Amtsblatt Innsbruck

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derTandesnaupktadt Innsbruck r scheint e i » i n a l i in ^.' o » a c i » ^ c I » u m i n c l >i > >'<> l^' > X i ! I I i ci' d c i ni R a l l'a n v v ^ > ! i ^ r ä) i i s t I c i l n n ^ ^ °N a l I> a u . ^ t o ck ^ i n i i n l' r N i'. >'.><» c r n s p r echc r ^)? r. «'.:'.7 l !','<» April 14. Ialnqang 3n üer Gemeinöeratssihung vom 9. ^lpril ö. I. wurde Stadtrat dr. Kranz Greiter Zum Nachfolger des jüngst verstorbenen Bürger- meisters Or. ftnton Melzer gewählt. Oer neue Vürgermeister entstammt einer alteingesessenen tiroler Kamille und hat sich bereits über 20 ^ahre in der Kommunalpolitik betätigt. 3m ^ahre 1929 war er in den Gemeinderat eingezogen, 1Y33 Stadtrat ge- worden. Eine jahrzehntelange praktische Erfahrung befähigt ihn also, die oberste Leitung der Stadtgeschäfte Zu besorgen, und als bisheriger Hinanz- referent kennt er besser als irgendwer die empfindsamen Stellen des Stadt- budgets. Oie Wahl ist somit auf eine durch seine Vorkenntnisse besonders geeignete Persönlichkeit gefallen. Wer auch die Reihe seiner Khnen verpflichtet ihn. Ist es eine Laune des Zufalls oder eine jener umstrittenen, historischen GesehmWgkeitcn, daß ein Mnherr ebenfalls Kmanzberatcr, und zwar jener Andreas Mosers war? i.lnd erscheint nicht auch (Innsbrucks bekannter Vlirgrrmeistcr, Casimir Schu- macher, der gleichfalls in schwersten Notzeiten vom ^ahre 1807 bis zum Herbst l809 das Steuer der Stadt in Händen hielt, in der angeheirateten Ahnentafel! illögc cs dem neuen Stadtobcrhaupt vergönnt scm, durch seine Lei- stungen in der ihm zugemeifencli fimtsdauer gleichfalls ehrenvoll in die Annalen der Stadt aufgenommen zu werden!

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Ausgabe April 1951

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derTandesnaupktadt Innsbruckr s ch e i n t e i » i n a l i i n ^.' o » a c

(ü i » ^ c I » u m i n c l >i > >'<>l ' > X i ! I I i ci' d c i ni R a l l 'a n v v ^ > ! i r

ä) i i s t I c i l n n ^ ^ °N a l I> a u. ^ t o ck ^ i n i i n l' r N i ' . >'.><»c r n s p r echc r )? r. «'.:'.7 l !','<»

A p r i l 14. I a l n q a n g

3n üer Gemeinöeratssihung vom 9. ^lpril ö. I . wurde S t a d t r a td r . K ranz G r e i t e r Zum Nachfolger des jüngst verstorbenen Bürger-meisters Or. ftnton Melzer gewählt.

Oer neue Vürgermeister entstammt einer alteingesessenen tiroler Kamilleund hat sich bereits über 20 ^ahre in der Kommunalpolitik betätigt. 3m^ahre 1929 war er in den Gemeinderat eingezogen, 1Y33 Stadtrat ge-worden. Eine jahrzehntelange praktische Erfahrung befähigt ihn also, dieoberste Leitung der Stadtgeschäfte Zu besorgen, und als bisheriger Hinanz-referent kennt er besser als irgendwer die empfindsamen Stellen des Stadt-budgets. Oie Wahl ist somit auf eine durch seine Vorkenntnisse besondersgeeignete Persönlichkeit gefallen.

Wer auch die Reihe seiner Khnen verpflichtet ihn. Ist es eine Launedes Zufalls oder eine jener umstrittenen, historischen GesehmWgkeitcn, daßein Mnherr ebenfalls Kmanzberatcr, und zwar jener Andreas Mosers war?i.lnd erscheint nicht auch (Innsbrucks bekannter Vlirgrrmeistcr, Casimir Schu-macher, der gleichfalls in schwersten Notzeiten vom ^ahre 1807 bis zumHerbst l809 das Steuer der Stadt in Händen hielt, in der angeheiratetenAhnentafel!

illögc cs dem neuen Stadtobcrhaupt vergönnt scm, durch seine Lei-stungen in der ihm zugemeifencli fimtsdauer gleichfalls ehrenvoll in dieAnnalen der Stadt aufgenommen zu werden!

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Seite 2 Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck Nummer 4

Innsbrncker Gemeinderatv^m x'iahro l'.!5»< Hat der l^cmeindoral der

hallptstadt Innsbruck das crsto Ü)ial ani 5>. Jänner zu-sammon, ulu iu einer Tranersitznng des verstorbenenBnndespräsidentcn Dr . Kar l Renner m gedenken.Bürgermeister Dr. Melzer lvürdigte in einer Anspräche den Lebenslauf und dio Verdienste dos Vorewigten.

Eine weitere Sitznng fand am >. Febrnar anläßlichdos Todos des Landeshauptmannes Hofrat Dr. AlfousWeißgatterer statt, i i l der Bgm. Stellv. Flöckinger anStollo dos erkrankten Bürgermeisters dio bedenklvorte sprach.

'Anschließend fand nntor doni Vorsitz dos Bgm.-Stollo. Flöckinger cino Oeschäftssitzuttg statt, iu derJohann Steiuleituer (Heiniatliste, Innge Opposition)an Stollo dos ansgeschiedonen Dr. Fritz Müllaner alsGcmeinderat angelobt wurde.

Für doil verstorbenen Stadrat M a r Klappholz-wnrdo GR. D ip l . - I ng . Robert Kummer zuu, Stadt-rat ernannt.

Bgm. Stellv. Flöckinger borichtoto ans Grnnd oinosvon don (^onicindoräton Kotier uud Gou. iu der Goütoiüdcratssitzuuq ani 22. SePteniber l!)5l) oingebrachton Antra.qos über dou Ausbau der Boleuchtuuq iu derDr.-Stumpf-Straße, iu dor Iuc^euuiu Fischler Straße,am Mitterwoq uud ani FiirstoMvog.

Hierauf erstattete B.qm.'Stcllv. Flöckiuqcr eine»aus'fuhrlichcu Boricht übor die, Lawinenkatastrophenuud die zur Bolhobuua, dor Schädou qotroffonon Maß-uahmon.

Eino lobhafto Ansspracho losto oin Enlschlioßnn^sautrag des Stadtschulratos aus, dor sich sscgcu die E iu-schräukunq der Dienstposteupläne bei den InusbruckcrVolts uud Hauptschulen lvaudte. Als Ergebnis derNusspracho!luurdo oiu Rodaktiouskomitoo qobildot, dasin oinor Sitzuuqspause oino Entschließung aitSarboitctc, iu der gegcu deu Plan eines Tchnlklassenäbbauesfeierlich Einsprnck erhoben und die Erwartnna, aus-gedrückt wurde, daß auf jeden Fal l in : laufeudeu

Schuljahr oin >ilassonadl.mn nnlcrdloido, I'ioso l 'ntschließnng Unlrde einstimmig angenommen.

