Amnesty International + Todesstrafe

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Otto-von-Guericke-Universität Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften Institut für Politikwissenschaften Veranstaltung: Politik der NGOs Dozent: M.-L. H. Autor: Katja S. xxx xxx Matrikel-Nr.: xxx Kontaktdaten: xxx Semesterlage: Sommersemester 2009 Datum: 25.05.2009 Thema: Die Zivilgesellschaft im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA, am Beispiel der Arbeit von Amnesty International 1

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Die Zivilgesellschaft im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA, am Beispiel der Arbeit von Amnesty International

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Otto-von-Guericke-Universität

Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

Institut für Politikwissenschaften

Veranstaltung: Politik der NGOs

Dozent: M.-L. H.

Autor: Katja S.

xxx

xxx

Matrikel-Nr.: xxx

Kontaktdaten: xxx

Semesterlage: Sommersemester 2009

Datum: 25.05.2009

Thema: Die Zivilgesellschaft im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA,

am Beispiel der Arbeit von Amnesty International

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Gliederung

1. Einführung in das Thema

2. Vom Menschenrecht zum Grundrecht

3. „Think global, act local“

4. Amnesty International – Der Name ist Programm

4.1. Der Urvater - Peter Benenson

4.2. Die Gründungsgeschichte

4.3. Die Ziele von Amnesty International

4.4. Die Organisation von Amnesty International

4.5. Der Einsatz für die Menschenrechte

5. Die Todesstrafe

5.1. Die Geschichte

5.2. Die Hinrichtungsmethoden

5.3. Pro und Contra der Todesstrafen-Debatte

5.4. Die Unschuldigen im Todestrakt

5.5. Gründe für den Einsatz von Amnesty International

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

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1. Einführung in das Thema

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 findet man

folgende Artikel:

§3: .Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“1

§5: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

In Anbetracht dieser Anerkennung der angeborenen Würde des Menschen, erscheinen

Dokumentationen über zum Tode verurteilte Gefängnisinsassen, die schon 10 Jahre oder

länger auf ihre Hinrichtung warten, wie ein Bericht aus längst vergangener Zeit. Betrachtet

man jedoch die Statistik der, Amnesty International bekannt gewordenen, Verurteilten und

vollstreckten Todesurteile aus dem Jahre 2008, bemerkt man sehr schnell, dass das Thema

keineswegs abgeschlossen ist. Im vergangenen Jahr wurden weltweit insgesamt 8.864

Menschen in 52 Ländern zum Tode verurteilt und 2.390 Menschen in 25 Ländern

hingerichtet.2 Im Hinblick auf die vorstehenden Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der

Menschenrechte, und der Tatsache, dass die Todesstrafe im Strafrecht international umstritten

ist, scheint diese Statistik unglaublich.

Es gibt jedoch eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich den Kampf gegen

die Todesstrafe, zum Ziel gesetzt haben. In der vorliegenden Hausarbeit möchte ich die Arbeit

der Nichtregierungsorganisation Amnesty International näher betrachten, die seit Jahrzehnten

u.a. gegen die Todesstrafe kämpft. Wer sind Amnesty International, warum kämpfen sie gegen

die Todesstrafe und was sind ihre Ziele? Warum gibt es die Todesstrafe noch, obwohl so eine

wichtige Deklaration der Menschenrechte diese verbietet? All diese Fragen sollen auf den

folgenden Seiten geklärt werden.

1 FRITZSCHE,K. Peter (Hg.) (2004): Menschenrechte, Paderborn: Schöningh, S. 207-2122 vgl. AMNESTY INTERNATIONAL (o.J.): Hinrichtungen und Todesurteile 2008, auf: http://www.amnesty.de/files/reader_Todesstrafe-Zusammenfassung.pdf, abgerufen am: 01.06.2009

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2. Vom Menschenrecht zum Grundrecht

Wie bereits in der Einführung in diese Hausarbeit angeführt, gibt es diverse Menschenrechte,

welche den Mord an Menschen eigentlich verbieten. Menschenrechte bezeichnen unteilbare,

universelle und individuelle Rechte, die allen Menschen von ihrer Geburt an zustehen -

unabhängig von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer Überzeugung

und nationaler und sozialer Herkunft. Sie zielen darauf ab die, Würde des Menschen zu

wahren. Kein Individuum muss sie erwerben oder verdienen, denn sie stehen ihm einfach zu -

auf Grund des Menschseins3, was ebenso einschließt, dass es sie zu keiner Zeit verlieren kann.

Es ist Aufgabe des Staates diese Menschenrechte zu schützen. Entgegen der veralteten

Auffassung von Herrschern ist der Bürger kein Diener des Staates mehr. Dementsprechend

verleiht bzw. gewährt der Staat die Menschenrechte nicht, „sondern der Staat ist gehalten, die

Menschenrechte, die staatlichem Recht vorausgehen [...] umzusetzen und zu schützen“.4

Alle UNO-Staaten haben sich zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

verpflichtet. Und doch gibt es Staaten wie z.B. die USA, die der UNO angehören und sich

nicht an diese Erklärung halten, obwohl die Todesstrafe eine fundamentale Verletzung des

Rechts auf Lebens darstellt, sowie grausam, unmenschlich und erniedrigend ist.

Wie an diesen Ausführungen zu erkennen ist, können die Menschenrechte missachtet werden,

ohne nennbare Sanktionen oder Folgen für diese Länder. Dies ist zugleich der größte

Kritikpunkt an den Menschenrechten, welche auf dem Papier sehr viel versprechend klingen,

in der Realität jedoch mangels wirksamer Kontroll- und Vollstreckungsmittel oft machtlos

sind. Selbst Staaten, welche systematisch gegen die Menschenrechte verstoßen, können kaum

wirksam zur Verantwortung gezogen werden.

An dieser Stelle treten NGOs in den Fordergrund. Sie können ebenfalls keine Wunder

bewirken, doch haben sie durch seriöse und zuverlässige Öffentlichkeitsarbeit die

Möglichkeit, die Zivilgesellschaft auf Unrecht und Missachtung der Menschenrechte

hinzuweisen. Dadurch wird Druck auf die Regierungen ausgeübt, der sie im besten Fall dazu

veranlasst, die Einhaltung der Menschenrechte nachzubessern.5

3 vgl. KÖNIG, Matthias (Hg.) (2005): Menschenrechte, Frankfurt/ Main: Campus Verlag4 FRITZSCHE,K. Peter (Hg.) (2004): Menschenrechte, Paderborn: Schöningh, S. 175 vgl. DEILE, Volkmar (1998): Können Menschenrechte einen Beitrag zum Menschenrechtsschutz leisten?, in: Baum, Gerhart/ Riedel, Eibe/ Schäfer, Michael (Hg.): Menschenrechtsschutz in der Praxis der Vereinten Nationen, Baden-Baden: Nomos; S. 101-118

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Den Menschenrechten stehen die Grundrechte gegenüber, welche in der Verfassung des

jeweiligen Staates verankert sind. Das deutsche Grundgesetz beinhaltet z.B. eine Vielzahl

bürgerlicher und politischer Menschenrechte, welche jederzeit vor Gericht einklagbar sind.

Diese Grundrechte sind für alle Menschen in Deutschland gültig, mit einigen Ausnahmen wie

z.B. die Versammlungsfreiheit, welche als Bürgerrecht deklariert sind und somit nur

deutschen Staatsbürgern zustehen.

In der Amerikanischen Verfassung wurden mit dem 8. Zusatzartikel „übertrieben hohe

Kautionen, Geldstrafen sowie grausame und ungewöhnliche Strafmaßnahmen“6 verboten –

der Oberste Gerichtshof der USA selbst, hatte am 29. Juni 1972 die Todesstrafe im Fall

„Furmann gegen Georgia“ als „grausam und unüblich“ eingestuft und die Todesstrafe

kurzfristig ausgesetzt. Als Folge wurden 629 Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt.

Besonderer Kritikpunkt war die willkürliche und unberechenbare Anwendung der Todesstrafe.

Als Reaktion überarbeiteten die Bundesstaaten ihre Gesetze zur Straffindung dahingehend,

dass u.a. das Gerichtsverfahren zweigeteilt wurde. Im ersten Teil wird die Schuld festgestellt,

im zweiten die Strafe gewählt. Weiterhin hatten Verurteilte fortan die Möglichkeit Berufung,

beim Obersten Gerichtshof des jeweiligen Staates gegen ihr Urteil einzulegen. Zu guter Letzt

musste die Strafzumessung mit übereinstimmenden Fällen im jeweiligen Bundesstaat

verglichen werden. Am 02. Juli 1976 endete die Aussetzung der Todesstrafe durch den

Obersten Gerichtshof.7 Seitdem wurden 1057 Menschen (Stand April 2007) in den USA

hingerichtet.8

Auf Grund der nicht enden wollenden Missachtungen der Menschenrechte gibt es heute

unzählige Nichtregierungsorganisationen, welche Menschen zu ihren natürlichen,

angeborenen – durch den Staat verletzten - Menschenrechten verhelfen möchten. Im

Folgenden werde ich diese zivilgesellschaftlichen Einrichtungen vorstellen.

