Allgemeine Lieferbedingungen / terms of delivery

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Allgemeine Lieferbedingungen terms of delivery

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Allgemeine Lieferbedingungen terms of delivery

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001-AGBVersion AGB-16.00 www.echtermann.de

Allgemeine Lieferbedingungen Stand Januar 2011

general terms of delivery Version dated January 2011

I. Auftragserteilung, abweichende Bedingungen1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen erbrin-

gen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich und gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits. Weder unterlas-sener Widerspruch noch Ausführung von Lieferung oder Leistung stellt eine Anerkennung fremder Geschäftsbe-dingungen dar.

II. Preise1. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung

und sonstiger Versand- und Transportspesen.2. Sie beruhen auf den Kostenfaktoren (Material- und

Rohstoffpreise, Löhne und Gehälter, Herstellungs- und Transportkosten) und den Mengenangaben, die bei Ver-tragsschluss vorlagen. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mindestens 4 Monate und haben sich während dieser Zeit die Gesamtkosten um mindestens 5% erhöht, sind wir berechtigt, eine entspre-chende Preiserhöhung zum Ausgleich der angeführten Kostensteigerung vorzunehmen.

3. Der angegebene Preis erhöht sich um die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vom Besteller geschuldete gesetzliche Umsatzsteuer für diesen Umsatz.

4. Bei Kleinstaufträgen innerhalb der EU unter einem Net-torechnungswert von EURO 50,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,00 je Kleinstauftrag. In Nicht-EU-Staaten richten sich die Bearbeitungsgebühren, sowie die Mindestbestellmenge nach dem Versand- und Verwaltungsaufwand für das jeweilige Land.

5. Rücksendungen von Waren, die ohne unser Verschulden (z.B. Falschbestellung) erfolgen, werden pauschal mit einer Gebühr von zur Zeit EURO 25,00 pro Sendung berechnet. Eine Gutschrift erfolgt nur nach vorheriger Absprache und bei fracht-, verpackungs- und fehlerfreier Zusendung. Son-deranfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

III. Lieferung 1. Teillieferungen sind zulässig.2. Die Lieferzeit beginnt, sobald der Besteller alle ihm oblie-

genden Mitwirkungshandlungen erfüllt hat. Ein kalen-dermäßig bestimmter Liefertermin verschiebt sich um den gleichen Zeitraum, um den sich die Erfüllung der vom Besteller zu schaffenden Voraussetzungen für die Durch-führung der Lieferung verzögert.

3. Zur Wahrung des Liefertermins genügt Versandbereit-schaft.

I. Placing of orders, deviating conditions1. Allpresentandfuturedeliveriesshallbemadeexclusively

atthetermsofsaleanddeliverylistedbelow.2. Generalbusinessconditionsofbuyersshallnotbebinding

forus.Theyshallonlyapplyifconfirmedbyusexplicitlyinwriting.Neitherfailuretoprotestnorperformanceofdeliveryorserviceshallconstituteanacceptanceofexternalbusinessconditions.

II. Prices1. Ourpricesshallbequotedexworks,excludingpackaging

andothershippingandtransportexpenses.2. Theyarebasedoncostfactors(materialandrawmate-

rialprices,wagesandsalaries,productionandtransportexpenses)andthequantitiescommunicatedtousuponconclusionofcontract.Ifatleast4monthsliebetweencon-clusionofcontractanddeliverydateagreedon,andtotalexpenseshaveincreasedbyatleast5%duringthattime,weshallbeentitledtoraisepricesaccordingly,toaccommo-datetheincreaseofcostsasexplained.

3. Thelegalvalue-addedtaxapplicablewithintheEuropeanCommunityowedbythebuyershallbeaddedtothepricequoted.

4. ForsmallorderswithintheEUbelowanetinvoicevalueofEURO50.00weshallchargeahandlingcharge,ofEURO10.00each.Innon-EUcountrieshandlingfeesaswellasminimumorderquantitiesshallbesubjecttotheshippingandadministrativeexpenditureforthecountryconcerned.

5. Ifanygoodsarereturnedwithoutanyfaultonourpart(e.g.wrongorder),aflatfeeofpresentlyEURO25,00shallbechargedforeachshipment.Acreditnoteshallbeissuedonlyifagreedonpreviouslyandifgoodsarereturnedfreeofcharge,packagedinanorderlymanner,andfreefromflaws.Custom-madeproductscannotbereturned.

