AMTSBLATT DER GEMEINDE NEUHAUSEN OB ECK€¦ · an der Landesfeuerwehrschule ......

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AMTSBLATT DER GEMEINDE NEUHAUSEN OB ECK erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen a. d. D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a. d. D. mit Stadtteil Stetten, Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o. E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf; Herausgeber: Bürgermeisteramt 78579 Neuhausen o. E., Tel. 07467 / 9460 - 0; Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Osswald oder dessen Vertretung im Amt; Druck: Primo-Verlag, 78333 Stockach, Tel. 07771 / 9317 - 11, Fax 07771 / 9317 - 40, [email protected], www.primo-stockach.de 48. Jahrgang · Donnerstag, 1. Dezember 2016 Nr. 48 Bewährtes T eam führt die Gesamtfeuerwehr Neuhausen Die Freiwillige Feuerwehr mit den Abteilungen Neuhausen, Schwandorf und Worndorf hat im Feuerwehrgerätehaus in Neuhausen die Hauptversammlung abgehalten. „Der Ausbildungsstand der Gesamtfeuerwehr ist auf einem hohen Niveau und jedes Jahr werden weitere Kameraden in Lehrgängen auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal ausgebildet“, begann Gesamtkommandant Wolf- ram Nestel seinen Rückblick auf die vergangenen 30 Monate seit der letzten Hauptversammlung der Gesamtwehr. Die Zusatzausbildung für Maschinisten oder Bauunfallseminare werden in vermehrtem Maße in Anspruch genommen. Weitere Hintergrund-Informationen über die Einsätze der Abteilungswehren waren dem Bericht von Schriftführer Elmar Winter sowie den Aufzeichnungen der Abteilungskommandanten Elmar Winter (Schwandorf ) und Florian Ott (Worndorf ) zu entnehmen. Die derzeit 95 Feuerwehrangehörige (davon vier Frauen) hatten 194 Einsätze. Im Berichtszeitraum seien die Einsätze um 58 Prozent gestie- gen. Dabei konnten 15 Personen gerettet und zwei nur noch tot geborgen werden. Die meisten Einsätze waren neben zahlreichen Brandein- sätzen die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen, Bergen von Verletzten und Toten und Beseitigen von Ölspuren. Besonders gefordert waren die Wehrmänner der Gesamtfeuerwehr während des Unwetters am Southside-Wochenende 2016. Der Sturm und die Wassermassen hatten nicht nur das Festivalgelände verwüstet, sondern auch die Bürger im Kernort waren durch vollgelaufene Keller und umgestürzter Bäume betroffen. Mit Unterstützung anderer Wehren und THW waren über 250 Einsatzkräfte gefordert und gelangten zum Teil an ihre psychischen und physischen Leistungsgrenzen. Die Aus- Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrmänner und der Jugendfeuerwehr kam nicht zu kurz. So sind Lehrgänge auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal zum Truppführer, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger besucht worden. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeuges vergehen im Schnitt acht Minuten, wobei die gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten immer erreicht werde. Durch die durchschnittliche Tageseinsatzstärke von 20 Feuerwehrleuten seien die Einsätze personell gut zu bewältigen, so Lepschy. Mit einer Präsentation führte der stellvertretende Abteilungskommandant der Abteilung Neuhausen Bastian Lepschy das zahlreichen Einsät- ze nochmals bildlich vor Augen. Alle Feuerwehrabteilungen sind mit der neuen Feuerwehruniform ausgestattet. Erstmals konnte eine abtei- lungsübergreifende Truppe mit Gruppenführer Elmar Winter die Leistungsabzeichen in Bronze und Silber erfolgreich ablegen. Jugendfeuer- wehrwart Tobias Breinlinger berichtete über den Personalstand der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr. Zwei Jungfeuerkameraden wechselten in die aktive Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehr, in der derzeit elf Kinder ab sechs Jahren mit Spaß und Freude an die Feuerwehr durch die Fachberaterin der Feu- erwehr, Christiane Fuchs und Feuerwehrfrau Julia Gerst herangeführt werden, sichere auf lange Sicht den Nachwuchs für Feuerwehr, sagte Breinlinger. Bürgermeister Hans-Jürgen Osswald dank- te, stellvertretend für alle Bürger aus der Gesamtgemeinde, den Feuerwehrmännern und –frauen für den uneigennützigen und ehrenamtlichen Dienst, bei dem die Feuer- wehrkameraden unter psychischer und phy- sischer Belastung oftmals ihre Gesundheit riskieren. Nur eine gut ausgebildete und ausgerüstete sowie motivierte Feuerwehr kann ihren Auftrag effizient und schnell er- füllen. Er beantragte die Entlastung des Ge- samtkommandanten und des Ausschusses, die einstimmig erteilt wurde. Fortsetzung Seite 3 Eine bewährte Truppe führt die Feuerwehr Neuhausen (von links):Wolfram Nestel, Hartmut Storz, Marco Schwarz, Tobias Amann, Florian Rentschler, Thomas Fischer, Andreas Schiele und Jochen Hermann. Bür- germeister Hans-Jürgen Osswald (Zweiter von rechts) und der Stellvertretende Kreisbrandmeister Fritz Frey (rechts) bestätigten dies. Foto: Winfried Rimmele

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AMTSBLATT DER GEMEINDE

NEUHAUSEN OB ECKerscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen a. d. D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a. d. D. mit Stadtteil Stetten, Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o. E.

mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf; Herausgeber: Bürgermeisteramt 78579 Neuhausen o. E., Tel. 07467 / 9460 - 0; Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Osswald oder dessen Vertretung im Amt;

Druck: Primo-Verlag, 78333 Stockach, Tel. 07771 / 9317 - 11, Fax 07771 / 9317 - 40, [email protected], www.primo-stockach.de

