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Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF) Technische Richtlinie Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 800.553.1000 1.00 01.04.2013 freigegeben öffentlich 000 97 PLaPB Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 10020

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Planungshandbuch der ASFiNAG

AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT

Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020

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Inhaltsverzeichnis

1 VORBEMERKUNG..................................................................................................... 12

1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch ................................................................................ 12

1.2 Ziel, PLaPB spezifisch .............................................................................................. 12

1.3 Hinweise zur Nummerierung .................................................................................... 12

1.4 Zusätzliche Dokumente ............................................................................................ 13

1.4.1 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) ................................. 14

1.4.2 PLaPB 800.553 Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF) ......................................... 14

1.4.3 PLaHELP 800.605 Tunnel - Prüfungen und Tests (PuT) ............................................. 14

2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN .............................................................................. 15

2.1 Ergänzende Vorbemerkungen ................................................................................. 15

2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .................................................. 15

2.2.1 Verfahrensanweisungen ............................................................................................. 15

3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE .................................................. 20

3.1 Allgemeine Grundsätze ............................................................................................ 20

3.1.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 20

3.1.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 20

3.1.1.2 Elektrische Anforderungen .......................................................................................... 20

3.1.1.2.1 Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme ............................. 20

3.1.1.2.2 Netzsystem ................................................................................................................. 20

3.1.1.2.3 Fehlerschutz ............................................................................................................... 20

3.1.1.2.4 Blindstromkompensation ............................................................................................. 21

3.1.1.3 EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 21

3.1.1.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 21

3.1.1.3.2 Blitzschutzzonen ......................................................................................................... 21

3.1.1.3.3 Prüfschärfegrade ........................................................................................................ 22

3.1.1.3.4 Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse ....................................... 22

3.1.1.3.5 Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld ............................................. 23

3.1.1.3.6 CE Kennzeichnung ..................................................................................................... 23

3.1.1.4 Schaltschränke ........................................................................................................... 23

3.1.1.4.1 Allgemeines ................................................................................................................ 23

3.1.1.4.2 Verteilermaterial .......................................................................................................... 24

3.1.1.4.3 Abmessungen ............................................................................................................. 24

3.1.1.4.4 Farbvorgaben für Schaltschränke ............................................................................... 24

3.1.1.5 Rangierungen ............................................................................................................. 25

3.1.1.5.1 Allgemeines ................................................................................................................ 25

3.1.1.5.2 Rangierungen externer Meldungen und Befehle ......................................................... 25

3.1.1.5.3 Rangierung externer Mess- und Sollwerte .................................................................. 26

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3.1.1.5.4 Zwischenrangierungen ................................................................................................ 27

3.1.1.6 Betriebsarten .............................................................................................................. 27

3.1.1.7 Rückhaltesysteme ...................................................................................................... 28

3.1.1.8 Zugang und Instandhaltung ........................................................................................ 28

3.1.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 28

3.1.2.1 Umfeld- und Umgebungsbedingungen ........................................................................ 28

3.1.2.2 Werkstoffe .................................................................................................................. 29

3.1.2.2.1 Aluminium ................................................................................................................... 29

3.1.2.2.2 Verzinkter Stahl .......................................................................................................... 29

3.1.2.2.3 Rostfreier Edelstahl..................................................................................................... 29

3.1.2.2.4 Kunststoffe .................................................................................................................. 29

3.1.2.3 Korrosionsschutz ........................................................................................................ 29

3.1.2.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 29

3.1.2.3.2 Farbwahl ..................................................................................................................... 30

3.1.2.3.3 Vorbereitung des Untergrundes .................................................................................. 30

3.1.2.3.4 Feuerverzinken ........................................................................................................... 30

3.1.2.3.5 Pulverbeschichtung..................................................................................................... 30

3.1.2.3.6 Bearbeitung von Aluminium ........................................................................................ 30

3.1.2.3.7 Bearbeitung von Edelstählen ...................................................................................... 30

3.1.2.4 Befehle, Meldungen und Messwerte ........................................................................... 31

3.1.2.4.1 Befehle ....................................................................................................................... 31

3.1.2.4.2 Meldungen .................................................................................................................. 31

3.1.2.4.3 Messwerte .................................................................................................................. 31

3.1.2.4.4 Sollwerte ..................................................................................................................... 31

3.1.2.4.5 Allgemeine Ausführungsbestimmungen ...................................................................... 31

3.1.2.5 Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten .................................... 32

3.1.2.5.1 Anzeigegeräte ............................................................................................................. 32

3.1.2.5.2 Bediengeräte .............................................................................................................. 32

3.1.2.6 EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 32

3.1.2.6.1 Allgemeines ................................................................................................................ 32

3.1.2.6.2 Schutzbeschaltung ..................................................................................................... 32

3.1.2.6.3 Anschluss des Kabelschirms ...................................................................................... 33

3.1.2.6.4 Aufbau von Elektronikschränken ................................................................................. 34

3.1.2.6.5 Einbau von Netz- und Signalfiltern .............................................................................. 34

3.1.2.7 Schutz gegen Beschädigung ...................................................................................... 34

3.1.2.8 Beschriftung der Einrichtungen ................................................................................... 34

3.2 Mittelspannungsanlage ............................................................................................ 34

3.3 Verteilungen .............................................................................................................. 35

3.3.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 35

3.3.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 35

3.3.1.2 Sammelschienen ........................................................................................................ 35

3.3.1.3 Schaltgeräte ............................................................................................................... 35

3.3.1.3.1 Leistungsschalter ........................................................................................................ 35

3.3.1.3.2 Installations-Schutzschaltgeräte.................................................................................. 35

3.3.1.4 Selektivität .................................................................................................................. 35

3.3.1.5 Motoranlauf ................................................................................................................. 36

3.3.1.6 Ausgewählte Verteilerabgänge ................................................................................... 36

3.3.1.6.1 Kabelabgang............................................................................................................... 36

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3.3.1.6.2 Direkt anlaufender Motor ............................................................................................ 36

3.3.1.6.3 Drehzahlgeregelter Motor ........................................................................................... 37

3.3.1.6.4 Beleuchtung ................................................................................................................ 37

3.3.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 37

3.3.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 37

3.3.2.2 Elektrische Ausrüstung ............................................................................................... 37

3.3.2.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 37

3.3.2.2.2 Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen ................................................ 38

3.3.2.2.3 Messtrennklemmen..................................................................................................... 38

3.3.2.2.4 Koppelrelais ................................................................................................................ 38

3.3.2.2.5 Netzgeräte .................................................................................................................. 38

3.3.2.2.6 Überspannungsableiter ............................................................................................... 38

3.3.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 39

3.3.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 39

3.4 Sicherheitsstromversorgung ................................................................................... 39

3.4.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 39

3.4.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 39

3.4.1.2 USV Anlage ................................................................................................................ 39

3.4.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 40

3.4.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 41

3.4.4 Funktionsbeschreibung ............................................................................................... 41

3.4.4.1 Betrieb bei vorhandenem Netz .................................................................................... 41

3.4.4.2 Betrieb bei gestörtem Netz .......................................................................................... 41

3.4.4.3 Handumgehung .......................................................................................................... 41

3.5 Blitzschutzanlage...................................................................................................... 41

3.5.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 41

3.5.1.1 Entwurf des Blitzschutzsystems .................................................................................. 41

3.5.1.2 Äußeres Blitzschutzsystem ......................................................................................... 42

3.5.1.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 42

3.5.1.2.2 Fangeinrichtungen ...................................................................................................... 42

3.5.1.2.3 Ableitungen ................................................................................................................. 42

3.5.1.2.4 Erdungsanlage ............................................................................................................ 42

3.5.1.3 Inneres Blitzschutzsystem ........................................................................................... 42

3.5.1.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 42

3.5.1.3.2 Blitzschutz-Potentialausgleich ..................................................................................... 42

3.5.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 43

3.5.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 43

3.5.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 43

3.6 Erdung- und Potentialausgleich .............................................................................. 43

3.6.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 43

3.6.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 43

3.6.2.1 Erder ........................................................................................................................... 43

3.6.2.1.1 Werkstoffe für Erder .................................................................................................... 43

3.6.2.1.2 Erdung in Freilandbereichen ....................................................................................... 43

3.6.2.2 Haupterdungsschiene ................................................................................................. 44

3.6.2.3 Schutzerdungsleiter .................................................................................................... 44

3.6.2.4 Potentialausgleichsleiter ............................................................................................. 44

3.6.2.5 Anschlüsse ................................................................................................................. 44

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3.6.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 44

3.6.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 44

3.7 Tunnelbeleuchtung ................................................................................................... 44

3.8 Straßenbeleuchtung ................................................................................................. 45

3.8.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 45

3.8.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 45

3.8.1.2 Maßgebliche Normen .................................................................................................. 45

3.8.1.3 Berechnungen ............................................................................................................ 45

3.8.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 45

3.8.2.1 Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand ............................................................................ 45

3.8.2.2 Leuchtenbestückung ................................................................................................... 45

3.8.2.3 Maste .......................................................................................................................... 46

3.8.2.3.1 Ausführung der Maste ................................................................................................. 46

3.8.2.3.2 Mastformen ................................................................................................................. 46

3.8.2.3.3 Mastverankerungen .................................................................................................... 46

3.8.2.3.4 Schutzmaßnahme ....................................................................................................... 46

3.8.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 46

3.8.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 46

3.9 Konstruktionen ......................................................................................................... 47

3.9.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 47

3.9.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 47

3.9.1.2 Unterkonstruktionen für Schaltschränke ...................................................................... 47

3.9.1.3 Schneeschutz ............................................................................................................. 47

3.9.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 47

3.9.2.1 Unterkonstruktionen für Schaltschränke ...................................................................... 47

3.9.2.2 Schneeschutz ............................................................................................................. 48

3.9.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 48

3.9.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 48

3.10 Rohr- und Tragsysteme ............................................................................................ 48

3.10.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 48

3.10.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 48

3.10.1.2 Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................................................. 48

3.10.1.3 Installationsrohre ........................................................................................................ 49

3.10.1.4 Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 49

3.10.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 49

3.10.2.1 Kabelrinnen und Gitterrinnen ...................................................................................... 49

3.10.2.2 Auf Putz Installationen ................................................................................................ 50

3.10.2.3 Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 51

3.10.2.4 Sonderbestimmungen für die Kabelführung auf Mautgantries ..................................... 51

3.10.2.4.1 Allgemeines ................................................................................................................ 51

3.10.2.4.2 Bestandsdokumentation ............................................................................................. 51

3.10.2.4.3 Einmeldung von Arbeiten an der Mautanlage.............................................................. 51

3.10.2.4.4 Leerrohrmitnutzung ..................................................................................................... 52

3.10.2.4.5 Kabeleinziehen oder Kabelüberführung: ..................................................................... 52

3.10.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 53

3.10.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 53

3.11 Tunnel-Lüftungsanlage ............................................................................................ 53

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 7 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

3.12 Überwachung der Luftverhältnisse ......................................................................... 53

3.13 Verkehrslenkung ....................................................................................................... 53

3.14 Verkehrszeichenträger ............................................................................................. 53

3.15 Verkehrsdatenerfassung .......................................................................................... 53

3.16 Videoüberwachung ................................................................................................... 53

3.16.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 53

3.16.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 53

3.16.1.1.1 Videomasterausbauplan ............................................................................................. 53

3.16.1.1.2 Beigestellte Komponenten .......................................................................................... 54

3.16.1.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland ...................................................... 54

3.16.1.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 54

3.16.1.2.2 Zusätzliche Schnittstellen............................................................................................ 56

3.16.1.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen ................................................ 57

3.16.1.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 57

3.16.1.3.2 Spezifische Schnittstellen ........................................................................................... 58

3.16.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 58

3.16.2.1 Schnittstellen .............................................................................................................. 58

3.16.2.2 Abruf der beigestellten Komponenten ......................................................................... 58

3.16.2.3 Wartungsfenster ......................................................................................................... 59

3.16.2.4 Vorlegerleistungen ...................................................................................................... 59

3.16.2.5 Sonderbestimmungen für die Kameramontage auf Mautgantry .................................. 59

3.16.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 60

3.16.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 60

3.16.3.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland ...................................................... 60

3.16.3.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen ................................................ 60

3.16.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 60

3.17 Notrufeinrichtungen ................................................................................................. 60

3.17.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 60

3.17.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 60

3.17.1.2 Anbindung an CN.as-Linie .......................................................................................... 61

3.17.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 61

3.17.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 61

3.17.2.2 Verkabelung NRS zu CN.as-AP .................................................................................. 62

3.17.2.2.1 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m)........................................... 62

3.17.2.2.2 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 m und 200 m) .................. 63

3.17.2.2.3 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m)............................................ 64

3.17.2.2.4 Energiekabel ............................................................................................................... 64

3.17.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 64

3.17.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 64

3.18 Beschallungsanlage ................................................................................................. 64

3.19 Fernsprechanlage ..................................................................................................... 65

3.20 Funkanlage ................................................................................................................ 65

3.21 Gefahrenmeldeanlage .............................................................................................. 65

3.22 Informationsübertragung ......................................................................................... 65

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3.23 Umfelddatenerfassung ............................................................................................. 65

3.23.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 65

3.23.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 65

3.23.1.2 Aufgaben .................................................................................................................... 65

3.23.1.3 Positionierung von SWS ............................................................................................. 67

3.23.1.4 Positionierung der Sensoren ....................................................................................... 68

3.23.1.5 Sensorik ...................................................................................................................... 70

3.23.1.6 OpenWIS .................................................................................................................... 71

3.23.1.7 Datenverarbeitung ...................................................................................................... 71

3.23.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 72

3.23.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 72

3.23.3.1 Nachweis der Kompatibilität zu OpenWIS ................................................................... 72

3.23.3.2 Inbetriebnahme ........................................................................................................... 73

3.23.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 75

3.24 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 76

3.25 Informationsverarbeitung ......................................................................................... 76

3.26 Leitungen .................................................................................................................. 76

3.26.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 76

3.26.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 76

3.26.1.2 Leitungstypen ............................................................................................................. 76

3.26.1.3 Leitungsdimensionierung ............................................................................................ 76

3.26.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 76

3.26.2.1 Leitungstypen ............................................................................................................. 76

3.26.2.2 Anschluss und Zubehör .............................................................................................. 77

3.26.2.3 Leitungskennzeichnung, Leitungsnummerierung ........................................................ 77

3.26.2.4 Leitungsverlegung ...................................................................................................... 77

3.26.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 77

3.26.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 77

3.27 Kabel .......................................................................................................................... 77

3.27.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 77

3.27.1.1 Kabeltypen .................................................................................................................. 77

3.27.1.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 77

3.27.1.1.2 Energiekabel 0,6/1 kV ................................................................................................. 77

3.27.1.1.3 Fernmeldekabel .......................................................................................................... 78

3.27.1.1.4 Lichtwellenleiterkabel .................................................................................................. 78

3.27.1.2 Kabeldimensionierung ................................................................................................ 78

3.27.1.2.1 Energiekabel ............................................................................................................... 78

3.27.1.2.2 Signalkabel ................................................................................................................. 79

3.27.1.2.3 Kabelwege .................................................................................................................. 79

3.27.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 79

3.27.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 79

3.27.2.2 Kabelverlegung ........................................................................................................... 79

3.27.2.2.1 Unterlagen für die Kabelverlegung .............................................................................. 79

3.27.2.2.2 Kabellieferung ............................................................................................................. 79

3.27.2.2.3 Kabeltransport, Abladen, Schneiden ........................................................................... 80

3.27.2.2.4 Auslegen des Kabels .................................................................................................. 80

3.27.2.2.5 Verlegungstemperatur ................................................................................................ 81

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3.27.2.2.6 Kabelbeschriftung ....................................................................................................... 81

3.27.2.2.7 Kabelanschluss und Kabelzubehör ............................................................................. 81

3.27.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 81

3.27.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 81

3.28 Gebäude- und Nischeninstallation .......................................................................... 81

3.28.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 81

3.28.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 81

3.28.1.2 Installationsmaterial .................................................................................................... 82

3.28.1.3 Kabel und Leitungen ................................................................................................... 82

3.28.1.4 Beleuchtungsanlage ................................................................................................... 82

3.28.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 82

3.28.2.1 Installationsmaterial .................................................................................................... 82

3.28.2.2 Leuchten und Lampen ................................................................................................ 83

3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte ........................................................................................................... 83

3.28.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 83

3.28.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 83

3.29 Gebäude- und Nischenausstattung ......................................................................... 83

3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage .................................................................................. 83

3.30.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 83

3.30.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 83

3.30.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 83

3.30.2.1 Anlagenbeschreibung ................................................................................................. 83

3.30.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 83

3.30.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 84

3.31 Türen und Tore ......................................................................................................... 84

3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen ....................................................................... 84

3.32.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 84

3.32.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 84

3.32.1.2 Schmutzwasserhebewerke ......................................................................................... 84

3.32.1.3 Rohrleitungen ............................................................................................................. 84

3.32.1.4 Messtechnische Ausrüstung ....................................................................................... 84

3.32.1.5 VEXAT ........................................................................................................................ 85

3.32.1.5.1 Allgemeines ................................................................................................................ 85

3.32.1.5.2 Zoneneinteilung .......................................................................................................... 85

3.32.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 88

3.32.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 88

3.32.2.2 Pumpen ...................................................................................................................... 88

3.32.2.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 88

3.32.2.2.2 Korrosionsschutz ........................................................................................................ 88

3.32.2.2.3 Auswuchten ................................................................................................................ 89

3.32.2.3 Armaturen ................................................................................................................... 89

3.32.2.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 89

3.32.2.3.2 Gehäuselose Armaturen (Rinnenschütz) .................................................................... 89

3.32.2.3.3 Rückschlagarmaturen ................................................................................................. 89

3.32.2.3.4 Absperrarmaturen ....................................................................................................... 89

3.32.2.4 Rohrleitungen ............................................................................................................. 89

3.32.2.5 Schweißungen ............................................................................................................ 90

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3.32.2.6 Entlüftung ................................................................................................................... 90

3.32.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 90

3.32.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 90

3.32.3.2 Druckprobe: ................................................................................................................ 90

3.32.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 91

3.33 Sonstige Anlagen...................................................................................................... 91

3.33.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 91

3.33.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 91

3.33.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 91

3.33.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 91

3.34 Hebezeuge ................................................................................................................. 91

3.35 De- und Wiedermontagen ......................................................................................... 91

3.36 Regieleistungen ........................................................................................................ 91

3.37 Ersatzmaterialien ...................................................................................................... 91

3.38 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 92

3.39 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 92

3.40 Projektmanagement, Engineering ........................................................................... 92

3.40.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 92

3.40.1.1 Explosionsschutzdokument ......................................................................................... 92

3.41 Bauarbeiten ............................................................................................................... 94

3.42 Unterirdische Neuverlegungen ................................................................................ 94

3.42.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 94

3.42.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 94

3.42.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 94

3.42.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 94

3.42.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 94

3.42.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 94

3.43 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 94

3.44 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 94

3.45 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 94

3.95 Instandhaltung .......................................................................................................... 94

4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG ........................................ 95

4.1 Freiland ...................................................................................................................... 95

4.1.1 VEXAT ........................................................................................................................ 95

4.1.2 Kabelkünetten und Querungen ................................................................................... 95

4.1.3 Rückhaltesysteme ...................................................................................................... 95

4.2 Tunnel ........................................................................................................................ 95

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5 VERZEICHNISSE ....................................................................................................... 96

5.1 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. 96

5.2 Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 96

5.3 Formelverzeichnis .................................................................................................... 97

5.4 Quellenverzeichnis ................................................................................................... 97

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1 VORBEMERKUNG

1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch

Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Aus-

führung von

● Beleuchtungsanlagen

● Videoüberwachungseinrichtungen

● Notrufeinrichtungen

● Umfelddatenerfassungseinrichtungen (openWIS)

● Pumpwerken

im Freiland bzw. in Hochbauten im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG.

Es stellt eine Ergänzung zur RVS und den einschlägigen Normen dar.

Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt.

1.2 Ziel, PLaPB spezifisch

Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung

von Beleuchtungsanlagen, Videoüberwachungseinrichtungen, Notrufeinrichtungen, Um-

felddatenerfassungseinrichtungen und Pumpwerken vereinheitlicht werden.

1.3 Hinweise zur Nummerierung

Diese Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken, die entspre-

chend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen gegliedert

sind:

● LG 01 Baustellengemeinkosten

● LG 02 Mittelspannungsanlagen

● LG03 Verteilungen

● LG 04 Sicherheitsstromversorgung

● LG 05 Blitzschutzanlage

● LG 06 Erdung- und Potentialausgleich

● LG 07 Tunnelbeleuchtung

● LG 08 Straßenbeleuchtung

● LG 09 Konstruktionen

● LG 10 Rohr- und Tragsysteme

● LG 11 Tunnel-Lüftungsanlage

● LG 12 Überwachung der Luftverhältnisse

● LG 13 Verkehrslenkung

● LG 14 Verkehrszeichenträger

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● LG 15 Verkehrsdatenerfassung

● LG 16 Videoüberwachung

● LG 17 Notrufeinrichtungen

● LG 18 Beschallungsanlage

● LG 19 Fernsprechanlage

● LG 20 Funkanlagen

● LG 21 Gefahrenmeldeanlage

● LG 22 Informationsübertragung

● LG 23 Umfelddatenerfassung

● LG 24 (derzeit nicht belegt)

● LG 25 Informationsverarbeitung

● LG 26 Leitungen

● LG 27 Kabel

● LG 28 Gebäude- und Nischeninstallation

● LG 29 Gebäude- und Nischenausstattung

● LG 30 Gebäudelüftung, Klimaanlage

● LG 31Türen und Tore

● LG 32 Lösch und Abwassereinrichtungen

● LG 33 Sonstige Anlagen

● LG 34 Hebezeuge

● LG 35 De- und Wiedermontage

● LG 36 Regieleistungen

● LG 37 Ersatzmaterialien

● LG 38 (derzeit nicht belegt)

● LG 39 (derzeit nicht belegt)

● LG 40 Projektmanagement / Engineering

● LG 41 Bauarbeiten

● LG 42 Unterirdische Neuverlegungen

● LG 43 (derzeit nicht belegt)

● LG 44 (derzeit nicht belegt)

● LG 45 (derzeit nicht belegt)

● LG 95 Instandhaltungsarbeiten

1.4 Zusätzliche Dokumente

Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungs-

und Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches

angeführten Dokumente (z.B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hin-

blick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar.

