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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

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2Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

• Einleitung

• Rechtliche Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

• Erläuterungen zu Flucht- und Rettungsplänen

• Brandschutz

• Gefahrstoffe

• Erste Hilfe

• Arbeitsmedizinische Vorsorge

• Gefährdungen am Arbeitsplatz/im Arbeitsbereich

Inhalt

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Aufsichtsorgane im Arbeitsschutz

Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU(Europäische Agentur Arbeits- und Gesundheitsschutz)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund

LASI

In den einzelnen Bundesländern:

Ministerium oder Senat für Arbeit und Soziales des Landes

Regionale Gliederung innerhalb der Bundesländer:

Gewerbeaufsicht (GA) oder Staatliches Amt für Arbeitsschutz

Berufsgenossenschaften (BG)

Gewerbeaufsichtsbeamter (GAB)Aufsichtsperson(Technischer Aufsichtsbeamter (TAB))

BLBG

Feuerwehr-unfallkassen

Unfallkassen (UK)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Gewerbeaufsicht oder Staatliches Amt für Arbeitsschutz

Aufgaben • überwacht

• besichtigt und prüft

• arbeitet mit anderen Einrichtungen zusammen

Befugnisse • Recht zur Besichtigung und Prüfung

• Verfügung von Maßnahmen zur Durchführung der Rechtsvorschriften

Sanktionen bei Verstößen

• verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten

• Stilllegung von Anlagen und Untersagen des Betreibens

Duales System im Arbeitsschutz

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Berufsgenossenschaft

Aufgaben • Unfallverhütungsvorschriften erlassen und überwachen

• Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten

• Leistungen zur Rehabilitation und bei Unfallfolgen erbringen

• Beraten von Unternehmen in Arbeitsschutzfragen

Befugnisse • besichtigen

• Auskünfte einholen

• Proben entnehmen

• Treffen von Anordnungen bei "Gefahr im Verzug"

Sanktionen bei Verstößen

• Verwarnungsgelder, Geldbußen verhängen

Duales System im Arbeitsschutz

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staatliches Kontrollorgan

Aufgaben • prüft die Einhaltung gesetzlicher Regelungen

Befugnisse • besichtigt und überprüft Betriebe und Anlagen

• Einsicht in Unterlagen des Unternehmens

• verfügt Maßnahmen zur Durchführung von Rechtsvorschriften

Sanktionen bei Verstößen

• verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeldern oder Geldbußen

• kann Anlagen stilllegen oder Betreiben untersagen

Befugnisse der Gewerbeaufsicht

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Wissen Sie, zu welcher BG unser Unternehmen gehört?

BG XYZ (ergänzen)

Sie sind während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. Heimweg bei der BG versichert.

Die Berufsgenossenschaft

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Unterweisung

Der Unternehmer unterweist die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung:

• vor Aufnahme der Beschäftigung

• dann mindestens einmal jährlich

Unterweisung der Mitarbeiter

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Aufgaben

• unterstützen den Arbeitgeber

• beim Arbeitsschutz

• der Unfallverhütung

• in allen Fragen der Arbeitssicherheit

• bei menschengerechter Gestaltung der Arbeit

Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsingenieur

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Direkter Vorgesetzter

Mitarbeiter mit zusätzlichen Aufgaben

als Sicherheitsbeauftragter

Mitarbeiter mit zusätzlichen Aufgaben als

Ersthelfer

Mitarbeiter mit zusätzlichen Aufgaben zur

Brandbekämpfung

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Unterstützung des Unternehmers

durch Mitarbeiter

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• Mitarbeiter aus den einzelnen Unternehmensbereichen

• unterstützen neben ihrer Haupttätigkeit den Vorgesetzten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aufgaben

• Kontrolle der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung

• Aufklärung anderer Arbeitnehmer über Gefahren am Arbeitsplatz

• Vorbildfunktion

Sicherheitsbeauftragte

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• berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

• tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen

Zusammensetzung

• Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter

• zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder

• Betriebsärzte

• Fachkräfte für Arbeitssicherheit

• Sicherheitsbeauftragter

Arbeitsschutzausschuss

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• Treffen erforderlicher Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

• Bereitstellen einer geeigneten Arbeitsorganisation sowie notwendiger Mittel.

• Erteilen und Überwachen notwendiger Anweisungen an die Beschäftigten.

