Amtsblatt Juni 2009 · Herzlich Willkommen in Zeitz“ ... Stadtratssitzung vom 4. Juni Am...

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Ausgabe Juni 2009 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land Herzlich Willkommen in Zeitz“ Um alle „neuen Zeitzer“ gebührend zu empfangen, wird es am 4. Juli 2009 ein Begrüßungsstadtfest für die neuen Ortsteile geben. Ein solcher historischer Moment einer Hochzeitsfeier der ehemaligen Mitgliedsgemeinden mit der Stadt Zeitz soll gebührend gewürdigt werden. Viele Vereine, Institutionen und Firmen werden sich beteiligen und dem Fest Leben einhauchen. Die große Resonanz, die diese Begrüßungsfeier schon jetzt ausgelöst hat, freut mich persönlich und ich bin überzeugt das es ein voller Erfolg sein wird. Ich wünsche alle Teilnehmern, Gästen und Besuchern eine gute Zeit und bedanke mich schon im Voraus bei allen Sponsoren und Helfern für ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.zeitz.de

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Ausgabe Juni 2009

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Zeitzer Land Herzlich Willkommen in Zeitz“

Um alle „neuen Zeitzer“ gebührend zu empfangen, wird es am 4. Juli 2009 ein Begrüßungsstadtfest für die neuen Ortsteile geben. Ein solcher historischer Moment einer Hochzeitsfeier der ehemaligen Mitgliedsgemeinden mit der Stadt Zeitz soll gebührend gewürdigt werden. Viele Vereine, Institutionen und Firmen werden sich beteiligen und dem Fest Leben einhauchen. Die große Resonanz, die diese Begrüßungsfeier schon jetzt ausgelöst hat, freut mich persönlich und ich bin überzeugt das es ein voller Erfolg sein wird. Ich wünsche alle Teilnehmern, Gästen und Besuchern eine gute Zeit und bedanke mich schon im Voraus bei allen Sponsoren und Helfern für ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Ihr

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.zeitz.de

Ausgabe Juni 2009

Stadtratssitzung vom 4. Juni

Am Donnerstag, den 4. Juni kam der Zeitzer Stadtrat zu seiner letzten offiziellen Sitzung zusammen. Der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze dankte dem Rat für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Nach der Sitzung kamen die Stadträte noch einmal zu einem Foto zusammen. Anschließend klang die letzte Sitzung bei einem Gläschen Sekt und angeregten Gesprächen aus.

Die anwesenden Stadträte der letzten Sitzung des Stadtrates in der ablaufenden Wahlperiode

Energie ein wichtiges Thema zum Stadtfest am 4. Juli 2009 Neben der Sparkasse Burgenlandkreis, die sich zum Stadtfest dem Thema Solarenergie widmet, werden sich auch die Stadtwerke Zeitz der Energiethematik annehmen. Die Stadtwerke werden mit Energieberatern vor Ort sein, um Interessierte kostenlos über Einsparpotentiale zu informieren. Es werden so genannte Effizienzchecks angeboten, bei denen der Energiekennwert der Wohnung oder Immobilie berechnet wird. Mit Hilfe dieses Kennwertes, lässt sich feststellen, ob der eigene Energieverbrauch für Heizwärmebedarf über dem Durchschnitt liegt. Bei der Ergebnisauswertung werden außerdem Handlungsempfehlungen zum Heizenergie sparen gegeben. Wer diesen kostenfreien Service nutzen möchte, wird gebeten, folgende Daten/ Informationen bereitzuhalten: -Sind Sie Mieter oder Hauseigentümer? -Die Höhe Ihres jährlichen Erdgasverbrauches in kWh -bzw. die Höhe Ihres jährlichen Heizölverbrauches in Liter -Personenzahl im Haushalt -Wohnfläche in m² -Warmwasserbereitung über Heizung? Die Stadtwerke führen aber nicht nur den Energiecheck durch, sondern werden mit einem Stand direkt vor der Michaeliskirche vertreten sein, um sonstige Fragen zu Energiethemen zu klären. Von dort aus bieten sie einen Busshuttle an, der zu den Stadtwerke pendelt, um Besuchern die Möglichkeit zu geben, sich direkt vor Ort über das neu gestaltete Kundencenter zu informieren. Für Getränke ist gesorgt.

Ausgabe Juni 2009

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie

der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber der Stadtratswahl am 07. Juni 2009 in Zeitz

I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Stadtratswahl in Zeitz ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 26.691 2. Zahl der Wähler: 8.982 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 216 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 8.766 5. Zahl der gültigen Stimmen: 26.072

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 4.795 7 2. Die Linke Die Linke 3.119 5 3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2.721 4 4. Freie Demokratische Partei FDP 5.277 8 5. Adam Adam 242 0 6. Bündnis 90 / DIE GRÜNEN GRÜNE 928 2 7. Freie Wähler Zeitz FWZ 3.776 6 8. Freie Wählergruppe der FFW Zeitz FWG FF Zeitz 655 1 9. Kommunistische Partei Deutschlands KPD 505 1 10. Meuche Meuche 200 0 11. NPD NPD 775 1 12. WIR für unsere Stadt WIR 451 1 13. Zeitzer Demokratische Initiative ZDI 1.258 2 10. Zeitzer für Zeitz ZfZ 1.065 2 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe

01. Späte, Margarete Christlich Demokratische Union Deutschlands 02. Schneider, Cornelia Christlich Demokratische Union Deutschlands 03. Schulze-Knechtel, Sven Christlich Demokratische Union Deutschlands 04. Klotz, Burkhard Christlich Demokratische Union Deutschlands 05. Wetzelt, Karin Christlich Demokratische Union Deutschlands 06. Buzalski, Hans-Dieter Christlich Demokratische Union Deutschlands 07. Neitz, Enrico Christlich Demokratische Union Deutschlands

01. Heller, Horst Die Linke 02. Gentsch, Lothar Die Linke 03. Strauch, Joachim Die Linke 04. Dr. Pröve, Günter Die Linke 05. Brunn, Klaus Die Linke

01. Seidelt, Roland Sozialdemokratische Partei Deutschlands 02. Musgiller, Matthias Sozialdemokratische Partei Deutschlands 03. Eschner, Annette Sozialdemokratische Partei Deutschlands 04. Hartung, Ralf Sozialdemokratische Partei Deutschlands

01. Dr. Röhler, Jörn Freie Demokratische Partei 02. Schröder, Jochen Freie Demokratische Partei 03. Otto, Andreas Freie Demokratische Partei 04. Richter, Lutz Freie Demokratische Partei 05. Schenk, Ralf Freie Demokratische Partei 06. Weißbrodt, Sven Freie Demokratische Partei 07. Dr. Haberkorn, Gerd Freie Demokratische Partei 08. Kühling, Hartmut Freie Demokratische Partei

Ausgabe Juni 2009

01. Prüfe, Heiko Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 02. Spindler, Jutta Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

01 Schwarz, Stephan Freie Wähler Zeitz 02. Exler, Andreas Freie Wähler Zeitz 03. Engel, Eugen Freie Wähler Zeitz 04 Enzmann, Matthias Freie Wähler Zeitz 05. Hinke, Heiko Freie Wähler Zeitz 06 Sachse, Michael Freie Wähler Zeitz

01. Sauppe, Maik Freie Wählergruppe der FFW Zeitz 01. Kutschick, Siegfried Kommunistische Partei Deutschlands 01. Kasprzyk, Christel NPD

01. Hörig, Norbert WIR für unsere Stadt 01. Dr. Müller, Norbert Zeitzer Demokratische Initiative 02. Rossner-Sauerbier, Henriette Zeitzer Demokratische Initiative

01. Hedrich, Herbert Zeitzer für Zeitz 02. Rieseberg, Angela Zeitzer für Zeitz

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe

01. Zetzsche, Steffi Christlich Demokratische Union Deutschlands 02. Rost, Daniel Christlich Demokratische Union Deutschlands 03. Tischendorf, Petra Christlich Demokratische Union Deutschlands 04. Sträßner, Reinhard Christlich Demokratische Union Deutschlands 05. Radefeld, Sabine Christlich Demokratische Union Deutschlands 06. Altmann, Hannelore Christlich Demokratische Union Deutschlands 07. Hauschild, André Christlich Demokratische Union Deutschlands 08. Suk, Bernhard Christlich Demokratische Union Deutschlands 09. Hipke, Erhard Christlich Demokratische Union Deutschlands 10. Weber, Kathrina Christlich Demokratische Union Deutschlands 11. Woschee, Dietmar Christlich Demokratische Union Deutschlands 12. Buchheim, Nicole Christlich Demokratische Union Deutschlands 13. Binder, Hans-Ulrich Christlich Demokratische Union Deutschlands 14. Schulze, Georg Christlich Demokratische Union Deutschlands 15. Papst, Karl Christlich Demokratische Union Deutschlands 16. Voigt, Thomas Christlich Demokratische Union Deutschlands 17. Meinhardt, Stephanie Christlich Demokratische Union Deutschlands 18. Ondrej, Peter Christlich Demokratische Union Deutschlands 19. Regner, Björn Christlich Demokratische Union Deutschlands

01. Fischer, Erika Die Linke 02. Illgen, Thomas Die Linke 03. Reimschüssel, Heike Die Linke 04. Helbig, Thomas Die Linke 05 Weiß, Peter Die Linke 06. Fischer, Karl-Heinz Die Linke

01. Fischer, Holger Sozialdemokratische Partei Deutschlands 02. Siebert, Hans-Peter Sozialdemokratische Partei Deutschlands 03. Seidelt, Elke Sozialdemokratische Partei Deutschlands 04. Gierl, Mario Sozialdemokratische Partei Deutschlands 05. Härling, Uwe Sozialdemokratische Partei Deutschlands 06. Zirnstein, Maria Sozialdemokratische Partei Deutschlands 07. Thamm, Axel Sozialdemokratische Partei Deutschlands 08. Schärschmidt, Andre Sozialdemokratische Partei Deutschlands 09. Löwe, Michael Sozialdemokratische Partei Deutschlands 10. Hädrich, Wolfgang Sozialdemokratische Partei Deutschlands 11. Gierl, Steve Sozialdemokratische Partei Deutschlands 12. Plöttner, Heide Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Ausgabe Juni 2009

13. Landmann, Melanie Sozialdemokratische Partei Deutschlands 14. Neumann, Frank Sozialdemokratische Partei Deutschlands 15. Edel, Elke Sozialdemokratische Partei Deutschlands 16. Liebmann, Hans-Frieder Sozialdemokratische Partei Deutschlands 17. Haage, Dirk Sozialdemokratische Partei Deutschlands 18. Ködderitzsch, Antje Sozialdemokratische Partei Deutschlands

01. Melzer, Karl Freie Demokratische Partei 02. Hilbert, Bernd Freie Demokratische Partei 03. Pfützner, Matthias Freie Demokratische Partei 04. Opler, Ullrich Freie Demokratische Partei 05. Schulze, Silvio Freie Demokratische Partei 06. Jäger, Bernd Freie Demokratische Partei 07. Gruß, David Freie Demokratische Partei 08. Bachmann, Silvana Freie Demokratische Partei 09. Hilbert, Petra Freie Demokratische Partei 10. Woltersdorf, Kai-Uwe Freie Demokratische Partei 11. Heiland, Falk Freie Demokratische Partei

01. Rüll, Petra Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 02. Györi, Alida Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 03. Ritter, Sigrid Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

