Amtsblatt für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006 ... · PDF fileAmtsblatt für...

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  • Amtsblatt fr den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1

    Seite 1

    Jahrgang 25 24. Juni 2015 Nummer 17

    Amtsblattfr den Landkreis Stendal

    Inhaltsverzeichnis

    1. Landkreis Stendal

    Verzicht auf die Durchfhrung einer Umweltvertrglichkeitsprfung - Manahme gem EG-Wasserrahmenrichtlinie: Herstellung der kologischen Durchgngigkeit

    im Uchtdorfer Mhlengraben durch den Rckbau einer Stauanlage bei km 0+535 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

    Neufassung der Satzung des Unterhaltungsverbandes Seege/Aland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

    2. Hansestadt Stendal

    ffentliche Wahlbekanntmachung zur ffentlichen Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Wiederholung der Stadtratswahl in der Hansestadt Stendal am 21.06.2015 und

    zur Wahl der Oberbrgermeisterin / des Oberbrgermeisters der Hansestadt Stendal am 21.06.2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

    Einwohnerversammlung am 01.07.2015 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Insel, Am Dreesch 13, 39576 Hansestadt Stendal

    hier: B 188, Radweg Insel- Dbbelin und Krmmenverbesserung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

    3. Einheitsgemeinde Stadt Tangerhtte

    Bekanntmachung 1. Plannderungs- und Ergnzungsverfahren fr das Planfeststellungsverfahren fr den geplanten Neubau der B 71n, A 14 Haldensleben, Abschnitt Ortsumfahrung

    Wedringen in den Gemarkungen Haldensleben, Wedringen, Vahldorf, Neuenhofe, Hillersleben und Birkholz in den Landkreisen Brde und Stendal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

    4. Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

    1. nderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ber die Benutzung der Tageseinrichtungen fr Kinder sowie ber die Erhebung der Kostenbeitrge . . . . . . . 96

    5. Amt fr Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark

    ffentliche Bekanntmachung Beschluss vom 05.05.2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

    ffentliche Bekanntmachung Beschluss vom 12.06.2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

    6. Unterhaltungsverband Seege/Aland

    Amtliche Bekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99

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    Landkreis Stendal

    Bekanntmachungdes Landkreises Stendal

    Bekanntmachung gem 3 a Satz 2 des Gesetzes ber die Umweltvertrglichkeit (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt gendert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl I S. 2749) ber den Verzicht der Durchfhrung einer Umweltvertrglich-keitsprfung.

    Folgendes Vorhaben wurde beantragt, das folgende Grundstcke berhrt:

    Antrag vom Antragsteller Vorhaben Gemarkung Flur Flurstcke20.04.2015 Unterhaltungs- Manahme gem EG- Uchtdorf 3 168/14, 12/1, verband Tanger, Wasserrahmenrichtlinie: 14/1, 8/9, Werner-Seelen- Herstellung der kolo- 8/8, 8/4, binder-Ring 1 in gischen Durchgngigkeit 8/3, 8/15, 39517 Tangerhtte im Uchtdorfer Mhlen- 213/8, graben durch den Rck- 301/14, 6/1 bau einer Stauanlage 212/8, 3/1 bei km 0+535

    Es handelt sich hier um ein Vorhaben gem Nummer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG. Gem 3c i.V.m. der Anlage 2 zum UVPG wurde im Rahmen der allgemeinen Vorprfung des Einzelfalls das Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgefhrt.Diese Vorprfung ergab, dass es sich bei diesem Vorhaben um eine n i c h t UVP - pflichtige Manahme zum Gewsserausbau i.S.v. 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585 Nr. 51/2009), zuletzt gendert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) handelt.

    Eine Umweltvertrglichkeitsprfung entfllt somit in diesem Verfahren.

    Hinweis: Diese Feststellung ist nicht selbstndig durch Rechtsmittel anfechtbar.

    Stendal, den 15.06.2015

    Carsten WulfngerLandrat

    Landkreis Stendal

    Satzung des Unterhaltungsverbandes Seege/Aland

    Alle Amts-, Funktions- und Personalbezeichnungen, die in dieser Satzung in der mnnlichen Sprachform gebraucht werden, gelten auch in der entsprechenden weiblichen Sprachform.

    1Name, Sitz, Verbandsgebiet

    Der Verband fhrt den Namen: Unterhaltungsverband Seege/Aland.Er hat seinen Sitz in 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark), Bahnstrae 15.Das Verbandsgebiet ist das Niederschlagsgebiet der Gewsser Seege, Biese/Aland ab Ein-mndung der Uchte und der Elbe linksseitig von unterhalb Arneburg (Elb-km 404) bis zur Landesgrenze Niedersachsen (Elb-km 471).Zur Abgrenzung gilt das Kartenwerk des gewsserkundlichen Landesdienstes.Der Verband ist ein auf der Grundlage des 5, Abs. 2 Vorschaltgesetz zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.11.1991 gegrndeter Unterhaltungsverband.Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes ber Wasser- und Bodenver-bnde (Wasserverbandsgesetz WVG) vom 12.Februar 1991 (Bundesgesetzblatt Teil 1, S.405 ff), gendert durch das Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. Teil 1, S.1578).Der Verband dient dem ffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwal-tet sich im Rahmen der Gesetze selbst und kann nach Magabe landesrechtlicherVorschriften Beamte im Sinne des Beamtenrechtsrahmengesetzes haben.

