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Alteritas Strategie Fonds
OGAW nach liechtensteinischem Recht
in der Rechtsform der Treuhänderschaft
Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Asset Manager:
Asset Manager: Verwaltungsgesellschaft:
Alteritas Strategie Fonds - 2 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................... 2
Verwaltung und Organe ............................................................................................................................................ 3
Tätigkeitsbericht ......................................................................................................................................................... 4
Vermögensrechnung ................................................................................................................................................. 5
Ausserbilanzgeschäfte ............................................................................................................................................... 5
Erfolgsrechnung .......................................................................................................................................................... 6
Verwendung des Erfolgs ............................................................................................................................................ 7
Veränderung des Nettofondsvermögens ................................................................................................................ 7
Anzahl Anteile im Umlauf .......................................................................................................................................... 7
Kennzahlen.................................................................................................................................................................. 8
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe ............................................................................................................. 9
Ergänzende Angaben .............................................................................................................................................. 15
Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers .......................................................................................................................... 26
Alteritas Strategie Fonds - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Verwaltung und Organe
Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management AG
Austrasse 9
FL-9490 Vaduz
Verwaltungsrat Heimo Quaderer
S.K.K.H. Simeon von Habsburg
Hugo Quaderer
Geschäftsleitung Luis Ott
Alexander Wymann
Michael Oehry
Domizil und Administration IFM Independent Fund Management AG
Austrasse 9
FL-9490 Vaduz
Asset Manager und Vertriebsstelle SerMont Asset Management SA
Herrengasse 2
FL-9490 Vaduz
Kranz & Co. Vermögenverwaltungs-Trust reg.
Austrasse 49
FL-9490 Vaduz
Verwahrstelle und Zahlstelle NEUE BANK AG
Marktgass 20
FL-9490 Vaduz
Wirtschaftsprüfer AAC Financial Services Audit AG
Landstrasse 123
FL-9495 Triesen
Alteritas Strategie Fonds - 4 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Tätigkeitsbericht
Sehr geehrte Anlegerinnen
Sehr geehrte Anleger
Wir freuen uns, Ihnen den Jahresbericht des Alteritas Strate-
gie Fonds vorlegen zu dürfen.
Der Nettoinventarwert pro Anteilschein ist seit 31. Dezember
2015 von CHF 100.92 auf CHF 100.76 gesunken und reduzier-
te sich somit um 0.16%. Am 31. Dezember 2016 belief sich das
Fondsvermögen auf CHF 12.0 Mio. und es befanden sich
118'660 Anteile im Umlauf.
Das Börsenjahr 2016 war turbulent und entsprechend von
hohen Kursschwankungen geprägt. Zweifel an der wirt-
schaftlichen Stärke Chinas und ein weiter fallender Ölpreis
haben die Aktienmärkte bis Mitte Februar einbrechen lassen.
Bis zum 11. Februar fiel der DAX um -19.4 Prozent und der
Dow Jones um -11 Prozent. Gleichzeitig fielen die Zinsen auf
immer tiefere Niveaus und es machte sich Panikstimmung
breit. Es setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass die Regie-
rung in China die Lage nach wie vor im Griff hat, die Erdöl-
preise nicht ins Bodenlose fallen würden und dass die Zinsen
nicht unbegrenzt negativ werden konnten. Dies war der Start
für die Gegenbewegung.
Das vergangene Jahr hat mehrfach eindrucksvoll gezeigt,
dass die Politik wieder ein wichtiger Einflussfaktor für die Wirt-
schaft und die Finanzmärkte geworden ist. So wurde das
Jahr 2016 durch drei wesentliche politische Ereignisse ge-
prägt: Die Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, die
Wahl Donald Trumps zum 45. US Präsidenten, sowie das Refe-
rendum in Italien, in welchem die Bevölkerung eine Reform
des politischen Systems ablehnte. Insbesondere der Ausgang
der ersten zwei Ereignisse vermochte die Marktteilnehmer zu
überraschen. Der unmittelbare Kursverfall nach dem uner-
warteten Resultat des EU-Referendums in Grossbritannien
war nach lediglich drei Tagen vorbei und es folgte eine
beeindruckende weltweite Börsenrally. Die noch grössere
Überraschung bei den US-Wahlen sorgte für eine sehr kurze
Phase der Volatilität. Nach nur ein paar Stunden drehten die
Börsen ins Plus und waren bis Jahresende gut gelaunt. Die
Volksabstimmung in Italien erhielt zwar ein grosses Medien-
echo, blieb jedoch an den Kapitalmärkten mehr oder weni-
ger ohne Auswirkungen.
Die Weltwirtschaft hat 2016 um 3.1 Prozent zugelegt. Gross
war die Überraschung für die Märkte, als mit der Wahl von
Donald Trump ein echter Schub für die US-Wirtschaft möglich
schien. Im November zeigten die wichtigsten US-
Konjunkturvorlaufindikatoren eine deutliche Stimmungsver-
besserung bei den Unternehmen. Für die US-Konjunktur kann
das Wirtschaftsprogramm von Donald Trump zunächst positi-
ve Impulse bringen. So dürfte es zu einer weiteren Absen-
kung der Spitzeneinkommenssteuersätze, einer deutlichen
Reduktion des Unternehmenssteuersatzes, einer Anhebung
des Mindestlohns und einem Infrastrukturinvestitionspro-
gramms kommen. Der private Konsum trug weiterhin als
wesentliche Kraft zum Wirtschaftswachstum bei. Insofern war
es letztlich nicht überraschend, dass sich die US-Notenbank
Mitte Dezember dazu entschieden hat, ihren Leitzins anzu-
heben. Die aktuelle Bandbreite beträgt 0.5 bis 0.75 Prozent.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Dezember 2016 ihr
umfangreiches Anleihenkaufprogramm (Quantitative Easing)
bis Dezember 2017 verlängert, allerdings wird ab April 2017
das Ankaufvolumen von derzeit monatlich EUR 80 Mrd. auf
EUR 60 Mrd. reduziert. Dieses Programm der EZB hat bspw. für
Euro-denominierte Non-Financial-Unternehmensanleihen im
Investment-Grade-Bereich deutliche Spuren hinterlassen. Die
Risikoaufschläge sind markant gefallen und die Durch-
schnittsrendite lag in diesem Segment Ende Dezember 2016
bei 0.8 Prozent.
Die Aussichten für Anleiheninvestoren sind nicht erfreulich.
Die grosse Rally bei Zinspapieren der letzten 30 Jahre scheint
zu Ende gekommen zu sein. Das Zinstief bei den 10-jährigen
US Staatsanleihen lag Anfang Juli 2016 bei 1.37%. Ob dies
der Tiefpunkt war wird sich zeigen, wir können es uns gut
vorstellen.
