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Amt für Kinder, Jugend und Familie AKJF_.ppt Informationsveranstaltung KTP 30.07.2012 © Stadt Augsburg 2012 - Mika-Fünffinger Herzlich Willkommen Zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege im Unternehmen Fachliche Eckpunkte für die Praxis

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Amt für Kinder, Jugend und Familie

AKJF_.ppt Informationsveranstaltung KTP 30.07.2012 © Stadt Augsburg 2012 - Mika-Fünffinger

Herzlich Willkommen

Zur Informationsveranstaltung

Kindertagespflege im Unternehmen

Fachliche Eckpunkte für die Praxis

Amt für Kinder, Jugend und Familie

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Vorteile für das Unternehmen

- Flexible Betreuungszeiten zur Anpassung an betriebliche Arbeitszeiten

- Anpassung an Betreuungswünsche möglich

- Geringe Investitionskosten(���� überschaubares finanzielles Risiko)

- Geringer Verwaltungsaufwand

- Geringere Anforderungen an Räumlichkeiten

- Schnell installierbar (bereits mit wenigen Kindern)

Vorteile für Eltern

- Flexible Betreuung für individuelle Arbeitszeiten

- Bevorzugte Platzvergabe

- Räumliche Nähe zum Kind (z.B. für Stillen)

- Evtl. geringere Kosten (bei Zuschüssen des Unternehmens)

- Familienahe Atmosphäre mit fester Bezugsperson und geregelter Ersatzbetreuung

- Individuelle und intensive Betreuung

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Was ist Kindertagespflege?

- Kindertagespflege bedeutet die Betreuung der Kinder in

familiärer Atmosphäre

- durch Kinderbetreuung in kleinen Gruppen – max. 5 Kinder

= bedarfsgerecht und flexibel ���� kann individuell auf Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Eltern eingehen

- Es gilt, daß alle TPP, die Kinder

- außerhalb des elterlichen Haushalts

- mehr als 15 Std. pro Woche

- länger als 3 Monate

- gegen Entgelt

betreuen, eine PE benötigen (§ 43 SGB VIII)

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TPP der Stadt Augsburg brauchen eine PE des Jugendamtes

- Vorraussetzungen:

- polizeiliches Führungszeugnis

- ärztliches Attest

- umfassende Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen

- Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nach dem Curriculum des DJI für KTP und praxisbegleitende Fortbildungen

- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle im Kindesalter

- Enge Zusammenarbeit mit einer sozialpädagogischen Fachkraft (regelmäßige Hausbesuche)

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Gesetzliche Grundlagen:

- SGB VIII § 43

- BayKiBiG

- gesetzliche Grundlage wurde aufgewertet bei der Stadt Augsburg durch den Jugendhilfebeschluss vom 06.10.2008

���� Teilnahme am ESF-Modellprogramm des Bundesfamilienministeriums, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der KTP für unter Dreijährige voranzubringen (Zeitraum vom 1.9.2009 – 31.08.2012)

Säule 1: dient dem Aufbau und Ausbau von Strukturen zur Gewinnung , Qualifizierung und Vermittlung von TPP

Säule 2: ist die bundesweite Qualifizierung von TPP gemäß dem fachlich anerkannten Mindeststandard von 160 Std. nach dem Curriculum des DJI bzw. qualitativ vergleichbaren Curriculum

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Gesetzliche Grundlagen:

-Säule 3: umfassende Information und Beratung

- Das Internetportal www.fruehe-chancen.de bietet fundierte Informationen zur Kindertagespflege. Ausführlich und kompetent richtet sich das Handbuch Kindertagespflege unter www.handbuch-kindertagespflege.de an Eltern, Tagespflegepersonen, Jugendhilfeträger und andere Interessierte.

- Die Online-Beratung Kindertagespflege ergänzt jetzt diese Beratungsleistungen um die Möglichkeit der individuellen Beratung. Für direkte schriftliche Anfragen bzw. zur Vereinbarung eines Telefontermins steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Montags von 12 bis 16 Uhr ist die Online-Beratung auch telefonisch unter der Nummer 0800-589 26 33 direkt erreichbar.

- Neues Projekt zur Förderung von Festanstellungsmodellen

���� www.esf-egiestelle.eu/aktionsprogramm_kindertagespflege/index_ger.html

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Formen der Kindertagespflege

-KTP im Haushalt der TPP

-KTP im Haushalt der Eltern

-KTP in anderen geeigneten Räumen (z.B. Miete)

-KTP als besondere Form der Großtagespflege

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Großtagespflege (GTP)

i.d.R. arbeiten zwei TPP zusammen und betreuen in gemeinsamen Räumlichkeiten ihre Tageskinder.

Jedes Kind hat seine feste Bezugsperson, durch die Großgruppe ist die Betreuung auch im Krankheitsfall einer TPP oder während des Urlaubs verläßlich geregelt.

