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BIL Mastercard Gold 1 Allgemeine Vertragsbedingungen BIL MASTERCARD GOLD

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Allgemeine Vertragsbedingungen

BIL MASTERCARD GOLD

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INHALT

Vorwort................................................................................................................................................ 3

Artikel I - ANWENDUNGSBEDINGUNGEN .............................................................................................. 4 1.1. Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................................. 4 1.2. Gegenstand .......................................................................................................................................................... 5 1.3. Geografischer Geltungsbereich............................................................................................................................ 5 1.4. Art der Reisen ....................................................................................................................................................... 5 1.5. Gültigkeit .............................................................................................................................................................. 5 1.6. Modalitäten für Leistungen auf Anfrage .............................................................................................................. 5

Artikel II. BEISTANDSLEISTUNGEN FÜR PERSONEN ................................................................................ 6 2.1. Bei Erkrankung oder Verletzung .......................................................................................................................... 6 2.2. Rücktransport weiterer Versicherter im Falle einer Rückreise bzw. eines Krankenrücktransports im Sinne von Artikel 2.1. ................................................................................................................................................................... 6 2.3. Krankenhausaufenthalt von mehr als 10 Tagen .................................................................................................. 6 2.4. Unmöglichkeit einer Versorgung von Kindern unter 15 Jahren .......................................................................... 6 2.5. Todesfall eines Versicherten im Verlauf einer Reise ........................................................................................... 6 2.6. Reiseabbruch eines Versicherten aus dringendem Anlass .................................................................................. 7 2.7. Such- und Bergungskosten ................................................................................................................................... 7 2.8. Strafkaution und Anwaltshonorare im Ausland ................................................................................................... 7 2.9. Übermittlung wichtiger Nachrichten ................................................................................................................... 7 2.10 Auskünfte bei Problemen während der Reise .................................................................................................... 7 2.11 Medizinische Notfallauskunft ............................................................................................................................. 8 2.12. Versand unverzichtbarer Medikamente ins Ausland ......................................................................................... 8 2.13. Schwere Schädigung des Wohnsitzes ................................................................................................................ 8 2.14 Reiseverspätung von über 4 Stunden ................................................................................................................. 8 2.15 Unvorhersehbare Verzögerung ........................................................................................................................... 8 2.16. Reisgepäckversicherung im Ausland .................................................................................................................. 8 2.17. Gepäcksuche im Ausland ................................................................................................................................... 8 2.18. Barmittelvorschuss ............................................................................................................................................. 9

Artikel III. GEMEINSAME AUSSCHLÜSSE ................................................................................................ 9 3.1. Ausschließungen .................................................................................................................................................. 9 3.2. Außerordentliche Umstände ............................................................................................................................. 10

Artikel IV – Allgemeine Bestimmungen für alle Garantien ................................................................... 10 4.1 Ihre Verpflichtungen ........................................................................................................................................... 10 4.2. Unsere Verpflichtungen ..................................................................................................................................... 10 4.3. Gleichzeitiges Bestehen mehrerer Versicherungsverträge ............................................................................... 11 4.4. Rechtlicher Rahmen ........................................................................................................................................... 11

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN BIL MASTERCARD GOLD

Vorwort

Die folgenden Allgemeinen Bedingungen definieren und präzisieren die Gesamtheit der von EUROP ASSISTANCE (Belgium) im Rahmen des BIL MASTERCARD GOLD-Vertrags angebotenen Beistandsleistungen. Es sind nur die Leistungen vertraglich abgedckt, die in den vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Sonderbestimmungen aufgeführt sind.

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Artikel I - ANWENDUNGSBEDINGUNGEN

1.1. Allgemeine Bestimmungen

Wir, EUROP ASSISTANCE (BELGIUM) AG, Unternehmensnr. 0457.247.904, zugelassen als Versicherungsgesellschaft unter der Nr. 1401 zur Ausübung einer Tätigkeit der Branchen 01, 09, 13, 15, 16 und 18 (Beistandsleistung) durch Königlichen Erlass vom 02.12.1996 (B.S. 21.12.1996) und zugelassen zur Ausübung einer Tätigkeit der Branchen 13, 16 und 18 im Großherzogtum Luxemburg, mit Sitz in Boulevard du Triomphe 172 in 1160 Brüssel. Versicherungsnehmer BANQUE INTERNATIONALE A LUXEMBOURG SA zu Gunsten des Inhabers der Master Card Gold-Karte.

