Amtsblatt Nr. 18 - Stadt Duisburg€¦ · te in der Zeit vom 17.01.2018 bis 31.01.2018...

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Bekanntmachung über die zweite erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeich- straße“ für einen Bereich nördlich der Säge- werkstraße zwischen Rheindeichstraße und Anschlussbahn zum Rheinpreussenhafen und der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- für einen Bereich zwischen Zechen- bahn und Rheindeichstraße gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 aufgrund § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB folgende Beschlüsse gefasst: Zum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbe- gebiet Rheindeichstraße“: 1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungs- plans Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rhein- deichstraße" für einen Bereich nördlich der Sägewerkstraße zwischen Rheindeichstraße und Anschlussbahn zum Rheinpreussenhafen wird mit der Begründung beschlossen. 2. Dieser überarbeitete Entwurf des Bebauungs- plans Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rhein- deichstraße" ist einschließlich seiner Begrün- dung und den wesentlichen, bereits vorliegen- den umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), verkürzt auf die Dauer von zwei Wochen, öffentlich auszulegen. 3. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten sowie ergänzten Teilen abgegeben werden. Zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl-: 1. Der überarbeitete Entwurf der Flächen- nutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- für einen Bereich zwischen Zechenbahn und Rheindeichstraße wird mit der Begründung beschlossen. 2. Dieser überarbeitete Entwurf der Flächennut- zungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- ist einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- Inhalt Amtliche Bekanntmachungen Seiten 1 bis 9 Nummer 1 9. Januar 2018 Jahrgang 45 Sonderausgabe Hauptamt 47049 Duisburg Sonnenwall 77-79 Amtsblatt für die Stadt Duisburg01111111111111111111111111111111111111111111l Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018 1 bezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB), verkürzt auf die Dauer von zwei Wochen, öffentlich auszulegen. 3. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten sowie ergänzten Teilen abgegeben werden. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeich- straße“ und der Entwurf der Flächennutzungs- plan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- liegen mit den Begründungen einschließlich der Umweltberich- te in der Zeit vom 17.01.2018 bis 31.01.2018 einschließlich beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich- Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr, in den Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25 öffent- lich aus. Bei Bedarf können zusätzliche Termine innerhalb der Auslegungsfrist individuell ver- einbart werden. Während der Auslegungsfrist können Stellung- nahmen beim Oberbürgermeister der Stadt Duis- burg, Amt für Stadtentwicklung und Projekt- management, abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungs- plan-Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Duisburg deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- planes bzw. der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist. Zusätzlich können Kopien des Bebauungsplans Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeich- straße“ und der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- in der Bezirksverwaltung Hom- berg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 108, Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg, montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden.

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Bekanntmachung über die zweite erneute öffentliche Auslegung des BebauungsplanesNr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeich-straße“ für einen Bereich nördlich der Säge-werkstraße zwischen Rheindeichstraße undAnschlussbahn zum Rheinpreussenhafen undder Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- für einen Bereich zwischen Zechen-bahn und Rheindeichstraße gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Bau-gesetzbuches (BauGB)

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am27.11.2017 aufgrund § 4a Abs. 3 in Verbindungmit § 3 Abs. 2 BauGB folgende Beschlüsse gefasst:

Zum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbe-gebiet Rheindeichstraße“:

1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungs-plans Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rhein-deichstraße" für einen Bereich nördlich der Sägewerkstraße zwischen Rheindeichstraßeund Anschlussbahn zum Rheinpreussenhafenwird mit der Begründung beschlossen.

2. Dieser überarbeitete Entwurf des Bebauungs-plans Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rhein-deichstraße" ist einschließlich seiner Begrün-dung und den wesentlichen, bereits vorliegen-den umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), verkürztauf die Dauer von zwei Wochen, öffentlichauszulegen.

3. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3Satz 2 BauGB nur zu den geänderten sowieergänzten Teilen abgegeben werden.

Zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl-:

1. Der überarbeitete Entwurf der Flächen-nutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- füreinen Bereich zwischen Zechenbahn undRheindeichstraße wird mit der Begründungbeschlossen.

2. Dieser überarbeitete Entwurf der Flächennut-zungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- ist einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-

Inhalt

AmtlicheBekanntmachungenSeiten 1 bis 9

Nummer 19. Januar 2018Jahrgang 45

Sonderausgabe

Hauptamt47049 DuisburgSonnenwall 77-79

Amtsblattfür die Stadt Duisburg01111111111111111111111111111111111111111111l

Amtliche Bekanntmachung

Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018 1

bezogenen Stellungnahmen gemäß § 4aAbs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch (BauGB), verkürzt auf die Dauervon zwei Wochen, öffentlich auszulegen.

3. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3Satz 2 BauGB nur zu den geänderten sowieergänzten Teilen abgegeben werden.

Der überarbeitete Entwurf des BebauungsplanesNr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeich-straße“ und der Entwurf der Flächennutzungs-plan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl- liegen mit denBegründungen einschließlich der Umweltberich-te in der Zeit vom 17.01.2018 bis 31.01.2018einschließlich beim Amt für Stadtentwicklungund Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße,47051 Duisburg, montags bis donnerstags von8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhrsowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr, in den Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25 öffent-lich aus. Bei Bedarf können zusätzliche Termineinnerhalb der Auslegungsfrist individuell ver-einbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellung-nahmen beim Oberbürgermeister der Stadt Duis-burg, Amt für Stadtentwicklung und Projekt-management, abgegeben werden. Stellung-nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungs-plan-Änderung unberücksichtigt bleiben, soferndie Stadt Duisburg deren Inhalt nicht kannteoder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-planes bzw. der Flächennutzungsplan-Änderungnicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich können Kopien des BebauungsplansNr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeich-straße“ und der Flächennutzungsplan-ÄnderungNr. 4.30 -Baerl- in der Bezirksverwaltung Hom-berg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 108, Bismarckplatz1, 47198 Duisburg, montags bis freitags in derZeit von 8:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden.

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2 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

Informationen zu den Bauleitplanver-fahren finden Sie auch im Internet unterhttps://www2.duisburg.de/micro2/pbv/unter 'Aktuelles' oder im Menüpunkt 'Planen' in der Rubrik aktuelle Bauleit-planung.

