Alterssicherung solidarisch, zukunftssicher und gerecht gestalten! solidarisch, zukunftssicher und...
-
Upload
franziska-kelzer -
Category
Documents
-
view
107 -
download
1
Transcript of Alterssicherung solidarisch, zukunftssicher und gerecht gestalten! solidarisch, zukunftssicher und...
AlterssicherungAlterssicherung
solidarisch, zukunftssicher
und gerecht gestalten!
solidarisch, zukunftssicher
und gerecht gestalten!
Das RentenmodellSolidarische Alterssicherung
Die gesetzliche RentenversicherungStandard- und Durchschnittsrenten
• Brutto-Standardrente 2004: West 1.176 Euro - Ost 1.034 EuroVoraussetzung: 45 Jahre Beiträge vom Durchschnittsverdienst
Netto-Rentenhöhe 2003 (Rentenversicherungsbericht 2004)
Frauen 524 Euro 28,8 Jahre 0,79 EPWest 483 Euro 26,2 Jahre 0,77 EPOst 661 Euro 36,5 Jahre 0,82 EP
Männer 996 Euro 41,3 Jahre 1,07 EPWest 987 Euro 40,1 Jahre 1,07 EPOst 1.033 Euro 45,2 Jahre 1,07 EP
Netto-Witwenrenten 2003Frauen West 584 EuroOst 570 Euro
Höhe und Dauer der Beiträge Höhe und Dauer der Beiträge Höhe der RenteHöhe der Rente
Strukturelle Umbrüche in der Erwerbsarbeitsgesellschaft
Massenarbeitslosigkeit
Flexibilisierung und Prekarisie- rung der Erwerbsarbeit
Demographischer Wandel
Arbeitslosigkeit in Deutschland 1991 - 2005
4,284,38
3,793,613,70
3,42
2,98
4,103,89 3,85
4,06
4,38 4,38
2,60
4,36
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Jahr
in M
illio
nen
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, IAB Kurzbericht, Nr. 17/12.11.2004
Rückgang der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungin Deutschland September 2001 bis März
2004
aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren
19,3
14,0
10,6
12,7
13,8
17,2
9,610,3
11,0
13,9
8
10
12
14
16
18
20
1960 1970 1980 1990 2002
Quelle: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Frauen
Männer
Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 5
Entwicklung der Bevölkerung Deutschlands bis 2050Anteile der Altersgruppen in Prozent
56,2 54,6 54,3
16,116,417,117,618,720,9
60,461,362,0
29,629,026,622,0
20,017,1
54,553,1
47,3
36,432,6
27,5
61,3 63,065,5
77,8
83,2 84,2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
2001 2010 2020 2030 2040 2050
unter 20 Jahre zwischen 20 und 64 65 und älter Altersquotient Gesamtquotient
Reformmaßnahmen spalten die Gesellschaft weiter
Spaltung des Arbeitsmarktes
Spaltung der Gesellschaft in arm und reich
Entwicklung vom Sozialstaat hin zum Fürsorgestaat
Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel verlangen eine politisch festgelegte und staatlich garantierte soziale Sicherung.
Die sozialen Sicherungssysteme haben sich bewährt.
Handlungsleitend war und ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit.
Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB
Ziele sozialer Gerechtigkeit
soziale Absicherung für alle Mitglie-der der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen
sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche
reicher und Arme ärmer machen
soziale Teilhabe und Teilnahme aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben
Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB
Soziale Gerechtigkeit
verlangt eine
wirkliche
Reformpolitik für die
sozialen
Sicherungssysteme
Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB
Für das
„gute Leben aller“
ist ein Mehr an
sozialer Sicherheit
notwendig
Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB
Solidarische Alterssicherung
Der Sozialstaat muss jedem Menschen ein menschen-würdiges Leben ermöglichen
Die Vielfalt und Vereinbarkeit verschiedener Formen der Arbeit anerkennen
Stärkung des solidarischen Grundgedankens in der gesetzlichen Alterssicherung
Das umlagefinanzierte System muss erhalten bleiben und ausgebaut werden
Keine Privatisierung der Altersvorsorge
Grundsätze
Solidarische Alterssicherung
Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter
Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung
Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindest-sicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie
Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alters-sicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung
Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung
Ziele
Stufe 1
Sockelrente
Stufe 2
Arbeitnehmerpflicht-versicherung
Solidarische Alterssicherung
Stufe 3
Betriebliche und PrivateAltersvorsorge
Solidarische AlterssicherungDas Modell
1.1Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen
1.2AnspruchsberechtigtAlle Personen ab dem 65. Lebensjahr
1.3AnspruchshöheExistenzminimum nach BSHG: 410 Euro monatlich (ohne Kosten für das Wohnen)
1.4Anspruchsaufbau2% jährlich vom 15. – 65. Lebensjahr
Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente
1.5VoraussetzungEinkommensteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (gewöhnlicher Aufenthalt)
1.6FinanzierungBeitrag aus allen positiven Einkünften, Freistellung des Existenzminimums, Bundeszuschuss
1.7Beitragssatz ca 5,5 % auf die Summe aller positiven Einkünfte bis zur Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze
1.8OrganisationSelbstverwaltung
Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente
Grundlage für die Finanzierung der Sockelrente sind die Ein-kunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (§ 2, Abs.1):
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG (wiederkehrende Bezüge,
Spekulationsgeschäfte u.a.).
