Alterssicherung solidarisch, zukunftssicher und gerecht gestalten! solidarisch, zukunftssicher und...

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Alterssicherung lidarisch, zukunftssich und gerecht gestalten! Das Rentenmodell Solidarische Alterssicherung

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AlterssicherungAlterssicherung

solidarisch, zukunftssicher

und gerecht gestalten!

solidarisch, zukunftssicher

und gerecht gestalten!

Das RentenmodellSolidarische Alterssicherung

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Die gesetzliche RentenversicherungStandard- und Durchschnittsrenten

• Brutto-Standardrente 2004: West 1.176 Euro - Ost 1.034 EuroVoraussetzung: 45 Jahre Beiträge vom Durchschnittsverdienst

Netto-Rentenhöhe 2003 (Rentenversicherungsbericht 2004)

Frauen 524 Euro 28,8 Jahre 0,79 EPWest 483 Euro 26,2 Jahre 0,77 EPOst 661 Euro 36,5 Jahre 0,82 EP

Männer 996 Euro 41,3 Jahre 1,07 EPWest 987 Euro 40,1 Jahre 1,07 EPOst 1.033 Euro 45,2 Jahre 1,07 EP

Netto-Witwenrenten 2003Frauen West 584 EuroOst 570 Euro

Höhe und Dauer der Beiträge Höhe und Dauer der Beiträge Höhe der RenteHöhe der Rente

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Strukturelle Umbrüche in der Erwerbsarbeitsgesellschaft

Massenarbeitslosigkeit

Flexibilisierung und Prekarisie- rung der Erwerbsarbeit

Demographischer Wandel

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Arbeitslosigkeit in Deutschland 1991 - 2005

4,284,38

3,793,613,70

3,42

2,98

4,103,89 3,85

4,06

4,38 4,38

2,60

4,36

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

5,0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

in M

illio

nen

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, IAB Kurzbericht, Nr. 17/12.11.2004

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Rückgang der sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigungin Deutschland September 2001 bis März

2004

aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004

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Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren

19,3

14,0

10,6

12,7

13,8

17,2

9,610,3

11,0

13,9

8

10

12

14

16

18

20

1960 1970 1980 1990 2002

Quelle: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger

Frauen

Männer

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 5

Entwicklung der Bevölkerung Deutschlands bis 2050Anteile der Altersgruppen in Prozent

56,2 54,6 54,3

16,116,417,117,618,720,9

60,461,362,0

29,629,026,622,0

20,017,1

54,553,1

47,3

36,432,6

27,5

61,3 63,065,5

77,8

83,2 84,2

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

2001 2010 2020 2030 2040 2050

unter 20 Jahre zwischen 20 und 64 65 und älter Altersquotient Gesamtquotient

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Reformmaßnahmen spalten die Gesellschaft weiter

Spaltung des Arbeitsmarktes

Spaltung der Gesellschaft in arm und reich

Entwicklung vom Sozialstaat hin zum Fürsorgestaat

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Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel verlangen eine politisch festgelegte und staatlich garantierte soziale Sicherung.

Die sozialen Sicherungssysteme haben sich bewährt.

Handlungsleitend war und ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit.

Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!

Grundlegende Positionen der KAB

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Ziele sozialer Gerechtigkeit

soziale Absicherung für alle Mitglie-der der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen

sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche

reicher und Arme ärmer machen

soziale Teilhabe und Teilnahme aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben

Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!

Grundlegende Positionen der KAB

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Soziale Gerechtigkeit

verlangt eine

wirkliche

Reformpolitik für die

sozialen

Sicherungssysteme

Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!

Grundlegende Positionen der KAB

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Für das

„gute Leben aller“

ist ein Mehr an

sozialer Sicherheit

notwendig

Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!

Grundlegende Positionen der KAB

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Solidarische Alterssicherung

Der Sozialstaat muss jedem Menschen ein menschen-würdiges Leben ermöglichen

Die Vielfalt und Vereinbarkeit verschiedener Formen der Arbeit anerkennen

Stärkung des solidarischen Grundgedankens in der gesetzlichen Alterssicherung

Das umlagefinanzierte System muss erhalten bleiben und ausgebaut werden

Keine Privatisierung der Altersvorsorge

Grundsätze

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Solidarische Alterssicherung

Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter

Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung

Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindest-sicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie

Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alters-sicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung

Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung

Ziele

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Stufe 1

Sockelrente

Stufe 2

Arbeitnehmerpflicht-versicherung

Solidarische Alterssicherung

Stufe 3

Betriebliche und PrivateAltersvorsorge

Solidarische AlterssicherungDas Modell

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1.1Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen

1.2AnspruchsberechtigtAlle Personen ab dem 65. Lebensjahr

1.3AnspruchshöheExistenzminimum nach BSHG: 410 Euro monatlich (ohne Kosten für das Wohnen)