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Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch Allgemeine Elektrotechnik

Freiland als Gesamtwerk dar:

1.4.1 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP)

1.4.2 PLaPB 800.553 Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF)

● PLaPB 800.553.1000 Technische Richtlinie

● PLaPB 800.553.1601 CN.as COM - SIP Spezifikation Notruf

● PLaPB 800.553.1602 CN.as COM - Notwendige Abrufdaten

● PLaPB 800.553.1603 Thermal Fingerprint Messung

● PLaPB 800.553.1604 OpenWIS Installationsanleitung

● PLaPB 800.553.1605 Videomasterplan - Schnittstellendokument

● PLaPB 800.553.2000 Technische Spezifikation

● PLaPB 800.553.2501 OpenWIS Fundament

● PLaPB 800.553.2502 OpenWIS Kippmast Typ Freiland

● PLaPB 800.553.2503 OpenWIS Kippmast Typ Brücke

● PLaPB 800.553.2504 OpenWIS Steuerkasten Typ Ethernet

● PLaPB 800.553.2505 OpenWIS Steuerkasten Typ UMTS

● PLaPB 800.553.2506 Video Mast mit Aufstiegshilfe

● PLaPB 800.553.2507 Video Mast ohne Aufstiegshilfe

● PLaPB 800.553.2508 Video- Kurzmast

● PLaPB 800.553.2509 Video Haltevorrichtung

● PLaPB 800.553.2510 Videoschwenkhalterung VBA-Brücke Standard

● PLaPB 800.553.2511 Schneeschutztafel

1.4.3 PLaHELP 800.605 Tunnel - Prüfungen und Tests (PuT)

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2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN

2.1 Ergänzende Vorbemerkungen

Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf ande-

re Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die

aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments.

2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse

Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exem-

plarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung zu

sehen.

Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.

Der AG behält sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor.

2.2.1 Verfahrensanweisungen

Aus den nachstehend angeführten Abbildungen kann die Vorgehensweise bei der Pla-

nung von Energieversorgungsanlagen bzw. der Errichtung von Videoanlagen, UDE An-

lagen und Einrichtungen die der „Verordnung über explosionsfähige Atmosphären –

VEXAT“ unterliegen, entnommen werden:

● Planung von Energieversorgungsanlagen (Abbildung 1)

● Prozessablauf Video (Abbildung 2)

● Planung von UDE Anlagen (Abbildung 3)

● Planung von Anlagen, die VEXAT unterliegen (Abbildung 4)

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Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen

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Abbildung 2: Prozessablauf Video

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Start

ERHEBUNGBestand Wetterstationen

ABSTIMMUNGBE, EE, VM und

Fachbereiche

Ende

ERHEBUNGStrom und Daten Infrastruktur

ANALSYEKleinklimazonen (Metrologen)

ErgebnisseStandortliste

LagepläneAlternativen

negativ

positiv

ANALYSEThermal Finger Print

ANALYSENeuralgischer Punkte

BEDARFZentralsystem MDSS

BEDARFWetterprognosen Inputs

BEDARFAutobahnmeister

PLANUNGUDE Standorte

AbgestimmterDetailplan

Freigabematrix

ERHEBUNGErfahrungswerte BE und VM

Abbildung 3: Planung von UDE Anlagen

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Abbildung 4: Planung von Anlagen nach VEXAT

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3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE

3.1 Allgemeine Grundsätze

3.1.1 Planungsgrundsätze

3.1.1.1 Allgemeines

Alle Anlagen sind so zu planen und zu errichten, dass selbst bei Teilfreischaltung von

Anlagenteilen zumindest noch ein eingeschränkter Betrieb möglich bleibt.

3.1.1.2 Elektrische Anforderungen

3.1.1.2.1 Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme

Nach ÖVE/ÖNORM EN 60038 sind für Wechselstromnetze sowie zugehörige Betriebs-

mittel ausschließlich folgende Nennspannungen zugelassen:

● 230/400 V ± 10%

● 400/690 V ± 10%

Die Nennspannung 400/690 V darf bei nach diesem PLaPB zu errichtenden Anlagen

nur in besonders begründeten Ausnahmefällen für den Transport elektrischer Energie

vorgesehen werden.

3.1.1.2.2 Netzsystem

Die Starkstromanlagen der Nennspannung 230/400 V sind mit TN-C-S Netzsystem

nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 auszuführen, es sei denn, dieses Netzsystem wird vom

örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen nicht unterstützt.

Starkstromanlagen der Nennspannung 400/690 V können, so nicht zwingende Gründe

dagegen stehen, auch nur im TN-C System nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 realisiert wer-

den.

3.1.1.2.3 Fehlerschutz

Als Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren ist in der Netzstromversorgung Nul-

lung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 vorzusehen, es sei denn, diese Schutzmaßnahme

wird vom örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen (noch) nicht zugelassen

oder die Anlage liegt im Einflussbereich elektrischer Wechselstrombahnen.

Steckdosenkreise müssen gemäß Punkt 6.1.1 der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zusätzlich

durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom IΔN ≤ 0,03 A ge-

schützt werden.

Für die Bemessung der Überstrom-Schutzeinrichtungen gelten die Niederspannungs-

verteilnetze entlang der Autobahn im Sinn der Abbildung 3-6 aus ÖVE/ÖNORM E 8001-

1 als Verteilungsnetz. Die Schnittstelle zur Verbraucheranlage bilden die Abgangs-

klemmen der Verteiler (z.B. Energiemodul im Access Point, Installationsverteiler usw.).

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3.1.1.2.4 Blindstromkompensation

Die Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, dass vom Energieversorgungsun-

ternehmen möglichst wenig Blindleistung bezogen werden muss. An der Übergabestelle

darf der Leistungsfaktor (cos φ) in jedem Betriebsfall den Wert von 0,9 nicht unter-

schreiten.

Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob diese Geräte einzeln kompensiert werden können

oder ob die Errichtung von mehrstufigen zentralen Kompensationsanlagen zweckmäßi-

ger ist.

In der Regel ist Einzelkompensation zu bevorzugen.

Mit den Kondensatoren ist der Leistungsfaktor cos φ des Betriebsmittels auf > 0,92 zu

verbessern. Kapazitive Betriebszustände (z.B. bei Leuchten in Stufenschaltung) müs-

sen vermieden werden.

Bei der Bemessung der Kompensationsanlagen müssen etwaige Rahmenbedingungen

aus dem Netz des Energieversorgungsunternehmens zwingend beachtet werden.

3.1.1.3 EMV und Blitzschutz

3.1.1.3.1 Allgemeines

Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen elektromagnetische Störeinflüsse ist

neben dem Schutz von Personen und Sachwerten auch die Verfügbarkeit der Gesamt-

anlage hoch zu halten.

Neben den sich aus dem Schutz von Personen und Sachwerten ergebenden Anforde-

rungen sind die Blitzschutz- und EMV Maßnahmen so auszulegen, dass störende und

schädigende Einflüsse auf die elektrischen und elektronischen Systeme bei Blitzein-

schlägen an beliebiger Stelle der baulichen Anlage, sowie bei den durch das EVU oder

durch interne Verbraucher ausgelösten Schalthandlungen vermieden werden.

Indirekter Blitzschlag sowie Überspannungen und Induktionsspannungen gelten nicht

als höhere Gewalt. Es sind somit Maßnahmen zu treffen, um die gesamte Anlage im be-

triebsbereiten Zustand, d. h. mit angeschlossenen externen Kabeln, zu schützen.

3.1.1.3.2 Blitzschutzzonen

Neben der Einteilung in Schutzklassen (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-1), die je nach

Wertigkeit und akzeptierbarem Risiko erfolgt, werden Objekte und Räumlichkeiten nach

folgenden Blitzschutzzonen (LPZ) unterschieden:

Blitzschutzzone Definition

LPZ 0A Zone, die durch direkte Blitzeinschläge und durch das volle elektro-

magnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme können

vollen und anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.

LPZ 0B Zone, die gegen direkte Blitzeinschläge geschützt, aber durch das volle

elektromagnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme

können anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.

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Blitzschutzzone Definition

LPZ 0A Zone, die durch direkte Blitzeinschläge und durch das volle elektro-

magnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme können

vollen und anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.

LPZ 1 Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch Über-

spannungsschutzgeräte an der Zonengrenze begrenzt werden. Durch räum-

liche Schirmung kann das elektromagnetische Feld des Blitzes abge-

schwächt werden.

LPZ 2,...,n Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch zusätz-liche

Überspannungsschutzgeräte an der Zonengrenze weiter be-grenzt werden.

Zusätzliche räumliche Schirmung kann verwendet werden, um das elektro-

magnetische Feld des Blitzes weiter abzu-schwächen.

Tabelle 1: Blitzschutzzonen

Sofern an anderer Stelle nicht ausdrücklich anders bedungen, gelten die Zuordnungen

gemäß Tabelle 2.

Bereich Blitzschutzzone

Freibereiche LPZ 0A

Verkehrszeichenbrücken mit Fangstangen LPZ 0B

Inneres von AP LPZ 1

Rohrzüge bis zu einer Länge von 60 m1 LPZ 1

Längere Rohrzüge LPZ 0B

Tabelle 2: Zuordnung zu Blitzschutzzonen

An den Durchtrittsstellen von einer Schutzzone zur anderen müssen Einführungen an-

gebracht werden, d.h. Verbindungen mit dem Potentialausgleich und/oder über Schutz-

beschaltungen.

3.1.1.3.3 Prüfschärfegrade

Zur Beurteilung der Störfestigkeit gelten impulsförmige Magnetfelder bzw. gegen Stoß-

spannungen gelten die in der ÖVE/ÖNORM EN 61000-4 definierten Prüfschärfegrade.

3.1.1.3.4 Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse

Elektrische und elektronische Systeme sind durch elektromagnetische Blitzimpulse ge-

fährdet. Es sind daher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ausfällen innerer Sys-

teme vorzusehen.

1 Das Erdseil muss über den Rohrzügen verlegt werden!

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Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 beruht der Schutz gegen elektromagnetische Blitz-

impulse auf dem Blitzschutzzonenkonzept. Die grundlegenden Schutzmaßnahmen um-

fassen:

● Erdung und Potentialausgleich

● Magnetische Schirmung und Leitungsführung

● Koordinierter Schutz mit Überspannungsschutzgeräten.

Erdung und Potentialausgleich müssen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 immer sicher

gestellt werden, andere Schutzmaßnahmen dürfen einzeln oder in Kombination ange-

wendet werden.

3.1.1.3.5 Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld

Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gegen die am vorgesehenen Einbauort zu

erwartenden Felder geschirmt sind und den entsprechenden Prüfschärfegrad einhalten.

Wenn Einzelgeräte nicht den für den vorgesehenen Einsatzort erforderlichen Prüfschär-

fegraden entsprechen, so sind für diese Geräte durch zusätzliche Schirmungs- und

Schutzmaßnahmen Umgebungsbedingungen zu schaffen, welche den zuverlässigen

Betrieb der Geräte am vorgesehenen Einbauort gestatten (beispielsweise durch Einbau

dieser Geräte in HF-dichte Schaltschränke und geeignete Schutzbeschaltungen an der

Schnittstelle zur Umgebung).

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind lediglich handelsübliche steckerfertige

Großseriengeräte, wie z.B. Bildschirme, Drucker, Telefone usw., welche im Fall eines

eventuellen Schadens werkzeuglos und ohne zusätzlichen Änderungsaufwand bzw.

Nachinstallation von Software ausgetauscht werden können.

3.1.1.3.6 CE Kennzeichnung

Mangels Prüfbarkeit wird in der Planungs- und Angebotsphase davon ausgegangen,

dass Anlagen dann als elektro-magnetisch verträglich zu bewerten sind, wenn sämtliche

Betriebsmittel dieser Anlage ein CE Kennzeichen tragen.

In weiterer Folge hat der Errichter die EMV Verträglichkeit der von ihm errichteten Anla-

gen bzw. Anlagenteile über die CE Kennzeichnung hinaus nachzuweisen, wenn nach

der Inbetriebsetzung EMV Probleme auftreten.

3.1.1.4 Schaltschränke

3.1.1.4.1 Allgemeines

Es ist ein einheitliches Erscheinungsbild aller Schaltschränke anzustreben.

Für die Ausführung von gegebenenfalls erforderlichen Freifeld- Schaltschränken gilt

PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog.

Systemschränke 19" sind gemäß PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog auszu-

führen, unabhängig davon, ob diese für CN.as-Linie verwendet werden oder nicht.

Schaltschränke im Freien sind grundsätzlich vandalismussicher auszuführen.

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3.1.1.4.2 Verteilermaterial

Die Schränke sind im Baukastenprinzip in freitragender Skelettbauweise oder als frei-

tragende Blechkonstruktion in den Werkstoffen gemäß Tabelle 3 auszuführen.

Aufstellungsort Werkstoff

Pumpstationen Aluminium, doppelwandig

Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.3)

Straßenwetterstationen Aluminium, doppelwandig

Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß

PLaNT 119.020.2000 errichtet werden können)

Analog zu AP gemäß PLaNT 119.020.2000

Trockene Betriebsräume in Hochbauten Stahlblech

Tabelle 3: Materialvorgabe für Schaltschränke

3.1.1.4.3 Abmessungen

Als bevorzugte Abmessungen für Schaltschränke gelten mit einer Toleranz von jeweils

± 10 mm:

Schaltschränke in Betriebsräumen:

Schrankhöhe: 2.000 mm exkl. gegebenenfalls erforderlichem Sockel, exkl. ggf. abge-

setztem Dachblech

Schrankbreite: 800 mm

Schranktiefe: 600 mm

400 mm

3.1.1.4.4 Farbvorgaben für Schaltschränke

Für Schaltschränke gelten die Farbvorgaben gemäß Tabelle 4 mit der Ergänzung, dass

innerhalb eines Projekts auf eine einheitliche Farbgebung der jeweiligen Schaltschränke

geachtet werden muss. Innerhalb eines Projekts sind zum Beispiel Niederspannungs-

verteiler 400 V somit entweder in RAL 7032 oder in RAL 7035 zu beschichten (vgl.

Punkt 3.1.2.3.5).

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Verteilanlage Farbe

RAL Bezeichnung

Niederspannungsverteiler 400 V 7035 Lichtgrau

Installationsverteiler unter Putz 9001 Cremeweiß

Installationsverteiler auf Putz 7035 Lichtgrau

Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß PLaNT

119.020.2000 errichtet werden können)

Korpus:

Dach:

7035

6001

Lichtgrau

Smaragdgrün

Tabelle 4: Farben der Schaltschränke

3.1.1.5 Rangierungen

3.1.1.5.1 Allgemeines

Alle Steuer-, Mess-, Daten-, Kommunikations- und Meldekabel, welche von außerhalb

(Freifeld etc.) in eine elektrische Betriebsstätte gelangen, sind über Rangierverteiler zu

führen.

3.1.1.5.2 Rangierungen externer Meldungen und Befehle

Für digitale Informationen, die von außerhalb der Elektrischen Betriebsstätte stammen,

sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen vorzusehen:

● Rangierleiste externe Seite mit Überspannungsschutz,

● Galvanische Entkopplung über Trennrelais,

● Rangierleiste interne Seite,

● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.

Abbildung 5: Rangierung externer Meldungen und Befehle

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3.1.1.5.3 Rangierung externer Mess- und Sollwerte

Für die Einbindung und Ausgabe analoger Signale ab/an einer externen Stelle (außer-

halb einer Elektrischen Betriebsstätte) sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen

vorzusehen:

● Spannungssignale 0 - 10 V:

– Rangierung externe Seite mit Überspannungsschutz,

– Trennwandler

– Rangierung interne Seite,

– Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.

Abbildung 6: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Spannungssignal 0 - 10 V)

● Stromsignale 4 - 20 mA:

– Rangierung externe Seite mit Überspannungsschutz,

– Messtrennklemmen,

– Trennwandler,

– Messtrennklemmen,

– Rangierung interne Seite,

– Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.

Abbildung 7: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Stromsignal 4 - 20 mA)

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3.1.1.5.4 Zwischenrangierungen

Für die Weiterleitung von anlagenspezifischen Informationen wie z.B. Telefonanlage,

Brandmeldeanlage, etc. sind nach Erfordernis Zwischenrangierungen externer Kabel zu

berücksichtigen.

Eine Zwischenrangierung ist wie folgt aufzubauen:

● Rangierleiste externe Seite inkl. Überspannungsschutz,

● Rangierleiste interne Seite,

● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.

Abbildung 8: Zwischenrangierungen

3.1.1.6 Betriebsarten

Die Umschaltung der Betriebsarten erfolgt mit einem, dem jeweiligen Betriebsmittel zu-

geordneten Wahlschalter. Für die Schalterstellungen dieses Betriebsartenwahlschalters

gilt Tabelle 5.

Schalterstellung Funktion

Hand Der Anlagenteil kann mit Tastern am zugehörigen Schrank ein- bzw. aus-

geschaltet werden. Die Betriebsart kann unter Einbeziehung der Automati-

sierungsgeräte realisiert werden. Eine von den Automatisierungsgeräten

unabhängige Handbedienebene ist nicht gefordert!

Aus Der Anlagenteil ist ausgeschaltet und kann nicht bedient werden.

Automatik Die Schaltbefehle werden durch ein Automatisierungsgerät nach Maßgabe

der in einer höheren Leitebene ermittelten Schaltbefehle erteilt.

Tabelle 5: Betriebsarten

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3.1.1.7 Rückhaltesysteme

Betriebs- und sicherheitstechnische Einrichtungen an der Straße müssen nach Maßga-

be des PLaPB 800.100 bzw. der RVS 05.02.31 mit geeigneten Rückhaltesystemen ab-

gesichert werden.

3.1.1.8 Zugang und Instandhaltung

Fußwegstrecken von mehr als 50 m zwischen Abstellfläche und der Anlage sind im Re-

gelfall zu vermeiden. Kann eine bestehende Abstellfläche mitverwendet werden, so darf

der Abstand zur neuen Anlage im Regelfall 100 m nicht überschreiten.

Zwischen der Anhaltemöglichkeit für Servicefahrzeuge und allen Einrichtungen der An-

lage ist ein Weg zu planen. Der Weg muss folgende Eigenschaften aufweisen:

● Trittfest (kein Einsinken der Person, kein Abrutschen des Weges)

● Rutschfest (ausgenommen bei Schnee und Eis)

● Vegetationsfrei (kein Bewuchs am Weg)

● Der Weg soll eben ausgeführt werden

Folgende Ausführung ist zu wählen:

● Gehfläche mindestens 10cm Splitt Aufschüttung

● Aufschüttung mit frostsicherem, verdichtetem Kies, mindestens 40cm

● Trennlage (z.B. Vlies) bei bindigem Untergrund

Die Breite des Weges wird für den Normalfall mit 80 cm definiert, darf jedoch in begrün-

deten Fällen bis auf 50 cm verkleinert werden.

Treppen müssen betoniert und mit einem Handlauf versehen werden.

3.1.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.1.2.1 Umfeld- und Umgebungsbedingungen

Außen: -25 - +60ºC

Im Innern eines Schaltschranks: -25 - +60°C, belüftet

Im Innern eines doppelwandigen Schaltschranks: -5 - +60°C, kondenswasserfrei

Betriebsräume: 0 - +40°C

● Luftfeuchtigkeit: 0 bis 95 % nach ÖVE/ÖNORM EN 60068-2-1 (Kälte), 2-2 (trockene

Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel / Thermoschocktest)

● Kondenswasser lt. ÖVE/ÖNORM EN 60068-2-30 (feuchte Wärme 10 – 95 %)

● Vibration lt. ÖVE/ÖNORM EN 60068-2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz,

Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4 g

● Einsatzhöhe bis 2000 m über Meeresniveau.

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3.1.2.2 Werkstoffe

3.1.2.2.1 Aluminium

“Aluminium für Profile” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg-Si 05 nach ÖNORM

EN 573 und ÖNORM EN 755.

“Aluminium für Bleche” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg 3 nach ÖNORM EN

573.

3.1.2.2.2 Verzinkter Stahl

Dieser wird nur dort verwendet, wo ausdrücklich ein solcher als Material angeführt wird.

Konstruktionsteile sind feuerverzinkt gemäß ÖNORM EN ISO 1461 auszuführen.