3. „Think global, act local“

6 EHNES, Ulrike/ LABRIOLA, Patrick/ SCHIFFER, Jürgen (2001): Politisches Wörterbuch zum Regierungssystem der USA. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch, 3. überarb. Auflage, München: Oldenbourg, S. 1277 vgl. SPIEGEL (30.06.2006): Wir sehen uns in der Hölle, auf: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,423949,00.html, abgerufen am 29.05.20098 vgl. AMNESTY INTERNATIONAL (April 2007): Zahlen und Fakten zur Todesstrafe 2006, auf: http://www.amnesty.at/todesstrafe/docs/1_Todesstrafe_Zahlen_Fakten07.pdf, abgerufen am 21.05.2009

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Diesen Leitspruch haben sich NGOs auf die Fahnen geschrieben – doch um ihn zu verstehen

kommt man nicht umhin eine Begriffsbestimmung dieses Kürzels vorzunehmen.

Non-governmental organizations (NGO, auch NRO im deutschen: Nichtregierungsorgani-

sationen) sind nach Lador-Lederer9 „non-governmental, non-profit making, not-uninational “

und nach Willets10 „any non-profit-making, non-violent, organised group of people who are

not seeking governmental office“. Die Begriffsdefinition erfolgt hierbei über eine

Negativkonstruktion, wobei klar definiert wird, was NGOs nicht sind. Durch dieses

Ausschlussverfahren bleibt jedoch eine eigentliche Charakterisierung des Begriffs aus.

Gerade diese charakteristische Vielseitigkeit stellt nach Princen und Finger das Hauptproblem

des NGO-Begriffs dar: Durch diese ungenaue Definition gelten alle nicht staatlichen

Organisationen als NGOs, was wiederum Kritiker dazu bewegt diesen Terminus zum „catch

all-Begriff“ bzw. „Abfallkorb“11 zu entwerten. Dabei werden mit keinem Wort die Aktivitäten

(Größe, Reichweite, Dauer und Art) und Hintergründe (ideologisch, kulturell, im Bezug auf

den rechtlichen Status) der NGOs weiter differenziert.

Zunächst wird jedoch eine Unterteilung aller Organisationen in 3 Sektoren - Staat, Markt und

Zivilgesellschaft, vorgenommen. Bei dem primären Sektor „Staat“ handelt es sich um die

Regierung, Parlament, Parteien und Behörden – kurz: um alle staatlichen und öffentlichen

Institutionen. Unter dem Terminus Sekundärer Sektor versteht man alle privat

wirtschaftlichen Akteure, wie Kaufleute, Unternehmen und Konzerne, die einen

Erwerbszweck verfolgen. Im so genannten tertiären Sektor fasst man alle non-profit

Organisationen unter dem Oberbegriff „Zivilgesellschaft“ zusammen.

Erste Vorläufer von NGOs gab es bereits im 19. Jahrhundert. So gründeten sich z.B. 1839 die

erste Menschenrechtsorganisation British and Foreign Anti-Slavery Society und 1863 die

erste humanitäre Organisation der Welt, das Rote Kreuz. Der Begriff ‚NGO’ wurde jedoch

erst entscheidend durch die UN geprägt, bei deren Gründung 1945 arbeiteten verschiedene

Vertreter privater Organisationen an der Verfassung der Charter mit, welche mit dem Artikel

9 LADOR-LEDERER (Hg.) (1963): International non-governmental organizations and economic entities. a study in autonomous organization and its gentium, Leyden : Sythoff, S. 6010 WILLETS, Peter (Hg.) (1996): Introduction, in: The conscience of the world. the influence of Non-Governmental-Organisations in the UN system, London: Hurst, S. 1-1411 RUCHT, Dieter (1996): Multinationale Bewegungsorganisationen. Bedeutung, Bedingung, Perspektiven, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen, Frankfurt/ Main: Westdeutscher Verlag, S. 31-40

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71 "Mitwirkung von nichtstaatlichen Organisationen" anerkannt wurde: "Der Wirtschafts- und

Sozialrat kann geeignete Abmachungen zwecks Konsultation mit nichtstaatlichen

Organisationen treffen, die sich mit Angelegenheiten seiner Zuständigkeit befassen." Selbst

die UN nimmt jedoch in keiner ihrer Veröffentlichungen, eine genaue Definition des Begriffs

der „nichtstaatlichen Organisationen“ vor. So gibt es bis heute keine öffentlichen Kriterien für

NGOs, die mit der UN zusammenarbeiten dürfen. Selbst mit der aktuellsten Resolution

1996/31 muss eine NGO, die in den Konsultativstatus mit der UN möchte, lediglich mit den

UN-Prinzipien und mit deren inhaltlichen Problemen des Wirtschafts- und Sozialrat der UNO

(in englisch: Economic and Social Council – ECOSOC), konform gehen12.

Die UN wiederum unterteilt NGOs im Konsultativstatus in 3 Kategorien: general consultative

status (Allgemeiner Konsultativstatus), special consultative status (Besonderer

Konsultativstatus) und dem weiter existierendem roster (Liste) mit unterschiedlichen Rechten

und Pflichten.13

Trotz all dieser unzureichenden Definitionen, gibt es dennoch idealtypische Merkmale von

NGOs: Sie sind aus zivilstaatlicher Initiative entstanden, in deren Fokus immaterielle Ziele

wie z.B. Menschenrechte und Umweltschutz stehen. Der aus z.B. Mitgliedsbeiträgen,

Spenden und dem Verkauf von Merchandisingprodukten gewonnene Erlös, muss in vollem

Umfang der Zielorientierung der Organisation zu Gute kommen. Solange dies von den NGOs

eingehalten wird, besitzen sie den Status der „Gemeinnützigkeit“, durch welchen ihnen in

Deutschland die Steuerfreiheit garantiert wird. Durch diese Freiheit soll jede NGO vor der

staatlichen Abhängigkeit geschützt werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass in einer NGO ausschließlich Freiwillige oder

Freizeitaktivisten tätig werden. In vielen NGOs gibt es einen festen Stab von bezahlten

Mitarbeitern mit speziellen Fähigkeiten, die für die Arbeit der NGOs unerlässlich sind (z.B.

Fundraising oder wissenschaftliche Recherche14). Zu den weiteren Idealen einer NGO gehört,

dass sie keine direkten politischen Interessen verfolgt, jedoch das politische System anerkennt

12 vgl. Auswärtiges Amt (23.07.2007): Nichtstaatliche Organisationen und die Vereinten Nationen, auf: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatOrgane/VereinteNationen/StrukturVN/NGOs.html, abgerufen am: 25.05.200913 vgl. (o.V.) (o.J.): Konsultativstatus im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC), auf: http://www.childsrights.org/html/site_de/index.php?c=onu_eco, abgerufen am 24.05.200914 vgl. KECK, Margaret E. / SIKKING, Kathryn (1998): Transnational Advocacy Networks in the Movement Society, in: Meyer, David S. / Tarrow, Sidney (Hg.), The Social Movement Society, Maryland: Rowman & Littlefield, S. 217-238

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und in dessen rechtlichen Rahmenbedingungen agiert.

Dennoch agieren NGOs in Anbetracht der fortschreitenden Globalisierung nicht mehr nur

national. In den letzten Jahren vernetzen sich NGOs zunehmend über die Grenzen von

Nationalstaaten hinweg und handeln transnational, was zu einer zahlenmäßigen Explosion

von NGOs führt, deren Anstieg man im „Yearbook of International Organizations“,

herausgegeben von der Union of International Organizations, nachvollziehen kann. So waren

2006 weltweit insgesamt 60.19515 NGOs registriert.

Dessen ungeachtet haben NGOs immer noch das Problem ihrer globalen, rechtlichen nicht

Akzeptanz. Auf internationaler Ebene haben Sie keinerlei Befugnisse bzw. muss ihre Existenz

nicht anerkannt werden. Sie können sich lediglich in den einzelnen Nationalstaaten als

nationale NGOs registrieren lassen, wodurch Sie sich ihre internationale Existenz

konstruieren können, dies jedoch eben nur begrenzt.16

Dennoch ist die Arbeit der NGOs nicht abzuwerten. Selbst durch kleine, lokale

Unterstützungen der Menschen wird der ganzen Menschheit geholfen. Vielleicht würde sich

sogar die Arbeit der NGOs verlaufen, wenn sie jederzeit und überall helfen könnten und ihre

Aufmerksamkeit nicht nur auf kleine Ziele konzentrieren würden. Jeder kennt wohl das Zitat

aus dem Film Schindlers Liste: „Wer nur ein Menschenleben rettet, rettet die ganze Welt.“17

Die Arbeit der NGOs wird also nicht weniger wertvoll, weil z.B. Amnesty International

vielleicht nur einen Bruchteil der zum Tode verurteilen Menschen rettet.

