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2/2014 | www.eav.admin.ch Das Magazin der EAV Alkohol und Politik Totalrevision des Alkoholgesetzes Vorschau auf die zweite Lesung im Ständerat Im Gespräch André Parsic, Präsident von SPIRITSUISSE International Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China: Auswirkungen auf den Spirituosenhandel Quiz Was wissen Sie über Ethanol? Zoll Neue Bestimmungen im Reiseverkehr – auch für alkoholische Getränke C2H5OH_D_2_2014.indd 1 10.11.14 | 15:00

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Das Magazin der EAV

Alkohol und PolitikTotalrevision des

Alkoholgesetzes

Vorschau auf die zweite

Lesung im Ständerat

Im Gespräch

André Parsic, Präsident von

SPIRITSUISSE

International

Freihandelsabkommen

zwischen der Schweiz und

China: Auswirkungen auf

den Spirituosenhandel

Quiz

Was wissen Sie über

Ethanol?

Zoll

Neue Bestimmungen im

Reiseverkehr – auch für

alkoholische Getränke

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Impressum

HerausgeberinEidgenössische Alkoholverwaltung (EAV)Länggassstrasse 35, CH-3000 Bern 9E-Mail: [email protected]

RedaktionKommunikation EAV/Yvonne Mäder-Bogorad

ÜbersetzungenSektion Sprachdienste EFD

VertriebBBL, Verkauf Bundespublikationen,CH-3003 Bern, Fax: 031 325 50 58Internetseite: www.bundespublikationen.admin.chE-Mail: [email protected].: 621.300.2/14D

Bestellen oder ändern Sie Ihr Abonnement online:Unter www.bundespublikationen.admin.ch können Sie mit der Artikel-Nummerden Antworttalon abrufen, diesen ohne grossen Aufwand ausfüllen und per E-Mail absenden.

Inhaltsverzeichnis

3 | «Prost!» und «Ganbei!»

4 | Zweite Lesung im Ständerat

6 | Warum ist die Ausbeutebesteuerung verfassungswidrig?

8 | Kantonale Alkoholpolitik: mehr Wirksamkeit durch Erfahrungsaustausch

10 | Steuerprivileg für Landwirte: Mythos und Realität

12 | «Nur gemeinsam kann man etwas bewegen»

14 | Ein Schweizer «Pflümli» in Schanghai?

18 | Neue Ansprechpartnerin für Werbefragen

20 | Praxisnahe Forschung für gute Qualität

24 | Corso di distillazione a Mezzana (TI)

25 | Mobile Brennereien bei der EAV mieten

26 | Was vergällt uns das Ethanol?

28 | Was wissen Sie über Ethanol?

30 | Erster Weltkrieg: Schnaps als Trostspender und Motivator

32 | Einfacher verzollen – schneller über die Grenze

34 | Antworten zum Quiz «Was wissen Sie über Ethanol?»

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Seit 2007 stossen die Piktogramme der chinesi-schen Designerin Yang Liu auf grosses internatio-nales Interesse. Yang Liu ist mit 13 Jahren vonBeijing nach Deutschland gekommen. Ihrebikulturellen Illustrationen sind im Internet weitverbreitet, sowohl auf Informations-Websites alsauch auf Social-Media-Plattformen. Der Erfolg istderart überwältigend, dass Yang Lius Piktogram-me mittlerweile als eine Art China-Knigge zumBasis-Survival-Kit jedes modernen westlichenManagers gehören, der mit dem Reich der Mitteeinträgliche Handelsbeziehungen aufbauen will.Die Stärke von Yang Lius Werken liegt in derenSchlichtheit. Die Künstlerin schafft es, zwei weitvoneinander entfernte Weltbilder mit nur ein paarschwarz-weissen Strichen, Punkten und Symbolenauf blauem (für Deutschland/den Westen) undrotem Grund (für China/den Orient) einandernäherzubringen. Sie geht dabei sehr geschicktnach dem Prinzip der Akzentuierung des Gegen-satzes vor. Je grösser der kulturelle Unterschiedjeweils ist, umso einfacher ist er zu erkennen undzu verstehen.Yang Liu nimmt zahlreiche Aspekte des sozialenLebens in Ost und West unter die Lupe: Von derAuffassung von Pünktlichkeit über die Art undWeise der Problemlösung bis zur Kunst desAnstehens in einer Warteschlange wird nichtsausgelassen. Oder fast nichts, denn der Umgangmit Alkohol ist leider nicht dabei. Oder nurindirekt, indem die Künstlerin auf einem Pikto-gramm den Lärmpegel eines europäischenRestaurants (kaum wahrnehmbares Raunen imHintergrund) mit demjenigen eines asiatischenSpeiselokals (etwa gleich viele Dezibel wie einDonnergrollen) vergleicht. Zur unterschiedlichenTrinkkultur gäbe es aber einiges zu zeichnen!So könnte man sich z. B. die Gegenüberstellungvon einem leeren und einem vollen Glas vorstel-len. Während in Westeuropa beim Trinken inGesellschaft meistens erst nachgeschenkt wird,wenn das Glas leer ist, muss in China das Glasimmer gefüllt sein. Weiter könnte man denGegensatz zwischen einer europäischen Bar undeinem chinesischen Restaurant beschreiben. ImWesten werden Spirituosen in der Regel zumAperitif mit Chips oder zum Dessert mit Kaffeeserviert; im Fernen Osten konsumiert man siewährend des Hauptgangs.

Auch über das Anstossen liesse sich ein auf-schlussreiches Piktogramm anfertigen. Nebenden westlichen Gesundheitswünschen («Prost!»,«Gesundheit!») stünde die chinesische Aufforde-rung, das Glas in einem Zug zu leeren («Gan-bei!»). Wenn sich Europäer zuprosten, heben sieihr Glas mit einer Hand in die Höhe und schauensich dabei direkt in die Augen. Chinesen hinge-gen fassen ihr Glas mit beiden Händen undachten darauf, dass sie es nicht höher als ihrGegenüber halten – als Zeichen des Respekts.Yang Lius Ansatz ist zwar sehr kreativ, doch stösster auch an Grenzen. Indem die Künstlerin vorallem die Gegensätze und Unterschiede betont,verleitet sie den Betrachter der Piktogrammedazu, die vielen Ähnlichkeiten, die zwischenAbend- und Morgenland durchaus bestehen, zuvergessen. Sowohl in Beijing als auch in Berlinoder Bern wird Alkohol in der Regel in einerAtmosphäre des geselligen Beisammenseinsgetrunken. Hier wie dort ist es schwierig, dieAufforderung zu ignorieren, sich doch noch einGläschen zu genehmigen. Auch der Qualität wirdsowohl in der Schweiz als auch in China grosseBedeutung beigemessen: entweder um dieeinheimische Spirituosenproduktion zu unterstüt-zen oder um Fälschungen vorzubeugen.China ist Ehrengast in dieser Ausgabe von«C2H5OH», weil das Freihandelsabkommen mitder Schweiz am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist.Ab Seite 14 werden die möglichen Auswirkungendes Abkommens auf den Spirituosenmarktbeschrieben. Das EAV-Herbstmagazin 2014enthält daneben u. a. auch Informationen zurTotalrevision des Alkoholgesetzes, zum steuerfrei-en Eigenbedarf an Spirituosen für Landwirte, zurangewandten Forschung von Agroscope und zuden verschiedenen Facetten von Ethanol.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme undanregende Lektüre.

Nicolas Rion,Leiter Kommunikation

Editorial

«Prost!» und «Ganbei!»

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Nach der ersten Beratung der Totalrevision desAlkoholgesetzes in beiden Räten im Jahr 2013verbleiben sieben Hauptdifferenzen (siehe Über-sicht auf Seite 5). Im Rahmen des Differenzbereini-gungsverfahrens, das seit Herbst 2013 läuft, tratdie WAK-S sechs Mal zu Beratungen zusammen.Falls der Ständerat der Mehrheit seiner vorberaten-den Kommission folgt, verbleiben noch dreiDifferenzen.

Die WAK-S stellt den Antrag, sich in vier Punktenden Beschlüssen des Nationalrats anzuschliessen:1. Beibehaltung des steuerfreien Eigenbedarfs an

Spirituosen für Landwirte (mehr dazu auf denSeiten 10 und 11);

2. Verzicht auf die Einführung eines Mindestpreisesfür den Verkauf von Alkohol;

3. Erfordernis eines Berufsattests im Brennwesen,um sich ins Ethanolregister eintragen zu lassen;

4. Verbot des Verkaufs von Alkohol an unbeauf-sichtigten Automaten.

Dagegen empfiehlt die Kommissionsmehrheit, aufdrei Abweichungen gegenüber dem Nationalrat zubeharren:1. Verzicht auf die Einführung der Ausbeutebe-

steuerung;2. Beibehaltung des Steuersatzes von 29 CHF

pro Liter reinen Alkohols;3. Alkoholverkaufsverbot in der Nacht im Detail-

handel.

DieMehrheit der Kommission fürWirtschaft und Abgaben des Stän-derats (WAK-S) beantragt die ersatzlose Streichung der Ausbeutebe-steuerung. Der Ständerat wird in derWintersession 2014 über diesenAntrag befinden.

Totalrevision des Alkoholgesetzes

Zweite Lesung im Ständerat

Im Mittelpunkt der Diskussionen steht weiterhinder Systementscheid bezüglich der Besteuerung. ImHerbst 2013 stellte die WAK-S fest, dass das vomStänderat vorgeschlagene und im Nationalrat abge-änderte System der Ausbeutebesteuerung inmehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung ver-stösst. Sie beauftragte deshalb die Verwaltung, inZusammenarbeit mit Fachleuten mögliche Alterna-tiven auszuarbeiten. Es wurden drei Vorschlägeausgearbeitet:– pauschale Abzüge für die bei der Herstellung,Verarbeitung, Abfüllung und Lagerung entstan-denen Verluste;

– Steuerermässigung für Stoffbesitzer (50 %Steuerermässigung auf bis zu 50 Liter reinenAlkohols);

– Gewährung von Finanzhilfen im Umfang von1 bis 2 Millionen Franken jährlich an die Schwei-zer Spirituosenbranche zur Erhöhung vonQualität und Nachhaltigkeit.

Anfang Sommer 2014 stimmte die WAK-S diesenAlternativen, die sich enger an die Verfassunghalten, noch zu; doch Mitte Oktober 2014 vollzogsie eine Kehrtwende. Die nationalrätliche Schwes-terkommission hatte nämlich inzwischen ihreformelle Zustimmung zum Rückkommen aufFragen, die nicht in der Differenzbereinigungstehen, verweigert.Nach einer Anhörung der Professoren RenéMatteotti und Rainer J. Schweizer beschloss dieWAK-S schliesslich mit 10 zu 2 Stimmen, demStänderat die ersatzlose Streichung der Ausbeute-besteuerung zu beantragen.Die Kommissionsmehrheit vertritt insbesondere dieAnsicht, dass die willkürliche Ungleichbehandlungvon Gewerbegenossen verfassungswidrig ist undsich Abweichungen von der Verfassung weder mitdem Umwelt- noch mit dem Landschaftsschutzrechtfertigen lassen (mehr dazu auf den Seiten 6und 7).Eine Kommissionsminderheit befürwortet weiterhindie Ausbeutebesteuerung. Sie schlägt eine Präzisie-

In der Frühjahrssession 2013fällte der Ständerat seineersten Beschlüsse zurTotalrevision des Alkoholge-setzes noch per Handerhe-ben. Seit 2014 wird nun aberauch in der kleinen Kammerelektronisch abgestimmt

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Beschlüsse Ständerat(erste Beratung)

Beschlüsse Nationalrat(erste Beratung)

Anträge Mehrheit WAK-S(Differenzbereinigung)

Besteuerung Die Ausbeutebesteuerung findetAnwendung auf ausschliesslichdurch Destillation gewonneneSpirituosen.

– Die Ausbeutebesteuerung findetAnwendung auf ausschliesslich durchDestillation aus Beeren-, Kern- undSteinobst gewonnene Spirituosen, dieaus in der Schweiz produzierten Früchtenhergestellt sind.

– Mittels Mazeration oder Umbrand imInland hergestellte Spirituosen werdenmit einer Steuerermässigung von 30 %begünstigt.

Die Ausbeutebesteuerung soll ersatzlosgestrichen werden. (Differenz zum National-rat)

Steuersatz Der ordentliche Steuersatzbeträgt wie bisher 29 CHF / L. r. A.

Der ordentliche Steuersatz beträgt32 CHF / L. r. A.

Der ordentliche Steuersatz beträgt wiebisher 29 CHF / L. r. A. (Differenz zumNationalrat)

Eigenbedarf fürLandwirte

Kein steuerfreier Eigenbedarf für Landwirte. – Von der Steuer befreit sind Spirituosenaus Eigengewächs oder selbstgesammeltem inländischemWildge-wächs, die von Landwirten für ihrenEigengebrauch in Haushalt undLandwirtschaftsbetrieb verwendetwerden.

– Landwirte können ihre für denEigenbedarf angelegten Spirituosenvorrä-te steuerfrei behalten.

Der heutige steuerfreie Eigenbedarf fürLandwirte soll beibehalten werden.(Zustimmung zum Nationalrat imGrundsatz, Differenz in der Ausgestaltung)

Grundausbildung Der Eintrag in das Ethanolregistererfolgt für Inhaber eineraltrechtlichen Konzession nichtautomatisch und ist an keineBedingungen geknüpft.