III. Delivery 1. Part-deliveriesshallbeadmissible.2. Thedeliverytimeshallbeginassoonasthebuyerhasful-

filledallhiscooperationresponsibilities.Adeliverydatesetforacertaincalendardayshallbepostponedbythesametimeperiodthebuyerneedstofulfillallrequirementsforthedeliverytobeperformed,ifthefulfillmentofmeetingsuchrequirementsisdelayed.

3. Readinessforshipmentshallbesufficienttokeepthedeliv-erydate.

002-AGB Version AGB-16.00www.echtermann.de

4. Treten bei uns oder unserem Unterlieferanten nach Ver-tragsabschluss von uns nicht zu beeinflussende oder unvorhergesehene Umstände ein, z. B. Rohstoff- und Energiemangel; Fehlguss; Ausfall von Modellen; Kokillen, Formen oder zur Herstellung erforderlicher Maschinen; Arbeitskämpfe; Fälle höherer Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die uns die Lieferzeit verschieben, bzw. verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung.

5. Der Besteller kann uns im Falle des Verzuges sowie in den Fällen des Artikels 3.4, hier aber frühestens nach dem Ablauf von 2 Monaten, eine angemessene Nachfrist setzen. Unterbleibt die Lieferung während der Nachfrist oder erklären wir aus Gründen, die unter 3.4 genannt sind, nicht liefern zu können, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausge-schlossen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung vorsätz-lich oder grob fahrlässig verschuldet.

6. Ist für den Verzugsfall eine Vertragsstrafe vereinbart, steht dem Besteller daneben nur das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Im übrigen gilt die Regelung des 3.5 Satz 3.

7. Verzögert sich eine Teillieferung, so kann der Besteller hie-raus keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen, es sei denn, die Teillieferung ist nicht von Interes-se für ihn.

8. Rahmen- und Abrufaufträge müssen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, wobei die Lieferzeit 3 Mona-te nicht überschreiten darf. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen durch den Besteller steht uns das Recht zu, den Auftrag entweder zu streichen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder die rückständige Ware zum Versand zu bringen und zu berechnen. Zwischen den einzelnen Abrufaufträgen hat der Besteller uns eine Frist von mindestens 3 Wochen zu gewähren.

IV. Abnahme 1. Bei vereinbarter oder gesetzlich vorgesehener Abnahme

findet diese in unserem Werk statt. 2. Erfolgt bei der Abnahme keine Beanstandung, so können

Mängel, die bei der Abnahme erkennbar waren, nicht mehr gerügt werden.

3. Ist ein Abnahmetermin vereinbart, oder nimmt der Bestel-ler aus von ihm zu vertretenden Gründen diesen nicht wahr, gilt die Abnahme als ohne Beanstandung durchge-führt. Wird der Besteller an der Abnahme durch in Ziff. 3.4. genannte Umstände gehindert, so ist ihm eine angemes-sene Fristverlängerung zur Abnahme zu gewähren.

V. Versand, Gefahrübergang 1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. 2. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens, wenn

die Ware das Lieferwerk verlässt, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir den Transport durchführen.

3. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Bestellers.

4. Incaseanycircumstancesoccurinourcompanyorinanysub-suppliercompanyafterconclusionofacontractwhichcannotbeinfluencedorforeseenbyus,suchaslackofrawmaterialsorenergy;faultycast;failureofmodels,chills,mouldsoranymachinesrequiredforproduction;labordis-putes;casesofforcemajeureorcircumstancesforwhichwecannotbeheldaccountable,whichcauseadelayofdelivery,thedeliverydateshallbepostponedforthedurationofthehinderingcircumstances.

5. Thebuyercansetanappropriateextensionoftimeincaseofdelayaswellasincasesunder3.4,butinsuchcases,anextensionoftimecannotbesetbefore2monthshavegoneby.Ifnodeliveryismadeduringtheextendedtimeorifwedeclarethatweareunabletomakeadelivery,forreasonslistedunder3.4,thebuyermaywithdrawfromthecontract.Anyclaimfordamagesshallbeprecluded,unlesswehavecausedthedelaydeliberatelyorwithgrossnegligence.