Auskünfte können jedoch nur beim Amtfür Stadtentwicklung und Projektmanage-ment, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duis-burg, Zimmer 306 erteilt werden.

An dieser Stelle können neben dem Bebauungsplan und der Flächennutzungs-plan-Änderung mit den Begründungeneinschließlich der Umweltberichte die wesentlichen bereits vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen sowie Informationen in Form von Gutachten undUntersuchungen eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu folgenden ergänzten bzw. geänderten Teilen ab-gegeben werden:

Bezüglich des Bebauungsplans Nr.1216:

- zur Änderung der textlichen Fest-setzung Nr. 5.4 und zu den Teilender Begründung einschließlich desUmweltberichts, die sich mit derBilanzierung und dem Ausgleichfür den Eingriff in schutzwürdigeBöden befassen,

- zum Entfall der zeichnerischenKennzeichnung einer archäologi-schen Verdachtsfläche und vonHinweisen hierzu sowie zu den Teilen der Begründung einschließ-lich des Umweltberichts, die sichmit der archäologischen Unter-suchung befassen.

Bezüglich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30:

- zur zeichnerischen Darstellung Gewerbegebiet und zu Teilen derBegründung einschließlich des Um-weltberichts, die sich mit der Dar-stellung Gewerbegebiet befassen,

- zu Teilen der Begründung ein-schließlich des Umweltberichts, die sich mit der Bilanzierung unddem Ausgleich für den Eingriff inschutzwürdige Böden befassen,

- zu Teilen der Begründung ein-schließlich des Umweltberichts, diesich mit der archäologischen Unter-suchung befassen.

Die Ergänzungen und Änderungensind in den Planunterlagen gekenn-zeichnet.

Folgende Arten umweltbezogener Infor-mationen sind verfügbar:

Umweltberichte zum Bebauungsplan-entwurf Nr. 1216 und zum Entwurfder Flächennutzungsplan-ÄnderungNr. 4.30:

- Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“,Umweltbericht (Entwurf), 28. September 2017,

- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl-, Umweltbericht (Ent-wurf), Büro für Ökologie und Land-schaftsplanung, 28. September 2017,

jeweils mit folgenden Inhalten:

- Bestandsaufnahme, Prognosen überdie Entwicklung des Umweltzustandsbei Durchführung und Nicht-Durchfüh-rung der Planung, Maßnahmen zurBegegnung nachteiliger Auswirkun-gen, Monitoring und Wechselbezie-hungen, bezogen auf die folgendenSchutzgüter:

- Mensch/Faktor Lärm: Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zum Schutz vor Gewerbelärm, Unter-suchung der Verkehrslärmzunahme in Varianten, Unterschreitung derSchwelle zur Gesundheitsgefährdunggegeben

- Mensch/Faktor Luft: Grenzwerte fürFeinstaub und Stickstoffdioxid heuteunterschritten, keine Überschreitungdurch Planung zu erwarten

- Mensch/Faktor Licht: in nachgelager-ten Verfahren sind ggf. Schutzmaß-nahmen festzulegen

- Mensch/Faktoren Licht, Erschütterun-gen, Gerüche, elektromagnetischeStrahlung: keine Betroffenheit gege-ben oder zu erwarten

- Tiere/Artenschutz: keine Beeinträchti-gung planungsrelevanter Vogelarten,Zwergfledermaus betroffen, jedochunerhebliche Auswirkungen, un-erhebliche Auswirkungen für weitereTiergruppen gegeben

- Pflanzen, Biotope: häufig vorkommen-de Pflanzenarten betroffen, keine ge-schützten Biotope betroffen, Gehölz-bestände entfallen, Lage teilweise imLandschaftsschutzgebiet, interne undexterne Kompensation erforderlich

- Landschaft und Erholung: westlich angrenzend liegt Erholungsgebiet Uettelsheimer See, östlich Rhein, keine Änderung der Erholungseignung

- Landschaftsbild: Landschaftsbild istvorbelastet, künftig bessere räumlicheOrdnung möglich

- Schutzgebiete: Durch Erweiterung der Gewerbefläche Landschaftsschutz-gebiet zum Teil beansprucht, keine Beeinträchtigung der grundlegendenFunktion

- Boden/Schutzwürdige Böden: DurchErweiterung der Gewerbefläche Ver-lust von schutzwürdigen Böden auf-grund von Bodenfruchtbarkeit, externeKompensation durch Entsiegelung,Aufwertung der Bodenfunktionen und monetären Ausgleich erforderlich,Südteil heute bereits weitgehend ver-siegelt

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3Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

- Boden/Bodenbelastungen: Durchge-führte Untersuchungen und Sanierun-gen ergaben keine Hinweise auf Gefährdung für Grundwasser oderMensch, auf ehemaliger Holzlager-fläche noch Untersuchungen durch-zuführen, nach Abschluss keine Ge-fährdung für Grundwasser oderMensch zu erwarten

- Wasser: Lokale Verminderung derGrundwasserneubildung, keine stehenden oder fließenden Gewässerbetroffen, kein Trinkwasserschutz-gebiet, kein Überschwemmungsgebiet,Betroffenheit bei Extremhochwasser,Anschlusszwang an Kanalnetz, keineBeeinträchtigung des Grundwassers zu erwarten

- Klima: Industrieklima im Süden, Freilandklima heute in Erweiterungs-gebiet, keine bedeutende Luftleitbahnbetroffen, durch Erweiterung im Norden Kaltluft- und Frischluft-produktion teilweise betroffen

- Kultur- und Sachgüter, archäologischeUntersuchungen: Archäologische Funde und Befunde aus dem 1. und.2. Jahrhundert, kleine Hofanlage, voll-ständige Ausgrabung erfolgt, keine relevanten Sachgüter vorhanden

Umweltbezogene Stellungnahmenvon Behörden und sonstigen Trägernöffentlicher Belange aus den Beteili-gungen gemäß § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2und § 4a Abs. 3 i.V. mit § 4 Abs. 2BauGB:

Amt für Umwelt und Grün (u.a. Untere Landschaftsbehörde):Grünflächen, Landschaft, generelle Planung, Kompensation:- Grundsätzliche Bedenken gegen die

