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Polizeipräsidium München – E 22 POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 27.07.2012 Abteilung Einsatz - E 22 Tel. 2910 - 4325 Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr STARK im Leben .o h n e. ALKOHOL UND DROGEN LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 2011 Seite 1 von 26

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PPOOLLIIZZEEIIPPRRÄÄSSIIDDIIUUMM MMÜÜNNCCHHEENN München, 27.07.2012 Abteilung Einsatz - E 22 Tel. 2910 - 4325

Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss

im Straßenverkehr

STARK im Leben .o h n e. ALKOHOL UND DROGEN

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1. Alkohol .....................................................................................................................................3 1.1 Ausgangslage 3 1.2 Alkohol und Unfallrisiko 5 1.2.1 Wirkungsweise des Alkohols................................................................................................5 1.2.2 Anhalt zur Bestimmung des Promille-Gehaltes:...................................................................6 1.2.3 Unfallrisiko............................................................................................................................6 1.3 Bilanz des Polizeipräsidiums München 6 1.4 Bayernweite Bilanz 7 1.5 Ausblick 8 2. Drogen - Medikamente............................................................................................................9 2.1 Ausgangslage 9 2.2 Drogen / Medikamente und Unfallrisiko 11 2.3 Bilanz des Polizeipräsidiums München 12 2.4 Bayernweite Bilanz 12 2.5 Ausblick 12 3. Rechtliche Auswirkungen bei Alkohol- bzw. Drogenkonsum..........................................13 Anlage 1 - Verkehrsunfallentwicklung 15 Anlage 2 - Alkoholunfälle - Verletzte - Getötete / Blutentnahmen - Maßnahmen ohne VU 16 Anlage 2a - Weitere Maßnahmen Alkohol (ohne VU) - Folgenlose / verhütete Alkoholfahrten 17 Anlage 3 - Drogenunfälle - Verletzte – Getötete 18 Anlage 3a - Folgenlose Drogenfahrten (ohne VU) 19 Anlage 4 - Langzeitvergleich: Verkehrsunfallentwicklung / präventive - repressive Maßnahmen 20 Anlage 5 - Vergleich: Bayern - PP München 21 Anlage 6 - Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei VU - Ergebnisse 22 Anlage 7 - Alkoholunfälle 2011 - Tages- / Stundenvergleich 23 Anlage 8 - Drogenunfälle 2011 - Tages- / Stundenvergleich 24 Anlage 9 - Alkoholunfälle – folgenlose Trunkenheitsfahrten im Monatsvergleich 25 Anlage 10 - Drogenunfälle – folgenlose Drogenfahrten im Monatsvergleich 26

Quellenhinweis: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) – www.dhs.de

Impressum: Herausgeber und Polizeipräsidium München Verleger Ettstraße 2, 80333 München

Redaktion: Abteilung Einsatz – E 22 - Polizeiliche Verkehrsaufgaben - Tel. (089) 2910 – 4325 [email protected] Nachdruck oder sonstige Auswertung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe gestattet

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1. Alkohol

1.1 Ausgangslage Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der Alko-holabhängigen in Deutschland auf 1,5 Millionen. 1,9 Millionen sind durch Alkoholmissbrauch gefährdet. 5,6 Millionen Deutsche konsumieren Alkohol auf ris-kante Weise. Damit haben etwa 10 % der Bevölkerung ein Problem, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen, der Grat zwischen Genuss und Gefahr ist schmal: schon wer täglich ei-nen Liter Bier trinkt, riskiert alkoholabhängig zu werden oder alkoholbedingte Organschäden zu bekommen. 30 bis 40 Gramm reiner Alkohol für Männer und 20 Gramm täglich für Frauen gelten als Grenze für körperliche Folgeerkrankungen. 42.000 Todesfälle sind jährlich in Zu-sammenhang mit Alkohol zu beklagen. Sowohl die Verkaufszahlen von alkoholhaltigen und alkoholischen Getränken als auch der Verbrauch gemessen in reinem Alkohol haben sich in den vergangenen Jahren nur unwe-sentlich verändert (Tabelle 1).

Verbrauch je Einwohner an Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen (Liter)

Jahr Bier Wein* Schaum- wein

Spiri- tuosen** Summe

Alkoholkonsum insge-samt in Litern reinen Alkohols

1900 125,1 - - - 125,1 10,1 1950 35,6 4,7 - 2,5 42,8 3,2 1960 94,7 10,8 1,9 4,9 112,3 7,8 1970 141,1 15,3 1,9 6,8 165,1 11,2 1980 145,9 21,4 4,4 8,0 179,7 12,9 1985 145,8 21,2 4,2 6,1 177,3 12,1 1990 142,7 21,9 5,1 6,2 175,9 12,1 1995 135,9 17,4 4,9 6,5 164,7 11,1 2000 125,5 19,0 4,1 5,8 154,4 10,5 2001 122,4 19,8 4,2 5,8 152,2 10,4 2002 121,5 20,3 3,9 5,9 151,6 10,4 2003 117,5 19,8 3,8 5,9 147,0 10,2 2004 115,9 20,1 3,8 5,8 145,6 10,1 2005 115,2 19,9 3,8 5,7 144,7 10,0 2006 116,1 20,1 3,8 5,7 145,6 10,1 2007 111,7 20,6 3,8 5,6 141,7 9,9 2008 111,1 20,7 3,9 5,5 141,2 9,9 2009 109,6 20,1 3,9 5,4 139,0 9,7 2010 a 107,4 20,5 3,9 5,4 137,2 9,6 *

Weinkonsum einschl. Wermut- und Kräuterwein, jeweils für das Weinwirtschaftsjahr (01.09. bis 31.08.); bis 1960 einschl. Schaumwein

**Angaben beinhalten ab 2002 Spirituosen-Mischgetränke umgerechnet auf einen durchschnittlichen Alkoholgehalt von 33 Vol.-%

a vorläufige Schätzung

Quelle:

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. http://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.html