In das Ethanolregister wird eingetragen,wer eine altrechtliche Konzession hatte, sichnach Artikel 4 gemeldet, das 18. Altersjahrvollendet und erfolgreich eine Grundausbil-dung im Brennwesen absolviert hat.

Wer Spirituosen herstellen will, muss das18. Jahr vollendet haben und über einBerufsattest verfügen, das eine erfolgreicheGrundausbildung im Brennwesenbescheinigt. Der Bundesrat regelt dieAnforderungen an die Grundausbildungund an die Institutionen, die Kurse imBrennwesen anbieten sowie den Inhalt unddie Form der Berufsatteste. Der Bund kannAusbildungs- und Weiterbildungsprojekteim Brennwesen durch Beiträge unterstüt-zen. (Zustimmung zum Nationalrat imGrundsatz, Differenz in der Ausgestaltung)

Mindestpreis Der Bundesrat soll für den Verkauf vonAlkohol einen alkoholgehaltabhängigenMindestpreis festlegen.

Kein Mindestpreis für den Verkauf vonAlkohol.

Auf die Einführung eines Mindestpreises fürden Verkauf von Alkohol soll verzichtetwerden. (Zustimmung zum Nationalrat)

Alkoholverkaufsverbotin der Nacht

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr soll imDetailhandel der Verkauf vonAlkohol verboten werden.

Kein Verkaufsverbot in der Nacht imDetailhandel.

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr soll imDetailhandel der Verkauf von Alkoholverboten werden. (Differenz zumNationalrat)

Verbot des Verkaufs vonAlkohol an Automaten

Die Abgabe alkoholischer Getränke durchAutomaten ist zugelassen, Voraussetzungist die Einhaltung der Abgabealter.

Die Abgabe alkoholischer Getränke durchunbeaufsichtigte Automaten ist verboten.

Die Abgabe alkoholischer Getränke durchunbeaufsichtigte Automaten ist gemässBeschluss des Nationalrats verboten.(Zustimmung zum Nationalrat)

rung des Systems in dem Sinne vor, dass nur Brändeaus in der Schweiz ökologisch produziertenFrüchten von dieser Steuererleichterung profitierensollen. Schliesslich soll der Bundesrat alle fünf Jahredie Ausbeutebesteuerung auf ihre Wirkung und

Notwendigkeit überprüfen.Der Ständerat wird die Anträge der WAK-S in derWintersession 2014 behandeln.

Nicolas Rion

Übersicht über die wichtigsten Differenzen zwischen den beiden Räten und die Vorschläge der WAK-S,die in der Wintersession 2014 vom Ständerat behandelt werden.

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Funktionsweise der modifiziertenAusbeutebesteuerungDie Ausbeutebesteuerung ist ein alternativesBesteuerungskonzept. Es soll ausschliesslich aufdie inländischen Hersteller Anwendung finden.Beim System der Ausbeutebesteuerung erfolgtdie Veranlagung nicht nach der amtlich festge-stellten Menge des effektiv produzierten reinenAlkohols, sondern nach der zu verarbeitendenRohstoffmenge und der zu erwartenden Ausbeu-te. Als Basis für die Besteuerung dient somit nichtdas Endprodukt (Anzahl Liter reinen Alkohols),sondern der Ausgangs- bzw. der Rohstoff. DieBehörde multipliziert die Menge des gemeldetenRohstoffs mit einem sogenannten Ausbeutesatz.Das Ergebnis entspricht einer pauschalisiertenSchätzung des hergestellten Alkohols und dientals Grundlage für die Besteuerung.

Beispiel:Hersteller X meldet der Behörde 1000 kg Kirschen,die er zu Spirituosen verarbeiten will.Die Behörde multipliziert diese Menge mit dem fürKirschen geltenden Ausbeutesatz von z. B. 5 Prozentund erhält mit 50 Litern reinen Alkohols (L.r.A.) dieMenge, die dem Hersteller X schliesslich zur Besteue-rung in Rechnung gestellt wird.Der Hersteller bezahlt somit den um 30 Prozentreduzierten Steuersatz von CHF 20.30/L.r.A. (stattder heute geltenden CHF 29/L.r.A.) auf den (behörd-lich geschätzten) 50 L.r.A. – unabhängig davon, ob ermit den 1000 kg Kirschen effektiv mehr oderweniger Alkohol produziert.

Im Zusammenhangmit der Totalrevision des Alkoholgesetzes wurdeaus der Mitte der eidgenössischen Räte das Thema der Ausbeutebe-steuerung in die Diskussion eingebracht. Der Ständerat hiess diesesBesteuerungssystem als Erstrat in der Frühjahrssession 2013 gut. DerNationalrat sprach sich in der Herbstsession 2013 ebenfalls grundsätz-lich für eine – allerdings modifizierte – Ausbeutebesteuerung aus. ImRahmen der Differenzbereinigung steht nun eine weitereModifizie-rung zur Debatte. Bevor auf verfassungsrechtliche Fragen zur neuvorgeschlagenen Version eingegangenwird, soll erläutert werden,wie diese Besteuerung funktioniert undwelche Auswirkungen sie inder Praxis hat.

Totalrevision des Alkoholgesetzes

Warum ist die Ausbeutebesteuerungverfassungswidrig?

Auswirkungen der Ausbeutebesteuerungin der PraxisUm die möglichen Auswirkungen der Ausbeute-besteuerung abzuschätzen, hat die EAV – amBeispiel der Kirschen – alle tatsächlich von denGewerbeproduzenten erzielten und gemeldetenAusbeuten der letzten fünf Brennjahre eruiert.Die Zahlen zeigen, dass die Ausbeuten allein beider Verarbeitung von inländischen Kirschenmassiv variieren. In Prozenten der verbrauchtenKirschen ausgedrückt, bewegt sich die Ausbeutezwischen 2,2 Prozent und 9,4 Prozent.Mit anderen Worten: Die einen Hersteller erzielenaus 1000 kg inländischer Kirschen bloss 22 L.r.A.,andere hingegen mehr als vier Mal so viel,nämlich 94 L.r.A.Wird die Alkoholsteuer nach dem System derAusbeutebesteuerung in der modifiziertenFassung konsequent erhoben, spielt die tatsäch-lich produzierte Menge reinen Alkohols keineRolle. Massgebend ist allein die von den Behördenaufgrund der gemeldeten Rohstoffmengeerfolgte Schätzung, und zwar völlig unabhängigvon der effektiv erzielten Menge reinen Alkohols.Wird bei Kirschen z. B. von einem Durchschnitts-ausbeutesatz von 5 Prozent, d. h. 50 L.r.A. pro1000 kg inländischer Kirschen, ausgegangen undwird die Steuer auf der Grundausbeute um 30Prozent gegenüber der Normalbesteuerung(Annahme: CHF 29/L.r.A. gemäss geltendemRecht und Vorschlag Bundesrat/Beschluss Stände-rat) gesenkt, dann hat jeder Hersteller unabhän-gig davon, wie viele L.r.A. er aus 1000 kg Kirschen

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tatsächlich herstellt, eine Alkoholsteuer vonCHF 1015 zu entrichten. Daraus resultierenenorme steuerliche Belastungsunterschiedezwischen den einzelnen Herstellern: Der Herstel-ler, der bloss 22 L.r.A. aus 1000 kg Kirschenproduziert, wird mit einer Spirituosensteuer vonsage und schreibe CHF 46.14 pro L.r.A. belastet,während derjenige, welcher 75 L.r.A. produziert,pro L.r.A. gerade mal CHF 13.50 bezahlen muss.

Willkürliche Ungleichbehandlung vonGewerbegenossenEs ist offensichtlich, dass die aufgezeigte Wirkungder Ausbeutebesteuerung einen schweren Eingriffin die Gleichmässigkeit der Besteuerung und dieGleichbehandlung der Gewerbegenossendarstellt. Die Befürworter der modifiziertenAusbeutebesteuerung argumentieren, dass sichdieser Eingriff rechtfertigen lasse. Mit der Ausbeu-tebesteuerung hätten die Hersteller einen Anreiz,sowohl qualitativ möglichst hochwertige Rohstof-fe zu verwenden als auch diese technisch mög-lichst effizient zu verwerten. Diese Argumentationverkennt jedoch, dass die Qualität der produzier-ten Spirituosen nicht nur von der Beschaffenheitder verwendeten Rohstoffe, sondern auch vomBrennvorgang abhängig ist. Die Produktion vonqualitativ hochstehenden Spirituosen erfordert

eine schonende Destillation und eine sorgfältigeVor- und Nachlaufabtrennung. Setzt ein Herstellerin erster Linie auf Qualität, wird der Mittellauf –also die für die Besteuerung relevante Menge –tendenziell eher gering ausfallen und entspre-chend wenig oder keine steuerbegünstigteÜberausbeute bringen. Von der Ausbeutebesteu-erung profitiert demnach, wer überdurchschnittli-che Ausbeuten erzielt. Auf einen Nenner gebrachtheisst dies: Die Ausbeutebesteuerung belohnt,wer Masse produziert, und bestraft, wer aufQualität setzt. Die sich durch den abnehmendenTarifverlauf ergebenden Ungleichheiten lassensich damit in keiner Weise – auch nicht mitUmwelt- und Landschaftsüberlegungen – ver-nünftig erklären. Im Gegenteil: Sie torpedierendas angestrebte Ziel, nämlich die Qualitätsförde-rung. Die Ausbeutebesteuerung führt damit zueiner willkürlichen Ungleichbehandlung derGewerbegenossen und zu einer krassen Verlet-zung des Grundsatzes der rechtsgleichenBesteuerung. Sie ist schlicht verfassungswidrig.

Prof. Dr. René Matteotti, LL.M., Rechtsanwalt,Ordinarius für Schweizerisches, Europäisches

und Internationales Steuerrechtan der Universität Zürich und Konsulent

bei Baker & McKenzie, Zürich

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Steuer je Liter r.A. auf der Basis der Ausbeutebesteuerung bei einem Ausbeutesatz von 5%

Steuer je Liter r.A. auf der Basis der normalen Besteuerung

Aus 1000 kg Kirschen hergestellte Spirituosen in Liter r.A.

Besteu

erun

gjeLiterr.A.inCHF

Grundausbeute Überausbeute

Steuerverlauf am Beispiel der Kirschen

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Ein Verbot von Alkoholwerbung an Sportveran-staltungen, eine Einschränkung der Verkaufszei-ten für alkoholische Getränke oder die Schaffungvon Ausnüchterungszellen – dies sind nur einigeder aktuell diskutierten alkoholpolitischen Fragen,über welche die Kantone eigenständig bestim-men. Der Bund regelt lediglich die Erhebung derVerbrauchssteuern auf Spirituosen und Bier, gibteinen gesetzlichen Rahmen für Werbung undHandel vor und unterstützt die Kantone bei ihrenMassnahmen zur Alkoholprävention und Sucht-bekämpfung.

Ähnliche Probleme, unterschiedlicheMassnahmenDie Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanto-nen basiert auf dem föderalistischen Subsidiari-tätsprinzip, gemäss dem lokale Probleme auflokaler Ebene gelöst werden. Viele Problemetreten jedoch heute nicht mehr nur regional auf.Globalisierung und Internet sorgen dafür, dass dieneuen Konsumtendenzen vor den Kantonsgren-zen nicht Halt machen und die Kantone folglichauch auf dem Gebiet der Alkoholprävention undSuchtbekämpfung mit ähnlichen Problemenkämpfen. Es erstaunt deshalb nicht, dass diegesetzlichen Bestimmungen der Kantone immer

Die Kantone sind die wichtigsten Partner des Bundes im Vollzug desBundesrechts. Im Bereich des Alkohols verfügen sie über weitreichen-de Zuständigkeiten in der Verhältnis- und der Verhaltensprävention.Erfolgreiche Regelungen und Konzepte einzelner Kantonewerdenhäufig von anderen Kantonen übernommen, allerdings oft in einerden spezifischen lokalen Bedürfnissen angepassten Form.

Alkoholpolitik

Kantonale Alkoholpolitik: mehrWirksamkeit durch Erfahrungsaustausch

ähnlicher werden, auch wenn es in der konkretenAusgestaltung lokale Unterschiede gibt:– Der Kanton Genf verbietet den Verkauf vonalkoholischen Getränken zwischen 21 und7 Uhr. Der Kanton Waadt sieht im Rahmen derRevision des entsprechenden kantonalenGesetzes ein Verkaufsverbot für alkoholischeGetränke zwischen 20 und 6 Uhr vor – Wein istallerdings von diesem Verbot ausgenommen. InLausanne müssen seit Anfang September 2013die Läden, die Alkohol verkaufen, freitags undsamstags bereits um20 Uhr schliessen. Die SBB haben sich dieserRegelung angeschlossen, und seit dem1. März 2014 dürfen in Lausanne auch dieBahnhofgeschäfte freitags und samstagsnach 20 Uhr keine alkoholischen Getränkemehr verkaufen.

– Der Sirupartikel ist in 22 Kantonen in Kraft,d. h., nur gerade in vier Kantonen ist noch nichtvorgeschrieben, dass in Gastgewerbebetriebenmindestens ein alkoholfreies Getränk billigerangeboten werden muss als das kostengüns-tigste alkoholische Getränk. Die Umsetzung desSirupartikels ist jedoch kantonal unterschied-lich: Eine Restaurantkette, die in der ganzenSchweiz tätig ist, muss entsprechend für jedenKanton individuelle Getränkekarten herstellen.So gilt im Kanton Basel-Landschaft die Rege-lung, dass mindestens 2 alkoholfreie Kaltge-tränke billiger sein müssen als das billigstealkoholische Getränk gleicher Menge. DerKanton Jura schreibt vor, dass mindestens3 alkoholfreie Getränke – darunter ein Mineral-wasser und ein Fruchtsaft – billiger sein müssenals das billigste nicht gebrannte alkoholischeGetränk gleicher Menge.