Nach erläuternden Worten des Stadtrates Dot'lorGreitcr wnrdcn die Verträge zwischen dem ^and Tirolund der Landeshauptstadt Inusbrnck übor die Weiterfnhrnng des Votriobos des Landoslboalors und iibordio Vorwondnug dos städt. Orchoslors im Vandosldoator mit Vcohrhoit.augeuolumeu.

E iu Autrag des Stadtrates Gampor, oino Volks-befragung durchzuführen, ob die Bevölkerung I n u sbrucks n.nlleus ist, die kosten filr das Theater im bisherigen Ausmaß zu tragen, wurde abgolohnt.

Anf Antrag des Bauaus'fchusses lvurde den Bau-gosnchou dos Iohauu Steinlechner, des Dr. Kar l Wolfnnd des Rndolf Reiter stattgegeben, anf Antrag desFinauzausschusses eine ^teihe von Nachtragskreditenbewilligt mrd das Vndgetprovisorinm bis l">. März1!)5)1 verlängert.

Abschließend sprach sich der l^moindorai für dioÜbormittlnng oiner l'öenosnngsadresse an den im Sa"-natorinm befindlichen Vin'gerineistor Dr. .Violzor ans.

Das Abloben des Bürgermeisters am >2. '.Viärzivar der Anlaß für eiuc Tranersitznng, die am l5,.März stattfand und in der Bgm.-Stellv. Flöckingerdie in der letzten Nummer des Amtsblattes wiedergegebeneu Godonkworte an die vorsammolton Tranorgästo richtete. Die Trancrfeier wurde dilrch Darbie-tuugeu eiues Streichquartetts des städt. Orchestersuud des Collegium musicum der Innsbrncker Uni-versität nmrahmt.

I n einer kilrzeil Geschäftssitzung am 27. März195l. wurde Kar l Pfötschcr, der infolge des Ablebensdes Bürgermeisters Dr . Melzer in der AllgemeinenListe der OVP . nachrückte, als Gcmeinderat augelobt.Weiters wurde gogou die boidou Stimmon dos Links-blocks das Budgotpruvisorinüi bis 15). Apr i l vertäu -gert, damit noch vor dein Bcgiuu der Beratuugcu desGclneindcrates iibcr den Haushaltsplan die Wahl desneneu Bürgermeisters stattfinden kann. Pz.

Kundmachungen zur Bundespräsidenten WahlZl . BW 35^1951

Innsbruck, am 27. März 1951.

Kundmachung.

Kenias; i< l7 Abs. 5 der Nationalratswahloronnngin Zusammenhalt mit § 2 Abs. 2 und 5 des BundesPräsideuteu Wahlgesetzes wordou die Mitgliedor dorBozirksloahlbohördo Iuusbruck Stadt bokauutgogobou:

Österreichische Volkspartci:

B o i s i t z o r :

Vx'iurich Süß, Vizcbürgermeister, Innsbruck, Roscg-qerslraßo 24; Dr. Josef Ruugg, Rechtsau^valt,Innsbrilck, Maria-Theresion-Straßc !51; Dr. JosefWalter, Ob.-Reg.-Rat, Innsbruck, Claudiastraße l l;

Dipl.-Iug. Autou Hradetzky, l^^nieinderat, Inns-brnck, Pfarrgassc 3; "liobert Lackner, Kammerrat,Innsbruck, Äudvcas-Hofer-Straße 5>.

(5 r s a tz ni ä n u e r :Dr. Albert Mair, Landesbeamter, Innsbrnck,

Egerdachstraße 13; Dr. Robert Ladner, Landesbeamter, Inusbrnck, Karmelitergasse l ; Dr. OttoWolfgang Anßerladscheider, Innsbrnck, Haydnplatz 5>;Dr. Gerhard Tanfch, Innsbruck, Vteiuhardslraße l l ;Prof. Dr. (5gon Weiß, x^nn^bruck, ."nnrain 5,2.

Sozialistische Partei Österreichs:B e i s i N e r ^

I?r, >tarl >iunst, Stadtrat, ^nn^lnnck, MößlstraßoRnn^aldier, Oboire^lnuingsrat, x'lnns

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Seite 3

druck, Bl . >>ueber Straße l l- Hedy vicini, Innsbrnck,Reichenaner Straße 38; Dr. Manfred Beitncr, Inns-

s, ^>ollerstraße 5.

ä ü >> e r !(5 r s a <) i

>tarl .'»tnechtelsdorfer,'))iary Meisinger, Innsbruck, ^ohbach'siedlnng 7',»,

rtei der Unabhängige!«:

^ ei ! i tz e r :

Dr. >inr> ^lrele, RechtöalrU'lili, Innsbruck, !eopoldstraße - i Dr. Ednard Angerer, ^ d . Mag. Rat,Innsbrnck, Beethovenstraße > ; Alois Weth, ätanfüiaiin, v^iiü''druck, Bnrggraben 15.

E r s a tz in ä e r :

is Probst, Elektrotechniker, Innsbruck, Mar,iinilia«straße 37.

Zu Vertrauensftersonen wurden bestellt:

Von der .^ o in in n n i st i s ch e n P a r t e iQ st e r r e i ch s !

Felix, Pettaucr, Innsbruck, Oswald-Nedlich-Str. 6;Dr. Heinrich Schöpf, Innsbruck, Dreiheiligenstr. 13.

Der BezirkÄoahlleitcr:

Dr. K n o l l e. h.

Z l . BW 20/1951

Innsbrnck, ani 27. März 1951.

Kundmachuug.

Geniäß i; 17 Abs. 5 der ^iationalratswahlordnnnciiit Zusammenhalt mit § 2 Abs. 2 und 5 des Bundes-präsidenten Wahlgesetzes werden die Mitglieder der^eineindewahloehörde Innsbruck bekanntgegeben:

^slerreichische ^ol lcpnrtei :

".!' e ! ! ! n c r ^

.'ing, dgger ^ i l j r i ed , Direktor, , pfslrasze l!'»: Mader Hans, Direktor, Innsbruck, Dax-gasse l l , .kirsch Walter, General a. D., Innsornck,>laiser v'osef Strasse 15; Dr. WnnderbaldinsterSekretär, ^n

^ r s a l) m ä n n e r !

^ Peler, Genieinderal, Innsdrnck,gasse l5; Dr. Zegg Nlldolf, Finanzbeamter, v'lnns-brnck, Niedgasse 22-Thoma In l ins, B .B . Pensionist,Innsbrnck,' (^nmppstraße 2^l; Dr. Vinatzer Robert,Professor, Innsbruck, Anichstrasze 2'.».

Sozialistische Partei Österreichs:

B e i s i tz e r :

Dr. Winter Otto, Innsbruck, Dreiheiligenstraße 29;Hackl Engelbert, Innsbruck, Pestalozzistratze 13; Hag-leitner Maria, Innsbruck, Pradlcr Platz 1.

E r s atzm ä n uer :

Dr. Koncherr Franz, Innsbritck, Haller Straße 89;Dr. Rainer Karl, Innsbrnck, Egger Lienz-Straße 18;Hackl Anny, Innsbrnck, Pestalozzistraße 13.

Wahlpartei der Unabhängigen:

B e i s i t z e r :Hnttemanir Heinz, Verwalter, Innsbruck, Biener-

straße 27; I ng . Händl Richard, Innsbruck, Temyl-straße 3.

Das Verzeichnis der Mitglieder der Sprengelwahl-bchörden liegt zur öffentliche!: Einsicht im Alten Rat-hans, 3. Stock, Zinnner 178, auf.

