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Herausgegeben von der Stadtverwaltung Strehla Nr. 336 kostenlos Strehla, den 1. 12. 2017 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strehla mit den Ortsteilen Forberge, Oppitzsch, Unterreußen, Großrügeln, Kleinrügeln, Görzig/Trebnitz, Paußnitz und Lößnig

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Herausgegeben von der Stadtverwaltung Strehla

Nr. 336 kostenlos Strehla, den 1.12.2017

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strehla mit denOrtsteilen Forberge, Oppitzsch, Unterreußen, Großrügeln, Kleinrügeln,

Görzig/Trebnitz, Paußnitz und Lößnig

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Stadt StrehlaLandkreis Meißen

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches;Bebauungsplan „Torgauer Straße“ – VorentwurfFrühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Strehla hat am 24.10.2017 beschlossen für die Flurstücke Nr. 975/5 und 975/6 sowie eineTeilflächen der Flurstücke Nr. 885/3 und 887/1 (Torgauer Str.), jeweils Gemarkung Strehla, im Bereich im Norden derOrtslage Strehla zwischen der Torgauer Straße und der Sahlassaner Straße nördlich der Oberschule Strehla, den Be-bauungsplan „Torgauer Straße“ aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Zum Alten Weinberg“ wur-de die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt.

Die Stadt Strehla beabsichtigt das ehemalige Gärtnereigelände im Norden der Ortslage Strehla zwischen der TorgauerStraße und der Sahlassaner Straße nördlich der Oberschule Strehla einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzu-führen. Da das für Wohnbebauung vorgesehene Areal bislang im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35BauGB liegt, ist derzeit keine bauliche Entwicklung auf den überplanten Flächen möglich. Zur langfristigen Sicherungder geplanten Bebauung an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Ent-wicklung sowie der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung ist die Aufstellung eines Bebauungsplaneserforderlich. In diesem soll der Bereich als Allgemeines Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO festgesetzt werden. Indem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Strehla ist das Gebiet als geplante Wohnbaufläche (W)ausgewiesen, so dass die Darstellungen des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes künftig vereinbar sind.

Mit der im Mai 2017 eingetretenen Novelle des Baugesetzbuches haben Kommunen gemäß § 13b BauGB-neu „Einbe-ziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ die Möglichkeit, Flächen im Außenbereich nach §35 BauGB über das beschleunigte Verfahren analog § 13a BauGB im Rahmen eines Bebauungsplanes zu überplanen.Voraussetzung ist, dass es sich um einen Bebauungsplan mit einer zulässigen Grundfläche von bis zu 10.000 m² zurBegründung von Wohnnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach § 34 BauGB anschließt.Nachdem diese Kriterien auf die vorliegende Planung vollumfänglich zutreffen, wird das Aufstellungsverfahren im be-schleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften desvereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 entsprechend, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten um-weltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGBabgesehen wird. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind im vorliegendenFall nicht anzuwenden.

Der vom Stadtrat Strehla am 24.10.2017 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Torgauer Straße“, bestehend ausder Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom24.10.2017, liegt in der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, 01616 Strehla, Zimmer 14, in der Zeit

vom 4. Dezember 2017 bis einschließlich 22. Dezember 2017

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffent-lich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienstzeiten

Montag von 07.00 bis 12.00 und 12.30 bis 15.45 UhrDienstag von 07.00 bis 12.00 und 12.45 bis 18.00 UhrMittwoch von 07.00 bis 12.00 und 12.30 bis 15.15 UhrDonnerstag von 07.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.15 UhrFreitag von 07.00 bis 12.00 Uhroder nach Vereinbarung

die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele so-wie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Tor-gauer Straße“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweisezu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Torgauer Straße“schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurfdes Bebauungsplanes „Torgauer Straße“ unberücksichtigt blei-ben können.

Strehla, 01.12.2017

Jörg JerominBürgermeister

Seite 2 Dezember 2017

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Dezember 2017 Seite 3

Stadt StrehlaLandkreis Meißen

Öffentliche BekanntmachungVollzug des Baugesetzbuches;Gesamtflächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan – EntwurfÖffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Strehla hat die Aufstellung eines Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschafts-plan für das Stadtgebiet Strehla beschlossen, in welchem die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für das ge-samte Stadtgebiet dargestellt werden sollen. Dabei soll dieser Gesamtflächennutzungsplan im Wesentlichen auf den In-halten bereits existierender Planentwürfe basieren, wobei der Gesamtflächennutzungsplan im Hinblick auf den tatsäch-lichen Bedarf und das städtebauliche Erfordernis in den einzelnen Ortsteilen innerhalb des gesamten StadtgebietesStrehla abgestellt wird. Nach mehreren internen Abstimmungen und Beratungen zu den Inhalten des Flächennut-zungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zu den Trassenvarianten der Umgehungsstraße wurden die in derAbwägung beschlossenen Änderungen in die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Land-schaftsplan der Stadt Strehla eingearbeitet. Mit der Ausarbeitung des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertemLandschaftsplan wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt.

Der Gesamtflächennutzungsplan stellt planungsrechtlich die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung innerhalbdes gesamten Stadtgebietes Strehla dar (vorbereitender Bauleitplan), in welchem die Grundzüge der städtebaulichenKonzeption und Entwicklung für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren vorgegeben werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB).Es werden im Rahmen des Gesamtflächennutzungsplanes jedoch noch keine konkreten Festsetzungen zu einzelnenBauparzellen getroffen. Die Konkretisierung hierzu erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplä-ne).

Der Stadtrat der Stadt Strehla hat am 24.10.2017 den Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertemLandschaftsplan der Stadt Strehla in der Fassung vom 24.10.2017 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentlicheAuslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes Strehla mit integrier-tem Landschaftsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Anlagen, jeweils in der Fassung vom24.10.2017, liegt in der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, 01616 Strehla, Zimmer 14, in der Zeit

vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 31. Januar 2018

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In die-sem Zeitraum besteht während der Sprechzeiten

Montag von 07.00 bis 12.00 und 12.30 bis 15.45 UhrDienstag von 07.00 bis 12.00 und 12.45 bis 18.00 UhrMittwoch von 07.00 bis 12.00 und 12.30 bis 15.15 UhrDonnerstag von 07.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.15 UhrFreitag von 07.00 bis 12.00 Uhroder nach Vereinbarung

die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un-terrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Land-schaftsplan der Stadt Strehla schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Zu dem Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla liegen bereitsfolgende wesentlichen Umweltinformationen und umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mitder öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in derStadtverwaltung Strehla eingesehen werden können:

Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/ThemenblockInformation

Altlastenverdachtsflächen Arnold Consult AG; 24.10.2017 Auflistung und Lage der im SALKA (Anlage 1 der Begründung) LRA Meißen verzeichneten

Altstandorte/Altablagerungen

Eingriffs-/ Arnold Consult AG 24.10.2017 Eingriffs- undAusgleichsbilanzierung Ausgleichsbilanzierung(Anlage 2 der Begründung) für die geplanten Bauflächen nach

Handlungsempfehlung (SMUL 2003); Darstellung der Ausgleichspotentials (A1 bis A6)

Archäologische Arnold Consult AG; 24.10.2017 Auflistung und Lage der bekannten Funde/Denkmale und LRA Meißen Bau- und Bodendenkmäler Kulturdenkmale (Anlage 3 der Begründung)

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Seite 4 Dezember 2017

Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/ThemenblockInformation

Umweltbericht zum Entwurf Arnold Consult AG 24.10.2017 Aussagen und Hinweise zu dendes Gesamtflächennutzungs- Schutzgütern Boden, Wasser,planes Klima/Luft, Landschaftsbild /(Anlage 4 der Begründung) Erholung, Flora/Fauna/

Biodiversität, Mensch, Kultur-/Sachgüter; Ziele des Umweltschutzes aus übergeordnetenFachplänen/Gesetzen; Umweltzustand und Vorbelastungenim Plangebiet; Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und auf Schutzgebiete; Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)

Stellungnahme Behörde Landesdirektion 15.07.2015 Grundsätzliche Bedenken bzw. Träger Sachsen und und hinsichtlich Umfang und Lage öffentlicher Belange Regionaler 26.06.2015 der Bauflächen; Strehla hat keine

Planungsverband zentralörtliche Funktion Oberes (gem. LEP 2013 nur AnsprücheElbtal/Osterzgebirge der örtlichen Bev. an zeitgemäße

Wohnverhältnisse (Eigenentwicklung) gegeben), Mangelnde Begründung der etwa 14,5 ha neu ausgewiesenen Wohnbauflächen Bedarfsberechnung; Kontinuierlicher Bevölkerungsrückgang seit Wiedervereinigung; Überalterung derBevölkerung; Für den Auflockerungs- und Ersatzbedarf sind vorrangig Nachverdichtungs- und Umnutzungsmöglichkeiten heranzuziehen; Insgesamt sollen dieFlächenneuausweisungen (W, M, G) reduziert werden; Die großzügigen Bestandsdarstellungen sollten kritisch geprüft werden

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 redaktionelle Korrekturen und Fachbehörde Untere Wasserbehörde Ergänzungen erforderlich

(Gewässerbezeichnungen, Verlauf etc.); Anmerkungen zur Hochwassersituation in den einzelnen Ortsteilen (HQ 50, HQ 100, evtl. Deichverlegung etc.); Ablehnung der Ausweisung der gewerblichen Bauflächen Praußnitz sowie Strehla, südl. Oppitzscher Weg(Lage in dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe � nach § 78 WHG ist die Ausweisung von Bauflächen hier untersagt); Ausweisung Mischgebiet Strehla ist zu überarbeiten (Einhaltung Gewässerrandstreifen, nach Gefahrenkarte HQ 100 Wasserstände bis 2 m zu erwarten); Hinweise und redaktionelle Überarbeitung zur Wasserversorgung (u.a. Empfehlungder Darstellung eines künftigen Wasserschutzgebietes im FNP); Fehlende Quellenangaben bei den Grundwassermessstellen und -nutzungenStand der Quellenangaben ist zu aktualisieren; Hinweis zur Abwasserbeseitigung

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Dezember 2017 Seite 5

Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/ThemenblockInformation

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Großzügige Ausweisung von Fachbehörde Untere Wohnbau- und gewerblichen

Naturschutzbehörde Bauflächen wird in Frage gestellt; Erhebliche Bedenken gegenüber desAusweisung des Sondergebietes „Erweiterung Campingplantz“ (Lage innerhalb des LSG, Erforderlichkeit eines förmlichen Ausgliederungsverfahrens, Eingriff in gesetzlich geschütztes Biotop, keine Aussicht auf Erfolg für ein Ausgliederungsverfahren, aufgrund der topographischen Verhältnisse kaum umsetzbar); Bootsanlegestelle/Anlage für WasserwandererLage im LSG und Natura-2000-Gebiet, evtl. Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope in diesem Bereich; Redaktionelle Anmerkungen (LSG, flächenhafte Naturdenkmale, Baum-Naturdenkmal)

