Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske...

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AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAMtsKe ŁopJeNo WoKrJesA budyŠIN AusgAbe 30. März 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne kostenlos im gesamten Landkreis Seite 10 Alles neu macht der April Straßenbauvorhaben nach der Winterpause Seite 13 Alle machen mit Aufruf zur 48h-Aktion vom 7. bis 9. Juni 2013 Seite 16 «Vom Eise befreit sind Strom und Bäche…» – von wegen! Und «Früh- lings holden belebenden Blick» – und das ganze Gerede vom ‚grü- nenden Hoffnungsglück’. Schauen Sie doch raus! Alles Fehlanzeige. Dennoch Ostern. Ja, der alte Win- ter. Das mit den ‚ohnmächtigen Schauern körnigen Eises’ stimmt schon ein wenig. Aber ‚die Sonne duldet (schon noch) Weißes’, ob wir’s wollen oder nicht. Es ist wie im richtigen Leben. Das Maß unserer Erwartungen und Enttäuschungen ist ein Spiegelbild unserer Ansprüche und Vorstellun- gen. «Doch an Blumen fehlt’s im Re- vier»- das ist wohl (noch) wahr. «Sie nimmt geputzte Menschen dafür» – stimmt dann wieder schon eher. Ostern – Auferstehung. Der Sieg des Lebens über den Tod. Immer wie- der Anfang. Freilich, das Wetter ist heuer schon besonders in unseren Breiten. Die Winterpause ist lang, vielfach zu lang. Bauunternehmen spüren das und auch die Landwirtschaft. Und dennoch Ostern. Der Frühling, die Natur und ein immer wieder neu- es Anfangen lassen sich nicht auf- halten. Gott sei Dank, dass wir diese Gewissheit haben können. Die Tage sind den Temperaturen zum Trotz merklich länger gewor- den. Es tritt schon wieder Geschäf- tigkeit ein. Eltern haben ihre Kin- der an den Mittelschulen und Gym- nasien für das kommende Schuljahr angemeldet. Es sieht gut aus. Die Geburtenzahlen der letzten Jahre las- sen auf eine weitere Kontinuität un- seres Schulnetzes hoffen. Ähnliches gilt für unsere Berufs- schulzentren. Die derzeitigen Aus- lastungsprobleme haben ihre Ursa- che in den geburtenschwachen Jahr- Von Zeit zu Zeit -- Hdys a hdys Ende März ist traditionelle Messe- Zeit, immerhin schon zum 21. Mal. Weder Eiseskälte noch Dauerregen kann den Landkreis-Messegänger ab- halten, sich auf der WIR zu informie- ren. Das gewohnt attraktive Programm zog auch in diesem Jahr knapp 12.000 Gäste in die Messe-Halle. 265 Aussteller präsentierten ihre Produkte, Angebo- te oder Dienstleistungen. In der Gunst der Zuschauer lagen sowohl die Modenschau vom Studio Anne Hasselbach, als auch die Dar- bietung vom Artistenstudio Bautzen und der Auftritt des Marsch- und Drillkontingents des Spielmannzu- ges Oberlichtenau. Aber auch die Branchenvielfalt der regionalen Wirt- schaft, insbesondere des regionalen Handwerks erhielt dieses Jahr ein durchweg positives Echo. Höhepunkt in kulinarischer Hin- sicht war sicherlich der 2. Lausitzer Qualitäts-Wurstwettbewerb. 15 Flei- scherfachbetriebe aus der Region nah- men am Wettbewerb teil und präsen- tierten den 45 Juroren ihre Wurstspe- zialitäten. Die aus Fleischermeistern, Fachleuten von Ämtern und Behörden sowie Persönlichkeiten aus dem öf- fentlichen Leben bestehende Jury ver- kostete die Leckerbissen, um sie an- schließend zu beurteilen und in den Ka- tegorien «Lausitz Gold», «Lausitz Sil- ber» und «Lausitz Bronze» zu bewerten. Lehrlinge vom BSZ für Ernährung und Hauswirtschaft Bautzen servierten die mundgerechten Wurstproben. Beson- deres Highlight: Da die Verkostung öf- fentlich im Loungebereich stattfand, konnten die Messebesucher den Qua- litätswurstwettbewerb live mitverfolgen und auch mitverkosten. Mit allerlei Späßen wurde die Veranstaltung sou- verän von Entertainer Heiko Harig mo- deriert. Insgesamt wurde zehn Mal das Prädikat «Lausitzer Gold» und fünf Mal das Prädikat «Lausitzer Silber» verliehen. ANzIehuNgspuNKt für WIrtschAft uNd VerbrAucher Das war die WIR 2013 Nach der Verleihung der Urkunden und Medaillen zum 2. Lausitzer Qualitätswurstwettbewerb: Landrat Michael Harig, Handwerkstag- Präsident Roland Ermer (hinten, von links), SLK- und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert, Bundestagsabgeordnete Maria Michalk, Landtagsabgeordneter Aloysius Mikwauschk, Bundestagsabgeordneter Reiner Deutschmann (hinten, von rechts) und beteiligte Flei- schermeister. KULINARISCHER HÖHEPUNKT: ES GING UM DIE WURST BZ/BIW Foto: SLK

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Alle machen blauDie blaue Tonne kostenlosim gesamten Landkreis

Seite 10

Alles neu macht der AprilStraßenbauvorhaben nachder Winterpause

Seite 13

Alle machen mitAufruf zur 48h-Aktionvom 7. bis 9. Juni 2013

Seite 16

«Vom Eise befreit sind Strom undBäche…» – von wegen! Und «Früh-lings holden belebenden Blick» –und das ganze Gerede vom ‚grü-nenden Hoffnungsglück’. SchauenSie doch raus! Alles Fehlanzeige.Dennoch Ostern. Ja, der alte Win-ter. Das mit den ‚ohnmächtigenSchauern körnigen Eises’ stimmtschon ein wenig. Aber ‚die Sonneduldet (schon noch) Weißes’, ob wir’swollen oder nicht.

Es ist wie im richtigen Leben. DasMaß unserer Erwartungen undEnttäuschungen ist ein Spiegelbildunserer Ansprüche und Vorstellun-gen. «Doch an Blumen fehlt’s im Re-vier»- das ist wohl (noch) wahr. «Sienimmt geputzte Menschen dafür» –stimmt dann wieder schon eher.Ostern – Auferstehung. Der Sieg desLebens über den Tod. Immer wie-der Anfang.

Freilich, das Wetter ist heuer schonbesonders in unseren Breiten. DieWinterpause ist lang, vielfach zulang. Bauunternehmen spüren dasund auch die Landwirtschaft. Unddennoch Ostern. Der Frühling, dieNatur und ein immer wieder neu-es Anfangen lassen sich nicht auf-halten. Gott sei Dank, dass wirdiese Gewissheit haben können.Die Tage sind den Temperaturenzum Trotz merklich länger gewor-den. Es tritt schon wieder Geschäf-tigkeit ein. Eltern haben ihre Kin-der an den Mittelschulen und Gym-nasien für das kommende Schuljahrangemeldet. Es sieht gut aus. DieGeburtenzahlen der letzten Jahre las-sen auf eine weitere Kontinuität un-seres Schulnetzes hoffen.

Ähnliches gilt für unsere Berufs-schulzentren. Die derzeitigen Aus-lastungsprobleme haben ihre Ursa-che in den geburtenschwachen Jahr-

Von Zeit zu Zeit --Hdys a hdys

Ende März ist traditionelle Messe-Zeit, immerhin schon zum 21. Mal.Weder Eiseskälte noch Dauerregenkann den Landkreis-Messegänger ab-halten, sich auf der WIR zu informie-ren. Das gewohnt attraktive Programmzog auch in diesem Jahr knapp 12.000Gäste in die Messe-Halle. 265 Ausstellerpräsentierten ihre Produkte, Angebo-te oder Dienstleistungen.

In der Gunst der Zuschauer lagensowohl die Modenschau vom StudioAnne Hasselbach, als auch die Dar-bietung vom Artistenstudio Bautzenund der Auftritt des Marsch- undDrillkontingents des Spielmannzu-ges Oberlichtenau. Aber auch dieBranchenvielfalt der regionalen Wirt-schaft, insbesondere des regionalenHandwerks erhielt dieses Jahr eindurchweg positives Echo.

Höhepunkt in kulinarischer Hin-sicht war sicherlich der 2. LausitzerQualitäts-Wurstwettbewerb. 15 Flei-scherfachbetriebe aus der Region nah-men am Wettbewerb teil und präsen-tierten den 45 Juroren ihre Wurstspe-zialitäten. Die aus Fleischermeistern,Fachleuten von Ämtern und Behördensowie Persönlichkeiten aus dem öf-fentlichen Leben bestehende Jury ver-kostete die Leckerbissen, um sie an-schließend zu beurteilen und in den Ka-

tegorien «Lausitz Gold», «Lausitz Sil-ber» und «Lausitz Bronze» zu bewerten.Lehrlinge vom BSZ für Ernährung undHauswirtschaft Bautzen servierten diemundgerechten Wurstproben. Beson-deres Highlight: Da die Verkostung öf-fentlich im Loungebereich stattfand,konnten die Messebesucher den Qua-litätswurstwettbewerb live mitverfolgenund auch mitverkosten. Mit allerleiSpäßen wurde die Veranstaltung sou-verän von Entertainer Heiko Harig mo-deriert. Insgesamt wurde zehn Mal dasPrädikat «Lausitzer Gold» und fünf Maldas Prädikat «Lausitzer Silber» verliehen.

A n z i e h u n g s p u n k t f ü r W i r t s c h A f t u n d V e r b r A u c h e r

Das war die WIR 2013

Nach der Verleihung der Urkunden und Medaillen zum 2. Lausitzer Qualitätswurstwettbewerb: Landrat Michael Harig, Handwerkstag-Präsident Roland Ermer (hinten, von links), SLK- und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert, Bundestagsabgeordnete Maria Michalk,Landtagsabgeordneter Aloysius Mikwauschk, Bundestagsabgeordneter Reiner Deutschmann (hinten, von rechts) und beteiligte Flei-schermeister.

KULINARISCHER HÖHEPUNKT:ES GING UM DIE WURST

BZ/BIW

Foto: SLK

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S E I T E 2 H AMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

gängen der Jahre 1994–1996. Auch inVerbindung mit einem sich verän-dernden Wahlverhalten zwischen Mit-telschulen und Gymnasien und denfolgenden stärkeren Jahrgängen isthier Entwicklung erforderlich. Vordiesem Hintergrund ist der vom Kreis-tag beschlossene Haushalt mit seinenenthaltenen Investitionen in Schulenund Sporthallen richtungweisend.

Es bleibt zu hoffen, dass errechnetePrognosen über den Zeithorizont2025 hinaus nicht dazu führen, (Bil-dungs-) Ziele aus den Augen zu ver-lieren. Nicht die Verfügbarkeit von Ar-beitsplätzen, sondern von gut ausge-bildeten Arbeitskräften wird über wirt-schaftliche Entwicklungen der Zu-kunft entscheiden. Bei der Diskussionum das Berufsschulzentrum Bautzenlasse ich mich von der Überzeugung lei-ten, dass es einen Zusammenhangzwischen der regionalen Wirtschafs-struktur und den örtlichen Ausbil-dungsangeboten gibt. Wie sonst lässtsich die vergleichsweise hohe Nachfrageerklären?

«…Kehre dich um, von diesen Höhen.Nach der Stadt zurück zu sehen! Ausdem hohlen finstern Tor dringt einbuntes Gewimmel hervor. Jeder sonntsich heute so gern. Sie feiern die Auf-erstehung des Herrn. Denn sie sind sel-ber auferstanden: aus niedriger Häu-ser dumpfen Gemächern, aus Hand-werks- und Gewerbebanden, aus demDruck von Giebeln und Dächern, ausder Straßen quetschender Enge, aus derKirchen ehrwürdiger Nacht, sind siealle ans Licht gebracht…»

«Bring ein Licht ins Dunkel» – lauteteine Textzeile eines bekannten Lie-dermachers. Und es ist das Licht, dasuns zu Winterzeiten am meisten fehlt.Die Menschen sehnen sich nach Lichtund Luft. Das erklärt neben dem An-gebot vielleicht auch den stetigen Er-folg der Messe WIR am Standort Ka-menz. Aussteller zeigen was möglich istund Besucher interessieren sich dafür.

Begegnungen und Gespräche vonMensch zu Mensch finden statt. Einesolche Plattform kann und wird auchdas Internet nie bieten. So hat auch«DIE» Messe des Landkreises etwas vonAufbruch, etwas von Ostern. Dank al-len die sich immer wieder darauf ein-lassen.

Mit Frau Birgit Weber wurde vomKreistag eine neue Beigeordnete ge-wählt. Die Presse berichtete ausführ-lich darüber. Hoffen wir, dass es ge-meinsam gelingt an das anzuknüpfen,was Dr. Wolfram Leunert so engagiertbereitet hat. Auch das ist Ostern.

«Sieh, nur sieh! Wie behend sich dieMenge durch die Gärten und Felderzerschlägt. Wie der Fluß in Breit undLänge so manchen lustigen Nachen be-wegt. Und bis zum Sinken überladen,entfernt sich dieser letzte Kahn. Selbstvon des Berges fernen Pfaden blinkenuns farbige Kleider an. Ich höre schondes Dorfs Getümmel, hier ist des Vol-kes wahrer Himmel. Zufrieden jauch-zet groß und klein: Hier bin ichMensch, hier darf ich’s sein!»*

Ich wünsche Ihnen allen, dass auch Siesolches mit Ostern 2013 verbindenkönnen.

FROHE OSTERN!

Ihr

Michael HarigLandrat

*Zitate aus: Faust, der Tragödie erster Teil,Osterspaziergang von Johann Wolfgangvon Goethe

Von Zeit zu Zeit (Fortsetzung von Seite 1)

Herausgeber und verantwortlich fürden amtlichen Teil (Postanschrift)Landratsamt Bautzen, Pressestelle, Bahnhof-straße 9, 02625 BautzenTelefon: 03591 5251-80114E-Mail: [email protected]

Anzeigen/SonderveröffentlichungenRedaktions- und VerlagsgesellschaftBautzen/Kamenz mbH, Frank Bittner (vaw.)Lauengraben 18, 02625 Bautzen,Tel.: 03591 4950-5023E-Mail: [email protected]

Fotos (soweit nicht anders gekennzeichnet)Landratsamt Bautzen, Pressestelle

DruckDresdner Verlagshaus Druck GmbH,Meinholdstr. 2, 01129 Dresden

Gestaltung/LayoutDaniel Reiche | www.danielreiche.de

Auflage157.500 Stück zur Verteilung an allefrei zugänglichen Briefkästen desLandkreises Bautzen.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

IMPRESSUM

AMTSBLATTh A m t s k e Ł o p j e n o W o k r j e s A b u d y Š i n

L A N D R A T S A M T B A U T Z E N

Das Bürgeramt – Unser Service für SieUnsere Teams freuen sichauf Sie im

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dienstags und donnerstags8:30 bis 18:00 Uhr

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e r g e b n i s s e d e r 2 6 . s i t z u n g d e s k r e i s t A g e sb A u t z e n V o m 1 8 . m ä r z 2 0 1 3

Birgit Weber wird neue BeigeordneteBirgit Weber folgte damit dem

verstorbenen, langjährigen Beigeord-neten, Dr. Wolfram Leunert. Sie trittdas Amt am 01.10.2013 an. Zu ihremVerantwortungsbereich gehören dasKreisentwicklungsamt, das Umwelt-amt, das Abfallwirtschaftsamt, dasKreisforstamt und ab dem 01.10.2013auch das Amt für Bodenordnung,Vermessung und Geoinformation. Die47 jährige Bauingenieurin war seit1995 für den Freistaat Sachsen, späterfür die Landesdirektion Dresden in denBereichen Verkehr, Straßenbau, Raum-ordnung sowie Bau- und Wohnungs-wesen zuständig. Nach der August-Flut2010 organisierte sie den Wiederauf-bau im Landkreis Görlitz.

Als Generalmanagerin managte sie2012 die Leichtathletik-EM der Se-nioren in Zittau. Die Reihenfolge derallgemeinen Stellvertretung des Land-rates wurde neu festgelegt. Erster Stell-vertreter ist künftig der BeigeordneteSteffen Domschke. Birgit Weber wirdzweite Stellvertreterin des Landrates.