• Stilllegen von Einrichtungen, wenn Personen gefährdet sind.

Kosten für Schutzmaßnahmen (z. B. PSA) darf der Arbeitgeber nicht an den Beschäftigten weitergeben.

Pflichten des Arbeitgebers

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• Festlegen klarer Verantwortungsbereiche für Vorgesetzte.

• Die Übertragung der Unternehmerpflichten erfolgt schriftlich.

Organisation

Vorbild sein. Dies gilt auch für alle Vorgesetzten.

Pflichten des Arbeitgebers

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• Bereitstellen geeigneter Mittel, wie Maschinen, Geräte, PSA und schriftliche Anweisungen.

• Errichten, Betreiben und in Stand Halten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß den elektrotechnischen Regeln.

• Festgestellte Mängel unverzüglich durch eine Fachkraft beheben lassen.

• Beschädigte Anlagen oder Betriebsmittel stilllegen oder sperren.

Pflichten des Arbeitgebers

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• Unterstützen aller Arbeitsschutzmaßnahmen

• Befolgen der Weisungen des Unternehmers zum Zweck der Unfallverhütung

• Bestimmungsgemäßes Verwenden von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln, sonstigen Arbeitsmitteln und Schutzvorrichtungen

• Bestimmungsgemäßes Nutzen Persönlicher Schutzausrüstung

• Offensichtlich unbegründete Weisungen müssen nicht befolgt werden.

• Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden.

Pflichten der Beschäftigten

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• Melden Sie den Mangel unverzüglich dem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

• Gleiches gilt für Unfälle, Beinaheunfälle, Schäden oder Gefahren.

Sie haben die Pflicht, festgestellte Mängel zu beseitigen, soweit es zu Ihren Aufgaben gehört und Sie über die notwendige Befähigung verfügen.

Defekte Schleifscheibe

Was machen Sie, wenn Sie einen sicherheitstechnischen Mangel feststellen?

Pflichten der Beschäftigten

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Mustermann BETRIEBSANWEISUNGGemäß § 20 GeffStoffV

NR.: GS 20

Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen

1. Gefahrstoffbezeichnung

Lösemittel für Reinigungszwecke(Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung,Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat,Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

F

Leichtentzündlich

Produkt ist leicht entzündlich.Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten undaustrocknen.Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.

Xn

Gesundheitsschädlich

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Haut- und Augenkontakt vermeiden.Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.Nicht essen, trinken oder rauchen.Von Zündquellen fernhalten.Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen.Getränkte Kleidung wechseln.Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten.Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen.Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen.Hautschutzplan beachten.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

4. Verhalten im Gefahrfall

Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!

Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder)aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.

5. Erste Hilfe

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

NOTRUF: 0-110 oder 0-19222

6. Sachgerechte Entsorgung

EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter imGefahrstofflager füllen.

Datum 12.12.01 Unterschrift

Vermeiden Sie jegliche Gefährdung für sich und andere Personen.Beachten Sie die Hinweisschilder und Anweisungen des Arbeitgebers.

Vermeiden von Gefährdungen

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Wo sind in Ihrem Arbeitsbereich die

• Fluchtwege

• Sammelstellen

• Erste Hilfe-Einrichtungen

• Feuerlöscher

• Notrufnummern

Notfalleinrichtungen

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Flucht- und RettungsplanFlucht- und Rettungsplan

Verhalten im BrandfallRuhe bewahren

1. Brandl melden

2. In Sicherheit bringen

3. Löschversuch unternehmen

Verhalten bei UnfällenRuhe bewahren

1. Unfall melden

2. Erste Hilfe

3. Weitere Maßnahmen

Lageplan

Legende:

SammelpunktRettungsweg

Erste Hilfe

Mittel u. Gerätezur Brand-bekämpfung

Brandmelder

Feuerlösch-einrichtung

Hydrant

Standort Notausgang

Flucht- und Rettungswegeplan

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Alarmsignale

• Sirene

– 1 x Dauerton = Sammelplatz aufsuchen

– 3 x Kurzton = Test

• Glockenton: Pause oder Schichtende

• Sammelplatz:

– Siehe Flucht- und Rettungswegeplan

– Ist mit diesem Symbol gekennzeichnet

Verhalten im Gefahrfall

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• Rettungszeichen

• Gebotszeichen

• Verbotszeichen

• Warnzeichen

• Brandschutzzeichen

Sicherheitskennzeichen

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E001Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen,Rettungswege,Notausgänge