Der Gemeindcwahllciter:

gez. R e i n h a r t .

Bestimmungendie Nergelnmg der städtischen Sport- lind Spielplätze an der Si» lind Wilten-Nest für Vermistciltlingen

Wettspiele.und

1. Die städtischen Sport- lind Spielplätze an der Si i ! undin Wilten-West werden s>u' Ner(mstlil<lma.en lind Welt»spiele lilier Nnsnchen an Schulen, verbände und Vereineuom Stadtinaciistrat zliliewiesen. Sie melden lwr beginnder Spielzeit die uou üinen czeplanten Veranstaltungenund Wettspiele schrisOich lieiin Sladtsporlaml ^ur ssus-sleüling eines VeranstallunssS' und Wettspielkalendersan. vie klusnalnne in den Kalender gilt als Vormerkung,ein Neclit aus ^uweisunq eines Sport« und Spielplatzesentstell« sur de» anmeldenden Veranstalter, hieraus nicht.

2. Nile Veranstaltungen lind VeXspiele sind spätestensdrei Tage lwr dem liealisich!igten Spieltag deimS t a d t s p o r! u m > i » ) u in e ! de n, das die <lin<teilllng der Plätze lwl'uiinmt. Die uert'indliche ^uteiluligdes Sportplatzes crsolgt sodann durd, die städtischeSteuerstelle mit Lizenz, Am die notwendigen ^latzmar-kierun>gen i>i,i(1isü>iren »u köuiien, ist die lion der städti»

schen Stellerstelle ausgehändigte Spielerlizenz spätestenseinen Tag uor der Veranstaltung dei der ^latzleilunganzumelden, bzw. uorzulegen. Die Benützung de» Sport-plnhes ist inir für den angegebene» Zweck gestalte!,..,die Zuweisung der Umkleideräume ersolgl durch denMit jwart , deiii diese uom veranlwortlicheii ^unküniiärnach Venühung wieder Zu üdergetien sind.Festgesetzte Veranstaltungen und Wettspiele, die nichtadgelialten werden, müssen rechtzeitig abgemeldet wer«den, ßür nicht abgemeldete Spiele und Veranstaltungenist die uolle jlil;mu>l>> ZU bezahlen, Veranstaltungengi'ös>ereu ümsanges lz. V, ganztägige Sportfeste! sind,wenn möglich, l'ier Wochen uoi'her aiizumelden. DerTausch lwn zuerkaiinten Spiellagen durch Vereine un«lereinander ist nicht gestattet.

Die Sportanlagen werde» slir Veraustaltlinge» im all-i »nr a!, So»» und Feiertage» vergebe». Für

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Seite 4 Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck Nummer 4

desondere ßälle ^Spiele, Wettkä>»p><> mil auswärtigenMannschastens können die Sportanlagen auch fiir Wochonlage angesprochen werden. Wenn mehrere Anmelbilligen vorliegen, werden die Sportplätze mich derWichtigkeit der Spiele, bzw. Veranstaltungen vergeben,wobei Veranstaltungen mit auswärtigen Mannschaftenden Vorrang erhalten.

Z. Vie Mete für die Nborlassimg der Sportanlagen wurdewie folgt festgesetzt'

Sportplatz an der S i l l , Nettspielplah:

Kür ein Spie! 3 50.— ,halbtägig 3 75 . -ganztätig 3 100.—

Sportplatz an der S i l l , Übungsplatz:

ßür ein Spiel 3 30.—halbtägig 3 5 0 . -ganztägig 3 8 0 . -

Die Gebühren für den Abungsplah ermäßigen sich fürdie Vereine der L-Klasse um 5(V/<.

Sportplatz Mitten Nest:

Anerkennungsbeitrag halbtägig 3 5.—ganztägig 3 1 0 -

Die Benutzungsgebühr für die Lautsprecher am Sport-platz an der Si l l beträgt:

ßür einen ganzen Tag 3 80.—für einen halben Tag 3 40.—

Die Benutzungsgebühr für die Lautsprecher am Sport-platz Wilten-West beträgt:

ßür einen ganzen Tag 3 5 0 . -für einen halben Tag 3 2 5 . -

Der Betrieb der Lautsprecheranlagen darf nur durcheine mit der Bedienung vertraute Person erfolgen.

6. Die Veranstalter haften für alle verursachten Beschädi-gungen der Sportanlagen (Gebäude und Einrichtungendie Haftung erstreckt sich auf die Beschädigung der be-nutzten Anlagen durch andere, falls der Mieter es mäh-rend der Benühungsdauer an der notwendigen Sorg-falt zum Schuhe der Anlagen hat fehlen lassen. Außer-dem kann der Stadtmagistrat bei vorkommenden Ord-nungsmidrigkeiten, schweren Übertretungen dieser Be-stimmungen und der Platzordnung und schweren Ver-stößen gegen die Ordnung am Sportplatz den Zeitwei-ligen oder ständigen Ausschluß einzelner Personen oderganzer Vereins von der Benützung der städtischenSportplätze verhängen, worüber der gemeinderätlicheSportausschuft entscheiden wird. Ohne Erlaubnis derSportplatzleitung dürsen Änderungen irgendwelcher Artan den platzanlagen nicht vorgenommen werden.Der Sportplatz wird auf Vorweis der auf den Rainenlautenden Lizenz geöffnet, ßür die Aufrechterhaltungder Ordnung ist eine genügende Anzahl entsprechendkenntlich gemachter Ordner zeitgerecht, das ist minde-stens eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung,beizustellen. Die Eingänge des Sportplatzes müssen vomOffnen bis zum Schluß der Veranstaltung mit Kimktionären bzw. Ordnern beseht sein. Bei Veranstaltungendürfen keinerlei Fahrzeuge (auch keine Kinderrollerimitgenommen werden, mit Ausnahme von Inualiden-falirstühlen. A l l e F u n k t i o n ä r e , O r d n e r usw.m ii s s e n m i t d i e s e r p l a tz o r d n u n g ve rI r a u t s e i n ,

7, Zuschauer dürfen die Innenfläche der Sportanlagen linddie Garderoben nicht betreten. Das Abersteigen undSitzen auf der Umzäunung bzw. Barriere sowie dasStehen auf den Sihbänken ist verboten. Der Aufenthalt<iuf den Spielfeldern ist nur den jeweils beteiligte,,

Spieler» l,6por!lernj und den für das Spie! iwrgesc"henen Funktionären, wie Vereinsobman», Schiedsrichter, zwei Linienrichter. Trainer, Arzt lind Ersatzspielerngestattet. Die Vereine hoben auch die sogenannten Ball»buben selbst zu stellen.

8, Die Anordnungen der Baupolizei und sonstigen be«hördlichen Vorschriften sind bei Benützung der Kpor!platze zu beobachten. Die erforderlichen Auskünfte habendie Veranstalter selbst einizuholen.Die Veranstalter haben sich auch alle anderen Genehmi»gungen, soweit diese von Behörden, bzw. Dritten zurAbhaltung von Veranstaltungen nötig sind, selbst zubeschaffen.

9. Die Benützung der Sportanlagen und Geräte geschieh!auf eigene Gefahr. Der Stadtmagistrat hastet weder surPersonen- noch für Sachbeschädigungen, die die Beiciligten oder Zuschauer durch den Betrieb des Voranstalters o<der durch Einzelpersonen erleiden. Die Stadtübernimmt auch keine Häftling für die in den Sporta»lagen oder in den Umkleideräumen liiedergelegten Ge«genstände und Kleidungsstücke.Kür „Erste Hilfeleistungen" haben die Veranstalter selds!zu sorgen.