6. Ifacontractpenaltyhasbeenagreedonforacaseofdefault,thebuyershallonlybeentitledtoastatutoryrightofwithdrawalbesidesthepenalty.Incidentally,theprovisionof3.5sentence3shallapply.

7. Ifapart-deliveryisdelayed,thebuyercannotclaimanyrightsforthebalanceofthedeliveryfromthis,unlessthepart-deliveryisnotofinterestforhim.

8. Blanketordersorcall-offordersmustberetrievedwithin12months.Deliverytimesmaynotexceed3months.Ifthebuyerdoesnotobservethesedeadlines,weshallbeentitledtoeithercanceltheorderandclaimdamagesfornon-per-formanceorshipandinvoicethegoodsthatareinarrear.Betweentheindividualcall-offsthebuyerhastograntusaperiodfromatleast3weeks.

IV. Acceptance 1. Ifanacceptancehasbeenagreedonorifitisregulatedby

law,itshalltakeplaceatourcompany.2. Ifnoobjectionsareraisedatthetimeofacceptance,any

flawsthatwererecognizableatthetimeofacceptance,cannotbereprovedlater.

3. Ifanacceptancedatehasbeenagreedonorifthebuyerdoesnotkeepit,forreasonsforwhichheissolelyresponsi-bletheacceptanceshallbedeemedasperformedwithoutcomplaint.Ifthebuyeriskeptfromattendingtheaccept-ancethroughanycircumstanceslistedundersection3.4,heistobegrantedanappropriateextensionoftimefortheacceptance.

V. Shipment, passing of risk 1. Ourdeliveriesshallbeexworks.2. Assoonasreadinessforshipmentiscommunicatedtothe

buyer,andwhenthegoodsleavethemanufacturer,atthelatest,riskshallpasstothebuyer.Thisalsoapplieswhenweperformtheshipping.

3. Atransportinsuranceshallonlybetakenoutifspeciallyagreedonandatthebuyer’sexpense.

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VI. Verpackung 1. Handelt es sich bei unserer Verpackung vereinbarungsge-

mäß um Tauschverpackung, so ist diese unverzüglich an uns zurückzugeben; anderenfalls stellen wir die Kosten der Neuanschaffung in Rechnung.

2. Für Besteller im Inland gilt: Verkaufsverpackungen im Sin-ne der VerpackV können über das Duale System Interseroh entsorgt werden. Für Transportverpackungen gilt: Der Bestel-ler trägt die Kosten für die Verwertung. Zur Rücknahme von Fremdverpackungen sind wir nicht verpflichtet.

VII. Materialbeistellungen Bei mangelhaften, falschen oder verspätet beigestelltem Material trägt der Besteller die uns dadurch verursachten Kosten und Schäden.

VIII. Gewichte und Liefermengen 1. Der Besteller ist zu Beanstandungen nicht berechtigt,

solange wir die sich aus den einschlägigen Normen oder sonstigem Handelsbrauch ergebenden Toleranzen einhal-ten. Vorbehaltlich anderweitiger günstigerer Regelungen gelten für Mengen oder Gewichte Abweichungen von bis zu +/- 5% als zulässig.

2. Für die Abrechnung sind die in unseren Lieferscheinen und Rechnungen angegebenen Gewichte und Liefermengen maßgebend.

IX. Selbstbelieferung Wir sind zur Aufschiebung und/oder Aufhebung unserer hiervon betroffenen Lieferverpflichtungen berechtigt, wenn richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung seitens unseres Vorlieferanten ohne unser Verschulden ausbleibt.

X. Gewährleistung 1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen

und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Entsprechendes gilt, wenn eine andere als die verkaufte Ware oder eine andere als die verkaufte Menge geliefert wurde.

Ein Garantieanspruch kann nur für Reklamationen gelten, die innerhalb eines angemessen Zeitraums, uns oder dem Verkäufer, mitgeteilt werden. Gleichzeitig muss der Bestel-ler den Kaufzeitpunkt nachweisen.

Für eine Kostenübernahme von Reparaturen oder Installa-tionsaufwendungen beim Endverbraucher bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung durch uns.

2. Bis zur Klärung der Reklamation darf beanstandete Ware nicht weiterverarbeitet werden. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel an Ort und Stelle zu überprüfen; im übrigen ist die beanstandete Ware auf Wunsch uns zuzusenden.

