "strittigeGrenze" wird die Beschreibung:"Das Vorhandensein einer besonderen Flurstücksgrenze der ARF Werteart: 1000, 2001-2004, 2100 beim Flurstück „xy“ ist über eine Verschneidung des Raumbezugs von 11001 / 11004 und 11002 zu prüfen. ..." wie folgt berichtigt:"Das Vorhandensein einer besonderen Flurstücksgrenze der ARF Werteart: 1000 beim Flurstück "xy" ist über eine Verschneidung des Raumbezugs von 11001 / 11004 und 11002 zu prüfen."Zudem wird der Satz:"Jedes der Attribute kommt auch dann nur einmal vor, wenn bei der Verschneidung mehrere Objekte gleichen Attributwertes ARF (1000, 2001- 2004, 2100) ermittelt werden." berichtigt in:"Das Attribut kommt auch dann nur einmal vor, wenn bei der Verschneidung mehrere Objekte gleichen Attributwertes ARF=1000 ermittelt werden."

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 71 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 294 8/10/2012 F PS u

6-SK 295 9/13/2012 KB Lippe F PS u

6-SK 296 10/30/2012 F PS u

Bezirksreg. Düsseldorf

ABK: Im Teil BII liegt ein Fehler bei der SNR 8601 im Farbteil vor:

Die Signatur 8601 (für die Legende) weist für die Linienfarbe den Wert "Grau -0-0-0-40" aus, es müsste korrekterweise aber Grau-0-0-0-50 lauten.

Das ist korrekt, hier liegt ein Fehler vor.Im Teil BII wird für die Signaturnummer 8601 (Farbe) folgende Änderung vorgenommen:

Linienfarbe: Grau-0-0-0-4050

Die Farbe der Grafik wird auch entsprechend angepasst.

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Für das Objekt 55002 AX_UntergeordnetesGewaesser mit den Attributen FKT=1013 'Grabenmitte', OFL=1800 'Verrohrt, unterirdisch, bedeckt' und HYD=2000 'Nicht ständig Wasser führend' existiert keine Präsentationsvorschrift im Teil CI.

Das ist korrekt, hier liegt ein Fehler vor.

Die FKT-Werte 1010 'Graben', 1011 'Grabenkante, rechts', 1012 'Grabenkante, links' und 1013 'Grabenmitte' gehören alle vier zum GDB NRW.Die von der AdV festgelegte und für NRW angehaltene Abbildungsregel für 'Graben Fleet Bach, Verrohrt unterirdisch bedeckt' berücksichtigt aber nur die Werte 1010 'Graben', 1020 'Fleet' und 1030 'Bach'. Daher wird die Regel auf den Wert 1013 'Grabenmitte' im Teil CI "ausgeweitet". Dies erfolgt jedoch durch die Aufnahme einer eigenständigen Abbildungsregel, da für Grabenmitte nur die Raumbezugsart Linie erlaubt ist.Falls in Zukunft der Bedarf an einer Abbildungsmöglichkeit für die beiden Werte 1011 bzw. 1012 bestünde, so könnten diese aufgrund des Vesatzes zur Bezugslinie hier nicht mitberücksichtigt werden. Es wären dann jeweils eigene Abbildungsregeln zu definieren. Darauf wird zurzeit verzichtet. Vorerst wird nur folgende Änderung im Teil CI vorgenommen:

GrabenmitteVerrohrt, unterirdisch, bedeckt#

Raumbezugsart Linie55002 [+] und FKT [+] und FKT = 1013 und 55002 OFL [+] und 55002 OFL = 1800 --> 2560 und 02310 - 55002 [+] und 02310 ART = FKT --> 3619

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen einer Anfrage sind Fehler in der beschreibenden Vorgabe zur Eigentümerinformation NRW (NW53) im Zusammenhang der NAS-Attributarten "dienststelle, anschriftDienststelle, artDerAusgabe, enthaeltEWP" aufgefallen, die zu berichtigen sind.

Die beschreibende Vorgabe zur Eigentümerinformation NRW (NW53) wird wie folgt berichtigt:

Zur NAS Attributart "dienststelle" wird in der Spalte "Kennung" die Angabe "15001" und in der Spalte "Attribut" wird die Angabe "FKV" entfernt.Zur NAS Attributart "anschriftDienststelle" wird in der Spalte "Kennung" die Angabe "15001" und in der Spalte "Attribut" wird die Angabe "AFV" entfernt.Zur NAS Attributart "enthaeltEWP" wird in der Spalte "Kennung" die Angabe "15001" und in der Spalte "Attribut" wird die Angabe "EWP" entfernt.Zur NAS Attributart "artDerAusgbabe" ist in der Spalte "Bemerkung" die Angabe "NW54" in "NW53" zu berichtigen.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 72 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 297 10/24/2012 KB Lippe F PS u

6-SK 298 4/23/2012 KB Wuppertal F PS offen o

6-SK 299 4/16/2010 KB Recklinghausen F PS offen o

Nach den Vorgaben zum Fortführungsnachweis Graphik sind die Ergebnisse zu den Kopf-Angaben "Gemarkung, Fortführungsfallnummer und FortführungsfallnummerWLDGGB" mit gleichem Abstand vom linken Blattrand untereinander darzustellen.Diese Vorgabe kann bei der Angabe der Gemarkung dazu führen, dass der Name und der Schlüssel nicht korrekt dargestellt wird, wenn es sich um eine sehr lange Gemarkungsbezeichnungen handelt.

Die beschreibende Vorgabe zum Fortführungsnachweis Graphik NRW wird wie folgt berichtigt:Die Ergebnisse zu den Kopf-Angaben "Gemarkung, Fortführungsfallnummer und FortführungsfallnummerWLDGGB" des Fortführungsnachweises NRW sind jeweils mit einem Leerzeichen nach dem Doppelpunkt zu präsentieren.Gemarkung: (Name Schlüssel)Fortführungsfallnummer: (Nummer)FortführungsfallnummerWLDGGB: (Nummer)

Sollte der Platz zur Präsentation der entsprechenden Angabe nicht ausreichen, so ist in der nächsten Zeile die Angabe auf Höhe der Angabe (Name Schlüssel) weiter zu präsentieren.

Die ausführliche Erläuterung zur Präsentation ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip 6-SK_297_NW52_Kopfangaben.pdf" zu entnehmen.

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Für die Ausgabeprodukte Bestandsnachweis NRW und Grundstücksnachweis NRW ist in den „Kopf-Angaben“ ein Hinweis zu präsentieren, wenn sich der Nachweis auf ein grundstücksgleiches Recht bezieht, um fachlich eindeutige Nachweise zu erhalten.

Erbbaurechte/Untererbbaurechte und weitere Rechte werden auf eigenständigen Buchungsblättern unter einem Buchungsblattkennzeichen und einer Buchungsstelle, wie auch die Eigentumsbuchungen (z.B. Grundstück), im Grundbuch gebucht. Mit dem Buchungsblattkennzeichen wird über den Benutzungsauftrag ein Ausgabeprodukt z.B. Bestandsnachweis NRW angefordert. Bei dieser Benutzungsanforderung kann es sich um eine Eigentumsbuchung oder um eine Rechtsbuchung handeln. Die Nachweise sind entsprechend aufzubereiten, d.h. Eigentumsangaben sind im Bereich der Eigentumsbeschreibung zu präsentieren und die Angaben zum Recht im Bereich der grundstücksgleichen Rechte. (siehe auch 6-SK 177, 178)

Wenn die Aufbereitung korrekt erfolgt, Eigentumsangaben zu den Eigentumsbeschreibungen und Rechtsangaben zu den grundstücksgleichen Rechten, ist allerdings für einen Kunden nicht ersichtlich zu welcher Angabe er ein Ausgabeprodukt erhalten hat, zu seinem gesamten Eigentum oder nur zu einem grundstücksgleichen Recht. Mit einem Hinweis in den Kopfangaben soll kenntlich gemacht werden, ob der Nachweis das gesamte Eigentum präsentiert oder nur das grundstücksgleiche Recht.

Es wurde ein AdV Revisionsantrag gestellt, der die Erweiterung der NAS-Operation, NAS-Attributart "ausgabekopf" vom komplexen Datentyp "AX_K_AUSGKOPF_Standard" für die Ausgabeprodukte Bestands- und Grundstücksnachweis beschreibt.

in Bearbeitung

Nach den Revisionsmeldung 6-SK 177 und 178 ist ein Bestands- oder Grundstücksnachweis NRW so aufzubereiten, dass die Angaben zum Eigentum und zu einem grundstücksgleichen Recht (z.B. Erbbaurecht) in Abhängigkeit des im Benutzungsauftrages angegebenen Buchungsblattkennzeichen fachlich korrekt zu präsentieren sind. Diese Festlegungen sind weiter zu präzisieren für folgende Fälle:Bei der Aufbereitung ist zu berücksichtigen das Rechte (z.B. Erbbaurecht, Wohnungs-/Teilerbbaurecht) nicht nur an einem, sondern auch an mehreren Grundstücken lasten können. Wenn ein Recht an mehreren Grundstücken auf einem Buchungsblatt oder auch auf unterschiedlichen Buchungsblättern lastet, muss die Aufbereitung der entsprechenden Nachweise (Bestands- oder Grundstücksnachweis NRW) nicht nur die korrekte Zuordnung zur Grundstücksbuchung und zum grundstücksgleichen Recht gewährleisten, sondern die komplette Grundstücksbuchung ausgeben und nicht nur einen Teil.Wie sind Bestands- und Grundstücksnachweis NRW z.B. zu einem Gesamterbbaurecht aufzubereiten?

in Bearbeitung

Page 73: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 73 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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6-SK 300 8/10/2012 ibR F PS u

6-SK 301 9/13/2012 F PS u

6-SK 302 9/21/2012 ibR F PS u

1. Bei der Revisionsnummer 6-SK_236 wird bei den Änderungen für Teil CII folgender Punkt beschrieben:"2. 42001 "Verkehrsbegleitfläche Straße": neue SNR für (L) hinzunehmen: 8511 + 8508"Die SNR 8508 hat jedoch bereits einen Linienumring mit der gleichen DP 282 wie die Signaturnummer 8511. Das Hinzufügen der SNR 8511 ist somit völlig überflüssig gewesen.

2. Im Teil BII fehlt die SNR 4102, obwohl diese in Teil CII bei der Abbildungsregel für die "Wasserspiegelhöhe" benutzt wird.

Hier liegen zwei Fehler im NRW-SK vor, die wie folgt beseitigt werden:

1. Die Änderung, die mit der Rev.nr. 6-SK_236 im Punkt 2 gemacht wurde, wird rückgängig gemacht. Bei der Abbildungsregel für "Verkehrsbegleitfläche Straße Straßenentwässerungsanlage" wird die SNR 8511 wieder entfernt und die Präsentation allein über die SNR 8508 vorgenommen.

2. Die SNR 4102 wurde in der Version 2.0 in den Teil BII_mitAenderungskennung aufgenommen. Im Dokument Teil BII_ohneAenderungskennung ist die Änderung jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht enthalten. Seitdem fehlt die SNR 4102 im Teil BII. Sie wird daher erneut mit folgender Definition aufgenommen:

Schriftformat N 10 blau reM Signaturnummer: 4102# für FarbeDarstellungspriorität: 380Horizontale Textausrichtung: rechtsbündigVertikale Textausrichtung: MitteSchriftart: ArialSchriftstil: NormalSchriftgrad: 10 ptSchriftfarbe: Schwarz - 0 - 0 - 0 - 100

Schriftformat N 10 reM Signaturnummer: 4102# für SWAlle übrigen Festlegungen entsprechen denen für Farbe!

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

ABK: 44006 Stehendes Gewässer

Im Teil CI existieren zwei Abbildungsregeln für 44006: eine berücksichtigt Gewässer, deren Attribut 'hydrologischesMerkmal' nicht belegt ist (HYD [-]) und die andere berücksichtigt Gewässer mit belegtem Attribut (HYD [+]).Der Teil CII besitzt hingegen nur eine Abbildungsregel, die ausschließlich Objekte ohne Belegung von 'hydrologischesMerkmal' (HYD [-]) berücksichtigt. Da es sich hier um TN Flächen handelt, muss die Darstellung jedoch lückenlos erfolgen.

Auf eine weitere Differenzierung in der Darstellung von Stehenden Gewässern, die nicht ständig Wasser führen (HYD = 2000) und denen, deren Attribut HYD nicht belegt ist (HYD [-]), wird zugunsten der SW-Präsentation und der Interpretierbarkeit der Karte verzichtet.

Die bestehende Abbildungsregel im Teil CII wird wie folgt geändert, um auch Objekte 44006 mit HYD = 2000 'Nicht ständig Wasser führend' präsentieren zu können:

Stehendes Gewässer#44006 [+] ----> 1410 und 44006 HYD [-] ----> 1410 und 02341 – 44006 [-] ---->> 44006 [FKT] ----> 4070 oder 02341 – 44006 [+] und 02341 ART = FreierText und 02341 SIT [-] ---->> 44006 [FKT] ----> 4070 oder 02341 SIT [+] ---->> 02341 [SIT] ----> 4070

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Gemäß der Revisionsnummer 6-SK_219 wird die Anlage 8 zur Anlage 6 um das neu zum GDB NRW hinzukommende Objekt 'Fahrbahnbegrenzungslinie' 53002 ART 1010 ergänzt.

Das Objekt liegt dort mit der Kennzeichnung "P" für die Flurkarte NRW vor. Im PDF-Dokument ist jedoch nur die Filterbedingung für die ABK erweitert worden. Muss diese Erweiterung nicht auch entsprechend für das Skript der Flurkarte gelten?

Die Filterbedingung muss ebenso im Filterskript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt für die Flurkarte NRW aufgenommen werden, damit das Objekt 'Fahrbahnbegrenzungslinie' dort auch ausgegeben werden kann:

... <xsl:copy-of select="$bboxAnd DLKM"/> <ogc:Or> <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>1010</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyIsEqualTo> <ogc:PropertyName>art</ogc:PropertyName> <ogc:Literal>2000</ogc:Literal> </ogc:PropertyIsEqualTo> ...

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Page 74: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 74 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 303 11/29/2012 ibR F PS o

6-SK 304 11/29/2012 ibR F PS u

6-SK 305 11/8/2012 F PS u

ABK Teil DII S. 20:"Eine einfache mehrzeilige Textausgabe kann durch das Einfügen des Steuerzeichens „ \n „ erzwungen werden."

1. Was bedeutet der Text "einfache mehrzeilige Textausgabe" im Zusammenhang mit der Vorgabe zu erzwungenen Zeilenumbrüchen auf der Seite 20 des Teils DII Stand 31.05.2012?2. Müssen Leerzeichen vor und hinter der Zeichenkombination \n im Schriftinhalt stehen, da diese mit innerhalb der Anführungszeichen stehen?

Der Text im Teil DII wird präzisiert, damit deutlich wird, dass der erzwungene Zeilenumbruch ausschließlich bei punktförmig verorteten Texten (AP_PTO 02341) und nicht bei Texten, die eine Standlinie besitzen (AP_LTO 02342), in den Schriftinhalt (SIT) eingebaut werden darf.

Daher wird der Text auf S. 20 im Teil DII wie folgt geändert:

Eine einfache mehrzeilige TextausgabeBei punktförmig verortetem Text (AP_PTO) kann durch dasEinfügen des Steuerzeichens „ \n „ im Schriftinhalt (SIT) ein Zeilenumbruch erzwungen werden.

Die Leerzeichen im Text-Beispiel "Marien \n hospital" entfallen ebenfalls.

Hinweis: NRW stellt einen AdV-Revisionsantrag zwecks Konkretisierung der Vorgaben der GeoInfoDok. Da die NAS in NRW AdV-konform sein muss, gilt der gesamte Sachverhalt trotz des Klarstellungsversuches (Mail vom 22.02.2013) als nicht abschließend geklärt.

in Bearbeitung

ABK Teil CII:

Die Abbildungsregel für 'Kleingarten' 41008 FKT 4440 benutzt die Positionierungsregel 1100 im Zusammenhang mit einem punktförmigen Präsentationsobjekt (02310 AP_PPO). Da die Positionierungsregel (PNR) aber sonst nur im Zusammenhang mit einem AP_Darstellung bei flächenhafter Signaturierung auftreten kann, besteht hier ein Widerspruch.

Die eigenständige Abbildungsregel für Kleingarten 41008 FKT 4400 kann im Teil CII entfallen, da die Signaturierung in der ABK vorrangig flächenfüllend sein soll (nur bei besonderen Situationen ist es erforderlich, Einzelsymbole zu setzen). Die bestehende Abbildungsregel wurde aus Teil CI übernommen und berücksichtigt daher nur AP_PPO 02310, was sich mit dem Wunsch nach flächendeckender Signaturierung in der ABK nicht vereinbaren lässt.

Stattdessen wird die bereits existierende Regel für Garten erweitert, da beide Objekte mit derselben Signaturnummer 3421 signaturiert werden:

Kleingarten, Garten#

41008 [+] und 41008 FKT = 4440 oder 4460 und 02350 - 41008 [-] ...

Hinweis: Wird die automatische, flächendeckende Signaturierung gewünscht, muss einem in der Migration gebildeten AP_PPO 02310 mit DLKM- und NWABKK5-Kennung letztere entzogen werden.Werden für die ABK hingegen Einzelsymbole gewünscht, so werden diese nun an ihrer Verortung präsentiert.

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Bezirksreg KB Düsseldorf

Teil BI:

Die Bauwerke 'Brücke' und 'Landebrücke' 53001 BWF 1800 bzw. 1810 werden in der Flurkarte NRW mit der SNR 1530 und einer grau gestrichelten Umringslinie in Strichstärke 0,5 mm präsentiert. Wenn das Bauwerk genau mit der Geometrie eines Flurstücks zusammenfällt, wird die gestrichelte, graue Linie von der schwarzen Flurstücksgrenze (Stärke 0,3 mm) größtenteils abgedeckt und ist nicht mehr gut zu erkennen.

Teil BII:Auch für die ABK sollte die Linienbreite etwas verbreitert werden. Da die Linienbreite des Widerlagers der Signaturbreite der Brückenbauwerke entsprechen muss, um die Kopflinien komplett "abdecken" zu können, muss die SNR 8213 gleichzeitig mit angepasst werden.

Um die Bauwerke 'Brücke' bzw. 'Landebrücke' 53001 BWF 1800 bzw. 1818 besser unter den Flurstücksgrenzen unterlagert erkennen zu können, wird die Linienbreite von 50 1/100 mm im Teil BI auf 70 1/100 mm angepasst:

SNR 1530# (für Farbe und SW)...Randlinie - Breite: 50 70…

Für die ABK wird im Teil BII ebenfalls eine Verbreiterung bei der SNR 1530 und auch bei SNR 8213 vorgenommen:

SNR 1530# (für Farbe und SW)...Randlinie - Breite: 35 50…

SNR 8213# (für Farbe und SW)...Randlinie - Breite: 35 50

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 75 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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6-SK 306 12/13/2012 F PS u

6-SK 307 2/13/1913 ibR P PS 11/15/2011 e

6-SK 308 3/4/2013 F PS 3/15/2013 e

6-SK 309 3/5/2013 P PS 3/15/2013 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

ABK:Gemäß Musterblatt für die DGK 5 konnten Grenzsäulen (in ALKIS AX_Grenzpunkt mit ABM 1720) in der DGK dargestellt werden. Dieser Kann-Regelung wurde bei der Erstellung des NRW-SK Version 1.0 dadurch Rechnung getragen, dass in den Teil CII eine entsprechende Abbildungsregel für 'Grenzsäule' aufgenommen wurde. Gleichzeitig erhielten in der Migration sämtliche Grenzpunkte zusätzlich die NWABK-Modellartenkennung, da dies nur auf Objektartenebene möglich war.

Es wurde hierbei übersehen, dass der Attributwert des Attributs 'abmarkung_Marke' (ABM) nicht zum GDB NRW gehört und gemäß der Umschlüsselungsliste für den Grunddatenbestand in den Wert 1000 umzuschlüsseln ist. Er wäre daher für die ABK gar nicht detailliert auswertbar. Die Abbildungsregel könnte bei der ausschließlichen Berücksichtigung des GDB NRW für die Standardausgabe niemals greifen und ist somit überflüssig.

Das Skript NRW_AX_Bestandsdatenauszug_S1.xslt und die Anlage 8 zur Anlage 6, die erstmals mit der Version 2.0 erstellt worden sind, berücksichtigen keine Grenzpunkte, da es nicht korrekt wäre, den auf den GDB-NRW-Wert 1000 umgeschlüsselten Maximalprofilwert 1720für die Standardausgabe als alleinigen "Repräsentant" für den GDB-NRW-Wert 1000 auszugeben, wohingegen alle übrigen, den Wert 1000 ebenfalls repräsentierenden Objekte keinerlei Berücksichtigung fänden.

Die Abbildungsregel für AX_Grenzpunkt 11003 ABM 1720 'Grenzsäule' kann entfallen. Die Regel "Grenzpunkt, Grenzsäule an Staats-, Landesgrenze" wird aus dem Teil CII des NRW-SK gestrichen.

Im Teil BII wird die nicht weiter verwendete SNR 8204 gestrichen.

Nachmigrationsarbeiten:Die während der Migration an AX_Grenzpunkte und deren AX_Punktorte vergebene Modellartenkennung NWABK wird nicht benötigt und kann im Zuge der Datenbereinigung gelöscht werden.Neu entstehende Grenzpunkte und deren Punktorte benötigen nur noch die DLKM-Modellartenkennung.

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Die Meldung ist bei uns am: 13.02.2013 eingedangen.Im Zusammenhang der Kreuzprüfung zu den Standardprodukten Flurstücksnachweis NRW (NW07), Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW (NW08) und dem Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW (NW11) ist folgendes aufgefallen:Der Text der graphischen Vorgabe unter der Rubrik "Hinweise zum Flurstück" ist nicht ganz korrekt:"Mittellinie an Gewässer" sollte "Mittellinie in Gewässern" lauten, um der langschriftlichen Bezeichnung in der GeoInfoDok 6.0.1 gegenüber Rechnung zu tragen.

In den graphischen und tabellarischen Vorgaben ist der Hinweis noch nicht an die Änderung des Bezeichners für den ARF-Wert '2003' angepasst (ab der Version 2.0 der GeoInfoDok wurde der Bezeichner "Mittellinie an Gewässer" in "Mittellinie in Gewässern" geändert).Die graphischen und tabellarischen Vorgaben für die Standardausgaben NW07, NW08 und NW11 werden entsprechend überarbeitet.

siehe auch Rev.Nr. 7-GB 66 und 68

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen einer Anfrage ist ein Fehler in den tabellarischen Vorgaben zu den Liegenschaftsbeschreibungen der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW zur NAS Attributart "tatsaechlicheNutzung" aufgefallen. Die Angabe der Umschlüsselung zur Objektart 43007 ist noch nicht entsprechend der Revisionsmeldung 5-GDB-NRW 37 dokumentiert.

Entsprechend der Revisionsmeldung 5-GDB-NRW 37 sind die Vorgaben in der Spalte 7 der tabellarischen Liegenschaftsbeschreibungen NW07 bis NW11 zur NAS Attributart "nutzung" zur Kennung 43007 wie folgt anzupassen:"Unland, Vegetationslose FlächeErfasste Werteart: 1200 wird in der Ausgabe als 43007 ausgegeben."und zur Kennung 43007 Attributart FKT Wert 1100:"Unland, Vegetationslose Fläche / GewässerbegleitflächeErfasste Wertearten: 1110; 1120 werden in der Ausgabe als 1100 ausgegeben."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Was ist im Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW (NW11) im Ausgabeformat NAS zu speichern/auszugeben?

Im Ausgabeformat NAS des Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW (NW11) der Anlage 6 des Pflichtenheftes NRW sind die NAS Attributarten mit den Inhalten der entsprechenden ALKIS Bestandsdaten zu speichern.Die tabellarischen Vorgabe zum NW11 dokumentieren und beschreiben die Präsentation für das Ausgabeformat pdf. z.B. Für die NAS Attributart "buchungsblattnummer" ist in der Spalte 7 folgender Hinweis dokumentiert "Die Buchungsblattnummer ist ohne führende Nullen auszugeben", d.h. im Ausgabeformat pdf. sind die führenden Nullen, wie sie in den ALKIS Bestandsdaten der Attributart "buchungsblattnummerMitBuchstabenerweiterung" geführt werden, nicht darzustellen.Im Ausgabeformat NAS ist der Inhalt so auszugeben, wie es in der Attributart "buchungsblattnummerMitBuchstabenerweiterung" in den ALKIS Bestandsdaten gespeichert ist.

siehe auch Rev.nr. 7-GB_78

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 76 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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7-GB 40 7/14/2009 ibR P AdV o

7-GB 47 7/12/2010 P PS 7/4/2012 e

Ausgabe von GebührenparameternLt. GeoInfoDok kann bei dem Katalogobjekt "AA_Projektsteuerungsart" das Attribut "gebuehren" mehrfach vorkommen. Der Datentyp "AA_Gebuehrenangaben" besteht aus den beiden Attributarten "parameterArt" und "parameterWert". Bei der konkrekten Objektinstanz "AA_Projektsteuerung" (entspricht dem Geschäftsprozessobjekt) kommt das Attribut "gebuehren" hingegen maximal einmal vor. Die Landesvorgaben NRW sehen vor, dass zu dem Geschäftsprozessobjekt die Gebührenparameter- Anzahl der neu entstandenen Flurstücke über 10qm- Anzahl der neu entstandenen Flurstücke bis 10qm- Anzahl der Flurstücke mit vollständig oder teilweise zurückgestellter Abmarkung- Anzahl der Auflassungsschriften- Wertfaktor (bodenrichtwertabhängig)ausgegeben bzw. beim Objekt gespeichert werden sollen. Beim Katalogobjekt "AA_Projektsteuerungsart" können diese Angaben hinterlegt werden, da hier das Attribut "gebuehren" mulitipel vergeben werden kann. Beim Projektsteuerungsobjekt kann aber nur ein Parameter angegeben werden (s.o.). siehe auch 2-GP_73

Die Anfrage wurde zur Klärung an Herr Portele weitergeleitet. Herr Portele hat die von Ihnen aufgeführten Widersprüche bestätigt. Derzeit wird seitens des Landes NRW ein Revisionsantrag für die AdV vorbereitet.

