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AMTSBLATT der Stadt SEELAND Ortsteile: Friedrichsaue – Frose – Gatersleben – Hoym – Nachterstedt – Schadeleben Jahrgang 3 | Stadt Seeland, 28. Juli 2012 Nr. 33 In dieser Ausgabe aktuell: Neuigkeiten in der Stadt Seeland Bekanntmachungen der Stadt Seeland Mitteilungen Vereine Termine Leserbriefe Bei den „Hoymer Buschzwergen“ wird ausgelassen getanzt (Seite 4).

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AMTSBLATT der Stadt

SEELANDOrtsteile: Friedrichsaue – Frose – Gatersleben – Hoym – Nachterstedt – Schadeleben

Jahrgang 3 | Stadt Seeland, 28. Juli 2012 Nr. 33

In dieser Ausgabe aktuell: Neuigkeiten in der Stadt Seeland Bekanntmachungen der

Stadt Seeland Mitteilungen Vereine Termine Leserbriefe Bei den „Hoymer Buschzwergen“ wird ausgelassen getanzt (Seite 4).

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Nr. 33 • 28.07.2012

Neuigkeiten der Stadt Seeland

Im OT Schadeleben wurde vom 29. Juni bis 1. Juli kräftig gefeiert. Während am Freitag das runde Leder von den „Alten Herren“ über den Rasen gejagt wurde, es einen Fa-ckelumzug und anschließend eine Disco gab, begann der Sonnabend wieder traditi-onell mit dem beliebten Tauziehen der Feu-erwehren und dem Preisnageln. Natürlich waren beim Tauziehen wie jedes Jahr die Wehren aus Friedrichsaue und Neu König-saue dabei. Und wen wundert es noch, wenn die Friedrichsauer gewannen, weil sie fast immer gewinnen? Die Schadelebener fopp-ten sie ein wenig damit, dass die Friedrich-sauer vermutlich ihre Stärke erarbeiteten, indem sie ihre Traktoren hinter sich herzo-gen. Die Friedrichsauer nahmen dies nicht wirklich übel, zumal die Neu Königsauer sich an ihrem Feuerwehrauto stählten. Auch beim Wettnageln konnten die Männer im Anschluss ihre Kräfte und Geschicklichkeit erproben, in dem sie mit dem Hammer ei-

nen Nagel in einen Buchenstamm trieben und dies mit möglich we-nigen Schlägen. Als bester Nagler wurde Ronald Hecke mit dem Wanderpokal geehrt. Zudem wurde noch der Bürger-schützenkönig ausgeschossen. Die-sen Titel konnte in diesem Jahr Mirco Wille erringen. Der Vormit-tag verging zudem sehr kurzweilig bei vielen Spielen mit den Kindern, die Preise gewinnen konnten. Nach der leckeren Erbsensuppe zum Mit-tagessen stand der Familiennach-mittag im Festzelt auf dem Pro-gramm. Dazu hatten sich die Jun-gen und Mädchen der Kita „Seelandsterne“ wieder etwas ganz Besonderes ausgedacht und begeisterten ihre Angehörigen und alle Gäste mit lustigen Liedern und Tänzen. Vor allem die Geschichte mit der zischenden Schlange gefiel allen.

Die Nachterstedter Tanzfrauen schwenkten zum Bergmannslied ihre kleinen Lampen und krönten ihren Auftritt mit einer peppigen Modenschau. Dabei stand nur ei-ne einzige Hausfrauenschürze im Mittelpunkt, die durch unter-schiedlichste Utensilien bis hin zur Abendgarderobe eingesetzt werden konnte. Auch die Linedancegruppe aus Schadeleben fand großen Zuspruch und viel Applaus. Eine Kindermo-denschau der AWG, Clown Leo und der Zauberer vervollständig-ten das bunte Angebot, während es sich die Zuschauer bei Kaffee und Kuchen schmecken ließen. Der Kuchenverkauf kam der Kita zugu-te, was den stellvertretende Orts-bürgermeister Alfred Malecki im-mer mal wieder animierte, zum Kuchen essen aufzufordern. Für die Kinder hatte er aber zudem auch noch ein leckeres Eis parat. Der Abend wurde mit Tanz im Festzelt abgeschlossen. Der Sonn-tag stand dann im Zeichen der Schützen. Der große Festumzug begann um 08:30 Uhr, wobei 12 Vereine ihre Abordnungen ge-schickt hatten. Neben den Schüt-

zenvereinen aus dem Seeland schlossen sich auch der Schützenverein aus Hirschfeld und der Schützenverein aus Bad Gandersheim aus Niedersachsen an. Zum Schützenkönig wur-de in diesem Jahr Gerd Bensing gekürt. Nach dem Umzug stärkten sich alle bei einem Früh-schoppen mit den „Zerbster Blasmusikanten“ bei Freibier und Schlachteplatte.

Die Nachterstedter Tanzfrauen steckten ein Licht an

Die Linedancer begeisterten ihr Publikum

Die kleinen „Seelandsterne“ präsentieren ihr Programm

Impressum

Herausgeber: Stadt Seeland Lindenstr. 1, 06469 Stadt

Seeland / OT Nachterstedt Tel. 034741 932-0 Fax 034741 932-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-seeland.de

Redaktion: H. Meyer, Bürgermeisterin E. Aissa Maadaoui

Titelfoto: W. Schilling

Anzeigen: Wolfgang Schilling Tel. 03943 5424-26 Fax 03943 5424-25 E-Mail:

[email protected]

Herstellung: Harzdruckerei GmbH Max-Planck-Str. 12/14 38855 Wernigerode Tel. 03943 5424-0 Fax 03943 5424-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.harzdruck.de

Die veröffentlichten Leserbriefe unterliegen ausschließlich der Verantwortung der Verfasser und müssen nicht mit der Meinung der Redak-tion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich lediglich das Kürzen von Leserbriefen vor.

Redaktionsschluss für Amtsblatt Nr. 34 ist der 10. August 2012.

Schützen- und Heimatfest im OT Schadeleben

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Ai/ Der Hort Nachterstedt hatte am 29. Juni zu seinem großen Sommerfest eingeladen. Bei Discoklängen und Sonnenscheinwetter genossen die Kinder und ihre Angehörige das Zusammensein. Das Spiel-mit-Mobil der Salz-landsparkasse hatte viele interessante Wurf-, Ball- und Geschicklich-keitsspiele mitgebracht, die ausprobiert werden konnten. Die Hüpf-burg war ein Höhepunkt für alle Bewegungshungrigen, ebenso das Torwandschießen und das Schminken war nicht nur bei den Mäd-chen beliebt. Eiscafe Palma verwöhnte kleine Schleckermäulchen, während der Hausmeister und einige Vatis Würstchen grillten. Mit Spiel, Spaß und Kurzweil verbrachten alle einen schönen Nach-mittag.

Ai/ Im OT Schadeleben feierte Gerhard Tiebe seinen 100. Geburts-tag. Ihm zu Ehren hielt der große Schützenumzug am 1. Juli auf dem Hof der Familie und feuerte dreimal Salut. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Seeland Heidrun Meyer, der stellvertretende Landrat Ulrich Reder und der Ortsbürgermeister Ernst Sentner überbrachten dem Jubilar ihre herzlichsten Glück-wünsche. Gerhard Tiebe war Zeit seines Lebens in sehr vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens tätig. Der Landwirt war Fußballer, Schre-bergärtner sowie Springreiter und bemühte sich um den Schützen-verein.

Ai/ Am 22. Juni feierte die Kita „Hoymer Buschzwerge“ das große Sommerfest. Dazu waren Eltern, Großeltern und Angehörige der Kinder herzlich eingeladen.

Spiel, Spaß, Musik und Tanz standen auf dem Programm. Kathleen’s Hundeschule

begeisterte die Zu-schauer mit den Kunst-stücken rund um die Schule. Die Vierbeiner bewiesen, dass sie das Rechnen durchaus be-herrschten. Danach gab es die Möglichkeit, die Hunde zu streicheln – was bei den Kindern, aber auch bei den Hun-den durchaus beliebt ist. Danach veranstalte-te die AWG eine Mo-denschau. Die kleinen Models präsentierten die Modelle dann auch völlig souverän. Im An-schluss traten die Grundschüler der Tanz-gruppe auf, die mit heißen Rhythmen die Hüften zum Schwingen brachten. Kletter-geräte, Trampoline und Hüpfburg sorgten für die nötige Bewegung. Eis, Schmorwürst-

chen und Getränke verwöhnten die Gau-men, für die Erwachsenen gab es zudem Kaffee und Kuchen. Die große Tombola sorgte für Spannung, denn hierbei waren tolle Preise zu gewinnen.

Streicheleinheit

Den Models machte die Modenschau sichtlich Spaß

Torwandschießen – nach der Europameisterschaft nun erst recht

Der stellvertretende Landrat Ulrich Reder (links), die Bürgermeisterin der Stadt Seeland Heidrun Meyer und der Ortsbürgermeister Ernst Sentner überbrachten dem Jubilar ihre Glückwünsche

Große Sommerfeste

100 Jahre – herzliche Glückwünsche

wurden überbracht

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Ai/ Am 23. Juni lud die Hoymer Agrargesellschaft mbH zu ihrem 20-jährigen Jubiläum ein. Eine Einladung, die von sehr vielen Gäs-ten aus dem Ort und der Umgebung wahrgenommen wurde. Die Hoymer Agrargesellschaft mbH mit Sitz in der Ballenstedter Straße des OT Hoym gründete sich im Februar 1992. Es ist ein Agrarunternehmen mit Pflanzenproduktion und Tierproduktion. 15 Mitarbeiter arbeiten inzwischen hier. Das Unternehmen wird von den drei Geschäftsführern Frank Zedler, Martin Galepp und Fred Dethloff geleitet.