1V. Den mit Sonderausweis versehenen Beamten der Stadt-verwaltung ist zu jeder Zeit freier Eintritt zu gestatten.

11, hinsichtlich der Schankstätten und des Verkaufes vonWare» sind die Bestimmungen des Stadtmagistratesmaßgebend,' die Einrichtung eigener Verkaufsstände usw.durch den Veranstalter ist nicht gestattet.

12. Der Stadtmagistrat behält sich vor, die Zusage derÜberlassung der Sportanlagen zurückzuziehen, wen»dies aus zwingenden Gründen notwendig ist. sRichlbonützbarkeit des Spielsoldes, usw.j I n diesem Halleentscheidet ausschließlich der Sportplatzleiter. Zur Lei-stung irgendwelcher Entschädigung ist der Stadtmagistratin diesen ßällen nicht verpflichtet.

12. Die Stärke der Polizeiwache ist vom Veranstalter so an-zufordern, daß sie bei eventuellen Ausschreitungen starkgenug bzw. sofort in der Lage ist, die ^uhe und Ord-nung selbst herzustellen. Die Ordner sind dabei verpflich-tet, die behördlichen Aufsichtsorgane zu unterstützen undbei allen vorkommenden Streitigkeiten vermittelnd einZumirken. Bei Richtbefolguug ihrer Anordnung durchdie Besucher sind sie berechtigt, die Unterstützung derbehördlichen Aufsichtsorgane in Anspruch zu nehmen.

14. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird im Wegedes Verwaltlingsstrasverfahrens geahndet. 3m übrigengelten die Bestimmungen der platzordnung.

Innsbruck, am 4. April 1951.

Der 1. Vizebürgermeister:

Hans ßlöckinger e. H.

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Vai!d»'ol>>niplsladl Seite 5

fur dlc stadtlschcn»o», 29. März 1951 j

1. Die städtische» Sport- und Spielplätze morde» denSchulen, Verbänden lind vereinen über Ansuche»durch den Stadlmagistrat zugewiesen,

2. Die Benützung eines Platzes ist nur zu den vereinbartenZeiten und für den angegebenen Zweck gestattet.Schüler lind Mitglieder uon Jugendorganisationen ha«den nur im Beisein eines uoranlwortlicheii Keilers lmitAusweiss Zillritt lind sainineln sich bis zx dessen «fintreffen aufterhalb des Sportplatzes.

3. Die Mitglieder uon Vereinen müssen sich jederzeit alssolche ausweise» können.

4. Fahrzeuge ^^,^. ^^^ ^ , ^ ^^^ z-, ,,, i^j^für vorgesehenenPlätzen einzustellen' innerhalb des Sportplatzes bestehtallgemeines Fahrverbot. Den Zuschaliern ist das kidstellender Fahrräder innerhalb der Piahanlagen grundsätzlichuntersagt. Kinderwägen nnd Kleinkinder dürfen in denSportplatz nicht mitgenommen werden, Kinder bis zuacht Jahren haben nur in Begleitung von ErwachsenenZutritt,

5. Die Mitnahme von Tieren, wie Hunde und dgl. ist ver-boten.

6. Die Sportanlagen sind tunlichst zu schonen und stetsrein un>d in Ordnung zu halten,' insbesondere hat je>deVerunreinigung durch Papierabfälle, Speisereste unddgl. zu unterbleiben. Eigenmächtige Änderungen an denAnlagen sind untersagt. Die Benützung der Rasenflächenund Äbungsanlagen mährend und kurze Zeit nach einemlänger andauernden oder starken Regen ist nicht gestat-tet. Aber ihre Benühbarkeit entischeidet grundsätzlich derSportplatzleiter.

?. Der yauptwettspielplah ^ 1j, die Laufbahn und dieSprunganlage» dürfen mit Strasienischuhen nicht be-nutzt worden.

tt. Die Wurfübungen dürfen nur auf den hiefür besondersbezeichneten Stellen abgehalten werden.Die Sprunggruben sind nach Aenühung einzuebnen.

Das Graben non Starllöchern in der Rundbahn und'z.'angbahn ist »erboten. Gelausen wird links herum.

9. Die Zuschauer dürfen die Innenfläche der Sportanlagensowie die Garderoberäume nicht betreten.

10. 3n den Amkleide- lind Waschräumen ist auf peinlichsteSauberkeit zu achten. Das Rein,ige,n uon Schuhen,SporlausrüstungsgegenstäN'den und Geräten ist nur indem hiefür bestimmten Waschbecken gestattet. Das Ae-treten der Garderoben mit Ragelschuhen säpikc.-^ istverboten. Das Abersteigen und Sitzen auf der Umzäu-nung bzw. Karriere sowie das Stehen auf den Sitz-bänken ist uerboten.

11. Das Rauchen in den Ankleide- und Waschräumen sowieauf den Innenflächen der Sportplätze ist verboten undsoll auch sonst in Sportkleidung unterlassen werden.

12. ßür die in den Umkleideräumen niedergestellten Gegen-stände, Kleidungsstücke, Geräte usw. übernimmt derStadtmagistrat keine Haftung. Ebenso wird für abhan-den gekommene Gegenstände aus den Kleiderkästen, diejoder Benutzer mit eigenem Schlof; zu uersehen hat,kein Schadenersatz geleistet.

13. Der Schiusi des Abungsbetriebes wird durch Glocken-zeichen angekündigt. Veim Lrtönen des Glockenzeichensist das Spielen abzubrechen lind einzustellen. Line halbeStunde nach dem Glockenzeichen wird der Sportplatzgesperrt. Vis zu diesem Zeitpunkt müssen die Sporttrei-benden den Platz unaufgefordert verlassen haben.

14. Den Anordnungen des Sportplahleiters, des Platzwar-tes und sonstiger klufsichtsorgane ist Folge zu leisten.

15. Personen, welche die Platzordnung nicht einhalten odersich durch Ruhestörung unliebsam bemerkbar machen,können sofort uom Platz gewiesen werden. Auch übereinzelne Sportler oder Vereine kann bei groben Ver-stößen die plahnerweisung ausgesprochen werden. Nli-fterdem können für Übertretungen dieser plahordnungnach Art. V I I LGVG. Geldstrafen uon 5 1 . - bis 8 S . -verhängt werden.

Innsbruck, am 4. klpril 1951.

Der 1. Vigebürgermeister:

s)ans Klöckinger e. H.

der Tiroler Landesregierung.>!ll,' «2 5?

Innsbruck, ?. März 1951

Kundmachungdetreffend die Uekämpfimq der ansteckenden Kchweinelähmuna,, Anzeigepflichl.