AdV-Revisionsantrag Nr.: 1878"Modellierung der Gebührenparameter in der ProjektsteuerungDie Multiplizität der Objektart „AA_Projektsteuerung“ / der Attributart „gebuehren“ ist "0..1".Dies ist inkonsistent mit der Multiplizität der Objektart „AA_Projektsteuerungsart“/ der Attributart „gebuehren“ im zugehörigen Katalog, die mehrere Parameter unterstützt.Grundsätzlich ist es aus fachlicher Sicht erforderlich, bei der Berechnung der Gebühren mehrere Parameter zu einem Projektsteuerungsobjekt zu berücksichtigen.Notwendige Änderung im Modell: Änderung der Multiplizität der Objektart „AA_Projektsteuerung“ / der Attributart „gebuehren“ auf "0..*".

Der Revisionsantrag Nr. 1878 wird wie folgt beantwortet:"Die Kardinalität muss auf 0..* geändert werden." Die Umsetzung soll mit der GeoInfoDok Version 7.0 erfolgen.

Folgender Hinweis ist zum Revisionsantrag Nr. 1878 zu beachten:Die Liste enthält nur diejenigen Revisionspunkte, die in den Arbeitskreisen der AdV behandelt und beschlossen worden sind. Diese Punkte werden unter Vorbehalt Bestandteil der GeoInfoDok, Version 7.0. Der Vorbehalt bezieht sich auf Revisionspunkte, bei deren Einarbeitung in das AAA-Modell auf Schwierigkeiten stößt und eine andere Modellierung vorgenommen werden muss.

in Bearbeitung

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

Im Pflichtenheft - Anlage 2 Dokumentation der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster heißt es in der Anlage 7 Raumbezug, dass für den Geschäftsprozess "Gebietseinheiten" der Raumbezug optional ist.In der Anlage 7 GEOBASIS.NRW-Umsetzung von ALKIS in NRW-Verfahrensspezifikation ist die Datei Geschäftsprozesskatalog.xml noch nicht angepasst worden: <gebietPflicht>true</gebietPflicht>Siehe hierzu auch die zentrale Revisionsliste RV-Nr. 88.

Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt angepasst: in der Datei „Geschaeftsprozesskatalog.xml“, dort beim Geschäfttsprozess Gebietseinheiten -14- ist

<prozessart> <AA_Projektsteuerungsart gml:id="GP_F_14"> … <gebietPflicht>true</gebietPflicht> …in <gebietPflicht>false</gebietPflicht> zu beschreiben.

Der Raumbezug ist mit der Revisionsmeldung Nr.88 2-GP der zentralen Revisionsliste NRW nur noch „optional“ und nicht mehr „erforderlich“.

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 77 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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7-GB 48 11/5/2011 KB Wesel P PS 7/4/2012 e

7-GB 49 8/13/2010 ibR P PS 7/4/2012 e

Die zzt. bestehenden Vorgaben zur Darstellung der Gewässerklassifizierung in den Liegenschaftsbeschreibungen NRW geben zusätzlich die Abschnittsfläche aus. Die Ermittlung der Abschnittsfläche erfolgt über Verschneidung der Objektart 71003 mit dem Flurstück. Die Objektart 71003 setzt sich aus aggregierten Flächen gleicher Gewässerklassifizierung zusammen, daher wird nicht die ursprüngliche Abschnittsfläche, wie im ALB gespeichert, im Nachweis dokumentiert, sondern die Gesamtfläche des Flurstücks ausgegeben.Beispiel:Fläche: 2001 qmTatsächliche Nutzung: 1044 qm Wohnbaufläche 899 qm Streuobstwiese 58 qm GrabenKlassifizierung: 2001 qm Gewässer III. Ordnungfachlich korrekt wäre die Angabe 58 qm Gewässer III. Ordnung

Eine Anpassung der Vorgaben ist vorzunehmen, da die bestehende Ausgabe der Abschnittsfläche zur Gewässerklassifizierung für einen Nutzer nicht aussagekräftig ist.

Damit eine eindeutige und korrekte Dokumentation der Klassifizierung nach Wasserecht in den NRW Nachweisen erzeugt werden kann, wird nur die Gewässerklassifizierung ohne Abschnittsfläche präsentiert.Folgende Ausgabeprodukte sind zu berichtigen:Flurstücksnachweis NRW (NW07)Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW (NW08)Grundstücksnachweis NRW (NW09)Bestandsnachweis NRW (NW10)Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW (NW11)

Die Korrektur hat in der Form zu erfolgen, dass die Attributart „abschnitteORF_festlegungOSW“ vom Datentyp "GB_FestlegungOSW" aus den Beschreibungen der Nachweise der Anlage 7 "Geobasis Spezifikation NRW" des Pflichtenheftes NRW gestrichen wird.

Im Dokument GeobasisNRW.xsd entfällt beim Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" und "GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" die Angabe: <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/>und die Angabe:<element name="GB_FestlegungOSW" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_FestlegungOSWType"/> <complexType name="GB_FestlegungOSWType"> <sequence> <element name="klassifizierung" type="string"/> <element minOccurs="0" name="abschnittsflaecheGewaesser" type="string"/> </sequence></complexType><complexType name="GB_FestlegungOSWPropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_FestlegungOSW"/> </sequence></complexType>

Ist bei Veränderungen an nicht gebuchten Flurstücken, also Flurstücke die auf einer Buchungsstelle mit der Buchungsart 5101 (Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 2 GBO) gebucht sind, keine WLDGGB Datei zu erzeugen?Den Vorgaben des Pflichtenheftes NRW ist nicht zu entnehmen, das keine WLDGGB Datei zu erzeugen ist, bei der Anlassart "Veränderung aufgrund der Vorschriften des Wasserrechts" im Zusammenhang mit buchungsfreien Flurstücken.

Anpassung der Beschreibungen in der Anlage 7 Pflichtenheft NRWEine Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW und die entsprechende WLDGGB-Datei ist für buchungsfreie Flurstücke, d.h. Flurstücke die in den ALKIS Bestandsdaten unter einem Katasterblatt (2000) bei der Objektart "AX_Buchungsblatt (21008)", Attributart "blattart" geführt werden, nicht zu erzeugen. Die Justizverwaltung NRW erhält Mitteilungen über Fortführungen im Liegenschaftskataster zu Flurstücken, die auf einem Grundbuchblatt oder einem Pseudoblatt gebucht sind. (siehe Anlage 5a Vorbemerkungen zu den Geschäftsprozessen)

Diese Vorgabe bedeutet das bei Fortführungen von Flurstücken, die auf einem Katasterblatt gebucht sind, im Fortführungsnachweis NRW zu einem Fortführungsfall keine "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu generieren ist. Die Angabe der Kardinalität 1:* ist in 0:* bei der Attributart "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu berichtigen. GB_FortfuehrungsnachweisAttributart fortfuehrungsfallnummerWLDGGB (NWFFW)Kardinalität 0:*

<element name="GB_Fortfuehrungsnachweis" substitutionGroup="adv:AX_Fortfuehrungsnachweis" type="gb:GB_FortfuehrungsnachweisType"/> <complexType name="GB_FortfuehrungsnachweisType"> <complexContent> <extension base="adv:AX_FortfuehrungsnachweisType"> <sequence> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="antragskennzeichen" type="string"/> (alt) <element name="fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" type="string" maxOccurs="unbounded"/> (alt) (neu) <element minOccurs="0"name="fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" type="string" maxOccurs="unbounded"/> (neu) ...siehe auch Rev.nr. 6-SK 211 und 7-GB 73

Page 78: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 78 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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7-GB 50 10/26/2011 AdV P PS 7/4/2012 e

7-GB 51 10/26/2011 AdV P PS 7/4/2012 e

Die Vorgaben der Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

Die NAS Attributart "flurstueck_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" ist wie folgt anzupassen:Die Attributarten "zweifelhafterFlurstuecksnachweis" und "rechtsbehelfsverfahren" sind zu löschen.

<element name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben3Type"/> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3Type"> <sequence> <element name="gemarkung" type="adv:AX_Gemarkung_SchluesselPropertyType"/> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="flurstuecksnummer" type="adv:AX_FlurstuecksnummerPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="flurnummer" type="string"/> <element minOccurs="0" name="gemeinde" type="adv:AX_GemeindekennzeichenPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="zweifelhafterFlurstuecksnachweis" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="rechtsbehelfsverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="nichtfestgestellteGrenze" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="verwaltungsstreitverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="mittellinieAnGewaesser" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="topographischeGewaesserbegrenzung" type="boolean"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="lagebezeichnungVerschluesselt" type="gb:GB_VollstaendigeLagePropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name= "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" type="gb:GB_FestlegungSonstigeORFPropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3PropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben3"/> </sequence> </complexType>

Die Vorgaben der Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

Die NAS Attributart "flurstueck_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" ist wie folgt anzupassen:Die Attributarten "zweifelhafterFlurstuecksnachweis" und "rechtsbehelfsverfahren" sind zu löschen.<element name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben4Type"/> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4Type"> <sequence> <element name="gemarkung" type="adv:AX_Gemarkung_SchluesselPropertyType"/> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="flurstuecksnummer" type="adv:AX_FlurstuecksnummerPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="flurnummer" type="string"/> <element minOccurs="0" name="gemeinde" type="adv:AX_GemeindekennzeichenPropertyType"/> <element name="finanzamtVerschluesselt" type="adv:AX_Dienststelle_SchluesselPropertyType"/> <element name="finanzamtsname" type="string"/> <element minOccurs="0" name="zweifelhafterFlurstuecksnachweis" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="rechtsbehelfsverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="nichtfestgestellteGrenze" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="verwaltungsstreitverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="mittellinieAnGewaesser" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="topographischeGewaesserbegrenzung" type="boolean"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="lagebezeichnungVerschluesselt" type="gb:GB_VollstaendigeLagePropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name= "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" type="gb:GB_FestlegungSonstigeORFPropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="abschnitteOBSOBG" type="adv:AX_K_BOWERTPropertyType"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4PropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben4"/> </sequence> </complexType>

Page 79: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 79 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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7-GB 52 10/26/2011 AdV P PS 7/4/2012 e

7-GB 53 10/26/2011 AdV P PS 7/4/2012 e

Die Vorgaben der Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

Die NAS Attributart "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" vom Datentyp "GB_FestlegungSonstigeORF" ist zu löschen.

<element name="GB_FestlegungSonstigeORF" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_FestlegungSonstigeORFType"/> <complexType name="GB_FestlegungSonstigeORFType"> <sequence> <element name="art" type="string"/> <element minOccurs="0" name="ausfuehrendeStelle" type="string"/> <element minOccurs="0" name="name" type="string"/> <element minOccurs="0" name="nummerDesVerfahrens" type="string"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_FestlegungSonstigeORFPropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_FestlegungSonstigeORF"/> </sequence> </complexType>

Die Vorgaben der Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

Die NAS Attributart "flurstueck_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" ist wie folgt anzupassen:Die Attributart "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" vom Datentyp "GB_FestlegungSonstigeORF" ist zu löschen.<element name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben3Type"/> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3Type"> <sequence> <element name="gemarkung" type="adv:AX_Gemarkung_SchluesselPropertyType"/> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="flurstuecksnummer" type="adv:AX_FlurstuecksnummerPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="flurnummer" type="string"/> <element minOccurs="0" name="gemeinde" type="adv:AX_GemeindekennzeichenPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="nichtfestgestellteGrenze" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="verwaltungsstreitverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="mittellinieAnGewaesser" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="topographischeGewaesserbegrenzung" type="boolean"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="lagebezeichnungVerschluesselt" type="gb:GB_VollstaendigeLagePropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name= "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" type="gb:GB_FestlegungSonstigeORFPropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3PropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben3"/> </sequence> </complexType>

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 80 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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7-GB 54 10/26/2011 AdV P PS 7/4/2012 e

7-GB 55 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

Die Vorgaben der Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 sind auf die GeoInfoDok Version 6.0.1 anzupassen.

Die NAS Attributart "flurstueck_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" ist wie folgt anzupassen:Die Attributart "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" vom Datentyp "GB_FestlegungSonstigeORF" ist zu löschen.<element name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben4Type"/> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4Type"> <sequence> <element name="gemarkung" type="adv:AX_Gemarkung_SchluesselPropertyType"/> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="flurstuecksnummer" type="adv:AX_FlurstuecksnummerPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="flurnummer" type="string"/> <element minOccurs="0" name="gemeinde" type="adv:AX_GemeindekennzeichenPropertyType"/> <element name="finanzamtVerschluesselt" type="adv:AX_Dienststelle_SchluesselPropertyType"/> <element name="finanzamtsname" type="string"/> <element minOccurs="0" name="nichtfestgestellteGrenze" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="verwaltungsstreitverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="mittellinieAnGewaesser" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="topographischeGewaesserbegrenzung" type="boolean"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="lagebezeichnungVerschluesselt" type="gb:GB_VollstaendigeLagePropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name= "abschnitteORF_festlegungSonstigeORF" type="gb:GB_FestlegungSonstigeORFPropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="abschnitteOBSOBG" type="adv:AX_K_BOWERTPropertyType"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4PropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben4"/> </sequence> </complexType>

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Entsprechend der Revisionsmeldung 6-SK 213 ist sein die Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 anzupassen. Damit eine eindeutige und korrekte Dokumentation der Klassifizierung nach Wasserrecht in den NRW Nachweisen erzeugt werden kann, ist nur die Gewässerklassifizierung ohne Abschnittsflächen zu präsentieren.