4. Amnesty International – Der Name ist Programm

4.1. Der Urvater – Peter Benenson

Peter James Henry Benenson wurde am 31. Juli 1921 in London geboren, er war der Sohn

eines britischen Offiziers und wuchs in London auf. Sein Vater (Harold Solomon) erhielt im

ersten Weltkrieg den Rang des Brigadegenerals, seine Mutter (Flora Solomon) war die

Tochter eines russisch-jüdischen Bankiers dessen Familie in der Revolutionszeit 1917 nach

15 UNION OF INTERNATIONAL ORGANIZATIONS (Hg.) (2007): Yearbook of International Organizations, München: K. G. Saur Verlag16 vgl. CURBACH, Janina (Hg.) (2003): Global Governance und NGOs. Transnationale Zivilgesellschaft in internationalen Politiknetzwerken, Opladen: Leske + Budrich17 DANWITZ, Katrin von (Hg.) (2007): Zur Kontroverse um die Darstellung des Holocaust im Film- am Beispiel von "Schindlers Liste", München: GRIN Verlag

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Großbritannien auswanderte.

1920 arbeitet der Vater als Hoher Kommissar von Palästina. Aus diesem Grund zogen

Benensons Eltern nach Jerusalem. 1923 zog sich Benensons Vater schwerste Verletzungen bei

einem Reitunfall zu und war durch eine Querschnittslähmung an den Rollstuhl gebunden.

Daraufhin zog die Familie nach Großbritannien zurück. Die Ehe seiner Eltern scheiterte

wenig später. Sieben Jahre später, am 30. Juli 1930 verstarb Benensons Vater.

Während seiner Zeit am Eton College in London, organisierte Benenson die Unterstützung

des spanischen Relief Committee und die Unterstützung von Waisen der republikanischen

Kriegstoten, woraufhin Benenson Pate eines Waisenkindes wurde. In dieser Zeit

verschlechterte sich die Situation der Juden im Nazi-Deutschland und Benenson setzte sich

das Ziel diesen Menschen zu helfen. Erfolgreich sammelte er Spenden bei Familie, Freunden

und Schulkameraden und ermöglichte die Einreise zweier deutscher Juden nach

Großbritannien. Einige Zeit später half er seiner Mutter bei der Wohnungssuche, um ein zu

Hause für Mütter mit Kindern, die nach London flohen, zu schaffen.

Benensons Großvater starb im März 1939, nach diesem Ereignis entschloss sich Benenson

seinen Nachnamen, der bis zu diesem Tag Solomon-Benenson lautete, in Benenson ohne

Zusatz zu ändern.

Als die deutschen Truppen am 1. September 1939 in Polen einmarschierten unterbrach

Benenson sein Studium an der Oxford Universität und wurde im „Intelligence Corps“

eingesetzt. Benenson wollte ursprünglich in der Marine dienen, dies wurde jedoch auf Grund

der russischen Abstammung seiner Mutter abgelehnt. In der Anfangszeit arbeitete er zunächst

im Ministerium für Information. Während seiner Zeit im Militär lernte Benenson seine Frau,

Margaret Anderson, kennen.

Nach seiner Militärzeit 1946 beendete Benenson sein Studium und wurde Rechtsanwalt mit

dem Fachgebiet Menschenrecht. Er schloss sich der Labour-Partei an und wurde zu einem

führenden Mitglied der Gesellschaft der Anwälte. Er kandierte vier mal (1950, 1951, 1955

und 1959), er bekam allerdings nie die Stimmenmehrheit.

Seine Partei schickte Benenson als Beobachter nach Spanien, wo er die spanische

Prozessführung in Augenschein nehmen sollte. Benenson war entsetzt über die

Vorgehensweisen an den Gerichten und erstellte detaillierte Beschwerdelisten. Diese Versuche

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ungerechte und willkürliche Verurteilungen aufzudecken, hatten mitunter Erfolg und

erreichten Freisprüche.

Nach der Gründung von Amnesty International im Jahre 1961, widmete er sein Leben fortan

der Mitarbeit in seiner Menschenrechtsorganisation. Er verstarb am 25. Februar 2005 im Alter

von 83 in Oxford an einer Lungenentzündung18, doch dank seines beispiellosen Einsatzes für

die Menschenrechte, bleibt er hoffenltlich für immer unvergessen.

4.2. Die Gründungsgeschichte

Peter Benenson las im Jahre 1961 von der Verhaftung zweier Studenten in Lissabon, welche

zu 7 Jahren Haft verurteilt wurden, weil sie öffentlich das Glas auf die Freiheit erhoben. Über

diesen und andere Fälle veröffentliche Benenson am 28. Mai 1961 den bekannten

Zeitungsartikel „The Forgotten Prisoners“ in der britischen Zeitung „The Observer“ (und

weltweit über 30 weiteren Zeitungen), in dem er die Zivilgesellschaft dazu aufforderte, sich

durch Briefe bei der Regierung für die Freilassung dieser politischen Gefangenen einzusetzen.

Durch diesen Aufruf entstand die Kampagne „Appeal for Amnesty 1961“19, die als

Grundstein für die Gründung von Amnesty International betrachtet wird. Weitere

Gründungsmitglieder waren u.a. Sean McBride, Eric, Baker, Carola Stern, Gerd Ruge und

Wolfgang Leonhard, letztere gründeten Amnesty International Deutschland.20

Aus dieser Kampagne entwickelte sich explosionsartig eine Bewegung. Immer mehr

Menschen schlossen sich den Amnesty International Sektionen an und kämpften für das

gleiche Ziel: Die Einhaltung der Menschenrechte. Heute zählen über „2,2 Millionen

Mitglieder und UnterstützerInnen in mehr als 150 Ländern und Regionen“21 zu den

Menschen, die aktiv etwas an der Situation anderer Menschen verändern möchten. Deren

Mitgliedsbeiträge und Spendengelder bilden die Grundlage für die Finanzierung von Amnesty

International22. Staatliche Förderungen lehnen sie vehement ab, um sich ihre Unabhängigkeit

18 vgl. (o.V.) (11.03.2005): Peter Benenson, auf http://www.moreorless.au.com/heroes/benenson.html, abgerufen am 22.05.200919 vgl. Amnesty International (o.J.): The history of Amnesty International, auf: http://www.amnesty.org/en/who-we-are/history, abgerufen am 22.05.200920 vgl. DEILE, Volkmar (o.J.): Dass es nicht so bleibt, wie es ist, in: Amnesty International (Hg.) (2001): 40 Jahre für die Menschenrechte, Neuwied: Luchterhand, S. 1-1321 Amnesty International (Mai 2008): Amnesty in Zahlen, auf: http://www.amnesty.de/amnesty-zahlen, abgerufen am 23.05.200922 vgl. Amnesty International (o.J.): amnesty international für die Menschenrechte, auf: http://www.charity-label.com/de/eigendarstellung/index.html?INR=346&CHARITYLABELSID=6051e8186d9997b2ab2947711ca2e68a, abgerufen am 28.05.2009

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von staatlichen und politischen Interessen zu wahren.

Das Logo von Amnesty International ist eine brennende Kerze, umgeben von Stacheldraht. Es

wurde von Diana Redhouse entworfen und symbolisiert die flackernde Hoffnung, welche von

einem Gefängnis, in Form von Stacheldraht umgeben ist23.

4.3. Die Ziele von Amnesty International

Amnesty International (in deutsch: Begnadigung), hat sich den eigenen Namen zum

Programm gemacht. Sie setzen sich u.a. gegen „extralegale Hinrichtungen und staatliche

Morde durch Polizei, Militär und andere Sicherheitskräfte ein. [...] Sie wendet sich gegen die

Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen“24 und fordert somit die Abschaffung der

Todesstrafe. Jedoch liegt ihr Fokus nicht nur auf der Todesstrafe. Weiterhin setzen sich

Amnesty International gegen Folter, grausame, unmenschliche, erniedrigende Behandlung

oder Strafe und das "Verschwindenlassen" von Menschen ein. Zu ihren Zielen zählen

weiterhin u.a. der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und Unterdrückung, von

Menschenrechten und deren Schützern und die Verankerung der Allgemeinen Erklärung der

Menschenrechte im nationalen Recht. Ganz abgesehen von diesen Absichten, will Amnesty

International die Zusammenarbeit von nichtstaatlichen Organisationen, den Vereinten

Nationen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen zur Verteidigung der

Menschenrechte fördern.

