Allgemeine Mitglied der EOTA. der UEAtc und … · Nachweis der Umweltvertraglichkeit gemaB den...

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Oeutsches Institut fur Bautechnik DIEt Zulassungsstelle fur Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Eine vom Bund und den Landem gemeinsam getragene Anstalt des 6ffentlichen Rechts Mitglied der EOTA. der UEAtc und derWFTAO Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Oatum: Geschaftszeichen: 23.01.2013 142.1-1.3.31-25/12 Zulassungsnu mmer: Z-3.31-1954 Geltungsdauer vom: 30. April 2013 bis: 30. April 2018 Antragsteller: EPO Spólka z 0.0. ul. Sienkiewicza 3a 45-037 OPOLE POLEN Zulassungsgegenstand: Flugasche fUr Beton "Betoment OP" Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zug Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sieben Seiten. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Z-3.31-1954 vom 23. September 2008. Der Gegenstand ist erstmals am 2. April 2008 bauaufsichtlich zugelassen worden. OIBt I KolonnenstraBe 30 B I 0-10829 Berlin I Tel.: +493078730-0 I Fax: +493078730-320 I E-Mail: [email protected] I www.dibt.de

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OeutschesInstitut

furBautechnik DIEt

Zulassungsstelle fur Bauprodukte und Bauarten

Bautechnisches Prufamt

Eine vom Bund und den Landemgemeinsam getragene Anstalt des 6ffentlichen Rechts

Mitglied der EOTA. der UEAtc und derWFTAOAllgemeinebauaufsichtlicheZulassung Oatum: Geschaftszeichen:

23.01.2013 142.1-1.3.31-25/12

Zu lassungsnu mmer:Z-3.31-1954

Geltungsdauervom: 30. April 2013

bis: 30. April 2018

Antragsteller:EPO Spólka z 0.0.

ul. Sienkiewicza 3a45-037 OPOLEPOLEN

Zulassungsgegenstand:Flugasche fUr Beton "Betoment OP"

Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugDiese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sieben Seiten.Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtlicheZ-3.31-1954 vom 23. September 2008. Der Gegenstand ist erstmals am 2. April 2008bauaufsichtlich zugelassen worden.

OIBt IKolonnenstraBe 30 B I 0-10829 Berlin ITel.: +493078730-0 I Fax: +493078730-320 IE-Mail: [email protected] Iwww.dibt.de

DeutschesInstitut

fUrBautechnik DIEt

AlIgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Nr. Z-3.31-1954 Seite 2 von 7 I 23. Januar 2013

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeitdes Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anforderungen an die besondereSachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauartenbetrauten Personen nach den § 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechendenUinderregelungen gestelIt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrungauch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europaischen Union belegtwerden kann. Dies gilt ggf. auch fur im Rahmen des Abkommens Ober den EuropaischenWirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertigeNachweise.

3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die fOr die DurchfOhrung vonBauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen undBescheinigungen.

4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter,insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.

5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weitergehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwenderdes Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zurVerfOgung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtlicheZulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Aut Anforderung sind den beteiligtenBehorden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur VerfOgung zu stellen.

6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollstandiq vervielfaltiqt werden. Eineauszugsweise Veroffentlichunq bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts furBautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dOrfen der allgemeinenbauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Obersetzungen der allgemeinenbauaufsichtlichen Zulassung mussen den Hinweis "Vom Deutschen Institut fur Bautechniknicht geprOfte Obersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.

7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung konnen nachtraqlich erqanzt tlwerden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.

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Bautechnik

AlIgemeine bauaufsichtliche Zulassung

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BESONDERE BESTIMMUNGEN

Zulassungsgegensłand und Anwendungsbereich

ZulassungsgegensłandDie Flugasche fOr Beton "Betoment OP" ist ein felnkorniqer, weitgehend glasiger,mineralischer Staub (Puzzolan), der Oberwiegend aus den nichtbrennbaren Bestandteilender Kohle und ggf. Mitverbrennungsstoffen besteht. Er wird durch Filter aus denRauchgasen des Kraftwerks BOT Elektrownia OPOLE S.A., Polen (Trockenfeuerung)abgeschieden 1.

Diese Zulassung regelt fOr die Flugasche fOr Beton "Betoment OP" nach DIN EN 450-12 denNachweis der Umweltvertraglichkeit gemaB den Festlegungen der Bauregelliste B, Teil 1,Anlage 1/1.53

.