Versicherte Person Als versicherte Personen (nachfolgend „die Versicherten“ genannt) gelten mit der Maßgabe, dass sich ihr Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg oder in Belgien befindet

- die Inhaber einer gültigen MASTERCARD GOLD-Karte - der Ehe- bzw. Lebenspartner - seine nicht verheiratete Vorfahren 1. Grades, die im Haushalt des Karteninhabers der MASTERCARD GOLD

leben Nicht verheiratete Kinder (Militärdienstpflichtige, Studenten usw.) des Karteninhabers der MASTERCARD GOLD, die anderweitig im Großherzogtum Luxemburg oder in Belgien wohnhaft, aber bei Letzterem behördlich gemeldet sind, gelten gleichfalls als Versicherte. Falls die versicherten Personen in Deutschland, Frankreich, in den Niederlanden, in Italien, Portugal, in der Schweiz, in Norwegen, Finnland, Dänemark oder in Schweden ansässig sind, gilt die Deckung nur außerhalb ihres jeweiligen Wohnsitzlandes. Wohnsitz Der Ort, an dem Sie im Register des Einwohnermeldeamts oder in einem gleichwertigen Register eingetragen sind. Wohnsitzland Das Land, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet. Krankheit Eine unvorhersehbare organische oder funktionelle Veränderung des Gesundheitszustandes, die objektive Symptome hervorruft, medizinisch behandelt werden muss und ärztlich festgestellt wurde. Unfall Ein plötzliches, unvorhergesehenes, vom Betroffenen nicht beabsichtigtes Ereignis, das eine objektiv feststellbare Verletzung zur Folge hat. Schadensfall Ein unvorhergesehenes Ereignis, das zur Inanspruchnahme der Vertragsleistungen berechtigt. Selbstbeteiligung Anteil, den Sie im Versicherungsfall selbst zu tragen haben.

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Gepäck Persönliche Habe, die vom Versicherten mit sich geführt oder mit dem versicherten Fahrzeug transportiert wird, einschließlich Katzen und Hunde, ausschließlich aller anderen Tiere. Nicht als Gepäck gelten: Segelflugzeuge, Handelswaren, wissenschaftliches Material, Baumaterialien, Möbel, Pferde, Nutztiere.

1.2. Gegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Deckung des Versicherten gegen Schäden im Rahmen der nachstehend festgelegten Leistungsverpflichtung und der Deckungssummen.

1.3. Geografischer Geltungsbereich

ZONE I

- im Großherzogtum Luxemburg oder in Belgien ab einem Umkreis von 10 km um den Wohnort - überall in Europa - auf den Kanarischen Inseln und in den Anrainerstaaten des Mittelmeers mit Ausnahme von Libyen

ZONE II (weltweit)

- in den sonstigen, nicht unter Zone I bezeichneten Ländern

1.4. Art der Reisen

Die Leistungen werden im Rahmen sämtlicher Privat- oder Geschäftsreisen und der damit verbundenen Aufenthalte erbracht. Bei geschäftlichen Reisen bzw. Aufenthalten gilt dies ausschließlich für administrative, gewerbliche oder kulturelle Tätigkeiten, unter Ausschluss als gefährlich eingestufter Tätigkeiten wie Zirkusakrobat, Dompteur oder Taucher bzw. unter Ausschluss der folgenden im Rahmen der Berufsausübung ausgeführten Tätigkeiten: Besteigung von Dächern, Leitern oder Gerüsten, Schacht- und Bergwerksarbeiten, Herstellung, Benutzung oder Bearbeitung von Feuerwerks- und Sprengstoffartikeln.

1.5. Gültigkeit

Soweit in den Besonderen Bestimmungen des Vertrages nicht anderweitig festgelegt, beschränkt sich die Leistungsverpflichtung im Rahmen dieses Vertrages auf Reisen, deren Dauer in ZONE II den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet. Die Leistungsverpflichtung besteht ungeachtet des verwendeten Transportmittels. Kann die Beistandsleistung in ZONE II aus einem von den Vertragsparteien nicht zu verantwortenden Grund vor Ort nicht erbracht werden, werden die den Versicherten entstehenden Kosten im Rahmen der Leistungsverpflichtung erstattet.

