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AMS Re-Audit Geiger Logistik durch BG RCI

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AMS Re-Audit Geiger Logistik durch BG RCI

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AMS Dokumentation

GEIGER Logistik

Inhaltverzeichnis

Dokument 0

Verfasser: Rybniker

Stand: 20.08.2017

Seite 1 von 3

Dokument Inhalt

1.1 Arbeitsschutzpolitik

2.1 Arbeitsschutzziele des Unternehmens

2.2 Erfassung der Unfallhäufigkeit / Ausfallzeiten

3.1 Organigramm

3.3 Pflichtenübertragung

3.4 Übertragung von Verantwortlichkeiten

3.5 Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit

3.6 Bestellung Sicherheitsbeauftragte(r)

3.8 Einbindung Subunternehmer

3.10 Übersicht Bestellungen / Berechtigungen

4.1 Liste zum Regelwerk / Aushangpflichtige Gesetze

4.4 Ideen, Verbesserungen, Mängel

5.1 Interne Überprüfung / Sicherheitsbegehungen / Jahresbericht BA

5.2 Betriebsanweisungen

5.5 Psychische Belastungen

5.6 Gefährdungsbeurteilungen

6.1 Alarmplan / Wichtige Rufnummern

6.2 Übersicht Ersthelfer

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AMS Dokumentation

GEIGER Logistik

Inhaltverzeichnis

Dokument 0

Verfasser: Rybniker

Stand: 20.08.2017

Seite 2 von 3

6.3 Dokumentation Erste-Hilfe-Leistungen

Dokument Inhalt

6.4 Unfallanzeige

6.5 Unfallauswertung

7.1 Beschaffung / Anlage zum Auftragsschreiben

7.2 Gefahrstoffverzeichnis

8.1 Bewertung Subunternehmer

9.1 Checkliste Vorsorgeuntersuchungen

9.2 Übersicht Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

10.1 Qualifikation/Schulungsplan

10.2 Ablaufplan Unterweisung Neue Mitarbeiter

10.3 Unterweisungsnachweise

10.4 Schriftliche Beauftragung „Bedienung Maschinen"

10.5 Schulungen UL/FK

11.1 Überprüfung Zielerreichung

11.2 Wirksamkeitskontrolle der Arbeitsschutzorganisation

11.2 Auswertung Unfallgeschehen / Statistik

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AMS Dokumentation

GEIGER Logistik

Inhaltverzeichnis

Dokument 0

Verfasser: Rybniker

Stand: 20.08.2017

Seite 3 von 3

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Arbeitsschritt 1

Dokument 1

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

1.1 Grundsatzerklärung zum Arbeitsschutz

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Arbeitsschritt 1

Arbeitsschutzpolitik

Dokument 1.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

Grundsatzerklärung zum Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheitsschutz – ein vorrangiges Unternehmensziel

Gesundheit ist unser höchstes Gut. Gesunde Beschäftigte sind eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit, für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens und für die Sicherung der Arbeitsplätze. Gesundheitsschutz, Unfallverhütung und Anlagensicherheit sind daher grundlegende Ziele unseres Unternehmens.

Verantwortung unserer Führungskräfte

Sicherheit und Gesundheitsschutz gehören in besonderer Weise zu den Aufgaben der Führungskräfte. Sie sind zu vorbildlichem Verhalten verpflichtet und sorgen dafür, dass alle Beschäftigte umfassend über Anweisungen, rechtliche Bestimmungen sowie Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert sind.

Vorbeugen statt Nachsorge

Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz erfassen wir systematisch und ergreifen rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden.

Beschäftigte sind Teil des Ganzen

Alle Beschäftigten befolgen die in ihrem Wirkungsbereich gültigen Bestimmungen und Anweisungen. Sie tragen entsprechend ihrem Wissen und Können eine persönliche Verantwortung für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer.

Kontinuierliche Verbesserung

Wir untersuchen Ereignisse und Unfälle systematisch und setzen daraus gewonnene Erkenntnisse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz konsequent um.

16.08.2017

Datum Gernot Beer –Geschäftsführer-Geiger Logistik GmbH & Co.KG

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Arbeitsschritt 2

Dokument 2

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

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2.1 Arbeitsschutzziele des Unternehmens 2.2 Erfassung der Unfallhäufigkeit / Ausfallzeiten

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Arbeitsschritt 2

Arbeitsschutzziele des Unternehmens

Dokument 2.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.03.18

Seite 1 von 3

Zielsetzung 2017 Maßnahmen Verantwortlich Erledigt am /

Erledigung bis

Umsetzungsgrad

1) Relativ Krankheits- und Unfallbedingte Ausfallzeiten in der Belegschaft um min. 1/3 zu Reduzieren

Regelmäßige Begehungen durch Vorgesetzte und durch Mitarbeitergespräche, Regelmäßige Schulungen der MA um sie in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren.

Optimierung der Rahmenbedingungen (Management, Infrastruktur, Bereitstellung von Material die dem Stand der Technik entsprechen und Personal entsprechend zu Schulen

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

Fahrertrainer

Jeder einzelne MA

bis

Ende 2017

90%

2) Beschaffung von Arbeitsmitteln nach dem neuesten Stand der Technik unter Berücksichtigung von Vorschriften und darüber hinaus.

Begutachtung von vorhandenen und neu angeschafften Arbeitsmittel.

Erfahrungen einfließen lassen.

Gespräche mit Bedienpersonal

Gespräche mit Hersteller und ggf. zeitnahe Nachbesserung veranlassen.

Bediener schulen und nur befähigtes Personal einsetzen

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

Fahrertrainer

Disponenten

Ständig bei Beschaffung neuer Arbeitsmittel und

Fahrzeuge

90 %

3) Umstellung Gefährdungsbeurteilung auf aktuelles System

Überarbeitung der bestehenden Gefährdungsbeurteilungen

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

Bis 09/17

90 %

4) Schaffung eines strukturiertem Ablagesystem

-Verfahren definieren

-Zentrale Ablage

- EDV Infothek

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

12/2017 70 %

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Arbeitsschritt 2

Arbeitsschutzziele des Unternehmens

Dokument 2.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.03.18

Seite 2 von 3

Zielbericht 2017:

Zu 1): Trotz des kontinuierlichen Wachstums zeichnet sich eine stetige Verringerung der Unfallzahlen ab. Durch stetig angepasste Schulungen aus Erfahrungen von Vergangenheit. Sowie umfangreiche Schulung des Fahrertrainers nach einem festgelegten Ablaufschema konnten zudem Unfallsituationen vermieden werden. Durch regelmäßige Sicherheitsbegehungen konnten ebenfalls viele Erkenntnisse gezogen werden, welche in Schulungen und Unterweisungen Anwendung finden.

Zu 2): Bei Neuanschaffungen speziell LKW wurde ein bestimmter Kreis an Fahrern befragt und die Anregungen in Sachen Ergonomie und Sicherheit weitestgehend umgesetzt. Des Weiteren steht bei bevorstehenden Neuanschaffungen der Leiter der zentralen Technik und Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend zur Seite. Bestandfahrzeuge wurden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte teilweise nachgerüstet. Sicherheitssysteme wie Rückfahrkameras sind aufgrund der positiven Entwicklungen mittlerweile Standard. Neue Fahrzeuge werden begutachtet und gegebenenfalls vom Hersteller nachgebessert.

Beispiele 2017:

-Rutschfeste Tritte auf LKW-Rahmen bei Sattelzugmaschinen

-Türverlängerungen gegen Verschmutzung des Einstiegs

- Von Boden bedienbare Seitliche Rollplane an 4Achser

Zu 3) Gefährdungsbeurteilung wurde nach einer Befragung über die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durch die Sifa ausgewertet und mit der GL besprochen. Anschließend wurde die Gefährdungsbeurteilung 1+2 geringfügig um diesen Punkt angepasst. Dabei wurde auch festgestellt, dass eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit herrscht und bisherigen Maßnahmen greifen.

Ergänzt wurde eine Gefährdungsbeurteilung um den Bereich Außendienst.

Zu 4) Ablagesystem in der Geigerlogistik wird stetig ausgebaut und verbessert und verfahren definiert. Eine gruppenweite Austauschplattform für Betriebsanweisung für Betriebsabläufe, Gefahrstoffe und Arbeitsmittel, sowie Unfallanzeigen etc wird von seitens der Sifa angestrebt. Aufgrund der aktuellen Softwareumstellung in vielen Bereichen ist in diesen Punkt das Ziel leider noch nicht für 2017 erreicht und wird für 2018 weiterhin angestrebt.

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Arbeitsschritt 2

Arbeitsschutzziele des Unternehmens

Dokument 2.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.03.18

Seite 3 von 3

Zielsetzung 2018 Maßnahmen Verantwortlich Erledigt am /

Erledigung bis

Umsetzungsgrad

1) Relativ Krankheits- und Unfallbedingte Ausfallzeiten in der Belegschaft um min. 1/4 zu Reduzieren

Regelmäßige Begehungen durch Vorgesetzte und durch Mitarbeitergespräche, Regelmäßige Schulungen der MA um sie in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren.

Optimierung der Rahmenbedingungen (Management, Infrastruktur, Bereitstellung von Material die dem Stand der Technik entsprechen und Personal entsprechend zu Schulen

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

Fahrertrainer

Jeder einzelne MA

bis

Ende 2018

2) Beschaffung von Arbeitsmitteln nach dem neuesten Stand der Technik unter Berücksichtigung von Vorschriften und darüber hinaus.

Begutachtung von vorhandenen und neu angeschafften Arbeitsmittel.

Erfahrungen einfließen lassen.

Gespräche mit Bedienpersonal

Gespräche mit Hersteller und ggf. zeitnahe Nachbesserung veranlassen.