Ein nachträgliches Behandeln oder Bearbeiten des Materials mit anschließender Kalt-

verzinkung ist nicht zulässig.

3.1.2.2.3 Rostfreier Edelstahl

Als Werkstoff sind hochlegierte, säurebeständige, austenitische Cr-Ni-Mo Edelstähle mit

einem Legierungsanteil > 2 % Molybdän (auch V4A) zu wählen. Für Stahlkonstruktionen

sind Edelstähle mit den Werkstoffnummern 1.4404, 1.4571 zu verwenden. Edelstähle

mit anderen Werkstoffnummern haben mindestens die chemischen, mechanischen und

thermischen Eigenschaften der zitierten Werkstoffe zu erfüllen.

3.1.2.2.4 Kunststoffe

Es dürfen nur glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) auf Epoxidharzbasis verwendet

werden. Diese müssen schwer brennbar, selbstverlöschend (Brennbarkeit gemäß

UL94-V2, ab 1,6 mm Wandstärken), ungesättigt und von ca. –50 °C bis +120 °C tempe-

raturbeständig sein.

GFK sind für erhöhte Beständigkeit gegen Säuren und Laugen auszuführen und müs-

sen resistent gegen NaCl und CaCl sein.

Sofern metallische Versteifungen verwendet werden, sind diese in V4A gemäß Punkt

3.1.2.2.3 auszuführen.

3.1.2.3 Korrosionsschutz

3.1.2.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass alle Anlagenteile entsprechend ihrer Funktion mit dem entspre-

chenden Korrosionsschutz zu versehen sind.

Es ist desweiteren auf eine korrosionsschutzgerechte Gestaltung nach ÖNORM EN ISO

12944-3 zu achten.

Jeder AN hat größten Wert darauf zu legen, dass elektrolytische Korrosion weder an

seinen noch an fremden Anlagen oder Anlagenteilen entsteht. Der AN hat alle Maß-

nahmen zu ergreifen, um elektrolytische Korrosion sicher zu verhindern.

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3.1.2.3.2 Farbwahl

So die Farbe nicht ohnehin in diesem PLaPB vorgegeben ist, muss die Farbwahl nach

der RAL-Farbliste für alle Anstriche dem AG freistehen. Der Farbton sowie die Farben

sind mit dem AG rechtzeitig abzusprechen.

Nach Abschluss der Arbeiten sind Beschädigungen am Korrosionsschutz oder am

Deckanstrich fachgerecht auszubessern.

3.1.2.3.3 Vorbereitung des Untergrundes

Vor jeder Konservierung sind alle korrosionsgefährdeten Teile und Flächen von allen

Stoffen, die auf die Konservierung schädigend wirken oder ihre Haftung auf den Unter-

grund beeinträchtigen, zu befreien. Öl, Fett, Schmutz und Staub, besonders Rost und

eventuell alte verwitterte Anstriche, Schweißschlacken, lose Verkittungen, Walzhaut und

Zunder sind zu entfernen.

3.1.2.3.4 Feuerverzinken

Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung von feuerverzinkten Teilen nur dann gestattet

ist, wenn dies im Vertrag eigens angeführt ist.

Für die Ausführung gilt die ÖNORM EN ISO 1461, jedoch mit der Einschränkung, dass

die gesamte Oberfläche feuerverzinkt ist. Die Mindestzinkschichtdicken für Stahlteile

sind einzuhalten. Sie betragen in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 - 85 µm ent-

sprechend der flächenbezogenen Zinkauflage von 360 bis 610 g/m2. Nach dem Auf-

bringen der Feuerverzinkung dürfen die Teile nicht mehr spanabhebend bearbeitet oder

geschweißt werden.

Elemente, die erst an der Baustelle zusammengepasst werden können, sind unverzinkt

anzupassen, wieder zu demontieren, wie oben zu behandeln, neuerlich anzuliefern und

endgültig zu montieren.

3.1.2.3.5 Pulverbeschichtung

Der Korrosionsschutz ist durch eine UV- und Farbtonbeständige Pulverbeschichtung in

folgenden Arbeitsgängen auszuführen:

● Vorbehandlung der Oberflächen inkl. Chromatieren Al

● Deckbeschichtung aus Polyurethan-Pulverlacken mit einer Mindestschichtdicke von

80 μm

3.1.2.3.6 Bearbeitung von Aluminium

Es wird besonders darauf verwiesen, dass auch Aluminium durch Pulverbeschichtung

vor Korrosion durch Streumitteleinwirkung sowie vor elektrochemischer Korrosion

(elektrische Auftrennung) zu schützen ist.

3.1.2.3.7 Bearbeitung von Edelstählen

Sollten Schweißarbeiten vorgenommen werden, ist eine fachgerechte Vor- und Nach-

behandlung der Schweißnähte vorzusehen. Die Schweißungen sind unter Schutzgas,

sowie mit Formiergas vorzunehmen. Auf Durchschweißung ist zu achten und über-

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schüssige Schweißzusatzwerkstoffe sind zu entfernen. Sämtliche Teile aus Edelstahl

sind komplett zu beizen und zu passivieren.

Die Bearbeitung von Edelstahl hat mit Maschinen und Werkzeugen zu erfolgen, die nur

für Edelstahl verwendet werden.

3.1.2.4 Befehle, Meldungen und Messwerte

3.1.2.4.1 Befehle

Pro Befehl wird ein Kontakt aus anderen Steuerkreisen zur Verfügung gestellt (z.B. aus

SPS etc.). Dieser Kontakt ist bei Ausgabe aus einem Automatisierungsgerät mit 24 V=

beaufschlagt. Wenn der Befehl nicht aus einem Automatisierungsgerät, sondern aus ei-

ner anderen Steuereinheit kommt, ist der Kontakt potentialfrei.

In den Schaltschränken des AN sind Koppelrelais für die mit Kleinspannung weitergelei-

teten Befehle aus Automatisierungsgeräten oder anderen Steuereinheiten einzubauen,

so dass ab diesem Empfangsrelais (Koppelrelais) ausschließlich die geräteeigene

Steuerspannung in der Anlage des AN verwendet wird. Die Ausgabe von Befehlen an

den Prozess erfolgt über die Relais der Rangierung.

3.1.2.4.2 Meldungen

Pro Meldung müssen ein oder mehrere potentialfreie Kontakte innerhalb der angebote-

nen Einheit (z.B. Betriebsmeldung, etc.) vom AN zur Verfügung gestellt werden. Diese

Kontakte müssen mit mindestens 60 V= und 2 A belastbar sein.

Meldungen müssen als Statusmeldungen ausgegeben werden.

3.1.2.4.3 Messwerte

Für die analoge Übertragung von Messwerten sind Spannungssignale 0 - 10 V oder

Stromsignale 4 - 20 mA, entsprechend 0 - 100 % des Messbereichs, zu verwenden.

Bei Stromsignalen muss die zulässige Bürde muss mindestens 500 Ohm betragen.

3.1.2.4.4 Sollwerte

Die analoge Übertragung von Sollwerten hat sinngemäß wie bei Messwerten zu erfol-

gen.

3.1.2.4.5 Allgemeine Ausführungsbestimmungen

Innerhalb der Anlagen des AN sind vom AN alle für die Verarbeitung, sowie für die Zur-

verfügungstellung der einzelnen Befehle, Meldungen und Messwerte erforderlichen

Leistungen, Geräte usw. zu erbringen bzw. einzubauen. Alle aus diesem Titel entste-

henden Kosten wie Lieferung, Einbau und Abschluss aller Geräte, komplette interne

Verdrahtung und Verkabelung auf Klemmen sowie die erforderlichen Nebenleistungen

gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten.

Die Führung von "Befehlen, Messwerten und Meldungen" in gemeinsamen Kabeln ist

grundsätzlich gestattet, der AN hat jedoch zu gewährleisten, dass keine gegenseitige

Beeinflussung stattfindet.

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Zum Teil sind Sammelmeldungen zu übertragen, die aus mehreren Einzelmeldungen zu

bilden sind.

In allen Verteil- und Schaltanlagen sind die Fernmeldungen, Fernmesswerte und Fern-

befehle jeweils auf eine gemeinsame Klemmenleiste (=Informationsklemmleiste) aufzu-

legen, d.h. z.B. in den Schränken ist eine Klemmleiste, von der alle Fernmeldungen ab-

genommen werden können. Die Klemmleisten für Meldungen, Messwerte und Befehle

müssen nicht im selben Feld oder Schrank eingebaut sein.

Wenn Leuchtdrucktaster einzubauen sind, müssen die Betriebszustände (ein, aus etc.)

auf jeden Fall mit den Leuchtdrucktastern optisch angezeigt werden, gleichgültig, ob die

Befehle von Hand aus oder über andere Steuerkreise eingegeben wurden.

3.1.2.5 Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten

3.1.2.5.1 Anzeigegeräte

Meldeleuchten: LED Anzeigeelemente mit 22,5 mm Durchmesser

Messgeräte (analog): Schalttafelgeräte 96 x 96 mm

Messgeräte (digital): Schalttafelgeräte 90 x 48 mm

3.1.2.5.2 Bediengeräte

Taster: Drucktaster oder Leuchtdrucktaster mit 22,5 mm Durchmesser

Schalter: Knebelschalter 45 x 45 mm

Sollwertgeber u.ä. Schalttafelgeräte 96 x 48 mm

3.1.2.6 EMV und Blitzschutz

3.1.2.6.1 Allgemeines

Die Auswahl der Schutzeinrichtungen hat unter Berücksichtigung der in Tabelle 2 ange-

gebenen Umgebungsbedingungen und des jeweiligen Prüfschärfegrades zur Beurtei-

lung der Störfestigkeit gegen Stoßspannungen des zu schützenden Gerätes zu erfol-

gen. Dabei ist zu beachten, dass die höchst zulässige Längsspannung (zwischen Leiter

und Kabelschirm) von Leitungen und Kabeln nicht überschritten wird.

Gegebenenfalls ist durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, dafür zu sorgen, dass die im

Projektumfang enthaltenen Geräte den, je nach vorgesehenem Einsatzort zu erwarten-

den elektrischen und magnetischen Beanspruchungen Stand halten, und an den

Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Komponenten anderer Lieferanten keine hö-

heren elektrischen und magnetischen Beanspruchungen auftreten.

3.1.2.6.2 Schutzbeschaltung

Die Schutzbeschaltung ist jeweils auf das zu schützende Gerät und die Art der Störung

abzustimmen.

Überspannungs-Schutzgeräte (SPDs, engl.: surge protective devices) werden eingeteilt:

a) nach ihrem Stoßstrom- Ableitvermögen und ihrer Schutzwirkung in:

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– Blitzstrom- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlä-

gen zum Schutz von Anlagen und Betriebsmitteln (Einsatz an den Schnittstel-

len zwischen den Blitzschutzzonen 0A und 1);

– Überspannungs- Ableiter für Ferneinschläge, Schaltüberspannungen, sowie

elektrostatische Entladungen zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und

Endgeräten (Einsatz an den Schnittstellen, der auf die Blitz-Schutzzone 0B fol-

genden Blitz-Schutzzonen);

– Kombi- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlägen

zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und Endgeräten (Einsatz an den

Schnittstellen zwischen Blitz- Schutzzonen 0A und 1 sowie 0A und 2).

b) nach ihrer Anwendung in:

– Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Energietechnik ge-

mäß ÖVE/ÖNORM EN 61643-11 in SPD-Typ 1, 2 oder 3;

– Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Informationstechnik

ÖVE/ÖNORM EN 61643-21 in SPD-Kategorien C1, C2, C3 oder D1.

Die Blitzstromableiter müssen im Sinn des Blitzschutzzonenkonzepts unmittelbar an der

Übergangsstelle (z.B. Kabeleinführung in ein Gebäude) montiert und auf kürzestem

Weg mit dem Potentialausgleich verbunden werden. Da dies technisch nur mit unver-

hältnismäßig großem Aufwand möglich wäre, müssen die Blitzstromableiter in Verteilern

oder Schaltanlagen montiert und der Kabelweg von der Einführung in das Gebäude bis

zu den Abgangsklemmen des Verteilers oder der Schaltanlage im Sinn einer Einstül-

pung der Schutzzone HF-geschirmt ausgeführt werden. Alternativ kann die Einstülpung

der Schutzzone auch mit geschirmten Kabeln realisiert werden.

Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften

(Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten.

Die FI-Schalter sind in stoßstromfester Ausführung auszuführen.

Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät

angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den

Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen oder Steckerleis-

ten einzubauen.

Unabhängig davon, ob es sich um ein TT oder TN-S System handelt, muss auch der N-

Leiter mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden.

3.1.2.6.3 Anschluss des Kabelschirms

Kabelschirme sind grundsätzlich beidseitig zu erden. Abweichung hiervon sind in Son-

derfällen möglich und mit dem AG abzustimmen.

Der Kabelschirm ist allseitig geschlossen aufzulegen.

In Schaltschränken sind die Kabelschirme jeweils unmittelbar nach dem Kabeleintritt in

den Schrank aufzulegen. Wenn das Kabel im Schrank weitergeführt wird, darf dabei die

Schirmung nur freigelegt, nicht jedoch unterbrochen werden.

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3.1.2.6.4 Aufbau von Elektronikschränken

Die Schrankwände sind als ein geschlossenes Schirmgehäuse auszubilden. Alle metal-

lenen Teile im Schrank sind großflächig miteinander zu kontaktieren. Die Schranktüren

sind mit flexiblen Leitungen mit dem Gehäuse zu verbinden.

Unterschiedliche Kabeltypen (Spannungsebenen und Spannungsqualität) sind vonein-

ander zu trennen und ggf. abzuschirmen.

Für die Kabeleinführung in den Schrank müssen HF-dichte Verschraubungen verwen-

det werden.

3.1.2.6.5 Einbau von Netz- und Signalfiltern

Netz- und Signalfilter, welche Einrichtungen im Schaltschrank vor Störungen aus au-

ßenliegenden Störquellen schützen sollen, sind unmittelbar beim Kabeleintritt in den

Schrank anzuordnen.

Besteht darüber hinaus die Gefahr von Störungen aus innerhalb des Schaltschrankes

liegenden Störquellen so sind, zusätzlich zu den im ersten Absatz genannten Filtern

zum Schutz vor Störungen aus außenliegenden Störquellen, weitere Netz- und Signalfil-

ter unmittelbar vor dem zu schützenden Gerät vorzusehen.

Eingangsleitungen eines Filters dürfen weder mit den Ausgangsleitungen dieses Filters

noch mit anderen Signal- und Versorgungsleitungen zusammen verlegt werden.

3.1.2.7 Schutz gegen Beschädigung

Alle Oberflächen, Anlagenteile, bei denen die Gefahr besteht, dass sie beim Transport,

Einbau oder Einmauern verschmutzt, beschädigt oder in deren Funktion beschädigt

werden, sind mit einem Schutzmittel (Verpackung, Folie, Schutzanstrich etc.) werkseitig

abzudecken.

Ebenso sind fertig montierte Anlagenteile fachgerecht abzudecken, damit keine Be-

schädigung der Anlagenteile, Verschmutzung etc. erfolgt. Vor der Inbetriebnahme sind

diese Abdeckungen wieder auf Kosten des AN zu entfernen und ordnungsgemäß zu

entsorgen.

3.1.2.8 Beschriftung der Einrichtungen

Alle Einrichtungen und Geräte sind mit deutlich lesbarer Schrift zu kennzeichnen. Die

dafür erforderlichen Beschriftungsschilder sind in Resopal (gelb mit schwarzer Schrift)

oder bei Gefahr mechanischer Beschädigung in Aluminium oder Edelstahl mit gravierter

weißer Schrift auf schwarzer Grundlage auszuführen und mit Sprengnieten oder

Schrauben zu befestigen. Die Entwürfe für die Bezeichnungsschilder und die Typen-

schilder sind dem AG oder seinem bevollmächtigten Vertreter zur Freigabe vorzulegen.

3.2 Mittelspannungsanlage

Mittelspannungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich

auf PLaPB BuS verwiesen.

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3.3 Verteilungen

3.3.1 Planungsgrundsätze

3.3.1.1 Allgemeines

Niederspannungsschaltanlagen sind in konventioneller Bauweise mit fest eingebauten

und fest verdrahteten Geräten vorzusehen. Die Anzahl der Schaltfelder richtet sich nach

den betrieblichen Erfordernissen.

3.3.1.2 Sammelschienen

Der Nennstrom und die Kurzschlussfestigkeit der verwendeten Sammelschienensyste-

me muss mindestens 20 % der erforderlichen Größenordnung (= Volllast am Verteiler)

überschreiten. Sammelschienen in Verteilern, die direkt aus Transformatoren gespeist

werden, sind mindestens auf die Nennlast der Transformatoren zu bemessen.

Die Auslegung ist für jede Schaltanlage im Detail nachzuweisen.

Sammelschienen für Leitungsschutzschalter müssen vorgesichert werden.

Als Vorsicherung sind Schmelzsicherungen vorzusehen. Hochleistungsautomaten sol-

len nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

3.3.1.3 Schaltgeräte

3.3.1.3.1 Leistungsschalter

Leistungsschalter können in Einspeisungen oder Abgeängen mit IN > 65 A verwendet

werden, sofern das nachgeschaltete Netz für den entsprechenden Ik bemessen ist und

der Leistungsschalter in der gesamthaften Betrachtung kostengünstiger ist, als ein Si-

cherungslasttrennschalter.

3.3.1.3.2 Installations-Schutzschaltgeräte

Endstromkreise sind vorzugsweise mit Leitungsschutzschaltern der Charakteristik B ab-

zusichern.

Für Steckdosenstromkreise sind nach den gesetzlichen Bestimmungen Fehlerstrom-

schutzschalter mit Überstromauslöser (FI/LS) vorzusehen bzw. sind diese zusätzlich zu

Leitungsschutzschaltern mit Fehlerstromschutzschaltern abzusichern.

3.3.1.4 Selektivität

Im Freiland liegen zwischen einem gegen Kurzschluss zu schützenden Betriebsmittel

und der Stromquelle in der Regel mehrere Überstromschutzeinrichtungen hintereinan-

der. Diese Einrichtungen müssen selektiv wirken, um eine Störung möglichst auf den

fehlerhaften Anlagenteil zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, dass

● betriebsmäßige Stromspitzen nicht zum Abschalten führen,

● bei ordnungsgemäßer Funktion nur die der Fehlerstelle in Einspeiserichtung am

nächsten gelegene Schutzeinrichtung allein anspricht,

● bei Versagen dieser Schutzeinrichtung die nächste mit ihr in Reihe liegende

Schutzeinrichtung zuverlässig anspricht.

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Die Selektivität der Schutzeinrichtungen ist durch den Vergleich der Zeit-Strom-

Kennlinien und der I²t Werte für alle Sicherungsebenen nachzuweisen.

3.3.1.5 Motoranlauf

Motoren im Bereich bis 7,5 kW sollen vorzugsweise direkt angelassen werden. Es wird

jedoch darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Antrieben höherer Leistung bzw. hö-

herem Anlaufstrom, als in Teil III, Punkt 5.2. der Technischen Anschlussbedingungen

für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen unter 100

Volt (TAEV) angeführt, im Hinblick auf die Sicherstellung der EMV an eine Zustimmung

durch den Netzbetreiber gebunden ist.

Für Motoren > 7,5 kW sollen jedenfalls Sanftanlasser vorgesehen werden.

3.3.1.6 Ausgewählte Verteilerabgänge

3.3.1.6.1 Kabelabgang

Abbildung 9: Typische Kabelabgänge

3.3.1.6.2 Direkt anlaufender Motor

Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzu-

sehen:

● Betriebsartenwahlschalter

● Leuchtdrucktaster: ein – aus

● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)

● Meldeleuchte: Hochlauf (nur bei Sanftanlauf)

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3.3.1.6.3 Drehzahlgeregelter Motor

Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzu-

sehen:

● Betriebsartenwahlschalter

● Leuchtdrucktaster: ein – aus (bei einer Drehrichtung)

● Leuchtdrucktaster: rechts – aus – links (bei zwei Drehrichtungen)

● Drucktaster: „+“ (für schneller) – „-“ (für langsamer)

● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)

● Digitale Drehzahlanzeige 0 – 100 %

(100% entspricht der für die Anlage ermittelte, maximal zulässigen Ausgangsfre-

quenz des Umrichters)

3.3.1.6.4 Beleuchtung

Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzu-

sehen:

● Betriebsartenwahlschalter

● Leuchtdrucktaster oder Knebelschalter: ein – aus

3.3.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.3.2.1 Allgemeines

Alle elektrischen Betriebsmittel, wie Schaltgeräte, Sicherungen, Steckdosen, Leuchten,

Klemmen, Verteilerkonstruktionen etc. müssen in Österreich zur Verwendung zugelas-

sen sein und somit vollinhaltlich den bestehenden Vorschriften und den geltenden tech-

nischen Richtlinien entsprechen.

Alle verwendeten elektrischen Geräte und Anlagen müssen für den Anschluss an die

genormten Spannungen (230 V, 400 V, 690 V etc.) geeignet sein.

Bei allen verwendeten Betriebsmitteln ist auf größtmöglichste Einheitlichkeit in der Aus-

führung zu achten. Melde- LED, Schalter, Schaltgeräte, Taster usw. müssen soweit als

möglich einheitlich sein, um die Ersatzteilhaltung und Ersatzteilbeschaffung zu vereinfa-

chen. Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist desweiteren zu beachten, dass eine prob-

lemlose Ersatzteilbeschaffung möglich sein muss, d.h. dass bei Bedarf Ersatzteile bzw.

