Amnesty international Kuba-Koordinationsgruppe der Sektion der Bundesrepublik Deutschland.

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amnesty international Kuba- Koordinationsgruppe der Sektion der Bundesrepublik Deutschland

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amnesty international

Kuba-Koordinationsgruppe

der Sektion der Bundesrepublik Deutschland

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Grundlagen

Unser Mandat:

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948)

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Die Allgemeine Erklärung der MenschenrechtePräambel: für “die Schaffung einer Welt, in der den

Menschen frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird”

“damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird”

für “sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in Freiheit”

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aus der Erklärung...

Alle Menschen sind gleich und frei geboren (Art. 1)

Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Art. 3)

Verbot von Folter

(Art. 5) Anerkennung als

Rechtsperson

(Art. 6)

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aus der Erklärung...

“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden” (Art. 9)

Gleiche Stellung vor dem Gesetz, Anspruch auf Schutz durch das Gesetz (Art. 7)

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aus der Erklärung...

Anspruch auf ein öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht (Art. 10)

Anspruch auf ein öffentliches Verfahren, in dem alle für die Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet werden (Art. 11)

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aus der Erklärung... Niemand darf

willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel ausgesetzt werden (Art. 12)

Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren

(Art. 13)

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aus der Erklärung...

Recht auf Eigentum (Art. 17)

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18)

Recht auf freie Meinungsäußerung

Recht auf grenzenlose Informations-beschaffung

(Art. 19)

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aus der Erklärung...

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 20)

Wahlen, Volksvertreter (Art. 21)

Recht auf Bildung (Art. 26)

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Das Mandat:“ai wendet sich gegen: Verletzungen der Rechte

auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung, auf körperliche und geistige Unversehrtheit”

“ai wendet sich insbesondere unabhängig von politischen Erwägungen gegen”:

die Inhaftierung von Personen aufgrund ihrer geistigen Überzeugungen, ihrer ethnischen Abstammung, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Sprache, Herkunft, ihres wirtschaftlichen Status - vorausgesetzt, dass sie Gewalt weder angewendet noch befürwortet haben”

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Bei welchen konkreten Fällen kann ai z.B tätig werden?

Inhaftierung gewaltloser politische Gefangener

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Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

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Todesstrafe, Extralegale Hinrichtung, Verschwindenlassen

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Diskriminierende Regeln der Prozess- und Beweisführung

Straflosigkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverstöße

Hauszerstörung als politische Bestrafung oder Einschüchterung

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Abschiebung oder Zurückweisung von Flüchtlingen bei drohenden Menschenrechtsverletzungen

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Die Arbeit der ai Kuba-Koordinationsgruppe

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Kuba im Jahr 2003

Wiederanwendung der Todesstrafe in drei Fällen

Eingeschränkte Grundfreiheiten

Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba

Verhaftungswelle: 75 politische Gefangene

Einschüchterungs-versuche durch staatliche Sicherheitsdienste

Unmenschliche Haftbedingungen

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Die Todesstrafe auf Kuba

Seit April 2000: de facto Hinrichtungsmoratorium Seit Dezember 2001: Anti-Terrorismus-Gesetze,

die die Todesstrafe wieder vorsehen Drei Bootsbesetzer kaperten eine Fähre und

nahmen Geiseln, um in die USA zu gelangen (die Geiselnahme ging unblutig aus). Die drei Anführer wurden in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt und hingerichtet.

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Verhaftungswelle vom März 2003 Über 80 Dissidenten wurden festgenommen. 75 davon wurden in unfairen Eilverfahren zu

Haftstrafen von bis zu 28 Jahren verurteilt. Einsprüche wurden abgelehnt. Sie wurden folgender Taten für schuldig

befunden: – Weitergabe subversiven Materials

– Kontakt zu den USA

– Kritik an der sozialen Lage auf Kuba

– Involvierung in von den kubanischen Behördennicht anerkannten Gruppen

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Hintergrund

Das LdPdlIndependencia sieht 7 bis 15 Jahre Haft für die Weitergabe von Informationen an die USA vor.

Die Strafe kann bis auf 20 Jahre ausgedehnt werden.