Im Geoweb finden Sie jetzt auch alle Straßensperrungen und Umleitungen auf Bun-des-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Bautzen. Durch Klicken auf die Symbolein der Karte können Sie sich über Grund und Dauer der Sperrung oder Umleitung in-formieren.

http://www.landkreis-bautzen.de/geoweb(Menü Verkehr, Bauen, Bodennutzung >> Straßen >> Straßensperrungen)

Schneller Überblick über Straßensperrungen und Umleitungen

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HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N S E I T E 3

AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

Dezernent Mathias Bielich, aktuellLeiter des Dezernates 1, leitet künftigdas Jobcenter. Er folgt damit DezernentMichael Pilz nach dessen Renteneintritt.Das bisherige Dezernat 1 wird aufge-löst. Die zugeordneten Ämter InnererService, Lebensmittelüberwachungs-und Veterinäramt sowie Bodenord-nung, Vermessung und Geoinforma-tion werden innerhalb der Organisati-onsstruktur verteilt.

Mit der Auflösung eines Dezernateswird die Gesamtstruktur des Land-ratsamtes verschlankt.

Eckdaten des Haushaltes:Gesamthaushaltsvolumen:etwa 450 Millionen Euro(Einnahmen und Ausgaben)

Personalausgaben:91 Millionen Euro

Sozialausgaben (Jugendhilfe- und Sozialhilfekosten zzgl. Sozialumlage):66 Millionen EuroKosten der Unterkunft fürSGB II-Empfänger:55 Millionen Euro

Investitionen in den Bereichen Hoch-und Tiefbau sind mit 22 Millionen Eu-roveranschlagt. Als große Vorhaben sinddabei unzer anderem zu nennen:

Kreisstraßen ca. 8,5 Millionen Euro Sporthalle Großröhrsdorf (Foto)

mehrjähriges Bauvorhaben:ca. 6,4 Millionen Euro GesamtkostenSporthalle Ottendorf-Okrillamehrjähriges Bauvorhaben:ca. 4,6 Millionen Euro Gesamkosten (Planungsbeginn 2013)Fertigstellung Gymnasium Biw.mehrjähriges Bauvorhaben: ca. 11,4 Millionen Euro Gesamtkosten

Besonders diskutiert wurde derNeubau des Beruflichen Schulzen-trums Wirtschaft und Technik in Baut-zen. Die geplanten investiven Mitteli.H.v. 24 Millionen Euro wurdendurch den Kreistag vorläufig gesperrt.Die Verwaltung erhielt folgenden Ar-beitsauftrag: Begründung der Investi-tion inkl. Profil und Auslastung aller imLandkreis vorhandenen Berufschul-zentren. Und Abstimmung mit denNachbarlandkreisen Görlitz und Säch-sische Schweiz-Osterzgebirge sowieder Landeshauptstadt Dresden.

Die Personalkosten steigen gegen-über 2012 um rund 4 Prozent. Grün-de dafür sind u.a. die Steigerungen desletzten Tarifabschlusses im öffentli-chen Dienst, die zusätzliche Einstellungvon Personal für die Bewilligungen imRahmen des Bildungs- und Teilhabe-paketes sowie für die Bearbeitung stei-gender Fallzahlen in der Jugendhilfe.Weiterhin konnte eine Wiederbesetzungvon Altersteilzeitstellen nicht in allenFällen vermieden werden.

Einem gemeinsamen Antrag derFraktionen Die Linke, SPD/ die Grü-nen, FDP und CDU stimmten dieKreisräte mehrheitlich zu. Folgende For-derungen wurden damit als Änderun-gen aufgenommen:• Einsparung von Personalkosten in

Höhe von 500.000 Euro • zusätzliche Ausgabe von 70.000

Euro für die Jugendarbeit • zusätzliche Ausgabe von 250.000

Euro für den Bau von Kreisstraßen • Alle Einnahmeverbesserungen und

Minderausgaben aufgrund der Land-tagsbeschlüsse vom Dezember 2012sind zur Senkung der Kreisumlageeinzusetzen.

Damit beträgt die Kreisumlage fürdas Jahr 2013 31,6 Prozent. Der Land-kreis Bautzen befindet sich dabei etwasunter dem Durchschnitt des Freistaa-tes Sachsen. Der Landkreis wird 20134,5 Millionen Euro Kredit aufnehmen.Abzüglich der Tilgung von Verbind-lichkeiten in Höhe von 3,7 MillionenEuro beträgt die Nettoneuverschuldungrund 800.000 Euro.

Der Landkreis Bautzen schließt dasJahr 2012 mit einem Fehlbetrag ab

Das Jahresergebnis 2012 des Land-kreises Bautzen weist ein Defizit von ca.6 Millionen Euro aus. Der Haushalts-ausgleich konnte nur durch eine Ent-nahme aus der allgemeinen Rücklageerreicht werden. Die Gründe für das

Defizit sind vielfältig, unter anderem dieSteigerungen im Sozialhaushalt, die Ju-gendhilfeausgaben, die höheren ÖPNV-Zuschüsse und vor allem die Absen-kung der Zuweisungen durch denBund und den Freistaat Sachsen.

Das Defizit war bereits zum Halb-jahr 2012 absehbar. Im Einvernehmenmit dem Kreistag wurde damals auf ei-nen Nachtragshaushalt verzichtet.

Die Bestellung erfolgte auf Grund-lage der im Dezember-Kreistag geän-derten Hauptsatzung. Damals wurdeentschieden, an Stelle des vorher eh-renamtlich arbeitenden Behinderten-beirates einen hauptamtlichen Behin-dertenbeauftragten zu bestellen. Han-nes Köhler ist als Sozialplaner imLandratsamt tätig und übernimmtdiese Funktion zusätzlich zu seinen bis-herigen Aufgaben.

Danach erhalten die Fraktionendes Kreistages für ihre Arbeit einejährliche Entschädigung von1.200 Euro je Fraktionsmitglied bis zum

20. Mitglied sowie einen Betrag von300 Euro je Fraktionsmitglied ab dem21. Mitglied. Grund für diese Änderungist eine Klage der KreistagsfraktionSPD/Die Grünen gegen die Frakti-onsfinanzierung. Das Verfahren wurdezunächst ruhend gestellt und nach ei-ner einvernehmlichen Lösung gesucht.Mit der vorliegenden Satzung wird die-ses Einvernehmen hergestellt, so dass derRechtsstreit beigelegt werden kann.Die Fraktionen des Kreistages Bautzenerhalten damit jährlich insgesamt rund95.000 Euro, das heißt künftig rund 50Prozent mehr als bisher.

Mit Beschluss des Kreistages wirddie Verwaltung ermächtigt, insbeson-dere jungen Ärzten eine Facharztzula-ge zu zahlen. Damit ist die Hoffnungverbunden, einen finanziellen Anreiz fürdie Anstellung im öffentlichen Ge-sundheitsdienst zu schaffen. Im Ver-gleich zur Anstellung in den Kran-kenhäusern bestehen gravierende Ver-gütungsunterschiede, so dass im Ge-sundheitsamt Facharztstellen unbe-setzt sind.

Wollen Sie die Drucksachen im De-tail nachlesen? Sie finden diese unterwww.landkreis-bautzen.de/4463.html

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Haushalt für 2013 beschlossen

NEUE ORGANISATIONS-STRUKTUR DER LANDKREIS-VERWALTUNG AB 01.10.2013

NEUE SATZUNG ÜBER DIEFRAKTIONSFINANZIERUNGBESCHLOSSEN

KREISHAUSHALTFÜR DAS JAHR 2013BESCHLOSSEN

AUSSERTARIFLICHEZULAGEN FÜR FACHÄRZTEIM GESUNDHEITSAMT

HANNES KÖHLER WIRD BEAUF-TRAGTER FÜR DIE BELANGEVON MENSCHEN MIT BEHINDE-RUNG IM LANDKREIS BAUTZEN

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AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Bautzen

Gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 19 Land-kreisordnung für den Freistaat Sachsen(SächsLkrO) vom 19. Juli 1993(SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 18.10.2012(SächsGVBl. S. 562), erlässt der Land-kreis Bautzen auf Grund des Be-schlusses des Kreistages vom 18.03.2013folgende Änderungssatzung:

§ 1Änderung der Satzung

Die Satzung über die Entschädigung fürehrenamtliche Tätigkeit vom26.08.2008 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:„Ehrenamtlich für den Landkreis Baut-zen Tätige erhalten eine Entschädigungnach den Regelungen dieser Satzung,soweit ihnen nicht bereits Entschädi-gungen nach • der Satzung über die Aufgaben

und die Entschädigung der eh-renamtlichen stellvertretendenKreisbrandmeister,

• der Satzung über die Aus- undFortbildung der aktiven Ange-hörigen der Freiwilligen Feuer-wehren im Landkreis Bautzenoder

• der Satzung über die Entschädi-gung für ehrenamtliche Tätigkeitim Rettungsdienst zustehen.“

§ 4 Abs. 12 Buchst. a wird gestrichen.

§ 5 wird gestrichen. Aus § 6 wird § 5und aus § 7 wird § 6.

§ 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2013 inKraft.

Bautzen, den 19.03.2013Michael Harig, Landrat

Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für denFreistaat Sachsen (SächsLKrO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nachihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-de gekommen. Dies gilt nicht, wenn

• die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgtist,

• Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, dieGenehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungverletzt worden sind,

• der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat,

• vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandethat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-ten gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung desSachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge-macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Be-kanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen fürdie Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesenworden ist.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädi-gung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Auf Grundlage von § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Frei-staat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl.S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.Juni 2012 (SächsGVBl. S. 308) und der Verordnung des Säch-sischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft überdie Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994(SächsGVBl. 1995 S. 6), zuletzt geändert durch die Verord-nung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S.450) beabsichtigt dasLandratsamt Bautzen, Kreisforstamt die Ausweisung von Reit-wegen im Wald auf Grund des Bedarfs im Gebiet der GemeindeElsterheide, Gemarkung Bluno Flur 4 und 5;Gemarkung Sei-dewinkel, Flur 9, 10 und 11 sowie Gemarkung Sabrodt, Flur3 und im Gebiet der Gemeinde Spreetal, Gemarkung Burk-hammer, Flur 1

Wegeführung:Abschnitt 1 – Reitweg am Standort Terra Nova: Beginn ander alten B 97 <> Waldweg in südöstlicher Richtung (550 m)<> Waldweg in nordöstlicher Richtung oberhalb des SpreetalerSees (500 m) <> Waldweg in nördlicher Richtung bis zur al-ten B 97 (700 m) <> Ende

Abschnitt 2 – Reitweg an der alten B 97: Beginn am Endedes Reitweges Abschnitt 1 an der alten B 97 <> Waldweg rechts-seitig der alten B 97 bis zu den Forsthäusern (650 m) <> Que-rung der alten B 97 <> Waldweg linksseitig der alten B 97 biszur Sabrodter Straße (500 m) <> Querung der alten B 97 <>Waldweg rechtsseitig B 97 in nordöstlicher Richtung (500 m)<> Sandweg in südöstlicher Richtung bis an die Grenze desgeplanten Gewerbegebietes (500 m) <> Ende

Abschnitt 3– Reitweg Spreetal: Beginn am Ende des Reitweges2 <> Waldweg in nördöstlicher Richtung bis zur B 97 und Que-rung der B 97 (100 m) <> Waldweg an der B 97 in nord-westlicher Richtung und weiter auf einem Waldweg in nord-östlicher Richtung bis zur Landesgrenze Sachsen–Brandenburg(350 m) <> weiter auf Waldwegen in nordöstlicher und öst-licher Richtung auf dem Gebiet des Landes Brandenburg –nur Wegeführung <> Waldweg unterhalb der Ortsverbin-dungsstraße Schwarze Pumpe–Zerre in östlicher Richtung(250 m) <> Anschluss an das vorhandene Reitwegenetz <> EndeAbschnitt 4 – Reitweg Spreetaler See: Beginn am Anfang desAbschnittes 1 an der alten B 97 <> Weg landseitig neben dem

vorhandenen Wirtschaftsweg am Spreetaler See in nordöstli-cher Richtung (1.450 m) <> Waldweg am Rand des geplan-ten Gewerbegebietes in nordwestlicher und später in nord-östlicher Richtung (500 m) <> Anschluss Abschnitt 2 <> Ende

Abschnitt 4 – Kreuzweg: Beginn am Abschnitt 2 oberhalb deralten B97 an den Forsthäusern Waldweg in nordwestlicher Rich-tung (2.200 m) <> Anschluss an das vorhandene Reitwege-netz <> Ende

Abschnitt 5 – Reitrundweg am Umfluter: Beginn am Anfangdes Reitweges des Abschnittes 1 an der alten B 97 <> Wald-weg oberhalb des Umfluters in nordwestlicher Richtung(500 m) <> Waldweg in südöstlicher Richtung bis zur altenB 97 (500 m) <> Ende

Abschnitt 6 – Reitweg Bluno: Beginn am Umspannwerk amvorhandenen Reitwegenetz <> Waldweg in nordwestlicher undnördlicher Richtung bis zur Straße Sabrodt–Bluno (3.200 m)<> Ende

Eine Übersichtskarte mit dem geplanten Reitwegeverlauf unddie Begründung für das Reitwegprojekt liegen in der Zeit vom

01.04.2013 bis zum 30.04.2013

im Landratsamt Bautzen, Bürgeramt Kamenz, Macherstraße55, 01917 Kamenz während der Öffnungszeiten (Montag:8:30 – 16:00 Uhr, Di: 8:30 – 18:00 Uhr, Mi: 8:30 – 16:00Uhr Do: 8:30 – 18:00 Uhr, Fr: 8:30 – 13:00 Uhr) für jeder-mann zur Einsicht aus. Zusätzlich können die Unterlagen nachtelefonischer Anmeldung in der Revierförsterei Elsterheide, SitzAm Anger 36, 02979 Elsterheide eingesehen werden.

Auf der Internetseite des Landratsamtes Bautzen www.landkreis-bautzen.de/7204.html ist die Reitwegkarte un-ter dem Button Reitwegneuausweisung «ReitwegeprojektTerra Nova» abgelegt.Alle Betroffenen haben Gelegenheit, Einwände und Beden-ken schriftlich oder zur Niederschrift in der Frist vom 01.04.bis zum 30.04.2013 beim Landratsamt Bautzen, Kreisforst-amt, Macherstrasse 55, 01917 Kamenz, geltend zu machen.

Bautzen, den 12.03.2013Dr. Christoph Schurr, Amtsleiter

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen über die Neuausweisung vonReitwegen im Gebiet der Gemeinde Elsterheide, Gemarkung Bluno Flur 4 und 5, Gemar-kung Seidewinkel, Flur 9, 10 und 11 sowie Gemarkung Sabrodt, Flur 3 und im Gebiet der Gemeinde Spreetal, Gemarkung Burkhammer, Flur 1 (Reitwegeprojekt «Terra Nova»)

Auf Grundlage von § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Frei-staat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl.S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.Juni 2012 (SächsGVBl. S. 308), und der Verordnung des Säch-sischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft überdie Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994(SächsGVBl. 1995 S. 6), zuletzt geändert durch die Verord-nung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450), wird Folgen-des verfügt:

Im Gebiet der Gemeinde Schwepnitz, Gemarkung Grün-gräbchen («Reitwegeprojekt Schwepnitz – Zum Kirchsteig»)wird im Wald ein Reitweg mit einer Länge von ca. 2 km aus-gewiesen.

Wegeführung: Beginn <> an der Ortsverbindungsstraße

Grüngräbchen/Schwepnitz am Ortsausgang von Grüngräb-chen <> ca. 2 km auf einem Waldweg in südwestlicher Rich-tung bis zum Kirchsteig, auf dem Kirchsteig weiter in südli-cher Richtung bis zur Betonstraße <> EndeDie Karte mit dem Reitwegverlauf und die Begründung fürdie Entscheidung können bei der ausweisenden Behörde ein-gesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-nats ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe Widerspruch erho-ben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nie-derschrift beim Landratsamt Bautzen (mit Sitz in Bautzen)Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen einzulegen.

gez. Dr. Christoph Schurr, Amtsleiter Kreisforstamt

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen, Kreisforstamt, zur Ausweisung einesReitweges im Gebiet der Gemeinde Schwepnitz, Gemarkung Grüngräbchen

(«Reitwegeprojekt Schwepnitz – Zum Kirchsteig»)

Gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 31a Abs. 3Landkreisordnung für den FreistaatSachsen(SächsLkrO) vom 19. Juli 1993(SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 18.10.2012(SächsGVBl. S. 562), erlässt der Land-kreis Bautzen auf Grund des Be-schlusses des Kreistages vom 18.03.2013folgende Satzung:

§ 1Fraktionsarbeit

(1) Die Fraktionen erhalten die Mög-lichkeit, ihre Fraktionssitzungen inden Beratungsräumen des Landrats-amtes durchzuführen. Die Terminesind der Geschäftsstelle Kreistag recht-zeitig, mindestens sieben Werktagevorher, mitzuteilen.

