ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)...ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. Die Maklerfirma...

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. Die Maklerfirma erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision in jeweils aufgeführter Höhe zzgl. Der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. An Maklerprovision sind bei Vertragsabschluss zu zahlen, wenn in unserem Angebot nicht anders verzeichnet: a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligung an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Verkäufer und vom Käufer je 2,5%; b) bei An- und Verlauf von Grundstücken und grund- stücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Wohnungs- eigentum), berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen, vom Käufer 5,25% . c) bei Bestellung von Erbbaurechten, berechnet vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erb- bauberechtigten je 2,5%. d) bei Bestellung von Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom Berechtigten 1,5%. e) bei Vermietung von Wohnraum vom Mieter zwei Nettomonatsmieten. e) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder w irtschaft- lich ähnlichen Geschäften von Gewerbeobjekten vom Mieter/Pächter: - bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2,5 Nettomonats- mieten, - bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Netto- Miet- zinses, höchstens jedoch 3% aus der 10-Jahres-Netto- mietsumme, mindestens 2,5 Nettomonatsmieten. - bei Verlängerungsoptionen des Vertrages 3% des auf die mögliche Gesamtvertragsdauer entfallenden Netto- mietzinses, höchstens jedoch 3% aus der 10- Jahres- Nettomietsumme. - bei der Einräumung des Vorkaufsrechtes 1% vom Verkehrswert des Grundstückes. - bei Vereinbarung eines Vormietrechts eine Netto- Monatsmiete. Nettomonatsmieten sind die vom Mieter/Pächter zu zahlenden Beträge zzgl. Aller sonstigen Zuwändungen und Geldwertleistungen mit Ausnahme der Neben- kosten und etwaiger Mehrwertsteuer. 3. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Mitursächlich genügt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwändungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugs- zinsen in Höher von 4% über dem jeweiligen Basiszins- satz (DÜG) mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigem Grunde gegen- standslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Ver- trages zu einem späteren Termin oder zu anderen Be- dingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebots- inhalt abweicht. Sofern aufgrund unserer Nachweis-und/ oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. 4. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch uns erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises - an Dritte nur nach unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Andernfalls haftet der Auftraggeber - unbeschadet eines wei- teren Schadensersatzes - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangenen Provisionen. 5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach erhalt, schriftlich und unter An gabe der Quelle anzuzeigen. Verstösse gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadens- ersatzanspruch des Maklers. 6. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern er dies unterlässt, haben wir den Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwändungen. 7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschr ift zu übersenden. Vertragswidriges Ver- halten führt zum Ersatz unserer sachlichen und zeitlichen Aufwändungen. 8. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Ent- schädigung von vereidigten Sachverständigen. 9. Der Makler hat Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision, wenn anstelle des angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. Ent- eignung, Umlegung, Zwangsversteigerung od er Ausübung eines Vorkaufsrechts. 10. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberech- tigten hat der Makler Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision gegen den Verkäufer. Die Maklerprovision ist mit Ausübung des Vorkaufsrechts verdient und fällig. 11. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisions- pflichtig tätig werden. 12. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsab- schluss. Der Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Er hat Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabsch rift und aller sich darauf be- ziehenden Nebenabreden. Der Auftraggeber ist auf jeden Fall verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. 13. Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlos- sen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruches. Angabe n in Exposés, Prospekten, Beschreibungen, Bauschildern u. ä. beruhen ausschliesslich auf den dem Makler vom Objektanbieter erteilten Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Die Angaben sind vom Auftrag- geber selbst zu überprüfen. Sie sind freibleibend und unverbindlich. 14. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäfts- bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Sollten Teile der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Lübeck. Für die weiteren Dienstleistungen und Professionen unseres Hauses, wie Projektentwicklung, Projektsteuerung, etc., gelten die jeweiligen und anders formulierten AGB´s der einzelnen Geschäftsbereiche.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Die Maklerfirma erhält für den Nachweis und/oder dieVermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision

in jeweils aufgeführter Höhe zzgl. Der jeweils gültigengesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. An Maklerprovision sind bei Vertragsabschluss zu zahlen,wenn in unserem Angebot nicht anders verzeichnet:

a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungan Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom

Verkäufer und vom Käufer je 2,5%;

b) bei An- und Verlauf von Grundstücken und grund-stücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Wohnungs-

eigentum), berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis,d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen,

vom Käufer 5,25% .

c) bei Bestellung von Erbbaurechten, berechnet vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erb-

bauberechtigten je 2,5%.

d) bei Bestellung von Vorkaufsrechten, berechnet vomVerkehrswert des Grundstücks, vom Berechtigten 1,5%.

e) bei Vermietung von Wohnraum vom Mieter zweiNettomonatsmieten.

e) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder w irtschaft-lich ähnlichen Geschäften von Gewerbeobjekten vom

Mieter/Pächter:

- bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2,5 Nettomonats-mieten,

- bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Netto- Miet-zinses, höchstens jedoch 3% aus der 10-Jahres-Netto-

mietsumme, mindestens 2,5 Nettomonatsmieten.

- bei Verlängerungsoptionen des Vertrages 3% des aufdie mögliche Gesamtvertragsdauer entfallenden Netto-

mietzinses, höchstens jedoch 3% aus der 10- Jahres-Nettomietsumme.

- bei der Einräumung des Vorkaufsrechtes 1% vom Verkehrswert des Grundstückes.

- bei Vereinbarung eines Vormietrechts eine Netto- Monatsmiete.

Nettomonatsmieten sind die vom Mieter/Pächter zu zahlenden Beträge zzgl. Aller sonstigen Zuwändungen

und Geldwertleistungen mit Ausnahme der Neben-kosten und etwaiger Mehrwertsteuer.

3. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertragesverdient und zur Zahlung fällig. Mitursächlich genügt.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder einesAufwändungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugs-zinsen in Höher von 4% über dem jeweiligen Basiszins-

satz (DÜG) mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auf-traggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein

Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen,

wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einerauflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines

Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigem Grunde gegen-standslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch

wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Ver-trages zu einem späteren Termin oder zu anderen Be-

dingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbartewirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebots-

inhalt abweicht. Sofern aufgrund unserer Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte

Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere TätigkeitBezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns

unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

4. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch unserteilten Informationen - insbesondere des Nachweises - an Dritte nur nach unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.Andernfalls haftet der Auftraggeber - unbeschadet eines wei-teren Schadensersatzes - im Falle des Vertragsabschlusses durchden Dritten für die entgangenen Provisionen.

5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, so hat erdieses unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Wochenach erhalt, schriftlich und unter Angabe der Quelle anzuzeigen.Verstösse gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadens-ersatzanspruch des Maklers.

6. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern er dies unterlässt, haben wir den Anspruchauf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwändungen.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlichüber den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren undeine Vertragsabschr ift zu übersenden. Vertragswidriges Ver-halten führt zum Ersatz unserer sachlichen und zeitlichenAufwändungen.

8. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Ent-schädigung von vereidigten Sachverständigen.

9. Der Makler hat Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision,wenn anstelle des angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäftzustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. Ent-eignung, Umlegung, Zwangsversteigerung od er Ausübungeines Vorkaufsrechts.

10. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberech-tigten hat der Makler Anspruch auf Zahlung der Maklerprovisiongegen den Verkäufer. Die Maklerprovision ist mit Ausübung desVorkaufsrechts verdient und fällig.

11. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisions-pflichtig tätig werden.

12. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsab-schluss. Der Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Er hat Anspruchauf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf be-ziehenden Nebenabreden. Der Auftraggeber ist auf jeden Fallverpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschlusseines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zuübersenden.

13. Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlos-sen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigemVerhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachungvon Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit demEntstehen des Anspruches.

Angabe n in Exposés, Prospekten, Beschreibungen,Bauschildern u. ä. beruhen ausschliesslich auf den dem Maklervom Objektanbieter erteilten Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Die Angaben sind vom Auftrag-geber selbst zu überprüfen. Sie sind freibleibend und unverbindlich.

14. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäfts-bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen desMaklervertrages bedürfen der Schriftform. Sollten Teile der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch dieGültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemässdie einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen

Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort undGerichtsstand Lübeck.

Für die weiteren Dienstleistungen und Professionen unseresHauses, wie Projektentwicklung, Projektsteuerung, etc., geltendie jeweiligen und anders formulierten AGB´s der einzelnen Geschäftsbereiche.