3. Dem Besteller überlassene Muster der Ware sind Ausfall-muster. Ihre Überlassung berechtigt uns nach wie vor zur Lieferung nach handelsüblichen Toleranzen. Musterliefe-rungen sind keine Eigenschaftszusicherung im Sinne von § 494 BGB.

VI. Packaging 1. Ifourpackaginghasbeenagreedontobeexchangepack-

aging,itshallbereturnedtousimmediately;otherwiseweshallchargetheexpensesforanewacquisition.

2. Fordomesticbuyersthefollowingshallapply:Salespackag-inginthesenseofthepackagingordinance(VerpackV)maybedisposedofviatheInterserohDualSystem.Thefollowingshallapplytoanytransportpackaging:Thebuyershallpayforrecyclingexpenses.Weshallbeundernoobligationtoacceptbackanyexternalpackaging.

VII. Material Provisions Incaseoffaulty,wrongordelayedprovisionofmaterialsthebuyershallpaytheexpensesanddamagecausedtousthereby.

VIII. Weights and Delivery Quantities 1. Thebuyershallnotbeentitledtoanycomplaintsaslong

asweadheretopermissiblevariationsaslaiddowninrele-vantstandardsorothercommercialpractice.Subjecttoanyother,morefavorableprovisions,variationsofupto+/-5%shallbedeemedasadmissibleforquantitiesorweights.

2. Foranyinvoicingtheweightsanddeliveryquantitiesspeci-fiedinourdeliverynotesandinvoicesshallbeauthoritative.

IX. Deliveries to ourselves Weshallbeentitledtodelaysand/orsuspensionofourdeliv-erycommitments,ifproperortimelydeliveriestoourselvesonthepartofoursuppliersfail,withoutanyfaultonourpart.

X. Warranty 1. Thebuyershallhavetoinspectthegoodsimmediately,and

tonotifyusofanydefectsinwriting.Thebuyershallhavetoinspectthegoodsimmediately,andtonotifyusofanydefectsinwriting.Thesameapplieswhengoodsdeliveredarenotthesameasthegoodssoldorwhenquantitiesdelivereddifferfromquantitiessold.

Awarrantyclaimcanbevalidonlyforcomplaints,whicharecommunicatedappropriatelywithinoneperiodtousorthedealer.Atthesametimethebuyermustprovethepur-chasedate.

Foranassumptionofthecostsofrepairsorinstallationexpendituresatthefinalconsumeritrequirestheexpressagreementbyus.

2. Untilacustomercomplainthasbeenclarified,rejectedgoodsmaynotbeprocessedfurther.Wehavetobegivenanopportunitytolocallyinspectanydefectscomplainedabout.Incidentally,rejectedgoodsshallbereturnedtousasrequested.

3. Samplesofgoodsreceivedbythebuyeraretypesamples.Relinquishingthemtothebuyershallstillleaveustherightofdeliveryatvariationsthatarecustomaryinthetrade.Sampledeliveriesshallnotconstituteaqualitywarrantyinthesenseof§494BGB(GermanCivilCode).

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4. Bei Mängeln werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen, Ersatz leisten oder den berechneten Wert der beanstandeten Ware gutschreiben. Schlägt eine Nachbes-serung endgültig fehl oder kommen wir mit der Ersatz-lieferung in Verzug, so kann der Besteller uns eine ange-messene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf nach eigener Wahl ausschließlich Wandlung oder Minderung verlangen.

5. Ferner haften wir für Mängelfolgeschäden wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft nur, sofern die Zusiche-rung den Zweck verfolgt, den Besteller gegen solche Schä-den zu schützen.

6. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Lieferung.

XI. Rat, Empfehlung Unsere Verarbeitungs- und Werkstoffvorschläge sowie sonsti-ge Hinweise und Empfehlungen werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch unter Ausschluss der Haftung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

XII. Zahlungsbedingungen, Verzugsfolgen 1. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen

sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.2. Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsan-

sprüche des Bestellers berechtigen ihn nicht zur Aufrech-nung oder Zurückbehaltung, es sei denn, es läge ein aner-kannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenanspruch vor.

3. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Dis-kontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, sofern der Besteller nicht einen geringeren Verzugsschaden nachweist. Soweit ein Referenz-Zinssatz (z.B. Fibor, Libor, Diskontsatz) für den EURO nicht länger festgestellt wird, soll die Bezugnahme auf den jeweiligen EURO-Referenz-Zinssatz in diesem Vertrag durch den entsprechenden Referenz-Zinssatz für den EURO ersetzt werden. Ferner sind wir berechtigt, im Rahmen unserer Geschäftsbe-ziehung anstehende Lieferungen bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers für vorangegangene Lieferungen zurückzuhalten.

XIII. Eigentumsvorbehalt 1. Gelieferte Ware bleibt unserer Eigentum bis zur Erfül-

lung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Besteller (Vorbehaltsware).

2. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeich-nung der Vorbehaltsware verpflichtet.

3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne das uns daraus Ver-pflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der daraus hervorgehen-den Ware Miteigentum anteilsmäßig zu. Der Wert unseres Miteigentums richtet sich nach dem Verhältnis des Rech-nungswertes unserer Vorbehaltsware zum Verkaufswert der aus der Verbindung, Vermischung, Vermengung oder

4. Inthecaseofdefectsweshallcorrectanyflaws,supplyreplacementsorgiveacreditnoteforthevalueofrejectedgoods,atourdiscretion.Ifamendmentsfaildefinitelyorifwedefaultthereplacementdelivery,thebuyershallbeabletosetusanappropriateextensionoftime.Ifitpasseswith-outanyresults,thebuyermayperformredhibitoryactionordeduction,attheirdiscretion.

5. Also,weshallonlybeliableforanyconsequentialdamagesduetodefectsforlackofawarrantedcharacteristic,ifthewarrantyservedthepurposeofprotectingthebuyerfromanysuchdamage.

6. Thewarrantyperiodshallbe12monthsfromthedateofdelivery.

XI. Advice, Recommendation Oursuggestionsforfurtherprocessingandformaterialsaswellasanyotherhintsandrecommendationsaregivenaccordingtoourbestknowledge,butwithexclusionofanyliability.Liabilityfordeliberateactsandgrossnegligenceshallremainuntouchedbythis.

XII. Conditions of Payment, Consequences of Default 1. Unlessdifferentconditionshavebeenagreedon,ourinvoic-

esshallbepayableimmediatelyuponreceipt,withoutanydeductions.

2. Counterclaims,includinganywarrantyclaimsonthepartofthebuyer,shallnotentitlethebuyertoanyoffsettingorretaining,unlessanacknowledgedorlegallyeffectivecoun-terclaimexists.

3. Ifthebuyerislatewithanypayments,weshallbeentitledtochargedefaultinteresttotheamountof2%ontopofthediscountrateoftheDeutscheBundesbank,unlessthebuyerprovidesevidenceofalowerdefaultdamage.Ifareferenceinterestrate(suchasFibor,Libor,discountrate)isnolongerdeterminedfortheEURO,thereferencetothecurrentEUROreferenceinterestrateinthiscontractshallbereplacedbytheappropriatereferenceinterestratefortheEURO.Also,weshallbeentitledtoretainanydeliveriesdueunderourbusinessrelationsuntilallpaymentsdueforpre-viousdeliverieshavebeenmadecompletelybythebuyer.

XIII. Reservation of Ownership 1. Weshallreserveourownershipofanydeliveredgoods

untilthefulfilmentofallpresentandfutureoutstandingpaymentsduefromthecurrentbusinessrelationswiththebuyer(reservedgoods).

2. Thebuyershallbeboundtostoreandlabelanyreservedgoodsseparately.

3. Thebuyershallperformanyprocessingoralterationofreservedgoodswithoutanyobligationsarisingfromthatforus.Ifthebuyercombines,mixesorprocessesourreservedgoodswithothergoods,weshallacquirejointownershipofthegoodsmanufacturedinthatway.Thevalueofourco-ownershipshalldependontherelationbetweentheinvoicevalueofourreservedgoodsandthesalesvalueofthegoodsproducedintheprocessof

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Verarbeitung hervorgegangenen Ware, welche insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.

4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr zulässig, soweit der Besteller unseren verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungs-abtretung nach 13.5) sicherstellt. Anderweitige Verfügung, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignun-gen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.