01. Klenke, Antje Freie Wähler Zeitz 02: Emmrich, Gunther Freie Wähler Zeitz 03: Schöpe Maik Freie Wähler Zeitz 04. Rosenberg, René Freie Wähler Zeitz 05. Wegner, Reiko Freie Wähler Zeitz 06. Schnabel, Chris Marko Freie Wähler Zeitz 07. Zölke, Hans-Ronald Freie Wähler Zeitz

01. Börner, Heiko Freie Wählergr. der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz 02. Herrmann, Heiko Freie Wählergr. der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz 03. Blokowski, Rüdiger Freie Wählergr. der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz 04. Rennebach, Christian Freie Wählergr. der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz

01. Blöth, Michael Kommunistische Partei Deutschlands 02. Rolle, Dieter Kommunistische Partei Deutschlands 03. Rolle, Karin Kommunistische Partei Deutschlands 04. Vogl, Wolfgang Kommunistische Partei Deutschlands 05. Otto, Heinz Kommunistische Partei Deutschlands 06. Bamberg, Vera Kommunistische Partei Deutschlands 07. Heineck, Wilfried Kommunistische Partei Deutschlands

01. Thiel, Steffen NPD 02. Golm, Anneliese NPD 03. Tretner, Christine NPD 04. Ehlert, Enrico NPD 05. Schmele, Peter NPD 06. Groschopp, Marco NPD 07. Rink, Gernot NPD 08. Gratzke, Martina NPD

01. Moser, Peter WIR für unsere Stadt 02. Schöpka, Heiko WIR für unsere Stadt 03. Günther, Karsten WIR für unsere Stadt 04. Kühn, Jens WIR für unsere Stadt 05. Kroh, Jörg WIR für unsere Stadt 06. Wollbrecht, Heribert WIR für unsere Stadt 07. Striffler, Hans-Jürgen WIR für unsere Stadt

01. Rothe, Lothar Zeitzer Demokratische Initiative 02 Firesch, Peter Zeitzer Demokratische Initiative 03. Goletz, Berndt Zeitzer Demokratische Initiative 04. Netscher, Dietmar Zeitzer Demokratische Initiative 05. Bartlau, Angela Zeitzer Demokratische Initiative 06. Lorenz, Klaus Zeitzer Demokratische Initiative 07. Thieme, Jürgen Zeitzer Demokratische Initiative 08. Rothe, Gudrun Zeitzer Demokratische Initiative

Ausgabe Juni 2009

01. Oberländer, Uwe Zeitzer für Zeitz 02. Schirmer, Thomas Zeitzer für Zeitz 03. Immisch-Näther, Sybille Zeitzer für Zeitz 04. Naumann, Thomas Zeitzer für Zeitz 05. Eule, Ernst Zeitzer für Zeitz 06. Malke, Ursula Zeitzer für Zeitz

V. Wahleinspruch a) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

b) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber

der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Döbris I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Döbris ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 58 2. Zahl der Wähler: 51 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 3 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 48 5. Zahl der gültigen Stimmen: 142

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Einzelwahlvorschlag Dassler 26 1 2. Einzelwahlvorschlag Kretzschmar 29 1 3. Einzelwahlvorschlag Müller 40 1 4. Einzelwahlvorschlag Schindler 28 1 5. Einzelwahlvorschlag Steidt 19 1 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag

01. Dassler, Gudrun Einzelwahlvorschlag Dassler

01. Kretzschmar, Thomas Einzelwahlvorschlag Kretzschmar

01. Müller, Wolfram Einzelwahlvorschlag Müller

01. Schindler, Kerstin Einzelwahlvorschlag Schindler

01. Steidt, Yvonne Einzelwahlvorschlag Steidt

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

keine

Ausgabe Juni 2009

V. Wahleinspruch c) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

d) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Geußnitz

I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Geußnitz ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 543 2. Zahl der Wähler: 285 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 8 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 277 5. Zahl der gültigen Stimmen: 829

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Einzelwahlvorschlag Becker 68 1 2. FFW Geußnitz 140 1 3. Einzelwahlvorschlag Händel 24 0 4. Einzelwahlvorschlag Heiner 133 1 5. Einzelwahlvorschlag Hendriks 99 1 6. Einzelwahlvorschlag Kissmann 116 1 7. Einzelwahlvorschlag Mengel 42 0 8. Einzelwahlvorschlag Oeler 52 0 9. Einzelwahlvorschlag Schirmer 55 1 10. Einzelwahlvorschlag Srega 100 1 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag

01. Becker, Wilfried Einzelwahlvorschlag Becker

01. Schaller, Michael FFW Geußnitz

01. Heiner, Uwe Einzelwahlvorschlag Heiner

01. Hendriks, Sander Einzelwahlvorschlag Hendriks

01. Kissmann, Gerhard Einzelwahlvorschlag Kissmann 01. Schirmer, Thomas Einzelwahlvorschlag Schirmer

01 Srega, Mario Einzelwahlvorschlag Srega

Ausgabe Juni 2009

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

keine

V. Wahleinspruch e) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

f) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber

der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Kayna I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Kayna ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 1.261 2. Zahl der Wähler: 548 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 24 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 524 5. Zahl der gültigen Stimmen: 1.563

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 919 5 2. FFW Kayna 313 2 3. FFW Zettweil 188 1 4. HV „Barbarossa“ Kayna u. U. e.V. 143 1 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag

01. Kobelt, Ingo Christlich Demokratische Union Deutschlands 02. Emmerlich, Christoph Christlich Demokratische Union Deutschlands 03. Klotz, Burghard Christlich Demokratische Union Deutschlands 04 Kunze, Manfred Christlich Demokratische Union Deutschlands 05. Scheibner, Sonja Christlich Demokratische Union Deutschlands

01. Sauppe, Maik FFW Kayna 02. Babbel, Frank FFW Kayna

01. Eckert, René FFW Zettweil

01. Mengel, Kerstin HV „Barbarossa“ Kayna u. U. e.V.

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

01. Kröber Uwe Christlich Demokratische Union Deutschlands

Ausgabe Juni 2009

01. Schumann, Marco FFW Kayna

V. Wahleinspruch g) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

h) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinderatswahl am 07. Juni 2009 in Luckenau

I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Gemeinderatswahl in Luckenau ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 488 2. Zahl der Wähler: 207 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 2 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 205 5. Zahl der gültigen Stimmen: 595

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Freie Wählervereinigung Luckenau FWL 440 7 2. Einzelwahlvorschlag Hemmann 67 1 3. Einzelwahlvorschlag Voigt 88 2 Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe

01. Füldner, Sabine Freie Wählervereinigung Luckenau 02. Schlenstedt, Reinhard Freie Wählervereinigung Luckenau 03. Gentzsch, Gieslinde Freie Wählervereinigung Luckenau 04. Müller, Jens Freie Wählervereinigung Luckenau 05 Schumann, Klaus Freie Wählervereinigung Luckenau 06. nicht zuteilbar 07. nicht zuteibar 01. Hemmann, Christian Einzelwahlvorschlag Hemmann

01. Voigt, Andre Einzelwahlvorschlag Voigt 02. nicht zuteilbar

III. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

keine

IV. Wahleinspruch i) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige

Ausgabe Juni 2009

Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

j) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Gemeindewahlleiter

VGem Zeitzer Land Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses des gewählten Bewerbers

der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Luckenau am 07. Juni 2009

Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in öffentlicher Sitzung am 09. Juni 2009 das endgültige Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Luckenau wie folgt festgestellt:

A 1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 467

A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 21

A 3 Wahlberechtigte nach § 22 Abs. 2 KWO LSA (selbständige Wahlscheine) 0

A Wahlberechtigte insgesamt ( A 1 + A 2 + A 3) 488 B Wähler/innen insgesamt 205 B 1 Darunter Wähler/innen mit Wahlschein 21 C 1 Ungültige Stimmzettel 15 C 2 Gültige Stimmzettel 190 D Gültige Stimmen 190

Name der Bewerber laut Stimmzettel Stimmenzahl 1. Stirbo, Margit 190

Nach § 58 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) ist die Bewerberin:

Stirbo, Margit zum Bürgermeister

gewählt. Gem § 50 KWG LSA Kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem Stadtwahlleiter, Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Nonnewitz

I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Nonnewitz ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 712 2. Zahl der Wähler: 288 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 6 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 282 5. Zahl der gültigen Stimmen: 845

Ausgabe Juni 2009

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Einzelbewerber Beer 133 1 2. Bürgerinitiative Nonnewitz BIN 712 6 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag

01. Beer, Klaus Einzelbewerber Beer

01. Wurm, Erwin Bürgerinitiative Nonnewitz 02. Wöllner, Gunter Bürgerinitiative Nonnewitz 03. Gäth, Joachim Bürgerinitiative Nonnewitz 04. Pommer, Enrico Bürgerinitiative Nonnewitz 05. Bräunlich, Steffen Bürgerinitiative Nonnewitz 06 Hoffmann, Detlef Bürgerinitiative Nonnewitz

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

01. Stehr, Dieter Bürgerinitiative Nonnewitz

V. Wahleinspruch k) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

l) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber

der Gemeinderatswahl am 07. Juni 2009 in Theißen I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Gemeinderatswahl in Theißen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 1.701 2. Zahl der Wähler: 808 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 18 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 790 5. Zahl der gültigen Stimmen: 2.355

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 263 1 2. Partei des Demokratischen SozialismusPDS 82 1 3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 73 0 4. Freie Demokratische Partei FDP 147 1

Ausgabe Juni 2009

5. FWT FWT 1.116 6 6. Bürgerinitiative Theißen BIT 615 3 7. Einzelwahlvorschlag Rothe Rothe 59 0 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe

01. Fuckner, Thomas Christlich Demokratische Union Deutschlands

01. Beret, Karsten Die Linke

01. Dreblow, Kerstin Freie Demokratische Partei

01. Köstler, Olaf Freie Wählervereinigung Theißen 02. Iser, Marion Freie Wählervereinigung Theißen 03. Ronneberger, Heinz Freie Wählervereinigung Theißen 04. Rothe, Ingrid Freie Wählervereinigung Theißen 05. Zürbel, Klaus Freie Wählervereinigung Theißen 06. Kollenbach, Kay Freie Wählervereinigung Theißen

01. Ham, Thomas Bürgerinitiative Theißen 02. Forner, Hans-Jörg Bürgerinitiative Theißen 03. Lukasek, Manfred Bürgerinitiative Theißen

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe

01. Trapp, Volker Christlich Demokratische Union Deutschlands 02. Melzer, Mirko Christlich Demokratische Union Deutschlands 03. Sachse, Sandra Christlich Demokratische Union Deutschlands 04. Schlegel, Regina Christlich Demokratische Union Deutschlands

01. Blumhagen, Udo Freie Demokratische Partei 02. Schlag, Lutz Freie Demokratische Partei

01. Schwaebe, Tamara Freie Wählervereinigung Theißen 02. Gerstenberger, Heike Freie Wählervereinigung Theißen

01. Deventer, Thomas Bürgerinitiative Theißen 02. Karl, Annett Bürgerinitiative Theißen 03. Poppe, Otto Bürgerinitiative Theißen 04. Säuberlich, Thomas Bürgerinitiative Theißen 05. Kirsch, Mario Bürgerinitiative Theißen 06. Primas, Bernd Bürgerinitiative Theißen 07. Reinhardt, Rolf Bürgerinitiative Theißen 08. Schneider, Stefan Bürgerinitiative Theißen