Vor dem Hintergrund der Wachstumseuphorie nach den US-
Wahlen setzte sich der seit Juli laufende, zyklische Umschich-
tungsprozess weiter fort. Die deutlich schwächere Perfor-
mance defensiver Werte (Nahrungsmittel und Pharma) preist
die gestiegenen Inflationserwartungen und eine steilere
Zinskurve ein. Wir rechnen in den kommenden Monaten
tendenziell mit einer Fortführung dieses Trends.
Wir erwarten auch für 2017 eine hohe Schwankungsbreite an
den Kapitalmärkten, wie wir dies bereits in den vergangenen
Jahren beobachten konnten. Wir erachten das Umfeld für
Aktienanlagen derzeit als attraktiv, insbesondere für Aktien
aus den Industrieländern. Die immer wieder monierte
Schwäche der Unternehmensgewinne läuft aus. Im Jahr 2017
rechnen wir daher mit höheren Gewinnen. Dies ist nicht
zuletzt auf die verbesserten Wachstumsaussichten zurückzu-
führen. Viele Vorlaufindikatoren sind gestiegen, die veröffent-
lichten Konjunkturdaten liegen über den Erwartungen.
Die politischen Börsen bleiben uns auch 2017 erhalten. Diese
können, ähnlich wie 2016 zu beobachten war, je nach Aus-
gang der Wahlen die Märkte ordentlich schütteln und für
anhaltende Volatilität sorgen. Im Frühjahr finden in Frankreich
die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Sollte
Marine Le Pen mit der Front National Frankreichs Präsidentin
werden, könnte dies das Ende des europäischen Projekts
bedeuten. Zuvor finden im März in den Niederlanden Parla-
mentswahlen statt und im September folgt die Bundestags-
wahl in Deutschland.
SerMont Asset Management SA
Alteritas Strategie Fonds - 5 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensrechnung
31. Dezember 2016
CHF
Bankguthaben auf Sicht 1'223'162.29
Bankguthaben auf Zeit 0.00
Wertpapiere zum Bewertungskurs 10'749'044.41
Derivate Finanzinstrumente -1'210.38
Sonstige Vermögenswerte 39'975.96
Gesamtfondsvermögen 12'010'972.28
Verbindlichkeiten -55'023.14
Nettofondsvermögen 11'955'949.14
Ausserbilanzgeschäfte
Allfällige, am Ende der Berichtsperiode offene derivative
Finanzinstrumente sind aus dem Vermögensinventar ersicht-
lich.
Allfällige, am Bilanzstichtag ausgeliehene Wertpapiere
(Securities Lending) sind aus dem Vermögensinventar er-
sichtlich.
Am Bilanzstichtag waren keine aufgenommenen Kredite
ausstehend.
Alteritas Strategie Fonds - 6 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Erfolgsrechnung
01.01.2016 - 31.12.2016
CHF
Ertrag
Aktien
71'391.24
Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen
67'616.02
Zielfonds
21'457.90
Ertrag Bankguthaben
-214.98
Sonstige Erträge
88.50
Einkauf laufender Erträge (ELE)
-2'875.39
Total Ertrag 157'463.29
Aufwand
Reglementarische Vergütung an die Verwaltung
136'702.37
Performance Fee
8'094.76
Reglementarische Vergütung an die Verwahrstelle
17'145.88
Revisionsaufwand
11'478.45
Passivzinsen
1'992.36
Sonstige Aufwendungen
35'227.65
Ausrichtung laufender Erträge (ALE)
-2'527.14
Total Aufwand 208'114.33
Nettoertrag -50'651.04
Realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste
-341'422.36
Realisierter Erfolg -392'073.40
Nicht realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste
385'451.08
Gesamterfolg -6'622.32
Alteritas Strategie Fonds - 7 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Verwendung des Erfolgs
CHF
Nettoertrag des Rechnungsjahres -50'651.04
Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne des Rechnungsjahres
0.00
Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne früherer Rechnungsjahre
0.00
Vortrag des Vorjahres
0.00
Zur Verteilung verfügbarer Erfolg
-50'651.04
Zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg
0.00
Zur Wiederanlage zurückbehaltener Erfolg
-50'651.04
Vortrag auf neue Rechnung 0.00
Veränderung des Nettofondsvermögens
CHF
Nettofondsvermögen zu Beginn der Periode
9'616'937.98
Saldo aus dem Anteilsverkehr
2'345'633.48
Gesamterfolg
-6'622.32
Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode 11'955'949.14
Anzahl Anteile im Umlauf
Anzahl Anteile zu Beginn der Periode
95'290
Neu ausgegebene Anteile
36'230
Zurückgenommene Anteile
-12'860
Anzahl Anteile am Ende der Periode 118'660
Alteritas Strategie Fonds - 8 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Kennzahlen
Alteritas Strategie Fonds 31.12.2016 31.12.2015
Nettofondsvermögen in CHF 11'955'949.14 9'616'937.98
Ausstehende Anteile 118'660 95'290
Inventarwert pro Anteil in CHF 100.76 100.92
Performance in % -0.16 0.92
Performance in % seit Liberierung am 07.09.2015 0.76 0.92
TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) 1.93 1.87
Performanceabhängige Vergütung in % 0.07 0.26
TER 2 in % (inkl. performanceabhängige Vergütung) 2.00 2.13
PTR in % 73.78 n/a
Transaktionskosten in CHF 28'458.18 24'195.37
Rechtliche Hinweise
Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines An-
teils kann jederzeit steigen oder fallen. Die Performancedaten lassen zudem die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile
erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.
TER
Sofern Anteile anderer Fonds (Zielfonds) im Umfang von mindestens 10% des Fondsvermögens erworben werden, wird eine synthe-
tische TER berechnet. Die TER des Fonds setzt sich aus Kosten, welche auf Ebene des Fonds direkt angefallen sind und im Falle der
Berechnung der synthetischen TER zusätzlich aus der anteilmässigen TER der einzelnen Zielfonds, gewichtet nach deren Anteil am
Stichtag sowie der effektiv bezahlten Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge der Zielfonds, zusammen.