(2) Die Fraktionen erhalten für ihreFraktionsarbeit Fraktionsgelder nach fol-gendem Berechnungsmodus: Jede Frak-tion erhält einen jährlichen Betrag inHöhe von 1.200,00 Euro je Frakti-onsmitglied bis zum 20. Mitglied undin Höhe von 300,00 Euro je Frakti-onsmitglied ab dem 21. Mitglied.

Für die Mittelverwendung und denNachweis der Mittelverwendung ist §31a SächsLkrO zu beachten.

§ 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2013 inKraft.

Bautzen, den 19.03.2013Michael Harig, LandratHinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für denFreistaat Sachsen (SächsLKrO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nachihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-de gekommen. Dies gilt nicht, wenn

• die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-folgt ist,

• Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, dieGenehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungverletzt worden sind,

• der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat,

• vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandethat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-ten gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung desSachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge-macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Be-kanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen fürdie Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesenworden ist.

Satzung über die Fraktionsfinanzierung

Page 5: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation hat Daten des Liegenschaftska-tasters geändert.

Gemeinde: Malschwitz Betroffene FlurstückeGemarkung Brösa: beteiligte Flurstücke am Ver-fahren «LNO Brösa»

Art der Änderung1. Berichtigung von Daten des Liegenschaftska-tasters aufgrund eines Verfahrens nach dem Flur-bereinigungsgesetz (FlurbG)Verfahren: LNO Brösa , Verf.-Nr.: 250031

Allen Betroffenen wird die Änderung der Datendes Liegenschaftskatasters durch Offenlegungmitgeteilt. Die Ermächtigung zur Mitteilung aufdiesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs.6 des Säch-sischen Vermessungs- und Katastergesetzes - Sächs-VermKatG 1 i.V. mit § 9 Abs.3 Durchführungs-verordnung zum Sächsischen Vermessungs- undKatastergesetz - SächsVermKatGDVO vom 06.Juli2011 (SächsGVBl. S. 271).

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation ist nach § 2 SächsVermKatG fürdie Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Die Unterlagen liegen ab dem09.04.2013 bis zum 08.05.2013in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenord-nung, Vermessung und Geoinformationdes Landratsamtes Bautzenzur Einsichtnahme bereit.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in derGeschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenzwährend der Öffnungszeiten Dienstag und Don-nerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und telefo-nisch unter 03591 5251-62001 zur Verfügung. Siehaben in unserer Geschäftsstelle auch die Mög-lichkeit, die Fortführungsnachweise und die wei-teren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Kamenz, den 05.03.2013Karola RichterSachgebietsleiterin Liegenschaftskataster1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen-schaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs-und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 148, zuletzt geändert durch das Gesetz über dasGeoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai2010 (SächsGVBl. S. 134, 140)= Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Ver-waltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz –SächsVwNG) vom 29. Januar 2008.

Öffentliche Mitteilung einer Offenlegung über die Änderungvon Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs.6 Sächsisches

Vermessungs- und Katastergesetz

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation hat Daten des Liegenschaftskatas-ters geändert.

Gemeinde: Stadt RadebergBetroffene FlurstückeGemarkung Lotzdorf (3055): 1/4, 2/1, 2/2, 2/3, 3/3,3a, 5, 7/2, 7/3, 8/1, 8/2, 9, 9a, 10, 11, 12, 13, 14,14a, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 24/1, 25/1, 26, 27/1,28, 29, 31, 32, 34, 35, 36, 38, 40/2, 40/3, 42, 43,45, 46, 48/1, 49/1, 51/3, 54, 54/1, 54a, 54b, 55,56/2, 57/1, 57/2, 58/2, 59/3, 60, 60/3, 60a, 60c, 60d,61/2, 61/7, 61/22, 61/55, 69, 262, 316, 317/1, 321,346, 365/7, 381a, 381b, 383, 388, 389, 390, 393/1,393/6, 409, 413, 420, 422, 425/3, 425/5, 425a,437/4, 437/9, 455, 459, 470/15, 470/17, 470/18,470/19, 470/23, 475/5, 475/6, 475/9, 480/6,480/7, 490/7, 490a, 490b, 490e, 491/1, 491/10,491/12, 491/13, 491c, 491e, 491f, 491i, 491k, 491l,491m, 491n, 491o, 491p, 491q, 491r, 491s, 491t,

491u, 491v, 491x, 491y, 511, 512, 512a, 513, 514,515, 519, 520, 521, 522, 523, 524/1, 526, 527, 527a,529, 531, 531a, 532, 533a, 533b, 533c, 533e, 534,535/1, 536

Art der Änderung 1. Änderung des Gebäudenachweises aufgrund der

Übernahme von Informationen aus Digita-len Orthophotos von Amts wegen

2. Änderung der Angaben zur Nutzung3. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten desLiegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt.Die Ermächtigung zur Mitteilung auf diesem Wegeergibt sich aus § 14 Abs.6 des Sächsischen Vermes-sungs- und Katastergesetzes - SächsVermKatG1 i.V.mit § 9 Durchführungsverordnung zum SächsischenVermessungs- und Katastergesetz – SächsVerm-KatDVO.

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation ist nach § 2 SächsVermKatG für dieFührung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, eine Auf-nahme des veränderten Zustandes nach § 6 Abs.3SächsVermKatG zu veranlassen, wenn das Gebäu-de nach dem 24.06.1991 abgebrochen, neu errich-tet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändertwurde, bleibt unberührt.

Die Unterlagen liegen ab dem02.04.2013 bis zum 02.05.2013in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenordnung,Vermessung und Geoinformationdes Landratsamtes Bautzenzur Einsichtnahme bereit.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in derGeschäftsstelle, Garnisonsplatz 9,

01917 Kamenz während der Öffnungszeiten Diens-tag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr undtelefonisch unter 03591 5251-62001 zur Verfügung.Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch die Mög-lichkeit, die Fortführungsnachweise und die weite-ren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Kamenz, den 14.03.2013Karola RichterSachgebietsleiterin Liegenschaftskataster1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen-schaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- undKatastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.S. 148, zuletzt geändert durch das Gesetz über das Geoinforma-tionswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl.S. 134, 140)= Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung(Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) vom29. Januar 2008.

Öffentliche Mitteilung einer Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatastersnach § 14 Abs.6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Mit Verfügung des Landratsamtes Bautzen vom25.02.2013 wurde die 0,330 Kilometer lange Stich-straße in Niederputzkau „Dresdener Straße 83 bis88“ vom beschränkt-öffentlichen Weg zur Ortsstraßeaufgestuft. Die Widmungsbeschränkung «Nur fürAnliegerverkehr» wurde beibehalten.

Die Straße liegt innerhalb der geschlossenen Orts-lage von Putzkau. Sie erschließt als mit Kraftfahr-zeugen befahrbare Straße mehr als nur ein Einzel-anwesen und erfüllt somit die Klassifizierungskriterien

einer Ortsstraße. Sie war deshalb gemäß § 7 Absatz2 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993,zuletzt geändert durch Artikel 5 des SächsischenStandortegesetzes vom 27.01.2012, aus der Stra-ßenklasse der beschränkt-öffentlichen Wege in dieStraßenklasse der Ortsstraßen aufzustufen. DieVerfügung und die zugehörige Karte kann jedermannwährend der Niederlegungsfrist vom 30.03.2013 biszum 13.04.2013 an folgenden Orten zu den je-weiligen Öffnungszeiten einsehen:

Landratsamt Bautzen, Bürgeramt,in Bautzen, Bahnhofstraße 9

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau,Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau

Die Umstufungsverfügung gilt mit Ablauf derzweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber derAllgemeinheit als bekanntgegeben.

Gegen die Umstufungsverfügung kann innerhalb ei-nes Monats nach ihrer Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oderzur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit Sitzin Bautzen einzulegen.

Michael ReißigAmtsleiter Straßen- und Tiefbauamt

Aufstufung eines Abzweiges von der Dresdener Straße (Dresdener Straße 83 bis 88) in Niederputzkau zur Ortsstraße

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation hat Daten des Liegenschaftska-tasters geändert:

Gemeinde: RäckelwitzBetroffene Flurstücke, Gemarkung Räckelwitz(5277): 517, 518, 519, 520, 527, 528, 530, 532,533, 534, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542, 545,546, 547

Art der ÄnderungBerichtigung von Daten des Liegenschaftskatastersaufgrund eines Verfahrens nach dem Landwirt-schaftsanpassungsgesetzVerfahren: Räckelwitz (Pflegestützpunkt, Kar-toffelgroßmiete), Verfahrens-Nr. 350212

Allen Betroffenen wird die Änderung der Datendes Liegenschaftskatasters durch Offenlegungmitgeteilt. Die Ermächtigung zur Mitteilung aufdiesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs.6 des Säch-sischen Vermessungs- und Katastergesetzes - Sächs-VermKatG1 i.V. mit § 9 Abs.3 Durchführungs-verordnung zum Sächsischen Vermessungs- undKatastergesetz – SächsVermKatDVO.

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation ist nach § 2 SächsVermKatG für

die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Die Unterlagen liegen ab dem02.04.2013 bis zum 02.05.2013in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenord-nung, Vermessung und Geoinformationdes Landratsamtes Bautzenzur Einsichtnahme bereit.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in derGeschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenzwährend der Öffnungszeiten Dienstag und Don-nerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und telefo-nisch unter 03578 / 7871-62001 zur Verfügung.Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch die Mög-lichkeit, die Fortführungsnachweise und die wei-teren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Kamenz, den 18.02.2013Karola RichterSachgebietsleiterin Liegenschaftskataster1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen-schaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs-und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 148, zuletzt geändert durch das Gesetz über dasGeoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai2010 (SächsGVBl. S. 134, 140)= Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Ver-waltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz –SächsVwNG) vom 29. Januar 2008.

Öffentliche Mitteilung einer Offenlegung über die Änderungvon Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs.6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Page 6: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18.Deutschen Bundestag statt. Die Wahl ist nach denVorschriften des Bundeswahlgesetzes (BWG) in derFassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993(BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501) und derBundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S.1376) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ver-ordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S.2378) vorzubereiten und durchzuführen.

Aufgrund von § 32 Absatz 1 BWO fordere ich hier-mit zur möglichst frühzeitigen Einreichung vonWahlvorschlägen und von Beteiligungsanzeigen fürdie Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. Sep-tember 2013 öffentlich auf. Dazu weise ich auf fol-gendes hin:

Wahlvorschläge können von Parteien und nach Maß-gabe von § 20 BWG von Wahlberechtigten einge-reicht werden (§ 18 Absatz 1 BWG).

BeteiligungsanzeigenParteien, die weder im Deutschen Bundestag nochin einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrundeigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit min-destens fünf Abgeordneten vertreten waren, könnenals solche einen Wahlvorschlag nur einreichen,wenn sie spätestens am 17. Juni 2013, 18:00 Uhr,dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt in65180 Wiesbaden, Hausanschrift: Gustav-Strese-mann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, ihre Beteiligungan der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bun-deswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellthat (§ 18 Absatz 2 und 4 BWG).Die Anzeige muss enthalten:den Namen, unter dem die Partei sich an der Wahlbeteiligen will, unddie eigenhändigen Unterschriften von mindestensdrei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter desVorsitzenden oder seines Stellvertreters. Hat die Par-tei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand derjeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle desBundesvorstandes.Die schriftliche Satzung und das schriftliche Pro-gramm der Partei sowie ein Nachweis über die sat-zungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der An-zeige beizufügen. Der Anzeige sollen Nachweise überdie Parteieigenschaft nach § 2 Absatz 1 Satz 1 desGesetzes über die politischen Parteien (Parteienge-setz) beigefügt werden (§ 18 Abs.2 Satz 6 Bundes-wahlgesetz).Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am 5. Juli2013 für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in ei-nem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigenerWahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünfAbgeordneten vertreten waren,welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigthaben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind.

2. WahlvorschlägeNicht wählbar ist, wer nach § 13 BWG vom Wahl-recht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchsdie Wählbarkeit nicht besitzt oder die Fähigkeit zurBekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt (§ 15 Ab-satz 2 BWG).

KreiswahlvorschlägeKreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahl-kreis 156 - Bautzen I sind baldmöglichst, spätestensjedoch bis zum 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, bei der un-terzeichnenden Kreiswahlleiterin in 02625 Bautzen,Bahnhofstraße 9 (Landratsamt Bautzen) schriftlicheinzureichen (§ 19 BWG).

Inhalt und Form der KreiswahlvorschlägeDer Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen einesBewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in ei-nem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahl-vorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nurvorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazuschriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwi-derruflich. Der Kreiswahlvorschlag soll nach demMuster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muss enthalten: • den Familiennamen, die Vornamen, den Be-

ruf oder Stand, das Geburtsdatum, den Ge-burtsort und die Anschrift (Hauptwohnung)des Bewerbers

• den Namen der einreichenden Partei und, so-fern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen(§ 20 Absatz 3 BWG) deren Kennwort.

• Er soll ferner Namen und Anschrift der Ver-trauensperson und der stellvertretenden Ver-trauensperson enthalten. Wenn diese Angabefehlt, gilt der erste Unterzeichner als Vertrau-ensperson, der zweite als stellvertretende Ver-trauensperson. Es empfiehlt sich, mit anzuge-ben, wie die Vertrauenspersonen fernmündlichzu erreichen sind.

Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von min-destens drei Mitgliedern des Vorstandes des Lan-desverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder sei-nem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zuunterzeichnen. Hat eine Partei im Freistaat Sachsenkeinen Landesverband oder keine einheitliche Lan-desorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschlä-ge von den Vorständen der nächstniedrigeren Ge-bietsverbände (§ 7 Absatz 2 Parteiengesetz), in de-ren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 ent-sprechend unterzeichnet sein. Die Unterschriften deseinreichenden Vorstandes genügen, wenn er inner-halb der Einreichungsfrist nachweist, dass demLandeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 ent-sprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vor-stände vorliegt.

Kreiswahlvorschläge von gemäß § 18 Absatz 2BWG noch nicht ausreichend parlamentarisch ver-tretenen Parteien sowie Kreiswahlvorschläge vonWahlberechtigten haben die nach § 20 Absätze 2 und3 BWG erforderlichen 200 Unterschriften aufamtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO un-ter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:Die Formblätter werden auf Anforderung kosten-frei von der Kreiswahlleiterin geliefert. Bei der An-forderung sind Familienname, Vornamen und An-schrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Be-werbers anzugeben. Wird bei der Anforderung derNachweis erbracht, dass für den Bewerber eine Aus-kunftssperre gemäß den § 21 Absatz 5 Melde-rechtsrahmengesetz entsprechenden Landesmelde-gesetzen eingetragen ist, wird an Stelle seiner Anschrift(Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift ver-wendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht.Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages,der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind au-ßerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sieeine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei an-deren Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort an-zugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung desBewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonde-ren oder allgemeinen Vertreterversammlung nach §21 BWG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter hat diein den Sätzen 2 und 3 genannten Angaben im Kopfder Formblätter zu vermerken.Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvor-schlag unterstützen, müssen die Erklärung auf einemFormblatt persönlich und handschriftlich unter-zeichnen; neben der Unterschrift sind Familienna-me, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift(Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tagder Unterzeichnung anzugeben. Von den Wahlbe-rechtigten im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2und 3 BWG ist der Nachweis für die Wahlberech-tigung durch die Angaben gemäß Anlage 2 BWOund Angabe einer Versicherung an Eides Statt zu er-bringen.Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt odergesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde,bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, bei-zufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnungin dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist.Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sindvom Träger des Wahlvorschlages bei der Einreichungdes Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungs-unterschriften zu verbinden. Wer für einen andereneine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, mussnachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahl-vorschlag unterstützt.Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvor-schlag unterzeichnen.Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nachder Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglie-der- oder Vertreterversammlung unterzeichnet wer-den. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:• die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers

nach dem Muster der Anlage 15 BWO, dasser seiner Aufstellung zustimmt und für keinenanderen Wahlkreis seine Zustimmung zurBenennung als Bewerber gegeben hat,

• eine Bescheinigung der zuständigen Gemein-debehörde nach dem Muster der Anlage 16,dass der vorgeschlagene Bewerber wählbarist,

• bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Aus-fertigung der Niederschrift über die Be-schlussfassung der Mitglieder- oder Vertreter-versammlung, in der der Bewerber aufgestelltworden ist, im Falle eines Einspruchs nach §21 Absatz 4 BWG auch eine Ausfertigung derNiederschrift über die wiederholte Abstim-mung, mit den nach § 21 Absatz 6 BWG vor-geschriebenen Versicherungen an Eides Statt;die Niederschrift soll nach dem Muster der An-lage 17 BWO gefertigt, die Versicherung an Ei-des statt nach dem Muster der Anlage 18 BWOabgegeben werden. Zusätzlich ist eine Versi-cherung an Eides statt des vorgeschlagenen Be-werbers gegenüber dem Kreiswahlleiter nachdem Muster der Anlage 15 BWO abzugeben,dass er nicht Mitglied einer anderen als der denWahlvorschlag einreichenden Partei ist.

