Amtsblatt Chemnitz

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Mehr als 40.000 Besucher zählte das Bürgerfest des Freistaates Sachsen am Sonntag in Dresden – und ein großer Teil besuchte auch die Präsentation der Stadt Chemnitz auf dem Theaterplatz vor der Semperoper. Die Stadt trom- melte im wahrsten Sinne des Wortes für das Jahr der Wissenschaft 2011. Die Studenten des Drum beat Projekts wa- ren die lautstarken Publikumslieblinge. Darüber hinaus informierten sich die Festbesucher, darunter Ministerpräsi- dent Stanislaw Tillich, über die Stadt der Moderne sowie über Forschung und Studienangebot der TU Chemnitz. Fotos: Thomas Liebert Bürgerversammlung Seite 3 Schülerkunst Seite 3 Taxistand Seite 3 Gripppeschutzimpfung Seite 3 Messe: Neue Parkplätze Seite 3 125 Jahre jüdische Gemeinde Seite 4 Überblick Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 40. Ausgabe, 6. Oktober 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare Erwartungen in Uni-Karree Chemnitz trommelt für 2011 Stadt präsentiert Jahr der Wissenschaft und Stadt der Moderne beim Bürgerfest des Freistaates in Dresden Geschäftsführer für Klinikum Der Aufsichtsrat der Klinikum Chem- nitz gGmbH, eines der größten Kran- kenhäuser in Deutschland, hat am vergangenen Freitag Dr. Markus Hor- neber einstimmig zum neuen Kauf- männischen Geschäftsführer der Kli- nikum Chemnitz gGmbH gewählt. Horneber wurde 1965 in Nürnberg geboren und ist verheiratet. Im An- schluss an sein Studium der Be- triebswirtschaftslehre an der Univer- sität Erlangen-Nürnberg hat er dort am Lehrstuhl für Industriebetriebs- lehre promoviert. Zuletzt war er Ver- waltungsdirektor im Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau. Er wird seine Tätigkeit beim Klinikum Chemnitz im 1. Halbjahr 2011 aufneh- men. Umzug verzögert sich Bürgerservicestelle im Rathaus hat wieder geöffnet Der Einzug in das neue Behördenzen- trum in der Chemnitzer Innenstadt ver- zögert sich um rund einen Monat. Nach neuen Planungen von Gebäudeeigentü- mer und Stadtverwaltung sollen die Räume des Bürgerhauses Am Wall bis zum 28. Oktober nutzungsfertig sein. Das Bürgeramt hat deshalb die mit dem Umzug verbundenen veränderten Schließzeiten überarbeitet. Bürgerservicestelle Rathaus: Die Bürgerservicestelle im Rathaus am Markt hat seit Beginn der Woche wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöff- net: Montag 09.00 – 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 19.00 Uhr, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr. Bereits beantragte Dokumente kön- nen bis zum Umzug in das Bürgerhaus Am Wall in der Elsasser Straße 8, Zim- mer 13 abgeholt werden. Bürgerservicestelle Sachsen Allee: Die Bürgerservicestelle in der Sachsenal- lee ist seit Montag zu folgenden neuen Öffnungszeiten erreichbar und damit ab sofort auch montags: Öffnungszeiten: Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 19.00 Uhr, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr. Alle Informationen zu den Bürgerservi- cestellen finden sich im Internet unter www.chemnitz.de. Zum 9. Immobilien-Meeting der Grundstücks- und Gebäudewirt- schafts-Gesellschaft m.b.H. fanden am vergangenen Donnerstag rund 90 Vertreter der Immobilienbranche sowie Planer der Stadt in der Villa Esche zusammen. Sie zogen Bilanz zu abgeschlossenen und laufenden Projekten der Chemnitzer Innen- stadtentwicklung und diskutierten die Weiterentwicklung der Stadt- mitte. Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig hob das für die Innenstadt- entwicklung große Potenzial des ge- planten Universitäts-Karrees im nördlichen Zentrum hervor. Planer Tino Fritzsche sieht in der umfang- reichen Einbeziehung der Beteilig- ten, wie der Uni, Eigentümern, dem Studentenwerk, der CVAG, der GGG, dem Freistaat, privaten Investoren eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projektes. Stadt zeigt sich auf Immobilienmesse Investoren für das Johanniskarree gesucht – Weitere Impulse für Innenstadtentwicklung erwartet Noch bis heute präsentiert sich die Stadt Chemnitz gemeinsam mit der Chemnit- zer Wirtschafts- und Entwicklungsgesell- schaftmbH(CWE),derGrundstücks-und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH (GGG) und der Sachsenbau GmbH & Co KG in München auf der Expo Real, Euro- pas größte Messe für Gewerbeimmobi- lien. Erstmalig tritt der Freistaat Sachsen mit einem Gemeinschaftsstand auf, an dem sich neben Chemnitz auch die Lan- deshauptstadt Dresden beteiligt. Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig: „Chemnitz wird sich auf der EXPO REAL selbstbewusst präsentieren. Die Stadt hat mit ihrem in kurzer Zeit neu gestal- teten Zentrum gezeigt, was in ihr steckt. Die Botschaft ist klar: In Chemnitz kann man was bewegen. Investitionen in die Stadt sind Investitionen in eine wach- sende Stadt, deren wirtschaftliche, wis- senschaftliche und kulturelle Entwick- lung in Sachsen immer weiter an Bedeutung gewinnt. Hier lassen sich Ideen und Zukunftsprojekte verwirkli- chen. Mit dem Johanniskarree, dem Smart-System-Campus und den Plänen für die Alte Aktienspinnerei und den Brühl haben wir hochinteressante An- gebote im Gepäck, für die wir in Mün- chen offensiv werben werden.“ Chemnitz wirbt vor allem für die Weiter- entwicklung der City und rückt dabei die Fläche des Johanniskarrees in den Blick- punkt. In den kommenden Jahren wird im Bereich zwischen Zentralhaltestelle, RAWEMA-Haus und dem ehemaligen Kaufhaus Schocken ein tief greifender stadtgestalterischer Wandel stattfinden. Doch sind in diesem Bereich auch Flächenvorhanden,derenEntwicklungs- potential noch unerschlossen ist und die auf der Expo vorgestellt werden. CWE-Geschäftsführer Ulrich Geissler: „Das Areal neben dem künftigen Lan- desarchäologiemuseum mit einer Grundstücksfläche von zirka 6.000 Qua- dratmeter ist eine der letzten verfügba- ren Bauflächen in bester Citylage und bietet somit alle Vorteile der Innenstadt. Wir hoffen, Investoren mit kreativen Vor- haben für diese Fläche zu finden und da- mit einen weiteren Anziehungspunkt für Chemnitz zu schaffen.“

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Ausgabe vom 06.10.2010

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Page 1: Amtsblatt Chemnitz

Mehr als 40.000 Besucher zählte dasBürgerfest des Freistaates Sachsen amSonntag in Dresden – und ein großerTeil besuchte auch die Präsentation derStadt Chemnitz auf dem Theaterplatzvor der Semperoper. Die Stadt trom-melte im wahrsten Sinne des Wortesfür das Jahr der Wissenschaft 2011. DieStudenten des Drum beat Projekts wa-ren die lautstarken Publikumslieblinge.Darüber hinaus informierten sich dieFestbesucher, darunter Ministerpräsi-dent Stanislaw Tillich, über die Stadtder Moderne sowie über Forschungund Studienangebot der TU Chemnitz.

Fotos: Thomas Liebert

Bürgerversammlung Seite 3

Schülerkunst Seite 3

Taxistand Seite 3

Gripppeschutzimpfung Seite 3

Messe: Neue Parkplätze Seite 3

125 Jahre jüdische GemeindeSeite 4

ÜÜbbeerrbblliicckk

Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 40. Ausgabe, 6. Oktober 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare

Erwartungen in Uni-Karree

Chemnitz trommelt für 2011Stadt präsentiert Jahr der Wissenschaft und Stadt der Moderne beim Bürgerfest des Freistaates in Dresden

Geschäftsführerfür Klinikum Der Aufsichtsrat der Klinikum Chem-nitz gGmbH, eines der größten Kran-kenhäuser in Deutschland, hat amvergangenen Freitag Dr. Markus Hor-neber einstimmig zum neuen Kauf-männischen Geschäftsführer der Kli-nikum Chemnitz gGmbH gewählt.Horneber wurde 1965 in Nürnberggeboren und ist verheiratet. Im An-schluss an sein Studium der Be-triebswirtschaftslehre an der Univer-sität Erlangen-Nürnberg hat er dortam Lehrstuhl für Industriebetriebs-lehre promoviert. Zuletzt war er Ver-waltungsdirektor im Evang.-Luth.Diakoniewerk Neuendettelsau. Er wird seine Tätigkeit beim KlinikumChemnitz im 1. Halbjahr 2011 aufneh-men. !

Umzug verzögert sichBürgerservicestelle im Rathaus hat wieder geöffnet

Der Einzug in das neue Behördenzen-trum in der Chemnitzer Innenstadt ver-zögert sich um rund einen Monat. Nachneuen Planungen von Gebäudeeigentü-mer und Stadtverwaltung sollen dieRäume des Bürgerhauses Am Wall biszum 28. Oktober nutzungsfertig sein.Das Bürgeramt hat deshalb die mit demUmzug verbundenen verändertenSchließzeiten überarbeitet.