Bediener schulen und nur befähigtes Personal einsetzen

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

Fahrertrainer

Disponenten

Ständig bei Beschaffung neuer Arbeitsmittel und

Fahrzeuge

Investitionen 2018

3) Terminierung von 4 ASA-Sitzungen für die Logistik pro Jahr

Terminierung von 4 ASA-Sitzungen für die Logisitk pro Jahr. Als Teil der Teamsitzung mit extra Protokollierung und Tagesablauf seitens M. Rybniker denkbar. Alternativ extra Termin

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

12/2018

4)

Schaffung eines strukturiertem Ablagesystem

-Verfahren definieren

-Zentrale Ablage

- EDV Infothek

Geschäftsleitung

Andreas Weber

Marco Rybniker

12/2018 70 %

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Arbeitsschritt 2

Erfassung der Ausfallzeiten

Dokument 2.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.03.18

Seite 1 von 1

Jahr Arbeitsstunden

Gewerblich + Angestellte Ausfallstunden

Krankheit Ausfall % Krankheit

Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle

Ausfallstunden durch

Arbeitsunfall

Ausfall % Arbeitsunfall

Unfälle / 1 Mio Arbeitsstunden

2011 192000 4174 2,17% 3 310 0,16% 15,6

2012 193000 4059 2,10% 3 884 0,46% 15,5

2013 184800 5963 3,23% 2 321 0,17% 10,8

2014 185680 5377 2,90% 9 553 0,30% 48,5

2015 194040 6808 3,5% 8 1788 0,98% 35

2016 215600 6288 2,91% 8 909 0,42% 37,1

2017 244700 6170 2,52 8 382 0,16% 32,7

Personalstand 2017

110 gewerbliche MA

22,5 Angestellte

10 Auszubildende

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Arbeitsschritt 3

Dokument 3

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

3.1. Organigramm 3.3 Pflichtenübertragung 3.4 Übertragung von Verantwortlichkeiten 3.5 Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.6 Bestellung Sicherheitsbeauftragung 3.8 Einbindung Subunternehmer 3.10 Übersicht Bestellungen / Berechtigungen

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Arbeitsschritt 3

Organigramm der Geiger Logistik

Dokument 3.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 1 von 1

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Arbeitsschritt 3

Pflichtenübertragung

Dokument 3.3a

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 1 von 2

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Arbeitsschritt 3

Pflichtenübertragung

Dokument 3.3a

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 2 von 2

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Arbeitsschritt 3

Pflichtenübertragung

Dokument 3.3b

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 1 von 2

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Arbeitsschritt 3

Pflichtenübertragung

Dokument 3.3b

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 2 von 2

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Arbeitsschritt 3

Pflichtenübertragung

Dokument 3.3c

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 1 von 1

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Arbeitsschritt 3

Übertragung von Verantwortlichkeiten

Dokument 3.4

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 1 von 2

Aufgabe Detail Verantwortlich Umsetzung

Einweisung neue Mitarbeiter MA Fuhrpark Gebhard Bietsch Marco Rybniker

MA Verwaltung Klaus Näher Klaus Näher

Jährliche Unterweisung Mitarbeiter MA Fuhrpark Andreas Weber Marco Rybniker

MA Verwaltung Klaus Näher Klaus Näher

MA, die an jährl. Unterw. fehlten Andreas Weber Marco Rybniker

Vorsorgeuntersuchungen Festlegung Umfang Gebhard Bietsch Personalabteilung

Führen zentrale Personallisten Personalabteilung Personalabteilung

Organisation Untersuchungen Personalabteilung Personalabteilung

Überwachung prüfpflichtige

Arbeitsmittel

Fahrzeuge Gebhard Bietsch Beauftrage Werkstatt

Elektrische Arbeitsmittel Klaus Näher künftig beauftragt von

Geiger Facility

Management

Jankowsky GmbH

Anschlagmittel Andreas Weber MTA Geiger

Pers. Schutzausrüstung Gebhard Bietsch Marco Rybniker

Erstellung und Pflege von

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsplätze Fuhrpark Andreas Weber Marco Rybniker

Arbeitsplätze Verwaltung, Niederlassung Klaus Näher Klaus Näher

Dokumentation und Ablage Peter Baier Peter Baier

Kontrolle, Überarbeitung Andreas Weber Rybniker / Näher

Erstellung und Pflege von

Betriebsanweisungen

Arbeitsplätze Fuhrpark Andreas Weber Marco Rybniker

Arbeitsplätze Verwaltung, Niederlassung Klaus Näher Klaus Näher

Dokumentation und Ablage Marco Rybniker Marco Rybniker

Kontrolle und Überarbeitung Andreas Weber Rybniker / Näher

Ermittlung besonderer Gefährdungen Gebhard Bietsch Gebhard Bietsch

Einweisungen Abstimmungen Subunternehmer Gebhard Bietsch Gebhard Bietsch

Betriebsstätten/ Baustellenbegehung mit Sicherheitscheck Personal Andreas Weber Andreas Weber

Niederlassungsbegehung mit Sicherheitscheck Klaus Näher Klaus Näher

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Arbeitsschritt 3

Übertragung von Verantwortlichkeiten

Dokument 3.4

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.17

Seite 2 von 2

Aufgabe Detail Verantwortlich Umsetzung

Meldung Arbeitsunfall an BG Personalabteilung Personalabteilung

Unfallanalyse mit Nachbesprechung Andreas Weber Gebhard Bietsch

Auswertung Unfallgeschehen,

Statistik

Peter Baier Bericht an

Geschäftsleitung

Arbeitsschutzausschuss,

Organisation

Peter Baier Peter Baier

Datum: 19.09.17

Geschäftsleitung:

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Arbeitsschritt 3

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Betreuungszeiten

Dokument 3.5

Verfasser: Rybniker

Stand: 05.03.18

Seite 1 von 2

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Arbeitsschritt 3

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Betreuungszeiten

Dokument 3.5

Verfasser: Rybniker

Stand: 05.03.18

Seite 2 von 2

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Arbeitsschritt 3

Bestellung Sicherheitsbeauftragte(r)

Dokument 3.6

Verfasser: Rybniker

Stand: 12.09.2017

Seite 1 von 4

Verteiler: 1. Kopie an zuständige Berufsgenossenschaft

2. Kopie an Sicherheitsbeauftragten

§ 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII):

(1) „In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. …

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Arbeitsschritt 3

Bestellung Sicherheitsbeauftragte(r)

Dokument 3.6

Verfasser: Rybniker

Stand: 12.09.2017

Seite 2 von 4

(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. (3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.“

§ 20 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1):

(1) „… (Bestellpflicht des Unternehmers) (2) … (Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII). (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an Betriebsbesichtigungen sowie Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben. (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit dem Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. (5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.“

Weitere Hinweise:

Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, in seinem Arbeitsbereich Unternehmer und Führungskräfte sowie seine Kollegen - bei der Durchführung des Arbeitsschutzes zu unterstützen, - Anstöße für eine Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit zu geben, - über Sicherheitsprobleme zu informieren.

Der Sicherheitsbeauftragte

- besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen, - soll beraten und helfen, - begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege, - erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz, - kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken, - ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es,

- auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten, - auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten, - sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden, - Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren, - sich um neue Mitarbeiter zu kümmern, - an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen.

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Arbeitsschritt 3

Bestellung Sicherheitsbeauftragte(r)

Dokument 3.6

Verfasser: Rybniker

Stand: 12.09.2017

Seite 3 von 4

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Arbeitsschritt 3

Bestellung Sicherheitsbeauftragte(r)

Dokument 3.6

Verfasser: Rybniker

Stand: 12.09.2017

Seite 4 von 4

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Arbeitsschritt 3

Vereinbarung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Dokument 3.8

Verfasser: Rybniker

Stand: 12.09.18

Seite 1 von 1

Name und Anschrift Subunternehmer Firmenstempel

........................................................................

..................................................................................

..................................................................................

..................................................................................

Ansprechperson: ............................................

Telefon/Mobil: ............................................

Das folgende System zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz kann nachgewiesen werden: (Bescheinigung ist beigefügt)

BG Gütesiegel

OHSAS SCC ................................................................

Wenn oben angekreuzt, entfällt unten stehende Vereinbarung!

Vereinbarung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Ich versichere, dass die Verantwortlichkeiten in meinem Unternehmen für die sichere Durchführung

der Arbeiten geregelt sind und entsprechende Pflichten übertragen worden sind.

Meine Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse.

Die Mitarbeiter werden regelmäßig und nach Bedarf unterwiesen.

Die Führungskräfte halten sich an die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen

Vorschriften.

Gefährdungsbeurteilungen werden erstellt, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Auf Anfrage lege ich diese dem Auftraggeber vor.

Die Arbeitsmittel entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig durch befähigte Personen geprüft.

Alle notwendigen Nachweise (z. B. Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle, Aufbau- und Verwendungsanleitung, Beauftragungen, Erlaubnisscheine, …) werden in einer Handakte mitgeführt.

Alle Mitarbeiter besitzen die bei Bedarf geforderten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Ersthelfer sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Jeder Unfall wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung meines Unternehmens ist sichergestellt.

........................................................................................................................................................ …

Ort/Datum Unterschrift

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Arbeitsschritt 3

Übersicht Bestellungen/ Berechtigungen

Dokument 3.10

Verfasser: Rybniker

Stand: 23.08.17

Seite 1 von 1

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Arbeitsschritt 4

Dokument 4

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

4.1 Liste zum Regelwerk / Aushangpflichtige Gesetze 4.4 Ideen, Verbesserungen, Mängel

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Arbeitsschritt 4

Liste zum Regelwerk

Dokument 4.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 06.09.17

Seite 1 von 2

Sämtliche hier aufgeführten Unterlagen stehen allen Mitarbeitern der Geiger Logistik im Intranet bzw. auf Datenträger zur Verfügung und können bei Bedarf eingesehen werden.