Austauschtypen ab Lager in Österreich kurzfristig lieferbar sind.

3.3.2.2 Elektrische Ausrüstung

3.3.2.2.1 Allgemeines

Die Einspeisesicherung muss übersichtlich und gut zugänglich angeordnet werden. Alle

Steuer- und Leistungsabgänge sind entsprechend den Anforderungen zu bestücken.

Alle Steuer- und Hauptstromkreise sind komplett zu verdrahten und über Klemmen zu

führen.

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Für den Anschluss der Bedienungs- und Anzeigegeräte sowie für externe Steuer-,

Mess- und Signalkreise (Fernbefehle, Fernmeldungen, Fernmesswerte) sind ebenfalls

Klemmen vorzusehen. Dies gilt auch für alle externen Kabel- und Leitungsanschlüsse.

Alle verwendeten Geräte müssen so einheitlich wie möglich sein, d.h., dass mit mög-

lichst wenig Typen das Auslangen gefunden werden muss.

3.3.2.2.2 Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen

● Messwerte:

Alle in den Rangierverteiler aufgeführten Kabel für Messwerte sind mit einer steck-

baren Überspannungsschutzkaskade zu schützen, wobei die Schutzelemente im

Steckerteil so angeordnet sein müssen, dass in Stromkreisen mit erdunabhängigen

Rückleitern auftretende Längs- und Querspannungen sicher begrenzt werden.

● Meldungen, Befehle:

Die aufgeführten Kabel für Meldungen und Befehle sind mit einem auf den An-

schlussleisten steckbar angeordneten Überspannungsschutz zu schützen, damit

ein einfaches Auswechseln möglich ist.

3.3.2.2.3 Messtrennklemmen

Alle 4 - 20 mA Signale (Messwerte bzw. Sollwerte) sind über gut zugängliche Mess-

trennklemmen zu führen. Diese Messtrennklemmen müssen eine Messung mit externen

Geräten ohne Unterbrechung des Stromkreises zulassen.

Es ist zu gewährleisten, dass der Trennwandler ohne Unterbrechung des Stromkreises

frei geschaltet werden kann. Dazu sind Messtrennklemmen im Stromkreis vor und nach

dem Trennwandler anzuordnen, wobei jeweils sowohl in der Hin- als auch in der Rück-

leitung Messtrennklemmen zu setzen sind.

3.3.2.2.4 Koppelrelais

Für die Einbindung der von Steuergeräten abgegebenen Befehle in die Stromkreise der

einzelnen Schaltanlagen sind Koppelrelais einzusetzen. Meldungen aus Schaltschrän-

ken innerhalb einer Station werden ohne Umsetzung in die Steuergeräte eingebunden.

3.3.2.2.5 Netzgeräte

Netzgeräte in Schaltanlagen sind grundsätzlich geräteredundant auszuführen und so zu

bemessen, dass bei Störung eines Netzgeräts das verbleibende Gerät die volle Last

übernehmen kann.

3.3.2.2.6 Überspannungsableiter

Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften

(Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät

angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den

Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen und Steckerleis-

ten einzubauen.

Auch der N- Leiter muss mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden.

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3.3.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.3.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.4 Sicherheitsstromversorgung

3.4.1 Planungsgrundsätze

3.4.1.1 Allgemeines

Für die Versorgung sicherheits- und datentechnischer Einrichtungen ist nach Maßgabe

der entsprechenden Leitplanung gegebenenfalls eine unterbrechungsfreie Stromversor-

gung erforderlich. Dadurch soll bei Netzausfall bzw. Netzschwankungen ein ordnungs-

gemäßer störungsfreier Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und der aktiven

Übertragungskomponenten gewährleistet werden.

In der Regel kann diese Aufgabe mit der Errichtung einer statischen USV- Anlage hin-

reichend erfüllt werden.

3.4.1.2 USV Anlage

Bei einem Ausfall der Energieversorgung aus dem Netz des Energieversorgungsunter-

nehmens hat die Stromversorgung der sicherheits- und datentechnischen Verbraucher

über eine statische Wechselrichter- und Batterieanlage (statische USV- Anlage) zu er-

folgen.

Die USV- Anlage besteht aus einem leistungselektronischen Bereich inkl. Steuerung

und einem Energiespeicher (Batterie).

Der leistungselektronische Bereich beinhaltet im Wesentlichen:

● Netzdrossel,

● Gleichrichter,

● Glättungseinrichtung,

● Wechselrichter,

● Siebkreise,

● Anzeige- und Bedieneinheit

Zu jeder USV Anlage muss eine Handumgehung vorgesehen werden.

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3.4.2 Technische Ausführungsbestimmungen

Bei normalem Netzbetrieb, also bei Betrieb über Gleichrichter und Wechselrichter, inkl.

Batterieladung bzw. auch Batteriebetrieb, sind die nachfolgenden Hauptkenndaten ein-

zuhalten:

Wirkungsgrad (Batterien geladen/100 % Last): > 92 %

Nennanschlussspannung: einphasig

dreiphasig

230 V ±10 %

3 x 400 V ±10 %

Eingangsfrequenz: 50 Hz ± 5 %

Nennausgangsspannung: 3 x 400 V

Ausgangsspannungsform: Sinus

Ausgangsspannungstoleranz statisch: ± 1 %

dynamisch: ± 6 %

Nennausgangsfrequenz: 50 Hz ± 5 %

Klirrfaktor bei linearer Last: < 3 %

Schutzart: IP40

Tabelle 6: Hauptkenndaten der USV Anlage

Die in Tabelle 6 angeführten Daten gelten für eine symmetrische Last bei einem Leis-

tungsfaktor cos φ ≥ 0,8 induktiv.

USV Anlagen für eine Überbrückungszeit von mindestens 10 Minuten und mit Nenn-

scheinleistungen bis zu 4 kVA werden in der Regel in 19" Systemschränke eingebaut.

Die Gehäuse dieser USV Anlagen müssen daher für den Einbau in Schaltschränke mit

19" Einbaurahmen geeignet bzw. vorbereitet sein.

Zur Überwachung der Anlagenfunktion, -betriebsart und zur Messwerteinbindung sind

Betriebs- und Störmeldungsinformationen aus der USV Anlage zur Verfügung zu stel-

len.

● Breite Schnittstelle:

An der breiten Schnittstelle sind potentialfreie Kontakte für mindestens nachfolgen-

den Meldungsumfang anzubieten:

– Meldung „Normalbetrieb“

– Meldung „Batteriebetrieb“

– Meldung „Sammelstörung“

● SNMP Netzwerkschnittstelle

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Die über die breite Schnittstelle angebotenen Meldungen müssen für die Fernüber-

wachung auch über SNMP zur Verfügung stehen.

3.4.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.4.4 Funktionsbeschreibung

3.4.4.1 Betrieb bei vorhandenem Netz

Der Gleichrichter wird aus dem Netz gespeist und wandelt die Wechselspannung auf

statischem Wege in eine geregelte Gleichspannung um. Diese Gleichspannung dient

zur Ladung und automatischen Ladeerhaltung der angeschlossenen Batterieanlage, die

somit immer geladen ist. Die Ladung der Batterieanlage ist nach IU - Kennlinie entspre-

chend DIN 41772 zu realisieren.

Der Wechselrichter formt diese gesicherte Gleichspannung in eine geregelte sinusför-

mige Wechselspannung um und speist die angeschlossenen Verbraucher.

3.4.4.2 Betrieb bei gestörtem Netz

Wenn das öffentliche Netz die Versorgung des Gleichrichters nicht in ausreichendem

Maße aufrecht hält, erfolgt eine lückenlose Bereitstellung der elektrischen Energie an

den Wechselrichter aus der geladenen Batterieanlage. Die Stromversorgung von

Verbrauchern wird dadurch auch bei Netzausfall gesichert.

Die volle Funktion von dreiphasigen USV-Anlagen im Betrieb bei gestörtem Netz ist

auch bei Ausfall von nur einer Phase oder von zwei Phasen des Versorgungsnetzes si-

cherzustellen, d.h., auch bei solchen Störungen muss die USV in allen 3 Phasen unter-

brechungsfrei die Spannung anbieten.

Zur Abschaltung des Wechselrichters darf es erst dann kommen, wenn die Batterie-

spannung unter den zulässigen Wert sinkt.

Wenn nach Netzwiederkehr die Spannung und die Frequenz innerhalb der Toleranz lie-

gen, muss sich der Gleichrichter selbsttätig wieder einschalten. Es übernimmt dann

wieder die Versorgung des Wechselrichters und den Ladevorgang der Batterie.

3.4.4.3 Handumgehung

Die Handumgehung muss dem Wartungs- und Instandsetzungspersonal die Möglichkeit

bieten, Arbeiten an der USV Anlage durchzuführen, ohne das Verbrauchernetz abschal-

ten zu müssen.

3.5 Blitzschutzanlage

3.5.1 Planungsgrundsätze

3.5.1.1 Entwurf des Blitzschutzsystems

Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 ist ein technisch und wirtschaftlich optimierter Ent-

wurf eines Blitzschutzsystems nur möglich, wenn die Schritte während der Planung und

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Errichtung des Blitzschutzsystems mit den Schritten der Planung und Errichtung der zu

schützenden baulichen Anlage abgestimmt sind. Insbesondere sollte die mögliche Nut-

zung der Metallteile einer baulichen Anlage als Teil des Blitzschutzsystems bei der Pla-

nung der baulichen Anlage berücksichtigt werden.

3.5.1.2 Äußeres Blitzschutzsystem

3.5.1.2.1 Allgemeines

Das gegebenenfalls erforderliche äußere Blitzschutzsystem darf an der zu schützenden

baulichen Anlage befestigt werden.

3.5.1.2.2 Fangeinrichtungen

Als Fangeinrichtungen sind vorzugsweise maschenförmige Leitungsnetze aus Alumini-

umdrähten mit 8 mm Durchmesser vorzusehen. Sie müssen an der baulichen Anlage

an Ecken, freiliegenden Stellen und Kanten nach Maßgabe des Blitzkugelverfahrens

angebracht werden.

Die Fangleitungen müssen blank verlegt werden.

3.5.1.2.3 Ableitungen

Als Ableitungen sind Aluminiumdrähte mit 8 bzw. 10 mm Durchmesser blank an den

Außenwänden der Gebäude oder in Beton bis über die jeweilige Dachkante hoch-

zuführen und dort an die Fangleitungen anzuschließen.

In jeder Ableitung ist beim Übergang zum Erder an einer leicht zugänglichen Stelle eine

Prüftrennklemme vorzusehen, es sei denn, die einzubauende Trennstelle wird ständig

durch andere Leiter (Betonarmierung, Metallkonstruktionen) überbrückt.

3.5.1.2.4 Erdungsanlage

Unter dem Gesichtspunkt des Blitzschutzes ist eine einzige integrierte Erdungsanlage

der baulichen Anlage zu bevorzugen (Blitzschutzerde, Betriebserde, Schutzerde).

3.5.1.3 Inneres Blitzschutzsystem

3.5.1.3.1 Allgemeines

Das innere Blitzschutzsystem muss eine gefährliche Funkenbildung innerhalb der zu

schützenden baulichen Anlage verhindern, die durch den Blitzstrom im äußeren Blitz-

schutzsystem oder in anderen leitenden Teilen der baulichen Anlage verursacht werden

kann. Dies kann gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 erreicht werden durch:

● Blitzschutz-Potentialausgleich oder

● Entsprechende Isolierung des äußeren Blitzschutzsystems.

3.5.1.3.2 Blitzschutz-Potentialausgleich

Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 auszuführen.

Es sind vorzugsweise Potentialausgleichsleiter aus Kupfer zu verwenden.

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3.5.2 Technische Ausführungsbestimmungen

Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3.

3.5.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.5.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.6 Erdung- und Potentialausgleich

3.6.1 Planungsgrundsätze

Für jede Anlage muss eine der Vorschriftenlage entsprechende Erdungsanlage errichtet

werden.

Die Erdungsanlage ist so auszuführen, dass sie in vollem Umfang der ÖVE/ÖNORM E

8001 und der ÖVE/ÖNORM E 8014 sowie - falls das Objekt mit einem äußeren Blitz-

schutz ausgestattet wird - auch der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 entspricht. Der Er-

dungswiderstand der Gesamtheit aller Betriebserder des Verteilungsnetzes soll dabei

2 Ohm nicht überschreiten.

Da eine eindeutige Trennung der Schutz- und Betriebserdung nicht möglich ist, sind alle

Erder miteinander leitend zu verbinden.

An den einzelnen Standorten muss darüber hinaus gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 auch

ein Hauptpotentialausgleich errichtet werden.

3.6.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.6.2.1 Erder

3.6.2.1.1 Werkstoffe für Erder

Ausschließlich in Beton verlegte Erder sind in der Regel samt Zubehör aus verzinktem

Stahl auszuführen.

Erdungs- oder Potentialausgleichsverbindungen an den Übergängen von Erdreich in

den Beton, von Erdreich in Luft und von Beton in Luft müssen jedenfalls aus nichtros-

tendem Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.3) ausgeführt werden.

Im Übrigen wird zur Auswahl der Werkstoffe für Erder auf die Ausführungen im Anhang

E zur ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 verwiesen.

3.6.2.1.2 Erdung in Freilandbereichen

Für Kabelgräben gelten die Ausführungsvorgaben gemäß PLaNT 120.010.1000. Dem-

entsprechend ist in der Verfüllzone des Kabelgrabens in einer Künettentiefe von 60 cm

unter Geländeoberkante ein Trassenerdungsseil einzubringen.

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Hinsichtlich der Erdung von Freifeld Schaltschränken wird ebenfalls auf die diesbezügli-

chen Bestimmungen des PLaNT 120.010.1000 verwiesen.

3.6.2.2 Haupterdungsschiene

Potentialausgleichsschienen sind aus Edelstahl (Querschnitt 240 mm²) oder in Kupfer

(Querschnitt 200 mm²) auszuführen. Sie müssen die notwendigen Anschlüsse (M10 x

25 mm) bzw. Anschlussbohrungen (Durchmesser 13 mm) für an- und abgehende Po-

tentialausgleichsleiter sowie für Erdleiter aufweisen.

Jede Potentialausgleichsschiene ist isoliert aufzusetzen und mit einer beschrifteten Ab-

deckung zu versehen.

3.6.2.3 Schutzerdungsleiter

Für Schutzerdungsleiter, die nicht mit Außenleitern und Neutralleitern in einer gemein-

samen Umhüllung verlegt sind, gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses

PLaPB sinngemäß. Schutzerdungsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften.

3.6.2.4 Potentialausgleichsleiter

Für Potentialausgleichsleiter gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses PLaPB

sinngemäß. Potentialausgleichsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften.

3.6.2.5 Anschlüsse

Der Anschluss der einzelnen Potentialausgleichs- und Schutzleiter muss so erfolgen,

dass bei demontierbaren Geräten eine Lösbarkeit gegeben ist. Sofern die Geräte keine

Erdungsschrauben enthalten, sind diese nachträglich anzubringen.

An Erdungsfestpunkten oder Erdungsschrauben darf jeweils immer nur ein Erdungs-

oder Potentialausgleichsleiter angeschlossen werden. Mehrfachklemmungen in einer

Klemmstelle sind nicht zugelassen.

3.6.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.6.4 Funktionsbeschreibungen

Entfällt

3.7 Tunnelbeleuchtung

Tunnelbeleuchtungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüg-

lich auf PLaPB BEL verweisen.

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3.8 Straßenbeleuchtung

3.8.1 Planungsgrundsätze

3.8.1.1 Allgemeines

Vor der Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen sind die Projektdaten im Detail zu

erheben. Insbesondere ist eine allenfalls existierende Straßenbeleuchtung, deren

Leuchtdichteniveau und Ausführungsmerkmale aufzunehmen und in der weiteren Pla-

nung zu berücksichtigen.

3.8.1.2 Maßgebliche Normen

Bei der Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen sind folgende Normen zwingend zu

beachten:

● ÖNORM CEN/TR 13201-1 Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen

● ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale

● ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale

● ÖNORM EN 13201-4 Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Stra-

ßenbeleuchtungsanlagen

3.8.1.3 Berechnungen

Die Berechnungen haben unter Beachtung der

● ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale

● ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale

zu erfolgen. Ein auf Grundlage dieser Normen ausgearbeitetes Planungstool ist zum

Beispiel unter www.ltg-aussenbeleuchtung.at verfügbar.

Vorgegebene lichttechnische Werte stellen Mindestwerte dar und müssen durch Be-

rechnungen belegt werden.

Die Abminderung zwischen Planungs- und Betriebswerten (für Alterung und Ver-

schmutzung) ist gemäß pr EN 13201 mit 25% zu berücksichtigen.

3.8.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.8.2.1 Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand

Die Lichtpunkthöhe soll in der Regel 10 m nicht übersteigen.

Der Lichtpunkt-Regelabstand ist entsprechend der gewählten Leuchtenart und Bestü-

ckung, nach den örtlichen Gegebenheiten entsprechend der erforderlichen Beleuch-

tungsklasse zu berechnen.

3.8.2.2 Leuchtenbestückung

Die Leuchten sind in der Regel mit einlampiger Leuchtmittelbestückung auszuführen.

Im Regelfall sind HST- Leuchtmittel mit einer Leistung von 150 W zu verwenden.

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In Sonderfällen können HST- Leuchtmittel mit Leistungen von 70 W bzw. 250 W zum

Einsatz gelangen.

3.8.2.3 Maste

3.8.2.3.1 Ausführung der Maste

Maste sind in der Regel aus Stahl, mit feuerverzinkter Oberflächenvergütung und:

● einer Erdungsschraube am Mastfuß außen sowie

● einer Erdungsschraube im Bereich der Masttüre innen

auszuführen.

Die Maste sind im unteren Bereich mindestens bis auf eine Höhe von 3 m mit einem

Schutzanstrich in Farbe nach Wahl des AG zu versehen.

Die Maste sind in die Erdungsanlage einzubinden (Blitzschutz).

3.8.2.3.2 Mastformen

In der Regel gerade, konische Maste mit aufgesetzten Auslegern auszuführen.

In besonderen Fällen (z.B. in Wien) sind in Abstimmung mit der ASFiNAG konische

Vierkant-Maste mit aufgesetzten Auslegern vorzusehen.

Für aufgesetzte Ausleger gilt die Vorgabe, dass sie dieselbe Ausführungsform(vierkant

oder rund, konisch) wie der Mast aufweisen müssen.

3.8.2.3.3 Mastverankerungen

Die Verankerung der Maste erfolgt in der Regel in Freilandbereichen bauseits errichte-

ten Köcherfundamenten, auf Brücken mit Flanschplatten

3.8.2.3.4 Schutzmaßnahme

Als Schutzmaßnahme für Mastleuchten ist Schutzisolierung auszuführen.

3.8.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.8.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

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3.9 Konstruktionen

3.9.1 Planungsgrundsätze

3.9.1.1 Allgemeines

Alle Konstruktionen sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die zu er-

wartenden statischen und dynamischen Lasten zu bemessen. Auf Verlangen des AG

sind vom AN statische Berechnungen beizubringen.

3.9.1.2 Unterkonstruktionen für Schaltschränke

Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind in Anhängigkeit vom Montageort in den

Werkstoffen gemäß Tabelle 7 auszuführen.

Aufstellungsort Werkstoff

Pumpstationen passend zum Schaltschrank:

Aluminium oder Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)

Trockene Betriebsräume in Hochbauten Stahlblech

Tabelle 7: Materialvorgabe für Schaltschrankunterkonstruktionen

3.9.1.3 Schneeschutz

Zu den Notrufsäulen sind Schneeschutzeinrichtungen zu errichten.

Zum Schutz betriebs- und sicherheitstechnischer Einrichtungen an der Straße, insbe-

sondere von Notrufsäulen (z.B. vor durch Schneepflüge übergeworfene Schnee- und

Eisbrocken, Steinschlag, etc..), sind Schneeschutzeinrichtungen in Form einer Schnee-

schutztafel vorzusehen. In Sonderfällen kann unter Abstimmung mit dem Auftraggeber,

eine Ausführung der Notrufsäule ohne Schneeschutzeinrichtung erfolgen (z.B. Aufstel-

lung der Notrufsäule in besonders geschützter Lage, etc..).

3.9.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.9.2.1 Unterkonstruktionen für Schaltschränke

Die Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind als stabile Tragkonstruktionen ent-

sprechend den zu erwartenden Lasten, bestehend aus horizontalen Tragprofilen und

entsprechenden Stützelementen, auszuführen.

Die Stützelemente sind am Boden zu befestigen und müssen in ihrer Höhe variabel ein-

stellbar sein, damit Bautoleranzen ausgeglichen werden können.

An den horizontalen Tragprofilen müssen Auflagewinkel für Doppelbodenplatten vorge-

sehen werden, so dass ein nahtloser Anschluss der Unterkonstruktion an den Kabel-

doppelboden möglich ist.