• Die erforderliche Zahl von Unterstützungs-unterschriften nebst Bescheinigungen desWahlrechts der Unterzeichner (§ 34 Absatz 4Nummer 2 und 3 BWO), sofern der Kreis-wahlvorschlag von mindestens 200 Wahlbe-rechtigten des Wahlkreises unterzeichnet seinmuss.

• Die Bescheinigung des Wahlrechts und die Be-scheinigung der Wählbarkeit sind kostenfrei zuerteilen. Die Gemeindebehörde darf die Be-scheinigung des Wahlrechts für jeden Wahl-berechtigten nur einmal zu einem Kreiswahl-vorschlag erteilen; dabei darf sie nicht festhal-ten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Be-scheinigung bestimmt ist.

Für Bewerber, die keine Wohnung in der Bundes-republik Deutschland inne haben und sich dort auchnicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesmi-nisterium des Innern die Wählbarkeitsbescheinigung.Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers zu-ständigen diplomatischen oder berufskonsulari-schen Vertretung der Bundesrepublik Deutsch-lands, sonst unmittelbar unter Vorlage der entspre-chenden Nachweise zu beantragen.

Bautzen, den 13.03.2013

Andrea PeterKreiswahlleiterin

S E I T E 6 H AMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Bundestagswahlkreises 156 – Bautzen I –über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 22. September 2013

Page 7: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N S E I T E 7

AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

Das Landratsamt Bautzen hat der P-D Industriege-sellschaft mbH in 02699 Puschwitz, Wetro-Siedlung13–22 mit Datum vom 20. Februar 2013 einen im-missionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheidfür die Errichtung und den Betrieb einer Dachpap-penzwischenlagerungsanlage mit folgendem verfü-genden Teil erteilt:

„A. Entscheidung:Der P- D Industriegesellschaft mbH, Wetro Siedlung13 – 22 in 02699 Puschwitz wird auf Antrag vom20.09.2012 (überarbeitet am 15.11.2012) die im-missionsschutzrechtliche Genehmigung zur zeitwei-ligen Lagerung von teerhaltiger Dachpappe auf einemTeil des Flurstückes 63/8 in der Gemarkung Guhraauf der IAD Wetro- Puschwitzer Feld nach § 4BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV, Nr. 8.12 Spal-te 1 des Anhangs zu 4. BImSchV erteilt.

Vor Inbetriebnahme der Anlage ist dem LandratsamtBautzen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 82.500EUR zu übergeben.Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Ab-schnitt B. aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagensowie die unter Abschnitt C. aufgeführten Nebenbe-stimmungen. Die Genehmigung schließt nach § 13BImSchG die Baugenehmigung nach §§ 63 und 72Abs.1 SächsBO mit ein. Die Kosten des Verfahrens trägtdie P-D Industriegesellschaft mbH.“

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechts-behelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann in-

nerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Be-kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Wi-derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beimLandratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen einzulegen“.

Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenenNebenbestimmungen einschließlich der Begründungliegt vom 08.04.2013 bis 22.04.2013 bei folgenderStelle während der Dienststunden zur öffentlichen Ein-sichtnahme:

Am Verwaltungsstandort Kamenz des LandratsamtesBautzen, Bürgeramt, Macherstraße 55 in 01917 Ka-menz, Montag und Mittwoch von 8:30 Uhr bis 16:00Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis18:00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhraus und kann während der angegebenen Dienstzei-ten dort eingesehen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10Abs.8 BImSchG und § 21 a der 9. BImSchV unterfolgenden Hinweisen:

Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Ne-benbestimmungen. Der Genehmigungsbescheid giltmit dem Ende der Auslegungsfrist auch denjenigen ge-genüber, die keine Einwendungen erhoben haben, alszugestellt. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Geneh-migungsbescheides gilt entsprechend.

Bautzen, den 15.03.2013Michael Harig, Landrat

Bekanntmachung nach § 21 a der Neunten Verordnung zurDurchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)über die Erteilung eine immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

für die P-D Industriegesellschaft mbH

Die Sachsenmilch Molkenveredlungs GmbH,An den Breiten, 01454 Wachau, OT Leppers-dorf, beantragt nach §§ 16 und 19 des Geset-zes zum Schutz vor schädlichen Umweltein-wirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt ge-ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni2012 (BGBl. I S. 1421), die immissions-schutzrechtliche Genehmigung für die Erwei-terung der Molkeveredlung am Standort 01454Wachau, OT Leppersdorf, Gemarkung Lep-persdorf, Flst.-Nr. 315/1 und 496.

Die Molkeveredlung stellt eine Teilanlage der An-lage zur Behandlung oder Verarbeitung vonMilch mit einem Einsatz von 200 Tonnen Milchoder mehr je Tag im Jahresdurchschnitt dar undist damit genehmigungsbedürftig im Sinne des§ 4 BImSchG in Verbindung mit der Nummer7.32 Spalte 1 des Anhanges der Vierten Ver-ordnung zur Durchführung des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes (Verordnung über ge-nehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändertdurch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August2012 (BGBl. I S. 1726).Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Be-handlung oder Verarbeitung von Milch mit ei-

nem Einsatz von 200 t Milch oder mehr je Tagals Jahresdurchschnittswert bedarf gemäß Num-mer 7.29.1 Spalte 2 der Anlage 1 in Verbindungmit § 3c des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung derBekanntmachung vom 24. Februar 2010(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S.95), einer allgemeinen Vorprüfung des Einzel-falls.

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrenserfolgte Prüfung nach § 3c Satz 1 UVPG in Ver-bindung mit den Vorprüfungskriterien derAnlage 2 zum UVPG ergab, dass bei Realisie-rung des Vorhabens erhebliche nachteiligeAuswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 1BImSchG nicht zu besorgen sind und daher kei-ne Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese imGenehmigungsverfahren getroffene Entschei-dung ist nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selb-ständig anfechtbar.

Die Entscheidung des Landratsamtes Bautzenzum Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit nach§ 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben.

Bautzen, den 13.02.2013Michael Harig, Landrat

Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen zum Vollzug des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Feststellung der UVP-Pflicht - für das Vorhaben «Erweiterung der Molkeveredlung durcErrichtung und Betrieb des Fließbetttrockners II» der Sachsenmilch Molkenveredlungs GmbH

in 01454 Wachau, OT Leppersdorf (Az.: 106.11:Wa-Sachsenm/Molke10)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Bautzen

In diesem Jahr werden die Schöffen für die fünf-jährige Amtszeit ab 2014 im Freistaat Sachsen ge-wählt. Bis zum 30. Juni 2013 sind die Bürgerinnenund Bürger dazu aufgerufen, ihre Bewerbungenfür die rund 4.000 Schöffenämter bei ihrenWohnsitzgemeinden abzugeben.

Was sind Schöffen:Schöffen sind ehrenamtliche Richter in derStrafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- undLandgerichten in Verhandlungen gegen Er-wachsene und Jugendliche mitwirken. Ihre Stim-me hat bei Beratung und Abstimmung über dasUrteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufs-richters. Schöffen leisten einen wichtigen Beitragzur Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung.Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs-und Lebenserfahrung einbringen.

Wer kann sich bewerben:Als Schöffe kann sich grundsätzlich jeder im Al-ter zwischen 25 und 70 Jahren bewerben. Vo-raussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit,

ein guter Leumund und die körperliche Eignungfür die mitunter langen Sitzungstage. Schöffen beiden Jugendgerichten sollen darüber hinaus er-zieherisch befähigt und in der Jugenderziehungerfahren sein. Das Gesetz sieht einige wenige Ein-schränkungen, so etwa den Ausschluss be-stimmter Berufsgruppen wie Polizeibeamte,Rechtsanwälte und Notare, vor.

Die Schöffen werden von Wahlausschüssen beiden Amtsgerichten aus den Vorschlagslisten derGemeinden bzw. der Jugendämter gewählt.

Jeder Bürger kann sich ab sofort bei seinerWohnsitzgemeinde oder, sofern er Jugendschöf-fe werden möchte, bei dem örtlich zuständigenJugendamt, formlos als Schöffe bewerben.

Nähere Informationen Faltblatt: Informationen zu den

Schöffenwahlen 2013 Broschüre: Das Schöffenamt in SachsenInternet: www.justiz.sachsen.de

E H R E N A M T

Schöffenwahl 2013Der Landkreis Bautzen sucht ehrenamtliche Ju-gend- und Jugendhilfsschöffen für die Amtsge-richte Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen für dieGeschäftsjahre 2014 bis 2018. Bewerben Siesich bis zum 15. April 2013.

Wer kann ehrenamtlicher Jugendschöffe oder Jugendhilfsschöffe werden?• jeder, der das 25. Lebensjahr vollendet hat • seinen Wohnsitz in einer Gemeinde der

Amtsgerichtsbezirk Bautzen, Hoyerswerda oder Kamenz hat

• Erfahrung in der Jugenderziehung besitzt

Wer kann sich nicht bewerben?• der, der bereits in den beiden Wahlperioden von

2005-2008 und 2009-2013 Schöffe war • wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit

und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat • wer als hauptamtlicher oder inoffizieller Mit-

arbeiter des Staatssicherheitsdienstes der Deut-schen Demokratischen Republik tätig war.Durch den Bewerber ist vor der Aufnahme in

die Vorschlagsliste eine Erklärung abzugeben

Welche Angaben muss Ihre Bewerbungenthalten?• Name, Vorname, Geburtsname,• Geburtsdatum, Geburtsort • Beruf • Vollständige Wohnanschrift • Seit wann wohnen Sie in Ihrer Gemeinde • Aussagen zur bisherigen Tätigkeit als Schöffe

(Angabe der Geschäftsjahre) • Aussagen zu Erfahrungen in der

Jugenderziehung Die Bewerbungen werden in einer Vorschlagslisteerfasst. Diese Liste wird vom Jugendhilfeausschussdes Landkreises Bautzen bestätigt und weiter andie Amtsgerichte gegeben. Dort werden dieSchöffen in Schlichterwahlausschüssen gewählt.

Weitere Informationen:www.landkreis-bautzen.de/9797.htmlbzw. beim Landratsamt Bautzen, Jugendamt,Tel. 03591 5251-51001.

E H R E N A M T

Ehrenamtliche Jugend- und Jugendhilfsschöffen für dieAmtsgerichte Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen gesucht

Page 8: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

S E I T E 8 H AMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N

Kampf gegen Euro-Fälschungen

Die EU-Kommission will härter gegen die Fälschervon Euro-Banknoten und –Münzen vorgehen. Mitihren neuen Vorschlägen soll der Schutz des Euround anderer Währungen durch strafrechtlicheMaßnahmen verstärkt werden. So soll bei schwe-ren Fällen von Falschgeldherstellung- und -ver-breitung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechsMonaten bis zu acht Jahren eingeführt werden. Auchdie grenzüberschreitende Strafverfolgung will dieEU-Kommission verstärken.

Luftqualität

Am 30. und 31. Januar tauschten sich Vertreter derWissenschaft, der EU-Institutionen, der Weltge-sundheitsorganisation, weiterer NGOs sowie dernationalen, regionalen und lokalen Gebietskör-perschaften über aktuelle wissenschaftliche Er-kenntnisse zu den gesundheitsschädlichen Einflüsseneiner schlechten Luftqualität aus. Mit Blick auf dieÜberarbeitung der EU-Luftgesetzgebung wurdendie Einführung neuer und Verschärfung bestehenderLuftqualitätsstandards diskutiert. Kommunenkönnen sich außerdem noch an der Konsultationzur Richtlinie 97/68/EG zur Verringerung der Luft-verschmutzung durch mobile Maschinen undGeräte bis zum 8. April 2013 beteiligen. Diese

Richtlinie beinhaltet Bestimmungen für den Luft-schadstoffausstoß wie Stickoxide von Diesel- undBenzinmotoren von nicht am Straßenverkehr teil-nehmenden beweglichen Arbeitsgeräten (zumBeispiel. Laubbläser, Motorsägen, Schneeräum-maschinen). Das Konsultationsdokument ist indeutscher Sprache unter http://ec.europa.eu/en-terprise/sectors/automotive/documents/consultations/2012-emissions-nrmm/index_en.htmerhältlich.

Ein Europa – eine Nummer!

Die hohe Mobili-tät der BürgerEuropas zeigt, wiewichtig die euro-paweit einheitli-che Notrufnum-mer 112 ist, dieüberall ohne Vor-wahl vom Mobil-

telefon oder Festnetz aus gewählt werden kann. Be-reits 1991 wurde die Einführung der 112 als eu-ropaweite Notrufnummer von den EU-Mitglied-staaten gemeinsam beschlossen. Statt über mehr als40 unterschiedliche nationale Notrufnummern sindin der EU die Notrufzentralen heute über eine ge-meinsame Nummer erreichbar: 112.

Debatte über die Zukunft Europas

Im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bür-ger 2013 und im Vorfeld der nächsten Europawahlwill die Europäische Kommission mit den Bürge-rinnen und Bürgern verstärkt ins Gespräch kom-men. Dazu veranstaltet sie in allen MitgliedstaatenBürgerdialoge. In diesen Dialogen treten die Ver-treter der Kommission mit den Bürgern direkt inKontakt und sprechen über die Zukunft Europas.Der nächste Bürgerdialog mit Kommissionsvize-präsidentin Viviane Reding findet am 16. Juli 2013in Heidelberg statt. Weitere Informationen unterhttp://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm

7. und letzter Aufruf des EU-Aktions-programms Intelligente Energie – Europa

Das Programm un-terstützt Aktionenund Maßnahmen fürsaubere und nach-haltige Energie inEuropa, die einenMehrwert für alleMitgliedstaaten dar-stellen. Für das Ar-beitsprogramm IEE 2013 stehen rund 133 Mil-lionen Euro zur Verfügung, die wiederum auf un-

terschiedliche Themenbereiche aufgeteilt werden.Noch bis zum 8. Mai 2013 (SAVE, ALTENER,STEER und integrierte Initiativen) können sichauch lokale Gebietskörperschaften um Fördermittelbewerben:SAVE: Projekte zur Steigerung der Energieeffizienzund einem vernünftigen Energieverbrauch. ALTENER: Durch entsprechende Projekte sollenerneuerbare Energien in lokale Energienetze inte-griert und in der Stromproduktion verstärkt ein-gesetzt werden. STEER: Projekte zur Erzielung von mehr Ener-gieeffizienz und -einsparung im Transportbereich. Integrierte Initiativen – Verschneidung aus SAVE,ALTENER und STEER: Diese sollen dazu dienendas Bewusstsein über erneuerbare Energien zu för-dern oder die Strategien verschiedener Sektoren zubeobachten und können z. B. Energieunterricht fürKinder vorsehen. BUILD UP SKILLS II – Initiative zur Ausbildungund Qualifizierung von Bauhandwerkern. Hier sindgesonderte Einreichfristen – 30. April 2013 und 28.November 2013 – zu beachten. Marktumsetzungsprojekte wie ELENA. Weitere Informationen unter https://www.nks-energie.de/foerderprogramme-ieehttp://ec.europa.eu/energy/intelligent/files/call_for_proposals/iee-work-programme-2013_de.pdf

europe direct – Aktuelle Themen: Allgemeines und EU-Recht

Kreisvolkshochschule BautzenRegionalstelle Bautzen-Bischofswerda / Kamenz-Radeberg

Das komplette Programm finden Sie unter www.kvhsbautzen.de

Kurs-angebot

April2013(Auszug)

DieVolkshochschulen

* Für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Tschechisch, Russisch und Sorbisch gibt es zahlreiche Grund- , Aufbau- und Konversationskurse inden Regional- und Außenstellen der KVHS. Termine nach Rücksprache. ** weitere Termine und Orte auf Anfrage

BIW = Bischofswerda | BZ = Bautzen | KM = Kamenz | OO = Ottendorf-Okrilla | RA = Radeberg

Regionalstelle Bautzen-BischofswerdaDr.-Peter-Jordan-Straße 21, 02625 BautzenTel.: 03591 27229-0, Fax: 27229-19, [email protected]

