Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen -

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Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen -

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Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen

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Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen

Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen von Traditionsseglern? von Traditionsseglern?

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?

Sind diese Konzepte sinnvoll und entsprechen sie denSind diese Konzepte sinnvoll und entsprechen sie den europäischen Standards? europäischen Standards?

Was könnte man verbessern?Was könnte man verbessern?

Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?

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Warum benötigt man eine besondere Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen von Ausbildung zum Führen von

Traditionsseglern?Traditionsseglern?

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Schiffsführung auf Traditionsseglern

Schiffsart zwischen einer Segelyacht und einem Fahrgastschiff

Größer als Segelyachten - kleiner als Fahrgastschiffe

Schiffsführung vereint Elemente von beiden

Besonderheiten im Gegensatz zu Yachten und Fahrgastschiffen

+ Einfluss von Wetter und Fragen der Stabilität

+ Traditionssegler im Seeverkehr

+ Typische Crews von Traditionsseglern

+ Alter, Ausstattung und Takelage der Schiffe

+ Wirtschaftliche Aspekte

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Schiffsführung auf Traditionsseglern

Einfluss von Wetter und Stabilität

Wetterabhängigkeit

+ Arbeitsplatz Deck + Reiseplanung + Segelführung + Starkwind und Sturm

Stabilität

+ Einfluss des Umbaus zum Segelschiff + Einfluss des veränderten Nutzungskonzeptes + Sinken der „GOTLAND“ (2002) + Beispiele für weitere Stabilitätsunfälle: „NIOBE“ (1932), „PAMIR“ (1957), „ALBATROSS“ (1961), „MARQUES“ (1984), „PRIDE OF BALTIMORE“ (1986) + Sturmfahrt der „ROALD AMUNDSEN“ (2008)

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Schiffsführung auf Traditionsseglern

Der Traditionssegler im Seeverkehr

Interaktion mit Yachten und der Berufsschifffahrt teilweise schwierig

Besonderheiten bei der Beachtung der KVR

+ Regel 2 Verantwortlichkeit + Regel 9 b Enge Fahrwasser + Regel 10 c Kreuzen von VTG‘s + Regel 10 d (i) Küstenverkehrszone + Regel 10 j Nicht-Behinderungs-Gebot von Maschinenfahrzeugen + Regel 12 a Segelfahrzeuge untereinander + Regel 17 a (i) Kurshaltepflicht + Regel 17 a (ii) Manöver des vorletzten Augenblicks + Regel 17 c Zulässigkeit und Machbarkeit von Segelmanövern + Regel 19 Verminderte Sicht + Regel 25 e Lichterführung

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Schiffsführung auf Traditionsseglern

Die typische Crew von Traditionsseglern

Größe und Zusammensetzung der Crew Motivation der Crew Trainees Alter der Crewmitglieder Arbeiten in der Takelage Planung und Durchführung von Segelmanövern Führungsstil Kommunikation

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Schiffsführung auf Traditionsseglern

Alter, Ausstattung und Takelage der Schiffe

Hohes Alter der Schiffe Veralteter technischer Stand der Ausrüstung

+ Hauptmaschine + Propeller und Manöverhilfen + Stromversorgung + Frischwasserversorgung, Abwasser und WC‘s

Minimale Brückenausstattung

+ Magnetkompass, GPS und Papierseekarte + Besonderheiten bei der Nutzung von Radar + AIS

Rigg und Segel

+ Verwendung traditioneller Materialien + Vorwiegend Rah- und Gaffeltakelung

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Schiffsführung auf Traditionsseglern

Wirtschaftliche Aspekte

Hand-für-Koje

Fahrtgebiete

Sponsoring

Tagesfahrten

Festivals und Segelparaden

Regatten

Open Ship

Aufliegezeiten

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Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

Regelungen zum Erwerb des Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins

STCW-Konvention + A-II/1 Nautischer Wachoffizier auf Schiffen von 500 BRZ und mehr + A-II/2 Kapitäne und Erste Offiziere auf Schiffen von 500 BRZ und mehr + A-II/3 Nautische Offiziere und Kapitäne auf Schiffen von weniger als 500 BRZ in küstennahen Gewässern + keine Anwendung auf Traditionsschiffe gem. Art. III der STCW-Konvention

MOU 2005 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe Sportseeschifferscheinverordnung Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