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3.9.2.2 Schneeschutz

a) Mindestmaße: B x H = ca. 2,50 m x ca. 2,00 m

b) Die Stützen der Schneeschutztafel müssen frostfrei gegründet sein

c) Die Schneeschutztafeln müssen den zu erwartenden mechanischen und witte-

rungsbedingten Anforderungen über die vertraglich vereinbarte Mindestlebensdau-

er, mindestens jedoch 15 Jahre, standhalten.

d) Auf den Korrosionsschutz ist durch den Einsatz von Tausalz und den Salznebel be-

sonders hoher Wert zu legen.

e) Die Schneeschutztafeln müssen sich optisch gut in das Gesamtbild der Anlage ein-

fügen.

f) Die Fundamente der Schneeschutzeinrichtung dürfen nicht mit dem Fundament der

Notrufsäule verbunden sein.

g) Eine ordnungsgemäßer Potentialausgleich der Schneeschutzeinrichtung über Ver-

bindung an den Längserder ist auszuführen.

3.9.3 Prüfungen und Tests

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3.9.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.10 Rohr- und Tragsysteme

3.10.1 Planungsgrundsätze

3.10.1.1 Allgemeines

Für die Verkabelung müssen die nötigen Kabelwege mit geeigneten Rohr- und Tragsys-

temen vorbereitet bzw. ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere

zu liefern und zu montieren:

● Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen,

● Installationsrohre,

● Kabelschutzrohre.

Alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen

und dynamischen Lasten auszulegen. Auf Verlangen des AG sind vom AN statische Be-

rechnungen beizubringen.

3.10.1.2 Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen

Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind insbesondere für die Kabelverlegung

in Pumpstationen und sonstigen Hochbauten erforderlich.

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Aufstellungsort Werkstoff

Pumpstationen Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)

Trockene Räume in Hochbauten Verzinktes Stahlblech

Tabelle 8: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen

Verwendung Ausführung

Hauptenergiekabel Kabelpritschen

Energie- und Fernmeldekabel in Pump-

stationen und Hochbauten

Kabelrinnen

Patchkabel (z.B. in EDV Räumen) Gitterrinnen

Tabelle 9: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen

Bei der Projektierung der Kabeltrassen ist bei allen Durchgängen auf ausreichenden

lichten Raum zu achten. Sollten sich Einschränkungen des Durchgangs nicht vermeiden

lassen, sind Warn- und Schutzprofile in der Planung zu berücksichtigen.

3.10.1.3 Installationsrohre

Installationsrohre sind nach Erfordernis auf oder unter Putz einzubauen. Für auf Putz

Installationen sind ausschließlich UV beständige Produkte in halogenfreier, flammwidri-

ger Ausführung zugelassen.

3.10.1.4 Kabelschutzrohre

Für die Installation müssen Kabelschutzrohre in entsprechender Anzahl in Erde verlegt

werden. Sofern in anderen Regelwerken (insbesondere PLaNT) diesbezüglich nicht an-

ders gefordert, ist hier die Dimension DN 110 zu wählen.

Für die Verrohrung der CN.as-Linie gelten die entsprechenden Bestimmungen des

PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard".

3.10.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.10.2.1 Kabelrinnen und Gitterrinnen

Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind samt den erforderlichen systemspezi-

fischen Formstücken und Zubehörteilen zu liefern und nach Herstelleranweisungen zu

montieren. Dehnungsverbindungen müssen in den erforderlichen Abständen vorgese-

hen werden.

Die Konsolen, Deckenhänger oder Ankerschienen für die Montage von Kabelrinnen,

Gitterrinnen und Kabelpritschen müssen mit Stahldübeln und geeigneten Schrauben be-

festigt werden.

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Metallische Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind elektrisch leitend zu ver-

binden und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der durchgehende Potentialaus-

gleich ist auch über Dehnungsverbindungen hinweg sicherzustellen.

Ungeachtet der Blechstärken gilt für Tragsystemkonsolen von Kabelrinnen ein Maxi-

malabstand von 1,25 m!

An Kabeltragsystemen, die einen Durchgang beeinflussen, müssen Warn- und Schutz-

profile aus FCKW freiem Polyurethan- Schaum mit gelb-schwarzer Warnmarkierung

vorgesehen werden. Die verwendeten Warn- und Schutzprofile müssen für den Ein-

satzort geeignet und nach DIN 4102 geprüft sein. Sie sind mit einem stark haftenden,

licht- und alterungsbeständigen Acrylatkleber anzubringen.

3.10.2.2 Auf Putz Installationen

Ohne besondere Gründe (z.B. erhöhter mechanischer Schutz) sind Rohre bogenoffen

(Industrieverlegung) auszuführen.

In Bereichen, die ausgemalt werden, soll das Versetzen der Dübel tunlichst vor den Ma-

lerarbeiten erfolgen. Die Befestigungsschellen sind nach den Malerarbeiten zu montie-

ren.

Für auf Putz verlegte Rohre gelten für die Schellenabstände folgende Mindestanforde-

rungen:

Kunststoff- Rohr Schellenabstand

[cm]

Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Roh-

re für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) bei Elektro-

installationen

50

Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Roh-

re für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) für Brand-

meldeanlagen

40

Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 4..) und

Kabelschutzrohre

80

Tabelle 10: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung

Kunststoff- Rohr Schellenabstand

[cm]

Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Roh-

re für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) bei Elektro-

installationen

70

Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 4..) und

Kabelschutzrohre

130

Tabelle 11: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung

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3.10.2.3 Kabelschutzrohre

Lichtwellenleiter-Schutzrohre (LWL Rohre) sind gemäß PLaNT 119.020.2000 "CN.as

Materialkatalog" auszuführen.

Es ist sicherzustellen, dass die Kabelschutzrohre bis zu den Verkabelungsarbeiten

sorgfältig gegen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach den Verkabelungsarbeiten auch

wieder verschlossen werden.

3.10.2.4 Sonderbestimmungen für die Kabelführung auf Mautgantries

3.10.2.4.1 Allgemeines

Die Mautinfrastruktur (Stahlbau, Strom- und Dateninfrastruktur) kann unter bestimmten,

im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen für mautfremde Belange mit

genutzt werden.

Achtung: Jede Aktivität, die die Mitnutzung der Mautinfrastruktur betrifft oder sonstige

Auswirkung auf die Mautinfrastruktur hat oder haben könnte, bedarf einer schriftlichen

Zustimmung der ASFINAG Maut Service GmbH Sachbereich IS!

3.10.2.4.2 Bestandsdokumentation

Folgende Planunterlagen können seitens MSG übermittelt werden:

1 Bestandspläne gemäß PLaDOK (LP, QS, Detail-LP)

2 LIS-Detailpläne (LinienInfraStrukturpläne) als dwg und pdf

3 Stahlbaupläne

4 Fotodokumentation: Errichtung der Fundamente und der LIS

5 Regelplan Mautfundamente inkl. Leerrohrführung (Leerrohrführung bei Ortbeton-

und bei Fertigteil-Fundamenten ist ident laut Kapsch)

6 Statik von MAS, SKE und S&G (abhängig von Spannweite, Begehbarkeit, mit/ohne

Mittelsteher)

3.10.2.4.3 Einmeldung von Arbeiten an der Mautanlage

Alle (!) Arbeiten an Mautanlagen durch externe AN sind beim MSG Support folgender-

maßen anzumelden (Beispiel Kameramontage):

● 2 Wochen vor Arbeitsbeginn ist Folgendes schriftlich an [email protected]

einzumelden:

– Zeitpunkt der Durchführung der Tätigkeit

– kurze Beschreibung der Tätigkeit (= Montage von Kameras an der Mautanlage

xxx für das Projekt VBA xxx etc,…) und

– die Nennung eines Ansprechpartners vor Ort inkl. dessen Tel.Nr. (zum Bei-

spiel: Monteur vor Ort Herr xxx)

● Arbeitsbeginn- und ende ist 10min vor bzw. nachher unter 01/50108 99900 telefo-

nisch beim Technischen Support der MSG anzumelden.

● Nach Beendigung der Arbeiten ist eine Fertigstellungsmeldung inkl. Fotodokumen-

tation sowie Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten an sup-

[email protected] und [email protected] zu übermitteln

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● Die Bemautungssensorik (Verkabelung, Abbuchungssensoren) und dessen Halte-

rungen dürfen in ihrer Lage, Ausrichtung und Neigung nicht verändert werden. Die

Mautfunktionalität muss uneingeschränkt gewährleistet werden.

● Die Mautanlage darf durch die Befestigung/Montage der Kameras nicht beschä-

digt/zerkratzt etc. werden. Jeder Kontaktpunkt der Kamera-Halterung mit dem

Stahlbau ist durch Beilegen von zB Gummipuffer oder Neoprendämpfer zu vermei-

den.

● Zur Dokumentation der Unversehrtheit der Mautabbuchungssensorik und des

Stahlbaus ist deren Zustand vor und nach der Montage der Sensoren als aussage-

kräftige Fotodokumentation an [email protected] und mautinfrastruk-

[email protected] zu übermitteln.

3.10.2.4.4 Leerrohrmitnutzung

Ablauf des Kabelziehens bzw.- führung:

1 Leerrohr vor dem Mautfundament freilegen

2 Kabel ins Leerrohr einführen, bis es im Schaltschrank-Sockel wieder rausschaut

(Sockelblende ist vorher zu entfernen)

3 Kabel in das nächste Leerrohr, das in den Mautgantry-Steher führt, einführen.

4 Im Steher hochführen bis zur Riegel-Serviceöffnung und bei der Kabelöffnung

rausziehen

5 Kabelführung:

– Begehbare MAS: Kabeln sind in der Kabeltasse am Geländer zu verlegen

– Nicht begehbare MAS: Kabel müssen im Riegel durchgefädelt werden. (Ach-

tung: im Riegelstoß ist nur ein 6 cm großes Loch vorhanden.)

6 Auf der anderen Seite wie oben beschrieben wieder runter

3.10.2.4.5 Kabeleinziehen oder Kabelüberführung:

1 Kabelführung von Daten- , FVE- und Videokabeln:

Daten-, LWL, Video- und Videokabeln können auf der Mautanlage geführt werden.

2 Kabelführung von Stromkabeln:

Das Führen von Eneergiekabeln auf der Mautbrücke ist in Einzelfällen gestattet.

Sollte jedoch die Mautperformance aufgrund des Energiekabels nachweislich nega-

tiv beeinflusst werden (zum Beispiel durch Elektromagnetismus), so ist das Ener-

giekabel durch den Verursacher auf dessen Kosten zu entfernen und der erlittene

Mautentgang zu ersetzen.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

– Die Ausführung muss den einschlägigen Normen entsprechen

– 30 cm Abstand zwischen Energiekabel und Mautbakenkabel ist notwendig

– Falls eine Vorzählerleitung über die Autobahn geführt wird, muss diese mittels

FI gesichert werden (damit zum Beispiel bei einem Unfall das Kabel 100%

stromlos ist).

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3.10.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.10.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.11 Tunnel-Lüftungsanlage

Tunnel- Lüftungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich

auf PLaPB TLü verwiesen.

3.12 Überwachung der Luftverhältnisse

Einrichtungen zur Überwachung der Luftverhältnisse in Tunnelanlagen sind nicht Ge-

genstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB BuS verwiesen. Einrichtun-

gen zur Umfelddatenerfassung sind Gegenstand des Kapitels 3.23.

3.13 Verkehrslenkung

Einrichtungen zur Verkehrslenkung sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird dies-

bezüglich auf PLaPB VBA bzw. PLaPB BuS verwiesen.

3.14 Verkehrszeichenträger

Verkehrszeichenträger sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf

PLaPB VBA bzw. PLaPB BuS verwiesen.

3.15 Verkehrsdatenerfassung

PLaPB VBA PLaPB BuS Verkehrsdatenerfassung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB.

Es wird diesbezüglich auf PLaPB BuS bzw. PLaPB VBA verwiesen.

3.16 Videoüberwachung

3.16.1 Planungsgrundsätze

3.16.1.1 Allgemeines

3.16.1.1.1 Videomasterausbauplan

Um das Videosystem der ASFINAG zu vereinheitlichen und durch zentrale Beschaffung

Kosten im Invest und der Instandhaltung zu minimieren wurde entschieden, Videokom-

ponenten allen Bauprojekten aus dem Bauauftrag "Videomasterplan" zentral beizustel-

len.

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3.16.1.1.2 Beigestellte Komponenten

Vom AN Videomasterplan werden zwingend geliefert und auch montiert:

● Encoder

● Speicher

● Decoder

Über den AN Videomasterplan können aus den einzelnen Bauprojekten zur Lieferung

und Montage abgerufen werden:

● Kameras

● Kameragehäuse

● Medienkonverter

● Verkabelung

● Anschaltekästen

● SNZ-Einheiten

Nicht vom AN Videomasterplan geliefert bzw. errichtet werden:

● Maste

● Fundamente

● Stromversorgung

● Verrohrung in Erde und am Tragwerk

● Netzwerkzugang

3.16.1.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland

3.16.1.2.1 Allgemeines

Im Freiland wird unterscheiden zwischen Videostandorten auf VBA-Gantries, Maut-

Gantries (begehbar, nicht begehbar) und Kamera-Masten.

Jede Kamera wird einzeln digitalisiert, d.h. über einen Encoder im Netzwerk zur Verfü-

gung gestellt.

Integration in zuständige VMZ/ÜZ ist (vor IBN) zu realisieren.

Die Montagehöhe der Kameras auf Masten soll möglichst hoch sein, aber ohne Ver-

wacklungen durch Wind bzw. Schwingungen im Boden.

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Abbildung 10: Systemskizze für einen Standort mit einer SNZ und einer Fix-Kamera

Abbildung 11: Beispielbilder Freiland

Systemkomponente Errichtung

Encoder für Kameras Projekt Videomasterplan

Kameras (Fix und SNZ) inkl. Wetterschutz-Gehäuse Projekt Videomasterplan

Fundamente, Maste Bauprojekt

Verkabelung Bauprojekt

AP Bauprojekt

Tabelle 12: Systemkomponenten Video Freiland

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3.16.1.2.2 Zusätzliche Schnittstellen

Nach Art der Aufstellvorrichtung sind 3 Fälle zu unterscheiden:

1 Montage auf VBA Gantry

(o.ä., wo unabhängig von Video ein Medienkonverter oben errichtet wird, es diesen

bereits gibt oder er aus dem Bau-Projekt errichtet wird)

Hier wird aus dem Projekt Videomasterplan beigestellt und verbaut:

– am Gantry (o.ä.):

▪ Kamera inkl. Gehäuse

▪ Halterung bzw. Montagearm

– im AP:

▪ Encoder

▪ Verkabelung vom Encoder zum Medienkonverter

▪ Verkabelung vom Encoder zum Switch

2 Montage auf Mast

(Der Standort wird ausschließlich für Video errichtet)

Hier wird aus dem Projekt Videomasterplan beigestellt und verbaut:

– am Mast (o.ä.):

▪ Kamera inkl. Gehäuse

▪ Halterung bzw. Montagearm

▪ Ev. Anschaltkasten

▪ Ev. Medienkonverter

▪ Komplette Verkabelung

– im AP

▪ Encoder

▪ Verkabelung vom Encoder zum Medienkonverter

▪ Verkabelung vom Encoder zum Switch

▪ Ev. Medienkonverter

3 Montage auf Mautgantry

(Wenn ein Maut-Gantry besteht, und aus dem Bauprojekt ein AP inkl. Leerverroh-

rung zum Mautstandort hergestellt wird)

Hier wird aus dem Projekt Videomasterplan beigestellt und verbaut:

– am Mast (o.ä.)

▪ Kamera inkl. Gehäuse

▪ Halterung bzw. Montage-Arm

▪ Ev. Anschaltkasten

▪ Ev. Medienkonverter

▪ Komplette Verkabelung

– im AP

▪ Encoder

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▪ Verkabelung vom Encoder zum Medienkonverter

▪ Verkabelung vom Encoder zum Switch

▪ Ev. Medienkonverter

3.16.1.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen

3.16.1.3.1 Allgemeines

Das Video-System auf Rastplätzen dient in erster Linie zur Erhöhung der Sicherheit. Es

besteht aus mindestens 4 Kameras. Nach Maßgabe der Rastplatzleitplanung sind ggf.

weitere Kameras erforderlich.

Abbildung 12: Kameraanordnung an Rastplätzen

Abbildung 13: Beispielbilder Rastplatz

Laut ASFINAG Datenschutzmeldung dürfen genau 4 Kameras pro Rastplatz gespei-

chert werden.

Die Videoanlage muss auch autark funktionieren. D.h. Speicherung und Anfahren der

Presets bei Betätigung eines Alarmtasters oder Entnahme des Defibrillators muss über

Haustechnik und potentialfreie Kontakte laufen.

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Integration in zuständige VMZ/ÜZ ist (vor Inbetriebnahme) zu realisieren.

Durch eine gemeinsame Betrachtung von Beleuchtung und Video ist die Verwertbarkeit

der Videos auch bei Nacht sicherzustellen.

Es ist darauf zu achten, dass bei der Ein- und Ausfahrtskamera im Sichtfeld ausrei-

chend Beleuchtung vorhanden ist.

Montagehöhe Ein-& Ausfahrtskamera ca. 3,5m, die anderen Kameras sind so hoch wie

möglich zu positionieren.

Keine Wischer bei Fix-Kameras, und generell keine Behälter mit Reinigungsmittel.

Systemkomponente Errichtung

Kombinierte Encoder und Speicher für jeweils 4 Kamera-

Signale pro Rastpla

Projekt Videomasterplan

Encoder für Kameras Projekt Videomasterplan

Kameras (Fix und SNZ) inkl. Wetterschutz-Gehäuse Projekt Videomasterplan

Fundamente, Maste Bauprojekt

Verkabelung Bauprojekt

Haustechnik, Defibrillator, SPS, inkl. Verkabelung zum

Technikraum (potentialfreie Kontakte)

Bauprojekt

Tabelle 13: Systemkomponenten Video Rastplatz

3.16.1.3.2 Spezifische Schnittstellen

● potentialfreie Kontakte von Defibrillator und Notrufsäule sind im Technikraum aufzu-

führen (Video-Rack)

● Einbindung Live-Video, Speicher in zuständige ÜZ

3.16.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.16.2.1 Schnittstellen

Die mechanischen, elektrischen und softwaretechnischen Schnittstellen der beigestellen

Videokomponenten sind in PLaPB 800.553.1606 sowie im PLaNT 170.10.xx beschrie-

ben.

3.16.2.2 Abruf der beigestellten Komponenten

Der Abruf der Komponenten erfolgt unter Angabe der benötigen Komponenten und An-

gabe der Stückzahl per Email an den Videoteilprojektleiter spätestens 12 Wochen vor

Verbau der Komponenten. Zu diesem Zeitpunkt muss dem AN Videomasterplan auch

die befüllte Kameraliste übermittelt werden.

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3.16.2.3 Wartungsfenster

Immer am ersten Dienstag des Monats läuft im Videosystem ein Wartungsprozess, bei

dem neu hinzukommende Komponenten auf Grundlage der befüllten Kameraliste in die

Datenbank eingetragen werden.

3.16.2.4 Vorlegerleistungen

Als Voraussetzung für die Montage der beigestellten Videokomponenten gilt:

● Spannungsversorgung vorhanden: Kaltgerätestecker oder Steckdose bzw. Stecker-

leiste (für Schuko-Stecker) oder Klemme

● Montage und Ausrichtung der Kamera, kein Hineinragen des Kameraschutzgehäu-

se oder des Wischers

● Koaxial-Kabel mit entsprechender Überlänge an beiden Enden mit BNC-Stecker

(male), inkl. Beschriftung (maschinelle Bedruckung mit Kameranamen lt. Kameralis-

te).

● Telemetriekabel mit entsprechender Überlänge von der Kamera (D-Sub9, female)

inkl. Beschriftung (maschinelle Bedruckung mit Kameranamen lt. Kameraliste)

● Funktionstest Kamerabild und Telemetrie

3.16.2.5 Sonderbestimmungen für die Kameramontage auf Mautgantry

Kameras dürfen mittels eigener Halterung am Mautgantry montiert werden

Die verwendeten Materialien müssen untereinander abgestimmt sein, höchsten Anfor-

derungen entsprechen und Korrosion jeglicher Art unterbinden:

● Halterungsteile: V4a, 1.4571

● Schrauben: A4

● Kabelbinder: schwarz, 100% UV-beständig

MSG behält sich das Recht vor, Halterungen abzulehnen bzw. auf Kosten des AN ab-

ändern zu lassen.

Die Halterungen müssen im größtmöglichen Abstand zur Mautsensorik montiert werden

und dürfen die Mautsensorik an sich und die Maut-Betriebsführung (Wartung-

Instandhaltung) in keinster Weise negativ beeinflussen.

Bei der Kamera-Montage am Riegel oder Steher entfällt ein statischer Nachweis. Bei

Montage der Kamera am Gantry-Geländer (begehbare MAS) ist ein statischer Nachweis

erforderlich.

Wichtig ist, an den Kontaktflächen der Kamerahalterungskonstruktion und des Gantrys

Gummipuffer vorzusehen um evtl. Beschädigungen entgegenzuwirken. Auch die Schel-

len zur Befestigung der Kabel und Leerrohre sind mit Gummipuffern in den Ecken aus-

zustatten.

Weiters ist der Zustand des Mautgantry vor und nach der Montage per Foto zu doku-

mentieren.

Die Kameramontage darf zudem die Funktion und die Montage der PKE (Portable Kon-

troll Einrichtung) nicht negativ beeinträchtigen, d.h. Kamerabestandteile (wie zum Bei-

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spiel Aufputz-Verkabelung und Kamera-Schaltkästen) dürfen die PKE-Montage am

Mautsteher nicht behindern/stören.