48. Jahrgang · Donnerstag, 1. Dezember 2016 Nr. 48

Bewährtes Team führt die Gesamtfeuerwehr Neuhausen Die Freiwillige Feuerwehr mit den Abteilungen Neuhausen, Schwandorf und Worndorf hat im Feuerwehrgerätehaus in Neuhausen die Hauptversammlung abgehalten. „Der Ausbildungsstand der Gesamtfeuerwehr ist auf einem hohen Niveau und jedes Jahr werden weitere Kameraden in Lehrgängen auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal ausgebildet“, begann Gesamtkommandant Wolf-ram Nestel seinen Rückblick auf die vergangenen 30 Monate seit der letzten Hauptversammlung der Gesamtwehr. Die Zusatzausbildung für Maschinisten oder Bauunfallseminare werden in vermehrtem Maße in Anspruch genommen. Weitere Hintergrund-Informationen über die Einsätze der Abteilungswehren waren dem Bericht von Schriftführer Elmar Winter sowie den Aufzeichnungen der Abteilungskommandanten Elmar Winter (Schwandorf ) und Florian Ott (Worndorf ) zu entnehmen. Die derzeit 95 Feuerwehrangehörige (davon vier Frauen) hatten 194 Einsätze. Im Berichtszeitraum seien die Einsätze um 58 Prozent gestie-gen. Dabei konnten 15 Personen gerettet und zwei nur noch tot geborgen werden. Die meisten Einsätze waren neben zahlreichen Brandein-sätzen die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen, Bergen von Verletzten und Toten und Beseitigen von Ölspuren. Besonders gefordert waren die Wehrmänner der Gesamtfeuerwehr während des Unwetters am Southside-Wochenende 2016. Der Sturm und die Wassermassen hatten nicht nur das Festivalgelände verwüstet, sondern auch die Bürger im Kernort waren durch vollgelaufene Keller und umgestürzter Bäume betroffen. Mit Unterstützung anderer Wehren und THW waren über 250 Einsatzkräfte gefordert und gelangten zum Teil an ihre psychischen und physischen Leistungsgrenzen. Die Aus- Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrmänner und der Jugendfeuerwehr kam nicht zu kurz. So sind Lehrgänge auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal zum Truppführer, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger besucht worden. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeuges vergehen im Schnitt acht Minuten, wobei die gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten immer erreicht werde. Durch die durchschnittliche Tageseinsatzstärke von 20 Feuerwehrleuten seien die Einsätze personell gut zu bewältigen, so Lepschy. Mit einer Präsentation führte der stellvertretende Abteilungskommandant der Abteilung Neuhausen Bastian Lepschy das zahlreichen Einsät-ze nochmals bildlich vor Augen. Alle Feuerwehrabteilungen sind mit der neuen Feuerwehruniform ausgestattet. Erstmals konnte eine abtei-lungsübergreifende Truppe mit Gruppenführer Elmar Winter die Leistungsabzeichen in Bronze und Silber erfolgreich ablegen. Jugendfeuer-wehrwart Tobias Breinlinger berichtete über den Personalstand der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr. Zwei Jungfeuerkameraden

wechselten in die aktive Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehr, in der derzeit elf Kinder ab sechs Jahren mit Spaß und Freude an die Feuerwehr durch die Fachberaterin der Feu-erwehr, Christiane Fuchs und Feuerwehrfrau Julia Gerst herangeführt werden, sichere auf lange Sicht den Nachwuchs für Feuerwehr, sagte Breinlinger. Bürgermeister Hans-Jürgen Osswald dank-te, stellvertretend für alle Bürger aus der Gesamtgemeinde, den Feuerwehrmännern und –frauen für den uneigennützigen und ehrenamtlichen Dienst, bei dem die Feuer-wehrkameraden unter psychischer und phy-sischer Belastung oftmals ihre Gesundheit riskieren. Nur eine gut ausgebildete und ausgerüstete sowie motivierte Feuerwehr kann ihren Auftrag effizient und schnell er-füllen. Er beantragte die Entlastung des Ge-samtkommandanten und des Ausschusses, die einstimmig erteilt wurde.

Fortsetzung Seite 3

Eine bewährte Truppe führt die Feuerwehr Neuhausen (von links):Wolfram Nestel, Hartmut Storz, Marco Schwarz, Tobias Amann, Florian Rentschler, Thomas Fischer, Andreas Schiele und Jochen Hermann. Bür-germeister Hans-Jürgen Osswald (Zweiter von rechts) und der Stellvertretende Kreisbrandmeister Fritz Frey (rechts) bestätigten dies. Foto: Winfried Rimmele

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Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seite 2

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist

Montag, 5. Dezember 2016, 12.00 Uhr

Die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick

Bereitschaftsdienste

Sprechzeiten des Bürgermeisteramtes:

Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.30 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Bürgermeisteramt 07467 9460-0

Fax 07467 9460-25

E-Mail [email protected]

Internet-Adresse www.neuhausen-ob-eck.de

Gemeindejugendreferent: Markus Sell 0172 4420199

Ortsvorsteher Günter Binder, Schwandorf 07777 1258

Ortsvorsteher Andreas König, Worndorf 07777 939030

Homburghalle Neuhausen ob Eck 07467 709

Bürgersaal Schwandorf 07777 327

Bürgersaal Worndorf 07777 310

Bauhof 07467 412

Badenova (Notdienst) 0800 2767767

Notruf, Polizei 110

Rettungsdienst Krankentransport 19222

Polizei Tuttlingen 07461 941-0

Polizei Mühlheim 07463 99610

Evangelisches Pfarramt Neuhausen ob Eck 07467 385

Katholisches Pfarramt Emmingen 07465 703

Katholisches Pfarramt Mühlheim 07463 354

Frauenhaus Tuttlingen 07461 2066

Ev. Sozialstation Tuttlingen 07461 73321

Nachbarschaftshilfe 07467 9450789

Telefonseelsorge 0800 1110111

Fachstelle Sucht, Tuttlingen 07461 966480

Wichtige Rufnummern für den ärztlichen

Bereitschaftsdienst im Landkreis Tuttlingen

Rettungsdienst: 112

Allgemeiner Notfalldienst: 116117

Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6074611

Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 6077212

HNO Notfalldienst: 0180 6077211

Tuttlingen: Klinikum Landkreis Tuttlingen - Gesundheitszentrum

Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen

Mo - Fr 18-22 Uhr

Sa, So und an FT 8-22 Uhr

Villingen-Schwenningen: HNO Schwarzwald-Baar-Klinikum

Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen

Sa, So und an FT 9-21 Uhr

Zahnarzt 0180 3222555-20

Apotheken-Notfalldienst Samstag, 03.12.

Rathaus Apotheke in Tuttlingen, Rathausstraße 2, Tel.: 07461 9468-0

Sonntag, 04.12.

Apotheke in Neuhausen, Tuttlinger Straße 2, Tel.: 07467 9494-0

Tagesaktuelle Notdienst-Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Lan-

desapothekenkammer Baden-Württemberg: http:// lak-bw.notdienst-portal.

de oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833

Tierärztlicher Notfalldienst

Samstag/Sonntag, 03./04.12.

Dr. Witting, Tuttlingen, Tel.: 07461 73190

Dr. Kettenacker, Meßkirch, Tel.: 07575 9204-0

Dr. Kullen, Meßkirch, Tel.: 07575 9231-0

N a c h r u f

Die Gemeinde Neuhausen ob Eck und die Ortschaft Worndorf trauern um

Herrn Johann Weikart der im Alter von 80 Jahren verstorben ist.

Der Verstorbene war von 1968 bis 1972 Gemeinderat der damals noch selbständigen Gemeinde Worndorf. Von 1973 bis 1994 gehörte er ununterbrochen dem Gemeinderat von Neuhausen ob Eck und dem Ortschaftsrat Worndorf an. Während seiner Zeit als Gemeinderat war er in verschiedenen Ausschüssen tätig.

Mit großem Engagement hat Johann Weikart die Kommunalpolitik unserer Gemeinde in einer wichtigen Phase mitgestaltet.