„Gemasi 8 1? des Tierseuchengesetzes ist der Vesiher lseinVertreter oder Bestellter! verpflichtet, von dem Ausbrucheeiner der klnzeigepflicht unterliegenden Tierseuche und vonErscheinungen, welche nach den vom Vundesininisterium fürLand« und Forstwirtschaft hinausgegebene» Belehrungenden Verdacht einer solchen Seuche erregen, d e m G e»m e i n d e u o r st e h e r u n v e r z ü g l i c h d i e A n z e i»g e zu e r s t a t t e n. Bezüglich der Tiere, welche sich inder Behandlung eines Tierarztes befinden, entfällt dieseVerpflichtung der genannten Personen zur Crstaitung derAnzeige, v o r a u s g e s e t z t , daft bei den betreffenden

Tieren nicht bereits vor Zuziehung eines Tierarztes ZurBehandlung Erscheinungen aufgetreten sind, die nach denoben erwähnte» Belehrungen den Verdacht einer anzeige'Pflichtigen Tierseuche erregen. Die Bezirksverwaltungsbe«Horde kann bestimmen, dasi in grösieren Gemeinden die A»<zeige an die zur Besorgung ortspolizeilicher Geschäfte be-stimmten Organe des Gemeindeuorstandes zu erstatten ist.Diese» perso»e» obliegt dann die Verpflichtung, den Ge-meindevorsteher s o f o r t zu verständigen. Die Pflicht zuru » v e r w e i l t e n Anzeige obliegt auch den Tierärzten,wenn sie von dem Vorkommen einer anzeigeipfüchtigen Tier-

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Seite 6 Amtsblatt dcv ^andcobanptstadt ^

seuche unter den Tieren oder uon Erscheinungen, welche denVerdacht eines Seuchenausbruches erregen, in Ausübungihres Berufes Kenntnis erlangen. Die Tierärzte haben dieAnzeige an die V e z i r k s u e r w a I t u n g s b e h ö r d eu n d an d e n G e m e i n d e v o r st e h e r Zu ma-ch e n.

Die Anzeige muß nach den gesetzlichen Bestimmungen un-verzüglich, unvermeilt bzw. zoitgerecht, das ist selbstuerständ«lich am g l e i c h e n Tage, an welchem die ersten typischenKrankheitserscheinungen mahrgenommen wurden, erstattetwerden' ist dies aus einem unvermeidbaren Grunde nichtmöglich, so muß die Anzeige am nächs ten T a g e ehe-stens erstattet werden. Der Grund dieser unvermeidlichenVerzögerung in der Erstattung der Seuchenanzeige ist oomAmtstierarzte im clrhebungsprotokolle festzuhalten.

Die Belehrung über die ansteckende Schweinelähmung ent-hält, gleich wie die Belehrung über alle anderen anzeige-pflichtigen Tierseuchen, in gemeinverständlicher Ausführlich-keit alle am lebenden Tiere wahrnehmbaren krankhaftenErscheinungen, a l s o auch d i e A n f a n g s e r s c h e i -n u n g e n , die aber sehr vielen, auch nichtanzeigepflichtigenKrankheiten gemein sind. Kür den Tierbesiher besteht derVerdacht auf ansteckende Schweinelähmung erst dann, wennschon Xähmungserscheinungen bei einem Schweine zu bemer-ken sind' in diesem §alle muß er ohne jeden nicht nötigenAufschub die vorgeschriebene Anzeige erstatten, um nicht

den Anspruch auf eine staatliche Entschädigung wegen einessolchen Versäumnisses zu verlieren.

Als Lähmungserscheinungen sind, abgesehen voi, den in derDurchführungsverordnung BGB!. Nr, ^00 1949 zur Tier»seuchcngesetznouello 1949 lVelehruug über die LrscheinuN'gen der ansteckenden Schmeinelähmungj als „ in der ßolge"austretend angeführten Krankheitserscheiuungen, insbeson-dere anzusehen! Schwäche lSchmankenj der Rachhand'Nachschleifen der Rachhand oder einzelner Gliedmaßen- An«vermögen, die Gliedmaßen zu belasten oder in natürlicherWeife zu bewegen bzw. zu gebrauchen. Unvermögen auf-zustehen- völlige Bewegungslosigkeit.

Wenn beispielsweise am ersten Krankheitstage nur ßreft-unlust bzw. unbestimmte Erscheinungen und am zweitenTags als weitere Erscheinungen Lähmungen der beschriebe-nen Art wahrnehmbar sind, besteht am zweiten Tage dieVerpflichtung zur zeitgerechten, d. i. unverzüglichen bzw.unuerweilteu Anzeige, die unter den Voraussetzungen deszweiten Absatzes dieses Erlasses noch am nächsten Tage vor-genommen werden kann.

Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über dieAnzeigeuerpflichtung der Tierbefitzer u n d der Tierärztewird wesentlich dazu beitragen, daß Berufung gegen Ent-schädigungsbescheide des Landeshauptmannes und damit'verbundene Verzögerungen in der Überweisung der Ent-schädigungsbeträge unterbleiben.

Vom Amte der Landesregierung!

gez. D r . W e b e r

Stadtmagistrat Innsbruck.Abt, !X,

ZI. «X — 571/1950

Innsbruck, 2, April 1951.

Umlegung der Kosten der Karoffelkäferbekämpfung 1950Gemäß 8 ? Abs. 2 des pflanzenschuhgesetzes, LGBl. Rr.

18 vom 17. Dezember 1948, wurden die vom Kartoffelkäferbefallenen Kartoffelfelder im Stadtgebiet Innsbruck gespritzt,hierdurch entstanden an Kosten 3 4488.42 (3 2015.- fürchem. Spriihmittel, 8 2472.42 an Arbeitslöhnen). Diese Ko-sten wurden uon der Stadtgemeinde vorschußweise aufge-bracht.

Da diese Bekämpfun,gsmaßnahmen im Interesse sämtlicher

Kartoffelbauern lagen, beschloß der Stadtrat, diese liostengem. 8 8 Abs. 2 vorgenannten Gesetzes auf die gesamteKartofZelankauZläche von 65 Ka 89 a umzulegen, fodaf i jea mit 8 - . 69 belastet wird. Die Vorschreibungen werdenauf Grund der Meldungen der Aodenbenutzungserhebunguom Juni 1950 durchgeführt, die Anbauflächen bis ein-schließlich 2 a wegen Geringfügigkeit ausgeschieden, derenanteilige Kosten uon der Stadtgemcinde getragen.

Der Bürgermeister:

I n Vertretung:

Hans § I ö c k i n g e r

1. Vizebürgermoister

Innsbruck, eine Nlumenstadt„Der Frühling kommt, lau aus,o Menschenherz! Bring Blumen,Blumen für die Menschenkinder!Blumen, Blumen!"

Wiederum kommt die Zeit, in der dir Zinnien in,Freien eine Zierde bilden nnd beitragen zum sinnvollen Hänscrschmnck. Ls ergeht an alle Bewohnervon Innsbruck der Nufi Schmücket anch Heuer dieFenster und Ballone mit Blumen, aber in noch um

fangreicherem Maße als im Vorjahr! I h r zeigt dadnrch, daß das Schmücken der Hänser in der Landes-hauptstadt ;nr allgemeinen (Gewohnheit, ja bessernoch, zu einer charakteristischen tirolischen Sitte geworden ist.