Gesetze, Vorschriften und Regeln

Stand

Staatliches Recht

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), aushangpflichtig 08.09.15

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), aushangpflichtig 01.08.13

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), aushangpflichtig 03.12.16

Fahrpersonalverordnung (FPersV) 18.07.17

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 29.03.17

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 29.03.17

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) 25.05.17

DGUV Vorschriften

Grundsätze der Prävention ( DGUV Vorschrift 1) 01.11.13

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) 01.01.12

Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge ( DGUV Vorschrift 71) 01.08.07

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) 14.01.16

Bauarbeiten (DGUV Vorschrift 38) 01.01.97

DGUV Regeln

Betreiben von Arbeitsmittel (DGUV Regel 100-500) 01.04.08

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Arbeitsschritt 4

Liste zum Regelwerk

Dokument 4.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 06.09.17

Seite 2 von 2

DGUV Information Stand

Handlungsanleitung zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-006) 01.05.11

Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen (DGUV I 203-006)

01.05.12

Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (DGUV Information 215-410) 01.09.15

Nur (nicht um-)kippen( DGUV Information 214-023) 01.01.16

DGUV Grundsätze

Prüfungen von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (DGUV Grundsatz 314-002) 01.10.03

Aushangpflichtige Gesetze

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 03.04.13

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) 01.09.17

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 17.11.16

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 23.05.17

Heimarbeitsgesetz ( HAG) 20.11.15

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 01.01.18

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) 16.10.90

Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) 23.06.98

Mutterschutzgesetz (MuSchG) 23.05.17

Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG) 21.02.17

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Arbeitsschritt 4

Ideen, Verbesserungsvorschläge

Dokument 4.4

Verfasser: Rybniker

Stand: 06.09.17

Seite 1 von 1

Ideenkarte

Idee eingereicht von

Name: Datum:

Ideenbeschreibung (zu verbessern, Idee, ggf. Lösung(sansatz) ev. Skizze

Idee angenommen von

Name: Datum:

In wird bearbeitet von

Name: Datum:

Idee abgeschlossen, Rückmeldung ist erfolgt durch

Name: Datum:

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Arbeitsschritt 5

Dokument 5

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

5.1 Sicherheitsbegehungen 5.2 Betriebsanweisung 5.6 Gefährdungsbeurteilungen

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Arbeitsschritt 5

Interne Überprüfung - Sicherheitsbegehung

Dokument 5.1a

Verfasser: Rybniker

Stand: 24.10.17

Seite 1 von 1

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Arbeitsschritt 5

Interne Überprüfung - Sicherheitsbegehung

Dokument 5.1b

Verfasser: Rybniker

Stand: 24.08.17

Seite 1 von 1

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Arbeitsschritt 5

Interne Überprüfung – Jahresbericht Betriebsarzt

Dokument 5.1c

Verfasser: Rybniker

Stand: 06.03.18

Seite 1 von 2

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Arbeitsschritt 5

Interne Überprüfung – Jahresbericht Betriebsarzt

Dokument 5.1c

Verfasser: Rybniker

Stand: 06.03.18

Seite 2 von 2

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Arbeitsschritt 5

Übersicht Betriebsanweisungen

Dokument 5.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 06.09.17

Seite 1 von 1

Betriebsanweisung Übersichtstabelle

Nummer Betriebsanweisung

1 Kraftfahrer Baustellenverkehr

2 Radlader

3 Förderbänder

4 Verkehrswege

5 Dieselabgase

6 Anschlagen von Lasten

7 Abfüllanlage Salzhalle

8 Ladekran

9 Dieselkraftstoff

10 Sprengsingale

11 Bitumen

12 Zement

13 Hochdruckreiniger

14 frei

15 Sand-und Kiesgruben

16 Außendienst mit PKW

17 Befüllung von Reifen

18 Einzelarbeitsplätze

19 Motoröle

20

21

22

23

24

25

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Nummer: 01 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Fahrertätigkeit Baustellen LKW

1. ANWENDUNGSBEREICH

Fahren mit LKW / Dumper

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Unkontrollierte Bewegung des Fahrzeuges durch unbefugte Benutzer

Umsturz, Absturz

Herabfallen von Ladung

Anfahren von Personen und Geräten

Auslaufender Treibstoff, auslaufendes Öl

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Vor Arbeitsbeginn betriebssicheren Zustand prüfen (Bremsen, Lenkung, Warneinrichtungen, Bereifung, Beleuchtung).

Beim Betrieb die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Fahrzeug nur bestimmungsgemäß verwenden.

Zum Erreichen oder Verlassen des Fahrerhauses die Aufstiege und Haltegriffe benutzen. Nicht vom Fahrzeug abspringen.

Während der Fahrt Sicherheitsgurt anlegen.

Zum sicheren Führen des Fahrzeuges muss der Fahrzeugführer ein den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.

Personen dürfen nur mit Erlaubnis des Unternehmers auf den jeweils für sie bestimmten Sitzplätzen mitfahren.

Bei Gefahr für Personen Warnzeichen geben.

Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten.

Bei eingeschränkter Sicht, z.B. bei Rückwärtsfahrt, Einweiser einsetzen. Einweiser muss sich immer im Sichtbereich des Fahrers, aber außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten.

Vor Beginn des Beladevorganges eindeutige Verständigung mit dem Verlader festlegen, z.B. Signale vereinbaren.

Zum Erreichen und Verlassen der Ladefläche sichere Aufstiegshilfen verwenden. Auf sicheren Standplatz achten.

Fahrzeug nicht überladen. Ladung ausreichend sichern.

Nur ausreichend tragfähige und gesicherte Fahrwege benutzen.

Von Bruch-, Halden- und Böschungsrändern so weit entfernt bleiben, dass keine Absturzgefahr besteht.

Entladung von Fahrzeugen an Bruch- oder Haldenrändern nur, wenn feste Anschläge vorhanden sind oder 5 m vor der Kippkante. Material dann mit Lader abschieben.

Nur mit abgesenkter Ladefläche fahren.

Keine Lenkzeitenüberschreitung.

Keine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Durchfahrtshöhen und Durchfahrtsbreiten beachten.

Ladungsdruck beim Öffnen von Bordwänden beachten.

Beim Kuppeln Anhänger mit Bremsen und Keilen sichern. Zugeinrichtung auf Kupplungshöhe, Fangmaul arretieren, Verbindung nach Kuppeln prüfen, Kuppelbolzen sichern, Verbindungsleitungen anschließen. Keine Personen zwischen den Fahrzeugen.

Zur Freileitung ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten (mind. 5 m).

Warnkleidung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehr tragen.

Bei Betriebsende und Verlassen des Fahrzeugs Bremsen einlegen, Zündschlüssel entfernen, Fahrerhaus abschließen.

Betriebsanweisung

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4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei Störungen (Versagen der Bremsen, Versagen der Lenkung, auslaufendes Öl u.ä.) Fahrzeug stillsetzen und Vorgesetzten verständigen.

In allen übrigen Fällen Vorgesetzten benachrichtigen.

5. ERSTE HILFE

Ersthelfer heranziehen

Notruf: 112

Unfall melden

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen

6. INSTANDHALTUNG

Instandhaltung (Wartung, Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten Personen durchführen lassen.

Hochgestellte Mulden/Ladeflächen sicher abstützen.

Kein Aufenthalt unter ungesicherten angehobenen Fahrzeugteilen; formschlüssige Sicherung notwendig.

Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.

Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Regelmäßige Prüfungen (z.B. elektrisch, mechanisch) durch befähigte Personen.

Datum: 06.09.17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

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Nummer: 002

Bearbeitungsstand: 08/17 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Ladetätigkeit

1. ANWENDUNGSBEREICH

Bedienen Radlader

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Absturzgefahr vom Fahrzeug

Kippen und selbständiges Ingangsetzen des Gerätes sowie durch herabfallende Erd- oder Gesteinsbrocken.

Verschüttungsgefahr im Sandabbau und an Halden

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Radlader dürfen nur von ausgebildeten und beauftragten Personen benutzt werden.

Beim Einsatz von neuen Fabrikaten oder Typen ist Einweisung in die Besonder-heiten durch Hersteller, Vermieter oder mit dem Gerät vertrautem Kollegen er-forderlich

Beim Betrieb die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Rückhaltesysteme (Sicherheitsgurt) sind zu benutzen

Vor Arbeitsbeginn Sichtprüfung des Laders auf seinen ordnungsgemäßen Zu-stand

Immer für Standsicherheit und Sicherheitsabstände zu Böschungs-, Baugru-benwänden und elektrischen Freileitungen sorgen.

Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben: bis 12,0 t Gesamtgewicht > 1,00 m über 12,0 t Gesamtgewicht > 2.00 m

Beim Fahren Schaufel nahe über dem Boden halten.

Kein Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich (Fahr- oder Schwenkbe-reich)! Ansonsten Betrieb unterbrechen.

Hebezeugeinsatz nur mit vom Hersteller zugelassenen Einrichtungen.

Personenbeförderung verboten!

Bei Betriebsende Schaufel absenken und Bremsen feststellen bzw. Unterlegkei-le verwenden, Schlüssel abziehen.

Nicht vom Gerät springen.

Ladeschaufel nicht als Arbeitsbühne benutzen.

Abschieben von Material möglichst rechtwinklig zur Absturzkante.

Unterhöhlen des Abbaumaterials verboten.

Schutzschuhe tragen.

Besonderheit für Steinbruch:

Bei Verlassen des Fahrzeugs Helm aufsetzen.

Besonderheit für Sand- und Kiesgruben:

Maximal zulässige Abbauhöhe 1m über Reichhöhe des Radladers.

4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Lader vor Störungsbeseitigung ausschalten und gegen missbräuchliche Ver-wendung sichern. ( Schlüssel abziehen und aufbewahren )

Schaufel gegen Absinken sichern, z.B. durch Abstützböcke oder Manschetten an den Kolbenstangen. Knickgelenk sichern.

Vorgesetzten informieren.

Störungsbeseitigungen nur durch Fachpersonal

Betriebsanweisung Umgang mit Radladern

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5. ERSTE HILFE

Ersthelfer heranziehen

Notruf: 112

Unfall melden Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen.

6. INSTANDHALTUNG

Instandhaltung (Wartung, Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten Personen durchführen lassen.

Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.

Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Regelmäßige Prüfungen (z.B. elektrisch, mechanisch) durch befähigte Perso-nen.

Datum: 24.08.2017

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

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Nummer: 003 Betrieb: Bearbeitungsstand: 11/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Silo-Salzverladung-Kempten

1. ANWENDUNGSBEREICH

Betrieb und Instandhaltung von Förderbändern

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Einzugsgefahr (Hände, Arme, ganzer Mensch) an Antriebs- und Um-lenktrommeln, an Spannstationen. Lebensgefahr!

Einzugs- und Quetschgefahr an Tragrollen unterhalb von Leitblechen sowie Untergurtrollen.

