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BEARBEITET VON ZAM Häfner

TEL 0800/1012631

FAX 069/20971-568

E-MAIL [email protected]

DATUM 12. Oktober 2009

An alle Clearingcenter per E-mail

BETREFF ATLAS – Info 5566/09

BEZUG

GZ O 1930 Betrieb – I 2 – 5566/09 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS Release 8.2.1

Voraussichtliche Umstellungstermine auf das ATLAS R elease 8.2.1

Die bevorstehende Ablösung des ATLAS Release 8.1.1 durch das ATLAS Release 8.2.1 und

eine Bugfixeinspielung Ausfuhr (AES) 2.0.2 wird in folgenden Umstellungsschritten durchge-

führt:

• 24.10.2009 14:00 Uhr - 20:30 Uhr: Umstellung des Teilverfahrens Einfuhr für die

Zollstellen 1399, 2102, 2105, 2152, 2181, 2301, 2302, 2303, 2304, 2306, 2331, 2452,

2601, 2656, 2702, 2901, 2903, 2951, 2956, 3003, 3004, 3030, 3202, 3230, 3302,

3303, 3305, 3354, 3356, 3430, 3452, 3603, 3652, 3656, 3702, 3730, 3731, 3752,

4002, 4005, 4051, 4053, 4055, 4062, 4081, 4083, 4085, 4086, 4101, 4102, 4103,

4105, 4106, 4181, 4201, 4203, 4204, 4205, 4206, 4208, 4209, 4501, 4605, 4701,

4851, 5004, 5008, 5052, 5055, 5080, 5103, 5110, 5202, 5230, 5301, 5310, 5332,

5351, 5356, 5380, 5381, 5502, 5530, 5552, 5580, 5603, 5604, 5631, 5633, 5656,

5708, 5754, 5854, 5901, 5904, 6151, 6183, 6203, 6231, 6310, 6332, 6501, 6551,

6752, 6756, 7064, 7154, 7206, 7361, 7362, 7401, 7402, 7430, 7455, 7458, 7551,

7650, 7701, 8003, 8005, 8104, 8106, 8131, 8305, 8306, 8351, 8352, 8355, 8356,

8380, 8601, 8602, 8702, 8751, 8752, 8755, 8756, 8801, 8853, 8857, 8902, 8904,

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Seite 2 8912, 9004, 9030, 9101, 9102, 9103, 9104, 9152, 9154, 9180, 9301, 9402, 9404,

9420, 9421, 9555, 9556, 9589, 9651 und 9657

• 24.10.2009 14:00 Uhr - 22:30 Uhr: Umstellung des Teilverfahrens Einfuhr für die

Zollstellen 1010, 1581, 2101, 2130, 2150, 2151, 2300, 2600, 2604, 2607, 2631, 2650,

2651, 2701, 2900, 2904, 2906, 3000, 3001, 3002, 3006, 3008, 3200, 3201, 3300,

3352, 3358, 3401, 3450, 3453, 3454, 3601, 3650, 3680, 3700, 3701, 3732, 3954,

3956, 4050, 4100, 4600, 4603, 4633, 4850, 4900, 4906, 4930, 4961, 5053, 5056,

5100, 5102, 5111, 5203, 5204, 5300, 5330, 5350, 5355, 5550, 5687, 5756, 5850,

5852, 5853, 5858, 5880, 6132, 6133, 6150, 6155, 6156, 6200, 6206, 6207, 6302,

6333, 6502, 6503, 6504, 6550, 6553, 6653, 6654, 6681, 6753, 6759, 7050, 7053,

7054, 7150, 7152, 7153, 7157, 7181, 7350, 7352, 7359, 7380, 7400, 7403, 7500,

7501, 7504, 7553, 7561, 7600, 7602, 7632, 7703, 7750, 7751, 7755, 8000, 8001,

8004, 8008, 8051, 8052, 8100, 8101, 8103, 8300, 8302, 8303, 8304, 8605, 8715,

8750, 8758, 8800, 8804, 8850, 8851, 9150, 9300, 9303, 9304, 9330, 9406, 9450,

9452, 9453, 9456, 9459, 9501, 9503, 9530, 9550, 9551, 9552, 9554, 9650, 9652 und

9656

• 24.10.2009 14:00 Uhr - 22:30 Uhr: Umstellung der Internetzollanmeldung (IZA), In-

ternetstatusauskunft (ISA) und Internetantrag AEO-Zertifikat (IAEO)