Ist ein Gang durch misere tranien Straßen undPlätze nicht etwas Erhebendes und kommt dabei nichtso recht die innere Gesinnung der Inusbrucker Be-völlernng znr Geltnng, wenn von überall hernnter in

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Nummer A m t s b l a t t der Sei te 7

g länzendem ^iclUc B l m u c n I cndUcn , dic niclU n u r dcmHansc, sondern der (^in',c>> ^ l a d i i i üd l lü i»ul '>>n^cincn malcrischcn und frcndigcn )>ic>; vcrlcihcn? d rblickt dcr Vorübcrgchcndc unr lahlc >>änscrfrontcn, so»virlt dcr nämliche Rundgang nüchtern n,id lalt. ( sist wohl auch kcin gntcs und cmpfchlcnocs ^cugnisfür cinc Hansfran >nid silr die Hanstöchtcr, wcnn sicnicht dic gcringc ^cit fiir cinc klcinc Anzahl von Binmcnslöckcn am ^-cnstcr aufdringt, dic nichts vcrlangcn, als dasz sic luc >>>ld da gcgosscn N'crden. Es scinicmand gekränkt, dcr dcu Wunsch nach Blnnienschmuck besitzt, ihn abcr nicht vcrnürkli^bcn tann.wird bci ciulstcui qntcu Ni l lcn und bci cln^a^ ^kcit manche ,^indcrniö ;u iibcinnudcn scin. Viclct'önncu Bluincn nicht übcruunlcrni fi'iv soläic cinpfcblcn sich cinjähri^c (^civächsc, dcrcn cv ja ^cnügcnd^ilu. '.vcauchcr lvcisz dic Plcchfraqc uicht zu rcssclu;dcv wandcrc cininal sscuiütlich durch dic Stadt undbcsichtiqc dic vcrschicdcncu Artcu, lvic >uau BluiucuPlat? verschafft.

Zu vcrincidcn sind dabei dic Nchtlosiakcitcn, dic andcrcu schadcn tönncn. I n Innsbruck, ivo dic Wind-stoßc, dic so,qar B lmncntöM uniznivcrfcn vcriuögcu,nicht ;il dcn Scltcnhcitcn qchürcu,, uinsz dcr Blnnicnstand stabil scin; auch bciiu Gießen der Bluuicn sollnicinand Schadcn lcidcn.

Wir pflcgcn den >>äuscrschmnck für nnscv cigcnc^Gemiit uud für das uuseres Nächsten; besoudere Be-achtung aber findet er anch seitens der fremden Gäste,die bald wieder unsere schöne Stadt, Bewundcruswcrtcs - suchcud, durchivandcrn lvcrdcn.

Allc Vcwo'hncr der Stadi möszcn sich cinc Ehrcdaraus machen, schöne nnd ^vumöqlich zahlreiche Blu-mcn au dcn Fcnstcrn und Balkoucn zu habcn.

^icscr Branch ist in Innsbruck schou alt, wcuilislcns U)l) Jahre zurückreichend. I c mehr die Gärteuund Felder vor dem Häusermeer zurückweichen muß-ten, dcsto eifriger wnrdc die Blnmelchfleqe, die nichtsanderes ist als Natnrsehnsucht, bctricbcu.

l<^5l) erschieu eiue amtliche Kundmachuug, loonachdas unversicherte Aufstellen voll Vlumeutöpfeu an

in i m d >>> dcn n m l i c ^ c n d m

Xl^>«l«r>» >'»>ll«»v« r » .

l c v n ^ s

l,^75i N ' u r d c n , I l i i i i ' ) ^ c > d > i n ^ dcv d a ü m l i ^ c n P r e s s c ,c i n B e t r a g i n dcv >> ' l ic v o n '_'<><> > i v o n c n a ! ^ P r e i s

^ v i c l c ^ l ! ! , ! i c ,>s iöcke m , d c i , ^ - c n s t c r i ! an f ( ^c

>',>!>»> n u i r d c V0>>, ^ > c , , i c i , ! d c r a l c ;>>,>> c r s l c i i M a l csiir dic Anssänniicknnq der ^-cilstcr nnd Ballone be-nulliql. T ic Baltonc dcr stadi. >>änscr lrnqcu iu dic-scm Iahrc cbcnfalls Blumcnschmnck.

l'.«»7 beschloß dcr ^cmcindcrat cinc kurze Anleitnnliüber Ziveckniäßiqteit, Ant'anf ilnd Zncht der Blumenin Druck zu lcqcn nnd uncnt.qcltlich zn vcrtcilcu. DicSladtqcmcindc hat in dicscm x^ahr dic Schmücknnqdcs liros;cil Balkons dcs Mnscums ^crdinandeniu über-nommcn nnd an viclcn Trambahn- und Belonch-tnn^smastcn Blumcntörbc anbrinqcir lassen.

l!N)d! gab dcr (Ncmcindcrat für besondere Leistun-gen am Blumenschmuck der Häuser Divlomc uud An-erkeuuuuMchreiben hinaus. Die Höhe der Gcldprcisewurde auf 300 Krouen gebracht.

1909 großer Absah von lebenden Blumen wie ineznvor. I m Jubiläumsjahr war, wie BürgermeisterWilhelm Krc i l sich gelegentlich einmal änßertc, keinHans in Innsbruck ohnc Blnmcnschmnck.

l 9 l l ivnrdc Innsbruck in östcrrcichischen Blätterndie Blnmenstadt genannt. Die Menschen wetteifertenbcrcits, >ocr das fchöucrc Fenster hatte. Die Preisewurden von :>0l) Kronen auf 500 Kronen erhöht.

1913 haben sich, loie das Blnmeuschmuckkomitce inder Gemcinderatssitznng vom 23. Oktober mitteilte,72 Prcisbcwcrber angemeldet (gegeu 59 inl Vorjahr).

1923 nnd in dcn folgenden Jahren hat der B l n -menschmnckwettbewerb nenen Anftricb erfahren.

1927 bewilligte der Gemeindcrat znr Fördcnmgdes Blnnienschmnckes im Wege von Wettbewerben unddcr Anleitung dcr Schulkinder Geldmittel in, Gcsaint-betrage von 1000 Schilling.

l92tt wurde die Füllung der Blumenkörbe, welcheauf den Lichtkandclabcrn dcr Stadt angebracht N>arcn,vom Gemeinderat angeordnet. B is zum zweiten Welt-krieg zeigten die Bewohner von Innsbruck große Be-reitwilligkeit für die Bluiueuschmuckbewogung.

19-l9 führte dic Abteilung 9 dcs Stadtmagistratesdie Blumenschmuckaktion durch.

1950 gab der Stadtmagistrat „Anleitungen überPflanznngcn nnd Pflcgcmaßnahmcn" hcrans. l5 ! iprivatc Tcilnchmcr !vurdcn bciin '^lnmcnschümck'ivcttbcN'crb gcznhlt. Die Innsbrncker Berufsgärtncr spendclcu Blnmenluaterial im Werte von 300l) Schilling.Die Aktion hatte bereits wieder einen bcachtlichcn E rfolg gc;citigt nnd man hörtc, daß Tirol mit seincrVandcslianptstadt hinsichtlich dcs Blnmcnschinnckes dicsiilircndc ^tcllnng in ^stcrrcich cinniinml,

Will iclin ^

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Seite 8 Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

5von Di'

vor hundert Iahrcu

i l p r i l 1851:

l . trifft König Ludwig von Bayern alis Roiii kommend!)ier ein lind übernachtet samt Gefolge im Gast!)ofezum Goldenen Adler.

K, wird über den Selbstmord eines Dienstmädchens, dassich im Siükana! ertränkt hatte, berichtet.

7. findet eine aufterordentliche Bürgerausschuft-Sihungstatt, um zu beschließen, „ob die in den Tälern hinter-rift unid Aachen bereits non Unternehmern gefälltenHölzer non der Stadtgemeinde Innsbruck übernommenwerden" follen. <5s handelte sich um ca. 5000 Klafter.