4.4. Die Organisation von Amnesty International

Die Größe von Amnesty International erfordert zur Umsetzung ihrer Zielsetzungen eine starke

Strukturierung Ihres Mitgliederstammes um effektiv zu handeln. Diese sind auf nationaler

Ebene in Gruppen bzw. Sektionen organisiert, welche ein (mit hauptamtlichen Mitarbeitern

besetztes) Sekretariat unterhalten. Die Sektionen wiederum entsenden Vertreter in den

Internationalen Rat, das oberste Gremium auf internationaler Ebene, das alle zwei Jahre

zusammentritt und die Politik und die Arbeitsweise von Amnesty International festlegt und

das Internationale Exekutivkomitee (IEC) für zwei Jahre wählt. Dieser neunköpfige

internationale Vorstand führt die Geschäfte der Organisation. Weiterhin ist das 23 Pawlak, Britt (28.07.2007): Amnesty International: Weltweiter Kampf für Menschenrechte , auf: http://www.helles-koepfchen.de/menschenrechte/amnesty-international.html, abgerufen am 28.05.200924 BIELEFELDT, Heiner/ DEILE, Volkmar/ THOMSEN, Bernd (Hg.) (1993): amnesty international. Menschenrechte vor der Jahrtausendwende, Frankfurt/ Main: Fischer

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Exekutivkomitee für das Internationale Sekretariat in London zuständig, das seit 2001 unter

der Leitung von Irene Zubaida Khan (geboren am 24. Dezember 1956) steht. In diesem

weltweiten Hauptquartier beschäftigen sich ca. 410 haupt- und 120 ehrenamtliche

Mitarbeiter25 hauptsächlich mit dem „fact-finding“, der Kommunikation mit den Sektionen

und der Ausarbeitung von neuen Strategien.

4.5. Der Einsatz für die Menschenrechte

Folgende Strategien bilden die Säulen, auf denen der Einsatz von Amnesty International

aufgebaut ist: Aufdecken, Aufklären, Aufklären, Verändern.

Beim Aufdecken bzw. dem so genannten „fact-finding“ ermitteln im Hauptquartier in London,

die "Länder-Researcher" Fakten über die aktuelle Situation der Menschenrechte, in „ihren“

jeweiligen Regionen und protokollieren diese z.B. in Amnesty-Reports. Dies ist jedoch keine

rein theoretische Arbeit. Für einige Wochen im Jahr sind die „Researcher“ in den

entsprechenden Gebieten und sprechen mit Zeugen und sammeln Beweismaterial. In der

Regel erfolgt die Einreise mit Erlaubnis des jeweiligen Landes. Es gibt die jedoch Ausnahmen

wie China, welche den Amnesty International Mitarbeitern die Einreise verweigern. In diesem

Fall müssen sich die Mitarbeiter auf Aussagen von Flüchtlingen, dem Auswärtigen Amt und

Menschenrechtsschützern vor Ort verlassen. In vielen Fällen wird Amnesty International auch

direkt von Betroffenen angesprochen.26

Nach Zusammenstellung aller benötigten Informationen beginnt für Amnesty International die

Öffentlichkeitsarbeit. „Compaigner“27 verarbeiten diese Angaben zu Kampagnen und

Mitgliederaktionen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit mit aktiver Pressearbeit, Info-Ständen,

Protestscheiben, Lobbyarbeit auf Missstände hinzuweisen und so Druck auf die

Menschenrechtsverletzer auszuüben. Ein großer Problemfaktor ist hierbei die Zeit. Oft

müssen die Pressesprecher unter großem Zeitdruck Presseerklärungen verfassen, um

schnellstmöglich mit der Öffentlichkeitsarbeit zu beginnen. Das Wichtigste ist hierbei die

Seriosität der Informationen, denn die Öffentlichkeit verzeiht falsche Informationen nur

schwer.

25 Microsoft® Encarta® (2009): amnesty international, auf: http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761553034/amnesty_international.html, abgerufen am 28.05.200926 vgl. Amnesty International (o.J.): Aufdecken, auf: http://www.amnesty.de/aufdecken, abgerufen am 28.05.200927 vgl. Amnesty International (o.J.): Aufklären, auf http://www.amnesty.de/aufklaeren, abgerufen am 28.05.2009

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Page 13: Amnesty  International + Todesstrafe

Es bleibt jedoch auch nicht bei bloßer Aufklärung der Zivilgesellschaft. Die Menschen selbst

müssen, mit Hilfe des von Amnesty International entwickelten Urgent-Netzwerks, aktiv

werden. Im Falle einer akuten Gefahr der Menschenrechtsverletzung, wird im Hauptquartier

in London eine Fallakte erstellt, in der alle wichtigen Fakten zusammengetragen, übersetzt

und ins Amnesty-International-Netzwerk eingefügt werden. Innerhalb kürzester Zeit wenden

sich weltweit Menschen mit Briefen, Faxen, E-Mails an die entsprechende Regierung und

erzeugen so Druck und Aufmerksamkeit. Die Wirkung dieser Aktionen ist unumstritten, denn

bisher waren 35% dieser Urgent Actions von Erfolg gekrönt28. Amnesty International hat

ebenfalls einen großen Beitrag zur Existenz einiger Kontrollorgane, wie die Anti-Folter-

Konvention und den UNO-Menschenrechtsrat geleistet.

Für ihre gesamte Arbeit erhielt Amnesty International 1977 den Friedensnobelpreis.

Das Internet erleichtert die Öffentlichkeitsarbeit von Amnesty International sehr. Zum einen

findet man „Briefe gegen das Vergessen“. Mit Hilfe dieser internationalen Appelle an die

Öffentlichkeit können Menschenrechtsverletzungen ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und

gestoppt werden. Jeder Brief trägt dazu bei, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt

oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Während es bei den Urgent Actions vor

allem auf Schnelligkeit ankommt, funktionieren die Briefe gegen das Vergessen, durch ihre

enorme Anzahl. Die Urgent-Actions kann man jederzeit und aktuell auf der offiziellen

deutschen Internetseite www.amnesty.de einsehen und den empfohlenen Maßnahmen

nachkommen. Hier findet man viele Fallakten, von zum Tode verurteilten Häftlingen, mit

Hintergrundinformationen und Anweisungen, wie man umgehend und effizient Handeln kann.

5. Die Todesstrafe

5.1. Die Geschichte

Möchte man verstehen, wieso Amnesty International so vehement gegen die Todesstrafe ist,

kommt man nicht umhin, sich deren Geschichte und Einsatz näher zu betrachten:

28 vgl. Amnesty International (o.J.): Handeln, auf http://www.amnesty.de/handeln, abgerufen am 28.05.2009

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Page 14: Amnesty  International + Todesstrafe

„Die Todesstrafe ist die älteste aller Strafen innerhalb der Menschlichen Gesellschaft“29. In

der frühgeschichtlichen Zeit wurden den Göttern für eine reiche Ernte und Gesundheit,

Menschenopfer dargebracht, welche der Todesstrafe gleichkommen, wenngleich es darüber

keine niedergeschriebenen Gesetze gab. Im alten Griechenland wurde die Todesstrafe

ebenfalls vollstreckt, jedoch nicht auf Grundlage eines Gesetzestextes. Die Familie des Opfers

musste die Initiative ergreifen, falls sie den Täter hinrichten lassen wollten.

Die ersten festen Regelungen gab es in Form des Hammurabi-Codes bei den Babyloniern, bei

denen Menschen auf Grund von Mord, Diebstahl und mangelhafter Arbeit zum Tode verurteilt

wurden. Durch die Phönizier, ein altes See- und Handelsvolk aus Syrien, wurde die

Kreuzigung als Hinrichtungsmethode erfunden. Rund 1000 Jahre vor Christus hatte diese

Hinrichtungsmethode ihre Hochzeit bei den alten Römern, die diese Todesstrafe vorzugsweise

bei ihren Sklaven und Aufständischen anwendeten.

Im Jahre 1498 wurde durch den Reichstag zu Freiburg entschieden, künftig alle Straftaten und

deren Strafmaß schriftlich festzuhalten. Zwei Jahre später wurde diese Prozessordnung, die

Constitutio Criminalis Carolina, unter Karl V. auf dem Augsburger Reichstag beschlossen.

Wiederum 2 Jahre später trat das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch in Kraft. Im

Mittelalter wurden Straftäter durch Köpfen, Hängen, Ertränken, Vierteilen, Rädern,

Verbrennung und Folterung bis zum Tode getötet. Ob die Opfer dabei wirklich immer

Straftäter waren, kann man auf Grund der Wirrungen dieser Zeit heute nicht mehr

nachvollziehen. Fakt ist jedoch, dass es Machtkonflikte unter den Machthabern gab und diese

sich auch auf die Urteile auswirkten.

Zu Zeiten der Inquisition bzw. der politischen und kirchlichen Gleichschaltung der Macht,

wurden viele Menschen einfach auf Grund ihrer Meinung oder Kirchenkritik hingerichtet.

Diese Willkür herrschte mehrere Jahrhunderte vor und machte dabei keinen

Klassenunterschied. In Frankreich hingegen hab es bei der Hinrichtungsmethode ständische

Unterschiede. Während der einfache Bürger gehängt wurde, wurde das Todesurteil an Reichen

mit der Guillotine vollstreckt. Weiterhin gab es eine Unterscheidung nach der Art des

Verbrechen: Für religiöse Vergehen wurde man verbrannt, bei Verbrechen gegen den Staat

gevierteilt und bei schwersten Taten wie z.B. Mord, wurde man gerädert. Zu Zeiten der

29 LEDER, Karl Bruno (Hg.) (1983): Todesstrafe. Ursprung, Geschichte, Opfer; München: Meyster

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Page 15: Amnesty  International + Todesstrafe

Französischen Revolution gab es nur eine Hinrichtungsmethode: Das Schafott, das

unabhängig von Stand oder Tat genutzt wurde. In England gab es noch im 19. Jahrhundert

rund 200 Strafbestände, deren Urteil in den meisten Fällen die Todesstrafe bedeutete.