Zur Eröffnung des Verpächter- und Hoffestes wurde ein zünftiges Frühstück gereicht, welches der Männerchor mit einigen Liedern umrahmte. Auch die Jagdhornbläser der Jägerschaft Hoym über-brachten musikalische Grüße. Die Bürgermeisterin der Stadt Seeland Heidrun Meyer sprach ein Grußwort, ebenso Prof. Dr. Schumann vom Landesbauernverband Sachsen-Anhalt und Egon Kiwel von der Jagdgesellschaft Hoym.Die Kinder aus der Kita „Hoymer Buschzwerge“ bewiesen mit ihrem kleinen Programm, durchaus etwas von Landluft und Landleben zu verstehen und zu wissen, dass Kühe nicht lila sind. Im Anschluss daran konnten sich die ca. 800 interessierten Besucher einen Überblick über die beeindruckende Technik verschaffen. Sie erhielten Informationen über die Produktpalette der Agrargesell-schaft mbH. Feldrundfahrten wurden ebenso angeboten wie Hubschrauberrundflüge zur Besichtigung der Bestandsentwicklung. Die örtlichen Vereine - wie Rassekaninchenverein und die Frauen

der Fellverwer-tungsgruppe so-wie der Rassege-f lügelzuchtverein - hatten ihre Ex-ponate ausgestellt, dazu gesellten sich die Jägerschaft Hoym, die Imke-rei Leineberger, Fa. Junghans GmbH und das Service Center

Badeborn. Traktoren und Landwirtschaftsgeräte aus Gegenwart und Vergangenheit waren zu besichtigen. Auch die Feuerwehr hatte sich zur Technikschau eingefunden und bot mit der Drehleiter tolle Aussichten für Mutige. Zudem sicherten die Kameraden der Wehr das Fest mit ab. Interessant war aber auch eine Besichtigung von Kuhstall und Melkstand, wobei zur Freude der jüngeren Besucher die Schäferei Schneider Schafe und Ziegen mit ihren Nachwuchs präsentierten. Für ein rundum gelungenes Fest mit guter Bewirtung sorgten meh-rere regionale Firmen und Gastronomen. Allen Gästen und Beteilig-ten wird dieses Fest in bester Erinnerung bleiben.

Geschäftsführer Frank Zedler begrüßte die zahlreich erschienen Gäste

Musikalische Grüße

Neue Technik

Die Technikschau …

und die Kuhställe wurden von vielen Besuchern bestaunt

20 Jahre Hoymer Agrargesellschaft mbH

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Wettkampf der Jugendwehren um die Gildepokale

Olympisches in der Grundschule „Glück auf“Ai/ In der Grundschule „Glück auf“ OT Nachterstedt ging am 13. Juli die Projektwoche zu Ende. Thema waren die Olympischen Spie-le. Für die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse war dies eine aufregende Woche voller Sportbetätigungen. Auf dem Pro-gramm standen Hürdenlauf, Weitsprung, Marathon und Ballspiele. Für alle Altersklassen wurden die Sieger ermittelt, die ihre Medaille vom Ortsbürgermeister Siegfried Hampe ausgehändigt bekamen. Dies wurde mit viel Applaus gewürdigt. Gemeinsam wurde das schulische olympische Lied angestimmt. Die Tanzgruppe zeigte ei-

niges aus ihrem Repertoire. Schließlich holte Schulleiter Teuke die olympische Fahne ein. Die olympische Flamme erlosch endgültig. Für die Grundschüler steht nun noch eine Woche Unterricht bevor, ehe es am 20. Juli die Zeugnisse gibt. Dann wird der Bergmannsver-ein wieder die Besten honorieren.

Ai/ Am 7. Juli wurde auf dem Froser Anger der Wettkampf um den Gildepokal durchgeführtDazu trafen sich zwölf Mannschaften aus neun Orten und zwei Landkreisen, die ihre Kräfte aneinander und miteinander messen wollten. Jungen und Mädchen aus Wegeleben, Harsleben, Westdorf, Heteborn, Hedersleben, Hausneindorf, Meisdorf, Harzgerode und Frose waren dabei. Dabei ging es um Geschicklichkeit und Schnel-ligkeit im Aufbau der Pumpen und Schläuche und dem Lauf mit dem Stahlrohr zum Ziel. Den Gildepokal bei den Mädchen der Altersstufe 1 erhielten die Jugendwehr aus Wegeleben/ Harsleben, in der Altersklasse II Westdorf. Bei den Jungen und gemischten Mann-schaften konnten in der Altersklasse I Westdorf vor Hedersleben/ Hausneindorf den Pokal entgegen nehmen. In der Altersklasse II gewann Meisdorf vor Wegeleben/Harsleben. Westdorf wurde Dritter. Schnelligkeit und Geschicklichkeit sind hier gefragt

Olympische Sieger

Die Tanzgruppe der Grundschule „Glück auf “ begeistert mit einem Schaltanz

Ai/ Am 2. Juli war die 2. Klasse der Grund-schule „Hoymer Prinzenhaus“ zu Gast im Hoymer Rathaus. Dort erfuhren sie Interes-santes über die Geschichte des Ortes, aber auch von den Aufgaben eines Ortsbürger-meisters und des Ortschaftsrates. Sie be-trachteten das große Bild von Beckmann aus dem Jahr 1710 (Kopie) und stellten die Un-terschiede des Stadtbildes zur heutigen Zeit fest. Außerdem erfuhren sie, dass im Sit-zungssaal auch Trauungen durchgeführt

werden können. Danach besuchten sie die Räume der Bibliothek. Die Bibliothekarin Evelyn Aissa Maadaoui erläuterte ihnen die Aufgaben einer Bibliothek und zeigte ihnen den Bestand an Büchern, Videos und Mu-sikkassetten. Danach konnten die Schüle-rinnen und Schüler einige Fragen stellen. Zum Abschluss wurde ein kleiner schriftli-cher Wissenstest ausgeführt. Zum Abschied gab es für jedes Kind eine süße Überra-schung.

Besuch im Hoymer Rathaus

Interessiert schauen sich die Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Bibliothek um

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Schwungvolles in der Froser Stiftskirche„Das war das schönste Chortreffen, was ich je mitgemacht habe.“„Der Kuchen war so lecker.“„Ich wusste gar nicht, dass der Chor in Frose auch Gospels singt.“„Die Männer haben wieder so schön gesungen.“„Der Chor aus Thale hat aber viele junge Sänger, und so schöne Lieder, sind das Profis?“„Ich habe immer nur die Chorleiterin beobachtet, die hat aber ihre Leute im Griff!“„Ist das herrlich, wenn so viele Menschen gemeinsam singen.“„Die Kinder haben aber auch wieder ganz Klasse gesungen!“ …Diese und andere überschwängliche und lobende Meinungsäuße-rungen hörte man vorrangig, als am Sonntag, dem 24. Juni 2012, die Gäste das Gotteshaus in Frose verließen, wo das nunmehr 14. Chortreffen des Gemischten Chores Frose e. V. stattfand. Eingela-den waren der Grundschulchor Frose e. V. unter der Leitung von Frau Richter, der Männerchor Hecklingen e. V., der in diesem Jahr sein 100-jähriges Jubiläum begeht, unter der Leitung von Frau Kat-rin Bornschein und der Gemischte Chor „Viva Musica“ aus Thale unter der Leitung von Frau Karin Bernhagen. Alle vier Chöre, die übrigens alle aus einer anderen Chorgattung kamen, also Kinderchor, Frauenchor, Gemischter Chor und Männerchor, zeigten hervorra-gende Leistungen und boten einen bunten Strauß an Melodien. So erklangen fröhliche Kinderlieder aus ganz jungen Kehlen, See-manns-, Weinlieder und internationale Chormusik wie „Tiritomba“ und „Montana de Fuego“ von den Männern. Vom Gemischten Chor Thale erklangen u.a. „Ich ging einmal spazieren“ in einer sehr fröh-lichen Darbietung, andere Lieder waren sehr gefühlvoll interpretiert, so „Can‘t help falling in love“ oder „Als ich fortging“. Der Gemisch-te (Frauen)Chor Frose wagte sich dieses Mal vermehrt an spirituelle Chormusik. Als Erstaufführung erklang das „Ave verum“, bevor es an mitreißende Gospels wie „Swing low“ und „Good news“ ging, bei denen das Publikum die Kirche zum Mitschwingen brachte. Zum

Abschluss vereinigten sich noch alle Chöre zu einem großen Chor von ca. 85 Sänger/Innen und sangen gemeinsam drei Lieder, ehe der Aufbruch begann. Die Chöre und Gäste machten sich im Anschluss auf den Weg ins Schützenhaus. Gemeinsam ließen sie den Nachmit-tag bei Kaffee und Kuchen ausklingen und dachten dabei über wei-tere gemeinsame Konzerte nach, denn auch Chorfreundschaften müssen gepflegt werden.

Große Freude herrschte bei den Froser Sängerinnen auch darüber, dass ihre Leistungen, nun schon im 15. Jahr des Bestehen des Chores, eine Wertschätzung durch den Besuch des Chortreffens durch die Bürgermeisterin der Stadt Seeland, Frau Heidrun Meyer, erfuhr.

Katrin Bornschein

Froser Chor in der Stiftskirche

Die Zelter Plakette für den Gaterslebener Chor

Ai/ Die höchste Auszeichnung eines Chores ist die Zelter Plakette. Diese Auszeichnung konnte in diesem Jahr der Gaterslebener Chor aus der Hand des Politikers Horst Seehofer entgegennehmen. Eine solche Auszeichnung erhalten Chöre, wenn sie nachweisen können, ununterbrochen 100 Jahre tätig gewesen zu sein. Da der Gaterslebe-ner Chor seine Gründung auf den 7. Februar 1877 zurückführen kann, ist dieses Kriterium erfüllt. Seit 1979 wird der Chor von Pro-fessor Dr. Rolf Braun geleitet und verfügt derzeit über 40 Mitglieder. Frau Undine Gerstner ist seit 1990 im Chor und hat 1999 den Vorsitz übernommen.

Um diese ganz besondere Auszeichnung mit der Zelter-Plakette zu würdigen, fand am 16. Juni ein großes Chorfest im OT Gatersleben statt. Dazu lud der Gaterslebener Chor sieben befreundete Chöre ein, die dann abwechselnd und auch gemeinsam ihre Stimmen erklingen ließen.