1.6. Modalitäten für Leistungen auf Anfrage

Unser Notrufdienst steht Ihnen täglich rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: (Tel.) + 32.2.541.90.45. (Mail.) [email protected] (Fax) + 32.2.533.77.75

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Artikel II. BEISTANDSLEISTUNGEN FÜR PERSONEN

2.1. Bei Erkrankung oder Verletzung

Je nach Schwere des Falles entscheiden wir im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt bzw. dem Hausarzt über die geeignete Vorgehensweise. Falls es sich empfiehlt, dass der Versicherte die Rückreise – ggf. im Rahmen eines Krankentransports - antritt, veranlassen wir dies, soweit erforderlich unter ärztlicher Begleitung, auf eigene Kosten. Dabei erfolgt die Rückreise per: - Sanitätsflugzeug - regelmäßig verkehrendes Linienflugzeug - Zugfahrt ersterKlasse - Krankenwagen bis zu einem in der Nähe seines Wohnorts gelegenen Krankenhaus bzw. bis zu seinem Wohnsitz. Falls das Ereignis in einem der Länder von Zone II eintritt, erfolgt der Rücktransport nur per Linienflug. Ausschlaggebend bei der Wahl des Verkehrsmittels für den Rücktransport und des jeweiligen Krankenhauses sind ausschließlich medizinische Gründe. IN JEDEM FALL OBLIEGT DIE ENTSCHEIDUNG HINSICHTLICH EINES KRANKENRÜCKTRANSPORTS BZW. DER NOTWENDIGEN RÜCKREISE UNSEREM ÄRZTLICHEN DIENST.

2.2. Rücktransport weiterer Versicherter im Falle einer Rückreise bzw. eines Krankenrücktransports im Sinne von Artikel 2.1.

Sollte die Rückreise bzw. der Krankenrücktransport des kranken oder verletzen Versicherten beschlossen worden sein, organisieren wir auf eigene Kosten die Rückreise eines weiteren Versicherten mit dem Zug erster Klasse oder per Linienflug bis zu dessen Wohnort.

2.3. Krankenhausaufenthalt von mehr als 10 Tagen

Falls der Zustand des kranken oder verletzten Versicherten seinen sofortigen Rücktransport nicht rechtfertigt oder nicht zulässt und falls der Krankenhausaufenthalt vor Ort den Zeitraum von 10 Tagen überschreiten dürfte, organisieren wir auf eigene Kosten die Hin- und Rückreise eines Haushaltsmitglieds mit dem Zug erster Klasse oder per Linienflug, um den kranken oder verletzten Versicherten aufzusuchen. Die Hotelkosten vor Ort dieser Person werden von uns bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Übernachtung für eine Höchstverweildauer von 10 Tagen getragen.

2.4. Unmöglichkeit einer Versorgung von Kindern unter 15 Jahren

Kann sich weder der kranke bzw. verletzte Versicherte noch ein anderer Versicherter um die versicherten mitreisenden Kinder unter 15 Jahren kümmern, übernehmen wir die Transportkosten ohne Unterbringung einer von der Familie benannten Person, die sich um die Kinder kümmert und sie zurück zu deren Wohnsitz begleitet.

2.5. Todesfall eines Versicherten im Verlauf einer Reise

Verstirbt ein Versicherter infolge einer Krankheit oder eines Unfalls, erbringen wir folgende Leistungen: entweder: a) Wir organisieren auf eigene Kosten die Überführung der sterblichen Überreste vom Sterbeort zum Ort der Beisetzung b) und übernehmen dabei folgende Kosten:

- Herrichtung der sterblichen Überreste

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- Einsargung - Sarg, maximal 500 EUR Die Kosten der Trauerzeremonie und Beisetzung gehen zulasten der Familie.

oder: Wir übernehmen die Beisetzungskosten vor Ort, wobei unsere Leistungsverpflichtung auf die im Falle einer Rückführung zu erbringenden Leistungen beschränkt bleibt.

2.6. Reiseabbruch eines Versicherten aus dringendem Anlass

Wenn der sich auf einer Auslandsreise befindliche Versicherte seinen Aufenthalt aufgrund eines Sterbefalles in seiner Familie (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Eltern, Groß- und Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin) abbrechen muss, organisieren wir auf eigene Kosten

- entweder die Hin- und Rückreise eines Versicherten mit dem Zug erster Klasse oder mit einem Linienflug

- oder nur die Rückreise des Versicherten sowie einer weiteren versicherten Person mit dem Zug erster Klasse oder mit einem Linienflug bis zum Wohnsitz oder zum Ort der Beisetzung.

Diese Leistungsverpflichtung bedingt die Vorlage einer Sterbeurkunde oder die Bescheinigung einer schweren Krankheit und den Nachweis des Verwandschaftsgrades.

2.7. Such- und Bergungskosten

EUROCARD CONFORT erstattet angefallene Kosten für Such- und Bergungsmaßnahmen, die zum Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit eines Versicherten unternommen werden, in Höhe von 2 500 EUR pro Versicherten.

2.8. Strafkaution und Anwaltshonorare im Ausland

Wenn der Versicherte infolge eines Unfalls verhaftet wird oder ihm Haft droht, bevorschussen wir einen Betrag von maximal 12.500 Euro pro Versicherten zur Deckung der Strafkaution und übernehmen die Anwaltshonorare in einer Höhe von maximal 1.250 Euro pro beschuldigten Versicherten. Wir gewähren für die Rückzahlung der Kaution eine Frist von drei Monaten ab Leistung der Vorschusszahlung. Bei einer früher erfolgenden Rückzahlung seitens der Behörden des Reiselandes muss die Kaution selbstverständlich umgehend an uns erstattet werden. Juristische Folgen im Herkunftsland werden nicht getragen.

2.9. Übermittlung wichtiger Nachrichten

Wir übermitteln kostenlos wichtige Nachrichten, die in Zusammenhang mit der Leistungsverpflichtung stehen, die sich aus diesem mit dem Versicherten geschlossenen Vertrag ergibt. Wir haften unter keinen Umständen für den Wortlaut der Nachricht, der der luxemburgischen, belgischen und internationalen Rechtsprechung entspricht.

2.10 Auskünfte bei Problemen während der Reise Bei schwerwiegenden, nicht vorhergesehenen Problemen, die im Verlauf der Reise eintreten, wie Verlust oder Diebstahl von wichtigen Reisedokumenten (Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw.), Geld, Flug- oder Fahrkarten, unterrichten wir den Versicherten über alle unbedingt und sofort bei den lokalen Stellen bzw. Behörden zu erledigenden Formalitäten.

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2.11 Medizinische Notfallauskunft

Wir erteilen auf Anfrage sämtliche erforderlichen Informationen wie: Benennung von Ärzten, Spezialisten, Zahnärzten oder sonstigen medizinischen Pflegediensten, Krankenhäusern, Krankenwagen usw. Wir unterrichten über die entsprechende Vorgehensweise, erstellen jedoch keine ärztliche Diagnose. Auf Ersuchen des Versicherten schicken wir einen Arzt ans Krankenbett. In diesem Fall sind die Honorare direkt vom Versicherten zu tragen.

2.12. Versand unverzichtbarer Medikamente ins Ausland

Wir übersenden dem Versicherten unverzichtbare, verschreibungspflichtige Medikamente, die im Reiseland nicht erhältlich und im Herkunftsland verfügbar sind.

2.13. Schwere Schädigung des Wohnsitzes

Bereitstellung einer einfachen Zugfahrkarte erster Klasse oder eines Linienflugtickets Economy-Klasse für die Rückkehr an den Wohnsitz des Karteninhabers in Fällen von Brand, Einbruch oder höherer Gewalt, die seine sofortige Rückkehr an seinen Wohnsitz oder in seinen Geschäftsbetrieb erfordern. Bei der Fahrkarte bzw. dem Flugticket kann es sich auf ausdrückliches Ersuchen des im europäischen Ausland reisenden Karteninhabers um eine Hin- und Rückfahrt bzw. einen Hin- und Rückflug handeln.

2.14 Reiseverspätung von über 4 Stunden

Erstattung von zusätzlichen Hotelkosten in Höhe von 125 Euro pro Übernachtung mit einer Obergrenze von 2 Übernachtungen und Erstattung der Verpflegungskosten in Höhe von 50 Euro pro Tag mit einer Obergrenze von 2 Tagen, falls die Reise im Ausland infolge eines unerwarteten Streiks, einer Katastrophe oder eines sonstigen unvorhergesehenen Ereignisses mindestens für 4 Stunden unterbrochen bzw. verzögert wird, vorausgesetzt, die Reise wurde mit einer MASTERCARD GOLD-Karte bezahlt. Die maximale Deckung für alle vorgenannten Leistungsverpflichtungen ist auf insgesamt 250 Euro pro Ereignis beschränkt.

2.15 Unvorhersehbare Verzögerung

Muss die Reiseplanung infolge einer unvorhersehbaren Verzögerung unterbrochen bzw. geändert werden, erteilen wir dem Karteninhaber die zur Abänderung und Fortsetzung seiner Reiseplanung erforderlichen Auskünfte und übernehmen auf dessen Wunsch hin die Suche nach einer Hotelunterkunft.

2.16. Reisgepäckversicherung im Ausland

Bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks übersenden wir dem Versicherten einen Ersatzkoffer mit persönlichenInhalt. Dieser Koffer muss zuvor von einem Familienangehörigen oder einer anderen von ihm beauftragten Person an unserem Geschäftssitz in 1160 Brüssel, Bd du Triomphe 172, abgegeben werden.

2.17. Gepäcksuche im Ausland

Bei Diebstahl oder Verlust des Gepäcks anlässlich eines Flughafentransfers unterstützen wir die Versicherten bei der Erledigung der diesbezüglichen Formalitäten bei den zuständigen Stellen und übernehmen die Suche nach den verschwundenen Gepäckstücken sowie deren eventuelle Rückführung.

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2.18. Barmittelvorschuss

Wir leisten dem Versicherten einen ggf. notwendigen Barmittelvorschuss in Höhe von 1.250 EUR zur Deckung sofortiger Ausgaben:

- im Falle einer Notfallaufnahme im Krankenhaus, - in unvorhergesehenen Situationen und bei Notfällen, bei denen infolge eines behördlich

angezeigten Verlusts oder Diebstahls die MASTERCARD GOLD- oder MASTERCARD BUSINESS-Karte nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.

In jedem Falle hat der Versicherte oder die von ihm beauftragte Person einen entsprechenden Schuldschein zu unterschreiben. Unsere Vorschussbeträge sind vom Versicherten sofort nach Rückkehr in sein Herkunftsland, spätestens jedoch drei Monate nach Zahlung des Vorschusses zurückzuzahlen.

Artikel III. GEMEINSAME AUSSCHLÜSSE

3.1. Ausschließungen

Die Leistungsverpflichtung besteht nicht: 1. für Leistungen, die nicht zum Zeitpunkt des Ereignisses angefordert und nicht durch oder im Einvernehmen

mit uns erbracht werden; 2. für Entfernungen von weniger als 10 km vom Wohnort des Versicherten; 3. bei Suizid, Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten des Versicherten; 4. bei Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Unruhen, Volksbewegungen, Terrorismus oder Sabotage; es

sei denn, der Versicherte weist nach, dass er an diesem Ereignis nicht teilgenommen hat; 5. bei atomaren Unfällen im Sinne der Pariser Konvention vom 29. Juli 1960 inkl. ihrer Zusatzprotokolle oder

infolge von Verstrahlungen mit Radioisotopen; 6. für:

- harmlose Leiden oder Verletzungen, die den Patienten nicht an der Fortsetzung seiner Reise hindern; - bereits behandelte Geisteserkrankungen; - Schwangerschaften nach der 28. Woche für Flugreisen, mit Ausnahme von Reisen, für die der

(behandelnde) Gynäkologe seine schriftliche Zustimmung gegeben hat, die vom Arzt der betreffenden Fluggesellschaft bestätigt wurde (und im Sinne des Wohlergehens der Mutter und des ungeborenen Kindes);

- chronische Erkrankungen, die das Nervensystem, das Atemsystem, den Blutkreislauf, das Blutbild oder die Nierenfunktionen beeinträchtigen;

