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BEARBEITET VON ZAM Häfner
TEL 0800/1012631
FAX 069/20971-568
E-MAIL [email protected]
DATUM 12. Oktober 2009
An alle Clearingcenter per E-mail
BETREFF ATLAS – Info 5566/09
BEZUG
GZ O 1930 Betrieb – I 2 – 5566/09 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS Release 8.2.1
Voraussichtliche Umstellungstermine auf das ATLAS R elease 8.2.1
Die bevorstehende Ablösung des ATLAS Release 8.1.1 durch das ATLAS Release 8.2.1 und
eine Bugfixeinspielung Ausfuhr (AES) 2.0.2 wird in folgenden Umstellungsschritten durchge-
führt:
• 24.10.2009 14:00 Uhr - 20:30 Uhr: Umstellung des Teilverfahrens Einfuhr für die
Zollstellen 1399, 2102, 2105, 2152, 2181, 2301, 2302, 2303, 2304, 2306, 2331, 2452,
2601, 2656, 2702, 2901, 2903, 2951, 2956, 3003, 3004, 3030, 3202, 3230, 3302,
3303, 3305, 3354, 3356, 3430, 3452, 3603, 3652, 3656, 3702, 3730, 3731, 3752,
4002, 4005, 4051, 4053, 4055, 4062, 4081, 4083, 4085, 4086, 4101, 4102, 4103,
4105, 4106, 4181, 4201, 4203, 4204, 4205, 4206, 4208, 4209, 4501, 4605, 4701,
4851, 5004, 5008, 5052, 5055, 5080, 5103, 5110, 5202, 5230, 5301, 5310, 5332,
5351, 5356, 5380, 5381, 5502, 5530, 5552, 5580, 5603, 5604, 5631, 5633, 5656,
5708, 5754, 5854, 5901, 5904, 6151, 6183, 6203, 6231, 6310, 6332, 6501, 6551,
6752, 6756, 7064, 7154, 7206, 7361, 7362, 7401, 7402, 7430, 7455, 7458, 7551,
7650, 7701, 8003, 8005, 8104, 8106, 8131, 8305, 8306, 8351, 8352, 8355, 8356,
8380, 8601, 8602, 8702, 8751, 8752, 8755, 8756, 8801, 8853, 8857, 8902, 8904,
Seite 2 8912, 9004, 9030, 9101, 9102, 9103, 9104, 9152, 9154, 9180, 9301, 9402, 9404,
9420, 9421, 9555, 9556, 9589, 9651 und 9657
• 24.10.2009 14:00 Uhr - 22:30 Uhr: Umstellung des Teilverfahrens Einfuhr für die
Zollstellen 1010, 1581, 2101, 2130, 2150, 2151, 2300, 2600, 2604, 2607, 2631, 2650,
2651, 2701, 2900, 2904, 2906, 3000, 3001, 3002, 3006, 3008, 3200, 3201, 3300,
3352, 3358, 3401, 3450, 3453, 3454, 3601, 3650, 3680, 3700, 3701, 3732, 3954,
3956, 4050, 4100, 4600, 4603, 4633, 4850, 4900, 4906, 4930, 4961, 5053, 5056,
5100, 5102, 5111, 5203, 5204, 5300, 5330, 5350, 5355, 5550, 5687, 5756, 5850,
5852, 5853, 5858, 5880, 6132, 6133, 6150, 6155, 6156, 6200, 6206, 6207, 6302,
6333, 6502, 6503, 6504, 6550, 6553, 6653, 6654, 6681, 6753, 6759, 7050, 7053,
7054, 7150, 7152, 7153, 7157, 7181, 7350, 7352, 7359, 7380, 7400, 7403, 7500,
7501, 7504, 7553, 7561, 7600, 7602, 7632, 7703, 7750, 7751, 7755, 8000, 8001,
8004, 8008, 8051, 8052, 8100, 8101, 8103, 8300, 8302, 8303, 8304, 8605, 8715,
8750, 8758, 8800, 8804, 8850, 8851, 9150, 9300, 9303, 9304, 9330, 9406, 9450,
9452, 9453, 9456, 9459, 9501, 9503, 9530, 9550, 9551, 9552, 9554, 9650, 9652 und
9656
• 24.10.2009 14:00 Uhr - 22:30 Uhr: Umstellung der Internetzollanmeldung (IZA), In-
ternetstatusauskunft (ISA) und Internetantrag AEO-Zertifikat (IAEO)
• 24.10.2009 16:00 Uhr - 20:00 Uhr: Umstellung des Teilverfahrens Versand für alle
Zollstellen, sowie Umstellung der Internetversandanmeldung (IVA)
• 24.10.2009 15:00 Uhr - 17:00 Uhr: Bugfixeinspielung im Teilverfahren Ausfuhr (AES)
2.0.2, sowie der Internetausfuhranmeldung (IAA) und Internetausfuhranmeldung Plus
(IAA-Plus)
Die Umstellung des EZT-Online erfolgt im November und wird mit einer gesonderten ATLAS
Info angekündigt.