AnwendungsbereichDie Flugasche darf unter den Bedingungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungais Betonzusatzstoff fOr Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach DIN EN 206-14 inVerbindung mit DIN 1045-25 verwendet werden.

Die Flugasche darf unter den Bedingungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungais Betonzusatzstoff fOr Beton nach DIN 1045:1988-076 sowie fOr Spannbetonbauteile nachDIN 4227-17 verwendet werden.

FOr Einpressmortel nach DIN EN 4478 ist die Verwendung der Flugasche nicht zulasslq.

Besłimmungen fUr das Bauprodukł

Eigenschaften und Zusammensetzung

Hinsichtlich der Eigenschaften der Flugasche und sonstigen Anforderungen gelten dieFestlegungen von DIN EN 450-12

, soweit in diesem Zulassungsbescheid nichts anderesbestimmt wird.Anforderungen an den BrennstoffNeben Kohle dOrfen die in Tabelle 1 aufgefOhrten Mitverbrennungsstoffe eingesetzt werden:

Das Herstellverfahren ist beim Deutschen Institut fOr Bautechnik hinterlegt.DIN EN 450-1 :2008-05 Flugasche fOr Beton Teil 1: Definition, Anforderungen und

KonformiUitskriterien; Deutsche Fassung EN 450-1 :2005+A 1:2007zuletzt:Bauregelliste A, Bauregelliste Bund Liste C -Ausgabe 201212DIN EN 206-1 :2001-07DIN EN 206-1/A1:2004-10

Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und KonformitatBeton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformitat;Deutsche Fassung EN 206-1:2000/A1:2004Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformitat;Deutsche Fassung EN 206-1 :2000/A2:2005Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Teil 2: Beton - Festlegung,Eigenschaften, Herstellung und Konformitat - AnwendungsrDIN EN 206-1Beton und Stahlbeton, Bemessung und AusfOhrungSpannbeton; Bauteile aus Normalbeton mit beschrankter oder v.Spannbeton; Teil 1: Bauteile aus Normalbeton mit beschraVorspannung; Anderung A 1Spannbeton; ",:~il 1: Bauteile aus Normalbeton mit beschra ~'ipdVorspannung; Anderung A2 r al1tecbn .Einpressmbrtel fOr Spannglieder; Anforderungen fOr Oblichen Einp Ił

DIN EN 206-1/A2:2005-09

DIN 1045-2:2008-08

DIN 1045:1988-07DIN 4227-1 :1988-07DIN 4227-1/A1:1995-12

DIN 4227-1/A2:1999-11

DIN EN 447

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Tabelle 1: Mitverbrennungsstoffe der Flugasche

Mitverbrennungsstoff Anteil

Pflanzliches Material z. B. Holzspane, Stroh, Olivenschalen undsonstige Pflanzenfasern s 6,5 M.-%Frisches Holz und kultivierte Biomasse

Die Anforderung an den Anteil der Asche aus den Mitverbrennungsstoffen an derGesamtasche nach DIN EN 450-12 ist einzuhalten.

Anforderungen an die FlugascheDie Flugasche muss mit der GIOhverlustkategorie A nach DIN EN 450-12 Obereinstimmen.Die Flugasche, die durch Mitverbrennung hergestellt worden ist, muss hinsichtlich derUmweltvertraglichkeit die Anforderungen der "Grundsatze zur Bewertung der Auswirkungenvon Bauprodukten auf Boden und Grundwasser'" erfOllen.FOr Flugasche, die durch Mitverbrennung hergestellt worden ist, gelten die in Tabelle 2aufgefOhrten Grenzwerte.

Tabelle 2: Grenzwerte fur die Mitverbrennung

Element Grenzwert AnalyseverfahrenZeile [mg/kg

TS]

1 Blei (Pb) 1.000 DIN 38406-610 oder DIN EN ISO 1188511

2 Cadmium (Cd) 10 DIN EN ISO 596112 oder DIN EN ISO 1188511

3 Chrom gesamt (Cr) 600 DIN EN 123313 oder DIN EN ISO 1188511

4 Kupfer (Cu) 600 DIN 38406-714 oder DIN EN ISO 1188511

5 Quecksilber (Hg) 10 DIN EN 148315

6 Zink (Zn) 1.500 DIN 38406-816 oder DIN EN ISO 1188511

7 Nickei (Ni) 600 DIN 38406-1117 oder DIN EN ISO 1188511

zuletzt:Deutsches Institut fOr Bautechnik:"Grundsatze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser"Teil l "AlIgemeines Bewertungskonzept" - Fassung Mai 2009"Teil II "Bewertungskonzept fOr spezielle Bauprodukte" - Fassung September 2011"Teil Ill "Analyseverfahren" - Fassung Mai 2009"Schriften des Deutschen Instituts fOr BautechnikDIN 38406-6:1998-07 Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und

suchung - Kationen (Gruppe E) - Teil 6: Bestimmung vAtomabsorptionsspektrometrie (MS) (E 6)