Regionalstelle KamenzMacherstraße 144a, 01917 KamenzTel.: 03578 3096-30, Fax: 3097-55, [email protected]

Außenstelle RadebergHeidestraße 70, Gebäude 223, 01454 RadebergTel.: 03528 4163-83, Fax: 4163-88, [email protected]

Patientenverfügung/Betreuungsverfügung15.04.2013 | 18 Uhr KM

ADHS bei Kindern und Erwachsenen15.04.2013 | 17.15 Uhr BZ

Kleine Antiquitätenkunde04.04.2013 | 18 Uhr KM

Farb- und Typberatungfür Sie und Ihn17.04.2013 | 17 Uhr BZ

Anwendung der EinhandruteGrundkurs27.04.2013 | 10 Uhr BZ

Gesünder schlafen auf «gutem Schlafplatz»18.04.2013 | 18 Uhr KM

Von Weißwein bis Rosé05.04.2013 | 19 Uhr BZ

Caravaggio (1571–1610) Ge-liebt und angefeindet-Vortrag11.04.2013 | 8.30 Uhr BZ

Filzen13.04.2013 | 10 Uhr RA

Maltreff (Aquarell)20.04.2013 | 9 Uhr BZ20.04.2013 | 10 Uhr KM

Malwerkstatt für Kinderund Eltern06.04.2013 | 10 Uhr KM

Puppenspiel mit Handpuppen03.04.2013 | 16.30 KM

Yoga Anfänger/Fortgeschrittene**09.04.2013 | 19 Uhr BZ

Qigong Anfänger/Fortgeschrittene10.04.2013 | 17/18.30 Uhr KM11.04.2013 | 19 Uhr BIW

Bauchtanz29.04.2013 | 19 Uhr KM

Orientalischer Tanz(mit Choreografie)27.04.2013 | 14 Uhr BZ

Bauchtanz Aufbaukurs18.04.2013 | 19:30 Uhr BZ

Tanz am Vormittag11.04.2013 | 10 Uhr BZ

Inline-Skating Einsteigerkurs13.04.2013 | 9 Uhr BZ

Inline-Skating Einsteigerkursfür Eltern mit Kind13.04.2013 | 13 Uhr BZ

Präventives Rückentraining29.04.2013 | 9.30 Uhr KM24.04.2013 | 18.30 Uhr KM

Pilates**10.04.2013 | 18.15 KM

Fit im Alltag – BBP**30.04.2013 | 17.30 Uhr KM

Step Mix für Einsteiger22.04.2013 | 18:30 KM

Baby Bewegungskurs (3 bis 5 Monate) 12.04.2013 | 9 Uhr KM

Baby Bewegungskurs(5 bis 7 Monate)11.04.2013 | 9 Uhr KM

Baby Bewegungskurs(6 bis 9 Monate) 12.04.2013 | 11 Uhr KM

Immunsystem und Selbstheilungskräfte04.04.2013 | 19 Uhr BZ

Der Bauch, eine «Wiege derGesundheit»29.04.2013 | 19 Uhr BZ

Fünf-Elemente-Kochen16.04.2013 | 18 Uhr KM

Kräuterseminar-Helfer aus derNatur23.04.2013 | 17.30 Uhr KM

Heilen mit Zeichen®Info-Abend13.04.2013 | 15 Uhr BZ

Touch for Health® I Gesund durch Berühren13.04.2013 | 10 Uhr BIW

Einführung in die KlassischeRückenmassage19.04.2013 | 18 Uhr BZ

Do it yourself – BROTbackenmit Sauerteig15.04.2013 | 18 Uhr KM

Leckeres zur Kinderparty I:Cake Pops22.04.2013 | 18 Uhr KM

Prüfung Deutsch B205.04.2013 | 13.30 Uhr BZ

PC-Absolventen-Treff 16.04.2013 | 9.15 Uhr BZ

Textverarbeitung (Word)09.04.2013 | 17.30 Uhr BZ16.04.2013 | 17.30 Uhr KM

Word & Excel – Tipps u. Tricks26.04.2013 | 15 Uhr BZ

Bildbearbeitung mit Photoshop Grundkurs13.04.2013 | 9 Uhr BZ

Bildbearbeitung f. Fotografen –Retuschearbeiten20.04.2013 | 9 Uhr BZ

Fotos bearbeiten und gekonntpräsentieren08.04.2013 | 17.30 BZ

Video schneiden leicht gemacht10.04.2013 | 18 Uhr BZ

Tabellenkalkulation (Excel Grundkurs)25.04.2013 | 18 Uhr KM

Büromanagement (Outlook)15.04.2013 | 17.30 Uhr KM

Internet und E-Mail29.04.2013 | 17.30 Uhr RA

10-Fingersystemin 400 Minuten 23.04.2013 | 16 Uhr BIW

Büroarbeitsplatz erfolgreichorganisieren18.04.2013 | 18 Uhr BZ

Geprüfte Fachkraft Lohn undGehalt (Xpert-Business)23.04.2013 | 17.45 Uhr BZ

Lohn- und Gehalt 1 und 223.04.2013 | 17.30 Uhr BZ

Existenzgründerseminar09.04.2013 | 17 Uhr BZ

Sich selbst und andere besserverstehen lernen06.04.2013 | 9 Uhr BZ

Wie Kommunikation im Alltagu. Beruf gelingt20.04.2013 | 9 Uhr BZ

In Beruf u. Alltag rhetorischüberzeugen27.04.2013 | 9 Uhr BZ

RECHT/PÄDAGOGIK,VERBRAUCHERFRAGEN

KULTUR

GESUNDHEIT

SPRACHEN*

ARBEIT | BERUF | PC

Page 9: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N S E I T E 9

AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

08.04.2013 Der Granatapfel als Vorbeugung und Behandlung bei KrebsrisikoReferent: Herr Apotheker Andreas Keller, Adler-Apotheke in NeukirchTreffpunkt: 14.00 Uhr DRK-Geschäftsstelle, Wallstraße 5 in Bautzen

22.04.2013 Bericht über Arbeit und Aufgabenbereich eines AmtsarztesReferentin: Frau Dr. Ilona Walter, Amtsärztin im Landkreis BautzenTreffpunkt: 14.00 Uhr DRK-Geschäftsstelle, Wallstraße 5 in Bautzen

Wir treffen uns in der Regel jeden 1. und 3. Montag im Monat um 14.00 Uhr im Schulungsraum des DRK in Bautzen, Wallstra-ße 5, 02625 Bautzen. (Ausnahmetermine sind fett gedruckt.)

Auch in diesem Jahr freuen wir uns über alle, die an unseren Treffen teilnehmen wollen. Ob als Betroffener, Angehöriger oder in-teressierter Gast: Sie sind herzlich eingeladen! Die Mitgliedschaft in der Gruppe zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist keineBedingung.

Erwin Gräve Gruppenleiter, Tel.: 03591-279070

Am 18. März 2013 feierte der Selbsthilfegruppenleiter, Herr Erwin Gräve seinen 70. Geburtstag. Wir gratulieren Herrn Gräve nach-träglich recht herzlich zu seinem Ehrentag und wünschen für die Zukunft Gesundheit, Schaffenskraft und Zuversicht sowie wei-terhin Erfolg und Kraft für seine ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle anderer.

Amtsärztin Dr. Ilona Walther, Landratsamt Bautzen, Gesundheitsamt

SELBSTHILFEGRUPPE LEBEN MIT KREBS – FÜR BETROFFENE UND ANGEHÖRIGE – BAUTZEN

11.04.2013 ÜberraschungspartyReferent: Diabetes-Coach Rainer VorreiterHinweis: geschlossene Veranstaltung – nur für geladene Gäste

Wir treffen uns jeden 2. Donnerstag im Monat, 16:00 Uhr. Ausnahmeterminewerden gesondert bekannt gegeben. Treffpunkt: Schulungsraum des DRK Baut-zen, Wallstr. 5, 02625 Bautzen. Kostenlose Parkplätze sind vorhanden!

Terminänderungen werden gesondert bekannt gegeben.

Wir würden uns freuen, auch in diesem Jahr zahlreiche Interessenten begrüßenzu können. Die Teilnahme ist kostenlos und es besteht kein Erfordernis zur Mit-gliedschaft.Rainer Vorreiter, Gruppenleiter, Tel. 03591 – 28734

I N F O R M A T I O N D E R S E L B S T H I L F E G R U P P ED I A B E T E S T y P I I

08.04.2013 «Netzhaut» – neue BehandlungsmöglichkeitenReferentin: Frau OA Dr. med. Huber, Oberlausitz-Kliniken Bautzen

Wir treffen uns jeden 1. Montag im Monat: 19.00 Uhr, im Schulungsraumdes DRK Bautzen, Wallstr. 5, 02625 Bautzen. Parkplätze sind kostenlos vor-handen. Einlass zu den Veranstaltungen ½ Stunde vor Beginn. Wir würden uns freuen, auch in diesem Jahr zahlreiche Interessenten begrüßenzu können. Die Teilnahme ist kostenlos und es besteht kein Erfordernis zur Mit-gliedschaft.

Kerstin Rädisch, Gruppenleiterin, Tel. 03591 25669

I N F O R M A T I O N D E R S E L B S T H I L F E G R U P P E F Ü RI N S U L I N P F L I C H T I G E D I A B E T I K E R T y P I U N D

I N S U L I N P U M P E N T R Ä G E R B A U T Z E N

Die nächste Zusammenkunft der Selbsthilfegruppe für Angehörige von Men-schen mit psychischen Störungen findet statt am

09.04.2013 Landratsamt Bautzen, Standort KamenzMacherstraße 55, 01917 KamenzBeginn: 17:30 Uhr

Angehörige und andere Bezugspersonen von Menschen mit psychischen Stö-rungen, die an der Mitarbeit in der Selbsthilfegruppe interessiert sind und anden Zusammenkünften bisher noch nicht teilgenommen haben, sind ebenfallsherzlich eingeladen.

Auskunft: 03591 525153418

S E L B S T H I L F E G R U P P E F Ü R A N G E H Ö R I G E V O N M E N S C H E N M I T P S y C H I S C H E N S T Ö R U N G E N

Fördergelder für SelbsthilfegruppenFördergelder vom Freistaat Sachsen und vom Landkreis Baut-zen für 2013 werden in Kürze an die Selbsthilfegruppen über-wiesen, die diese beantragt hatten. Voraussetzung: die Selbsthilfegruppen müssen ihre Verein-barung unterschrieben in der SKS einreichen, bevor die Gel-der abgerufen werden können. Daher ein nochmaliger Auf-ruf an alle Selbsthilfegruppen, den angegebenen Termin ein-zuhalten.

Internetportal der Selbsthilfe im LandkreisDer erste Entwurf liegt vor und wird nach Einsicht der Ar-beitsgruppe Selbsthilfe an die Selbsthilfegruppen weiterge-leitet.

Vorstellung im Bildungs- und Sozialausschuss Die Mitarbeiterinnen der SKS werden den Mitgliedern desBildungs- und Sozialausschusses Hoyerswerda am 11. April2013 einen Überblick über die Selbsthilfe in der Stadt Hoy-erswerda und die Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle geben.

Im Sozialausschuss des Landkreises wurde das Thema«Selbsthilfe im Landkreis Bautzen» am 25. März 2013 be-handelt. Neben einem kurzen geschichtlichen Abriss vonder Entstehung der Selbsthilfekontaktstelle bis heute stell-te sich eine Selbsthilfegruppe vor und berichtete über ihreTätigkeit sowie die Zusammenarbeit mit der SKS.

Ein schönes Osterfest wünschen die Mitar-beiterinnen der SKS allen Selbsthilfegrup-pen und Netzwerkpartnern.

Ursula Geithner Leiterin der SelbsthilfekontaktstelleDiakonisches Werk Hoyersweda –Kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsSelbsthilfekontaktstelleLöhrstraße 33, 02625 BautzenTel: 03591/3515863Fax: 03591/[email protected]

I N F O R M A T I O N D E R S E L B S T H I L F E K O N T A K T S T E L L E ( S K S ) I M L A N D K R E I S

Am 6.3.2013 tagte der sächsisch-tschechische Lenkungsausschuss derEuroregion Neisse in Zittau. Nebender positiven Bewertung von 16deutsch-tschechischen grenzüber-schreitenden Projekten von Vereinen,Verbänden und Kommunen be-schäftigte er sich mit der Vorbereitungder nächsten Förderperiode 2014-2020. Er sprach sich dafür aus, dassdie Kleinprojekteförderung ab 2014fortgesetzt wird. Durch die geför-derten Maßnahmen wird die euro-päische Förderpolitik für die Bürgerder Euroregion greifbar und dergrenzübergreifende Alltag erlebt und

genutzt; ob bei Vereinstreffen, ge-meinsamen Kultur- und Sportver-anstaltungen oder zweisprachigerBeschilderung von Rad- und Wan-derwegen. Der Bedarf an dieserKleinprojekteförderung, in der Regelbis 15 000 Euro, wird von der deut-schen und tschechischen Euroregio-nen ausdrücklich hervorgehoben.

Außerdem stellte der Lenkungs-ausschuss folgende Forderungen auf: • geförderte Projekte sollen weiter-

hin in vielfältigen Maßnahmen-bereichen der grenzübergreifendenZusammenarbeit möglich sein -

von Begegnungen, dem Aufbaugrenzüberschreitender Netzwer-ke bis zum Erfahrungs- und Wis-sensaustausch.

• Vereinfachen der finanziellen Ab-wicklung der Kleinprojekte durchPauschale und standardisierte Ein-heitskosten.

• die Programmbehörde (in Sach-sen das Sächsische Staatministeri-um für Umwelt und Landwirt-schaft) wird aufgefordert, das An-tragsverfahren und die adminis-trativen Vorgaben zu vereinfachen.

Das Kabinett der sächsischen Lan-desregierung bestätigte in seiner Sitzungam 19. März, dass alle Bildungsgänge anden Fachschulen in den FachbereichenGestaltung, Technik und Wirtschaft er-halten bleiben.

Der Entscheidung ging eine monate-lange Prüfung durch die Staatsregierungvoraus, in der Industrie- und Wirt-schaftsverbände, die Kommunalen Spit-zenverbände, Gewerkschaften und Inte-ressensvertreter der Schulen angehörtwurden. An den Beruflichen Schulzentrendes Landkreises Bautzen gibt es folgendeFachschulen:

BSZ für Wirtschaft undTechnik Bautzen• Fachschule für Technik• Sorbische Fachschule für Sozialwesen• Fachschule für Wirtschaft

BSZ «Konrad Zuse»Hoyerswerda• Fachschule für Sozialwesen

BSZ Kamenz• Fachschule für Holztechnik Sachsen

BSZ Radeberg• Fachschule für Kunststofftechnik• Fachschule für Maschinentechnik

l e n k u n g s A u s s c h u s s d e r e u r o r e g i o n n e i s s e

Fortsetzung der Kleinprojektförderungb i l d u n g s g ä n g e b l e i b e n e r h A l t e n

Fachschulen geprüft

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S E I T E 1 0 H AMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

«Seen verbinden» – unter diesemMotto finden die 11. Besuchertage Lau-sitzer Seenland am Senftenberger Seestatt. Genau vor 40 Jahren, am 1. Juni1973, wurde in Großkoschen der ers-te Strandabschnitt des SenftenbergerSees eingeweiht. Nun wird an dersel-ben Stelle dieses Jubiläum im Rahmender Besuchertage gefeiert. Doch damitnicht genug: Ein Meilenstein in derEntwicklung des Lausitzer Seenlandeswird ebenfalls am 1. Juni gesetzt: Dererste schiffbare Kanal vom Senften-berger zum Geierswalder See soll ge-meinsam mit den Ministerpräsidentenvon Brandenburg und Sachsen offiziellübergeben werden.

Und auch für die Kleinsten sindbeim zentralen Senftenberger Kinder-tag viele bunte Programmpunkte undSpiele am Strand geplant. Froggi, dasMaskottchen vom Senftenberger See,feiert seinen zehnten Geburtstag undlädt alle seine Freunde zu einem bun-ten Programm ein. Als Höhepunkt amSamstagabend findet die jährliche Am-phiparty statt, die diesmal mit einer mu-sikalischen Wasser- und Lichtshow ih-ren Abschluss findet. Und auch amSonntag (02.06.2013) wird noch jedeMenge geboten: Tanzshow, Kinder-programm, das Filmorchester Babels-berg sowie ein großes Chortreffen sor-gen für Unterhaltung.