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Erfasste AltlastenverdachtsflächenFachbehörde Untere Abfall-/ im FNPentsprechen

Bodenschutzbehörde dem aktuellen Stand im SALKA

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Nur nicht störendes Gewerbe Fachbehörde Belange in Nachbarschaft Wohnen

Immissionsschutz und Gewerbe

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Entzug von landwirtschaftlichen Fachbehörde Belange Landwirtschaft Flächen; Hinweise zur rechtzeitigen

Abstimmung mit den Bewirtschaftern von in Anspruch genommenen Flächen; Agrarbetriebekönnten durch den Straßenbau unddie Gewerbeansiedlung im Einzelfalleingeschränkt werden, Flächenverbrauch (inkl. Ausgleichsflächen) kann existenzgefährdend werden; Flächenverbrauch sollte auf das unbedingt notwendige Maß begrenztwerden

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Anregung Übernahme von FlächenFachbehörde Belange Forst für Schutzwald gem. 29 Abs. 1

SächsWaldG zw. Schloss Strehla und dem Bad; Gehölzbestände im Bereich des Wohnbaugebietes nördlich der Schule sind teilweise alsWald im Sinne des SächsWaldG darzustellen (besondere Genehmigungsanforderungen); Bauflächen am Oppitzscher Weg sind aufgrund der Bestockungsverhältnisse Wald im Sinne des SächsWaldG (besondere Genehmigungsanforderungen); Die Waldeigenschaft wird bei Bedarfim Einzelfall konkret ermittelt

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Forderung Auflistung Bau- und Fachbehörde Belange Gartendenkmale

Denkmalschutz

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Seite 6 Dezember 2017

Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/ThemenblockInformation

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Hinweis zur Beachtung derFachbehörde Straßenbaulastträger RichtlinieRPS bei der Umsetzung

der Baumpflanzungen im Bereich der Kreisstraße K 8565 (OD Großrügeln)

Stellungnahme Landratsamt Meißen, 14.07.2015 Hinweise auf § 1a Abs. 2 Satz 4 Fachbehörde Belange BauGB (Innenentwicklung,

Gebietliche Planung Brachflächen, Leerstand, Baulückenetc.; Begründung der Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen); keine Bauflächenausweisungen im HQ100und Vorranggebieten Hochwasserschutz; Hinweise zu Bauflächenausweisungen (Art der baulichen Nutzung); Hinweis zum Umweltbericht (Einbindung in Begründung)

Stellungnahme Landesamt für Umwelt, 25.06.2015 Aus Sicht der Geologie, Fachbehörde Landwirtschaft und Anlagensicherheit/ Störfallvorsorge,

Geologie bzgl. natürlicher Radioaktivität keineBedenken, wenn die vorgebrachten Hinweise beachtet werden; Hinweiseund Empfehlungen zur Radioaktivität, Anlagensicherheit/ Störfallvorsorge, Geologie und redaktioneller Art

Stellungnahme Wasservers. 02.06.2015 Evtl. Ausweisung einesTräger öffentlicher Riesa/Großenhain Trinkwasserschutzgebietes im Belange GmbH Bereich des Fl. St. 163 a,

Gemarkung Trebnitz

Stellungnahme Sächsisches 03.06.2015 Darlegung unter Bergaufsicht Fachbehörde Oberbergamt stehender Betriebe im Plangebiet

und eines Baubeschränkungsgebiets

Stellungnahme Landesamt für 29.05.2015 Forderung der Ergänzung der Fachbehörde Archäologie aufgelisteten Denkmäler; Hinweise

zum Umgang mit Bodendenkmälernim Plangebiet; Anregung zur Wahl der Ausgleichsflächen in Verbindungmit dem Schutz von archäologischenDenkmälern

Stellungnahme Landestalsperren- 23.06.2015 Grundsätzlich keine Einwände; Fachbehörde verwaltung Konkretisierung Deichanlagen in der

Sachsen Begründung; Prüfung der Grenze des FFH-Gebiets „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“; Hochwasserschutzanlagen dürfen nicht beeinträchtigt werden

Stellungnahme Landesarbeitsge- 26.06.2015 Allgemeine Hinweise zum FNP undTräger öffentlicher meinschaft der Auflistung der FFH- u. SPA-GebieteBelange anerkannten im Stadtgebiet; Widerspruch

Naturschutzvereinigungen zur Aussage im UmweltberichtSachsens (LAG) Pkt. 6 (Beeinträchtigung vonhier: Schutzgebieten; BeispielNABU Sachsen e.V. Bootsanlegestelle auf Höhe des

Sondergebiets „Wochenende“; Betroffene Elbteiche unterliegen demBiotopschutz; SO Erweiterung Campingplatz im LSGÜberplanen von BiotopenVerstoß gegen das Artenschutzrecht

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Dezember 2017 Seite 7

Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/ThemenblockInformation

Stellungnahme Landesarbeits- 26.06.2015 Forderung einerTräger öffentlicher gemeinschaft planungsmethodisch sauberen Belange der anerkannten Aufbereitung der planerischen

Naturschutzvereinigungen Grundsätze und Ziele der Sachsens (LAG) Raumordnung mit Bezughier: auf den FNP; Ausweisung neuerBUND Sachsen e.V. Bauflächen wird als

überdimensioniert angesehen; Forderung der Überarbeitung des Kapitels 9 Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Hochwasserschutzfunktion, geschützte Arten und Lebensräume,Landschaftsbild/Erholung, Menschliche Gesundheit/Emissionen einschließlich Lärm); Bedenken gegen die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf Fl.St. 497und 493 (renaturiertes Gebiet, Arten, Hochwasser, Konflikt zum angrenzenden Wohnen, Lärm etc.)

Stellungnahme Landesarbeits- 26.06.2015 Die Erarbeitung einesTräger öffentlicher gemeinschaft Flächennutzungsplanes wirdBelange der anerkannten begrüßt; Der Aufforderung einer

Naturschutzvereinigungen bedarfsgerechten Bauleitplanung, Sachsens (LAG) die vorwiegend als Innenentwicklunghier: am Bestand auszurichten ist,Landesverein Sächsischer wir mit der Planung weitgehend Heimatschutz e.V. (LSH) entsprochen; Rechnerisch

begründeter Bedarfsnachweis bei W wird vermisst; Darstellung von Dorfgebieten in den Ortsteilen (dort,wo die baulichen und funktionalen Voraussetzungen gegeben sind); Aufdie Erweiterung von gewerblichen Bauflächen sollte verzichtet werden;Allgemeine Hinweise zu den Kriteriender „Guten fachlichen Praxis“ bei der LWS

Stellungnahme IHK Dresden 25.06.2015 G am östlichen Rand von StrehlaTräger öffentlicher u. die Ansiedlung von ausschließlichBelange nicht störendem Gewerbe steht im

Widerspruch � Ausweisung eines WAwürde reichen; G am östlichen Randvon Strehla grenzt direkt an ein neues WA anKonflikt Wohnen und Gewerbe; Ausweisung eines Mischgebiets im Überschwemmungsgebiet zwischen Oppitzsch und Neuoppitzsch nicht nachvollziehbar; Ausweisung eines W an der Zaußwitzer Str. 2a, wo sich2006 ein Unternehmen aus der Branche Herstellung von Metallerzeugnissen �Konfliktpotential, Bestandsschutz

Stellungnahme der Bürger 6 01.06.2015 Widerspruch gegen die Darstellung Öffentlichkeit zur des Fl.St. 47/4, Gem. Praußnitz,Niederschrift als Grünfläche

Stellungnahmen der Bürger 9 16.06.2015 Anregung zum Betrieb einer Öffentlichkeit Kiesgrube auf der Gemarkung

Unterreußen; Bitte um Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen vor Beginn des Kiesabbaus

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Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/ThemenblockInformation

Stellungnahme der Bürger 10 26.04.2015 Bedenken gegen die Ausweisung Öffentlichkeit eines Gewerbegebietes auf Fl.St. 497

und 493 (renaturiertes Gebiet, Arten, Hochwasser, Konflikt zum angrenzenden Wohnen, Lärm etc.)

Stellungnahme der Bürger 11 28.05.2015 Bedenken gegen die AusweisungÖffentlichkeit eines Gewerbegebietes und

Wohngebietes für den Bereich Elbwinkel/Oppitzscher Weg � erhöhtes Verkehrsaufkommen � erhöhte Lärmbelästigung und Unfallgefahr für die Bewohner der Wohnanlage „August der Starke“

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über denGesamtflächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla unberücksichtigt bleiben können.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässigist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oderverspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Strehla, 01.12.2017

Jörg JerominBürgermeister

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und

in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung)Aufgrund von § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i.d.F.d. Bekanntmachung vom03. März 2014 (SächsGVBl.S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (SächsGVBl.S.652), § 2 und § 9Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.d.F.d.Bekanntmachung vom 26. August 2004 (Sächs.GVBl.S.418;2005 S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2016 (SächsGVBl.S.504), § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderungvon Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) i.d.F.d.Bekanntmachungvom 15. Mai 2009 (SächsGVBl.S.225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2015 (SächsGVBl.S.349) hat der Stadt-rat der Stadt Strehla in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2017 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

Die Anlage zur Elternbeitragssatzung der Stadt Strehla – Beitragstabelle – wird wie folgt neu gefasst:

Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Strehla auf der Basis der am 01.06.2017 bekannt ge-machten Personal- und Sachkosten des Vorjahres und der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der StadtStrehla über die Kita-Elternbeitragssatzung

Monatliche Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kinderta-gespflege ab 01. Januar 2018

Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung in der Kinderkrippe und der Kindertagespflege

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in der Kinderkrippe und in Kindertagespflege sowie in altersgemisch-ten Gruppen wird grundsätzlich der Krippenbeitrag erhoben.

Tägliche Betreuungszeit 4,5 Std. 6 Std. 7 Std. 9 Std. 10 Std. 11 Std.

Angaben in €

Familie/familienähnliche Gemeinschaft

1. Kind 88,49 117,99 137,65 176,98 196,64 216,31

2. Kind 65,99 87,99 102,65 131,98 146,64 161,31

3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei

Alleinerziehende

1. Kind 82,49 109,99 128,32 164,98 183,31 201,64

2. Kind 58,49 77,99 90,98 116,98 129,97 142,98

3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei

Die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über 9 Stunden ist bei begründetem Bedarf im Rahmen der Öffnungszei-ten der Einrichtungen möglich.

Seite 8 Dezember 2017

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Dezember 2017 Seite 9

Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung im Kindergarten/Kindertagesstätte

Für die Betreuung von Kindern in Kindergartengruppen und in altersgemischten Gruppen wird ab dem Monat der Voll-endung des 3. Lebensjahres bis zum tatsächlichen Schuleintritt der Kindergartenbeitrag erhoben.