DIN EN ISO 11885: 2009-09 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausqewahłten Elinduktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie(ISO 11885:2007); Deutsche Fassung EN ISO 11885:2009

DIN EN ISO 5961:1995-05 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch Atomaspektrometrie

DIN EN 1233:1996-08 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren mittelsAtomabsorptionsspektrometrie

DIN 38406-7:1991-09 Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammunter-suchung; Kationen (Gruppe E); Bestimmung von Kupfer mittelsAtomabsorptionsspektrometrie (MS) (E 7)

DIN EN 1483:2007-07 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittelsAtomabsorptionsspektrometrie

DIN 38406-8:2004-10 Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammunter-suchung - Kationen (Gruppe E) - Teil 8: Bestimmung von Zink - Verfahrenmittels Atomabsorptionsspektrometrie (MS) in der Luft-Ethin-Flamme (E 8)

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Der zuvor durchgefOhrte Aufschluss mit Koniqswasser erfolgt nach DIN EN 1365718.

Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und KennzeichnungAlIgemeinesDie Flugasche fOr Beton "Betoment OP" muss gemar.. DIN EN 450-12 hergestellt, Oberwachtund zertifiziert sein.

Herstellung

Im Herstellwerk (Produktionsanlage) sind Aufzeichnungen daruber zu fOhren, wann dieFlugasche nach dieser Zulassung hergestellt worden ist. In den Aufzeichnungen sind die Artund Anteile der eingesetzten Brennstoffe anzugeben.

Lagerung und TransportFOr Lagerung und Transport der Flugasche gelten die Bestimmungen von DIN EN 450-12

.

Die Flugasche ist im Kraftwerk in einem Silo zu lagern, das die deutlich sichtbare Aufschrifttraqt:

Flugasche fOr Beton "Betoment OP"gemar.. Zulassung Nr. Z-3.31-1954

Die Flugasche darf nur in saubere und von ROckstanden frOherer Lieferungen freieTransportbehalter gefOllt werden. Sie darf auch wahrend des Transports nicht verunreinigtwerden.

2.2.4 KennzeichnungDie Sacke des Bauprodukts bzw. der Lieferschein des Bauprodukts mussen vom Herstellermit dem Obereinstimmungszeichen (If-Zeichen) nach den Obereinstimmungs-zeichen-Verordnungen der Łander gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nurerfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfOllt sind.

Die Kennzeichnung der Flugasche fOr Beton "Betoment OP" muss auf dem Lieferscheinsowie auf den Sacken wie folgt lauten:

Bezeichnung desBetonzusatzstoffs: Flugasche fOr Beton "Betoment OP"

Herstellwerk: Kraftwerk BOT Elektrownia OPOLE SA

Obereinstimmungszeichenmit Zulassungs-Nr.: Z-3.31-1954

Gewicht (Brutto-Gewichtdes Sacks oder Netto-Gewichtder losen Flugasche): .

Die Lieferscheine fOr lose Flugasche mOssen aufserdern mit folgenden Angaben versehensein:

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Tag der Lieferung,polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeugs,Auftraggeber, Auftragsnummer und Ernpfanqer.

DIN 38406-11:1991-09 Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- usuchung; Kationen Gruppe E); Bestimmung voAtomabsorptionsspektrometrie (AAS) (E 11)

DIN EN 13657:2003-01

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UbereinstimmungsnachweisAlIgemeinesDie Bestatigung der Obereinstimmung des Bauprodukts mit den Bestimmungen dieserallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss fOr jedes Herstellwerk mit einemObereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle undeiner reqelmafsiqen FremdOberwachung elnschliefslicn einer ErstprOfung des Bauproduktsnach Ma~gabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.FOr die Erteilung des Obereinstimmungszertifikats und die FremdOberwachung einschliefslichder dabei durchzufOhrenden ProduktprOfungen hat der Hersteller des Bauprodukts einehierfOr anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfOr anerkannte Oberwachungsstelleeinzuschalten.Dem Deutschen Institut fOr Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihrerteilten Obereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.Dem Deutschen Institut fOr Bautechnik ist zusatzlich eine Kopie des ErstprOfberichts zurKenntnis zu geben.