Erfahrungs- und WissensaustauschUm die Herausforderungen besser bewältigen zukönnen, arbeiten die Kantone vermehrt zusam-men. So können sie ihre Erfahrungen austauschen

Die Kantone tauschen sichregelmässig über ihreMassnahmen und Projektebezüglich Alkoholpräventionaus.

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und gegenseitig davon profitieren. Dieser Aus-tausch zwischen den Kantonen wird auch vomBund unterstützt. Mit dem Nationalen ProgrammAlkohol (NPA), an dem sich die Kantone orientie-ren können, setzt sich der Bund u. a. für dieStärkung des Jugendschutzes ein, informiert dieÖffentlichkeit über die Folgen des problemati-schen Alkoholkonsums und hat ein nationalesSystem für die Finanzierung von Alkoholpräventi-onsprojekten aufgebaut. Im Rahmen des NPAwird auch die institutionelle Zusammenarbeitzwischen Bund und Kantonen gefördert.Eine wichtige Plattform für den interkantonalenAustausch sind die KAP-Tagungen (KAP = Kanto-nale Aktionspläne Alkohol), welche die Eidgenös-sische Kommission für Alkoholfragen (EKAL) inZusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ge-sundheit und der EAV seit 2004 jährlich durch-führt. Zielgruppe der KAP-Tagungen sind alleFachleute, die sich in den verschiedenen kantona-len Direktionen mit alkoholpolitischen Fragenbeschäftigen. Die EAV organisiert ihrerseitszweimal jährlich Treffen mit ihren kantonalenPartnern in Sachen Handel mit Alkohol. Damitfördert sie den Dialog zwischen Bund undKantonen sowie den Kantonen unter sich.Die Tendenz zu vermehrter Zusammenarbeitzwischen den Kantonen ist erfreulich. Je mehrbewährte Massnahmen einzelner Kantone vonanderen Kantonen übernommen werden, destoeffizienter und kostengünstiger können proble-matischer Alkoholkonsum und seine negativenFolgen vermindert werden. Ein gutes Beispieldafür sind die von drei interkantonalen Konferen-zen (KKJPD, SODK, GDK) verabschiedetenEmpfehlungen für den Jugendschutz an Veran-staltungen (vgl. «C2H5OH», 2/2013).

Nicolas Rion / Ruth Widmer

Beispiele aktueller alkoholpolitischer Vorstösseund Massnahmen (Stand 1. September 2014)

TestkäufeIm Kanton Solothurn verfügt die Polizei seit dem1. Januar 2014 über die rechtliche Grundlage zurDurchführung von Alkoholtestkäufen. FehlbaresVerkaufspersonal wird angezeigt und gebüsst.

AusnüchterungszellenDer Grosse Rat des Kantons Bern hat am10. Juni 2014 mit 108 zu 40 Stimmen entschieden,Ausnüchterungsstellen einrichten zu lassen.Ende August hat der Zürcher Gemeinderat mit einerknappen Mehrheit (59 zu 56 Stimmen) demdefinitiven Betrieb der Zentralen Ausnüchterungs-und Betreuungsstelle («Hotel Suff») zugestimmt.Das letzte Wort hat die Stimmbevölkerung am30. November 2014.Der Staatsrat des Kantons Freiburg ist daran, einenBericht auszuarbeiten, der die mögliche Schaffungvon Ausnüchterungszellen für Personen, die unterAlkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehen,untersucht.

RayonverbotIm Kanton Luzern wurde eine Motion für dieEinführung von Rayonverboten Ende Mai 2014 voneiner Mehrheit des Parlaments abgelehnt. Ziel derMotion war es, Gebiete wie z. B. den Bahnhof- undden Europaplatz in Luzern zu Zonen zu erklären, indenen der Alkoholkonsum, der Verkauf und das offe-ne Mitführen von Alkohol unter Androhung einerBusse verboten sind.

WerbeverbotDie kantonale Volksinitiative des Blauen Kreuzes«Keine Werbung für alkoholische Getränke aufSportplätzen sowie an Sportveranstaltungen imKanton Zürich» wurde am 18. Mai 2014 von denZürcher Stimmenden abgelehnt.

Weitere Informationen:www.alkohol.bag.admin.chwww.fachverbandsucht.chwww.gdk-cds.chwww.grea.ch

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Bauern müssen für die Spirituosen, die sie auseigenen Rohstoffen herstellen und ausschliesslichfür den Eigenbedarf verwenden, grundsätzlichkeine Steuern bezahlen. Die Anzahl Liter reinenAlkohols (L.r.A.), die ein landwirtschaftlicherBetrieb pro Jahr tatsächlich steuerfrei verbrauchendarf, wird von der EAV für jeden einzelnen Betriebindividuell berechnet. Die maximale Mengebeträgt 45 L.r.A. pro Brennjahr.

Warum werden Landwirte steuerlichbevorzugt?Im Jahr 1923 lehnten die Schweizer Stimmberech-tigten eine alkoholpolitische Verfassungsvorlageab, die – im Gegensatz zur ersten Alkoholordnungaus den 1880er-Jahren – auch die Besteuerung vonWein-, Obst- und Beerenbrand beinhaltete. DieVorlage wurde u. a. auch deshalb verworfen, weilsie alle Branntweinproduzenten gleich behandelteund eine starke Einschränkung des Brennens fürden Eigenbedarf in der Landwirtschaft vorsah. Umdie nächste Vorlage nicht zu gefährden, wurde einRecht der Landwirte auf steuerfreien Eigenbedarfin den Verfassungsentwurf aufgenommen – unddie Vorlage wurde 1930 von den Stimmbürgerngutgeheissen. In der Folge wurde auf der Basis desneuen Artikels 32bis der Bundesverfassung einneues Alkoholgesetz ausgearbeitet. Dieses Gesetztrat 1932 in Kraft und ist bis heute gültig.Das landwirtschaftliche Steuerprivileg wurdedamals u. a. damit begründet, dass die Bauernihren Schnaps seit jeher auch in der Tiermedizineinsetzten. Wegen der grossen Vielfalt an wirksa-meren anderen Medikamenten hat der Einsatz vonSchnaps zur Behandlung der Tiere heute an Bedeu-tung verloren. Ganz verschwunden ist der Eigen-brand aus der Tiermedizin jedoch nicht. BeiBlähungen und zur Beruhigung nach dem Abkal-ben wird den Kühen auch heute noch oft einKaffee-Schnaps-Gemisch (1 Liter Kaffee, ½ LiterSchnaps) eingeflösst. In geringen Mengen wirdEigenbrand auch äusserlich angewendet, z.B. zum

Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes ist u. a. auch dersteuerfreie Eigenbedarf für Landwirte Gegenstand von Diskussionen.Seit 1932 ist dieses Steuerprivileg im Alkoholgesetz verankert. Wieist diese gesetzliche Regelung entstanden, undwas bedeutet siekonkret? Dürfen die Landwirte tatsächlich pro Brennjahr und Kuheinen Liter Selbstgebrannten steuerfrei konsumieren?

Alkoholpolitik

Steuerprivileg für Landwirte:Mythos und Realität

Kühlen von entzündeten Geschwülsten oder imFalle von Muskel- und Gelenkschmerzen. EinigeLandwirte brauchen den Schnaps auch zumDesinfizieren der Zitzen vor einer Milchprobenent-nahme für milchbakteriologische Untersuchungen.

Wie wird der steuerfreie Eigenbedarf fürLandwirte berechnet?Bis ins Jahr 2002 war die Berechnung der Eigen-bedarfsmenge neben der landwirtschaftlichenNutzfläche und der Anzahl ständig im Betriebtätiger Personen denn auch an die AnzahlNutztiere gebunden. Unterschieden wurdezwischen Grossvieheinheiten (also Kühen,Zuchtstieren ab 2 Jahren sowie Pferden undMaultieren ab 3 Jahren) und Kleinvieh. DasKleinvieh wurde für die Berechnung des Eigenbe-darfs in Grossvieheinheiten (GVE) umgerechnet.So zählten z. B. 5 Kälber (bis 6 Monate) oderZuchtschafe (älter als 1 Jahr), 4 Ziegen, 2 Mast-schweine oder junge Pferde oder Maultiere(jünger als 1 Jahr) als je eine GVE. Pro GVEwurde den Landwirten 1 Liter reinen Alkoholsals steuerfreier Eigenbedarf zugestanden.Um die Berechnung des Eigenbedarfs zu vereinfa-chen und weil die Voraussetzungen für dieBerücksichtigung der Grossvieheinheiten austiermedizinischer Sicht nicht mehr gegeben waren,wurde auf den 1. Juli 2002 ein neues Berech-nungssystem eingeführt. Zusätzlich zur landwirt-schaftlichen Nutzfläche und zur Anzahl ständig imBetrieb tätiger Personen wird seit 2002 anstelle derNutztiere die Anzahl Hochstammbäume erfasst.Als Basis für die Berechnung dienen heute ausser-dem die landwirtschaftlichen Betriebsdaten desBundesamts für Landwirtschaft (BLW).

Wann müssen Landwirte ihrenEigenbrand versteuern?Produziert z. B. ein Bauer mit einem Eigenbedarfs-kontingent von 15 L.r.A. in einem guten Brenn-jahr 20 L.r.A., fallen noch keine Steuern an.

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Produktion und Lagerung des Schnapses sindsteuerfrei. Erst wenn er in einem Jahr mehr als15 L.r.A. verbraucht, muss er auf der über diesteuerfreie Höchstmenge hinaus verwendetenMenge pro L.r.A. 29 CHF Steuern bezahlen. DieseSteuerforderung entsteht auch für jeden Liter,den er verkauft oder verschenkt – also auch dann,wenn er seinen Eigenbedarf noch nicht ausge-schöpft hat. Der jährliche Eigenbedarf ist nicht aufdas kommende Jahr übertragbar: Verbraucht derBauer in seinem Betrieb – unabhängig davon, obfür Mensch oder Tier – in einem Jahr nur 10 dererlaubten 15 L.r.A., heisst dies nicht, dass er imkommenden Jahr 20 L.r.A. verbrauchen darf.Denaturierten Alkohol dürfen die Landwirte inunbegrenzter Menge steuerfrei verbrauchen.

Wie haben sich Produktionund Verbrauch entwickelt?In den letzten Jahren ging die Zahl der registriertenlandwirtschaftlichen Spirituosenhersteller markantzurück: von 67 084 im Jahr 1996 auf 46 974 imJahr 2013. Die Menge an Kernobst- und Spezialitä-tenbränden, die von den Landwirten selber oder inderen Auftrag gebrannt wurde, sank von durch-schnittlich 11 790 L.r.A./pro Jahr in den Brennjah-ren 1984/85–1989/90 auf durchschnittlich3328 L.r.A./pro Jahr im Zeitraum von 2008/09–2012/13. Auch die Eigenbedarfskontingentewerden heute von den wenigsten Bauern ausge-schöpft – durchschnittlich nur noch zu etwa

20 Prozent. Der von den Landwirten gemeldeteVerbrauch sank in den letzten Jahren um rundeinen Drittel: von 365 241 L.r.A. im Brennjahr2003/04 auf 231 003 L.r.A. im Brennjahr 2012/13.Beim Vorrat ist in der gleichen Zeitspanne ein ähnli-cher Rückgang festzustellen: Die gemeldetenVorräte sanken nämlich von 1 222 894 L.r.A. auf955 819 L.r.A.

Wie sieht die Zukunft dessteuerfreien Eigenbedarfs aus?In seiner Botschaft zur Totalrevision des Alkohol-gesetzes hatte der Bundesrat die Abschaffung deslandwirtschaftlichen Steuerprivilegs vorgesehen.Während der Ständerat anlässlich der Erstbera-tung der Totalrevision des Alkoholgesetzes in derFrühjahrssession 2013 den bundesrätlichenEntwurf unterstützte, sprach sich der Nationalratals Zweitrat in der Herbstsession 2013 für dieBeibehaltung der aktuellen Regelung aus. ImRahmen des parlamentarischen Differenzbereini-gungsverfahrens hat sich auch die ständerätlicheKommission für Wirtschaft und Abgaben an ihrerSitzung vom 30. Juni 2014 für die Beibehaltungdes landwirtschaftlichen Steuerprivilegs ausge-sprochen. Die Zweitberatung der Totalrevisionwird im Ständerat in der Wintersession 2014stattfinden.

Ruth Widmer

Auch Schafe, Esel undanderes Kleinvieh wurdenfrüher bei der Berechnungdes steuerfreien Eigenbe-darfs berücksichtigt. Heutespielt die Anzahl Tiere bei derBerechnung keine Rollemehr.

1 Literreiner Alkohol

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«C2H5OH»: Sie haben das Präsidium von SPIRIT-SUISSE vor zwei Jahren übernommen. Was ist IhreZwischenbilanz?André Parsic: Es war und ist eine sehr interessanteund intensive Zeit. Dieses neue Aufgabenfeld hatmeine tägliche Arbeit bereichert, weil ich vielNeues kennengelernt habe. Vor allem die Alko-holgesetzesrevision hält mich ziemlich auf Trab.