Tägliche Betreuungszeit 4,5 Std. 6 Std. 7 Std. 9 Std. 10 Std. 11 Std.

Angaben in €

Familie/familienähnliche Gemeinschaft

1. Kind 56,17 74,89 87,38 112,34 124,82 137,30

2. Kind 42,17 56,22 65,60 84,34 93,71 103,08

3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei

Alleinerziehende

1. Kind 52,42 69,89 81,55 104,84 116,49 128,13

2. Kind 38,17 50,89 59,38 76,34 84,82 93,30

3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei

Die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über 9 Stunden ist bei begründetem Bedarf im Rahmen der Öffnungszei-ten der Einrichtung möglich.

Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung im Hort

Für die Betreuung von Kinder im Hort wird der Beitrag für Kinder der 1. Klasse ab tatsächlichem Schuleintritt erhoben.

Tägliche Betreuungszeit 4 Std. 5 Std. 6 Std. 7 Std. – –

Angaben in €

Familie/familienähnliche Gemeinschaft

1. Kind 46,15 57,69 69,23 80,77

2. Kind 35,48 44,36 53,23 62,10

3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei

Alleinerziehende

1. Kind 43,15 53,94 66,73 75,52

2. Kind 32,15 40,19 48,23 56,27

3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei

Die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über 6 Stunden ist bei begründetem Bedarf im Rahmen der Öffnungszei-ten der Einrichtung möglich.

Artikel 2In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Strehla, den 22.11.2017

Stadt StrehlaJörg JerominBürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu-stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt

worden sind;3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhal-

tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden istIst eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Jörg JerominBürgermeister

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Seite 10 Dezember 2017

Bericht aus dem Technischen Ausschuss

In der Beratung des Technischen Ausschusses der StadtStrehla am 06.11.2017 wurden folgende Beschlüsse ge-fasst:

Beschlussfassung zur Verkehrsrechtlichen Anord-nung im Stadtgebiet Strehla – SchloßplatzBeschluss Nr. TA/36/17Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließtdie Aufbringung einer Grenzmarkierung Z 299 für ca. 10m im Bereich der Straße „Schloßplatz“ zur Verdeutlichungder Ausfahrt für die Anliegerstraße Schloßplatz 2, 3 undTorgauer Straße 26.

Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen fürdie Erneuerung des Spielplatzes Ernst-Thälmann-Straße/Schulstraße für SpielgeräteBeschluss Nr. TA/37/17Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließtdie Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung desSpielplatzes Ernst-Thälmann-Straße/Schulstraße fürSpielgeräte an die Firma HABS-mb-Spielidee GmbH ausDautphetal-Allendorf. Die Bruttoangebotssumme beträgt26.699,14 EUR.

Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen fürdie Erneuerung des Spielplatzes Ernst-Thälmann-Straße/Schulstraße für die ZaunanlageBeschluss Nr. TA/38/17Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließtdie Vergabe der Bauleistungen für die Erneuerung desSpielplatzes Ernst-Thälmann-Straße/Schulstraße für dieZaunanlage an die Firma Bau- und MaschinenschlossereiFriedrich Hoffmann aus Riesa. Die Bruttoangebotssummebeträgt 7.623,62 EUR.

Beschlussfassung zum Bauantrag von Familie Dr.Ludwig, Badergasse 2, 01616 StrehlaBeschluss Nr. TA/41/17Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließt,den Änderungswünschen von Herrn Dr. Ludwig für das zusanierende Gebäude Badergasse 2 in 01616 Strehla statt-zugeben. Das gemeindliche Einvernehmen der StadtStrehla wird durch den Bürgermeister erteilt.

Bericht aus dem Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Strehla fasste in derBeratung am 07.11.2017 folgende Beschlüsse.

Beschlussfassung über die Annahme/Vermittlung ein-gegangener Spenden im Zeitraum vom 26.08.2017bis 25.10.2017Beschluss Nr. VA/34/17Der Verwaltungsausschuss der Stadt Strehla beschließtdie Annahme der im Zeitraum vom 26.08.2017 bis25.10.2017 eingegangenen Spenden, lfd. Nr. 117/17 –119/17 lt. beigefügter Auflistung

Bericht aus dem Stadtrat

Folgende Beschlüsse wurden in der Beratung des Stadtra-tes der Stadt Strehla am 24.10.2017 gefasst.

Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung desFlächennutzungsplanes mit integriertem Land-schaftsplan mit der Änderung Fläche Wohngebietnördlich der OberschuleBeschluss Nr. 1364/346/171. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt, dass die

Flurstücke 975/5 und 975/6 der Gemarkung Strehlaabweichend vom Abwägungsbeschluss vom 21.06.2016im Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integrier-tem Landschaftsplan in der Fassung vom 24.10.2017weiterhin als geplante Wohnbaufläche (W) dargestelltwerden.

2. Die Abwägung vom 21.06.2016 ist auf Grundlage desunter 1.) beschlossenen Sachverhalts entsprechend an-zupassen und das überarbeitete Ergebnis der Abwä-gung den Einwendungsführern entsprechend mitzutei-len.

Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung desEntwurfes des Flächennutzungsplanes mit integrier-tem LandschaftsplanBeschluss Nr. 1322/304/171. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt den Entwurf

des Flächennutzungsplanes mit integriertem Land-schaftsplan mit den in der Abwägung vom 21.06.2016und vom 24.10.2017 beschlossenen Änderungen, be-stehend aus Planzeichnung mit Begründung inkl. Anla-gen, jeweils in der Fassung vom 24.10.2017 zu billigen.

2. Zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit inte-griertem Landschaftsplan ist das weitere Verfahrennach den Bestimmungen des Baugesetzbuchen(BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegunggemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligungder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertragzum Bebauungsplan „Torgauer Straße“Beschluss Nr. 1362/344/17Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt den vorliegen-den Vertragsentwurf in der Fassung vom 12.10.2017.

Beschlussfassung zum Aufstellungs- und Beteili-gungsbeschluss für den Bebauungsplan „TorgauerStraße“Beschluss Nr. 1345/327/171. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt für den Be-

reich im Norden der Ortslage Strehla zwischen der Tor-gauer Straße und der Sahlassaner Straße nördlich derOberschule den Bebauungsplan „Torgauer Straße“ fürnachfolgende Flurstücke der Gemarkung Strehla auf-zustellen: • Flurstück Nr. 975/5• Flurstück Nr. 975/6• Teilfläche des Flurstückes Nr. 885/3• Teilfläche des Flurstückes Nr.887/1 (Torgauer Straße)Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Ver-fahren nach § 13 a i. V. m. § 13 b BauGB (Baugesetz-buch) durchgeführt.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Der Stadtrat der Stadt Strehla billigt den Vorentwurfdes Bebauungsplanes „Torgauer Straße“ in der Fas-sung vom 24.10.2017, bestehend aus der Planzeich-nung mit textlichen Festsetzungen und der Begrün-dung.

4. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungendes Baugesetzbuches (BauGB), d. h. die frühzeitige Be-teiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und diefrühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), jeweilsin Verbindung mit § 13 a BauGB, durchzuführen.

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Dezember 2017 Seite 11

Beschlussfassung zur Absicherung des Winterdien-stes auf Gemeindestraßen Beschluss Nr. 1363/345/171. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt, durch den

städtischen Winterdienst bei den aufgeführtenStraßenabschnitten nur einer eingeschränkter Räum-und Streupflicht nachzukommen:- Karl-Marx-Straße- August-Bebel-Straße- Elbwinkel 2-11 (Rundbogen wird geschoben)- Oppitzscher Weg 26 + 27- Torgauer Straße 32 a – e- Am Pönitzberg- Melchior-Tatzen-Weg (2 x Stichstraßen)- Reußner Straße ab Nr. 18 – 25- Goldgasse- Fischergasse Nr. 14, 14 a, 16, 18 und 20 (Grundberg)- Bahnhofstraße 1, 3 und 5 (Gasse) - Speicherstraße- Karl-Liebknecht-Straße ab 2 a (Sackgasse)- Kleinrügelner Straße ab Nr. 3 (Sackgasse)- Kleinrügelner Straße 5 + 6 - Am Wasserturm 4 a – 5 a (hinter den Baracken)- Am Wasserwerk 4 – 9 (Privatgrundstück)- OT Paußnitz – Dorfstraße 27 + 27a

2. Folgende Straße können außerhalb der Zielstellung07:00 Uhr und je nach Witterungsverhältnis zu einemspäteren Zeitpunkt beräumt werden:- Pfarrweg- Collmblick Nr. 11, 20 – 23, 29 – 32, 48 – 52 (alleStichstraßen und innerer Ring)

- Am Wasserturm 36 – 38

Beschlussfassung über die Förderung des Breitband-ausbaus in StrehlaBeschluss Nr. 1365/347/17Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt die Beantragungvon Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderrichtliniedes Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitband-ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom22.10.2015. als Fördermodell wird das Wirtschaftlich-keitslückenmodell unterstützt. Der Ausbau soll grund-sätzlich mittels FTTB-Technologie erfolgen.Die Gesamtfinanzierung ist in der Plan und zur Haus-haltssatzung 2018 der Stadt Strehla zu berücksichtigen.

In der Beratung des Stadtrates der Stadt Strehla am21.11.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussfassung zum Tausch von Flurstücken in derGemarkung StrehlaBeschluss Nr. 1364/351/17Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt, den Tausch desFlurstücks 424 der Gemarkung Strehla gegen das Flur-stück 889/31 der Gemarkung Strehla. Die Stadt Strehlaleistet keine Tauschaufgabe. Vor Abschluss des Tausch-vertrages ist das Nutzungsrecht zugunsten der Feuerwehrim Grundbuch dinglich zu sichern.Die Kosten für den Grundstückstausch werden von denVertragspartnern zu je ein Halb getragen.

Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderungder Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung vonElternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Be-treuung von Kindern in Kindertageseinrichtungenund in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssat-zung)Beschluss Nr. 1368/355/17Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt die Satzung zur2. Änderung der Satzung der Stadt Strehla über die Erhe-

bung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für dieBetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen undin Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung).

Beschlussfassung über die Erteilung eines Zuschus-ses an den SV Strehla e.V.Beschluss Nr. 1369/356/17Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt über die Ertei-lung eines Zuschusses an den SV Strehla e.V., zweckge-bunden für die Mitfinanzierung der Betriebskosten fürdas Sportgebäude Am Schlosspark 3 als Ersatz der demSportverein entgangenen Pachterträge für das Jahr 2018,in Höhe von 4.800,00 EUR. Für den Fall, dass für das ge-nannte Objekt wieder ein Pächter gefunden und Pachter-träge eingehen, wird der o. g. Zuschuss um diese Einnah-men gekürzt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Dezember beginnt die dunkle Jahreszeit. Die Stadtbereitet sich auf den kommenden Winter vor. Nebender Wartung und Reparatur der Technik bedeutet diesauch eine Auswertung und Überprüfung der Winter-dienstplanung.