3 1 . m A i b i s 2 . j u n i 2 0 1 3 , s e n f t e n b e r g e r s e e / g r o s s k o s c h e n

11. Besuchertage Lausitzer Seenland

Aus einer reinen Informationsveranstaltung der Lausitzer und MitteldeutschenBergbau-Verwaltungs mbH (LMBV) zum aktuellen Sanierungsstand entwickelnsich die Besuchertage Lausitzer Seenland immer mehr zu einem beliebten Volks-fest. Dabei finden sie jedes Jahr an einem anderen Ort statt. Das prägt auch dasProgramm. Neben traditionellen Elementen wie Infostände touristischer An-bieter oder erlebbare Vorführungen zum aktuellen Sanierungsstand wird das Rah-menprogramm vor allem regional typisch gestaltet.

Vereine, Gruppen und Ensembles der jeweils ausrichtenden Kommunen brin-gen sich bei diesem Fest ein. «Veranstaltung der Region für die Region» – sokann das Ziel dieser Veranstaltung beschrieben werden. Zunehmend strahlendie Besuchertage aber auch weit über die Seenland-Grenzen hinaus. (PM)

Die Besuchertage Lausitzer Seenland

Veränderte Öffnungszeiten desHallenbades Kamenz während derOsterfeier- und Ferientage

29.03.2013 9.00 – 18.00 Uhr30.03.2013 9.00 – 18.00 Uhr31.03.2013 geschlossen01.04.2013 9.00 – 18.00 Uhr02.04.2013 6.15 – 7.30 Uhr,

9.00 – 22.00 Uhr 03.04.2013 9.00 – 20.00 Uhr04.04.2013 6.15 – 7.30 Uhr,

9.00 – 22.00 Uhr05.04.2013 6.15 – 7.30 Uhr,

9.00 – 22.00 Uhr06.04.2013 9.00 – 18.00 Uhr07.04.2013 9.00 – 18.00 Uhr

Ab 08.04.2013 gelten die ge-wohnten Öffnungszeiten.

H A L L E N B A D K A M E N Z

Blaue Altpapiertonnefür alle

Jeder Grundstückseigentümer undGewerbebetrieb im Landkreis Baut-zen hat die Möglichkeit, eine BlaueAltpapiertonne für die haushalts-nahe bzw. grundstücksnahe Ent-sorgung von Papier und Pappe zunutzen. Die Abfallbehälter gibt es inden Größen 240l sowie teilweise770l oder 1100l. Die im Abfallka-lender veröffentlichten Entsor-gungstermine für Blaue Papierton-nen gelten ausschließlich für diedurch den Landkreis bereitgestell-ten Behälter. Bei Interesse wendensie sich bitte an das Abfallwirt-schaftsamt im Landratsamt Bautzen.Bestellungen werden telefonisch(03591 5251 70199), per [email protected]) oderformlos per Post angenommen.

Übrigens: Nur die Erlöse aus derVerwertung des Altpapiers in diesenvom Landkreis aufgestellten Be-hältern und den Papiercontainernan den Wertstoffcontainerplätzenwerden bei der Gebührenkalkula-tion der Abfallgebühren berück-sichtigt und kommen damit denGebührenzahlern zugute.

A B F A L L W I R T S C H A F T S A M T

Am 9. März 2013 fand zumvierten Mal der Tag der Ausbil-dung am Beruflichen Schulzen-trum (BSZ) Radeberg statt. 50Unternehmen präsentierten sichmit ihren Ausbildungsplatzan-geboten am BSZ. Die breitePalette der vorgestellten Berufeüber nahezu alle Branchen vonA wie Automobilkaufmann/-frau bis Z wie Zerspanungsme-chaniker/-in ließ kaum Wünscheoffen.

An allen Ständen war ein ste-tes Kommen und Gehen zu er-leben. Zahllose intensive Ge-spräche zwischen Ausbildendenund Ausbildungsplatzsuchen-den verdeutlichten die Bedeu-tung der Berufswahl seitens derBewerber und zeigten anderer-seits wie wichtig es auch den Un-ternehmen selbst ist, den pas-senden Auszubildenden für sich

zu gewinnen. Natürlich war esauch Anliegen des BSZ an einemsolchen Tag die eigenen Ausbil-dungsräume und -möglichkeitendem Publikum vorzustellen undinsbesondere über vollzeitschu-lische Bildungsangebote zu in-formieren.

Rund 500 interessierte Be-sucher waren Dankeschön fürdas große Engagement der Un-ternehmen und der Schule andiesem Tag. Bleibt zu hoffen, dasses gemeinsam gelungen ist, denJugendlichen Wege und Alter-nativen aufzuzeigen, die es ihnenermöglichen werden, in ihrerHeimat Ausbildung und Arbeitzu finden, die ihren Vorstellun-gen und Neigungen entspricht.

Der nächste «Tag der Aus-bildung» findet am 8. März2014 statt.

t A g d e r A u s b i l d u n g A m b e r u f l i c h e n s c h u l z e n t r u m r A d e b e r g

Über 500 interessierte Besucher

Geschäftsführer Thomas Schubert (li.) und René Heller (re.) stellen interessierten Jugendlichen dieAusbildungsmöglichkeiten und Produkte der KDS Radeberger Präzisions-Formen- und Werkzeug-bau GmbH vor.

Foto: BSZ Radeberg

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AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

Landratsamt erweitertInternetangebot

Ausbildungs- und Arbeitsstellendes Jobcenters

online verfügbarSeit 19. März sind alle offenen Ausbil-dungs- und Arbeitsstellen des Jobcenters imInternet zu finden. Das Jobcenter will damitseinen Kunden die Möglichkeit bieten, auchvon zuhause aus in allen offenen Stellenan-geboten zu recherchieren. Jedes Angebot istdabei mit einer Chiffre-Nummer versehen,um es eindeutig zuordnen zu können.

Bei Interesse an einem Stellenangebot, kön-nen sich die Kunden einfach an ihren zu-ständigen Fallmanager im Landratsamt Baut-zen, Jobcenter wenden. Auch die Kollegen ander Infothek helfen gern weiter (Tel. 035915251-44900).

Die Angebote werden durch den ZentralenArbeitgeberservice gepflegt und tagaktuell imInternet veröffentlicht. Über 200 offeneStellen warten derzeit auf interessierte Kun-den

Zu finden sind diese unter: www.landkreis-bautzen.de/stellen/stellen.php

J O B C E N T E R

u n t e r s t ü t z u n g b e i s i c h e r h e i t s f r A g e nu n d s c h u l u n g e n d e r m i t A r b e i t e r

Jobcenter baut Kooperation mit der Polizei ausSeit Bestehen des Jobcenters und der Vor-

gängerinstitutionen sind regelmäßig verbaleund im Einzelfall sogar körperliche Übergriffeauf dort beschäftigte Mitarbeiterinnen undMitarbeiter zu verzeichnen. Der tragische Todeiner Mitarbeiterin im Jobcenter des Rhein-Neuss-Kreises und die aktuell stattfindendeVerhandlung im Mordfall zeigen, dass auch mitdiesem Thema verantwortungsvoll umgegangenwerden muss. Neben der Handreichung von prä-ventiven Deeskalationsstrategien und Hand-lungsempfehlungen bestand der Wunsch und dieNotwendigkeit die Zusammenarbeit mit der Po-lizei weiter auszubauen. Während eines Ar-beitsbesuches des Polizeipräsidenten ConnyStiehl im Februar 2013 wurden dazu Problem-lagen und Lösungsansätze besprochen und aus-getauscht. Vereinbart wurde u.a. die Unterstüt-zung durch polizeiliche Experten im Zuge prä-ventiver Fortbildungsangebote für die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitwir-kung bei der Begutachtung der Jobcenter-standorte im Landkreis auf sicherheitsrelevanteAspekte.

Einen weiteren Schwerpunkt des Besuches desPolizeipräsidenten bildete die steigende Zahl derDrogendelikte und Rauschgiftkonsumenten imLandkreis. Alkohol- und/ oder Drogensucht stelltin der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsbe-rechtigten unter 25 Jahren immer häufiger einrelevantes Vermittlungshemmnis dar, Ausbil-dungs- und Arbeitsaufnahme rücken als Ziel in

weite Ferne. Polizeipräsident Stiehl verwies aufdie Gefahren von Modedrogen wie Crystal, schil-derte die schnelle Abhängigkeit und die ent-hemmenden Wirkungen der Droge. Auch hierwird die Polizei im Rahmen von Fortbildungs-angeboten Unterstützung beim Erkennen vondrogentypischen Auffälligkeiten und Verhal-tensweisen anbieten.

njeje jenož jedyn ze štyrjochpočasow, ale zdobom titul najznaćišehoa najwoblubowanišeho serbskeho ora-torija z cyklusa «počasy».

Awtoraj tuteje hudźbneje twórby,wučer a kantor Awgust kocor (1804-1872) jako komponist a farar hand-rij zejler (1804-1872) jako basnik, stajjej dałoj nadpismo «lyriski spěw».

zejler je wulkotnje zamóhł łužiskupřirodu a swojich jednorych krajanow,jich žiwjenje a dźěło w času wo-tućaceje přirody wopisować.

Wućah z prěnjeho dźěla «nalěća» zakwartet a chór:

pój, witaj, nalěćo, nam ponjes pruhu miłu, Čin stwórbu znowa žiwu, k nam postup přećelo, pój, witaj, nalěćo!

kocor, załožer serbskeje wuměłske-je hudźby, je to ze swojej hudźbnej za-móžnosću čerstwje a přirodnje dohudźby přesadźił.

tekst a hudźba tworitej takderje klinčate ap o z b u d ź o w a c edožiwjenje zapřiposłucharja.

prapremjeras w ě t o w e h oo r a t o r i j a«nalěćo» běše8. oktobra1861 w bu-d y š i n j e .Wona bu teh-dy jako wjerškhornjołužiskejehudźby swjećena.po druhej swěto-wej wójnje słušešetuta hudźbna twórba knajhusćišo předstajenymkocorowym oratorijam. Wlěće 2012 bu wona hnydom štyri ra-zow ze zjedoćenymi serbskimi chóra-mi jara wuspěšnje na jewišću prezen-towana – mjez druhim tež wdrježdźanskej cyrkwi našeje knjenjea w praze.

Benedikt Cyž

ist nicht nur eine der vierjahreszeiten, sondern zu-

gleich der titel deswohl bekanntesten

und beliebtestensorbischen ora-toriums aus demzyklus «poca-sy/ die jahres-zeiten».

die beidenVerfasser die-ses musikali-schen Werkes,

der lehrer undkantor Awgust

kocor (1804-1872)als komponist und

der pfarrer handrij zej-ler (1804-1872) als dich-

ter haben es als «lyrisches lied»überschrieben.

zejler hat es wunderbar verstanden dienatur der lausitz und seine dort ansässigeneinfachen sorbischen landsleute, deren lebenund Arbeit zur zeit des erwachens der na-tur zu beschreiben.

Auszug aus dem ersten teil «der frühling»(1861) für chor und soloquartett:

Willkommen, frühlingszeit!laß deiner schönheit spurenauf unsern kahlen flurenund stille unser leid, willkommen, frühlingszeit! (deutsche nachdichtung von kito lorenz)

kocor, der begründer der sorbischen kunst-musik, hat dies mit seinem musikalischen kön-nen frisch und natürlich in musik umgesetzt.

text und musik bilden so ein wohlklin-gendes und erhebendes erlebnis für den zu-hörer.

die uraufführung des weltlichen oratori-ums «naleco/ der frühling» fand am 8. ok-tober 1861 in bautzen statt. es wurde damalsals ein höhepunkt der oberlausitzer musik ge-feiert. nach dem zweiten Weltkrieg zählte die-ses musikstück zu den am häufigsten aufge-führten oratorien von kocor. im jahre 2012wurde es gleich viermal mit den vereinigten sor-bischen chören sehr erfolgreich auf die büh-ne gebracht – unter anderem auch in derdresdner frauenkirche und in prag.

Benedikt Ziesch

n A l ě ć o …

Der Frühling…

Quelle:SorbischesKulturarchiv

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AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

K R E I S F O R S T A M T

Durch den Schneebruch des letztenWinters hat sich das Risiko einerMassenvermehrung von Borken-käfern insbesondere an der Fich-te erheblich vergrößert. Gab es inden vergangenen drei Jahren nurvereinzelten Befall, der zum Ein-schlag von wenigen hundert FestmeternFichtenholz führte, hat sich dieSituation nun dramatisch ge-ändert. Schneebruch ist sehr oftAusgangspunkt für Massenvermehrungen.

Zahllose Einzel- und Flächenbrüche lassenbefürchten, dass sich darin in den nächsten Wo-chen die Borkenkäfer ungehindert vermehrenkönnen und damit das Ausmaß der Schäden ver-vielfacht wird. Ein unaufgeräumtes Bruchnestkann im Sommer bereits zum Befall mehrererDutzend ursprünglich gesunder Bäume imUmfeld führen. Nur wenn es gelingt, die Be-stände rechtzeitig zu sanieren, kann diese Ge-fahr eingedämmt werden. Daher ist es not-wendig, das gebrochene Holz unverzüglich zuberäumen und aus dem Wald zu bringen.

Um möglichst effektiv einer Massenvermeh-rung zu begegnen, sind einige Dinge zu be-achten:• zuerst Fichten und Lärchen aufarbeiten,

dann Kiefern, später Laubbäume• zuerst Einzel- und Nesterbrüche aufarbeiten,

später Flächenbrüche• lückige und lichte Bestände vor

dichten Beständen bearbeiten• wärmebegünstige Flächen

(Südhänge, Bestandesränder) vorNord- und Schatthängen bearbeiten

• gebrochenes Holz zuerst beräumen, später geworfene Bäume

• aufgearbeitetes Holz unverzüglich aus dem Wald bringen

(mindestens 500 Meter)• Arbeiten müssen bis Ende Mai

abgeschlossen sein.

Ab Ende Mai muss mit demAusschwärmen der nächsten Kä-

fergeneration und Besiedlungweiterer Bäume gerechnet werden.

Der neue Befall ist anfangs nurschwer erkennbar. Indizien sind:• Harztröpfchen und Harzfluss

am Stamm (nicht eindeutig!)• braunes Bohrmehl auf der Rinde

und am Stammfuß• helle Flecken («Spiegel»)

auf der Rinde (Spechthiebe)• Abfallen größerer Rindenstücke• Rötung und Abfall der Nadeln• artspezifische Fraßbilder unter der Rinde.

Solche Bäume sollten ebenfalls umgehendberäumt werden, da sich unter der Rinde dienächste Käfergeneration entwickelt.

m A s s e n V e r m e h r u n g V o n b o r k e n k ä f e r n d r o h t !

Nach dem Schneebruch

Am 14. Februar trafen sich Vertreter der Kreis-forstämter und Brandschutzverantwortliche derLandkreise Bautzen und Görlitz auf dem Geländedes Aeroklubs des Lebuser Landes in Przylep beiZielona Góra zu einem Arbeitstreffen mit denKollegen aus der Regionalen Forstdirektion in Zie-lona Góra. Unter Leitung von Direktor LeszekBanach von der Regionaldirektion wurden dieSysteme der Waldbrandvorbeugung und Wald-brandbekämpfung beidseits der Neisse vorgestellt,Erfahrungen bei der Waldbrandvorbeugungausgetauscht und Möglichkeiten der gegenseiti-gen Unterstützung im Brandfall besprochen.

Diese können bei der grenzüberschreitenden Un-terstützung mit Löschtechnik oder in gemein-samen Waldbrandübungen liegen. Von deutscherSeite traf der Einsatz von Löschflugzeugen in Po-len auf großes Interesse. Noch im Frühjahr solldie Zusammenarbeit bei einem weiteren Treffenin Hoyerswerda vertieft werden. Unterstützt wur-de das Treffen durch die Euroregionen Spree-Nei-ße-Bober und Neiße.

WALDBRANDSCHUTZ

13. April 2013Stadtmuseum Bautzen15.00 Uhr«Von Sachsen nach Rio – Wie Carlowitz vor300 Jahren den Begriff Nachhaltigkeit entwarf.»Ulrich Grober, Vortragsreihe des Naturwis-senschaftlichen Arbeitskreises Isis budissina.

25. April 2013Räckelwitz9.30 UhrBaumpflanzaktion zum Tag des Baumes mitanschließender Wanderung, KindergartenRäckelwitz. Christina Handrick, KreisforstamtBautzen.

14. Mai 2013Lippe-Park, Panschwitz-Kuckau8.30 UhrFrühlingsspaziergang mit dem KindergartenPanschwitz-Kuckau, Christina Handrick,Kreisforstamt Bautzen.