Vereine

Alle Chöre ließen ein gemeinsames Lied erklingen

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Karate Seminar mit Sensei Jörg Arndt, 5. DAN

Karateka trotzen dem Regenwetter – Kindertagsfeier mit vielen Höhepunkten

Am letzten Juniwochenende führte der Shotokan Karate Verein As-higaru aus Hoym wieder einmal einen Karate Lehrgang in der Turn-halle „Alter Speicher“ in Hoym durch. Mit dabei waren Karateka aus dem Verein Kempo in Halberstadt. Dafür konnte mit Sensei Jörg Arndt, 5. DAN, wieder ein hochkarätiger Trainer gewonnen werden. Entsprechend interessant und anspruchsvoll wurden die Trainings-einheiten am Freitag und am Sonnabend gestaltet. Bei den Lehrgän-gen mit Jörg Arndt wird jeweils ein Thema ausgewählt, welches be-sonders behandelt wird. Diesmal stand vorrangig Bewegungslehre auf dem Programm. Dabei werden besonders die Beinarbeit und si-cherer Stand bei verschiedenen Angriffs- und Abwehrtechniken trai-niert. Aber auch die richtige Atmung und Konzentration sind uner-lässlich für die Ausübung des Shotokan Karate und müssen ständig trainiert werden. Dazu bekamen wir wieder einige Details aus Jörg Arndts schier unerschöpflichen Repertoire vermittelt.Weiterhin wurde die Kata Kankudai trainiert. Eine Kata besteht aus uralten festgelegten Bewegungsabläufen und ist eine versteckte Form des Kampfes.Bei einem solchen Karate Lehrgang können auch Gürtelprüfungen absolviert werden. Diese Prüfungen sind Bestandteil des Shotokan Karate. Die Farbe des Gürtels kennzeichnet den Kenntnisstand des Karateka.Unsere Prüflinge bestanden ihre Prüfungen mit Bravour. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern setzt Beharrlichkeit und Fleiß beim Training voraus.Dabei konnten folgende Graduierungen erreicht werden.Lea Richter 8. Kyu (Gelbgurt)Jana Kießling 7. Kyu (Orangegurt)Hannah Büchner 5. Kyu (Violettgurt)Niklas Büchner 3. Kyu (Braungurt)Yvonne Kienast 3. Kyu (Braungurt)Maren Büchner 3. Kyu (Braungurt)

Besonders stolz sind wir auf unseren Nachwuchs, da die Kinder mit viel Fleiß und Elan beim Training dabei sind.Karate kann in jedem Alter auch von Kindern und älteren Menschen ausgeübt werden. Besondere Anforderungen bestehen für Anfänger nicht. Es sollte lediglich eine normale Fitness vorhanden sein. Im September bietet der Shotokan Karate Verein Ashigaru einen Anfän-gerlehrgang an. Interessierte Leute sind dabei herzlich eingeladen, unverbindlich rein zu schnuppern. Trainingszeiten jeweils sind mon-tags 17:15 bis 18:45 Uhr und feitags von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Turnhalle „Alter Speicher“ im OT Hoym.Wer mehr über uns erfahren möchte, kann auch im Internet unter www.karate-hoym.de vorbeischauen. J. Kattner

Am 16. Juni trafen sich 23 Karateka des Dojos Yamato Seeland mit ihren Gästen im Jugendclub Gatersleben, um gemeinsam den Kin-dertag nach zu feiern. Eigentlich war die Feier wieder auf dem Abenteuerspielplatz geplant. Aber der einsetzende Regen machte uns einen Strich durch die Rech-nung. Deshalb mussten wir schnell umdenken. An dieser Stelle möchten wir uns bei den Verantwortlichen des Gatersleber Jugend-clubs bedanken, die uns ihre Räumlichkeiten kurzfristig zur Verfü-gung stellten.Schnell wurden sechs Gruppen gebildet, die gegeneinander ihr Wis-sen und ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellten. Es wurden Mär-chenrätsel gelöst, Fachwissen über die Kampfsportart Karate abge-fragt, Slalomläufe veranstaltet und vieles andere mehr. Gegen Abend dufteten die Grillwürstchen und Steaks, so dass jeder Hunger be-kam. Dank der fleißigen Hilfe unserer Eltern waren auch Salate, Obstspieße und Gemüsesnacks im Angebot.

Julie Berg (Karateka des Dojos Yamato Seeland))

Siegerehrung

Siegerehrung – Mit strahlenden Gesichtern nehmen die Karateka ihre Präsente in Empfang

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Bergmanns-Fußball-Turnier 2012 ein großer Erfolg

Norddeutsche Meisterschaft im traditionellen Karate

Ausgehend von den Initiativen des Sportvereins Concordia, Abtei-lung Fußball, fand vom Freitag, dem 6. Juli bis Sonntag, dem 8. Juli ein Fußball-Event im OT Nachterstedt statt, das an allen drei Tagen insgesamt nahezu 1 000 sport- und fußballbegeisterte Ein-wohner unserer Stadt Seeland vereinte. Viel Jubel und Begeisterung gab es am Freitag, als die Fußballer der F-, E- und D-Jugend gegen ihre Väter, Großväter und Trainer spielten. Gewonnen haben natür-lich die „Kleinen“ und der Muskelkater verblieb bei den „Großen“. Der Sonnabend begann bereits um 09:30 Uhr mit dem Turnierge-schehen der E- und D-Jugend. Dazu hatten wir uns Mannschaften aus Gatersleben, Welbsleben, Rieder, Hettstedt und Quedlinburg eingeladen. 17 Tore wurden geschossen, bis die Turniersieger Gaters-leben und Nachterstedt mit Medaillen und Pokalen geehrt werden konnten. Dabei zeichneten sich die Spieler Florian Wolf als bester Torschütze, Ole Gehrmann als bester Turnierspieler aus. Sie erhiel-ten gesonderte Ehrenpokale. Der Siegerjubel der „Kleinen“ am Sonnabend war kaum verklungen, da liefen bereits die 1. Männer-mannschaft von Concordia Nachterstedt und die Vertretung von Rotation Aschersleben zum Freundschaftsvergleich auf. Nach 90 Minuten konnten die zahlreichen Zuschauer 12 Tore bestaunen und die 1. Vertretung von Concordia für einen 7 zu 5 Sieg beglückwün-schen. Dann kamen die Fußballer mit dem größeren Bauchumfang!

Viel Schweiß lief auf den Rasen und manches Stöhnen war zu hören, bis nach 3 Stunden der Turniersieger der „Alten Herren“ feststand.Die „Alten Herren“ von Concordia Nachterstedt hatten sich die „Schlosskicker aus Hoym“, den Handballsportverein Staßfurt sowie die „Alten Herren aus Frose“ als Gäste eingeladen. Gewonnen und damit Pokalverteidiger wurden die „Kicker aus Hoym“. Am 3. Tur-niertag, dem Sonntag, begann das sportliche Treiben mit dem Tur-nier der F-Jugend. Unsere „Kleinsten“ hatten sich als Gäste die Mannschaften aus Gatersleben und Welbsleben eingeladen. Hier hatten nicht nur die kleinen Fußballer ihren Spaß, sondern auch die vielen Muttis, Vatis und Großeltern, die mit viel Begeisterung ihre Kinder und Enkelkinder zu sportlichen Höchstleistungen antrieben. Insgesamt 8 Tore, einschließlich dem 9-Meter-Schießen war not-wendig, um am Ende die Gaterslebener Kicker mit Pokalen und Goldmedaillen zu küren. Besonders stolz waren die Spieler aus Gatersleben (Bester Torwart) und Nachterstedt (Bester Torschütze), die eine Einzelauszeichnung erheilten. Wer nun glaubte, dass mit dem Turniergeschehen des Nachwuchses und der „Alten Herren“ das Gesamt-Fußball-Event beendet war, sah sich getäuscht. Denn dann begann der Kampf um die 3. Fußball-Dorfmeisterschaft – Nach-terstedt 2012. Acht Mannschaften hatten sich in die Meldelisten eingetragen. Zu ihnen gehörten: „Traktor-Tagebau“, „Feuerwehr Nachterstedt“, „Thekenmannschaft“, „Kollektiv der Trainer“, „Si-nus“, „Novelis“, „Athelitico Hoym“, und „JU-Metall“. Gespielt wur-de auf Kleinfeld und in zwei Staffeln jeder gegen jeden mit einer einmaligen Spieldauer von 20 Minuten. Die Staffelersten und - zwei-ten standen sich dann im Überkreuzvergleich gegenüber, um den Meister zu ermitteln. Unter dem begeisterten Applaus von mehr als 500 Zuschauern brachte das Finale zwischen den „Tagebau Trakto-ren“ und „Novelis“ einen weiteren Höhepunkt der Veranstaltung. Letztlich setzte sich die größere Erfahrung und Routine durch und „Novelis“ erkämpfte den Titel „Dorfmeister im Fußball Nachterstedt 2012“. Fünf Spiele und 35 Tore waren notwendig, um im Ergebnis den Meister zu küren. Während der Zeitdauer des Sportfestes gab es mit der Hüpfburg, dem Kinderkarussell und der Schau der Feuer-wehr Nachterstedt ausreichend Unterhaltung für unsere Kinder. Grill-Steaks, Würstchen sowie ein umfangreiches Getränkeangebot sorgten für gesättigte Mägen und durstige Kehlen. Insgesamt war dieses Fußball-Event ein großer Erfolg für den OT Nachterstedt und dem Initiator der Abteilung des Sportvereins Concordia. Böhme

Zu den diesjährigen Norddeutschen Meisterschaften im traditionel-len Karate in Grömitz (Schleswig Holstein) nahmen 4 Karateka aus dem Dojo Ashigaru Hoym teil. Bei spannenden Wettkämpfen in Kata und Kumite mussten unsere 4 Starter ihr Können unter Beweis stellen. Damian Drexel (5. Platz), Hannah Büchner (7. Platz), Melis-sa Selbig, (10. Platz) verpassten die Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft, die im November in Bayern stattfindet, nur knapp. Niklas Büchner, verpasste zwar knapp das Podium, konnte sich aber mit Platz 4 für die Deutsche Meisterschaft qualifizieren. Dafür wün-schen wir ihm viel Glück.

M. Büchner

Immer wieder gab es viel Jubel bei den Sportlern

Norddeutsche Meisterschaft

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Bekanntmachungen der Stadt Seeland

INHALTSVERZEICHNIS

Bekanntmachungen

– Jahresrechnung 2007 der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland und Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes

– Jahresrechnung 2008 der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland und Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes

– Jahresrechnung 2009 der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland, ab 15. Juli 2009 der Stadt Seeland und Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes, ab 15. Juli 2009 der Bürgermeisterin

– Satzung der Stadt Seeland über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Friedrichsaue (Wiederkehrende Straßenausbaubeitragssatzung OT Friedrichsaue)

– Anlage 1 zur Wiederkehrenden Straßenausbaubeitragssatzung OT Friedrichsaue

– Ersatzbekanntmachung

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2007 in Euroder ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland

Bezeichnung Verwaltungs-haushalt

Vermögens- haushalt

Gesamt- haushalt

Soll-Einnahmen 1.925.174,84 193.046,58 2.118.221,42

+ Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00

– Abgang Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00

– Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.075,62 0,00 1.075,62

Bereinigte Soll-Einnahmen 1.924.099,22 193.046,58 2.117.145,80

Soll-Ausgaben 1.914.099,22 193.046,58 2.107.145,80

+ Neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00

– Abgang Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00

– Abgang alter Kassenausgabereste 10.000,00 0,00 10.000,00

Bereinigte Sollausgaben 1.924.099,22 193.046,58 2.117.145,80

Mehr-/Minderausgaben 0,00 0,00 0,00

Ist-Einnahmen 1.925.465,27 207.753,35 2.133.218,62

Ist-Ausgaben 1.935.172,84 207.753,35 2.142.926,19

Buchmäßiger Kassenbestand – 9.707,57 0,00 – 9.707,57

(Istüberschuß / Istfehlbetrag)

+ Kasseneinnahmereste 8.438,16 0,00 8.438,16

+ Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00

+ verbl. Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00

– Kassenausgabereste – 1.269,41 0,00 – 1.269,41– Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00

– verbl. Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00

Differenz 0,00 0,00 0,00

Jahresrechnung 2007 der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland und Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes

Der Stadtrat der Stadt Seeland hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2012 das Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 durch das Rechnungsprü-fungsamt des Salzlandkreises zur Kenntnis genom-men.Der Stadtrat der Stadt Seeland hat mit Beschluss-Nummer StR 05/05/2012 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 und die Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Seeland für das Haus-haltsjahr 2007 beschlossen.Gemäß §170 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Entlastung des Leiters des ge-meinsamen Verwaltungsamtes für das Jahr 2007 sowie die Auslegung der Jahresrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.Die Jahresrechnung und der dazugehörige Rechen-schaftsbericht liegen in der Zeit vom 6. August 2012 bis 14. August 2012 während der Sprechzeiten der Stadt Seeland in 06469 Stadt Seeland, OT Nachterstedt,Lindenstraße 1, Zimmer 3 (Frau Frühling) zu jeder-manns Einsicht öffentlich aus.