BBüürrggeerrsseerrvviicceesstteellllee RRaatthhaauuss::Die Bürgerservicestelle im Rathaus amMarkt hat seit Beginn der Woche wiederzu den gewohnten Öffnungszeiten geöff-net: Montag 09.00 – 16.00 Uhr, Dienstagund Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und13.30 – 19.00 Uhr, Freitag 09.00 – 12.00

Uhr. Bereits beantragte Dokumente kön-nen bis zum Umzug in das BürgerhausAm Wall in der Elsasser Straße 8, Zim-mer 13 abgeholt werden.

BBüürrggeerrsseerrvviicceesstteellllee SSaacchhsseenn AAlllleeee::Die Bürgerservicestelle in der Sachsenal-lee ist seit Montag zu folgenden neuenÖffnungszeiten erreichbar und damit absofort auch montags: Öffnungszeiten:Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 –16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 19.00 Uhr,Freitag 09.00 – 12.00 Uhr.

Alle Informationen zu den Bürgerservi-cestellen finden sich im Internet unterwww.chemnitz.de. !

Zum 9. Immobilien-Meeting derGrundstücks- und Gebäudewirt-schafts-Gesellschaft m.b.H. fandenam vergangenen Donnerstag rund90 Vertreter der Immobilienbranchesowie Planer der Stadt in der VillaEsche zusammen. Sie zogen Bilanzzu abgeschlossenen und laufendenProjekten der Chemnitzer Innen-stadtentwicklung und diskutiertendie Weiterentwicklung der Stadt-mitte. Oberbürgermeisterin BarbaraLudwig hob das für die Innenstadt-entwicklung große Potenzial des ge-planten Universitäts-Karrees imnördlichen Zentrum hervor. PlanerTino Fritzsche sieht in der umfang-reichen Einbeziehung der Beteilig-ten, wie der Uni, Eigentümern, demStudentenwerk, der CVAG, der GGG,dem Freistaat, privaten Investoreneine wesentliche Voraussetzung fürden Erfolg des Projektes. !

Stadt zeigt sich auf ImmobilienmesseInvestoren für das Johanniskarree gesucht – Weitere Impulse für Innenstadtentwicklung erwartet

Noch bis heute präsentiert sich die StadtChemnitz gemeinsam mit der Chemnit-zer Wirtschafts- und Entwicklungsgesell-schaft mbH (CWE), der Grundstücks- undGebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH(GGG) und der Sachsenbau GmbH & CoKG in München auf der Expo Real, Euro-pas größte Messe für Gewerbeimmobi-lien. Erstmalig tritt der Freistaat Sachsenmit einem Gemeinschaftsstand auf, andem sich neben Chemnitz auch die Lan-deshauptstadt Dresden beteiligt.Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig:„Chemnitz wird sich auf der EXPO REALselbstbewusst präsentieren. Die Stadthat mit ihrem in kurzer Zeit neu gestal-teten Zentrum gezeigt, was in ihr steckt.Die Botschaft ist klar: In Chemnitz kann

man was bewegen. Investitionen in dieStadt sind Investitionen in eine wach-sende Stadt, deren wirtschaftliche, wis-senschaftliche und kulturelle Entwick-lung in Sachsen immer weiter anBedeutung gewinnt. Hier lassen sichIdeen und Zukunftsprojekte verwirkli-chen. Mit dem Johanniskarree, demSmart-System-Campus und den Plänenfür die Alte Aktienspinnerei und denBrühl haben wir hochinteressante An-gebote im Gepäck, für die wir in Mün-chen offensiv werben werden.“ Chemnitz wirbt vor allem für die Weiter-entwicklung der City und rückt dabei dieFläche des Johanniskarrees in den Blick-punkt. In den kommenden Jahren wirdim Bereich zwischen Zentralhaltestelle,

RAWEMA-Haus und dem ehemaligenKaufhaus Schocken ein tief greifenderstadtgestalterischer Wandel stattfinden.Doch sind in diesem Bereich auchFlächen vorhanden, deren Entwicklungs-potential noch unerschlossen ist und dieauf der Expo vorgestellt werden.CWE-Geschäftsführer Ulrich Geissler:„Das Areal neben dem künftigen Lan-desarchäologiemuseum mit einerGrundstücksfläche von zirka 6.000 Qua-dratmeter ist eine der letzten verfügba-ren Bauflächen in bester Citylage undbietet somit alle Vorteile der Innenstadt.Wir hoffen, Investoren mit kreativen Vor-haben für diese Fläche zu finden und da-mit einen weiteren Anziehungspunkt fürChemnitz zu schaffen.“ !

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40. Ausgabe 2010, Seite 2

ImpressumHerausgeberStadt Chemnitz, die OberbürgermeisterinSitz Markt 1, 09106 ChemnitzAmtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes Chefredakteurin: Katja UhlemannRedaktion Monika EhrenbergTel. (0371) 4 88 15 33, Fax (0371) 4 88 15 95VerlagVerlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 ChemnitzTel. (0371) 65 62 00 50, Fax (0371) 65 62 70 05Abonnement mtl. 11,- DGeschäftsführungChristian JaeschkeAnzeigenteil Verantwortlich ObjektleitungKerstin Schindler, Tel. (0371) 65 62 00 50AnzeigenberatungHannelore Treptau, (0371) 65 62 00 52Bianka Polster, (0371) 65 62 00 53Konstanze Meyer, (0371) 65 62 00 51ReklamationenTel. (0371) 65 62 00 50Satz HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KGDruckChemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGVertriebVDL Sachsen Holding GmbH & Co. KGWinklhoferstraße 20, 09116 ChemnitzE-Mail [email protected] Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.2.2008

Montag, 11.10.2010, 19.00 Uhr, Sitzungsraum, Rathaus Mittel-bach, Hofer Straße 27, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungsge-mäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwendun-gen gegen Niederschrift der Sit-zung des Ortschaftsrates Mittel-bach – öffentlich – vom13.09.2010

4. Vorlagen an den Ortschafts-rat

4.1. Terminplan Sitzungen OR Mit-telbach 2011 (1. und 2. Halb-jahr)VVoorrllaaggee:: BB--227722//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: OOVV MMiitttteellbbaacchh

5. Informationen des Ortsvor-stehers

6. Anfragen der Ortschaftsrats-mitglieder

7. Einwohnerfragestunde8. Benennung von zwei Ort-

schaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Mittelbach – öf-fentlich –

OrtsvorsteherGG.. FFiixx

Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach– öffentlich –

Mittwoch, 13.10.2010, 19.00 Uhr,Ratssaal des Rathauses Röhrsdorf,Rathausplatz 4, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung, Begrüßung so-wie Feststellung der ord-nungsgemäßen Ladung undder Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Röhrsdorf – öf-fentlich – vom 15. Septem-ber 2010

4. Vorlagen an den Stadtrat/Ausschuss

4.1. Vorlagen zur Einbeziehung4.1.1. Neugestaltung der Sperrab-

fallentsorgung in der StadtChemnitzVVoorrllaaggee:: BB--115588//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DD 33//AASSRR

4.1.2. Neufassung der Satzungüber die Straßenreinigungin der Stadt Chemnitz(Straßenreinigungssatzung– StrRS)VVoorrllaaggee:: BB--117788//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DD66// AASSRR

4.1.3. Neufassung der Satzungüber die Erhebung vonS t r a ß e n r e i n i g u n g s g e -bühren in der Stadt Chem-nitz (Straßenreinigungsge-bührensatzung – StrRGebS)VVoorrllaaggee:: BB--117799//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DD 66// AASSRR

4.1.4. Neufassung der Satzungüber die öffentliche Abwas-serbeseitigung in der StadtChemnitz (Entwässerungs-

satzung)VVoorrllaaggee:: BB--118800//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DD 33// EESSCC

4.1.5. Neufassung der Allgemei-nen Bedingungen für dieNutzung der öffentlichenAbwasserbeseitigung derStadt Chemnitz (AB Abwas-serbeseitigung) einschließ-lich Entgeltblatt ab01.01.2011VVoorrllaaggee:: BB--118811//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DD 33// EESSCC

4.1.6. Änderung der Abwasserent-sorgungsentgelte im Gebietder Stadt Chemnitz ab01.01.2011VVoorrllaaggee:: BB--119911//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DD 33//EESSCC

4.2. Vorlagen zur Anhörung nach§ 67 Abs. 4 SächsGemO

4.2.1. Aufstellungsbeschluss zurErgänzungssatzung Nr.10/10 „Haardt”, RöhrsdorfVVoorrllaaggee:: BB--223344//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6611

5. Vorlagen an den Ortschafts-rat

5.1. Terminplan für die Sitzun-gen des OrtschaftsratesRöhrsdorf 2011VVoorrllaaggee:: BB--227799//22001100

6. Informationen des Ortsvor-stehers und Anfragen derOrtschaftsräte

7. Benennung von zwei Ort-schaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Röhrsdorf – öf-fentlich vom 13. Oktober2010 –