7./8. Mai 2013Neukirch, Valtenberg8.00 UhrWaldjugendspiele mit dem KreisforstamtBautzen

19. Mai 2013Energiefabrik Knappenrode10.30 und 14.30 Uhr«Tertiärwald mit allen Sinnen erleben», Re-vierförsterin Katharina Winkler, KreisforstamtBautzen.

26. Mai 2013Großteich Straßgräbchen9.30 UhrFrühlingsspaziergang «Mehr als nur Holz –Vom Nutzen der Wälder»: Revierförsterin Ka-tharina Winkler, Kreisforstamt Bautzen.

TERMINKALENDER

Die Tage werden länger, endlich steigen dieTemperaturen und der Frühling macht dem dun-kelsten Winter seit 60 Jahren langsam den Gar-aus. Hinaus in die Natur, Sonne tanken, aus-spannen. Wanderschuhe angezogen, das Fahr-rad aus dem Schuppen geholt oder einen erstenFrühlingsritt hoch zu Ross. Was eignet sich dabesser als der Wald? Buschwindröschen machenden Waldboden zum Blütenmeer, überall Früh-lingsboten, Vogelgezwitscher und das Sum-men der ersten Insekten.

Nicht vollständig sind die Spuren des Win-ters verschwunden. Die Schneereste am Wal-desrand sind sicher keine große Gefahr und auchdas Laub auf den Wegen gehört zum natürlichenKreislauf. Manchmal hat das Schmelzwasser denWegen zugesetzt und manche Abschnitte wur-den überspült. Mit geeigneter Kleidung und Aus-rüstung ist dies zu meistern und gehört zum nor-malen Waldbesuch. Doch in einigen Gebietenhaben die Schneemassen richtig Druck ge-macht. Bäume knickten wie Streichhölzer, dün-ne Ruten hängen als Bogenlampen über dieWege. Für die Waldbesitzer ein großes Problembei der Aufarbeitung, für Waldbesucher vielleicht

ein Ärgernis beim Wandern, Reiten oder Rad-fahren. Es ist in einigen Gebieten in diesem Früh-jahr durchaus etwas gefährlicher, in den Wäldernunterwegs zu sein.

Während im südwestlichen Landkreis die ers-ten Schäden bereits Ende November auftratenund immer neue Ereignisse bis in den Februarhinein ein Arbeiten im Wald fast unmöglichmachte, kamen in den letzten Wochen neue Ge-biete hinzu. So wurden im Hahneberggebiet süd-lich Königswartha Ende Februar und AnfangMärz fast 5.000 Festmeter neuer Bruchschädenregistriert. Die geschädigten Bäume stellen fürdie Waldbesucher ebenso eine Gefahr dar wie dieArbeiten zur Beseitigung der Schäden.

Die gefährliche Arbeit im Bruchholz erfor-dert die gesamte Aufmerksamkeit der Waldar-beiter und Maschinenführer. Wanderer und Rei-ter müssen Bereiche meiden, in denen Holz auf-gearbeitet wird. Sicher erregt das Kreischen ei-ner Motorsäge im Wald die Neugier. Spezial-maschinen kämpfen sich durch die Mikado-haufen von Bäumen. Wer will das nicht einmaldirekt mit ansehen? Doch halt, Abstand ist ge-

boten! Fallende Bäume und splitterndes Holzüberbrücken schneller als gedacht den ver-meintlichen Sicherheitsabstand. Die laute Arbeitverlangt von den Arbeitern Gehörschutz und sokann es passieren, dass man sich sehr schnell un-bemerkt im Gefahrenbereich befindet. Und diesim meist unwegsamen Gelände!

Dort, wo keine Arbeiten stattfinden ist es vielentspannter, vor allem ruhiger. Aufmerksam mussman jedoch ebenso sein. Noch nicht alle Wegesind frei geschnitten, Äste liegen abgebrochen inden Baumkronen und können ohne Vorwarnungherabstürzen. Über Reit- und Wanderwegen hän-gen Bäume und machen das Durchkommenzum Hindernisparcour. Die Aufarbeitung derBäume braucht Zeit, die Reihenfolge der Ab-arbeitung richtet sich nicht ausschließlich nachden Interessen der Waldbesucher. Der Schutz vorweiteren Gefahren, zum Beispiel einer Borken-käfermassenvermehrung, ist ebenso wichtig.Nicht immer sind Spezialmaschinen sofort zurStelle. So wird es noch Wochen dauern, bis dieFolgen des Winters in den Wäldern beseitigt wor-den sind. Geduld und Aufmerksamkeit ist an-gesagt.

s c h ä d e n d u r c h s c h n e e b r u c h b e A c h t e n

Frühlingsspaziergang

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HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N S E I T E 1 3

AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

Postanschrift:Landratsamt Bautzen, Kreisforstamt, 01917 KamenzMacherstraße 55

Besucheradresse:Kreisforstamt, 01917 Kamenz,Garnisonsplatz 6

Telefon: 03591 5251-68001Fax: 03591 5250-680011E-Mail: [email protected]

KONTAKT KREISFORSTAMT

K R E I S F O R S T A M T

Die Vollversammlung der Verein-ten Nationen (VN) hat am 21.De-zember 2012 beschlossen, den 21.März zum Internationalen Tag des Wal-des auszurufen. Mit diesem nun all-jährlich fest im Kalender der VN ste-henden Datum, soll auf die besondereBedeutung der Erhaltung, nach-haltigen Bewirtschaftung und Ent-wicklung der Wälder für das Wohl-ergehen der heutigen Erdbevölkerung

und der ihr nachfolgenden Genera-tionen aufmerksam gemacht wer-

den. Neben anderen Aktivitä-ten rufen die VN besonderszum Pflanzen von Bäumenauf. Doch nicht überall auf der

Erde ist der 21. März ein guterPflanztag. Schließlich tritt die

Südhalbkugel da gerade in dasWinterhalbjahr ein. Auch an diesen

Fall wurde in der VN-Resolution ge-

dacht: Bäume sollten ungeachtet des Gedenk-tags zur geeigneten Zeit gepflanzt werden. Undso rufen wir auch die Einwohner des Landkrei-ses Bautzen dazu auf, dieses Frühjahr (und nichtnur am 21. März) viele Bäume zu pflanzen undsich damit in die große Zahl der Baumfreundeauf dem ganzen Globus einzureihen.

Mehr dazu: www.fao.org/forestry/international-day-of-forests/en

INTERNATIONALER TAG DES WALDES

Am 8. April ist es endlich soweit:nach vielen Monaten Planung, ar-chäologischen Grabungen und der ge-setzlichen Flächenentsiegelung in derKönigsbrücker Heide beginnt der Stra-ßenbau für die K 9230 von Wen-dischbaselitz nach Schmeckwitz.

Innerhalb der nächsten sechs Mo-nate werden 1.335 Meter Straße, in-klusive Rad-/Gehweg sowie 48 MeterGehweg vom Landkreis und der Ge-meinde ausgebaut. Aufgrund vieler,teilweise schwerer Unfälle an der in die-sem Straßenabschnitt liegenden Kreu-zung nach Miltitz bzw. Piskowitzwird diese zu einem Kreisverkehrumgebaut.

Des Weiteren entstehen zwischenWendischbaselitz und dem Kreisverkehrzwei Bushaltestellen. Der Bau wird in

zwei Phasen unterteilt. Der erste Bau-abschnitt erstreckt sich von Wen-dischbaselitz bis 200 Meter über dieKreuzung hinaus. Dieser wird bis EndeJuni grundhaft ausgebaut. Ab Juli ist

dann der zweite Bauabschnitt bis zumOrtseingang Schmeckwitz geplant.Der Verkehr wird jeweils über Piskowitzumgeleitet, dann entsprechend weiterüber Deutschbaselitz nach Nebelschütz

oder über Rosenthal nach Schmeckwitzgeführt. Die Gesamtkosten für den Bau,die Planung und den Grunderwerb lie-gen bei rund 1,37 Millionen Euro. DieGemeinde Nebelschütz übernimmt

davon den Anteil von 16.750 Euro, denRest trägt der Landkreis. Die zuwen-dungsfähigen Kosten für Bau und Pla-nung werden zu 75 Prozent vom Frei-staat Sachsen gefördert.

k r e i s s t r A s s e z W i s c h e n W e n d i s c h b A s e l i t z u n d s c h m e c k W i t z W i r d A u s g e b A u t

Mit dem Frühling kommt der Straßenbau

Flächenentsiegelung in der Königsbrücker Heide. Archäologische Grabungen entlang der Trasse.

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Antragstellung zur Schülerbeförderung für das Schuljahr 2013/2014Seit Anfang Februar werden Anträge für die Schülerbeförderung des kommenden Schuljahres ausgegeben. Dabei ist zubeachten, dass Schüler, die bis dato keinen Antrag erhalten haben, voraussichtlich nicht mehr die Voraussetzungen für dieÜbernahme der Kosten (z. B. Mindestentfernung) erfüllen. Unabhängig davon können Eltern einen Antrag stellen, wennsie der Meinung sind, dass ein Anspruch besteht.Anträge gibt es in den Schulen oder im Internet unter http://landkreis-bautzen.de/1685.html unter Formulare, Schüler-beförderung Kostenerstattung – Linienantrag ab Schuljahr 2013/2014.

Der Antrag muss bis 30. April 2013 ausgefüllt in der Schule abgegeben werden. Schüler, die einen Schulwechsel planen(z. B. Wahl Gymnasium oder Mittelschule), sollten ihren Antrag bis spätestens 28. Juni 2013 an der neu gewählten Schu-le abgeben.

Im Juli und August werden die Bescheide für die Kostenerstattung per Post versendet.

Sofern die Kosten nicht durch den Landkreis erstattet werden, gibt es die Möglichkeit, die Fahrkarten direkt beim Ver-kehrsunternehmen zu erwerben. Schüler benötigen dann ebenfalls eine Kundenkarte, die von der Schule abgestempelt undmit einem Foto versehen werden muss. Die ermäßigten Fahrkarten können im Abo erworben oder je nach Bedarf auchmonatlich oder wöchentlich im Bus gekauft werden.

Änderungen bei der Erstattung der Schülerbeförderungskostenab dem Schuljahr 2013/2014

Der Kreistag Bautzen hat in seiner Sitzung am 09.07.2012 die Änderung zur Satzung über die Erstattung der notwendi-gen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Die Änderungen betreffen die Bereiche: • Kostenerstattung zur nächstgelegenen Schule, • die Einführung von Mindestentfernungen, • die Höhe der Eigenanteile und• die Herabsetzung der Höchstbeträge im Spezialverkehr.

zu 1. Für alle Schüler, die schon im aktuellen Schuljahr 2012/2013 eine nicht nächstgelegene Schule besuchen, gilt fürden weiteren Besuch dieser Schule ein Besitzstand bezüglich der Kostenerstattung zur nächstgelegenen Schule. Dieser Be-sitzstand gilt nicht für die oben genannten Punkte 2. bis 4.. Folgende Kriterien werden bei der Prüfung der nächstgelege-nen Schule für neue Fahrschüler ab dem Schuljahr 2013/2014 angesetzt:• Wegstrecke der öffentlichen Straßen• Erreichbarkeit der Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln• Zeitaufwand für den Schulweg• Kosten der Beförderung

zu 2. Künftig sind Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule zu prüfen, wenn Wohnort und Schulort in ei-nem Ort/Ortsteil liegen bzw. eine zusammenhängende Bebauung vorhanden ist.bis Klasse 4: bis 2 km keine Kostenerstattung | ab Klasse 5: bis 3,5 km keine KostenerstattungIn Einzelfällen ist eine Prüfung der zumutbaren Wege (Verkehrssituation vor Ort) notwendig.

zu 3. Der Eigenanteil beträgt ab dem Schuljahr 2013/2014 für alle Schüler monatlich 13,00 Euro. Er ist für maximal 11Beförderungsmonate im Schuljahr zu zahlen.

zu 4. Die Höchstbeträge für den Spezialverkehr (Taxi) werden auf 2.500 Euro/Schuljahr begrenzt.

S C H Ü L E R B E F Ö R D E R U N G

Nachschulung zum Erwerb von Befähigungsnachweisennach EG-Tierschutztransportverordnung in Dresden

Am Mittwoch, den 17. April 2013 um 17.00 Uhr findet im Gebäude der Lan-desdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-den, Raum 1004 (im EG neben der Pforte) eine Nachschulung zum Erwerbder Befähigungsnachweise gemäß VO (EG)1/2005 über den Schutz von Tie-ren beim Transport statt. Die Nachschulung ist für Inhaber einer Sachkunde-bescheinigung nach bisheriger nationaler Tierschutztransportverordnung bzw.entsprechender anerkannter Berufsabschlüsse vorgesehen.

Anmeldungen sind bis spätestens 9. April 2013 per Mail an [email protected] erbeten.

Zur Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Privatanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse.

Die Gebühr pro Teilnehmer beträgt 20,00 Euro. Schreibunterlagen und eingültiges Personaldokument sind mitzubringen.

Ist Ihr Hund geimpft?Staupegefahr für Hunde durch Wildtierkontakt | Verdacht auf Fuchsstaupe nachBeobachtung mehrerer erkrankter Füchse im Raum Großröhrsdorf und Arnsdorf.

Jäger äußerten in den letzten Wochen den Verdacht, dass Füchse im Raum Groß-röhrsdorf und Arnsdorf an Fuchsstaupe erkrankt sein könnten. Bei einem dererlegten Füchse wies die Landesuntersuchungsanstalt Dresden im März eine Staup-einfektion nach. Die Gefahr, dass sich Hunde ohne ausreichenden Impfschutzinfizieren, besteht überall, auch im Siedlungsgebiet. Das Lebensmittelüberwa-chungs- und Veterinäramt rät deshalb allen Hundehaltern

• den Impfstatus ihrer Tiere zu prüfen • sich im Zweifelsfall an einen Tierärzt zu wenden, um stabilen

Impfschutz herzustellen • Hunde generell an der Leine zu führen

An Staupe erkrankte Füchse, Marderhunde oder Waschbären verlieren ihrenatürliche Scheu, sind abgemagert, haben oft Bewegungsstörungen, ein strup-piges Fell, entzündete Augen. Die Erkrankung führt häufig zum Tod.

Sehen Sie verendete oder verhaltensauffällige Tiere, so melden Sie dies bittedem Ordnungsamt der Gemeinde.

Fragen richten Sie bitte an das Lebensmittel- und Veterinäramt,Sachgebiet Tiergesundheitsschutz, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfungunter Telefon: 03591 5251-39100 oder per E-Mail an [email protected].

L E B E N S M I T T E L Ü B E R W A C H U N G S -U N D V E T E R I N Ä R A M T

Page 15: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N S E I T E 1 5

AUSGABE 30. MÄRZ 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

StellenausschreibungenÖffentliche Stellenausschreibung Der „Verein zur Entwicklung der Region Bautzener Oberland e.V.“ hat zum 01.10.2013 die Stelle als

Regionalmanager/inin der der ILE-Region „Bautzener Oberland“ neu zu besetzen. Die Tätigkeit umfasst u.a. folgende Aufgaben: • Organisation des Regionalmanagements und der regionalen Partnerschaft • Organisation von Entscheidungsgremium; Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung von Beratungen • Organisation der Mitwirkung der Bevölkerung und aller relevanten Akteure der Region am Prozess durch Regionalkonferenzen, Workshops, Projekttage • Abstimmung und Kooperation mit anderen Initiativen, Netzwerken und Managements • Umsetzungsbegleitung des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) • Vorbereitung und Mitarbeit bei der Priorisierung von Projekten in Abstimmung mit dem regionalen Gremium und den Entwicklungszielen der Region • prozessbezogene Abstimmung mit betroffenen Fachbehörden • Projektmanagement mit Fördermittelberatung und Projektsteuerung • ProzessevaluationErwartet werden: • Studienabschluss FH oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss • hohe Identifikation mit der Region Oberlausitz • Kenntnisse über regionale Entwicklungsprozesse, Förderprogramme und Richtlinien (ILE//LEADER) • ausgeprägte Teamfähigkeit, sicheres Auftreten sowie eine selbstständige und zielgerichtete Arbeitsweise • gute Kenntnisse mit Office-Programmen und fachbezogener Software • Führerschein Klasse B, und Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkws für dienstliche Zwecke • Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD. • Arbeitsort ist die ILE-Region „Bautzener Oberland“; das Büro ist in Kirschau.Aussagefähige Bewerbungen mit den entsprechenden Nachweisen richten Sie bitte bis zum 15.05.2013 an:ILE-Koordinierungsbüroder Region Bautzener OberlandZittauer Straße 502681 Schirgiswalde-Kirschau

Regelmäßiges Zusatzeinkommen als

Nebenberuflicher Vermittler (w/m)eines großen Konzerns, bei freier Zeiteinteilung.