IL. mwd der Maurer Josef Kelderer aus hotting, als erbeim Strafhausgebäude arbeitete, durch eine einstür-zende Mauer so schwer uerletzt, das; er bald danachstarb. Cinige Menschenfreunde veranstalteten eineSammlung zu Gunsten der ßamilie und brachten 11Gulden in die Redaktion des „Voten" mit der Bitte eineöffentliche Sammlung auszuschreiben.

23. werden in der Bürgerausschuftsitzung verschiedene An-suchen behandelt. Das Gesuch «des Johann Lanznaster umeine persönliche cihirurgie-Gerechtsame wird abgelehnt,da „die Stadt mit ärztlichem Personal mehr als hin-reichend vorsehen sei". Dem Schriftsetzer Johann GeorgAufschläger aus psäffling in Bauern und dem Knopf-macher August Mendel aus Hannover wird „wegenihrer empfehlenden Eigenschaften" die Aufnahme in denGcmeindcusrband bewilligt. Da Bürgermeister undVizebürgermeister auf drei Wochen verreisen mußten,

wurde für die Zwischenzeit 3andesger!chlsral ?r, v.Klebelsberg zum Aizebürgermeister bestimmt,

27. überreicht eine Offiziers-Deputation dem MüilorkomMandanten KML. R. v. Rostbach einen prachtvollenSäbel mit der Anschrift! „Das Offizierskorps des 40.^in>ien-Infanterie-Re.giments seinem verehrten Inhaber."

28. wird bekannt, daß im Winter-Semester 1«50 51 insge-samt 320 Studenten die heimische Universität besuchtenl19? Juristen und 32 Philosophen).

2ü. berichtet die „Tiroler Zeitung", das; Unterrichtsministerv. Thun »die Absicht habe eine katholische Universität zugründen und diese nach Innsbruck zu verlegen.

Dic! Turmuhr der Weihorburg.

I m Zuge, einer Renovierung des Schlosses Weiherburgdurch die Stadtgemeinde, als Besitzerin, wurde die repara-turbedürftige, alte Turmuhr abgenommen und zu Uhrma-cher Gustav Kröner gebracht, der als Kenner alter Uhrwerkegilt. Dieser erklärte die Turmuhr als eine „Spindeluhr mitPendel- und Stundenschlagwerk", die zwischen 1630 und 1650angefertigt worden sein dürfte. Die Glocke, auf welcher derSchlag erfolgt, wurde von Heinrich Reichart im Jahre 159«gegossen.

Uhrmacher Kröner hatte die Turinuhr, nachdem er dieWellen, Räder und verschiedene ^ager ausgebessert sowieneue ßlaschenzüge und Gemichtsseile angefertigt hatte, einigeZeit in der Auslage seines Geschäftes, Herzog-Kriedrich-Straste 10, zur allgemeinen Besichtigung ausgestellt.

Neuerscheinungen für Innsbruck„Johann Jakob tzerkomcr — Zur Person, Umwelt und

Herkunft des Barockbaumeisters" von I?. HildebrandDuftler O.3.IZ. in der „ßestschrift zum 1300jährigen Jubi-läum des heiligen Magnus" herausgegeben von der StadtKüssen, 1950.

Hans hörtnag! hat in zwei Beiträgen seines Buches„Unnsprugg" Beziehungen zu dem bäurischen LechstädtchenKüssen aufgezeigt. I n dem Aufsatz „Der Stab des heiligenMagnus und die Maikäferplage in hott ing" schilderte er,wie der Innsbrucker Bürgermeister im Jahre 1678 an dasKloster St. Mang in Küssen um die leihweise Überlassungdes Stabes dieses heiligen sandte, um damit die aufgetre-lene Maikäferplage zu bannen.

I n der Abhandlung über „Die Baumeister der St.-Ia-kobs-pfarrkirche" erzählt hörtnagl, wie man für den Neu-bau der Pfarrkirche auf den Küssener Baumeister JohannJakob herkomer aufmerksam geworden sei un d diesen dannnach Innsbruck berufen habe. Im Krühjahr 171? war mandann mit herkomer handelseins geworden und im Junitraf dieser mit seinem „polier und Schwiegersohn, HausJörg Kischer" in Innsbruck zur Xsguug der Grundliük'i!für die neue Kirche ein.

I'. h. Duftler gibt in seiner hier zu behandelnde» kirb^!wertvolle Hinmeise auf das ^ebeu und die Verwandtschaftherkomers lgeb. 2, Juli 164« zu Sameister, qest, 37, Okto-

ber 1717 zu Küssens. Dabei fällt nun ein I r r tum hörtnaglsauf. Da herkomer „nie geheiratet" hatte, konnte auch feinpolier Kischer nicht gut sein „Schwiegersohn" sein. Tat-tnchlich gibt h. Dustler auch an, daft herkomers SchwesterRegina den Väcker Georg Kischer von Markt Oberdorf ge-heiratet habe, und dies die Litern des Poliers gewesenseien. Und von diesem Neffen Johann G. Kischer stammt auchdas Bild im Bibliotheksaal zu St. Mang „Johann I . her-komer auf dem Totenbett", das h. Dustler seiner Arbeitbeigegeben hat, Johann Georg Kischor hat dann als Nach-folger seines Onkels den Bau der Innsbrucker St.-Jakobs-pfarrkirche fortgesetzt lind vollendet. K, Schadelbauer

Viojer Nummer des „Mutsli lattes" lieqt eine

der GoscliäjtsstoNc der Österreichischen klasjenlotterio 3. pro-

lopp, Wien VI . , Atariahilfer Strafte 29, dei.

«lim

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Nummer 4 Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck Seite 9

dcr Landcshallptswdf

Ans l^vund dec Ml l l is levialveroconiUlg voll i l!, ^^^,'

teiuber !'.!'_'!, V l ' ' ' ' ' ^ ! . ')<r. !',!-', iiber die V ie l , »Nid

.Fleischbeschau und den '^ecleln niil Fleisch und des^ 1', des Geseyes vom '.'. vNi>u 1','! ,» über das ^tadtrecht der Laude?hauptstadt Innsbcnck. Vl^'Vl, ')lr. 40/1'.! !'.!, wird folgende Fleischnlarklordnung dcv V^ndeshanplsladl Innsbruck erlassen!

'.Viarltzloang.

^ l .i l ) I m ^>rveicl) der ^andeshanplsladl x^nnsbruck ist

der gesamte Haildel mitgeschlachteten Tiereil und derGroßhandel mit fleisch ail den städtischeil Fleischqroßmarkt qcblllrdcii.

l^) D^'r ^lcisäMoßmarkt lvird in dcr ^ll.'ischqroßdl,'i> städtischen 2ä)!acht und Pichhofcs ab

Marktanfsicht.

§ 2( l) ladlma^islrat andc^hauplsladl

brnck istädt. V^tcrinäraml) handhabt ans dcm Floisch-qroszmarkt die Veterinär und lUiarktPolizri sscmäßden blMhendrn Brslimmun^en und iibcnvacht die qe-sanile l^^'barnn,q des ^leischgroßmarktcs, insbesonderedie l^inhaltnnq der Bestimmnnqen der Ministerial-verordnnnq van, l'.. September 1i»2^^ B G V l . Nr. 342,über die Vieh und Fleischbeschau nnd den Verkehrmit fleisch und der Trichinenschauordnunq vom^ahre 1'.»'.'!'..