Alteritas Strategie Fonds - 9 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe
WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des
31.12.2016 in CHF NIW
WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE
BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE
Aktien
CHF BB Biotech Namen-Aktien 3'000 0 3'000 55.10 165'300 1.38%
CHF CIE Financier Richemont 1'500 0 4'350 67.45 293'408 2.45%
CHF Forbo Holding AG 60 60 120 1'313.00 157'560 1.32%
CHF Geberit AG 440 0 440 408.20 179'608 1.50%
CHF Givaudan 75 50 65 1'866.00 121'290 1.01%
CHF Helvetia Holding 90 0 440 548.50 241'340 2.02%
CHF Nestle SA 2'100 0 5'900 73.05 430'995 3.60%
CHF Novartis AG 0 0 3'050 74.10 226'005 1.89%
CHF Panalpina Welttransport Holding AG 1'600 400 1'200 127.20 152'640 1.28%
CHF Partners Group Holding 180 150 250 477.25 119'313 1.00%
CHF Roche Holding AG 590 0 1'580 232.60 367'508 3.07%
CHF SGS Societe Gen. de Surveill. 25 0 95 2'072.00 196'840 1.65%
CHF Swatch Group 500 300 380 316.70 120'346 1.01%
CHF Swiss Re AG 560 0 2'030 96.50 195'895 1.64%
DKK Novo Nordisk -B- 5'400 0 5'400 254.70 198'348 1.66%
EUR Vonovia SE 10'600 5'400 5'200 30.91 172'312 1.44%
EUR Ente Nazionale Idrocarburi SPA 13'500 0 13'500 15.47 223'928 1.87%
EUR Henkel KG 2'780 1'350 1'430 113.25 173'644 1.45%
EUR Koninklijke Ahold 8'200 0 8'200 20.03 176'108 1.47%
EUR Publicis Groupe SA 4'200 1'300 4'200 65.55 295'193 2.47%
EUR SAP AG 1'320 0 3'120 82.81 277'027 2.32%
EUR Siemens AG 2'460 0 2'460 116.80 308'079 2.58%
NOK Marine Harvest 10'000 0 10'000 155.70 183'782 1.54%
USD Berkshire Hathaway 0 0 800 162.98 132'425 1.11%
USD Oracle Corp. 1'200 0 3'200 38.45 124'966 1.05%
5'233'859 43.78%
Anleihen
CHF 2.177% RZD Capital 26.02.2018 0 0 400'000 102.25 409'000 3.42%
CHF 2.500% ArcelorMittal 03.07.2020 0 0 400'000 104.10 416'400 3.48%
CHF 2.590% National Company Kazakhstan
Temir Zholy 20.06.2019
0 0 200'000 100.00 200'000 1.67%
CHF 2.850% Gaz Capital 25.10.2019 250'000 0 250'000 104.00 260'000 2.17%
CHF 3.125% Fiat Chrysler Finance Europe
30.09.2019
0 0 400'000 105.40 421'600 3.53%
Alteritas Strategie Fonds - 10 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe
WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des
31.12.2016 in CHF NIW
USD 2.650% EMC 01.06.2020 0 0 350'000 97.56 346'793 2.90%
USD 5.375% SoftBank Group 30.07.2022 0 0 250'000 102.48 260'210 2.18%
2'314'003 19.35%
Hybride, strukturierte Instrumente
USD Physical Gold ETFS Commodity Secured 5'500 1'500 4'000 111.59 453'346 3.79%
453'346 3.79%
TOTAL BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE 8'001'207 66.92%
AN EINEM ANDEREN, DEM PUBLIKUM OFFENSTEHENDEN MARKT GEHANDELTE ANLAGEWERTE
Aktienfonds
CHF Bank Linth Regiofonds Zuerichsee (CHF) 1'800 0 1'800 270.35 486'630 4.07%
CHF BlackRock World Gold Fund _D2-CHF-
Hedged-
31'000 0 31'000 5.33 165'230 1.38%
651'860 5.45%
Obligationenfonds
CHF ACATIS lfK Value Renten UI -B- 0 0 5'450 108.79 592'906 4.96%
CHF Muzinich Short Duration High Yield Fund -S- 3'400 0 3'400 103.31 351'254 2.94%
CHF PIMCO Funds - Global Bond Fund -CHF- 22'000 0 22'000 32.13 706'860 5.91%
1'651'020 13.81%
Wandelobligationenfonds
CHF Lombard Odier Convertible Bond Fund -I
CHF
0 10'000 20'000 22.25 444'958 3.72%
444'958 3.72%
TOTAL AN EINEM ANDEREN, DEM PUBLIKUM OFFENSTEHENDEN MARKT GEHANDELTE ANLAGEWERTE 2'747'838 22.98%
Alteritas Strategie Fonds - 11 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe
WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des
31.12.2016 in CHF NIW
TOTAL WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE 10'749'044 89.91%
CHF Bankguthaben auf Sicht 1'223'162 10.23%
CHF Derivate Finanzinstrumente -1'210 -0.01%
CHF Sonstige Vermögenswerte 39'976 0.33%
GESAMTFONDSVERMÖGEN 12'010'972 100.46%
abzüglich:
CHF Forderungen und Verbindlichkeiten -55'023 -0.46%
NETTOFONDSVERMÖGEN 11'955'949 100.00%
Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Fussnoten:
1) Inkl. Split, Gratisaktien und Zuteilung aus Anrechten
2) Vollständig oder teilweise ausgeliehene Wertpapiere (Securities Lending)
Alteritas Strategie Fonds - 12 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe
Umsatzliste
Geschäfte, die nicht mehr im Vermögensinventar erscheinen:
WHG Portfolio Bezeichnung Käufe Verkäufe
BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE
Aktien
CHF Adecco SA 1'200 2'400
CHF UBS Group 0 15'100
DKK Vestas Wind Systems A/S 2'500 2'500
EUR Andritz AG 0 1'800
EUR Daimler AG 1'200 1'200
EUR Groupe Danone 2'320 3'620
EUR Michelin 1'440 1'440
EUR Moncler 2'100 7'100
EUR Nokia OYJ 20'000 32'000
EUR Orange 11'700 11'700
EUR Pernod Ricard 920 2'100
EUR Royal Dutch Shell 0 4'200
EUR ZUMTOBEL AG 0 4'000
HKD China Life Insurance -H- 0 26'000
JPY Asahi Group Holdings Ltd 0 4'200
JPY Sony Corp 0 3'300
JPY Toyota Motor Corp 0 2'200
SEK Skandinaviska Enskilda Banken -A- 0 7'400
USD Aetna 0 820
USD Apple Computer Inc. 0 900
USD Procter & Gamble Co. 550 1'370
Anleihen
CHF 2.750% BNDES 15.12.2016 200'000 200'000
Exchange Traded Funds
CHF iShares Core CHF Corporate Bond -A- 2'000 6'700
JPY iShares Nikkei 225 UCITS ETF JPY 0 1'640
USD iShares USD Treasury Bond 1-3 UCITS ETF 3'000 3'000
Alteritas Strategie Fonds - 13 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe
Devisentermingeschäfte
Am Ende der Berichtsperiode offene Derivate auf Devisen:
Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf
Betrag Betrag
21.03.2017 CHF EUR 750'000.00 701'262.27
Während der Berichtsperiode getätigte Derivate auf Devisen:
Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf
Betrag Betrag
21.06.2016 CHF USD 830'000.00 857'703.83
21.06.2016 USD CHF 857'703.83 830'000.00
21.06.2016 USD CHF 588'964.66 570'000.00
21.06.2016 CHF USD 570'000.00 588'964.66
21.06.2016 USD CHF 270'551.51 260'000.00
21.06.2016 CHF USD 260'000.00 270'551.51
21.12.2016 CHF EUR 1'000'000.00 921'064.75
21.12.2016 EUR CHF 921'064.75 1'000'000.00
21.12.2016 CHF EUR 500'000.00 464'080.19
21.12.2016 EUR CHF 464'080.19 500'000.00
21.12.2016 EUR CHF 696'702.28 750'000.00
21.12.2016 CHF EUR 750'000.00 696'702.28
21.03.2017 CHF EUR 750'000.00 701'262.27
Alteritas Strategie Fonds - 14 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe
Futures
Während der Berichtsperiode getätigte engagementerhöhende Derivate:
Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand
DAX Deutscher Aktien Index 21.03.2016 1 1 0
SMI Swiss Market Index 21.03.2016 3 3 0
Während der Berichtsperiode getätigte engagementreduzierende Derivate:
Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand
EuroStoxx 50 20.06.2016 21 21 0
EuroStoxx 50 19.09.2016 7 7 0
SMI Swiss Market Index 20.06.2016 15 15 0
SMI Swiss Market Index 19.09.2016 3 3 0
Alteritas Strategie Fonds - 15 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Basisinformationen
Alteritas Strategie Fonds
ISIN-Nummer LI0274111041
Liberierung 07. September 2015
Rechnungswährung des Fonds Schweizer Franken (CHF)
Rechnungsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember
Erstes Rechnungsjahr vom 07. September 2015 bis 31. Dezember 2015
Erfolgsverwendung Thesaurierend
Max. Ausgabeaufschlag 3.0%
Rücknahmeabschlag 0.25% zugunsten des OGAW
Max. Gebühr für Anlageentscheid,
Risikomanagement und Vertrieb 1% p.a.