MOU 2005

„Memorandum of Understanding on the mutual recognition of certificates for the safe operation of traditional ships in European waters and of the certificates of

competency of crews of traditional ships“

Geschlossen am 28.11.2005

Unterzeichnet von den maritimen Behörden von Dänemark, Estland, Finnland, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, U.K. und Deutschland

Gegenseitige Anerkennung der nationalen Befähigungszeugnisse von Crews von Traditionsschiffen insbesondere bei Hafenstaatenkontrollen

Festlegung von Mindestanforderungen an Steuerleute und Schiffsführern in Anlehnung an den STCW-Code unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften von Traditionsschiffen

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe

Erstmals erlassen am 14.09.1991 Verankert in § 6 des SchSV 98

Traditionsschiffe im Sinne der Richtlinie sind:

+ historische Wasserfahrzeuge, welche die Bundesflagge führen + deren Rumpflänge 55 m nicht übersteigt + deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient + die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken dienen

Geplante Änderungen der neuen Überarbeitung:

+ Seetüchtigkeit und Stabilität + Gesundheitliche Voraussetzungen der Crew / Medizinische Versorgung + Neue Definition des Begriffs „Traditionsschiff“

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

Sportseeschifferscheinverordnung

Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen

Erwerb des SSS, SHS und des Zusatzeintrages zum Führen von Traditionsschiffen

Grundsätze für die Besetzung von Traditionsschiffen

Regelbesatzung von Traditionsschiffen mit einer Rumpflänge über 25m

+ Küstengewässer: 2 x SSS mit Zusatzeintrag + Weltweite Fahrt:3 x SHS mit Zusatzeintrag

Definition des Begriffes „Traditionsschiff“

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen

Rahmenbedingungen

Nautische Grundausbildung durch Erwerb des SSS bzw. SHS

Praktische Qualifizierung durch Borddienstzeiten und Fahrtzeiten auf Traditionsschiffen

Aufgaben des Erfahrungsnachweises vollständig behandelt und durch Unterschrift des Ausbilders belegt

Für den Dienst auf Maschinenschiffen kann Nachweis von segelspezifischen Aufgaben entfallen

Aufgaben sowohl für aufgelegte Schiffe als auch Schiffe in Fahrt

Richtwert für die Ausführung der Aufgaben: 4 Jahre

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen

301 Einzelnachweise, 58 Aufgaben, 12 Tätigkeitsgebiete

Umgang mit stehendem und laufendem Gut Umgang mit Segeln Segelführung Segelmanöver Maschinenmanöver Besondere Manöver Reiseplanung, -durchführung und -überwachung Seewache Hafen- und Ankerwache Funkwache [Sicherheits-]Übungen erläutern und durchführen Umgang mit [Sicherheits-]Ausrüstung gemäß Richtlinien

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Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen

Ausstellung des SHS mit Zusatzeintrag gegen Vorlage anderer Nachweise

Anerkannte Nachweise der Kauffahrteischifffahrt:

A 5 II, A 5, A 6, AKW, AK, AM, AGW, AG B 4, B 5, B 6, BGW, BG STCW A II/1, A II/2, A II/3 unabhängig von deren Gültigkeit Ausstellung des SHS/Segel nach zusätzlichem Nachweis von 1000 sm auf

Segelyachten im Seebereich als Wachführer oder dessen Vertreter

Anerkannte Nachweise der Deutschen Marine:

C-Schein der Marine, Leistungsnachweis III für Wachoffiziere oder Dokument zur Kommandanteneignung der Marine

Der Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen wird auf Antrag ohne weiteren Nachweis vorgenommen.

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Wie wird die Ausbildung praktisch Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?durchgeführt?

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Die Ausbildung zum Traditionsschiffer

Erwerb von Nachweisen an Bord und andere Ausbildungskonzepte

Teilnahme an Fahrten auf Traditionsseglern als Trainee oder Gastcrewmitglied

Mitgliedschaft in einem Betreiberverein oder einer Stammcrew,z.B. STS „ROALD AMUNDSEN“

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der STAG

Ergänzende Lehrgänge der Kreuzer-Anteilung des DSV

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Die Ausbildung zum Traditionsschiffer

Ausbildungskonzept STS „ROALD AMUNDSEN“

Nautikerausbildung

Stufen: Steuermannsanwärter - 2. Steuermann - 1. Steuermann - Kapitän

Möglichkeit der Rückstufung bei langen Pausen zwischen den Einsätzen

Stufe „Steuermannsanwärter“ speziell für die Ausbildung zum Traditionsschiffer

+ Einsatz in der Kapitänswache (Wache gehen unter Aufsicht des Kapitäns) + gezieltes Ausführen von Aufgaben + Manövrieren (Segel/Maschine) unter Anleitung des Kapitäns + abschließende Beurteilung durch den Kapitän + Einsatz als 2. Steuermann nach ca. 6 Wochen (wenn Beurteilungen positiv)