Stadt Seeland, 11. Juli 2012

SiegelHeidrun Meyer Bürgermeisterin

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Nr. 33 • 28.07.2012

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2008 in Euroder ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft SeelandBezeichnung Verwaltungs-

haushaltVermögens-

haushaltGesamt- haushalt

Soll-Einnahmen 1.888.765,38 173.473,52 2.062.238,90+ Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00– Abgang Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00– Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.348,83 0,00 1.348,83Bereinigte Soll-Einnahmen 1.887.416,55 173.473,52 2.060.890,07Soll-Ausgaben 1.868.451,78 167.066,37 2.035.518,15+ Neue Haushaltsausgabereste 18.964,77 6.407,15 25.371,92– Abgang Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00– Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0,00Bereinigte Sollausgaben 1.887.416,55 173.473,52 2.060.890,07Mehr-/Minderausgaben 0,00 0,00 0,00Ist-Einnahmen 1.876.884,08 173.473,52 2.050.357,60Ist-Ausgaben 1.878.067,24 167.066,37 2.045.133,61Buchmäßiger Kassenbestand(Istüberschuß / Istfehlbetrag)

- 1.183,16 6.407,15 5.223,99

+ Kasseneinnahmereste 18.970,63 0,00 18.970,63+ Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00+ verbl. Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00– Kassenausgabereste – 1.177,30 0,00 – 1.177,30– Haushaltsausgabereste 18.964,77 6.407,15 25.371,92– verbl. Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00Differenz 0,00 0,00 0,00

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2009 in Euro der ehema-ligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland/ab 15. Juli 2009 der Stadt Seeland

Bezeichnung Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamt- haushalt

Soll-Einnahmen 2.008.741,24 309.066,26 2.317.807,50+ Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00– Abgang Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00– Abgang alter Kasseneinnahmereste 3.097,85 0,00 3.097,85Bereinigte Soll-Einnahmen 2.005.643,39 309.066,26 2.314.709,65Soll-Ausgaben 2.005.683,16 240.695,05 2.246.378,21+ Neue Haushaltsausgabereste 0,00 71.891,54 71.891,54– Abgang Haushaltsausgabereste 39,77 3.520,33 3.560,10– Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0,00Bereinigte Sollausgaben 2.005.643,39 309.066,26 2.314.709,65Mehr-/Minderausgaben 0,00 0,00 0,00Ist-Einnahmen 2.001.817,73 315.473,41 2.317.291,14Ist-Ausgaben 2.025.969,00 243.932,92 2.269.901,92Buchmäßiger Kassenbestand (Istüberschuß / Istfehlbetrag)

-24.151,27 71.540,49 47.389,22

+ Kasseneinnahmereste 22.796,29 0,00 22.796,29+ Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00+ verbl. Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00– Kassenausgabereste – 1.354,98 – 351,05 – 1.706,03– Haushaltsausgabereste 0,00 71.891,54 71.891,54– verbl. Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00Differenz 0,00 0,00 0,00

Jahresrechnung 2008 der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland und Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes

Jahresrechnung 2009 der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Seeland, ab 15. Juli 2009 der Stadt Seeland und Entlastung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes, ab 15. Juli 2009 der Bürgermeisterin

Der Stadtrat der Stadt Seeland hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2012 das Ergebnis über die Prüfung der Jahres-rechnung 2008 durch das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises zur Kenntnis genommen.Der Stadtrat der Stadt Seeland hat mit Beschluss-Nummer StR 06/05/2012 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 und die Entlastung des Lei-ters des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Ver-waltungsgemeinschaft Seeland für das Haushalts-jahr 2008 beschlossen.Gemäß §170 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Entlastung des Leiters des ge-meinsamen Verwaltungsamtes für das Jahr 2008 sowie die Auslegung der Jahresrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.Die Jahresrechnung und der dazugehörige Rechen-schaftsbericht liegen in der Zeit vom 6. August 2012 bis 14. August 2012 während der Sprechzeiten der Stadt Seeland in 06469 Stadt Seeland, OT Nachterstedt,Lindenstraße 1, Zimmer 3 (Frau Frühling) zu jeder-manns Einsicht öffentlich aus.

Stadt Seeland, 11. Juli 2012 SiegelHeidrun Meyer Bürgermeisterin

Der Stadtrat der Stadt Seeland hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2012 das Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 durch das Rechnungsprüfungs-amt des Salzlandkreises zur Kenntnis genommen.Der Stadtrat der Stadt Seeland hat mit Beschluss-Nummer StR 07/05/2012 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 und die Entlastung des Lei-ters des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Ver-waltungsgemeinschaft Seeland und ab 15. Juli 2009 die Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt See-land für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.Gemäß §170 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Entlastung des Leiters des ge-meinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsge-meinschaft Seeland und ab 15. Juli 2009 die Bür-germeisterin der Stadt Seeland für das Jahr 2009 sowie die Auslegung der Jahresrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.Die Jahresrechnung und der dazugehörige Rechen-schaftsbericht liegen in der Zeit vom 6. August 2012 bis 14. August 2012 während der Sprechzeiten der Stadt Seeland in 06469 Stadt Seeland, OT Nachterstedt,Lindenstraße 1, Zimmer 3 (Frau Frühling) zu jeder-manns Einsicht öffentlich aus. Stadt Seeland, 11. Juli 2012 Heidrun Meyer SiegelBürgermeisterin

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Auf Grund der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit geltenden Fassung sowie der §§ 2 und 6 a des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Seeland in seiner Sitzung am 19.06.2012 folgende Satzung für die Ortschaft Friedrichsaue beschlossen:

§ 1 Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

(1) Die Stadt Seeland erhebt wiederkehrende Beiträge zur Deckung ihres Aufwandes für die Erweiterung, Verbesserung oder Erneu-erung von Verkehr sanlagen (öffentliche Straßen und Wege, Rad- und Gehwege, Plätze sowie von selbständigen und unselbständi-gen Grünanlagen, Beleuchtungseinrich tungen, Oberflächen-entwässerung und Parkeinrichtungen mit den jeweils erforderli-chen Hilfseinrichtungen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 5, Buchstaben f - j) in der Ortschaft Friedrichsaue:

1. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fer-tig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Tei-le, also jede zusätzliche Inanspruchnahme vorher nicht Stra-ßenzwecken dienender Flächen.

2. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funk-tion, der Änderung der Verkehrsbedeutung sowie der Be-schaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

3. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teil weise unbrauchbaren, abgenutzten oder schad-haften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnis-sen genügenden Zustand.

(2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Erschlie-ßungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB zu erheben sind.

§ 2Abrechnungseinheit

(1) Die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fried-richsaue gelegenen Verkehrsanlagen werden zu einer Abrech-nungseinheit zusammengefasst, wie sie sich aus dem dieser Sat-zung als Anlage beigefügten Plan ergibt.

(2) Die Bekanntmachung der Anlage 1 erfolgt unter Bezugnahme der Hauptsatzung der Stadt Seeland und zwar durch Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Seeland, Ortsteil Nachterstedt, Lindenstraße 1, 06469 Stadt Seeland, während der Dienstzeiten. Auf die Auslegung wird durch eine Ersatzbekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Seeland hingewiesen. Die Dauer der Ausle-gung beträgt 2 Wochen.

(3) Zu der genannten Abrechnungseinheit nach Absatz 1 gehören die folgenden Straßen, die entsprechend ihrer Nutzung in ver-schiedene Kategorien eingeteilt werden.

a) Anliegerstraßen sind Straßen, die überwiegend der Erschlie-ßung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen.

b) Haupterschließungsstraßen sind Straßen, die der Erschlie-ßung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr inner-halb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrs-straßen sind.

c) Hauptverkehrsstraßen sind Straßen, die dem durchgehenden, innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangs-verkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstra-ßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb von Baugebie-ten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen.

AnliegerstraßenHaupt-

erschließungs-straßen

Haupt-verkehrs-straßen

Brunnenstraße (Flstk. 83)

Brunnen- straße

(Flstk. 49)

Chaussee-straße L73

(Flstk. 109/37,45,48)

Chausseestraße / Gaterslebener Weg

Chausseestraße „am Teich“ (Flstk. 47, 50, 51)

Chausseestraße „Unterreihe“(Flstk. 80)

Schulstraße/Kantorgasse

„Nördliche“ Chausseestraße (Flstk. 58, 60/1, 109/37,

110/40)

§ 3Beitragsfähiger Aufwand

(1) Beitragsfähig sind insbesondere der Aufwand für 1. den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die

Freilegung der für die Herstellung, Erweiterung, Verbesse-rung und Erneuerung der Verkehrsanlagen benötigten Grundflächen,

2. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Fahrbahnen, auch von Ortsdurchfahr-ten, sofern die Gemeinde Baulastträger nach § 42 des Stra-ßengesetzes Land Sachsen-Anhalt vom 27.08.2002 (GVBl. LSA S. 372) in der jeweils geltenden Fassung ist und keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen getroffen sind.

3. den Wert der von der Stadt Seeland aus ihrem Vermögen be-reitgestellten Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maß-nahme (zuzüglich der Nebenkosten),

4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Wegen, Fußgängerzonen und Plätzen, selbständigen Grünanlagen und Parkeinrichtungen,

Satzung der Stadt Seeland über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Friedrichsaue

(Wiederkehrende Straßenausbaubeitragssatzung OT Friedrichsaue)

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5. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von:

a) Rad- und Gehwegen, b) Park- und Halteflächen, die Bestandteil der Verkehrsein-

richtung sind, c) Straßenbegleitgrün (unselbständige Grünanlagen), d) Straßenbeleuchtungseinrichtungen, e) Einrichtung zur Oberflächenentwässerung der Straße, f) Randsteinen und Schrammborden g) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, h) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen i) Verkehrsberuhigter Bereich j) Mischflächen (Flächen, die innerhalb von Straßenbegren-

zungslinien Funktionen von Teileinrichtungen miteinan-der kombinieren und bei denen auf einen Funktionstren-nung ganz oder teilweise verzichtet werden kann).