Die NAS-Attributart "abschnitteORF_festlegungOSW" vom Datentyp "GB_FestlegungOSW" ist zu löschen.

<element name="GB_FestlegungOSW" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_FestlegungOSWType"/> <complexType name="GB_FestlegungOSWType"> <sequence> <element name="klassifizierung" type="string"/> <element minOccurs="0" name="abschnittsflaecheGewaesser" type="string"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_FestlegungOSWPropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_FestlegungOSW"/> </sequence> </complexType>

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RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 81 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

Anl

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Quelle Sachverhalt Antwort

Kla

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

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7-GB 56 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 57 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Entsprechend der Revisionsmeldung 6-SK 213 ist sein die Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 anzupassen. Damit eine eindeutige und korrekte Dokumentation der Klassifizierung nach Wasserrecht in den NRW Nachweisen erzeugt werden kann, ist nur die Gewässerklassifizierung ohne Abschnittsflächen zu präsentieren.

Die NAS Attributart "flurstueck_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" ist wie folgt anzupassen:Die Attributarten "abschnitteORF_festlegungOSW" vom Datentyp "GB_FestlegungOSW" ist zu löschen.Die Abschnittsflächen der Gewässerklassifizierung werden nicht in den Standardausgaben dokumentiert.<element name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben3Type"/> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3Type"> <sequence> <element name="gemarkung" type="adv:AX_Gemarkung_SchluesselPropertyType"/> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="flurstuecksnummer" type="adv:AX_FlurstuecksnummerPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="flurnummer" type="string"/> <element minOccurs="0" name="gemeinde" type="adv:AX_GemeindekennzeichenPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="nichtfestgestellteGrenze" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="verwaltungsstreitverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="mittellinieAnGewaesser" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="topographischeGewaesserbegrenzung" type="boolean"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="lagebezeichnungVerschluesselt" type="gb:GB_VollstaendigeLagePropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben3PropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben3"/> </sequence> </complexType>

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Entsprechend der Revisionsmeldung 6-SK 213 ist sein die Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 anzupassen. Damit eine eindeutige und korrekte Dokumentation der Klassifizierung nach Wasserrecht in den NRW Nachweisen erzeugt werden kann, ist nur die Gewässerklassifizierung ohne Abschnittsflächen zu präsentieren.

Die NAS Attributart "flurstueck_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" ist wie folgt anzupassen:Die Attributarten "abschnitteORF_festlegungOSW" vom Datentyp "GB_FestlegungOSW" ist zu löschen.Die Abschnittsflächen der Gewässerklassifizierung werden nicht in den Standardausgaben dokumentiert.<element name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4" substitutionGroup="gml:AbstractObject" type="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben4Type"/> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4Type"> <sequence> <element name="gemarkung" type="adv:AX_Gemarkung_SchluesselPropertyType"/> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="flurstuecksnummer" type="adv:AX_FlurstuecksnummerPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="flurnummer" type="string"/> <element minOccurs="0" name="gemeinde" type="adv:AX_GemeindekennzeichenPropertyType"/> <element name="finanzamtVerschluesselt" type="adv:AX_Dienststelle_SchluesselPropertyType"/> <element name="finanzamtsname" type="string"/> <element minOccurs="0" name="nichtfestgestellteGrenze" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="verwaltungsstreitverfahren" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="mittellinieAnGewaesser" type="boolean"/> <element minOccurs="0" name="topographischeGewaesserbegrenzung" type="boolean"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="lagebezeichnungVerschluesselt" type="gb:GB_VollstaendigeLagePropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="abschnitteORF_festlegungOSW" type="gb:GB_FestlegungOSWPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="abschnitteOBSOBG" type="adv:AX_K_BOWERTPropertyType"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Flurstueck_Zusatzangaben4PropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Flurstueck_Zusatzangaben4"/> </sequence> </complexType>

Page 82: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 82 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

Anl

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Quelle Sachverhalt Antwort

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7-GB 58 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 59 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 60 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 61 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "gemarkung" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, klarer zu formulieren.

Der Erläuterungstext zur Attributart "gemarkung""Ausgabe des Gemarkungsschlüssels, der Schlüssel setztsich aus:Land (2 Stellen)Gemarkungsschlüssel (4 Stellen) zusammen"

wird deutlicher formuliert:

"Der Schlüssel setzt sich aus:Land (2 Stellen)Gemarkungsschlüssel (4 Stellen) zusammen.Ausgabe des 4-stelligen Gemarkungsschlüssels ohne Angabe der Länderkennung."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "gemeinde" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, klarer zu formulieren.

Der Erläuterungstext zur Attributart "gemeinde""Ausgabe des Gemeindeschlüssels, der Schlüssel setztsich aus:Land (2Stellen)Regierungsbezirk (1 Stelle)Kreis (kreisfreie Stadt) (2 Stellen)Gemeinde (3 Stellen) zusammen"

wird deutlicher formuliert:

"Der Schlüssel setzt sich aus:Land (2Stellen)Regierungsbezirk (1 Stelle)Kreis (kreisfreie Stadt) (2 Stellen)Gemeinde (3 Stellen) zusammen.Ausgabe des Gemeindeschlüssels (2 Stellen Länderkennung, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Kreis -kreisfreie Stadt- und 3 Stellen Gemeinde."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "lageVerschluesselt" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, klarer zu formulieren.

Der Erläuterungstext zur Attributart "lageVerschluesselt""Ausgabe der Verschlüsselung der Lage, der Schlüsselsetzt sich aus:Land (2 Stellen)Regierungsbezirk (1 Stelle)Kreis (2 Stellen)Gemeinde (3 Stellen)Lage (Straßenschlüssel) zusammen"

wird deutlicher formuliert:

"Der Schlüssel setzt sich aus:Land (2 Stellen)Regierungsbezirk (1 Stelle)Kreis (2 Stellen)Gemeinde (3 Stellen)Lage (Straßenschlüssel) zusammen.Ausgabe des Straßenschlüssels ohne die Angaben zur Länderkennung, Regierungsbezirk, Kreis und Gemeinde."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "amtsgerichtVerschluesselt" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, klarer zu formulieren.

Der Erläuterungstext zur Attributart "amtsgerichtVerschluesselt""Ausgabe des Amtsgerichtsschluessels, der Schluesselsetzt sich aus:Land (2 Stellen)Amtsgerichtsschluessel (4 Stellen) zusammen"

wird deutlicher formuliert:

"Der Schlüssel setzt sich aus:Land (2 Stellen)Amtsgerichtsschlüssel (4 Stellen) zusammen.Ausgabe des 4-stelligen Amtsgerichtsschlüssels ohne Angabe der Länderkennung."

Page 83: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 83 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

Anl

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Quelle Sachverhalt Antwort

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

be-arbeitet

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7-GB 62 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 63 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 64 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 65 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 66 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 67 10/26/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 68 10/26/2011 Die Attributart "mittellinieAnGewaesser" ist in "mittelinieInGewaesser" umzubenennen. P PS 7/4/2012 e

7-GB 69 11/7/2011 P PS 7/4/2012 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "buchungsblattbezirkVerschluesselt" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, klarer zu formulieren.

Der Erläuterungstext zur Attributart "buchungsblattbezirkVerschluesselt""Ausgabe des Buchungsblattbezirksschluessels, derSchluessel setzt sich aus:Land (2 Stellen)Grundbuchbezirk (4 Stellen) zusammen"

wird deutlicher formuliert:

"Der Schlüssel setzt sich aus:Land (2 Stellen)Grundbuchbezirk (4 Stellen) zusammen.Ausgabe des Buchungsblattbezirksschlüssel (2 Stellen Länderkennung und 4 Stellen Grundbuchbezirk)."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "nichtfestgestellteGrenze" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, zu formulieren.

Folgender Erläuterungstext wird zur Attributart "nichtfestgestellteGrenze" aufgenommen:"Der Hinweis zum Flurstück: „Die Lage mindestens einer Flurstücksgrenze ist noch nicht von den Beteiligten anerkannt.“ ist auszugeben."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "verwaltungsstreitverfahren" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, zu formulieren.

Folgender Erläuterungstext wird zur Attributart "verwaltungsstreitverfahren" aufgenommen:"Der Hinweis zum Flurstück: „Mindestens eine Flurstücksgrenze unterliegt einem Verwaltungsstreitverfahren.“ ist auszugeben."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, zu formulieren.

Folgender Erläuterungstext wird zur Attributart "flurstuecksgrenzeNichtfeststellbar" aufgenommen:"Der Hinweis zum Flurstück: „Mindestens eine Flurstücksgrenze kann nach den Daten des Liegenschaftskatasters nicht mit einer für die Grenzfeststellung erforderlichen Genauigkeit und Zuverlässigkeit in die Örtlichkeit übertragen werden und ein öffentlich - rechtlicher Grenzfeststellungsvertrag zwischen den Eigentümern ist nicht zustande gekommen.“ ist auszugeben."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "mittellinieAnGewaesser" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, zu formulieren.

Folgender Erläuterungstext wird zur Attributart "mittellinieAnGewaesser" aufgenommen:"Der Hinweis zum Flurstück: „Mindestens eine Flurstücksgrenze fällt auf die Mittellinie eines Gewässers, die rechtlich verbindliche Lage richtet sich nicht nach dem Katasternachweis, sondern nach dem Wassergesetz NRW“ ist auszugeben." (siehe auch 7-GB_68)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Zur Attributart "topographischeGewaesserbegrenzung" ist der Erläuterungstext, was in den Liegenschaftsstandardausgaben zu präsentieren ist, zu formulieren.

Folgender Erläuterungstext wird zur Attributart "topographischeGewaesserbegrenzung" aufgenommen:"Der Hinweis zum Flurstück: „Mindestens eine Flurstücksgrenze fällt auf die Uferlinie eines Gewässers, die rechtlich verbindliche Lage richtet sich nicht nach dem Katasternachweis, sondern nach dem Wassergesetz NRW“ ist auszugeben."

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Attributart "mittellinieAnGewaesser" wird in "mittellinieInGewaesser" umbenannt. (siehe auch 7-GB_66)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Entsprechend der Revisionsmeldung 6-SK 187 ist die Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 für die Liegenschaftsbeschreibungen NW08 bis NW11 anzupassen. Diese Liegenschaftsbeschreibungen NRW sind um die NAS-Attributart "geburtsdatum" zu erweitern.

Die Anpassung für die Liegenschaftsbeschreibungen NW08 und NW09 erfolgt in folgender Form:Es wird die NAS-Attributart "eigentuemer_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Person_Zusatzangaben" neu beschrieben.0:* eigentuemer_zusatzangaben [NWEIZ] (GB_Person_Zusatzangaben[NWPEZ])1:1 buchung [BUG] (AX_Buchung [DPB])1:1 buchungsblattnummer [BBN]0:1 namensnummer [NNR] (AX_Namensnummer_K_PERS1 [DPA])1:1 laufendeNummer [LFD]0:1 geburtsdatum [NWGEB]Definition "geburtsdatum":"Geburtsdatum ist das Geburtsdatum der Person. Die Attributart ist vom Datentyp "date" und setzt sich aus folgenden Angaben zusammen: Jahr, Monat, Tag.Das Geburtsdatum ist in der Ausgabe wie folgt zu präsentieren: tt.mm.jjjj (Tag.Monat.Jahr)

Page 84: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 84 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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usRV-Nr.

Ein-gangs-Datum

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7-GB 70 11/7/2011 P PS 7/4/2012 e

7-GB 71 1/2/2012 Der Fehler wird korrigiert. P PS 7/4/2012 e

7-GB 72 11/8/2011 ibR P PS 7/4/2012 e

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Entsprechend der Revisionsmeldung 6-SK 187 ist die Anlage 7 Geobasis.nrw Verfahrensspezifikation vom 28.05.2010 für die Liegenschaftsbeschreibungen NW08 bis NW11 anzupassen. Diese Liegenschaftsbeschreibungen NRW sind um die NAS-Attributart "geburtsdatum" zu erweitern.

Die Anpassung für die Liegenschaftsbeschreibungen NW10 und NW11 erfolgt in folgender Form:Es wird die NAS-Attributart "eigentuemer_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Person_Zusatzangaben" und die NAS_Attributart "rechtsinhaber_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Person_Zusatzangaben" neu beschrieben.0:* eigentuemer_zusatzangaben [NWEIZ] (GB_Person_Zusatzangaben[NWPEZ])1:1 buchung [BUG] (AX_Buchung [DPB])1:1 buchungsblattnummer [BBN]0:1 namensnummer [NNR] (AX_Namensnummer_K_PERS1 [DPA])1:1 laufendeNummer [LFD]0:1 geburtsdatum [NWGEB]Definition "geburtsdatum":"Geburtsdatum ist das Geburtsdatum der Person. Die Attributart ist vom Datentyp "date" und setzt sich aus folgenden Angaben zusammen: Jahrhundert, Monat, Tag.Das Geburtsdatum ist in der Ausgabe wie folgt zu präsentieren: tt.mm.jjjj (Tag.Monat.Jahrhundert)

0:* rechtsinhaber_zusatzangaben [NWREZ] (GB_Person_Zusatzangaben[NWPEZ])1:1 buchung [BUG] (AX_Buchung [DPB])1:1 buchungsblattnummer [BBN]0:1 namensnummer [NNR] (AX_Namensnummer_K_PERS1 [DPA])1:1 laufendeNummer [LFD]0:1 geburtsdatum [NWGEB]Definition "geburtsdatum":"Geburtsdatum ist das Geburtsdatum der Person. Die Attributart ist vom Datentyp "date" und setzt sich aus folgenden Angaben zusammen: Jahr, Monat, Tag.Das Geburtsdatum ist in der Ausgabe wie folgt zu präsentieren: tt.mm.jjjj (Tag.Monat.Jahr)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Schemadatei GeobasisNRW.xsd im zip-File "Anlage_7_2010-05-28_4-1-5.zip, Stand 28.05.10" ist wegen eines fehlenden Leerzeichens in Zeile 897 nicht valide.Gemäß den Landesvorgaben sehen die Fortführungsprodukte NW54 und NW55 die Ausgabe des Gemarkungsnamen vor, in der die Fortführung ihren Ursprung hat. In dem vorgegebenen Schemata der beiden Produkte ist hierzu jeweils nur ein Gemarkungsname definiert.