Tabelle 1

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Auch die Verfügbarkeit von Alkohol hat Einfluss auf die Verkaufszahlen. In Schweden unter-liegt der Verkauf von Bier, Wein und Spirituosen Beschränkungen hinsichtlich Tageszeit, Wo-chentag, Verkaufsörtlichkeit und bestimmten Verkaufsstellen. In Frankreich sind die Verkaufs-örtlichkeiten ebenfalls eingeschränkt. Der Verkauf der angeführten Getränke unterliegt in Deutschland keiner der genannten Verkaufsbeschränkungen. Allerdings ist die Abgabe von alkoholhaltigen bzw. alkoholischen Getränken an bestimmte Al-tersgrenzen gebunden. Branntweinhaltige Getränke dürfen nach § 9 Jugendschutzgesetz nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Darunter fallen auch sogenannte „Alkopops“ („pop“ steht in der engl. Umgangssprache für Brause), also Getränke, denen Anteile von Wodka, Whisky, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol zugesetzt werden. Der durchschnittliche Alkoholgehalt solcher Mischgetränke liegt bei 5,5 Vol.%. Bier, Wein, Sekt sowie bier- und weinhaltige Getränke dürfen nach § 9 des Jugendschutz-gesetzes „schon“ an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Nach der Einführung einer Sondersteuer auf spirituosenhaltige Mischgetränke (Alkopopsteu-ergesetz – AlkopopStG) im Sommer 2004 ergaben sich massive Rückgänge in diesem Markt-segment. Nach Erhebungen im Lebensmittelhandel verringerte sich der Absatz der trinkferti-gen Mixgetränke im Jahr 2005 um 50,5 % gegenüber dem Vorjahr. Als Reaktion darauf „er-fanden“ die Hersteller die Biermixgetränke.

„Saufen bis zur Besinnungslosigkeit“ Nach Erhebungen aus dem Jahr 2008 liegt der Anteil Jugendlicher, die innerhalb von 30 Ta-gen mindestens einmal mehr als 5 Gläser alkoholischer Getränke konsumierten, mit über 20% immer noch auf hohem Niveau. Fast jeder zehnte Jugendliche (8,2%) im Alter von 12 bis 17 Jahren weist einen riskanten oder gefährlichen Alkoholkonsum auf. Von 2000 zu 2009 ergibt sich prozentual eine Steigerung der Alkoholvergiftungen in allen Al-tersgruppen von 111,91%, während die Steigerung von 2008 zu 2009 mit 4,79 % angegeben wird. Die Steigerungszahlen (2000 zu 2009) werden insbesondere für die 10- bis 20-Jährigen (177,78 %) und 20- bis 25-Jährigen (194,40%) dargestellt. Aber auch die 45- bis 50-Jährigen (133,39%), die 50- bis 55-Jährigen (184,47 %) sowie die über 65-Jährigen mit über 180,72 % weisen vergleichbare oder höhere Steigerungen auf. Mit 333.800 Behandlungsfällen ist die psychische oder verhaltensbezogene Störung durch Alkohol die dritthäufigste Einzeldiagnose aller Hauptdiagnosen der Krankenhausstatistik des Jahres 2008.1 Die 12-Monatsprävalenz für problematischen Alkoholkonsum liegt bei den 18- 64-Jährigen insgesamt bei 21,1%, bei Männern sogar bei 32,4%. Das heißt, ein Drittel der Männer im erwerbsfähigen Alter haben einen riskanten und schädlichen Alkoholkonsum. Sowohl der regelmäßige Konsum als auch die 30-Tage- Prävalenz und die 30 Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens steigen in allen Altersgruppen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen – bis auf die Altersgruppe der ganz jungen zwischen 12 und 15 Jahren – und dies z.T. auf Werte, die über denen des Jahres 2005 liegen. Bei allen Konsumindikatoren liegen die männlichen Jugendlichen vorn2.

1 Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. zur Vorstellung des Jahrbuch Sucht 2011 vom 24.04.2011 2 Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. zur Vorstellung des Jahrbuch Sucht 2012 vom 12.04.2012

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1.2 Alkohol und Unfallrisiko 1.2.1 Wirkungsweise des Alkohols Die Wirkung des Alkohols auf den einzelnen Menschen ist in hohem Maße von dessen Al-koholgewöhnung abhängig. So reagieren manche Personen bei deutlicher Alkoholisierung mit erhöhter Aggression, andere werden eher müde und lethargisch. Vereinfacht ausgedrückt wirkt Alkohol dämpfend auf Einzelfunktionen und vor allem auf komplexe Gesamtleistungen des zentralen Nervensystems. Da zuerst vor allem hemmen-de Gehirnfunktionen gedämpft werden, resultiert daraus im Initialstadium der Alkoholisie-rung eher eine generelle Enthemmung ("Schwips"), bis dann mit zunehmendem Trunken-heitsgrad sämtliche Funktionen beeinträchtigt werden. Die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) im Körper eines Menschen ist von verschie-denen Faktoren abhängig, u.a.

von der Alkoholmenge, welche wiederum abhängig ist vom Alkoholgehalt des konsu-mierten Getränkes.

Alkohol hat eine Dichte von 0,8 g/cm³. Daher enthält z.B. ein Liter Bier mit 5 Vol.% 40 g reinen Alkohol. (1000 ml X 0,05 = 50 ml x 0,8 = 40 g)

vom Körpergewicht Je geringer das Körpergewicht, umso weniger Körperflüssigkeit ist vorhanden und damit steigt - bei gleicher Alkoholmenge – der BAK-Wert.

vom Geschlecht Frauen haben einen geringeren Anteil an Körperflüssigkeit und kommen daher – bei glei-chem Gewicht und bei gleicher Alkoholmenge - auf einen höheren BAK-Wert als Männer.

vom Körperbau Menschen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Fettgewebe am Körpergewicht haben weniger Körperflüssigkeit und kommen dadurch - bei gleicher Alkoholmenge - auf eine höhere BAK als schlanke Menschen.

Der Erkenntnis, welch große Gefahr ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer darstellt, folgte die Herabsetzung der Promillegrenze von vormals 0,8 Promille auf 0,5 Promille seit 01.04.2001. Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug - ohne Ausfallerscheinun-gen - führt, handelt zumindest ordnungswidrig. Im Jahr 2007 wurde sogar ein absolutes Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen bis zum 21. Lebensjahr, sowie für Fahranfänger während der Probezeit eingeführt (zu den rechtlichen Folgen siehe Ziffer 3 auf Seite 13).