Verlustabzüge nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart
Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente
Berechnungsgrundlage des Beitrags für die Sockelrente ist die
“Summe der positiven Einkünfte”
unter Freistellung des Existenzminimums
Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente
2.1Gesetzliche Pflichtversicherung für alle ArbeitnehmerInnen
2.2Anspruchsberechtigung Leistungen beruhen auf zuvor eingezahlten Beiträgen
2.3Beitragszeiten Pflichtbeitragszeiten Erziehungs- (6 Jahre) und Pflegezeiten Zeiten der Arbeitslosigkeit Ersatz- und Anrechnungszeiten
2.4Hinterbliebenenversorgung
2.5Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung
Solidarische AlterssicherungStufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung
2.6Ehegatten-Rentensplitting
2.7Anspruchshöhe (Stufe 1 und 2)ca 950 Euro netto monatlich (entspricht einer Rentenhöhe von derzeit 40 EP)
2.8Finanzierung Beiträge ca 11,5 % vom Bruttolohn paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer Beitragsbemessungsgrenze Bundeszuschuss
2.9Sonderabzugsfähig
Solidarische AlterssicherungStufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung
Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen
Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden
Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen
3.1Betriebliche Altersvorsorge Senkung der Lohnnebenkosten: Spielraum für Ausbau Formen: Betriebsrenten, tarifvertraglich, gruppen- versicherungsvertraglich Ansprüche müssen beitragsbezogen sein
3.2Private Altersvorsorge Staatliche Vergünstigungen kinderzahlbezogene Zuschüsse sonderabzugsfähig
Solidarische AlterssicherungStufe 3: Betriebliche und private Altersversorgung
Solidarische AlterssicherungDie 3 Stufen des Rentenmodells
Volksversicherung für alle
EinwohnerInnen
Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen
betrieb-lich
privat
1. StufeSockelrente
2. StufeArbeitnehmerpflicht-
versicherung
3. StufeZus.
Alters-vorsorge
• Lebensstan-dardsicherung
• Kapitaldeckung
• Beitragsfinan-ziert
Risikodeckung
• Sicherung des Existenzminimums
• Umlagefinanziert
• Beiträge aus allen positiven Einkünften
Sozialer Ausgleich
• Sicherung über das Existenzminimum hinaus
• Umlagefinanziert
• Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN
Äquivalenzprinzip
Solidarität in der Finanzierung: Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen 5,5% der positiven Einkünfte
Solidarität zwischen den Generationen: Auch Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern werden bei der Finan-zierung berücksichtigt
Solidarität für Familien: Rente gibt es nicht nur für Er-werbsarbeit, Arbeit kann gerechter aufgeteilt werden
Solidarität der Geschlechter: Männer und Frauen erhalten die gleiche Rente
Solidarität zwischen Kapital und Arbeit: Alle Einkunfts-arten werden zur Finanzierung herangezogen
Solidarische AlterssicherungDie Sockelrente schafft Ausgleich in der Gesellschaft
Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen
Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit
Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit
Bessere Anerkennung der Familienarbeit
Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen
Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung
Solidarische AlterssicherungWas wir gewinnen
Derzeit wird das Rentenmodell von folgenden Verbänden vertreten:– KAB
– Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands– Familienbund der Katholiken– Katholische Landvolkbewegung– Kolping– Der Deutsche Caritasverband unterstützt die Sockelrente
Zur Umsetzung des Rentenmodells ist ein breites gesellschaftliches Bündnis notwendig
Alle Mitglieder der KAB, alle verbandlichen Ebenen und Gruppierungen sind aufgerufen, daran mitzuarbeiten
Solidarische AlterssicherungBündnispartnerInnen
Erstellt durch
Lucia Schneiders-AdamsReferentin des Grundsatzreferates
Tel.: (02 21) 77 22 – 218Fax: (02 21) 77 22 – 116E-Mail: [email protected]
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung DeutschlandsBernhard-Letterhaus-Str. 2650670 Köln
http://www.kab.de Stand: November 2004