OrtsvorsteherHHaannss--JJooaacchhiimm SSiieeggeell

Sitzung des Ortschaftsrates Röhrsdorf– öffentlich –

Dienstag, 12.10.2010, 16.30 Uhr, Beratungsraum 118, Rathaus,Markt 1, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwendun-gen gegen die Niederschrift derSitzung des Planungs- und Um-weltausschusses - öffentlich –vom 14.09.2010

4. HochwasserschutzkonzeptWürschnitz – Vorbereitungdes Planfeststellungsverfah-

rens 5. Vertreter Verkehrsverbund

Mittelsachsen – SachstandChemnitzer Modell

6. Umsetzung des Konjunktur-programms für Investitionenin Kommunen (K II)

7. Verschiedenes 7.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung 7.2. Fragen der Ausschussmitglieder 8. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Planungs-und Umweltausschusses – öf-fentlich –

WWeesssseelleerrBürgermeisterin

Sitzung des Planungs- und Umweltaus-schusses – öffentlich –

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Page 3: Amtsblatt Chemnitz

Mit seinen Kleingartenvereinen „Son-nige Höhe“ und „Morgenröte“ wirdsich der Chemnitzer Stadtverband derKleingärtner e.V. am Landes- und Bun-deswettbewerb „Gärten im Städte-bau“ im nächsten Jahr beteiligen. Diebeiden Vereine werden für die Mitglie-der und Bürger der umliegendenWohngebiete noch attraktiver und an-

ziehender. Beide aneinander grenzen-den und gestalterisch aufeinander ab-gestimmten Anlagen sollen als öffent-liche Räume optisch anziehendersowie in einen bautechnisch sicherenZustand versetzt werden. Die Umge-staltung der Vereinsanlage „SonnigeHöhe“ wurde bereits Ende August be-endet, jetzt haben die Arbeiten im Ver-

ein „Morgenröte“ begonnen. Die Mit-glieder des Vereins „Sonnige Höhe“trugen zur Realisierung des Wettbe-werbsobjektes mit einer Eigenleistungvon rund 31.000 Euro bei. Unter ande-rem wurden Wege befestigt, Zäune in-stand gesetzt, eine Pergola errichtetund der Bauhof erneuert. In den ver-gangenen Jahren erfolgte bereits mit

eigenen Mitteln die Verlegung derWasser- und Elektro-Leitungen. ImRahmen des Wettbewerbes beteiligtesich auch der Stadtverband Chemnitzder Kleingärtner an der Sanierung derAnlagen. Die 85 Jahre alte Kleingarten-anlage in Gablenz gehört heute zu denschönsten Anlagen des ChemnitzerStadtverbandes. !

Die Stadtverwaltung informierte amvergangenen Mittwoch im Krystallpa-last Klaffenbach über die Folgen desAugusthochwassers. Stadt und Lan-destalsperrenverwaltung stellten sichden Fragen der rund 350 Bürger. Ober-bürgermeisterin Barbara Ludwig si-cherte die weiterhin unkomplizierteund schnelle Auszahlung der Hilfen zu.„Wir haben aus dem Geschehen be-reits Konsequenzen gezogen“. So seidie Installation eines Sirenen-Warnsys-

tems auf den Weg gebracht. Auchwerde ab sofort bei Überschreiten derHochwasserwarnstufe 2 die Bevölke-rung in den Betroffenen Gebietendurch die Feuerwehren gewarnt.Christian Zschammer, Betriebsleiterin der Landestalsperrenverwaltung(LTV), stellte weitere Hochwasser-schutzmaßnahmen an Chemnitz, Zwö-nitz und Würschnitz in Aussicht. Einigeseien derzeit in Arbeit, weitere seienin Planung. Bis 2017 sollen für den

größten Teil des Stadtgebietes tech-nische Vorkehrungen getroffen sein,um auch vor extremen Hochwassernzu schützen. Dies umfasst örtlicheMaßnahmen an den Flüssen ebensowie der Bau eines Hochwasserrück-haltebeckens im Einzugsgebiet derWürschnitz.Zugleich appellierten LTV und Bürger-meister Miko Runkel an die Anwohner,selbst Vorsorge zu treffen. „Techni-scher Hochwasserschutz durch die

Behörden ist das eine, aber auch je-der Hauseigentümer kann sich durchgeeignete Maßnahmen zumindest vorgrößeren Schäden schützen“, soZschammer. Wasserdichte Türen undfreie, unverbaute Uferstreifen an denFlussläufen seien ebenso wichtig. Ludwig kündigte weitere Informati-onsveranstaltungen an, um offene Fra-gen zu klären. Zudem wolle die Ver-waltung die Bevölkerung bei den zutreffenden Maßnahmen einbeziehen.OB und LTV boten an, sich bei einerBesichtigung ein Bild von der Queren-bach-Talsperre in Stollberg zu ma-chen. Die LTV trat auch dem Gerüchtentgegen, ein Ablassen der Talsperrehabe eine Flutwelle im Unterlauf derFlüsse verursacht. Außerdem plantdie LTV eine Informationsveranstal-tung zu den in der Vorplanung befind-lichen Hochwasserschutzmaßnah-men an Gewässern 1. Ordnung(Chemnitz, Würschnitz, Zwönitz). Bür-germeister Runkel kündigte dies fürdie Gewässer 2. Ordnung an, unter an-derem soll über Maßnahmen an Kap-pelbach und Glösbach beraten wer-den.

Die auf der Veranstaltung gezeigtenVorträge sind im Internet unterwww.chemnitz.de zu finden. !

Mehr Parkplätze ander Chemnitz ArenaSeit vergangener Woche werden ander Chemnitz Arena weitere Parkplätzegebaut. Damit kommt die Stadt einemBeschluss des Bau- und Planungsaus-schusses nach. Auf etwa 12.000 Qua-dratmetern wird eine Schotterdeckedurch einen Asphaltbelag ersetzt. Damit wird künftig das ganzjährige Par-ken unabhängig von Witterungsein-flüssen möglich. Bislang führte starker Regen dazu,dass die Parkflächen zeitweise nichtgenutzt werden konnten. Die Flächehat momentan eine sandgeschlämmteSchotterdecke. Darunter befinden sichBeton- und Asphaltbefestigungen vonalten Straßen und Gebäuden. Deshalbkonnte das Regenwasser bisher nurbegrenzt ablaufen. Außerdem verur-sachte die alte Deckschicht hohe Un-terhaltungskosten. Durch den Ausbauist der Parkplatz dauerhaft nutzbar.Zur Baumaßnahme gehören auchPflastermulden, in denen sich das Was-ser sammeln und ins Kanalnetz ab-fließen kann. Während der Bauarbeiten finden aufdem Messegelände keine Veranstal-tungen statt. Geringe Verkehrsein-schränkungen sind möglich. Das Endeder Baumaßnahme ist in der zweitenDezemberhälfte geplant. !

Schülerkunst zum Leben in ChemnitzDer Verein Kunst für Chemnitz veran-staltet bereits zum zweiten Mal denKunstwettbewerb für ChemnitzerSchüler „Impuls – Leben in Chemnitz“.In diesem Jahr steht er unter dem Motto„Chemnitz – Stadt der Moderne“. AmWettbewerb beteiligten sich Schüleraus fünf Gymnasien und sieben Mittel-schulen. Aus den rund 150 eingereich-ten Arbeiten wählte eine Jury aus Ver-tretern des Vereins sowie Kunst-Fach-beratern bestehend die Preisträger aus.Gleichzeitig eröffnete die Ausstellungmit Arbeiten des Kunstwettbewerbes.Sie ist bis 14. November im Industrie-museum an der Zwickauer Straße zusehen. Beim Schülerkunstwettbewerbwar das Dr.-Wilhelm-André-Gymna-sium stark vertreten: Zwölftklässler VuManh Duc (rechts) gewann den ersten

Hauptpreis . Zudem konnte sich Kunst-lehrerin Cornelia Scheler (Mitte) über

einen Sonderpreis für Nguyen ThuyDuong (links) freuen. Foto: K. Schmidt

Einen Tag vorfristig konnte am vergan-genen Donnerstag der erweiterteTaxistand genutzt werden. Vor derGaleria Kaufhof ist jetzt für sieben stattbisher vier Fahrzeuge Platz. Der Umbau erfolgte nicht zuletzt aufBegehren der Chemnitzer Taxiunter-nehmen, die sich mehr Stellplätze andiesem stark frequentierten Ort

wünschten. Auf dem letzten Abschnittder Schloßteichstraße wurde dasStraßenpflaster durch einen Asphalt-belag ersetzt. Pünktlich, am vergangenen Freitag er-folgte die Abnahme dieses Bauab-schnittes auf der Schloßteichstraßeim Bereich ab „Milchhäuschen“ bis zurHechlerstraße durch das städtische

Tiefbauamt. Damit ist der Austausch von Granit-pflaster durch Asphaltbefestigung aufder Schloßteichstraße beendet. Beide Baustellen wurden durch dieBaufirmen BS-UNI Bau aus Chemnitzfür die Erweiterung Taxistand, FirmaDietmar Mothes GmbH Chemnitz fürdie Schloßteichstraße ausgeführt. !