3.16.3 Prüfungen und Tests

3.16.3.1 Allgemeines

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.16.3.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland

Ergänzend zu den nach PLaHELP PuT vorgeschriebenen Prüfungen und Tests gilt für

die Videoeinrichtungen im Freiland:

● Überprüfung Ausrichtung der Kameras anhand der Beispielbilder.

● Überprüfung des freien Platzes im AP

3.16.3.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen

Ergänzend zu den nach PLaHELP PuT vorgeschriebenen Prüfungen und Tests gilt für

die Videoeinrichtungen an einem Rastplatz:

● Überprüfung des freien Platzes im Rack

● Test Auslösung potentialfreier Kontakte und Anfahren von Presets, sowie Speiche-

rung der Alarmvideos.

● Test autarke Funktionalität Speichergerät (Auswerten der gespeicherten Bilder bei

Trennung des IP-Netzwerkes).

● Test der Einbindung des Rastplatzes in ÜZ/VMZ.

● Überprüfung Ausrichtung der Kameras anhand der Beispielbilder.

3.16.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.17 Notrufeinrichtungen

3.17.1 Planungsgrundsätze

3.17.1.1 Allgemeines

Der Notruf im Freiland wird von der ASFINAG als Teil der Ausrüstung des hochrangigen

Straßennetzes verstanden und den Kunden als Serviceleistung angeboten. Es werden

damit folgende Ziele verfolgt:

1 schnelle und sichere Sprachverbindung in die nächste ÜZ

2 Lokalisierung der Anrufer auf der Strecke

Die Einhaltung geltender Bestimmungen in der RVS wird seitens der ASFINAG gewähr-

leistet. Der bisherige Standard für die Aufstellung und die Abstände zwischen den Not-

rufsäulen am hochrangigen Netz (rd. 2 km) wird beibehalten. Zur Aufrechterhaltung ei-

nes schnellen, sicheren und zuverlässigen Notrufsystems und zur Erreichung der

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bestmöglichen Wirtschaftlichkeit der Anlagen und Anpassung an die rasche technologi-

sche Entwicklung in diesem Bereich wird die jeweils optimale Technologie eingesetzt.

3.17.1.2 Anbindung an CN.as-Linie

Ist der geplante Abstand der Notrufsäule zum nächsten CN.as-AP unter 200 m (gemes-

sen an der benötigten Kabellänge) so ist eine Dual Elektronik im CN.as-AP vorzusehen.

Bei einer Kabellänge von über 200 m ist die NRS über LWL anzubinden, die Elektronik

ist in den Notrufsäulen zu verbauen (siehe Tabelle 14, Tabelle 15 und Tabelle 16).

3.17.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.17.2.1 Allgemeines

Die Notrufsäulen und Notrufübertragungseinrichtungen entlang der Strecke sind gemäß

den Spezifikationen in Kapitel 3.17 des PLaPB 800.553.2000 auszuführen. Grundsätz-

lich ist ein VoIP Technik gemäß Spezifikation vorzusehen.

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3.17.2.2 Verkabelung NRS zu CN.as-AP

3.17.2.2.1 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m)

Eigenschaften Geforderte Werte

Verkabelung (AWG23) 2x CAT6 vom CN.as-AP zur NRS (2 x(4 x 2 x

AWG 23 UTP mit Außenmantel aus Polyvinyl-

chlorid (PVC))

Stecker 8-polig, wetterfester Industriestecker - Verbin-

dung außerhalb der abgedichteten Sprachplat-

te

Belegung Stecker/(in Klammer zu verwenden-

den Kabeladernpaare)

Stecker 1 (orange) - Notruf:

1,2: (Adern: gr/ gr ws)

Mikrofon

3, 4: (Adern: or/or ws)

Taster

5, 6: (Adern: bl/ bl ws)

Lautsprecher

7, 8: (Adern: br/ br ws)

Taster-LED

Stecker 2 (grün) - Leittechnik:

1, 2: +- Lampe 1 (16 - 24V)

(Positionslicht - in Fahrtrich-tung leuchtend)

3, 4: +- Lampe 2 (16 - 24V)

(Warnlicht / Blinklicht - in Ge-genfahrtrichtung

leuchtend)

5, 6: Reserve

7, 8: Reserve

Steckerformen Kabel weiblich auf beiden Kabelseiten2

Tabelle 14: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m

2 Das Kabel ist auf eine Anschlussdose aufzulegen. Zwischen dieser Anschlussdose und der Systemkomponenten wird gepatcht.

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3.17.2.2.2 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 m und 200 m)

Eigenschaften Geforderte Werte

Verkabelung (AWG23) 2x CAT6 vom CN.as-AP zur NRS (2 x(4 x 2 x

AWG 23 UTP mit Außenmantel aus Polyvinyl-

chlorid (PVC))

Verkabelung LWL Breakoutkabel mit 6 x LWL-Faser SM

Stecker Kupfer 8-polig, wetterfester Industrie-stecker - Verbin-

dung außer-halb der abgedichteten Sprach-

platte

Stecker LWL SC beidseitig

Belegung Stecker/(in Klammer zu verwenden-

den Kabeladernpaare)

Stecker 1 (orange) - Notruf:

1,2: (Adern: gr/ gr ws)

Mikrofon

3, 4: (Adern: or/or ws)

Taster

5, 6: (Adern: bl/ bl ws)

Lautsprecher

7, 8: (Adern: br/ br ws)

Taster-LED

Stecker 2 (grün) - Leittechnik:

1, 2: +- Lampe 1 (16 - 24V)

(Positionslicht - in Fahrtrich-tung leuchtend)

3, 4: +- Lampe 2 (16 - 24V)

(Warnlicht / Blinklicht - in Ge-genfahrtrichtung

leuchtend)

5, 6: Reserve

7, 8: Reserve

Steckerformen Kabel weiblich auf beiden Kabelseiten3

Tabelle 15: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 und 200 m

3 Das Kabel ist auf eine Anschlussdose aufzulegen. Zwischen dieser Anschlussdose und der Systemkomponenten wird gepatcht.

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3.17.2.2.3 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m)

Eigenschaften Geforderte Werte

Verkabelung LWL Breakoutkabel mit 6 x LWL-Faser SM (Me-

dienkonverter in NRS notwendig)

Hinweis: keine analoge Absetzbarkeit möglich

Stecker LWL SC beidseitig

Medienkonverter - Ethernet/LWL Outdoorfähig oder gekapselte Ausführung

Schutzklasse Medienkonverter IP54

Temperaturbereich -40°C bis + 70°C

Tabelle 16: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m

3.17.2.2.4 Energiekabel

Eigenschaften Geforderte Werte

Kabeltype mind. E-YY-J 3x 2,5 (entfernungsabhängig)

Absicherung im CN.as-AP 6A FI-LS

Tabelle 17: Energieverkabelung NRS zu CN.as-AP

3.17.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.17.4 Funktionsbeschreibungen

Die Steuerung der Sprachwege (zum Beispiel Weiterleitung von Notrufen, Beruhigungs-

texte und dergleichen) obliegt der bauseits eingerichteten Notrufzentrale.

Die bauseitige Notrufzentrale generiert nur Fehlermeldungen bezüglich Sprachübertra-

gung und Anmeldestatus der Notrufeinrichtungen.

3.18 Beschallungsanlage

Beschallungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf

PLaPB BuS verwiesen.

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3.19 Fernsprechanlage

Fernsprechanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf

PLaPB BuS verwiesen.

3.20 Funkanlage

Funkanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB

TFu verwiesen.

3.21 Gefahrenmeldeanlage

Gefahrenmeldeanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich

auf PLaPB TSt verwiesen.

3.22 Informationsübertragung

Informationsübertragungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird

diesbezüglich auf PLaPB TSt verwiesen.

3.23 Umfelddatenerfassung

3.23.1 Planungsgrundsätze

3.23.1.1 Allgemeines

Allgemeine Anforderungen an Straßenzustands-Informationssysteme (SZIS) sind in

RVS 12.04.14 beschrieben.

Nachfolgende Fachbegriffen sind in der oben erwähnten RVS erläutert bzw. angeführt.

3.23.1.2 Aufgaben

Aufgaben einer SWS sind die Erkennung von:

● Flüssiger Niederschlag auf eine unterkühlte Fahrbahn (Blitzeis)

● Fester Niederschlag (Schnee, Schneeregen bzw.gefrierender Regen)

● Gefahr von Reifbildung auf der Fahrbahn

● Gefahr von Glatteisbildung (Delta zwischen der Boten- und der Gefriertemperatur)

● Schneeverwehungen durch Seitenwind (optional je nach Anforderung)

● Erkennung von Nebel (optional je nach Anforderung)

Um diese Aufgaben zu erfüllen sind folgende Parameter bzw Messgrößen erforderlich:

● Lufttemperatur

● relative Luftfeuchte

● Niederschlagsart und Menge

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● Fahrbahntemperatur

● Fahrbahnzustand FBZx (trocken - feucht - nass)

● Wasserfilmdicke

● Gefriertemperatur der Wasser/Taumittellösung auf der Fahrbahn (aktiv gemessen)

● Windrichtung und Windgeschwindigkeit (optional je nach Anforderung)

● Sichtweite (optional je nach Anforderung)

● Tiefentemperaturen (optional je nach Anforderung)

Alarm Beschreibung Kriterium

A1 Vorwarnung FB Feucht und BT oder LT < 0

A2 GT Alarm FB Feucht & (BT - GT) < 2.0

A2 Reifalarm Frost & BT > 0.0

A2 Schneealarm Schneefall & BT <= 1.0

A3 gefierender Regen BT <= 0.0 & Regen

A3 GT Alarm FB Feucht & (BT - GT) < 0.5

A3 Reifalarm Frost & BT <= 0.0

Tabelle 18: Open WIS Alarme

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Abbildung 14: Aufbauplan Straßenwetterstation

Ergänzend zur RVS gelten für die Errichtung von Straßenwetterstationen (SWS) im

Streckennetz der ASFINAG folgende Planungsgrundsätze:

3.23.1.3 Positionierung von SWS

(Erfassung der Besonderheiten im gegenständlichen Streckenabschnitt)

Im Mittel steht rund alle 10km eine Wetterstation, jedoch mindestens eine pro Klimazo-

ne.

Synergien mit anderen Anlagen wie VBA Gantrys und der gleichen sind ebenfalls zu

überprüfen.

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Durch die nachfolgenden Analysen sollen Basisdaten für die optimale Positionierung

der SWS ermittelt werden.

● Analyse von Neuralgischen Punkten

– Brücken welche über Gewässer über > 100 m führen

– Brücken über Talübergänge bzw. Hangbrücken (Föhneffekte)

– Tunnelportale

– Pässe und Höhenlagen

– Ankerwände und abgeschattete Lagen

– Industrieanlagen (Industrieschnee)

– Verkehrsflächen in Nähelagen von Wasserflächen

● Erfahrungen aus dem Betrieb (bei Bestandsstrecken)

– Autobahnmeister

– Schneeräummanschaft

– Operatoren der Überwachungszentrale

– Unfallhäufungspunkte in der Herbst- und Winterzeit

– Übergeordneten Fachabteilungen

● Klimatologische Kategorisierung

Ziel der klimatologischen Klassifizierung ist es, das Streckennetz in Abschnitte mit

annähernd vergleichbaren klimatologischen Eigenschaften einzuteilen.

Die klimatologische Kategorisierung ist in Zusammenarbeit mit einem Meteorologen

durchzuführen.

Auf Basis der klimatologischen Klassifizierung ist die Einteilung des Streckennetzes

in Abschnitte mit möglichst homogenen klimatologisch und topografischen Voraus-

setzungen durchzuführen.

● Thermal Finger Print (TFP)

Die ASFINAG erstellt Intern bei Bestands-Strecken wiederkehrend ein thermisches

Profil der Strasse, welches zusätzliche Paramter bezüglich der Positionierung von

SWS liefert.

Sind nach diesen Kriterien geeignete Standorte ausgewählt worden erfolgt in einem

weiteren Schritt zur endgültigen Verortung die Berücksichtigung infrastrukturellen Ge-

gebenheiten (Strom, Datenleitung, vorhandene Einrichtungen).

Grundsätzlich sind Straßenwetterstationen an den kältesten Streckenpunkten innerhalb

eines Straßenwetterabschnittes zu positionieren, wobei die Art des Fahrbahnunterbaus

gewachsener Boden oder Kunstbauten Brücke eine wesentliche Rolle spielt. Lokal ge-

sehen befinden sich die kältesten Stellen im Straßennetz in der Regel auf Brücken.

3.23.1.4 Positionierung der Sensoren

Fahrbahnsensoren sind unmittelbar an der Fahrbahnoberfläche ebenflächig einzubau-

en.

Die Kabel der jeweiligen Fahrbahnsensoren sind mittels einer geeigneten Vergussmas-

se zu vergießen. Der vergossene Schnitt inkl. des Vergussbereiches um den Sensor

selbst ist ebenflächig abzuschleifen.

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 69 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Die Kabelzuführung von Fahrbahnsensoren sind so zu wählen, das Sie die Messung

durch umgeleitete Oberflächenwässer nicht beeinflussen.

● Fahrbahnsensoren

Der Einbau der Fahrbahnsensoren erfolgen normalerweise in der Normalspur.

Bei Anlagen welche als Input für VBA Anlagen verwendet werden, ist die Sonden-

anordnung in Abhängigkeit von der Querneigung projektspezifisch festzulegen.

Sensoren können in diesen Fällen auch in der zweiten bzw. gegenüberliegenden

Spur eingebaut werden.

Abbildung 15: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik

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Abbildung 16: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik Schnittbild

● Atmosphärische Sensoren

Die Messsensorik muss so positioniert werden, dass der Einfluss störender Umge-

bungsbedingungen (Bäume, Bauwerke, Dämme, Lärmschutzwände, Brücken, Ver-

kehr) zu keiner signifikanten Verfälschung der Messergebnisse führt.

Eine gegenseitige Beeinflussung der Messfühler ist durch die richtige Positionie-

rung auszuschließen.

Die Messung der Windgeschwindigkeit und Windrichtung erfolgen nicht nach met-

rologischen Standards, da dies in unmittelbarer Nähe der Autobahn nicht möglich

ist. In erster Linie dienen diese Parameter zur Erkennung von Seitenwind bzw.

Schneeverwehungen.

In der Regel werden metrologische Sensoren drei bis fünf Meter über Grund positi-

oniert.

Der Seitliche Abstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel rund zwei bis fünf Meter.

Grundsätzlich sind die Vorschriften der jeweiligen Hersteller einzuhalten.

3.23.1.5 Sensorik

Es dürfen nur Sensoren eingesetzt werden, deren Kompatibilität zu OpenWIS durch ei-

nen Eignungstest zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Derzeit stehen Sensoren der Hersteller Lufft, Vaisala, Boschung, Kroneis, Thies und

E&E zur Auswahl. Die aktuelle Auswahl kann unter Openwis.org abgerufen werden.

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3.23.1.6 OpenWIS

Die Erfassung der Umfelddaten hat mit dem von der ASFINAG eigens entwickelten, of-

fenen Wetterinformationssystem OpenWIS zu erfolgen.

OpenWIS ist ein autarkes und herstelleroffenes System welches die jeweiligen Sensor-

werte über mehrere Kommunikationsprotokolle zu den jeweiligen Nutzern verteilt. Diese

Nutzer sind in erster Linie das Winterdienstüberwachungssystem und der Schaltalgo-

rithmus der VBA.

Daten werden in der lokalen Datenbank dzt. 1 Woche zwischengespeichert, für die Da-

tenweitergabe gibt es Plug-ins für:

● MSSI

● Boschung Protokoll (closed - nur ASFINAG Intern nutzbar)

● TLS (in Entwicklung)

3.23.1.7 Datenverarbeitung

Die Sensorik wird direkt an die OpenWIS Erfassungselektronik angeschlossen welche

die Sensorsignale auswertet, standardisierte Messgrößen bildet und diese über die

Kommunikationsschnittstelle zur angeschlossenen Zentrale überträgt.

Abbildung 17: Open WIS Systemübersicht

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 72 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Abbildung 18: OpenWIS Datenfluss TLSoverIP

3.23.2 Technische Ausführungsbestimmungen

Siehe PLaPB 800.553.2000.

3.23.3 Prüfungen und Tests

3.23.3.1 Nachweis der Kompatibilität zu OpenWIS

Für die Einbindung eines neuen, bisher durch OpenWIS nicht unterstützten Sensors

sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

● Realisierungsvorschlag

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– Erstellung des Detailkonzeptes in Abstimmung mit dem AG

– Einreichung des Detailkonzeptes und Abnahme durch die ASFINAG

● Entwicklung

– Software – Entwickler

▪ mehrjährige Programmiererfahrung

▪ mehrjährige einschlägige Programmiererfahrung in Python und den ver-

wendeten Frameworks

▪ Erfahrung in der Erstellung von eingebetteten und modularen Webapplika-

tionen

▪ Ausgezeichnete Linux Kenntnisse im Bereich der Erstellung von komplet-

ten (embedded) Linux Systemen

– Entwicklung vollständig in Python 2.6.x

– Entwicklung des Sensor Plugin nach Angaben der ASFINAG

– Vollständiger Werkstest

● Abnahme/Sonstiges

– Abnahmeprüfung durch die ASFINAG

– Freigabe der kompilierten Version

– Übergabe der Source – Codes3

– Übergabe einer pauschalen Lizenz für alle ASFiNAG Wetterstationen

Die Sourcen bleiben im Eigentum des AN werden aber an ASFINAG zwecks Anpas-

sung/Weiterentwicklung übergeben.

Der AN darf die Sourcen kommerziell an Dritte verwerten.

3.23.3.2 Inbetriebnahme

Bei der Inbetriebnahme hat Vorort eine Sensorreferenzierung jedes Sensors, mit den

dafür vorgesehenen Prüfmitteln, wie folgt zu erfolgen:

● Benötigte Materialien:

– Temperaturmessgerät Testo 735 inkl. PT 100 Fühler mit ÖKD-Zertifikat Verfah-

rensunsicherheit ab 20 mK Messpunkte: -15 / 0 /+15°C (oder gleichwertiges

DKD)

– Temperatur- RF- Messgerät Lufft E200 inkl. Fühler mit ÖKD-Zertifikat Verfah-

rensunsicherheit ab 80 mK und 2% RF bei 20C° M.P. RF: 20 / 50 / 80 % bzw.

M.P. T: -15 / 0 /+15°C (oder gleichw. DKD)

– Kunststoff Aufsatzring mit Anbauverschraubung und Dichtmasse (Plastilin bzw.

Fensterkitt)

– PVC Flasche mit Leitungswasser

– Laptop mit Firefox Browser

– Ausgekreuztes Patchkabel, UMTS Datenkarte bzw. Boschungkabel

– NaCl 3,6% Gewichtsprozent dies entspricht einer GT von -2 Grad Celsius

– NaCl 13,5% Gewichtsprozent dies entspricht einer GT von -10 Grad Celsius

● Messvorbereitung:

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– PVC Flasche mit Leitungswasser – im Freien lagern zwecks Temperaturan-

passung

– Testo 735 Einstechfühler – im Freien lagern zwecks Temperaturanpassung

– Kunststoffring – im Freien lagern zwecks Temperaturanpassung

– Wetterstation auf Funktion, Konfiguration und Erreichbarkeit vorab überprüfen

– BT überprüfen ob GT Messung möglich (BT kleiner 4C°)

● Messaufbau und Ablauf:

– - PKW direkt neben den Bodensensoren parken

– RF/TL Sensor – Teil 1: (E&E08, WS300, HMP155 ggf. WS400):

▪ Mast kippen

▪ Messgerät E200 unmittelbar neben RF Sensor fixieren (Klebeband)

▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHTIG!!!!

– Sensor Niederschlag: (Thies Laser, R2S, PWD, Boschung NI Ring)

▪ Linsen bzw. PVC Kappen reinigen

▪ Im Webinterface Status überprüfen – ob OK (ggf. Sensorprüfeinrichtung)

– BT Sensor 1 - Temperatur: (IRS31, ROSA, BOSO)

▪ PVC Ring mittels Kitt auf Bodensensor drücken

▪ Fühler einführen und Messgerät IBN

▪ Wasser einfüllen

▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHITG!!!!

▪ Laptop mit Wetterstation connecten

▪ Wasser im PVC Ring durchmischen

▪ Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen

▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen – nochmals umrühren

▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren

– BT Sensor – FBZ Trocken/Nass: (IRS31, ROSA, BOSO)

▪ FBZ im Webinterface ablesen - nass

▪ PVC Ring entfernen

▪ Sensor reinigen

▪ FBZ im Webinterface ablesen - trocken

▪ Beide Werte notieren

– GT Sensor - Temperatur: (ARS31pro, Sensit v2, Arktis, Arktis RS485)

▪ PVC Ring mittels Kitt auf Bodensensor drücken

▪ Fühler einführen und Messgerät IBN

▪ Wasser einfüllen

▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHITG!!!!

▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten

▪ Wasser im PVC Ring durchmischen

▪ Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen

▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen – nochmals umrühren

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 75 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren

– GT Sensor – Gefrierpunkt mit -2C°: (ARS31pro, Sensit v2, Arktis, Arktis

RS485)

▪ Sensor mit Wasser reinigen

▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten

▪ GT Zustand im Webinterface ablesen ob gültig

▪ Salzlösung NaCl 3,6% auf den Sensor aufbringen – ca. 1-2mm

▪ Kühlzyklus abwarten ca. 20min

▪ Eisbildung an Sensor beobachten

▪ GT Wert im Webinterface ablesen und notieren

– GT Sensor – Gefrierpunkt mit -10C°: (ARS31pro, Sensit v2, Arktis RS485)

▪ Sensor mit Wasser reinigen

▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten

▪ GT Zustand im Webinterface ablesen ob gültig

▪ Salzlösung NaCl 13,5% auf den Sensor aufbringen – ca. 1-2mm

▪ Kühlzyklus abwarten ca. 20min

▪ Eisbildung an Sensor beobachten

▪ GT Wert im Webinterface ablesen und notieren

– BT Sensor 2 - Temperatur: (OneWire)

▪ PVC Ring mittels Kitt auf Bodensensor drücken

▪ Fühler einführen und Messgerät IBN

▪ Wasser einfüllen

▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHITG!!!!

▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten

▪ Wasser im PVC Ring durchmischen

▪ Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen

▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen – nochmals umrühren

▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren

– RF/TL Sensor – Teil 2: (E&E08, WS300, HMP155 ggf. WS400)

▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten

▪ LT Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen

▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen

▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren

▪ Beide RF ablesen und notieren

▪ Messgerät E200 abnehmen

▪ Mast aufkippen

3.23.4 Funktionsbeschreibungen

Entfällt

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3.24 (derzeit nicht belegt)

3.25 Informationsverarbeitung

Informationsverarbeitungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird

diesbezüglich auf PLaPB TSt verwiesen.

3.26 Leitungen

3.26.1 Planungsgrundsätze

3.26.1.1 Allgemeines

Leitungen können für Gebäudeinstallationen und ähnliche Anwendungen verwendet

werden.

Die Leitungen sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umgebungsbedin-

gungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE, VDE) voll ent-

sprechen.

3.26.1.2 Leitungstypen

In Anbetracht der rationelleren Installation und der höheren Betriebssicherheit sind je

nach Anwendung Mantelleitungen (YM) bzw. Schlauchleitungen (YMM) vorzusehen.

Aderleitungen dürfen außerhalb der Schaltschränke nur in Ausnahmefällen eingebaut

werden.

3.26.1.3 Leitungsdimensionierung

Für die Gebäudeinstallation gelten folgende Mindestquerschnitte:

Lichtstromkreise 1,5 mm² Cu

Steckdosenstromkreise 2,5 mm² Cu

Tabelle 19: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallation

Steuerleitungen und Fernmeldeleitungen sind adernmäßig so auszulegen, dass generell

eine Adernreserve von mindestens 15% besteht.

3.26.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.26.2.1 Leitungstypen

Es dürfen nur Leitungen verwendet werden, die den einschlägigen Vorschriften (ÖVE,

VDE) voll entsprechen und dem Verwendungszweck angepasst sind.

Alle verwendeten Leitungen müssen am Außenmantel im Regelabstand von rund

100 cm dauerhaft mit dem Zeichen des Herstellers und der Leitungstype gekennzeich-

net sein.

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 77 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

3.26.2.2 Anschluss und Zubehör

Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss notwendige

Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen, Kabelö-

sen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen, Kabelbeschriftun-

gen und gegebenenfalls flexible Anschluss-Schutzschläuche mit Verschraubungen etc.

ist komplett mitzuliefern und zu montieren.

Die Adernenden flexibler Leitungen müssen jedenfalls mit Adernendhülsen versehen

werden.

3.26.2.3 Leitungskennzeichnung, Leitungsnummerierung

Die endgültige Beschriftung der Leitungen bei der Ausführung und in den Bestandsun-

terlagen hat gemäß PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" zu erfolgen.

3.26.2.4 Leitungsverlegung

Für die Verlegung der Leitungen gelten die Bestimmungen aus Punkt 3.27.2.2 für die

Kabelverlegung sinngemäß.

3.26.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.26.4 Funktionsbeschreibungen

Entfällt

3.27 Kabel

3.27.1 Planungsgrundsätze

3.27.1.1 Kabeltypen

3.27.1.1.1 Allgemeines

Die erforderlichen Kabel sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umge-

bungsbedingungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE,

VDE) voll entsprechen.

3.27.1.1.2 Energiekabel 0,6/1 kV

Es sind vorzugsweise für feste Verlegung in Kabelkanälen, im Freien, im Wasser und in

Erde geeignete Energiekabel mit PVC-isolierten Kupferleitern und Außenmantel aus

PVC (z.B: E-YY) zu verwenden.

Sofern wirtschaftlich vorteilhaft, sind Kabel mit Aluminiumleitern ab 16mm² Leiterquer-

schnitt zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit ist bei jedem Projekt zu prüfen und zu doku-

mentieren.

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3.27.1.1.3 Fernmeldekabel

Es sind vorzugsweise längs- und querwasserdichte Fernmeldekabel mit Adernisolation

und Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupferband und einem Nenndurchmesser der

Adern von 0,8 mm zu verwenden.

3.27.1.1.4 Lichtwellenleiterkabel

Es sind vorzugsweise Lichtwellenleiterkabel gemäß Spezifikationen in PLaNT

119.020.2000 "CN.as Materialkatalog" zu verwenden.

3.27.1.2 Kabeldimensionierung

3.27.1.2.1 Energiekabel

Kabel und Leitungen sind nach den verbindlichen Grundlagen, insbesondere jenen aus

ÖVE/ÖNORM E 8001 zu bemessen. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei neben der

Bemessung mit Rücksicht auf mechanische Festigkeit, Erwärmung und Spannungsab-

fall auch die Anforderungen der gewählten Schutzmaßnahme berücksichtigt werden

müssen.

Bei der Dimensionierung der Energiekabel ist zu beachten, dass von der Übergabestel-

le bis zum entferntesten Verbraucher ein Spannungsabfall von 4 % nicht überschritten

wird. Ist der Hauptverteiler in unmittelbarer Transformatornähe (Entfernung maximal 50

m) angeordnet, dann kann der Spannungsabfall bis zum Verbraucher mit bis zu 6 % to-

leriert werden!

Als Übergabestelle im Sinn der ÖVE/ÖNORM E 1100 gelten die Abgangsklemmen am

Niederspannungshauptverteiler.

Die Berechnung der Kabel hat mit Bezug auf die Nennspannung an diesem Übergabe-

punkt zu erfolgen.

Maßgebend für die Berechnung des Spannungsabfalls sind dabei die am jeweiligen Ka-

bel unter Berücksichtigung der ungünstigsten Gleichzeitigkeit zu erwartenden Ströme,

nicht jedoch der Nennstrom des dem Kabel nach den gesetzlichen Bestimmungen vor

zu schaltenden Schutzorgans. In den Berechnungen sind – bezogen auf die zu erwar-

tende Volllast am Kabel - für spätere Erweiterungen folgende Reserven zu berücksichti-

gen:

Hauptverteiler - Unterverteiler 10 %

Unterverteiler bis zum Verbraucher 0 %

Tabelle 20: Reserven für spätere Erweiterungen

Für Anlaufvorgänge kann am hochlaufenden Verbraucher für die Dauer des Hochlaufs

ein Spannungsabfall bis zu maximal 10% toleriert werden, der Spannungseinbruch

durch den Anlaufvorgang darf jedoch an keinem andern Punkt des Netzes 6 % über-

schreiten.

Im TN-S Netzsystem sind bis zu Leiterquerschnitten von 16 mm² in der Regel Kabel mit

mindestens 5 Leitern (L1, L2, L3, N, PE) zu verwenden, es sei denn, das Kabel dient

ausschließlich zum Anschluss von rotierenden Maschinen.

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Bei größeren Leiterquerschnitten dürfen nur Kabel mit maximal 4 Leitern eingesetzt

werden. In der Regel sind die Außenleiter und der Nullleiter (L1, L2, L3, N) in einem

gemeinsamen Kabel sowie der Schutzleiter in einem separaten Kabel zu führen. Für

den Anschluss rotierender Maschinen genügt es, die Außenleiter und den Schutzleiter

(L1, L2, L3, PE) in einem gemeinsamen Kabel zu führen.

3.27.1.2.2 Signalkabel

Mess-, Melde-, Steuer- und Datenkabel sind adernmäßig so auszulegen, dass generell

bei allen Kabeln eine Adernreserve von mindestens 15% besteht. Bei LWL - Kabeln

muss eine Fasernreserve von mindestens 25% vorgehalten werden.

3.27.1.2.3 Kabelwege

Der lichte Querschnitt von Rohren und Formsteinen darf nur bis zu 80% ausgenutzt

werden. Dabei sind die Durchmesser der Kabel arithmetisch zu addieren.

Für die Abstände der einzelnen Kabel voneinander gelten die ÖVE - Vorschriften. Die

Einhaltung der geforderten Abstände der Kabelstrecken ist durch geeignete Maßnah-

men sicherzustellen.

3.27.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.27.2.1 Allgemeines

Alle verwendeten Kabel müssen am Außenmantel dauerhaft mit einer fortlaufenden Me-

terangabe und im Regelabstand von rund 100 cm mit dem Zeichen des Herstellers und

der Kabeltype gekennzeichnet sein.

3.27.2.2 Kabelverlegung

3.27.2.2.1 Unterlagen für die Kabelverlegung

Alle Kabel sind unter Berücksichtigung der Referenzkennzeichen PLaDOK in Kabellis-

ten zu erfassen.

Änderungen in der Kabelführung während der Ausführung sind in die Kabellisten bzw. in

die Trassenpläne einzutragen. Dies gilt auch für die Vermaßung und Einmessung von

Muffen usw. Die tatsächlich verlegten Längen sind in die Kabellisten einzutragen.

Das Einmessen aller verlegten Kabel entlang der Freien Strecke hat nach einem Regel-

plan des Vermessungsbüros bzw. des Straßenplaners zu erfolgen!

Nach Abschluss der Verlegearbeiten sind PLaDOK konforme Bestandsunterlagen zu

übergeben.

3.27.2.2.2 Kabellieferung

Die Kabel sind auf Trommeln gewickelt zu liefern.

Die Trommeln dürfen nur so weit bewickelt werden, dass von den äußeren Kabellagen

bis zum Rand des Trommelflansches ein lichter Abstand von mindestens 5 cm verbleibt.

Die Trommeln müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Der Spulkern

muss eine annähernd glatte Oberfläche aufweisen.

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Die Kabelenden sind luft- und wasserdicht mit Warmschrumpfkappen in ausreichender

Länge (mind. 1,5 x Kabeldurchmesser) und ausreichender Wandstärke zu verschließen

und an der Kabeltrommel fest zu fixierten.

Die Rollrichtung der Trommel ist durch einen Richtungspfeil auf der Spulscheibe an-

zugeben.

Auf dem Trommelflansch ist ein witterungsbeständiges Bezeichnungsschild mit Angabe

des Kabelherstellers, Fertigungsnummer, Trommelnummer, Kabeltype mit Querschnitt,

Nennspannung und der Kabellänge anzubringen.

3.27.2.2.3 Kabeltransport, Abladen, Schneiden

Die Kabel sind sorgfältig und sachgemäß zur Verlegungsstelle zu transportieren, das

Abladen ist von sachkundigem Personal zu überwachen.

Es ist sicherzustellen, dass die Kabelenden bis zu den Anschlussarbeiten sorgfältig ge-

gen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach dem Schneiden geschützt werden.

Jedes Kabel muss in einer Länge abgemessen, geschnitten und verlegt werden.

Die Kabel sind an beiden Enden so lang zu lassen, dass ein vorschriftsmäßiger und

fachgerechter Anschluss der Kabel an den entsprechenden Anlagenteilen möglich ist.

Reservelängen für eine Erneuerung bzw. Versetzung des Anschlusses sind zu berück-

sichtigen.

3.27.2.2.4 Auslegen des Kabels

Bei Krümmungen sind Eckrollen entsprechend dem Mindest-Krümmungsradius anzu-

ordnen. Über das Kabelende soll möglichst ein Ziehstrumpf gezogen und durch einen

Bund festgehalten werden. An der Kausche des Ziehstrumpfes wird das Zugseil befes-

tigt. Keinesfalls darf an den Endkappen gezogen werden.

Die zulässige Zugbeanspruchung des Kabels darf nachweislich nicht überschritten wer-

den.

Beim Durchziehen durch Kabelschutzrohre oder Formsteine ist auf Freigängigkeit zu

achten. Es soll möglichst nur auf geraden Strecken gezogen werden. An unvermeidli-

chen Umlenkpunkten muss auch bei Aufstellung von Eckrollen eine Person zur Über-

wachung stehen.

An den Ein- und Ausgängen der Rohr- oder Formsteintrassen dürfen die Kabel nicht auf

den Kanten aufliegen. Rohre sind aufzubördeln, anderenfalls sind geeignete Unterla-

gen, z.B. Pappe- oder Jutepolster eventuell mit Bitumen getränkt, unter das Kabel zu

schieben.

Vor und hinter allfälligen Muffen sind die Kabel in Kabelgräben in einer leichten Wellen-

linie zu verlegen, um ein Nachgeben beim Setzen des Bodens zu ermöglichen. Vor dem

Austritt aus dem Erdreich ist grundsätzlich ein Kabelring vorzusehen.

In einem Zug dürfen nur Kabel einer Art verlegt werden, also entweder NS-Kabel oder

Fernmeldedaten- oder Messkabel.

Bei der Verlegung ist der zulässige Biegeradius für die Kabel unbedingt einzuhalten.

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Bei gut zugänglichen Trassen kann die Verlegung auch mittels Kabelwagen erfolgen.

Dabei ist zu beachten, dass während der Verlegearbeiten mindestens die Hälfte des

Fahrraumes für andere Fahrzeuge zur Verfügung bleibt.

Die Enden jedes Kabels müssen unmittelbar nach der Verlegung provisorisch beschrif-

tet werden. Geht diese provisorische Beschriftung verloren, hat der für die Kabelverle-

gung verantwortliche AN unverzüglich für eine neuerliche provisorische Beschriftung zu

sorgen.

3.27.2.2.5 Verlegungstemperatur

Kabel sollen bei Temperaturen über + 5°C verlegt werden.

Muss die Verlegung - im gegenseitigen Einvernehmen - bei Temperaturen zwischen +

5°C bis - 5°C erfolgen, so ist das Kabel durch längere Lagerung - einige Tage - in einem

erwärmten Raum oder dergleichen anzuwärmen. Beim Transport und Verlegen dürfen

die Kabel nicht wieder auskühlen.

Eine Verlegung bei Temperaturen unter - 5°C ist unzulässig.

3.27.2.2.6 Kabelbeschriftung

Die Kabel sind an den Kabelenden, im Kabelkanal vor den Nischen, in Kollektoren und

in Kabelziehschächten entweder mit laserbeschrifteten Edelstahlschildern (gemäß

Punkt 3.1.2.2.3) oder mit gravierten Kunststoffschildern (weiß mit schwarzer Schrift) zu

versehen. Darauf müssen die Kabeltype, Adernzahl, Querschnitt, die Kabelnummer

nach Kabelliste und das Referenzkennzeichen nach PLaDOK vermerkt werden.

3.27.2.2.7 Kabelanschluss und Kabelzubehör

Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss der Kabel not-

wendige Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen,

Kabelösen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen, Kabelbe-

schriftungen und gegebenenfalls flexible Anschluss- Schutzschläuche mit Verschrau-

bungen etc. ist komplett mit-zuliefern und zu montieren.

3.27.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.27.4 Funktionsbeschreibungen

Entfällt!

3.28 Gebäude- und Nischeninstallation

3.28.1 Planungsgrundsätze

3.28.1.1 Allgemeines

Vor Inangriffnahme der einzelnen Arbeitsgänge sind die Kabeltrassen, Verteilerplätze,

Auslässe usw. mit der örtlichen Bauüberwachung an Ort und Stelle exakt festzulegen.

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3.28.1.2 Installationsmaterial

In der Regel sind Schaltgeräte und Steckdosen bei Kombination senkrecht bzw. über-

einander anzuordnen.

Die Position der Schaltgeräte ist in der Regel4: 1,05 m über fertigem Fußboden, die der

Reinigungssteckdosen 0,3 m über fertigem Fußboden.

3.28.1.3 Kabel und Leitungen

Für Gebäudeinstallationen sind ausschließlich graue Mantelleitungen zu verwenden.

Dabei gelten die Mindestquerschnitte gemäß Tabelle 19.

Die Kabeldimensionierung muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die

Querschnitte sind hinsichtlich Spannungsabfall, Strombelastung und Leistungsreserve

zu dimensionieren.

3.28.1.4 Beleuchtungsanlage

Je nach Einsatzort sind im Wesentlichen folgende Beleuchtungskörper zu verwenden:

● Feuchtraum-Aufbauleuchten mit Innenprismaabdeckung, stoßfest, mit elektroni-

schem Vorschaltgerät, 1/18W bis 2/58W,

● Aufbauleuchten mit Rasterabdeckung, mit elektronischem Vorschaltgerät, 1/36W

bis 2/58W

● Einbau Downlights (LED cold white)

● Rettungszeichenleuchten (LED)

Um die Ersatzteilhaltung zu vereinfachen, sollen die Leuchten- und Lampentypen so-

weit zweckmäßig auf wenige Größen reduziert werden.

3.28.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.28.2.1 Installationsmaterial

Das Installationsmaterial ist als Flächenmaterial (weiß oder färbig) in Standardausfüh-

rung zu liefern, zu montieren und anzuschließen und muss dem letzten Stand der

Technik entsprechen.

Schaltgeräte müssen für einen Nennstrom von 10 A, Steckdosen für einen Nennstrom

vom mindestens 16 A zugelassen und mit ÖVE- Prüfzeichen versehen sein.

Feuchtraum-Geräte müssen der Schutzart IP54 entsprechen so nicht an anderer Stelle

eine höhere Schutzart gefordert wird.

Die Farbwahl für das Installationsmaterial obliegt dem AG oder dessen Vertreter, eine

entsprechende Bemusterung ist vom AN auf Anforderung durchzuführen.

4 Die angegebene Montagehöhe bezieht sich auf das oberste Schaltgerät!

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3.28.2.2 Leuchten und Lampen

3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte

Leuchten für Leuchtstofflampen sind generell mit elektronischen Vorschaltgeräten vor-

zusehen.

3.28.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

3.28.4 Funktionsbeschreibungen

Entfällt

3.29 Gebäude- und Nischenausstattung

Gebäude- und Nischenausstattung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbe-

züglich auf PLaPB BuS verwiesen.

3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage

3.30.1 Planungsgrundsätze

3.30.1.1 Allgemeines

Pumpenschächte müssen nach Maßgabe der entsprechenden Normen, insbesondere

der ÖVE/ÖNORM EN 60079-10-1 gegebenenfalls zusätzlich mechanisch belüftet wer-

den. Ziel der Planung muss es sein, zündfähige Atmosphäre möglichst zu vermeiden

(vergleiche Punkt 3.40).

3.30.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.30.2.1 Anlagenbeschreibung

Die Be- und Entlüftungseinrichtungen müssen zu jeder Jahreszeit unabhängig von äu-

ßeren Einflüssen und Bedingungen einsetzbar sein.

Zu Überwachung der Anlagenfunktion sind Betriebs- und Störmeldungsinformationen

zur Verfügung zu stellen. an der breiten Schnittstelle sind potentialfreie Kontakte für

mindestens folgenden Meldungsumfang anzubieten:

● Ein

● Aus

● Störung

3.30.3 Prüfungen und Tests

PLaHELP PuT gilt sinngemäß!

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3.30.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.31 Türen und Tore

Türen und Tore sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB

TuT verwiesen.

3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen

3.32.1 Planungsgrundsätze

3.32.1.1 Allgemeines

3.32.1.2 Schmutzwasserhebewerke

Schmutzwasserhebewerke sind nach Maßgabe der zu erwartenden maximalen Zu-

flussmenge auszulegen.

Im Pumpenschacht befinden sich in der Regel 2 oder 3 baugleiche Abwasserpumpen

und eine Sumpfpumpe.

Die Abwasserpumpen sind im ersten Fall so zu dimnensionieren, dass jede Pumpe die

maximale Zuflussmenge fördern kann (Redundanzanforderung 100%). In Anlagen mit 3

Abwasserpumpen wird die maximale Zuflussmenge mit zwei gleichzeitig eingeschalte-

ten Pumpen gefördert. Die dritte Pumpe dient als Reserve bei Wartung, Reparatur o.ä.

(Redundanzanforderung 50%).

Die Sumpfpumpe sitzt in einem Pumpensumpf und dient der vollständigen Entleerung

des Pumpenschachts.

3.32.1.3 Rohrleitungen

Die Leitungen sollen nach Möglichkeit oberirdisch an gut zugänglichen Stellen verlegt

werden. Verlegungen in Wänden und Böden sind zu vermeiden.

3.32.1.4 Messtechnische Ausrüstung

Für den sicheren, störungsfreien und ökonomischen Betrieb des Pumpwerks sind mess-

technische Ausrüstungen vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Anforderun-

gen und Funktionen zu berücksichtigen:

● Sanftanlauf und Wälzung von Pumpen

● regelmäßiges Anlaufen aller Pumpen entsprechend den Forderungen des Pum-

penherstellers zur Vermeidung von Festfressen rotierender Teile bei langen Be-

triebspausen

● Heizung und elektrische Betätigung von Schiebern und Rinnenschützen

● Ölschichtsonde(Leichtflüssigkeitserkennung)

● ph Sonde

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● Beckenfüllstandsmessung mittels Ultraschall und Schwimmern.