V. Wahleinspruch m) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflußt worden ist.

n) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Gemeindewahlleiter

Ausgabe Juni 2009

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Würchwitz

I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Würchwitz ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 539 2. Zahl der Wähler: 285 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 11 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 274 5. Zahl der gültigen Stimmen: 822

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung

1. Einzelwahlvorschlag Bosse 167 1 2. Einzelwahlvorschlag Gentzsch 61 1 3. Einzelwahlvorschlag Herrling 81 1 4. Einzelwahlvorschlag Oertel 121 1 5. Einzelwahlvorschlag Rost 60 0 6. Einzelwahlvorschlag Rübestahl 210 2 7. Einzelwahlvorschlag Sieg 72 1 8. Einzelwahlvorschlag Weinert 50 0 III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag

01. Bosse, Christoph Einzelwahlvorschlag Bosse

01. Gentzsch, Ute Einzelwahlvorschlag Gentzsch

01. Herrling, Joachim Einzelwahlvorschlag Herrling

01. Oertel, Ronny Einzelwahlvorschlag Oertel

01. Rübestahl, Klaus Einzelwahlvorschlag Rübestahl

01. Sieg, Sylvia Einzelwahlvorschlag Sieg

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

keine

V. Wahleinspruch o) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

p) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Ausgabe Juni 2009

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie

der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Zeitz-Zangenberg

I. Der Wahlausschuss der VGem Zeitzer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Zeitz-Zangenberg ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 349 2. Zahl der Wähler: 147 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 2 4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 145 5. Zahl der gültigen Stimmen: 434

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:

Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze Nr. zeichnung 1. Einzelwahlvorschlag Pfauter 104 1 2. Einzelwahlvorschlag Jäger 169 2 3. Einzelwahlvorschlag Grasenack 89 1 4. Einzelwahlvorschlag Reinhardt 32 0 5. Einzelwahlvorschlag Thierfelder 40 1

III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag

01. Pfauter, Ute Einzelwahlvorschlag Pfauter

01. Jäger, Bernd Einzelwahlvorschlag Jäger

01 Grasenack, Werner Einzelwahlvorschlag Grasenack

01. Thierfelder, Elke Einzelwahlvorschlag Thierfelder

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

keine

V. Wahleinspruch q) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

r) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Immisch Zeitz, 17. Juni 2009 Stadtwahlleiter

Ausgabe Juni 2009

Verwaltungsgemeinschaft

Amtliche Bekanntmachungen

Maßnahmen der Dorferneuerung und

Dorfentwicklung für 2010 im ländlichen Raum können gefördert werden

Dies betrifft folgende Orte: Döbris – Ortsteil (OT) Pirkau, Geußnitz – OT Steinbrücken, Wildenborn, Wildensee u. Geußnitz, Kayna – OT Lindenberg, Mahlen, Roda, Zettweil u. Kayna , Luckenau – OT Luckenau, Nonnewitz – OT Nonnewitz u. Unterschwöditz, Stadt Zeitz – OT Zangenberg u. Hainichen, Theißen – OT Reußen u. Theißen, Würchwitz – OT Bockwitz, Lobas, Loitsch, Stockhausen, Suxdorf u. Würchwitz Bereits in den vergangenen Jahren konnten Gemeinden, Vereine, Bürgerinnen und Bürger der Region gute Erfahrungen mit der Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd sammeln. Eine Fortführung der Förderung ist jetzt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE), Rd.Erl. des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Magdeburg vom 30.04.2008, möglich. Während in der Förderpause bis 2006 die Inhalte der Förderung vor allem in der Sanierung und Instandsetzung von Objekten gesehen wurde, geht es in der neuen Förderperiode bis 2013 vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung insbesondere um die Innenentwicklung der Orte, die Sicherung der Daseinsvorsorge und um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Neben Vorhaben von Gemeinden wird eine angemessene Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen, insbesondere auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angestrebt. Für das Jahr 2010 ist die Anmeldung von Vorhaben privater Projektträger mittels des Formblattes „Bedarfsermittlung“ möglich, welches bei der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, Altmarkt 16 in 06712 Zeitz, Stadtplanungsamt (Gewandhaus) Zimmer 304 und 303, erhältlich ist oder im Internet unter www.zeitz.de abgerufen werden kann. Für die Ortsteile der Stadt Zeitz - Zangenberg u. Hainichen kommt eine Förderung von Vorhaben nur in Betracht, wenn diese der Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes des Burgenlandkreises (www.ile-burgenlandkreis.de) und/oder der Umsetzung eines Leader-Konzeptes dienen. Für den OT der Gemeinde Döbris – Pirkau- kommt eine Förderung von Vorhaben nur in Betracht, wenn diese der Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes des Burgenlandkreises (www.ile-burgenlandkreis.de) dienen. Das ALFF Süd hat folgende Prioritäten bei der Auswahl von Vorhaben privater Projektträger gesetzt: 1. Vorhaben zur Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte aus dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept und zur Umsetzung der Leader-Konzepte

2. Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Diversifizierung 3. Vorhaben zur Sicherung und /oder Schaffung von Arbeitsplätzen 4. Vorhaben zur Sicherung der Nahversorgung/Gemeinschaftseinrichtungen/Dorfkultur/ Betreuungs- und Begegnungsstätten 5. Vorhaben junger Familien an selbst genutztem Wohneigentum 6. Vorhaben zur Nutzbarmachung von Leerstand Auf Grundlage der o.g. Richtlinie, des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes des Burgenlandkreises (www.ile-burgenland-weissenfels.de), der Leaderkonzepte der lokalen Aktionsgruppen Naturpark Saale-Unstrut-Triasland und Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenrevier, der Dorfentwicklungspläne der Orte und Gemeinden sowie dem vorhandenen Budget wird eine Prioritätenliste durch das ALFF Süd aufgestellt. Für die ausgewählten Vorhaben wird danach durch das ALFF Süd zur Einreichung formgebundener Förderanträge aufgefordert. Vorhaben außerhalb der aufgeführten Prioritäten haben geringe Aussicht auf Einordnung in die Förderung. Die Bedarfsermittlungen sind bis zum 18.08.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land abzugeben. Nähere Informationen können unter den Telefonnummern 03441/ 83254 Stadt Zeitz; SG Stadtenwicklung, Frau Plügge 03441/ 83435 Stadt Zeitz; SG Stadtentwicklung, Frau Bauch 03443/2800 ALFF Süd oder 034441/42129 Leadermanagement Zeitz-Weißenfelser-Braunkohlenrevier, Herrn Seidel erfragt werden. Dr. Kunze Zeitz, den 17. Juni 2009 Leiter der Verwaltungsgemeinschaft

Aufgrund der §§ 4, 6, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), und aufgrund der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405), in den jeweils geltenden Fassungen am Tag der Beschlussfassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 04.06.2009 die folgende Satzung erlassen: Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Zeitz Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen § 1 - Geltungsbereich Die Satzung gilt für das Gebiet der Stadt Zeitz und die Gemeinden Döbris, Kayna, Würchwitz und Geußnitz, einschließlich ihrer Ortsteile, in den Grenzen, die bis zum 30.06.2009 gelten. § 2 - Steuererhebung Die Stadt Zeitz erhebt eine Vergnügungssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Ausgabe Juni 2009

§ 3 - Steuergegenstand (1) Gegenstand der Vergnügungssteuer ist die

entgeltliche Veranstaltung von Vergnügungen an öffentlich zugänglichen Orten im Gebiet der Stadt Zeitz.

(2) Vergnügungen sind alle Veranstaltungen, Darbietungen und Vorführungen, die dazu geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung, Entspannung und Erholung sowie Freizeitgestaltung zu befriedigen. Zu den Vergnügungen zählen insbesondere: 1. das Ausspielen von Geld oder Gegenständen

an öffentlich zugänglichen Orten, wenn die Teilnahme am Spiel von der Zahlung eines Entgeltes (Einsatzes) abhängig ist,

2. Veranstaltung von Schönheitstänzen, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art,

3. der Betrieb von Spiel-, Musik-, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, soweit die Benutzung der Geräte von der Zahlung eines Entgeltes abhängig ist. Zu den Spielgeräten zählen auch elektronische multifunktionale Bildschirmgeräte, die das Spielen am Einzelgerät oder durch Vernetzung mit anderen örtlichen Geräten (LAN) oder im Internet ermöglichen.

(3) Öffentlich zugängliche Orte im Sinne des Abs. 1 sind Räume oder Plätze unter freiem Himmel, die für die Veranstaltung zugänglich sind. Zu den öffentlich zugänglichen Räumen zählen insbesondere:

1. Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i GewO,

2. Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Wettannahmestellen oder ähnliche Räume,

3. auch solche Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen (z.B. Vereinsgaststätten, Bundeswehrkantinen) oder

4. auch solche Orte, die nur während bestimmter Stunden oder auch nur an wenigen Tagen geöffnet sind.

§ 4 - Steuerbefreite Veranstaltungen Von der Steuer befreit sind Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) verwendet wird, wenn der Zweck bei der Anmeldung nach § 14 dieser Satzung angegeben worden ist. § 5 - Steuerschuldner, Haftungsschuldner (1) Steuerschuldner ist der Veranstalter der

steuerpflichtigen Vergnügung; im Falle des Betriebes von Geräten im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung derjenige, dem die Einnahmen zufließen.

(2) Veranstalter einer Vergnügung sind natürliche oder juristische Personen, in deren Namen, für deren Rechnung oder in deren Auftrag die Veranstaltung durchgeführt wird.

(3) Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner.

(4) Haftungsschuldner ist (sind): 1. wer in einer hinreichend deutlichen

Beziehung zum Steuergegenstand nach § 3

dieser Satzung steht. Eine hinreichend deutliche Beziehung zum Steuergegenstand ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Umsatzbeteiligung der betreffenden Person(en) aus der Veranstaltung der Vergnügung vorgesehen ist,

2. sofern eine juristische Person Steuerschuldner ist, deren Mitglieder oder Gesellschafter.

§ 6 - Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Bei dem Betrieb von Geräten im Sinne des § 3

Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem das (die) Gerät(e) in Betrieb genommen werden, in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 dieser Satzung mit Beginn der Veranstaltung.

(2) Bei dem Betrieb von Geräten im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Betrieb der(s) Geräte(s) dauerhaft eingestellt wird, in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 dieser Satzung mit Beendigung der Veranstaltung.

§ 7 - Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld (1) Im Falle des Betriebes von Geräten im Sinne

des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung ist der Erhebungszeitraum der Kalendermonat. Die Steuerschuld entsteht jeweils zum Ende des Erhebungszeitraumes.

(2) In den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 dieser Satzung wird die Steuer für jede Veranstaltung gesondert erhoben. Die Steuerschuld entsteht mit Beginn der Veranstaltung.

§ 8 - Steuererklärung und Steuerfestsetzung (1) Bei dem Betrieb von Geräten mit

Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung hat der Steuerschuldner innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Erhebungszeitraumes eine Steuererklärung auf einem von der Stadt Zeitz vorgeschriebenen Vordruck abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Steueranmeldung i.S. des § 150 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung. Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen. Die Steuer ist für jedes Gerät gesondert zu ermitteln. Sofern bei einem Gerät innerhalb eines Erhebungszeitraumes ein negatives Einspielergebnis erzielt wird, erfolgt für dieses Gerät in diesem Erhebungszeitraum keine Besteuerung. Eine Verrechnung mit den Einspielergebnissen der anderen Geräte findet nicht statt. Die Stadt Zeitz setzt sodann die Steuer gemäß § 155 AO per Bescheid fest.