Gefahren durch herabfallendes Fördergut.

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Keine Arbeiten am laufenden Förderband

Bei Reparaturen Hauptschalter betätigen, durch Schloss sichern.

Nach Reparatur alle Schutzeinrichtungen wieder anbringen, erst dann einschalten.

Not-Stop/Reißleinen und die Anlaufwarnung arbeitstäglich kontrollieren.

Vor dem Einschalten sicherstellen, dass keine Person im Gefahrbereich.

Die Laufstege von herabgefallenem Transportgut freihalten.

Das Mitfahren auf Förderbändern ist verboten.

Bänder nur an Übergängen übersteigen. Die Arbeiten nur von sicherem Stand aus (z.B. Arbeitsbühne, Hubar-

beitsbühne, Gerüst, fahrbares Arbeitsgerüst) ausführen.

4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei Störungen Förderbänder abschalten

Fachpersonal verständigen.

5. ERSTE HILFE

Förderband sofort abschalten!

Ersthelfer Heranziehen

Notruf: 112 Unfall melden

6. INSTANDHALTUNG

Förderband abschalten und gegen Wiedereinschalten während der War-tungsarbeiten sichern (Notaus-Knopf und Schlüssel aufbewaren)

Abschmieren gemäß der Betriebsanleitung. Regelmäßige Sichtkontrollen am Förderband (z. B. Abstreifer, Seiten-

führungsgummi, Fördergurt, Laufrollen ).

Datum:08/2017

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung Förderbänder

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Nummer: 004 Betrieb: Bearbeitungsstand: 08/2017 Ryb.

Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: innerbetriebl. Verkehrswege

1. Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für die innerbetrieblichen Verkehrswege.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Stolpern

Ausrutschen

Abstürzen

Umknicken

Hinfallen

Überfahren werden

Von herabfallenden Gegenständen getroffen werden

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Ausgebaute Verkehrswege benutzen. An Treppen Handlauf greifen, Stufen nicht überspringen, nicht vollbepackt Treppen nutzen, nicht abkürzen.

Wege nicht mit Material verstellen und keine Gegenstände liegen lassen (Schläuche, Werkzeuge, Steine usw. aufräumen).

Im Wege herumliegendes Material entfernen, auch wenn es von anderen lie-gengelassen wurde. Regelmäßig reinigen und aufräumen.

Öl- oder Fettlachen sofort beseitigen.

Fluchtwege immer freihalten.

Feuerlöscheinrichtungen nicht verstellen.

Verkehrsregelungen und Kennzeichnungen beachten.

Verkehrswege für Fahrzeuge als Fußgänger nicht benutzen und umgekehrt.

Vor dem Herantreten an Fahrzeuge Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen und warten bis das Fahrzeug stoppt.

Wege nur bei ausreichender Beleuchtung nutzen und ggf. Licht einschalten.

Frühzeitig Schneeräumen und streuen.

Geländer nicht übersteigen. Nicht in Absturzgefahr begeben.

Sicherheitsschuhe benutzen (bei Tätigkeiten auf Baustellen mit durchtrittsiche-rer Sohle).

Beim Begehen von Aufbereitungsanlagen und bei Kranarbeiten den Helm be-nutzen.

Verkehrswege sind regelmäßig zu überprüfen.

4. Verhalten im Gefahrfall

Sollten Mängel an Verkehrswegen festgestellt werden, die nicht selbständig

behoben werden können, ist der Vorgesetzte zu verständigen.

5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

Datum: 24.08.2017

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung:

Betriebsanweisung

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Nummer: 005 Betrieb: Datum: 08/2017 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Laden / Entladen in Hallen/ Bergwerken

1. Gefahrstoffbezeichnung

Dieselmotor-Emissionen (DME)

Dieselmotor-Emissionen (DME) sind die Abgase von Dieselmotoren und stellen ein

komplexes Gemisch gas- und partikelförmiger Substanzen dar

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Dieselmotor-Emissionen können Krebs erzeugen! Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege reizen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit) möglich. Bei höheren Konzentrationen Atem- und Herz-Kreislaufstillstand möglich. Kohlenmonoxid kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen! Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen)! Unnötiges Laufenlassen der Motoren, starkes Beschleunigen und Anfahren unter Vollgas verboten! Wartezeiten mit laufendem Motor vermeiden, Motor erst unmittelbar vor dem Losfahren anlassen, beim Tanken Motor ausstellen! Verwendung Dieselpartikelfilter IN GANZ ODER TEILWEISE GESCHLOSSENEN ARBEITSBEREICHEN: Zur Verminderung der DME: - Auspuff an Abgasabsauganlage anschließen! - technische Lüftung vorsehen / einschalten! Nach Kontakt mit Dieselruß Hände und Gesicht gründlich reinigen! Atemschutz: Bei Bedarf: Partikelfilter P2 (weiß) an Halb-/Viertelmaske bzw. partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 bis zu einer Konzentration von 1,0 mg/m³. Oberhalb dieser Konzentration ist

die nächsthöhere Schutzstufe, z.B. Partikelfilter P3 (weiß), zu verwenden. Diese Filtertypen

bieten keinen Schutz gegen Kohlenmonoxid!

4. Verhalten im Gefahrfall

Frischluftbereich aufsuchen

Bei anhaltenden Beschwerden Rettungsdienst rufen

5. Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt

verständigen. Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.

6. Sachgerechte Entsorgung

Rußablagerungen durch mechanische Bearbeitung und/oder Absaugen mit bauartgeprüftem

Staubsauger der Kategorie C bzw. durch Nass-Reinigung (keine Hochdruckreinigung) entfernen!

Datum 24.08.2017 Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung

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Nummer: 006 Betrieb: Bearbeitungsstand: 08/17 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Ladetätigkeiten

1. Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das Anschlagen von Lasten durch Seile, Ketten und Bänder.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Herabfallen der Last

Schadhafte Anschlagmittel

Einquetschen bzw. Einklemmen der Hände Falsches anschlagen der Last

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Belastungstabellen (Tragfähigkeit, Spreizwinkel) beachten

Nur Lasthaken mit Aushängesicherung benutzen!

Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel über scharfe Kanten gelegt werden

Leeres Hakengeschirr hochhängen

Kein Aufenthalt unter schwebenden Lasten!

Nicht zwischen Last und Wand stehen

Den Schwerpunkt der Last beachten

Vorgegebene Anschlagpunkte benutzen

Genormt und gekennzeichnete Anschlagmittel benutzen (keine Eigen-konstruktion)

Persönliche Schutzausrüstung tragen (Handschuhe, Schutzschuhe, Helm)

Bei alleinigen Arbeiten Mobiltelefon am Mann um ggf. Hilfe anzufor-dern.

4. Verhalten bei Störungen

Beschädigte Anschlagmittel dürfen nicht benutzt werden und sind zu

entsorgen.

Mängel an den Anschlagmitteln sind dem Vorgesetzten mitzuteilen.

5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe

Ersthelfer heranziehen

Notruf: 112

Unfall melden

6. Instandhaltung; Entsorgung

Vor Benutzung Überprüfung der Anschlagmittel mittels Sichtkontrolle.

Überprüfung einmal jährlich durch Sachkundigen.

Datum:

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung für das Anschlagen

von Lasten

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Nummer: 007 Betrieb: Bearbeitungsstand: 02/2017 ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Wartung, Reinigung

1. Anwendungsbereich

Wartung und Reinigungsarbeiten Salzabfüllanlage Kaufbeuren.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Staub, Lärm, Absturzgefahr, Schnittverletzungen

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor Wartung oder Reinigungsarbeiten Freischalten und gegen Wieder-einschalten sichern (Hauptschalter Abschließen)

Geeignetes Werkzeug verwenden

Sicherer Standplatz, Maßnahmen gegen Absturz treffen

Arbeiten an hochgelegenen Anlagenteilen nur von Hebebühne oder Ge-rüst aus durchführen

Schutzabdeckungen vor Inbetriebnahme wieder anbringen

Probelauf durchführen, vor Einschalten sicherstellen, dass sich niemand im Gefahrbereich befindet

Persönliche Schutzausrüstung inkl. Staubmaske (Reinigung).

4. Verhalten bei Störungen

Freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern (Hauptschalter Ab-schließen)

Sichtkontrolle

Instandsetzung nur von Fachpersonal ( Elektrofachkraft, Schlosser)

5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

Datum: 12.02.2017

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung:

Betriebsanweisung Salzabfüllanlage Kempten

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Nummer: 008 Betrieb: Bearbeitungsstand: 08/2017 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Beladen / Abladen

1. Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit LKW Ladekran

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahren durch herabstürzende und pendelnde Lasten, ab- und um-stürzende sowie herabfallende Gegenstände.

Gefahr durch Umstürzen des Trägerfahrzeuges

Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahr an Lastaufnahmemittel und Last.

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Bedienung des Gerätes nur durch Personen, die hiermit beauftragt sind und die in die Funktion der Maschine sowie die betrieblichen Ge-gebenheiten eingewiesen worden sind.

Mindestabstand zwischen äußeren Teile des Krans von 0,5 m zu Tei-len in der Umgebung (Lagergut etc.) beachten.

Tragfähigkeit und Bedienungsanleitung des des Krans beachten.

Abstützungen komplett ausfahren und einrichten

Tragfähigkeit Untergrund beachten

Lasten sachgerecht anschlagen.

Persönliche Schutzausrüstung benutzen (Schutzschuhe, Schutzhelm).

Bei alleinigen Arbeiten Mobiltelefon am Mann um ggf. Hilfe an zu for-dern

4. Verhalten bei Störungen

Festgestellte Mängel sofort dem Vorgesetzten melden.

Bei Störungen Kran außer Betrieb nehmen und gegen Wiederinbe-triebnahme sichern

Reparaturen nur durch Fachpersonal.

5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe

Kranbetrieb sofort einstellen!

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

6. Instandhaltung; Entsorgung

Kran nach Bedarf mindestens jedoch einmal jährlich von einem Sach-kundigen prüfen lassen (Plakette).