3.32.1.5 VEXAT

3.32.1.5.1 Allgemeines

Als Betreiber von Abwasseranlagen ist auch die ASFINAG gesetzlich verpflichtet, auf

Grundlage der Evaluierung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu erstellen und lau-

fend zu aktualisieren. Sie bedient sich dabei Personen, welche die hierfür erforderlichen

Kenntnisse und Berufserfahrungen aufweisen (siehe Punkt 3.40).

3.32.1.5.2 Zoneneinteilung

Grundelement der Zoneneinteilung ist nach ÖVE/ÖNORM EN 60079-10 die Identifizie-

rung der Freisetzungsquellen und die Bestimmung des Freisetzungsgrades. Die Art der

Zone selbst ist hauptsächlich vom Freisetzungsgrad einer Freisetzungsquelle und von

der Lüftung abhängig.

Die folgenden Hinweise verstehen sich als grobe Orientierung. Zone, Gerätekategorie,

Ex-Gruppe und Temperaturklasse müssen im Einzelfall jedenfalls projektspezifisch be-

stimmt und dokumentiert werden.

Pumpwerk für Oberflächenwasser mit geringer Lüftung

● Flüssigkeiten im Normalbetrieb:

Oberflächenwasser welches gelegentlich geringe Mengen verfaulbare Stoffe (z.B.:

Pflanzenreste) enthalten kann.

● Flüssigkeiten bei Unfällen:

Im Falle eines Unfalles sind Benzin, Diesel und Öl möglich.

● Lüftung:

Keine natürliche oder technische Lüftung des Pumpensumpfes vorhanden (VL).

(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)

● Freisetzungsquelle und Zonenzuordnung:

Nr. Freisetzungsquelle Grad Zone

Pumpenschacht Schaltschrank5

a) verfaulbare Stoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone

0 nicht auszuschließen ist

b) Treibstoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone

0 nicht auszuschließen ist

● Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

2 (bzw. 0) 3G (bzw. 1G) IIB T3

5 Gilt nur für Schaltschränke, die direkt mit dem Pumpwerk verbunden sind!

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Pumpwerk für Oberflächenwasser, mit mittlerer Lüftung

● Mittlere Lüftung (VM) mit ausreichender Verfügbarkeit

(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)

● Neue Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

2 3G IIB T3

Pumpwerk für Oberflächenwasser, mit starker Lüftung

● Starke Lüftung (VH) mit ausreichender Verfügbarkeit

(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)

● Neue Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

Keine Keine Keine Keine

Pumpwerk für Fäkalien und Oberflächenwasser mit geringer Lüftung

● Flüssigkeiten im Normalbetrieb:

Fäkalien z.B. von Raststation und Oberflächenwasser, welches gelegentlich gerin-

ge Mengen verfaulbare Stoffe (z.B.: Pflanzenreste) enthalten kann.

● Flüssigkeiten bei Unfällen:

Im Falle eines Unfalles sind Benzin, Diesel und Öl möglich.

● Lüftung:

Keine natürliche oder technische Lüftung des Pumpensumpfes vorhanden (VL).

● Freisetzungsquelle und Zonenzuordnung:

Nr. Freisetzungsquelle Grad Zone

Pumpenschacht Schaltschrank6

a) verfaulbare Stoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone

0 nicht auszuschließen ist

b) Treibstoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone

0 nicht auszuschließen ist

c) Fäkalien Ständig 0 wobei durch fehlende Lüftung keine Verbesse-

rungsmöglichkeit

● Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

6 Gilt nur für Schaltschränke, die direkt mit dem Pumpwerk verbunden sind!

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 87 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

0 1G IIB T3

Pumpwerk für Fäkalien und Oberflächenwasser, mit starker Lüftung

● Starke Lüftung (VH) mit ausreichender Verfügbarkeit

(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)

● Neue Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

2 3G IIB T3

Pumpwerk für Fäkalien, mit geringer Lüftung

● Flüssigkeiten im Normalbetrieb:

Fäkalien der Raststation. Keine Oberflächenwasser.

● Flüssigkeiten bei Unfällen:

Benzin, Diesel und Öl kann ausgeschlossen werden.

● Lüftung:

Keine technische Lüftung des Pumpensumpfes vorhanden (VL).

● Freisetzungsquelle und Zonenzuordnung:

Nr. Freisetzungsquelle Grad Zone

Pumpenschacht Schaltschrank7

a) Fäkalien Ständig 0 wobei durch geringe Lüftung Verbesserungs-

möglichkeit fraglich

● Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

0 1G IIB T3

Pumpwerk für Fäkalien, mit mittlerer Lüftung

● Mittlere Lüftung (VM) mit ausreichender Verfügbarkeit

(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)

● Neue Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

1 (bzw. 0) 3G (bzw. 1G) IIB T3

7 Gilt nur für Schaltschränke, die direkt mit dem Pumpwerk verbunden sind!

Dokument-Nr.

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 88 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Pumpwerk für Fäkalien, mit starker Lüftung

● Starke Lüftung (VH) mit ausreichender Verfügbarkeit

(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)

● Neue Zoneneinteilung:

Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse

2 3G IIB T3

3.32.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.32.2.1 Allgemeines

Pumpwerke müssen gekennzeichnet und entsprechend beschildert werden.

Es dürfen nur Werkstoffe verwendet werden, die sich statisch nicht aufladen können.

Nach Maßgabe der VEXAT Beurteilung ist ggf. auch ein zusätzlicher Potentialausgleich

nach ÖVE/ÖNORM E 8001 vorzusehen.

3.32.2.2 Pumpen

3.32.2.2.1 Allgemeines

Die Konstruktion der Pumpen muss den sicherheitstechnischen Anforderungen entspre-

chen.

Alle Anschlüsse sind als DIN Flanschanschlüsse vorzusehen.

Bei der Auswahl der Pumpen ist das Fördermedium zu berücksichtigen. Die Pumpe

muss jedenfalls verstopfungsfrei arbeiten.

Nicht trockenlaufsichere Pumpen müssen durch entsprechend eingebaute Melde- und

Abschaltsysteme vor Selbstzerstörung gesichert sein. Dies kann bei Pumpengruppen

auch durch gemeinsame Einrichtungen erfolgen.

Verschleißteile wie Dichtungen, Laufräder und dgl. müssen ohne Spezialwerkzeug vom

Wartungspersonal gewechselt werden können, bzw. ist das erforderliche Spezialwerk-

zeug mitzuliefern.

Es sind Materialien zu verwenden, die für den gegebenen Einsatzfall in Bezug auf die

Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit geeignet sind und sich im langjährigen

Einsatz bewährt haben. Bei Verwendung verschiedener Materialien ist auf Verhinderung

elektrolytischer Korrosion zu achten. Die Lager müssen wartungsfrei und dauerge-

schmiert sein. Die Pumpen müssen im ISO Passungssystem hergestellt werden, um

Austauschbarkeit und problemlose Fertigung von Ersatzteilen zu gewährleisten. Sämtli-

che Pumpen sind entsprechend den Einbauvorschriften des Erzeugers zu montieren.

3.32.2.2.2 Korrosionsschutz

Bei der Auswahl der Materialien ist dem Korrosionsschutz höchste Aufmerksamkeit zu

widmen.

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Sämtliche Pumpen sind in einem Zustand, der keiner weiteren Oberflächenbehandlung

bedarf, zu liefern. Der Korrosionsschutz ist mit Grund- und Deckanstrich auszuführen.

3.32.2.2.3 Auswuchten

Rotierende Teile müssen entsprechend der DIN ISO Richtlinie 1940 gewuchtet werden.

Die hierzu erforderlichen Einrichtungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Es ist die

Gütestufe Q 6.3 einzuhalten.

3.32.2.3 Armaturen

3.32.2.3.1 Allgemeines

Es sind nur Armaturen, die für den Einsatzzweck und das Fördermedium geeignet und

schon mehrfach bewährt eingesetzt worden sind, zugelassen. Sie müssen durch hohe

Korrosionsbeständigkeit und Dauergängigkeit die Betriebssicherheit der Anlage gewähr-

leisten. Sämtliche Armaturen sind entsprechend den Einbauvorschriften des Erzeugers

zu montieren. Für Armaturen einer Gerätegruppe ist ein einheitliches Fabrikat zu ver-

wenden. Die Armaturen sind aus korrosionsbeständigem Material, Edelstahl (Werkstoff

Nr. 1.4571 oder 1.4404) auszuführen und für den Einbau zwischen DIN Flanschen zu

liefern.

3.32.2.3.2 Gehäuselose Armaturen (Rinnenschütz)

Spindeln müssen aus rostbeständigem Material hergestellt sein. Die richtige Dimensio-

nierung der elektrischen Antriebe muss auf Verlangen nachgewiesen werden. Größter

Wert ist auf Wartungsfreundlichkeit zu legen, einfacher Austausch von Verschleißteilen

mit vorzugsweise handelsüblichem Werkzeug und leicht zugängliche Schmierstellen

sind anzustreben. Einhaltung der zulässigen Leckagerate nach DIN 19569, Teil4. Der

Rinnenschütz ist mit einem elektrischen Stellantrieb auszustatten, dieser ist bei Störung

am Stellmotor mittels eines Vierkants zu betätigen.

3.32.2.3.3 Rückschlagarmaturen

Rückschlagarmaturen sind weit öffnend mit innenliegender Klappenwelle aus Edelstahl

auszuführen. Wartung und Reparatur der Klappe muss ab DN 150 ohne Ausbau des

Gehäuses aus der Verrohrung möglich sein. Die Dichtung muss ohne Leckage erfolgen.

3.32.2.3.4 Absperrarmaturen

Absperrarmaturen müssen in beiden Strömungsrichtungen dichten. Die Dichtelemente

müssen wenn möglich nachstellbar und ohne Spezialwerkzeug austauschbar sein.

3.32.2.4 Rohrleitungen

Alle Rohrleitungen, Formstücke und Befestigungsmaterial wie Schrauben, Muttern,

Rohrschellen, Beilagscheiben etc. sind aus Edelstahl (Werkstoff Nr. 1.4571 oder

1.4404) auszuführen.

Rostfreie Rohre müssen mindestens folgende Wandstärken aufweisen:

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Nenndurchmesser Wandstärke

DN 15 bis DN 100 2,0mm

DN 125 bis DN 600 3,0mm

Tabelle 21: Wandstärke von Edelstahl-Rohren

Die Abstützungen zum Bauwerk sind so auszuführen, dass mechanische Schwingun-

gen aus dem Betrieb der Anlage ohne Schaden aufgenommen werden können bzw.

sind diese Lagerungen so auszuführen und anzuordnen, dass es zu keinen unzulässi-

gen Schwingungen der Anlage kommt. Längenänderungen auf Grund von Einbautole-

ranzen oder Temperatureinflüssen sind durch Kompensatoren aufzunehmen.

Für jeden Rohrleitungsabschnitt sind Druck- und Dichtheitsproben durchzuführen, die

Ergebnisse sind in Prüfprotokollen festzuhalten.

3.32.2.5 Schweißungen

Alle Edelstahlschweißarbeiten sind nur von qualifizierten Schweißern mit entsprechen-

den Schweißerzeugnissen für den jeweiligen Werkstoff und die Schweißlage durchzu-

führen. Schweißnähte sind fachgerecht vor- und nachzubehandeln (Wiederherstellung

der chemischen, mechanischen und technologischen Eigenschaften).

Die Schweißarbeiten der Edelstahlverrohrung sind einer 100 % visuellen Kontrolle zu

unterziehen. Der äußere Befund der Schweißarbeiten hat der Bewertungsgruppe „C“

nach ÖNORM EN 25817 zu genügen.

3.32.2.6 Entlüftung

Zur Entlüftung von Pumpen- und Schadstoffbeckens sind an der Decke als Mindestan-

forderung je eine Zuluft- und einen Ablufthaube in Edelstahl (Werkstoff Nr. 1.4571 oder

1.4404) inkl. Abdeckung vorzusehen.

Zusätzliche mechanische Be- und Entlüftungseinrichtungen sind nach Maßgabe der

VEXAT Bewertung zu installieren, wenn damit die Explosionsgefahr bzw. der Aufwand

für den Explosionsschutz nachweislich reduziert werden kann.

3.32.3 Prüfungen und Tests

3.32.3.1 Allgemeines

PLaHELP PuT gilt sinngemäß! Ergänzend ist ein Prüfbefund KFE Formblatt Nr. 270

"Anlagenbuch: Anlagen in Ex-Bereichen" vorzulegen.

3.32.3.2 Druckprobe:

Die fertig verlegte Rohrleitung ist einer Druckprüfung gemäß ÖNORM EN 805 zu unter-

ziehen, wobei sich während einer 60 Minuten langen Prüfzeit am Manometer kein

Druckabfall von mehr als 0,2 bar zeigen darf.

Der Prüfdruck ergibt sich laut ÖNORM EN 805 als Betriebsdruck + 5 bar

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● für PN 16: zu 18 bar

● für PN 25: zu 25 bar

3.32.4 Funktionsbeschreibungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.33 Sonstige Anlagen

3.33.1 Planungsgrundsätze

3.33.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.33.3 Prüfungen und Tests

3.33.4 Funktionsbeschreibungen

3.34 Hebezeuge

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.35 De- und Wiedermontagen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.36 Regieleistungen

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.37 Ersatzmaterialien

Derzeit nicht näher spezifiziert!

Dokument-Nr.

800.553.1000

Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF)

Technische Richtlinie

Version: 1.00

freigegeben

Druckdatum: 04.04.2013 Seite 92 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

3.38 (derzeit nicht belegt)

3.39 (derzeit nicht belegt)

3.40 Projektmanagement, Engineering

3.40.1 Planungsgrundsätze

3.40.1.1 Explosionsschutzdokument

Die "Verordnung über explosionsfähige Atmosphären - VEXAT" enthält Anforderungen

zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen

im Sinne des ArbeitnehmerrInnenschutzgesetzes.

Als Arbeitgeber und Betreiber von Abwasseranlagen ist auch die ASFINAG gesetzlich

verpflichtet, auf Grundlage der Evaluierung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu

erstellen und laufend zu aktualisieren. Mit dieser Evaluierung und der Erstellung der

Explosionsschutzdokumente werden befugte Ingenieurbüros, Ziviltechniker oder akkre-

ditierte Prüf- und Überwachungsstellen betraut.

Grundsätzlich muss dabei die Beurteilung der Gefahr schon in einer frühen Projektpha-

se in der Regel durch den Tiefbauplaner erfolgen. Ziel der Planung muss es sein, zünd-

fähige Atmosphäre (zum Beispiel durch entsprechende Belüftungseinrichtungen) mög-

lichst zu vermeiden.

Der Planer hat zu beurteilen, ob VEXAT anzuwenden ist und wenn ja, welche Maßnah-

men zu ergreifen sind. Wenn VEXAT nicht anzuwenden ist, so ist das entsprechend zu

dokumentieren und der Prozess ist beendet.

Kann die Explosionsgefahr nicht zur Gänze ausgeschlossen werden, müssen alle Pro-

jektbeteiligten die VEXAT Beurteilung in der weiteren Planung berücksichtigen und sind

vom Planer die VEXAT Dokumente zu erstellen. Die VEXAT Dokumente sind den aus-

führenden Unternehmen zu übergeben und von diesen gemäß tatsächlicher ausführung

fortzuschreiben.

Zuletzt sind die VEXAT Dokumente dem Betrieb (Servicegesellschaft = Anlagenbetrei-

ber) zu übergeben, welcher das Dokument um die Informationen hinsichtlich "Betrieb"

der Anlage vervollständigt.

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Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF)

Technische Richtlinie

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 93 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Abbildung 19: Zonenplan (Beispiel eines Fäkalienpumpwerks mit mittlerer Lüftung)

Arbeitsbehelfe für die Evaluierung der Explosionsgefahr und Muster für Explosions-

schutzdokumente sind zum Beispiel unter www.eval.at oder unter www.wko.at verfüg-

bar. Auch auf den vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband heraus-

gegebenen ÖWAV-Arbeitsbehelf 36 "Praxishilfe zum Erstellen des

Explosionsschutzdokuments (ExSD) für abwassertechnische Anlagen) sei an dieser

Stelle hingewiesen.

Weiters wird hingewiesen auf die vom Kuratorium für Elektrotechnik (KFE) herausgege-

benen Protokolle für die Überprüfung von Anlagen, insbesondere das KFE Formblatt Nr.

270 "Anlagenbuch: Besichtigung Ex-Anlagen". Dieses Formular kann unter www.kfe.at

kostenpflichtig bestellt werden.

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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 94 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

3.41 Bauarbeiten

Derzeit nicht näher spezifiziert!

3.42 Unterirdische Neuverlegungen

3.42.1 Planungsgrundsätze

3.42.1.1 Allgemeines

3.42.2 Technische Ausführungsbestimmungen

3.42.2.1 Allgemeines

Für die Ausführung von Kabelkünetten und Querungen gelten die Technischen Spezifi-

kationen aus PLaNT 120.010.1000 sinngemäß.

3.42.3 Prüfungen und Tests

3.42.4 Funktionsbeschreibungen

3.43 (derzeit nicht belegt)

3.44 (derzeit nicht belegt)

3.45 (derzeit nicht belegt)

3.95 Instandhaltung

Derzeit nicht näher spezifiziert!

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4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG

4.1 Freiland

4.1.1 VEXAT

Mit Bezug auf Punkt 3.40.1.1 wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Beurteilung

im Hinblick auf eine mögliche Explosionsgefahr schon in einer frühen Projektphase und

somit in der Regel durch den Tiefbauplaner zu erfolgen hat.

4.1.2 Kabelkünetten und Querungen

Für die Ausführung von Kabelkünetten und Querungen gelten die Technischen Spezifi-

kationen aus PLaNT 120.010.1000 sinngemäß.

4.1.3 Rückhaltesysteme

Für die Ausführung der Rückhaltesysteme gilt PLaPB 800.100 bzw. RVS 05.02.31.

4.2 Tunnel

Siehe PLaPB BuS.

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5 VERZEICHNISSE

5.1 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen ............................................................... 16

Abbildung 2: Prozessablauf Video ............................................................................................... 17

Abbildung 3: Planung von UDE Anlagen ...................................................................................... 18

Abbildung 4: Planung von Anlagen nach VEXAT ......................................................................... 19

Abbildung 5: Rangierung externer Meldungen und Befehle.......................................................... 25

Abbildung 6: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Spannungssignal 0 - 10 V) ................... 26

Abbildung 7: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Stromsignal 4 - 20 mA) ......................... 26

Abbildung 8: Zwischenrangierungen ............................................................................................ 27

Abbildung 9: Typische Kabelabgänge .......................................................................................... 36

Abbildung 10: Systemskizze für einen Standort mit einer SNZ und einer Fix-Kamera .................. 55

Abbildung 11: Beispielbilder Freiland ........................................................................................... 55

Abbildung 12: Kameraanordnung an Rastplätzen ........................................................................ 57

Abbildung 13: Beispielbilder Rastplatz ......................................................................................... 57

Abbildung 14: Aufbauplan Straßenwetterstation ........................................................................... 67

Abbildung 15: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik ..................................................... 69

Abbildung 16: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik Schnittbild .................................... 70

Abbildung 17: Open WIS Systemübersicht ................................................................................... 71

Abbildung 18: OpenWIS Datenfluss TLSoverIP ........................................................................... 72

Abbildung 19: Zonenplan (Beispiel eines Fäkalienpumpwerks mit mittlerer Lüftung) .................... 93

5.2 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Blitzschutzzonen........................................................................................................... 22

Tabelle 2: Zuordnung zu Blitzschutzzonen .................................................................................... 22

Tabelle 3: Materialvorgabe für Schaltschränke.............................................................................. 24

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Tabelle 4: Farben der Schaltschränke ........................................................................................... 25

Tabelle 5: Betriebsarten ................................................................................................................ 27

Tabelle 6: Hauptkenndaten der USV Anlage ................................................................................. 40

Tabelle 7: Materialvorgabe für Schaltschrankunterkonstruktionen................................................. 47

Tabelle 8: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................... 49

Tabelle 9: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................... 49

Tabelle 10: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung ................................................... 50

Tabelle 11: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung ....................................................... 50

Tabelle 12: Systemkomponenten Video Freiland .......................................................................... 55

Tabelle 13: Systemkomponenten Video Rastplatz ........................................................................ 58

Tabelle 14: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m ..................................... 62

Tabelle 15: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 und 200 m ................. 63

Tabelle 16: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m ...................................... 64

Tabelle 17: Energieverkabelung NRS zu CN.as-AP ..................................................................... 64

Tabelle 18: Open WIS Alarme ....................................................................................................... 66

Tabelle 19: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallation .............................................................. 76

Tabelle 20: Reserven für spätere Erweiterungen .......................................................................... 78

Tabelle 21: Wandstärke von Edelstahl-Rohren ............................................................................. 90

5.3 Formelverzeichnis

Keine Formeln in diesem PLaPB.

5.4 Quellenverzeichnis

Keine zitierten Quellen in diesem PLaPB.