Er hat sich durch seinen überaus engagierten Einsatz für die Belange der Bürgerinnen und Bürger bleibende Verdienste für die Gemeinde Neuhausen ob Eck und die Ortschaft Worndorf erworben. Durch seine menschliche, stets hilfsbereite Art und sein ausgeglichenes, freund-liches Wesen war er sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch im Gemeinderat allseits geschätzt und anerkannt.

Wir sind ihm für seine langjährige und erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Gemeinde Neuhausen zu großem Dank verpflichtet.

Die Gemeinde Neuhausen ob Eck wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

Für den Gemeinderat, Ortschaftsrat und die Gemeindeverwaltung Hans-Jürgen Osswald Andreas König Bürgermeister Ortsvorsteher

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Seite 3 Donnerstag, 1. Dezember 2016

Bei den geheimen Wahlen wurde Wolfram Nestel zum Gesamtkommandanten und Hartmut Storz zu seinem Stellvertreter für fünf Jahre gewählt. Zu Ausschussmitglieder der Abteilung Neuhausen wurden Marco Schwarz und Florian Rentschler, für die Abteilung Schwandorf Jochen Hermann und Tobias Amman sowie für die Abteilung Worndorf Andreas Schiele und Thomas Fischer gewählt. Nachdem die Satzungs-änderung (Herabsetzung des Aufnahmealters in die Kinderfeuerwehr von bisher sieben auf sechs Jahre) beschlossen und der Feuerwehrbe-darfsplan fortgeschrieben war, sagte der stellvertretende Kreisbrandmeister Fritz Frey, dass die gute Stimmung in der Gesamtwehr sich in der harmonisch verlaufenen Wahl widerspiegele. Die Feuerwehr Neuhausen habe eine schlagkräftige Truppe, in der junge Leute Verantwortung übernähmen und mit Herzblut dabei wären.

Die Gesamtfeuerwehr Neuhausen ob Eck:

Abteilung Neuhausen (Kommandant Wolfram Nestel): 45 Aktive (davon vier Frauen), drei Kameraden in der Altersabteilung; Jugendfeuer-wehr 15 Jugendliche (davon drei Mädchen) und die Kinderfeuerwehr mit elf Kinder. Abteilung Schwandorf (Kommandant Elmar Winter): 26 Aktive, sieben in der Altersabteilung. Abteilung Worndorf (Kommandant Florian Ott): 24 Aktive, 12 in der Altersabteilung.

Adventsmarkt Klein, aber fein – ist der Neuhauser Adventsmarkt gewesen. Die Mitglieder des

Kirchengemeinderats hatten auf dem Kirchenvorplatz einen Markt für alle Sinne

auf die Beine gestellt, unterstützt von einigen Flüchtlingen. Für eine stimmungs-

volle Begegnung sorgten der Posaunenchor und der ökumenische Singkreis.

Der evangelische Kindergarten „Morgensonne“ hatte in den letzten Wochen

vielfältiges Dekorationsmaterial für die Weihnachtszeit hergestellt. Aber auch

Selbstgebasteltes, Gestricktes und Gehäkeltes oder Kräuterliköre warteten auf

die vielen Besucher, die sich im dichten Gedränge durch den Markt schlängel-

ten. Der Nikolaus bescherte die Kleinen mit Orangen, Nüssen und Schokolade.

Zum Aufwärmen gab es „heiße“ Grillwürste und Glühwein oder Punsch, und als

Nachspeise sorgten die Konfirmanden als Waffelbäcker für Nachschub. Der Duft

nach selbst hergestellten Waffeln war für die beginnende Adventszeit genau

der richtige Duft in der Nase.

Einladung zum Seniorennachmittag in Worndorf Am

Sonntag, den 4. Dezember 2016 um 14.00 Uhr laden die bürgerliche und die kirchliche Gemeinde alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr zusammen mit Ihren Ehepartnern/Lebenspartnern sehr herzlich in den Bürgersaal ein. Die Bewirtung und Gestaltung dieses Nachmittags übernehmen in diesem Jahr die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Worndorf. Wir freuen uns auf ein paar gemütliche Stunden mit Ihnen.

Hans-Jürgen Osswald Andreas KönigBürgermeister Ortsvorsteher

Der Nikolaus beschenkte die kleinen und großen Marktbesu-cher. Foto: Winfried Rimmele

2017 – 500 Jahre Reformation, 462 Jahre evangelisch auf der Eck Das Stichwort zur Reformation

Abendmahl

Geht auf das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern zurück und wird in Erinnerung daran in allen christlichen Kirchen gefeiert. Für die Evangelische Kirche ist es eines der beiden Sakramente, eines der Heilsmittel. Gott tritt dabei mit dem Menschen in Verbindung und der Mensch versichert sich Gottes Gegenwart. Im Abendmahl geschieht das in Brot (Leib Christi) und Wein (Blut Christi). Ob Christus nun leiblich anwesend ist, wie Lutheraner glauben, oder nur im Gedächtnis der Gemeinde, was Reformierte meinen, ist innerhalb der evangelischen Christen nicht geklärt.

Klar aber ist, dass alle Teilnehmer beim Abendmahl Brot und Kelch bekommen. Denn anders als in der katholischen Kirche gibt es den Unterschied zwischen geweihten Priestern und einfachen Gläubigen in den evangelischen Kirchen nicht. Auch wird in den evangelischen Kirchen das Abendmahl nicht als Opfer gefeiert, sondern als Gedächtnismahl der Gemeinde.

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Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seite 4

Skischule bereitet sich auf den Winter vor Die Mitglieder der Skischule und des Technikteams des Schwäbischen Albvereins sind für die kommende Skisaison bestens gerüstet. Bei einer dreitägigen Trainingsausfahrt zum Pitztaler Gletscher bereiteten sie sich auf die kommende Skisaison vor. Die Ski- und Snowboardleh-reranwärter trainierten unter der Leitung von Iris Bertsche (Snowboard) und Benedikt Binder (Ski) neben dem sportlichen Fahrkönnen, Freestyle im Funpark, auch die Demonstrations-fähigkeit. Der Rest der Teilnehmer trainierte unter anderem das hochwertige Skifahren in anspruchsvolleren Geländeformen. Nach den drei Trainingstagen blicken Skiabteilungsleiter Markus Seeh und Skischulleiterin Jennifer Heß, welche die Ausfahrt organisierten, sehr zuver-sichtlich und mit einem sehr motivierten Team in die kommende Ski- und Snowboardsaison.

Ski- und Snowboardlehrer bereiteten sich auf die Wintersaison vor. Foto: Skischule

Evangelische Kirchengemeinde

Kurrende-Blasen

Nach dem Gottesdienst spielt wie all-jährlich der Posaunenchor in Neuhausen Advents- und Weihnachtschoräle Bisher war es üblich, bei den über 80-jährigen Gemeindegliedern zu spielen. Aus Da-tenschutzgründen steht in diesem Jahr keine Liste mehr zur Verfügung. So spielt der Posaunenchor bei den Personen, deren Alter er kennt. Wünschen neu Hinzugekommene (Jahrgang 1936 oder Zugezogene), dass der Posaunenchor bei ihnen spielt, können sie dies Werner Schad Telefon 417 oder Klaus Lang Tel. 699 mitteilen.