Taxistand erweitert

Die Ausländerbeauftragte der Stadt,die AG In- und Ausländer und dasChemnitzer Kabarett laden für den10. Oktober, 18 Uhr, zu einer Veran-staltung gegen Alltagsrassismus ein.Schon in der Sprache finden sich sichRedewendungen, die Migrantinnenund Migranten diskriminieren. Werhat Redewendungen wie „die Ab-rechnung wurde getürkt“, „dasGanze kommt mir spanisch vor“, „ty-pisch polnische Verhältnisse“ nochnie gehört und verwendet? Die 90-minütige „Edutainment Attacke“ imChemnitzer Kabarett bietet zu die-sem Thema Unterhaltung zwischenwissenschaftlicher Aufklärung undbeißender Satire. Eintrittspreis: 6 Euro ! Mail: auslaenderbeauftragte@stadt-chemnitz oder AG In- und Ausländerunter [email protected]

Kabarett gegenAlltagsrassismus

Suchtberatung imGesundheitsamtDie nächste Gesprächsrunde für An-gehörige von Suchtkranken und Sucht-gefährdeten wird am 4. Oktober um 16Uhr angeboten.Wer Sucht miterlebtund helfen möchte, benötigt dafür oftselbst Beratung und Unterstützung.Denn was Angehörige in bester Absichttun, wird häufig nicht als Hilfe ange-nommen. Die Gesprächsrunde findetim Raum 310 des Gesundheitsamtes,Am Rathaus 8, statt. Interessenten mel-den sich unter den Rufnummern4885374, -5375 oder -5873 an. Sprechzeiten: Mo 8 – 12 Uhr und 13.30– 15.30 Uhr, Di 8 – 12 Uhr und 13.30 –18. Uhr, Mi 8 – 12 Uhr und 13.30 – 18Uhr, Do 8 – 12 Uhr und 13.30 – 15.30Uhr, Fr 8 – 12 Uhr sowie nach Verein-barung. !

Der Herbst hat begonnen und damitdie Zeit, um sich gegen Grippe imp-fen zu lassen. Gegen die saisonaleInfluenza kann sich bereits im Sep-tember/Oktober immunisieren las-sen. Neben Haus- und Betriebsärz-ten bietet auch das Gesundheitsamtab 12. Oktober die Impfung gegenInfluenza an. Zu folgenden Zeitenwird im Gebäude Am Rathaus 8, Zim-mer 240 geimpft: Di 8 – 12 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr, Mi 8 – 12 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr !

Ab jetzt wiederGrippeschutzimpfung

Bürgerversammlung im Krystallpalast

Rund 350 Chemnitzer Flutopfer folgten der Einladung von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. Foto: Dumke

Teilnahme am Wettbewerb „Gärten im Städtebau”

Chemnitz ehrtFilmpionierDas Museum Gunzenhauser unddas Kino im Weltecho richten ihrAugenmerk vom 29. September bis24. Oktober auf den FilmpionierGuido Seeber. 1879 in Chemnitz ge-boren, revolutionierte Seeber dieFilmgeschichte. Eine AusstellungKonzerte und Filmvorführungenerinnern anlässlich des 70. Todesta-ges an den zeitweise in Vergessen-heit geratenen Filmpionier undKameramann. !

40. Ausgabe 2010, Seite 3

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

40. Ausgabe 2010, Seite 4

www.reiseerlebnis.info

Die großen Parkanlagen und derBaustil der letzten zwei Jahrhun-derte prägen den Kurort als „Grü-ne Oase mit Ruhe und Tradition“.Die gepflegten Grünanlagen bietendie Möglichkeit zu ausgedehntenSpaziergängen und beim Prome-nieren zwischen den prachtvollenHäusern aus der Zeit der Jahr-hundertwende, kann man Anmutund Ambiente einer vergangenenEpoche spüren. Eine freundliche,ja fast heimische Atmosphäre er-

füllt alle Kurhotels und Kurhäuser.Und gerade die konsequente Ver-bindung der unersetzlichen Natur-quellen, mit einem gemütlichenAufenthalt, liebevoller Betreuung,fundierten Fachtkenntnissen er-fahrener Kurfachärzte und derEinsatz modernster Heilmethodensind der Hauptgrund der unglaub-lichen Ergebnisse der Kuraufent-halte.

Zu den ortsgebundenen Na-turheilmitteln zählen das milde

Reizklima, das einmalige, schwe-fel- und eisenhaltige Mineralmoor,eine Heilgasquelle und 21 hoch-wertige, kohlensäurehaltige, starkalkalische Mineralquellen, darun-ter die stärkste Glaubersalzquelleder Welt.

Aber zu einem Besuch in Fran-zensbad gehören natürlich auchdas Bummeln auf der Promenade,gemütliche Cafés und die traditi-onellen Mitbringsel, wie zum Bei-spiel die berühmten Oblaten.Fotos: Kurpromenade mit Casino (links),Glauberquelle (unten)

Glanz böhmischer KurbäderTagesfahrt nachFranzensbad

Franzensbad – Eine Perle im Dreiländereck Sachsen – Bayern – Böhmen

R E I S E T I P P

Franzensbad ist das kleinste und beschaulichste Kurbad im westböh-mischen Bäderdreieck, nahe der deutschen Grenze. Der charmantekleine Kurort liegt windgeschützt am Rande des Erz- und Fichtelge-birges. Die großen Parkanlagen und die ausgedehnten, umliegendenWälder, bewirken ein mildes und gesundheitsförderndes Klima.

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mit Reisebegleitung• vormittags Ankunft in Franzensbad• Präsentation Reisebüro-Programm und Seltamed Kurreisen 2011• Besichtigung der Hotels Pawlik und Isis• Mittagessen• Kostenfreies Baden im »Aquaforum« (Badesachen mitbringen)• oder geführter Spaziergang durch Franzensbad mit »Kur-

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Franzensbad26. Oktober 2010

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125 Jahre Jüdische Gemeinde in ChemnitzZahlreiche Veranstaltungen zu den Festwochen vom 12. Oktober bis 19. November

Israelischer Zeitzeuge besuchte seine Geburtsstadt

Uri Schalit ausTel Aviv besuchte mit seiner Familieseine Geburts-stadt Chemnitz.

Foto: Gleisberg

Festtage zum Jubiläum Mit Festtagen vom 12. Oktober bis 20.November 2010 erinnert die JüdischeGemeinde Chemnitz an den 125. Jah-restag ihres Bestehens und lädt dieChemnitzer herzlich ein, dabei zu sein.Festlicher Auftakt ist die Eröffnung dervom 13. Oktober bis 12. Dezember inden Kunstsammlungen Chemnitz ge-zeigte Ausstellung „125 Jahre JüdischeGemeinde in Chemnitz“, Oberbürger-meisterin Barbara Ludwig und die Ge-neraldirektorin der KunstsammlungenChemnitz, Ingrid Mössinger, haben zurfestlichen Abendveranstaltung vieleEhrengäste geladen. Zu ihnen gehörendie Präsidentin des Zentralrates, Dr.Charlotte Knobloch, und Beni Bloch,Direktor der Zentralwohlfahrtsstelleder Juden in Deutschland. Staatsminis-ter Dr. Johannes Beermann, Chef dersächsischen Staatskanzlei, vertritt diesächsische Staatsregierung. Ehrengäste der Eröffnungsveranstal-tung sind der Vorsitzende des Landes-verbandes Sachsen der Jüdischen Ge-meinde, Heinz-Joachim Aris, dersächsische Landesrabbiner Dr. Salo-mon Almekias-Siegl und weitere Rab-biner aus Nachbargemeinden, die Vor-sitzende der Jüdischen GemeindeChemnitz, Dr. Ruth Röcher, und Sieg-mund Rotstein, heute Ehrenvorsitzen-der der Chemnitzer Jüdischen Ge-meinde und Ehrenbürger der Stadt.Veranstaltungsorte der Festtage zumJubiläum sind das Jüdische Gemeinde-zentrum (Stollberger Straße 28), die

Kunstsammlungen Chemnitz und dieStadtbibliothek im DAStietz sowie derJüdische Friedhof Chemnitz .Die Kunst-sammlungen Chemnitz bieten denschönen und dem Jubiläum angemes-senen Raum für die Ausstellung „125Jahre Jüdische Gemeinde in Chemnitz“.Zur Ausstellung werden auch Doku-mentarfilme mit Erinnerungen an jüdi-sche Familien aus Chemnitz gezeigt.Die Stadtbibliothek Chemnitz gehörtebenfalls zu den Veranstaltungsortender Festtage und ist thematisch stim-miger Rahmen für die Ausstellung „Jü-dische Bücher“, die im Haus DAStietzam 01.11., 18 Uhr, eröffnete wird. Zen-traler Veranstaltungsort ist das Jüdi-sche Gemeindezentrum selbst: Kon-zert-, Gesangs- und Tanzdarbietungenstehen hier ebenso im Programm wieeine Ausstellungseröffnung, Vortrags-und Gesprächsveranstaltungen sowieein kulinarischer Abend mit koscherenKöstlichkeiten. Zum Jubiläum der Jüdi-sche Gemeinde in Chemnitz erschei-nen zwei Veröffentlichungen: „125Jahre Jüdische Gemeinde Chemnitz.Festschrift“, erarbeitet von Dr. JürgenNitsche und herausgegeben von denKunstsammlungen Chemnitz, und diePublikation „Le’ dor Va’ Dor. Lebens-geschichten aus der jüdischen Ge-meinde“, herausgegeben von der Jü-dischen Gemeinde Chemnitz. !IInnffoorrmmaattiioonneenn iimm NNeettzz::www.jg-chemnitz.de, www.zentralratdjuden.de