(2) Gibt der Steuerschuldner seine Steuererklärung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ab, so kann die Stadt Zeitz zur Festsetzung der Steuer von den Möglichkeiten der Schätzung der Bemessungsgrundlage und der Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach den Vorschriften der Abgabenordnung Gebrauch machen.

(3) Bei dem Betrieb von Geräten ohne Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung setzt die Stadt Zeitz die Steuer durch Bescheid fest. Dieser gilt solange fort, bis ein neuer Bescheid durch die Stadt Zeitz erlassen wird.

Ausgabe Juni 2009

(4) In den Fällen des § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 dieser Satzung wird die Steuer für jede Veranstaltung gemäß § 155 AO durch die Stadt Zeitz per Bescheid festgesetzt.

§ 9 - Fälligkeit der Steuer (1) In den Fällen des § 8 Abs. 1 dieser Satzung ist die

Steuer 10 Tage nach Bekanntgabe des Steuerfestsetzungsbescheides fällig.

(2) In den Fällen des § 8 Abs. 3 dieser Satzung ist die Steuer jeweils am 10. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats fällig.

(3) In den Fällen des § 8 Abs. 4 dieser Satzung ist die Steuer 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerfestsetzungsbescheides fällig.

Abschnitt 2 – Erhebung einer Spielgerätesteuer § 10 - Steuermaßstab (1) Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer

bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung ist das Einspielergebnis.

(2) Als Einspielergebnis gilt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit die Nettokasse. Sie errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (inklusive der Veränderungen der Röhreninhalte), abzüglich Nachfüllungen, Falschgeld und Fehlgeld.

(3) Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung ist die Stückzahl dieser Geräte.

(4) Hat ein Spielgerät mehrere Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungseinrichtungen, die unabhängig voneinander und zeitgleich ganz oder teilweise nebeneinander entgeltpflichtig bespielt werden können, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Spielgerät.

(5) Der Steuerschuldner hat alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 AO aufzubewahren.

§ 11 - Steuersätze (1) In den Fällen des § 10 Abs. 1 dieser Satzung

beträgt der Steuersatz 14 v. H. des Einspielergebnisses.

(2) In den Fällen des § 10 Abs. 3 dieser Satzung beträgt der Regelsteuersatz 35,00 Euro pro Monat und Gerät. Für elektronische multifunktionale Bildschirmgeräte reduziert sich der Steuersatz auf 10,00 Euro pro Monat und Gerät. Für Geräte, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder die eine Verherrlichung des Krieges zum Gegenstand haben ist eine Steuer in Höhe von 500,00 Euro pro Monat und Gerät zu entrichten.

Abschnitt 3 – Erhebung einer Steuer nach der Fläche des Unterhaltungsraumes § 12 - Steuermaßstab (1) Für Veranstaltungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2

dieser Satzung wird die Steuer nach der Größe des benutzten Veranstaltungsraumes erhoben.

(2) Die Größe des Raumes wird nach der Fläche der für die Vorführung und Zuschauer bestimmten Räume einschließlich der Erfrischungsräume, aber ausschließlich der Kassenräume, Kleiderablage und Toiletten festgestellt. Findet die Veranstaltung ganz oder teilweise im Freien statt, so sind von den im Freien gelegenen Flächen nur

die für die Vorführung und die Zuschauer bestimmten Flächen einschließlich der dazwischen gelegenen Wege und angrenzenden Veranden, Zelte und ähnlichen Einrichtungen anzurechnen.

§ 13 - Steuersätze (1) Die Steuer beträgt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche 2,00 Euro. (2) Die Steuer beträgt bei Veranstaltungen im Freien jeweils 50 v.H. des in Abs. 1 festgelegten Steuersatzes. (3) Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern,

wird die Steuer für jeden angefangenen Tag gesondert erhoben.

Abschnitt 4 – Gemeinsame Vorschriften und Verfahren § 14 - Meldepflichten (1) Bei dem Betrieb von Geräten im Sinne des § 3

Abs. 2 Nr. 3 hat der Steuerschuldner innerhalb von 1 Woche nach der Inbetriebnahme der Geräte eine Steuererklärung abzugeben, in der Art, Anzahl und Aufstellungsort der Geräte angegeben sind. Als Inbetriebnahme gilt die erste Aufstellung des Gerätes, wenn der Stadt Zeitz entgegenstehende Umstände nicht mitgeteilt worden sind. Die Erklärung gilt für die gesamte Betriebszeit des Gerätes. Sie gilt auch im Falle des Austausches eines Gerätes, sofern an dessen Stelle ein gleichartiges Gerät tritt. Die dauerhafte Außerbetriebnahme eines angemeldeten Gerätes im Sinne dieser Vorschrift ist der Stadt Zeitz innerhalb 1 Woche zu melden. Anderenfalls gilt als Tag der Außerbetriebnahme frühestens der Tag der Erklärung.

(2) Veranstaltungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sind spätestens 1 Woche vor Durchführung anzumelden. Zur Anmeldung sind der Unternehmer der Veranstaltung und der Inhaber der dazu benutzten Räume oder Grundstücke verpflichtet. Bei mehreren Veranstaltungen einzelner Unternehmer kann die Stadt Zeitz eine einmalige Anmeldung für ausreichend erklären.

§ 15 - Sicherheitsleistung Die Stadt Zeitz kann die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen, wenn die Durchsetzung des Steueranspruches gefährdet erscheint. § 16 - Billigkeitsmaßnahmen Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können unter den in § 13 a KAG-LSA genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden. § 17 - Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG

- LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: 1. entgegen § 10 Abs. 5 dieser Satzung

als Steuerschuldner nicht alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 AO aufbewahrt,

2. entgegen § 14 Abs. 1 dieser Satzung als Steuerschuldner nicht innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme der Geräte eine Steuererklärung abgibt oder die dauerhafte

Ausgabe Juni 2009

Außerbetriebnahme eines angemeldeten Gerätes nicht innerhalb einer Woche meldet,

3. entgegen § 14 Abs. 2 dieser Satzung Veranstaltungen nicht spätestens eine Woche vor Durchführung anmeldet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 18 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft. In der Zeit vom 01.01.1999 bis zum Tag nach der Bekanntmachung dieser Satzung ist die Festsetzung der Vergnügungssteuer auf den Betrag begrenzt, der sich nach den Regelungen der vorhergehenden Vergnügungssteuersatzung vom 02.08.2001, zuletzt geändert am 29.11.2001, ergeben würde. Für die unter § 1 genannten, ab dem 01.07.2009 durch Eingemeindung hinzukommenden Gemeindegebietsteile tritt die Satzung erst ab dem 01.07.2009 in Kraft. Kunze Zeitz, 17. Juni 2009 Oberbürgermeister

Mitteilungen 6. Zeitzer Kinderfest am 1. Juni 2009 - Dank an Mitwirkende und Unterstützer Die UNICEF-Gruppe Zeitz, die Gesellschaft zur Förderung des Schlosses Moritzburg Zeitz e.V. und die Stadt Zeitz bedanken sich recht herzlich bei allen Mitwirkenden, die den Kindern einen schönen Tag bescherten werden, sei es bei Sport, Spiel oder Spaß.

Mitwirkende: (in alphabetischer Reihenfolge) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Burgenlandkreis e.V.; Ballettschule Rossner; Deutsches Rotes Kreuz; Frauen- und Kinderschutzverein e.V.; Freiwillige Feuerwehr Zeitz; Gesundheitsamt des Burgenlandkreises; Grundschule am Schwanenteich; Grundschule Rasberg; Historisches Zeitzer Kochbuch e.V.; Imkerverein Zeitz und Umgegend von 1895 e.V.; Jugendkontaktcafe im Haus der Jugend; Karnevalsclub Zeitzelmännchen e.V.; Kinderturnclub des SV Motor Zeitz e.V.; Kleefestverein Würchwitz 1851 e.V.; Kreativitätszentrum Zeitz e.V.; Mitteldeutsche Zeitung; Museum Schloss Moritzburg; Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e.V.; Seumeverein Weißenfels e.V.; Thomas Garding; Tierschutz Zeitz e.V.; Unicef-Gruppe Zeitz; Volkshochschule Burgenlandkreis; Volks- und Raiffeisenbank Zeitz eG; Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG Danke auch allen Förderern, die das Fest materiell oder finanziell unterstützten: (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge) Bagel Bakery; Bäckerei Thieme; Bäckerei Walther; Burgenlandküche GmbH; Dresdner Bank, Filiale Zeitz; Frischli Milchwerk Weißenfels; Imkerverein Zeitz und Umgegend von 1895 e.V.; Lions Club; Menüküche Theißen; Naumburger Fleisch- und Wurstwaren; Praxair; Rehoca; Sparkasse Burgenlandkreis; Stadtwerke Zeitz; Sternenbäck, Filiale Zeitz; Südzucker AG Werk Zeitz Erfassung der Ehejubiläen Die Landesregierung möchte Jubilaren, die in Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz haben aus Anlass des 50.; 60.; 65.; 70. und 75. Hochzeitstages gratulieren.

Ausgabe Juni 2009

Da die Eheschließungen in den Meldestellen nicht vollständig gespeichert sind, werden die Ehepaare gebeten ihr Jubiläum bei der zuständigen Meldestelle bis zum 31. August 2009 urkundlich nachzuweisen. Hundekot fachgerecht entsorgen Hundehalter werden gebeten, Hundekot ihrer Tiere fachgerecht zu beseitigen. Dies verhilft dem Stadtbild zu einem saubereren Erscheinungsbild. Zum Beispiel kann der Kot in einer Tüte verpackt in den Papierkörben der Stadt entsorgt werden.

Die eigene Existenz gründen – von der Idee bis zur

Umsetzbarkeit! Im 3tägigen Basisseminar und Workshop zum eigenen Businessplan Zeitz: „Von Anfang an richtig informiert, ist die Grundlage für eine erfolgreiche Selbständigkeit“, unter diesem Motto bietet ihnen die Agentur für Existenzgründungen und die Wirtschaftsförderung der Stadt Zeitz sowie das EGO-Piloten Netzwerk Sachsen - Anhalt, weitere Informationen in einem Seminar zum Thema Existenzgründung und Existenzfestigung an. Die Agentur für Existenzgründungen, ist anerkannter Bildungsträger des Bundesministeriums für Wirtschaft. Das letzte Seminar vor der Sommerpause ist geplant vom 9. bis 11. Juni. Wir informieren Sie umfassend über alle Änderungen im Jahr 2009 und Neuigkeiten für 2010. Sie erhalten weiterhin Information zur Erstellung ihres eigenen notwendigen Businessplanes für ihre Existenzgründung oder Geschäftserweiterung. Der Businessplan ist nicht nur notwendig für die Förderstellen, den Banken und dem Finanzamt, sondern er ist in erster Linie richtungweisend für den Existenzgründer. Teilnahmeberechtigt sind alle die sich mit dem Gedanken der Selbstständigkeit tragen oder es schon sind. Telefonische Anmeldungen gelten als verbindlich. Der Seminarplan beinhaltet Markterkundung, Unternehmensbesteuerung, Buchführung, Gewinnermittlung, Marketing, Absicherung des Unternehmens und der Person, Rechtsformen u.v.m. Die Teilnehmer werden in das Seminar praxisnah mit einbezogen. Eingehend behandelt werden ebenfalls die Themen Unternehmensfinanzierung, Bankverhandlung, Einstellungszuschüsse und Fördermittel. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt können Gründern mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen unterstützen. Alle Informationen zum Gründungszuschuss nach § 57 SGB III, zur freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit bekommen Sie von uns erläutert. Aber auch das Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger nach § 29 SGB II, sowie mögliche Landesfördermittel werden ausführlich besprochen. Die Teilnahmegebühr beträgt insgesamt für das komplette Seminar 40 Euro. Kostenlos erhalten alle Teilnehmer Unterrichtsbegleitendes Material des BMWi, sowie ein Softwarepaket zur Existenzgründung und Unternehmensführung. Das Teilnahmezertifikat und eine ordentliche Rechnung erhalten alle Seminarteilnehmer am letzten Tag überreicht. Der Unterricht erfolgt an allen Tagen von 8 - 16 Uhr in den Seminarräumen, Am Hermannschacht; Naumburger Straße 99d in Zeitz.