Vorlesen in der Bücherei im Advent

Wir laden alle Kinder, die sich gerne vorlesen lassen, in die Bücherei in Neuhausen , Stockacher Straße 9 ein

Wir lesen am Dienstag, 06.12. und am

Dienstag, 13.12.2016 jeweils von 16.00 bis 17.00 Uhr vor.

In weihnachtlicher Umgebung

machen wir es uns richtig gemütlich.

Wir freuen uns auf euch.

Das Büchereiteam

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Seite 5 Donnerstag, 1. Dezember 2016

Für den häuslichen Eigenbedarf der Bürger von Neuhausen, Schwandorf und Worndorf

Neuhausen

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Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seite 6

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Brh) gelten für alle Brennholzverkäufe an Verbraucher (§ 13 BGB) durch den Landesbetrieb ForstBW im Staatswald und der Gemeinde Neuhausen. Sie sind Bestandteil der Brennholzkaufverträge. Abweichende oder zusätzliche Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form gesondert vereinbart worden sind. Der Staatswald Baden-Württemberg wird nach den Standards von FSC und PEFC bewirtschaftet, der Gemeindewald Neuhausen nach den Standards von PEFC. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nichteinhalten der nachstehenden Vorschriften behält sich der Verkäufer den künftigen Ausschluss des Käufers von Holzverkäufen vor.

a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldstraße. b) Abgegebene Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Naturgemäß kann die Bestellmenge nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr-oder Mindermengen müssen in Kauf genommen werden. Sofern die Summe aller eingegangenen Bestellungen die zum Verkauf zur Verfügung stehende Holzmenge überschreitet, werden die Bestellungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der bestellten Menge. Das Holz wird möglichst wohnortnah bereitgestellt. c) Die Mitteilung über die Bereitstellung gilt als Annahme des mit der Bestellung des Käufers abgegebenen Angebotes. Der Käufer wird von der zu-ständigen unteren Forstbehörde über den Zeitpunkt der Bereitstellung in Kenntnis gesetzt.

a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Unter-gangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. b) Die Bereitstellung findet statt: • Durch Mitteilung der Bereitstellung durch die zuständige untere Forstbehörde.

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Holz im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezah-lung des Kaufpreises nicht über die Sache zu verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvor-behalts herauszuverlangen.

a) Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Er ist innerhalb von drei Wochen ohne Abzug zu leisten. Zahlt der Käufer innerhalb dieser Zah-lungsfrist nicht, so kommt er mit der Zahlung in Verzug. Eine zusätzliche Mahnung ist nicht erforderlich. b) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 i. V. m. § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nach-zuweisen.

Holz darf nur nach vollständiger Bezahlung abgefahren werden. Der Käufer hat das Holz innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist abzufah-ren.

a) Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. b) Der Verkäufer und seine jeweiligen Bediensteten haften für Schäden aller Art, die infolge der Holzabfuhr, einer anderweitigen Bearbei-tung/Behandlung oder im Zusammenhang damit entstehen, jeweils nur insoweit, als der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. c) Der Käufer hat darauf zu achten, dass von dem von ihm erworbenen Holz keine Gefahr ausgeht und ggf. auf eigene Rechnung geeignete Maßnah-men zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer auf Rechnung des Käufers tätig werden.

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen an einem mindestens eintägigen qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht, teilge-nommen haben oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätig-keit in der Holzernte erlangt haben. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei der weiteren Bearbeitung im Wald sind mindestens 2 Personen anwesend. Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten!

Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in betriebssicherem Zustand befinden. Beim Einsatz der Motorsäge darf nur Bio-Sägekettenhaftöl sowie Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden. Das Befahren der Bestandesflächen ist verboten. Bei der Aufarbeitung von Reisschlägen darf nur auf markierten Rückegassen gefahren werden. Im Staatswald verbleibt Derbholz unter 8 cm Durchmesser im Bestand und darf nicht als Reisiglosholz entnommen werden.

Waldwege sind schonend, höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h und nur an Werktagen zu befahren. Die Benutzung der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrerlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die für die Aufarbeitung und den Transport des Holzes notwendigen Fahrten. Wege dürfen nicht durch Abstellen von Fahrzeugen versperrt werden.

Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden-und wegeschonend durchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind freizu-halten. Eventuelle Schäden sind vom Käufer in einer ihm gesetzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Verkäufer be-rechtigt, sie auf Kosten des Käufers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in der Rechnung aufgeführten Abfuhr-frist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand einzuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufge-schichtet werden.

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Seite 7 Donnerstag, 1. Dezember 2016

Homburgschule wurde zur Wohlfühloase „Wohlfühlen, Entspannen, Backen, Singen, Basteln und Sport“ sind für alle Schüler der Homburgschule auf dem Stundenplan gestanden. Schon im Vor-feld konnten sich die Schüler auf eines der vier angebotenen Pakete festlegen. Je nach Neigung, Spaß und Interesse suchten sich die Schüler ihre „Lieblingsfä-cher“ aus. Beim „Cup-Song“ mit Wolfgang Lipp wurden Bewegung, Rhythmus und Musik im Einklang mit dem ganzen Körper trainiert. Auf eine Reise in die Welt der Fantasie begaben sich die Schüler mit Maria Weber-Weinmann, auf der sie in sich hinein hörten und Angenehmes auf ihrem Körper spürten. Ein Duft aus der Weihnachtsbäckerei durchzog das Schulgebäude, da in der Schulküche mit Marion Manz und vielen fleißigen Müttern die ersten Weihnachtsplätzchen gebacken und gleich probiert wurden. Im Werkraum wurde unter fachkundli-cher Anleitung von Michael Bienert und Isolde Frenzel gesägt und gehämmert, um Weihnachtsdekorationen und Weihnachtsgeschenke zu fertigen. Kleine Glocken aus Ton oder Armbänder sowie Filzbäumchen und Filzketten waren vor allem bei den Schülerinnen beliebt. In der Homburghalle drehten die Schü-ler auf Inlinern mit Ellen Gnirß ihre ersten Runden. Aus einem Klassenzimmer drang das Singen von Weihnachtsliedern nach außen, untermalt von der Flötistin Henrike Bischoff. Bei Benedikt Woll und Tanja Zanner wurden die Schüler „Fit wie `n Turnschuh“ gemacht. Bei einem Advent-sparcour und kleinen Wettkämpfen wurden Geschicklichkeit und Koordination geübt. Mit der Unterstützung zahlreicher Eltern wurde der Wohlfühltag an der Homburgschule wieder eine willkommene Abwechslung für Schüler und Lehrer und alle gingen entspannt nach Hause.