6. die Beauftragung Dritter mit der Planung und Bauleitung sowie Verwaltungskosten, die ausschließlich der Maßnahme zuzurechnen sind.

(2) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendungen für die Fremdfinanzierung der in Abs. 1 bezeichneten Maßnah-men.

(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs.

1 genannten Anlagen, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den

Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnell-verkehrsstraßen), ferner für Brücken, Tunnels und Unterfüh-rungen mit den dazugehörigen Rampen,

3. für die Herstellung von Kinderspielplätzen.

§ 4Beitragstatbestand

Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in der Abrechnungs-einheit oder den Abrechnungseinheiten gelegenen Grundstücken erhoben, die eine Zufahrt oder einen Zugang oder die Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu den in der Abrechnungseinheit zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.

§ 5Anteil der Beitragspflichtigen / Anteil der Stadt

(1) Zur Abgeltung des öffentlichen Interesses trägt die Stadt Seeland den Teil des beitragsfähigen Aufwandes, der auf die Inanspruch-nahme der Verkehrsanlagen in der Ortschaft Friedrichsaue durch die Allgemeinheit oder die Stadt entfällt. Der Anteil, den die Stadt Seeland am beitragsfähigen Aufwand übernimmt, beträgt 35 v. H.

(2) Die Stadt Seeland trägt darüber hinaus, den Anteil, der bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes auf ihre eigenen Grundstücke entfällt.

(3) Zuschüsse Dritter sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat, hälftig zur Deckung der jeweiligen Anteile (Anteil der Stadt bzw. Anteil der Beitragspflichtigen) zu verwenden.

§ 6Grundstücksbegriff

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechtes. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eige-nen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtlich beglaubigte Dokumente, nachzuweisen. Durch nachträgliche katastermäßige Vermessungen eintretende Verän-derungen der Bemessungsgrundlage bleiben unberücksichtigt.

(2) Mehrere selbständig nicht baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke gelten dann als einheitliches Grundstück, wenn sie nur gemeinsam bebaubar oder wirtschaftlich nutzbar sind oder gemeinsam bebaut oder wirtschaftlich genutzt werden und die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffes grob unangemessen ist.

§ 7Beitragsmaßstab

(1) Beitragsmaßstab für die Verteilung des beitragsfähigen/umlage-fähigen Aufwandes auf die Beitragspflichtigen ist die mit einem – nach der Anzahl der Vollgeschosse in der Höhe gestaffelten – Nutzungsfaktor vervielfältigte Grundstücksfläche (Vollgeschoss-maßstab).

(2) Als für die Beitragsermittlung maßgebliche Grundstücksfläche gilt:

1. die gesamte Grundstücksfläche für Grundstücke a) die im vollen Umfange der Bebaubarkeit zugänglich sind,

also mit ihrer gesamten Fläche innerhalb eines Bebauungs-planes nach § 30 BauGB, innerhalb einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen,

b) für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB eine der baulichen oder gewerblichen Nut-zung vergleichbare Nutzung festgesetzt ist, insbesondere Sport-, Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände, oder die innerhalb eines im Zu-sammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden,

c) im Außenbereich oder die wegen entsprechender Festset-zung nur in anderer Weise, z. B. nur landwirtschaftlich, genutzt werden können,

2. für Grundstücke, die mit ihrer Fläche teilweise innerhalb ei-nes Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und/oder innerhalb einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und teilweise im Au-ßenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Grundstücksfläche, die innerhalb des Bebauungsplanes und/oder innerhalb der Sat-zung nach § 34 Abs. 4 Bau GB liegt,

3. für Grundstücke, die teilweise innerhalb eines im Zusammen-hang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB und teil-weise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen:

a) bei Grundstücken, die an die Verkehrsanlage grenzen, die Gesamtfläche des Grundstückes, höchstens jedoch die

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Grundstücksfläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer dazu verlaufenden Linie in einer Tiefe von 50 m,

b) bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an die Verkehrs-anlage grenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen rechtlich gesicherten Zugang verbunden sind, die gesamte Grundstücksfläche, höchstens jedoch die Grundstücksfläche zwischen der der Verkehrsanlage zuge-wandten Grundstücksgrenze und einer dazu verlaufenden Linie in einer Tiefe von 50 m,

4. für Grundstücke die über die tiefenmäßige Begrenzung nach Nr. 3 hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Grund-stücksflächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze (Nr. 3 Buchst. a) oder der der Verkehrsanlage zugewandten Grund-stücksgrenze (Nr. 3 Buchst. b) und einer hinter der übergrei-fenden Bebauung oder übergreifenden gewerblichen Nutzung verlaufenden Linie,

5. für Grundstücke im Sinne der Nrn. 2 bis 4 gesondert die im Außenbereich befindlichen Teilfläche,

6. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellung eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, insbesondere Abfalldeponien, die Grundstücksfläche, auf die sich die Plan-feststellung bezieht.

(3) Der wiederkehrende Beitrag für Verkehrsanlagen wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag berechnet. Zur Berechnung dieses Flächenbeitrags wird die beitragspflichtige Grundstücksflä-che mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, dem die Zahl der Vollgeschosse zu Grunde liegt (sog. Vollgeschossmaßstab).

Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mit-tel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Zwi-schenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung des Satzes 2 unberück-sichtigt. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder indust-riell genutzten Grundstücken je angefangenen 3,50 m ,bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefange-nen 2,30 m Höhe des Bauwerkes als Vollgeschoss gerechnet.

Für die Zahl der Vollgeschosse gilt: 1. bei Grundstücken, die innerhalb eins Bebauungsplanes oder

einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die dort festge-setzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, hat ein Bebau-ungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, sind die dort getroffenen Festsetzungen maßgebend,

2. bei Grundstücken die innerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle der Vollgeschosse nur die Höhe der baulichen Anlage festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse wie folgt zu ermit-teln:

a) für Grundstücke außerhalb ausgewiesener Industrie- und Gewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 2,5; Bruchzahlen sind auf die nächstfolgende volle Zahl aufzurunden,

b) für Grundstücke innerhalb ausgewiesener Industrie- und Gewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 3,5; Bruchzahlen sind auf die nächstfolgende volle Zahl aufzurunden,

3. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle der Vollgeschosse nur die Baumassenzahl der baulichen Anlage festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse zu ermitteln, indem die festgesetzte höchstzulässige Baumassenzahl durch 3,5 geteilt wird,

4. bei Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen oder für die in einem Bebauungsplan oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumas-senzahl oder eine zulässige Gebäudehöhe bestimmt sind, die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung über-wiegend vorhandenen Vollgeschosse oder, soweit im Bebau-ungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Festsetzungen für diese Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten oder nach Nrn. 2 und 3 berechneten Vollge-schosse,

5. bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von einem Vollgeschoss, dies gilt für Türme, die nicht Wohn-, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuf-lichen Nutzung dienen, entsprechend,

6. bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Ge-schosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsäch-liche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss,

7. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt: a) die Zahl der Vollgeschosse nach der genehmigten oder bei

nicht genehmigten oder geduldeten Bauwerken nach der tatsächlichen Bebauung

b) bei Grundstücken, für die durch Planfeststellungsbeschluss eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zuge-lassen ist, wird bezogen auf die Flächen nach Abs. 2 Nr. 6, ein Vollgeschoss angesetzt.

8. Wird die Zahl der nach Nr. 1 bis 7 ermittelten Vollgeschosse durch die tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse überschrit-ten, ist die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse der Berechnung zu Grunde zu legen.

9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unter-schiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhan-den, gilt die höchste auf dem Grundstück vorhandene Zahl der Vollgeschosse.

(4) Der Nutzungsfaktor, mit welchem die nach Abs. 2 ermittelte Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der nach Abs. 3 er-mittelten Vollgeschosse zu vervielfältigen ist, beträgt im Einzel-nen:

1. f ür bebaute oder bebaubare, gewerblich genutzte oder gewerb-lich nutzbare oder industriell genutzte oder nutzbare Grund-stücke bei

a) eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00 b) für das zweite und jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,25 2. für Grundstücke mit untergeordneter Bebauung, z.B. Stellplätze und Garagengrundstücke, bei a) eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00 b) für jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,25 3. bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB

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Nr. 33 • 28.07.2012

sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB tatsächlich so genutzt werden, insbesondere als Sport-, Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände 0,5 4. für Grundstücke mit sonstiger Nutzung im Sinne des Abs. 2

Nr. 1 Buchstabe b soweit eine Bebauung besteht, für die Teil-fläche, die sich aus rechnerisch aus der Grundfläche der Bau-lichkeit geteilt durch eine Grundflächenzahl von 0,2 ergibt

a) für das erste Vollgeschoss 1,00 b) für jedes weitere Vollgeschoss 0,25 c) für die verbleibende Teilfläche 0,50 5. für unbebaubare Grundstücke sowie (auch bebaute) Grundstücke im Außenbereich a) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserbestand 0,0167 b) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333 c) gewerblicher Nutzung ohne Baulichkeiten (z. B. Bodenabbau) 0,6667 d) gewerblicher Nutzung mit Bebauung, für eine Teilfläche,

die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt

da) für das erste Vollgeschoss 1,50 db) für jedes weitere Vollgeschoss 0,375 dc) für die verbleibende Teilfläche

entsprechend Buchstabe c 1,00 e) auf denen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen

oder Nebengebäude vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt

ea) bei eingeschossiger Bebauung 1,00 eb) für jedes weitere Vollgeschoss 0,25.

(5) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sonderge-bieten (§ 11 BauNVO) werden die Maßstabsdaten nach Abs. 2 um 25 v. H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grund-stücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, indus-triell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsda ten um 10 v. H. (z.B. Schule, Kindergarten, Amtsgebäude, Arztpraxis und Praxen weitere freier Berufe, Ver-kaufseinrichtungen, Werkstätten).

(6) Ergeben sich bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche Bruchzahlen, werden diese auf volle Meter auf- und abgerun-det.

§ 8Beitragssatz

(1) Der Beitragssatz wird aus den jährlichen Investitionsaufwendun-gen (vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres) ermittelt.

(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung (Beitragssatz-satzung) festgelegt.

§ 9Entstehung, Veranlagung und Fälligkeit des Beitragsanspruchs

(1) Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31.12. für das ab-gelaufene Jahr.

(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitrags-bescheides fällig.

(3) Der Beitragsbescheid enthält mindestens: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung

der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Be-rechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem

Grundstück ruht und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§ 10Vorausleistung, Ablösung des Ausbaubeitrages

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Stadt See-land Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben wer-den.

(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Bei-tragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

(3) Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für den Zeitraum von bis zu zehn Jahren vereinbart werden. Der Ablö-sung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten-entwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zu-grunde gelegt.