Wenn beispielsweise eine Umgemarkung stattfindet sind grundsätzlich 2 Gemarkungen betroffen. Die Vorgaben in NRW zu den oben genannten Produkten sehen aber nur die Ausgabe eines Gemarkungsnamens vor und nur im Fortführungsnachweis NRW zusätzlich auch eine Gemarkungsnummer.

Aus unserer Sicht ist für den Fall einer Umgemarkung eine Erweiterung des Schemas notwendig, damit auch diese Anforderung umgesetzt werden kann, oder die Vorgaben bedürfen einer Änderung, so dass die Gemarkungsnummer ausreicht.

Die Änderung der Kardinalität der Gemarkungsnamen ist unseres Erachtens nach aber nicht ausreichend, da dadurch immer noch nicht entschieden werden kann zu welcher Gemarkungsnummer der Name gehört. Nur eine Kombination von Gemarkungsnummer und Gemarkungsname als komplexes Element kann dieses Problem lösen.

Die Attributarten "flurstueck_alt_zusatzangaben" und "flurstueck_neu_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben" der Ausgabeprodukte "Fortführungsmitteilung an Eigentümer" (NW54) und der "Fortführungsnachweis NRW" (NW52) werden um die Attributarten "gemarkung" und "gemarkungsname" erweitert.

Für das Ausgabeprodukt "Fortführungsmitteilung an Justizverwaltung NRW" (NW55) wird die Attributart "flurstueck_neu_zusatzangaben" vom Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben2" um die Attributarten "gemarkung" und "gemarkungsname" erweitert. Zusätzlich wird die Attributart "flurstueck_alt_zusatzangaben" mit dem Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangaben5" aufgenommen. Der Datentyp "GB_Flurstueck_Zusatzangabne5" setzt sich aus den Attributarten "flurstueckskennzeichen", "gemarkung" und "gemarkungsname" zusammen.

Die ausführliche Erläuterung zur Präsentation der Gemarkung in den Fortführungsmitteilungen NRW und dem Fortführungsnachweis NRW ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste_NRW.zip7-GB_72_Gemarkung.pdf" zu entnehmen.

siehe auch Rev.nr. 6-SK_258

Page 85: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 85 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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7-GB 73 4/2/2012 ibR P PS 7/4/2012 e

7-GB 74 12/7/2009 GIS-Consult (smw)

Aktivität Nr. 35 „Verschiebevektoren prüfen“: Welche Prüfungen sollen hier durchgeführt werden?

P PS 7/4/2012 e

Im Rahmen der Umsetzung der Revisionsmeldung 7-GB 49 besteht das Problem der eindeutigen Zuordnung von "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zum entsprechenden Fortführungsfall (fortfuehrungsfallnummer).Im Fortführungsnachweis NRW ist zu einem Fortführungsfall keine "fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" zu generieren, bei Fortführungen von Flurstücken, die auf einem Katasterblatt gebucht sind.

Um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten sind die Anlage 6 -Fortführungsnachweis NRW und Anlage 7 GB_Fortfuehrungsnachweis anzupassen.

Zur eindeutigen Zuordnung der „fortfuehrungsfallnummerWLDGGB“ zur „fortfuehrungsfallnummer“ wird der GB_Fortführungsnachweis NRW in der Anlage 7 Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikation wie folgt (rote Angaben) angepasst: <element name="GB_Fortfuehrungsnachweis" substitutionGroup="adv:AX_Fortfuehrungsnachweis" type="gb:GB_FortfuehrungsnachweisType"/> <complexType name="GB_FortfuehrungsnachweisType"> <complexContent> <extension base="adv:AX_FortfuehrungsnachweisType"> <sequence> <element name="gemarkungsname" type="string"/> <element name="antragskennzeichen" type="string"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="fortfuehrungsfall_zusatzangaben" type="gb:GB_Fortfuehrungsfall_ZusatzangabenPropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="flurstueck_alt_zusatzangaben" type="gb:GB_Flurstueck_ZusatzangabenPropertyType"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="flurstueck_neu_zusatzangaben" type="gb:GB_Flurstueck_ZusatzangabenPropertyType"/> <element minOccurs="0" name="namensnummer" type="adv:AX_Namensnummer_K_PERS1PropertyType"/>...<element name="GB_Fortfuehrungsfall_Zusatzangaben" substitutionGroup="gml:AbstractObject"type="gb:GB_Fortfuehrungsfall_ZusatzangabenType"/> <complexType name="GB_Fortfuehrungsfall_ZusatzangabenType"> <sequence> <element name="fortfuehrungsfallnummer" type="string"/> <element maxOccurs="unbounded" minOccurs="0" name="fortfuehrungsfallnummerWLDGGB" type="string"/> </sequence> </complexType> <complexType name="GB_Fortfuehrungsfall_ZusatzangabenPropertyType"> <sequence> <element ref="gb:GB_Fortfuehrungsfall_Zusatzangaben"/> </sequence> </complexType>... Die ausführliche Erläuterung zur Anpassungen des GB_Fortführungsnachweis NRW ist dem zip. Dokument "Anlagen_zur_RV_Pflegeliste.zip - 6-SK_284_Fortfuehrungsfall.pdf" zu entnehmen. siehe auch Rev.nr. 7-GB 49 und 6-SK 284

Die Aktivität 35 wird nach Abfrage in den Projektteams vom 16.12.2009 gestrichen.In der Datei „Geschaeftsprozesskatalog.xml“ ist die Aktivität Nr. 35 „Verschiebevektoren prüfen“ rauszunehmen.- <aktivitaetsart>- <AA_Aktivitaetsart gml:id="A_35"> <name>Verschiebvektoren prüfen</name> <definition>Verschiebevektoren darstellen a) Darstellung der Verschiebvektoren zwischen den Punktorten gleichen CRS eines VP (Anwendung:der ÖbVI liefert zu einem bestehenden Grenzpunkt im gleichen CRS einen neu erhobenen Punktort). Die Verschiebevektoren sind in Listenform zu den Punktobjekten auszugeben und darin die Maximalabweichungen gemäß Anlage 3 VPErl anzugeben.</definition> <zuordnung>2000</zuordnung> </AA_Aktivitaetsart> </aktivitaetsart>Ebenso ist die Aktivität Nr. 35 beim Vorgang „Koordinatenberechnung“ zu entfernen: Auszugsbeispiel aus der Datei „Geschaeftsprozesskatalog.xml“- <vorgangsart>- <AA_Vorgangsart gml:id="V_F_5_1"> <name>Koordinatenberechnung</name> <definition /> <synchronisiert>false</synchronisiert> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_32" /> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_33" /> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_35" /> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_36" /> </AA_Vorgangsart> </vorgangsart>und die Angaben GP_F_1_35 bis GP_F_19_35 sind nicht mehr relevant: Auszugsbeispiel aus der Datei „Geschaeftsprozesskatalog.xml“- <aktivitaetInVorgang>- <AA_AktivitaetInVorgang gml:id="GP_F_1_35"> <durchfuehrung>1000</durchfuehrung> <artAktivitaet xlink:href="#A_35" /> </AA_AktivitaetInVorgang> </aktivitaetInVorgang>- <aktivitaetInVorgang>- <AA_AktivitaetInVorgang gml:id="GP_F_3_35"> <durchfuehrung>3000</durchfuehrung> <artAktivitaet xlink:href="#A_35" /> </AA_AktivitaetInVorgang> </aktivitaetInVorgang>siehe auch Rev.Nr. 2-GP 95

Page 86: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 86 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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7-GB 75 8/10/2010 P PS 7/4/2012 e

7-GB 76 7/26/2012 ibR P PS u

7-GB 77 11/19/2009 GIS-Consult (smw) Aktivität Nr. 28 „Wertezahlen prüfen“: Welche Prüfungen sollen hier durchgeführt werden? P PS u

7-GB 78 3/5/2013 P PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Angabe bei der Attributart "flurstueckskennzeichen" -Auswertung der Objektart 21008 Relation "verweistAuf" zum Flurstueck- ist in der Beschreibung der Standardausgabe "Eigentümerinformation NRW" fehlerhaft.

In NRW wird die Relation "verweistAuf" nicht verwendet. Im Ausgabeprodukt „Eigentuemerinformation“ -Datentyp „GB_Eigentum_Zusatzangaben“ ist die vorhandene Definition der NAS Attributart „flurstueckskennzeichen“ durch folgende zu ersetzen:Auswertung der Objektart 21008 Relation „grundstueckBestehtAus“ zum Flurstueck.

siehe auch Rev.Nr. 6-SK 189

Im Aktivitätenkatalog ist die Prüfung "Buchungsstelle prüfen" (Aktivität 22) vorgesehen. Bei den Geschäftsprozessen Zerlegung (GP 3), Verschmelzung (GP 4) und Aufnahmefehler (GP 19) ist diese Prüfung eine Pflichtaktivität (Kennzeichnung "E"). Lediglich beim Geschäftsprozess Berichtigung (GP 18) ist diese Prüfung nur optional (Kennzeichnung "O").Sollte die Prüfung "Buchungsstelle prüfen" nicht auch beim Geschäftsprozess Berichtigung (GP 18) als Pflichtaktivität gekennzeichnet werden, da auch beim GP 18 eine Übereinstimmung der Buchungsstelle bei einer Fortführung ("vorher" und "nachher") gegeben sein müsste.

Die Prüfung "Buchungsstelle prüfen" wird für den Geschäftsprozess Berichtigung (GP 18) von "Optional" in "Erforderlich" geändert.Im Geschäftsprozess "Berichtigung" ist es, wie bereits bei den Geschäftsprozessen Zerlegung, Verschmelzung und Aufnahmefehler beschrieben, fachlich erforderlich die Aktivität "Buchungsstelle prüfen" durchzuführen.Im Zuge dieser Festlegung ist das Dokument "Geschaeftsprozesskatalog.xml" der Anlage 7 Geobasis.NRW Umsetzung ALKIS in NRW -Verfahrensspezifikation- des Pflichtenheftes NRW wie folgt anzupassen:<aktivitaetInVorgang> <AA_AktivitaetInVorgang gml:id="GP_F_18_22"> <durchfuehrung>3000 1000</durchfuehrung> <artAktivitaet xlink:href="#A_22"/> </AA_AktivitaetInVorgang></aktivitaetInVorgang>

siehe auch Rev.nr. 2-GP 126

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In der Datei „Geschaeftsprozesskatalog.xml“ ist die Aktivität Nr. 28 „Wertezahlen prüfen“ rauszunehmen.Folgende Angabe zur Aktivität 28 (<aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_28"/>) zur Vorgangsart zu den Geschäftsprozessen 1, 3 bis 19 ist zu löschen:Auszugsbeispiel:<vorgangsart><AA_Vorgangsart gml:id="V_F_4_1"> <name>Dokumentation der Vermessungsergebnisse</name> <definition/> <synchronisiert>false</synchronisiert> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_22"/> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_23"/> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_26"/> <aktivitaet xlink:href="#GP_F_1_28"/> </AA_Vorgangsart> </vorgangsart>Die Beschreibung der Aktivitätsart 28 ist zu löschen:<aktivitaetsart><AA_Aktivitaetsart gml:id="A_28"><name>Wertezahlen prüfen</name><definition>Prüfung, ob Wertezahlen den zugehörigen Objekten der Klassen-, Klassenabschnitts- oder Sonderflächen gem. dem Acker-/ Grünlandschätzungsrahmenrichtig zugewiesen wurden. Formel: W-W’ = bzw. &lt; 0,15 W, ist nur als Richtlinie zu sehen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Sachbearbeiter. Die Formel ist nicht in die Software zu implementieren.</definition><zuordnung>2000</zuordnung></AA_Aktivitaetsart></aktivitaetsart>Folgende Dokumentation zur "Aktivität in Vorgang" zu den Geschäftsprozessen 1, 3 bis 19 zur Aktivität 28 ist zu löschen:Auszugsbeispiel:<aktivitaetInVorgang> <AA_AktivitaetInVorgang gml:id="GP_F_1_28"> <durchfuehrung>2000</durchfuehrung> <artAktivitaet xlink:href="#A_28"/> </AA_AktivitaetInVorgang> </aktivitaetInVorgang> siehe auch Rev.Nr. 2-GP 93

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Was ist im Bestandsnachweis stichtagsbezogen NRW (NW11) im Ausgabeformat NAS zu speichern/auszugeben?