Die Schüler hatten mit Henrike Bischoff beim Singen und Musizieren viel Spaß. Foto: Winfried Rimmele

Amtliche

Mitteilungen§Bürgersprechstunde

Die nächste Bürgersprechstunden ist am Donnerstag, 01.12. von 17 bis 18 Uhr. Auch außerhalb der Bürgersprechstunden können Sie mit dem Bürgermeister über Ihre Sorgen und Probleme reden oder Ihre Wünsche und Anliegen vorbringen. Rufen Sie an - Tel.: 07467 9460-15 - damit wir einen Termin vereinbaren können.

Müllabfuhr

Entnehmen Sie die Abfalltermine bitte dem Abfallkalender des Landkreises, den Sie mit der Post erhalten haben. Wenn Sie keinen Abfallkalender haben, im Rathaus liegen Ex-emplare aus. Für Smartphone-Besitzer: Nutzen Sie den kostenlosen Erinnerungsser-vice über die Müll-App und Sie werden auto-matisch an alle Müllabfuhrtermine erinnert. Weitere Infos unter www.abfallwecker.de

Christbaumverkauf

Der Verkauf von Christbäumen aus dem Ge-meindewald erfolgt in: Neuhausen ob Eck am Freitag, 16.12.2016 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr am Bauhof. Worndorf am Samstag, 17.12.2016 von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr am Bürgersaal. Schwandorf Kein Verkauf vor Ort – Christbäume können in Neuhausen ob Eck oder in Worndorf er-worben werden.

Neues vom Rathausteam - neue Kassenverwalterin

Frau Sandra Benkler, Betriebswirtin (GA), ist seit dem 1. November 2016 neue Kassenver-walterin. Frau Benkler ist schwerpunktmäßig für die Veranlagung der Gewerbesteuer, der Wasser- und Abwassergebühren, sowie für die Abwicklung der An-, Ummeldungen und Abrechnungen im Bereich der Kindergärten zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer 07467 9460 13 erreichbar.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

Meldestichtag zur Tierseuchenkassen-beitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Mel-debogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Bitte beachten: ab 2017 sind die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden. Sie erhalten für jeden uns bekannten Standort jeweils einen Meldebo-gen. Zum Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemeldeten Tiere aller Standorte veranlagt. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwer-tungsgenossenschaften) sind zum 1. Febru-ar 2017 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Viehein-kaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-ten erhalten Mitte Januar 2017 einen Melde-bogen.

Meldepflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Bienenvölker (sofern nicht beim Landesver-band gemeldet) Hühner Truthühner/Puten Nicht zu melden sind:-Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tie-re) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind:-Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) -Esel, Ziegen, Gänse und Enten Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden-Württemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Melde-bogen erhalten haben, so können Sie die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe Ihrer Adressdaten melden. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthüh-ner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt ge-meldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, un-abhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2017 selbst-ständig an die HI-Tierdatenbank zu melden.

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Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seite 8

Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt wel-ches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bie-nenvölkern hingewiesen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württem-berg meldepflichtig die nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind. Bitte beach-ten Sie auch, dass wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % mindestens 10 Völker erhöht, Nachmel-depflicht besteht. Mitglieder eines Imker-verbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger frei ist. Auf unserer Homepage erhalten Sie weite-re Informationen zur Melde- und Beitrags-pflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheits-dienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10R, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 700, E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-bw.de

Zweckverband Gewerbepark

Verbandsversammlung

Eine öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Neuhausen ob Eck/Tuttlingen“ findet am Mittwoch, dem 7. Dezember 2016 um 17.00 Uhr im Semi-narraum Haus 4 im take-off GewerbePark, 78579 Neuhausen ob Eck statt mit folgender

Tagesordnung: 1. Wirtschaftsplan 2017 des Zweckverban-

des 2. Kalkulation und Neufestsetzung der Was-

sergebühr 20173. Kalkulation und Neufestsetzung der Ab-

wassergebühr 2017 4. Kalkulation und Neufestsetzung der Wär-

megebühr 2017 5. Bekanntgaben und Anfragen Interessenten sind zu dieser Verbandsver-sammlung herzlich eingeladen.

Seminar: „Kleine Hühnerbe-stände fachgerecht halten“

Wenn Sie sich überlegen einen kleinen Hüh-nerbestand anzuschaffen, ihren Stall umzu-bauen oder meinen, dass Ihre Tiere bei besse-rer Haltung mehr Leistung bringen könnten, dann ist dieses Seminar etwas für Sie. Von

der Geflügelfachberaterin Annemone Acker-mann vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Veterinäramt des Landkreises Tutt-lingen erfahren Sie alles rund um die bäuer-liche Hühnerhaltung und Eiervermarktung. Teil 1: Montag, 16.01.2017, 19:00 Uhr: Haltungsformen, Stallbau und Stallklima; Frau Annemone Ackermann, Geflügelfach-beraterin am RP Freiburg Teil 2: Montag, 23.01.2017, 19:00 Uhr: Fütterung, Dioxinproblematik, Eiervermark-tung, Registrierung, Dokumentation; Frau Annemone Ackermann, Geflügelfach-beraterin am RP Freiburg Teil 3: Montag, 30.01.2017, 19:00 Uhr: Bestandsregister, Viehverkehrsverordnung, Hygiene und Krankheiten (u.a. Problematik Salmonellen, Vogelgrippe); Frau Dr. Elke Kleiner, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, LRA Tuttlingen Ort: Neuhausen ob Eck, Parkrestaurant, der Lehrgang ist kostenfrei. Eine Anmeldung beim Landwirtschaftsamt Tuttlingen ([email protected] oder 07461/926-1360) bis zum 09.01.2017 ist erforderlich.

Landratsamt-Landwirtschaft-samt informiert

Sachkundenachweis Pflanzenschutz - Fortbildungsveranstaltungen Jeder sachkundige Anwender und Abgeber von Pflanzenschutzmitteln ist verpflichtet, regelmäßig an anerkannten Fortbildungs-veranstaltungen teilzunehmen. Diese Fortbildungen werden durch die Landwirt-schaftsämter angeboten. In Zusammenarbeit mit den Landwirt-schaftsämtern Friedrichshafen, Konstanz und Sigmaringen führt das Landwirtschaft-samt Tuttlingen am

Freitag, den 02. Dezember 2016 von 13.00 - 17.00 Uhr im Gasthaus Adler

in Seitingen-Oberflacht eine Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz durch. Anmeldung unter 07461/926-1360 oder [email protected] bis spätestens 01.12.2016. Folgendes Programm ist vorgesehen:�� Aktuelle Vorträge zum Pflanzenschutz-

recht (Steidle, Franz; LWA Konstanz; Back, Christina; LWA Tuttlingen)

�� Integrierte Regulierung von Schädlingen und Krankheiten bei der Kultur Mais (Ba-der, Gabriel; LWA Friedrichshafen)