• 24.10.2009 16:00 Uhr - 20:00 Uhr: Umstellung des Teilverfahrens Versand für alle

Zollstellen, sowie Umstellung der Internetversandanmeldung (IVA)

• 24.10.2009 15:00 Uhr - 17:00 Uhr: Bugfixeinspielung im Teilverfahren Ausfuhr (AES)

2.0.2, sowie der Internetausfuhranmeldung (IAA) und Internetausfuhranmeldung Plus

(IAA-Plus)

Die Umstellung des EZT-Online erfolgt im November und wird mit einer gesonderten ATLAS

Info angekündigt.

Im Hinblick auf die Umstellung am 24.10.2009 bitte ich folgendes zu beachten :

Während der Umstellungszeitpunkte am 24.10.2009 steht der EDIFACT-Nachrichtenverkehr

mit den jeweiligen Fachanwendungen Einfuhr, Versand und Ausfuhr nicht zur Verfügung.

Das dazugehörige Masterticket hat die Nummer: 81295.

Weiterhin findet ab dem 22.10.2009 17:00 Uhr - 26.10.2009 keine Bewilligungsverteilung

statt.

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Seite 3 Änderungen ATLAS Release 8.2.1 gegenüber 8.1.1

Nachfolgend wird eine Zusammenfassung der wesentlichen fachlichen Änderungen (ge-

trennt in Anwendung bzw. Nachricht), sowie ergänzenden Hinweisen zur Migration für Teil-

nehmer dargestellt.

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-IHB 8.2 entnommen werden.

Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung

(A)/Nachricht

(N) betrof-fen

Übergreifend

Anpassung Än-

derungsverfahren

Die EGZ kann auch ohne Entscheidung über die Ände-

rungen von Teilnehmern in den Status 60 gebracht wer-

den.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens muss die Zollstelle

zukünftig explizit nur noch über alle Änderungen zu ab-

gabenrelevanten Feldern entscheiden, um einen ab-

schließenden Bescheid zu erzeugen.

A

A

Plausibilisierung

Eingangszollstel-

le

Ist bei der Beendigung eines Zolllagerverfahrens eine

Dienststelle, die bei der Überführung noch gültig war, un-

gültig geworden, führt dies zukünftig nicht mehr zu einer

Fehlermeldung.

A/N

Sperrvermerk

Überholung und

ZvG

Soll eine SumA mit hinterlegtem Sperrvermerk „Überho-

lung vorgemerkt“ über eine ZvG beendet werden, kann

die Anmeldung registriert, aber nicht angenommen wer-

den. Bei der Beendigung durch ein Versandverfahren

kann die Anmeldung angenommen, aber nicht überlas-

sen werden. Die Anmeldung bzw. Überlassung ist in die-

sen Fällen erst nach Bearbeitung des Sperrvermerks in

der Anwendung SumA durch die Zollstelle möglich.

Der Sperrvermerk „Überholung angeordnet“ hemmt zu-

künftig auch in Einfuhrverfahren die Erledigung des Su-

mA-Vorgangs.

A

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Seite 4 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung

(A)/Nachricht

(N) betrof-fen

Dadurch wird verhindert, dass eine SumA mit Sperrver-

merk durch eine Übermittlung der CUSCON beendet

wird.

Mitteilung der

Beschauanord-

nung

Bei Anordnung einer Beschau durch die Zollstelle erzeugt

das System die Entscheidungsnachricht CURREL auto-

matisiert und sendet diese an den Teilnehmer.

A/N

Wiederholfaktor

Unterlagen

Bei Positionen ist ggf. die Angabe von mehr als zurzeit

35 möglichen Angaben zu Unterlagen zur Position erfor-

derlich (z.B. bei Abgabe von PV-Scheinen). Daher wird

der Wiederholfaktor der Datengruppe auf 99 erhöht.