Datum: 08/17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung Arbeiten mit Kran

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Nummer: 009 Betrieb: Bearbeitungsstand: 08/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Betankung von Fahrzeugen

1. GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Dieselkraftstoff

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen reizen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich.

Krebserzeugende Wirkung von den in Dieselkraftstoff enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen wird vermutet!

Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).

Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Kraftstoffgetränkte Putzlappen in verschließbaren Behältern aus nichtbrennbarem Material sammeln.

Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!

Schlag und Reibung vermeiden! Geeigneten Feuerlöscher (Brandklasse B) bereithalten.

Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Produktreste von der Haut entfernen!

Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden!

Gefäße nicht offenstehen lassen! Verunreinigte Kleidung wechseln! Kraftstoffgetränkte Putzlappen nicht in den Hosentaschen mitführen! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Handschutz: Bei andauerndem Handkontakt wird Handschutz empfohlen: Handschuhe aus Nitril.

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Haut-schutzsalbe verwenden

4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen!

Löschen mit Pulverlöscher, kein Wasser!!

Bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel

Betriebsanweisung gem. GefStoffV

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5. ERSTE HILFE

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: Reichlich unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner!

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahn-Prothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.

Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.

Nach Verschlucken: Keine Hausmittel. Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen.

6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!

Zur Entsorgung sammeln in Kanister

Datum:08/17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

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Nummer: 010 Betrieb: Datum: 09/2017 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Verhalten in Steinbrüchen

1. Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für Aufenthalt in Steinbrüchen

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Absturzgefahr

Steinfallgefahr

Stolpergefahr

Quetschgefahren durch Gesteinsbewegungen

Überfahren werden

Herumfliegen von Gesteinssplittern

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Zu Beginn der Arbeit und wiederholt während der Arbeit überprüfen, dass am Ar-beitsplatz keine Massen oder Steine abstürzen können. Zusätzliche Kontrollen nach Regen- oder Schneefällen, bei Tauwetter, nach Lösen größerer Massen und nach Sprengungen. Fallbereich verlassen und absperren.

Helm und Schutzschuhe tragen.

Abstand zu Bruchkanten halten.

Rissbildung oberhalb von Arbeitsplätzen markieren, beobachten und die Ergeb-nisse aufzeichnen.

Arbeiten von Hand in oder vor Abraum- und Abbauwänden nie alleine durchfüh-ren!

Schutzstreifen zwischen Abraumfuß und Vorderkante des freigelegten Materials anlegen und nicht abgraben.

Bei Arbeiten die herumfliegende Stein- oder Stahlsplitter hervorrufen (Bsp. Fall-kugel) Sicherheitsabstand einhalten, Augenschutz tragen. Diese Arbeiten unter-brechen, wenn andere gefährdet werden.

Vor dem Herantreten an Fahrzeugen Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen und warten bis das Fahrzeug stoppt.

Vorhandene Wege benutzen.

An Halden, Wänden und Haufwerken keine Unterhöhlungen oder Überhänge er-zeugen.

Halden- und Bruchkanten sowie Fahrwegränder gegen Überfahren sichern, z.B. mit Wällen oder Freisteinen.

Abkippen ohne fest verankerten Anschlag mindestens 5 m vor der Absturzkante.

Betriebsanweisung

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Sprengsignale beachten:

4. Verhalten im Gefahrfall

Absturzdrohende Massen und Steine, Rissbildungen, Unterhöhlungen, Überhänge und andere Mängel dem Vorgesetzten mitteilen und den Gefah-renbereich absperren.

Deckungsräume aufsuchen

Deckung im / unter Fahrzeug suchen

5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

Datum: 06.09.17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung:

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Nummer: 11 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Bitumentransporte

1. GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Bitumen

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Kann durch Einatmen der beim Erhitzen entstehenden Dämpfe und Aerosole in den Körper gelangen und zu Gesundheitsschäden führen.

Konzentrierte Dämpfe können die Atemwege reizen und Übelkeit und Atemnot hervorrufen. Kann die Augen, Haut reizen.

Wegen der Gefahr von Hautverbrennungen besondere Sorgfalt beim Umgang mit heißem Bitumen. Entzündungsgefahr bei Erhitzen über den Flammpunkt hinaus oder durch offene Flamme. Explosionsgefahr beim Überhitzen!

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Einatmen von Bitumendämpfen vermeiden. Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen. Bei Umgang mit heißflüssigem Bitumen Zutritt von Wasser ausschließen. Temperatur bei Lagerung und Verarbeitung kontrollieren und vorgeschriebene Grenzwerte beachten. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Verspritzen vermeiden!

Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!

Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Angetrocknete Bitumenreste nur mit geeignetem Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel verwenden!

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen.

Augenschutz: Schutzbrille augenumschließend

Handschutz: Wärmeisolierende / hitzebeständige Schutzhandschuhe möglichst mit Stulpen tragen.

Atemschutz: ggf. Kombinationsfilter A1-P2 (weiß)

Hautschutz: Laut Hautschutzplan (ggf. Rücksprache mit Betriebsarzt)

Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung und hitzebeständige Si-cherheitsschuhe tragen, Hosenbeine immer über den Schäften der Stie-fel!

4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Nach Verschütten mit z.B. Sand oder Erde eindämmen, fest werden lassen und danach mechanisch entfernen und der Wiederverwendung zuführen.

Ggf. Pumpen abstellen, Leitungen schließen und Auslaufen verhindern.

Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver. Wasser ist nicht geeignet!

Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe!

Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten!

Betriebsanweisung gem. GefStoffV

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5. ERSTE HILFE

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und

Rücksprache mit einem Arzt führen.

Nach Augenkontakt: Durch heißes Bitumen sind schwere Augenschäden möglich! Mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Bei Verbrennungen durch heißes Bitumen betroffene Körperpartie sofort ausreichend mit kaltem, fließendem Wasser spülen. Nicht versuchen, das Bitumen von der Haut zu entfernen. Arzt hinzuziehen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel!

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten. Ggf. Schockbekämpfung und Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch ein-tragen.

6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Abfälle nicht vermischen.

Anbruch- und Restmengen können weiterverwendet werden.

Ausgehärtete Produktreste: Restentleerte Verpackungen

Datum: 08/17 Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

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Nummer: 012 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich Transport von Zement

1. GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Zement

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.

Verursacht Verätzungen. Kann zu Allergien führen. Reagiert mit Säuren unter Wärmeentwicklung, Spritzgefahr!

Auch verdünnte Produkte können Reizungen verursachen.

Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Staubentwicklung vermeiden! Verspritzen vermeiden! Gefäße nicht offenstehen lassen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden!

Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden!

Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen.

Augenschutz: Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr: Gestellbrille

Handschutz: Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe.

Atemschutz: Partikelfilter P2 (weiß)

Hautschutz: laut Hautschutzplan Salbe angeben

4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Produkt ist nicht brennbar.

Durch Löschwasser entsteht eine alkalische Lösung, die zu Reizungen führen kann.

Notruf: 112

5. ERSTE HILFE

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. 15 Minuten mit Wasser spülen.

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Hausmittel.

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen

6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Abfälle nicht vermischen.

Anbruch- und Restmengen können weiterverwendet werden.

Nur nicht verwertbare Reste mit Wasser mischen und aushärten lassen.

Ausgehärtete Produktreste: Restentleerte Verpackungen

Datum: 08/17 Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung gem. GefStoffV

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Nummer: 013 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Reinigungsarbeiten

1. ANWENDUNGSBEREICH

Umgang mit Hochdruckreinigern

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Schwere Verletzungen durch Schneidwirkung des Hochdruckstrahles.

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Beim Betrieb die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Persönliche Schutzausrüstung benutzen, z.B. Stiefel, Hose, Handschuhe, Kopf- und Gesichtsschutz, Gehörschutz bei Bedarf!

Elektrisch betriebene Hochdruckreinigungsgeräte nur über besonderen Speisepunkt anschließen, z.B. Fehlerstrom.

Vor jeder Inbetriebnahme Spritzpistole, Schlauchleitungen und Sicherheitseinrichtungen, z.B. Druck- und Temperaturanzeige, auf augenscheinliche Mängel prüfen.

Nur einwandfreie Schlauchleitungen und Spritzeinrichtungen verwenden.

Kennzeichnung für zulässigen Betriebsüberdruck beachten.

Schlauchleitungen nicht einklemmen, über scharfe Kanten führen, mit Fahrzeugen überfahren.

Schlingenbildung, Zug- oder Biegebeanspruchung vermeiden.

Geräte nicht mit der Schlauchleitung ziehen.

Abzugshebel der Spritzeinrichtung während des Betriebs nicht festsetzen.

Nicht von Anlegeleitern aus mit Hockdruck-Spritzeinrichtungen arbeiten, sondern z.B. von Gerüsten.

Bei Arbeitsunterbrechungen Spritzeinrichtung gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.

Hochdruckstrahl nie auf Personen richten. Jugendliche über 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht mit Hochdruckreinigungsgeräten arbeiten.

4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei Störungen Maschine außer Betrieb nehmen und Vorgesetzten informieren.

5. ERSTE HILFE

Ersthelfer heranziehen

Notruf: 112

Unfall melden

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen.

6. INSTANDHALTUNG

Instandhaltung nur von qualifizierten und beauftragten Personen durchführen lassen.

Schlauchleitungen nur vom Fachpersonal, z.B. Hersteller oder Lieferer, einbinden und prüfen lassen.

Bei Düsenwechsel, vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie nach Beendigung der Arbeiten Gerät ausschalten, Wasserzufuhr absperren und System drucklos machen, z.B. Abzugshebel der Spritzpistole betätigen.

Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.

Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Regelmäßige Prüfungen (z.B. elektrisch, mechanisch) durch befähigte Personen.

Datum:09/17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung

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Nummer: 1 Betrieb: Datum: 28.08.17 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Sand- und Kiesgruben

1. ANWENDUNGSBEREICH

Verhalten in der Sand- und Kiesgrube

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Absturzgefahr

Verschüttungsgefahr

Stolpergefahren

Überfahren werden

Ertrinken

3. SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Abstand zur Sand-/Kieswand halten, wenn Material abrutschen kann.

Abstand zu Grubenkanten halten.

An Wänden und Halden keine Unterhöhlungen und Überhänge erzeugen.