E002Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen,Rettungswege,Notausgänge

E004Krankentrage

E003Erste Hilfe

Rettungskennzeichen

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E005Notdusche

E006Augenspüleinrichtung

E007Notruftelefon

E008Arzt

E009Rettungsweg/ Notausgang

E010Rettungsweg/ Notausgang

Rettungskennzeichen

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Rettungskennzeichen

E011Sammelstelle

E11Automatisierter Externer Defibilator

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M000Allgemeines Gebotszeichen

M002Schutzhelm benutzen

M001Augenschutz benutzen

M003Gehörschutz benutzen

M004Atemschutz benutzen

M005Fußschutz benutzen

Gebotszeichen

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M006Handschutz benutzen

M007Schutzkleidung benutzen

M008Gesichtsschutz benutzen

M009Auffanggurt benutzen

M010Für Fußgänger

M011Sicherheitsgurt benutzen

Gebotszeichen

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M012Übergang benutzen

M015Rettungswestebenutzen

M014Vor Arbeitenfreischalten

M013Vor ÖffnenNetzsteckerziehen

Gebotszeichen

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P001Rauchen verboten

P002Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

P003Für Fußgänger verboten

P004Mit Wasser löschen verboten

P005Kein Trinkwasser

Verbotszeichen

P000Verbot

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30Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

P006Zutritt für Unbefugte verboten

P007Für Flurförderzeuge verboten

P008Berühren verboten

P009Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung

P010Nicht schalten

Verbotszeichen

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31Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

P011Verbot für Personenmit Herzschrittmacher

P012Nichts abstellen oder lagern

P013Personenbeförderung (Seilfahrt) verboten

P014Mitführen von Tieren verboten

P015Betreten der Fläche verboten

Verbotszeichen

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32Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

P016Verbot für Personen mit Implantaten aus Metall

P017Mit Wasser spritzen verboten

P018Mobilfunk verboten

P019Essen und Trinken verboten

Verbotszeichen

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33Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

W002Warnung vor explosionsge-fährlichen Stoffen

W004Warnung vor ätzenden Stoffen

W001Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

W003Warnung vor giftigen Stoffen

W005Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierendenStrahlen

W006Warnung vor schwebender Last

W007Warnung vor Flurförderzeugen

W008Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

W000Warnung vor einer Gefahrstelle

W009Warnung vor optischer Strahlung

Warnzeichen

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34Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

W011Warnung vor brandfördernden Stoffen

W012Warnung vor elektromagne-tischem Feld

W013Warnung vor magnetischem Feld

W014Warnung vor Stolpergefahr

W018Warnung vor gesundheits-schädlichen Stoffen

W017Warnung vor Kälte

W016Warnung vor Biogefährdung

W015Warnung vor Absturzgefahr

W019Warnung vor Gasflaschen

W010Warnung vor Laser-strahlung

Warnzeichen

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35Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

W021Warnung vor explosions-fähiger Atmosphäre

W023Warnung vor Quetschgefahr

W025Warnung vor automatischem Anlauf

W027Warnung vor Handverletzungen

W030Warnung vor Einzugsgefahr

W028Warnung vor Rutschgefahr

W029Warnung vor Gefahr durch eine Förderanlage im Gleis

W026Warnung vor heißer Oberfläche

W024Warnung vor Kippgefahr beim Walzen

W020Warnung vor Gefahren durch Batterien

Warnzeichen

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36Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

F01Richtungsangabe (nur in Verbindung mit einem anderen Brandschutzzeichen)

F03Löschschlauch

F06Brandmeldetelefon

F07Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung

F04Feuerleiter

F08Brandmelder (manuell)

F05Feuerlöscher

Brandschutzzeichen

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37Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

Brandschutz- und Brandbekämpfungseinrichtungen

Sprinkler Feuerlöscher

LöschdeckeRauchmelder

Löschschlauch und Feuerlöscher

Automatische Gaslöschanlage

Handfeuermelder

Brandschutz

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38Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

Brandklassen

Feste Stoffe

Flüssige oder flüssig werdende Stoffe

Gase

Metalle

Speisefette und –öle*

* Piktogramm derzeit nicht offiziell

Brandschutz

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39Allgemeine Sicherheitsunterweisung - Haufe Index: 915789 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 11.03.2009