Der Benutzer wurde dafür sensibilisiert, bei Teilnehmern,

die noch Nachrichten des Release 8.1 bedienen, keine

Unterlagen nachzuerfassen, die 35 Unterlagen in der Po-

sition übersteigen.

N

Migration

Kennzeichen

„Prüfung vorbe-

halten“

Es wurde ein neues Kennzeichen „Prüfung vorbehalten“

(als ein weiterer „0530-Grund“) implementiert, das dem

Teilnehmer in der NFFTAX übermittelt wird. Dieses

Kennzeichen kann auch bei Unterlagen gesetzt werden,

die nicht als „vorzulegen“ gekennzeichnet sind. Dies gilt

jedoch nicht für periodisch vorzulegende Unterlagen.

N

Freier Verkehr

abschließende

Festsetzung bei

Kleinbeträgen

Für die Abfertigung von Waren, die einen Preisnachweis

erfordern und gleichzeitig unter die Kleinbetragsregelung

fallen, ist die neue Unterlage „Befreiung von der Vorlage-

pflicht eines Preisnachweises (wegen Kleinbetragsrege-

lung)“ mit dem Code „5MMR“ geschaffen worden.

Damit ist zukünftig eine Abfertigung dieser Waren ohne

Erstellung eines Änderungsbescheides möglich.

A

Anpassung des

Feldes „Begüns-

Im Feld "Begünstigungsmenge" sind nur noch ganzzahli-

ge Werte zulässig. Werte mit Nachkommastellen sind

N

Migration

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Seite 5 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung

(A)/Nachricht

(N) betrof-fen

tigungsmenge“ kaufmännisch zu runden. Es ist zu beachten, dass diese

Rundungsregel auch für Teilnehmer gilt, die noch Nach-

richten des Release 8.1 bedienen.

Art des Ge-

schäfts

Seit Release 7.2.2 wurde die neue Art des Geschäfts „67

(Warensendungen zur und nach Reparatur)“ aufgenom-

men. Der Code „67“ ersetzt die seit dem 01.01.2008 nicht

mehr gültigen Codes „63“, „64“, „65“ und „66“; diese wer-

den mit Release 8.2.1 aus ATLAS entfernt und können

nicht mehr angemeldet werden.

N

Migration

Beantragte Be-

günstigung Be-

sondere Verwen-

dung

Bei Anmeldung einer Codenummer, für die eine Beson-

dere Verwendung im EZT vorgesehen ist, werden künftig

auch dann die Voraussetzungen für die Besondere Ver-

wendung geprüft, wenn der Zollsatz nicht geringer ist als

für die Codenummer der gleichen Ware ohne Besondere

Verwendung.

A

Verarbeitung von

Kontingenten

Künftig werden nur noch die vom Beteiligten beantragten

Kontingente ausgewertet, die Suche nach dem günstigs-

ten Kontingent entfällt, und es wird geprüft, ob bei der

beantragten Codenummer das gewünschte Kontingent

vorhanden ist. Werden zwei verschiedene bei der Code-

nummer anwendbare Kontingente beantragt, so wird

nach wie vor das Kontingent mit dem günstigeren Abga-

benbetrag ermittelt und angewendet.

Die Beschränkung auf zwei Kontingente bleibt erhalten,

da der Beteiligte die Möglichkeit erhält, sich im Falle des

Zutreffens von mehr als zwei Kontingenten aus der Da-

tenbank der KEU und dem EZT- online über den Status

der von ihm gewünschten Kontingente zu informieren.

A

Behandlung der

Nichtanerken-

nung von Unter-

Zukünftig führt das System bereits bei Abgabe der

vZA/AZ die einfuhrrechtliche Prüfung durch und weist die

Anmeldung zurück, wenn für die Überführung in den zoll-

A/N

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(A)/Nachricht

(N) betrof-fen

lagen / Einfuhr-

rechtliche Prü-

fung

rechtlich freien Verkehr erforderliche Unterlagen fehlen.