�� Integrierter Pflanzenschutz. Erkenntnisse vom Zentralen Versuchsfeld Oberland in Krauchenwies (Lenz, Christian; Beck, Wil-fried; LWA Sigmaringen)

�� Schadpflanzen im extensiven Grünland (Kreß, Klaus; LWA Breisgau-Hochschwarz-wald)

Im Anschluss Ausgabe der Fortbildungsbe-scheinigungen

Amtliche Neuhausen ob Eck

Freiwillige Feuerwehr

Am Freitag, den 02.12.2016, 20.00 Uhr findet für die Züge 1 bis 3 wieder eine Probe im Feuerwehrgerätehaus statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Nichtamtliche

Mitteilungen und Infos

Neuhausen ob Eck

Evangelische Kirchengemeinde

Sonntag 04.12. – 2. Sonntag im Advent 9:30 Uhr Gottesdienst Pfarrer Kaiser 10.30 Uhr Krippenspielprobe in der

Kirche Kurrende-Blasen Mittwoch 07.12. 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im

Pfarrhaus 20:00 Uhr öffentliche Sitzung des Kir-

chengemeinderates im Pfarrhaus

Donnerstag 08.12. 20.00 Uhr Posaunenchorprobe in der

Schule Freitag 09.12. 20:00 Uhr Ökumenischer Singkreis Probe

für alle Kurrende-Blasen Nach dem Gottesdienst spielt wie alljährlich der Posaunenchor in Neuhausen Advents- und Weihnachtschoräle vor deren Häusern. Bisher war es üblich, bei den über 80-jäh-rigen Gemeindegliedern zu spielen. Aus Datenschutzgründen steht in diesem Jahr keine Liste mehr zur Verfügung. So spielt der Posaunenchor bei den Personen, deren Alter er kennt. Wünschen neu hinzugekom-mene (Jahrgang 1936 oder Zugezogene), dass der Posaunenchor bei ihnen spielt, können sie dies Werner Schad Telefon 417 oder Klaus Lang Tel. 699 mitteilen.

Adventsmarkt Im Namen der Kirchengemeinde bedanken wir uns sehr herzlich bei den Besuchern un-seres Adventsmarktes. Des Weiteren sagen wir vielen Dank allen Helferinnen und Hel-fern: den Erzieherinnen des evangelischen Kindergartens, den Konfirmandinnen und Konfirmanden, dem Team des Senioren-nachmittags, dem Ökumenischen Singkreis, dem Posaunenchor, den Männern am Grill und allen Mitarbeitenden. Sie alle haben zum guten Gelingen unseres Adventsmark-tes beigetragen!

Unser Gemeindebüro hat geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Telefon 07467/385 – E-Mail: [email protected]

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Seite 9 Donnerstag, 1. Dezember 2016

Turn- und Sportverein Neuhausen

Einladung zur Jahresfeier Wir laden die gesamte Einwohnerschaft am Sonntag, den 4. Dezember ab 15:00 Uhr

zu unserer Jahresfeier in die Homburghalle ein. Erleben Sie wieder ein abwechslungs-reiches Programm mit Turnvorführungen der vereinseigenen Turn- und Gymnastik-gruppen. Bei unserer traditionellen Tombola können Sie tolle Preise gewinnen. Wenn Sie noch Geld- oder Sachpreise spen-den möchten, können Sie sich gerne mit Bernd Jung (Tel. 454) in Verbindung setzen. Für ein buntes Kuchenbuffet sind wir auf Ihre Kuchenspenden angewiesen. Es wäre toll, wenn Sie einen Kuchen dazu beitragen könnten. Wir freuen uns auf Sie! Der Eintritt ist frei.

Obst- und Gartenbauverein

Obst- und Gartenbauverein Handarbeitstreff im Alpenblick. Heute Donnerstag, den 01.12..2016, 15.00 Uhr bis circa 18.00 Uhr. Hierzu laden wir alle Mitglie-der recht herzlich in den Werkraum im „Al-penblick“ ein. Gäste, auch Hausmänner, sind herzlich willkommen. Treffpunkt Alpenblick (TrAb) Lernen durch Mitmachen - heute Donnerstag 01.12.2016, ab 17 Uhr beim Feldhaus „Alpenblick“.Anste-hende Arbeiten, Garten auf den Winter vor-bereiten, Brennholz spalten. Fachliches und Geselligkeit - ab 20 Uhr OGV-Info-Hock. Unsere Fachwarte beantworten gerne Fragen zu aktuellen Gartenthemen. Alle Vereinsmitglieder und Gäste sind hierzu recht herzlich eingeladen.Wir freuen uns auf nette Gespräche im Alpenblick. LOGL- Geprüfter Obst- und Gartenfach-wirt Der Kreisverband Tuttlingen für Obstbau, Garten und Landschaft beginnt im Dezem-ber mit der Ausbildung zum Fachwart für Obst und Garten.Der Landesverband ist Initi-ator und offizieller Träger dieser Ausbildung. Ziel der Ausbildung: Förderung des Hobby- und landschaftsprägenden Streuobstbaus und der Gartenkultur und die Unterstüt-zung eines wirksamen Naturschutzes. Dauer: Ca. 100 Stunden in Theorie und Praxis Näheres unter www.logl-bw.de oder bei Alf-red Schaz, Tel 07476 1593. Der aktuelle Gartentipp aus der Ver-bandszeitschrift „Obst und Garten“ und eigene Texte OGV Vorbeugende Maßnahmen bei Äpfeln. Das Apfellaub unter den Bäumen und nicht verwertetes Obst sollten jetzt ent-fernt werden. Auf den Blättern überwintert der Schorferreger. Mit dem ersten warmen Frühlingsregen werden die Pilzsporen wie-

der hochgeschleudert und infizieren den fri-schen Austrieb. Das Laub ist zum Abdecken von Gemüsebeeten und zur Kompostierung geeignet.

Musikkapelle „on Tour“

Können Sie nicht zu unserem Jahreskonzert in Neuhausen in der Homburghalle am 17. Dezember kommen, besuchen Sie uns doch am kommenden Samstag, den 3. Dezember in Böttingen beim Konzert. Beginn ist an beiden Tagen um 19:30 Uhr.

Wir freuen uns über viele Zuhörer. Ihre Musikkapelle Neuhausen

Jahrgang 1938

Wir treffen uns am Mittwoch, dem 07.12., um 16:00 im Gasthaus Alder.