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1.2.2 Anhalt zur Bestimmung des Promille-Gehaltes: Bestimmung der theoretisch maximalen Blutalkoholkonzentration (BAK) nach Widmark: BAK = Masse des Alkohol in Gramm : Masse der Person in Kilogramm x Reduktionsfaktor3 Im Internet gibt es eine Vielzahl an Promille-Rechnern, deren Nutzung sollte jedoch niemals eine Entscheidungsgrundlage zum Führen eines Fahrzeuges sein. Beim Fahren und ange-messene Zeit davor gilt: kein Alkohol im Straßenverkehr. Ein Beispiel für einen Promillerechner finden sie beim TÜV-Süd: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/aktuell_informiert/tuev_sued_bar

Die individuelle Blut- oder Atemalkoholkonzentration kann niedriger, aber auch deutlich höher liegen.

1.2.3 Unfallrisiko Alkohol ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Bei 565 vom Polizeipräsidium München aufgenommenen Verkehrsun-fällen mit der Unfallursache „Alkohol“ im Jahr 2011 wurden 290 Personen verletzt und fünf Personen getötet. Bei 1,1 Promille ist das Unfallrisiko ca. achtmal so hoch als im nüchternen Zustand. Denn bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca. 0,3 Promille) beeinflussen das Konzentrati-ons- und Wahrnehmungsver-mögen. Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alko-holkonzentration verstärken sich „Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr“ enorm. So treten fein- und grob-motorische Störungen auf, die sich z.B. in Schlangenlinie fahren, Abkommen von der Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund, stark verzögerter Bremsre-aktion, Schwierigkeiten beim Anlassen des Fahrzeuges/Einlegen der Gänge oder durch ruckartiges Fahren zeigen können. 1.3 Bilanz des Polizeipräsidiums München Die Anzahl aller Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss ist 2011 gegenüber dem Vorjahr um 10,4 % auf 565 (2010: 512) gestiegen. Unfälle unter Alkoholeinfluss mit der Folge eines Personenschadens stiegen um 4,4 % auf 237 (2010: 227). Dabei wurden insgesamt 290 (2010: 258) Menschen verletzt und 5 (2010: 3) getötet.

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3 Reduktionsfaktor bei Männern: 0,7, bei Frauen: 0,6

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Die Anlage 7 zeigt die zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle an den Wochentagen. Dabei sind, wie zu erwarten, Unfallhäufungen in den „Feierabendstunden“ und in den Nächten ab Donnerstag bis Sonntag zu erkennen. Im Langzeitvergleich der Alkoholunfälle zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang, was unter anderem auf den hohen Überwachungsdruck zurückgeführt werden kann.

969901

779725 743 721

635 611

512565

473413

350 352 366 381322

283 258 290

1117

6 7 6 61 2 3 5

0

250

500

750

1.000

1.250

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20110

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Alkohol-VU Verletzte Getötete

Im Jahr 2011 wurden bei Verkehrskontrollen 4.448 (2010: 4.367) Trunkenheitsfahrten ohne Unfallfolgen aufgedeckt. Darüber hinaus konnten 824 (2010: 731) Trunkenheitsfahrten verhindert werden. Bei den 615 Blutentnahmen nach Verkehrsunfällen (Anlage 6) ergaben 420 (= 68,3 %) ei-nen Wert von über 1,09 Promille! Dies entspricht einem Rückgang um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. In 21 Fällen wurden Blutwerte von über 3 Promille festgestellt. Die Anzahl der von „jungen Erwachsenen“ verursachten Alkoholunfälle variiert. Im Jahr 2007 ging diese Anzahl zunächst um 18,8% auf 103 (2006: 127) zurück, stagnierte im Jahr 2008, stieg im folgenden Jahr 2009 leicht auf 108 Unfälle um 4,9 %. Im Jahr 2010 sank die Zahl auf 73 (32,4%) und stieg wiederum im Jahr 2011 auf 80 (9,6 %). Zum 1. August 2007 wurde ein generelles Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen bis zum 21. Lebensjahr bzw. während der Probezeit eingeführt. So mussten im letzten Jahr 59 (61 im Jahr 2010, - 3,3 %) Fahranfänger wegen eines Versto-ßes gegen diese Vorschrift zur Anzeige gebracht werden. 1.4 Bayernweite Bilanz Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Bayern mit Alkoholeinfluss ist um 3 % auf 5.253 (2010: 5.099) angestiegen. Dabei wurden insgesamt 2.919 (2010: 2.940) Menschen verletzt und 96 (2010: 70) getötet.

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1.5 Ausblick

Kein Alkohol am Steuer – für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer!

Ziel des Polizeipräsidiums München bleibt, die Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass sich Alkoholgenuss und das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr auf keinen Fall vertragen. Dieses Ziel kann jeder Bürger unterstützen, indem er bei gesellschaftlichen Anlässen den Al-koholverzicht seiner Mitmenschen, die mit einem Fahrzeug – egal ob Fahrrad oder Auto – an- und abreisen, akzeptiert und sie nicht zum Alkoholkonsum ermuntert. Die Aufforderung „ein Bier“ zu trinken, ist kein Freundschaftsdienst. Nach dem besagten Bier ist meist nicht Schluss. Respektieren Sie die Entscheidung Ihrer Partyteilnehmer, keinen Alkohol zu konsumieren! Unter dem Motto „Prävention durch Repression“ hofft das Polizeipräsidium München, die Unfallzahlen unter Alkoholeinfluss weiter zu senken und dadurch Leben, Gesundheit und be-deutende Sachwerte unserer Mitbürger effektiv zu schützen. Über die Gefahren des Alkohols am Steuer referieren die Beamten der VPI Verkehrserzie-hung und –aufklärung in ihren Unterrichten. Dabei verwenden sie unter anderem die soge-nannte „Rauschbrille“. Damit können die Unterrichtsteilnehmer die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr „erfahren“. Die „Rauschbrille“ simuliert den Zustand der Beeinträchtigung durch Alkohol. Der Proband kann mit der „Rauschbrille“ nicht mehr auf einer Linie geradeaus laufen oder setzt sich neben den bereitgestellten Stuhl. Was hier eher belustigend wirkt, hat in der Verkehrswirklichkeit fata-le Folgen, denn

Alkohol ist immer noch eine der Hauptunfallursachen. Neben einer intensiven Verkehrsaufklärung wird das Polizeipräsidium München die Kontroll-tätigkeit in diesem wichtigen Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin auf einem hohen Niveau halten. Die sich damit ergebende Strafverfolgung (Repression) soll langfristig eine po-sitive Verhaltensänderung der Fahrzeugführer beim Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr bewirken. Weitere Informationen sind den Anlagen zum Lagebild sowie dem Verkehrsbericht 2011 des Polizeipräsidiums München ( www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr ) zu entnehmen.