SPIRITSUISSE vereint einheimische Firmen undFilialen von ausländischen Unternehmen. Gibt esmanchmal Zielkonflikte?Wir sind ein ziemlich kleiner Verband. Transparenzund Einbindung aller Mitglieder in strategischeEntscheidungen des Verbands sind oberste Ziele.Dies ist eine unserer Stärken, die von den Mitglie-dern sehr geschätzt wird. Da wir alle uns 4 bis5 Mal pro Jahr treffen und unser Sekretariat eineoffene Informationspolitik führt, haben wireigentlich fast keine Konflikte. Falls es docheinmal solche gibt, diskutieren wir sie gemeinsam.Bis jetzt haben wir immer einen guten Konsensgefunden.

Sie vertreten knapp 60 Prozent des SchweizerSpirituosenmarkts. Gibt es Bestrebungen, diesenAnteil zu erhöhen?Wir nehmen gerne neue Mitglieder auf und tundies auch. Wir arbeiten auch mit anderen Bran-chenverbänden zusammen. Erfreulich ist zusehen, dass die Bedeutung von Kooperation undKommunikation innerhalb der Branchenverbändeim alkoholischen Segment zugenommen hat.Vielleicht kam und kommt man wegen derAlkoholgesetzesrevision zur Einsicht, dass mannur gemeinsam etwas bewegen kann. Ich bin eingrosser Befürworter solcher Kooperationen, weilsie viel Zeit und Energie sparen.

SPIRITSUISSE hat einen eigenen Verhaltenskodex.Können Sie ein paar konkrete Beispiele dafürnennen, wie Sie den Kodex umsetzen?Im Jahre 2012 lancierten wir die kostenlosemobile Applikation SpiritTest. Sie erlaubt es, den

André Parsic, Geschäftsführer der Dettling &Marmot AG, ist seit 2012Präsident von SPIRITSUISSE. Im Interviewmit «C2H5OH» spricht AndréParsic u. a. über die Rolle des Verbands als Verfechter eines massvollenSpirituosenkonsums.

Im Gespräch

«Nur gemeinsam kann manetwas bewegen»

Alkoholgehalt im Blut zu messen, und zeigt an,ob jemand fahrtauglich ist oder nicht. Auf demDisplay erscheint eine Grafik, die den Verlauf desBlutalkoholgehalts auf einer Zeitachse aufzeigtund den Abbau im Organismus simuliert. So kanndem übermässigen Konsum wirksamer vorge-beugt werden.Zum Lancierungstag der Applikation riefen wirden sogenannten «Responsible Day» ins Leben.Am 22. Mai dieses Jahres stellten wir schweizweitin gastronomischen Stätten die ApplikationKunden und Konsumenten vor. Die Reaktion wardurchwegs positiv, und ich bin sehr erfreut, dasswir als Verband einen nützlichen Beitrag zurPrävention leisten können.Im Allgemeinen lanciert SPIRITSUISSE immerwieder Präventionskampagnen. Im Jahre 2007haben wir z. B. ein Aufklärungsvideo für Ver-kaufspersonal gedreht und dieses an alle relevan-ten Verkaufsstellen der Schweiz versandt. ImVideo geht es darum, dass Spirituosen nicht anMinderjährige verkauft werden dürfen.Mir ist bewusst, dass die Reichweite unsererKampagnen wegen finanzieller Einschränkungennicht riesengross sein kann. Aber unser Verhal-tenskodex steht nicht nur auf dem Papier, son-dern wir leben ihn auch. Es ist uns ein sehrwichtiges Anliegen, der Bevölkerung aufzuzeigen,dass nur ein massvoller Genuss von alkoholischenGetränken sinnvoll ist.

SPIRITSUISSE hat sich immer wieder von Produk-ten distanziert (z. B. Brause-Pulver-Alcopops oderSt.-Sin-Bonbons). Wo liegt die Grenze desZumutbaren?Jedes Genussmittel birgt auch Risiken, die mannicht zusätzlich mit zwielichtigen Produkten undmarktschreierischen Aussagen beschönigen darf.Wir stehen für massvollen Genuss und wollennicht Umsatz lediglich um des Umsatzes willengenerieren. Das schadet längerfristig nur unsererBranche.

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Der Spirituosenkonsum ist in der Schweiz leichtsinkend. Wo sehen Sie Wachstumspotenzial?Vor allem im Bereich der Premiumspirituosen. Diemeisten von uns konsumieren eher wenigerAlkohol und achten mehr auf die Qualität. Auchdas ist eine Tendenz zum massvollen Genuss. Einanderer Bereich, der momentan stark amWach-sen ist, sind aromatisierte Getränke auf Wein-oder Schaumweinbasis (Hugo, Aperol, Gespritzterusw.).

In welchen Bereichen könnten Sie sich einekonstruktive Zusammenarbeit mit Präventionsor-ganisationen vorstellen?Alles, was mit Aufklärungsarbeit zusammen-hängt, ist für uns sinnvoll. Hier sind wir sehr gernebereit, unseren Beitrag zu leisten. Wir sind aber

gegen Kampagnen, die den Genuss von Alkoholverteufeln und polemisieren. Es gibt genügendBeispiele, die zeigen, dass eine solche Haltung dieGefahrengruppen eher mobilisiert und sie nichtabschreckt.

Besteht bei SPIRITSUISSE eine Vernetzung mitinternationalen Branchenorganisationen?Ja, wir sind seit Neuestem Mitglied vonspiritsEUROPE und haben wie der SchweizerischeSpirituosenverband einen Beobachterstatus inne.Ansonsten sind wir international gut vernetzt,weil unserem Verband verschiedene global tätigeUnternehmen angehören.

Das Interview wurde im August 2014schriftlich geführt.

SPIRITSUISSEDer Verband SPIRITSUISSE – bis Ende März 2010unter dem Namen Schweizerische Vereinigung derMarkenspirituosen (SVM) bekannt – umfasst nebenzehn grossen einheimischen Firmen auch SchweizerFilialen von ausländischen Unternehmen. DieMitglieder von SPIRITSUISSE vertreiben mehr als dieHälfte aller Spirituosen in der Schweiz. Ziel vonSPIRITSUISSE ist die Förderung von gesetzlichenGrundlagen, welche die Legitimität der Spirituosenanerkennen und für gleiche Wettbewerbsbedingun-gen für die Anbieter von alkoholischen Getränkensorgen. Der Verband beteiligt sich an der politischenDebatte, vor allem über Aspekte der Besteuerungoder der Werbung. SPIRITSUISSE setzt sich für einenmassvollen Konsum und pädagogische Präventions-massnahmen ein.Weitere Informationen: www.spiritsuisse.ch

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Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen derSchweiz und China verbessert den gegenseitigenMarktzugang für Waren und Dienstleistungen.Zusammen mit dem dazugehörigen Arbeitsab-kommen trägt es zur nachhaltigen Entwicklungbei und fördert die Zusammenarbeit zwischen derSchweiz und China. Mit dem FHA werden dieZölle – in China z. T. mit Übergangsfristen – aufdem grössten Teil des bilateralen Handels vollstän-dig oder teilweise abgebaut. Die Schweiz ist (nachIsland) erst das zweite europäische Land, das mitChina ein FHA abgeschlossen hat – selbst die EUund die USA haben noch kein solches Abkommenmit China vereinbart. Neben dem EFTA-Überein-kommen und dem FHA mit der EU verfügt dieSchweiz heute über ein Netz von 28 FHA mit 38Partnern ausserhalb der EU; und es werdenlaufend neue FHA ausgehandelt.

China: einer der wichtigsten Handelspartnerder SchweizAllein seit dem Jahr 2000 sind die Exporte aus derSchweiz nach China wertmässig auf das Sechsfa-che (2013: Fr. 8,8 Mrd.) und die Importe aus

Am 1. Juli 2014 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Schweize-rischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik China in Kraftgetreten. Was heisst das konkret für den Schweizer Aussenhandel –insbesondere für den Import von Spirituosen aus China und für denExport von Spirituosen nach China?Welche neuen Chancen bietensich für die Schweizer Spirituosen?

International

Ein Schweizer «Pflümli» in Schanghai?

China in die Schweiz auf das Fünffache (2013:Fr. 11,4 Mrd.) gestiegen. Zum Vergleich: Im selbenZeitraum wuchsen die Gesamtexporte bzw.-importe der Schweiz auf nur rund je das Andert-halbfache. China ist der grösste Abnehmer vonSchweizer Industrieprodukten in ganz Asien. Ammeisten exportierten im Jahr 2013 die Pharma-und die Chemieindustrie, die Sparte Präzisions-instrumente, Uhren und Bijouterie sowie dieMaschinen-, Apparate- und Elektronikindustrie.Der Agrarsektor spielt im Vergleich mit denführenden Schweizer Exportbranchen einemarginale Rolle: 2013 exportierte die Schweizlandwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von71,9 Mio. Schweizer Franken in die Volksrepublik,was 0,8 Prozent aller Schweizer Ausfuhren nachChina entspricht.

Import und Export von SpirituosenSowohl betreffend den Import als auch betreffendden Export machen die Spirituosen einen ver-schwindend kleinen Teil des gesamten Handels-verkehrs der Schweiz mit China aus. Auch imVergleich mit dem Austausch mit anderenLändern fällt der Spirituosenhandel mit Chinakaum ins Gewicht: 2013 entsprachen die Importeaus China wertmässig 0,01 Prozent aller Importevon alkoholischen Getränken mit weniger als80 Volumenprozent, die Exporte nach Chinaimmerhin 2,5 Prozent.

Die Spirituosenimporte aus China in die Schweizwaren in den vergangenen Jahren grossenSchwankungen unterworfen. So stiegen sie imJahr 2012 auf 4762 Liter im Wert von 60 214Schweizer Franken (wertmässige Zunahme um250 Prozent im Vergleich zu 2011), um im Jahrdarauf auf 569 Liter im Wert von 20 411 Schwei-zer Franken zu sinken (wertmässiger Rückgangum 66 Prozent).2013 überstiegen die Spirituosenexporte aus derSchweiz nach China wertmässig die Importe.

Die Wirtschaftsminister,Johann Schneider-Ammannund Gao Hucheng, nach derUnterzeichnung desFreihandelsabkommens am6. Juli 2013 in Beijing.

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Zwischen 2011 und 2013 stieg der Wert derexportierten Spirituosen von 22 956 auf468 792 Schweizer Franken – dies, obwohl dieAnzahl exportierter Liter 2013 sogar etwas unterderjenigen von 2011 lag. Bei der Interpretationdieser Zahlen ist jedoch Vorsicht geboten, da dieStatistik neben Schweizer Spirituosen auchausländische Produkte zählt, die via Schweizreexportiert worden sind.

Auswirkungen des FHA auf denSpirituosenhandelMit Ausnahme von alkoholhaltigem Traubensaft-konzentrat kann China gemäss FHA alle seineSpirituosen zollfrei in die Schweiz einführen. ImRahmen des Allgemeinen Präferenzsystemszugunsten der Entwicklungsländer konnte Chinajedoch bereits vor Inkrafttreten des FHA Spirituo-sen zollfrei in unser Land exportieren. Es ist alsonicht damit zu rechnen, dass der SchweizerSpirituosenmarkt mit chinesischen Destillatenüberschwemmt wird. Für die Schweiz zeichnetsich dagegen eine Verbesserung ab: Den Schwei-zer Spirituosen gewährt China nämlich nach einerÜbergangszeit von fünf Jahren (mit schrittweisemZollabbau) schliesslich zollfreien Marktzugang.Somit können Schweizer Spirituosen 10 Prozentgünstiger nach China exportiert werden als vordem Inkrafttreten des FHA.

Chancen für Schweizer Spirituosen in ChinaZum aktuellen Zeitpunkt gibt es kaum einennennenswerten Markt für Schweizer Edelbrändein China. «Schweizer Spirituosen sind zurzeit keinRenner in China. Die administrativen Hürdenspielen dabei sicher eine ausschlaggebende Rolle.Auch unsere europäischen Kollegen habendieselben Sorgen. Anscheinend haben nurPrestigemarken in China eine Chance.» Dies dieErklärung von Ernest Dällenbach vom Schweizeri-schen Spirituosenverband. Dass Prestigeprodukteauf dem chinesischen Markt bestehen können,zeigt beispielsweise die Erfolgsgeschichte desfranzösischen Cognacs, der zu einem beliebtenGeschenk unter chinesischen Geschäftsleutengeworden ist. Wegen der Antikorruptionskampa-gne der chinesischen Regierung wird seit demletzten Jahr allerdings etwas weniger geprotzt,weshalb der Absatz von Luxusgütern zurückge-gangen ist, was auch exklusive Cognacmarken zuspüren bekommen haben. Prestigeprodukte mitetwas weniger Luxuspotenzial haben stattdessenheute durchaus eine Chance auf dem chinesi-schen Markt: Der wachsende chinesische Mittel-stand ist empfänglich für qualitativ hochstehendeProdukte mit hohem Ansehen und auch bereit,dafür etwas mehr zu bezahlen.Der stellvertretende Leiter des Swiss BusinessHubs China in Schanghai, Kilian Widmer, sieht

Im Jahr 2013 exportierte dieSchweiz Waren im Wert von8 758 038 465 Franken nachChina:

1 Metalle und Maschinen

2 Uhren und Intrumente

3 Chemie und Pharma

4 Stein und Glas,

5 Sonstiges

6 Plastik und Gummi

7 Fahrzeuge

8 Textilien

9 verarbeitete Landwirt-schaftsprodukte

10 Holz

11 Landwirtschaftsprodukte

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denn auch in Städten mit hohen Einkommen wieSchanghai, Beijing, Shenzhen und GuangzhouChancen für Schweizer Produkte. Die MarkeSchweiz geniesse einen hohen Stellenwert. Manerwarte herausragende Qualität, akzeptiere aberauch höhere Preise. Ein stark lokal verankerterSchnaps wie ein «Pflümli» (Pflaumenbrand) hättegemäss Kilian Widmer durchaus Chancen aufdem chinesischen Markt. Dies bestätigt auch derLeiter der chinesischen Redaktion von swissinfo.ch, Dahai Shao. Es sei ausserdem wichtig, sagtShao, dass man auf Edelbrände setze, die nichtnur von herausragender Qualität seien, sondernauch für Tradition und Geschichte stünden, wieauch das Beispiel des Maotai zeigt (siehe Käst-chen).