1.4Anspruchsaufbau2% jährlich vom 15. – 65. Lebensjahr

Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente

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1.5VoraussetzungEinkommensteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (gewöhnlicher Aufenthalt)

1.6FinanzierungBeitrag aus allen positiven Einkünften, Freistellung des Existenzminimums, Bundeszuschuss

1.7Beitragssatz ca 5,5 % auf die Summe aller positiven Einkünfte bis zur Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze

1.8OrganisationSelbstverwaltung

Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente

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Grundlage für die Finanzierung der Sockelrente sind die Ein-kunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (§ 2, Abs.1):

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG (wiederkehrende Bezüge,

Spekulationsgeschäfte u.a.).

Verlustabzüge nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart

Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente

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Berechnungsgrundlage des Beitrags für die Sockelrente ist die

“Summe der positiven Einkünfte”

unter Freistellung des Existenzminimums

Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente

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2.1Gesetzliche Pflichtversicherung für alle ArbeitnehmerInnen

2.2Anspruchsberechtigung Leistungen beruhen auf zuvor eingezahlten Beiträgen

2.3Beitragszeiten Pflichtbeitragszeiten Erziehungs- (6 Jahre) und Pflegezeiten Zeiten der Arbeitslosigkeit Ersatz- und Anrechnungszeiten

2.4Hinterbliebenenversorgung

2.5Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung

Solidarische AlterssicherungStufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung

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2.6Ehegatten-Rentensplitting

2.7Anspruchshöhe (Stufe 1 und 2)ca 950 Euro netto monatlich (entspricht einer Rentenhöhe von derzeit 40 EP)

2.8Finanzierung Beiträge ca 11,5 % vom Bruttolohn paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer Beitragsbemessungsgrenze Bundeszuschuss

2.9Sonderabzugsfähig

Solidarische AlterssicherungStufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung

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Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen

Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden

Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen

3.1Betriebliche Altersvorsorge Senkung der Lohnnebenkosten: Spielraum für Ausbau Formen: Betriebsrenten, tarifvertraglich, gruppen- versicherungsvertraglich Ansprüche müssen beitragsbezogen sein

3.2Private Altersvorsorge Staatliche Vergünstigungen kinderzahlbezogene Zuschüsse sonderabzugsfähig

Solidarische AlterssicherungStufe 3: Betriebliche und private Altersversorgung

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Solidarische AlterssicherungDie 3 Stufen des Rentenmodells

Volksversicherung für alle

EinwohnerInnen

Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen

betrieb-lich

privat

1. StufeSockelrente

2. StufeArbeitnehmerpflicht-

versicherung

3. StufeZus.

Alters-vorsorge

• Lebensstan-dardsicherung

• Kapitaldeckung

• Beitragsfinan-ziert

Risikodeckung

• Sicherung des Existenzminimums

• Umlagefinanziert

• Beiträge aus allen positiven Einkünften

Sozialer Ausgleich

• Sicherung über das Existenzminimum hinaus

• Umlagefinanziert

• Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN

Äquivalenzprinzip

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Solidarität in der Finanzierung: Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen 5,5% der positiven Einkünfte

Solidarität zwischen den Generationen: Auch Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern werden bei der Finan-zierung berücksichtigt

Solidarität für Familien: Rente gibt es nicht nur für Er-werbsarbeit, Arbeit kann gerechter aufgeteilt werden

Solidarität der Geschlechter: Männer und Frauen erhalten die gleiche Rente

Solidarität zwischen Kapital und Arbeit: Alle Einkunfts-arten werden zur Finanzierung herangezogen

Solidarische AlterssicherungDie Sockelrente schafft Ausgleich in der Gesellschaft

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Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen

Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit

Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit

Bessere Anerkennung der Familienarbeit

Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen

Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung

Solidarische AlterssicherungWas wir gewinnen

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Derzeit wird das Rentenmodell von folgenden Verbänden vertreten:– KAB

– Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands– Familienbund der Katholiken– Katholische Landvolkbewegung– Kolping– Der Deutsche Caritasverband unterstützt die Sockelrente

Zur Umsetzung des Rentenmodells ist ein breites gesellschaftliches Bündnis notwendig

Alle Mitglieder der KAB, alle verbandlichen Ebenen und Gruppierungen sind aufgerufen, daran mitzuarbeiten

Solidarische AlterssicherungBündnispartnerInnen

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Erstellt durch

Lucia Schneiders-AdamsReferentin des Grundsatzreferates

Tel.: (02 21) 77 22 – 218Fax: (02 21) 77 22 – 116E-Mail: [email protected]

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung DeutschlandsBernhard-Letterhaus-Str. 2650670 Köln

http://www.kab.de Stand: November 2004