Anschuldigung: konspirative Aktivität mit dem ehemaligen Ständigen Vertreter der USA (James Cason)

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Die Lage der 70

Inhaftierung in großer Entfernung zu ihren Heimatstätten

Einschränkungen des Familienkontakts Misshandlungen in Haft mit anscheinender

Billigung der Aufsicht Willkürliche Einzelhaft Häufige Verweigerung medizinischer

Grundversorgung

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Misshandlungen von Gefangenen

Unterbringung in 2x1 Meter großen Zellen, ohne natürliches Licht und sanitäre Anlagen.

Repressalien durch Gefängnispersonal

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Verbesserungen 2004/2005

Freilassung von insgesamt 22 politischen Gefangenen, 15 wurden jedoch nur bedingt freigelassen („licencia extrapenal“)

Verlegung von etwa ein Drittel der Inhaftierten in Gefängnisse in ihre Heimatprovinz

Einmalige Medizinische Untersuchung für alle Gefangenen im Dezember 2004

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Sommer 2005

13. und 22. Juli: größte Verhaftungswelle seit März 2003

mehr als 50 Personen werden verhaftet 15 Personen bleiben in Haft und werden

auf Grundlage des LdPdlIndependencia angeklagt

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August 2006 Fidel Castro gibt

erstmals aus gesundheitlichen Gründen das Amt vorübergehend an seinen Bruder Raúl Castro ab.

Bedrohung von Dissidenten nehmen zu, zum Beispiel „actos de repudia“

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Mögliche Gründe für härtere Repressionen

Offensives Vorgehen der USA Scharfe Kritik auch von Seiten vieler

europäischer Länder Unsicherheit der Regierung durch

Krankheit von Fidel Castro

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Juan Adolfo Fernandez Sainz

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57jähriger Journalist Kritisch gegenüber Castros Regierung Schnellverfahren 14 Jahre Haft Gesetz 88 Schlechte Haftbedingungen: erkrankt Ai fordert: Bedingungslose Freilassung,

Gewährung medizinischer Versorgung, sofortige Verbesserung Haftbedingungen, Untersuchung der Fälle von Misshandlung durch andere Häftlinge, Unterbindung der Drangsalierung seiner Familie

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Kuba & die USA

Die USA unterhalten seit 1962 ein Finanz- und Wirtschaftsembargo gegen den Inselstaat.

USA knüpfen Lockerung

an fundamentale politische

Veränderungen auf Kuba

(Mehrparteiensystem,

Demokratisierung, Wahlen).

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Neue Sanktionen seit April 2004 Verschärfung der Reisebeschränkungen Erschwerung von Geldtransfers Stärkere Unterstützung der Opposition Detaillierter Plan für die Zeit nach einem

Machtwechsel

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Kuba & die USA

Kuba kritisiert das Vorgehen des Ständigen Vertreters der USA; Kuba fürchtet, er würde einen Putsch organisieren.

Kuba kritisiert die Unterstützung der Exilanten in Miami durch die USA; Kuba fürchtet, sie würden eine Invasion vorbereiten.

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amnesty international

–bleibt politisch neutral–mahnt einzig die Einhaltung der fundamentalen Menschenrechte und Grundfreiheiten an.

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amnesty international bezieht Stellung

ai fordert die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen auf Kuba.

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ai fordert die sofortige Freilassung aller POCs, ... weil sie nicht zu Gewalt aufgerufen haben; weil sie keine Straftaten begangen haben; weil sie allein aufgrund der friedlichen

Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden;

ai fordert ein Gericht internationaler Standards sowie Rechtsanwälte für die Opfer.

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dass Kuba die internationalen Menschenrechts-Konventionen nach 1960 ratifizieren sollte.

dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte.

amnesty international vertritt den Standpunkt, ...

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ai kritisiert auch die USA deutlich

Das Embargo hat schlimme Auswirkungen auf das Leben der Menschen, ihre Ernährung, Gesundheit und Bildung.

Das Embargo bietet der kubanischen Regierung eine Basis zur Legitimation ihrer repressiven Politik.

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Weitere Informationen

www.amnesty.de www.amnesty.org www.kuba-kogruppe.de www.haiti-kogruppe.de