Kontakt: [email protected]

Vom 22.09. bis 29.09. findet in diesemJahr die bundesweite Interkulturelle Wo-che 2013 statt. Melden sie sich jetzt mitIhrer Veranstaltung oder Ihrem Projektan. Schicken Sie Ihre Anmeldung nochbis zum 31.05.2013 per E-Mail an [email protected] oder gebenSie sie im Landratsamt oder beim Ver-ein Leuchturm Majak e.V. ab. Siekann so im Programm-Flyer der In-terkulturellen Woche 2013 im Land-kreis Bautzen berücksichtigt werden.Das Anmeldeformular und weitere In-fos finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/55.html.

Auf folgende Veranstaltungen im Rah-men der Interkulturellen Woche 2013können sie sich schon jetzt freuen:• 20.09.2013 – Auftaktveranstaltung:

Ökumenische Andacht in Bautzen• 21.09.2013 VOBAFU - Integratives

Sportfest des Kreissportbundes Baut-zen, Daimler Mittelschule, Bautzen

• 23.09.2013 Ausstellungseröffnung„Afrikanische Kunst“ im Landrats-amt Bautzen

• «Max und Moritz – eine Aufführungin 10 Sprachen» in Zusammenarbeitvon Sprachrettungsklub, Deutsch-Sorbisches Volkstheater, Leucht-turm-Majak e.V. und Schulen (Baut-zen)

• Abschlussveranstaltung in Hoyerswerda

Weitere Informationen zur der bun-desweiten Aktion unter: www.interkulturellewoche.de

Interkulturelle Woche 2013 – Bewerben Sie sich jetzt!

Erstmalig wird es am 16. April2013 eine zentrale Veranstaltung inBerlin sowie bundesweite Aktionenunter dem Motto «Wir für Demo-kratie –Tag und Nacht für Toleranz»geben. Der Aktionstag wurde durchdas Bundesministerium (BM) fürFamilie, Senioren, Frauen und Ju-gend, das BM für Inneres und dasBM für Arbeit und Soziales initiiert.

Im Zusammenwirken von Politikund Zivilgesellschaft soll das Enga-gement von jenen lebendig und er-lebbar werden, die sich tagtäglich fürunsere Demokratie einsetzen. DasBundesprogramm «Toleranz för-dern – Kompetenz stärken» hat fürdiese Aktion Fördermittel in Höhevon 4.000 Euro bereitgestellt.

Im Landkreis Bautzen finden an die-sem Tag und dem folgenden Wo-chenende vielfältige Aktionen statt.Von Neukirch bis Hoyerswerdawerden sich 22 Akteure aus Politik,Kultur, Initiativen, Bündnisse undKirchen unter dem Dach des Lo-kalen Aktionsplans (LAP) für Tole-ranz und gegen Fremdenfeindlich-keit engagieren. Sie wollen ein Zei-chen setzen, um vor Ort zu infor-mieren, Sensibilität zu wecken undHandlungsalternativen aufzuzeigen.

Alle Veranstaltungen werden in ei-nem Flyer abgedruckt. Dieser ist abdem 2. April auf der Internetseitewww.lap-bautzen.de des Netzwerkesfür Kinder und Jugendarbeit e.V. ab-rufbar.

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Page 16: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

S E I T E 1 6 H AMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A B UD Y Š I N

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

Vom 7. bis 9. Juni 2013 werden wie-der hunderte Jugendliche aus Jugend-clubs, Cliquen, Jungen Gemeinden, Ju-gendfeuerwehren, Sportvereinen, Ini-tiativen und Schulen im LandkreisBautzen gut sichtbar für alle inleuchtend roten, von denSparkassen gesponsertenShirts etwas Bleiben-des und Gemein-nütziges für ihrenHeimatort schaf-fen und initiie-ren. Die Aktionfindet in dieserForm bereitszum 2. Mal imLandkreis Bautzenstatt.

Das Motto 2013 lau-tet: Nicht nur reden, son-dern anpacken, Ideen zu Tatenwerden lassen. Auf jeden noch so klei-nen Einsatz kommt es an, solange erden Menschen hier vor Ort zugutekommt, solange er die Heimat schöner,lebens- und liebenswerter macht – im

Kleinen wie im Großen. Aufgerufensind deshalb alle, die etwas verändernund sich für einen guten Zweck eh-

renamtlich ein-set-

zen wollen;alle, die eine Idee bzw. ein festes Ziel unddazu Freunde haben, die helfen, alles zuverwirklichen. Wie bereits in den ver-

gangenen zwei Jahren haben sich zudemPatrick Amador und Patrick Hof-mann – besser bekannt als die DJs derHot Bananas www.vegastarcity.de – be-reit erklärt, die Patenschaft für diesesProjekt zu übernehmen.

Sie werden am Aktionswochen-ende wieder gemeinsam mit den

verantwortlichen Projekten vorOrt sein und einen Teil der

teilnehmenden Jugend-gruppen bei ihrer Arbeitbesuchen.

Wer kann sich an der48h-Aktion mit welchen

Projekten beteiligen?Grundsätzlich können sich

alle Jugendgruppen – egal ob Ju-gendclubs, Sportvereine oder Schul-

klassen - beteiligen, die eine gute Ideein die Tat umsetzen möchten. Wichtigdabei ist, dass das Projekt den Menschenvor Ort zu Gute kommt bzw. dieHeimat schöner, lebens- und liebens-werter macht.

Bei der Auswahl der Projektideen sindden Jugendlichen ebenfalls keine Gren-zen gesetzt. Als Beispiele aus den letztenJahren sind unter anderem zu nennen:

Soziokulturelle Projekte:Spielplätze auf Vordermann bringen,

Jugendräume renovieren, Schulhöfeumgestalten, Organisation von Kin-derfesten, Theaterstücken oder einerAusstellung

Dorferneuerungsprojekte:• Bushaltestellen neu herrichten, Fas-

saden streichen, öffentliche Plätze ge-stalten, Wanderwege errichten

• Tourismusprojekte: • Rastplätze gestalten, Parkanlagen

säubern und pflegen, Ausschilde-rungen erneuern, Brunnen bauen

• Projekte zum Schutz von Natur Die notwendigen Materialien, Geräteund Helfer für die gemeinnützigen Ak-tionen suchen sich die Jugendgruppenin aller Regel selbst, wobei der Rat, dieMithilfe und Unterstützung von Bür-gern und regional ansässigen Wirt-schaftsunternehmen oft gefragt seinwerden.

Prämierung von ProjektenNeben der wiederholten Prämierung

von besonders wertvollen, wirksamenund gemeinnützigen Projekten mitdem Sonderpreis der Sparkassen gibt es2013 ein weiteres Highlight: als Dank-schön für die die Teilnahme an der Ak-tion und als kleine Anerkennung der ge-leisteten Arbeit wird es zwei Ab-schlussveranstaltungen geben. Kinderund Jugendliche unter 16 Jahren sindam 22. Juni 2013 nachmittags nachBautzen eingeladen, wo neben allerleiSpiel, Spaß und Action eine Überra-schung auf sie warten wird. Alle älte-ren Teilnehmer der 48-Stunden-Akti-on erhalten am Abend des 22. Juni2013 zur Abschlussparty mit den HotBananas in Bautzen freien Eintritt!

4 8 - s t u n d e n - A k t i o n 7 . b i s 9 . j u n i 2 0 1 3

Schnell noch bis 30. April 2013 anmelden

Noch bis 30. April 2013 nehmendie Regionalbüros Gruppenan-meldungen entgegen. Anmeldenkönnen sich interessierte Gruppenauch unter www.48h-bautzen.de

Anmeldung

Stadt Bischofswerdaund UmgebungMobile Jugendarbeit undSozialarbeit an SchulenKirchstraße 32, 01877 BischofswerdaSilke Nowotny HOTLINE 0176 21153980Dana Mühle HOTLINE 0175 2651143

Sozialraum OberlandValtenbergwichtel e.V. –Projekt MAILÄRForstweg 5, 01904 NeukirchCandy Winter HOTLINE 0162 4638230

Sorbische SiedlungsregionWitaj Sprachzentrum / Domowina e.V. – Ju-gendsozialarbeitRadlubin 23, OT Schmerlitz,01920 Ralbitz-RosenthalFranziska Soppa HOTLINE 0170 1559925

Stadt Bautzen undeingemeindete KommunenSteinhaus e.V. – Offene JugendarbeitSteinstraße 37, 02625 BautzenUwe Reschwamm HOTLINE 03591 41086

Region nordöstlich von BautzenSteinhaus e.V. – Mobile JugendarbeitA.-Schweizer-Str. 1b, 02625 BautzenSophia Delan HOTLINE 0162 7468779

Region Westlausitz-NordRAA Sachsen e.V.Eisenwerkstraße 1d, 02994 BernsdorfKatharina Sickora HOTLINE 035723 92270

Region Westlausitz-MitteNetzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V.Goethestraße 26, 01896 PulsnitzChristoph Semper HOTLINE 0151 12105339

Region Westlausitz-SüdInternationaler Bund e.V.,Verbund SachsenDr.-Wilhelm-Külz-Str. 6,01454 Radeberg HOTLINE 0170 6343870

Stadt Hoyerswerda und UmlandCVJM HoyerswerdaKäthe-Kollwitz-Straße 3,02977 HoyerswerdaBenny Lederer HOTLINE 03571 401552

Projektträger der 48-Stunden-Aktion im Landkreis Bautzen:

Mitglieder der Jugendfeuerwehren in Neukirch (linkes Foto) und Neschwitz (rechtes Foto) packen mit an.

Foto: Valtenbergwich

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Page 17: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

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Mädchen und Jungs!Aufgepasst!

Weitere Informationen zu Angeboten in eurer Nähe findet Ihr auf den Inter-netseiten www.boys-day.de bzw. www.girls-day.de über den Button «Aktion su-chen».

Wie melde ich mich an? Fragt den/die Beratungslehrer/in in der Schule nach Anmelde-Listen für BoysDay- und Girls-Day-Initiativen. Anmeldung und Rückfrage kann auch tele-fonisch unter 03591-5251-87600 bei Frau Tröger im Landratsamt, per E-Mailan [email protected] oder direkt auf den jeweiligen Internetseitenzum Boys- oder Girls-Day erfolgen.

Informationen und Anmeldung

«Es gehört mehr als nur Mut, Anstand undMoral dazu einem völlig Unbekanntenselbstlos seine Stammzellen zur Verfügung zustellen. Dazu gehört etwas Höheres - dasHöchste. Dazu gehört Liebe.» (Zitat aus ei-nem Patientenbericht von Paul Streller)

Alle 45 Minuten erkrankt in Deutschlandein Mensch an einer Form von Leukämie(Blutkrebs). Dies ist eine bösartige Er-krankung der weißen Blutkörperchen,die vom Knochenmark ausgeht. Für vie-le Patienten ist die Übertragung vonStammzellen die einzige Heilungsmög-lichkeit.

Das BSZ Kamenz organisiert bereits zum3. Mal eine Stammzellen-Typisierung.Diese wird durch das DRK durchge-führt. Alle Daten werden in einer welt-weiten Stammzellenspenderdatei geführt,denn nicht immer findet man den geeig-neten Spender in der Familie oder in derRegion. 2007 wurden am BSZ 81 Typi-sierungen durchgeführt, 2011 konnten wir99 potentielle Lebensretter gewinnen.Unser Ziel für 2013 ist ein weiteres An-wachsen der Spenderanzahl.

Die Typisierungsaktion findet statt:am Dienstag, dem 16.04.2013,

10.00 - 15.00 Uhr Aula des BSZ KamenzHohe Straße 4, 01917 Kamenz

Folgende Möglichkeitenstehen zur Verfügung:

• Typisierung mit Blutspende • «nur» Typisierung • «nur» Blutspende

Alle Spender müssen zwischen 18 und 55Jahren alt sein, mindestens 50 kg wiegenund in guter gesundheitlicher Verfassungsein.

Stammzellen-Typisierung mit Blutspende

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und Kamenz 03578 3447-5420

Page 18: Amtsblatt Landkreis Bautzen 30.3AUSGABE 3 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT hAmtske Łopjeno WokrjesA budyŠin AusgAbe 30. märz 2013 Alle machen blau Die blaue Tonne

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AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 30. MÄRZ 2013

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Nachdem die erste Frühschicht am10. März verschoben werden musste,weil der Winter mit Kälte und Schneeauf das Museumsgelände zurückkehr-te, wird Madame Rosa nun am14. April 2013 ab 10 Uhr das einstigeWerksgelände in Knappenrode er-kunden. Sie erzählt bei ihrem Spazier-gang übers Museumsgelände aus ihrenbesten Jahren, als sie selbst auf botani-schen und ornithologischen Erkun-dungen im einstigen Tagebau Wer-minghoff war.

Als Weit- und Zeitreisende ent-deckt sie auf ihrem Rundgang beiläu-fig, was Mutter Natur jeden Frühlingwieder hervorbringt. Kleine, feineSchätze am Wegesrand sprießen nebenriesigen Baggern und Tagebaugerät-schaften im Gelände. Sie erzählt auch,wie Mensch und Umwelt mit derBraunkohle lebten – eben, wie alles hiermit der Braunkohle zusammenhängt.Danach lockt ein naturnaher Brunchmit regionalen Spezialitäten. Erwach-sene zahlen für die Frühschicht mit

Brunch 15 Euro, Kinder ab 7 Jahren 10Euro.

Aufgrund des langen Winters wirdauch die Ausstellungseröffnung der Son-derausstellung «Fundstücke – Was sam-

melt eine Energiefabrik» verschoben. Er-öffnungstermin ist der 12. Mai, der In-ternationale Museumstag, um 15 Uhr.

Um Voranmeldung wird gebetenunter: 03571/604267.

n e u e t e r m i n e i n d e r e n e r g i e f A b r i k k n A p p e n r o d e

Madame Rosa und «Fundstücke»

Madame Rosa erzählt aus ihren besten Jahren botanischer und ornithologischer Er-kundungen im einstigen Tagebau Werminghoff.

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alles bis zum 31.Mai an das Christlich-SozialesBildungswerk Sachsen e.VKurze Straße 801920 Nebelschütz, Ortsteil Miltitz

Vergesst nicht, Name, Anschrift und Al-ter anzugeben.

Eine Jury wird die besten Einsen-dungen prämieren. Am 23. Juni 2013zum Kloster- und Familienfest in Pan-schwitz-Kuckau werden dann die bes-ten Werke ausgezeichnet. Für die Ge-winner gibt es natürlich tolle Preise.Au-ßerdem werden so viele Arbeiten wiemöglich in einer Ausstellung gezeigt.

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Bis zum 31. Mai könnt ihrEure Kunstwerke einsenden!

r CNC-Programmierung und MaschinenbedienungLaser / Wasserstrahl / Kanten / Drehen / Fräsen

r Fachkraft für maschinelles Spanen + CNC-Bearbeitungr Maschinelles Spanen (Drehen + Fräsen)r Warmbehandlung / Schmiedenr DVS-Schweißtechnik MAG / WIG / MIG / E, Gas

r CAD 3D / 2D

r Kältetechnikr Elektrotechnikr SPS-Steuerungstechnikr Pneumatik – E-Pneumatik – Hydraulikr Bediener für Flurförderzeuge (Gabelstapler, Kran)

r Umschulungen Tischler / Mechatroniker / IndustriemechanikerKonstruktionsmechaniker / Teilezurichter / Werkzeugmechaniker / Zerspanungsmechaniker

Ein kurzfristiger Einstieg

ist montags möglich.

Alle Maßnahmen sind zugelassen

nach AZAV und auch mit

Bildungsgutschein buchbar.

KönigsbrückerAusbildungsstätte gGmbH

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Kompetente Aus- und Weiterbildung zur Zukunftssicherung

Kompetenz über

60 Jahre

Hohenthalstraße 10, 01936 Königsbrück, Tel. 035795 2899-0, Fax 2899-279, www.kas-ausbildung.de

Der Start des Mal- und Zeichenwettbewerbes zum Kloster- und Familienfest des Landkreises Bautzen fiel in der Grundschule Burg-neudorf: Schulleiterin Karin Weiß, Jugendamtsleiter Hans-Jürgen Klein, der Spreetaler Bürgermeister Manfred Heine (hinten, vonrechts), Klassenleiterin Sieglinde Beckert, SLK-Mitarbeiterin Sonja Heiduschka, Johannes Lukasch vom Freundeskreis der Abtei St.Marienstern und Schwester Gabriela (hinten, von links) sowie die Schüler der Klasse 3.

Foto: CSB

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