Was Schweizer Edelbrände betreffe, sei dieExklusivität gewährleistet, da es von SchweizerSpirituosen im Gegensatz zu Bränden in China(noch) keine Fälschungen gebe. Diesbezüglich seidie Bevölkerung sehr kritisch geworden. «Einexklusiver, garantiert echter Schweizer Brandhätte heute durchaus Chancen auf Erfolg», soShao weiter. Wichtig sei, dass man in einemersten Schritt mit den zuständigen Behördenzusammenarbeite und dann ein paar wichtigeGeschäftshotels in Städten mit kaufkräftigerKlientel überzeugen könne, Schweizer Brände inihr Angebot aufzunehmen. Ausserdem sei derName sehr wichtig. Chinesinnen und Chinesenseien sehr empfänglich für Namen, die ein gutesLebensgefühl vermittelten. Dies zeige auch derErfolg der Marken Mercedes (奔驰) und Coca-Cola (可口可乐), die mit den chinesischenSchriftzeichen für «schnelles und bequemesVorwärtsbewegen» bzw. für «geschmackvoll undfröhlich» übersetzt worden seien.

Türöffner für Schweizer KMUFür den Zugang zum chinesischen Markt sorgenverschiedene Schweizer Organisationen vor Ort,so etwa Switzerland Global Enterprise (S-GE;vormals OSEC) in Partnerschaft mit dem SwissBusiness Hub China. Seit einem Jahr unterstütztauch die Fachhochschule Nordwestschweiz(FHNW) kleine und mittlere Schweizer Unterneh-men (KMU) bei der Suche nach geeignetenGeschäftspartnern und Vertriebskanälen.

Der Swiss Business Hub China hat seinen Haupt-sitz bei der Botschaft in Beijing und je eine Filialein Schanghai und Guangzhou. Die FHNW hat imAugust 2013 in Harbin (Provinz Heilongjiang) einZentrum für Schweizer und chinesische KMU(Swiss SME Research Center China, SSRCC)eröffnet und geniesst die Unterstützung derobersten Provinzregierung. Wie Rolf Meyer, derLeiter des SSRCC, erklärt, ist es für SchweizerKMU sehr schwierig, ohne Beziehungen bzw.

Chinesische TrinkkulturDer Konsum von Alkohol und dabei vor allem vonSpirituosen ist in China weit verbreitet und gesell-schaftlich akzeptiert. Ohne den Genuss von Alkoholwird kaum ein Vertrag abgeschlossen. Und anFamilienzusammenkünften wird praktisch immerAlkohol ausgeschenkt. Auch als Geschenk spielenEdelbrände eine wichtige Rolle – nicht nur in derGeschäftswelt. So erklärt Dahai Shao, der Leiter derchinesischen Redaktion von swissinfo.ch: «Einekünftige Schwiegertochter oder ein künftigerSchwiegersohn tut gut daran, beim Antrittsbesuchbei den künftigen Schwiegereltern eine Flaschebesten Getreidebrands mitzubringen.»Zu wissen, welches der beste einheimische Brand ist,gehört in China zur Allgemeinbildung. Es gibt eineListe mit zehn Spirituosen, die als Geschenk in Fragekommen. Gemäss Shao ist der GetreidebrandMaotai, der ausschliesslich in der Provinz Guizhouvon einem einzigen Spirituosenunternehmen ausroter Hirse und Weizen gebrannt wird, die unbestrit-tene Nummer 1. Seit 1949 hat Maotai 14 internatio-nale und 20 chinesische Auszeichnungen erhalten.Maotai ist das einzige alkoholische Getränk Chinas,das als offizielles Geschenk chinesischer Botschaftenin anderen Ländern gilt. Ausserdem verfügt derBrand über eine lange Geschichte, was für seinen Rufbei der chinesischen Bevölkerung sehr wichtig ist.Alle Versuche, diese Spirituose auch in anderenRegionen herzustellen, sind bisher gescheitert.Offenbar sorgen das Klima und die besondereBeschaffenheit des Bodens in der Provinz Guizhoufür die unnachahmliche Qualität. Da der chinesischeMarkt und die Nachfrage nach Maotai gross sind,das Angebot jedoch limitiert ist, werden oft Fäl-schungen angeboten. Dies gilt auch für anderequalitativ hochstehende Spirituosen.

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ohne die Vermittlung durch entsprechendeOrganisationen in China Fuss zu fassen. Nebender Unterstützung durch die Behörden sei es auchwichtig, die richtigen Vertriebskanäle wie Laden-und Restaurantketten zu kennen und diese davonzu überzeugen, dass es sich für sie lohne, dieSchweizer Edelbrände in ihr Sortiment aufzuneh-men. Grundsätzlich gebe es auch die Möglichkeit,eigene Verkaufslokale zu eröffnen. So sei Frank-reich bereits mit eigenen Château-Lafite-Läden inChina vertreten, wobei das hohe Prestige und derBekanntheitsgrad dieses Weins bei der zahlungs-kräftigen Kundschaft eine wichtige Rolle für denErfolg spielten. Die Eröffnung eigener Läden seihingegen mit mehr Risiko verbunden als derAbsatz über bereits bestehende Vertriebskanäle.Die FHNW ist momentan daran, für einigeSchweizer Weine eigene Läden zu eröffnen.Welchen Wert die Marke Schweiz in diesem Fall inChina tatsächlich hat, wird sich in den nächstenJahren zeigen.

Ob die Schweizer Edelbrände in China künftigeine wachsende Kundschaft erobern können,hängt also von vielen Faktoren ab. Wenn Schwei-zer Spirituosen jedoch mit Unterstützung starkerchinesischer Partner sorgfältig in den chinesischenMarkt eingeführt werden und bei einer gutsituierten Bevölkerungsschicht als Prestigeproduk-te wahrgenommen werden, haben sie durchauseine Chance, sich längerfristig zu behaupten.

Ruth Widmer

Weitere Informationen:www.seco.admin.chwww.swiss-impex.admin.chwww.s-ge.com > Export > Länder / Branchen >Chinawww.eda.admin.ch > English > Representations >Asia > China > Embassy in Beijing > Swiss Busi-ness Hub China (nur in der englischen Sprachver-sion verfügbar)www.fhnw.ch/wirtschaft > International > China

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«C2H5OH»: Frau Staub, wer muss in welchenFällen die KHW kontaktieren?Karin Staub: Eine Kontaktaufnahme mit der KHWist nicht eine Pflicht, sondern ein Angebot, undzwar für alle, die grundsätzliche oder praktischeFragen zur Spirituosenwerbung haben. Daskönnen Alkoholproduzenten und -importeuresein oder Unternehmen aus den BereichenDetailhandel und Gastronomie. Wir arbeiten auchoft direkt mit den Werbeagenturen zusammen.Ab und zu beantworten wir Fragen von Privatper-sonen, welche eine Party oder eine Sportveran-staltung organisieren.

Welche Dienstleistungen bietet die KHW an?Unser bekanntester Service ist die Vorprüfung vonWerbeentwürfen. Auf Anfrage prüfen wir, obPlakate, Flyer, Anzeigen, Etiketten oder Verpa-ckungen die geltenden Werbebestimmungen inBild und Wort einhalten. Wird eine Werbung vonder KHW als statthaft eingestuft, kann sie ohneBedenken veröffentlicht werden. Zu unseremDienstleistungsangebot gehören aber auchVorträge und Schulungen an Fachveranstaltungenoder in einzelnen Unternehmen. Sämtliche

MarkusMosimann, langjähriger «MisterWerbung» der EAV, gingEnde April 2014 in Pension. Seine Nachfolgerin in der Koordinations-stelle Handel undWerbung (KHW) heisst Karin Staub. Die Bernerinpromovierte in den FächernMarketing und International Business. DieGrundphilosophie der KHW – vorbeugen statt heilen – bleibt unverän-dert.

Recht und Markt

Neue Ansprechpartnerin für Werbefragen

Angebote sind kostenlos. Unser Ansatz ist es,rechtzeitig im Voraus zu informieren und zuberaten statt im Nachhinein zu bestrafen.

Wie viele Werbeprojekte werden Ihnen jährlichunterbreitet?2013 prüften wir 570 Werbeentwürfe. Die Zahlder von uns geprüften Entwürfe hat sich in denletzten Jahren verdoppelt. Die Tendenz ist weitersteigend. Damit wir den Zuwachs bewältigenkönnen, sind Massnahmen zur Effizienzsteige-rung unabdingbar. Wir bereiten gegenwärtig eineIT-Plattform vor, die sowohl für uns als auch fürdie Kunden eine einfachere Handhabung derBeurteilung der Werbeentwürfe gewährleistensoll. Die Pilotphase ist für diesen Herbst vorgese-hen. Wir werden selbstverständlich alle unserePartner und Kunden informieren, bevor dieWerbeplattform flächendeckend zum Einsatzkommt.

Haben Sie konkrete Tipps, damit eine Werbunggenehmigt wird?Ein Patentrezept gibt es nicht. Die Werbebestim-mungen für Spirituosen sind aus gesundheitspoli-tischen Gründen restriktiv. Am effizientesten istes, wenn sich die Werbeproduzenten über dieWerbebestimmungen des Alkoholgesetzesinformieren und uns bei Unklarheiten kontaktie-ren, bevor sie eine Werbung kreieren. Für Werbe-kampagnen ist das Timing sehr wichtig. Es ergibtdaher keinen Sinn, uns Entwürfe zu unterbreiten,die krass gegen die Werbebestimmungen verstos-sen, wie z. B. eine Lifestyle-Werbung. DasKHW-Gremium tagt jeweils am Dienstag. Werbe-entwürfe nehmen wir bis am Vorabend entgegen.

Was ändert mit der neuen Gesetzgebung inBezug auf die Werbung?Heute dürfen Spirituosenwerbungen nur Darstel-lungen und Angaben enthalten, die sich unmittel-bar auf das Produkt und seine Eigenschaften

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beziehen (produktbezogene Werbung). Mit derTotalrevision des Alkoholgesetzes soll dieseBeschränkung leicht gelockert werden. Künftigsollen so z. B. auch saisonale Elemente in derWerbung erlaubt sein. Weiterhin untersagt bleibtjedoch die Werbung, die den Alkohol verherrlichtoder Situationen des Konsums von Spirituosenzeigt (Lifestyle-Werbung). Neu sollen auch dieWerbebestimmungen für Bier und Wein, dieheute im Lebensmittelgesetz verankert sind, im

Spirituosenwerbung auf Tragtaschen

Ein Beispiel für die Komplexität der Beurteilung von Werbung ist die Spirituosenwerbung aufGebrauchsgegenständen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes verbietet Artikel 42b Absatz 3Buchstabe g des Alkoholgesetzes (AlkG; SR 680) die Werbung für gebrannte Wasser auf Packungenund Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten Wasser enthalten oder damit nicht im Zusam-menhang stehen.Tragtaschen sind Gebrauchsgegenstände im Sinne der genannten Bestimmung. Artikel 42b Absatz 3Buchstabe g AlkG lässt den Gebrauch gebrandeter Gebrauchsgegenstände ausnahmsweise zu, dannnämlich, wenn sie als Verpackung dienen oder im Zusammenhang mit gebrannten Wassern stehen.Würden gebrandete Tragtaschen ausschliesslich zum Transport von Spirituosen verwendet, dannwäre der geforderte Zusammenhang ohne Weiteres gegeben, und solche Taschen wären dahergrundsätzlich zulässig. Die gesetzliche Anforderung ist jedoch nicht erfüllt, weil Taschen auch für denTransport anderer Waren verwendet werden. Solche Taschen dürfen daher nicht mit Spirituosenwer-bung versehen werden.Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Gleichbehandlung aller Teilnehmenden amSpirituosenwerbemarkt sicherzustellen, sollen inskünftig keine mit Spirituosenbranding bedrucktenTaschen mehr in Verkehr gebracht werden, d.h.– Produktewerbung auf Taschen ist verboten.Demgegenüber dürfen Tragtaschen mit reiner Firmenwerbung gemäss der langjährigen EAV-Praxisweiterhin abgegeben werden. Dabei muss der Name der Firma dem Eintrag im Handelsregisterentsprechen und sich im Schriftbild von der Bezeichnung der Spirituosen, welche diese Firmavertreibt, unterscheiden.Im Sinne einer Übergangsfrist dürfen mit Spirituosenwerbung gebrandete Tragtaschen noch bis zum31. Dezember 2014 verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2015 werden sie von der EAV grundsätz-lich nicht mehr toleriert. Die EAV ist jedoch bereit, Firmen, die noch über grosse Taschenvorräteverfügen, eine individuelle Übergangslösung zu gewähren.

Mehr dazu auf www.eav.admin.ch > Themen > Werbung > Werbevorschriften

Alkoholhandelsgesetz geregelt werden, aber dieBestimmungen sollen nicht so strikt wie bei denSpirituosen sein.