§ 11Beitragsschuldner

(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-tragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grund-stück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigen-tümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grund-stück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2494) in der jeweils geltenden Fassung, belastet, so ist anstelle des Eigen-tümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.

Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

(2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Ei-gentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

des Vermögenszuordnungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-machung vom 29.03.1994 (BGBl. I S. 709) in der jeweils gelten-den Fassung.

§ 12Auskunftspflichten

Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Stadt Seeland alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu er-teilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzu-zeigen.

§ 13Billigkeitsregelungen

(1) Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis können ganz oder teilweise ge stundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist de-ren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen steht unter dem Vorbehalt, nach Beurtei-lung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu sozial verträglichen Be lastungen zu gelangen. Für die Verwirkli-chung, die Fälligkeit und das Erlö schen von Ansprüchen aus dem Abgabeschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgaben-ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866), in der jeweils geltenden Fassung, entspre-chend.

(2) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne des § 201 BauGB oder als Wald genutzt, wird der Beitrag so lange zinslos gestundet, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaft-lichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss. Satz 1 gilt auch für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Be-triebsübergabe an Familienangehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung. Bei bebauten Grundstücken und Teilflächen eines Grundstücks im Sinne von Satz 1 gilt dies nur, wenn die Bebauung ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient.

(3) Der Betrag wird auch zinslos gestundet, solange 1. Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingar-

tengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, genutzt werden oder

2. Grundstücke oder Teile von Grundstückes aus Gründen des Naturschutzes mit einer Veränderungssperre belegt sind.

(4) Die Stadt Seeland kann im begründeten Einzelfall zur Vermei-dung sozialer Här ten zulassen, dass der Beitrag in Form einer Rente gezahlt wird. In diesem Fall ist der Beitrag durch Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die in höchstens 20 Jahresleistun-gen zu entrichten ist. In dem Bescheid sind Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresleistung zu bestimmen. Der jeweilige Restbetrag ist mit 2 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verzinsen. Die Jahresleistungen stehen

wiederkehrenden Lei stungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsver steigerung und die Zwangsverwal-tung in der jeweils geltenden Fassung, gleich.

In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag des Beitrags-pflichtigen in der Weise entschieden werden, dass Grundstücke bis zu ihrer Bebauung oder gewerblichen Nutzung nur mit dem auf die Grundstücksgröße entfallenden Beitrag herangezogen werden.

Ändern sich die für die Heranziehung maßgebenden Umstände nachträglich und erhöht sich dadurch der Vorteil, so ist der inso-weit gestundete Beitragsanspruch geltend zu machen.

(5) Über Billigkeitsmaßnahmen entscheidet die Stadt Seeland nach pflichtgemäßem Ermessen.

§ 14 Übergroße Wohngrundstücke

(1) Übergroße Grundstücke, die überwiegend der Wohnnutzung dienen, sind nur begrenzt zur Beitragszahlung heranzuziehen.

(2) Als übergroß i.S.d. Absatzes 1 gilt ein Grundstück dann, wenn seine Grund buchfläche die in der Ortschaft Friedrichsaue vor-handene durchschnittliche Grundstück fläche von überwiegend der Wohnnutzung dienenden Grundstücken um min destens 30 v.H. überschreitet.

(3) Hat ein zur Beitragsleistung heranzuziehendes Grundstück eine Nutzungsfläche von mehr als 130 v.H. der durchschnittlich bei Wohngrundstücken in der Gemeinde vorhandenen Grundbuch-fläche, so ist es nur bis zu der dem Satz von 130 v.H. entsprechen-den Flächenanteil zum vollen Beitrag heranzuziehen.

Hinsichtlich des diese Begrenzung überschreitenden Flächenan-teils wird das Grundstück nur noch zu 30 v. H. zur Beitragsleis-tung herangezogen. Die verbleibenden 70 v.H. trägt die Stadt Seeland.

(4) Die durchschnittliche Grundstücksgröße i.S.d. Absatzes 2 be-trägt 968 m² .

§ 15Beteiligung der Beitragspflichtigen

Die Stadt Seeland hat zu gewährleisten, dass die später Beitrags-pflichtigen nach Maß gabe des § 6 KAG-LSA vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme beteiligt werden. Auf eine Zustimmung der Beitragspflichtigen nach § 6 d Absatz 3 KAG-LSA wird verzichtet.

§ 16Übergangsregelung

Sind vor oder nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung für die in dem Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke Erschließungsbei-träge nach dem Baugesetzbuch, Kosten der erstmaligen Herstellung auf Grund öffentlich-rechtlicher-Verträge, insbesondere Erschlie-ßungsverträge, sonstige städtebaulichen Verträge oder auf Grund eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder Beiträge nach § 6 KAG-LSA entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermitt-

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Nr. 33 • 28.07.2012

Ersatzbekanntmachung

Unter Bezugnahme des § 2 der Satzung der Stadt Seeland über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Friedrichsaue (Wiederkehrende Straßenausbaubeitragssatzung OT Friedrichsaue) vom 20. Juni 2012 wird der benannte Plan (Anlage zur Satzung) wie folgt bekannt ge-macht:Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 19 Absatz 1 der Haupt-satzung der Stadt Seeland in der Zeit vom 30. Juli 2012 bis 13. August 2012in der Stadtverwaltung Stadt Seeland, Ortsteil Nachterstedt, Zim-mer 34, Lindenstraße 1, 06469 Stadt Seeland, während der Dienst-zeiten:

Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 UhrDienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 17:30 UhrDonnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr.

Stadt Seeland, 21. Juni 2012

Meyer Bürgermeisterin

lung des wiederkehrenden Beitrages für die Abrechnungseinheit ins-gesamt für die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung des Beitrags-anspruch unberücksichtigt.

§ 17Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt im Sinne von § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG-LSA, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 12 nicht alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünf-te erteilt, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorlegt und jede Veränderung der Grundstücksfläche oder der Anzahl der Voll-geschosse sowie jede Nutzungsänderung anzeigt.

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

§ 18Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form.

§ 19In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Friedrichsaue vom 29.05.2007 außer Kraft.

Stadt Seeland, den 20.06.2012

DienstsiegelMeyerBürgermeisterin

Anlage 1 zur Wiederkehrenden Straßenausbaubeitragssatzung OT Friedrichsaue

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Neue Sendung „Harzliches“ auf radio hbw

Die Sendung behandelt die Harzregion in ihrer ganzen Vielfalt von A bis Z: Aktivitäten, Flora, Fauna, Geschichte, Heiteres, Kultur, Kunst, Natur und Nationalpark, regionale Persönlichkeiten, Sagen, Mythen und Legenden, Sehenswürdigkeiten, Sport und Wissens-wertes. Auch Satirisches, Kritisches oder die Lokal- und Landespo-litik finden Platz. Constanze Holtorf und Bernd Sternal moderieren „Harzliches“ ab dem 3. Juli 2012 jeden ersten Dienstag im Monat von 18 bis 19 Uhr. Zwei Wochen später wird die Sendung zur glei-chen Zeit wiederholt.

Constanze Holtorf kennen die Hörer von radio hbw seit vielen Jah-ren aus der Literatursendung „Lesezeichen“. Bernd Sternal ist Publi-zist und Autor. Er betreibt das Internetportal harz-urlaub.de.

Radio hbw ist im Raum Aschersleben auf der Frequenz 92,5 MHz zu empfangen. Auf www.radio-hbw.de kann das Programm auch rund um die Uhr per Live-Stream verfolgt werden. Wer zu den Mo-deratoren der Sendung „Harzliches“ Kontakt aufnehmen möchte, kann eine E-Mail schreiben an [email protected].

Mitteilungen

Baumaßnahmen der DB Netz AGStreckensanierung zwischen Aschersleben

und HalberstadtBereits im Amtsblatt Nummer 32 wurde über die vorgesehene Bau-maßnahme zwischen Nachterstedt-Hoym und Frose informiert.In allen öffentlichen Einrichtungen und in der Stadtverwaltung der Stadt Seeland sind die Ersatzfahrpläne ausgelegt.

Vereinsfest im OT Gatersleben

Das 3. Sommerfest der Vereine im OT Gatersleben findet am 4. August 2012 in der Zeit von 14:00 bis 24:00 Uhr auf dem „Hühnerhof“ statt.

Wir laden alle recht herzlich ein, die Lust und Laune haben, mit uns zu feiern.

Mit einem bunten Programm und optimaler Versorgung möchten wir unsere Gäste verwöhnen.

Ab 20:00 Uhr ist Disco angesagt.

Das Festkomitee

Heimatfest im OT Hoym

Vom 3. bis 5. August wird im OT Hoym auf dem Platz vor dem Busch das Sommerfest gefeiert.

Am Freitag, dem 3. August findet eine Disco statt.

Am Sonnabend, dem 4. August wird es ab 15:00 Uhr ein Programm mit der Kita „Hoymer Buschzwerge“ geben und ab 17:00 Uhr spielt die Schalmeienkapelle auf.Der Abend wird mit der Gruppe „Jedermann“ sicher zu einem tollen Tanzerlebnis.

Am Sonntag, dem 5. August gibt es ab 11:00 Uhr einen Frühschop-pen. Ab 13:00 Uhr erklingen die „Jägertaler“ und von 14:00 bis 18:00 Uhr werden die Gäste von Uwe Doberstein unterhalten. Zum Ab-schluss der Festlichkeiten findet eine Disco von 18:00 bis 24:00 Uhr statt.

