Allgemeine Sicherheitsunterweisung UOS Eggerer · Unfallanzeige über die Stabsstelle...

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Übersicht

■ Versicherungsschutz, Arbeits- undWegeunfälle

■ Erste Hilfe

■ Brandschutz

■Notfallorganisation

■ Ansprechpartner

Landesunfallkasse Niedersachsen (LUK)

Die für Sie zuständige Versicherung?

ArbeitsunfallArbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?- Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt

Weitere Vorraussetzungen:- Versicherte Person (Arbeitsvertrag)- Versicherte Tätigkeit (siehe Vertrag)

Firma

Dienstwege,Dienstfahrten

Welcher Weg ist versichert?Unmittelbarer Weg:- zur Arbeit und zurück bzw.- zur Unterkunft (bei Seminaren, Schulungen,

Tagungen oder anderen Dienstreisen)- von Arbeitsstätte zum Schulungs- oder Tagungsort

Welche Wegabweichungen sind versichert?- bei Nutzung einer Fahrgemeinschaft- zur Unterbringungen der Kinder in z. B. Schulen oder

Kindergärten wegen beruflicher Tätigkeit

Arbeitsunfall Arbeitsunfall -- Wegeunfall Wegeunfall

Was machen Sie, wenn Sie einen Unfall haben?

Verhalten bei Arbeitsunfällen

Ersthelfer holen

Rettungsdienst Tel. 112

Meldung an den Rettungsdienst:Wo genaue Bezeichnung des UnfallortesWas Beschreibung der SituationWie viele sind verletztWelche VerletzungenWer meldetWarten auf Rückfragen

Alarmplan Universität Osnabrück

Verhalten bei Arbeitsunfällen

Verhalten bei Arbeitsunfällen

Meldung

Jeder Unfall ist dem zuständigen Vorgesetzten umgehend zu melden!Unfallanzeige über die Stabsstelle Arbeitsschutz- und Gefahrstoffmanagement an die Landesunfallkasse bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit schicken

Behandlung

Nach evtl. Erstbehandlung, wenn nötig, Vorstellung bei einem Durchgangsarzt. Bei Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen Facharzt aufsuchen

Verhalten bei Arbeitsunfällen

Was müssen Sie nach einem Unfall noch beachten?

■ Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein

Prozessbeschreibung Unfallanzeige

Brandschutz

■ Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten

■ Brandlasten in den Flucht- und Rettungswegenvermeiden

Brandverhütung

Festgestellte Schäden sind der zentralen Störungsstelle zu melden!

- 2626 tagsüber und nachts

- genau festgelegte und gekennzeichnete Wege

- führen von jedem Raum über einen Flur und Treppenhausins Freie

- im Evakuierungsfall muss es jeder Person möglich sein,über diese Wege schnell und sicher das Gebäude zuverlassen

Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten

Verlauf der Fluchtwege und Lage des Sammelplatzes etc. können Sie den Flucht-und Rettungsplänen entnehmen

Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten

■ Treppenhäuser, Flure, Türen und Notausgänge müssenfreigehalten werden, insbesondere von elektrischen Geräten oder leicht entflammbaren Materialien

■ Türen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfenwährend der Gebäudeöffnungszeiten nicht verschlossen sein

■ Beschilderungen, Flucht- und Rettungspläne, sowieBrandschutzeinrichtungen dürfen nicht verdeckt, beschädigt oderentfernt werden

■ Rettungswege im Freien, Zufahrtswege und Aufstellflächen derFeuerwehr müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein

Sie dürfen auf keinen Fall als Parkplatz genutzt werden

Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten

Brandmeldeeinrichtungen und Alarmsignale

In Gebäuden der Universität Osnabrück gibt es 2 unterschiedliche Warnsysteme

Unterscheidung:- Gebäude mit Brandmeldeanlage- Gebäude ohne Brandmeldeanlage

Meldeeinrichtungen

Gebäude mit Brandmeldeanlage

Alarmierung:- automatisch wirkende Brandmelder- Handfeuermelder

Meldeeinrichtungen

Gebäude ohne Brandmeldeanlage

Alarmierung:

„Achtung Feueralarm!“

Meldeeinrichtungen

lautes Rufen

Verhalten im Brandfall

Nicht auflegen!Art der Verletzunggenauer Standort

GeräteLaborMobiliar

StraßeGebäudeEinrichtungEtage

Wartenauf Rückfragen der Feuerwehr

Wie vielePersonen sind in Gefahr oder verletzt?