Zu einem Besuch in seiner Geburts-stadt Chemnitz weilte am vergangenenFreitag Uri Schalit aus Tel Aviv. Derknapp 90-Jährige war zum Ende desZweiten Weltkrieges nach Israel aus-gewandert und lebt seitdem in Tel Aviv.Jetzt reiste er zum dritten Mal in seineGeburtsstadt, um seinem Sohn und derSchwiegertochter sowie der EnkelinChemnitz zu zeigen. Ihr Besuch galtauch drei Stolpersteinen zur Erinne-rung an von Nationalsozialisten ver-schleppte und ermordete Familienan-gehörige. Für diese Stolpersteine hatUri Schalit die Patenschaft und Finan-

zierung übernommen, konnte aber zuroffiziellen Verlegung am 12. Juni nichtnach Chemnitz reisen. Uri Schalit zeigte seinen Angehörigendie Stolpersteine, besuchte zudem denJüdischen Friedhof. Die Stolpersteinehaben ihren Platz an der heutigenBrückenstraße/Ecke Theaterstraßeauf dem Areal der einstigen Louis-Hermsdorf-Straße 7, dem Wohnhausder Familie Schalit. Sie erinnern hieran die Familie mit Vater Meer Schalit(1884-1940) und den Töchtern HanniAbraham geborene Schalit (1914-1943)und Sina Maas geborene Schalit (1920-

1943). Meer Schalit wurde 1940 verhaf-tet und nach Sachsenhausen ver-schleppt, wo er am 6. März 1940 starb.Tochter Hanni ging 1939 von Chemnitznach Breslau und wurde von hier nachAuschwitz deportiert und ermordet.Tochter Sina wurde am 1. März 1943nach Auschwitz deportiert und ermor-det. Uri Schalit selbst kämpfte im Zwei-ten Weltkrieg als Angehöriger der briti-schen Armee gegen die Faschisten. Ergeriet dabei in Griechenland in deut-sche Gefangenschaft, konnte aber flie-hen und erlebte das Ende des Kriegeswiederum in britischer Uniform. !

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Page 5: Amtsblatt Chemnitz

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Immer mehr ältere Menschenreisen, und das überproportio-nal häufig und länger. Es zeich-net sich ein Trend ab, dass dieüber 60-Jährigen – noch in den80-er Jahren vergleichsweisewenig mobil – in Zukunft ihreReiseintensität an die der jün-geren Altersgruppen anglei-chen. Die Zielgruppe der Seni-oren gewinnt damit zurSicherung bestehender undSchaffung neuer Beschäfti-gungsfelder in der deutschenTourismusbranche zunehmendan Bedeutung, geht aus einerUntersuchung des Instituts Ar-beit und Technik (IAT/Gelsen-kirchen) zu Chancen und Per-spektiven des Seniorentouris-mus hervor. Dabei werde esnotwendig sein, gezielt mehr se-niorengerechte Reiseangebotezu entwickeln, um altersbeding-ten Einschränkungen einesTeils der Reisenden durch spe-zifische Hilfestrukturen im Ur-laub Rechnung tragen zu kön-nen. Für das Reiseverhaltenälterer Menschen sind be-stimmte Reisemerkmale vonBedeutung. So legen die Senio-ren überdurchschnittlich vielWert auf eine anspruchsvollereUnterkunft. Deutlich über 60Prozent der über 60-Jährigen

übernachten im Hotel, die 20-40-Jährigen dagegen nur zuetwa 40 Prozent. Ältere Urlau-ber scheinen auch mehr Wertauf eine durchorganisierte Pau-schalreise zu legen (40 Prozentim Vergleich zu 25 Prozent der40-60-Jährigen). Zudem lässtsich bei den Älteren ein Trendzu längeren Reisen feststellen,wobei als Verkehrsmittel nebendem Pkw Bahn, Reisebus und

Flugzeug bevorzugt werden.Das Reiseziel „Inland” besitztzwar für die Älteren noch diegrößte Attraktivität (51 Pro-zent) – nicht zuletzt, weil dieAnreise weniger aufwendig undanstrengend oder die notwen-dige medizinische Versorgunggesichert ist. Aber auch in die-ser Altersgruppe werden Aus-landsreisen immer beliebter.

Quelle: Claudia Braczko

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Page 6: Amtsblatt Chemnitz

40. Ausgabe 2010, Seite 6

Polizeiverordnung der Stadt Chemnitzggeeggeenn uummwweellttsscchhääddlliicchheess VVeerrhhaalltteenn uunnddLLäärrmmbbeelläässttiigguunngg,, zzuumm SScchhuuttzz vvoorr ööffffeennttllii--cchheenn BBeeeeiinnttrrääcchhttiigguunnggeenn ssoowwiiee üübbeerr ddaassAAnnbbrriinnggeenn vvoonn HHaauussnnuummmmeerrnn

Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit§ 1 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 des SächsischenPolizeigesetzes in der Bekanntmachungder Neufassung vom 13. August 1999(SächsGVBl. S. 466), geändert durch Ge-setze vom 25. August 2003 (GVBl. S. 330),vom 4. Mai 2004 (GVBl. S. 147), vom 5. Mai2004 (GVBl. S. 148), vom 29. Januar 2008(GVBl. S. 138), vom 5. Mai 2008 (GVBl. S.302) hat der Stadtrat der Stadt Chemnitzin seiner Sitzung am 22.09.2010 mit Be-schlussnummer B-197/2010 folgende Po-lizeiverordnung beschlossen:

AAbbsscchhnniitttt 11 -- AAllllggeemmeeiinnee RReeggeelluunnggeenn

§§ 11GGeellttuunnggssbbeerreeiicchh

Diese Polizeiverordnung gilt im gesamtenGebiet der Stadt Chemnitz.

§§ 22BBeeggrriiffffssbbeessttiimmmmuunnggeenn

(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen,Wege und Plätze, die dem öffentlichenVerkehr gewidmet sind oder auf denen eintatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfin-det.(2) Grün- und Erholungsanlagen sind all-gemein zugängliche, insbesondere gärt-nerisch gestaltete Anlagen, die der Erho-lung der Bevölkerung oder der Gestaltungdes Orts- und Landschaftsbildes dienen.Zu den Grün- und Erholungsanlagengehören unter anderem auch Verkehrs-grünanlagen, allgemein zugänglicheSpiel- und Bolzplätze für Kinder und Ju-gendliche.

AAbbsscchhnniitttt 22 -- UUmmwweellttsscchhääddlliicchheess VVeerrhhaalltteenn

§§ 33UUnneerrllaauubbtteess PPllaakkaattiieerreenn,, BBeesscchhrriifftteenn,,

BBeemmaalleenn ssoowwiiee AAuuttoowwaasscchheenn

(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschrif-tungen oder Bemalungen außerhalb vonzugelassenen Plakatträgern (Plakatsäu-len, Werbetafeln, Anschlagtafeln) ist anStellen, die von Flächen im Sinne des § 2oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind,verboten.(2) Die Stadt Chemnitz kann Ausnahmenvon dem in Abs. 1 geregelten Verbot zu-lassen, wenn öffentliche Belange nichtentgegenstehen oder eine Verunstaltungdes Orts- und Straßenbildes oder eine Ge-fährdung der Sicherheit und Leichtigkeitdes Straßenverkehrs nicht zu befürchtenist.(3) Es ist verboten, auf Flächen gemäß §2 dieser Verordnung Kraftfahrzeuge zuwaschen, abzuspritzen oder Abwässer aufdiese Flächen abzuleiten.

§§ 44TTiieerrhhaallttuunngg

(1) Tiere sind so zu halten und zu beauf-sichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sa-chen nicht belästigt oder gefährdet wer-den.(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tra-gen, dass sein Tier auf öffentlichenStraßen durch eine hierfür geeignete Per-son beaufsichtigt wird. Im Sinne dieserVorschrift geeignet ist jede Person, derdas Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorchtund die zum Führen des Tieres in der Lageist.(3) Hunde müssen auf öffentlichenStraßen und in Grün- und Erholungsanla-gen im Sinne des § 2 dieser Verordnung,soweit es sich nicht um ausgewieseneFreilaufflächen handelt, an der Leine ge-führt werden. Zudem müssen Hunde ingrößeren Menschenansammlungen einenMaulkorb tragen.(4) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tiervon Spiel- und Bolzplätzen fernzuhalten.(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten nicht für Blin-denführhunde.(6) Der Halter von Raubtieren, Gift- oderRiesenschlangen sowie anderer Tiere, dieebenso wie diese durch Körperkraft, Giftoder Verhalten Personen gefährden kön-nen, hat der Stadt Chemnitz diesen Sach-verhalt unverzüglich anzuzeigen.(7) § 28 der Straßenverkehrsordnung, §121 des Ordnungswidrigkeitengesetzessowie das Gesetz zum Schutz der Bevöl-kerung vor gefährlichen Hunden bleibenvon dieser Regelung unberührt.