Inanspruchnahme von Freiraum überdas bisherige Gewerbegebiet hinaus

- Abwägung der Zielvorgaben des Grün-ordnungs- und Freiraumentwicklungs-konzeptes und des Biotopverbund-konzeptes

- Aussage, ob Kompensationsfläche bereitgestellt wird oder Ersatzgeld-zahlung erfolgt

- Ergänzung einer Flächenbilanzierungvor und nach Durchführung der Planung

Klimatische Aspekte:- Erweiterungsgebiet liegt im Land-

schaftsschutzgebiet und im Freiraum-klima

- Betroffener Außenbereich hat Funk-tion als klimatischer Ausgleichsraum,Maßnahmen gegen Aufheizung sindzu fordern

Immissionsschutz (Schall, Luft, Licht, Störfälle):- Angrenzende Wohngebäude sind

bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit zubeachten

- Verkehrliche Vorbelastungen sindhoch, Grenze der Gesundheitsgefahrwird erreicht, diese ist im Rahmen derFachwissenschaft festzulegen, bei Beurteilungspegeln von über 65 dB(A)tags und 55 dB(A) nachts können Gesundheitsgefahren entstehen

- Pegelerhöhung bis zu 1 dB(A) findetstatt, allgemeine Anforderungen angesunde Wohnverhältnisse stehen inFrage

- Gesundheitsbezogene Lärmsanierungwird gefordert, Lärmaktionsplanungliegt vor

- Maßnahmen der Verkehrslenkung desLkw-Verkehrs in Richtung Norden sinderforderlich

- Abgrenzung der Lärmemissionskontin-gente ist zu prüfen, Berechnung anhand einer Vollausnutzung durch-zuführen

- Bei laufenden Bauanträgen prüfen,ob ermittelte Geräuschkontingente zweckmäßig und zutreffend sind

- Hohe Vorbelastung durch Feinstaubund Stickstoffdioxid in Homberg undRuhrort (Grenzwerte 39. BImSchV) gegeben

- Maßnahmen des LuftreinhalteplansRuhrgebiet sind zu beachten

- Gebiet liegt innerhalb der Umwelt-zone, Maßnahmen zur Verkehrslen-kung in Ruhrort und Homberg wegenGrenzwertüberschreitungen gemäß39. BImSchV sind zu nennen

- Einrichtung eines Rechtsfahrverbotsfür Lkw größer als 2,8 t wird empfohlen

- Lichteinwirkungen sind zu befürchten,Lichtimmissionsprognose ist zu erstel-len

- Neue Störfallbetriebe sind auszu-schließen

Bodenschutz, Altlasten:- Verdacht schädlicher Bodenverunreini-

gungen, Gefährdungsabschätzung erforderlich

- im Bereich des ehemaligen Holzlager-platzes stark kontaminierte Trag-schicht, bei gesicherter Verwertungoder Entsorgung und Nachweis, dasskeine Restbelastungen verbleiben, keine Bedenken gegen Umnutzungdes Bereichs

- Bodenuntersuchungen sind durchzu-führen

- Bodenschutz-/altlastenrechtlich nichterforderlich, das Plangebiet flächen-deckend zu versiegeln

- Vorhandene Bodenverunreinigungenteilweise saniert, teilweise in Erkun-dung, abschließende Stellungnahmeerfolgt nach Vorlage aller Ergebnisse

- Grünflächen im nördlichen Planbereichals schutzwürdige Böden eingeschätzt,diese sollten von der Planung ausge-nommen werden

- Nördlich des Plangebiets gelegeneBrachflächen liegen verkehrlich günstiger

- Bodenfunktionen gehen im nördlichenPlanbereich verloren, Widerspruch zurBodenschutzklausel bzw. nicht aus-reichende Würdigung festzustellen

- Kein Spritz- und Düngemitteleinsatzauf Erweiterungsfläche ableitbar

- Auch bei Wiederverwertung des Mut-terbodens wird Bodengefüge irreversi-bel zerstört

- Außerhalb des Plangebiets liegen imNorden und Westen Altlastenver-dachtsflächen vor

- Bei weiterer Überplanung ist Eingriff indas Schutzgut Boden zu berücksichti-gen und auszugleichen

- Einstufung zum Boden im Umweltbe-richt ist fehlerhaft, da die Zerstörungder schützenswerten Böden bereitsvorausgesetzt ist, Aussage im Umwelt-bericht über Vorbelastungen unrichtig

- Im nördlichen Plangebietsteil keine Flächenrevitalisierung

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4 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

- Fläche mit künftig 66 %iger Versiege-lung nicht zu wesentlichen Anteilenals aus Grünflächen bestehend zu deklarieren

- Verbesserung hinsichtlich der Erosions-gefährdung durch Bepflanzung nichterkennbar

- Kompensation zum Eingriff in den Boden oder Alternativplanung erfor-derlich

Flächenfestsetzung und -darstellung:- Entwicklungsgebot aus dem Flächen-

nutzungsplan ist zu beachten- Darstellung Eingeschränktes Industrie-

gebiet (GIe) im Flächennutzungsplanist zu prüfen, ggf. Darstellung Gewer-begebiet (GE) wählen

Allgemeines:- Anforderungen an den Umweltbericht

sind vollständig umzusetzen- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

und artenschutzrechtliche Prüfung er-forderlich

- Hinweise zur Durchführung von Rodungsarbeiten sind zu beachten

- Beteiligung des Umweltausschusses isterforderlich

- Umweltprüfung für den gesamtstädti-schen FNP-Vorentwurf ist in Arbeit,Umweltprüfung für die TeilräumlichenStrategiekonzepte (TSK) und Neuauf-stellung Flächennutzungsplan nochnicht vorhanden

- Abwägung aller relevanten Belange isterforderlich

Beirat bei der Unteren Landschafts-behörde:- Landschaftsschutzgebiet wird für die

Ausweisung von Gewerbeflächen zer-stört

- Wegen des benachbarten Tanklagerskein Wohnen möglich, nur umweltver-trägliches Gewerbe vertretbar, wenndie landwirtschaftliche Fläche erhaltenbleibt