Werkseigene ProduktionskontrolleIm Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzufOhren.Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmendekontinuierliche Oberwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass dievon ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichenZulassung entsprechen.Die werkseigene Produktionskontrolle muss mindestens die in DIN EN 450_219 aufgefOhrtenMafsnahrnen einschliefsen.Zusatzllch sind bei Mitverbrennung von pflanzlichem Material (z. B. Holzspane, Stroh,Olivenschalen und sonstige Pflanzenfasern), frischem Holz und kultivierter Biomassemindestens einmal monatlich die Elemente gema~ Abschnitt 2.1.3.2, Tabelle 2, Zeilen 1bis 7 zu bestimmen. Dabei ist die Einhaltung der Anforderungen gema~ Tabelle 2nachzuweisen.Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen undauszuwerten. Die Aufzeichnungen mussen mindestens folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile,- Art der Kontrolle oder PrOfung,

- Datum der Herstellung und der PrOfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterialsoder der Bestandteile,

- Ergebnis der Kontrollen und PrOfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit denAnforderungen und

- Unterschrift des fOr die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.Die Aufzeichnungen sind mindestens fOnf Jahre aufzubewahren und der fOr dieFremdOberwachung eingeschalteten Oberwachungsstelle vorzulegen. Sie sind demDeutschen Institut fOr Bautechnik und der zustandiqen obersten Bauaufsichtsbeh6rde aufVerlangen vorzulegen.Bei ungenOgendem PrOfergebnis sind vom Hersteller unverzOglich die erforderlichenMafsnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anford,~e~r~~~nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit Obereins . endenausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch óglich €tzum Nachweis der Mangelbeseitigung erforderlich - die betreffende PrOfung u erzOglich zuwiederholen . 1J .

eUtscbli" es T,

DIN EN 450-2:2005-05 Flugasche tur Beton - Teil 2: Konformitatsbewertung; Deuts e ~ ENlStilUt450-2:2005 ech/lik

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2.3.3 FremdOberwachungIm Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine FremdOberwachungreqelrnafsiq zu OberprOfen, mindestens jedoch zweimal jahrlich.Im Rahmen der FremdOberwachung ist eine ErstprOfung des Bauprodukts durchzufOhren,sind Proben zu entnehmen und zu prOfen und konnen auch Proben fOr Stichproben-prOfungen entnommen werden. Die Probenahme und PrOfungen obliegen jeweils deranerkannten Oberwachungsstelle.Die FremdOberwachung ist nach DIN EN 450_219 durchzufOhren, soweit nachstehend nichtsanderes bestimmt wird.Zusatzlich zu den in DIN EN 450-219 genannten PrOfungen sind bei Mitverbrennung vonpflanzlichem Material (z. B. Holzspane, Stroh, Olivenschalen und sonstige Pflanzenfasern),frischem Holz und kultivierter Biomasse mindestens zweimal jahrlich die Elemente gema~Abschnitt 2.1.3.2, Tabelle 2, Zeilen 1 bis 7 zu bestimmen. Dabei ist die Einhaltung derAnforderungen gema~ Tabelle 2 nachzuweisen.Die Ergebnisse der Zertifizierung und FremdOberwachung sind mindestens fOnf Jahreaufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Oberwachungsstelle demDeutschen Institut fOr Bautechnik und auf Verlangen der zustandiqen oberstenBauaufslchtsbehorde vorzulegen.

3 Bestimmungen fUr die Austuhrunq

FOr die Verwendung der Flugasche fOr Beton "Betoment OP" gelten die Bestimmungen vonDIN EN 206-14 in Verbindung mit DIN 1045-2:2008-085 bzw. der DAfStb-Richtlinie"Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau?".

Dr.-Ing. Wilhelm HintzenReferatsieiter

20 Deutscher Ausschuss fOr Stahlbeton - DAfStb im DIN Deutsches Institut fOr Normung e.V. (Hrsg.):DAfStb-Richtlinie "Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau" - September 1996.Berlin: Beuth, 1996 (Vertriebs-Nr. 65025).

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