Spezielle Manövertrainings und Ausbildungstörns zum Üben

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Die Ausbildung zum Traditionsschiffer

Ausbildungskonzept STS „ROALD AMUNDSEN“

Sicherheitstraining Mai 2008

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Die Ausbildung zum Traditionsschiffer

Einsatz von Berufsnautikern

Nautiker mit STCW-Patent dürfen sofort einen Traditionssegler führen. (ohne jeglichen Nachweis von Fahrtzeiten auf solchen Schiffen)

SportsSeeSchV: Mindestens ein Mitglied des nautischen Personals an Bord muss Inhaber eines SHS/Segel mit Zusatzeintrag oder einer vergleichbaren Segelerfahrung sein.(aber nicht zwingend der Schiffsführer)

SHS/Segel mit Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen nicht aussagekräftig (Berufsnautikern weisen Segelerfahrung nur durch Yachtmeilen nach)

Teilweise vereinsinterne Einarbeitungskonzepte der Betreiber, z.B. STS „ALEXANDER VON HUMBOLDT“

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Sind diese Ausbildungskonzepte sinnvoll undSind diese Ausbildungskonzepte sinnvoll und

entsprechen sie den europäischen Standards?entsprechen sie den europäischen Standards?

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Vergleich der Ausbildungskonzepte

Forderungen des MOU 2005

Probleme der Ausbildung gem. SportSeeSchV:Probleme der Ausbildung gem. SportSeeSchV:

Sicherheitsausbildung nicht ausreichend

Keine Mindestfahrzeit als Steuermann vor Einsatz als Schiffsführer

Ausbildungsinhalte teilweise nur auf Yachtniveau

Keine Englischkenntnisse

Keine Regelung zum Fortbestand der Befähigung

Probleme der Ausbildung gem. SchOffzAusbV:

Keine Segelkenntnisse

Keine Kenntnisse der Stabilität unter Segeln

Ausbildungsinhalte teilweise nicht direkt übertragbar, weil auf Containerschiffe bezogen

Keine Mindestfahrtzeit explizit auf Traditionsschiffen gefordert

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Vergleich der Ausbildungskonzepte

Ausbildungsweg über den SSS/SHS

Allgemeine ProblemeAllgemeine Probleme

Einschätzen von Fähigkeiten schwierig

Erhalt von Unterschriften von Schiff zu Schiff verschieden geregelt

Erfahrungen meist nur auf einem Schiff

Lange Pausen zwischen den Einsätzen

Defizite durch den starken Yachtbezug der theoretischen AusbildungDefizite durch den starken Yachtbezug der theoretischen Ausbildung

Maschinenmanöver ganz anders als mit Yachten

Segeln eines Rahseglers sehr stark unterschiedlich von Yachten

Stabilität einer Segelyacht ganz anders als auf Traditionsseglern

Personalführung bei einer großen Crew

Administration und Dokumentation

Medizinische Versorgung

Schiffsmaschinenbetrieb

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Vergleich der Ausbildungskonzepte

Anerkennung von Fahrenszeiten

Traditionssegler als Vorstufe zum Nautikstudium:Traditionssegler als Vorstufe zum Nautikstudium:

Wecken Interesse für maritime Berufe

Testen der Eignung für die Seefahrt

Erwerb von seemännischen Grundkenntnissen

Erwerb von Soft Skills

Frühes Übernehmen von Verantwortung

Kriterien zur Anerkennung:

Unterscheidung zwischen SOLAS-Schiffen und Traditionsseglern

Mindestgröße 25 m

Dokumentation im TRB

Einhaltung von Zeitrichtwerten

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Was könnte man verbessern?Was könnte man verbessern?