Anmeldungen nimmt ab sofort die Wirtschaftsförderung der Stadt Zeitz; Tel. 03441/83382 und die Agentur für Existenzgründungen; Tel. 034671/64290 an. Stadt Zeitz EGO-Pilot BLK Referat wirtschaftliche Herr Rüdiger Warnicke Entwicklung Schützenplatz 18/19 Frau Ködderitzsch 06712 Zeitz 06712 Zeitz

Die nächste Ausgabe erscheint am

Mittwoch, dem 8. Juli 2009

Annahmeschluss für redaktionelle

Beiträge und Anzeigen ist

Freitag, der 26. Juni 2009

Schüleraustausch Zeitz – Tosu Für 9 junge Leute und 2 Begleiter aus Zeitz und Umgebung heißt es in wenigen Wochen, Koffer packen und auf „große Reise“ gehen. Sie besuchen im Rahmen des Schüleraustausches Zeitz-Tosu in der Zeit vom 27. Juni – 12. Juli 2009 unsere japanische Partnerstadt. Damit wird bereits zum dritten Mal eine Schülerdelegation in Tosu erwartet. In den letzten Wochen haben sich alle Teilnehmer gemeinsam auf diesen Besuch vorbereitet. Mit fachlicher Anleitung von Frau Trummer (Lebek-Zentrum Schloss Moritzburg) und Herrn Bürger wurden Gastgeschenke selber hergestellt. Die Gastgeberstadt Tosu hat für die Gäste aus Zeitz ein umfangreiches und interessantes Programm zusammengestellt. Neben Zen-Meditation, Kaligraphie, Tee-Zeremonie und Besuch eines Tempels stehen auch Schulbesuch, der Besuch einer Universität und eines Kindergartens auf dem Programm. Ein fester Programmbestandteil ist der Besuch des Atombombenmuseums und des Friedensparkes in Nagasaki. In diesem Jahr werden die Teilnehmer mit ihren Gastfamilien Friedenskraniche falten und dem Museum in Nagasaki übergeben. Die 8 Schülerinnen und 1 Schüler werden in Tosu in Gastfamilien wohnen und dort den japanischen Alltag erleben. Schon jetzt freuen sich die Teilnehmer darauf, gewonnene Freunde wieder zu sehen bzw. neue Freunde zu gewinnen. Am 23. Juni 2009 um 16.00 Uhr werden die Teilnehmer im Rathaus Zeitz durch den Oberbürgermeister verabschiedet. Wir wünschen schon jetzt allen Teilnehmern eine gute Reise, tolle Erlebnisse und vielfältige Eindrücke und eine gesunde Wiederkehr.

Ausgabe Juni 2009

Breitband Internet für unsere Bevölkerung Schnelle Internetzugänge sind Teil einer modernen Kommunikationsinfrastruktur. Davon dürfen ländliche Regionen wie unsere nicht ausgespart bleiben. Darum soll es in den ländlichen Gebieten Sachen-Anhalts bis 2010 zu einer erheblichen Verbesserung bei der Breitbandversorgung kommen. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, sollen in den bisher unterversorgten Gebieten mit Breitband versorgt werden.

Dafür ist die Ermittlung des Bedarfs unumgänglich. Ich bitte Sie den Bedarfserfassungsbogen vollständig auszufüllen und an die Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land; Altmarkt 1 in 06712 Zeitz zurückzugeben. Falls Sie noch Fragen zum Thema Breitbandversorgung haben, steht Ihnen unser Referat wirtschaftliche Entwicklung unter der Tel.-Nr. 03 44 1/83 381 gern zur Verfügung.

Ausgabe Juni 2009

Himmelslaternen in Sachsen-Anhalt verboten Am 23. April 2009 trat in Sachsen-Anhalt die "Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen" in Kraft. Danach ist es ab sofort verboten, unbemannte Ballone steigen zu lassen, in denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.

Aufruf an Kleingärtner Kleingärtner und Kleinsterzeuger, die ihre Erträge gerne verkaufen möchten, können diese während der Saison (von April bis Oktober, in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr) auf dem Roßmarkt anbieten. Wenn die angebauten Blumen, die Eier oder das Obst und Gemüse den Eigenbedarf überschreiten, ist es erlaubt, kleine Verkaufsstände oder Bauchläden zu errichten, um für nichtgewerbliche Zwecke Waren zu verkaufen. Ausnahmen sind der Mittwoch, da an diesem Tag der „Grüne Wochenmarkt“ auf dem Neumarkt stattfindet sowie die Sonntage und an Veranstaltungstagen. Die frischen Lebensmittel finden so Käufer, die sich darüber freuen und den Wert von „Selbstangebauten“ zu schätzen wissen

Stadt Zeitz

Amtliche Bekanntmachungen 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) und der §§ 2 und 6 und hier speziell § 6c des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 23.4.2009 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen: Artikel I Der § 1 – Geltungsbereich der Satzung wird eingefügt. § 1 - Geltungsbereich der Satzung (1) Im Rahmen der Gebietsänderung werden die Gemeinden Döbris, Geußnitz, Nonnewitz, Kayna und Würchwitz im gegenseitigen Einvernehmen ab 01.07.2009 in die Stadt Zeitz eingemeindet. In den Gemeinden Kayna und Würchwitz gelten die derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzungen noch für die Dauer von 5 Jahren fort. (2) Die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz gilt somit für das Gebiet der Stadt Zeitz und die Gemeinden Döbris, Geußnitz und Nonnewitz, einschließlich ihrer Ortsteile, in den Grenzen, die bis zum 30.06.2009 galten. Der bisherige § 1 wird § 1a – Einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen. § 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert: § 12 - Billigkeitsregelungen (2) Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung überwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden und deren Fläche 30 v.H. oder mehr über der durchschnittlichen Grundstücksfläche von 930 qm liegt, also 1.209 qm beträgt oder überschreitet (= übergroßes Wohngrundstück), werden bei der Heranziehung der Beitragspflichtigen, sofern sie über maximal fünf Wohneinheiten verfügen, nur begrenzt wie folgt berücksichtigt:

a. Bis einschließlich 1.208 qm zu 100 % des auf diese Fläche entfallenden Beitragssatzes

b. Von 1.209 qm (= 130% der durchschnittlichen Grundstücksfläche) bis einschließlich 1.860 qm (200% der durchschnittlichen Grundstücksfläche) mit 50% des auf diese Fläche entfallenden Beitragssatzes

c. Die restliche Grundstücksfläche, also ab 1.861 qm nur noch zu 20% des auf diese Fläche entfallenden Beitragssatzes

Artikel II § 14 - In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.07.2009 in Kraft. Dr. Kunze Zeitz, 17.Juni 2009 Oberbürgermeister

Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau am Cranachweg V“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 27. 9. 2007 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 zur Errichtung eines weiteren Eigenheimes im Bereich Am Cranachweg / Unterer Dürerweg, Gemarkung Zeitz, Flur 6, Flurstück 786/103 gefasst. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. .58, bestehend aus der Planzeichnung, Teil A , den Textlichen Festsetzungen, Teil B und der Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht liegen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im Fachbereich technisches Zeitz; SG Stadtentwicklung; Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli 2009 während folgender Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 – 15.30 Uhr Dienstag von 09.00 – 18.00 Uhr Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus. Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB wird Jedermann die Möglichkeit eingeräumt, Einsicht in die o.g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen und Hinweise schriftlich zu äußern bzw. während der Dienststunden oder nach vorheriger telefonischer Absprache auch außerhalb der Dienststunden zur Niederschrift zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Dr. Kunze Zeitz, 17. Juni 2009 Oberbürgermeister

Ausgabe Juni 2009

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 19. 2. 2009 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 zur Errichtung eines Einkaufsmarktes im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 49 wurde zwischenzeitlich durch den Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade“ überplant. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. .49 wird gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch im Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli 2009 während folgender Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 15.30 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435) durchgeführt. Während dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 wird Jedermann die Möglichkeit eingeräumt, Einsicht in die o.g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich zu äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt. Kunze Zeitz, 17. Juni 2009 Oberbürgermeister

Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-

Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat am 19. 2. 2009 folgenden Beschluss gefasst: Beschluss Nr.: IV/STR/61/1654/1902/09 Der Stadtrat beschließt: 1. Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor- Arnold- Promenade“

2. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Kunze Zeitz, 17. Juni 2009 Oberbürgermeister

Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz

Aufgrund von §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. S. 568) und §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG - LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, erlässt der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 4. Juni 2009 die folgende Hundesteuersatzung: § 1 - Steuergegenstand (1) Die Stadt Zeitz erhebt die Hundesteuer nach

dieser Satzung. (2) Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr

als 3 Monate alten Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet.

§ 2 - Steuerpflichtige (1) Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde

zu persönlichen Zwecken im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltangehörigen im eigenen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat.

(3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund länger als 2 Monate im Jahr gepflegt oder untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in der Bundesrepublik

Ausgabe Juni 2009

Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.

(4) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

§ 3 - Entstehen und Enden der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht am 1. des Monats, in

dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird oder dem 1. des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 2 Abs. 3 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist. Bei Zuzug des Halters aus einer anderen Gemeinde entsteht die Steuerpflicht am 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird oder in dem der Halter wegzieht beziehungsweise in dem die Abmeldung erfolgt. Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.

§ 4 - Erhebungszeitraum (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.

Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe des

Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.

(3) Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die Steuerschuld mit dem 1. des Monats, in dem die Steuerpflicht beginnt.

§ 5 - Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird mit Bescheid festgesetzt. Der

Bescheid gilt solange fort, bis ein neuer Bescheid erteilt wird.

(2) Die Steuer wird jährlich zum 1. Juli fällig. Entsteht die Steuerpflicht erst nach dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahres, wird die anteilige Steuer für das restliche Kalenderjahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

§ 6 - Steuermaßstab und -satz (1) Die Steuer beträgt jährlich :

a) für den ersten Hund 60,00 Euro b) für den zweiten Hund 72,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 108,00 Euro d) den ersten Kampfhund 420,00 Euro e) jeden weiteren Kampfhund 600,00 Euro.

(2) Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 7 besteht, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.

(3) Kampfhunde sind entsprechend § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr.1/2009) solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.

Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls: Bullterrier American Pitbull Terrier Staffordshire Bullterrier American Staffordshire Terrier Mastino Napolitano Fila Brasiliero Bordeaux Dogge Mastino Espanol Dogo Argentino

Römischer Kampfhund Chinesischer Kampfhund Bandog Tosa Inu

sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander und mit anderen Rassen.

§ 7 - Steuerfreiheit (1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „B“, „BL“ oder „H“ besitzen.

(2) Die Steuerbefreiung erfolgt ab dem 1. des Monats, der auf den Tag der Antragstellung bei der Stadt Zeitz folgt. Sie endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung wegfallen.

§ 8 - Meldepflicht (1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund

innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. bei Zuzug aus einer anderen Stadt nach Zeitz oder, wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei der Stadt Zeitz anzumelden. In den Fällen des § 2 Abs. 3 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, erfolgen.

(2) Bei der Anmeldung eines Hundes, der nach dem 01.03.2009 geboren wurde, sind außerdem die Unterlagen zum Abschluss einer Versicherung für den Hund und die Transpondernummer/Nummer des Mikrochips vorzulegen.

(3) Bei der Anmeldung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(4) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Hundehaltung bzw. bei Wegzug bei der Stadt Zeitz abzumelden. Im Falle der Veräußerung sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Meldung bei der Stadt eingeht.

(5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall bei der Stadt Zeitz anzuzeigen.

§ 9 - Hundesteuermarken (1) Die Stadt Zeitz übergibt mit der Anmeldung des

Hundes dem Hundehalter für jeden Hund eine Steuermarke, die im Eigentum der Stadt Zeitz verbleibt. Die Steuermarke bleibt für die Dauer der Haltung des Hundes gültig.

(2) Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.

(3) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Zeitz die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust der gültigen Steuermarke ist dies innerhalb von 2 Wochen zu melden. Dem Hundehalter wird auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.

(4) Endet die Hundehaltung, ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der

Ausgabe Juni 2009

Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt Zeitz zurückzugeben. Unbrauchbar gewordene Steuermarken sind ebenfalls an die Stadt Zeitz zurückzugeben.

(5) Hundesteuermarken sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 1,00 Euro pro Steuermarke. Die Gebühr ist auch für die Aushändigung einer Ersatzmarke bei Verlust oder unbrauchbar gewordener Marke zu entrichten.

§ 10 - Billigkeitsregelungen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Es gelten die einschlägigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung. § 11 - Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die §§ 8 und 9 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro entsprechend § 16 Abs. 3 KAG-LSA geahndet werden. § 12 - Inkrafttreten Die Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Die Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz vom 27.01.2000, zuletzt geändert am 18.12.2003, tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Kunze Zeitz, 17. Juni 2009 Oberbürgermeister

Berichtigung der nachfolgenden Satzung (Veröffentlichung in der Ausgabe Mai des Amtsblattes der VGem Zeitzer Land) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2009 (Hebesatzsatzung) Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I 1973 S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA, S. 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 23. April 2009 folgende Hebesatzsatzung beschlossen: § 1 - Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: (1) Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H. (2) Gewerbesteuer 400 v.H. § 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Immisch Zeitz, 23. April 2009 i.V. Oberbürgermeister

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“ der Stadt Zeitz Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 19.02.2009 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens

für die v.g. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A wird gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch im Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 in der Zeit vom 25.06.2009 bis 24.07.2009 während folgender Dienststunden Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr Dienstag 9.00-18.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt. Während dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16 A wird Jedermann die Möglichkeit eingeräumt Einsicht in die o.g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich zu äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt. Dr. Kunze Zeitz, 17. Juni 2009 Oberbürgermeister

Informationen Die Kindertagesstätte Kunterbunt feiert ihren 30. Geburtstag

Ausgabe Juni 2009

Die Erzieher der Kindertagesstätte haben zusammen mit den Kindern ein Programm gestaltet Aus diesem Anlass fand vom 2. Juni bis zum 5. Juni eine Festwoche statt, welche am Dienstag um 9.45 Uhr mit einem bunten Potpourri-Programm eingeläutet wurde. Kindertagsparty, Indianerfest und eine Kindergartensportolympiade mit vielen Überraschungen für die Kinder waren weitere Höhepunkte der Woche. Am Freitag den 5. Juni wurde um 15.00 Uhr die große Geburtstagsparty mit allen Kindern und deren Eltern gefeiert. Unterrichtung der Einwohner über den Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2009 Gemäß § 118 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt hat die Gemeinde die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten. 1. Der Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2009 wurde im Stadtrat und seinen Ausschüssen in öffentlicher Sitzung erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2009 liegt vom 18. Juni 2009 bis zum 2. Juli 2009 im Fachbereich Finanzen der Stadtverwaltung Zeitz, Zimmer 215, im Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu nachfolgend genannten Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Montag, Mittwoch, Donnerstag 9 – 11.30 u. 13.30 – 15 Uhr Dienstag 9 – 11.30 u. 13.30 – 18 Uhr Freitag 9 – 11 Uhr Dr. Kunze, Oberbürgermeister Zeitz, 12. Mai 2009

Jugend- Kultur- Preis 2009 „Aber-witzig“ unter diesem Motto steht in diesem Jahr der jährliche Wettbewerb zum Jugend- Kultur- Preis 2009. Wie in den Jahren zuvor soll diese thematische Vorgabe keineswegs den Gestaltungsspielraum einschränken. Es gilt lediglich einen Impuls zu vermitteln und künstlerische Phantasie auf die Auseinandersetzung mit einem speziellen Motto zu lenken. Das Motto „Aber-witzig“ lässt sich auf alle kulturellen Inhalte und Ausdrucksformen anwenden und bietet Raum, in allen künstlerischen Genres Spannendes zu erzählen und zu präsentieren. Die Organisation, Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes liegt bei der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. Der Preis wird in einer öffentlichen Veranstaltung am 7. Dezember 2009 im Gesellschaftshaus in Magdeburg vergeben. Die Wettbewerbsbeiträge können bis einschließlich 15. Oktober 2009 eingereicht werden. Interessenten erhalten nähere Informationen, Anmeldungsformulare und Durchführungsbestimmungen bei der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. (LKJ Sachsen-Anhalt e.V.), Liebigstr. 5 in 39104 Magdeburg, Telefon: 0391/ 244 51 60.

Einladung zur Bürgerinformation zum Gemeinschaftsbauvorhaben Straßen- und Kanalbau B 2 in der OD Zeitz, Knoten Zekiwa - Brühl (Schlossstraße) in Zeitz Am Dienstag, den 30. Juni 2009 um 17.00 Uhr findet im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses am Altmarkt 1

die Vorstellung des Bauvorhabens Gemeinschaftsbaumaßnahme Straßen- und Kanalbau B 2 in der OD Zeitz, Knoten Zekiwa – Brühl (Badstubenvorstadt Abschnitt zwischen Engelsbrücke und Brühl / Schlossstraße) statt. Hierzu möchte ich alle Grundstückseigentümer, Anwohner, Gewerbetreibende der betreffenden Straßen sowie alle interessierten Bürger der Stadt Zeitz herzlich einladen. Hinweis: Das Bauvorhaben soll im Zeitraum zwischen Juli 2009 und April 2012 in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Daraus resultieren verschiedene Sperrabschnitte und Umleitungen, die auch Auswirkungen auf die Innenstadt haben. Dr. Kunze Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

Offenes Verfahren gemäß § 17 a Nr. 1. (1) VOL/A Die Stadt Zeitz weist darauf hin, dass der Bekanntmachungstext für das Offene Verfahren gemäß VOL/A der Leistung Lieferung von elektrischer Energie für alle Gebäude und Einrichtungen der Stadt Zeitz sowie für die Straßenbeleuchtung für das Jahr 2010 (Vergabenummer: 633102/ 07/ 2009) im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt, DVZ-Verlags-GmbH, Daniel-Vorländer-Straße 06, 06120 Halle/Saale, Tel.: 0345/6932-554, am 12.06.2009 veröffentlicht wird. Desweiteren erscheint eine ausführliche Textfassung im Internet unter: www.zeitz.de -Aktuelles-Ausschreibungen Auskunft erteilen: Stadt Zeitz, Bauordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Frau Böttner, Herr Marke, Tel.: 03441-83 351 oder 83 456 Dr. Kunze, Oberbürgermeister Zeitz, 10. Juni .2009 Eröffnung Turnhalle Nach einer Bauzeit von knapp einem Jahr und einer Gesamtinvestition von 1,25 Millionen Euro wurde die Turnhalle der Grundschule in Rasberg eingeweiht. Zur Eröffnungsfeier am Samstag, den 6. Juni hat der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze die Sportstätte übergeben. Sie wird in Zukunft eine wichtige Rolle beim Schul- sowie Vereinssport spielen und konnte dank der Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt realisiert werden. Die Schulleiterin der Rasberger Grundschule Cornelia Rössler bekommt somit eine Sportstätte, an der ihre Grundschüler viel Freude haben werden. Für die Schülerinnen, Schüler und Lehrer entfällt der Weg zur Turnhalle in die Grundschule Bergsiedlung per Bustransport. Sie überqueren nur noch den schön gestalteten Schulhof auf kurzem Weg zur neuen Sporthalle. Für die Abteilung Radball der Sportgemeinschaft Chemie Zeitz e.V. sind optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen geschaffen worden. Es entstanden zusätzliche separate Funktionsräume wie Werkstatt, Rad- und Gerätelager und Schulungsraum. Die Ballsportarten, speziell Volleyball, finden Ausstattungen vor, die den Wettkampfbedingungen gerecht werden zum Beispiel die Sporthallenhöhe mit sieben Metern.

Tipps und Termine

Ausgabe Juni 2009

Veranstaltungstipps Juni - Juli 2009 Juni 2009

Mittwoch, 17. Juni 18.00: Vereinszimmer der Gaststätte „Goldener Stern“ Zeitz; Vereinssitzung des Geschichts- und Altertumsvereins für Zeitz u. Umgebung e.V. mit Ausführungen zu „Zeitzer Geschichtsmagazin –Kurzbeiträge zu verschiedenen Themen“ Donnerstag, 18. Juni 18.00: Theater Kürbiskern; „Hat’s schon angefangen?“; Kindermusical von H. Zimmer und W. Bartel; Ausführende: Musikschule Anna Magdalena Bach und Grundschule Rehmsdorf Freitag, 19. Juni 2009 9 – 13.00: Stadt Zeitz, Altmarkt; 145 Jahre Freiwillige Zeitzer Feuerwehr und Verkehrssicherheitstag 18.30: 8. Grundschule Zeitz, Kulturraum; Vortrag: „Der Neuanfang 1945/46 in Berlin“; Gastreferent: Reiner Wyszomirski, Frankfurt/M. Samstag, 20. Juni Nonnewitz, Friedensplatz; Kinderfest zur Grundsteinlegung Spielplatz 15.00: Schlosspark Moritzburg Zeitz; „Ausgewählte Heil-, Küchen- und Nutzpflanzen“; Führung 19 - 23.00: Weinhof Kloster Posa Zeitz; Sommerweinabend auf Posa 20.00: Kirchen in der Stadt Zeitz; Nacht der offenen Kirchen 20.00: Stephanskirche Zeitz; Konzert mit dem Streichorchester der Kreismusikschule „Anna Magdalena Bach“ Zeitz Samstag, 20. Juni 2009 – Sonntag, 21. Juni 2009 Schlosspark Moritzburg Zeitz; Mittsommerfest des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e.V. Sonntag, 21. Juni 10 – 18.00: Zeitz, Stephanstraße; 14. Seifenkistenrennen des SHHZ e.V. 15.00: KulturVilla Kolorit; Sommerfest; Karambolage – Kinder u. Jugendtheatergruppe der KulturVilla Kolorit Donnerstag, 25. Juni 16.30: Zweigbibliothek „Martin Luther“ Zeitz; Treff über 50; „Heimische Arznei- und Gewürzpflanzen“ mit Frau Dr. Ute Haak-Schneider Samstag, 27. Juni 17.00: Theater Kürbiskern; „Es war die Lerche“ von E. Kishon Montag, 29. Juni 13.30: Sommerbad Zeitz; Spiel & Wassertrommelei; Treff 13.00 Uhr im Haus der Jugend – Unkostenbeitrag 2,00 Euro) Dienstag, 30. Juni 10.00: Schlosspark Moritzburg Zeitz; Zeitzer Quietscheentenrennen; (Unkostenbeitrag 1,00 Euro)