Zwei TPP können zusammen bis 8 gleichzeitig anwesende Kinder in angemieteten Räumen in Form einer GTP betreuen.

Wenn eine der beiden Betreuungskräfte eine pädagogische Fachkraft (Erzieher/in, Soz.Pädagoge/in) ist, ist es möglich die Anzahl auf max. 10 Kinder zu erweitern.

Begrenzt auf max. 16 Betreuungsverhältnisse

Zur Zeit gibt es diese Art von Tagespflege im Antonsviertel, in Lechhausen, Oberhausen, Pfersee und Stadtmitte. Weitere sind in der Planungsphase.

(Art. 9 Abs 2 BayKiBiG; §16 Ausführungsverordnung BayKiBiG)

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Großtagespflege in Augsburg

- mögliche Räumlichkeiten

angemieteter Wohnraum/Gewerberaum, Räume einer KITA, eines freien

Trägers der Jugendhilfe oder vergleichbare Einrichtungen

- Raumanforderungen

● ausreichend großer Gruppen-/Spielraum

● Ruheraum/Schlafmöglichkeit für jedes Kind unter 6 Jahren

● Arbeitsplatz für Schulkinder

● Platz für gemeinsames Essen

● Garten oder Spielplatz in der Nähe

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Großtagespflege

- Fachliche Anforderungen:

- Nutzungsänderung erforderlich

- Eignungsüberprüfung durch das Jugendamt/Agita

• Vorlage eines pädagogischen Konzepts

• Vorlage eines Finanzkonzepts

• Pflegeerlaubnis für beide TPP

• Regelung der Ersatzbetreuung

• TPP schließen mit dem JA/Agita wie mit den Eltern eine

Betreuungsvereinbarung ab, dadurch sind die

Bedingungen des Betreuungsverhältnisses geregelt

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Kooperation mit Agitabeim Deutschen Kinderschutzbund Augsburg

Im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bietet Agita

- Vorbereitungskurse und Fortbildung für interessierte TPP

- Vermittlung von Kinderbetreuung bei überprüften TPP mit PE

- Fachliche Beratung und Begleitung der TPP und der Eltern, solange

das Betreuungsverhältnis besteht

- Koordination des Betreuungsverhältnis mit Verträgen

- Hilfestellung bei Anträgen an das Amt für Kinder, Jugend und Familie

- Möglichkeiten der Betreuung in einer Großtagespflege

���� Gemeinsam mit der Stadt Augsburg unterstützende Prozessbegleitung bei der

Planung, Organisation und Umsetzung der KTP im Unternehmen

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Kindertagespflege in Unternehmen

Beispiele von Modellvarianten

A) Tagespflegeperson (TPP) + Ersatzbetreuung sind beim Unternehmen angestellt und betreuen bis zu 5 Kinder gleichzeitig

- Das Unternehmen stellt einen Raum.

- Ausstattung und evtl. Umbauten werden vom Unternehmen

finanziert.

- Agita bucht Elternbeiträge ab und überweist die Vergütung der TPP ans Unternehmen

(Entgeltleistungen für TPP und Elternbeiträge erfolgen nach gültiger Tabelle von agita; staatliche und kommunale Zuschüsse sind in dieser Mischkalkulation enthalten;)

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Kindertagespflege in Unternehmen

Beispiele von Modellvarianten

B) TPP arbeitet selbständig und betreut max. 5 Kinder gleichzeitig

(Kinder aus dem Unternehmen und firmenfremde Kinder)

- TPP mietet Raum oder das Unternehmen stellt Raum kostenfrei oder gegen geringe Miete zur Verfügung

- Ausstattung, Ersatzbetreuung organisiert Agita bzw. TPP selbst

- Agita überweist Vergütung an die TPP, Elternbeiträge bekommt Agita

(Entgeltleistungen für Tagespflegepersonen und Elternbeiträge erfolgen nach jeweils gültiger Tabelle von Agita; staatliche und kommunale Zuschüsse sind in dieser Mischkalkulation enthalten)

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Kindertagespflege in Unternehmen

Beispiele von Modellvarianten

C) Zwei TPP + Ersatzbetreuung sind beim Unternehmen angestellt und betreuen max. 10 Kinder gleichzeitig

- Unternehmen finanziert Raum und Ausstattung (ggf. Investkostenförderung möglich)

- Agita bucht Elternbeiträge ab und überweist die Vergütung der TPP an das Unternehmen

(Entgeltleistungen für Tagespflegepersonen und Elternbeiträge erfolgen nach jeweils gültiger Tabelle von Agita; staatliche und kommunale Zuschüsse sind in dieser Mischkalkulation enthalten)

Realisierung der KTP im Unternehmen (Beispiel Großtagespflege Zwergenlabor bei Synlab)