5. Sämtliche dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechts-gründen zustehenden Forderungen tritt er hiermit im Voraus in voller Höhe an uns ab. Im Fall von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum nach XIII.3 entsprechenden Forderungsanteil. Werden die vorge-nannten Forderungen vom Besteller in ein Kontokorrent-verhältnis eingebracht, so werden hiermit die Kontokorr-entforderungen in voller Höhe an uns abgetreten. Nach Saldierung tritt an ihre Stelle der Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprünglichen Kontokorrentforderungen ausmachen; bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses gilt dies entsprechend für den Schlusssaldo.

6. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forde-rungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen, wie uns selbst ein jederzeitiges Anzeigerecht zusteht.

7. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbindung, Ver-mischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abge-tretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu neh-men, zu diesem Zweck den Betrieb des Bestellers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in seine Bücher zu nehmen.

8. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die über-schießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

9. Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.

10. Sofern und soweit die Registrierung und/oder die Erfül-lung anderer Erfordernisse Voraussetzung für die Wirk-samkeit des Eigentumsvorbehaltes ist, ist der Besteller verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle erfor-derlichen Mitteilungen zu machen. Falls uns insoweit die maßgebliche Rechtsordnung keine Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zulässt, wird der Besteller uns bei Inanspruchnahme von Warenkredit angemessene andere Sicherheiten stellen.

suchcombination,mixingorprocessing,whichshallthusbecomereservedgoodsinthesenseoftheseconditions.

4. Sellingsuchreservedgoodsshallbepermissibleinregularbusinesstransactions,totheextentthebuyersafeguardsourextendedreservationofownership(assignmentofaccountsreceivableaccordingto13.5).Anyotherdisposi-tions,especiallypledgingandcollateralassignmentofreservedgoods,shallnotbepermitted.

5. Thebuyershallcedeallreceivablesdueforaresaleofanyreservedgoodsorreceivablesdueforotherlegalreasonsinadvanceandinfulltous.Intheeventofco-ownershiponlyourshareinthereceivablesaccordingtoXIII.3shallbecededtous.Ifthebuyertransferstheabove-namedreceiva-blestoacurrentaccount,suchcurrentaccountreceivablesshallbecededinfulltous.Afterabalancingofaccounts,theyshallbereplacedbythebalancethatisconsideredtobecededtotheoriginalamountofthecurrentaccountreceivables.Afterclosureofthecurrentaccount,thesameshallapplytotheclosingbalance.

6. Thebuyershallbeauthorizedtocollectanycededreceiva-blesonlyinregularbusinesstransactionsandrevocably.Ifrequestedtodosobyusheshallhavetoinformthedebtorofthecession,andweshall,atanytime,havesuchrightofinformation,too.

7. Thebuyer’sauthorizationtodisposeofreservedgoodsandtoprocess,combineormixthem,andtheauthorizationtocollectanycededreceivablesshallexpireifconditionsofpaymentarenotmet,ifunauthorizeddisposalsaremade,ifthebuyer’sfinancialsituationdeterioratestoanessentialextent,inthecaseofprotestedbillsandchecks,andinthecaseofinsolvencyproceedingsfiledagainstthebuyer.Insuchcasesweshallbeentitledtorepossessthereservedgoodswithoutanyfurthernoticeoradviceofcancella-tion,andtoenterthebuyer’scompanyforthatpurpose,todemandanyexpedientinformationaswellasthepermis-siontoinspectthebuyer’saccounts.

8. Ifthevalueofanycollateralsgrantedtousexceedsourreceivablesbyatotalamountofmorethan20%,weshallbebound,uponthebuyer’srequest,toreleasetheexcesscollateralsofourchoice.

9. Thebuyershallhavetoinformusimmediatelyofanyimminentorcompletedseizureofthirdpartiesofanyreservedgoodsorofcededreceivables.

10.Insofarasaregistrationand/orfulfillmentofotherrequire-mentsisaconditionforourreservationofownership,thebuyershallbeboundtoimmediatelytakeallmeasurestothateffectandtomakeallnecessarycommunications.Ifanyapplicablelegalsystemdoesnotallowforanagree-mentconcerningsuchreservationofownership,thebuyershallsupplyother,appropriatecollateralsinthecaseofdrawingonacreditongoods.