Alkoholverbot für Fahranfänger Nach Einführung des § 24c StVG, welcher ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger bein-haltet, handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Der erstmalige Verstoß wird mit 250 € Geldbuße geahndet, ein besonderes Aufbause-minar sowie die Eintragung von zwei Punkten und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sind die weiteren Folgen. Dieses zum 01.08.2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahran-fänger hat sich bewährt und führte dazu, dass insbesondere bei dieser Risikogruppe eine nied-rigere Unfallgefahr herrscht.

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2. Drogen – Medikamente 2.1 Ausgangslage Neben dem am meisten verbreiteten legalen Rauschmittel Alkohol etablieren sich in unserer offenen Gesellschaft immer mehr illegale Drogen. Cannabis (Haschisch, Marihuana) ist längst zu einer Alltadroge geworden. Über ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland hat Cannabis mindestens einmal probiert, die Mehrzahl belässt es beim Probekonsum. Can-nabiskonsumenten mit häufigem oder regelmäßigen Konsum stellen eine gefährliche Risiko-gruppe dar.

gs-

Der Drogenbericht 2012 der Bundesregierung nimmt an, dass in Deutschland insgesamt ca. 525.000 bis 750.000 Personen zwischen 18 und 64 Jahren einen problematischen Cannabis-konsum aufweisen, weitere 220.000 seien von Cannabis abhängig. Weiterhin konsumieren etwa 200.000 Personen in Deutschland andere illegale Substanzen.4 Neben Cannabis stehen weitere Drogen hoch im Kurs. Auch die Party- und Modedrogen „Ecstasy“ und Kokain sowie Medikamente (Schmerzmittel, Beruhigungs- und Schlafmittel) und Psychopharmaka (z.B. Antidepressiva, Appetitzügler) werden im großen Stil missbräuch-lich verwendet. Nach dem Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesre-gierung sind in der Bundesrepublik Deutschland 1,4 bis 1,9 Millionen Menschen von Medika-menten abhängig. Auswirkungen und Symptome des Konsums illegaler Drogen auf den Menschen sind sehr un-terschiedlich. Amphetamine („Ecstasy“, „Speed“) wirken als Muntermacher ähnlich wie das körpereigene Hormon Adrenalin: die Müdigkeit wird unterdrückt, das Schlafbedürfnis nimmt ab, Kraftreserven werden mobilisiert, Mut wird geweckt, das Hungergefühl gedämpft. Ähnlich verhält es sich mit Kokain, das euphorisiert und enthemmt. Cannabisprodukte (Haschisch, Marihuana) dagegen dämpfen die Stimmung, entspannen, machen friedlich, rufen sensorische Erfahrungen aber auch Ängste, Panik, Verwirrungen oder Halluzinationen hervor. Bis zum Jahr 1998 war die Beeinflussung eines Fahrzeugführers durch illegale Drogen nur über den Straftatbestände der §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Neben dem jeweiligen Substanznachweis im Blut müssen dabei weitere Anzeichen - beispielsweise Fahr-fehler oder Verhaltensauffälligkeiten - vorliegen, welche die Fahruntüchtigkeit beweisen. Im August 1998 trat die Ergänzung des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Kraft. Danach handelt derjenige ordnungswidrig, der unter der Wirkung bestimmter Drogen im Straßenver-kehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt dann vor, wenn die aktive Substanz im Blut nachgewiesen wird. Der Nachweis der Fahruntüchtigkeit ist dabei nicht notwendig. Die Anlage zu § 24a StVG (Liste der berauschenden Mittel und Substanzen) wurde 2007 erweitert und umfasst derzeit Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designer-Amphetamin und Metamfetamin. Verkehrsverstöße und andere Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen meldet die Polizei an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese entscheidet dann, auch unabhängig vom Füh-ren eines Fahrzeugs, über weitere Maßnahmen zur Feststellung der Fahreignung. In der Re-gel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Kann hier kein positives Gutachten vorgewiesen werden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis, unabhängig von Substanz und Menge der konsumierten Drogen.

4 „Drogen- und Suchtbericht 2012“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, S. 26

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Etwa seit Herbst 2006 wird die Rauchmischung „Spice“ vertrieben. „Spice“ (aus dem Engli-schen: „Gewürz“ bzw. als Anspielung auf eine Droge in dem Kino-Film „Dune – Der Wüsten-planet“) konnte in verschweißten Folienbeuteln in verschiedenen Sorten erworben werden. Verwendungszweck war – so jedenfalls die Packungsbeschreibung – die Nutzung zur „Ver-besserung des Raumklimas“ (Verbrennung in Räucherschalen). Auffällig war dabei von Anfang an der für Räucherwerk unüblich hohe Handelspreis von min-destens 15 Euro pro Drei-Gramm-Packung. Der Verkauf von „Spice“ erfolgte in Deutschland über Head- und Smartshops, einschlägige Online-Shops oder durch „Einzelhändler“ in Disko-theken. Die in „Spice“ gemäß Packungsaufdruck als Inhaltsstoffe angegebenen sehr seltenen Kräuter sind zwischenzeitlich in verschiedenen kriminaltechnischen Untersuchungen begut-achtet worden. „Spice“ kann mit Tabak vermengt, im Joint oder in der Bong geraucht werden. Die Effekte der Rau(s)chmischung sollen einige Minuten nach dem Rauchen beginnen, cannabisähnlich sein und über mehrere Stunden andauern. Angeblich entwickelt sich beim Rauchen von „Spice“ nicht der typisch süßliche Geruch von Marihuana, sondern eine an Tee erinnernde Geruchs-mischung. Die Konsumenten beschreiben in einschlägigen drogenorientierten Foren die Wir-kung von „nicht wirksam“ bis zu „euphorischen Räuschen“. Im Dezember 2008 konnten durch Wissenschaftler der Rechtsmedizin Freiburg und des Krimi-naltechnischen Institutes (KTI) des BKA in mehreren Kräutermischungen („Spice“, „Smoke“, „Skunk“) synthetische Cannabinoide nachgewiesen werden. Diese Stoffe binden sich an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Die momentan ge-bräuchlichsten Wirkstoffe in „Kräutermischungen" sind synthetische Cannabinoide aus der Familie der Alkyl(aryl)indole. Typische Vertreter sind JWH-018, JWH-019, JWH-073, JWH-081, JWH-122, JWH-210 und JWH-250, benannt nach ihrem Entdecker, Prof. J. W. Huffman, aber auch RCS-4 oder AM-694. Theoretische Studien und praktische Erfahrung zeigen für die genannten und weitere, chemisch verwandte Stoffe eine gegenüber THC stärkere Wirkung und Toxizität sowie ein ähnliches Suchtpotential. Darüber hinaus gibt es z.T. theoretische Anhaltspunkte für eine cancerogene Wirkung. Die jeweils enthaltenen Wirkstoffe werden häufig geändert, auch als Reaktion auf betäu-bungsmittelrechtliche Neuerungen. Gerade in der jüngeren Vergangenheit wurden zahlreiche notfallmedizinische Behandlun-gen nach dem Konsum von „Kräutermischungen" erforderlich. Dabei wurden psychotische Zustände mit Panikattacken, völliger Verwirrtheit und Desorientierung, aber auch Muskel-krämpfe, Kreislaufkollaps und längere Bewusstlosigkeit beobachtet. Todesfälle in Folge von „Kräutermischungen" sind dem Verfasser bisher jedoch nicht bekannt. Die synthetischen Cannabinoide wurden offensichtlich ohne Wissen der Konsumenten den Kräutermischungen beigefügt. Hinweise auf der Verpackung erfolgten in keinem Fall. Synthetische Cannabinoide unterliegen zum Teil dem Betäubungsmittelrecht (insb. Anlage II des BtMG). Seit 27.07.2012 wurden weitere 28 dieser neuen psychoaktiven Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen. Damit sind sie nicht mehr legal5.

5 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

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Polizeipräsidium München – E 22

Weitere Stoffe wurden als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Das Bayerische Lan-deskriminalamt / Dezernat 61 führt und aktualisiert eine Übersicht aller bisher bundesweit un-tersuchten Kräutermischungen unter Verweis auf entsprechende Gutachten und die darin auf-geführten bedeutsamen Wirkstoffe. Soweit eine Kräutermischung bereits begutachtet und dabei relevante Wirkstoffe nachgewie-sen wurden, ist regelmäßig von einem Anfangsverdacht i. S. d. § 152 StPO auszugehen; eine enge Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wird dringend angeraten. In allen Fällen führen Verstöße zunächst zu Strafverfahren nach dem Betäubungsmittel- bzw. Arzneimittelrecht. Im Straßenverkehr ist eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Nachweis von Ausfallerscheinungen oder im Falle eines Unfalles nach §§ 315c, 316 StGB gegeben. Wurden den Kräutermischungen berauschende Mittel oder Substanzen aus der Anlage zu § 24a StVG beigemengt, kommt auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG in Be-tracht. Weiterhin folgen verwaltungsrechtliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, die oftmals im Entzug der Fahrerlaubnis enden. 2.2 Drogen / Medikamente und Unfallrisiko Anlässlich stichprobenartiger Untersuchungen von Blutproben kommt die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast-Info 4/02) zu dem Ergebnis, „dass Fahrten mit illegalen Drogen ebenso häufig wie Alkoholfahrten über 0,5 Promille vorkommen“. Es wurde festgestellt, dass im Ge-gensatz zum Alkoholkonsum “die Einnahme von illegalen Drogen keine Auswirkungen auf die Entscheidung hat, zu fahren oder nicht“. Dementsprechend hoch ist die Verkehrsge-fährdung einzuschätzen, die von unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeuglenkern ausgeht. Beispielhaft seien einige Leistungseinschränkungen für die Fahrtauglichkeit genannt: • Störungen der Bewegungskoordination • Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit (z.B. Fehleinschätzung bei Überhol-

vorgängen) • erhöhte Risikobereitschaft • Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit, Fahrigkeit, reduzierte Aufmerksamkeit • verschlechtertes Erkennen von zentralen und peripheren Lichtsignalen • Verschlechterung des räumlichen Sehens • übermäßige Ermüdung/Erschöpfung • allgemeine psychomotorische Verlangsamung. Bei der Verkehrskontrolle ist die Feststellung von Drogenkonsum nicht so offensichtlich mög-lich wie bei Alkoholkonsum. Besonders schwierig ist das Erkennen von Drogenbeeinflussung nach einem Verkehrsunfall. In der polizeilichen Unfallstatistik ist daher neben den festgestellten Unfällen unter Droge-neinfluß von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen.

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2.3 Bilanz des Polizeipräsidiums München Die von der Polizei erkannten Unfälle unter dem Einfluss von Drogen oder von Medikamenten sind um 16,7 % auf 35 (2010: 42) gesunken. Auch die Zahl von Unfällen unter dem Einfluss von Drogen mit der Folge eines Personen-schadens reduzierte sich um 14,3 % auf 12 (2010: 14). Es wurden 14 Personen verletzt (2010: 14). Die Getöteten redu-zierten sich auf 0 (2010: 4).

78 90 101 63 53 60 51 46 42 35

1.486

2.070 2.071

1.565

1.650

1.395

2.919

1.7201.688

1.291

0

250

500

750

1.000

1.250

1.500

1.750

2.000

2.250

2.500

2.750

3.000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Unfälle unter Drogeneinfluss folgenlose Drogenfahrten

Insgesamt wurden im Jahr 2011 durch die Polizei 1.650 (2010: 1.395) Drogen-fahrten ohne Unfallfolgen festgestellt.