Erst mit dem Werk „Über Verbrechen und Strafen“ aus dem Jahre 1767, von dem italienischen

Rechtsphilosophen und Staatsrechtreformer Cesare Beccaria (geboren am 15. März 1738,

gestorben am 28. November 1794) entwickelte sich eine Bewegung gegen die Todesstrafe. In

seinem Werk betont er, dass der Sinn der Strafe nicht die grausame Bestrafung ist, sondern

allen Mitgliedern der Gesellschaft aufzeigen soll, dass Handlungen gegen bestehende Gesetze

Sanktionen nach sich ziehen. Für ihn ist hierbei die Folter und Todesstrafe jedoch

indiskutabel, da durch Folter falsche Geständnisse aus seinem vermeintlichen Täter gepresst

werden könnten und das Gericht so zu einem Fehlurteil kommen könnte. Weiterhin schreckt

die Todesstrafe seines Erachtens nach, keinen potentiellen Täter ab, da eine lebenslange Haft,

ohne mögliche Begnadigung schlimmer ist.30

Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die USA, da eine Zusammenfassung aller

Länder zu umfangreich wäre.

Durch den Widerstand gegen die Todesstrafe entschieden sich immer mehr Staaten dazu, die

Todesstrafe in lebenslange Haftstrafen umzuwandeln. Beccaria’s Abhandlung übte auch

Einfluss auf amerikanische Intellektuelle aus. Zur ersten Reform der Todesstrafe kam es, als

Thomas Jefferson (geboren am 13. April 1743, gestorben am 4. Juli 1826) eine

Gesetzesvorlage einbrachte, worin er die Überarbeitung des Todesstrafenrechts in Virginia

forderte. Sie beinhaltete den Appell, die Todesstrafe solle nur noch für Mord und Verrat zur

Anwendung kommen. Der Gesetzesvorschlag wurde mit nur einer einzigen Stimme

abgelehnt.

Dr. Benjamin Rush (geboren am 24. Dezember 1745, gestorben am 19. April 1813) gehörte zu

den frühen Gegnern der Sklaverei und Todesstrafe. Er glaubte nicht an den abschreckenden

Effekt der Todesstrafe und er kannte schon früh deren verrohende Auswirkung auf die

Gesellschaft. Benjamin Franklin und William Bradford (später Generalstaatsanwalt von

Philadelphia) unterstützten ihn in seinem Kampf gegen die Todesstrafe. 1846 schaffte

Michigan als erster Bundesstaat der USA, die Todesstrafe, bis auf Ausnahme des

30 WENK, Dieter (19.01.2004): Italien suchte den Tugendstar auf: http://www.textem.de/269.0.html, angerufen am 21.05.2009

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Page 16: Amnesty  International + Todesstrafe

Landesverrats, als Strafmaß ab. Während sich in den Nordstaaten der USA ein klarer Trend

gegen die Todesstrafe abzeichnete, hielten die Südstaaten daran fest. Zu Zeiten des

Bürgerkrieges rückte die Abschaffung der Todesstrafe jedoch in den Hintergrund. Unterdessen

konzentrierte man sich auf die Abschaffung der Sklaverei.

Im Jahre 1888 wurde der erste elektrische Stuhl in New York gebaut, auf dem am 6. August

1890 William Kemmler, als erster Verurteilter, starb. Sein Tod stellt eine Leidensgeschichte

dar, die sich noch oft in der Praxis dieser Hinrichtungsmethode wiederholen wird. Nachdem

man ihn auf dem Stuhl festgeschnallt hatte, verband man ihn mit je einer Elektrode am Kopf

und Rücken, mit dem umgebauten Stuhl. Zu Beginn flossen für 17 Sekunden 1000 V durch

seinen Körper, der sich unter Schmerzen wandte. Als man den Strom abstellte, atmete William

Kemmler noch und erbrach. Man entschloss sich den Strom auf 2000 V zu erhöhen. Erst nach

einem weiteren Versuch war der Verurteilte endlich tot31. Die Zuschauer waren geschockt, die

Medien fassungslos. Edison musste den Elektrischen Stuhl erneut überarbeiten. Ungeachtete

dessen war der Elektrische Stuhl die moderne Hinrichtungsmethode, da man sie für humaner

als Hängen erachtete.

Anfang des 20. Jahrhunderts kam erneut Widerstand gegen die Todesstrafe auf. Zwischen

1907 und 1917 wurde die Todesstrafe sogar in 6 Bundesstaaten der USA verboten – jedoch

wurde sie schon 1920 wieder erlaubt.

Am 8. Februar 1924 wurde der Erste zum Tode verurteilte, Gee John in der Gaskammer von

Carson City in Nevada hingerichtet. Unter den Zuschauern einer der ersten Hinrichtungen war

der Staatsgefängnisdirektor von San Quentin, James B. Holohan. Nach der Exekution erzählte

er seinem damaligen Stellvertreter, Clinton T. Duffy „Der Delinquent atmet einmal tief ein

und verliert daraufhin sofort das Bewusstsein. Nach der Hinrichtung erspart man sich die

schrecklichen Verunreinigungen von Blut, Kot und Urin. Es ist die sauberste und schnellste

Hinrichtung, die ich je gesehen habe."32 Am 27. August 1937 erging in Kalifornien ein Gesetz,

nachdem die Hinrichtung per Gaskammer, die fortan einzig zugelassene Hinrichtungsmethode

war.

31 (o.V.) (o.J.): 6 August 1890 – William Kemmler auf: http://eotd.wordpress.com/2008/08/06/6-august-1890-

william-kemmler/, abgerufen am 21.05.200932 (o.V.) (o.J.): Die Gaskammer, auf: http://www.todesstrafe.de/artikel/19/Die_Gaskammer.html, abgerufen am 20.05.2009

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Page 17: Amnesty  International + Todesstrafe

Durch die Zeit der „Großen Depression“ u.a. fand die Todesstrafe zwischen 1920 -1940

wieder mehr Befürworter. In dieser Zeit wurden mehr Menschen als je zuvor hingerichtet.

War man zu Zeiten des 2. Weltkrieges auch noch von der Todesstrafe überzeugt, wandte man

sich bis in die 1960er Jahre zusehends von dieser Strafart ab. Wie bereits im 2. Abschnitt

dieser Hausarbeit ausgeführt, wurde 1972 die Todesstrafe auf Grund der Menschenrechte

außer Kraft gesetzt und alle bis dato ausgesprochenen Todesurteile wurden in lebenslange

Haftstrafen umgewandelt. Nach der vollständigen Überarbeitung der Prozessordnung, endete

das Verbot der Todesstrafe am 17. Januar 1977 mit der Hinrichtung von Gary Gilmore in

Utah, durch ein Erschießungskommando.

Am 2. Dezember 1982 wurde der erste Verurteilte mittels der Giftspritze hingerichtet. Charles

Brooks starb in Texas durch die tödliche Injektion.

Im Jahre 1993 verhandelte der Oberste Gerichtshof den Fall Lyonel Herrera, bei dem der

Verurteilte nachweislich Beweise für seine Unschuld hatte. Es wurde festgestellt, dass

Unschuldsbeweise kein Grund sind, einen Prozess neu zu führen und der Oberste Gerichtshof

verwies auf den Gnadenakt, um die Hinrichtung eines Unschuldigen zu verhindern. Das

Gnadengesuch wurde abgelehnt und Lyonel Herrera noch im selben Jahr hingerichtet. Durch

diesen Fall wurde jedoch die Diskussion über die Verurteilung und Hinrichtung Unschuldiger

wieder lauter. Am 31. Januar 2000 rief der Gouverneur von Illinois ein Moratorium aus, um

die Verurteilung von Unschuldigen zu verhindern.

Im Jahre 1994 unterzeichnete Präsident Bill Clinton ein Gesetz, das die Todesstrafe auf

Bundesebene sehr stark ausweitete. Zwei Jahre später unterschrieb er ebenfalls das Anti-

Terrorismus-Gesetz und den "Effective Death Penalty Act"33, durch den die

Berufungsmöglichkeiten auf Bundesebene stark eingeschränkt wurden.