Im Hinblick auf die Umstellung am 24.10.2009 bitte ich folgendes zu beachten :
Während der Umstellungszeitpunkte am 24.10.2009 steht der EDIFACT-Nachrichtenverkehr
mit den jeweiligen Fachanwendungen Einfuhr, Versand und Ausfuhr nicht zur Verfügung.
Das dazugehörige Masterticket hat die Nummer: 81295.
Weiterhin findet ab dem 22.10.2009 17:00 Uhr - 26.10.2009 keine Bewilligungsverteilung
statt.
Seite 3 Änderungen ATLAS Release 8.2.1 gegenüber 8.1.1
Nachfolgend wird eine Zusammenfassung der wesentlichen fachlichen Änderungen (ge-
trennt in Anwendung bzw. Nachricht), sowie ergänzenden Hinweisen zur Migration für Teil-
nehmer dargestellt.
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-IHB 8.2 entnommen werden.
Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung
(A)/Nachricht
(N) betrof-fen
Übergreifend
Anpassung Än-
derungsverfahren
Die EGZ kann auch ohne Entscheidung über die Ände-
rungen von Teilnehmern in den Status 60 gebracht wer-
den.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens muss die Zollstelle
zukünftig explizit nur noch über alle Änderungen zu ab-
gabenrelevanten Feldern entscheiden, um einen ab-
schließenden Bescheid zu erzeugen.
A
A
Plausibilisierung
Eingangszollstel-
le
Ist bei der Beendigung eines Zolllagerverfahrens eine
Dienststelle, die bei der Überführung noch gültig war, un-
gültig geworden, führt dies zukünftig nicht mehr zu einer
Fehlermeldung.
A/N
Sperrvermerk
Überholung und
ZvG
Soll eine SumA mit hinterlegtem Sperrvermerk „Überho-
lung vorgemerkt“ über eine ZvG beendet werden, kann
die Anmeldung registriert, aber nicht angenommen wer-
den. Bei der Beendigung durch ein Versandverfahren
kann die Anmeldung angenommen, aber nicht überlas-
sen werden. Die Anmeldung bzw. Überlassung ist in die-
sen Fällen erst nach Bearbeitung des Sperrvermerks in
der Anwendung SumA durch die Zollstelle möglich.
Der Sperrvermerk „Überholung angeordnet“ hemmt zu-
künftig auch in Einfuhrverfahren die Erledigung des Su-
mA-Vorgangs.
A
Seite 4 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung
(A)/Nachricht
(N) betrof-fen
Dadurch wird verhindert, dass eine SumA mit Sperrver-
merk durch eine Übermittlung der CUSCON beendet
wird.
Mitteilung der
Beschauanord-
nung
Bei Anordnung einer Beschau durch die Zollstelle erzeugt
das System die Entscheidungsnachricht CURREL auto-
matisiert und sendet diese an den Teilnehmer.
A/N
Wiederholfaktor
Unterlagen
Bei Positionen ist ggf. die Angabe von mehr als zurzeit
35 möglichen Angaben zu Unterlagen zur Position erfor-
derlich (z.B. bei Abgabe von PV-Scheinen). Daher wird
der Wiederholfaktor der Datengruppe auf 99 erhöht.