Termine

Blutspendetermine

20. August 2012 von 16:00 – 19:30 Uhr, OT Gatersleben, Grundschule Kaethe Schulken, Hans-Stubbe-Straße 25

24. August 2012 von 16:00 – 19:30 Uhr, OT Schadeleben, Feuerwehrgerätehaus, Bauernstraße

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Nr. 33 • 28.07.2012

Interessengemeinschaft Blutspende Hoym informiert:

Für die Mitglieder der Interessengemeinschaft Blutspende Hoym hieß es am 12.06.2012 mal wieder „Auf zur Blutspende“ – heute verwöhnen wir wieder unsere Spender. 88 Spender, dabei 2 Erstspen-der waren das Ergebnis unserer Bemühungen an diesem Tag. Auch in diesem Sommerquartal schürten unsere männlichen Helfer G. Schmidt und O. Buder den Holzkohlegrill. Für unsere Spender gab es nach ihrem Aderlass leckere Grillwurst oder Bulette. Natürlich durfte der selbstgemachte Kartoffelsalat, zubereitet von L. Küster

und A. Suszwendyk, nicht fehlen. In der Küche bemühten sich E. Lorenz, St. Red-lich, B. Genau, L. Küster und A. Sus-zwendyk. Beim Kaf-fee kochen, Brötchen belegen und Speisen für die Spender an-richten geht es immer gesprächsreich und sehr lustig zu. Die Be-

dienung der Spender übernahmen A. Oelgarte und I. Werner, unse-re neueste Helferin. Die Spender wurden an der Anmeldung von H. Hilse und C. Buder in Empfang genommen. Schon 13:30 Uhr sind unsere älteren Damen dabei, die Tische zu decken, Obst zu waschen und den selbstgebackenen Kuchen aufzuschneiden. Auch mit 80 Jahren (zurzeit unsere älteste Helferin) wird bis zur Wieder-herrichtung der Tische und Stühle und Säuberung sämtlicher be-nutzter Räume um ca. 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr durchgehalten. Dies finden wir Jüngeren eine beachtliche Leistung und sind stolz auf unsere Rentnerinnen. Denn ohne ihre Erfahrung und ständige Be-reitschaft wäre manches so nicht möglich. Auch schon am Tag zuvor wird sich abends zum Räumen und Reinigen getroffen, wobei unse-re tatkräftigen Helfer G. Meyer und H. Lorenz fleißig zufassen. Zwei Helferinnen sind Dienstag Vormittag mit unserem Großeinkauf beschäftigt. Immer 14 Tage vor der Spende gibt es ein gemütliches Beisammensein, um alle organisatorischen Belange zu besprechen. Deshalb möchten wir uns auch bei den Familien der Helfer für das Verständnis der ehrenamtlichen Tätigkeit bedanken. Unser großes

Dankeschön geht natürlich an unsere Spender. Vom Erstspender bis zum „alten Hasen“ – ohne ihre Überzeugung – wären solche erfolg-reichen Blutspendetermine nicht möglich. Jeder Berufstätige hat wenig Zeit, aber viele Spender legen Familientreffen oder Treffen mit Arbeitskollegen auf unsere Blutspende. Die meisten Spender kom-men nach Feierabend, sogar nach 18:00 Uhr. Mit einigen Präsenten konnten wir auch zu diesem Spendetermin einige Spender ehren, z.B. Herrn D. Kranich für die 50. Spende, P. Mixdorf, St. Schmodter und S. Börner für ihre 40. Spende sowie Ch. Püschel für ihre 25. Spende. Für ihre Leistungen nochmals herzlichen Dank. Eine gute Zusammenarbeit besteht mit der FF Hoym, dort dürfen wir unsere Blutspendetermine 4 Mal im Jahr durchführen. Die B lu t sp e nd e t e a m s wechseln zu jeder Spende – sie kommen aus Dessau – dorthin wird auch am Abend das entnommene Blut mitgenommen und dort aufbereitet. Da in Sachsen-Anhalt täglich 600 Konser-ven gebraucht wer-den, wird unser hier gespendetes Blut auch in den 85 Kliniken Sachsen-Anhalts verwendet. Täglich sind 10 Blutspendeteams unterwegs in unserem Bundesland. Diese Informa-tionen bekommen wir von unserem Gebietsreferent L. Hendrich, der zu jeder Spende vor Ort ist. Er steht uns in allen Belangen mit Rat und Tat zur Seite.Wenn Sie auch schon immer mal Blut spenden wollten, möchten wir sie hiermit zu unseren nächsten Spendeterminen einladen.

Unsere nächsten Blutspendetermine sind am:11. 09.2011 und am 11.12.2012,von 15:30 bis 19:30 Uhr. C. Buder Leiterin der IG Blutspende Hoym

Die Frauen treffen ihre Vorbereitungen

Nach der Blutspende gibt es eine Stärkung

Leserbriefe

Ai/ Am 4. Juli gab es erneut eine Veranstaltung in der Hoymer Bib-liothek. Die Bibliothekarinnen der Stadt Seeland luden zu einer Lesung mit Erik Mertin ein. Erik ist Schüler der 3. Klasse im „Hoymer Prinzen-haus“ und las aus seinem Lieblingsbuch seinen Mitschülerinnen und Mitschülern einige Detektivgeschichten vor. Dies tat er so gut und spannend, dass ihm die anderen Kinder ganz gebannt lauschten. Zum Dank erhielt Erik nach der Lesung ein kleines Geschenk. Die Kinder durften im Anschluss an die Lesung noch in den Regalen der Bibliothek stöbern.

Lesung mit Erik

Erik liest aus seinem Lieblingsbuch

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Wir, die Schüler der 3. Klasse aus der Grundschule „Glück auf“ Nachterstedt, fuhren am 14. Juni für zwei Tage nach Bernburg in die Jugendherberge. Manche Koffer waren sehr groß und wir hatten Probleme, sie in den Autos zu stapeln. In Bernburg angekommen, hatten wir noch Zeit. Deshalb wanderten wir an der Saale entlang. Auf unserem Weg lagen viele Nacktschnecken. Wir bemühten uns, nicht darauf zu treten. Anschließend kegelten wir eine Stunde lang im Sportforum. In zwei Gruppen spielten wir gegeneinander. Beim Paschkegeln durften wir keine 11, 22, 33, … usw. erreichen, sonst zeigte der Computer sofort wieder Null an. Die höchste gekegelte Zahl war 77. Immer wieder mussten wir von vorn beginnen. Am Ende gewann die Gruppe 1 mit Lars, Marie, Fabian, Nils und Ro-bert. Nach dem Kegeln führte uns Frau Höpfner einen Wiesenweg entlang. Alle fragte sich: „Wo führt dieser Weg wohl hin?“ Unser Ziel war eine Haltestelle der Parkeisenbahn. Dort warteten wir auf den Zug. Die Mehrheit entschied: „Wir steigen in den letzten Wagen ein.“ Wir waren der Meinung, dass wir nun langsam durch den Park fahren werden. Aber viel zu schnell stiegen wir am Paradies aus. Dort besuchten wir den Märchengarten.In einem Schloss und in vielen kleinen Häuschen entdeckten wir Figuren aus beliebten Märchen der Gebrüder Grimm. Bei jeder At-traktion konnten wir auf einen Knopf drücken. Dann bewegten sich

die Figuren und es wurde das Märchen in Kurzform erzählt. Am lustigsten fanden wir Frau Holle, die den „Schnee“ aus ih-ren Betten schüttelte. In der Freiluftgast-stätte aßen wir Mit-tag. Es gab Nudeln mit Tomatensoße. Den meisten Kindern schmeckte es gut, dass konnte man an

den tomatenverschmierten Münder erkennen. Zu trinken, gab es natürlich auch etwas. Gestärkt eroberten wir nun den Spielplatz. Dort war ein cooles Drehkarussell. Oft hängten wir uns außen an, bis es einigen übel wurde. Eigentlich wollten wir mit der Parkeisen-bahn wieder zurückfahren, doch sie kam nicht. Kurz entschlossen benutzten wir unsere Füße und wanderten durch den Park bis zum Tiergarten.Auf dem Bären aus Stein am Eingang fand ein Fotoshooting von uns statt. Als Erstes statteten wir den Ziegen einen Besuch ab. Sie waren zahm und ließen sich streicheln. Deshalb erhielten sie von uns einen Namen z.B. Skippy oder Erhard Ditel. Anschließend schauten wir uns im Afrikahaus die Kattas an. Sie hatten zwei kleine Babys, die sogar schon klettern konnten. Weiter führte uns der Weg zu den Pinguinen. Es waren eine ganze Menge. Sie schwammen und tauch-ten umher. Das kalte Wasser machte ihnen nichts aus. Nun gingen wir zu den Kamelen. Dort waren alle, außer Emily, so mutig und bestiegen das Kletterkamel.Von oben hatten wir eine gute Aussicht. Am Insektenhotel vorbei gelangten wir zu den Spielplätzen. Ausgelassen schaukelten, rutsch-ten wippten oder kletterten wir. Zwischendurch aßen einige von uns leckere Waffeln. Im australischen Bereich des Tiergartens sahen wir

zwei ausgebüchste Kängurus. Ganz dicht konnten wir an sie heran gehen. 17:00 Uhr gingen wir endlich in die Jugendherberge. Dort richteten wir uns in unseren Zimmern gemütlich ein. Zum Abendbrot gab es Leckeres vom Grill und Salate. Anschließend beschäftigten wir uns auf der Außenanlage der Jugendherberge. Wir kegelten und spielten Fußball, Volleyball oder Basketball. Das Klettergerüst lud uns dazu ein, als Piraten auf Schatzsuche zu gehen. Abends probierten wir das Spiel „Wer bin ich“ aus, das Marie mitgebracht hatte. Fabian ging es sehr schlecht, deshalb fuhr ihn Herr Pullner am Abend nach Hause. Am Freitag nach dem Frühstück räumten wir unsere Sachen ein und gingen zur Fähre. Mit ihr fuhren wir über die Saale. Im Wasser entdeckten wir viele Stockenten. Am anderen Saaleufer angekom-men, stiegen wir die Treppen zum Schloss hinauf. Dort beobachte-ten wir zwei Braunbären. Das Männchen zeigte uns sogar, dass es schwimmen kann. Als er wieder heraus kam, schüttelte er sich so, dass das Wasser nur so spritzte. Wir nannten ihn Schulbär. Das Weibchen tauften wir Zottel, weil es ein sehr zotteliges Fell hatte. Eigentlich wollten wir dann zum Eulenspiegelturm gehen, aber der war nicht geöffnet. Frau Höpfner hatte vorgesorgt und eine Ge-schichte von Eulenspiegel mitgebracht. Diese lasen wir abwechselnd vor. Nun stand noch eine Stadtbesichtigung auf unserem Plan. Zuerst bestaunten wir die Blumenuhr und warteten auf das Glo-ckenspiel „An der Saale hellem Strande“. Wir waren ein bisschen enttäuscht, weil es so kurz war. Aber die Wartezeit verging sehr schnell, denn vor dem Rathaus traf sich ein Brautpaar. Dann gingen wir zum Marktplatz und leckten Eis. Im Buchladen konnten wir uns nichts mehr kaufen, weil unser Geld fast alle war. Auf dem Rückweg trat Nils in eine Rille der Wasserspiele. Man gut, dass schönes Wetter war, so trocknete seine Hose wieder. Entlang der Saale gelangten wir zu einem Spielplatz. Bis zur Abreise tobten wir uns noch einmal aus. Als Lars‘ Mutti endlich auf dem Parkplatz angekommen war, fuhren wir zurück nach Nachterstedt.

Bei unseren Begleitern möchten wir uns recht herzlich für die schöne Klassenfahrt bedanken.