Kontakt:Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV)Koordinationsstelle Handel und Werbung (KHW)Karin [email protected].: +41 (0)31 309 14 57

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Im Bereich der Forschung legt Agroscope grossenWert auf den direkten Kontakt zu den Spirituo-senproduzentinnen und -produzenten – sei es anTagungen, an Aus- und Weiterbildungsanlässenoder bei einem Augenschein vor Ort. Den Mitar-beitenden von Agroscope ist es in den letztenJahren gelungen, die Herstellerinnen und Herstel-ler davon zu überzeugen, dass sie keine realitäts-fremden Forscher «im weissen Mäntelchen» sind,sondern ganz konkret helfen können, die Qualitätder Produkte zu optimieren.

Praxisnahe Forschung undzeitgemässe InnovationAgroscope unterstützt die Branche durch praxis-orientierte Forschung. Anträge, Themen undForschungsanliegen können von der Branche überdie Plattform DARF (Destillate Agroscope RégieFédérale des alcools) eingebracht werden. DARFvereinigt Vertreterinnen und Vertreter vonstaatlichen Institutionen und der Spirituosenbran-che, die gemeinsam die Konkurrenzfähigkeit derSchweizer Spirituosen fördern. DARF steht fürkundenorientierte Lösungen, trägt zur Qualitätssi-cherung bei, bietet Brenn- und Degustationskursean und unterstützt mit ihrem Fachwissen Edel-brandprämierungen. Die Aktivitäten von DARFwerden von einer breiten Begleitgruppe priorisiertund aufeinander abgestimmt. Agroscope spieltbei der praktischen Umsetzung und wissenschaft-lichen Begleitung eine tragende Rolle. ErarbeiteteResultate werden in Fachmagazinen veröffentlichtoder an Tagungen und Seminaren an Interessierteweitergegeben. Neue Erkenntnisse bleiben somitnicht nur dem Forscherkreis vorbehalten, sondernfinden den direkten Weg zu den Produzentinnenund Produzenten.

Um sich auf dem hart umkämpften Spirituosenmarkt gegen dieausländische Konkurrenz behaupten zu können, setzen SchweizerProduzentinnen und Produzenten auf Qualität und Innovation.Unterstützt werden sie dabei u. a. von Agroscope, welche mit praxis-naher Forschung, Ausbildungsangeboten und Prämierungen dieQualität der einheimischen Destillate fördert.

Forschung

Praxisnahe Forschung für gute Qualität

Beispiele aus der aktuellen Forschungvon AgroscopeWelche Kupferpräparate binden Cyanide ambesten?Die Thematik der Blausäure und des darausentstehenden gesundheitsschädlichen Ethylcarba-mats in Destillaten ist fast genauso alt wie dieersten Brennapparate. Bei einem kürzlich durch-geführten Versuch verglichen Mitarbeitende vonAgroscope den Wirkungsgrad von Kupferchloridmit demjenigen von Kupfersulfat. Zu diesemZweck fügten sie den Maischen entweder einPräparat aus Kupferchlorid oder ein Präparat ausKupfersulfat hinzu. Dabei zeigte sich, dass diebeiden Kupferpräparate die Cyanide unterschied-lich stark binden. Während die Zugabe vonKupferchlorid im Destillat zu einer Reduktion desCyanidgehalts führte, konnte bei der Zugabe vonKupfersulfat keine Reduktion beobachtet werden.

Hat das Verschnittwasser einen Einfluss auf dieSpirituosenaromatik?Edelbrände weisen nach der Destillation meisteinen Alkoholgehalt von über 70 Volumenprozentauf. Mit Verschnittwasser werden die Brände aufTrinkstärke, also auf ca. 40 Volumenprozent,herabgesetzt. Agroscope hat untersucht, ob dasVerschnittwasser einen Einfluss auf die Spirituo-senaromatik hat. Mit aufwändigen sensorischenDreieckstests konnte aufgezeigt werden, dass diein diesem Versuch eingesetzten Verschnittwasserauch nach 3 Monaten keinen Einfluss auf dieAromaentwicklung der Edelbrände hatten.

Sortenreine Kartoffeln – welcher «Härdöpfler» hatCharakter?In einem laufenden Versuch untersucht Agro-scope die aromatischen Unterschiede von sorten-

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reinen Kartoffelbränden. In Kooperation mitProSpecieRara sind zu diesem Zweck ausgewählteKartoffelsorten eingemaischt und destilliertworden. Wenn die Brände bereit sind, werden siesensorisch beschrieben. In Zusammenarbeit mitder Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen-schaften (ZHAW) werden die sensorischenBeschreibungen der Brände mit denjenigen dergekochten Kartoffeln verglichen. Im Februar 2015werden die Ergebnisse an einem Seminar desSchweizer Obstverbands präsentiert.

Gin – die trendige RezepturentwicklungUm die Brenner bei der kosten- und zeitintensivenRezepturentwicklung zu entlasten, hat Agroscopein Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen

Institut für Metrologie (METAS) auch bei dertrendigen Ginfabrikation weitergeholfen. Destilla-tionen von einzelnen Kräutern, aber auch genaueAnalysen von Marktmustern haben zu anspre-chenden Resultaten geführt, welche nun in Formeines Merkblatts der Branche zur Verfügungstehen (siehe Seite 23).

Sonia Petignat / Martin Heiri, Agroscope

Weiterführende Informationen zu den hierbeschriebenen und allen anderen laufendensowie abgeschlossenen Versuchen von Agroscopefinden Sie unter: www.destillate.agroscope.ch >Projekte

Bundesrat zeigt Interesse an Edelbrand-ForschungIn seiner Funktion als Vorsteher des Departementsfür Wirtschaft, Bildung und Forschung besuchteBundesrat Johann Schneider-Ammann im Augustdieses Jahres Agroscope in Wädenswil. Er erläutertedabei die Ziele in der Landwirtschaft für die Pla-nungsperiode 2018–2021. Seine politische Visionbestehe aus den drei Elementen Markt, Umweltge-rechtigkeit und Unternehmertum. Dabei stündenimmer die Menschen im Zentrum, denn ohne diesesei langfristig keine Volkswirtschaft erfolgreich.Etwas enttäuscht zeigte er sich, dass der Rundgangdurch die Agroscope-Forschungsanlage nicht durchdie Schnapsbrennerei führte. Dafür wurde ihm beimKaffee das Projekt DARF (Destillate Agroscope RégieFédérale des alcools) an handfesten Beispielen erklärtund gezeigt, was Agroscope unternimmt, damit dieQualität bei Spirituosen immer über der Quantitätsteht. Zum Abschluss enthüllte Bundesrat JohannSchneider-Ammann seine Verkosterkenntnisse: Ererkannte bei einer Blindverkostung mühelos einenAprikosenbrand und erntete grossen Applaus vonallen Gästen.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann bedankt sich bei Sonia Petignat, der Leiterin derForschungsgruppe Produktequalität, -Innovation und Ernährung.

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Mit der Entwicklung von Aromarädern hat Agroscope eine einheitliche Basis für die Beurteilung vonDestillaten geschaffen. Die Aromaräder definieren eine Auswahl von möglichen Geruchs- und Ge-schmacksrichtungen, die den Degustatoren bei der detaillierten Beschreibung der Brände behilflichsein sollen. Bisher sind Aromaräder für folgende Getränke entwickelt worden:– Kirsch– Zwetschgen- und Mirabellenbrände– Apfelsaft und Apfelwein– Whisky

Die Aromaräder für diese Getränke finden Sie unter: www.destillate.agroscope.ch > Aromaräder

Aromaräder

Beispiele von Instrumenten aus praxisnaher Forschung

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Agroscope führt an diversen Standorten und in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Ausbildungs-stätten und Fachhochschulen Brenn- und Sensorikkurse durch. Zum Ausbildungsmaterial gehören u. a.Merkblätter, in welchen auf einer Seite jeweils das Wichtigste zu Themen wie Einmaischen, Destillieren,Fehler in Destillaten u. v. m. zusammengefasst ist. Diese Merkblätter finden Sie unter: www.destillate.agroscope.ch > Merkblätter

Mazeration

Definition (Art. 73 und Art. 55, Abs. 1; Verordnung des EDI über alkoholische Getränke; Stand 1.Januar 2011)

Gin ist eine Spirituose mit Wacholder, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol, der die entsprechendenorganoleptischen Merkmale aufweist, mit natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen oder mit Aroma-extrakten gewonnen wird. Der Wacholderbeerengeschmack muss vorherrschend bleiben. Folgende Min-destanforderungen müssen für die Gin-Herstellung erfüllt sein:• Das Endprodukt muss einen Alkoholgehalt von mindestens 37.5% Vol. aufweisen.• Bei der erneuten Destillation muss derWacholdergeschmack vorherrschend bleiben.

Agroscope | 2013 – Merkblatt 10e

Gin (Wacholderbrand)Martin Heiri, Jonas Inderbitzinwww.destillate.agroscope.ch

Wacholderbeeren

Perkolation

Literatur - André Dominé, The Ultimate Bar Book, Ullmann Verlag, 2008- Gin-Buch: Cocktailrezepte und Wissenswertes über Gin, http://ginobility.de/blog/gin-buch-260, 2.7.2013

Zwei VerfahrenAgraralkohol aus beliebigen stärkehaltigen Ausgangsstoffen, meistGetreide oder Melasse, dient als Ausgansprodukt. Der charakteristischeGeschmack wird durch die Aromatisierung mit Gewürzen vor oderwährend der Destillation erreicht. Dazu werden zwei übliche Verfahrenverwendet, die nebeneinander oder gleichzeitig angewandt werden. BeimVerfahren der Mazeration werden die Zutaten während Stunden oderTagen in der Extraktionsflüssigkeit eingelegt. Bei der Perkolation wird derbeim Destillieren erzeugte Dampf über die Aromaträger geleitet, welcheauf einem Sieb oder in einem aufgehängten Sack angebracht werden.

AromatisierungZur Herstellung von Gin können etliche verschiedene Zutaten als Aromenund Wirkstoffe verwendet werden. Insbesondere Wacholderbeeren undKoriander sind dabei von Wichtigkeit. Weitere häufig verwendete Aroma-träger sind Kassiarinde, Süssholz, Kubebenpfeffer oder Zitronenschalen.

Vorgehen bei der Herstellung1. Mazeration• Trinksprit mit Wasser auf 60%vol. heruntersetzen• Kurze Mazerationszeit von 12-18 Stunden• Grundsätzlich: kleine Mengen an Ingredienzien verwenden: 5-10 Gramm für dieMazeration von einem Liter à 60%vol.

2. Destillation• Vor der Destillation, Reduktion auf 30%vol.• Vorlaufabtrennung ist auch beim Gin notwendig (muffige Note, weniger die ansonstentypische, stechende, Essigsäureethylester Vorlaufnote)

• Mittellauf: länger als bei Fruchtbränden (Geistrohrtemperatur.: 88°C / Vorlage: 68%vol.)

3. Basis-Rezept für 10L, 60%vol.

Korianderbeeren

Zimtstangen

ZitronenschaleDas obige Rezept kann beliebig mit weiteren Gewürzen/Zutaten verfeinert werden.

Menge [g] Zutat Verarbeitung

40-50 Wachholder (Juniper) Beeren

5-10 Koriander (Coriander) Samen

1-5 Zimt (Cinnamon) Stangen

1-10 Zitrone (Lemon) Schale

Merkblätter

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Nel corso presso il Centro professionale del verdee l’Azienda agraria cantonale, si è svolto un corsotecnico di fermentazione, distillazione e degusta-zione delle acquaviti, organizzato dalla Regìafederale degli alcool (RFA). Quest'ultimo haavuto lo scopo di promuovere e approfondire leconoscenze a riguardo delle tecniche di messa infermentazione della frutta, di distillazione comepure di degustazione delle acquaviti. Encomiabilila preparazione e la disponibilità dei due relatoriesterni Fabrizio Pina (ing. alimentare) e NicolaCaimi (ing. enologo) che hanno saputo risponde-re in modo competente alle numerose domandeposte dai partecipanti.

La RFA organizza in Ticino ogni due o tre anni un Corso di distillazioneriscontrando sempre un grande interesse. Più di 40 persone desidero-se di formarsi e mettere alla prova le proprie conoscenze hannopartecipato al corso di settembre e novembre 2014.

Bevande spiritose

Corso di distillazione a Mezzana (TI)

Al corso hanno partecipato più di 40 persone,desiderose di formarsi e mettere alla prova leproprie conoscenze. Nel caso si è trattato dipersone attive quali gerenti o sostituti nelledistillerie consortili, di appassionati coltivatori difrutta e/o uva, di persone attive nel campo agroali-mentare o viticolo come pure di interessati alladistillazione con alle spalle una formazione moltodifferenziata che spaziava dall’impiegato, alproduttore viticolo, all’ingegnere, ecc.Oggigiorno è andata consolidandosi la tendenza aprestare maggiore attenzione alla coltivazione elavorazione delle derrate alimentari, ciò che nelcampo delle bevande alcoliche comporta nelpubblico dei fruitori la messa in praticadell'assioma «bere meno ma meglio». NellaSvizzera italiana sono sempre più numerosi coloroche fieri di produrre un proprio distillato o liquore,se non con un alambicco proprio per mezzo delledistillerie consortili o dei distillatori per conto diterzi, lavorano con serietà e impegno e raggiungo-no così ottimi risultati.È pacifico che le grappe, le acquaviti di uva o fruttae i vari liquori prodotti in Svizzera, per quantoriguarda i prezzi, difficilmente possono competerecon i prodotti esteri; ragione per la quale ai produt-tori indigeni non resta che puntare sulla qualitàdelle proprie produzioni. A ciò va ad aggiungersiche le abitudini nel bere cambiano e alle voltemolto velocemente. Infatti ogni anno vengonoproposte nuove bevande alcoliche, alla ricerca delsuccesso di massa, tuttavia il distillato di qualitànon perde mai la sua attrattiva e comporta soventeun richiamo ad una consolidata tradizione.La RFA, nell'ottica di una distillazione di qualità e alfine di migliorare le relative conoscenze dellapopolazione, ha altresì partecipato in collaborazio-ne con l’Associazione distillatori della Svizzeraitaliana nell'autunno di quest'anno ad alcunemanifestazioni nel Cantone quali la sagrad’autunno di Lugano e la manifestazione PerBaccodi Bellinzona.