§§ 55VVeerruunnrreeiinniigguunngg dduurrcchh TTiieerree

(1) Den Haltern und Führern von Tieren istes untersagt, die öffentlichen Straßen undGrün- und Erholungsanlagen gemäß § 2durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.(2) Der Halter oder Führer eines Tiereshat dafür zu sorgen, dass dieses seineNotdurft nicht auf öffentlichen Straßenund in Grün- und Erholungsanlagen ver-richtet. Dennoch dort abgelegter Tier-kot ist unverzüglich zu entfernen.Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel fürdie Aufnahme und den Transport mitzu-führen und auf Verlangen vorzuweisen.Hierzu kann der Betroffene angehaltenwerden.(3) Absatz 2 gilt nicht für Blindenführ-hunde.(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes sowie desSächsischen Abfallwirtschafts- und Bo-denschutzgesetzes bleiben von dieser Re-gelung unberührt.

§§ 66TTaauubbeennffüütttteerruunnggssvveerrbboott

Es ist verboten, im Stadtgebiet von Chem-nitz frei lebende Tauben zu füttern. DieRegelung gilt nicht für die private Haltungder Tiere.

AAbbsscchhnniitttt 33 –– VVeerrhhaalltteennaauuff SSppiieell-- uunndd BBoollzzpplläättzzeenn

§§ 77SSppiieell-- uunndd BBoollzzpplläättzzee

(1) Öffentlich zugängliche Spiel- und Bolz-plätze dürfen von 08:00 bis 22:00 Uhr ent-sprechend ihrem Zweck benutzt werden. (2) Zum Schutz der Kinder und Jugendli-chen ist es auf Spiel- und Bolzplätzen ver-boten:a) gefährliche Gegenstände (z. B. Glasfla-schen) mitzubringen,b) alkoholhaltige Getränke zu konsumie-ren oder an andere zum Verzehr zu über-lassen oder sich im alkoholisierten Zu-stand auf dem Platz aufzuhalten,c) Motorfahrzeuge aller Art abzustellenoder mit ihnen zu fahren. Ausgenommenvon diesem Verbot sind Krankenfahr-stühle und Wartungsfahrzeuge.(3) Die Vorschriften des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes bleiben von dieser Re-gelung unberührt.

AAbbsscchhnniitttt 44 -- SScchhuuttzz vvoorr LLäärrmmbbeelläässttiigguunnggeenn

§§ 88SScchhuuttzz ddeerr NNaacchhttrruuhhee

(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sindalle Handlungen, die geeignet sind, dieNachtruhe mehr als nach den Umständenunvermeidbar zu stören, zu unterlassen.(2) Die Stadt Chemnitz kann im EinzelfallAusnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulas-sen, wenn besondere öffentliche Interes-sen die Durchführung der Handlungenwährend der Nacht erfordern. Soweit fürdie Handlungen nach sonstigen Vorschrif-ten eine behördliche Erlaubnis erforder-lich ist, entscheidet die Erlaubnisbehördeüber die Zulassung der Ausnahme.(3) Die Vorschriften des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes sowie des Gesetzesüber Sonn- und Feiertage im FreistaatSachsen bleiben von dieser Regelung un-berührt.

§§ 99BBeennuuttzzuunngg vvoonn RRuunnddffuunnkkggeerräätteenn,,

LLaauuttsspprreecchheerrnn,, MMuussiikkiinnssttrruummeenntteenn uu.. ÄÄ..

(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut-sprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikin-strumente sowie andere mechanischeoder elektroakustische Geräte zur Lauter-zeugung dürfen nur so benutzt werden,dass andere nicht unzumutbar belästigtwerden.(2) Abs. 1 gilt nichta) bei Umzügen, Kundgebungen, Märktenund Messen im Freien und bei Veranstal-tungen, die einem herkömmlichen Brauchentsprechen,b) für amtliche und amtlich genehmigteDurchsagen.(3) Die Vorschriften des Gesetzes überSonn- und Feiertage im Freistaat Sachsensowie des Bundes-Immissionsschutzge-setzes und der dazu erlassenen Verord-nungen bleiben unberührt.

§§ 1100LLäärrmm aauuss VVeerraannssttaallttuunnggssssttäätttteenn

(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tra-gen, dass aus Veranstaltungsstätten oderVersammlungsräumen innerhalb im Zu-sammenhang bebauter Gebiete oder inder Nähe von Wohngebäuden kein Lärmnach außen dringt, durch den andere un-zumutbar belästigt werden. Fenster undTüren sind erforderlichenfalls geschlos-sen zu halten.(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Ver-meidung von Lärm gilt auch für die Besu-cher von derartigen Veranstaltungsstät-ten bzw. Versammlungsräumen.(3) Die Vorschriften des Gesetzes überSonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen,des Gaststättengesetzes, der SächsischenGaststättenverordnung, des Versamm-lungsgesetzes, der Sächsischen Bauord-nung sowie des Bundes-Immissions-schutzgesetzes und der dazu ergangenenVerordnungen bleiben von dieser Rege-lung unberührt.

§§ 1111HHaauuss-- uunndd GGaarrtteennaarrbbeeiitteenn

(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruheanderer unzumutbar stören, dürfen in derZeit von 20:00 bis 07:00 Uhr und an Sonn-und Feiertagen nicht durchgeführt wer-den.Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschriftgehören insbesondere der Betrieb vonmotorbetriebenen Geräten, das Häm-mern, das Sägen, das Bohren, das Schlei-fen, das Holzspalten, das Ausklopfen vonTeppichen, Betten, Matratzen u. Ä.(2) Die Vorschriften des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes, des Gesetzes überSonn- und Feiertage Sachsens sowie derdie 32. Verordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes(Geräte- und Maschinenlärmschutzver-ordnung - 32. BImSchV) bleiben von die-ser Regelung unberührt.

AAbbsscchhnniitttt 55 -- ÖÖffffeennttlliicchhee BBeeeeiinnttrrääcchhttiigguunnggeenn

§§ 1122BBeennuuttzzuunngg vvoonn WWeerrttssttooffffccoonnttaaiinneerrnn

uunndd ssoonnssttiiggeenn AAbbffaallllbbeehhäälltteerrnn

(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in diedafür vorgesehenen Behälter (Wertstoff-container) ist Montag - Freitag von 07:00bis 20:00 Uhr und Samstag von 07:00 bis14:00 Uhr vorzunehmen. Außerhalb die-ser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen istdas Einwerfen von Wertstoffen in dieseWertstoffcontainer nicht gestattet.(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffeoder andere Gegenstände auf oder nebendie Wertstoffcontainer zu stellen.(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfall-mengen in die zur allgemeinen Benutzungaufgestellten Abfallbehälter (z. B. Papier-körbe) einzubringen. Insbesondere dasEinbringen von in Haushalten oder Gewer-bebetrieben angefallenen Abfällen ist un-tersagt.(4) Jegliche Verunreinigung öffentlicherStraßen und der Grün- und Erholungsan-lagen ist untersagt. Unzulässig ist dasWegwerfen und zurücklassen von Abfall,insbesondere von Lebensmittelresten, Pa-pier, Pappe, Kartonagen, Glas, Blechdo-sen, Kaugummi, Zigarettenkippen etc.(5) Die Vorschriften des Gesetzes überSonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen,des Bundes- Immissionsschutzgesetzesund der dazu erlassenen Verordnungen,des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgeset-zes sowie des Sächsischen Abfallwirt-schafts- und Bodenschutzgesetzes blei-ben unberührt.

§§ 1133AAggggrreessssiivveess BBeetttteellnn uunndd aannddeerreeööffffeennttlliicchhee BBeeeeiinnttrrääcchhttiigguunnggeenn

(1) Auf öffentlichen Straßen und in Grün-und Erholungsanlagen ist es Personen un-tersagt:a) aggressiv zu betteln (Aggressives Betteln liegt vor bei unmit-telbarem Einwirken auf Passanten durchin den Weg stellen, Einsatz von Hundenals Druckmittel, Anfassen, Einschüchte-rungen durch Verwünschungen, Errichtenvon Hindernissen im Verkehrsraum, be-drängende Verfolgung, das bedrängendeZusammenwirken mehrerer Personen,den Passanten beschimpfen),b) sich ausschließlich oder überwiegendzum Zwecke des Alkohol- oder Rauschmit-telkonsums in Gruppen von mehr als zweiPersonen niederzulassen, wenn durch al-kohol- oder rauschmittelbedingtes, un-kontrolliertes, insbesondere aggressivesVerhalten (Belästigung von Passanten,Grölen, Gefährdung anderer durch herum-

liegende Flaschen oder Gläser, Verunrei-nigungen) andere an der Nutzung der öf-fentlichen Straßen, des Weges, des Plat-zes gehindert oder von der Nutzungabgehalten werden,c) sich wiederkehrend an denselben Or-ten regelmäßig zu versammeln und dabeiPassanten bei der Nutzung der öffentli-chen Straße im Rahmen des Gemeinge-brauchs behindern,d) die Notdurft zu verrichten.(2) Die Vorschriften des Wasserhaushalts-gesetzes, des Sächsischen Wassergeset-zes, des Sächsischen Abfallwirtschafts-und Bodenschutzgesetzes bleiben vondieser Regelung unberührt.