Natürlich können wir nicht jede Straße zu jedem Zeit-punkt beräumen. So gibt es Verkehrsflächen, die nureinen eingeschränkten Winterdienst zulassen. DerSchneepflug würde die Aufschotterungen abtragen.Teilweise stehen die Anlage und das Profil bestimmterStraßen der flächendeckenden Beräumung entgegen.Einige Lagen, wie der Markt, genießen Priorität, damitder Öffentliche Personennahverkehr diese sicher pas-sieren kann.

Dennoch konnten wir im vergangenen Winter mit Er-folg unsere Bemühungen bei der Ausführung des Win-terdienstes intensivieren. Gern möchten wir diese po-sitive Entwicklung beibehalten und kontinuierlich ver-bessern. Ein erster Schritt war der Beschluss desStadtrates zum Winterdienst. Es werden die Flächenfestgelegt, in denen der Winterdienst, wie ohnehin imvergangenen Winterhalbjahr bereits geschehen, we-gen der oben aufgeführten Gründe nur eingeschränkterfolgen kann. Damit bewahren und erreichen wir dieSicherheit für eine bedarfsgerechte Abarbeitung desWinterdienstes. Denn es ist wichtiger, dass zunächstdort geräumt wird, wo es am wichtigsten ist.

Wichtig für uns alle ist auch die kommende Advents-und Weihnachtszeit. Mit großer Freude nehme ich zurKenntnis, dass die Kirchgemeinde in Strehla auch indiesem Jahr wieder einen lebendigen Adventskalen-der auf die Beine stellen wird. Vielleicht interessiertsich der eine oder andere für diesen besinnlichen Ein-stieg in die Weihnachtszeit.

Ihnen allen wünsche ich nunmehr frohe Weihnachtenund alles Gute zum Jahreswechsel. Bleiben Sie ge-sund!

Ihr

Jörg Jeromin

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Weihnachtliches Schlossspektakel am16. und 17. Dezember in den Schlosshöfen

Der Weihnachtsmann und seine Gehilfen feiern Jubiläum.Bereits zum 20. Mal findet die alljährliche Weihnacht in denSchlosshöfen statt. Auch in diesem Jahr laden wir alle Bewoh-ner von Strehla und Umgebung zu unserem weihnachtlichenSchlossspektakel mit dem besonderen Flair in die Schlosshöferecht herzlich ein. Jeweils ab 14.00 Uhr beginnt das Treiben zum3. Adventwochenende am 16. und 17. Dezember. Wer weiß, viel-leicht geht ja in diesem Jahr der Traum vom winterlichen Wetterin Erfüllung, um bei leichtem Schneefall eine weihnachtliche At-mosphäre bei Glühwein oder Punsch zu schaffen.Die Organisatoren, Mitwirkenden, Gastronomen und Händlerwerden alles tun, damit Sie ein paar schöne Stunden genießen und sich auf die Weih-nachtsfeiertage einstimmen können.Pünktlich 14.00 Uhr wird der Bürgermeister gemeinsam mit der Strehlaer Nixe Heidi I.,den Schützen der Strehlaer Schützengilde 1861 e.V. und den Künstlern und Spielmannender Bertholdin-Produktion das Spektakel eröffnen. Verschiedene Stände mit Töpferwa-ren, Honigprodukten, Geschenkartikeln, allerlei Speisen, Getränken und Süßem sowieein Bücherflohmarkt laden zum Verweilen ein. Die Bastelstube in den Innenräumen wirdwieder geöffnet sein. Am Sonnabend wird in diesem Raum zusätzlich ein Kinderschmin-ken angeboten. Nebenan im von der Blumenwerkstatt Baum dekorierten Märchenzimmer

können die Kinder und Erwachsenen den Geschichten der Mär-chenerzählerin lauschen. Vorgeführt wird das Märchen vom Dra-chen Adventus mit anschließendem Umzug, begleitet vom Harfen-spieler Piers of Oxford sowie Geschichten mit der Bertholdin zuLuthers Familie jeweils am Samstag und Sonntag. Der Weihnachtsmann wird jeweils gegen 15.30 Uhr erwartet unddie Kinder mit Süßigkeiten und kleinen Geschenken erfreuen. DieSchüler der Grund- und Oberschule werden jeweils 15.00 Uhr ihrWeihnachtsprogramm darbieten. Wieder dabei sein werden auch

die Blechbläser der Musikschule Meißen und Frau Günther mit dem Lesen einer Weih-nachtsgeschichte, das historische Kinderkarussell und das bei den Kindern allseits be-liebte Pony- oder Eselreiten. Für die laufende Unterhaltung sorgen das Theater Senkblei und die Bertholdin mit Rol-lenspielen, die Spielmannen des Ensembles Musica Vagantium und Murmels Ritterschaftmit dem Weihnachtsdrachen und seinen Wichteln. Am Samstag gegen 19.00 Uhr erwar-tet Sie ein großes Feuerspektakel mit der Anna Pursche Feuerschau, unterstützt von dreiLichtbringern. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm.Außerdem hat sich Radio PSR mit seinem Weihnachtsengel und das MitgasEnergiebündelchen im Rahmen ihrer Nord-Sachsen Tour zum Besuch unse-res Schlossspektakels am 17.12.2017 von 16.00-18.30 Uhr angekündigt.Sie können sich mit beiden fotografieren lassen und anschließend Ihr Bild auf www.radiopsr.de hochladen. Neben der Chance auf den Hauptgewinn verteilen die beidenkleine Give Aways von Mitgas und PSR. Wir hoffen, dass Sie uns auch in 2017 die Treue halten und unser weihnachtlichesSchlossspektakel besuchen. Gern nehmen wir Ihre Anregungen und Hinweise entgegen.Das Museum Am Schlosspark 1 ist an beiden Tagen ab 14.00 Uhr geöffnet. Schauen Sieeinmal rein. Die Mitglieder des Kulturbundes freuen sich über Ihren Besuch.

Seite 12 Dezember 2017

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Dezember 2017 Seite 13

Hier zum Ausschneiden eine Kurzübersicht der Programmpunkte zum weihnachtlichen Schlossspektakel:

Samstag, den 16.12.17 Außenhof Innenhof mit Bühne Andere Orte/Schlosssaal14.00 Uhr Feierliche Eröffnung Ab 14.00-19.00 Uhr

mit dem Bürgermeister Bastelstube und Jörg Jeromin der Strehlaer KinderschminkenNixe Heidi I. und der ganzen Bertholdin Gruppe

14.30 Uhr Vorweihnachtliches Konzertchen von Musica Vagantium

15.00 Uhr Weihnachtsprogrammder Oberschule Strehla

15.30 Uhr Kanonendonner und Das Märchen von Vorführung Drachen Adventus Strehlaer Schützengilde Adventus mit anschl. Umzug

Begleitet vom Harfenspieler Piers of Oxford

16.00 Uhr Ruprechts Spiele mit dem Harfenmusik aus vielen Drachen Adventus Adventus Jahrhunderten

16.30 Uhr Musica Vagantium spielt Weihnachtsmusik aus der Reformationszeit

17.00 Uhr Blechbläser der Musikschule Alles in Butter mit Luther! Meißen Luthers Familie, Freunde und

seine Weihnachtsfeiern mit Katharina von Bora den Kindern(Geschichten der Bertholdin)

17.40 Uhr Ein ganzes halbes Jahrtausend –Thesen und Spesen, die allseits gewesen!500 Jahre Reformation

18.00 Uhr Liederadvent mit den Pilsner Musikern18.30 Uhr Wichtels Aufregung –

Ein Abendspektakel einleitend 19.00 Uhr Großes Feuerspektakel

zum 20. JubiläumMit musikalischem Ausklang

Sonntag, den 17.12.1714.00 Uhr Eröffnende Weihnachtsmusik Ab 14.00-18.00 Uhr

mit Musica Vagantium und Bastelstube der Bertholdin Gruppe

14.15 Uhr Die Wichtelbrigade schaut Das Märchen vonnach dem Rechten Drachen Adventus Adventus

mit anschließendem UmzugBegleitet vom Harfenspieler Piers of Oxford

14.45 Uhr Ruprechts Spiele mit dem Drachen Adventus Adventus

15.00 Uhr Weihnachtsprogrammder Grundschule Strehla

15.45 Uhr Kanonendonner und Knecht Ruprecht schaut Harfenspiel Vorführungen nach dem Rechten – mit Piers of OxfordStrehlaer Schützengilde ein Wettbewerb für Groß und Klein

16.15 Uhr Konzert zum 3. Advent Alles in Butter mit Luther!Luthers Familie, Freunde und seine Weihnachtsfeiern mit Katharina von Bora den Kindern(Geschichten der Bertholdin)

16.45 Uhr Was ein Wichtel alles kann Frau Günther liest eine Weihnachtsgeschichte

17.15 Uhr Theater Senkblei leistet sich eine schöne Bescherung

Gegen 18.00 Uhr Abschlussspiel mit Lichtelwichteln zum 3. Advent mit allen Künstlern

D I E A N G E G E B E N E N Z E I T E N K Ö N N E N V A R I I E R E N !

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Seite 14 Dezember 2017

Hausmüllentsorgung

Strehla und Ortsteile

Hausmüll 06. und 20.12.2017Gelbe Säcke 13. und 28.12.2017Blaue Tonne (Papier) 13.12.2017Biotonne 01., 08., 15., 22. und 30.12.2017

Wochenmarkt in Strehla

Am Freitag, dem 22.12.2017 findet der letzte Wochen-markt in diesem Jahr auf dem Marktplatz Strehla statt.Danach gehen die Händler in die wohlverdienten Weih-nachtsferien und sind am Freitag, den 05.01.2018 wiederfür Sie da. Ihre Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt

Korrektur Strehlaer Tageblatt,Ausgabe Oktober 2017

Im Tageblatt Ausgabe Oktober 2017 in der Rubrik „Be-richt aus dem Verwaltungsausschuss“ hat sich leider derFehlerteufel eingeschlichen: Im Beschluss zum Verkaufder Flurstücke 122/3 und 122/4, muss es richtig lauten:„Markt 14“. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Stadtverwaltung Strehla

In eigener Sache

Redaktionsschluss für die Januar-Ausgabe des Strehlaer TageblattesDurch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel istes erforderlich, mit den Vorbereitungen für die Januar-ausgabe 2018 des Strehlaer Tageblattes etwas früher zubeginnen. Redaktionsschluss für das Strehlaer Tage-blatt Januar 2018 ist deshalb der 14.12.2017. VielenDank für Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung Strehla, Redaktion

Hundemarken gehören ans Hundehalsband

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Satzung überdie Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)vom 16.01.2004 hinweisen. Darin heißt es in § 13, dassfür jeden steuerpflichtigen Hund bei Anmeldung eine

Hundesteuermarke ausgereicht wird. Diese muss an demvom Hund getragenen Halsband befestigt werden. Ver-schlissene, nicht mehr lesbare Hundemarken können beiVorlage derselben kostenfrei umgetauscht werden. BeiVerlust der Steuermarke wird gegen eine Verwaltungsge-bühr von 5,00 € eine Ersatzmarke ausgegeben.Wenn der Hundebesitzer seiner (An-)Meldepflicht nichtnachkommt bzw. der Hund keine Hundesteuermarketrägt, ist dies durch das Ordnungsamt als Ordnungswid-rigkeit zu ahnden. Gemäß § 6 Absatz 3 SächsKAG kanndie Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu10.000,00 € geahndet werden.Den gesamten Wortlaut der Hundesteuersatzung könnenSie auch auf der Homepage der Stadt Strehla in der Ru-brik „Ortsrecht“ nachlesen.

Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt

Herzliche Gratulation

Der Bürgermeister der Stadt Strehla gratuliert allen Jubi-laren im Monat Dezember 2017 und wünscht Gesundheit,Glück und Wohlergehen.

Zum 70. GeburtstagFrau Heidrun Claus am 05.12.Herrn Jürgen Schammel am 10.12.Frau Sabine Kassebaum am 13.12.Frau Christa Bandemer am 24.12.

Zum 75. GeburtstagHerrn Karlheinz Witzler am 01.12.Frau Gertraude Metzig am 02.12.Frau Petra Schlegel am 07.12.

Zum 80. GeburtstagHerrn Siegfried Reiche am 03.12.Herrn Heinz Peritz am 09.12.Herrn Günter Rittmeier am 16.12.Herrn Claus Hammer am 25.12.

Zum 85. GeburtstagHerrn Horst Seidel am 16.12.

Zum 90. GeburtstagHerrn Günter Metzger am 03.12.

Zum 95. GeburtstagFrau Irene Schöche am 05.12.Frau Margarete Andrich am 28.12.

Willkommen, liebe Kinder!

Wenn aus Liebe Lebenwird, bekommt das Glückeinen Namen. So auch IhrKind, liebe Eltern. Sie möchten die GeburtIhres Kindes im StrehlaerTageblatt bekannt geben?

Dann können Sie unserer Redaktion unter [email protected] eine E-Mail mit Nennung des NamensIhres Kindes, Geburtstag, Geburtsgewicht und Größe zu-senden. Auch ein digital zugesandtes Foto von Ihrem Lieb-ling stellen wir gerne ein. Eine Anzeige erfolgt für Strehla-er Bürger selbstverständlich kostenfrei.

Ihre Stadtverwaltung Strehla

Liebe Strehlaerinnen und Strehlaer,

schneller als gedacht steht Weihnachten wieder vor der Tür.

Die Kinder freuen sich auf die Weihnachtsüberraschungen und alle

Erwachsenen auf ein paar freie Tage in Familie.

Wir wünschen Ihnen allen ein wunderschönesFest, besinnliche und erholsame Feiertage

sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018.

Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Strehla

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Dezember 2017 Seite 15

Gottesdienste in Strehla

1. Advent, 03. Dezember09:00 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum

Riesa-Gröba

2. Advent, 10. Dezember10:30 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal

mit Kindergottesdienst16:30 Uhr Adventsliedersingen mit Chor

im Gemeindesaal

3. Advent, 17. Dezember09:00 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal

24. Dezember – Heiliger Abend15:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel22:00 Uhr Christnacht

25. Dezember, 1. Christfesttag10:30 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum

Riesa-Gröba

26. Dezember, 2. Christfesttag 09:00 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal

31. Dezember, Silvester09:30 Uhr Gottesdienst in der Trinitatiskirche Riesa

mit der Verabschiedung von Kantor S. Seltmann

Herzliche Einladung weiterhin:zum Tanzkreis am 6. Dezember um 19:30 Uhr und zumFrauenfrühstück am 13. Dezember um 9:30 Uhr. BeideVeranstaltungen finden im Gemeinderaum der Kirchge-meinde Strehla statt.

Kirchspiel in Belgern

Durch die herzliche Barmherzigkeit unseres Gott-es wird uns besuchen das aufgehende Licht ausder Höhe, damit es erscheine denen, die sitzen inFinsternis und Schatten des Todes, und richte un-sere Füße auf den Weg des Friedens. Lk 1,78-79

Gottesdienste

01.12.,18:00 Uhr Lausa – Hubertusmesse

10.12.,10:30 Uhr Belgern – 2. Advent14:00 Uhr Weßnig – Adventsmarkt

16.12.,14:00 Uhr Neußen – Orgeleinweihung14:30 Uhr Schirmenitz15:30 Uhr Paußnitz – Adventskonzert

17.12.,17:00 Uhr Belgern – Konzert Kantorei

20.12.,18:30 Uhr Belgern – Andacht zur Ankunft des Friedens-licht

24.12.,14:00 Uhr Belgern14:30 Uhr Lausa – Christvesper zum Heilig Abend14:30 Uhr Weßnig15:00 Uhr Schirmenitz – Christvesper zum Heilig Abend16:15 Uhr Paußnitz – Christvesper zum Heilig Abend16:30 Uhr Staritz – Christvesper zum Heilig Abend17:00 Uhr Neußen – Christvesper zum Heilig Abend18:00 Uhr Belgern – Christvesper zum Heilig Abend

25.12.10:30 Uhr Belgern – 1. Weihnachtstag

26.12.16:30 Uhr Beilrode – Waldweihnacht Falkenstruth

31.12.17:00 Uhr Belgern – Altjahresabend (mit Abendmahl)

GottesdienstTagespflege, 07.12.2017, 10:00 UhrSeniorenheim „Weißes Ross”, 14.12.2017, 10:00 UhrSeniorenheim „K & S”, 21.12.2017, 10:00 Uhr

TerminkalenderSeniorennachmittage:Senioren I, 12.12.2017, 14 Uhr, Paußnitz bei Frau BusseSenioren II, 19.12.2017, 14:00 Uhr, LieberseeChristenlehre: donnerstags, 15:30 Uhr, KlosterhofKonfirmandenunterricht: donnerstagsChorprobe: montags, 19:30 Uhr, Klosterhof

Besonderes:In den Weihnachtsferien finden keine Christenlehre undkein Konfirmandenunterricht statt.Am 02.12.2017 öffnet Belgern wieder Tor und Hof, umweihnachtliche Stimmung aufkommen und einkehren zulassen. Seien Sie dabei, wenn es wieder heißt „Advent inden Höfen“!Weßnig lädt zum weihnachtlichen Treiben auf dem Ad-ventsmarkt am 10.12.2017 ab 14:00 Uhr ein.In Neußen erklingt die Orgel wieder. Kommen Sie undhören Sie selbst. Am 16.12.2017 um 14:00 Uhr wird dieOrgel neu in Dienst genommen.Am 16.12.2017 ab 14:00 Uhr lädt Schirmenitz herzlichzum adventlichen Weihnachtsmarkt ein.Ein besonderer Ohrenschmaus sind die Adventskonzer-te. Dazu laden wir Sie ganz herzlich am 16.12.2017 um15:30 Uhr nach Paußnitz und am 17.12.2017 um 17:00Uhr nach Belgern ein.

Sprechstunden:Mittwoch, 10-12 Uhr, Frau Schmidt, Tel. 034224 40228Donnerstag, 15-17 Uhr, Frau Göcht, Friedhofsverwaltung

Aushänge beachten!!! Änderungen möglich!

Weisheit des Monats„Als ich jung und frei war und meine Phantasie keineGrenzen kannte, träumte ich davon, die Welt zu ver-ändern. Als ich älter und weiser wurde, stellte ichfest, dass die Welt sich nicht veränderte. Also redu-zierte ich meine Erwartungen und beschloss, nurmein Land zu verändern. Aber auch das erschien mirunveränderbar.Als ich die Abenddämmerung meines Lebens erreich-te, versuchte ich in einem letzten verzweifelten Ver-such, wenigstens die Menschen zu verändern, die miram nächsten standen. Aber auch die ließen sich dar-auf nicht ein.Jetzt, da ich im Sterben liege, wurde mir plötzlichklar: Wenn ich doch am Anfang nur mich selbst ver-ändert hätte, dann hätte mein Beispiel meine Familieverändert. Durch ihre Ermutigung wäre ich in der La-ge gewesen, mein Land zu verbessern. Und werweiß, ich hätte sogar die Welt verändert.“Inschrift auf dem Grab eines Bischofs in der West-minster Abbey London (gestorben im Jahre 1100)

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Seite 16 Dezember 2017

Wo bleibt mein Geld? – Teilnehmer für die größte freiwillige

Haushaltserhebung gesucht

Medieninformation Statistisches Landesamt des Frei-staates SachsenSie wollten schon immer einmal wissen, wofür genau SieIhr Geld ausgeben und wie viel Sie tatsächlich für Lebens-mittel, Miete oder Freizeitaktivitäten aufwenden? Oder Siemöchten erfahren, wo noch Einsparpotentiale bestehenund sich nebenbei auch ein kleines Taschengeld verdie-nen? Dann melden Sie sich jetzt für die Einkommens- undVerbrauchsstichprobe (EVS) 2018 an! Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltserhebung deramtlichen Statistik, die nur alle fünf Jahre stattfindet. Sieliefert eine zuverlässige Planungsgrundlage für viele Berei-che der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik. Die Ergeb-nisse der EVS werden vor allem auch als entscheidendeGrundlage für die Festlegung des Regelbedarfs für das Ar-beitslosengeld II, für die Berechnung des Verbraucher-preisindex und für die Armuts- und Reichtumsberichter-stattung der Bundesregierung verwendet.Egal, wie viel Sie verdienen oder ausgeben, ob Sie alleinoder mit Ihrer Familie zusammen leben, ob Sie jung oderalt sind, ob Sie studieren, einer Arbeit nachgehen, Arbeitsuchen oder bereits im Ruhestand sind: Alle können sichan der bundesweiten EVS 2018 beteiligen! Nur mit Ihrer Mithilfe können aussagekräftige Informatio-nen über die Lebenssituation der privaten Haushalte inDeutschland gewonnen werden. Diese fließen unmittelbarin Entscheidungen der Sozial-, Steuer- und Familienpoli-tik ein und betreffen damit letztlich das persönliche Lebenvon uns allen.Auskünfte zur EVS 2018 und das Teilnahmeformularfinden Sie unter www.statistik.sachsen.de oderwww.evs2018.de. Gern stehen wir Ihnen auch telefonischunter der kostenlosen Hotline: 0800 0332525 zur Verfü-gung. Auskunft erteilt: Simone Zieris, Tel. 03578 33-2150.