Schwandorf

Seelsorgeeinheit Egg

Donnerstag, 01.12. 10.00 Em Adventlicher Gottesdienst

mit den Kindergarten- Kindern

17.30 Lip Gebet um geistliche Berufungen

18.30 Bu Hl. Messe (Kerzenlicht) ; wir beten für Arme Seelen M: Gruppe 1B

Freitag, 02.12. Hl. Luzius 06.00 Lip Roratemesse; Laudes und

eucharistische Anbetung im Schweigen - Beichtgele-genheit bis 7.30 Uhr

Samstag, 03.12. Hl. Franz Xaver 06.00 Wo Roratemesse mit Frühstück

im Gemeindehaus St. Mauritius

Sonntag, 04.12. - 2. Adventssonntag 08.45 Bu Hl. Messe; wir beten für

Bernhard Kiene u. Angeh.; Verstorbene Mitglieder des Kirchenchors M: Gruppe 2

10.15 Lip Hl. Messe; wir beten für Johann u. Karolina Hirth u. Angehörige; Josef u. Elise Breinlinger; Franz Königs-mann u. Angeh.; Gottfried Knopf u. Angehörige; Ar-nold Renner u. Angehörige L: G. Hirth-Feigenbutz K: M. Beck M: A

Dienstag, 06.12. - Hl. Nikolaus 08.30 Lip Hl. Messe

M: A

Mittwoch, 07.12. - Hl. Ambrosius 13.00 Hl. Messe u. Adventsfeier Sozialstation Geisingen

Z: Pfr. Billharz

18.00 Em Legio Mariä 18.30 Holzach Hochamt zum Patrozinium

(Kerzenlicht); wir beten für Fritz Kabisreiter (Jahrtag) ; Johanna Klett

19.30 Em Taizé-Gebet in der evang. Friedenskirche Emmingen

Frauengemeinschaft

Zu unserer Adventsfeier am Freitag, 02.12.2016 um 14.00 Uhr im Bürgersaal la-den wir recht herzlich ein. Wir wollen uns be-sinnlich auf das kommende Weihnachtsfest einstimmen. Bringt bitte das Gotteslob mit. Auch die Kinder sind herzlich willkommen. Über mitgebrachtes Gebäck oder Kuchen freuen wir uns. An diesem Nachmittag wird ein Gruppenfoto gemacht. Frau Claudia Graf vom Dekanatsteam wird uns besuchen.

Deutsches Rote Kreuz

Gruppenabend. Am Donnerstag, 1. De-zember um 20:00 Uhr findet unser nächster Gruppenabend statt. Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Bis Donnerstag.

Narrenverein

Aufbauarbeiten und Wichteltrunkver-kauf. Während unserer Vorbereitungsar-beiten am Samstag, den 03.12.2016 für den Nikolaus besteht nochmals die Gelegenheit von 14.00 – 15.30 Uhr im Narrenstüble Wich-teltrunk, usw., zu kaufen. Nikolausabend. Am Montag, 05.12.2016 um 18.30 Uhr veranstaltet der Narrenverein unter Mitwirkung des Kindergartens und des Musikvereins die alljährliche Nikolaus-feier auf dem Dorfplatz beim Bürgersaal. Eingeladen sind alle Kinder mit Eltern und Großeltern der Einwohnerschaft. Die Kinder erhalten ein kleines Geschenk. Neben Kin-derpunsch und Glühwein bieten wir auch heiße Würste an. An dieser Stelle gleich ein herzliches Danke-schön für die Mitgestaltung an den Kinder-garten und den Musikverein.

FC Schwandorf/Worndorf/ Neuhausen

Rückblick Kreisliga A Spfr Owingen-Billafingen I – FC Schwandorf/Worndorf I 1:0 (0:0) Fußballtermine Samstag, 03.12.2016 Sporthalle Pfullendorf F-Junioren ab 9.45 Uhr Hallenturnier Sonntag, 04.12.2016 Kreisliga A – Nachholspiel 14.30 Uhr FC Schwandorf/Worndorf – SG Illmensee/Heiligenberg

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Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seite 10

Worndorf

Landfrauen

Herzliche Einladung zu einer besinnlichen Adventsfeier. Bei Gitarrenklängen, Liedern und Texten stimmen wir uns ein in die Weih-nachtszeit. Halten wir kurz inne und genie-ßen einen gemütlichen Nachmittag bei Kaf-fee und Kuchen am

Samstag, den 03.12.2016 um 14:30 Uhr

im Gasthaus Sonne Worndorf.Gerne darf auch ein Gedicht oder eine kurze Geschichte mitgebracht werden. Wer Lust hat kann anschließend mit uns zum Weihnachtsmarkt nach Buchheim wandern.

Fanclub Pascal Wehrlein

Der Fan-Club trifft sich am Samstag zum Kegeln im Gasthaus Gabele in Emmingen.Beginn ist um 16.00 Uhr.Um 15.30 Uhr ist Abfahrt bei der Sonne in Worndorf. Eure Vorstandschaft

Aus den

Schulen

Gemeinschaftsschule Fridingen/Neuhausen

Ringen um jeden Punkt Am Freitag, 18.11.2016 besuchten die Schü-ler und Schülerinnen der Gemeinschafts-schule Obere Donau das Schulturnier „Rin-gen“ in Nendingen. Unsere Kinder und Jugendlichen aus den Stufen 3-7 erkämpften sich in ihren Ge-wichtsklassen viele Punkte und tolle Ergeb-nisse. In der Schulwertung konnte die GMS Fridin-gen in allen Klassen einen hervorragenden 2. Platz erreichen, auch in der Einzelwertung waren die Schüler unserer Schule oft ganz oben auf dem Treppchen zu sehen. Das „Ringen um jeden Punkt“- nicht wie üb-lich im Klassenzimmer auf Papier sondern in der Sporthalle auf der Matte- war eine ge-lungene Abwechslung und ein tolles Erleb-nis für alle Mitgereisten. Unter den drei Erstplatzierten waren in ihren jeweiligen Jahrgängen folgende Schüler/innen:

Rouven Koch, Dennis Seilbach, Maximilian Wachter, Wladimir Lell, Ilayda Canayakin, Lucas Braunbart, Vanessa Wirth, Ema Meme-ti, Angelina Matheis, Hanna Stehle, Cynthia Frey, Josie Laible

Elternsprechtag Hiermit möchten wir daran erinnern, dass am

Freitag, dem 2. Dezember 2016 der erste Elternsprechtag für die Klassen 3 und 4 der Grundschule sowie für die Klassen 8 - 10 der Werkrealschule in den Räumen der Gemeinschaftsschule Obere Donau in Fridingen stattfindet. In der Zeit von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr ha-ben die Eltern Gelegenheit, sich über die schulische Entwicklung ihrer Kinder zu in-formieren. Gleichfalls haben die Eltern die Möglichkeit, die Fundsachen durchzuschau-en.Selbstverständlich sorgt eine Schüler-gruppe wieder für das leibliche Wohl.

Bitte beachten: In den Klassen 1 und 2 wurden die Sprechzeiten auf mehrere Tage verteilt. Dazu gab es jeweils eine gesonderte Einladung der Klassenlehrerinnen. gez. O. Zwick, Rektor

Realschule Mühlheim

Die Schulband der Realschule Mühlheim hat das Benefizschwimmen im TuWass musika-lisch begleitet. Der Förderverein Regionales Bündnis für Arbeit unterstützt durch Spon-sorengelder Jugendliche und Langzeitar-beitslose. Vielen Dank den Schülerinnen und Schüler der Schulband für ihr Mitwir-ken, den Eltern für ihre Unterstützung und Realschullehrer Peter Fischer für die musika-lische Leitung.