Im Januar 1999 rief der Papst während seines Besuches in St. Louis zur Abschaffung der

Todesstrafe auf und erklärte, dass sie "sowohl grausam als auch unnötig"34 sei. Noch im

selben Jahr unterstützt eine Resolution der UN Menschenrechtskommission ein weltweites

Hinrichtungs-Moratorium, auf das sich Amnesty International und andere

33 (o.V.) (3.06.1996): Antiterrorism and Effective Death Penalty Act of 1996: . A summery, auf: http://www.fas.org/irp/crs/96-499.htm, abgerufen am 22.05.200934 FRIETSCH, Martina (o.J.): Christen und Todesstrafe, auf http://www.planet-schule.de/wissenspool/todesstrafe/inhalt/sendungen/zum-tode-verurteilt-christen-gegen-die-todesstrafe.html, abgerufen am 22.05.2009

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Page 18: Amnesty  International + Todesstrafe

Menschenrechtsorganisationen noch heute berufen.

Im April 2002 wird durch Gouverneur Frank O'Bannon eine Gesetzesvorlage unterzeichnet,

welche das Mindesthalter für die Verurteilung zur Todesstrafe auf 18 Jahre anhebt. Weiterhin

dürfen Richter fortan nicht mehr gegen die Entscheidung der Geschworenen, die Todesstrafe

verhängen.

Am 20.6.2002 urteilte Oberste US Gerichtshof im Fall Atkins gegen Virginia, dass

nachgewiesene Geisteskranke nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Mit Datum vom 11.

Januar 2003 hob George Ryan, der Gouverneur von Illinois in dem alle Todesurteile in dem

US-Bundesstaat auf und lies die Urteile in lebenslange Haft umwandeln. Ryan begründete

seine Entscheidung u.a. mit der Aussage, dass das amerikanische Rechtssystem „willkürlich

und unberechenbar und daher unmoralisch“35 sei. Im März stellt der Oberste Gerichtshof fest,

dass die Verurteilung zur Todesstrafe von Tätern, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren,

verfassungswidrig ist.

Am 17. Dezember 2007 bestätigt der Gouverneur von New Jersey, Jon Corzine mit seiner

Unterschrift die Abschaffung der Todesstrafe. Bis zum heutigen Tage haben bereits 15

Bundesstaaten der USA die Todesstrafe aus ihrem Strafgesetzbuch gestrichen36.

5.2. Die Hinrichtungsmethoden

Wie man an diesem skizzenhaften Abriss der Geschichte der Todesstrafe deutlich erkennen

kann, wird die Todesstrafe kontinuierlich, wenn auch mit kleinen Schritten, zurückgedrängt.

Doch wenn die Todesstrafe doch angeblich so unfehlbar ist, wie kommt zu dieser

Entwicklung in den vergangenen Jahren? Um diese Fragen zu beantworten, kommt man nicht

umhin, sich die Hinrichtungsarten näher anzusehen.

Allen voran die wohl älteste Strafe: Das Hängen. Sie ist jedoch lediglich noch in den

Bundesstaaten New Hampshire und Washington eine Option, die längst von der

Haupthinrichtungsmethode, der Giftspritze verdrängt wurde. Während man vor vielen

Hundert Jahren einfach nur ein Seil und einen Baum brauchte, um einen Verurteilten 35 (o.V.) (12.01.2003): Gouverneur begnadigt 167 Todeskandidaten, auf: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,230409,00.html, abgerufen am 22.05.200936 (o.V.) (19.03.2009): New Mexico schafft die Todesstrafe ab, auf: https://www.taz.de/1/politik/amerika/artikel/1/new-mexico-schafft-die-todesstrafe-ab/, abgerufen am 22.05.2009

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Page 19: Amnesty  International + Todesstrafe

hinzurichten, der Tod jedoch lang und qualvoll eintrat, entwickelte man diese

Hinrichtungsmethode im Laufe der Zeit weiter, um sie „humaner“ zu gestalten – sofern eine

Todesstrafe jemals human sein kann. Um den Tod relativ kurzfristig und schmerzlos eintreten

zu lassen, wird heutzutage die Seillänge auf das Körpergewicht abgestimmt. Jedoch kann

dabei etwas schief gehen, wie die Hinrichtung Barsans el Tikriti, dem Halbbruder Saddam

Husseins im Januar 2007 bewiesen. Barsan war bei seiner Hinrichtung durch den Strang

enthauptet wurden37. Am 30.12. 2006 wurde Saddam Hussein selbst hingerichtet, wovon ein

Video auf diversen Video-Internet kursierte. Während einer Exekution wurde Saddam von

seinen Henkern wiederholt beschimpft und beleidigt. Während Barsans Hinrichtung, soll dies

wenigstens nicht so gewesen sein.

Beim Hängen treten demzufolge vor allem zwei Probleme auf: Fällt der Verurteilte zu schnell,

wird er enthauptet, fällt er zu langsam, kommt es zur Strangulierung, was keinen schnellen,

schmerzlosen Tod bedeutet. Durch die korrekte Errechung der Fallhöhe, könnten solche

Zwischenfälle vermieden werden. Amerikanische Henker setzen daher den Knoten des Seils

unter das Linke Ohr und benutzen zur Berechnung der exakten Fallhöhe noch heute eine in

Großbritannien entwickelte Henker-Liste. Demzufolge muss ein 81 kg schwerer Delinquent

2,55 m tief fallen, damit er sofort besinnungslos wird und der Tod somit schmerzlos eintritt.

Für je 3 kg weniger, wird der Strang um 5 cm verlängert. Eigens dazu wurde eine

Galgenanlage entwickelt: 13 Stufen führen zu einer Podium hinauf, in der sich eine Klappe

befindet, die sich während der Hinrichtung nach unten öffnet. Um diesen unteren Teil wird ein

Vorhang befestigt, um die zuschauenden Zeugen vor dem Anblick des Toten zu schützen. Um

Gegenwehr zu vermeiden, werden Hände und Füße des Verurteilten gefesselt. Er bekommt

eine Kapuze über das Gesicht, um die Geräusche des Sterbenden zu dämpfen und den

Gesichtsausdruck zu verbergen.38

Um den Tod für die Verurteilten angenehmer zu gestalten, wurde 1888 der Elektrische Stuhl

in Auftrag gegeben. Wie bereits beschrieben, war die erste Hinrichtung mit einem elektrischen

Stuhl eine Katastrophe. Nach der Überarbeitung des elektrischen Stuhls, sollte er die perfekte

Tötungsmaschine sein. Bei dieser Art Hinrichtung wird der Verurteilte mit Riemen um Arme,

Beine, Brust und Gesäß auf den Stuhl geschnallt. Ein Beamter befestigt eine Elektrode am

rechten Knöchel des Gefangenen, die mit einer Stromschaltung hinter dem Stuhl verbunden

ist. Der Verurteilte darf vor Beginn der Elektrokution seine letzten Worte sprechen. Danach 37 vgl. REUTER (15.01.2007): Hinrichtung. Saddam-Bruder durch Strang enthauptet, auf: http://www.focus.de/politik/ausland/hinrichtung_aid_122668.html, abgerufen am 21.05.200938 (o.V.) (o.J.): Galgen, Hängen, Strangulieren, auf: http://www.todesstrafe.de/artikel/17/Galgen,_Haengen,_Strangulieren.html, abgerufen am 22.05.2009

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Page 20: Amnesty  International + Todesstrafe

wird ein Ammoniumschwamm auf seinen Kopf gelegt und Elektroden angebracht. Der Kopf

wird so festgeschnallt, dass er aufrecht gegen die Stuhllehne gedrückt wird. Um die Zeugen

vor dem Anblick des Sterbenden zu schützen, wird dem Verurteilten eine Lederkapuze

übergezogen. Hinter dem Stuhl steht ein maskierter Henker, der die Hinrichtung durch das

Betätigen eines Schalters einleitet. Die Meinungen der Wissenschaftler über diese

Hinrichtungsmethode klaffen auseinander. Im Rechtsstreit Glass gegen Louisiana nahm

Richter William Brennan Bezug auf ihm vorliegende wissenschaftliche und medizinische

Untersuchungsergebnisse einer Hinrichtung, wonach eine derartige Hinrichtung

„unbeschreibliche Schmerzen und Leiden verursacht und weit über die reine Auslöschung

menschlichen Lebens hinausgeht“39.Auch der 17 jährige Willie Francis erlebte bei seiner

Hinrichtung 1946 im US-Bundesstaat Louisiana eine Folter, wie sie grausamer kaum sein

kann. Nachdem der Stromschalter betätigt worden war, spannte sich Francis's Körper, die

Lippen schwollen an allerdings trat der Tod nach der 1. Phase nicht ein. Nun überlegte man,

die Stromstärke zu erhöhen, was sich jedoch als technisch unmöglich herausstellte. Mit den

Worten "Hört auf. Laßt mich Luft holen!"40 forderte Francis den Henker auf, die Prozedur

abzubrechen. Daraufhin erging die Order, die Hinrichtung abzubrechen und den Gefangenen

in seine Zelle zu führen. "Ich sah kleine blaue, rosa und grüne Punkte und fühlte ein Brennen

in meinem Kopf und am linken Bein" berichtete Francis später. Ein Jahr später unternahm der

Staat Lousiana einen erneuten, erfolgreichen Versuch, Francis hinzurichten. Wie diesen Fall,

gibt es noch viele ähnliche. Dessen ungeachtet hat bisher nur der Bundesstaat Nebraska die

Hinrichtung mit dem elektrischen Stuhl bisher ausgesetzt.