Sergio Peverelli / Fabio Balzan

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Die EAV besitzt zwei mobile Brennereien, die voninteressierten Personen für Ausstellungen, einSchaubrennen oder zu Ausbildungszweckengemietet werden können. Dabei handelt es sicheinerseits um eine zeitgemässe Holstein-Brenne-rei, die mit Gas beheizt wird, und andererseits umeine antike Wasserbadbrennerei. Beide Brennerei-en werden von einem Mitarbeiter der EAVgeliefert und bedient.

Für eine Inbetriebnahme müssen folgendeAnforderungen erfüllt sein:– Platzbedarf: ca. 5 x 10 m– eine Zufahrt mit einem Zugfahrzeug mitAnhänger (Tandemachse) muss möglich sein

– Strom- und Wasseranschluss

EAV

Mobile Brennereien bei der EAV mieten

– warmes Abwasser muss in einer unmittelbarenNähe zur Brennerei abgeleitet werden können

Die Rohstoffe sind in der Regel vom Gesuchstellerzu liefern. Für die Entsorgung der verarbeitetenMaische (Schlempe) ist der Gesuchsteller verant-wortlich. Für die Brennerei besteht eine Versiche-rung. Weitergehende Risiken müssten durch dieGesuchstellenden gedeckt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, oder haben Sienoch Fragen? Gerne könne Sie sich mit HeinrichTännler, Leiter Ethanol und Spirituosen ([email protected]), in Verbindung setzen. Ererstellt Ihnen gerne eine unverbindliche Offertefür die Ausmietung der Brennerei.

Monika Oesch / Heinrich Tännler

Holstein-Brennerei der EAV

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Die Denaturierung hat den Zweck, den Alkoholdurch die Veränderung von Geruch und Ge-schmack ungeniessbar zu machen, damit er nichtsteuerfrei für Konsumationszwecke missbrauchtwerden kann. Auf diese Weise kann die Markt-trennung zwischen fiskalisch belastetem Trink-alkohol (29 CHF/l) und steuerfreiem Industrie-alkohol (nur die VOC-Abgabe von 3 CHF/l wirdbelastet) am besten gewährleistet werden. Die

Das EAV-Profitcenter Alcosuisse beliefert seine Kundenmit verschie-denen Ethanolqualitäten, welche je nach Verwendungszweck entwe-der undenaturiert oder denaturiert (vergällt) sind. Im Gegensatz zuundenaturiertem Ethanol, das vor allem in der Lebensmittel- undSpirituosenindustrie eingesetzt wird und steuerpflichtig ist, wird aufvergälltem Ethanol keine Steuer erhoben.

Alcosuisse

Was vergällt uns das Ethanol?

Denaturierung soll also den Missbrauch vonEthanol verhindern, somit dem Gesundheits-schutz dienen und steuertechnisch eine klareVeranlagung ermöglichen.

Die Wahl des richtigen DenaturierstoffsDie Wahl des Denaturierstoffs und die Art derDenaturierung hängen davon ab, für welchesEndprodukt Ethanol verwendet wird. So enthal-ten etwa Ethanolprodukte für die Herstellung vonKosmetika weniger geruchsintensive Denaturier-stoffe als Ethanolsorten für chemisch-technischeZwecke.Gerade bei Ethanol, welches als Hilfsmittel oderZusatzstoff in Genuss- und Lebensmitteln zumEinsatz kommt, ist die Auswahl an Denaturierstof-fen eher limitiert. Denn auch im Fall einesMissbrauchs will man keine ernsthaften Gesund-heitsschäden in Kauf nehmen. Die grössteHerausforderung bei der Vergällung ist es, einengeruchs- und geschmacksintensiven Denaturier-stoff zu finden, der bereits in kleinsten Mengenwirksam ist und der nicht mit Aromastoffenüberdeckt werden kann. Ausserdem muss derDenaturierstoff gesetzeskonform (z. B. Lebens-mittelgesetz) und kostengünstig sein, und er sollsich nur mit grossem Aufwand und Fachwissenwieder aus dem Ethanolprodukt entfernen lassenkönnen.Bei vergälltem Ethanol unterscheidet manzwischen einfacher und vollständiger Denaturie-rung:

1) einfache Denaturierung– nur ein Denaturierstoff, der evtl. sogar wiederentfernt werden könnte

– verliert in starker Verdünnung seine für denKonsum abschreckende Wirkung

– kann mit anderen Aromen überdeckt werdenund ist deshalb

– bewilligungspflichtig gemäss Alkoholgesetz

Die Denaturierstoffe werdenmeistens in den Alcosuisse-Betrieben in Schachen undDelsberg dem Ethanolhinzugefügt.

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2) vollständige Denaturierung– zwei Denaturierstoffe, die kaum entferntwerden können

– wird kaum für Trinkzwecke missbraucht und istdeshalb

– nicht bewilligungspflichtig gemäss Alkoholge-setz

Einen idealen Denaturierstoff gibt es zwar (noch)nicht, dafür eine Menge anderer Substanzen, die,wenn sie richtig dosiert werden, bedenkenloseingesetzt werden können. Alcosuisse ist in derLage, jeden Denaturierstoff zu handhaben undbestellte Mischungen in kurzer Zeit zu liefern. Dieam häufigsten gebrauchten Denaturierstoffe sind:Bitrex, tert-Butanol, Cyclohexan, Ethylacetat,Isopropanol, Kampfer, Methanol, Methylethylke-ton, Methylisobutylketon und Toluol.

Wofür wird welcher Denaturierstoffeingesetzt?– Für die Verwendung von Ethanol als Rohstoff inder chemischen Industrie – z. B. als Lösungs-oder Reinigungsmittel – kommen gängigeVergällungsmittel wie Cyclohexan, Isopropanol,Methanol, Methylethylketon, Methylisobutyl-keton und Toluol zum Einsatz. Es sind dies imchemischen Sprachgebrauch klassische Lö-sungsmittel.

– Methylethylketon und Methylisobutylketonergeben zusammen, gelöst im Sekundasprit,den vollständig denaturierten Brennsprit,welcher in den Verkaufsläden zur Selbstbedie-nung bereitsteht.

– Toluol wird als stechend aromatische Verbin-dung beschrieben, wobei im Zusammenspielmit Ethanol die stechende Komponente stark inden Vordergrund tritt. Ethanol und Toluolbilden zusammen ein Azeotrop, also einStoffgemisch, das man durch gewöhnlicheDestillation nicht trennen kann.

– Ethylacetat wird im Lebensmittelbereich gerneeingesetzt, weil es im Körper in einem erstenSchritt zu Ethanol und Essigsäure gespaltenwird und somit physiologisch unbedenklich ist.

– Bitrex gilt als die bitterste Substanz der Weltund wird daher in sehr geringen Mengen alsDenaturierstoff eingesetzt, u. a. in der Parfum-industrie.

– Aber auch Naturstoffe wie Kampfer, Berga-mott-Öl und Rosmarin-Öl sind zugelasseneDenaturierstoffe und machen sich durch ihrenintensiven Geruch bemerkbar.

Um sich in der grossen Vielfalt der Denaturierstof-fe zurechtzufinden, braucht es viel Wissen undErfahrung. Alcosuisse liefert Ihnen nicht nurEthanol, sondern berät Sie auch bei der Wahl derfür Ihre Zwecke idealen Denaturierung.

Thomas Pimpl / Urs Zauner

Weitere Informationen: www.alcosuisse.ch

Kontakt: [email protected],Tel. +41 (0)31 309 17 17

Denaturieren kurz erklärtIm Gegensatz zum Denaturieren im Sinne der Biochemie, wo eine strukturelle Veränderung von Biomolekülenerfolgt (z. B. Kochen des Frühstückseis), bleiben beim Denaturieren von Ethanol mit nichtreaktiven Vergällungs-stoffen die Ethanolmoleküle unverändert erhalten; nur einige physikalische Parameter verändern sich je nach Artund Menge des zugesetzten Denaturierstoffs. Der Begriff Denaturieren hat also verschiedene Bedeutungen. ImFall von Ethanol bedeutet er, ein Lebensmittel aus steuerlichen Gründen ungeniessbar zu machen. Mit derTotalrevision des Alkoholgesetzes soll von der Pflicht zur vollständigen Denaturierung abgesehen werden. Neusoll bereits teilweise denaturiertes Ethanol von der Spirituosensteuer ausgenommen werden.

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«C2H5OH» berichtet regelmässig über die vielen Facetten des Ethanols.Als Leserin oder Leser unseres Magazins haben Sie nun die Gelegen-heit, Ihr Ethanol-Wissen zu testen. Wenn Sie die 16 Fragen richtigbeantworten und die Buchstaben hinter den korrekten Antwortenaneinanderreihen, erhalten Sie ein Lösungswort aus derWelt desEthanols. Viel Spass!

Ethanol

Was wissen Sie über Ethanol?

1 Aus welchen Rohstoffen wird ammeistenEthanol hergestellt?

Bioabfällen, Kartoffeln, Holzabfällen F

Mais, Rohrzucker, Weizen D

Kirschen, Birnen, Quitten A

8 Muss für Ethanol eine Alkoholsteuerentrichtet werden?

Nein. U

Ja, wenn es für den Konsumbestimmt ist. I

Ja, aber nur, wenn es mehr als 80 Prozentreinen Alkohols enthält. K

2 Ethanol wird nicht verwendet fürdie Produktion von

Parfum R

Brennpaste V

Kartoffelchips E

9 Wofür kann Ethanol in der Metall-verarbeitung verwendet werden?

Zum Polieren des Metalls. M

Als Kühlflüssigkeit, z. B. beim Schneidenvon Aluminium. E

Für die Aufbewahrung heikler Metalle. L

3 Welcher Industriezweig beziehtschweizweit ammeisten Ethanol?

Pharmaindustrie N

Lebensmittelindustrie I

Spirituosengewerbe P

4 Warum kann Pizzateig Ethanol enthalten?

Zur Vermeidung von Verfärbungen. W

Für eine längere Haltbarkeit. A

Für die Verfeinerung des Geschmacks. O

5 Welche Länder produzieren ammeistenEthanol?

Deutschland, Frankreich, Portugal E

Brasilien, USA, Pakistan T

Russland, Usbekistan, Georgien S

6 Wo fahren ammeisten Autos mit Ethanolstatt Benzin?

Brasilien U

Japan R

China H

7 Warumwird Ethanol in Wärmepumpenverwendet?

Ethanol ist das einzig zugelassene Mittelfür die Wärmeübertragung. C

Weil Ethanol eine preisgünstige und umwelt-freundliche Alternative zu den anderenMitteln für die Wärmeübertragung ist. R

Wegen der wärmenden Wirkungvon Alkohol. G

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14 Bei welcher Temperatur gefriertEthanol?

273,15 °K. J

-114 °C. F

0 °C. B

16 Kann man aus Ethanol Biogasherstellen?

Ja E

Nein P

Ja, aber nur im Sommer. U

15 Aus welchen chemischen Elementenbesteht Ethanol?

Kohlenstoff, Sauerstoff, Wasserstoff F

Kohlenstoff, Stickstoff, Sauerstoff. K

Wasserstoff, Ibidum, Kohlenstoff. M

13 Warum enthält Haarspray Ethanol?

Zur Konservierung des Duftstoffes. G

Weil Ethanol nicht nur das Harz im Spraylöst, sondern auch schnell verdunstet. O

Damit das Spray auch als Betäubungs-mittel (z. B. zu Selbstverteidigungszwecken)eingesetzt werden kann. H

11 Was ist Rumäther?

Eine Art Strohrum mit bis zu 80 ProzentAlkoholgehalt. I

Ein Narkosemittel. T

Ein alkoholfreies Produkt zur Herstellungvon künstlichem Rum. S

12 Was ist E85?

Eine Autobahn in Spanien. E

Ein Treibstoff aus 85 Prozent Ethanolund 15 Prozent bleifreiem Benzin. T

Eine E-Nummer (Lebensmittel-Zusatzstoff,der in Getränken, Konfitüren und Geleesvorkommt). A

10 Warum enthalten viele HeilmittelEthanol?

Wegen der berauschenden Wirkung. N

Damit sich die Wirkstoffe auflösen. R

Damit sie länger haltbar sind. P

Bernhard Moser / Ruth Widmer

Lösungswort:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Antworten auf Seite 34

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«Man kann den Krieg führen ohne Frauen, ohneMunition, sogar ohne Stellungen, aber nicht ohneTabak und schon gar nicht ohne Alkohol», schriebder Schriftsteller Arnold Zweig in seinem Roman«Erziehung vor Verdun». Die Briten tranken Rum,die Franzosen Rotwein und die Russen Wodka.Den deutschen Soldaten stand pro Tag ein

Während des Ersten Weltkriegs diente Alkohol den Armeen in ersterLinie als Stimulans. Auf die negativen Folgen des Alkoholkonsumswurde kaum hingewiesen. Postkarten aus der Sammlung des Schwä-bischen Schnapsmuseums illustrieren die Rolle des Alkohols währenddes Kriegs.