Ein neuer Baum für die ASBKindertagesstätte „Bummi“

Mitte Oktober überraschte Herr Scholtka die Kinder undErzieher der ASB Kindertagesstätte „Bummi“ mit einembesonderen Geschenk.Durch den Sturm mussten in unserem Garten gleich 3Bäume gefällt werden.Herr Scholtka schenke unserer ASB Kita einen Baum. DieFreude darüber war groß, denn gerade in der warmenJahreszeit sind Bäume sehr wichtig zum Schattenspen-den. Vielen, vielen Dank an Herrn Scholtka.

Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Großeltern schö-ne Weihnachtsfeiertage und ein gesundes neues Jahr.Unseren Kindern viele tolle Geschenke vom Weihnachts-mann, viel Spaß beim Spielen mit dem neuen Spielzeug.Für 2018 wünschen wir uns weiter eine vertrauensvolleZusammenarbeit und viele schöne Momente mit den Kin-dern. Das Team der ASB Kita „Bummi“ Strehla

Neues aus der OberschuleStrehla

+++ Mit einem hervorragenden Ergebnis kehrte die Volley-ballmannschaft WK II männlich vom Kreisfinale aus Riesazurück. Im Rahmen des Wettbewerbes „Jugend trainiertfür Olympia“ fand dieses Turnier am 08.11.2017 statt unddie Volleyballer erreichten den 1. Platz von sechs teilneh-

Bald nun ist Weihnachtszeit!Bald nun ist Weihnachtszeit!Wir Kinder und Erzieher vom Schulhort StrehlaWir Kinder und Erzieher vom Schulhort Strehlamöchten uns für die gute Zusammenarbeit undmöchten uns für die gute Zusammenarbeit und

Unterstützung bei unseren Projekten in diesem JahrUnterstützung bei unseren Projekten in diesem Jahrbei allen Eltern, der Grundschule undbei allen Eltern, der Grundschule und

bei der Stadtverwaltung Strehla bedanken.bei der Stadtverwaltung Strehla bedanken.Wir wünschen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit,Wir wünschen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit,

ein Frohes Fest und für die Weihnachtsferienein Frohes Fest und für die Weihnachtsferienentspannte Tage im Kreis ihrer Familien.entspannte Tage im Kreis ihrer Familien.Auch freuen wir uns darauf, wenn wir Sie Auch freuen wir uns darauf, wenn wir Sie

am Sonntag, dem 17.12.2017, zahlreich zu unseremam Sonntag, dem 17.12.2017, zahlreich zu unseremWeihnachtsprogramm von Grundschule/HortWeihnachtsprogramm von Grundschule/Hortbeim Schlossspektakel begrüßen können.beim Schlossspektakel begrüßen können.

Die Kinder und Erzieher des Schulhortes Strehla.Die Kinder und Erzieher des Schulhortes Strehla.

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menden Mannschaften. Die Mädchen der WK II belegtenden 3. Platz.Allen Sportlerinnen und Sportlern möchten wir für ihreEinsatzbereitschaft und ihren Kampfgeist danken. +++

+++ Das Theaterspiel nutzen, um Kenntnisse aus dem Ge-schichtsunterricht zu vertiefen, das gelang den dreiSchauspielern aus Dresden in hervorragender Weise mitihrer Performance zum Thema: Das Leben in der DDR.

Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse wurden indie ständig wechselnden Szenen mit einbezogen. Durcheigenes Erleben gelang es ihnen, die Strukturen der Dik-tatur besser zu begreifen. Sie nutzten die anschließendeDiskussion mit den Schauspielern, um offene Fragen zuklären und eigene Meinungen zu äußern. +++

+++ Am 03.11.2017 fand das bereits lange geplante Pro-jekt zum Thema „Mobbing“ der Klasse 7a statt. Mitarbei-ter des „Sprungbretts“ begleiteten die Schüler beim Pro-zess der Selbstfindung. Zuerst wurden in einer Frage-stunde die Probleme herausgefiltert, die im Mittelpunktstehen sollten. Es geht vor allem um den Zusammenhaltin der Klasse, die gegenseitige Hilfe und um die Einhal-tung von Absprachen. Spielerisch konnte die Teamfähig-keit bereits gestärkt werden. Wir sind gespannt, wie dasProjekt weiter geht und ob es den Beteiligten im Alltaghilft. +++

+++ Eine Geschichtsexkursion führte die Klassen 5a und5b in das Heimatmuseum nach Riesa. Unter dem Thema„Urgeschichte in unserem Heimatgebiet“ gingen sie unterder Leitung einer Museumspädagogin auf Spurensuche indie Steinzeit und erfuhren, wie das Elbtal in der Altstein-zeit besiedelt wurde. Beim Töpfern eines Gefäßes bewiesendie Schüler handwerkliches Geschick beim Umgang mitTon und ihre Ergebnisse konnten sich sehen lassen. +++

+++ Bei kostenlosem Eintritt in das Erlebnisbad „Wonne-mar“ lohnte sich für die Klassen 7a und 7b am27.11.2017 ein Besuch dorthin. +++

+++ Am 01.12. 2017 nahm Frau Reichwald ihre Tätigkeitals Sozialarbeiterin an unserer Schule auf. +++

+++ Im 2. Teil unserer Bildfolge stellen wir weitere Ganz-tagsangebote unserer Schule vor. +++

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Seite 18 Dezember 2017

Neuigkeiten aus der Stadtbibliothek/Jugend- und Freizeitzentrum

„Offene Bibliothek“ am Sonnabend, dem 09.12.2017von 9.30-11.30 Uhr

„Bücherbox“ in der Grundschule 21.12., 12.30-14.00 Uhr

„Masche für Masche“Kreativsein mit Handarbeiten für Alt und JungTreffpunkt: 07.12., 14.12., und 21.12. von 16.30 Uhr bis18.00 Uhr

„Bücherflohmarkt“Bis zum 20. Dezember können Sie in der Bibliothekwährend der Öffnungszeiten ausgesonderte Bücher undandere Medien für ein geringes Entgelt erwerben. SchauenSie sich dieses Angebot ganz unverbindlich an. Vielleichtist auch für Sie etwas Interessantes dabei.

VERANSTALTUNGEN

04.12., 14.00 Uhr – Lesecafé „Alle Jahre wieder…“:Mit Geschichten und Gedichten möchten wir Sie auf einebesinnliche Advents- und Weihnachtszeit einstimmen. Zudieser Veranstaltung möchten wir Sie ganz herzlich zumLesecafé in die Bibliothek einladen. In gemütlicher Atmos-phäre können Sie Ihren Kaffee oder Tee genießen! Wirfreuen uns auf Ihr Kommen! Ihr Bibo-TeamUnkostenbeitrag: 1,50 €

12.12., 16.30 Uhr – „Märchenstunde im Advent“Zur Vorlesezeit eines Märchens laden wir alle Kinder bzw.Enkelkinder ab 5 Jahren mit ihren Eltern oder Großelternein. Wir wollen auch gemeinsam etwas basteln oder spie-len. Bei Kerzenschein genießen wir einen kleinen Imbissmit Tee und Plätzchen.Unkostenbeitrag: 0,50 €

18.12., 15.30 Uhr – „Basteln von Weihnachtsge-schenken“Wer für seine Lieben noch eine kleine Weihnachtsüberra-schung basteln möchte, ist bei uns richtig. Du kannstStrohsterne, Geburtstagskalender, Türkranz oder einenWeihnachtsbaum zum Füllen gestalten. Wir freuen unsauf euch! Unkostenbeitrag pro Geschenk: 0,50 €

19.12., 16.30 Uhr – „Märchenstunde im Advent“Zur Vorlesezeit eines Märchens laden wir alle Kinder bzw.Enkelkinder ab 5 Jahren mit ihren Eltern oder Großelternein. Wir wollen auch gemeinsam etwas basteln oder spie-len. Bei Kerzenschein genießen wir einen kleinen Imbissmit Tee und Plätzchen.Unkostenbeitrag: 0,50 €

16.12., 13.00-18.00 Uhr – „Bücherflohmarkt“ zumWeihnachtlichen Schlossspektakel

17.12., 13.00-18.00 Uhr – „Bücherflohmarkt“ zumWeihnachtlichen Schlossspektakel – Weihnachtsge-schichte

Die Stadtbibliothek informiert:Die Bibliothek bleibt vom 21.12.17 bis 01.01.18 ge-schlossen. Die Leser haben am 20.12.2017 letztmalig indiesem Jahr die Gelegenheit, sich ihre Lektüre für die Fei-ertage auszuwählen.

Unseren Lesern, den kleinen und großenTeilnehmern unserer Veranstaltungen,den Buch- und Geldspendern und allenehrenamtlichen Helfern, die unsere Akti-vitäten in diesem Jahr unterstützt haben,möchten wir für Ihr Vertrauen und IhreTreue danken. Wir wünschen Ihnen froheWeihnachtsfeiertage und ein gesundes,neues Jahr 2018. Am 02.01.2018 ist die Bibliothek wie-der geöffnet. Ihr Team der Bibo

Veranstaltungsangebot der Seniorenwohnanlage

Lindenstraße 14

Unsere öffentlichen Sprechzeiten: Mo/Di/Do/Fr von 09.00 – 10.30 UhrTelefonisch erreichen Sie uns unter: 035264 22335

Wir laden Sie ganz herzlich ein im Monat Dezember 2017

04.12. 13.30 Uhr Rückenschule

06.12. 14.00 Uhr Weihnachtsfeier für unsere Hausbewohner – Zu Gast mit einem Programm sind unsere Hortkinder – Bitte umgehend anmelden!

11.12. 13.30 Uhr Rückenschule

13.12. 14.00 Uhr Weihnachtstanz mit DJ Arndt – Bitte bis spätestens 08.12.2017 anmelden!

19.12. 13.00 Uhr „Sport & Spiel!“ – Gymnastikgruppe

20.12. 13.00 Uhr Abschlusskaffeenachmittag

Wir wünschen Ihnen viel Freude und guteUnterhaltung beim Besuch unserer Veran-staltungen. Wir möchten an dieser Stelleallen Interessenten und treuen Gästen ei-nen besonderen Dank aussprechen. Ver-bringen Sie eine schöne friedliche, besinn-liche Weihnachtszeit und einen gutenRutsch gesund in das neue Jahr!

Ihre Soziale Dienste Strehla gGmbH!

Strehlaer Weihnachtsbaum-Glühen

Hallo lieber Strehlaer!Wir, die Schalmeienzunft Strehla, bedanken uns rechtherzlich bei allen Musikfans, Helfern und Sponsoren

für die gute Zusammenarbeit imzurückliegenden Jahr. Wir wünschen ihnen und allenStrehlaern eine schöne Advents-und Weihnachtszeit sowie einenguten Rutsch ins neue Jahr.

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Außerdem laden wir gemeinsam mit denKammeraden der „Freiwilligen FeuerwehrStrehla“ zum„5. Strehlaer Weihnachtsbaum-Glühen“ am: 13. Januar 2018ab: 16.30 Uhrauf Glühwein, heißen Tee und Bratwurstins Strehlaer Nixenbad ein.Auch diesmal besteht wieder die Möglich-keit, nach dem Weihnachtsfest die Weih-nachtsbäume für das Lagerfeuer auf dem Parkplatz vordem Strehlaer Nixenbad abzugeben.Wir freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Besucher.

Eure Schalmeienzunft Strehla

Aktuelles von der Freiwilligen Feuerwehr

Nachdem das Jahr 2017 für die Kameraden der Feuer-wehren in Strehla und Paußnitz recht ruhig begonnenhatte, bis Ende Juni waren es lediglich 8 Einsätze, wurdees durch die Unwetter ab Juli umso turbulenter. Bis EndeAugust waren es bereits 25, allein beim Unwetter am 7.Juli musste die Feuerwehr 10mal ausrücken. Durch dieheftigen Herbststürme im Oktober stieg die Einsatzzahlweiter auf 37 bis Ende des Monats. Damit liegt die Anzahlder Gesamteinsätze deutlich über denen der vergangenenJahre, wobei der Anteil Hilfeleistung auf über 85 % ange-stiegen ist.Im Rahmen der praktischen Ausbildung unserer Einsatz-abteilung nahmen am 18. November 2017 neun Kamera-den aus Strehla und Paußnitz an einer Übung des Kata-strophenschutzzuges „Retten“ auf dem AirportLeipzig/Halle teil. Dabei wurde unter schwerem Atem-schutz die Rettung von Passagieren aus einem brennen-den Flugzeug trainiert. Die anlässlich der 150-Jahrfeier ins Leben gerufene Spen-denaktion für ein Feuerwehrboot hat bisher einen Erlösvon 20.420,25 € gebracht. Dafür möchten wir allen ge-werblichen und privaten Spendern recht herzlich danken.In den vergangenen Wochen wurde bereits ein Fördermit-telantrag zur Beschaffung des Bootes gestellt, um die Ge-samtfinanzierung sicherzustellen. Sobald die finanziellenMittel für das Jahr 2018 bewilligt werden, kann eine Be-stellung ausgelöst werden. Wir werden an dieser Stelle ak-tuell über den Stand der Beschaffung berichten.Am 13. Januar 2018 ab 16 Uhr findet wieder das traditio-nelle Weihnachtsbaumbrennen im Stadtbad Strehla statt.Bereits jetzt möchten wir recht herzlich dazu einladen. Für die bevorstehenden Weihnachtstage wünschen wir al-len Strehlaer Bürgerinnen und Bürgern eine schöne und vorallem brandfreie Zeit und für das bevorstehende Jahr 2018viel Erfolg im persönlichen Leben und vor allem Gesund-heit. Die Wehrleitung

Pflanzung eines Luther-Apfel-baums auf der Streuobstwiese

Am 28. Oktober zum Vereinstag des FreundeskreisesStreuobstwiese e.V. wurde anlässlich des 500. Jahresta-ges des Beginns der Reformation ein Luther-Apfelbaumgepflanzt. Eine Spende der Teilnehmer des Lesecafésmachte es möglich. Vielen Dank an die Spender! Auf Emp-fehlung von Prof. Konschak fiel die Wahl auf einen Apfel-baum der Sorte „Maibiers Parmäne“, welcher seine Wur-zeln in Sachsen hat und in diesem Jahr in Sachsen Obst-baum des Jahres ist.

Vielen Dank auch an Herrn Schlegel und Herrn Hammer-müller, die uns beim Pflanzen tatkräftig unterstützten.Der Baum erhielt auch ein Namensschild mit den Anga-ben zum Pflanztag und dem Spender, so dass Sie beiihrem nächsten Spaziergang auf der Streuobstwiese die-sen Baum ausfindig machen können.

Preisausschreiben bei Zahnarzt Kassebaum

Am 25.10.2017 loste der Bürgermeister der Stadt Strehla,Jörg Jeromin, die 3 Hauptpreise des Preisausschreibensanlässlich des zwanzigjährigen Berufsjubiläums vonZahnarzt Harald Kassebaum aus. Die Hauptpreise gingenan 1. Frau Gisela Krahl 2. Frau Annelies Jentzsch 3. Herrn Dieter Bathe. Für alle anderen Teilnehmer liegen Ihre Gewinne zur Ab-holung in der Praxis Kassebaum bereit.

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Seite 20 Dezember 2017

Neues vom SV Strehla

Biberschwänze gewinnen 20. Auflage des FirmencupAm 11.11.2017 stieg die 20. Auflage des traditionsreichenVolleyball Firmencup in der Sporthalle des BSZ Riesa. Da-bei konnte sich dieses Jahr das Team von Dach- undHolzbau Schadel den Sieg sichern – Herzlichen Glück-

wunsch! Nochmals vielen Dank an alle Beteiligten für ei-nen fairen Wettkampf, sowie an die Sponsoren für ihreUnterstützung.

Rückzug zweite MännermannschaftLeider wenig erfreuliche Nachrichten kommen aus der Ab-teilung Fußball. Bereits seit Saisonbeginn musste man inder zweiten Männermannschaft mit Personalmangelkämpfen und auch schon Spiele aus diesem Grund absa-gen. Trotz mehrfachen Appells an die betreffenden Sport-freunde war es leider nicht möglich, den Spielbetrieb ab-zusichern, so dass am Ende nur noch die Option Rückzugblieb. Dies ist sehr bedauerlich, da man doch erst in derSaison 2015/2016 den Aufstieg in die Kreisliga feiernkonnte. Jetzt gilt die volle Konzentration der ersten Män-nermannschaft und vielleicht gelingt es perspektivisch,mit dem nachrückenden Nachwuchs in den kommendenJahren wieder eine zweite Mannschaft zu installieren.

Sandro Kühn, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Herbstfest in der Senioren-wohnanlage Lindenstraße 14

Es gab wieder einen Tag zum Feiern, fröhlich sein undgute Laune haben. Wir trafen uns zu einem schönenHerbstfest! Es begann wie immer mit ein paar netten Wor-ten zur Einführung. Einen Dank, dass alle der Einladunggefolgt sind und gute Laune mitgebracht haben. Zu Beginn gab es wieder ein schönes Kaffeegedeck. Da-nach waren die Kinder dran – Vorschulkinder und Hort-kinder aus der Schule Lindenstraße. Sie brachten ein sehrschönes Programm. Da staunt man wirklich, mit welcherFreude sich die Kinder so viel Mühe gegeben haben, umuns zu überraschen. Danke auch an diejenigen, die mitden Kindern so fleißig geübt haben.

Auch unser DJ Arndt kam nicht zu kurz, er legte auch dieMusik für die Kinder auf. Es war alles große Klasse. Nunging auch unser Programm los. Es wurde gelacht, getanztund gesungen. Denn wir haben noch einige gute Tänzerdabei, bei denen man gerne zuschaut.So verging nun wieder ein schöner Tag, doch wir kommengerne hier her. Warum auch zu Hause Trübsal blasen? InGesellschaft macht alles viel mehr Spaß.Auch unsere Küchenfrauen haben wie immer wieder tollesAbendessen gemacht. Danke. Auch vielen Dank denheimlichen Helfern, die für die Raumdekoration zuständigsind. Vielen vielen Dank! Eva Zienert, Strehla

Oktoberfest in der Senioren-wohnanlage Lindenstraße 14

Auf ging‘s zum Oktoberfest am 18.10.2017. Wir trafen unsmit viel Humor und Freude im Herzen. Denn hier kommenwir gern her, es ist immer alles so festlich hergerichtet.Die ganzen Räumlichkeiten sind wieder festlich ge-schmückt, auch die Tische wie Sie auf dem Bild sehen.Auch die Servietten haben ein Oktoberfest-Motiv. Jeden-falls ist immer alles prima für unsere Augen zurecht ge-macht. Vielen Dank denen, die sich das immer so aus-denken und zurecht machen.

Nun ging es los: Begrüßung von Veronika und ihremKüchenteam, denn ohne sie geht es nicht. Auch unser DJArndt wurde herzlich in unsere Runde aufgenommen mitseiner schönen Musik. Es gab auch wie immer ein Kaffee-gedeck für alle, und als wir uns das schmecken ließen,ging es zum Programm über. Erst mal paar Tanzeinlagen,denn nach dem guten Kaffeegedeck sollte man sich bewe-gen. Und da ging es schon los: 1 Liter Bier im Bierkrugstemmen in einer Hand am ausgestreckten Arm. Das ersteMal in den ganzen Jahren hat ein Mann diesen Wettbe-werb gewonnen: Herr Bretschneider aus der Senioren-wohnanlage Lindenstraße.Danach gab es schon das Abendessen – wie immer gutund lecker. Alle haben sich große Mühe gegeben – vielenDank für alles – macht weiter so – einfach klasse!

Eva Zienert, Strehla

Der Weiße Ring e.V. – Hilfe für Kriminalitätsopfer

Seit dem Jahr 2013 leistet die Außenstelle Riesa-Großen-hain des Weißen Ring e.V. Hilfe und Unterstützung fürMenschen, die Opfer von Kriminalität oder Gewalt wur-den. Der Verein agiert unabhängig von staatlicher Unter-stützung in der Opferhilfe und finanziert sich aus Mit-gliedsbeiträgen, Spenden, Zuwendungen aus Erbschaften

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und durch Sponsoren. So ist es möglich, mit finanziellenHilfen Notlagen von Kriminalitätsopfern zu lindern, ihnenmenschlichen Beistand zu geben und juristische Bera-tung und Begleitung zu organisieren. In Riesa undGroßenhain leisten diese Arbeit sieben ehrenamtlich täti-ge, professionell ausgebildete Mitarbeiter. Dabei steht im-mer an erster Stelle die menschliche Zuwendung für dieHilfe Suchenden. Oft sind sie durch den Tathergang trau-matisiert. Ihnen Halt in dieser Situation zu geben ist inunserer Vereinsarbeit wichtigster Grundsatz. Weitere Mit-glieder kümmern sich um die Präventionsarbeit und umdie Öffentlichkeitsarbeit sowie die Spendenaktionen desWeißen Ring.Der Verein sucht weitere Mitglieder, die als ehrenamtlicheMitarbeiter tätig werden möchten. Opfer oder Angehörige von Opfern einer Straftat erhaltenin Riesa auf der Hauptstraße 44, RechtsanwaltskanzleiBSKP, jeden dritten Dienstag im Monat von 16:00 bis17:30 Uhr eine Beratung. Unabhängig davon kann überdie Rufnummer 0 151 55164731 und die [email protected] Kontakt aufgenommen wer-den. Die Außenstelle Weißer Ring e.V. befindet sich in Rie-sa auf der Goethestraße 47. Mit Unterstützung der Stadtverwaltung Strehla wird derWeiße Ring e.V. direkt vor Ort erstmalig im Januar 2018einen Beratungstermin anbieten.

