Allgemeine Geschäftsbedingungen...Martin Busz Immobilien Am Heinrichsberg 24 71263 Weil der Stadt...

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Martin Busz Immobilien Am Heinrichsberg 24 71263 Weil der Stadt 0172/7129156 [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Martin Busz Immobilien erhält für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung des Abschlusses eines Kaufvertrages vom Käufer die im Exposé genannte Provision. Die Provision ist bei Abschluss des Kaufvertrages fällig. Sie steht Martin Busz Immobilien auch zu, wenn der Käufer einen dem beabsichtigten wirtschaftlich gleichwertigen oder ähnlichen Vertrag abschließt. 2. Martin Busz Immobilien ist berechtigt, auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu sein. 3. Der Käufer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Maklervertrag erlangten Kenntnisse, insbesondere die durch Martin Busz Immobilien erteilten Informationen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Führt ein Verstoß hiergegen zum Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Dritten, haftet der Käufer – unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches - Martin Busz Immobilien auf die entgangene Provision. 4. Ist dem Käufer ein durch Martin Busz Immobilien benanntes Objekt bereits bekannt, hat er dies Martin Busz Immobilien unverzüglich – längstens jedoch innerhalb von einer Woche nach Benennung – schriftlich unter Angabe, wann und auf welche Weise er hiervon Kenntnis erlangt hat, anzuzeigen. 5. Der Käufer ist – unabhängig davon, ob der Kaufvertrag auf eine Tätigkeit von Martin Busz Immobilien zurückzuführen ist – verpflichtet, Martin Busz Immobilien über den Abschluss eines Kaufvertrages unverzüglich schriftlich zu unterrichten und auf Anforderung eine Vertragsabschrift zu übersenden. 6. Sämtliche Angaben in Exposés, Angeboten, Prospekten, Beschreibungen u. ä. beruhen ausschließlich auf Martin Busz Immobilien vom Verkäufer oder Dritten erteilten Informationen und werden von Martin Busz Immobilien ungeprüft weitergegeben. Martin Busz Immobilien kann deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Der Käufer hat daher diese Angaben vor Abschluss eines Kaufvertrages selbst zu prüfen. 7. Schadensersatzansprüche gegen Martin Busz Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Martin Busz Immobilien erteilten Auftrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, beruhen. Im Fall einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Martin Busz Immobilien auf den vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. 8. Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung von Martin Busz Immobilien, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungshilfen beruhen. Soweit die Haftung von Martin Busz Immobilien ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. 9. Bei Käufern, die Kaufleute sind oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand. 10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages lückenhaft oder ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommen.

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Martin Busz ImmobilienAm Heinrichsberg 2471263 Weil der Stadt0172/[email protected]

AllgemeineGeschäftsbedingungen

1. Martin Busz Immobilien erhält für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung des Abschlusses eines Kaufvertrages vom Käufer die im Exposé genannte Provision. Die Provision ist bei Abschluss des Kaufvertrages fällig. Sie steht Martin Busz Immobilien auch zu, wenn der Käufer einen dem beabsichtigten wirtschaftlich gleichwertigen oder ähnlichen Vertrag abschließt.

2. Martin Busz Immobilien ist berechtigt, auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu sein.

3. Der Käufer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Maklervertrag erlangten Kenntnisse, insbesondere die durch Martin Busz Immobilien erteilten Informationen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Führt ein Verstoß hiergegen zum Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Dritten, haftet der Käufer – unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches - Martin Busz Immobilien auf die entgangene Provision.

4. Ist dem Käufer ein durch Martin Busz Immobilien benanntes Objekt bereits bekannt, hat er dies Martin Busz Immobilien unverzüglich – längstens jedoch innerhalb von einer Woche nach Benennung – schriftlich unter Angabe, wann und auf welche Weise er hiervon Kenntnis erlangt hat, anzuzeigen.

5. Der Käufer ist – unabhängig davon, ob der Kaufvertrag auf eine Tätigkeit von Martin Busz Immobilien zurückzuführen ist – verpflichtet, Martin Busz Immobilien über den Abschluss eines Kaufvertrages unverzüglich schriftlich zu unterrichten und auf Anforderung eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Sämtliche Angaben in Exposés, Angeboten, Prospekten, Beschreibungen u. ä. beruhen ausschließlich auf Martin Busz Immobilien vom Verkäufer oder Dritten erteilten Informationen und werden von Martin Busz Immobilien ungeprüft weitergegeben. Martin Busz Immobilien kann deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Der Käufer hat daher diese Angaben vor Abschluss eines Kaufvertrages selbst zu prüfen.

7. Schadensersatzansprüche gegen Martin Busz Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Martin Busz Immobilien erteilten Auftrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, beruhen. Im Fall einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Martin Busz Immobilien auf den vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt.

8. Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung von Martin Busz Immobilien, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungshilfen beruhen. Soweit die Haftung von Martin Busz Immobilien ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

9. Bei Käufern, die Kaufleute sind oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand.

10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages lückenhaft oder ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommen.