Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse aufrufen.

12
Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse WWW.dropbox.com aufrufen.

Transcript of Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse aufrufen.

Page 1: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.

Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse WWW.dropbox.com aufrufen.

Page 2: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.
Page 3: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.
Page 4: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.
Page 5: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.
Page 6: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.
Page 7: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.
Page 8: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.

Unten in der Statusleiste ist eine Dropbox – Ikone.

Page 9: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.

Sie können ihre Dropbox oder besser einzelne Ordner anderen Personen zur gemeinsamen Nutzung öffnen.

Page 10: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.

Wenn Sie dieses bild sehen, haben sie Dropbox erfolgreich installiert.

Page 11: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.

Auf den Desktop ist jetzt eine Dropbox-Ilone. Beim anklicken öffnet sich der Explorer mit der Dropbox-Ordnern.

Page 12: Als erstes müssen Sie im Internet die Adresse  aufrufen.

DatenschutzerklärungDatenschutzerklärungIm Falle von Strafverfolgungen oder rechtlichen Verfahren werden Dateien, die bei Im Falle von Strafverfolgungen oder rechtlichen Verfahren werden Dateien, die bei

Dropbox hochgeladen werden, auch Dritten zur Verfügung stellen wird. Dabei wird Dropbox hochgeladen werden, auch Dritten zur Verfügung stellen wird. Dabei wird auch die Entschlüsselung der Dateien aufgehoben. Unter den Punkt fallen auch alle auch die Entschlüsselung der Dateien aufgehoben. Unter den Punkt fallen auch alle Informationen, die Dropbox über seine Nutzer sammelt.Informationen, die Dropbox über seine Nutzer sammelt.

Der Anbieter nennt vier Bedingungen, unter denen er die Dat(ei)en preisgeben würde.Der Anbieter nennt vier Bedingungen, unter denen er die Dat(ei)en preisgeben würde.• Gesetzliche Zwänge oder richterliche Beschlüsse.Gesetzliche Zwänge oder richterliche Beschlüsse.• Schutz von Personen vor dem Tod oder schweren Verletzungen.Schutz von Personen vor dem Tod oder schweren Verletzungen.• Vermeidung von Betrug oder Missbrauch von Dropbox und seinen Nutzern.Vermeidung von Betrug oder Missbrauch von Dropbox und seinen Nutzern.• Schutz der Eigentumsrechte von Dropbox.Schutz der Eigentumsrechte von Dropbox.

Die Entschlüsselung der Dateien würde aber nur dann stattfinden, wenn es von Die Entschlüsselung der Dateien würde aber nur dann stattfinden, wenn es von Strafverfolgern angeordnet werden würde, versichert das Unternehmen. Gleichzeitig Strafverfolgern angeordnet werden würde, versichert das Unternehmen. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass es keine Files entschlüsseln kann, die bereits vor dem weist es darauf hin, dass es keine Files entschlüsseln kann, die bereits vor dem Upload vom Benutzer verschlüsselt wurden.Upload vom Benutzer verschlüsselt wurden.

Es wird versichert, dass kein Mitarbeiter Zugriff auf die Dateien der Nutzer haben Es wird versichert, dass kein Mitarbeiter Zugriff auf die Dateien der Nutzer haben darf. Als US-Unternehmen müsse man aber mit US-Behörden und -Ermittlern darf. Als US-Unternehmen müsse man aber mit US-Behörden und -Ermittlern kooperieren. Daher wurde das in den Bedingungen noch einmal deutlich formuliert. kooperieren. Daher wurde das in den Bedingungen noch einmal deutlich formuliert. Gleichzeitig versichert Dropbox aber, man werde "eifrigst für die Privatsphäre der Gleichzeitig versichert Dropbox aber, man werde "eifrigst für die Privatsphäre der Nutzer kämpfen".Nutzer kämpfen".