- keine Notwendigkeit, die Grünflächein den Bebauungsplan zu nehmen

- Erhalt der Grünfläche und der Puffer-zone zum Wohnen als Grüngebietwird gefordert

- Landschaftsschutzgebiet als Puffer zurWohnbebauung, für den Biotopver-bund und für den Erhalt der landwirt-schaftlichen Nutzung wichtig

- Dem Bebauungsplan und der FNP-Änderung wird nicht zugestimmt

Amt für Stadtentwicklung und Pro-jektmanagement (Verkehrlicher Immis-sionsschutz):- Nach Überarbeitung der Planunter-

lagen hinsichtlich einer Einzelfall-betrachtung zur Schutzbedürftigkeitder Wohnbebauung im Außenbereich,der Kongruenz von Zahlenangaben imSchallgutachten und Formulierung vonLärmfestsetzungen keine Bedenkenaus Sicht des verkehrlichen Immis-sionsschutzes

Amt für Baurecht und Bauberatung(Erschließung, Städtebauliche Verträ-ge, Straßenrecht):- Erschließungsvertrag erforderlich, in

den die Umbauten auf der Landes-straße, Maßnahmen zur Verkehrs-lenkung auf dem Privatgrundstück, ex-terne Ausgleichsmaßnahmen und dieKostenübernahme aufzunehmen sind.

Amt für Baurecht und Bauberatung(Untere Denkmalbehörde):- Es liegt hinreichender Verdacht zu

archäologischen Funden bei Erdbewe-gungen und Bodenanschnitten vor

- Im Nordteil des Plangebiets wurdenbei archäologischen Voruntersuchun-gen und einer Sachverhaltsermittlungurgeschichtliche Funde aufgedeckt, dieFunderhaltung ist geringmächtig, dieBefundansprache unsicher

- Keine Eintragung als Bodendenkmal,eine spätere Unterschutzstellung istnicht ausgeschlossen

- Bereich als vermutetes Bodendenkmalkennzeichnen

- Bei Bodeneingriffen hat eine vorherigeUntersuchung zu erfolgen

- Weiteren Bereich als Fläche für eine archäologische Beobachtung kenn-zeichnen

- Baudenkmalrechtliche Belange nichtbetroffen

- Hofanlage Kohlenstraße 11 nicht in ihren denkmalprägenden Eigen-schaften beeinträchtigt

- Eine Verdichtung über die geplanteBebauung hinaus würde den Denk-malwert der ehemals freistehendenlandwirtschaftlichen Anlage (Kohlen-straße 11) beeinträchtigen

Amt für Baurecht und Bauberatung(Untere Bauaufsicht):- In textlichen Festsetzungen ist Fassung

der BImSchV zu ergänzen

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie:- Plangebiet liegt über dem Bergwerks-

feld „Rheinpreußen“ und dem Bewilli-gungsfeld „Rheinpreußen-Gas“

- Grubenanschlussbahn Rheinpreussenist eine Alt- und Verdachtsfläche

Bezirksregierung Düsseldorf, mehrereDezernate:- Konkrete Hinweise auf Kampfmittel

liegen nicht vor- Hinweise auf Bombenabwürfe liegen

vor, daher wird vorsichtige Abtragungdes Erdreichs oder vorherige Unter-suchung empfohlen

- Bau- und Bodendenkmäler im Eigen-tum oder Nutzungsrecht des Landesoder Bundes nicht vorhanden

- Wegen archäologischer Verdachts-fläche sind Stadtarchäologie und Amtfür Bodendenkmalpflege einzubinden

- Belange des Landschafts- und Natur-schutzes nicht betroffen, Stadt Duis-burg als Untere Landschaftsbehördezuständig

- Verordnung oder Sicherstellung derBezirksregierung ist nicht betroffen

- Ziele des Luftreinhalteplans RuhrgebietWest sind nicht beeinflusst, aus Sichtder Luftreinhalteplanung gibt es keineBedenken

- Südteil der Fläche ist durch Achtungs-abstand eines Störfallbetriebes be-aufschlagt, Seveso-III-Richtlinie hat unmittelbaren Anwendungscharakter

- Im Plangebiet sind nur Anlagen ge-plant, die die Mengenschwellen derStörfallverordnung unterschreiten, unddamit keine Nutzungen, die unter dasSchutzregulativ des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie fallen

- Bereich reicht an den Banndeich desDeichverbandes Duisburg-Xanten heran, Deichschutzverordnung ist zubeachten

- Durch novelliertes Landeswassergesetzist zu einem „Extremen Hochwasser-ereignis“ § 76 WHG in Verbindungmit § 83 LWG zu nennen, Plangebietwird bei extremem Hochwasserereignisdes Rheins überschwemmt

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5Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

- Plangebiet befindet sich in keinemÜberschwemmungsgebiet, jedoch ineinem überschwemmungsgefährdetenGebiet, Hinweis auf den „Hochwasser-risikomanagementplan Rhein“ ist an-gezeigt

- Im südlichen Teil des Plans verläuft Mineralölfernleitung, betroffene Firmaist über Arbeiten in der Nähe desSchutzstreifens zu informieren

- Der Ausnahmetatbestand des § 51aAbs. 3 LWG NRW liegt vor

Bund für Umwelt und NaturschutzDeutschland e.V., BUND:- Keine Einwände gegen Reaktivierung

in den Grenzen des BebauungsplanesNr. 35, jedoch wird Inanspruchnahmeeines Außenbereichs, Landschafts-schutzgebiets und einer Frischluft-schneise abgelehnt

- Ansiedlungsabsicht fehlt, die Deckungvon Wirtschaftsflächenbedarf wird bezweifelt

- Keine Arrondierung sondern Sied-lungsausdehnung auf breiter Front

- Die Annäherung an die Wohnbebau-ung wird kritisiert

- Ein Vorgriff auf die Flächennutzungs-plan-Neuaufstellung findet statt

- Angaben zum Versiegelungsgrad, zurNeuversiegelung und eine Prüfung vonEntsiegelungsflächen fehlen

- Naturschutzrechtliche Kompensationfehlt, Anforderungen an die Kompen-sation sind zu beachten