Performance Fee 7.5%
Hurdle Rate keine
High Watermark ja
Max. Gebühr für Administration 0.20% p.a. oder min. CHF 25'000.-- p.a.
Max. Verwahrstellengebühr 0.15% p.a.
Aufsichtsabgabe
Einzelfonds CHF 2'000.-- p.a.
Umbrella-Fonds für den ersten Teilfonds CHF 2'000.-- p.a.
für jeden weiteren Teilfonds CHF 1'000.-- p.a.
Zusatzabgabe 0.0015% p.a. des Nettovermögens des Einzelfonds resp. Umbrellafonds
Errichtungskosten werden linear über 3 Jahre abgeschrieben
Kursinformationen
Bloomberg ALTSTRA
Telekurs 27.411.104
Reuters 27411104X.CHE
Internet www.ifm.li
www.lafv.li
www.fundinfo.com
Publikationen des Fonds Die konstituierenden Dokumente, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID)
sowie der neueste Jahres- und Halbjahresbericht, sofern deren Publikation bereits
erfolgte, sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, den
Zahlstellen und bei allen Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie auf der Web-
Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li erhält-
lich.
TER Berechnung Die TER wurde nach der in der CESR-Guideline 09-949 dargestellten und in der
CESR-Guideline 09-1028 festgelegten Methode (ongoing charges) berechnet.
Alteritas Strategie Fonds - 16 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Transaktionskosten Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für
Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direk-
tem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen
stehen.
Bewertungsgrundsätze Das Vermögen des OGAW wird folgendermassen bewertet:
1. Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum
letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren
Börsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse
massgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.
2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber
an einem dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden,
werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier
an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehan-
delt, ist grundsätzlich der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes mas-
sgebend, der die höchste Liquidität aufweist.
3. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von
weniger als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstands-
preis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) li-
near ab- oder zugeschrieben werden. Eine Bewertung zum aktuel-
len Marktpreis kann unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis be-
kannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätz-
lich berücksichtigt.
4. Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermö-
genswerte, die nicht unter Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 oben fallen,
werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im
Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach
Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung der Ver-
waltungsgesellschaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch
Beauftragte bestimmt wird.
5. OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft
festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis be-
wertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben
und nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüf-
baren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich
erreichbaren Verkaufswertes festlegt.
6. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden
zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewer-
tet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlos-
senen OGA kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rück-
nahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie
alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewer-
tet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und
allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Be-
wertungsmodellen festlegt.
7. Falls für die jeweiligen Vermögensgegenstände kein handelbarer
Kurs verfügbar ist, werden diese Vermögensgegenstände, ebenso
wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jewei-
ligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft
nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von Wirt-
schaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grund-
lage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt.
8. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich aufgelau-
fener Zinsen bewertet.
9. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf ei-
ne andere Währung als die Währung des OGAW lauten, wird zum
letzten Devisenmittelkurs in die Währung des OGAW umgerechnet.
Alteritas Strategie Fonds - 17 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Die Bewertung erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft.
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Bewer-
tungsprinzipien für das Vermögen des OGAW anzuwenden, falls die oben erwähn-
ten Kriterien zur Bewertung auf Grund aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich
oder unzweckmässig erscheinen. Bei massiven Rücknahmeanträgen kann die
Verwaltungsgesellschaft die Anteile des OGAW auf der Basis der Kurse bewerten,
zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren voraussichtlich getätigt
werden. In diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Zeichnungs- und Rück-
nahmeanträge dieselbe Berechnungsmethode angewandt.
Wechselkurse per Berichtsdatum CHF 1 = USD 0.9846
CHF 1 = EUR 0.9326
CHF 1 = NOK 8.4720
CHF 1 = DKK 6.9342
USD 1 = CHF 1.0157
EUR 1 = CHF 1.0722
NOK 1 = CHF 0.1180
DKK 1 = CHF 0.1442
Hinterlegungsstellen
Clearstream Banking, Luxembourg
UBS Fondsvest Zürich
SIX SIS AG, Zürich
Vertriebsländer AT CH DE FL FR GB SWE
Private Anleger
Professionelle Anleger
Qualifizierte Anleger
Alteritas Strategie Fonds - 18 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Auskünfte über Angelegenheiten besonderer Bedeutung
Prospektänderung 1
Hiermit werden die Anleger des Alteritas Strategie Fonds informiert, dass die Verwaltungsgesellschaft sowie die Verwahrstelle des
Fonds wechseln.
Der erwähnte Wechsel der nachfolgenden Funktionsträger erfolgt per 1. März 2016:
Bisherige Verwaltungsgesellschaft: Valartis Fund Management (Liechtenstein AG), Gamprin-Bendern
Neue Verwaltungsgesellschaft: IFM Independent Fund Management AG, Vaduz
Bisherige Verwahrstelle: Valartis Bank (Liechtenstein) AG, Gamprin-Bendern
Neue Verwahrstelle: NEUE BANK AG, Vaduz
Aufgrund dieser zwei Wechsel wurde der Treuhandvertrag und Prospekt geändert. Alle materiellen Änderungen finden Sie in unten-
stehender Tabelle. Des Weiteren wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Mustervorlage des Liechtensteinischen Anlage-
fondsverbandes (LAFV) in die konstituierenden Dokumente aufgenommen, welche nicht separat publiziert werden. Anleger kön-
nen sich jedoch jederzeit an die neue Verwaltungsgesellschaft, die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, wenden,
welche den Anlegern kostenlos Auskunft über diese redaktionellen Anpassungen erteilt.