    2Aufgaben

    (1) Der Verband hat folgende Aufgaben:

    1. Unterhaltung von Gewssern zweiter Ordnung,2. Unterhaltung von Anlagen in und an Gewssern, die der Wasserabfhrung dienen.

    (2) Der Verband kann folgende Aufgaben bernehmen:

    1. Unterhaltung und Ausbau von bestehenden Anlagen in und an Gewssern zweiter Ord- nung, die nicht der Wasserabfhrung dienen,2. Ausbau einschlielich naturnahen Rckbaus von Gewssern zweiter Ordnung, 3. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flchen und Gewssern zweiter Ordnung zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und fr die Landschaftspflege.

    3Mitglieder

    (1) Mitglieder des Verbandes sind die Einheitsgemeinden und die Verbandsgemeinden in Carsten WulfngerLandrat

  • dem in 1 bezeichneten Niederschlagsgebiet.

    (2) ber die Mitglieder ist ein Verzeichnis zu fhren, das der Verband auf dem Laufenden hlt.

    4Unternehmen, Plan

    (1) Zur Durchfhrung der Gewsserunterhaltung hat der Verband die notwendigen Arbeitenan den Gewssern und Anlagen vorzunehmen.

    (2) Zur Durchfhrung der Anlagenunterhaltung kann der Verband die notwendigen Arbeiten, die nicht der Abfhrung des Wassers dienen (z. B. Stauanlagen) vornehmen.Das Unternehmen ergibt sich im Bedarfsfall aus Beschreibungen und Beschlssen der Ver-bandsorgane, die in einem Verzeichnis Anlagenunterhaltung enthalten sind.

    (3) Zur Durchfhrung des Ausbaus einschlielich naturnahen Rckbaus kann der Ver-band die notwendigen Arbeiten zur Herstellung wesentlicher insbesondere naturnaher Umgestaltung und Beseitigung der Gewsser vornehmen. Das Unternehmen ergibt sich im Bedarfsfall aus Beschreibungen und Beschlssen der Verbandsorgane, die in einem VerzeichnisAusbau enthalten sind.

    (4) Das jeweilige Unternehmen ergibt sich aus dem Plan und den ihn ergnzenden Plnen.Plne knnen aus einem Erluterungsbericht, Karten und Zeichnungen bestehen.Jeweils eine Ausfertigung wird bei der Aufsichtsbehrde und beim Verband aufbewahrt.

    5Verbandsschau

    (1) Die Gewsser und Anlagen sind mindestens einmal im Jahr zu schauen. Bei der Schau ist der Zustand der Anlagen und der Gewsser festzustellen, insbesondere ob sie ordnungsge-m unterhalten und nicht unbefugt benutzt werden.

    (2) Die Verbandsversammlung kann das Verbandsgebiet in Schaubezirke einteilen. Sie whlt fr jeden Schaubezirk mindestens zwei Schaubeauftragte, davon mindestens einen praktizie-renden Landwirt. Die Schaubeauftragten bleiben bis auf Widerruf im Amt.Schaufhrer ist ein Vorstandsmitglied oder der Geschftsfhrer.

    (3) Der Verband macht Zeit und Ort der Schau rechtzeitig nach 33 bekannt und ldt die Schaubeauftragten, die Verbandsmitglieder und die Berufenen, die Aufsichtsbehrde, die untere Naturschutzbehrde, das Amt fr Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die untere Forstbehrde, die land- und forstwirtschaftlichen Berufsverbnde sowie die vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, die nach ihrer Satzung landesweit ttig sind recht-zeitig zur Verbandsschau ein.

    (4) Fr jede Gewsserschau ist ein Protokoll anzufertigen, das binnen sechs Wochen nach Beendigung des Schautermins der zustndigen Wasserbehrde, den Verbandsmitgliedern und den Berufenen zu bersenden ist. Es ist der Unterhaltungsplanung mit zugrunde zu le-gen.

    6Aufzeichnungen, Abstellung der Mngel

    Der Schaufhrer zeichnet den Verlauf und das Ergebnis der Schau schriftlich auf und gibt den Schaubeauftragten Gelegenheit zur uerung. Der Vorstand lsst die Mngel abstellen. Er sammelt die Aufzeichnungen im Schauprotokoll und vermerkt in ihm die Abstellung der Mngel.

    7Organe

    Der Verband hat eine Verba