• Feuer in Windrichtung bekämpfen

• Flächenbrände vorn beginnend ablöschen

• Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen

• Wandbrände von unten nach oben löschen

• Angemessene Anzahl von Löschern gleichzeitig einsetzen

• Brandherd weiter beobachten

• Nach Gebrauch Feuerlöscher neu füllen

Umgang mit Feuerlöschgeräten

Brandschutz

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PiktogrammKodierung/Bezeichnung

Eexplosions-gefährlich

Symbol

Obrandfördernd

F bzw. F+leicht-/hochent-zündlich

GHS01explodierende Bombe

Kennbuchstabe/Gefahrenbezeichnung

GHS02Flamme

GHS03Flamme über einem Kreis

GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole

Gefahrstoffe

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PiktogrammKodierung/Bezeichnung Symbol

Kennbuchstabe/Gefahrenbezeichnung

GHS04Gasflasche

T bzw. T+giftig, sehr giftig

Cätzend

GHS05Ätzwirkung

GHS06Totenkopf mit gekreuzten Knochen

GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole

Gefahrstoffe

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PiktogrammKodierung/Bezeichnung Symbol

Kennbuchstabe/Gefahrenbezeichnung

Xn bzw. Xigesundheitsschädlichreizend

GHS07Ausrufezeichen

GHS08Gesundheits-gefahr

GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole

Gefahrstoffe

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PiktogrammKodierung/Bezeichnung Symbol

Kennbuchstabe/Gefahrenbezeichnung

Numweltgefährlich

GHS09Umwelt

GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole

Gefahrstoffe

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Gefahrenpiktogramme sind Kennzeichnungsbestandteile von Verpackungen, damit mögliche Gefährdungen schnell erkannt werden können.

Stoffname 0815 Benzin

Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Inverkehrbringers

Fa. XY, ABC-Straße 1, 00000 Musterdorf, Tel. 0001/123

Gefahrenpiktogramm

Gefahrenhinweise (hazard statements)

H224 – Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar

Sicherheitshinweise (precautionary statements)

P210 – von offener Flamme fernhalten

Wozu Gefahrenpiktogramme und Kennzeichnung?

Gefahrstoffe

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Betriebsanweisung

Inhalte• Geltungsbereich – Wo und wofür gilt die Betriebsanweisung?• Gefahrstoffbezeichnung – Wie heißt der Stoff?• Gefahren für Mensch und Umwelt – Welche Gefahren gehen davon aus?• Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – Wie schützt man sich im

Normalfall?• Verhalten im Gefahrfall – Welche Maßnahmen gelten hierbei?• Erste Hilfe – Wie kann man sich oder anderen Menschen helfen?• Sachgerechte Entsorgung – Wo kommt was hin?

Beachten Sie stets die Betriebsanweisung.

Gefahrstoffe

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Ersthelfer

• gibt es in jedem Betrieb

• sind für die Erstversorgung ausgebildet

• betreuen Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Namen und Telefon-Nr. der Ersthelfer entnehmen Sie der Liste an den Verbandskästen.

Ersthelfer: Liste mit Rufnummern am Verbandskasten

Betriebssanitäter Tel. -444Rettungsdienst Tel. 19222

Feuerwehr Tel. 112

Erste Hilfe

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Sofortmaßnahmen bei Unfällen

1. Bringen Sie die Verletzten aus dem Gefahrenbereich.

2. Sichern Sie die Unfallstelle ab.

3. Setzen Sie einen Notruf ab:

• Wo ist es passiert?

• Was ist geschehen?

• Wie viele Betroffene?

• Welche Verletzungen liegen vor?

• Warten auf Rückfragen!

Erste Hilfe

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weitere Maßnahmen

• Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten!

• Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein.

• Lassen Sie entnommenes Verbandmaterial aus dem Verbandskasten wieder auffüllen.

Erste Hilfe

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Es gibt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die vom Betriebsarzt

Herrn Dr. Mustermann

durchgeführt werden. Der Betriebsarzt ist in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr im Sanitätsraum (Tel. -123) zu erreichen.

Er steht Ihnen auch in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zur Verfügung.

Vorsorgeuntersuchungen

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• Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrem Arbeitsbereich Gefährdungen?

• Wie können diese Gefährdungen vermieden werden?

• Welche Maßnahmen sollten noch getroffen werden?

Gefährdungen am Arbeitsplatz/im Arbeitsbereich

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Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist:

Herr/Frau

Telefon:

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!