Prospekt & Treuhandvertrag
Prospekt: Die Organisation
des OGAW im Überblick
Verwaltungsgesellschaft:
IFM Independent Fund Management AG, Austrasse 9, FL-9490 Vaduz
mit Angabe der Mitglieder im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der IFM
Verwahrstelle:
NEUE BANK AG, Marktgass 20, FL-9490 Vaduz
Prospekt: Ziffer 4.3
Verwaltungsgesellschaft
IFM Independent Fund Management Aktiengesellschaft (im Folgenden: Verwaltungsgesell-
schaft), Austrasse 9, FL-9490 Vaduz, Handelsregister-Nummer FL-0001-532-594-8.
Die IFM Independent Fund Management AG wurde am 29. Oktober 1996 in Form einer Aktien-
gesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbe-
schränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 26. November
1996 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die Verwaltungsgesellschaft ist
gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen
von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liech-
tensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen.
Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Franken und ist zu
100% einbezahlt.
Prospekt: Ziffer 4.4
Asset Manager
Die beiden Asset Manager konzentrieren sich auf die Anlage- und Vermögensverwaltung für
institutionelle und private Kunden und werden durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
(FMA) prudenziell beaufsichtigt. Zudem haften beide Asset Manager solidarisch für die Aufga-
benerfüllung aus dieser Delegation.
Aufgabe der Asset Manager ist insbesondere die eigenständige tägliche Umsetzung der Anla-
gepolitik und die Führung der Tagesgeschäfte des OGAW sowie anderer damit verbundenen
Dienstleistungen unter der Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft.
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der
Anlagebeschränkungen des OGAW, wie sie in diesem Prospekt beschrieben sind, sowie der
gesetzlichen Anlagebeschränkungen.
Die Asset Manager haben das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten,
beraten zu lassen.
Prospekt: Ziffer4.6
Verwahrstelle
Die im Jahre 1992 gegründete NEUE BANK AG steht in der Tradition der klassischen Privatbank.
Mittelpunkt ihrer Aktivitäten ist der anspruchsvolle in- und ausländische Privatkunde. Ihm bietet
die Bank neben dem gesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre einen umfassenden und an
hohen Qualitätsstandards ausgerichteten individuellen Service in der Vermögensberatung und -
verwaltung. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.)
können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite www.neuebankag.li bezogen wer-
den.
Alteritas Strategie Fonds - 19 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Prospekt: Ziffer 6.1 (bisher 7.1)
Treuhandvertrag: Art. 29
Zugelassene Anlagen
Streichung der Ziffern 7.1.7 bis 7.1.9, Ziffer 7.3.8 sowie Ziffer 7.3.19 bis 7.3.25
Neue Ziffer 6.3.19:
Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anlagegren-
zen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss dem OGAW unverzüglich ersetzt werden.
Prospekt: Ziffer 6.2
Treuhandvertrag: Art. 30
Nicht zugelassene Anlagen
Die Bestimmung „Immobilien erwerben“ entfällt.
Prospekt: Ziffer 6.5.2
Treuhandvertrag: Art. 31
Derivative Finanzinstrumente
bzw. Derivateinsatz, Techni-
ken und Instrumente
Streichung der Bestimmung:
„Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Techniken und Instrumente zur effizienten Verwaltung
des Vermögens“.
Neuaufnahme der Bestimmung:
„Die Verwaltungsgesellschaft darf für den OGAW Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absiche-
rung, der effizienten Portfoliosteuerung, der Erzielung von Zusatzerträgen und als Teil der Anlage-
strategie tätigen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des OGAW zumindest zeitweise erhöhen.“
Prospekt: Ziffer 7.2
Allgemeine Risiken
Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung
genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von deri-
vativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere
Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzin-
strumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allge-
meine Risikoprofil auswirken.
Streichung der Absätze „Performance-Fee“ und „Risiko von Interessenskonflikten“
Prospekt: Ziffer 8.3
Treuhandvertrag: Art. 6
Berechnung des Nettoinven-
tarwertes pro Anteil
Streichung der Rundungen bei EUR, GBP, CAD, USD und JPY
Prospekt: Ziffer 8.4
Treuhandvertrag: Art. 7
Ausgabe von Anteilen
Sacheinlagen sind nicht zulässig.
Prospekt: Ziffer 8.5
Treuhandvertrag: Art. 8
Rücknahme von Anteilen
Sachauslagen sind nicht zulässig.
Prospekt: Ziffer 8.6
Treuhandvertrag: Art. 9
Umtausch von Anteilen
Streichung dieser Ziffer
Prospekt: Ziffer 9
Verwendung der Erträge
Streichung des zweiten Absatzes
Prospekt: Ziffer 11.1.3
Kosten und Gebühren zu
Lasten des Anlegers
Ziffer 11.1.3 (Umtauschgebühr) entfällt.
Prospekt: Ziffer 11.2.2
Treuhandvertrag: Art. 35
Performance-Fee
Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Ver-gütung („Perfor-
mance-Fee“) gemäss Anhang A „OGAW im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige
Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes zu erhalten.
Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlau-
fender Anteile ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilpreis über der High Watermark liegt.
Eine abgegrenzte Performance-Fee wird quartalsweise (März, Juni, September, Dezember)
nachträglich ausgezahlt.
Alteritas Strategie Fonds - 20 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der
Fonds Werteinbussen, wird die Performance-Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige
Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis nach Abzug aller Kosten ein
neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark
(Allzeithoch = High Watermark Prinzip).
Ein schematisches Berechnungsbeispiel ist in Anhang A „OGAW im Überblick“ enthalten.
Prospekt: Ziffer 11.2.1
Treuhandvertrag: Art. 37
Strukturmassnahmen
Diese Ziffer entfällt.
Prospekt: Ziffer 11.2
Treuhandvertrag: Art. 33
A. Vom Vermögen unab-
hängiger Aufwand (Einzel-
aufwand)
Kosten für die Prüfung des OGAW durch den Wirtschaftsprüfer;
Gebühren und Kosten für Bewilligungen und die Aufsicht über den OGAW in Liechtenstein
und im Ausland;
alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen zu
Lasten des entsprechenden Vermögens des OGAW erhoben werden;
im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende
Steuern;
Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Jahres- und Halbjahresberichte
sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen;
Kosten für die Veröffentlichung der an die Anleger in den Publikationsorganen und evtl.
zusätzlichen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten Zeitungen oder elektronischen
Medien gerichteten Mitteilungen des OGAW einschliesslich Kurspublikationen;
Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten
eines Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.B. Gebühren für Zahlstellen, Vertreter und
andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion, Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskos-
ten) anfallen;
Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand vom
Prospekt und den konstituierenden Dokumenten in den Ländern, in denen die Anteile ver-
trieben werden;
Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung
von Börsennotierungen der Anteile anfallen;
Kosten der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die
steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweiligen ausländischen Steuerrechts ermittelt
wurden;
Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen;
Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Vermögen des OGAW;
Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Vermögens des OGAW bzw. dessen Zielanlagen
durch national oder international anerkannte Ratingagenturen;
ein angemessener Anteil an Kosten für Drucksachen und Werbung, die unmittelbar im Zu-
sammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen;
Prospekt: Ziffer 12.2.25
Treuhandvertrag: Art. 40
Laufende Gebühren (Total
Expense-Ratio, TER)
Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total
Expense-Ratio vor Performance Fee) wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten
Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommis-
sionen und Kosten, die laufend dem jeweiligen Teilfondsvermögen belastet werden. Die TER des
jeweiligen Teilfonds ist im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des
nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer An-
lagefondsverband unter www.lafv.li auszuweisen.