Einer der Gründe für diese Entwicklung liegt in der konsequenten Aus- und Fort-bildung der Beamten, sowie der konse-quenten Überwachung des Deliktsberei-ches durch die Polizei und dem damit verbundenen höheren Entdeckungsrisi-ko. 2.4 Bayernweite Bilanz Bei den Unfällen unter dem Einfluss von Drogen oder von Medikamenten ist eine Zunahme um 31,5 % auf 330 (2010: 251) zu verzeichnen. Dabei wurden 190 Personen verletzt, was einer Steigerung um 47,3 % (2010: 129) entspricht. Die Zahl der Getöteten ist mit 5 gegenüber dem Vorjahr (9) um 44,4 % gesunken. 2.5 Ausblick Dunkelfeld: Drogen im Straßenverkehr Schätzungen6 gehen davon aus, dass etwa nur jede zweitausendste Drogenfahrt entdeckt wird. Der leichtsinnige und sorglose Konsum von Drogen und Medikamenten verringert das Unrechtsbewusstsein bei Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluss. Auch der Um-gang mit illegalen Drogen wird häufig nicht als Unrecht angesehen. Im Interesse der Verkehrssicherheit wird das Polizeipräsidium München weiterhin die Teil-nahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss mit hoher Intensität bekämpfen. Auch hier gilt wie bei Alkohol am Steuer der Grundsatz: Prävention durch Repression. Nur die konsequente Kontrolle der Fahrzeugführer im Hinblick auf Drogen- und Medikamentenkon-sum kann die Unfallzahlen senken.

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6 Studie des Instituts für Rechtsmedizin Düsseldorf

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3. Rechtliche Auswirkungen bei Alkohol- bzw. Drogenkonsum

A l k o h o l am Steuer - mögliche rechtliche Folgen BAK7

AAK8

ohne Ausfallerscheinungen

mit Ausfallerscheinungen9

mit Verkehrsunfall

ab 0,0‰

ab 0,00 mg/L

Verkehrsordnungswidrigkeit Wer als Führer eines Kfz im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines sol-chen Getränks steht - vor Vollendung des 21.

Lebensjahres - in der Probezeit 2 Punkte in Flensburg, Geldbuße ab 250 €, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

ab 0,3‰

ab 0,15 mg/L

ab 0,5‰

ab 0,25 mg/L

Verkehrsordnungswidrigkeit 4 Punkte in Flensburg 500 € - 1.500 € Geldbuße 1 - 3 Monat(e) Fahrverbot

ab 1,1‰

ab 0,55 mg/L

Verkehrsstraftat „absolute Fahruntüchtigkeit“ 7 Punkte in Flensburg Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre)

ab 1,6‰

ab 0,8 mg/L

Verkehrsstraftat Radfahrer: absolute Fahrun-tüchtigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.1997

Verkehrsstraftat Kommt es beim Führer eines Fahrzeuges infolge von Alkoholkon-sum zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder einem Verkehrsunfall liegt „relative Fahruntüchtigkeit“ vor. 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Entziehung der Fahrerlaubnis des Radfahrers durch die Verwal-tungsbehörde möglich. Bei Verkehrsunfall zusätzlich: Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer, Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers

7 BAK = Blutalkoholkonzentration 8 AAK = Atemalkoholkonzentration

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D r o g e n am Steuer – mögliche rechtliche Folgen

ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen9

mit Verkehrsunfall

§ 24a Abs. 2 StVG10

§§ 315c, 316 StGB

§ 315c StGB

Nachweis der Substanzen im Körper durch Blut-entnahme

Verkehrsordnungswidrigkeit 4 Punkte in Flensburg 500 € - 1.500 € Geldbuße 1 – 3 Monat(e) Fahrverbot

Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre)

Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer Regressansprüche der Versiche-rung und des Arbeitgebers

Medikamente am Steuer – mögliche rechtliche Folgen

ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen9

mit Verkehrsunfall

§§ 315c, 316 StGB

§ 315c StGB

Nachweis der Medikamente im Körper durch Blut-entnahme

Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre)

Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer Regressansprüche der Versiche-rung und des Arbeitgebers

9 Ausfallerscheinungen als Nachweis der „relativen Fahruntüchtigkeit“ durch Fahrfehler oder Nachweis der erhebli-chen Beeinträchtigung des Reaktions- oder Wahrnehmungsvermögens (während der Fahrt oder auch bei der an-schließenden Polizeikontrolle) 10 Liste berauschender Mittel und Substanzen gem. § 24a StVG; Grenzwerte gelten nicht bei Mischkonsum (auch mit Alkohol) Berauschende Mittel Substanzen Grenzwert Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (0,001 mg/l) Heroin Morphin 10 ng/ml (0,01 mg/l) Morphin Morphin (freie Form) 10 ng/ml (0,01 mg/l) Cocain Cocain 10 ng/ml (0,01 mg/l) Cocain Benzoylecgonin 75 ng/ml (0,075 mg/l) Amfetamin Amfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l) Designer-Amphetamin Methylendioxyamfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l) Designer-Amphetamin Methylendioxyethylamfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l) Desinger-Amphetamin Methylendioxymethamfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l) Metamfetamin Metamfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l)

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Anlage 1 - Verkehrsunfallentwicklung

Gesamtbereich LH München Lkr. München Teilbereich Lkr. STA2010 2011 + / - 2010 2011 + / - 2010 2011 + / - 2010 2011 + / -

Verkehrsunfälle gesamt 46.684 51.282 9,8 % 39.440 43.703 10,8 % 7.112 7.394 4,0 % 132 185 40,2 %- VU mit schwerw. Sachschaden VU SW 14.963 15.433 3,1 % 12.543 12.909 2,9 % 2.363 2.463 4,2 % 57 61 7,0 %- VU mit Personenschaden VU PS 5.731 6.496 13,3 % 4.730 5.407 14,3 % 989 1.059 7,1 % 12 30 150,0 %

Verletzte 6.874 7.832 13,9 % 5.613 6.479 15,4 % 1.248 1.323 6,0 % 13 30 130,8 %- VU mit schwerem Personenschaden 729 867 18,9 % 531 663 24,9 % 194 197 1,5 % 4 7 75,0 %

Schwerverletzte 725 874 20,6 % 530 668 26,0 % 191 200 4,7 % 4 6 50,0 %Tote 24 21 -12,5 % 14 16 14,3 % 10 4 -60,0 % 0 1

VU mit Unfallursache Alkohol 512 565 10,4 % 438 460 5,0 % 73 102 39,7 % 1 3 200,0 %Alkohol-VU mit Personenschaden 227 237 4,4 % 188 194 3,2 % 39 41 5,1 % 0 2

Verletzte 258 290 12,4 % 218 230 5,5 % 40 59 47,5 % 0 1Tote 3 5 66,7 % 1 4 300,0 % 2 0 -100,0 % 0 1

VU mit Unfallursache Drogen * 42 35 -16,7 % 36 28 -22,2 % 6 7 16,7 % 0 0Drogen-VU mit Personenschaden 14 12 -14,3 % 11 8 -27,3 % 3 4 33,3 % 0 0