- Bodenschutzklausel ist nicht durch geringere Kosten für die Erschließungdes Außenbereiches überwindbar

- Kumulierende Wirkungen der geplan-ten Flächenversiegelungen durch dieAusdehnung in den Außenbereichwurden nicht untersucht

- Potenzielle Entsiegelungsflächen wurden nicht untersucht

- Keine Beschäftigung mit ruhendemVerkehr und Möglichkeiten der Flächenersparnis hierdurch erfolgt

- Pufferpflanzung im Norden auch ohneErweiterung des Bebauungsplansmöglich

Dezernat II-KuB (Krisenmanagementund Bevölkerungsschutz):- Forderungen der Seveso-III-Richtlinie

sind zu beachten- Plangebiet liegt teilweise im Achtungs-

abstand eines Störfallbetriebes, plane-risch ist in diesem Zusammenhang hinreichende Vorsorge getroffen, dieBelange der Seveso-III-Richtlinie werden hinreichend gewürdigt

Geologischer Dienst NRW:- Gebiet liegt in Erdbebenzone 0, emp-

fohlen wird Anwendung der Schutz-ziele der Erdbebenzone 1

- Hinweise und Empfehlungen der vor-handenen Baugrunduntersuchungen,z.B. zur Standsicherheit, sind zu berücksichtigen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:- Durch die Planung erfolgt Inanspruch-

nahme landwirtschaftlich genutzterFlächen und damit einer Produktions-grundlage für Ackerbau und Futter,insbesondere in Ballungsräumen gibtes hierbei eine Flächenknappheit

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Straßen.NRW:- Heutige Anpflanzflächen für Bäume

und Sträucher sind nach aktueller Straßenplanung nicht mehr gegeben,Ersatz erforderlich

- Werbeanlagen bedürfen Zustimmungder Straßenbauverwaltung

- Für Stellplätze und Verkehrsflächenwestlich der Rheindeichstraße ist Blendungsschutzanlage anzuordnen

- Beleuchtungsanlagen dürfen den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen

LINEG:- Der höchste Grundwasserstand ist zu

berücksichtigen- Eine weiterführende Altlastenerkun-

dung sollte durchgeführt werden

LVR - Amt für Bodendenkmalpflege imRheinland:- Zu Bodendenkmälern liegen Fundmel-

dungen in unmittelbarer Umgebungvor (römische und mittelalterliche Sied-lungsstrukturen, urgeschichtliche undrömische Bodenfunde)

- Hinreichender Verdacht auf archäolo-gische Funde bei Erdbewegungen

- Archäologische Voruntersuchungenund Sachverhaltsermittlung erforder-lich

- Sachverhaltsermittlung ist abgeschlos-sen, nur im Nordwesten gibt es ar-chäologisch relevante Befunde (Reste einer Besiedlung), die Ausdehnungdes Fundplatzes konnte nicht ab-schließend untersucht werden

- Vorläufige Abgrenzung des römischenSiedlungsplatzes (Konfliktbereich) erfolgt, einschlägig ist § 29 DSchGNRW

- Sicherzustellen ist, dass bauvorgrei-fend archäologische Grabung bzw.dauerhafter Erhalt erfolgt

- Im südlichen und östlichen Unter-suchungsgebiet keine Befund-erwartung

- Untersuchungen wurden in vormaligeKonfliktbereiche aufgeweitet

- Angetroffene römische Befunde führ-ten zu vollständiger Ausgrabung mitBefunderwartung

- Keine weiteren Bedenken mehr gegen vorgesehene Nutzung desPlangebiets

PLEdoc GmbH:- Mögliche Betroffenheit von Versor-

gungseinrichtungen auf externenAusgleichsflächen ist zu prüfen

- Leitung der Rhein-Main-Rohrleitungs-transportgesellschaft mbH betroffen

Regionalverband Ruhr, RVR, BereichUmwelt Referat 11:- Planung betrifft Regionalen Grünzug,

Verbandsgrünfläche, Landschafts-schutzgebiet

- Wegen überregionaler Bedeutungund Schutzbedürftigkeit kritischeSicht der Planung

Rhein-Main-Rohrleitungstransport-gesellschaft mbH, RMR:- Am Südrand des Plangebiets verläuft

Mineralölleitung, Schutzstreifen mitEinschränkungen der Nutzung sind zubeachten, Bäume und tiefwurzelndeSträucher untersagt

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Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein:- Plangebiet liegt außerhalb eines Über-

schwemmungsgebiets

Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR,Stadtentwässerung und Infrastruktur:- Es besteht Anschlusszwang an beste-

hendes Kanalnetz, abwassertechnischeErschließung wurde wasserrechtlichgenehmigt, Ausnahmeregelung des § 44 Abs. 2 LWG ist einschlägig

- Die Entwässerung erfolgt im Misch-system

- Einleitungsbedingungen für Abwasserzu beachten, kein verschmutztesNiederschlagswasser darf in Kanalisa-tion

- Grundwasserstände sind bei LINEG zuerfragen

- Es erfolgt keine Versickerung vor Ort,die Versickerung von Klein-Teilflächenvor Ort kann geprüft werden

- Die Rückstauebene ist zu beachten

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR,Abfallwirtschaft:- Für gewerbliche Siedlungsabfälle sind

Pflicht-Restmüllbehälter zu nutzen,Gefäßvolumen bemisst sich nach Ab-fallentsorgungssatzung

- Für die Abfuhr von Restmüll- undWertstoffbehältern muss uneinge-schränkte Zufahrt für dreiachsige Müllfahrzeuge gewährleistet sein

Umweltbezogene Stellungnahmen derÖffentlichkeit im Rahmen der Beteili-gungen gemäß § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 2und § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2BauGB:- Erweiterung des Gewerbegebietes

nach Norden liegt im Außenbereich,überlagert einen Regionalen Grünzug,widerspricht den Zielen des Regional-plans und den Darstellungen des Flächennutzungsplans

- Erweiterung des Gewerbegebietesliegt im Landschaftsschutzgebiet undin einer Frischluftschneise, Luftleitbahnist zu untersuchen, Artenvielfalt, z.B.Fledermäuse, wird bedroht, Zugvögelnicht berücksichtigt