Die maximal zulässige Abbauhöhe beträgt 1m über der Reichhöhe des Abbau-gerätes.

An Halden- und Grubenkanten und an Fahrwegrändern Maßnahmen gegen Überfahren treffen, z.B. Wall, Freisteine o. ä.

Standfestigkeit des Materials berücksichtigen. Lasteintragswinkel bei aufge-schütteten Böden ist ≤ 30°, bei gewachsenen bindigen Böden ≤ 45°(Hier ent-spricht die Grubentiefe dem geforderten Abstand zum Wandfuß).

Schutzstreifen zwischen Abraumfuß und Vorderkante des freigelegten Materials anlegen und nicht abgraben.

Abkippen ohne fest verankerten Anschlag mindestens 5m vor der Absturzkan-te.

Vor dem Herantreten an Fahrzeuge Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen und warten bis das Fahrzeug stoppt.

Vorhandene Wege benutzen.

Schutzschuhe tragen.

Bei Arbeiten am und auf dem Wasser Schwimmwesten tragen.

4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Absturzdrohende Massen, Rissbildungen, Unterhöhlungen,

Überhänge und andere Mängel dem Vorgesetzten mitteilen und den Gefahren-bereich absperren.

5. ERSTE HILFE

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

Durchgeführte Erste-Hilfe-Leistungen immer im Verbandbuch eintragen.

6. INSTANDHALTUNG

Keine Gefahrstoffe wie leere Ölfässer in der Grube lagern.

Datum:29.08.17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung Sand- und Kiesgrube

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Nummer: 016 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Außendiensttätigkeit

1. ANWENDUNGSBEREICH

Fahrzeuge im Außendienst

Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Führen von gewerblich genutz-ten Fahrzeugen.

Die Bedienungsanleitung des Herstellers, die Unfallverhütungsvorschriften und das Straßen-verkehrsrecht sind zu beachten.

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Schlechte Sichtverhältnisse – Anfahren von Personen.

Nicht den Witterungsverhältnissen angepasstes Fahrzeug bzw. Fahrweise.

Keine Sicht bzw. nicht gesehen werden wegen defekter oder nicht funktionierender Beleuch-tung.

Ablenkung durch Telefonieren während der Fahrt.

Bewusstseinsstörung durch den Konsum von Alkohol/Drogen.

Gefahren durch Müdigkeit, fehlende Pausen, Überstunden.

Überforderung in Fahrsituationen, Überschätzung der persönlichen Fahrfähigkeit.

Rückenbelastung durch lange Fahrtätigkeit

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Im Straßenverkehr:

Vor Arbeitsbeginn betriebssicheren Zustand prüfen (Bremsen, Lenkung, Warneinrichtungen,

Warnweste, Verbandkasten, Warndreieck, Bereifung, Beleuchtung)

Beachten Sie die StVO und fahren sie Rücksichtsvoll

Während der Fahrt Sicherheitsgurt anlegen.

Zum sicheren Führen des Fahrzeuges muss der Fahrzeugführer ein den Fuß umschließendes

Schuhwerk tragen.

Zum Telefonieren auf Park-/Rastplatz rausfahren oder Headset/Freisprechanlage benutzen.

Bei Verlassen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsbereich ist die Warnkleidung anzulegen.

Kein(e) Alkohol/Drogen/bewusstseinsbeeinflussende Medikamente vor Fahrtantritt einnehmen.

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören

insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Auf ausreichend Reifenprofiltiefe (mind. 1,6 mm) achten.

Die Beleuchtungseinrichtungen sind unabhängig von der Witterung oder Tageszeit zu benutzen.

Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Achten Sie auf Verkehrsschilder, Witterungsverhältnisse und/oder andere Verkehrsteilnehmer.

Fahren Sie immer angepasst.

Betriebsanweisung

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Nach der Fahrt beim Abstellen Bremse anziehen, Zündschlüssel entfernen, Fahrerkabine

abschließen.

Planen Sie ausreichend Pausen mit ein.

Im Außendienst beim/ beim Kunden:

Informieren Sie sich über die örtlich geltenden Sicherheitsbestimmungen (z.B. Flucht- und Ret-

tungspläne, Fremdfirmenhinweise, Baustellenordnung)

Bei Unklarheiten oder Gefährdungen ist der örtliche Ansprechpartner oder Vorgesetzte zu infor-

mieren (gilt auch für Gefährdungen, die durch die eigene Tätigkeit entstehen)

Fremde Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn dieses genehmigt wurde und das Ar-

beitsmittel augenscheinlich geprüft wurde(Prüfaufkleber )

Gefährliche Arbeiten sind in Alleinarbeit nicht gestattet. Gegebenfalls vorher Vorgesetzte Infor-

mieren und Meldesystem einrichten ( Mobiltelefon am Mann )

4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Auf Verkehrswegen Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen.

Festgestellte Mängel sofort dem Unternehmer oder Vorgesetzten melden.

Reparaturen nur durch Fachpersonal

5. ERSTE HILFE

Ersthelfer heranziehen

Notruf: 112

Unfall melden

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen.

6. INSTANDHALTUNG

Instandhaltung/Entsorgung nur durch Arbeitgeber/Fachpersonal.

Datum:09/2017

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung:

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Nummer: 017 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Ryb. Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Reifendruckkontrolle

1. ANWENDUNGSBEREICH

Befüllung von Reifen / Radwechsel

(Reifen/Großreifen für LKW usw. mit einteiligen Felgen)

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Durch den hohen Druck beim Befüllen können Reifen zerplatzen und weggeschleudert werden. Personen die von weggeschleuderten Reifen oder Teilen getroffen werden, können lebensgefährlich verletzt werden.

Bei Reifenplatzern besteht die Gefahr von Gehörschädigungen wie z.B. des Trommel-fells.

Umkippende und rollende schwere Reifen können Quetschungen hervorrufen.

Belastung der Wirbelsäule beim Reifentransport.

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Schwere Reifen müssen von mindestens zwei Personen mit Transportmitteln bewegt werden. Das Rollen ist nicht erlaubt. Einrichtungen gegen Umfallen müssen verwendet werden bei Reifendurchmesser >1,5m oder >200kg.

Beim Befüllen muss der Reifen formschlüssig sicher befestigt sein!

Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten!

Den richtigen Befülldruck wählen und einhalten.

Bei manueller Befüllung langsam Befüllen und Pausen einlegen.

Der Befüllschlauch muss mindestens 2,5m lang sein. Beim Befüllen müssen alle Per-sonen mindestens 2,5m von dem Reifen entfernt sein und sich in einem sicheren Be-reich aufhalten.

Die notwendige Persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen

4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei Störungen an Arbeitsmitteln Arbeiten einstellen und Vorgesetzten verständigen

5. ERSTE HILFE

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen.

6. INSTANDHALTUNG

Instandhaltung (Wartung, Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten Personen durchführen lassen.

Nach der Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.

Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Regelmäßige Prüfungen (z.B. elektrisch, mechanisch) durch befähigte Personen.

Datum:09/17

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung

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Nummer: 18 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Be-und Entladen

1. ANWENDUNGSBEREICH

Arbeiten außerhalb der Ruf- oder Sichtweite anderer Arbeitsplätze

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Stolpern und Stürzen auf Aufbauten und Gelände

Verschüttet werden

Eingeklemmt werden von schwebenden Lasten, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Aufbauten und Ladung

Umstürzen von Fahrzeugen

Eingezogen werden in laufende Maschinen

Versehentliche Inbetriebnahme bei Wartungsarbeiten

Verletzungen oder allergische Reaktionen durch Tiere und Pflanzen

Achtung: Unfälle werden nicht oder nicht rechtzeitig bemerkt!!!

3. SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Folgende Arbeiten dürfen alleine nicht erfolgen:

Einsteigen in Silos, Verladetrichtern oder Förderanlagen

Betreten von ungesicherten

Bergung von Fahrzeugen (schleppen durch andere Fahrzeuge)

Aufenthalt in Gefahrenbereichen

Verladen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen durch nicht eingewiesenes Personal

Bedienen von Ladekränen ohne schriftliche Beauftragung Nachfolgende Maßnahmen zur Verständigung von Hilfspersonen sind zu treffen:

Mobiltelefon stets eingeschaltet am Mann um ggf. Hilfe anzufordern

Rückruf zu bestimmter Uhrzeit mit Disposition vereinbaren

4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei Störungen ist unverzüglich der Vorgesetzte (Disponent) zu Informieren.

5. ERSTE HILFE

Spätestens 15 Minuten nach dem Unfall muss die Erste Hilfe erfolgen.

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Unfall melden.

Durchgeführte Erste-Hilfe-Leistungen immer im Verbandbuch eintragen.

6. INSTANDHALTUNG

Die Notverständigungseinrichtungen sind vor der Arbeitsaufnahme auf Funktionalität und regelmäßig zu überprüfen.

Datum:09/17 Unterschrift:

Unternehmer/Geschäftsleitung

Betriebsanweisung Einzelarbeitsplatz

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Nummer: 019 Betrieb: Bearbeitungsstand: 09/17 Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Ergänzen von Betriebsstoffen

1. GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Motorenöle auf Mineralölbasis

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Gesundheitsgefährdung durch

gebrauchte Motorenöle: Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die

Haut reizen. Ständiger Hautkontakt vor allem mit gebrauchten Motorenölen kann zu

Hautveränderungen führen, aus denen Hautkrebs entstehen kann.

Motorenöle können die Haut entfetten und bei häufigem Hautkontakt zu

Hautentzündungen führen. Reizungen und allergische Reaktionen sind möglich. Bei

Einatmen von Sprühnebeln: Schwindel und Kopfschmerzen möglich.

Bei Erwärmung über den Flammpunkt oder beim Versprühen ist die Bildung zündfähi-

ger Gemische möglich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B.

Kleidung, Putzlappen). Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe: Kohlendioxid, Koh-

lenmonoxid, Ruß und Crackprodukte! Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation

vermeiden!

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Bildung von Öl-Dämpfen und -Nebeln vermeiden. Von Zündquellen fernhalten, z. B.

Schweißen, Flexen! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Beim Ab- und Umfüllen

Verspritzen vermeiden! Gefäße nicht offenstehen lassen!

Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände

gründlich reinigen!

Ölgetränkte Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung stecken! Stark

verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!

Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!

Während der Handhabung nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen.

Augenschutz: Schutzbrille

Handschutz: Handschuhe

Betriebsanweisung gem. GefStoffV

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4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und

entsorgen! Bei Auslaufen/Verschütten großer Mengen: Ölbindemittel, gegebenenfalls

Ölsperren verwenden! Vorsicht! Rutschgefahr durch ausgelaufene Lösung!

Produkt ist brennbar.

Notruf 112

5. ERSTE HILFE

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und Rücksprache mit einem

Arzt führen.

Nach Augenkontakt: Ausreichend unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern

spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife

reinigen. Ausreichend mit Wasser spülen. Keine Verdünner!

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Keine Hausmittel. In kleinen

Schlucken viel Wasser trinken lassen.

Ersthelfer heranziehen.

Notruf: 112

Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen

6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Reste nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten und nicht mit anderen Stoffen vermischen.

Ölgetränkte Putzlappen in verschließbaren Behältern aus nichtbrennbarem Material sammeln.

Datum:09/2017

Unterschrift: Unternehmer/Geschäftsleitung

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Arbeitsschritt 5

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Dokument 5.5

Verfasser: Rybniker

Stand: 21.03.18

Seite 1 von 1

Für die Aufnahme und Beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz beteiligte

sich die Geiger Logistik GmbH & Co. KG an der gruppenweiten Mitarbeiter Befragung,

welche mit Mitarbeitern verschiedener Bereiche durchgeführt wurde.

Diese Befragung wurde im Rahmen der jährlichen Sicherheitseinweisung bzw.

Kraftfahrerweiterbildung anonym und mit dem Einverständnis der Geschäftsleitung sowie

des Betriebsrates durchgeführt und anschließend nach Berufsgruppen getrennt

ausgewertet.

Der Fragebogen bestand aus 30 Fragen.

Die Analyse in der Geiger Logistik aus diesen Fragebögen fand in Zusammenarbeit mit

der Speditionsleiter Gebhard Bietsch, dem Fuhrparkleiter Andreas Weber und der

Fachkraft für Arbeitssicherheit Marco Rybniker statt. Die Ergebnisse daraus flossen in die

Gefährdungsbeurteilung mit ein.

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Arbeitsschritt 5

Gefährdungsbeurteilungen

Dokument 5.6

Verfasser: Rybniker

Stand: 02.10.2017

Seite 1 von 1

Nr. Verwendung Stand 001 Arbeitsplatz LKW Fahrer 20.01.2014

002 Verwaltung Büroarbeitsplätze 12.02.2014

003 Außendienst 19.09.2017

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Arbeitsschritt 6

Dokument 6

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

6.1 Alarmplan / Wichtige Rufnummern 6.2 Übersicht Ersthelfer 6.3 Dokumentation Erste-Hilfe-Leistungen 6.4 Unfallanzeige 6.5 Unfallauswertung

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Arbeitsschritt 6

Alarmplan 7 wichtige Rufnummern

Dokument 6.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.17

Seite 1 von 2

Betriebsanweisung für die Geiger Logistik GmbH & Co. KG Seite 10/11 BA 7.5-LOG Ausgabe Nr. 2 gültig ab: 01.04.2014 Ersteller: F. Dorn Genehmigt: G. Beer ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abschnitt C: Notfallplan Zur Beachtung bei Unfällen mit Umwelt- oder Personenschaden 1. Weitere Personenschäden vermeiden - Maschine/Lkw bzw. evtl. elektrischen Hauptschalter ausschalten - Unfallstelle absichern 2. Verletzte bergen und versorgen - Verletzte aus der Gefahrenzone bringen - Einleiten von erster Hilfe bis zum Eintreffen von weiteren Helfern (siehe auch Anleitung „1. Hilfe“) 3. Sanitäter / Arzt / Notarzt verständigen - Notrufnummern im Alarmierungsplan 4. Umweltschäden begrenzen - Ausströmen von umweltgefährdenden Stoffen verhindern - Brände mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen - Ausgelaufene Flüssigkeiten absaugen oder binden - Feuerwehr verständigen 5. Zuständige Stellen benachrichtigen - Fuhrparkleiter, Speditionsleiter 6. Der Fuhrpark- oder Speditionsleiter benachrichtigt nach Bedarf - zuständiges Umweltamt - Berufsgenossenschaft - Gewerbeaufsichtsamt - Wasserwirtschaftsamt

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Arbeitsschritt 6

Alarmplan 7 wichtige Rufnummern

Dokument 6.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.17

Seite 2 von 2

Betriebsanweisung für die Geiger Logistik GmbH & Co. KG Seite 11/11 BA 7.5-LOG Ausgabe Nr. 2 gültig ab: 01.04.2014 Ersteller: F. Dorn Genehmigt: G. Beer ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abschnitt D: Notfallplan Bei Auftreten eines Unfalls mit Umwelt- oder Personenschaden, sind unverzüglich folgende Stellen zu informieren: Leiter Spedition Hr. Bietsch Tel. (08379) 2348-132 Leiter Spedition Hr. Bietsch Handy Tel. (0170) 9232877 Leiter Fuhrpark/Technik Hr. Weber Tel. (08379) 2348-110 Leiter Fuhrpark/Technik Hr. Weber Handy Tel. (0171) 7640210 Geschäftsführer Logistik Hr. Beer Tel. (08379) 2348-200 Geschäftsführer Logistik Hr. Beer Handy Tel. (0160) 7483841 Wichtige Telefonnummern für den Notfall Feuerwehr Tel. 112 Polizei Notruf Tel. 110 Ersthelfer am Verwaltungsstandort Herzmanns Klaus Näher Tel. (08379) 2348-120

Marco Rybniker Tel. (08379) 2348-133

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Arbeitsschritt 6

Übersicht Ersthelfer Standort Herzmanns

Dokument 6.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 18.09.2017

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Name Nächster Auffrischungslehrgang

Urban, Andreas 2018

Rybniker, Marco 2018

Korber, Simone 2020

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Arbeitsschritt 6

Dokumentation Erste Hilfe Leistungen

Dokument 6.3

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.17

Seite 1 von 1

Verbandsbuch wird zentral in einem Datenaustauschlaufwerk geführt

:

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Arbeitsschritt 6

Unfallmeldung meldepflichtiger Arbeitsunfall an BG

Dokument 6.4

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.17

Seite 1 von 1

1 Name und Anschrift des Unternehmers U N F A L L A N Z E I G E2 Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers

3 Empfänger

Definition meldepflichtig : Arbeitsunfähigkeit mehr als 3 Kalendertage 3 Tage gelten ab Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Unfalltag zählt nicht !

4 Name, Vorname des Versicherten 5 Geburtsdatum Tag Monat Jahr

6 Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort

7 Geschlecht 8 Staatsangehörigkeit 9 Leiharbeitnehmer

männlich weiblich ja nein

10 Auszubildender 11 Ist der Versicherte Unternehmer

mit dem Unternehmer verwandt

Ehegatte des Unternehmers

Gesellschafter/ Geschäftsführer ja nein

12 Anspruch auf Entgeltfortzahlung 13 Krankenkasse des Versicherten (Name, PLZ, Ort)

besteht für Wochen 14 Tödlicher Unfall 15 Unfallzeitpunkt 16 Unfallort (genaue Orts- und Straßenangabe mit PLZ)

ja nein

Tag Monat Jahr Stunde Minute

17 Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (Verlauf, Bezeichnung des Betriebsteils, ggf. Beteiligung von Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen)

Die Angaben beruhen auf der Schilderung des Versicherten anderer Personen

18 Verletzte Körperteile 19 Art der Verletzung

20 Wer hat von dem Unfall zuerst Kenntnis genommen? (Name, Anschrift des Zeugen) War diese Person Augenzeuge

ja nein

21 Name und Anschrift des erstbehandelnden Arztes/Krankenhauses 22 Beginn und Ende der Arbeitszeit des Versicherten

Stunde Minute Stunde Minute

Beginn Ende 23 Zum Unfallzeitpunkt beschäftigt/tätig als 24 Seit wann bei dieser Tätigkeit Monat Jahr

25 In welchem Teil des Unternehmens ist der Versicherte ständig tätig?

26 Hat der Versicherte die Arbeit eingestellt? nein sofort später am Tag Monat Stunde

27 Hat der Versicherte die Arbeit wieder aufgenommen? nein ja, am Tag Monat Jahr

28 Datum Unternehmer / Bevollmächtigter Betriebsrat (Personalrat) Telefon-Nr. für Rückfragen (Ansprechpartner)

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Arbeitsschritt 6

Unfallauswertung / Unfalluntersuchung

( ist für jeden meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erstellen)

Dokument 6.5

Verfasser: Baier

Stand: 20.02.2014

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Arbeitsschritt 7

Dokument 7

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

7.1 Beschaffung / Anlage zum Auftragsschreiben 7.2 Gefahrstoffverzeichnis

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Arbeitsschritt 7

Beschaffung / Anlage zum Auftragsschreiben

Dokument 7.1

Verfasser: Baier

Stand: 20.02.2014

Seite 1 von 1

Auszug :

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Arbeitsschritt 7

Gefahrstoffverzeichnis

Dokument 7.2

Verfasser:

Rybniker

Stand: 23.11.17

Seite 1 von 1

Derzeit werden keine Gefahrstoffe im Bestand der Geiger Logistik GmbH & Co.KG gelagert. Wartung und Reparatur der Fahrzeuge und Maschinen sowie die Versorgung mit Betriebsstoffen erfolgen ausschliesslich extern durch die MTA Geiger bzw. externe Werkstätten

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Arbeitsschritt 8

Dokument 8

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

8.1 Bewertung Subunternehmer

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Arbeitsschritt 8

Bewertung von Subunternehmern

Dokument 8.1

Verfasser:

Rybniker

Stand: 17.11.18

Seite 1 von 1

Aus den Rückläufen der Vereinbarung 3.8 dieses Handbuches sowie - soweit vorliegend - weiteren Erkenntnissen wird eine Rankingliste der Subunternehmer gebildet die neben regionaler Verfügbarkeit sowie betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten Grundlage für die Auftragsvergabe ist. Dies ist jedoch erst im Aufbau und wird gruppenweit mir der Einführung einer neuen Softwareplattform Navaris und OPHEO Mitte 2018 umgesetzt und eingeführt.