Verletzte 14 14 0,0 % 9 8 -11,1 % 5 6 20,0 % 0 0Tote 4 0 -100,0 % 3 0 -100,0 % 1 0 -100,0 % 0 0

Präventive - repressive Maßnahmen

2010 2011 + / - Blutentnahmen / Atemalkohol (Alkohol / Drogen) 5.792 6.098 5,3 %

AlkoholVerhütete Alkoholfahrten 731 824 12,7 %Folgenlose Alkoholfahrten 4.397 4.448 1,2 %

§§ 315c, 316 StGB 2.030 2.076 2,3 %§ 24a StVG 2.367 2.372 0,2 %

I N D E X ** Alkohol 8,59 7,87

Folgenlose Drogenfahrten 1.395 1.650 18,3 %§§ 315c, 316 StGB 389 387 -0,5 %§ 24a StVG 1.006 1.263 25,5 %

I N D E X *** Drogen 33,21 47,14

** INDEX-Alkohol/Drogen = Verhältnis der VU unter Alkohol-/Drogeneinfluss zu den Trunkenheits-/Drogenfahrten ohne Unfall

Gesamtbereich

Drogen

Quelle: VU-Verfahren Bayern, IGVP bzw. VKSweb

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Anlage 2 - Alkoholunfälle - Verletzte - Getötete / Blutentnahmen - Maßnahmen ohne VU

969

901

779

725 743721

635611

512

565

473

413

350 352 366 381

322283

258290

11 17 6 7 6 6 1 2 3 50

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1.000

1.100

1.200

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Alkohol-VU Verletzte Getötete

Quelle: VU-Verf. Bayern

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Anlage 2a - Weitere Maßnahmen Alkohol (ohne VU) - Folgenlose / verhütete Alkoholfahrten

2.973

2.531 2.462 2.544

2.261

2.0301.847

1.7181.561

1.389

1.154 1.156

807 731824

2.982 2.920

2.076

2.694 2.3722.367

2.416

3.284

4.0214.181

4.3934.402

4.765

3.978

1.446

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Anzeigen (§§ 315c, 316 StGB) VOWi § 24a StVG Verhütete Alkoholfahrten

Quelle: IGVP bzw. VKSweb

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Anlage 3 - Drogenunfälle - Verletzte – Getötete

78

90

101

63

53

60

5146

42

35

42

59 57

27

20

2731

25

14 14

04

100102220

20

40

60

80

100

120

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Drogen-VU Verletzte Getötete

Quelle: VU-Verf. Bayern

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Anlage 3a - Folgenlose Drogenfahrten (ohne VU)

758

893 864

671

547 554

389

1.210

387542

1.263

1.0061.1661.141

749894

1.207

1.709

1.177

728

0

500

1.000

1.500

2.000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Anzeigen (§§ 315c, 316 StGB) VOWi § 24a StVG

Quelle: IGVP bzw. VKSweb

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Anlage 4 - Langzeitvergleich: Verkehrsunfallentwicklung / präventive - repressive Maßnahmen

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Verkehrsunfälle gesamt 47.947 48.059 48.332 48.021 48.748 49.395 48.766 47.220 46.684 51.282

- VU mit Personenschaden VU PS 7.178 6.935 6.694 6.355 6.543 6.700 6.180 6.199 5.731 6.496 Verletzte 8.949 8.702 8.289 7.840 7.963 8.178 7.271 7.456 6.874 7.832 Tote 38 64 28 21 28 35 27 30 24 21

VU mit Unfallursache Alkohol 969 901 779 725 743 721 635 611 512 565 Verletzte 473 326 350 352 366 381 322 283 258 90 Tote 11 17 6 7 6 6 1 2 3 5

VU mit Unfallursache Drogen 78 90 101 63 53 60 51 46 42 35 Verletzte 42 59 57 27 20 27 31 25 14 14 Tote 2 2 2 0 1 0 0 1 4 0

Verhütete Alkoholfahrten 1.847 1.718 1.561 1.446 1.389 1.154 1.156 807 731 824

8.437 9.817 9.662 9.095 8.775 8.006 7.516 6.397 5.792 6.098

Folgenlose Trunkenheitsfahrten 6.951 7.747 7.322 6.924 6.643 6.715 5.828 4.677 4.397 4.448 §§ 315c, 316 StGB 2.973 2.982 2.920 2.531 2.462 2.694 2.544 2.261 2.030 2.076 § 24a StVG 3.978 4.765 4.402 4.393 4.181 4.021 3.284 2.416 2.367 2.372

Folgenlose Drogenfahrten 1.486 2.070 2.919 2.071 1.565 1.291 1.688 1.720 1.395 1.650 §§ 315c, 316 StGB 758 893 1.210 864 671 542 547 554 389 387 § 24a StVG 728 1.177 1.709 1.207 894 749 1.141 1.166 1.006 1.263

Quelle: VU-Verf. Bayern, IGVP bzw. VKSweb

Blutentnahmen / Atemalkohol (Alkohol/Drogen)

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Anlage 5 - Vergleich: Bayern - PP München

Bayern * PP München2010 2011 + / - 2010 2011 + / -

Einwohner gesamt 12.510.331 12.538.696 0,2 % 1.650.013 1.676.201 1,6 %Kfz-Bestand 8.630.327 8.761.017 1,5 % 977.831 971.214 -0,7 %Verkehrsunfälle gesamt 356.872 350.667 -1,7 % 46.684 51.282 9,8 %- VU mit Personenschaden VU PS 50.973 53.118 4,2 % 5.731 6.496 13,3 %

Verletzte 67.671 70.277 3,9 % 6.874 7.832 13,9 %Tote 697 780 11,9 % 24 21 -12,5 %

VU mit Unfallursache Alkohol 5.099 5.253 3,0 % 512 565 10,4 %Verletzte 2.940 2.919 -0,7 % 258 237 -8,1 %Tote 70 96 37,1 % 3 5 66,7 %

VU mit Unfallursache Drogen 251 330 31,5 % 42 35 -16,7 %Verletzte 129 190 47,3 % 14 14 0,0 %Tote 9 5 -44,4 % 4 0 -100,0 %

32.531 31.372 -3,6 % 5.792 6.098 5,3 %Folgenlose Trunkenheitsfahrten * 25.358 24.011 -5,3 % 4.397 4.448 1,2 %