Ändert sich der Bescheinigungsbereich einer Unterlage,

korrigiert das System in bestehenden Vorgängen unter

Zugriff auf den EZT zum maßgebenden Zeitpunkt den

Bescheinigungsbereich automatisch.

Summarische

Anmeldung

Warenkreis in

Summarischer

Anmeldung

Die Liste Anmeldung Warenkreis in der Anwendung Su-

mA wurde in den bestehenden Codes A-G präzisiert und

um die Codes H bis K erweitert, um die Zuordnung der

Ware in den entsprechenden Bereich der Verbote und

Beschränkungen genauer zu bestimmen.

N

Nacherhebung,

Erstattung oder

Erlass

Anpassung NEE

(Nullbescheide)

Im Falle einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung

der Bemessungsgrundlagen für Einfuhrabgaben ohne

abgabenrechtliche Auswirkung (d.h. ohne Änderung der

zuvor festgesetzten Abgabenbeträge) erhalten die Teil-

nehmer einen „Sonstigen Bescheid“ mit dem Hinweis:

„Die Grundlagen für die Abgabenerhebung wurden geän-

dert. Diese haben jedoch keine Auswirkungen auf die

Höhe der Einfuhrabgaben“.

N

Elektronischer

Zolltarif

Anpassung EZT-

Online

Die Seite „Stichwortverzeichnis“ wurde um das Eingabe-

feld für den maßgebenden Zeitpunkt und um die Spalten

Beginn- und Endedatum eines Stichworts erweitert.

Die Seite „Maßnahmen und Hinweise“ wurde in eine

kombinierte Such- und Antwortseite geändert. Es ist

A

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Seite 7 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung

(A)/Nachricht

(N) betrof-fen

möglich, den maßgebenden Zeitpunkt, das geographi-

sche Gebiet und die Code-/ Warennummer einzugeben.

Unter den im EZTO hinterlegten Textdokumenten ist eine

Volltextrecherche möglich (keine Begrenzung mehr auf 5

ausgewählte Textdokumente).

EORI

EORI Einführung des europäische Registrierungs- und Identifi-

kationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic

Operators' Registration and Identification System)

Stammdaten, die zu einer Zollnummer bei den deutschen

Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind,

werden ab dem 1. November 2009 zusätzlich in einer Da-

tenbank auf europäischer Ebene gespeichert.

Hierzu wird das europäische Registrierungs- und Identifi-

kationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic

Operators' Registration and Identification System) einge-

führt, über das Daten elektronisch an die Kommission der

Europäischen Gemeinschaft übermittelt werden. Darüber

hinaus wird von der Kommission der Europäischen Ge-

meinschaft die Möglichkeit geschaffen, die in der EORI-

Datenbank vorhandenen EORI-Nummern über ein Inter-

net-Auskunftssystem abzufragen.

Gespeichert werden die Daten der Wirtschaftsbeteiligten

unter der so genannten EORI-Nummer. Diese besteht in

Deutschland aus der Zollnummer, der ein zweistelliges

Länder-Präfix (in Deutschland "DE") vorangestellt ist. Die

Bereitstellung und Nutzung der Daten von registrierten

Wirtschaftsbeteiligten in der EORI-Datenbank wird in Zu-

kunft eine Voraussetzung für die Zollabfertigung in der

Europäischen Gemeinschaft sein.

A

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Seite 8 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung

(A)/Nachricht

(N) betrof-fen

Für die Inhaber einer Zollnummer wird automatisch eine

entsprechende EORI-Nummer erzeugt .Voraussetzung

ist die ausdrückliche Zustimmung zur Weiterleitung be-

stimmter Stammdaten an die Datenbank der Europäi-

schen Union. Diese Zustimmung wird über das Antrags-

formular auf Erteilung einer Zollnummer abgegeben. Zu-

sätzlich kann dort der Abfrage von Daten in einem Inter-

net-Auskunftssystem durch andere Wirtschaftsbeteiligte

zugestimmt werden.

Einzelheiten sind der Webseite zu EORI zu entnehmen.

Im Auftrag

Herold

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.