Geschichte

Erster Weltkrieg:Schnaps als Trostspender und Motivator

Zehntelliter Branntwein zu, den viele in Form vonSchnaps, die Bayern aber als Bier zu sich nahmen.Der Konsum von Alkohol, der in modernenArmeen als Gefährdung der Disziplin bestraftwird, war während des Ersten Weltkriegs einprobates Mittel, die Truppe im Stellungskrieg beiLaune zu halten.

1 Postkarte von 1913:Soldaten sitzen auf einerüberdimensionalenGranate und prosten demFotografen zu.

2 Postkarte der HamburgerWeinhandlung Bodegavon 1914: Soldaten ladenvoller Motivation dieKanone mit Alkoholfla-schen.

3 Feldpostkarte vom Januar1915. Die Firma Kantoro-wicz wirbt für ihren Likör.

4 Feldpostkarte desDeutschen Bundsabstinenter Frauen.Einzige Postkarte, die sichkritisch mit dem ThemaAlkohol auseinandersetz-te.

5 Postkarte der Cognac-Brennerei und Likör-FabrikLeydicke. Soldaten imWinter mit einer FlascheCognac.

6 Feldpostkarte von 1918:Ein Soldat sucht hintereiner Flasche CognacSchutz. Spirituosenprodu-zenten verwendetenKriegssujets zu Werbezwe-cken. � �

Ruth Widmer

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Schwäbisches SchnapsmuseumDas 1993 von der Historischen Gesellschaft Bönnigheim e. V. gegründete Schwäbische Schnaps-museum zeigt die Kulturgeschichte des Alkohols in verschiedenen Themenbereichen. Von derEntwicklung der Destillationstechnik über die Abteilung «Geheimbrennerei-Schwarzbrennerei» bishin zu Informationen über Branntwein und Likör bietet das Schwäbische Schnapsmuseum vielfältigeund spannende Geschichten. Wer an einer Führung durch das Museum teilnimmt, kommt ausser-dem in den Genuss einer humorvollen Schnaps- und Likörverkostung im urigen Kellergewölbe.www.schwaebisches-schnapsmuseum.de

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Die vor dem 1. Juli 2014 geltenden Bestimmungenwaren kompliziert und zum Teil schwer nachvoll-ziehbar. Seit ihrer letzten Anpassung vor 12 Jahrenhat mit der zunehmenden Mobilität auch dergrenzüberschreitende Verkehr markant zugenom-men. Gleichzeitig hat die InformationstechnologieQuantensprünge gemacht und bietet heute völlig

Seit dem 1. Juli 2014 gelten im Reiseverkehr in die Schweiz vereinfach-te und transparentere Zollbestimmungen. Der Zoll kann so denzunehmenden Reiseverkehr effizienter abwickeln, und die Reisendenmüssen bei der Abfertigung an der Grenze weniger langewarten.Auch für die Einfuhr von alkoholischen Getränken bestehen neueVorschriften.

EZV

Einfacher verzollen – schneller über dieGrenze

neue Möglichkeiten. Diese sollen auch für dieVerzollung im Reiseverkehr genutzt werden.Mittelfristig soll es nämlich möglich sein, dassReisende ihre Waren elektronisch, z. B. mit Smart-phone oder Tablet, beim Zoll anmelden können,und zwar bevor sie an den Grenzübergang kom-men. So wissen sie im Voraus, wie hoch Zoll undMehrwertsteuer für die gekauften Waren sind. Siekönnen auch frei wählen, welchen Grenzübergangsie für die Einreise benutzen wollen. Mit den altenBestimmungen wäre es für die Reisenden viel zuaufwändig gewesen, ihre Waren elektronischanzumelden. Dies, weil sehr viele Daten hättenseparat erfasst werden müssen. Die neuen Bestim-mungen sind deshalb so einfach wie möglichgehalten, und es gibt kaummehr Ausnahmen.

Wichtigste Änderungen (allgemein)– Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauchoder zum Verschenken in die Schweiz einführen,sind bis zu einemWert von 300 CHF mehrwert-steuerfrei. Massgebend ist dabei neu der Wertaller mitgeführten Waren. Neu sind auchalkoholische Getränke und Tabakfabrikate derWertfreigrenze anzurechnen. Wird der Betragvon 300 CHF überschritten, muss auf demGesamtwert der Waren Mehrwertsteuer bezahltwerden.

– Neu gibt es im Zolltarif für den Reiseverkehr statt17 Tarifgruppen mit zollpflichtigen Waren nurnoch deren 5. Bei den alkoholischen Getränkenz. B. gibt es nur noch 1 statt wie früher5 Tarifgruppen.

– Zölle werden nur noch dort erhoben, wo ausagrar- und gesundheitspolitischen Gründen einSchutz besteht. Dies betrifft Fleisch, Butter,Rahm, Öl, Fett, Margarine, alkoholische Geträn-ke und Tabakwaren.

– Die Zusammenführung der Tarifgruppen vonFrischfleisch und Fleischzubereitungen ist sowohlfür die Reisenden als auch für das Zollpersonaleine wesentliche Vereinfachung. Generell kann

Einfuhr von Warenfür den privaten Gebrauchder reisenden Person oderzum Verschenken.Gilt pro Person und Tag.

Wertfreigrenze 300.-

Übersteigt der Gesamtwertaller Waren CHF 300.–?

Freimengen

Übersteigt die Menge

- 1 kg Fleisch undFleischzubereitungen,ausgenommen Wild?

- 1 kg/l Butter, Rahm?

- 5 kg/l Öle, Fette, Margarinezu Speisezwecken?

- 5 l alkoholische Getränkebis 18 % Vol.?*

- 1 l alkoholische Getränkeüber 18 % Vol.?*

- 250 Stück/GrammZigaretten / Zigarren /andere Tabakfabrikate?*

* Mindestalter 17 Jahre

Alle anderen Waren

MWST-freiMWST-pflichtig

MWST auf Gesamt-wert 8 % oder 2.5 %

Zollfrei

ZollpflichtigZoll wird auf dieMehrmengenerhoben

- Fleisch undFleischzubereitungen:CHF 17.– je kg

- Butter, Rahm:CHF 16.– je kg/l

- Öle, Fette, Margarine:CHF 2.- je kg/l

- Alkoholische Getränkebis 18 % Vol.:CHF 2.– je l

- Alkoholische Getränkeüber 18 % Vol.: CHF 15.–je l

- Zigaretten/Zigarren:CHF –.25 pro Stk.

- andere Tabakfabrikate:CHF –.10 je g

Ja Nein

Nein

Ja

2. Schritt

1. Schritt

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heute höchstens 1 kg Fleisch pro Person und Tagzollfrei in die Schweiz eingeführt werden stattwie früher 0,5 kg Frischfleisch und 3,5 kgverarbeitetes Fleisch.

– Bei den Tabakfabrikaten können neu 250 Zigaret-ten oder 250 Zigarren oder 250 Gramm Tabakzollfrei eingeführt werden. Früher: 200 Zigaret-ten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.Wie bei den alkoholischen Getränken geltenauch hier die Freigrenzen für Personen, diemindestens 17 Jahre alt sind.

Wichtigste Änderungen (Alkohol)– Auch bei den alkoholischen Getränken hat dieZusammenfassung von 5 Tarifgruppen zu einereinzigen zu einer Vereinfachung geführt. Alseinziges Kriterium für die Tarifeinreihung gilt neunur noch der Alkoholgehalt. Bis 18 Volumenpro-zent können neu 5 Liter und über 18 Volumen-prozent kann 1 Liter zollfrei eingeführt werden(diese Freigrenzen gelten für Personen, diemindestens 17 Jahre alt sind). Vor der Neuerungwaren es bis 15 Volumenprozent 2 Liter, undüber 15 Volumenprozent war es 1 Liter. Neuwird bei Getränken mit einem Alkoholgehalt bis18 Volumenprozent ab dem 6. Liter ein Zoll von2 CHF pro Liter fällig. Bisher mussten ab dem3. bis zum 20. Liter 60 Rappen/Liter und ab dem21. Liter 3 CHF/Liter an Zollgebühren bezahltwerden. BeimWein setzte sich im Vorfeld desAnhörungsverfahrens die Ansicht durch, dass diebisher geltenden 60 Rappen Zoll pro Literniemanden davon abhalten, Mehrmengen anWein einzuführen. Ausserdem mussten wegendieser 60 Rappen oft Bagatellbeträge erhobenwerden. Aus diesen Gründen wurde zu Beginndes Anhörungsverfahrens vorgeschlagen, aufdie Erhebung von Zollabgaben bis zum20. Liter zu verzichten. Da dieser Vorschlagjedoch nicht mehrheitsfähig war, entstand derKompromiss, einen Zollansatz von 2 CHF proLiter für Mehrmengen festzulegen. Im Gegenzugwurde die Freimenge von 2 auf 5 Liter erhöhtund der Zollansatz ab dem 21. Liter von 3 auf2 CHF pro Liter gesenkt.

Auswirkungen auf AbgabenDie Zollverwaltung geht davon aus, dass sich dieÄnderungen nicht auf die Höhe der Abgabenauswirken werden. Bei den Änderungen geht esweder darum, die Zolleinnahmen zu erhöhen, nochdarum, den Einkaufstourismus zu fördern. Es gehteinzig darum, die Bestimmungen zu Wertfreigrenze(Mehrwertsteuer) und (Zoll-)Freimengen zuvereinfachen und die Erhebung der Abgaben zubeschleunigen. Die Höhe der Abgaben hängtnatürlich wesentlich davon ab, welche und wieviele Waren im Ausland gekauft werden. Reisende,die regelmässig über die Grenze zum Einkaufenfahren, beschränken sich meistens darauf, nurWaren einzuführen, die weder die Wertfreigrenzenoch die Freimengen übersteigen.

Gekürzte Fassung aus «Forum Z.» 1/14

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ZollZoll

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Zoll mein Wodkabei Babuschkableiben?Die Zoll–App «Reise & Waren»gibt Auskunft.

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Aus welchen Rohstoffen wird ammeisten Ethanolhergestellt?Mais, Rohrzucker, Weizen. D

Ethanol wird nicht verwendet für die Produktion vonKartoffelchips. E

Welcher Industriezweig bezieht schweizweit ammeisten Ethanol?Die Pharmaindustrie (nicht das Spirituosengewerbe)verwendet am meisten Ethanol. N

Warum kann Pizzateig Ethanol enthalten?Für eine längere Haltbarkeit.Ethanol ist ein gutes Konservierungsmittel. A

Welche Länder produzieren ammeisten Ethanol?Brasilien, USA, Pakistan. T

Wo fahren ammeisten Autos mit Ethanol statt Benzin?In Brasilien wird an allen Tankstellen neben Benzin und Dieselauch Bioethanol angeboten. Ethanol ist zu einem der dreiwichtigsten Energieträger im Land geworden. U

Warumwird Ethanol in Wärmepumpen verwendet?Weil Ethanol preisgünstiger und umweltfreundlicher istals andere Mittel für die Wärmeübertragungsmedien.

Vgl. auch «C2H5OH» 2/2013, S. 23 R

Muss für Ethanol eine Alkoholsteuer entrichtet werden?Ja, wenn es für den Konsum bestimmt ist.Für denaturiertes Ethanol muss keine Steuer bezahlt werden.Vgl. auch S. 22 I

Wofür kann Ethanol in der Metallverarbeitungverwendet werden?Als Kühlflüssigkeit, z. B. beim Schneiden von Aluminium. E

Warum enthalten viele Heilmittel Ethanol?Damit sich die Wirkstoffe auflösen. Ethanol wird gerade inder Pharmaindustrie häufig als Lösungsmittel eingesetzt. R

Was ist Rumäther?Die Bezeichnung Äther täuscht. Rumäther hat nichts miteinem Narkosemittel zu tun und ist ein alkoholfreiesProdukt zur Herstellung von künstlichem Rum. S

Was ist E85?Ein Treibstoff aus 85 Prozent Ethanol und 15 Prozentbleifreiem Benzin. T

Warum enthält Haarspray Ethanol?Im Fall des Haarsprays dient es als Lösungsmittel. O

Bei welcher Temperatur gefriert Ethanol?Mit -114 °C liegt der Gefrier- bzw. Schmelzpunkt von Ethanolviel tiefer als derjenige von Wasser. Deshalb kann z. B. eineFlasche Wodka problemlos im Gefrierfach aufbewahrtwerden. F

Aus welchen chemischen Elementen besteht Ethanol?Kohlenstoff, Wasserstoff, Sauerstoff. Wie aufmerksameLeserinnen und Leser dieses Magazins wissen, lautet die

Formel: C2H5OH; C = Kohlenstoff, H = Wasserstoff,O = Sauerstoff F

Kann man aus Ethanol Biogas herstellen?Ja. E

Lösungswort: Denaturierstoffe

Antworten zum Quiz «Was wissen Sie über Ethanol?»

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BildnachweisBilder und Grafiken © EAV, ausser:Titelseite: Vertreter der Schweizer Wirtschaft besuchten im Sommer 2014 die Internationale Wirtschafts- undHandelsmesse in Harbin (China). Bild: Fachhochschule Nordwestschweiz

S. 4: www.parlament.chS. 6 : René MatteottiS. 8: Agence de presse ARC S.A.S. 13: André ParsicS. 14: KeystoneS. 15: Switzerland Global EnterpriseS. 21: AgroscopeS. 29: www.clipdealer.comS. 30–31: Schwäbisches SchnapsmuseumS. 32–33: Eidgenössische Zollverwaltung

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