Sporttermine Juni 2009 Donnerstag, 18. Juni 15.00: Zeitz, Neumarkt; 11. Zeitzer Kinderduathlon Samstag, 20. Juni Haynsburg; Landesmeisterschaften Kanu Slalom Freitag, 26. Juni – Sonntag, 28. Juni Geußnitz, Sportplatz; 60 Jahre Sportplatz Samstag, 27. Juni Zeitz, Tiergarten; Vereinspokal der Priviligierten Schützengilde Zeitz e.V. (Sportleiter/ Chronist)

Juli 2009 Mittwoch, 1. Juli 10.00: KIKO Zeitz Mitbacken & Mitessen/ Pizza aus dem Holzbackofen; (Unkostenbeitrag 2,00 Euro) Donnerstag, 2. Juli – Sonntag, 5. Juli 75 Jahre Waldbad Kayna Freitag, 3. Juli 18.30: Zeitz, Klosterstuben; Philatelistischer Stammtisch

Freitag, 3. Juli – Sonntag, 5. Juli Kayna; 75 Jahre Bad Kayna Samstag, 4. Juli Stadt Zeitz, Innenstadt; „Zeitz begrüßt neue Freunde“ - Stadtfest Sonntag, 5. Juli Ziegenhof Schleckweda; Hoffest Dienstag, 7. Juli Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz; 125. Geburtstag von Lion Feuchtwanger; Literaturpräsentation 9.00: JUK Cafe; Frühstück für Kids; (Unkostenbeitrag 2,00 Euro) Mittwoch, 8. Juli 10 – 14.00: KIKO Zeitz; Leckeres aus dem Backofen; (Unkostenbeitrag 2,00 Euro) Donnerstag, 09. Juli Zweigbibliothek „Martin Luther“ Zeitz; 25. Todestag von Franz Fühmann am 8. Juli; Literaturpräsentation 10.00: Zeitz, Haus der Jugend; Rummeltag im Haus der Jugend; (Unkostenbeitrag 1,00 Euro) Freitag, 10. Juli 15.00: JUK Cafe; Sommerfamilienfest Freitag, 10. Juli – Samstag, 11. Juli Kayna, Grundstück Thomas- Müntzer- Hof; 3. Kuuhstockfestival Samstag, 11. Juli 13.00: KIKO Zeitz´; Sommerfest Kiko und VoSo 19 - 23.00: Weinhof Kloster Posa Zeitz; Komm’se mit in die Natur „Wein und Gesundheit“ Sonntag, 12. Juli Schlosspark Moritzburg Zeitz; Schlossparkkonzert 17.00: Michaeliskirche Zeitz; Barockkonzert mit Werken für Blockflöte und Cembalo

Sporttermine Juli 2009 Donnerstag, 2. Juli 10.00: Sommerbad Zeitz; Beach Volleyball Turnier (Unkostenbeitrag 1,50 Euro) Freitag, 10. Juli - Samstag, 11. Juli Sommerbad Zeitz; 24– Stunden- Schwimmen Samstag, 11. Juli Zeitz, Tiergarten; Königschießen - Priviligierte Schützengilde Zeitz e.V.

Ausstellungen Museum Schloss Moritzburg Dauerausstellungen

• Kinderwagen – Kinderjahre • Möbel von der Renaissance bis zum

Biedermeier • Zeit der Herzöge

Sonderausstellung • bis 30. August 2009: Kinder- und

Puppenwagen aus der Sammlung Brörmann; Neuerwerbungen des deutschen Kinderwagenmuseums

• bis 30. August 2009: „Spielste mit?“; Historisches Spielzeug aus den Sammlungen des Museums

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus vom Schloss Moritzburg Dauerausstellung

• Zeitzer Holzschnitte von Johannes Lebek Sonderausstellung

• bis 13. September 2009; „Was ist schön“ – Arbeiten aus 5 Jahren Lebekzentrum

Stadtbibliothek „Martin Luther“, Literaturgalerie • bis 30. Juli 2009; „Bilder vom jüdischen

Friedhof in Halle“ Franziskanerkloster

Ausgabe Juni 2009

• Dauerausstellung; “Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e.V.“ gefördert durch die Bundesstiftung Kultur

Amtsgericht Zeitz • bis 23. Juli: Ausstellung von Peter Jente

„Schwarz – Änderungen vorbehalten !

3. bis 5. Juli großes Bahnhofs- und Bergmannsfest Der Verein Kohlebahnen begrüßt zum 12. Mal in Folge seine Gäste zum Bahnhofs- und Bergmannsfest auf dem Vereinsgelände. Im Mittelpunkt des gesamten Wochenendes steht geprägt durch die Region der größte Versuch eines Skatturniers. Hinsichtlich des 500jährigen Bestehens der Spielkartenherstellung in Altenburg haben sich der Verein Kohlebahnen e.V., die Städte und Gemeinden von Zeitz bis Borna und von Borna nach Altenburg entschlossen, Jung & Alt zum Skatspiel zu animieren. Am 3. und 4. Juli finden die Vorrundenspiele statt. Als Spielstätten in unserer Verwaltungsgemeinschaft sind vorgesehen (Ort; Spielstätte; Ansprechpartner; Telefon) Zeitz; Kanuverein Zeitz e.V.; Herr Liebers; 03441-213584 Zeitz; Kleingartenanlage Fockendorfer Grund; Herr Klose; 03441-786139 sowie Draschwitz; Gastzhof; Herr Czäczine; 03441-539761 Die Endspiele werden dann am Sonntag, 5. Juli, ab 10 Uhr im Lokschuppen der Kohlebahn ausgetragen. Siegerehrung ca. 14 Uhr. Weitere Informationen über Spielregeln finden Sie unter www.kohlebahnen.de Aber zum Bahnhofs- und Bergmannsfest wird nicht nur Karten gespielt, sondern es erwartet Sie ein vielfältiges buntes Programm, das mit dem obligatorischen spektakulären Rekordversuch am Sonntag Nachmittag seinen Höhepunkt erreicht. Die Bahn fährt an diesem Tag 10.15, 12.15 und 16.15 ab Meuselwitz sowie 11.10, 13.10 und 17.10 ab Regis-Breitingen. Die Modellbahnausstellung ist ab 10 Uhr geöffnet. Am 3. Juli, 20 Uhr gibt es Livemusik der Extraklasse mit Hits der 60er bis 90er Jahre. Das versprechen die Musiker der Band "CALIFORNIA DREAMING". Ihr Name ist Programm! Sie verwandeln sich mehrmals am Abend in verschiedenen Bühnenkostümen und spielen Ihre Musik. Bei diesem Showprogramm ist für jeden etwas dabei. Vorverkauf im ZIII! Am 4. Juli, 20 Uhr können Sie Ihre Lachmuskeln beim Programm „Zwei sind auch ein gutes Trio“ des Kabaretts „Fettnäpfchen“ Gera strapazieren. Vorverkauf: Verein Kohlebahnen e.V. Weitere Informationen erhalten Sie Mo-Fr, 7 – 16 Uhr Tel.: 03448 – 75 25 50; e-Mail: [email protected] Wir freuen uns über Ihre Teilnahme beim Skaten und über Ihren Besuch zu unseren Veranstaltungen. Der Verein Kohlebahnen e.V.

Der besondere Veranstaltungstipp 145 Jahre Freiwillige Feuerwehr Zeitz und 7. Verkehrssicherheitstag Freitag, 19. Juni 2009 ab 9.00 Uhr auf dem Altmarkt Stadt Zeitz Die Freiwillige Feuerwehr Zeitz - Bereich Ortswehr Stadt - begeht in diesem Jahr ihr 145- jähriges Bestehen. Am 19. Juni 2009 werden sich die Feuerwehren der Stadt auf dem Altmarkt präsentieren. 700 Kinder und Jugendliche aus

Kindertageseinrichtungen und Schulen werden im Sinne eines Projekttages teilnehmen. Zum Fest können die Besucher hautnah alle Fahrzeuge und Techniken, von Feuerwehr, Polizei und DRK besichtigen und erleben. Die Verkehrswacht baut einen Fahrrad- und Rollerparcour auf, an diesem können die Jugendlichen den sicheren Umgang im Straßenverkehr üben. Die Polizei stellt einen Fahrsimulator und erklärt die Wirkungsweise eines Geschwindigkeitsmessfahrzeuges. An diesem Tag werden auch Firmen der Region wie zum Beispiel Fahrraddienst Mende - mit Beratung und Verkehrsquiz - oder Fielmann - mit einem Sehtest - dazu beitragen, die Teilnehmer für das Thema Verkehrssicherheit zu sensibilisieren. Die Jugendfeuerwehr wird von ihrer Arbeit berichten und versucht junge Leute zum mitmachen zu animieren. Die Brandschutzerziehung der Feuerwehr und die Firma Feuerschutz Wilhelm erklären den Teilnehmern wie man sich im Brandfall verhält und wie es verhindert werden kann, dass es zu einem solchen Fall kommt. Die Zeitzer Biker stellen ihre Maschinen vor und ein Erdgasfahrzeug soll die Vorteile von alternativen Kraftstoffen verdeutlichen. Die DEKRA ist mit einem Infomobil vertreten. Gegen 11.00 Uhr wird eine „Rettungskette“ präsentiert. Diese soll zeigen, was nach einem Verkehrsunfall passiert und wie die Rettungskräfte zusammenarbeiten. Für das leibliche Wohl ist mit Rostern und Kesselgulasch gesorgt. Wir möchten hiermit alle Zeitzerinnen, Zeitzer und Interessierte recht herzlich zu dieser Veranstaltung einladen. An diesem Tag wird es zu Verkehrseinschränkung im Bereich des Altmarktes kommen. Wir bitten dafür für Verständnis. 11. Zeitzer Kinderduathlon, Neumarkt Donnerstag, 18. Juni 2009 15.00 Uhr auf dem Neumarkt Stadt Zeitz Den Startschuss zum 11. Zeitzer Kinderduathlon wird der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze am Donnerstag, den 18. Juni um 15.00 Uhr, geben. Insgesamt werden 114 Starter aus den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Verwaltungsgemeinschaften Zeitzer Land, Droyßiger Zeitzer Forst und der Elsteraue ihre Kräfte miteinander messen. Veranstaltet wird der Kinderduathlon vom Kreissportbund Burgenland e.V., der Stadt Zeitz, der SG Chemie Zeitz e.V. – Abteilung Radball –und der Verkehrswacht Zeitz e.V. Die Kindereineinrichtungen schicken zwölf Mannschaften aus acht verschiedenen Einrichtungen. Die ersten und zweiten Klassen der Grundschulen gehen mit fünf und die dritten und vierten Klassen mit sechs Mannschaften an den Start. Die Teilnehmer der Kindergärten müssen eine Strecke von 50 Meter Lauf, 100 Meter Rollerfahrt und 50 Meter Lauf bewältigen. Die Schüler müssen hingegen ein wenig mehr leisten. Bei Ihnen verdoppelt sich die Strecke und ab der dritten Klasse wird das Roller- gegen das Radfahren getauscht.