§§ 315c, 316 StGB 13.070 12.385 -5,2 % 2.030 2.076 2,3 %§ 24a StVG** 12.288 11.626 -5,4 % 2.367 2.372 0,2 %

I N D E X *** Alkohol 4,97 4,57 8,59 7,87Folgenlose Drogenfahrten 7.173 7.361 2,6 % 1.395 1.650 18,3 %

§§ 315c, 316 StGB 1.400 1.350 -3,6 % 389 387 -0,5 % § 24a StVG 5.773 6.011 4,1 % 1.006 1.263 25,5 %

I N D E X *** Drogen 28,58 22,31 33,21 47,14Quelle: VU-Verfahren Bayern, IGVP bzw. VKSweb

* Mitteilung des BStMI, Quelle VKSweb ** AAK 0,25 mg/l bis unter 0,55 mg/l, BAK 0,5 ‰ bis unter 1,1 ‰ *** INDEX-Alkohol/Drogen = Verhältnis der VU unter Alkohol-/Drogeneinfluss zu den Trunkenheits-/Drogenfahrten ohne Unfall

Blutentnahmen / Atemalkohol (ohne verhütete Alkofahrten)

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Polizeipräsidium München – E 22

Anlage 6 - Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei VU - Ergebnisse

2010 2011 + / - 2010 2011 + / -

Gesamtzahl 547 * 615 * 12,4 % Blutuntersuchungen gesamt 547 * 615 * 12,4%

14 - 17 Jahre 6 8 33,3 %Anteil an Gesamt = 1,1 % 1,5 % Einzelergebnisse junge Erwachsene 18 - 24 Jahre 90 101 12,2 %Anteil an Gesamt = 16,5 % 18,5 % - 0,49 Promille 55 73 32,7%

25 - 34 Jahre 105 134 27,6 % 0,5 - 0,79 Promille 56 58 3,6%Anteil an Gesamt = 19,2 % 24,5 % 0,8 - 1,09 Promille 55 64 16,4%

35 - 44 Jahre 111 112 0,9 % 1,1 - 1,49 Promille 96 111 15,6%Anteil an Gesamt = 20,3 % 20,5 % 1,5 - 1,99 Promille 135 159 17,8%

45 - 54 Jahre 118 114 -3,4 % 2,0 - 2,49 Promille 102 100 -2,0%Anteil an Gesamt = 21,6 % 20,8 % 2,5 - 2,99 Promille 27 29 7,4%

55 - 64 Jahre 67 82 22,4 % ab 3,0 Promille 21 21 0,0%Anteil an Gesamt = 12,2 % 15,0 %

65 u. älter 50 64 28,0 %Anteil an Gesamt = 9,1 % 11,7 %

Quelle: VU-Verf. Bayern * bei Verkehrsunfällen = ein oder mehrere alkoholisierte Beteiligte möglich

Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei Verkehrsunfällen

Ergebnis der Blutalkoholkonzentration bei Verkehrsunfällen

Gesamtbereich Gesamtbereich

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Polizeipräsidium München – E 22

Anlage 7 - Alkoholunfälle 2011 - Tages- / Stundenvergleich

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Mittwoch 60

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Montag 45

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Dienstag 62

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Freitag 69

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Samstag 137

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Donnerstag 75

0

3

6

9

12

15

18

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Sonntag 117

15,9% 16,1% 15,5% 16,0% 16,3%12,3%

8,0%8,0%11,0% 10,6%

13,3%

20,7%24,2%

12,2%

0,0%

5,0%

10,0%

15,0%

20,0%

25,0%

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

VU SW/PS = 21.929 Alkohol-VU = 565

LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 2011 Seite 23 von 26

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Polizeipräsidium München – E 22

Anlage 8 - Drogenunfälle 2011 - Tages- / Stundenvergleich

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Mittwoch 8

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Montag 4

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Dienstag 6

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Samstag 4

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Freitag 6

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Donnerstag 4

0

1

2

3

4

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Sonntag 3

15,9% 16,1% 15,5% 16,0% 16,3%12,3%

8,0%

11,4%17,1%

22,9%

11,4%8,6%

11,4%17,1%

0,0%5,0%

10,0%15,0%20,0%25,0%

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

VU SW/PS = 21.929 Drogen-VU = 35

LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 2011 Seite 24 von 26

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Polizeipräsidium München – E 22

Anlage 9 - Alkoholunfälle – folgenlose Trunkenheitsfahrten im Monatsvergleich

2010 2011 Faschingszeit: 07.01. - 16.02.2010 07.01. - 08.03.2011 Starkbierzeit: 05.03. - 21.03.2010 25.03. - 10.04.2011 Oktoberfest: 18.09. - 03.10.2010 17.09. - 03.10.2011

Quelle: VU-Verf. Bayern; IGVP bzw. VKSweb

196

171

211

190200

230

191

162

110 117

138152

167

210

105

29 2640 34

49 52

71

4762

37 35 30

174

196

277

169 170

198182

276

205

0

25

50

75

100

125

150

175

200

225

250

275

300

325

350

Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

§ 24a StVG

§§ 315c, 316StGB

Alkoholunfälle

2010

193

222208

197

252

213

193

160

118

150

108

30 32

52 54 4957 53

6147 50 47

174188

175

197

186

140

180

313

207190

188

108

188

33

0

25

50

75

100

125

150

175

200

225

250

275

300

325

350

Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

2011Folgenlose

Trunkenheitsfahrten

LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 2011 Seite 25 von 26

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Polizeipräsidium München – E 22

Anlage 10 - Drogenunfälle – folgenlose Drogenfahrten im Monatsvergleich

Quelle: VU-Verf. Bayern; IGVP bzw. VKSweb

74

99

86

103

86

6067

78

94

77

29 30

42

2932

3631

1 28

4 4 36 5 4

0 2

90 92

3340

23

3430

3

0

25

50

75

100

125

150

Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

§ 24a StVG

§§ 315c, 316StGB

Drogenunfälle

2010

98

108

130 129

118

98102

9693 93

35 33

44

3127

37

21

31

3 4 3 3 2 51 1 1 3

83

115

3937

2725

63

0

25

50

75

100

125

150

Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

2011Folgenlose

Drogenfahrten

LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 2011 Seite 26 von 26