Dr. Allen McLean Hamiliton, ein Toxikologe aus Nevada und Major D.A. Turner,

Angehöriger des Medizinischen Korps der US Army, gingen als die Entwickler der

Gaskammer in die Geschichte ein. Wie bereits beschrieben, ist der Vollzug der Todesstrafe in

der Gaskammer für die Zuschauer eine saubere Angelegenheit. Anders jedoch für die

Delinquenten. Die Gaskammer ist ein achteckiger, luftdichter Stahlbehälter, der sich im

Todestrakt befindet. In der Kammer stehen zwei stählerne Stühle, von denen Plastiktüten mit

16 Zyanidpatronen herabgelassen werden. Mit Hilfe eines Hebels werden diese Patronen in

einen Eimer mit Schwefelsäure getaucht. Durch diese Mischung bildet sich Blausäure, deren

Einatmen die Sauerstoffzufuhr des Körpers verhindert. Würden die Delinquenten dieses

Gemisch ruhig, tief einatmen, wäre ihr Todeskampf schnell beendet. Doch niemand kann von 39 (o.A.) (29.04.1985) : U.S. Supreme Court. Glass v. Louisiana, 471 U.S. 1080 (1985); auf: http://supreme.justia.com/us/471/1080/case.html, abgerufen am: 22.05.200940 (o.A.) (o.J.): Elektrischer Stuhl, auf: http://www.lsg.musin.de/Projekte/Todesstrafe/Todestrafe-%20Methoden/ElektrischerStuhl.htm, abgerufen am 22.05.2009

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Page 21: Amnesty  International + Todesstrafe

einem Menschen in einer Gaskammer Vernunft erwarten. So treten die furchtbaren Folgen des

Gases bereits vor dem Eintreten der Bewusstlosigkeit ein, was einen sehr schmerzvollen Tod

durch Ersticken bedeutet. Nach der Hinrichtung wird das Gas Ammoniak in die Gaskammer

gepumpt, um das Giftgas zu neutralisieren. Bis in die achtziger Jahre hinein wurde der Kopf

des Delinquenten nicht festgeschnallt, was sich änderte, nachdem ein Gefangener im

Todeskampf seinen Schädel so lange gegen das Entlüftungsrohr schlug, bis er einen

Schädelbruch erlitt. Fortan wurde auch der Kopf des Todeskandidaten festgeschnallt.

Die letzte angewandte Hinrichtungsmethode ist die Giftspritze, welche in den USA kontrovers

diskutiert wird. Eine medizinisch geschulte Person führt hierbei eine Kathedernadel

intravenös in den Arm des Verurteilten ein. Dieser darf nun seine letzten Worte sprechen,

bevor Gefängnisbeamte erst eine neutrale Lösung und dann eine tödliche Dosis aus dem

Gemisch Natriumpenthotal (Narkosemittel als Einschlafmittel), Pancuroniumbromid

(entspannt und lähmt die Muskulatur) sowie Kaliumchlorid (stoppt den Herzschlag)

injizieren. Auch hier gibt es allzu oft furchtbare Missgeschicke: Es gelang medizinischen

Personal bei einer Hinrichtung im Bundesstaat Indiana nicht, geeignete Venen zur

Giftinjektion zu finden. Trotz Mithilfe des Delinquenten wurde auch nach fast einer Stunde

keine geeignete Vene gefunden. Schließlich musste ein Arzt herbeigerufen werden, welcher

dann einen Herzkatheter legte, durch den dann die Gifte direkt in das Herz des Verurteilten

eingeleitet wurden. Etwa 90 Minuten nach Beginn der Hinrichtung trat der Tod ein. Während

dieser 90 Minuten musste der Gefangene bei vollem Bewusstsein die fehlgeschlagenen

Hinrichtungsprozeduren über sich ergehen lassen41.

5.3. Pro und Contra der Todesstrafen-Debatte

Im folgenden möchte ich die „wichtigsten“ Pro-Contra-Argumente von Befürwortern und

Gegnern der Todesstrafe gegenüberstehen. Viele dieser Argumente habe ich bereits selbst

diskutiert und weiß daher, dass sie zu den ersten Argumenten bei einer Meinungsaustausch

zählen.

Todesstrafen-Befürworter sprechen oft von der abschreckenden Wirkung dieser Strafe. In den

Augen der Öffentlichkeit wirkt die Todesstrafe abschreckender und nachhaltiger, als die

Verhängung einer lebenslänglichen Haftstrafe. Dem kann man alle wissenschaftlichen Studien

gegenüberstellen, die klar belegen, dass es in Ländern mit der Todesstrafe nicht weniger

41 vgl. (o.V.) (07.01.2008 ): USA: Todeskandidaten klagen gegen Giftspritze, auf: http://diepresse.com/home/panorama/welt/351833/index.do, abgerufen am 23.05.2009

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Page 22: Amnesty  International + Todesstrafe

schwerste Verbrechen, als in den Ländern ohne die Todesstrafe. Im Gegenteil, meistens liegt

die Quote sogar noch darüber.42 Würde man dieses Argument gelten lassen, müsste man auch

allen Mördern unterstellen, dass sie ihre Tat bewusst geplant und ausgeführt haben. Jedoch

geschehen die meisten Morde im Affekt, in dem niemand über die Folgen seiner Tat

nachdenkt. Ebenso ist der eigentliche Sinn jeder Rechtssprechung die Gerechtigkeit, nicht die

Abschreckung. Durch die Todesstrafe wird das Recht jedes Menschen auf Leben untergraben,

dessen Sicherung und Wahrung eigentlich das oberste Ziel jeder Regierung ist. Durch die

Durchführung dieser inhumanen und unmoralischen Strafe, kann der Staat im schlimmsten

Fall das Gegenteil erreichen – auf Grund der schlimmen Bilder und Berichterstattungen von

Hinrichtung verroht die Gesellschaft zunehmend, was den Respekt vor dem Leben und die

Hemmungen, dieses auszulöschen, drastisch schmälert.

Das nächste Argument fast jedes Befürworters der Todesstrafe ist das Argument, dass selbst

Moses im Alten Testament Strafen nach dem Leitspruch „Auge um Auge, Zahn um Zahn“

forderte. Aus christlicher Sicht ist dieses Argument durch die 10 Gebote außer Kraft gesetzt,

denn jeder Staat, der auf Grund dieser Annahme die Todesstrafe vollzieht, tritt die Gottes

Gebote mit Füßen. Man muss nicht kirchlich sein, um die Folgen dieser Denunzierung Gottes

zu verstehen. Wie viele gläubige Menschen würden wohl nach der Abschaffung des 5.

Gebotes „Du sollst nicht töten“, auch die anderen 9 Gebote vergessen?

Viele begründen ihre Argumentation an dieser Stelle mit der Aussage, dass ein Mörder sein

Recht auf das Leben verwirkt hat. Jedoch ist das Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der

Menschenrechte an keine Bedingung gebunden. Der Mensch hat dieses Recht, ungeachtet

dessen, was er getan hat. Durch den Vollzug der Todesstrafe maßt sich der Staat bzw. die

Regierung an, einem Menschen dieses Recht zu nehmen, obwohl er es wie bereits aufgezeigt

eigentlich schützen und wahren müsste. Durch dieses Verhalten überschätzt der Staat sein

Recht, denn er ist keine göttliche Institution, sondern ein Versuch der Ordnung des

gesellschaftlichen Zusammenlebens und somit allen Menschen verpflichtet – auch den

Straftätern.

Auch der Wille des Volkes darf hierbei keine Rolle für das Handeln des Staates spielen. Durch

mangelnde bzw. einseitige Informationen der Presse werden die Bürger oft nur oberflächlich

informiert, was summiert mit der allgemeinen Unzufriedenheit in einem Staat schnell zu dem

42 vgl. ARONSON, Elliot/ WILSON, Timothy/ ALERT, Robin (Hg.) (2008): Sozialpsychologie, 4. überarb. Auflage, München: Pearson, S. 610

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Page 23: Amnesty  International + Todesstrafe

Trugschluss führen kann, dass die Todesstrafe das Allheilmittel ist. Allerdings sind an dieser

Stelle zu betonen, dass die Beeinflussung der Bürger durch die Presse niemals ein neutrales,

tiefgründiges Weltbild erzeugt wird und somit Menschen vorschnell zu radikalem Denken

neigen.