Prospekt: Ziffer 14
Strukturmassnahmen
Die Abschnitte „Anlegerinformation, Zustimmung und Anlegerrechte“ sowie „Kosten der Ver-
schmelzung“ entfallen.
Im Sinne von Art. 38 UCITSG kann der OGAW jederzeit und nach freiem Ermessen mit Genehmi-
gung der entsprechenden Aufsichtsbehörde die Verschmelzung mit einem oder mehreren an-
deren OGAW beschliessen und zwar unabhängig davon, welche Rechtsform der andere
OGAW hat und ob der andere OGAW seinen Sitz in Liechtenstein hat oder nicht. Allfällige An-
teilsklassen des OGAW können ebenfalls untereinander, aber auch mit einem oder mehreren
anderen OGAW oder deren Teilfonds und Anteilsklassen verschmolzen werden.
Ebenso ist es möglich, den OGAW bzw. dessen Anteilsklassen zu spalten.
Daneben sind auch andere Strukturmassnahmen im Sinne von Art. 49 UCITSG zulässig.
Sofern nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Best-
immungen der Art. 36 ff. UCITSG sowie die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen.
Alteritas Strategie Fonds - 21 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Treuhandvertrag: Art. 13
Verkaufsrestriktionen
Der Abschnitt „Verkaufsbeschränkung Vereinigte Staaten von Amerika (USA)“ entfällt.
Treuhandvertrag: Art. 14
Abs. 2ff
Verschmelzung
Ebenso ist es möglich den OGAW zu spalten.
Alle Vermögensgegenstände des OGAW dürfen mit Genehmigung der entsprechenden Auf-
sichtsbehörde zum Geschäftsjahresende (Übertragungsstichtag) auf einen anderen bestehen-
den, oder ein durch die Verschmelzung neu gegründeten OGAW bzw. Teilfonds übertragen
werden. Der OGAW darf auch mit einem OGAW bzw. Teilfonds verschmolzen werden, der in
einem anderen EU- oder EWR-Staat aufgelegt wurde und ebenfalls den Vorgaben der Richtlinie
2009/65/EG entspricht. Mit Zustimmung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) kann ein
anderer Übertragungsstichtag bestimmt werden. Es können auch zum Geschäftsjahresende
oder einem anderen Übertragungsstichtag alle Vermögensgegenstände eines anderen OGAW
oder eines ausländischen richtlinienkonformen OGAW auf einen OGAW übertragen werden.
Schliesslich besteht auch die Möglichkeit, dass nur die Vermögenswerte eines ausländischen
richtlinienkonformen OGAW ohne dessen Verbindlichkeiten auf den OGAW übertragen werden.
Die depotführenden Stellen der Anleger übermitteln diesen spätestens 35 Arbeitstage vor dem
geplanten Übertragungsstichtag in Papierform oder in elektronischer Form Informationen zu den
Gründen für die Verschmelzung, den potentiellen Auswirkungen für die Anleger, deren Rechte in
Zusammenhang mit der Verschmelzung sowie zu massgeblichen Verfahrensaspekten. Die Anle-
ger erhalten auch die wesentlichen Anlegerinformationen für das Sondervermögen bzw. den
OGAW, der bestehen bleibt oder durch die Verschmelzung neu gebildet wird.
Die Anleger haben bis fünf Arbeitstage vor dem geplanten Übertragungsstichtag entweder die
Möglichkeit, ihre Anteile ohne Rückgabeabschlag zurückzugeben, oder ihre Anteile gegen
Anteile eines anderen OGAWs umzutauschen, der ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft
verwaltet wird und über eine ähnliche Anlagepolitik wie der zu verschmelzende OGAW verfügt.
Am Übertragungsstichtag werden die Werte des übernehmenden und des übertragenden
Sondervermögens oder OGAW berechnet, das Umtauschverhältnis wird festgelegt und der
gesamte Vorgang wird vom Wirtschaftsprüfer geprüft. Das Umtauschverhältnis ermittelt sich
nach dem Verhältnis der Nettoinventarwerte des übernommenen und des aufnehmenden
Sondervermögens zum Zeitpunkt der Übernahme. Der Anleger erhält die Anzahl von Anteilen an
dem neuen Sondervermögen, die dem Wert seiner Anteile an dem übertragenden Sonder-
vermögen entspricht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass den Anlegern des übertragenden
Sondervermögens bis zu 10 Prozent des Wertes ihrer Anteile in bar ausgezahlt werden. Findet die
Verschmelzung während des laufenden Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens
statt, muss dessen verwaltende Verwaltungsgesellschaft auf den Übertragungsstichtag einen
Bericht erstellen, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht.
Die Verwaltungsgesellschaft macht im Publikationsorgan des OGAW, der Web-Seite des LAFV
Liechtensteinischer Anlagefondsverband www.lafv.li bekannt, wenn der OGAW einen anderen
OGAW aufgenommen hat und die Verschmelzung wirksam geworden ist. Sollte der OGAW
durch eine Verschmelzung untergehen, übernimmt die Verwaltungsgesellschaft die Bekannt-
machung, die den aufnehmenden oder neu gegründeten OGAW verwaltet.
Die Übertragung aller Vermögensgegenstände dieses OGAW auf einen anderen inländischen
OGAW oder einen anderen ausländischen OGAW findet nur mit Genehmigung der Finanz-
marktaufsicht Liechtenstein (FMA) statt.
Treuhandvertrag: Art. 23
Bildung von Anteilsklassen
Absatz 2 und folgende Absätze entfallen.
Treuhandvertrag: Art. 24
Merkmale von Anteilsklassen
Für den OGAW können Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwen-
dung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssiche-
rungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination
dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger,
die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt.
Treuhandvertrag: Art. 25
Bildung von Teilfonds
Der OGAW ist keine Umbrella-Konstruktion und somit bestehen keine Teilfonds. Die Ver-
waltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen den OGAW in eine Umbrella-Konstruktion um-
zuwandeln und somit Teilfonds aufzulegen. Der Prospekt sowie der Treuhandvertrag inklusive
fondspezifischem Anhang A „OGAW im Überblick“ ist entsprechend anzupassen.
