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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neustadt-Glewe Haushaltssatzung der Stadt Neustadt-Glewe
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 47 ff. Kommunalverfassung M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird: 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 8.277.600 € in der Ausgabe auf 8.277.600 € 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 2.400.900 € in der Ausgabe auf 2.400.900 € festgesetzt.
§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 € davon für Zwecke der Umschuldung 0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 700.000 €
§3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H. 2. Gewerbesteuer 310 v.H.
Gez Busse-Souchon Busse-Souchon Neustadt-Glewe, den 16.12.2010 D.S. Beauftragter des Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Neustadt-Glewe für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit lt. Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt mit ihren Anlagen in der Zeit vom 03.01.- 21.01.2011 bei der Stadt Neustadt-Glewe, im Rathaus, Kämmerei , Markt 1 zu jedermanns Einsicht aus. Neustadt-Glewe, den 20.12.2010 D.S. gez. Busse-Souchon Busse-Souchon Beauftragter des Bürgermeister