���� viele verschiedene Varianten sind möglich

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Entgelttabelle für eine TPP mit Aufbauqualifikation

10.080 €9.072 €8.064 €7.056 €6.048 €5.040 €4.032 €3.024 €2.016 €1.008 €56-60

9.240 €8.316 €7.392 €6.468 €5.544 €4.620 €3.696 €2.772 €1.848 €924 €51-55

8.400 €7.560 €6.720 €5.880 €5.040 €4.200 €3.360 €2.520 €1.680 €840 €46-50

7.650 €6.885 €6.120 €5.355 €4.590 €3.825 €3.060 €2.295 €1.530 €765 €41-45

6.720 €6.048 €5.376 €4.704 €4.032 €3.360 €2.688 €2.016 €1.344 €672 €36-40

5.880 €5.292 €4.704 €4.116 €3.528 €2.940 €2.352 €1.764 €1.176 €588 €31-35

5.040 €4.536 €4.032 €3.528 €3.024 €2.520 €2.016 €1.512 €1.008 €504 €26-30

4.200 €3.780 €3.360 €2.940 €2.520 €2.100 €1.680 €1.260 €840 €420 €21-25

3.360 €3.024 €2.688 €2.352 €2.016 €1.680 €1.344 €1.008 €672 €336 €16-20

2.520 €2.268 €2.016 €1.764 €1.512 €1.260 €1.008 €756 €504 €252 €11-15

1.680 €1.512 €1.344 €1.176 €1.008 €840 €672 €504 €336 €168 €6-10

10. Kind

9. Kind

8. Kind

7. Kind

6. Kind

5. Kind

4. Kind

3. Kind

2. Kind

1. Kind

Std./Woche

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Rechen-/Finanzbeispiel mit fiktiven Zahlen –ganztägige Betreuung für 10 Kinder

Unternehmen stellt zwei TPP und Ersatzbetreuung an Unternehmen stellt kindgerechte Räume ca. 100 qm Unternehmen übernimmt Umbau und Ausstattung

Personalkosten monatlich:

-1 TPP als Erzieherin* 2700,00 €

-1 TPP als Kinderpflegerin* 2300,00 €

-Kosten für Ersatzbetreuung auf Minijob-Basis* 520,00 €

* Gehälter incl. AG-Anteil geschätzt ohne Gewähr --------------

5520,00 €

Refinanzierung Personalkosten:

Laut Entgelttabelle TPP: 672 € pro Monat

bei 10 Kindern ganztags: 10 x 672 = 6720 monatlich

Refinanzierung für Ausstattung und Umbau ab Kosten in Höhe von 10.000

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Ihre Ansprechpartner der Augsburger Kindertagespflege

Agita – Agentur für Kindertagespflege

beim Deutschen Kinderschutzbund Augsburg

Volkhartstr. 2, 86152 Augsburg

Angela Dömling – Tel. 0821/455406-34

Stadt Augsburg

Amt für Kinder , Jugend und Familie

Kinderbetreuung-Verwaltungsangelegenheiten

Ernst-Reuter-Platz 1, 86150 Augsburg

Waltraud Mika-Fünffinger - Tel. 0821/324-2980

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Gefördert von:

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Förderung der Kindertagespflege

- TPP erhalten vom Jugendamt laufende Geldleistung

SGB VIII (Grundlage § 23 SGB VIII)

- Landesförderung nach dem BayKiBiG bei entsprechender

Qualifizierung (Grundlage Art. 20, Art. 21 BayKiBiG)

- Sonderprogramm des Bayer. SozialministeriumInvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (nur GTP - Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 vom 13.02.2008)

- Neues Projekt zur Förderung von Festanstellungsmodellen

im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege durch das Bundesministerium

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

���� www.esf-egiestelle.eu/aktionsprogramm_kindertagespflege/index_ger.html

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Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

-Zuschußmöglichkeiten bei einer GTP:

Zuwendungen zu Investitionen zur Schaffung von

zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren

Zweckbindung – Neubau: 25 Jahre

- Umbau, Sanierung: 10 Jahre

- Ausstattung: 5 Jahre

Bedarfsanerkennung durch die Stadt Augburg erforderlich

Keine Förderung von Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten

Bagatellgrenze, d.h. Mindestbetrag der Investitionssumme hinsichtlich der Baukosten: 10.000 €

Ausstattungskosten bis zu 1250 € pro Platz

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Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

- Bewilligungsbehörde: Regierung von Schwaben

- Antrag: über den örtlichen Jugendhilfeträger mit

- Beschreibung des Vorhabens

- Planungsunterlagen

- Kosten- und finanzierungsplan usw.

- Antragsfrist: letztmalig bis 31.03.2013

- Fertigstellung, d.h. Inbetriebnahme bis Ende 2013

- Verwendungsnachweis/Abrechnung bis 31.12.2012