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- Klimatische Auswirkungen sind zuuntersuchen, Hitzeaktionsplan zu erstellen, Anforderungen an Umwelt-verträglichkeitsprüfung wegen Lage inUmweltzone erhöht

- Nutzung regenerativer Energien istfestzuschreiben

- Landschaftsplan, Grünordnungs- undFreiraumkonzept sowie Biotopver-bundkonzept sind nicht berücksichtigt

- Flächenverbrauch wird nicht summa-risch betrachtet

- Auswirkungen von Licht- und Lärmim-missionen auf Gänsepopulation in denRheinauen zu befürchten, Vertreibungvon Nachtigallen zu erwarten

- Planungen zu weiterer Ausdehnungdes Gewerbegebiets nach Norden zubefürchten

- Größe des Vorhabens und Versiegelun-gen sollten beschränkt werden, Über-schwemmungen und mangelndeGrundwasserregeneration zu befürch-ten

- Benachbartes Naherholungsgebietwird stark beeinträchtigt, zu schaffen-de Grünverbindung vom UettelsheimerSee zur Rheinaue wird unmöglich

- Die vorhandene Prägung durch Ge-werbebrache geht verloren, diese sollte in den Grünzug eingegliedertwerden

- Straßenbäume auf der Rheindeich-straße sind zu erhalten und größereneue Bäume zu pflanzen, Hallen sindzu begrünen und Photovoltaik einzu-richten, Straßenbäume wurden imVorfeld entfernt

- Archäologische Funde wurden nichtim Gesamtkontext betrachtet

- Zunahme des Lkw-Verkehrs, Belastungfür die Wohnbebauung, gefährlicheFahrmanöver und Gefährdung fürFußgänger und Radfahrer folgen aus Planung, Verkehrsbelastung ist zu minimieren

- Mehrbelastung durch Feinstaub undStickoxide durch neue Ampelanlage

- Nicht anzunehmen, dass Zunahme desLkw-Verkehrs hauptsächlich über die A 42 abgewickelt wird, Beschäfti-gungsfahrten und Montagetourennicht ausreichend berücksichtigt

- Lkw unter 7,5 t sollen in den Umwelt-und Verkehrsgutachten berücksichtigtwerden und Einschränkungen für diese festgelegt werden

Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

- Verkehrslenkung fragwürdig, StadtDuisburg nicht für Landesstraße zu-ständig, weitere Fahrspuren in derRheindeichstraße werden abgelehnt

- Parken von Lkw und Übernachtungenim öffentlichen Raum mit Verschmut-zungen zu befürchten, Raum hierfürim Plangebiet unter Beachtung desStörfallbetriebs zu schaffen

- Die Bushaltestelle soll in die Planungeinbezogen werden

- Verbindliche Obergrenzen für Fahr-zeugbewegungen sind festzulegen

- Zu Erschließung und Verkehrslenkungfindet unzulässiger Konflikttransferstatt, Ermächtigungsgrundlage hierfürim Bebauungsplan fehlt, dem Gebotder Konfliktbewältigung wird nicht gefolgt

- Flächenzuordnung gemäߧ 50 BImSchG ist nicht erfolgt

- Erforderliche Abstände zwischen Gewerbe und Wohnbebauung nichtberücksichtigt

- Lärmimmissionen durch ganzjährigen24-Stunden-Betrieb zu erwarten,Schlafbedürfnis von Kindern nicht be-rücksichtigt, zeitliche Einschränkungenwerden gefordert

- Emissionskontingente arbeitsschutz-rechtlich bedenklich

- Verkehrs-, Luft- und Lärm- und Licht-belastungen in bereits stark belasteteninnerstädtischen Lagen und für An-rainer erhöhen sich, die Verkleinerungder Nutzung zur Minderung der Ver-kehrsbelastung wird gefordert, Schiffs-, Flug- und Eisenbahnverkehr,auch Infraschall, sind zu berücksich-tigen

- Anzahl der Todesfälle durch Stickoxide,Feinstaub und Lärm statistisch zu er-mitteln

- Einschränkungen für Fahrzeugtypen zubefürchten

- Verkehrs- und Lärmgutachten sollendieselben Mengen für worst-case berücksichtigen und im Vergleich zurfrüheren Situation stehen

- Bauliche Entwicklungen im Bereich Elisenstraße sind im Verkehrsgutachtenzu berücksichtigen

- Geräuschspitzen beim Verkehr, Ampel-anlage und Reparaturen etc. auf derAutobahn sind zu berücksichtigen

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- Anforderungen an gesunde Wohnver-hältnisse sind nicht berücksichtigt, Gebietscharakter der Umgebung nichtgeprüft, Abstände zwischen Wohnnut-zungen und Gewerbe sind zu vergrö-ßern, Lärmschutzmaßnahmen und Betriebszeiten sind festzusetzen

- Abstände zum Störfallbetrieb sind ein-zuhalten

- Nutzungen mit Publikumsverkehr imAchtungsabstand des Störfallbetriebssind zulässig

- Gefahrgut und Gefahrstoff habenunterschiedliche Bedeutung

- Lithiumbatterien können in Nähe desStörfallbetriebs gelagert werden, Ge-fahr hierdurch

- Hallenteile können auf Pipeline mitbrennbarer Flüssigkeit gebaut werden

- Ausmaße der Hallen beeinträchtigenUmgebung und Naherholungsgebiet,zusätzlich werden Geländeanhebun-gen erwartet, Gebäudehöhen sollenbeschränkt werden

- Geplante Nutzung ist faktisch indu-striell, nicht gewerblich, es liegt Etiket-tenschwindel vor, FNP sieht Darstel-lung Industriegebiet vor

- Planung steht im Widerspruch zu vor-herigem Aufstellungsbeschluss mitKonzept Gewerbe im Park, die Ansied-lung von Kleingewerbe sollte erfolgen

- Der Umweltbericht bezieht sich nurauf ein bestimmtes Vorhaben, überwirkliche Umweltauswirkungen wirdnicht informiert

- Die Überarbeitung des Landschafts-pflegerischen Fachbeitrages ist erfor-derlich, Aussagen zum Kompen-sationsdefizit sind erforderlich