Der Benutzer wurde dafür sensibilisiert, bei Teilnehmern,
die noch Nachrichten des Release 8.1 bedienen, keine
Unterlagen nachzuerfassen, die 35 Unterlagen in der Po-
sition übersteigen.
N
Migration
Kennzeichen
„Prüfung vorbe-
halten“
Es wurde ein neues Kennzeichen „Prüfung vorbehalten“
(als ein weiterer „0530-Grund“) implementiert, das dem
Teilnehmer in der NFFTAX übermittelt wird. Dieses
Kennzeichen kann auch bei Unterlagen gesetzt werden,
die nicht als „vorzulegen“ gekennzeichnet sind. Dies gilt
jedoch nicht für periodisch vorzulegende Unterlagen.
N
Freier Verkehr
abschließende
Festsetzung bei
Kleinbeträgen
Für die Abfertigung von Waren, die einen Preisnachweis
erfordern und gleichzeitig unter die Kleinbetragsregelung
fallen, ist die neue Unterlage „Befreiung von der Vorlage-
pflicht eines Preisnachweises (wegen Kleinbetragsrege-
lung)“ mit dem Code „5MMR“ geschaffen worden.
Damit ist zukünftig eine Abfertigung dieser Waren ohne
Erstellung eines Änderungsbescheides möglich.
A
Anpassung des
Feldes „Begüns-
Im Feld "Begünstigungsmenge" sind nur noch ganzzahli-
ge Werte zulässig. Werte mit Nachkommastellen sind
N
Migration
Seite 5 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung
(A)/Nachricht
(N) betrof-fen
tigungsmenge“ kaufmännisch zu runden. Es ist zu beachten, dass diese
Rundungsregel auch für Teilnehmer gilt, die noch Nach-
richten des Release 8.1 bedienen.
Art des Ge-
schäfts
Seit Release 7.2.2 wurde die neue Art des Geschäfts „67
(Warensendungen zur und nach Reparatur)“ aufgenom-
men. Der Code „67“ ersetzt die seit dem 01.01.2008 nicht
mehr gültigen Codes „63“, „64“, „65“ und „66“; diese wer-
den mit Release 8.2.1 aus ATLAS entfernt und können
nicht mehr angemeldet werden.
N
Migration
Beantragte Be-
günstigung Be-
sondere Verwen-
dung
Bei Anmeldung einer Codenummer, für die eine Beson-
dere Verwendung im EZT vorgesehen ist, werden künftig
auch dann die Voraussetzungen für die Besondere Ver-
wendung geprüft, wenn der Zollsatz nicht geringer ist als
für die Codenummer der gleichen Ware ohne Besondere
Verwendung.
A
Verarbeitung von
Kontingenten
Künftig werden nur noch die vom Beteiligten beantragten
Kontingente ausgewertet, die Suche nach dem günstigs-
ten Kontingent entfällt, und es wird geprüft, ob bei der
beantragten Codenummer das gewünschte Kontingent
vorhanden ist. Werden zwei verschiedene bei der Code-
nummer anwendbare Kontingente beantragt, so wird
nach wie vor das Kontingent mit dem günstigeren Abga-
benbetrag ermittelt und angewendet.
Die Beschränkung auf zwei Kontingente bleibt erhalten,
da der Beteiligte die Möglichkeit erhält, sich im Falle des
Zutreffens von mehr als zwei Kontingenten aus der Da-
tenbank der KEU und dem EZT- online über den Status
der von ihm gewünschten Kontingente zu informieren.
A
Behandlung der
Nichtanerken-
nung von Unter-
Zukünftig führt das System bereits bei Abgabe der
vZA/AZ die einfuhrrechtliche Prüfung durch und weist die
Anmeldung zurück, wenn für die Überführung in den zoll-
A/N
Seite 6 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung
(A)/Nachricht
(N) betrof-fen
lagen / Einfuhr-
rechtliche Prü-
fung
rechtlich freien Verkehr erforderliche Unterlagen fehlen.