Weiter argumentieren viele Menschen mit der Nachhaltigkeit der Todesstrafe – ein toter

Mörder kann keine anderen Menschen mehr töten. Gerade diese Nachhaltigkeit stellt einen

der größten Kritikpunkte an der Todesstrafe dar. Das Töten eines Menschen kann man nie

wieder rückgängig machen – auch wenn nach seinem Tod festgestellt wurde, dass er

unschuldig war. In der Geschichte der Todesstrafe gibt es unzählige Fälle, in denen während

des Verfahrens Fehler gemacht wurden, Indizien übersehen wurden und ein Mensch

vorschnell zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Wie in dieser Hausarbeit erwähnt, ist

es dabei für die USA nicht einmal relevant, ob jemand dafür Beweise hat. In Illinois war die

festgestellte Rate der zum Unrecht zum Tode Verurteilten so hoch, dass der Gouverneur

George Ryan selbst, die Todesstrafe als willkürlich betitelte. Weiterhin darf die Auslöschung

des Lebens eines vermeintlichen Mörders, kein Sicherungsargument des Staates sein, sondern

er sollte präventiv handeln. Abgesehen davon die Rückfallquote von Kapitalverbrechern sehr

gering, was im Zusammenhang mit Resozialisierung zu sehen ist.

Ein Argument, dass ich menschlich vielleicht nachvollziehen könnte ist das Leid der Opfer

und deren Angehörigen. Aber wird dieses Leid wirklich gebessert, weil man den Täter sterben

sieht? Ist dieser Schmerz durch Rachlust und Genugtuung wirklich zu lindern? Welchen

Schmerz müssen die Angehörigen des Täters empfinden, dessen Eltern, Partner, Kinder? Wie

man an meinen Rückfragen erkennen kann, ist diese Antwort voller Emotionen geladen. Aber

gerade diese Emotionen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen hingerichtet werden,

sondern es muss mit klarem Verstand und Vernunft geurteilt und bestraft werden.

Den Faktor Geld möchte ich an dieser Stelle nur kurz abhandeln, denn ein Zahlungsmittel

sollte zu keiner Zeit ein Argument für oder gegen das Leben sein.

5.4. Die Unschuldigen im Todestrakt

Wie bereits mehrfach erwähnt, steigt die Zahl derer, die Unschuldig zum Tode verurteilt

wurden. Wie hoch die Dunkelziffer der bereits Hingerichteten ist, deren Unschuld nicht

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Page 24: Amnesty  International + Todesstrafe

bewiesen wurde oder nicht bewiesen werden sollte, ist unklar. Jedoch spricht die Zahl 13243

freigelassene Todeskandidaten für sich. Eigentlich erweckt diese Ziffer den Eindruck, dass das

Berufungssystem in den USA sehr gut funktioniert und somit die versehentliche Hinrichtung

eines Verurteilten unmöglich ist, jedoch hatten diese 132 bei näherer Betrachtung wohl sehr

viel Glück. Im Folgenden möchte ich die häufigsten Gründe für Fehlurteile aufzeigen.

Das größte Problem sind, wie bereits erwähnt die Emotionen. In den USA entscheiden ein

Richter und Geschworene über Leben oder Tod eines Angeklagten. Diese Geschworenen

wurden bereits im Vorfeld durch die einseitigen Berichterstattungen der Medien beeinflusst

und haben schon vor Beginn der Verhandlung ein Bild von dem Motiv, der Tat und dem

Angeklagten. So kann niemals eine objektive Beurteilung eines Menschen oder eines Delikts

erfolgen.

Der vorstehende Faktor multipliziert sich mit der Gefahr der Falschaussage von

Belastungszeugen, welche das ein oder andere von der Staatsanwaltschaft beeinflusst wurden.

Da Geschworene die Zeugenberichte, auf der Grund der im Vorfeld, durch die Medien,

implizierte Meinung, gerne glauben möchten, da diese in den meisten Fällen ihrem bereits

entstandenen Situationsbild entsprechen, werden Falschaussagen vor Gericht selten entlarvt.

Die Beeinflussung einer Verhandlung durch die Staatsanwaltschaft kann sogar soweit gehen,

dass Entlastungsbeweise bewusst zurückgehalten werden. Die Gründe dafür können in der

folgenden Aufdeckung mangelhafter Polizeiarbeit liegen oder in der Statistik – denn jeder

Staatsanwalt sollte eine gewisse Verurteilungsquote wahren. Ich betone an dieser Stelle, dass

das nicht die Regeln ist – allerdings eben im Bereich Möglichen liegt.

Viele Angeklagte können sich auf Grund ihrer finanziellen Lage nur Pflichtverteidiger leisten.

So hängt das Leben eines Angeklagten zum einen von der Neutralität seiner Geschworenen

ab, zum anderen vom Können seines Anwalts.

Das Zusammentreffen all dieser eventuellen Faktoren, kann ein Fehlurteil und damit die

unbegründete Beendigung eines menschlichen Lebens bedeuten. Können Menschen, die

nachweislich nicht perfekt sind, also über die Daseinsberechtigung eines anderen Menschen

entscheiden?

43 (o.V.) (14.5.2009): 132 Unschuldige aus US-Todestrakten entlassen, auf: http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/100%20Unschuldige.htm, abgerufen am 15.05.2009

24

Page 25: Amnesty  International + Todesstrafe

5.5. Gründe für den Einsatz von Amnesty International

Der vorstehende Argumentationsvergleich und die Aufzeigung der Missstände vor/ während

einer Gerichtsverhandlung, zeigen erste Gründe für den Einsatz von NGOs wie Amnesty

International auf. Die Todesstrafe ist in keinem Fall die angemessene Antwort eines Staates

auf eine Straftat sein, denn sie verstößt gegen das fundamentalste Menschenrecht schlechthin:

Das Recht auf Leben. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu

nehmen, egal welche Gründe es dafür geben mag, denn damit werden die Ursachen dieser

Taten nicht behoben. Oftmals treffen diese Todesurteile soziale Randgruppen oder

Unschuldige. Die Gründe dafür liegen in der Nachlässigkeit der Ermittler, Desinteresse, unter

Folter erzwungenen Eingeständnissen oder Rassismus. Alle Menschen sind unfehlbar, auch

Geschworene und Richter, daher darf in den Augen von Amnesty International auch niemand

über den Tod eines anderen Menschen entscheiden. Seit der Wiederaufnahme des Vollzugs der

Todesstrafe in den USA wurden bereits über 1000 Menschen getötet. Seit 1973 mussten

jedoch auch über 100 schuldfreie Menschen aus den Gefängnissen der USA entlassen werden,

weil deren Unschuld oft erst nach jahrelanger Haft festgestellt wurde. Aber das Leben dieser

Menschen wird nie wieder, wie es einmal war. Die physischen und psychischen Qualen der

Haftzeit im Todestrakt, barbarische Hinrichtungsverfahren sowie dokumentierte Pannen selbst

bei technisch hoch entwickelten Exekutionsystemen fügen den Opfern unmenschliche Leiden

zu.

6. Fazit

Die Diskussion über die Todesstrafe dauert nun schon mehrere Hundert Jahre, findet jedoch

kein endgültiges Ergebnis. Gegner und Befürworter dieses Strafmaß diskutieren seit jeher, ob

die Todesstrafe legal und moralisch vertretbar ist. Eine eindeutige Klärung dieser Frage kann

ich in meiner Hausarbeit leider nicht aufzeigen, aber nach der Sichtung all meines Materials

bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass die Todesstrafe eine moralisch verwerfliche

Rache des Menschen ist, um seine Gier nach Macht und dem Leid anderer zu befriedigen.

Selbst Angehörige der Opfer sprechen sich in den USA gegen die Todesstrafe aus, weil sie

deren Leid nicht lindert und keine rechtmäßige Reaktion der legalen staatlichen Herrschaft

ist.

25

Page 26: Amnesty  International + Todesstrafe

Amnesty International setzt sich seit nunmehr fast 50 Jahren für die Menschenrechte ein,

deren oberstes Gebot das allgemeine Recht auf Leben ist. Vielen Menschen bedanken sich

weltweit für den Einsatz und die Unterstützung durch diese Menschenrechtsorganisation.

Selten wird jedoch etwas über die Erfolge von Amnesty International in den Medien berichtet,

die Gründe dafür sind nur schwer ergründbar. Eventuell spielt der Faktor „Sensationslust“

auch mit in dieses Gesamtpaket, denn selten berichten Medien über schöne, gute Dinge. Der

Nachrichtenalltag wird von furchtbaren Berichten über Bombenattentate, Morde,

Vergewaltigungen usw. überschattet. Dabei geschehen in unserem Alltag auch viele

wunderbare Dinge. Eine dieser Angelegenheiten ist die der unermüdliche Einsatz von NGOs

wie Amnesty International, für humanitäre und menschenrechtliche Angelegenheiten, und

auch wenn sie von den Medien selten gelobt oder darüber berichtet werden – dennoch möchte

niemand dieses Engagement missen. So möchte ich mit dem bereits erwähnten Zitat enden:

„Wer nur ein Menschenleben rettet, rettet die ganze Welt.“44.

7. Literaturverzeichnis

AMNESTY INTERNATIONAL (Mai 2008): Amnesty in Zahlen, auf: http://www.amnesty.de/amnesty-zahlen, abgerufen am 23.05.2009.

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