Für die Anlage 7 Geobasis. NRW -Umsetzung von ALKIS in NRW- Verfahrensspezifikation des Pflichtenheftes NRW erfolgt eine Überarbeitung im Bereich der Definitionen der NAS Attributarten, um eine eindeutige und aussagekräftige Dokumentation, was in der NAS auszugeben ist, zu beschreiben. Im Ausgabeformat NAS sind die NAS Attributarten mit den Inhalten der entsprechenden ALKIS Bestandsdaten zu speichern.

siehe auch Rev.nr.6-SK_309

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Page 87: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 87 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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8-MIG 59 8/26/2008 Dem Vorschlag von AED-SICAD wird gefolgt, die Fälle werden in der Nachmigration bereinigt P PS 8/31/2009 e

8-MIG 106 6/23/2009 KB Märkischer Kreis Kann in der Nachmigration bereinigt werden. P PS 9/4/2009 e

8-MIG 107 8/17/2009 P PS 9/4/2009 e

8-MIG 108 7/6/2009 ibR Besonderer Topographischer Punkt mit Modellart NWDKOM statt DLKM? P PS 9/25/2009 e

8-MIG 109 9/4/2009 MIK NRW P PS 9/4/2009 e

8-MIG 110 7/6/2009 P PS u

Anwendergemeinschaft AED-SICAD

Muss die Nicht-Belegung von NAM in Abhängigkeit der ALK-Fachbedeutung erfolgen?. Dann würden bei 021/8320 (Hafen) und 021/8300 (Hafen, allgemein) die Eigennamen aus DLOB2104 nicht nach NAM übertragen werden. Nur 021/8310 (Sportboothafen) hätte in ALKIS NAM belegt.

Abbildung bzw. Migration des Vergleichsstücks ( Musterstücks) punktförmig.

Der fachliche Wille ist es, das Vergleichsstück bei der Standardmigration so auszugeben, wie es im Teil C I Präsentationsregeln beschrieben ist . Die Verortung für die Textgeometrie des "V" oder "M " ist nur dann in ALKIS zu übernehmen wenn die Textkoordinate in der ALK von ihrer Standardposition abweicht.In der ALK ist das Vergleichsstück oder Musterstück punktförmig im Regelfall ein Objekt mit "Standardtext an einer Standardposition" (Sonderfall der Textverortung)

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Laut Pflichtenheft NRW Kap. 6.7 müssen u.a. Kataloginformationen in eine Verfahrenslösung übernommen werden können. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Kataloginformationen durch GEObasis.nrw wurde festgestellt, dass im Migrationskonzept NRW Teil 4 Korrekturen bei AX_Dienststelle, 73011 und im Datentyp AX_Dienststelle_Schluessel, 73017 notwendig wurden.

Keine Anpassung des Migrationskonzeptes. Die notwendigen Korrekturen können bis zur Umstellung auf ein NBA Verfahren in der Nachmigration vorgenommen werden. Die Bez.Reg Köln -Dez. 31.02 wird gebeten einen entsprechenden Hinweis in den "Leitfaden zur Einführung von ALKIS in den Katasterbehörden" einzutragen.

Der besondere Top. Punkt erhält nur die Modellart NWDKOM.Es erfolgt eine zusätzliche Klarstellung im Mig.Konzept.

Migration ist nun geschlossen, es werden nur noch Fehler und mögliche Lösungen dokumentiert. Fehlerbehebung erfolgen in der Nachmigration oder in der Umsetzung eines lokalen Mig.Konzeptes.

Migration ist nun geschlossen, es werden nur noch Fehler und mögliche Lösungen dokumentiert. Fehlerbehebung erfolgen in der Nachmigration oder in der Umsetzung eines lokalen Mig.Konzeptes.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Kopie der Meldung zu 1-PRÜF_60:

5-40 Im Prüffall 5-40 wird unter anderen geprüft, ob die Behandlung der Dienststellen bei den Gemarkungen, Fluren und dem Flurstück korrekt abläuft. Die Dienststelleninformation bei den Gemarkungen und Fluren werden bei den Katalogdaten abgelegt oder wie in der GeoInfoDok beschrieben, in Ausnahme bei den Flurstücken.Diese Ausnahme ist aber in NRW durch das Migrationskonzept die Regel. Ein Nacharbeiten ist nicht vorgesehen oder konzipiert und somit steht bei jedem Flurstück meinst eine oder mehrer Einträge für die Dienststellen (z.b. Finanzamt/Forstamt) obwohl dies durch die Daten nicht zwingend ist.Folge: Beim Bearbeiten der Dienststellen müssen alle Flurstücke bearbeitet werden, obwohl dies gar nicht notwendig wäre, wenn die Daten nachbearbeitet werden würden. In Oberhausen wären durch die Zusammenlegung von zwei Finanzämtern alle Flurstücke betroffen.Vorschlag: die Massendatenbearbeitung von Dienststellen beim Flurstück explizit im Prüffall ausklammern, da dies laut GeoInfoDok nicht Standard ist.Zur Behandlung der Dienststelleninformationen beim Flurstück möchten wir anregen, im Rahmen der Ersteinrichtung durch geeignet Datenläufe die Information vom Flurstück auf Gemarkungs- oder Flurebene heben, falls möglich. Diese Datenläufe sind entsprechend zu dokumentieren.

Kopie der Antwort zu 1-PRÜF_60:

Vorschlag folgen, Migrationskonzept um optionalen Weg ergänzen (nicht eignungsprüfungsrelevant).

Antwort bezogen auf das Migrationskonzept NRW Teil 4:Im Migrationskonzept Teil4 bei AX_Flurstueck, 11001 bei der AA zustaendigeStelle, ZST in der Spalte Bemerkungen als weiteren Absatz "Alternativ kann stattdessen die Abbildung der fachlichen Zuständigkeit bei AX_Gemarkung bzw. AX_GemarkungsteilFlur realisiert werden (Standardweg gem. GeoInfoDok). Die hier angegebene Migration der Informationen aus dem ALB zum Flurstück bleibt dann auf die Ausnah-me beschränkt, falls eine fachliche Zuständigkeit über eine Gemarkung bzw. Gemarkungsteil/Flur nicht abgebildet werden kann. So lassen sich ggf. die Informationen bei Änderungen der zuständigen Stellen mit we-niger Aufwand fortführen."eingefügt.

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Page 88: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 88 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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8-MIG 111 3/1/2010 MIK NRW P PS u

8-MIG 112 5/3/2010 P PS e

Sachverhalt: Die automatisierte Zusammenarbeit zwischen den die Verfahrenslösung SOLUM-Star einsetzenden Grundbuchämter und den Katasterbehörden über die ALB-Schnittstelle LBESAS ist in wenigen Fällen - auch nach der vorgesehenen Absprache zwischen den Beteiligten - nicht möglich,da die Datenstruktur im ALB und auch in ALKIS einige wenige besondere buchungstechnische Möglichkeiten des Grundbuches nicht abbilden kann. Die Modellbildung im ALB und auch im ALKIS erlaubt keine Anpassung. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen. Die Kennzeichnung dieser Buchungsfälle soll im ALB mit dem folgenden Hinweis zum Flurstück erfolgen:

Schlüssel „87“; Bezeichnung „Personen- und Bestandsdaten können nicht in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt werden“; Erläuterung: „Flurstücke sollen diesen Hinweis erhalten, wenn die dazugehörigen Buchungsangaben nicht komplett oder nur unvollständig im ALB abbildbar sind.“

Das Katasteramt soll die Veränderungsmitteilungen des Grundbuchamts über diese im ALB nicht eintragbaren Eigentums- und Anteilsverhältnisse besonders aufbewahren und kann diese - falls es den Antragsteller nicht auf das Grundbuchamt verweisen will – für Auskunftszwecke benutzen.Im Zuge des Umstiegs in das ALKIS sind die Informationen des ALB zu migrieren, die Veränderungs-mitteilungen sollen soweit erforderlich genutzt werden.

Bei den betroffenen Beständen sind die dazugehörigen Flurstücke mit den Schüsseln 87 vor der Migration aus dem ALB zu ermitteln. Von der Katasterbehörde ist eine der zwei Alternativen zu wählen:

a) Im Rahmen der Nachmigration sind bei AX_Buchungsstelle im Attribut „buchungstext“ der String „Personen- und Bestandsdaten können nicht in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt werden“ einzuarbeiten, wenn der Schlüssel 87 als Hinweis zum Flurstück im ALB gespeichert worden war.

b) lokales Migrationskonzept : AX_Buchungsstelle, wenn LF22 = 87, dann ist der String „Personen- und Bestandsdaten können nicht in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt werden“ im Attribut „buchungstext“ zu speichern.

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Bezirksreg. Arnsberg

im Pflichtenheft - Anlage8 Migrationskonzept - MigKonzept-Teil4_Version_6-0_20090904.pdf heißt es auf Seite 328 für AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht 71008 - artDerFestlegung: Umlegung nach dem BauGB für 42 U. eingezogenes Flurst. und 46 U. Vorwegn. d. Entscheid Unter Bemerkungen: Stelle 7-8 42 s. auch "Flurstück" 11004 AX_Flurstueck_Kerndaten, Abweichender Rechtszustand ARZ = true.

Durch die Migration erhalten nun alle Flurstücke einen abweichenden Rechtszustand, die im ALB den Schlüssel 42 "Umlegung einbezogenes Flurstück"eingetragen haben.

Im Pflichtenheft - Anlage 2 Dokumentation der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster - Anlage 6:Fachliche Anforderungen (Aktivitäten) an die Geschäftsprozesse in der fachtechnischen Qualifizierung heißt es unter dem GP Angaben zum Flurstück:Der abweichende Rechtszustand im Falle der Rechtskraft des Umlegungsplanes bzw. des Flurbereinigungsplanes wird eingetragen.Ebenso wird nach Abschluss von Rechtsbehelfsverfahren das Attribut "Rechtsbehelfsverfahren" gelöscht.Der "Umlegungsplanes bzw" wurde gestrichen, da der abweichende Rechtszustand bei Umlegungsverfahren in ALKIS nicht eingetragen werden soll. Aus diesem Grund macht es keinen Sinn in der Migration den abweichenden Rechtszustand bei 42 U. eingezogenes Flurst. auf true zu setzen.

Klarstellung:Fachlicher Wille in NRW ist, dass die Attributart "abweichenderRechtszustand", (ARZ) nur gesetzt wird, wenn im ALB ("Bemerkung zum Verfahren") an der Stelle 12-13 des Elementes Ausführende Stelle, Verfahren, der Schlüssel 10 (Flurbereinigung rechtskräftig) vorhanden ist. Dies wird im Migrationskonzept NRW Teil IV klar durch die Bemerkung "Stelle 7-8 Für Schlüssel 10 ist in 11004 die AA "abweichenderRechtszustand“ mit TRUE zu belegen" bei AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht, 71008 artDerFestlegung (ADF), 2110 sowie die eindeutige Angabe unter Bemerkungen bei AX_Flurstueck_Kerndaten, abweichender Rechtszustand, ARZ "Der Abweichende Rechtszustand wird aus „Bemerkung zum Verfahren“ (Stelle 12-13 des Elementes Ausführende Stelle, Verfahren) überführt. True wenn: Schlüssel = 10 Flurbereinigung rechtskräftig, Die Information wird nicht aus dem in der ALK geführten Fachattribut" NWBVZ übernommen." festgelegt.Die Hinweise "s. auch 11004 AX_Flurstueck_Kerndaten, Abweichender Rechtszustand, ARZ = true" ggf. mit "Stelle 7-8 42" (ADF 1750) oder "Stelle 7-8" (z.B. ADF 1770) bei anderen Bezeichnern/Werten unter ADF bei 71008 stammen noch aus einer ganz frühen Version des Mig-Konzepts und sind keine Vorgaben, wie ARZ bei 11004 zu belegen ist.Die ursprünglichen Belegungsvorgaben für 11004 ARZ bei weiteren Schlüsseln im ALB wurden gem. Nr. 389 der den zu damaliger Zeit bei Veröffentlichung einer neuen Version des Mig-Konzepts den Firmen immer mitgesandten Änderungslisten" gestrichen (s.u.).

389 / Rö / 27.7.04 / 11004 / Abweichender Rechtszustand / ARZ / Schlüssel 31, 42 und 52 aus der Bemerkung gestrichen. / erledigt: Rö, 27.07.04 / ok

Im Pflichtenheft NRW in der Anlage 2 (Geschäftsprozesse) ist der Hinweis auf einen abweichenden Rechts-zustand bei der Umlegung auch gestrichen worden, was in Übereinstimmung mit dem Migrationskonzept ebenfalls den fachlichen Willen wiedergibt.Für die Belegung der AA rechtsbehelfsverfahren, RBV bei 11004 ist im MIG-Konzept eindeutig gesagt, dass "Das Rechtsbehelfsverfahren aus „Bemerkung zum Verfahren“ (Stelle 12-13 des Elementes Ausführende Stelle, Verfahren) überführt wird.True wenn: Schlüssel = 15 Flurbereinigung, Rechtsbehelfsverfahren oder Schlüssel = 95 Städtebauliches Verfahren, Rechtsbehelfsverfahren. Das Attribut wird übergangsweise aus der Migration gefüllt. Danach wird das Attribut in ALKIS nicht neu belegt."

keine Änderung,

nur Klarstellung

Page 89: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 89 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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8-MIG 113 9/2/2010 P PS u

8-MIG 114 8/3/2011 AED-SICAD P PS e

8-MIG 115 8/18/2011 ibR F PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Rahmen der Kreuzprüfungen wurde festgestellt, dass in den jeweiligen Einrichtungsaufträgen aus den unterschiedlichen Verfahrenslösungen die Attributarten Vorgaenger-/Nachfolgerflurstueckskennzeichen (VFK/NFK) bei der Objektart AX_HistorischesFlurstueckOhneRaumbezug, 17003 strukturell entsprechend GeoInfoDok belegt sind und nicht wie mit den Bemerkungen (Spalte 8) im Migrationskonzept NRW Teil 4 zu den AA VFK und NFK beabsichtigt.