- Rückfälle und Heilungsprozesse bei bereits festgestellten Leiden, die vor Reiseantritt noch nicht abgeschlossen bzw. noch behandelt werden und bei denen ein erhebliches Risiko einer raschen Verschlimmerung besteht;

7. generell für den Kauf und die Reparatur von Prothesen, einschließlich Brillen, Kontaktlinsen usw.; 8. für die Ausübung von Motorsportwettkämpfen und für Berufssportler; 9. für Kosten von medizinischen und chirurgischen Behandlungen und für Arzneimittel, die im Großherzogtum

Luxemburg oder in Belgien verschrieben bzw. in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie infolge einer im Ausland eingetretenen Erkrankung oder eines Unfalls entstehen;

10. für Reisestornierungskosten oder für die Folgen von Streikmaßnahmen (soweit diese nicht im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich gedeckt sind);

11. die vertragliche Leistungspflicht für die Folgen von Naturkatastrophen kann ebenfalls verweigert werden.

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3.2. Außerordentliche Umstände

Wir können nicht für Verspätungen, Nachlässigkeiten oder Behinderungen bei der Erfüllung der Beistandsleistungen zur Verantwortung gezogen werden, falls sie uns nicht zugerechnet werden können oder Folge eines Falles höherer Gewalt sind.

Artikel IV – Allgemeine Bestimmungen für alle Garantien

4.1 Ihre Verpflichtungen

4.1.1 Ihre Verpflichtungen

Bei Antrag auf Beistandsleistung verpflichten Sie sich: • uns innerhalb kürzester Zeit zu kontaktieren, außer in Fällen höherer Gewalt, damit wir die geforderte Beistandsleistung optimal organisieren und Sie autorisieren können, die von uns garantierten Auslagen zu bezahlen; • die spezifischen Verpflichtungen in diesem Vertrag in Bezug auf die geforderten Leistungen zu erfüllen; • unsere Fragen im Zusammenhang mit dem Eintreten der versicherten Ereignisse wahrheitsgemäß zu beantworten und uns alle relevanten Informationen und Dokumente zukommen zu lassen; • alle zumutbaren Mittel anzuwenden, um die Folgen der Schadensfälle zu mindern oder abzuschwächen; • alle eventuellen anderen Versicherungen anzugeben, die dem gleichen Zweck dienen und sich auf die durch diesen Vertrag gedeckten Risiken beziehen; • uns die Originalbelege für die von Ihnen getätigten, garantierten Auslagen zu übermitteln; uns die Bestätigung über die Meldung des Diebstahls bei den zuständigen Behörden zukommen zu lassen, wenn der Diebstahl Anlass zu einer Beistandsgarantie gibt; • uns in den Fällen, in denen wir für die Rückführung gesorgt haben, die unbenutzten Fahrkarten zukommen zu lassen.

4.1.2 Nichterfüllung Ihrer Pflichten Bei Nichterfüllung der unter 4.1.1 genannten Pflichten haben wir das Recht: • die vorgesehene Leistung einzuschränken oder die Auslagen in Höhe des uns entstandenen Schadens von Ihnen einzufordern; • die vorgesehene Leistung zu verweigern oder von Ihnen die Gesamthöhe unserer Auslagen einzufordern, wenn Ihr Versäumnis in betrügerischer Absicht erfolgte.

4.2. Unsere Verpflichtungen

4.2.1 Erstattung Ihrer durch uns garantierten Auslagen

§ 1 Wir verpflichten uns, Ihnen die durch den vorliegenden Vertrag garantierten Auslagen auf Basis der Originalbelege zu erstatten. § 2 Wenn wir Ihnen gestatten, selber die Kosten für versicherte Leistungen vorzuschießen, werden Ihnen diese Kosten entsprechend dem Betrag erstattet, den wir genehmigt hätten, wenn wir selbst diese Leistungen erbracht hätten.

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4.2.2 Kosten für Ihren Aufruf um Beistand

Wir übernehmen die Kosten von Telefon, Telefax, E-Mail und Telex, die Sie im Ausland getätigt haben, um uns zu erreichen, vorausgesetzt, dass auf Ihren Anruf eine vertraglich garantierte Beistandsleistung folgt.