Ausgabe Juni 2009

Gemeinde Döbris

Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt zur Ankündigung einer Einziehung Es ist beabsichtigt, eine in der Gemarkung: Döbris Landkreis: Burgenlandkreis gelegene Teilstrecke der bisherigen Landesstraße L 191 einzuziehen. Die für den Verkehr entbehrlich gewordene Teilstrecke der bisherigen Landesstraße L 191 vom Abzweig der Neubaustrecke der Landesstraße L 191 bei Netzknoten 4938 041, Station 2.475 bis zur Einmündung der Neubaustrecke der Landesstrasse L 191 in die bisherige Linie bei Netzknoten 4938 041, Station 4.150, nordöstlich der Gemeinde Pirkau, mit einer Länge von 1 675 Metern, soll eingezogen werden. Begründung: Die vorstehend benannte Teilstrecke der bisherigen Landesstraße L 191 hat mit der westlichen Verlegung jegliche Verkehrsbedeutung verloren und ist gemäß § 8 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6.7.1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 856), einzuziehen. Dieses Vorhaben wird hiermit gemäß § 8 Abs. 4 StrG LSA bekanntgegeben. Einwendungen gegen diese Einziehung können innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe beim Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Hauptniederlassung, Hasselbachstraße 6, Haus 5 (Zimmer 1081), 39104 Magdeburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Der Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Teilabschnitte liegt während der Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 Uhr – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr – 11.30 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, Altmarkt 16, Gewandhaus, Zimmer 304, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Seyd Magdeburg, 17. Juni 2009 Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt

Ausgabe Juni 2009

Gemeinde Geußnitz

Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Geußnitz für das Haushaltsjahr 2009 1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 92 – 94 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl.LSA S. 568), zuletzt geändert durch das Begleitgesetz zur Gebietsreform vom 14.2.2008 (GVBl. LSA Ne.3/2008 vom 20.2.2008), hat der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz in seiner Sitzung am 24.2.2009 unter der Beschluss – Nr. IV/GEG/20/0107/09 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: § 1 - Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 536.600,00 Euro in der Ausgabe auf 536.600,00 Euro und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 177.000,00 Euro in der Ausgabe auf 177.000,00 Euro festgesetzt: § 2 - Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 - Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 - Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 Euro festgesetzt. § 5- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer 300 v.H. § 6 - Als Anlage gilt der Stellenplan. Hofmann Siegel Geußnitz, 25. Februar 2009 Bürgermeisterin 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs.3 Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 18. bis 26. Juni 2009 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, Bürgerbüro, Altmarkt 1 während der folgenden Dienstzeiten öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Hofmann Siegel Geußnitz, 25. Mai 2009 Bürgermeisterin

Informationen

60 Jahre SV Blau – Gelb Geußnitz e.V.

Festwochenende vom 26. - 28. Juni 2009 26. Juni 19.30 Uhr: Festveranstaltung im Saal des DGH 60 Jahre - Geschichten, Bilder und Erinnerungen Für die kulturelle Umrahmung sorgt der Landchor Geußnitz 27. Juni 10.00 Uhr: Buntes Treiben auf dem Sportplatz Fußballturnier, Preiskegeln, Spiel und Spaß für unsere Kleinen Mittag gibt es deftige Speisen und leckeres aus der Gulaschkanone Nachmittag halten wir hausbackenen Kuchen und Kaffee bereit 20.00 Uhr: Tanz im DGH mit diversen Überraschungen 28. Juni 9.00 Uhr: Gottesdienst 10.00 Uhr geht die Party weiter! Die Langschläfer werden mit der Schalmeienkapelle zum Frühschoppen geweckt 12.00 Uhr Mittagstisch Im DGH 14.00 Uhr bis zur Abfahrt irgendwann...folgt die Verabschiedung der Gäste aus Sommerkahl Der Vorstand

Gemeinde Kayna

Informationen Die Gemeinde Kayna lädt zum Fest ein.

75 Jahre Waldbad Kayna Freitag, 3.Juli ab 18.30 Uhr: Heimatabend „75 Jahre Waldbad“; Ausstellungseröffnung Lichtbildervortrag gemütlicher Ausklang mit Musik Samstag, 4. Juli: 14 – 17 Uhr: Familiennachmittag mit Kinderfest, Neptuntaufe und Bademodenschau 21 Uhr: Strandparty mit „Rosa“ 24 Uhr: Mitternachts – Feuerwerk Sonntag, 5. Juli 11 - 13 Uhr: Frühschoppen; mit Meuselwitzer Blasmusikanten und MGV Harmonie 13 – 14 Uhr: Laienspielgruppe Kayna 15 - 18 Uhr: MDR Gute Laune Party

Gemeinde Luckenau

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Luckenau 2009 und Folgejahre (Hebesatzsatzung) Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I 1973 S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002

Ausgabe Juni 2009

(BGBl. I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA, S. 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau in seiner Sitzung am 03.06.2009 folgende Hebesatzsatzung beschlossen: § 1 - Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: (1) Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 376 v.H. (2) Gewerbesteuer 323 v.H. § 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.03.2009 außer Kraft. Stirbo Siegel Luckenau, 03. Juni 2009 Bürgermeisterin

Gemeinde Nonnewitz

Mitteilungen

Die Nonnewitzer Runde lädt herzlich ein zur: Grundsteinlegung des Spielplatzes am 20. Juni In der heutigen Zeit geschehen auch noch Wunder und es gibt noch etwas Positives zu berichten. Aus Eigenmitteln der Gemeinde und durch eine Sachspende ist es möglich geworden, unseren Ort durch einen Kinderspielplatz zu bereichern. Wir möchten dieses Ereignis feierlich begehen. Da eine planmäßige Einweihung des Spielplatzes durch kleinere Lieferprobleme leider nicht realisierbar ist, wurde auf Initiative der Nonnewitzer Runde daraus ein Fest zur Grundsteinlegung organisiert. Dazu möchten die Mitglieder der Nonnewitzer Runde alle Kleinen und Großen einladen. Beginn des Festes ist am 20. Juni um 14.00 Uhr auf den Friedensplatz. Wir haben viele Spiel und Aktivitäten für Groß und Klein organisiert. Besonders unsere Kleinen werden an vielen Spielstationen gefordert und können Ihr Können beweisen. Neben den traditionellen Spielwettbewerben wie Sackhüpfen und Seilziehen, Kinderschminken usw. warten viele Attraktionen auf unsere Kleinsten. Austoben bis zum Abwinken steht auf der Tagesordnung und viele Überraschungen sind geplant. Auch kleine Sachpreise winken unseren Kindern. Lasst Euch einfach überraschen…. Schmeißer im Namen der Mitglieder der Nonnewitzer Runde

Gemeinde Theißen

Amtliche Bekanntmachungen

3. Änderungssatzung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Theißen Aufgrund der §§ 6,8,44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt(GO-LSA) vom 05.10.1993, geändert durch das Gesetz zur Stärkung der

kommunalen Selbstverwaltung vom 07.08.2002 Artikel 5 i.V. mit §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 zuletzt geändert durch Artikel 1 viertes Rechtsbereinigungsgesetz vom 19.03.2002 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 30.04.2009 folgende 3. Änderungssatzung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Theißen vom 29.03.2001 beschlossen: Artikel I § 1 Geltungsbereich Die Satzung gilt für die Benutzung des Freibades Theißen und der dazugehörigen Gebäude, Flächen und Geräte. § 2 Gebühren und Öffnungszeiten 1. Öffnungszeiten für die Benutzung des Freibades: Montag – Sonntag 10.00 Uhr – 20.00 Uhr Der Badebetrieb findet von 10.00 Uhr - 19.00 Uhr statt. 2. Gebühren Die Kassenzeiten lauten von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. Ab 18.00 Uhr haben alle Gäste kostenfreien Eintritt. Es sind folgende Gebühren zu entrichten: - Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

pro Tag 1,00 Euro - Erwachsene pro Tag 2,00 Euro - Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis zum

vollendeten 16. Lebensjahr 20,00 Euro - Saisonkarten für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und Erwachsene 40,00 Euro - Saisonkarten für Familien 60,00 Euro - Gruppentarife ab 10 Personen - Erwachsene 1,00 Euro - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,50 Euro Für das Ausleihen von Spielgeräten usw. beträgt die Gebühr je ½ Stunde 0,25 Euro Gebühren Schwimmlehrgang Anfängerschwimmen 25,00 Euro Kinder GS Nonnewitz, Hort Theißen und Kindergarten Theißen im Rahmen der Gruppenarbeit Frei Artikel II 3. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die 2. Änderungssatzung über die Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Theißen vom 17.05.2003 außer Kraft. Borde Theißen, 30. April 2009 Bürgermeister

Gemeinde Würchwitz

Informationen

Kleefestreitturnier 2009 in Würchwitz Der Pferdesportverein Würchwitz e. V. wird am 20. u. 21. Juni das traditionelle Kleefestreitturnier auf dem Turniergelände in Würchwitz durchführen. Die Dressur- u. Springprüfungen beginnen am Sonnabend u. Sonntag um 8 Uhr u. werden ca. gegen 18 Uhr beendet sein.

Ausgabe Juni 2009

Auf dem Programm stehen Prüfungen der Klassen E – L. Am Sonnabend Nachmittag findet das Wertungsspringen zum Südregional-Cup statt u. am Sonntag Nachmittag das Springen um den Kleefestpokal. Die Dressurprüfungen der Leistungsklasse L zum Kleefestpokal der Dressurreiter werden Sonnabend u. Sonntag ausgetragen. An beiden Tagen finden in verschiedenen Dressur- u. Springprüfungen auch Wertungsprüfungen zur Kreismeisterschaft des Burgenlandkreises statt. Liebe Pferdesportfreunde es erwartet Sie an diesem Wochenende großer Pferdesport in Würchwitz. Ein Turnier für die ganze Familie – das wollen wir auch in diesem Jahr wieder sein. Am Sonntag Nachmittag wird es Voltegiervorführungen eines Gastvereins u. unseres Vereins geben. Ab 14 Uhr wird es auf dem Kleefelddenkmalsberg wieder ein großes Kinderfest, ausgerichtet vom

Kleefestverein, mit vielen Überraschungen für die Kinder geben. An dieser Stelle möchten wir uns bei den zahlreichen Sponsoren u. vielen fleißigen Helfern bedanken. Ohne diese Unterstützung sind Reitturniere nicht durchführbar. Selbstverständlich ist zu allen Veranstaltungen für das leibliche Wohl unserer Gäste in „Hülle & Fülle“ gesorgt. Liebe Pferdesportinteressierte u. Freunde des Kleefestes, wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen u. uns guten Pferdesport, angenehme Unterhaltung für Sie und die ganze Familie. Pferdesportverein Würchwitz e. V. Der Vorstand