- Es wird eine Deaktivierung, z.T. aberauch die Reaktivierung des Gleisan-schlusses gefordert

- Es sollten vorhandene Brachflächen fürgewerbliche Ansiedlungen genutztwerden

- Gebiet in Nachbarschaft mit Versiege-lungen besser geeignet für Gewerbe

- Ökologische Ausgleichsmaßnahmensollten ortsnah erfolgen

Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

(Beschreibung des Gebäudekomplexes,Ergebnisse der Untersuchung: Fleder-mäuse, Vögel, sonstige Arten, Arten-schutzrechtliche Bewertung)

- Artenschutzprüfung Stufe 2 zum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“,07.09.2015(Plangebiet und Planung, GeschützteArten, Geländeerhebung 2015, Arten-schutzprüfung: allgemein häufige undungefährdete Vogelarten, planungs-relevante Vogelarten, Verletzungs- undTötungsverbot, Störungsverbot, Zerstörung von Fortpflanzungs- undRuhestätten, weitere Tiergruppen)

- Gutachten zur weiterführenden Alt-lastenerkundung, ehem. Kfz-WerkstattRheindeichstr. 175 + 177, 47199 Duis-burg, 04.03.2016(Untersuchung des Bodens auf demGrundstück eines ehemaligen Kfz-Reparaturbetriebs)

- Archäologische Ausgrabung, Prospek-tion & Baudokumentation, Duisburg NI 2016/1035, Zwischenbericht zurSachverhaltsermittlung(Geologisch-topografische Situation,Grabungstechnik, Befundverteilungund Funde, vorläufiges Ergebnis, z.T.Nutzung in der römischen Kaiserzeit)

- Archäologische Ausgrabung, Prospek-tion & Baudokumentation, Duisburg NI 2016/1035, 2. Zwischenbericht zurSachverhaltsermittlung(Geologisch-topografische Situation,vorläufiges Ergebnis, im südlichen Ab-schnitt keine Bodendenkmalsubstanz)

- Archäologische Ausgrabung, Prospek-tion & Baudokumentation, Duisburg NI 2016/1035, Abschlussbericht zurSachverhaltsermittlung(Geologisch-topografische Situation,Ergebnisse der Sondagen, im südlichenAbschnitt keine Bodendenkmalsub-stanz, im nördlichen Planbereich z.T.Fundmaterial aus römischer Kaiserzeit,keine zusammenhängenden Baustruk-turen)

- Untersuchungs- und Sanierungskon-zept zur Freimessung von Verdachtsflä-chen auf dem ehem. Hornitexgelände,11.07.2016(Konzept für die Prüfung und Sanie-rung von Boden, Bodenluft undGrundwasser im Vorfeld einer Neu-bebauung)

Umweltbezogene Informationen inForm von Gutachten und Unter-suchungen:- Gutachten zur Gefährdungsabschät-

zung für das Betriebsgelände der Hornitex Gebr. Cloos GmbH, Rhein-deichstr. 155, 47199 Duisburg,16.11.2004(Untersuchung des Bodens sowie Gebäudeinspektion auf Schadstoffe)

- Gutachten zur Detailerkundung desBetriebsgeländes der GHP GmbH,Rheindeichstr. 155, 47199 Duisburg,19.02.2007(Untersuchung zweier Bodenbereicheauf Schadstoffe auf Grund des Gut-achtens vom 16.11.2004)

- Orientierende Altlastenuntersuchungauf drei Grundstücken an der Rhein-deichstraße in Duisburg (ErweiterungGHP-Werk), 12.11.2007(Beprobungen von Boden, Bodenluftund Grundwasser nördlich des ehema-ligen Betriebsgrundstücks, Bewertungder Ergebnisse)

- Kurzbericht Teilabbruch GebäudeRheindeichstraße 155, Aktenzeichen62-33-D-2013-0021, ChemischeUntersuchungen, 13.01.2014(Untersuchung des Bodens auf Schad-stoffe im Bereich von Teilabbrüchen)

- Kurzbericht Zusammensetzung Bau-grund, 08.03.2015(Zusammenfassung der Gutachtener-gebnisse vom 16.11.2004, 19.02.2007und 13.01.2014)

- Baugrunduntersuchungen auf der vorliegenden Plangrundlage, Neubaueines Gewerbeparks auf dem GeländeRheindeichstraße 151 in 47199 Duis-burg, 25.04.2015(Untersuchung der Eignung des Bau-grundes für die Errichtung von Hallen-gebäuden)

- Artenschutzprüfung Stufe 1 zum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“,31.03.2015(Örtliche Habitatstrukturen und faunis-tisches Potenzial, DatenauswertungGeschützte Arten, Artenschutzrecht-liche Erstbewertung)

- Artenschutzprüfung zum geplantenRückbau des GebäudekomplexesRheindeichstraße 155 in Duisburg,24.07.2015

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- Ergänzung zum Untersuchungs- undSanierungskonzept zur Freimessungvon Verdachtsflächen auf dem ehem.Hornitexgelände, 01.08.2016(Konkretisierung des Untersuchungs-und Sanierungskonzepts vom11.07.2016)

- Weitere Ergänzung zum Unter-suchungs- und Sanierungskonzept zur Freimessung von Verdachtsflächenauf dem ehem. Hornitexgelände,04.08.2016(Weitere Konkretisierung des Unter-suchungs- und Sanierungskonzeptsvom 11.07.2016)

- Altlastentechnischer Bericht. Ergeb-nisse von Grundwasseruntersuchun-gen - Projektfläche GewerbeparkRheindeich 47199 Duisburg,27.10.2016(Grundwasseruntersuchungen an fest-gelegten Grundwassermessstellen)

- Verkehrsgutachten zum Bebauungs-plan Nr. 1216, Neubau eines Gewer-beparks an der Rheindeichstraße inDuisburg, Entwurf, Januar 2017(Analyse der heutigen Situation, Ver-kehrsprognose bei Durchführung derPlanung, -Prognose der Verkehrsver-teilung auf dem nördlichen und süd-lichen Abschnitt der Rheindeichstraßein Varianten, Leistungsfähigkeits-berechnungen der Knotenpunkte Anschluss A 42, Neuer KnotenpunktRheindeichstraße, Sägewerkstraße)