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal informiert zu den Öffnungszeiten über den Jahreswechsel

Geschäftsstelle: bis 22. Dezember und 27. bis 29.Dezember wie gewohnt geöffnet. Wertstoffhöfe: am 23. Dezember geschlossen; 27. bis30. Dezember wie gewohnt geöffnet.Das gilt auch für das Humuswerk in Freital (RETERRAFreital GmbH & Co. KG).

Unvollständig geleerte Abfallbehälter im Winter müs-sen nicht seinMinusgrade lassennasse Abfälle im Behäl-ter festfrieren. Um daszu verhindern, solltendie Restabfälle in verschlossenen Kunststofftüten entsorgtwerden. Bioabfälle sollten am besten in Zeitungspapiereingewickelt oder in Papiertüten entsorgt werden – dieVerwendung von Kunststofftüten ist nicht erlaubt.Materialien aus Papier und Pappe saugen zusätzlich dieFeuchtigkeit auf. Zudem kann der Behälterboden mit Zei-tungen ausgelegt werden. Gegen Anfrieren des Behälter-deckels kann Pappe dazwischen gelegt werden. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos ge-leert werden kann, sollte kurz vor der Leerung prüfen, obder Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, muss ervon der Tonnenwand gelöst werden. Den Müllwerkern istdies aus hygienischen und zeitlichen Gründen nicht mög-lich.Weiterhin sollte keine heiße Asche in den Restabfallbehäl-ter gefüllt werden, denn heiße Asche haftet am Behälteran und kann ihn beschädigen. Die Asche muss aus-gekühlt sein und in einem geschlossenen Behältnis oderin einer Tüte entsorgt werden. Eine gebührenfreie Nach-holung der Leerung oder Gebührenminderung bei unvoll-ständig entleerten Behältern ist satzungsrechtlich nichtmöglich.

Glatte und nicht geräumte Straßen, das Entsorgungs-fahrzeug hat Probleme – der Abfallbehälter wird nichtgeleert. Was tun?

RestabfallWenn es die Witterung zulässt, wird eine zeitnahe Entlee-rung nachgeholt. Der Behälter sollte wenn möglich amStraßenrand solange stehenbleiben. Ist eine Nachentsor-gung aufgrund der Witterung nicht möglich, sollte ein ZA-OE-Restabfallsack genutzt werden. Diese kann dann zurnächsten möglichen Leerung neben die Tonne gestelltwerden. Der Sack ist für 3,50 € in der Stadt- und Ge-meindeverwaltung, auf den Wertstoffhöfen des Verbandesund in der ZAOE-Geschäftsstelle erhältlich.

BioabfallDa die Bioabfallbehälter wöchentlich geleert werden, gibtes keine Nachentsorgung. Der Behälter sollte wieder aufdas Grundstück zurückgenommen und zum nächstenTermin zur Entleerung bereitgestellt werden. Grünabfällekönnen ganzjährig auf den ZAOE-Wertstoffhöfen angelie-fert werden.

Papier und PappeWenn es die Witterung zulässt, wird eine zeitnahe Entlee-rung nachgeholt. Der Behälter sollte wenn möglich amStraßenrand solange stehen bleiben. Ist eine Nachentsor-gung aufgrund der Witterung nicht möglich, sollten Papierund Pappe auf dem Grundstück zwischengelagert werden.Jederzeit ist eine gebührenfreie Abgabe auf einem ZAOE-Wertstoffhof möglich.VerpackungenBei der Abholung der gelben Säcke / Entleerung der gel-ben Tonnen gibt es keine Nachentsorgung. Diese solltenauf dem Grundstück zwischengelagert werden. Jederzeitist eine gebührenfreie Abgabe auf einem ZAOE-Wertstoff-hof möglich.

Geschäftsstelle des ZAOETel. 0351 4040450, [email protected], www.zaoe.de

Lust auf Besuch?

Südamerikanische Austauschschüler suchen Gastfa-milien!Die Austauschschüler der Deutschen Schule der StadtMedellín (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf vonJahreszeiten erleben und zum ersten Mal in ihrem LebenSchnee in den Händen halten. Dazu sucht das Humbold-teum deutsche Familien, die offen sind, einen kolumbia-nischen Austauschschüler (15 bis 17 Jahre alt) aus demLand des ewigen Frühlings als Kind auf Zeit aufzuneh-men. Spannend ist es, mit und durch den Austausch-schüler den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitigein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzu-stoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit„Waka Waka“? Die kolumbianischen Jugendlichen lernenschon mehrere Jahre Deutsch, so dass eine Grundkom-munikation gewährleistet ist. Alle Austauschschüler sindschulpflichtig und sollen i.d.R. die nächstliegende Schulezu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen istgedacht von Samstag, den 13. Januar 2018 bis zumSamstag, den 30. Juni 2018. Wenn Ihre Kinder Kolumbi-en entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbe-such im Oktober 2018 teilzunehmen – unter Verwendungder Herbstferien. Für Fragen und weitergehende Infoskontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle fürAuslandsschulen: Humboldteum, Königstraße 20, 70173Stuttgart, Tel. 0711-2221401, Fax 0711-2221402, e-mail:[email protected].

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Wir erledigen den Rest…

Mit einer Anzeige in unseren Amtsblättern, dem Strehlaer Tageblattund dem RIESAER, können Sie nicht nur Ihren treuen Kunden sondern auch Ihren )eißigen Mitarbeitern für das vergangene Jahr 2017 danken. Nutzen Sie die Möglichkeit für Neujahrsgrüße in den Januar-Ausgaben 2018.

Melden Sie sich einfach bei uns!polyprint Riesa GmbH | Tel. 03525/727122 | E-Mail: [email protected]

Lehnen Sie sich doch mal zurück und genießen Sie die Weihnachtszeit!

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Seite 22 Dezember 2017

IMPRESSUMHerausgeber: Stadtverwaltung Strehla

Postfach 17, 01614 Strehla, Tel. 035264 959-0e-mail: [email protected]: www.strehla.de

Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 1800 StückAnzeigenannahme: Druckerei polyprint Riesa GmbHVerteiler: An alle Haushalte kostenlosDruck: polyprint Riesa GmbH

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Zusatz von Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) bzw. Chlordioxid zur Desinfektion:Nur bei Bedarf in allen Wasserversorgungsanlagen der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH. Im Bedarfsfall erfolgt detaillierte Bekanntgabe.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,die Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH ist verpflichtet, jährlich über den Einsatzvon Zusatzstoffen in der Trinkwasserversorgung sowie über die Wasserhärte im Versor-gungsgebiet des Unternehmens zu informieren. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 16Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, Fassung vom März 2016) vom10.03.2016.Auskünfte zu den nachfolgend angegebenen Behandlungen des Trinkwassers sowie zuMessergebnissen und Analysewerten sind in der Geschäftsstelle der WasserversorgungRiesa/Großenhain GmbH, Alter Pfarrweg 1a, in Riesa unter der Telefonnummer03525/748223 oder in der Betriebsstelle Großenhain, Schillerstraße 35, in Großenhainunter der Telefonnummer 03522/523500 erhältlich bzw. können über das Internet unterwww.wasser-rg.de eingeholt werden.

Gesamthärte des abgegebenen Trinkwassers in °dH (Grad deutsche Härte) bzw. mmol/l:

WW Fichtenberg 9 bis 11 °dH bzw. 1,61 bis 1,96 mmol/l, Härtebereich mittel

WW Riesa 12 bis 13 °dH bzw. 2,32 bis 2,50 mmol/l,Härtebereich mittel

WW Schönfeld 7 bis 8 °dH bzw. 1,25 bis 1,43 mmol/l, Härtebereich weich

WW Tauscha 6 bis 7 °dH bzw. 1,07 bis 1,25 mmol/l, Härtebereich weich

WW Tettau 9 bis 11 °dH bzw. 1,61 bis 1,96 mmol/l, Härtebereich mittel

WW Frauenhain 10 bis 11 °dH bzw. 1,78 bis 1,96 mmol/l, Härtebereich mittel

WW Rödern 5 bis 6 °dH bzw. 0,89 bis 1,07 mmol/l, Härtebereich weich

WW Saxdorf 5 bis 6 °dH bzw. 0,89 bis 1,07 mmol/l, Härtebereich weich

Wasserversorgungsanlage Zusatzstoff Einsatzzweck

Wasserwerke der WRG:Wasserwerk Fichtenberg Natriumhydroxid pH-Wert-Einstellung

Wasserwerk Riesa kein Einsatz

Wasserwerk Schönfeld Magno-Filt Enteisenung,Magno-Dol Entmanganung,

pH-Wert-Einstellung

Wasserwerk Tauscha Hydrolit CA Entsäuerung

Fremdbezug von:Wasserwerk Tettau Calciumhydroxid pH-Wert-Einstellung

Preastol 2540 TR Flockungsmittel

Wasserwerk Frauenhain Hydro-Calcit Entsäuerung

Wasserwerk Rödern Aluminiumsulfat FlockungsmittelNatriumhydroxid pH-Wert-EinstellungChlorgas Desinfektion

Wasserwerk Saxdorf kein Einsatz

Für einzelne Abnahmegebiete sind die Härtebereiche im Versorgungsgebiet auf unserer Internetseite http://www.wasser-rg.de/wasserhaerte.html dargestellt.

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Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfe durch Arzt oder Rettungsdienst.

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Zur Jahreswende möchten wir uns recht herzlich bei unseren Kunden und Geschäftspartnern

für das erwiesene Vertrauen bedanken.Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und für

das kommende Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.Gudrun und Rainer Bock

Öffnungszeiten: Di/Mi/Do 9-12 Uhr01616 Strehla, Hauptstr. 18, Tel. 035264/91401, Fax 035264/91402

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Ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr.

Am Schwarzen Weg 23 · 01616 Strehla · Tel./Fax 035264/91592

‰ Rundum-Service für Ihr Auto ‰ TÜV + AU‰ Reparatur von Motorrollern und Rasenmähern‰ zeitwertgerechte Instandsetzung

Freie Werkstatt · Kfz-Reparatur & -Handel

Auto ServiceFrank Dietrich

Wir wünschen unseren Kunden, Geschäftspartnernund Freunden ein schönes Weihnachtsfest

sowie ein erfolgreiches, gesundes, neues Jahr.

Page 26: Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strehla mit den ... · Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Zum Alten Weinberg“ wur- ... Geologie bzgl. natürlicher Radioaktivität

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2018.

Mit herzlichen Grüßen und auf ein baldiges Wiedersehen.

Ihr Holzhandel Ganzig

HO...HO...

HO!