4.2.3 Einschränkungen der Beistandsleistungen Unsere Leistungen dürfen für Sie auf keinen Fall finanziell gewinnbringend sein. Sie dienen dazu, Ihnen während der Vertragsdauer in unsicheren oder unvorhersehbaren Situationen zu helfen.

4.3. Gleichzeitiges Bestehen mehrerer Versicherungsverträge

4.3.1 Mehrere Verträge bei unserer Gesellschaft

Ist das gleiche Risiko durch mehrere bei uns abgeschlossene Verträge gedeckt, sind die Garantien der verschiedenen Verträge nicht kumulierbar. Es gelten die Bedingungen des Vertrags mit den höchsten Garantien.

4.3.2 Mehrere Verträge bei mehreren Versicherern Ist das gleiche Risiko durch mehrere Versicherer gedeckt, können Sie im Schadensfall eine Entschädigung bei jedem der Versicherer im Rahmen seiner Verpflichtungen einfordern. Außer wenn eine betrügerische Absicht vorliegt, kann keiner der Versicherer die Garantie aufgrund der Tatsache, dass mehrere Verträge bestehen, die das gleiche Risiko decken, verweigern. Der Entschädigungsaufwand wird gemäß Artikel 55 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1997 über den Landversicherungsvertrag zwischen den Versicherern aufgeteilt.

4.4. Rechtlicher Rahmen

4.4.1 Forderungsabtretung

Wir setzen uns in Ihre Rechte und Handlungen gegenüber verantwortlichen Dritten ein, und dies in Höhe unserer Ausgaben. Wir können, außer im Falle von Böswilligkeit, keinerlei Rechtsbehelfe gegenüber Ihren Nachfahren, Vorfahren, Ehepartnern, in direkter Linie Verschwägerten oder den in Ihrem Haushalt lebenden Personen, Ihren Gästen und den Mitgliedern Ihres Hauspersonals geltend machen. Wir können jedoch ein Rechtsverfahren gegen diese Personen anstrengen, wenn ihre Haftung durch einen Versicherungsvertrag wirksam gedeckt ist oder ein Fall von Böswilligkeit ihrerseits vorliegt.

4.4.2 Schuldanerkenntnis Sie verpflichten sich, uns innerhalb eines Monats die Kosten für Leistungen zu erstatten, die durch den Vertrag nicht garantiert sind und die wir Ihnen als Vorschuss oder freiwillige Intervention gewährt haben.

4.4.3 Verjährung Alle Handlungen, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, verjähren drei Jahre nach dem Ereignis, das ihren Anlass darstellt.

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4.4.4 Gerichtsstands Vereinbarung Alle eventuellen Streitfälle bezüglich des vorliegenden Vertrags unterliegen der Rechtsprechung der luxemburgischen Gerichte.

4.4.5 Vertragsgesetz Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Gesetz vom 27. Juli 1997 über den Landversicherungsvertrag.

4.4.6 Datenschutz Laut Datenschutzgesetz vom 2. August 2002 erklärt der Versicherungsnehmer sein Einverständnis, dass Europ Assistance Belgium AG die von ihm übermittelten persönlichen Daten, sowie alle anderen Daten, die der Versicherungsnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zur Einschätzung der Risiken, Vorbereitung, Erstellung und Verwaltung der Beistandsverträge, zur Regelung von Schadensfällen und (Verhinderung von) Betrug übermittelt, erfasst und gespeichert werden. Die Verantwortliche für die Datenbearbeitung ist die BIL. Im Rahmen der Modalitäten und Bestimmungen in Artikel 111 – 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 1991 in seiner aktuellen Fassung über das Berufsgeheimnis des Versicherungswesens darf sie diese Daten an Dritte weiterleiten. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, auf diese Daten zuzugreifen und Berichtigungen zu veranlassen, indem er der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung eine schriftliche Anfrage zukommen lässt.

4.4.7 Einverständnisklausel Sie erklären sich einverstanden, dass wir medizinische oder sensible Daten bearbeiten dürfen, die Ihre Person als Empfänger betrifft, soweit dies für die nachstehenden Zwecke erforderlich ist: die Verwaltung der Beistandsleistung, die Verwaltung der Kosten und Abrechnung für die Beistandsleistung und die Verwaltung eventueller Streitfälle.