- Schalltechnische Untersuchung zumBebauungsplan Nr. 1216 -Baerl-„Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ in Duisburg, Entwurf, 13.02.2017(Beurteilungsgrundlagen, örtliche Gegebenheiten, Dimensionierung vonEmissionskontingenten, schalltechni-sche Beurteilung einer möglichen Gewerbenutzung, Auswirkungen aufdie Verkehrslärmsituation im Umfeld)

- Gutachterliche Stellungnahme 03,Übersicht über die altlasten- und um-welttechnische Begleitung bei der Realisierung des 1. Bauabschnitts derProjektfläche Gewerbepark Rhein-deich, 47199 Duisburg, 13.02.2017(Übersicht über Untersuchungen desBodens und des Grundwassers im Zeitraum zwischen 2004 und 2016)

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Folgende Untersuchung wurde aktuali-siert:

- Landschaftspflegerischer Begleitplanzum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl-„Gewerbegebiet Rheindeichstraße“,Entwurf, 28.09.2017(Vorgaben durch bestehende Planun-gen, Darstellung des jetzigen Zu-stands: Biotoptypen, Tierwelt, Boden-typen, Schutzwürdigkeit der Böden,Wasser, Klima; Ökologische Bewer-tung, Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse, Ausgleich im undaußerhalb des Eingriffsraums)

Folgende umweltbezogene Informationenwerden erstmals öffentlich ausgelegt:

- Archäologische Ausgrabung, Prospek-tion & Baudokumentation Duisburg NI 2017/1041, Archäologische Aus-grabung Duisburg-Baerl, BPl. 1216.Rheindeichstraße(Keine Hinweise auf spätantikes Lager-dorf, scheinbar Fund einer kleinen VillaRustica aus dem 1. Jhdt. n. Chr.)

- LVR-Amt für Bodendenkmalpflege imRheinland, Stellungnahme vom21.09.2017(Vollständige Ausgrabung der Bereichemit Funderwartung erfolgt, keine weiteren Bedenken gegen die vor-gesehene Nutzung)

- Ergänzende Berechnung zu einer Verkehrsverteilung der Lkw von 60 %nach Norden und 40 % nach Südenzum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl-„Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ inDuisburg, Entwurf, 30.08.2017(Kein Erreichen der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung)

- Gutachterliche Stellungnahme Nr. 06„Verdachtsfläche 21“ ProjektflächeGewerbepark Rheindeich 47199 Duis-burg, 25.09.2017, inkl. Anlage 3: Bautechnische und umweltrelevanteUntersuchungen an der angetroffenenAuffüllung - BV Rheindeichstraße 255in Duisburg -, Juli 2017(Umwelt- und altlastentechnischeUntersuchung der Auffüllung Holz-lagerplatz, separater Aushub und ge-eignete Verwertung erforderlich)

Umweltbezogene Stellungnahmen imRahmen der Anpassung der Bauleit-planung an die Ziele der Raumord-nung und Landesplanung gemäß § 34Abs. 1 und § 34 Abs. 5 Landespla-nungsgesetz NRW (LPlG):

Regionalverband Ruhr, Stellungnahmegemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungs-gesetz NRW (LPlG):- Geplante Erweiterung geht etwas über

den im Regionalplan festgelegten Be-reich für gewerbliche und industrielleAnsiedlungen (GIB) hinaus, GIB wirdum ca. 2 ha und in einer Tiefe von 30bis unter 100 m überschritten

- Jenseits des GIB ist Allgemeiner Frei-raum- und Agrarbereich mit über-lagernder Signatur Regionaler Grün-zug festgelegt

- Regionale Grünzüge sind als wesent-liche Bestandteile des regionalen Frei-raumsystems besonders zu schützenund entsprechend ihrer Zweckbestim-mung zu erhalten und zu entwickeln

- Regionale Grünzüge dürfen für sied-lungsräumliche Entwicklungen aus-nahmsweise in Anspruch genommenwerden, wenn für die siedlungsräum-liche Entwicklung keine Alternativenbesteht und die Funktionsfähigkeit er-halten bleibt

- Es soll geprüft werden, ob im funktio-nalen Umfeld des Grünzugs insbeson-dere durch Rücknahmen von Sied-lungsbereichen oder durch Erweite-rung des Grünzugs an anderer Stelleein Ausgleich erreicht werden kann

- Die Durchgängigkeit des RegionalenGrünzugs ist durch die geringfügigeErweiterung nicht gefährdet, die Er-weiterung kann aufgrund des regio-nalplanerischen Maßstabs dem GIB zugeordnet werden

- Es sollte geprüft werden, ob südlichdes Plangebiets baulich genutzte Flächen im Tausch dem regionalenGrünzug hinzugefügt werden können

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9Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

Regionalverband Ruhr, Stellungnahmegemäß § 34 Abs. 5 Landesplanungs-gesetz NRW (LPlG):- Gegenüber den Planunterlagen gemäß

§ 34 Abs. 1 LPlG haben sich keine regionalplanerisch relevanten Ände-rungen ergeben, Verweis auf die Stel-lungnahme gemäß § 34 Abs. 1 LPlG,in der die Vereinbarkeit der Flächen-nutzungsplanänderung mit den Zielender Raumordnung und Landesplanungfestgestellt wurde

Duisburg, den 03. Januar 2018

Der OberbürgermeisterIm Auftrag

Trappmann

Auskunft erteilt:Herr JohnTel.-Nr.: 0203 283-2977

Zechenbahn

Geltungsbereich des BebauungsplanesNr. 1216 -Baerl-

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10 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

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11Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

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Kartentelefon: 0203 - 283 62 100 | www.theater-duisburg.de

12 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 1 vom 9. Januar 2018

Herausgegeben von:Stadt Duisburg, Der OberbürgermeisterHauptamtSonnenwall 77-79, 47049 DuisburgTelefon (02 03) 2 83-36 48Telefax (02 03) 2 83-6767E-Mail [email protected] 35,00 EURDas Amtsblatt erscheint zweimal im Monat(ohne Sonderausgaben)Druck: Hauptamt

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