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Vorschläge zur Verbesserung

Erweiterung des Erfahrungsnachweises

Einfügen von Inhalten des TRB in den ErfahrungsnachweisEinfügen von Inhalten des TRB in den Erfahrungsnachweis + Führen eines Berichtsheftes + Führen eines Berichtsheftes + Nachweis über die Sicherheitseinweisung + Nachweis über die Sicherheitseinweisung + Angaben zu den Schiffen + Angaben zu den Schiffen + Anfertigen von Projekten + Anfertigen von Projekten

Einführung einer Mindestborddienstzeit von 112 TagenEinführung einer Mindestborddienstzeit von 112 Tagen

Pflicht zum Sammeln der Nachweise auf mindestens 3 verschiedenen SchiffenPflicht zum Sammeln der Nachweise auf mindestens 3 verschiedenen Schiffen

Gewichtung der Unterschriften Gewichtung der Unterschriften + Eingewiesen / Teilgenommen + Eingewiesen / Teilgenommen + Durchgeführt, bzw. Manöver / Übung geleitet + Durchgeführt, bzw. Manöver / Übung geleitet + Kompetent + Kompetent

Reduzierung der notwendigen Einzelnachweise pro AufgabeReduzierung der notwendigen Einzelnachweise pro Aufgabe

Einfügen von zusätzlichen Aufgaben in den BereichenEinfügen von zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen + Maschinenmanöver + Maschinenmanöver + Brückenausstattung + Brückenausstattung + Sicherheit + Sicherheit + Stabilität + Stabilität + Fürsorge für an Bord befindliche Personen + Fürsorge für an Bord befindliche Personen + Vorschriften und Verwaltung + Vorschriften und Verwaltung + Schiffsmaschinenbetrieb + Schiffsmaschinenbetrieb

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Vorschläge zur Verbesserung

Einführung eines Erfahrungsnachweises für Berufsnautiker

Aufgaben reduziert auf die segelschiffspezifischen InhalteAufgaben reduziert auf die segelschiffspezifischen Inhalte

+ traditionelle Seemannschaft + traditionelle Seemannschaft + Segelführung auf Traditionsseglern + Segelführung auf Traditionsseglern + Segelmanöver mit Rah- und Gaffelsegeln + Segelmanöver mit Rah- und Gaffelsegeln + Reiseplanung und Seewache unter Segeln + Reiseplanung und Seewache unter Segeln + Stabilität von großen Segelschiffen + Stabilität von großen Segelschiffen

Anfertigung eines Projektes zum Thema „Vorbereitung und Durchführung von Anfertigung eines Projektes zum Thema „Vorbereitung und Durchführung von Segelmanövern auf Traditionsseglern“ Segelmanövern auf Traditionsseglern“

Zeitrahmen: 14tägiger Törn als Steuermann oder Steuermannsanwärter auf einem Zeitrahmen: 14tägiger Törn als Steuermann oder Steuermannsanwärter auf einem Traditionssegler Traditionssegler

Einsatz als Schiffsführer nur nach Erfüllung aller AufgabenEinsatz als Schiffsführer nur nach Erfüllung aller Aufgaben

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Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?

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Zusammenfassung und Ausblick

Gegenwärtig gute Ausbildung von Traditionsschiffern unter Berücksichtigung Gegenwärtig gute Ausbildung von Traditionsschiffern unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Schiffsführung auf diesen Schiffen. der Besonderheiten der Schiffsführung auf diesen Schiffen.

Anpassung an die seit ihrer Entwicklung veränderten nationalen und internationalenAnpassung an die seit ihrer Entwicklung veränderten nationalen und internationalen Anforderungen notwendig. Anforderungen notwendig.

Nautiker mit Befähigungszeugnissen gemäß STCW müssen vor dem Einsatz auf Nautiker mit Befähigungszeugnissen gemäß STCW müssen vor dem Einsatz auf Traditionsseglern entsprechend geschult werden. Traditionsseglern entsprechend geschult werden.

Mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe werden einige dieser Mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe werden einige dieser Schiffe nicht mehr als Traditionsschiff anerkannt. Sie müssen dann mit Berufsnautikern Schiffe nicht mehr als Traditionsschiff anerkannt. Sie müssen dann mit Berufsnautikern besetzt werden. Eine Regelung, wie Traditionsschiffer zum Berufspatent geführt werden besetzt werden. Eine Regelung, wie Traditionsschiffer zum Berufspatent geführt werden können wird dann benötigt, damit diese Leute weiter auf ihren Schiffen fahren können.können wird dann benötigt, damit diese Leute weiter auf ihren Schiffen fahren können.

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Danke für Ihr Interesse!

Die komplette Diplomarbeit können Sie unter dem Titel „Ausbildung auf Traditionsschiffen – Vereinbarkeit mit STCW

und MOU“ im Buchhandel erwerben.

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