Alteritas Strategie Fonds - 22 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Treuhandvertrag: Art. 26
Strukturmassnahmen bei
Anteilsklassen bzw. Teilfonds
Die Verwaltungsgesellschaft kann sämtliche Strukturmassnahmen, die im Art. 12 ff. dieses Treu-
handvertrags vorgesehen sind, durchführen.
Treuhandvertrag: Art. 33
Ausserordentliche Dispositi-
onskosten
Zusätzlich darf die Verwaltungsgesellschaft dem Vermögen des OGAW Kosten für ausserordent-
liche Dispositionen belasten.
Ausserordentliche Dispositionskosten setzen sich aus dem Aufwand zusammen, der ausschliess-
lich der Wahrung des Interesses dient, im Laufe der regelmässigen Geschäftstätigkeit entsteht
und bei Gründung des OGAW nicht vorhersehbar war. Ausserordentliche Dispositionskosten sind
insbesondere Kosten für die Rechtsverfolgung im Interesse des OGAW oder der Anleger. Dar-
über hinaus sind alle Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss
UCITSG und UCITSV hierunter zu verstehen.
Anhang A: OGAW im Überblick
A. Der OGAW im Überblick
Stammdaten und Informati-
onen des OGAW
Erstzeichnungstag: 3. September 2015
Liberierung: 7. September 2015
Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag:
(einheitlich) drei Bankarbeitstage nach Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV)
Max. Gebühr für Admini-
stration und Risikomanage-
ment (ehemals Verwaltungs-
vergütung)
Bisher: 0.25% p.a. oder min. CHF 25‘000.-- p.a.
zzgl. bis zu CHF 3‘000 p.a. pro Anteilsklasse ab 2 Anteilsklassen zzgl. bis zu CHF 6‘000
p.a. für Risikomanagementtätigkeiten
Neu: 0.20% p.a. oder min. CHF 25'000.-- p.a.
Max. Verwahrstellengebühr Die Mindestgebühr von CHF 15‘000.-- p.a. entfällt.
Max. Höhe der Verwaltungs-
gebühren auf Stufe der indi-
rekten Anlagen
(neu)
1.5% p.a. zzgl. allfällige Performance-Fee
Aufnahme der weiteren
Vertragsparteien
Vertriebsstelle, Verwahrstelle und Wirtschaftsprüfer
Anlagegrundsätze des
OGAW
(Neuformulierung)
Das Anlageziel des Alteritas Strategie Fonds besteht hauptsächlich im Erzielen eines mittel- bis
langfristigen Wertzuwachses durch Investitionen, welche nach dem Grundsatz der Risikostreuung
in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, getätigt werden. Es kann
keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Beim Alteritas Strategie Fonds handelt es sich um einen Anlagezielfonds, welcher der standardi-
sierten Vermögensverwaltung dient und welchem die Anlagepolitik der SerMont Asset Ma-
nagemement SA und des Kranz & Co. Vermögensverwaltung Trust-reg. zugrunde liegen. Dabei
ist die Wertentwicklung des OGAW an keinen Referenzindex gekoppelt und der OGAW kann
somit davon losgelöst seine Investitionsentscheidungen treffen. Soweit für den OGAW in lit. E
dieses Anhangs keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gilt Ziffer V des Treu-
handvertrages „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“.
Der Alteritas Strategie Fonds kann Anlagen in der ganzen Welt, in allen Währungen und sämtli-
chen Wirtschaftssektoren vornehmen, welche sich nach Ansicht der Asset Manager für die Wert-
steigerung des Vermögens besonders eignen. Für die Asset Allokation, d.h. bei der grundlegen-
den Strukturierung des Vermögens nach Anlagemöglichkeiten, Wertpapierarten, Währungen,
geografischen Lokationen, Laufzeiten, Branchen, usw., bestehen keine prozentualen Be-
schränkungen.
Alteritas Strategie Fonds - 23 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Zur Erreichung des Anlageziels kann das Vermögen je nach Einschätzung der Wirtschaftslage
und der Börsenaussichten weltweit direkt oder indirekt in Beteiligungspapiere und Beteiligungs-
wertrechte (Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine, Genussscheine, Aktien mit
Warrants, etc.), in fest- oder variabel-verzinsliche Forderungspapiere und Forderungswertrechte
von privaten, gemischt-wirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Schuldnern (Obligationen,
Renten, Notes, Zerobonds, Floating Rate Notes, Wandel- und Optionsanleihen, Schuld-
verschreibungen, etc.), in Einlagen und/oder in Geldmarktinstrumente angelegt werden. Ferner
ist der OGAW ermächtigt, im Rahmen der in Ziffer 6 des Prospekts „Anlagevorschriften“ festge-
setzten Anlagebeschränkungen in sonstige zugelassene Anlagen zu investieren.
Der OGAW darf gemäss seiner speziellen Anlagepolitik sein Vermögen ganz oder teilweise in
andere OGAW bzw. diesen vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren.
Diese anderen Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren
konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen
OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren.
Die Anlagegrenzen gemäss Art. 32 des Treuhandvertrages sind zu beachten.
Ferner kann der OGAW in Zeiten, in denen keine Anlage die Auswahlkriterien des Asset Mana-
gers erfüllt, sein ganzes Vermögen in Einlagen und Geldmarktinstrumenten halten.
Der OGAW unterliegt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Währungsallokation. Der Anteil
des Vermögens des OGAW, der in nicht auf Schweizer Franken lautende Wertpapiere angelegt
ist, wird je nach Marktlage unterschiedlich sein. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können
Vermögenswerte, die nicht auf die Rechnungswährung des OGAW lauten, vorübergehend oder
dauernd abgesichert werden.
Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungs- und Anlagezwe-
cken derivative Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Aktien- und Rentenindizes, Währungen und
Exchange Traded Funds sowie Devisentermingeschäfte und Swaps einsetzen, sofern mit solchen
Transaktionen nicht vom Anlageziel des OGAW abgewichen wird und dabei die „Allgemeine
Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ gemäss Ziffer V des Treuhandvertrages eingehalten
werden.
Es gilt zu beachten, dass Anlagen neben den Chancen auf Kursgewinne und Ertrag auch Risiken
enthalten, da die Kurse unter die Einstandspreise fallen können. Auch bei sorgfältiger Auswahl
der zu erwerbenden Anlagen kann das Verlustrisiko durch Vermögensverfall nicht ausge-
schlossen werden.
Es gilt die fondsspezifischen Risiken in lit. G dieses Anhangs sowie die allgemeinen Risiken in
Ziffer 7.2 des Prospekts zu beachten.
Profil des typischen Anlegers Der Alteritas Strategie Fonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehori-
zont, die Wert auf ein breit diversifiziertes Portfolio mit Referenzwährung Schweizer Franken legen
und eine aktive und professionelle Vermögensverwaltung wünschen.