§§ 1144AAbbbbrreennnneenn ooffffeenneerr FFeeuueerr

((BBrraauucchhttuummssffeeuueerr))

(1) Offene Feuer bedürfen der Erlaubnisder Stadt Chemnitz, Ordnungsamt. (2) Die Erlaubnis muss beim Ordnungsamtspätestens 10 Werktage vor dem Abbren-nen beantragt werden.(3) Die Erlaubnis ist zu versagen oder kannmit Auflagen verbunden werden, wennTatsachen die Annahme rechtfertigen,dass ein gefahrloses Abbrennen nichtmöglich ist. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbareNähe des Waldes, die unmittelbare Näheeines Lagers mit feuergefährlichen Stof-fen usw. sein.(4) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- undGrillfeuer mit trockenem unbehandeltemHolz in befestigten Feuerstätten oder mithandelsüblichen Grillmaterialien (z. B.Grillbrikett) in Grillgeräten und Feuer inhandelsüblichen Brennbehältnissen. DieFeuer sind so abzubrennen, dass hierbeikeine Belästigung Dritter durch Rauchoder Gerüche entsteht.(5) Die Vorschriften des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes, des Sächsi-schen Abfallwirtschafts- und Boden-schutzgesetzes, der Verordnung derSächsischen Staatsregierung über die Ent-sorgung von pflanzlichen Abfällen, desWaldgesetzes für den Freistaat Sachsen,des Bundes-Immissionsschutzgesetzesund der dazu erlassenen Verordnungensowie des Sächsischen Nachbarrechtsge-setzes werden von dieser Regelung nichtberührt.

AAbbsscchhnniitttt 66 -- AAnnbbrriinnggeennvvoonn HHaauussnnuummmmeerrnn

§§ 1155HHaauussnnuummmmeerrnn

(1) Die Hauseigentümer haben ihre Ge-bäude spätestens an dem Tag, an dem siebezogen werden, mit der von der StadtChemnitz festgesetzten Hausnummer inarabischen Ziffern zu versehen.(2) Die Hausnummern müssen von derStraße aus, in die das Haus einnumme-riert ist, gut lesbar sein. UnleserlicheHausnummernschilder sind unverzüglichzu erneuern. Die Hausnummern sind in ei-ner Höhe von nicht mehr als 3 m an derder Straße zugekehrten Seite des Gebäu-des unmittelbar über oder neben dem Ge-bäudeeingang oder, wenn sich der Gebäu-deeingang nicht an der Straßenseite desGebäudes befindet, an der dem Grund-stückszugang nächstgelegenen Gebäu-deecke anzubringen. Bei Gebäuden, dievon der Straße zurückliegen, können dieHausnummern am Grundstückszugangangebracht werden.(3) Die Stadt Chemnitz kann im Einzelfalletwas anderes bestimmen, soweit dies imInteresse der öffentlichen Sicherheit oderOrdnung geboten ist.

AAbbsscchhnniitttt 77 -- SScchhlluussssbbeessttiimmmmuunnggeenn

§§ 1166ZZuullaassssuunngg vvoonn AAuussnnaahhmmeenn

Entsteht für den Betroffenen eine unzu-mutbare Härte, so kann die Stadt Chem-nitz Ausnahmen von den Vorschriften die-ser Polizeiverordnung zulassen, sofernkeine überwiegenden öffentlichen Inter-essen entgegenstehen.

§§ 1177OOrrddnnuunnggsswwiiddrriiggkkeeiitteenn

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs.1 des Sächsischen Polizeigesetzes han-delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nichtdafür zugelassene Flächen beschriftetoder bemalt oder entgegen § 3 Abs. 3Kraftfahrzeuge wäscht, abspritzt oder Ab-

wasser auf diese Flächen ableitet,2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oderbeaufsichtigt, dass andere Menschen,Tiere oder Sachen belästigt oder gefähr-det werden,3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt,dass sein Tier im öffentlichen Verkehrs-raum durch eine hierfür geeignete Personbeaufsichtigt wird,4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt,dass sein Hund angeleint ist bzw. einenMaulkorb trägt,5. entgegen § 4 Abs. 4 sein Tier nicht vonSpiel- und Bolzplätzen fernhält,6. entgegen § 4 Abs. 6 das Halten gefähr-licher Tiere der Stadt Chemnitz nicht un-verzüglich anzeigt,7. entgegen § 5 Abs. 2 die durch Tiere ver-ursachten Verunreinigungen nicht unver-züglich entfernt,8. entgegen § 5 Abs. 2 als Tierhalter oder–führer kein geeignetes Hilfsmittel für Auf-nahme und Transport von Tierkot mitführtoder dieses nicht auf Verlangen vorweist,9. entgegen § 6 frei lebende Tauben füt-tert,10. entgegen § 7 Abs. 1 öffentliche Spiel-und Bolzplätze benutzt,11. entgegen § 7 Abs. 2 auf öffentlicheSpiel- und Bolzplätzen gefährliche Gegen-stände mitbringt, alkoholhaltige Getränkeverzehrt oder anderen zum Verzehr anbie-tet oder sich im alkoholisierten Zustandauf dem Platz aufhält oder Motorfahr-zeuge abstellt oder mit ihnen fährt,12. entgegen § 8 Abs. 1, ohne eine Aus-nahmegenehmigung nach § 8 Abs. 2 zubesitzen, die Nachtruhe anderer mehr alsunvermeidbar stört,13. entgegen § 9 Abs.1 Rundfunkgeräte,Lautsprecher, Musikinstrumente oderähnliche Geräte so benutzt, dass andereunzumutbar belästigt werden,14. entgegen § 10 Abs. 1 aus Veranstal-tungsstätten oder VersammlungsräumenLärm nach außen dringen lässt, durch denandere unzumutbar belästigt werden,15. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- oder Gar-tenarbeiten, die die Ruhe anderer stören,in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr oderan Sonn- und Feiertagen durchführt,16. entgegen § 12 Abs. 1 außerhalb derfestgelegten Zeiten oder an Sonn- und Fei-ertagen Wertstoffe in die dafür vorgese-henen Behälter einwirft,17. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wert-stoffe oder andere Gegenstände auf oderneben die Wertstoffcontainer stellt,18. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfall-mengen oder Abfälle, die in Haushaltenoder Gewerbebetrieben anfallen, in diezur allgemeinen Benutzung aufgestelltenAbfallbehälter einbringt,19. entgegen § 12 Abs. 4 öff. Straßen oderGrün- und Erholungsanlagen verunreinigt,20. entgegen § 13 Abs. 1 aggressiv bettelt,durch Alkohol- bzw. Rauschmittelkonsumhervorgerufenes Verhalten andere mehrals unvermeidbar beeinträchtigt, sich mitanderen Personen wiederkehrend ver-sammelt und dabei andere behindert, dieNotdurft verrichtet,21. entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer ohnedie erforderliche Erlaubnis abbrennt,22. entgegen § 15 Abs. 1 als Hauseigentü-mer die Gebäude nicht mit den festgesetz-ten Hausnummern versieht,23. entgegen § 15 Abs. 2 unleserlicheHausnummernschilder nicht unverzüglicherneuert oder Hausnummern nicht ent-sprechend § 15 Abs. 2 anbringt.(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahmenach § 16 zugelassen worden ist.(3) Ordnungswidrigkeiten können nach §17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigeset-zes und § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungs-widrigkeitengesetzes mit einer Geldbußevon mindestens 5 Euro und höchstens1.000 Euro und bei fahrlässigen Zuwider-handlungen mit höchstens 500 Euro ge-ahndet werden.

§§ 1188IInn--KKrraafftt--TTrreetteenn

Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nachihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverord-nung der Stadt Chemnitz gegen umwelt-schädliches Verhalten und Lärmbelästi-gung, zum Schutz vor öffentlichenBeeinträchtigungen sowie über das An-bringen von Hausnummern vom01.11.2000 in der Fassung vom 25.02.2009außer Kraft.

Chemnitz, den 28.09.2010

gez. BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

HHiinnwweeiiss nnaacchh §§ 44 AAbbss.. 44 ddeerr GGeemmeeiinnddeeoorrdd--nnuunngg ffüürr ddeenn FFrreeiissttaaaatt SSaacchhsseenn ((SSääcchhssGGeemmOO))Zur öffentlichen Bekanntmachung der derPolizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegenumweltschädliches Verhalten und Lärmbelä-stigung, zum Schutz vor öffentlichen Beein-trächtigungen sowie über das Anbringen von

Hausnummern, Stadtratsbeschluss B-197/2010, wird folgender Hinweis gegeben: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO geltenSatzungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zustande ge-kommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande

gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oderfehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zungen, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52

Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be-

zeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist. Ist eine Verletzung nachSatz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4Satz 1 SächsGemO genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen.