Bild: Realschule

Interessantes

und Wissenswertes

Theater am Bahnhof, Mühlheim Sonntag, 11.12. um 15h Abfahrt im Theater-Bahnhof Mühlheim. Wohin die Reise geht? Ins Land der Phantasie zu „Däumelinchen“, Märchen nach H.C. Andersen, für Kinder ab 4 Jahren mit ihren Familien. Däumelinchen ist ein lustiges, keckes Mädchen, geboren

durch Magie aus einer Blume und wenig größer als ein Daumen. Kaum auf eigenen Füßen stehend gerät sie unverhofft in eine Reihe von Abenteuern. Und begegnet zu guter Letzt ihrem selbst gewählten Her-zenspartner: dem bezaubernden jungen Blumenprinzen. Ein poetisch-freches Ver-gnügen mit romantischer Live-Musik! An-meldung erforderlich: 07463-2580007 oder [email protected], Eintritt 6,-/7,-€ auf allen Plätzen. Im Anschluss hat das ad-ventlich duftende TheaterCafé für Sie geöff-net mit selbstgebackenen Kuchenspezialitä-ten, kalten und heißen Getränken.

Tolle Gewinne beim Online-Adventskalender Ihrer Energieagentur!

Seit wann gibt es Car-Sharing und wie viel Strom lässt sich zu Hause einsparen, wenn der Standby-Modus ausbleibt? Was lässt sich aus Bambus und Resten von Sicher-heitsgurten herstellen? Hinter den Türchen unseres Adventska-lenders verbergen sich Quizfragen, Tipps, Rezepte und Wissenswertes zu den unter-schiedlichsten Energiethemen. Passend dazu gibt es 130 Sachpreise im Gesamtwert von rund 3.400 Euro zu gewinnen, unter anderem ein Raumtemperatur-Set, ein LED-Windrad, ein Solarladegerät und vieles mehr. Klicken Sie los: Am 1. Dezember geht hier das erste Türchen auf: www.ea-tut.de. Gewinnen Sie Wissen und tolle Sachpreise! Und keine Angst: Sie müssen kein Einstein sein, um die Fragen beantworten zu können. Sie wollen schon jetzt mit dem Energiespa-ren beginnen? Fragen Sie Ihre Energieagen-tur Landkreis Tuttlingen nach energetischer Sanierung, erneuerbaren Energien und Fördermöglichkeiten. Unabhängige Fach-leute geben Ihnen bei der kostenlosen Erstberatung wertvolle Tipps unter Tel: 07461/9101350 oder [email protected].

Rouven Koch und Maximilian Wachter im Kampf um Punkte

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Seite 11 Donnerstag, 1. Dezember 2016

Unzureichend gesicherte Türen an Nebeneingängen sind oft Schwachstellen an Häusern. Täter nutzen diese Schwachstellen konsequent für die Begehung der Einbrüche. Weiterhin sind unbeleuchtete Häuser bevorzugte Einbruchsobjekte. WIE KÖNNEN SIE SICH SCHÜTZEN ? Unsere Tipps: ♦ Schließen Sie das Türschloß ab, wenn Sie ihre

Wohnung/Ihr Haus verlassen! Einfaches Zuzie-hen der Tür genügt nicht!

♦ Lassen Sie in den frühen Abendstunden Licht brennen. Einbrecher bevorzugen die späten Nachmittagsstunden nach Einbruch der Dunkel-heit.

1. Die Polizei empfiehlt den Einbau einer einbruchs-

hemmenden Tür gemäß DIN EN 1627. Diese weist eine Mehrfachverriegelung, Hinter-greifhaken und geprüfte Schloßzylinder (bohr-und ziehsicher) auf. Bei Glasfüllungen in der Tür sollte ein einbruchshemmendes Glas eingesetzt sein.

2. Auch durch Nebentüren (z.B. Keller) dringen

Einbrecher in Häuser ein. Hier bietet das Quer-riegelschloß hohe Sicherheit. Es ist einfach zu montieren und zu bedienen. .

Querriegelschloß

Polizeipräsidium Tuttlingen

Wohnungseinbruch

SO KÖNNEN SIE SICH GEGEN UNGEBETENE BESUCHER SCHÜTZEN: 1. Über einen Türspion (Weitwinkel mind.170°)

können Sie einen Besucher vor dem Öffnen se-hen.

2. Gegen ungebetenen Besuch an der Haus-

/Wohnungstür schützt auch ein Kastenzu-satzschloß mit Sperrbügel (einfache und si-chere Handhabung

Montage: Achten Sie darauf, daß Sie die siche-rungstechnischen Einrichtungen fachgerecht an-bringen bzw. montieren lassen! Lassen Sie sich den Kriminalpolizeilichen Bera-tungsstellen des Polizeipräsidiums Tuttlingen

kompetent und kostenlos beraten! Beratungsstelle Rottweil: 0741 / 477-301 Beratungsstelle Tuttlingen: 07461 / 941-153 Beratungsstelle Balingen: 07431 / 264-131 Beratungsstelle Villingen: 07721 / 601-314 Beratungsstelle Freudenstadt: 07441 / 536-365 E-Mail: [email protected]

Schwachstelle Tür

3. Folge

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Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seite 12

Der Kreisseniorenrat Tuttlingen informiert

Das Thema Pflegestärkungsgesetz II, das ab dem 01.01. 2017 in Kraft tritt, beschäftigt Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Heimbewohner. Bekanntlich werden die drei bestehenden Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewan-delt, wobei keine Verschlechterung eintritt und bestehende Pflegestufen in Pflegegra-de umgewandelt werden.

In 2017 treten auch einige finanzielle Ver-besserungen und Veränderungen ein, die es zu beachten gilt. Hierzu möchte der Kreisseniorenrat auf er-klärende Informationen aufmerksam ma-chen: 1. Publikationsservice der Bundesregierung Postfach 481009 18132 Rostock Tel. 030 / 18 272 27 21; Fax: 030 / 18 10 271 27 21 E-Mail: publikationen@bundesregierung. 2. Pflegestärkungsgesetz 2

Bis Ende 2016 Vorteile sichern - Fehler ver-meiden Wolters Kluwers Deutschland GmbH, Akademische Arbeitsgemeinschaft Postfach 10 01 61, 68001 Mannheim Tel. 0621 / 8626262; E-Mail: [email protected] Ihr Kreisseniorenrat Tuttlingen

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Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771/9317-11, Fax 07771/9317-40 [email protected], www.primo-stockach.de

Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sich jede dieser neun Zahlen nur einmal in einem Neunerblock, nur einmal auf der Horizontalen und nur einmal auf der Vertikalen befi ndet.

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