006-AGB Version AGB-16.00www.echtermann.de

XIV. Allgemeine Haftungsbeschränkungen Sofern Ansprüche nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begründet werden, sind über die in diesem Bedingungen geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche jeder Art – einschließlich der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und positiver Forderungsverletzung – gegen uns und unsere Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

XV. Verletzung von Rechten Dritter Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, stellt uns der Besteller von allen daraus entstehenden Ansprüchen auf erste Anfor-derungen frei, es sei denn, wir sind an der Entstehung des Anspruches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit betei-ligt, dann gelten für die Schadensverteilung zwischen dem Besteller und uns § 830, § 840, § 254 BGB.

XVI. Modelle, Werkzeuge, andere Formeinrichtungen 1. Werkzeuge, Kokillen, Formen und Gesenke u.a. bleiben

unser alleiniges Eigentum, auch wenn der Besteller für deren Benutzung einen Kostenanteil vergütet.

2. Soweit der Besteller uns Werkzeuge, Kokillen, Formen und Gesenke u.a. zur Verfügung stellt, sind uns diese kosten-frei zuzusenden. Für deren Untergang oder Verschlech-terung und daraus resultierende Schäden übernehmen wir eine Haftung nur insoweit, als hierfür bei uns Versi-cherungsschutz besteht oder uns eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

XVII. Normen und Standards Sind in unserer Auftragsbestätigung Normen und Standards angegeben, gilt im Zweifel die am Ausfertigungstag der Auf-tragsbestätigung gültige Ausgabe.

XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus

diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Iserlohn.

2. Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer Gesell-schaft, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprotest.

3. Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inlän-discher Parteien maßgebende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Auslegung von Lieferklauseln gelten die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.

IXX. Teilunwirksamkeit Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

XX. Datenspeicherung Wir speichern Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

XIV. General Limitations of Liability Whereclaimsarenotbasedondeliberateorgrosslynegligentactions,anydamageclaimsbeyondthoseprovidedforintheseconditions–includingclaimsbasedoninadmissibleactions,faultsintheconclusionofcontractsandapositivebreachofcontract–shallbeprecludedagainstusandouremployees,especiallyforanydamagenotincurredinthedeliveredgoodsthemselves.

XV. Violation of Third-Party Rights Ifanydeliveriesaremadethatarebasedondrawingsorotherinformationprovidedbythebuyerandthird-partyrights,espe-ciallyindustrialpropertyrights,areviolatedbythis,thebuyershallindemnifyusagainstallclaimsbasedonsuchfirstclaims,unlesswehavebeeninvolvedincausingsuchclaimsbydeli-berateactionorgrossnegligence,inwhichcasethedamageshallbebornebythebuyerandourselves§830,§840,§254BGB(GermanCivilCode).

XVI. Models, Tools, other Moulds 1. Tools,chills,mouldsandforgingdies,etc.shallremainour

soleproperty,evenifthebuyerpaysasharefortheiruse.2. Ifthebuyerprovidesuswithtools,chills,mouldsandfor-

gingdies,theyshallbedeliveredtousfreeofcharge.Weshallbeliablefortheirlossordeteriorationandanyresult-ingdamageonlyinsofaraswehaveapertinentinsurancecoverageorincaseweareliablebecauseofgrossnegli-genceorpremeditation.

XVII. Engineer Standards Ifanyengineerstandardsarelistedinourconfirmationoforder,theversionvalidonthedayofexecutionoftheorderconfirmationshallapplyincaseofdoubt.

XVIII. Place of performance, Venue, Applicable Law 1. Iserlohnshallbetheplaceofperformanceforallobliga-

tionsderivedfromthiscontractualrelationship,whetherdirectlyorindirectly.Thisincludesthedutyofpayment.

2. Forbothpartiesvenueshallbetheregisteredofficeofourcompany.Thisshallapplytoanylegalproceedingsforpro-testedbillsandchecks,too.

3. ThelawsoftheFederalRepublicofGermanyapplicableforlegalrelationsbetweendomesticpartiesshallapplyexclu-sively.TheINCOTERMSasvalidatthetimeshallapplytotheinterpretationofdeliveryclauses.

IXX. Partial Ineffectiveness Shouldindividualprovisionsintheseconditionsbelegallyinef-fective,suchineffectivenessshallnotcauseineffectivenessoftheotherprovisions.

XX. Storage of Data WestoredataaccordingtotheGermanFederalDataProtec-tionAct.

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Gebr. Echtermann GmbH & Co. KG

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