Page 7: Amtsblatt Chemnitz

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Page 10: Amtsblatt Chemnitz

40. Ausgabe 2010, Seite 10

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a) Name und Anschrift der Verga-bestelle (Auftraggeber): Zur Ange-botsabgabe auffordernde Stelle:Stadt Chemnitz, Liegenschaftsamt,Submissionsstelle, Frau Beck Ann-aberger Straße 89, 09120 Chem-nitz, Tel.: 0371/488-2379, Fax:488-2396, Email: [email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Stadt Chemnitz, Gesundheitsamt,SG Verwaltung, Haushalt FrauPäch, Am Rathaus 8, 09111 Chem-nitz, Tel.: 0371/488-5315, Fax:488-5394, Email:[email protected], bei der die Angebote einzu-reichen sind: Stadt Chemnitz, Zen-trale Liegenschaftsamt, Submissi-onsstelle, Frau Beck, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.:

0371/488-2379, Fax: 488-2396,Email:[email protected]) Art der Vergabe: ÖffentlicheAusschreibung VOL/A 2009c) Einreichungsform für Teilnahme-anträge oder Angebote: Schriftlichd) Art und Umfang der Leistung so-wie Ort der Leistungserbringung:Ausführungsort: diverse Standortein der Stadt Chemnitz, 09111 Chem-nitz; Art und Umfang der Leistung:Rahmenvertrag für Laborleistun-gen zur Untersuchung von Trink-und Badewasser in Chemnitz über1 Jahr mit der Option der Verlänge-rung um 1 Jahr.f) Zulassung von Nebenangebo-ten: Nicht zugelassen.g) Bestimmungen über die Aus-führungsfrist: Ausführungsfrist fürden Gesamtauftrag: /53/10/004:Beginn: 01.01.2011, Ende: 31.12.

2011;h) Ausgabe der Vergabeunterlagendurch: Vergabeunterlagen sind beifolgender Anschrift erhältlich:Stadt Chemnitz, Liegenschaftsamt,Submissionsstelle, Frau Beck,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379,Fax: 488-2396, Email: [email protected] und Anschrift derStelle, beider die Vergabeunterla-gen eingesehen werden können:Stadt Chemnitz, Liegenschaftsamt,Submissionsstelle, Frau Beck,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379,Fax: 488-2396, Email: [email protected]) Teilnahme- oder Angebots- undBindefrist: Angebotsfrist: 08.11.2010, 10.00 Bindefrist: 16.12.2010j) Höhe geforderter Sicherheitslei-stungen: keinek) Wesentliche Zahlungsbedingun-gen: siehe Verdingungsunterlagen

l) Geforderte Eignungsnachweise:Zum Nachweis der Eignung gemäߧ6 Abs.3 VOL/A 2009 ist mit demAngebot einzureichen: -Kopie -Versicherungspolice, Die Versiche-rungssummen des Vertrages be-tragen insgesamt je Vorfall: 5Mio.Euro pauschal für Personen-und Sachschäden, jedoch 3 Mio.Euro je geschädigte Person maxi-mal und 5 Mio. Euro für Versiche-rungsschäden, insbesonderegemäß Bundesdatenschutzgesetz- Kopie - über Bestellung der Un-tersuchungsstelle nach § 19 Abs.2Satz 1 TrinkwV2001 vom21.12.2009 - Kopie - Akkreditie-rungsurkunde - Referenzen derletzten 3 Jahre für gleichartige Lei-stungen. Weitere Nachweise:Preisblatt Einzelparameterm) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: /53/10/004: 6,00 EUR;Zahlungsweise: EinzahlungsbelegZahlungseinzelheiten: Barzahlung

bei Abholung möglich. Anforde-rung der Verdingungsunterlagen:schriftlich, bei Versand mit Kopiedes Einzahlungsbeleges (keinScheck). Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzah-lungsbeleges. Verspätet einge-hende Anforderungen werdennicht berücksichtigt. Anforderungbis: 14.10.2010; Abholung/Ver-sand ab: 21.10.2010. Öffnungszei-ten. Stadt Chemnitz Submissions-stelle, Montag - Mittwoch 8.30 -12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.30- 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Kassen- und SteueramtKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506, Ban-kleitzahl: 87050000, Verwen-dungszweck: 40.01222.1, 53/10/004n) Zuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.

Öffentliche Ausschreibung

VVeerrggaabbee NNrr.. 6655//1100//11008844

a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabe-stelle): Stadt Chemnitz, Hochbau-amt, Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488 6501,Fax: 488 6591, Email:[email protected]) Gewältes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nachVOB/A 2009d) Art des Auftrags: Schlossschule- Grundschule, Umbau, Sanierungund Erweiterunge) Ort der Ausführung: Chemnitz,Küchwaldstraße 4, 09113 Chemnitzf) Art und Umfang der Leistung:Los 26: Bodenbalagarbeiten- ca. 1.950 m2 Linoleumbelag inkl.

Spachtelarbeiten- ca. 250 m2 Nadelfilz inkl. Spach-

telarbeiten- ca. 100 m2 PVC Belag inkl. Spach-

telarbeiten- ca. 900 m Sockelleiste, Linoleum- ca. 400 m Sockelleiste, Holz- ca. 160 m Sockelleiste Nadelfilz- ca. 80 m Sockelleiste PVCLos 29: Malerarbeiten- ca. 950 m2 Wand- und Deckenan-

strich mit Weißkalk

- ca. 4.500 m2 Wand- und Decken-anstrich mit Dispersionsfarbe

- ca. 4.300 m2 Wand- und Decken-anstrich mit Silikatfarbe

- ca. 1.500 m2 Raufasertapete- ca. 60 Stück Anstrich Fenster- ca. 20 Stück Anstrich Innen- und

AußentürenZuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschalgs-kriterium der Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlagebzw. des Auftrags: Entscheidungüber Planungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:ja. Einreichung der Angebote mög-lich für: mehrere Lose. Vergabe derLose an verschiedene Bieter: jai) Zeitpunkt und Dauer des Baulei-stungsauftrages: Ausführungsfri-sten bei losweise Vergabe:26/65/10/1084: Beginn: 15.12.2010, Ende: 30.06.2011;29/65/10/1084: Beginn: 01.03.2011, Ende: 25.05.2011;j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: Nebenangebote

sind zulässig. Nebenangebote sindnur bei Abgabe eines Hauptange-botes zulässig. Pauschalangebotewerden ausgeschlossen.k) Ausgabe der Vergabeunterla-gen: Vergabeunterlagen sind beifolgender Anschrift erhältlich:Stadt Chemnitz, Submissions-stelle, Frau Beck, Zimmer 016, Ann-aberger Straße 89, 09120 Chem-nitz, Tel.: 0371/488 2379, Fax: 4882396, Email: [email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten je Los:26/65/10/1084: 8,00 EUR;29/65/10/1084: 10,00 EUR;Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg.Zahlungseinzelheiten: Bargeld-zahlung bei Abholung möglich. DerVersand erfolgt nach Vorlage derKopie des Zahlungsbeleges (keineSchecks). Anforderung der Verdin-gungsunterlagen bis: 14.10.2010.Verspätet eingehende Anforderun-gen werden nicht berücksichtigt.Abholung/Versand ab: 21.10.2010.Anschrift: Stadt Chemnitz, Submis-sionsstelle, Annaberger Str. 89,09120 Chemnitz. Öffnungszeiten:Mo-Mi 8.30-12.00 Uhr sowie Do8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00Uhr. Die Anforderung der Aus-schreibung auf Datenträger, Da-tenart 83 nach GAEB ist möglich.

Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet.Zahlungsempfänger: Kassen- undSteueramt: Stadt ChemnitzKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506,Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40012221Verg.-Nr. 65/10/1084 und Los Nr.n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 09.11.2010, Uhro) Abgabe der Angebote: Anschrift,an die die Angebote schriftlich zurichten sind: Stadt Chemnitz, Sub-missionsstelle, Zimmer 016, FrauBeck, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.: 0371/4882379, Fax: 488 2396, Email: [email protected]) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhr-zeit und Ort des Eröffnungsterminssowie Angabe, welche Personen beider Eröffnung der Angebote anwe-send sein dürfen: Stadt Chemnitz,Submissionstelle, Zimmer 018, Ann-aberger Straße 89, 09120 ChemnitzDatum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote:Los 26/65/10/1084: 09.11.201010.00 Uhr;Los 29/65/10/1084: 09.11.201010.30 Uhr;

Personen, die bei der Eröffnung an-wesend sein dürfen: Bieter undihre Bevollmächtigtens) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haf-tend mit bevollmächtigtem Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähig- keit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuwei-sen. Der Nachweis kann auchdurch Eigenerklärung gem. Form-blatt 124 (Eigenerklärung zur Eig-nung) erbracht werden. Hinweis:Soweit zuständige Stellen Eigen-erklärungen bestätigen, sind vonBietern, deren Angebote in die en-gere Wahl kommen, die entspre-chenden Bescheinigungen vorzu-legen.v) Zuschlagsfrist: 10.12.2010w) Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Allg.Fach-/Rechtsaufsicht: Landesdi-rektion Chemnitz, AltchemnitzerStraße 41, 09120 Chemnitz, Tel.:0371/ 5320, Fax: 5321303

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