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Arbeitsschritt 9

Dokument 9

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

9.1 Checkliste Vorsorgeuntersuchungen 9.2 Übersicht Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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Arbeitsschritt 9

Checkliste Vorsorgeuntersuchungen

Dokument 9.1

Verfasser: Baier

Stand: 20.2.2014

Seite 1 von 1

Was zu erledigen ist, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlasst werden sollen:

Zu erledigende Aufgabe

Feststellen, welche Mitarbeiter an welchen Arbeitsplätzen zu untersuchen sind: (vgl. „Vorsorgeuntersuchungen (Anleitung)“, ArbMedVV)

• Wenn die Auslöseschwelle für Gefahrstoffe überschritten wird, die im Anhang der ArbMedVV aufgeführt sind oder die krebserzeugend sind

• Wenn die Auswahlkriterien für gefährdende Tätigkeiten erfüllt sind, die im Anhang der ArbMedVV aufgeführt sind

• Wenn weitere Untersuchungen erforderlich oder sinnvoll sind

Die zu untersuchenden Mitarbeiter informieren, insbesondere über:

• Sinn und Zweck der Vorsorgeuntersuchungen

• Untersuchungen auf Wunsch des Beschäftigten (§ 2 Abs. 5 ArbMedVV und § 11 ArbSchG)

• Welche Daten vom Arzt an den Unternehmer und die Berufsgenossenschaft gemeldet werden

Untersuchungsfristen überwachen (vgl. § 2 ArbMedVV), insbesondere:

• Erstuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit

• Nachuntersuchungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist

• Mögliche Zusammenlegung von Untersuchungen

Auswahl und Beauftragung ermächtigter Ärzte:

(alle Ärzte für Arbeitsmedizin oder mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ sind ermächtigt)

• Prüfen, welche Ärzte eine Ermächtigung zur Durchführung der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (für Druckluft und Strahlenschutz) haben

• Terminabsprache für Untersuchungen

• Dem untersuchenden Arzt die Pflichten nach § 6 ArbMedVV übertragen ggf. den Arzt über Arbeitsplatzverhältnisse informieren

Organisation der Untersuchungen:

• Wenn beim Arzt nicht vorrätig, Vordrucke bestellen

• Beauftragung der Mitarbeiter zur Teilnahme an der Untersuchung

Ärztliche Bescheinigungen über die Untersuchungsergebnisse sammeln und auswerten (vgl. § 4 ArbMedVV)

• Ärztliche Bescheinigungen gegen Unbefugte gesichert aufbewahren

• Verantwortliche im Betrieb über Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen informieren

• Empfehlungen des Arztes an Verantwortliche im Betrieb weiterleiten

Vorsorgekartei anlegen und fortschreiben (vgl. § 4 ArbMedVV)

• Für alle Mitarbeiter, die untersucht werden

• Inhalt entsprechend § 4 ArbMedVV, siehe auch „Vorsorgekartei (Vordruck)“

• Vorsorgekartei mit den Untersuchungsfristen aktuell halten

• Kartei gegen Unbefugte sichern

• Dem Mitarbeiter bei dessen Ausscheiden seinen Karteiauszug und die Bescheinigungen aushändigen; Kopien bleiben im Unternehmen

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Arbeitsschritt 9

Übersicht arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Dokument 9.2

Verfasser: Baier

Stand: 20.2.2014

Seite 1 von 1

Aus den Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich derzeit keine Pflichtuntersuchungen.

Angebotsuntersuchungen :

G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit

G37 Bildschirmarbeitsplätze

Angebotsuntersuchungen werden derzeit nicht wahrgenommen.

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Arbeitsschritt 10

Dokument 10

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

Seite 1 von 1

10.1 Qualifikation / Schulungsplan 10.2 Ablaufplan Unterweisung Neue Mitarbeiter 10.3 Unterweisungsnachweise 10.4 Schriftliche Beauftragung „Bedienung Maschinen“

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Arbeitsschritt 10

Qualifikation / Schulungsplan

Dokument 10.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.2017

Seite 1 von 2

Erstunterweisungen neuer Mitarbeiter Erstunterweisung gewerblicher bzw. kaufmännischer Mitarbeiter entsprechend Ihrem Einsatzprofil. Für neu eingestellte Fahrer erfolgt die Einarbeitung und Sicherheitsunterweisung durch einen erfahrenen Kollegen und anschließend durch den Fahrertrainer Christian Blank oder Marco Rybniker nach einem festen Ablaufschema geschult und eine Sicherheitseinweisung durchgeführt. Inhouse Seminar für Führungskräfte (wird je Quartal 1 x angeboten) mit dem Thema „Verantwortung im Arbeitsschutz für Führungskräfte“ ist Pflicht. Regelmäßige Unterweisungen Jährliche Unterweisung aller gewerblichen Mitarbeiter im Rahmen von Tagesveranstaltungen mit max. 25 Mitarbeitern als Teilnehmer. (Enthalten im Themenbereich des BkrFQG ) Hierbei werden die Themen der Gefährdungsbeurteilungen behandelt und im Dialog aufgefrischt, aktuelles Unfallgeschehen der Gruppe Geiger und regional vergleichbarer Branchen besprochen. Parallel erfolgt ein praktisches Sicherheitstraining auf Firmen LKW im ADAC Fahrsicherheitszentrum bzw. Sondertraining durch Fahrzeughersteller z.B. MAN Offroad in Kiesgruben. Hierbei werden ca. 50 MA pro Jahr in der Praxis geschult. Regelmäßige Behandlung von Sonderthemen wie z.B. Ladungssicherung, Neuerungen der STVO durch externe Referenten ( VPI Kempten, MAN Profidrive, Fahrschule Bressensdorf ) Dokumentation Erfolgt durch unterschriebene Anwesenheitslisten, Inhalte der Schulungen über archivierte Vorträge oder Kurzbeschreibungen. Erstunterweisungen inkl. Sicherheitsunterweisungen werden gesondert dokumentiert.

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Arbeitsschritt 10

Qualifikation / Schulungsplan

Dokument 10.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.2017

Seite 2 von 2

Nachschulungen Mitarbeiter die aufgrund Krankheit oder sonstigen Gründen an den geplanten Veranstaltungen mit Unterweisung nicht teilgenommen haben (Check der Teilnehmerlisten durch Personalabteilung) werden individuell unter Verwendung der Originalunterlagen nachgeschult. Die Nachschulung erfolgt durch Marco Rybniker bzw. Christian Blank

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Arbeitsschritt 10

Ablaufplan Unterweisung Neue Mitarbeiter

Dokument 10.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.2017

Seite 1 von 2

Auszug Leitfaden

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Arbeitsschritt 10

Ablaufplan Unterweisung Neue Mitarbeiter

Dokument 10.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.09.2017

Seite 2 von 2

Unterweisungnachweis

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Arbeitsschritt 10

Unterweisungsnachweise

Dokument 10.3

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.2017

Seite 1 von 3

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Arbeitsschritt 10

Unterweisungsnachweise

Dokument 10.3

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.2017

Seite 2 von 3

( Auszug des Leitfadens )

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Arbeitsschritt 10

Unterweisungsnachweise

Dokument 10.3

Verfasser: Rybniker

Stand: 07.11.2017

Seite 3 von 3

Auszug Leitfaden Fahrertrainer. Dieser dient als Unterweisungshilfe für den Fahrertrainer um alle Mitarbeiter gleichermaßen zu unterweisen.

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Arbeitsschritt 10

Schriftliche Beauftragung Maschinen

Dokument 10.4

Verfasser: Baier

Stand: 20.2.2014

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Arbeitsschritt 10

Nachweis 3 Block-Seminare

Dokument 10.5

Verfasser: Rybniker

Stand: 14.03.18

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Arbeitsschritt 11

Dokument 11

Verfasser: Rybniker

Stand: 16.08.2017

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11.1 Überprüfung Zielerreichung 11.2 Wirksamkeitskontrolle der Arbeitsschutzorganisation

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Arbeitsschritt 11

Wirksamkeitskontrolle Überprüfung Zielerreichung

Auswertung Sicherheitsbegehungen

Dokument 11.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 02.10.2017

Seite 1 von 2

Auswertung Sicherheitsbegehungen

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Arbeitsschritt 11

Wirksamkeitskontrolle Überprüfung Zielerreichung

Auswertung Sicherheitsbegehungen

Dokument 11.1

Verfasser: Rybniker

Stand: 02.10.2017

Seite 2 von 2

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Arbeitsschritt 11

Wirksamkeitskontrolle Überprüfung Zielerreichung

Auswertung Unfallgeschehen / Statistik

Dokument 11.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 22.11.17

Seite 1 von 4

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Arbeitsschritt 11

Wirksamkeitskontrolle Überprüfung Zielerreichung

Auswertung Unfallgeschehen / Statistik

Dokument 11.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 22.11.17

Seite 2 von 4

Page 105: AMS Re-Audit Geiger Logistik durch BG RCIfile/Handbuch_AMS_Geiger_Logistik.pdf · GEIGER Logistik Inhaltverzeichnis Dokument 0 Verfasser: Rybniker Stand: 20.08.2017 Seite 2 von 3

Arbeitsschritt 11

Wirksamkeitskontrolle Überprüfung Zielerreichung

Auswertung Unfallgeschehen / Statistik

Dokument 11.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 22.11.17

Seite 3 von 4

Page 106: AMS Re-Audit Geiger Logistik durch BG RCIfile/Handbuch_AMS_Geiger_Logistik.pdf · GEIGER Logistik Inhaltverzeichnis Dokument 0 Verfasser: Rybniker Stand: 20.08.2017 Seite 2 von 3

Arbeitsschritt 11

Wirksamkeitskontrolle Überprüfung Zielerreichung

Auswertung Unfallgeschehen / Statistik

Dokument 11.2

Verfasser: Rybniker

Stand: 22.11.17

Seite 4 von 4