In einer Abfrage bei den Firmen wurde der Beibehaltung der Belegung der AA VFK und NFK nach GeoInfoDok und der Übernahme einer dieser Art der Umsetzung vorgeschlagenen Änderung in das Migrationskonzept NRW Teil 4 (s.u.) im Rahmen der Pflege seitens Geobasis NRW, Dez. 71.02 zugestimmt.

Bei bei der Objektart AX_HistorischesFlurstueckOhneRaumbezug, 17003 wird die Bemerkung (Sp. 8) zur AA Vorgaengerflurstueckskennzeichen (VFK) in "Die Attributart VFK wird mit dem Flurstückskennzeichen aus Dateikennung 3 Satzart V belegt. Die Attributart setzt sich wie folgt zusammen: Land(2), Gemarkung(4), Flur(3), Flurstückszähler(5), Flurstücksnenner(4), Flurstücksfolge(2) nicht in NRW Sind Flurnummer und Flurstücksfolge nicht belegt, werden diese Felder durch Unterstriche "_" ersetzt.

Bei bei der Objektart AX_HistorischesFlurstueckOhneRaumbezug, 17003 wird die Bemerkung (Sp. 8) zur AA Nachfolgerflurstueckskennzeichen (NFK) in"Die Attributart NFK wird mit dem Flurstückskennzeichen aus Dateikennung 3 Satzart W belegt. Die Attributart setzt sich wie folgt zusammen: Land(2), Gemarkung(4), Flur(3), Flurstückszähler(5), Flurstücksnenner(4), Flurstücksfolge(2) nicht in NRW Sind Flurnummer und Flurstücksfolge nicht belegt, werden diese Felder durch Unterstriche "_" ersetzt.

Die Firmen und die Projektteamleitungen wurden am 20.07.2010 per mail abschließend informiert.Die Anpassung des Migrationskonzepts NRW Teil 4 erfolgt im Rahmen der ALKIS Pflege

Die Umsetzung wird durch die Firmen schon jetzt realisiert

keine Änderung,

nur Klarstellung

Das Migrationskonzept NRW sieht im Teil 4 noch getrennte Aussagen zur Stadt Aachen und zum Kreis Aachen vor. Für den UUID Präfix wird auf S. 18 für die Stadt Aachen der Behördenschlüssel 35 angegeben. Für den Kreis Aachen die 39.

Gibt es hier eine neuere Festlegung für die StädteRegion Aachen?

Die Angabe des UUID Präfix alt= Stadt Aachen (35), Kreis Aachen (39) auf der Seite 18 des Migrationskonzeptes Teil 4 NRW Stand 07.09.2009 sind nicht mehr zu verwenden, statt dessen ist der neue UUID Präfix für die Städteregion Aachen (39) anzuhalten.

keine Änderung,

nur Klarstellung

In der Datei Praesentationsregeln_1_090409.xls ist gemäß der Zeile 96 (Sendeturm, Funkturm 51001 BWF 1008) und der Zeile 109 (Aussichtsturm 51001 BWF 1003) jeweils als Relationsziel für die zu bildenden Texte (Spalte J) ein Objekt der OA "31001" angegeben, obwohl das Fachobjekt selbst in den Bauwerksbereich 51001 migriert wird. Ist dies fachlich so gewollt?Falls in der Zeile 109 die OA richtigerweise 51001 heißen müsste, so wäre aber die eingetragene ART "BWF" ebenfalls nicht korrekt, da die Abbildungsregel für den Aussichtsturm nur die ART = BWF_ZUS berücksichtigt.

Diese neue Revisionsnummer 8-Mig_115 wurde identisch mit allen Angaben aus 6-SK_249 hierhin übernommen. In 6-SK_249 wurde der Text als durchgestrichen formatiert und ein Verweis auf die Übernahme nach 8-Mig_115 eingefügt.

Es muss sowohl in der Zeile 96 als auch in der Zeile 109 in der Spalte "J" die OA "51001" anstatt "31001" angegeben sein, auf welche die Relation zeigen soll.Außerdem muss in Zeile 109 Spalte "K" die ART anstatt BWF richtigerweise BWF_ZUS lauten.

Diese neue Revisionsnummer 8-Mig_115 wurde identisch mit allen Angaben aus 6-SK_249 hierhin übernommen. In 6-SK_249 wurde der Text als durchgestrichen formatiert und ein Verweis auf die Übernahme nach 8-Mig_115 eingefügt.

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Page 90: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 90 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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8-Mig 116 1/5/2012 F PS u

8-Mig 117 1/19/2012 F PS u

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Kreuzprüfung:im Rahmen der ALKIS-Kreuzprüfung sind bei der Übernahme von NAS-Daten in die Datenbank des ALKIS kompakt-Konsortiums Warnungen aufgetreten, die sich auf Fehler in den Migrationsvorgaben zurückführen lassen.

Es fiel auf, dass bei Objekten 53003 mit ART = 1103 'Fußweg' im Datenbestand AP_PTO mit ART=ART und SIT[-] vorkommen, obwohl der Signaturenkatalog für Fußwege nur Texte mit ART=NAM oder ART=FreierText berücksichtigt.

Die Prüfung bzgl. der Warnungsmeldungen hat gezeigt, dass die zur Anlage 8 des Pflichtenheftes (Migrationskonzept) gehörende Anlage Praesentationsregeln_1_090409.xls an mehreren Stellen fehlerhafte Vorgaben macht.

Um die Anpassungsmöglichkeit lokaler Migrationskonzepte im Hinblick auf die Beseitigung der Fehler bei den Katasterbehörden zu öffnen, die noch keine Echtmigration vollzogen haben, möchte ich diese im Einzelnen aufführen:

Die Datei Praesentationsregeln_1_090409.xls ist hinsichtlich der Belegung des Attributs ART beim AP_GPO widersprüchlich gegenüber den Festlegungen des NRW-SKs. Daher müssen die fehlerhaften roten Inhalte durch die korrekten blauen Angaben ersetzt werden:

Zeile Spalte K "ART bei AP_GPO" Spalte L "SIT"

Zeile 383 (081 5222 Fußweg) ARTFreierText n.b.FußwegZeile 801 (083 5222 Fußweg) ARTFreierText n.b.Fußweg

Die Zeile 788 (083 5151 Geh- und Radweg) (in ALKIS 53003 ART=1110) entfällt komplett.Die Zeile 793 (083 5161 Radweg) (in ALKIS 53003 ART=1106) entfällt komplett.Die Zeile 809 (083 5261 Reitweg) (in ALKIS 53003 ART= 1107) entfällt komplett.

Nachmigrationsarbeiten:Katasterämter, die bereits migriert haben, müssen bei Objekten 'Fußweg' die Attribute 'art' ART und 'schriftinhalt' SIT der entsprechenden AP_PTO mit fehlerhafter ART=ART anpassen.

Bei NWDKOM-Objekten 'Rad- und Fußweg', 'Radweg' und 'Reitweg', die in der Migration ausder Folie 083 entstanden sind und dabei ein AP_PTO mit der Modellart NWDKOMK und derAttributbelegung ART=ART erhalten haben, müssen diese fehlerhaft entstandenen AP_PTOgelöscht werden.Der SK NRW sieht dort Signaturen AP_PPO vor, die die Objekte erläutern, Texte werdennicht benötigt. Die fehlerhaften 3 Zeilen waren durch Kopieren der Zeilen für NWABKK5der Folie 081 entstanden und sind daher nicht relevant für die besagten NWDKOM-Objekte.

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Kreuzprüfung:

Im Rahmen der ALKIS-Kreuzprüfung sind bei der Übernahme von NAS-Daten in die Datenbank des ALKIS kompakt-Konsortiums Warnungen aufgetreten, die sich auf Fehler in den Migrationsvorgaben zurückführen lassen. Bei der Bewertung der Warnungsmeldungen wurden Fehler in der Datei Praesentationsregeln_1.xls (Stand 09.04.2009) aufgedeckt.

Es handelt sich hierbei um Fehler in der Datei Praesentationsregeln_1.xls, die aus nicht nachgezogenen Änderungen des AdV-SK der Version 6.0-beta vom 14.05.2007 resultieren. Die im AdV-SK vorgenommenen Änderungen haben sich zwar im NRW-SK niedergeschlagen, doch die Datei Praesentationsregeln_1.xls wurde nur zum Teil fortgeführt.

Die Datei Praesentationsregeln_1.xls (Stand 09.04.2009) ist an mehreren Stellen fehlerhaft. Um die Anpassungsmöglichkeit lokaler Migrationskonzepte im Hinblick auf die Beseitigung der Fehler bei den Katasterbehörden zu öffnen, die noch keine Echtmigration vollzogen haben, zeigt das in dem ZIP-File "Anlagen_zur_RV-Pflegeliste_NRW.zip" vorhandene Dokument "8-Mig_117_Praesentationsregeln_1xls_090409.pdf" alle vorzunehmenden Änderungen im Detail auf.

Nachmigrationsarbeiten:Die fehlerhaft migrierten Präsentationsobjekte (PO) werden nicht in den Produkten präsentiert und fallen nicht auf, da bei dem scheinbaren "Nichtvorhandensein" eines PO mit korrekterART-Belegung, aufgrund der Abbildungsregeln hier die automatische Methodenpräsentationgreift. Es erfolgt also eine automatische PO-Darstellung (aber nicht an der gespeichertenKoordinate des PO mit falscher ART).Es werden mit der Migration nicht korrekte PO im Hinblick auf deren ART-Belegung(Attribut 'art' beim AP_GPO) erzeugt. Diese fehlerhafte ART-Belegung muss im Rahmen derNachmigration entsprechend überarbeitet werden.

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Page 91: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 91 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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8-Mig 118 11/16/2011 P PS u

8-MIG 119 8/26/2011 AED-SICAD F PS u

16 10/14/2010 P PS 10/18/2010 e

11-RÜCK 19 9/14/2010 P PS o

11-RÜCK 20 11/10/2010 KB Coesfeld P PS o

11-RÜCK 21 10/22/2010 P PS o

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Beim Datenaustausch über NBA wurde festgestellt, dass bei Objekten AX_Buchungsblatt (21007) die AA "buchuchungsblattkennzeichen/buchungsblattnummerMitBuchstabenerweiterung" (BBN) u.a.beim fiktiven Blatt nur 6-stellig belegt ist. Hier wird aber eine 7-stellige Belegung erwartet und eine Weiterverarbeitung ist somit nicht möglich.

Die Vorgaben im Migrationskonzept NRW Teil 4, wie die Information in der Attributart buchungsblattnummerMitBuchstabenerweiterung zu einem Objekt AX_Buchungsblatt (21007) in einem Datentyp CharacterString abzulegen ist, wird anscheinend unterschiedlich interpretiert und erfordert daher eine Klarstellung seitens des Landes.

Nach Vorabinformation der Firmen im Dezember 2011 und Diskussion der Rückmeldung (intern und mit verschiedenen Nutzern ) erfolgt folgende Klarstellung, die zu beachten und möglichst kuzfristig durch die Firmen umzusetzen ist:

Klarstellung Die fachliche Sicht in NRW ist so, dass von den 7 zur Verfügung stehenden Stellen die letzte Stelle immer einem Leerzeichen oder einem Buchstaben vorbehalten bleibt und dass bei Nummern, die die übrigen 6 Stellen nicht nutzen, die fehlenden Stellen mit führenden Nullen aufgefüllt werden. Die Belegung der 7 Stellen erfolgt daher unabhängig von der Belegung der Attributart blattart immer in der gleichen Form (numerischer Teil: 6-stellig, Alpha-Teil: 1-stellig (A bis Z, oder „Leerzeichen“).

Bisher nicht nach dieser fachlichen Sicht überführte Daten sind durch entsprechende Fortführungsaufträge zu bereinigen.

Es wird seitens des Landes eine kurzfristige Umsetzung durch die Firmen erwartet.

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In der ABK fehlt der Text „Autofähre“ bei der Präsentation von Objekten der OA AX_SchifffahrtslinieFaehrverkehr 57002 'art' 1710 "Autofährverkehr"

Der fehlende Text „Autofähre“ resultiert aus einem Widerspruch zwischen dem Migrationskonzept NW (Anlage Praesentationsregeln_1_090409.xls) und dem ALKIS SK für die amtliche Basiskarte:· Die Anlage zum Migrationskonzept sieht das Bilden eines punktförmigen Präsentationsobjektes (AP_PPO (02310)) vor. · Der ALKIS SK NRW wertet im Falle der Autofähre aber nur textförmige Präsentationsobjekte AP_PTO aus. Das punktförmige Präsentationsobjekt verhindert in der ABK eine Standardpräsentation, wie sie z.B. in der Liegenschaftskarte erfolgt. Die Folge ist, dass der Text „Autofähre“ fehlt.

