Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene...eine Initiative der Haus St. Vinzenz von Paul...

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Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene ...eine Initiative der Haus St. Vinzenz von Paul GmbH – Soziale Dienste Kleinostheim – Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom 01.01.2006 bis 31.12.2008.

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Ambulante Wohngemeinschaftfür Demenzbetroffene

...eine Initiative der Haus St. Vinzenz von Paul GmbH – Soziale Dienste Kleinostheim –

Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom 01.01.2006 bis 31.12.2008.

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Der Alltag in einer WG

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Wohnung – Raumprogramm/Miete

Gemeinschaftsflächen270 qm gesamt22,49 qm/Bewohner

Miete: 6,55 €/qmBeispiel: Wohnung 122,38 qm + 22,49 qm =44,87 qm x 6,55 € =293,90 €/Miete/Monat

Nebenkosten/Betriebskosten: Zweite Berechnungsverordnung

Individualfläche262 qm gesamtje Bewohnerzimmer ca. 22 qm

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Ein Ort des Wohnens

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Grundprinzipien

Selbständigkeit und Selbstbestimmung erhalten (Bewohner bestimmen Alltag und organisatorischen Ablauf, Mitarbeit der Bewohner bei allen anfallenden Verrichtungen – vorhandene Kompetenzen nutzen – nicht das Ergebnis, sondern der Weg ist wichtig)

Gelingen des Alltags/individuelle Lebensgestaltung („normaler“ Wohnraum- und Wohnumfeld, Alltag strukturiert den Tagesablauf)

Die „Macht“ der Angehörigen – das Angehörigen-gremium ist das oberste Entscheidungsgremium (nicht der Verein oder die Sozialstation)

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Das Dreieck der Verantwortungrechtliche und organisatorische Unabhängigkeit von Bewohnern/Angehörigen, Pflege- und Betreuungsdienst und Vermieter

Pflege- und/oderBetreuungsdienst

Angehörige/gesetzliche Vertreter

Angehörigengremium

gewährleistet die Selbstbestimmung,regelt die alltäglichen Belange

der WG und kontrolliert die Qualitätdes Zusammenlebens

= oberster Entscheidungsträger

beratend

beratend

12Stimmen

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Dreieck der Verantwortung:

Die Rolle der Angehörigen/gesetzliche Vertreter

Vertreter des Bewohners in der Wohngemeinschaft aktive Mitgliedschaft im Angehörigengremium (Pflicht) Mitarbeit bei der individuellen Betreuung (u.a. Einrichten des

individuellen Bewohnerzimmers, Mitwirkung bei der Biographiearbeit etc.)

Übernahme von Verantwortung sowohl bei allen wohnungswirtschaftlichen Belangen, als auch für das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft (z.B. auch bei der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen und Garten)

Möglichkeit der Mitwirkung/Übernahme von Pflegeleistungen oder bei Aufgaben der Wohnungswirtschaft

Kontrolle der Qualität aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“

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Dreieck der Verantwortung:

Die Rolle des Vermieters

Vermietung eines Bewohnerzimmers mit Anteil an den Gemeinschaftsflächen an dementiell erkranke Menschen

Vermittler zwischen Bewohner und Pflege- und/oder Betreuungsdienst

beratende Teilnahme im Angehörigengremium Vermieter trägt Konzept der

Demenzwohngemeinschaft mit

aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“

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Dreieck der Verantwortung:

Die Rolle des Pflege- und/oder Betreuungsdienstes

Umsetzung des Betreuungskonzepts (Alltagsbegleitung) mit einem Wohngemeinschaftsteam

Anpassung von Pflege und Betreuung an sich ändernde Gegebenheiten

Beratung der Angehörigen Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des WG-Teams individuelle Tagesstrukturierung für jeden Bewohner Integration des freiwilligen Helferkreises Fachliche Beratung bei Belegung eines freien Platzes

in der WG aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“

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Die BewohnerInnen und die Kosten 12 BewohnerInnen (derzeit: 2 x Pflegestufe I,

5 x Pflegestufe II und 5 x Pflegestufe III) Fixkosten: Miete/Wohnung – ca. 300 €/Monat

Mietnebenkosten – ca. 100 € /Monat Haushaltskasse – 230 €/Monat

Betreuungsvertrag – 1.330 €/Monat Pflegekosten nach Pflegestufe

SGB XI und SGB V individuell verschieden

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Kontaktadressen:

Gemeinsam statt Einsam e.V.1. Vorsitzende: Martina Dillinger, Mainblick 20, 63801 Kleinostheim, Tel.: 06027/46 40 74 oder 0179/66 13 55 90 E-Mail: [email protected]: www.haus-louise-von-marillac-kleinostheim.de

Eine Initiative derHaus St. Vinzenz von Paul GmbH - Soziale Dienste Kleinostheim -Geschäftsführer: Martin Wienand, Tel.: 06027/477-402, E-Mail: [email protected]

Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI

(Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom 01.01.2006 bis 31.12.2008

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Organigramm – die Akteure einer ambulanten Wohngemeinschaft

Abt. 1

Initiator der WohngemeinschaftBauherr/Gebäudeeigentümer

Haus St. Vinzenz von Paul GmbHSoziale Dienste Kleinostheim

General(ver)mieterVermittlungsinstanz

Garant für inhaltliches Konzept"Gemeinsam statt Einsam e.V."

neue Wohnformen für alte Menschen

Sozialstation x/yambulanter Dienst

Sozialstation xambulanter Dienst

Angehörigengremiumalle Mitglieder der Wohngemeinschaft

bzw. ihre Vertreterein Vertreter des "Gemeinsam statt

Einsam e.V."ein Vertreter des ambulanten Dienstes

(Betreuungsvertrag)

Wohngemeinschaft12 BewohnerInnen

Mietvertrag

12 Mietverträge

Betreuungsvertrag

12 Pflegeverträge

beratend

beratend

12 Stimmen