Risiken und Risikoprofile des
OGAW
Aufgrund der überwiegenden Investition des Vermögens des Alteritas Strategie Fonds sowohl in
Beteiligungspapiere und –wertrechte als auch in Forderungspapiere und –wertrechte besteht
bei diesem Anlagetyp sowohl ein Markt- und Emittentenrisiko als auch ein Zinsänderungsrisiko,
welche sich negativ auf das Nettovermögen auswirken kann. Daneben können andere Risiken
wie etwa das Währungsrisiko in Erscheinung treten.
Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann
es zu erhöhten Risiken kommen. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf
100% des Nettofondsvermögens nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des
Nettofondsvermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss UCITSG zulässigen Kreditaufnahme
darf das Gesamtrisiko insgesamt 210% des Nettofondsvermögens nicht übersteigen. Die Verwal-
tungsgesellschaft verwendet hierbei als Risikomanagementverfahren den Modified Commit-
ment Ansatz als anerkannte Berechnungsmethode.
I. Berechnungsbeispiel
Performance-Fee
Schematische Beschreibung der Performance-Fee unter Berücksichtung der Änderung des
Berechnungsmodels gemäss Art. 35 des Treuhandvertrages
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 5 Abs. 7 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 8. Februar 2016
genehmigt. Die Änderungen traten per 1. März 2016 in Kraft.
Alteritas Strategie Fonds - 24 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Prospektänderung 2
Die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, als Verwaltungsgesellschaft und die NEUE BANK AG, Vaduz, als Verwahrstelle
des rubrizierten Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, haben beschlossen, den rubrizierten OGAW von UCITS IV
auf UCITS V umzustellen.
Die UCITS V-Bestimmungen betreffen insbesondere Angaben zur Verwahrstelle und zur Sicherheitenpolitik des OGAW im Prospekt
sowie Angaben zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung im Anhang C zum Treuhandvertrag. Die Änderungen im Prospekt werden in
dieser Mitteilung nicht separat aufgeführt, sondern sind bereits im aktualisierten Prospekt enthalten.
Neben den formalen und obligatorischen rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf UCITS V erfahren der
Treuhandvertrag und die Anhänge des rubrizierten OGAW weitere Änderungen wie nachstehend aufgeführt:
Treuhandvertrag
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 6
Berechnung des NAV
Das Vermögen des OGAW wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem dem Publikum offen
stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein
Wertpapier an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätz-
lich der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Liquidität aufweist.
6. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und
erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei
geschlossenen OGA kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt
werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Ver-
kehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein
anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt.
Art. 8
Rücknahme von Antei-
len
[…]
Die Rücknahme von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 12 eingestellt werden.
III. Auflösung des OGAW
Art. 18
Beschluss zur Auflösung
Absatz 4:
Bei Auflösung des OGAW darf die Verwaltungsgesellschaft die Aktiven des OGAW im besten Interesse
der Anleger unverzüglich liquidieren. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des OGAW gemäss den Best-
immungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR).
IV. Bildung von Anteilsklassen und Teilfonds (vormals: Bildung von Anteilsklassen)
Art. 26
Strukturmassnahmen
Die Verwaltungsgesellschaft kann sämtliche Strukturmassnahmen, die im Art. 14 ff. dieses Treuhand-
vertrags vorgesehen sind, durchführen.
V. Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen
Art. 29
Zugelassene Anlagen
Der OGAW darf die Vermögensgegenstände für Rechnung seiner Anleger ausschliesslich in einen
oder mehrere der folgenden Vermögensgegenstände anlegen:
3. Anteile von OGAW und anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame
Anlagen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Ziff. 17 UCITSG, sofern diese nach ihren konstituierenden Doku-
menten höchstens 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder vergleichbarer
Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen dürfen;
Art. 31
Derivateinsatz, Techni-
ken und Instrumente
Absatz 1:
Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Vermögens des OGAW
nicht überschreiten. Der OGAW darf als Teil der Anlagepolitik innerhalb der in Art. 53 UCITSG festge-
legten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegren-
zen des Art. 54 UCITSG nicht überschreitet. Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert
der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen
berücksichtigt.
Alteritas Strategie Fonds - 25 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Ergänzende Angaben
Absatz 4:
Der OGAW darf mit Genehmigung der FMA zur effizienten Verwaltung der Portfolios unter Einhaltung
der Bestimmungen des UCITSG Techniken und Instrumente einsetzen, die Wertpapiere und Geld-
marktinstrumente zum Gegenstand haben.
Art. 32
Anlagegrenzen
A. Für den OGAW sind folgende Anlagegrenzen einzuhalten:
9. Der OGAW darf höchstens 20% seines Vermögens in Anteilen desselben OGAW oder desselben
mit einem OGAW vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen anlegen.
10. Die Anlagen in Anteilen von einem mit einem OGAW vergleichbaren Organismus für gemeinsame
Anlagen dürfen insgesamt 30% des Vermögens des OGAW nicht übersteigen. Diese Anlagen sind
in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen.
C. Aktive Grenzverstösse
Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anlagegren-
zen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss gemäss den jeweils gültigen Wohlverhaltensregeln dem
OGAW unverzüglich ersetzt werden.
VI. Kosten und Gebühren
Art. 33
Laufende Gebühren
B. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand)
Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden vom Vermögen
unabhängigen Aufwendungen dem Vermögen des OGAW belastet werden:
Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten ei-
nes Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.B. Gebühren für Zahlstellen, Vertreter und an-
dere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion, Gebühren bei Fondsplattformen (z. B. Lis-
ting-Gebühren, Setup-Gebühren, etc.), Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten) anfallen;
Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand vom
Prospekt und den konstituierenden Dokumenten (Treuhandvertrag, KIID, Berechnung SRRI,
etc.) in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden;
Kosten für die Erstellung, der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Be-
scheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweiligen ausländischen
Steuerrechts ermittelt wurden;
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten oder Gläubiger-
rechten durch den OGAW, einschliesslich der Honorarkosten für externe Berater;
Laufende Gebühren (Total Expense-Ratio, TER)
Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense-
Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten
Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und
Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER des OGAW bzw. der
Anteilsklassen sind im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten
Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsver-
band unter www.lafv.li auszuweisen.
Anhang A: OGAW im Überblick
A. Der OGAW im Überblick
Stammdaten des
OGAW
Stückelung:
Vormals: keine Dezimalstellen
Neu: drei Dezimalstellen
Anhang C: Aufsichtsrechtliche Offenlegung
Im Rahmen der UCITS-V Bestimmungen wurden die Angaben zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung im Anhang C eingefügt.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 6 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 5. Oktober 2016 geneh-
migt. Die Änderungen traten per 13. Oktober 2016 in Kraft.
Alteritas Strategie Fonds - 26 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers
Alteritas Strategie Fonds - 27 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016
Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers
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