Die ALK-OS "Wagenfähre" 81 5622 (statt 5621) und "Personenfähre" 5623 (statt 5621)der Datei Praesentationsregeln_1.xls sind falsch.Die Einträge in der Spalte B in den Zeilen 437 und 439 korrigiert werden.

s. auch Revisionsmeldung 6-SK_275

Betroffen sind neben dem Objekt 57002 Art= 1710 'Autofährverkehr' auch die Objekte mit der Art=1720 'Eisenbahnfährverkehr' und 1730 'Personenfährverkehr'.

Die fehlerhaften Zeilen 436, 438 und 440 der Datei Praesentationsregeln_1.xls entfallen.In Zeile 437 wird in Spalte B der falsche OS 5621 in 5622 und in Zeile 439 wird in Spalte B der falsche OS 5621 in 5623 geändert.

Nachmigrationsarbeiten:Die - zahlenmäßig sehr geringen - falsch migrierten AP_PPO bei Objekten der OA 57002müssen im Rahmen der Nachmigration gelöscht werden, da bei einem existierenden"falschen" AP_PPO sonst die automatische Präsentation des Standardtextes (AP_PTO)in der ABK entlang der Linie A-E im vordefinierten Abstand nicht erzeugt wird.

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10-LBESAS

KB Rheinisch-Bergischer-Kreis

Im Zuge der Einführung von ALKIS1. wurden Widersprüche bezogen auf die Fortführungsarten und Anlassarten in den Dokumenten Anlage 10 und Anlage 5a (zur Anlage 2) aufgedeckt, diese sind zu beheben.2. wurde festgestellt, dass wegen Mehrdeutigkeiten die Zuordnung der ALKIS-Anlassarten zu den Fortführungsarten im Geschäftsprozess 9a automatisiert nicht immer zutreffend ist. Dem zu Folge kann eine Zuordnung nur zu der Anlassart, die überwiegend angewendet wird, getroffen werden - eine manuelle Abänderung der per Default festgelegten Anlassart sollte ermöglicht werden.

zu 1. Die Widersprüche in den angeführten Dokumenten werden behobenzu 2. Zur Festlegung von Defaultwerten werden die überwiegend angewendeten Anlassarten bei Mehrdeutigkeiten durch "Fettschrift" hervorgehoben. Eine manuelle Abänderung der per Default festgelegten Anlassart sollte ermöglicht werden

KB Ennepe-Ruhr-Kreis

Bezüglich der Rückmigration von Wegen aus ALKIS ist noch eine Frageaufgekommen:Im Rückmigrationskonzept sind die Wege ohne weitere Attribute (AX_Weg, 42006) , die aus OS 021 5200 nach ALKIS überführt wurden nicht aufgeführt. Werden diese nicht rückmigriert oder handelt es sich um einen Fehler im Konzept?

Auf den ersten Blick scheint es sich um einen Fehler zu handeln, aber der Sachverhalt wird im Rahmen der ALKIS-Pflege ergebnisoffen behandelt.

Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der ALKIS Pflege.

in Bearbeitung

Warum gibt es unter Solum-STAR einen Abbruch beim Datenimport der WLDGGB im GB, wenn beim historischem Flurstück ein N-Satz (Freier Text) mitgeliefert wird?

Im ALB wurde beim historischen Flurstück kein Freier Text abgelegt, somit konnte auch kein Satz generiert werden. Dementsprechend ist auch in der Konzeption von Solum der Freie Text beim historischen Flurstück nicht berücksichtigt. Es ist bei der Rückmigration kein N-Satz zu generieren, wenn ein Flurstück historisch geworden ist.

in Bearbeitung

KB Rheinisch-Bergischer-Kreis

Ist ein Flurstück kleiner 0,5 qm, wird in der WLDGGB die Fläche des Flurstücks mit 0 angegeben. Im Satz mit der Kennung "N" ist die echte Fläche abgebildet. Warum erscheint die Fläche in

Solum-Star nicht, wenn die Fläche in der 2. N-Zeile abgelegt ist?

SOLUM-Star kann jedoch nur die erste N-Zeile übernehmen. Es ist sicherzustellen, dass bei der Rückmigraton die genaue Flächenangabe nur mit einer N-Zeile genenriert wird.

in Bearbeitung

Page 92: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 92 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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11-RÜCK 22 7/21/2011 KB Dortmund P PS u

11-RÜCK 23 8/3/2011 Die Schlüsselangaben der Finanzämter sind für Aachen zu berichtigen. P PS u

11-RÜCK 24 9/19/2011 Die Schlüsselangaben der Finanzämter sind für Neuss zu berichtigen. P PS u

11-RÜCK 25 2/15/2012 F PS u

11-RÜCK 26 7/25/2013 F PS u

12-STAT 10 12/20/2010 P PS 12/20/2010 e

12-STAT 11 5/9/2011 P PS 7/26/2011 e

12-STAT 12 9/14/2011 Die Rückmigration von 43007, FKT 1110 nach 950 ist falsch. 43007, FKT 1110 wird jetzt nach 594 zurückmigriert. P PS 9/19/2011 e

12-STAT 13 10/26/2011 Die Bezeichnungen zu den Schlüsseln 411 und 594 wurden angepasst. P PS 10/26/2011 e

15-IMP 1 7/8/2009 Import zentrale Katalogdaten P PS 8/21/2009 e

Die Vorgabe Anlage 11 Rückmigrationskonzept NRW des Pflichtenheftes NRW ist im Bereich Auflistung von Wirtschaftsart und Tatsächlicher Nutzung (LF13 21-500 Verkehrsfläche und LF13 21-950 Unland) im Zusammenhang der Tatsächlichen Nutzung "Unland, Vegetationslose Fläche (43007) -Gewässerbegleitfläche-" zu berichtigen.

Die Anlage 11 Rückmigrationskonzept NRW ALKIS-ALB (WLDGGB) wird wie folgt angepasst:

Zur Auflistung der Wirtschaftsart "Verkehrsfläche (LF13 21-500)" wird zur Angabe 43007 FKT 1100 in der Spalte "Bemerkungen" der Hinweis "Erfasste Wertearten 1110;1120 werden in der Ausgabe als 1100 ausgegeben." aufgenommen.

Zur Auflistung der Wirtschaftsart "Unland (LF13 21-950)" wird der Hinweis in der Spalte "Bemerkung" bei der Angabe 43007 in der Form berichtigt, dass die Wertearten 1110 und 1120 dort nicht mehr aufgeführt werden.

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Angaben "Schlüsselverzeichnis der Finanzämter für NRW" sind wie folgt anzupassen:Aachen-Außenstadt 5225 undAachen-Innenstadt 5201 werden aufgelöst und durchAachen-Stadt 5201 ersetzt.

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Die Angaben "Schlüsselverzeichnis der Finanzämter für NRW" sind wie folgt anzupassen:Der Schlüssel 5125 ist zu löschen und 5122 wird von Neuss I nach Neuss umbenannt

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Anders als bei der Flurbereinigung bleibt das Katasteramt immer zuständige Stelle für die Flurstücke. Wenn das Bodenordnungsvefahren = Umlegung in das Kataster übernommen wird, ist der GP 16 anzuwenden. Mit diesem GP ist auch eine WLDGGB zu erzeugen. Der 3.U-Satz bei den neuen Flurstücken mit GP 16 ist aber nicht zu übernehmen bzw. zu generieren, weil das Bodesordnungsverfahren abgeschlossen ist.Auch bewirkt der 3.U.-Satz beim Flurstück, dass keine LBESAS-Datensätze, auf dem Rückweg vom Grundbuch zum Kataster, durch Solum-STAR generiert werden.

NRW-Pflichtenheft, ALKIS, GEOBASIS.NRW, Version 1.3.1, Anlage 11 Rückmigrationskonzept NRW Vers. 1.3Tabellenblatt ALKIS -> ALB, Spalte 3.U, Spalte BemerkungBisheriger Text:...Nur Angabe der Schlüssel der Ausführenden Stellen mit der Kennung: F = Amt für Agrarordnung, U = Umlegungsstelle,

geändert in:...Nur Angabe der Schlüssel der Ausführenden Stellen mit der Kennung: F = Amt für Agrarordnung, U = Umlegungsstelle, keine Generierung eines 3.U-Satzes für neue Flurstücke bei Anwendung von GP16 (Anlassarten 010621-010623)

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Anwendergemeinschaft ibR

Die Vorschrift besagt:

3.K LF13 21-500 Verkehrsfläche 42010 *FKT* 1300 Erfasste Wertearten:1301; 1302 werden in der Ausgabe als 1300 ausgegeben.

Hier ist als Attributart FKT angegeben, es muss aber sicherBKT lauten, da dieses auch der NRW-Grunddatenbestand beinhaltet:

42010 mit BKT = 1300 Bestandteil Grunddatenbestand

NRW-Pflichtenheft, ALKIS, GEOBASIS.NRW, Version 1.3.1, Anlage 11 Rückmigrationskonzept NRW Vers. 1.3Tabellenblatt ALKIS -> ALB, Spalte 3.U, Spalte BemerkungBisheriger Eintrag: 3K; LF13; 21-500; Verkehrsfläche; 42010; FKT; 1300 neuer Eintrag: 3K; LF13; 21-500; Verkehrsfläche; 42010; BKT; 1300

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Geobasis NRW, Dez. 71.02

Bei der testweisen Erstellung der Jahrestatistiken 2010 wurden Fehler in der Anlage 12 des NRW-Pflichtenheftes festgestellt:Die Tabelle "statistik-tn-alkis-nav95.xls" zur Rückmigration der ALKIS-Nutzungsarten auf die Nutzungsarten des Nutzungsartenverzeichnisses NAV95 enthält Mehrdeutigkeiten. Die Datenkonstellationen, die diese Mehrdeutigkeiten verursachen, können bei der ALKIS-Fortführung, insbesondere beim Erfassen des Attributes Zustand (ZUS), herbeigeführt

Die Anlage statistik-tn-alkis-nav95_101213.xls enthält die nötigen Korrekturen zur Beseitigung der Mehrdeutigkeiten mit roter Kennzeichnung.Bereits am 09.03.2010 wurden die Beschreibungen der Statistiken NW 30 bis NW 32 redaktionell überarbeitet. Diese Überarbeitung hat keine Auswirkung auf die Implementierungen.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Bei der Erstellung der Jahresstatistiken wurde weitere Datenkonstellationen aufgeführt, die nicht rückmigrierbar sind (siehe auch Rev.Nr. 10zur 12-STAT).

Bei der Erstellung der Jahresstatistiken der tatsächlichen Nutzung führte die Rückmigration auf die Schlüssel des Nutzungsartenkataloges 95 in einigen Fällen zu Problemen.

Deshalb wurde die Tabelle "statistik-tn-alkis-nav95.xls" der Anlage 12 des NRW-Pflichtenheftes noch einmal überarbeitet (Stand 21.06.2011). Alle Änderungen gegenüber der bisher gültigen Tabelle mit Stand vom 20.12.2010 sind in rot markiert. Hierbei handelt es sich um Fehlerbehebungen, um einige Klammern, die zur Klarstellungen eingefügt wurden sowie um neu eingefügte "else"-Anweisungen.

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Im Dokument statistik-tn-alkis-nav95.xls entsprechen 2 Nutzungsartenbezeichnungen nicht dem RdErl zum NAV95 vom 2003

Geobasis NRW, Dez. 71.02

überarbeiteter Entwurf des Konzeptes und Daten zur erneuten Stellungnahme durch Firmen, ab 30.07.09 lassen sich Katalogdaten eintragen. Hinweis für künftiges NBA-Verfahren: Benötigt kaskadierendes NBA, damit Historie im KA geführt werden kann.

Page 93: ALKIS NRW - Ihr Verwaltungsdienstleister in der Region · XLS file · Web viewRV-Liste NRW Erläuterungen Deckblatt Die Geobasis NRW, Dez. 71.02 Spezifikationen werden wie folgt

RV-Liste NRW

BR Köln, Abt. 7 Dez. 71.02 93 / 93

ALKIS-Pflegestelle NRW, Revisionen im Rahmen der ALKIS-Pflege in den ALKIS-Verfahrenslösungen in NRW 5/28/2013

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Quelle Sachverhalt Antwort

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15-IMP 2 7/17/2009 Import gesetzliche Klassifizierung Straße P PS o

15-IMP 3 7/18/2009 Import Höhenlinien aus DGM in Reliefdaten P PS o

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Datenbereitstellung von Geobasis NRW, Dez. 71.02 über NAS voraussichtlich in 2011.Prüfung wird vor erstmaliger Bereistellung durch ALKIS Pflege NRW vorgenommen.

in Bearbeitung

Geobasis NRW, Dez. 71.02

Datenbereitstellung von Geobasis NRW, Dez. 71.02 über NAS voraussichtlich in 2011.Prüfung wird vor erstmaliger Bereistellung durch ALKIS Pflege NRW vorgenommen.

in Bearbeitung