Schüler der 3. Klasse der Grundschule „Glück auf “ Nachterstedt

Klassenfoto

Im Streichelgehege

Klassenfahrt nach Bernburg

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Nr. 33 • 28.07.2012

Unsere Schule „Hoymer Prinzenhaus“ öffnet ihre Türen

Abschlussgottesdienst für die zukünftigen Schulkinder

Letzter Besuch der Vorschulkinder der Kita „Sonnenschein“ in der

Gaterslebener Bibliothek

„Jeder kann etwas“- so lautete in diesem Schuljahr unser Motto. Am 27.06.20012 hatten alle Besucher die Möglichkeit, sich einen kleinen Eindruck von der schulischen Arbeit in unserer Grundschule zu verschaffen. Entsprechend dem Jahresmotto eröffneten die Kinder der Arbeitsgemeinschaft „Junge Künstler“ mit einem Theaterstück in der Turnhalle und zeigten, was es für kleine Talente gibt. Um-rahmt wurde das kleine Programm durch die Tanzgruppe und einer Gesangseinlage der Klasse 4. Im Schulhaus war es dann möglich, gut gelungene Schülerarbeiten aller Klassenstufen, die im Fach Gestal-ten entstanden sind, zu bestaunen.

Für Interessierte wurde das Lernen in der Schuleingangsphase mit vielen vorgestellten Materialien und Lernspielen erläutert. Wer woll-te, konnte sich auch in die eigene Schulzeit zurückversetzen lassen. Alte Schulsachen und Chroniken erzählten in einer weiteren Ausstel-lung von längst vergangenen Unterrichtstagen. Mit etwas Sport und einer Malstraße vergnügten sich alle Kinder. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt. Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Ku-chenbäcker und Helfer, die uns unterstützt und somit die leckere Versorgung ermöglicht haben. St. Schleichardt

Eine gute Tradition ist es, dass unsere zukünftigen Schulkinder für ihren Schulstart Gottes Segen empfangen. So wie jedes Jahr hatte uns die Kirchgemeinde Nachterstedt, mit der wir eng zusammen arbeiten, zum Schulabschlussgottesdienst eingeladen. Wir haben einen fröhlichen Gottesdienst erlebt, mit Musik, biblischer Ge-schichte und Gottes Segen für unsere Kinder. Im Anschluss haben wir uns herzlich bei unserem Gemeindepädagogen Arend Fritzsch bedankt, der in unserer Kita immer die christliche Kinderstunde durchgeführt hat. Die Kinder waren sehr gern bei ihm und haben jede Woche schon immer auf ihn gewartet. Dann haben wir noch ganz herzlich Frau Petzel verabschiedet, die nach 33 Jahren als Er-zieherin in den Ruhestand geht. Petra Becker

Zu einer Lesung der ganz besonderen Art luden die Mitarbeiter der Bibliothek Gatersleben die Vorschulkinder am 06.07.2012 ein. Seit vielen Jahren kommen die Kinder der Spatzengruppe der Kita Son-nenschein in unsere Einrichtung. Einmal im Monat lauschten sie den Geschichten, die ihnen „Martina“ vor-las. Bei ihrem letzten Besuch als Kinder-gartenkinder war al-les ganz anders. Statt dem gewohnten Mit-tagsschläfchen ging es gegen 12:30 Uhr in Richtung Bibliothek. Dort warteten einige Überraschungen auf die Kinder. Das Highlight war der Besuch des Lesekönigs der 1. Klasse. Tom Brüggemann zeigte, wie toll man doch nach einem Schuljahr schon lesen kann. Die Kinder waren so begeistert, dass der Applaus für ihn kein Ende nehmen wollte. Der Abschied fiel allen jedoch nicht so schwer, kommt doch ein großer Teil von ihnen regelmäßig am Nachmittag mit Mutti oder Vati. Wir wünschen allen viel Erfolg in der Schule. Martina Ruppert

Mal- und Bastelstraße

Gemeindepädagoge Arend Fritzsch singt gemeinsam mit den Kindern

Lesekönig Tom

Schülerarbeiten werden vorgestellt

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AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Sommerfest der Kita „Sonnenschein“ am 22. Juni 2012

Sportliche Abschlussfahrt mit den Vorschulkindern Kita „Seelandfrösche“ aus dem OT Nachterstedt

„Wir reisen in die Ferne und entdecken Sonne, Mond und Sterne“ – Unter diesem Motto fand das diesjährige Sommerfest der Kita „Sonnenschein“ in Gatersleben statt. Nach der Begrüßung durch die Leiterin der Kindertagesstätte Petra Kuche überraschten die Erzieher ihre Schützlinge mit einem kleinen Programm. Gespannt lauschten die Kleinen und auch die zahlreich erschienenen großen Gäste der Geschichte von „Jana und dem kleinen Stern“ im eigens für das Sommerfest dekorierten Rondell. Nach einer kleinen musikalischen Reise durch das Universum konnten sich dann alle Gäste bei selbst-gebackenem Kuchen, den Mütter, Omas und Erzieher gebacken hatten, und Kaffee stärken.

Auch Petrus hatte an diesem Tag Einsehen und schickte pünktlich zum Sommerfest ganz viel Sonnenschein. Somit stand dem geplan-ten Programm nichts mehr im Wege. Es wurde für die Kleinen wieder allerhand auf die Beine gestellt, wie z.B. die Hüpfburg, das Kinderschminken – ein großes Dankeschön hierfür an Frau Däber-nitz und Frau Nemis – und vielem mehr. Deftiges gab es am Abend vom Grill. Dass dieses Sommerfest zu einem unvergesslichen Erleb-nis wurde, ist auch den zahlreichen Helfern zu verdanken, denen wir auf diesem Wege ein großes Dankeschön aussprechen möchten. Mandy Winkelmann

Wir waren eingeladen in das Gesundheitszentrum nach ASL. Mit dem Zug nach ASL zu fahren war schon das erste Erlebnis für unse-re Kinder. Großes Staunen war dann angesagt, als wir im Sportraum des Gesundheitszentrums angekommen waren. Unter professionel-ler Anleitung haben wir einen sportlichen Vormittag erlebt. Sport, Spiel, Bewegung mit Musik, Wettbewerbe mit Geschicklichkeitshe-rausforderungen haben allen Schulkindern viel Spaß gemacht. Zur Stärkung gab es einen Fitnessdrink und Picknick aus dem Rucksack. Eine Urkunde für die sportlichen Leistungen gab es am Ende für jedes Kind. Alle Seelandfrösche sagen DANKE an das Gesund-heitszentrum ASL. Im Anschluss haben wir noch bei strahlendem Sonnenschein die Spielgeräte auf dem Gelände der LAGA ge-stürmt.Die Kinder hatten großen Spaß und waren trotz der sportlichen Anstrengung vorher gar nicht müde. DANKE sagen wir auch unse-ren Muttis, die uns auf der Fahrt begleitet haben.

Sabine Kraska Projektleiterin Vorschulkinder

Eine Hüpfburg ist immer ein besonderer Anziehungsmagnet

Gespannt lauschen die Kinder, welche Spiele sie erwarten

Die Geschichte „Jana und der kleine Stern“ wurde aufgeführt

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Nr. 33 • 28.07.2012

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„Kinder, wie die Zeit vergeht“ könnte man auch als Überschrift gelten lassen. Am 4. Mai 1992 wurde der Jugendtreff vom damaligen Betreuer, Manfred Sand, gegründet. Nach einer Übergangslösung erhielten wir 1994 das seit Jahren leer stehende Gebäude der ehema-ligen Zuckerfabrik in der Bahnhofstraße als Domizil. Dass alles so gut endete, ist in erster Linie unserem Mann der Ersten Stunde, Manni Sand, zu verdanken. Er hat sich sehr engagiert und keine Mühen gescheut, sich auch in dieser Hinsicht für die Kinder und Jugendlichen einzusetzen. Am 23. Juni 2012 starteten wir unsere Jubiläumsfeier. Als Gäste konnten wir unter anderem Frau Wenzel, Amtsleiterin des Jugendamtes des Salzlandkreises begrüßen.

Sie nahm unsere Ein-ladung gern an und war, wie sie selbst sag-te, wieder begeistert von der Feier und vor allen Dingen von den vielen gemeinsam durchgeführten und geplanten Aktivitäten aller Jugendclubs der Stadt Seeland. Wir begrüßten auch Herrn Bollman vom

BBRZ, der uns ein tolles Geschenk für die Einrichtung mit-brachte. Vom Ort-schaftsrat Gatersle-ben waren Frau Rie-del, Frau Matzel und Herr Menzel anwe-send, die nicht nur von dem Programm begeistert waren, son-dern sich auch allge-mein über die Arbeit in der Einrichtung überzeugen konnten. In einer Fotoausstellung konnten alle die Entwicklung der Einrichtung von 1992 bis zum heutigen Tag verfolgen. Frau Zacharias-Stammer vom Hort und Frau Heydecke von der Kindereinrichtung unseres Ortsteiles über-raschten uns mit Geschenken und vielen netten Worten. Begrüßen konnten wir auch die langjährige Leiterin der Einrichtung Frau Desinger und einige Betreuer aus den letzten 20 Jahren. Der eigent-liche Gründer der Einrichtung, Manni Sand war leider verhindert, aber er ist dem Club immer noch treu und besucht uns zu unserer Freude oft. Endlich konnte es losgehen, nach einer kurzen Begrü-ßung gaben die Akrobatikgruppe und die Line-Dancer aus Gaters-leben Kostproben ihres Könnens. Es war super und alle erhielten viel Beifall. Von der Akrobatikgruppe war das jüngste Mitglied gerade mal 2 Jahre alt und von den Line-Dancer war die Jüngste 9 Jahre alt. Natürlich war auch für das leibliche Wohl gesorgt, den Kuchen ha-ben uns Eltern bzw. Vereine gesponsert, vielen herzlichen Dank dafür. Wir möchten uns aber auch bei dem Ortschaftsrat recht herz-lich bedanken, der uns aus den Ortschaftsmitteln eigens für unsere Feier 500 Euro zur Verfügung stellte. Die Firma Ambrozy spendete

uns 50 Euro, für die sich die Kinder und Jugendlichen Spiele aus-suchten, vielen, vielen Dank dafür. Leider mussten wir die vorberei-teten Spiele überwiegend im Club durchführen, da es mal wieder regnete. Aber das nahm uns nicht die Lust und Laune, was man an unseren beigefügten Fotos erkennen kann. Vielen Dank an alle Betreuer der Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Seeland und den Jugendlichen aus Hoym für die tatkräfti-ge Unterstützung bei der Ausgestaltung und Durchführung unseres Festes. Wir möchten uns nochmals recht herzlich bei all den vielen Helfern und Sponsoren für die tolle Unterstützung bedanken und hoffen, alle hatten ihren Spaß an dem Tag. Betreuer Jugendzentrum

Kinderschminken

Die Akrobatengruppe

Es gab viele Spiele – hier mit dem Roller

Wir begrüßen Frau Christel Wentzel

sowie Frau Ramona Desinger

20 Jahre Jugendzentrum OT Gatersleben

Page 24: AMTSBLATT SEELANDdaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/ab_se... · Ernst Sentner überbrachten dem Jubilar ihre herzlichsten Glück-wünsche. Gerhard Tiebe war Zeit seines

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