Ändert sich der Bescheinigungsbereich einer Unterlage,
korrigiert das System in bestehenden Vorgängen unter
Zugriff auf den EZT zum maßgebenden Zeitpunkt den
Bescheinigungsbereich automatisch.
Summarische
Anmeldung
Warenkreis in
Summarischer
Anmeldung
Die Liste Anmeldung Warenkreis in der Anwendung Su-
mA wurde in den bestehenden Codes A-G präzisiert und
um die Codes H bis K erweitert, um die Zuordnung der
Ware in den entsprechenden Bereich der Verbote und
Beschränkungen genauer zu bestimmen.
N
Nacherhebung,
Erstattung oder
Erlass
Anpassung NEE
(Nullbescheide)
Im Falle einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung
der Bemessungsgrundlagen für Einfuhrabgaben ohne
abgabenrechtliche Auswirkung (d.h. ohne Änderung der
zuvor festgesetzten Abgabenbeträge) erhalten die Teil-
nehmer einen „Sonstigen Bescheid“ mit dem Hinweis:
„Die Grundlagen für die Abgabenerhebung wurden geän-
dert. Diese haben jedoch keine Auswirkungen auf die
Höhe der Einfuhrabgaben“.
N
Elektronischer
Zolltarif
Anpassung EZT-
Online
Die Seite „Stichwortverzeichnis“ wurde um das Eingabe-
feld für den maßgebenden Zeitpunkt und um die Spalten
Beginn- und Endedatum eines Stichworts erweitert.
Die Seite „Maßnahmen und Hinweise“ wurde in eine
kombinierte Such- und Antwortseite geändert. Es ist
A
Seite 7 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung
(A)/Nachricht
(N) betrof-fen
möglich, den maßgebenden Zeitpunkt, das geographi-
sche Gebiet und die Code-/ Warennummer einzugeben.
Unter den im EZTO hinterlegten Textdokumenten ist eine
Volltextrecherche möglich (keine Begrenzung mehr auf 5
ausgewählte Textdokumente).
EORI
EORI Einführung des europäische Registrierungs- und Identifi-
kationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic
Operators' Registration and Identification System)
Stammdaten, die zu einer Zollnummer bei den deutschen
Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind,
werden ab dem 1. November 2009 zusätzlich in einer Da-
tenbank auf europäischer Ebene gespeichert.
Hierzu wird das europäische Registrierungs- und Identifi-
kationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic
Operators' Registration and Identification System) einge-
führt, über das Daten elektronisch an die Kommission der
Europäischen Gemeinschaft übermittelt werden. Darüber
hinaus wird von der Kommission der Europäischen Ge-
meinschaft die Möglichkeit geschaffen, die in der EORI-
Datenbank vorhandenen EORI-Nummern über ein Inter-
net-Auskunftssystem abzufragen.
Gespeichert werden die Daten der Wirtschaftsbeteiligten
unter der so genannten EORI-Nummer. Diese besteht in
Deutschland aus der Zollnummer, der ein zweistelliges
Länder-Präfix (in Deutschland "DE") vorangestellt ist. Die
Bereitstellung und Nutzung der Daten von registrierten
Wirtschaftsbeteiligten in der EORI-Datenbank wird in Zu-
kunft eine Voraussetzung für die Zollabfertigung in der
Europäischen Gemeinschaft sein.
A
Seite 8 Stichwort Kurzinfo Inhalt Anwendung
(A)/Nachricht
(N) betrof-fen
Für die Inhaber einer Zollnummer wird automatisch eine
entsprechende EORI-Nummer erzeugt .Voraussetzung
ist die ausdrückliche Zustimmung zur Weiterleitung be-
stimmter Stammdaten an die Datenbank der Europäi-
schen Union. Diese Zustimmung wird über das Antrags-
formular auf Erteilung einer Zollnummer abgegeben. Zu-
sätzlich kann dort der Abfrage von Daten in einem Inter-
net-Auskunftssystem durch andere Wirtschaftsbeteiligte
zugestimmt werden.
Einzelheiten sind der Webseite zu EORI zu entnehmen.
Im Auftrag
Herold
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.