(2) Auf Grund dieser Pestimmunsten unterliegenalle geschlachtet eingebrachten Tiere und alles Fleischder Fleischbeschau, bzw. der Übevbeschau. GeschlachteteTiere und Fleisch dürfen uur gegen Vorlage vou Be-schauscheinen in den städt. Fleischgroßniarkt einge-bracht werden. Schweinefleisch und alle Fleischwaren,welche zur (Häuze oder zum Teil aus Schweinefleischhergestellt werden, niüsseu darüber hinaus auf T r ichinen untersucht werden, sofern nicht der Nachweiserbracht werden kann,, daß sie bereits vor ihrer Aulieferuug auf deu Innsbrncker Fleischgroszmarkt eineralntlickeu TrichilU'nschau unterzogen und lrichinenfreibefunden lvorden waren,

(A) Vei Wiederausfuhr vou geschlachteten Tierenund Fleisch ans dem Verwaltnngsgebiet der Landeshanptstadt Innsbruck >verden die erforderlichen Beschanscheine dnrck das slädt. VelerinäranN beigestellt.

Ilnlerbvingnng und Abfubr der Marl lware.

Tie Vorschrinen über die Anlieferung von geschlachtelem Vieh nnd Fleisch, dessen Unterbringung, Abwieguug, ^tempeluug nild schließliche Abfnlir vomMarkte nsw. sind in der von der ^ladtgemeinde erlassenen Belriebsordnnng für den slädlischen Schlacht

!>üi> V>el>bl,'i und fnr die BennNer der

nnd ^

(1) Der Hauptmarkt siir geschlachtete Tiere undFleisch findet an jedem Dienstag, der Nachmarl! anjeden» Tonnerslag statt.

(2) Die Marktzeit wi rd für beide Märt'te eiicheillichmit vier stunden festgelegt^ sie beginnt um '.> Ndrnnd ende! nm !!> Ilhr.

(3) I s t der Dienstag ein Feierlag, so findet derFleischgroßmarkt bereits ani vorhergehenden Montagstatt; ist der Donnerstag ein Feiertag, wird der'Nach-markt für geschlachtete Tiere und Fleisch auf den dar^anffolgenden Freitag verschoben.

Betreten des Marktes und Einhaltung der Marktzoiteu.

(1) Zu deu Fleischgroßmärkteu haben nnr jene Per-sonen Zutr i t t , die dabei b e r u f l i eh oder g e f ch ä f t-I i ch zu tuu habeu. Allderelt Persoueu kann der Zu -tr i t t fallweise durch die ^cituug des Schlachthofes ge-stattet werden.

(2) Außerhalb der Marktzeiteu und der Marktan^lagen ist jeder Großhandel mit Fleisch verboten. Käu-fer dürfen außerhalb der Markt;eiten die Fleischgroß-markthalle nicht betreten.

Verkaufspläüe in der Fleischgroßuiarkthalle.

Gelverbeberechtigteii Händlern nnd Kommissionä-ren können durch die Schlachthofverwaltung in derFleischgroßmarkthalle gegen eine entsprechende Aner-kennnugsgebühr ständige Verkaufsplätze auf jederzei-tigen Widerruf zugewiesen werdeu. Die Platzzuwei-fnngen erfolgen nach Maßgabe des verfügbaren Rau-mes in der Neihensolsse der Anmeldungen. E in An-recht auf einen bestimmten Plah oder eine bestimmtePlahqröße oder überhaupt auf die Zuweisung einesständigen Verkaufsplatzcs besteht uicht. I m allgemeinen wird nicht mehr als die Hälfte des jeweilig verfügbaren Nanmes für ständig vergebeil; die andereHälfte bleib! der allgemeinen Benühung vorbehalten;bei Platzmangel können ständige Verkanfsplähe vorübergehend ;nr MitbeimNnng durch andere Marktbeschicker herangezogen werden.

Vertanfsveviüiillung und Hallnng von Hilfskräften.5 7.

( l ) Die Äiarklbeschicker köniien ihre Ware entwederselbst verkaufen oder durch befugte Kommissionäre ver-kaufen lassen.

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Seite 10 Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck Nnmmcr 4

(2) Jeder Martlbeschicker kann mi )1iahmeu derBetriebsordnung für den Verlauf seiner Ware undfür Hilfsarbeiten falliveise oder ständig eigenem Personal beschäftigen.

Bcrkanfsbedingungeu.

§ 8 .

Die Art der Bezahlung desK'aufpreifes unterliegtfeiner amtlichen Negelnng, doch Nürd anf Wnnsch desVerkäufers das Inkasso des Kaiifbetrages dnrch dieZahlstelle >des städtischelr Schlacht nnd Viehhofes zuden ortsüblichen Bedingungen durchgeführt.

Preisfestsetzung nnd Marktbericht.

§ 9.

(1) Soweit nicht für die Preisbildung gesetzliche Beftinnnungen maßgebend sind, bleibt die Festsetzungdes Kaufpreises der freien Vereinbarung zwischen Verkänfer und Käufer überlassen. Jede Verabrednng, diegeeignet ist, den. tatsächlichen Verkaufspreis zn verschleiern, ist verboten und als Übertretung dieserMarktordnung strafbar.

(2) Die anf dein leischgroszmartt erzielten Ver-kaufspreise werden von der Zahlstelle des städtischenSchlacht nnd Viehhofes erhoben und in dein überjeden Markt Heransgegebenen amtlichen Marktberichtanf der Knndmm'lmngstafel der ^leischgroßmarkthalleveröffentlicht.

l^inhebnng der städtischen

Die Vovschreibniig und Einhebnng, b;w, Verrech-nung sämtlicher mit der Inanspruchnahme des städt.Fleischgrosmiarttes verbnndenen städtischen (^ebiihreniiiid Abgaben erfolgt dnrch die Zahlstelle des städt.'Schlacht nnd Viehhofes. Die jeweils vom (^emeiuderate festgesetzteu (Gebühren nnd Abgaben sind anMarkttagen an deutlich sichtbarer stelle öffentlich au-fschlagen.

Strafbestimmnngen.

§ 11.

ilbertretiingen dieser Meischmarktorduung werden,sofernc die Tat >ncht nnter das Strafgesetz oder aiidereGesetze fällt, anf Grund des H l5i des Ttadtrechtes derLandcshanpt'stadt Innsbruck voiii '2. I n n i l'.»U»,LGV l . Nr. jN, niit Geldstrafen bis zn l<»<»<) Schillilig,i l l i sfalle der Uiieiiibriiiglichleit i i i it Arrest bis ;n ziveiWocheii geahndet.

Inkrafttreten der ^leischmartlordnnng.

^ 12.

Diese ^leischmarktordnnng lourde vom Gemeinderate der Landeshanptstadt Iiii isbrilck ani l l . Apri llü i i l , beschlosseii lind tr i t t au: l . "IUai >!»5>l iu Kraft.Gleichzeitig tritt die bisherige Fleischmart'lorduuugaußer Kraft.

Stadtwerke InnsbruckElektrizitätswerk Gaswerk Wasserwerk Gärtnerei Nordkettenbahn

Innsbrurker Hotel A.-W.

Verleger, Eigeutmner u. Herausgeber: Die^tadtgeincinde ^nii^bruck. Vernntw, ^Nathans, Zimmer Nr. ^»0, — Anzeigeiwerwattling: Äniloncen-E^pedition „Novüa

Druck: Felizian '-.Uauch, Innsbruck.

?r. .^ar! ^