Wasbrennt?

Wobrennt es?

Ruhe bewahren!

Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht in jedem Fall unverzüglich die Feuerwehr anrufen!

Besondere Verhaltensregeln

Beim Verlassen von Räumen, Treppenräumen usw. sind – sofern sich keine Personen in Gefahr befinden – Rauch- und Brandschutztüren, Fenster und Türen zu schließen, um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.

Türen jedoch nicht abschließen!

Verhalten im Brandfall

Über besondere Gefährdungen ist der Einsatzleiter der Feuerwehr zu informieren!

Brand und Rauchausbreitung

Brand- und Rauchschutztüren, Flurtrenntüren

Persongefährdung entsteht durch RAUCH nicht durch Feuer!

Brandrauch Verhindert Sicht und ist tödliches Atemgift

Brand- und Rauchschutztüren verhindern Ausbreitung von Rauch,deswegen:

- Türen nie verkeilen, verstellen, festbinden- im Öffnungs- u. Schließbereich keine Gegenstände

abstellen- jeder ist verpflichtet Keile oder Gegenstände zu entfernen

- bei Rauchentwicklung den Bereich gebückt oderkriechend verlassen

- niemals in verrauchte Bereiche hineingehen!

Wenn der Raum nicht verlassen werden kann:

- bleiben Sie in dem Raum und schließen Sie die Tür hinter sich

- Türritzen ggf. mit feuchten Tüchern gegen Eindringen von Rauch verstopfen

- ans Fenster gehen, sich dort bemerkbar machen und auf die Rettungdurch die Feuerwehr warten!

Verhalten im Brandfall

Notfallkette der Uni OSFeueralarm

Alle Personenverlassen auf dem sichersten und kürzesten Weg das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege, finden sich an der Sammelstelle ein.Besucher, Fremdfirmen, Spediteure usw. versammeln sich ebenfalls an der Sammelstelle.Brandschutz- und Evakuierungshelfer /-in:Er / sie trägt eine

und meldet dem /der Notfallkoordinator /-in die evakuierten Bereiche sowie die Anzahl der fehlenden oder verletzten Personen und besondere Beobachtungen (Brandgeruch, Hilferufe).

Notfallkoordinator /-inmeldet, wenn möglich, die Vollzähligkeit und die Anzahl von verletzten Personen an die Einsatzleitung der Feuerwehr.

Orangene Weste:

Notfallkoordinator/ -in =Für Gebäude mit und ohne Brandmeldeanlage:

Hausmeister / -inspektor

Feuerwehr:Beurteilt die aktuelle Lage und leitet weitere Maßnahmen ein.

gelbe ArmbindeTechnischer Ansprechpartner/-in für die Feuerwehr:Nur für Gebäude mit Brandmeldeanlage (Mitarbeiter/-in , aus D6)

Unternehmen Sie Löschversuche!

- sich selbst und andere Personen nicht gefährden und aufRückzugsmöglichkeit achten

- Entstehungsbrände mit zur Verfügung stehenden Löschgeräten bekämpfen

- Feuerlöscher erst an Gefahrenstelle in Betrieb nehmen

- brennende Personen immer zuerst löschen, dazu verfügbare Mittel, wieHandfeuerlöscher oder Notdusche benutzen

- brennbare Gegenstände sind aus dem Gefahrenbereichzu entfernen (z.B. Papier)

Bei Eintreffen der Feuerwehr ist deren Anordnung unbedingt Folge zu leisten!

Richtiger Einsatz von Feuerlöschern

Richtiges Löschen

Eine Anleitung zur sachgemäßen Benutzung finden Sie auf jedem Feuerlöscher!

Schulungen Erste Hilfe & Brandschutz

Erste Hilfe Schulungen - Erste-Hilfe-Grundausbildung- Erste-Hilfe-Training (Pflicht alle 2 Jahre)

BrandschutzschulungTheoretische und praktische Brandschutzunterweisung (Empfehlung alle 2 Jahre)

Anmeldung: In Absprache mit dem Vorgesetzten

Ansprechpartner Arbeitsschutzmanagement

LeitungDipl.-Ing. Roswitha ZuchtRaum 31/B29Tel.: +49 541 969 2401 E-Mail: [email protected]

Fachkraft für ArbeitssicherheitJoanna EggererDipl.-GesundheitswirtinRaum 31/B28Tel.: +49 541 969 2436Fax: +49 541 969 2497

E-Mail: [email protected]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!